ECTS-Informationspaket - Technik und Wirtschaft (HsKA) · Abschluss erwerben, aber HsKA-Credits...

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Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft Bundesrepublik Deutschland ECTS-Informationspaket

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Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft Bundesrepublik Deutschland

ECTS-Informationspaket

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Lage von Karlsruhe in Deutschland

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Lage der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft

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Campusplan der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft

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Inhalt  

1.  Allgemeine Information ........................................................................................ 7 2.  Allgemeine Beschreibung der Institution ............................................................. 8 

2.1 Beschreibung der Hochschulart „Fachhochschule“ ........................................... 8 2.2 Allgemeine Beschreibung der Hochschule Karlsruhe ....................................... 9 2.3 Hochschuleinrichtungen .................................................................................... 9 

3.  Hochschulgremien ............................................................................................. 10 4.  Fakultäten und ihre ECTS-Koordinatoren .......................................................... 10 5.  Studiengänge .................................................................................................... 10 6.  Vorlesungs- und Prüfungszeiten ....................................................................... 11 7.  Bewerbung, Zulassung und Einschreibung ....................................................... 12 

7.1 Allgemeine Information ................................................................................... 12 7.2 Bewerbungsverfahren und -fristen .................................................................. 13 

7.2.1 Bewerber für Bachelor-Studiengänge ....................................................... 13 7.2.2 Bewerber für Master-Studiengänge .......................................................... 14 7.2.3 Austauschstudenten ................................................................................. 15 

7.3 Zulassungsverfahren....................................................................................... 16 7.3.1 Zulassungsvoraussetzungen für Bachelor-Studiengänge: ....................... 16 7.3.2 Zulassungsvoraussetzung für Master-Studiengänge: ............................... 16 7.3.3 Sprachliche Voraussetzungen: ................................................................. 16 7.3.4 Zulassungsvoraussetzungen für Austauschstudierende: ......................... 16 7.3.5 Studienplatzvergabe: (gilt nicht für Austauschstudierende) ...................... 16 7.3.6 Vorpraktika: (gilt nicht für Austauschstudierende) .................................... 16 

7.4 Immatrikulation, Rückmeldung and Exmatrikulation ....................................... 17 7.4.1 Immatrikulation ......................................................................................... 17 7.4.2 Rückmeldung ........................................................................................... 17 7.4.3 Exmatrikulation ......................................................................................... 17 

8.  Hochschulgesetze und andere relevante Verordnungen ................................... 17 9.  Notensystem ..................................................................................................... 18 10.  ECTS an der Hochschule Karlsruhe .............................................................. 18 

10.1 Was ist ECTS? .............................................................................................. 18 10.2 ECTS-Leistungspunkte (Credits) .................................................................. 18 10.3 Studierendenaustausch auf ECTS-Grundlage .............................................. 18 10.4 ECTS-Anerkennungsverfahren an der HsKA ................................................ 19 

10.4.1 Austauschstudierende von HsKA-Partnerhochschulen (Incomings)....... 19 10.4.2 Austauschstudierende der HsKA (Outgoings) ........................................ 19 

11.  LLP/ERASMUS-Partnerhochschulen ............................................................. 20 12.  Das Leben in Karlsruhe ................................................................................. 22 

12.1 Einreise nach Deutschland ........................................................................... 22 12.2 Finanzielle Angelegenheiten ......................................................................... 22 

12.2.1 Studien- und andere Gebühren .............................................................. 22 12.2.2 Lebenshaltungskosten ............................................................................ 22 12.2.3 Banken ................................................................................................... 22 12.2.4 Arbeiten .................................................................................................. 22 12.2.5 Finanzielle Unterstützung ....................................................................... 23 12.2.6 Stipendien .............................................................................................. 24 

12.3 Unterkunft ..................................................................................................... 24 12.3.1 Allgemeine Information ........................................................................... 24 12.3.2 Unterkunftsmöglichkeiten’ ...................................................................... 25 

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12.4 Mahlzeiten ..................................................................................................... 26 12.5 Ärztliche Versorgung ..................................................................................... 26 

Notfallnummern: ................................................................................................ 26 12.6 Versicherung ................................................................................................. 26 

12.6.1 Krankenversicherung .............................................................................. 26 12.6.2 Haftpflichtversicherung ........................................................................... 27 12.6.3 Hausratversicherung .............................................................................. 27 

12.7 Studierende mit Behinderungen .................................................................... 27 12.8 Öffentlicher Nahverkehr ................................................................................ 27 

13.  Das Studium an der Hochschule Karlsruhe ................................................... 27 13.1 Studieneinrichtungen .................................................................................... 27 

13.1.1 Hochschulbibliothek ................................................................................ 27 13.1.2 E-Mail und Computernutzung ................................................................. 28 13.1.3 Campus-Card ......................................................................................... 28 

13.2 Unterricht, Prüfungen und Notensystem ....................................................... 30 13.3 Studiengänge mit internationaler Ausrichtung ............................................... 31 13.4 Praxissemester ............................................................................................. 31 13.5 Sprachkurse .................................................................................................. 32 

13.5.1 Institut für Fremdsprachen (IFS) ............................................................. 32 13.5.2 Tandems ................................................................................................ 32 

13.6 Der Allgemeine Studierendenausschuss ...................................................... 32 14.  Freizeitaktivitäten ........................................................................................... 33 

14.1 Reisen ........................................................................................................... 33 14.2 Die Stadt Karlsruhe ....................................................................................... 34 14.3 Erholung und Sport ....................................................................................... 34 14.4 Kulturelle Angebote ....................................................................................... 34 14.5 Exkursions- und Veranstaltungsprogramm des AAA .................................... 35 

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Teil I – Information über die Institution

1. Allgemeine Information Name der Einrichtung: Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft Abkürzung: HsKA Liefer- und Besuchsanschrift: Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft Moltkestr. 30 76133 Karlsruhe Korrespondenz: Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft Postfach 2440 76012 Karlsruhe Telefon (Zentrale): +49 (0) 721/925-0 Fax (Zentrale): +49 (0) 721/925-2000 Website: www.hs-karlsruhe.de E-Mail: [email protected] ECTS-Koordinator der Hochschule: Dr. Joachim Lembach Leiter, Akademisches Auslandsamt E-Mail: [email protected] Tel.: +49 (0) 721/925-1090 Akademisches Auslandsamt (AAA): Fax: +49 (0) 721/925-1089 Website: www.hs-karlsruhe.de > Internationales > Akademi-

sches Auslandsamt E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Montags bis freitags 9.30-12 Uhr und

Montags, Mittwochs, Freitags 14-16 Uhr

Mitarbeiter: Dr. Joachim Lembach Leiter E-Mail: [email protected] Tel.: +49 (0) 721/925-1090 Margrit Huttner Sekretariat E-Mail: [email protected] Tel.: +49 (0) 721/925-1084 Angelika Günter-Warth Beratung Studenten Incoming

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E-Mail: [email protected] Tel.: +49 (0) 721/925-1086 Hannes Schwarz Beratung Studenten Outgoing E-Mail: [email protected] Tel.: +49 (0) 721/925-1085 Silke Neureuther Stellv. Leiterin, Internationale Zulassungen E-Mail: [email protected] Tel.: +49 (0) 721/925-1081

Anne Davier-Grüner Programme mit Frankreich E-Mail: [email protected] Tel.: +49 (0) 721/925-1087

2. Allgemeine Beschreibung der Institution

2.1 Beschreibung der Hochschulart „Fachhochschule“ In Deutschland gibt es ca. 170 Fachhochschulen. Viele von ihnen tragen in ihrem Na-men zusätzlich die englische Bezeichnung „University of Applied Sciences“. Auf Deutsch heißt das „Universität für angewandte Wissenschaften“ und spiegelt sehr gut wider, wofür die Fachhochschulen vor allem stehen: für einen hohen Praxisbezug und eine starke Anbindung an die Arbeitswelt. Wer an einer Fachschulschule studiert, wird stärker als Studierende an Universitäten auf den Einsatz in bestimmten Branchen und Arbeitsbereichen vorbereitet. So gibt es dort vor allem Studiengänge im Bereich Tech-nik, Wirtschaft, Sozialwesen sowie in Medien und Gestaltung. Ein Medizin- oder Lehr-amtsstudium oder ein klassisches Jurastudium kann man an einer Fachhochschule hin-gegen nicht absolvieren.

Der starke Anwendungsbezug der Fachhochschulen macht sich auch im Profil der Do-zenten und Professoren bemerkbar: Viele von ihnen bringen Berufserfahrungen aus In-dustrie, Wirtschaft oder Sozialarbeit mit. Dieses Know-how befähigt sie, den Studieren-den Einblicke in die Abläufe, Arbeitsweisen und Erwartungen von Unternehmen oder sozialen und kulturellen Einrichtungen zu vermitteln. Obligatorische Studienpraktika (in der Regel sind ein bis zwei Praxissemester Pflicht) runden den Wissens- und Praxis-transfer für die Studierenden ab. [Quelle: DAAD]

Wichtige Elemente der anwendungsbezogenen Lehre sind:

Praxiserfahrung der Lehrenden Praxisnähe im Labor- und Übungsbetrieb Integrierte Praktische Studiensemester Praxisorientierte Studienarbeiten Anwendungsbezogene Abschlussarbeit

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2.2 Allgemeine Beschreibung der Hochschule Karlsruhe Status: Staatliche Hochschule

Hochschulart: Fachhochschule

Auftrag: Die Studierenden durch anwendungsbezogene Lehre auf die Berufswelt vorzubereiten.

Gründungsjahr: 1878

Studierendenzahl: ca. 6.500

Internationale Studierende: ca. 900

Zahl der akad. Mitarbeiter: 665

Zahl der sonst. Mitarbeiter: 305

2.3 Hochschuleinrichtungen Die folgenden zentralen Einrichtungen stehen den Studierenden zur Verfügung:

Institut für Fremdsprachen (IFS) Akademisches Auslandsamt Studentische Abteilung / Zulassungsstelle Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) Career Center Service-Center Studium und Lehre Geschäftsstelle für Öffentlichkeitsarbeit und Marketing (GÖM) Gleichstellungsbeauftragte Hochschulbibliothek Reprographie Informationszentrum Öffentliche Baustoffprüfstelle Institut für Naturwissenschaftliche Ingenieurgrundlagen (INIG) Koordinierungsstelle für Wissenschaftliche Weiterbildung (KWW)

Forschungseinrichtungen

Das Institut für Angewandte Forschung (IAF) ist die zentrale Forschungs- und Entwick-lungseinrichtung der Hochschule. Weitere wissenschaftliche Einrichtungen sind:

Institute of Materials and Processes (IMP) Institut für Geomatik (IfG) Institut für Kälte-, Klima- und Umwelttechnik (IKKU) Labor für Automatisierungstechnik (LAT) Versuchsanstalt für Wasserbau (VAW)

Technologietransfer

Mit insgesamt sechs Transferzentren der Steinbeis-Stiftung leistet die Hochschule ihren Beitrag zum Technologietransfer:

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Elektrische Energieversorgung und Elektromagnetische Verträglichkeit Energieeffiziente Prozesstechnologien Luft- und Raumfahrttechnik Medizintechnik Optoelektronik und Sensorik Technische Beratung

Landesweite Einrichtungen an der HsKA:

Geschäftsstelle der Studienkommission für Hochschuldidaktik (GHD) Koordinierungsstelle für die Praktischen Studiensemester (KOOR) Referat für Technik- und Wissenschaftsethik (RTWE)

3. Hochschulgremien Hochschulleitung: Rektorat (Rektor, zwei Prorektoren, Kanzlerin)

Hochschulrat: Beschlussfassung über die Struktur- und Entwicklungsplanung der Hoch-schule; Kontrolle der Geschäftsführung des Rektorats; Beschlussfassung über den Ent-wurf des Haushaltsvoranschlages oder des Wirtschaftsplans

Senat: Entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Lehre, Studium und Weiter-bildung, soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen zentralen Organ oder den Fakultäten zugewiesen sind.

Kuratorium: Hat die Aufgabe, die Hochschule in ihrer Arbeit zu unterstützen und die Zusammenarbeit mit der Praxis zu fördern.

4. Fakultäten und ihre ECTS-Koordinatoren Fakultät für Architektur und Bauwesen (Prof. Dr. Erwin Schwing)

Fakultät für Elektro- und Informationstechnik (Prof. Dr. Franz Quint)

Fakultät für Geomatik (Prof. Dr. Heinz Saler)

Fakultät für Informatik und Wirtschaftsinformatik (Prof. Dr. Cosima Schmauch)

Fakultät für Maschinenbau und Mechatronik (Prof. Dr.-Ing. Klemens Gintner)

Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (Prof. Dr.-Ing. Rainer Griesbaum)

5. Studiengänge Architektur (Bachelor, Master) Bauingenieurwesen (Bachelor, Master) Bauingenieur trinational (Bachelor, Master) Baumanagement (Master) Baumanagement und Baubetrieb (Bachelor) Elektrotechnik (Master) Elektrotechnik – Automatisierungstechnik (Bachelor) Elektrotechnik – Energietechnik und Erneuerbare Energien (Bachelor) Elektrotechnik – Informationstechnik (Bachelor) Elektrotechnik – Sensorik (Bachelor) Fahrzeugtechnologie (Bachelor)

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Geoinformationsmanagement (Bachelor) Geomatics (Master, englisch- u. deutschsprachig) Geomatik (Master, deutschsprachig) Informatik (Bachelor, Master) International Management (Bachelor, Master) Kartographie und Geomatik (Bachelor) KulturMediaTechnologie (Bachelor) Maschinenbau (Bachelor) Maschinenbau und Mechatronik (Master) Mechatronic and Micro-Mechatronic Systems (ERASMUS-Mundus-Master) Mechatronik (Bachelor) Sensor Systems Technology (Master, englischsprachig) Sensorsystemtechnik (Master, deutschsprachig) Technische Redaktion (Bachelor, Master) Vermessung und Geomatik (Bachelor) Wirtschaftsinformatik (Bachelor, Master) Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor, Master)

Studiengangsdauer: Bachelorstudiengänge: 6-8 Semester Masterstudiengänge: 3-4 Semester

6. Vorlesungs- und Prüfungszeiten Das akademische Jahr ist in zwei Semester unterteilt:

a) Wintersemester (WS): 15-wöchige Vorlesungszeit

Bewerbungsfrist für Austauschstudenten: 15. Mai allg. Bewerbungsfrist: 15. Juli Vorlesungsbeginn: Anfang Okt. Weihnachtsferien: 24. Dez. – 6. Jan. einschl. Vorlesungsende: Ende Januar Prüfungszeit: Ende Jan. – Mitte Feb. Detaillierter Kalender für das WS 2011/12: Do. 1.9. Beginn des WS 2011/12 Di. 4.10. 8.00 Uhr Vorlesungsbeginn für Rückmelder Di. 4.10. 8.00 Uhr Einführungsveranstaltungen der Fakultä-

ten für Neuimmatrikulierte Di.+Mi. 4.+5.10. 14-15.30 Uhr, 16-17:30 Uhr

Einführungsveranstaltung des Informati-onszentrums für Studienanfänger. Ort und Einteilung bitte den Zulassungsunterlagen entnehmen.

Mi. 5.10. 11.30 Uhr Begrüßung der Erstsemester durch den Rektor und den AStA.

Mi. 5.10. 16.00 Uhr Einführungsveranstaltung des Akademi-schen Auslandsamts für ausländische Studierende

Siehe Punkt 14.5 Exkursionsprogramm für internationale Studierende

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Fr. 14.10. Akademische Jahresfeier Mi.+Do. 16.+17.11. Campustag, Gebäude A Mo. 28.11. – Mo. 5.12. Online-Prüfungsanmeldung Fr. 23.12. Letzter Vorlesungstag vor Weihnachten Mo. 9.1.12 Vorlesungsbeginn nach Weihnachten Fr. 27.1. Vorlesungsende Mo. 30.1. Beginn der Prüfungszeit Fr. 17.2. Ende der Prüfungszeit Fr. 3.2. – Fr. 17.2. Frist zur Zahlung des Rückmeldebeitrags

für das Sommersemester 2012 Mi. 29.2. Ende des WS 2011/12

b) Sommersemester (SS): 15-wöchige Vorlesungszeit Bewerbungsfrist für Austauschstudenten:: 15. Dez. allg. Bewerbungsfrist: 15. Jan. Vorlesungsbeginn: Mitte März Vorlesungsende: Anfang Juli Prüfungszeit: Juli Vorläufiger Terminplan für das Sommersemester 2012: Do, 1.3. Anfang des SS 2012 Mo, 12.3., 8.00 Uhr Vorlesungsbeginn

Bitte beachten Sie auch die Feiertage, an denen keine Vorlesungen stattfinden und die meisten Behörden und Geschäfte geschlossen sind.

Deutschlandweite Feiertage sind: 1. Januar, 1. Mai, 3. Oktober, 25.-26. Dezember. Kar-freitag, Ostermontag, Himmelfahrt und Pfingstmontag sind ebenfalls Feiertage im Zeit-raum März bis Juni. Am 24. und am 31. Dezember schließen die Geschäfte um 14 Uhr.

Weitere Feiertage in Baden-Württemberg sind: 6. Januar, 1. November und Fronleich-nam.

7. Bewerbung, Zulassung und Einschreibung

7.1 Allgemeine Information

Man kann sich an der HsKA bewerben entweder als Regelstudent in einem Bachelor- oder Master-Studiengang. Studien- und

andere Gebühren müssen vor der Einschreibung gezahlt werden.

für ein oder zwei Studiensemester im Rahmen eines Austauschprogramms. Be-werber müssen an einer der Partnerhochschulen der HsKA eingeschrieben sein (s. Liste auf den Seiten 21-22). Studierende von Hochschulen innerhalb der EU oder in der Türkei können auch ein Austauschsemester an der HsKA im Rahmen des „Free Mover“-Programms verbringen. Austauschstudenten können keinen HsKA-

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Abschluss erwerben, aber HsKA-Credits können für das Studium an ihrer Heimat-hochschule angerechnet werden auf der Grundlage der Lernvereinbarung (Lear-ning Agreement, s. 10.4.1). In aller Regel fallen keine Studiengebühren an, aber dies hängt von der Vereinbarung zwischen der HsKA und der jeweiligen Partner-hochschule ab. Bitte konsultieren Sie den ECTS-Koordinator Ihrer Hochschule.

7.2 Bewerbungsverfahren und -fristen

7.2.1 Bewerber für Bachelor-Studiengänge

Bewerbungsunterlagen: -- HINWEIS: Alle Kopien müssen offiziell beglaubigt sein; eine beglaubigte Über-setzung ins Deutsche oder Englische muss beigefügt sein.

Schulabschlusszeugnis und Notenübersicht

Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (bei ausländischen Bewerbern)

Nachweis einer Berufsausbildung, wenn vorhanden

eventuell Nachweis der Berufserfahrung

Bewerber, die bereits an einer anderen Hochschule studiert haben: Noten-übersicht und Immatrikulationsbescheinigung

Bewerber aus China und Vietnam: APS-Bescheinigung, s. www.aps.org.cn

Nachweis über Arbeitserfahrung

Motivationsschreiben für folgende Studiengänge erforderlich: International Mana-gement, Wirtschaftsinformatik und Informatik. Bewerber für Maschinenbau wer-den zu einem Auswahlgespräch eingeladen.

Bewerber aus Nicht-EU-Ländern müssen eine Bescheinigung des Ausländerstu-dienkollegs (ASK) der Hochschule Konstanz einreichen; nähere Einzelheiten s. www.ask.htwg-konstanz.de.

Deutsche Bewerber mit einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) aus einem Nicht-EU-Land benötigen eine Bescheinigung des Regierungspräsidiums Stutt-gart.

Bewerbungsfristen:

15. Juli für das Wintersemester

15. Januar für das Sommersemester

Die folgenden Studiengänge lassen nur zum Wintersemester zu: Architektur, Bauingenieurwesen trinational, Technische Redaktion

Bewerbungsverfahren:

1) Nicht-EU-Bewerber sowie deutsche Bewerber mit HZB aus einem Nicht-EU-Land: Lassen Sie sich zunächst eine ASK-Bescheinigung ausstellen

2) Bewerben Sie sich online an der HsKA unter www.hs-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1016280/index.html

3) Drucken Sie das Bewerbungsformular aus und schicken Sie es mit den weiteren Bewerbungsunterlagen per Post an die HsKA

2-4 Wochen nach der Bewerbungsfrist erhalten Sie entweder einen Zulassungs- oder einen Ablehnungsbescheid. Abgelehnte Bewerber kommen auf eine Warte-liste. Eine Zusage kann dann unter Umständen noch in der ersten Vorlesungswo-che erfolgen. Abgelehnte Bewerber können entweder ihre Bewerbung für das fol-gende Semester aufrechterhalten oder aber ihre Bewerbungsunterlagen zurück-verlangen. Das Zulassungsschreiben beinhaltet alle relevanten Informationen zur

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Einschreibung ebenso wie Informationen zu den Zahlungsmodalitäten für die Studiengebühren.

7.2.2 Bewerber für Master-Studiengänge

Bewerbungsunterlagen: -- HINWEIS: Alle Kopien müssen offiziell beglaubigt sein; eine beglaubigte Überset-zung ins Deutsche oder Englische muss beigefügt sein.

Schulabschlusszeugnis und Notenübersicht

Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (bei ausländischen Bewerbern). Bewerber für die Studiengänge Sensor Systems Technology und Geomatics müssen statt-dessen den Nachweis englischer Sprachkenntnisse erbringen. Für die Studien-gänge International Management, Vertriebsingenieurwesen und Wirtschaftsinge-nieurwesen ist der Nachweis deutscher und englischer Sprachkenntnisse erfor-derlich.

Nachweis einer Berufsausbildung, wenn vorhanden

eventuell Nachweis der Berufserfahrung

Bewerber aus China und Vietnam: APS-Bescheinigung, s. www.aps.org.cn

Bachelor-Zeugnis

Bachelor-Notenblatt

Lebenslauf

Für Sensorsystemtechnik sowie Maschinenbau und Mechatronik: 2 Empfeh-lungsschreiben

Hinweis: Aufgrund des geltenden Numerus Clausus muss der Notendurchschnitt für den ersten Abschluss mindestens 2,5 betragen.

Bewerbungsfrist:

15. Juli für das Wintersemester

15. Januar für das Sommersemester

Die folgenden Studiengänge lassen nur zum Wintersemester zu: Architektur, Geomatik, Mechatronic and Micro-Mechatronic Systems und Sensorsystemtech-nologie (deutschsprachig).

Die folgenden Studiengänge lassen nur zum Sommersemester zu: Bauingenieur-wesen, Bauingenieurwesen trinational und Sensor Systems Technology (englisch-sprachig).

Bewerbungsverfahren:

1) Bewerben Sie sich online an der HsKA unter www.hs-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1016280/index.html. Ausnahmen: Für Sensor Sys-tems Technology und Geomatics benutzen Sie bitte die gedruckten Formulare, die Sie auf den jeweiligen Webseiten herunterladen können. Für Mechatronic and Micro-Mechatronic Systems benutzen Sie bitte das Bewerbungsformular unter www.eu4m.eu.

2) Drucken Sie das Bewerbungsformular aus und schicken Sie es mit den weite-ren Bewerbungsunterlagen per Post an die HsKA. Bewerbungen für Sensor Sys-tems Technology applications gehen zu Händen von Frau Silke Neureuther; für

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Geomatiks, zu Händen von Prof. Dr. Peter Freckmann; für Mechatronic and Micro-Mechatronic Systems, zu Händen des EU4M-Konsortiums.

2-4 Wochen nach der Bewerbungsfrist erhalten Sie entweder einen Zulassungs- oder einen Ablehnungsbescheid. Abgelehnte Bewerber kommen auf eine Warte-liste. Eine Zusage kann dann unter Umständen noch in der ersten Vorlesungswo-che erfolgen. Abgelehnte Bewerber können entweder ihre Bewerbung für das fol-gende Semester aufrechterhalten oder aber ihre Bewerbungsunterlagen zurück-verlangen. Das Zulassungsschreiben beinhaltet alle relevanten Informationen zur Einschreibung ebenso wie Informationen zu den Zahlungsmodalitäten für die Stu-diengebühren.

7.2.3 Austauschstudenten

Vollzeitstudenten belegen in der Regel Lehrveranstaltungen im Umfang von 30 ECTS-Leistungspunkten pro Semester. Tragen Sie in die Lernvereinbarung (learning agreement) alle Lehrveranstaltungen ein, die Sie während Ihres Studienaufenthaltes an der HsKA belegen möchten und die zu Ihrem akademischen Profil an Ihrer Hei-mathochschule passen, damit Sie sich die Leistungspunkte zu Hause anrechnen las-sen können. Einen Überblick über die verfügbaren Lehrveranstaltungen finden Sie hier:

http://www.hs-karlsruhe.de/en/international/exchange-students/courses-for-exchange-students.html

Die Lernvereinbarung muss von beiden Hochschulen gebilligt werden (s. 10.4.1).

Bewerbungsunterlagen:

Bewerbung über Online-Portal https://hs-karlsruhe.moveonnet.eu/moveonline/incoming/welcome.php

Lernvereinbarung

Offizielles Notenblatt (Transcript)

Die notwendigen Sprachkenntnisse müssen von dem ECTS-Koordinator Ihrer Heimathochschule geprüft und bescheinigt werden.

Bewerbungsfristen:

15. Mai für das Wintersemester

15. Dezember für das Sommersemester

Bewerbungsverfahren:

1) März – April (für das Wintersemester) bzw. Oktober – November (für das Sommer-semester): Schließen Sie mit den ECTS-Koordinatoren Ihrer Heimathochschule eine Lernvereinbarung ab.

2) Mai – Dezember: Senden Sie über Ihre ECTS-Koordinatoren die Lernvereinbarung an die HsKA.

3) Juli bzw. Januar: Sie werden benachrichtigt, ob Sie an der HsKA zugelassen wurden, in welchem Fall Sie weitere relevante Information und folgende For-mulare erhalten: Bewerbungsformular für Unterkunft, Bewerbungsformular für den Intensiv-Deutschkurs. Bitte füllen Sie diese Formulare aus und senden Sie sie an die HsKA zurück.

Bitte besuchen Sie gleich nach Ihrer Ankunft in Karlsruhe das Akademische Aus-landsamt (International Office), das Ihr erster Ansprechpartner für alle organisatori-schen und administrativen Fragen ist.

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7.3 Zulassungsverfahren

7.3.1 Zulassungsvoraussetzungen für Bachelor-Studiengänge:

Adäquate Hochschulzugangsberechtigung oder bestandene Aufnahmeprüfung für alle oder einen bestimmten Studiengang. In aller Regel muss zumindest der Zugang zum Hochschulstudium im Heimatland gewährleistet sein. In manchen Fällen ist ein Vorberei-tungskurs erforderlich. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.ask.htwg-konstanz.de und www.anabin.de.

7.3.2 Zulassungsvoraussetzung für Master-Studiengänge:

Bachelor-Abschluss

7.3.3 Sprachliche Voraussetzungen:

Deutsche Sprachprüfung DSH-2 oder äquivalente Prüfung, s. www.sprachnachweis.de. Für die Masterstudiengänge Sensor Systems Technology oder Geomatics: Englische Sprachprüfung (TOEFL 550/213/83 oder ein anderer entsprechender Nachweis).

Für die Masterstudiengänge International Management, Wirtschaftsingenieurwesen und Vertriebsingenieurwesen: Nachweis deutscher und englischer Sprachkenntnisse.

7.3.4 Zulassungsvoraussetzungen für Austauschstudierende:

Einschreibung an einer Partnerhochschule oder “Free Mover” innerhalb Europas; min-destens zwei Hochschulsemester; gültige Lernvereinbarung; Deutsch- oder Englisch-kenntnisse auf B2-Niveau.

7.3.5 Studienplatzvergabe: (gilt nicht für Austauschstudierende)

In den grundständigen Bachelor-Studiengängen werden nach Vorwegabzug von unge-fähr 15% der Studienplätze für Härtefälle, Zweitstudienbewerber und tatsächliche Aus-länder 90 % der noch zur Verfügung stehenden Studienplätze auf der Eignungsrangliste und 10 % auf der Wartezeitliste vergeben. Die Rangfolge auf der Eignungsliste ergibt sich durch die Messzahl, die hauptsächlich durch die Gewichtung von verschiedenen Noten der Hochschulzugangsberechtigung und der Bonierung bei der Vorlage einer adäquaten Lehre, ausgerechnet wird.

7.3.6 Vorpraktika: (gilt nicht für Austauschstudierende)

Die folgenden Bachelor-Studiengänge verlangen für das Studiengebiet relevante Vorpraktika in der angegebenen Mindestlänge: Architektur 3 Monate Bauingenieurwesen 3 Monate Baumanagement und Baubetrieb 3 Monate Energie- und Automatisierungstechnik 3 Monate Fahrzeugtechnologie 3 Monate International Management 8 Wochen Kartographie und Geomatik 8 Wochen Maschinenbau 3 Monate Mechatronik 3 Monate Vermessung und Geomatik 8 Wochen Wirtschaftsingenieurwesen 8 Wochen

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7.4 Immatrikulation, Rückmeldung and Exmatrikulation

7.4.1 Immatrikulation

Im Zulassungsbescheid sind der Einschreibetermin und die erforderlichen Unterlagen aufgeführt. Bei der Einschreibung beachten Sie bitte die Anleitung im Zulassungsbe-scheid zum Ausfüllen des Immatrikulationsantrags. Zur Einschreibung benötigen Sie den Zulassungsbescheid sowie ein Passbild. Die Einschreibung kann erfolgen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

1) Studien- und andere Gebühren sind rechtzeitig gezahlt worden. Die Studienge-bühren werden mit Hilfe eines Überweisungsformulars bezahlt. Dazu müssen Sie ein Bankkonto eröffnen und einen gültigen Mietvertrag vorlegen. 2) Der Immatrikulationsantrag muss ausgefüllt sein 3) Alle im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen müssen vorgelegt worden sein. 4) Die Krankenversicherung muss geregelt sein (s. 13.7.1) 5) Nicht-EU-Studenten müssen sich persönlich einschreiben. Eine gültige Aufent-haltsgenehmigung zu Studienzwecken muss vorgelegt werden. Austauschstudierende melden sich zunächst im International Office, wo sie weite-re Informationen erhalten.

7.4.2 Rückmeldung

Zu Beginn jedes Semesters muss jeder Studierende bestätigen, dass er sein Studium an der HsKA weiterführen möchte, indem er die Studien- und andere Gebühren für das neue Semester zahlt. Diese sog. Rückmeldung und die Zahlung der entspre-chenden Gebühren durch Einzugsermächtigung erfolgt online. Bitte eine hinreichen-de Zahl von Immatrikulationsbescheinigung gleich ausdrucken, da diese nicht rück-wirkend ausgestellt werden können. Die entsprechenden Fristen sind im Terminplan genannt. Falls Sie sich nicht rechtzeitig rückmelden, erhalten Sie eine Mahnung, was mit einer Verwaltungsgebühr einhergeht. Falls Sie sich trotz Mahnung nicht rechtzei-tig rückmelden oder falls die Gebühren nicht überwiesen werden, werden Sie exma-trikuliert.

7.4.3 Exmatrikulation

Nach Ende Ihres Studiums müssen Sie sich exmatrikulieren. Austauschstudenten benutzen hierzu das Formular, das sie mit ihrem Infopaket erhalten; es ist auch im Studentensekretariat erhältlich. Vergessen Sie nicht, Ihr Studentenwohnheim bzw. Ih-ren Vermieter und das Einwohnermeldeamt darüber zu informieren, dass Sie Karlsru-he verlassen werden. Bitte hinterlassen Sie im International Office Ihre Heimatadres-se, damit wir Sie gegebenenfalls erreichen können.

8. Hochschulgesetze und andere relevante Verordnungen Landeshochschulgesetz LHG vom 01.01.2005 und Änderung vom 01.12.2005 Berufstätigenhochschulzugangsverordnung 11.05.2006 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung 20.06.2006, LHGs Studien- und Prüfungsordnungen) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz 18.08.2006 Für ECTS-Austauschstudierende sind die Online-Anmeldung, das Notenblatt

(Transcript) und die Lernvereinbarung (Learning Agreement) verbindlich Zur Anerkennung von Studienleistungen s. 10.4.

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9. Notensystem Das Notensystem an der HsKA umfasst die folgenden fünf Notenstufen:

sehr gut: 1,0 – 1,5 gut: 1,6 – 2,5 befriedigend: 2,6 – 3,5 ausreichend: 3,6 – 4,0 nicht ausreichend: 4,1 – 5,0

Eine Prüfung ist dann bestanden, wenn mindestens die Note 4,0 erreicht wurde.

10. ECTS an der Hochschule Karlsruhe

10.1 Was ist ECTS?

Das “European Credit Transfer and Accumulation System” (ECTS) wurde von der Euro-päischen Kommission entwickelt, um ein einheitliches Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen zu gewährleisten. ECTS ermöglicht es, Studi-enleistungen zu messen sowie zu vergleichen und sie von einer Institution zu einer an-deren zu übertragen. ECTS basiert auf dem Prinzip des gegenseitigen Vertrauens zwi-schen den teilnehmenden Hochschuleinrichtungen. Wichtigste ECTS-Elemente sind die Bereitstellung von Informationen (Information Packages) v.a. zum Lehrangebot der teil-nehmenden Hochschulen, die Lernvereinbarungen (Learning Agreements) zwischen Studierenden, Gast- und Heimathochschulen, die Verwendung von Leistungspunkten als Maßeinheit für den Lernaufwand (student workload) sowie deren Dokumentation in Form von standardisierten Notenblättern (Transcripts of Record). Jede Einrichtung, die ECTS anwendet, beschreibt ihre Lehrveranstaltungen hinsichtlich ihres Inhalts wie auch der damit verbundenen studentischen Arbeitsbelastung.

10.2 ECTS-Leistungspunkte (Credits)

ECTS-Punkte werden nach dem Arbeitsaufwand der Studierenden vergeben. Dieser umfasst sowohl die Zeit der Anwesenheit in der Veranstaltung (Kontaktzeit) als auch die Zeiten für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung. Es werden 30 Punkte für ein Semester (für die gesamte Fächerkombination) vergeben, bei einer Regelstudienzeit von acht Semestern insgesamt 240 Punkte für das Studium bis zu den Abschlussprü-fungen. Bei einer Festlegung auf 1.500 – 1.800 Stunden studentischer Arbeitsbelastung pro Jahr entspricht 1 ECTS-Punkt 25-30 Arbeitsstunden. Die Zuordnung der ECTS-Punkte ergibt sich aus dem Verhältnis des für eine Veranstaltung veranschlagten Ar-beitsaufwandes zu der für ein Studienjahr insgesamt zur Verfügung stehenden Zeit (1.500 – 1.800 Zeitstunden). Semesterwochenstunden (Kontaktzeit) dienen nicht als Berechnungsgrundlage.

10.3 Studierendenaustausch auf ECTS-Grundlage Die meisten Studierenden, die an einem Studierendenaustausch auf ECTS-Grundlage teilnehmen, studieren an einer Gasthochschule in einem EU- oder EEA-Land für eine begrenzte Zeit (ein oder zwei Semester) und kehren dann an ihre Heimathochschule zurück.

Wenn der Studierende das vorher vereinbarte Studienprogramm erfolgreich absolviert hat, werden dafür Credits an seine Heimathochschule übertragen, so dass er dort sein Studium ohne Zeitverlust wiederaufnehmen kann.

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Studierende erhalten nur dann ein ERASMUS-Stipendium, wenn der Studentenaus-tausch im Rahmen des LLP/ERASMUS-Programms erfolgt und wenn folgende Bedin-gungen erfüllt sind:

Der Studierende ist Bürger eines EU- oder EEA-Staates oder von einem EU-oder EEA-Staat als Flüchtling oder staatenlos anerkannt oder hat dort einen festen Wohnsitz.

Der Studierende zahlt keine Studien- oder sonstige Gebühren an der Gasthoch-schule, zahlt aber möglicherweise weiterhin die regulären Gebühren an seiner Heimathochschule während seines Auslandssemesters.

Der Studienaufenthalt sollte drei Monate nicht unter- und ein Jahr nicht über-schreiten.

Studierende im ersten Studienjahr können kein ERASMUS-Stipendium erhalten.

10.4 ECTS-Anerkennungsverfahren an der HsKA ECTS wird an der HsKA zur Akkumulation von Leistungspunkten, zur Anerkennung von Studienleistungen von Austauschstudierenden sowie zur Bewertung der Studienleistun-gen beim Studienplatzwechsel von einer anderen Hochschule genutzt. ECTS-Credits können nur dann anerkannt werden, wenn sie von dem zuständigen Koordinator evalu-iert worden sind; Kriterien sind das erfolgreiche Absolvieren der betreffenden Lehrveran-staltung, eine vergleichbare Lernerfahrung sowie eine vergleichbare Arbeitsbelastung. Das entsprechende Procedere für Austauschstudierende ist im Folgenden dargestellt.

10.4.1 Austauschstudierende von HsKA-Partnerhochschulen (Incomings)

Studierende von HsKA-Partnerhochschulen (oder Free Movers), die an der HsKA als ECTS-Austauschstudierende studieren möchten, füllen eine Lernvereinbarung (learning agreement) aus, in der Sie alle Lehrveranstaltungen aufführen, die sie an der HsKA be-legen möchten und welche sie sich an ihrer Heimathochschule anrechnen lassen möch-ten.

Die Auswahl von Lehrveranstaltungen basiert auf den Angaben im „ECTS Course Cata-logue“ (Studiengangs- und Modulverzeichnis) der HsKA http://www.hs-karlsruhe.de/en/international/ects-information-package.html , in dem alle Lehrveranstal-tungen der HsKA unter Angabe ihrer jeweiligen ECTS-Credits aufgelistet sind. Sobald die Lernvereinbarung von den zuständigen Koordinatoren der Heimathochschule unter-zeichnet worden ist, muss diese an das International Office der HsKA (z.H. Frau Günter-Warth) geschickt werden. Es wird dann von den HsKA-Koordinatoren unterzeichnet und an die Heimathochschule des Studierenden zurückgeschickt. Spätere Änderungen der Lernvereinbarung, z.B. weil eine Lehrveranstaltung wider Erwarten nicht stattfindet, müssen von allen drei beteiligten Parteien (d.h. dem Studierenden und den ECTS-Koordinatoren beider Hochschulen) bestätigt werden. Dazu dient das entsprechende Änderungsformular, das aufseiten der HsKA wiederum vom International Office bearbei-tet wird. Nach Beendigung ihres Aufenthalts an der HsKA erhalten Austauschstudieren-de im International Office eine ECTS-Transcript, das die absolvierten Lehrveranstaltun-gen mit ihren jeweiligen ECTS-Credits aufführt. Dieses Transcript ist die Grundlage für die Anerkennung der Studienleistungen durch die Heimathochschule.

10.4.2 Austauschstudierende der HsKA (Outgoings)

In Absprache mit den ECTS-Koordinatoren ihrer Fakultät (s. Punkt 4.) füllen HsKA-Studierende, die an einem ECTS-Austauschprogramm teilnehmen möchten, eine Lern-vereinbarung aus, d.h. eine Liste der Lehrveranstaltungen, die sie an der Parterhochschule belegen möchten und welche sie sich für ihr Studium an der HsKA

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anrechnen lassen möchten. Die Auswahl von Lehrveranstaltungen basiert auf den An-gaben im „ECTS Course Catalogue“ (Studiengangs- und Modulverzeichnis) der Gast-hochschule, in der deren Lehrveranstaltungen unter Angabe ihrer jeweiligen ECTS-Credits aufgelistet sind. Sobald die Lernvereinbarung von den zuständigen Koordinato-ren an der HsKA unterzeichnet worden ist, schickt das Akademische Auslandsamt diese an die Partnerhochschule, damit sie auch dort unterzeichnet werden kann. Spätere Än-derungen der Lernvereinbarung, z.B. weil eine Lehrveranstaltung wider Erwarten nicht stattfindet, müssen von allen drei beteiligten Parteien (d.h. dem Studierenden und den ECTS-Koordinatoren beider Hochschulen) bestätigt werden. Dazu dient das entspre-chende Änderungsformular, das aufseiten der HsKA wiederum vom International Office bearbeitet wird. Nach Beendigung ihres Aufenthalts erhalten die Austauschstudierenden von der Gasthochschule ein ECTS-Transcript, das die absolvierten Lehrveranstaltungen mit ihren jeweiligen ECTS-Credits aufführt. Dieses Transcript ist die Grundlage für die Anerkennung der Studienleistungen durch die HsKA. Beachten Sie bitte, dass die HsKA nicht verpflichtet ist, Ihnen Studienleistungen anzuerkennen, die nicht in der Lernverein-barung bzw. dem entsprechenden Änderungsformular aufgeführt sind.

11. LLP/ERASMUS-Partnerhochschulen Im Rahmen des LLP/ERASMUS-Programms kooperiert die Hochschule Karlsruhe mit folgenden europäischen Hochschulen:

Bulgarien Universitet po Arhitektura, Stroitelstvo i Geodezia, Sofia

Dänemark Syddansk Universitet Universitet Aalborg

Estland Tallinn Tehnikaülikool

Finnland Aland Polytechnic Metropolia Ammattikorkeakoulu Mikkeli Polytechnic Novia University of Applied Sciences

Frankreich Ecole Nationale Supérieure d’Architecture de Strasbourg Ecole Nationale Supérieure de Mécanique et des Microtech-niques IMEA, Besançon Institut National des Sciences Appliquées INSA, Strasbourg Institut Supérieur du Commerce, Paris ISAT de l’Université de Bourgogne, Nevers IUT de l’Université de Haute Alsace IUT de l’Université de Nancy II IUT de l’Université Robert Schuman, Strasbourg III Université Claude Bernard, Lyon Université de Franche Comté, Besançon Université de Savoie, Chambéry Université de Technologie de Compiègne

Georgien Georgische Technische Universität

Griechenland Technological Education Institute of Kavala Technological Education Institute of Larissa Technological Education Institute of Thessaloniki

Irland Waterford Institute of Technology

Italien Università Ca’Foscari Venezia Università di Bologna “Alma Mater Studiorum” Università degli Studi di Cagliari

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Università degli Studi di Parma Università degli Studi di Roma “La Sapienza”

Lettland Rigas Tehniska Universitate Latvijas Lauksaimmiecibas Universitate

Litauen Vilniaus Gedimino Technikos Universitetas

Norwegen Norges Teknisk-Naturvitenskapelige Universitet, Trondheim

Österreich Technische Universität Graz Montanuniversität Leoben Universität Innsbruck

Polen Staatliche Fachhochschule Chelm Politechnika Koszalinska Politechnika Krakowska Politechnika Poznanska Uniwersytet Warminsko-Mazurski w Olsztynie

Rumänien Universitatea Politehnica din Timisoara

Schweden Linköpings Universitet Linneuniversitetet

Schweiz Fachhochschule Nordwestschweiz Fachhochschule Westschweiz Fachhochschule Ostschweiz Haute Ecole Spécialisée de Suisse Occidentale Hochschule Luzern – Technik und Architektur Hochschule für Technik Rapperswil Züricher Hochschule für angewandte Wissenschaften

Slowenien Univerza v Ljubljani

Spanien Universidad de Cádiz Universidad del Pais Vasco, Bilbao Universidad de Navarra Universidad de Oviedo, Gijón Universidad Politécnica de Valencia Universidad de Valladolid Universidad de Vigo Universidad de Zaragoza

Türkei Ege Üniversitesi, Izmir Istanbul Kültür Üniversitesi Süleyman Demirel Üniversitesi, Isparta Yasar Üniversitesi Yildiz Teknik Üniversitesi, Istanbul

Ungarn Budapesti Corvinus Egyetem Eötvös Loránd Tudomanyegyetem, Budapest Debreceni Egyetem Szegedi Tudomanyegyetem Nyugat-Magyarországi Egyetem

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Teil II – Allgemeine Informationen für Studierende

12. Das Leben in Karlsruhe

12.1 Einreise nach Deutschland Informationen über Visa- und Einreisebestimmungen erhalten Sie von der folgenden Website des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de. Wenn Sie ein Visum brau-chen, dann “zu Studienzwecken”.

12.2 Finanzielle Angelegenheiten

12.2.1 Studien- und andere Gebühren

Wie alle staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg erhebt die HsKA Studienge-bühren in Höhe von 500 Euro pro Semester. Als Studierender an der HsKA stehen Ih-nen verschiedene Einrichtung des Studentenwerks zur Verfügung, wie etwa die Mensa, das Studentenwohnheim und Sporteinrichtungen. Hierfür zahlen Sie einen Studenten-werksbeitrag von 62,70 Euro pro Semester. Dazu kommt ein Verwaltungskostenbei-trag von 40 Euro pro Semester sowie eine einmalige Zahlung von 5 Euro für die Cam-pus-Card. Die Errichtung dieser Beiträge entweder per Überweisung oder online über eine Einzugsermächtigung ist Voraussetzung für die Immatrikulation an der HsKA. Bei verspäteter Zahlung fällt eine Gebühr an!

12.2.2 Lebenshaltungskosten

Die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten (zusätzlich zur Miete) liegen bei 500 – 600 Euro pro Monat. Bei Vorlage Ihrer Campus-Card erhalten Sie oft Studentenermäßigun-gen, beispielsweise im Kino, in Museen oder auch beim Abschluss von Versicherungen.

12.2.3 Banken

Vergleichen Sie die Gebühren der verschiedenen Banken und erkundigen Sie sich nach speziellen Tarifen für Studierende. Ein Girokonto sollte gebührenfrei sein. Beachten Sie, dass für Überziehungskredite Zinsen anfallen.

12.2.4 Arbeiten

Wenn Sie keinen Pass eines EU-Mitgliedslandes haben, dürfen Sie nicht während Ihres Aufenthaltes in Deutschland arbeiten, außer an der Hochschule und für die 90 Arbeits-tage, die in einem Ein-Jahres-Visum erlaubt sind. Für manche Stellen an der Hochschu-le (z. B. HIWI – ungeprüfte wissenschaftliche Hilfskraft) muss man zum Arbeitsamt ge-hen und eine offizielle Arbeitserlaubnis beantragen. Wenn Sie ein Visum in Ihrem Pass haben - was Sie alle haben sollten -, dürfen Sie 90 Tage pro Jahr arbeiten. So können Sie außerhalb der Hochschule während der vorlesungsfreien Zeit arbeiten oder halbtags während des Semesters, wenn Sie ausreichend Zeit haben. Wenn Sie mehr als 90 Tage arbeiten wollen, müssen Sie die Ausländerbehörde kontaktieren und die Erlaubnis bzw. jeweiligen Änderungen an Ihrem Visum erhalten. Wenn Sie arbeiten, ohne die Erlaubnis dazu in Ihrem Pass zu haben, können Sie der Polizei gemeldet werden.

Für Studierende im Praxissemester

Sie müssen Ihre Lohnsteuerkarte vom Einwohnermeldeamt holen. Sie werden diese Karte benötigen, wenn Sie sich länger als 6 Monate in Deutschland aufhalten. Diese Karte müssen Sie dem Arbeitgeber unverzüglich übergeben, wenn Sie an Ihrer neuen

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Stelle anfangen. Sie erhalten die Karte am Ende Ihres Praxissemester zurück für den Lohnsteuerjahresausgleich. Sagen Sie Ihrer Firma Bescheid, an welche Adresse die Karte geschickt werden soll.

Wenn Sie weniger als 6 Monate in Deutschland arbeiten, erhalten Sie keine Lohnsteuer-karte. In diesem Fall müssen Sie Ihren Arbeitgeber daran erinnern, die zuständige Steu-erbehörde nach einer Bescheinigung für beschränkt steuerpflichtige ausländische Ar-beitnehmer zu fragen. Ansonsten wird der volle Steuersatz auf Ihr Einkommen erhoben und Sie können keinen Lohnsteuerjahresausgleich beantragen.

Mit einer Lohnsteuerkarte können Sie eine Rückzahlung eines Teils der Steuern, die Ihnen abgezogen wurden, beantragen. Formulare gibt es an der Pforte des Finanzamts Karlsruhe-Stadt, Schlossplatz 14, Karlsruhe. Versuchen Sie, alle Quittungen zu sam-meln (Zug-, Flug- und Straßenbahntickets usw.) und reichen Sie sie zusammen mit der Lohnsteuererklärung dem Finanzamt ein. Dies sollte geschehen, bevor Sie Deutschland verlassen. Bitte beachten Sie: das Finanzamt macht keine Auslands-Überweisungen.

Arbeiten nach Abschluss des Studiums Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg informiert: Ausländische Studierende, die nicht EU-Staatsangehörige sind, haben nach ihrem Stu-dienabschluss künftig ein Jahr lang Zeit zur Stellensuche. Finden sie eine Beschäfti-gung, dann erhalten sie einen auf diese Beschäftigung eingeschränkten Aufenthaltstitel. Nach zwei Jahren Beschäftigung oder nach drei Jahren Aufenthalt kann die Arbeitsbe-rechtigung ohne betriebliche Einschränkung erteilt werden. Absolventen deutscher Hochschulen aus den osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten er-halten zunächst eine auf ein Jahr befristete Arbeitserlaubnis EU. Nach einem Jahr der Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt erwerben sie einen Anspruch auf Erteilung einer Arbeitsberechtigung EU. Diese Berechtigung wird ohne Beschränkungen erteilt. Studie-rende aus den osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten benötigen als Unionsbürger keine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland. Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat zu diesen Themen eine Homepage eingerichtet, auf der die geänderten Aufenthaltsregelungen erklärt werden. Die Seite ist in Deutsch und Englisch verfügbar: www.wm.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php/174075.html

12.2.5 Finanzielle Unterstützung

Für internationale Studierende gibt es mehrere Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu erhalten:

Informieren Sie sich zunächst bei den Behörden Ihres Heimatlandes, ob Unterstützung möglich ist.

Nach dem Bundes-Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können internationale Studie-rende in den folgenden besonderen Fällen finanzielle Unterstützung erhalten:

1. Kinder von EU-Staatsbürgern, wenn die Kinder eine Aufenthaltsgenehmigung für Fa-milienmitglieder aus EU-Mitgliedstaaten haben.

2. Unter bestimmten Bedingungen:

ausgewiesene Ausländer

Ausländer mit politischem Asyl

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ein Elternteil ist deutscher Staatsbürger

3. Andere Ausländer:

wenn ein Ausländer vor Studienbeginn 5 Jahre legal in Deutschland gelebt und gearbeitet hat

wenn mindestens 1 Elternteil vor Studienbeginn des Kindes mindestens 3 Jahre legal in Deutschland gelebt und gearbeitet hat

Das Landratsamt erteilt Auskünfte, ob die Bedingungen für den Bezug von BAfÖG vor-liegen.

12.2.6 Stipendien

Die HsKA hat mehrere Möglichkeiten, besonders begabte Studierende, besonders in Master-Studiengängen, zu fördern. Bitte schicken Sie die folgenden Unterlagen an das Akademische Auslandsamt:

Bewerbungsschreiben

CV

Notenübersicht Ihres Erststudiums und aktuelles Notenblatt Ihres bisherigen Stu-diums an der HsKA (wenn zutreffend)

Folgende Stipendien können vergeben werden:

DAAD Matching Funds Stipendium für qualifizierte ausländische Studierende in Bachelor- oder Master-Studiengängen. Eine Antragsrunde findet in jedem Se-mester statt, bitte achten Sie wegen der Bewerbungsfrist auf den Aushang am schwarzen Brett des AAA in der Mensa, oder bewerben Sie sich bei Beginn eines Semesters beim AAA.

Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende von Partnerinstitutionen

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) in Bonn vergibt zentral eine Reihe von Stipendien. Detaillierte Informationen zu Stipendien des DAAD finden Sie auf der Website http://www.daad.de. Die Bewerbungsprozedur braucht ihre Zeit, daher sollten Sie so früh wie möglich beginnen, etwa 1 Jahr vorher. Auch einige andere Organisatio-nen vergeben Stipendien. Für diese Stipendien muss man sich lange vor der Anreise nach Deutschland über das entsprechende Ministerium oder die deutsche Botschaft / Konsulat bewerben. Die deutschen Auslandsbehörden, die deutschen Konsulate und andere deutsche Repräsentanten im Ausland erteilen Auskünfte über Stipendienprogramme.

12.3 Unterkunft

12.3.1 Allgemeine Information

Wohnheimplätze in Karlsruhe sind nicht leicht erhältlich, da den Studenten der Hoch-schule Karlsruhe nur ein Wohnheim zur Verfügung steht. Das Akademische Auslands-amt wird jedoch versuchen, Ihnen eine Unterkunft zu verschaffen, entweder im Studen-tenwohnheim oder privat. Die Ausgaben für Unterbringung liegen bei ca. 250 bis 300 Euro monatlich, je nach Art der Unterkunft. Mit oder nach Ihrer Zulassung erhalten Sie die Information, ob und wo wir eine Unterkunft für Sie haben. In einigen Fällen können wir kein Zimmer vor der Ankunft des Studenten finden. Daher kann es passieren, dass der ein oder andere ein paar Nächte in der Jugendherberge verbringen muss (gleich neben der Hs Karlsruhe und dem Europahaus). Die Adresse ist:

Deutsche Jugendherberge Engländerplatz 2

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76133 Karlsruhe Tel.: +49 / 721 282 48 Fax: +49 / 721 276 47 E-Mail: [email protected] Website: http://www.jugendherberge-karlsruhe.de/

Die Wohnheime werden nicht von der HsKA verwaltet, sondern vom Studentenwerk. Daher kann das Auslandsamt keinen Einfluss nehmen, so gerne wir helfen. Wir tun un-ser Bestes, Lösungen für die Unterbringung zu finden, aber wir können nicht jedem Stu-dent, der nach Karlsruhe kommt, ein Zimmer garantieren.

Sie können Informationen über Studentenunterkünfte und Unterkunftsvermittlung für Studenten direkt beim Studentenwerk erfragen. Für die Vermittlung fällt keine Gebühr an.

Besucheradresse: Studentenwerk Karlsruhe Wohnungswesen Adenauerring 7, Studentenhaus 76131 Karlsruhe Tel.: +49 / 721 6909-141/142/143 Fax: +49 / 721 6909-290 E-Mail: [email protected] Website: http://www.studentenwerk-karlsruhe.de/static.php?page=wohnen

Korrespondenz: Studentenwerk Karlsruhe Wohnungswesen Postfach 6247 76042 Karlsruhe

12.3.2 Unterkunftsmöglichkeiten’

Das Studentenwohnheim Europahaus wurde 1993 gebaut. Für Austauschstudenten steht eine begrenzte Anzahl Zimmer zur Verfügung.

Das Europahaus befindet sich auf dem Campus der Hochschule. Die Miete beträgt ca. 250 Euro monatlich, daneben ist eine Kaution von ca. 500 Euro erforderlich. Bitte beach-ten Sie, dass damit bei Ankunft der Betrag von ca. 750 Euro fällig wird (für Kaution und erste Monatsmiete).

Eine Wohneinheit besteht aus 5-7 Zimmern, Duschen, Toiletten und einer Essküche, wo man sein eigenes Essen zubereiten kann. Die Räume enthalten einen Schreibtisch, Stuhl, Schrank, Waschbecken, ein Regal, Deckenlampe, Bett mit Bettwäsche (es kann vorkommen, dass Sie Ihre eigene Bettwäsche kaufen müssen). Daneben müssen Sie selbst für Handtücher, Tischdecke, Geschirrtücher, Geschirr und Lebensmittel etc. sor-gen. Sie können Ihre Wäsche für ca. 1,50 Euro pro Trommel waschen (Waschen und Trocknen separat).

Eine weitere Unterkunftsmöglichkeit in Karlsruhe ist die private Unterbringung außerhalb des Campus. Man hat sein eigenes Zimmer und teilt den Rest der Wohnung oder des Hauses mit anderen Studenten oder sogar dem Eigentümer.

Dann gibt es noch die WGs (Wohngemeinschaften). Dies ist eine Wohnform, bei der jeder Mitbewohner sein eigenes Schlafzimmer hat, aber alles andere wie Wohnzimmer,

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Küche und Bad bis hin zu Fernseher, Waschmaschine und natürlich Kosten und Arbei-ten geteilt werden. Dies hat den Vorteil, dass man Kontakt mit anderen Studenten, be-sonders deutschen, hat. Hinweise hängen in Karlsruhes Hochschulen aus, oder sind in der Zeitung zu finden:

http://www.karlsruhe.de/Aktuell/. Für WG-Plätze: http://www.wg-gesucht.de und http://www.studenten-wg.de/.

12.4 Mahlzeiten Sie können Ihre Mahlzeit zu Hause einnehmen oder, vor allem das Mittagessen, in der Mensa, wo es für 2 – 3,50 Euro eine gute und sättigende warme Mahlzeit gibt, ein-schließlich einer vegetarischen Option. Außerdem finden sich in der Umgebung der Hs eine Vielzahl von kleinen Lokalen, wo man die Qual der Wahl hat unter traditionell deutschen bis hin zu asiatischen oder ande-ren internationalen Gerichten.

12.5 Ärztliche Versorgung

Auf dem HsKA-Campus gibt es keine Krankenstation, nur Erste Hilfe. Das International Office fügt seinem “Welcome Package” eine Liste von Ärzten und Zahnärzten bei; Sie können auch das Auslandsamt direkt kontaktieren oder die Gelben Seiten konsultieren. Sie sollten für den Notfall Ihren Krankenversicherungsnachweis immer zur Hand ha-ben. Wenn Sie einen Arzt aufsuchen, ist in jedem Quartal eine Praxisgebühr von einma-lig € 10 fällig; für weitere Besuche bei Fachärzten im selben Quartal benötigen Sie eine Überweisung.

Notfallnummern:

Feuerwehr / Notarzt 112 Polizei 110

Anrufe sind kostenlos und können von jedem Telefon aus gemacht werden. Bei einem Notruf sollten Sie folgende Angaben machen:

Was ist passiert? Wo ist es passiert? Wer ist der Anrufer? Ist jemand verletzt? Kann Erste Hilfe geleistet werden?

Ärzte und Apotheken haben einen Notdienst für Wochenenden und Feiertage eingerich-tet. Krankenhäuser haben eine Notaufnahme rund um die Uhr.

12.6 Versicherung

12.6.1 Krankenversicherung

Es bestehen Krankenversicherungsabkommen mit allen EU-Mitgliedsländern sowie den meisten anderen europäischen Ländern sowie Tunesien. In der Regel sind Studierende, die in ihrem Heimatland krankenversichert sind und eine entsprechende Bescheinigung vorlegen, von der deutschen Pflichtkrankenversicherung befreit. Entstehende Behand-lungskosten werden dann vom deutschen Krankenversicherungssystem übernommen. Der entsprechende ausländische Versicherungsnachweis muss für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland gültig sein. Trifft dies auf Sie nicht zu, so können Sie einer deutschen Krankenversicherung beitreten, falls Sie nicht älter als 30 Jahre sind. Die Gebühr dafür beträgt ca. 60 Euro pro Monat. Die Krankenversicherung übernimmt

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die Kosten für ärztliche und zahnärztliche Behandlung, für verschreibungspflichtige Me-dikamente, Krankenhausaufenthalte, Rehabilitationsmaßnahmen etc. Unter Umständen ist eine Eigenbeteiligung erforderlich. Erkundigen Sie sich vor einer Behandlung, ob die-se von der Krankenkasse übernommen wird.

12.6.2 Haftpflichtversicherung

Sehr empfehlenswerte Versicherung gegen Ansprüche, die durch von Ihnen verursachte Schäden entstehen. Sollte Versicherung im Falle von Beschädigungen ihrer Unterkunft im Studentenwohnheim einschließen.

12.6.3 Hausratversicherung

Versichert gegen Beschädigungen oder Diebstahl Ihres persönlichen Eigentums.

12.7 Studierende mit Behinderungen

Die Hochschulbibliothek, die Mensa und alle HsKA-Gebäude mit Ausnahme der Gebäu-de R (Verwaltung) und P (Sensorsystemtechnik) sind barrierefrei. Dies trifft auch für die meisten öffentlichen Gebäude in Karlsruhe zu. Der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) setzt z.T. Fahrzeuge ein, die für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind. Internationale Studierende mit Behinderungen sollten sich mit dem Studienberater für Outgoing Students im International Office, Herrn Hannes Schwarz, in Verbindung set-zen, der auch der Vertrauensmann für schwerbehinderte Mitarbeiter der Hochschule Karlsruhe ist.

12.8 Öffentlicher Nahverkehr

Straßenbahn/Bus: Der Studentenwerksbeitrag in Höhe von 60 Euro, den jeder HsKA-Studierende zahlen muss, schließt ein Semesterticket für den Karlsruher Verkehrsver-bund (KVV) ein, das jedoch nur nach 19.00 Uhr gilt.

Als Student kann man sich für 110 Euro auch ein Semesterticket besorgen (in Karlsruhe "Studikarte"), mit der man für einen festen Betrag für 6 Monate (September bis Februar, Oktober bis März, März bis August oder April bis September) unbegrenzt den öffentli-chen Nahverkehr in Karlsruhe und Umgebung nutzen kann. Um dieses Ticket zu kaufen, muss man bei der Deutschen Bahn (KVV-Zentrum) die Immatrikulations-Bescheinigung oder den Studentenausweis vorlegen. Die Öffnungszeiten des KVV Kundenzentrums sind: Montag bis Freitag – 6:30 - 19:00 und Samstag / Sonntag – 9:00 - 16:00.

Wer kein Semesterticket braucht oder will, kann sich an den zahlreichen Fahrkarten-Automaten Fahrkarten oder Tageskarten für die verschiedenen Zonen besorgen. Das Ticket muss beim Einsteigen in den Bus, die Straßenbahn oder den Zug entwertet wer-den. Wer ohne Ticket fährt, muss eine Strafe von € 40,- zahlen. Für die Mitnahme von Fahrrädern im Zug ist ein zusätzliches Ticket nötig.

13. Das Studium an der Hochschule Karlsruhe

13.1 Studieneinrichtungen

13.1.1 Hochschulbibliothek

Die Fachbibliothek Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft (FBH) ist als Teilbib-liothek der Universitätsbibliothek Karlsruhe für die Literaturversorgung innerhalb der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft zuständig.

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Kontakt: Fachbibliothek Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft (FBH) Gebäude A Moltkestr. 30 76133 Karlsruhe

Information: Tel.: +49 721 925-2866 Mo - Fr 8 – 16 Uhr E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten: Mo - Fr 6 – 24 Uhr Sa 8 – 18 Uhr

Vor und während der Prüfungszeit auch an Sonn- und Feiertagen gemäß besonderer Ankündigung geöffnet.

Weitere Bibliotheken in Karlsruhe:

Universitätsbibliothek Karlsruhe Straße am Forum 2 76131 Karlsruhe

Badische Landesbibliothek Erbprinzenstraße 15 76133 Karlsruhe

Hochschulbibliothek der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe Bismarckstraße 10 76133 Karlsruhe

Stadtbibliothek im Ständehaus Ständehausstraße 2 76133 Karlsruhe

13.1.2 E-Mail und Computernutzung

Alle Studierenden erhalten innerhalb von ein oder zwei Wochen nach der Einschrei-bung eine Hochschul-E-Mail-Adresse.

Als eine seiner Aufgaben stellt das Informationszentrum der Hochschule Karlsruhe Computer-Poolräume für die Studenten zur Nutzung bereit. Nach der Immatrikulation erhalten Sie Ihren Benutzernamen und Passwort. Hiermit können Sie auf dem ganzen Campus Rechner nutzen. Auf der Website http://www.hs-karlsruhe.de/hochschule/einrichtungen/iz.html finden Sie einen Überblick über das Ser-viceangebot des Informationszentrums.

13.1.3 Campus-Card

Funktionen der Campus-Card:

Studierendenausweis Geldbörse (Mensa und Gebäude A, Erdgeschoss)

Bitte beachten Sie, dass beim erstmaligen Aufladen die Ladestation in der Mensa benutzt werden muss.

Bibliotheksausweis (in the planning stages)

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Semesterticket Automatisch ist das Semesterticket (von 19.00 Uhr bis 3.00 Uhr) des Karlsru-her Verkehrsverbundes (KVV) auf der Karte enthalten. Das erweiterte Semes-terticket ist direkt bei den Verkaufsstellen der KVV (Bsp. vor der Postgalerie) erhältlich.

Auf und in der Campus-Card gespeicherte Daten:

Aufdruck auf der Karte:

Bild Name Matrikel-Nr. Studiengang Gültigkeit KVV-Ticket GID

Daten im Mifare-Chip:

Mifare-Seriennummer GID Hochschulschlüssel PIN Geldbörse

Wo erhalte ich die Campus-Card?

Im Gebäude R, Studentische Abteilung links von der Infothek. Die Ausgabe ist zu folgenden Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag bis Donnerstag: von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Wie behandle ich die Campus-Card?

Ihre Campus-Card begleitet Sie während Ihres gesamten Studiums. Gehen Sie mit Ihrer Campus-Card pfleglich um. Die Campus-Card sollen Sie jederzeit sicher aufbewahren. Wenn Sie folgende Hinweise beachten, wird Ihnen die Karte lange erhalten bleiben:

NICHT knicken oder starkem Druck aussetzen NICHT Hitze, Kälte oder Strahlung (z.B. Mikrowelle o.ä.) aussetzen NICHT verschmutzen oder verschmutzt benutzen

Ersatz bei Verlust oder Defekt der Campus-Card

Den Verlust oder Defekt Ihrer Campus-Card melden Sie bitte an der Infothek in der Stu-dentischen Abteilung. Bitte geben Sie Ihre Matrikel-Nummer und Ihre Kartennummer an. Für die Erstellung einer Ersatzkarte erheben wir grundsätzlich einen Kostenersatz von 5 Euro. Bei Defekt der Karte erhalten Sie gegen Vorlage der alten eine neue Campus-Card. Soweit der Defekt nicht auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen ist, erhal-ten Sie kostenlosen Ersatz.

Zur Rekonstruktion des Guthabens in der Geldbörse der defekten Campus-Card ist die Vorlage des Blattes "Speicherung personenbezogener Daten im Chip Ihrer Campus-Card" erforderlich, das Sie bei der Übergabe der Karte erhielten. Nur mit der dort ver-

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zeichneten Geldbörsennummer kann bei einem defekten Chip nachvollzogen werden, welches Guthaben sich auf Ihrer Karte befindet. Bitte wenden Sie sich hier persönlich an das Studentenwerk Karlsruhe, Adenauer-Ring 7 (Ansprechpartner: Hr. Bittner oder Hr. Popke). Bei Verlust der Karte ist eine Erstattung des Guthabens nicht möglich.

Die Ersatzkarte kann in der Studentischen Abteilung an der Infothek bezahlt werden.

Validierungsstation - kein neuer Aufdruck?!

1) Wenn Sie die Karte in die Validierungsstationen (Standort: in der Studentischen Abtei-lung bei der Infothek) einschieben, hören Sie nach ca. 15 Sekunden ein Druck-Geräusch, die Karte wird bedruckt und langsam wieder frei gegeben.

2) Falls Ihr alter Aufdruck wieder erscheint, liegt das nicht am System - Sie sind dann noch nicht rückgemeldet. Wenden Sie sich an Ihren Schalter in der Studentischen Abtei-lung.

3) Die Karte kommt nach dem Einschieben in den Drucker ohne neuen Aufdruck wieder heraus. Dies kann an einer Verschmutzung oder an starken Kratzern liegen. Versuchen Sie es erneut. Beim Reinigen der Campus-Card keine scharfen Reinigungsmittel ver-wenden. Benutzen Sie möglichst eine Schutzhülle für die Campus-Card und vermeiden Sie ein Verbiegen der Campus-Card.

13.2 Unterricht, Prüfungen und Notensystem

Die anwendungsbezogene Lehre der HsKA findet in der Regel in Seminarform statt. Die meisten Vorlesungen werden von Laborübungen begleitet. Ein besonderer Vorteil liegt darin, dass die Klassengröße 40 Teilnehmer normalerweise nicht überschreitet, was ein kommunikatives und interaktives Lernen ermöglicht.

Prüfungen in Pflichtfächern sind verbindlich, die Anmeldung dazu erfolgt automatisch. Für Prüfungen in Wahlfächern oder zusätzlichen Lehrveranstaltungen müssen Sie sich online anmelden. Im Krankheitsfall und aus anderen wichtigen Gründen können Sie sich spätestens drei Tage vor der Prüfung (Wochenenden nicht eingerechnet) online abmel-den. Grundlos versäumte Prüfungen gelten als nicht bestanden und können im nächsten Semester nicht wiederholt werden.

In fast allen Lehrveranstaltungen muss eine (i.d.R. schriftliche) Prüfung bestanden wer-den. Alle Prüfungen werden benotet. Dies obliegt dem einzelnen Dozenten, weshalb sich die Verteilung von Noten von Lehrveranstaltung zu Lehrveranstaltung stark unter-scheiden kann. I

Das Notensystem an der HsKA umfasst die folgenden fünf Notenstufen:

sehr gut: 1,0 – 1,5 gut: 1,6 – 2,5 befriedigend: 2,6 – 3,5 ausreichend: 3,6 – 4,0 nicht ausreichend: 4,1 – 5,0 Eine Prüfung ist dann bestanden, wenn mindestens die Note 4,0 erreicht wurde. Eine Prüfung, die nicht bestanden wurde, kann im nächsten Semester wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

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13.3 Studiengänge mit internationaler Ausrichtung

Wenn nicht anders vermerkt, werden alle Studiengänge an der HsKA auf Deutsch unter-richtet. Gute Deutschkenntnisse sind für diese Studiengänge daher unerlässlich und müssen nachgewiesen werden. Einige der Studiengänge der HsKA haben eine beson-dere internationale Ausrichtung:

Master in Sensor Systems Technology:

Englisch als Unterrichtssprache

Doppelabschlussabkommen mit der VIT University in Indien

Master in Geomatics:

Englisch und Deutsch als Unterrichtssprachen

Doppelabschlussabkommen mit der Universidad Politécnica de Valencia in Spanien

ERASMUS-Mundus-Master in Mechatronic and Micro-Mechatronic Systems:

Deutsch und Spanisch oder Französisch als Unterrichtssprachen

Doppelabschlussabkommen mit der ENSMM in Frankreich und der Universidad de Oviedo in Spanien

Fahrzeugtechnologie:

Französisch und Deutsch als Unterrichtssprachen

Doppelabschlussabkommen mit der ENSMM in Frankreich

Bachelor in Bauingenieurwesen:

Französisch und Deutsch als Unterrichtssprachen

Tri-nationaler Studiengang in Kooperation mit dem IUT Strasbourg in Frank-reich und der Fachhochschule Nordwestschweiz

13.4 Praxissemester

Praxissemester sind ein Wesensmerkmal der Ausbildung an der HsKA. Das theoreti-sche Wissen der Studierenden wird ergänzt durch seine Anwendung in der Praxis im Rahmen eines Praktikums mit einer Dauer von 95 Tagen. Die genauen Anforderungen an ein Praxissemester sind in der entsprechenden Studien- und Prüfungsordnung und Fakultätsveröffentlichungen festgelegt.

In der Regel suchen sich die Studierenden ihren Praktikumsplatz selbst; sie werden da-bei jedoch unterstützt von den verantwortlichen Fakultätsbeauftragten (s. Liste unter http://www.hs-karlsruhe.de/studierende/studienberatung/studienfachliche-beratung.html) oder von der Koordinierungsstelle für die Praktischen Studiensemester (s. http://www.hs-karlsruhe.de/internationales/koor/ueber-uns.html). Der Student schließt einen Praktikumsvertrag mit einem Betrieb ab. Muster sind in den Fakultätssekretariaten erhältlich.

Die einzelnen Studien- und Prüfungsordnungen legen fest, auf welche Weise Projektar-beiten im Rahmen von Praktika dokumentiert werden müssen. Studierende im Praxis-semester sind nach wie vor an der Hochschule eingeschrieben, jedoch können Sie wäh-rend dieser Zeit nicht dem AStA angehören.

Praktika sind in die Bachelor-Curricula integriert, in der Regel im 5. Semester; Master-studiengänge beinhalten ein Projektsemester, in dessen Verlauf die Master-Thesis an-

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gefertigt wird. Das Projektsemester schließt die Projektvorbereitung, das Projekt selbst, die Thesis und Projektnachbereitung ein.

13.5 Sprachkurse

13.5.1 Institut für Fremdsprachen (IFS)

Das Institut für Fremdsprachen der Hochschule bietet jährlich im September und März, immer zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn, Intensivkurse für Deutsch als Fremdsprache an. Weitere Kurse für Deutsch als Fremdsprache werden während der Vorlesungszeit angeboten. Die Teilnahme an diesen Kursen ist für Mitglieder der Hochschule kostenlos. Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen (z. B. Einstufungstests, Präsenzpflicht usw.). Auf der Website des IFS finden Sie weitere Informationen.

http://www.hs-karlsruhe.de/internationales/ifs.html .

Das IFS bietet auch Englisch-, Spanisch-, Französisch- und Chinesischkurse an sowie, in dem Sonderprogramm "Sprache und interkulturelle Praxis", sog. Schnupperkurse für verschiedene Kulturbereiche, darunter auch der englischsprachige Kurs “Germany To-day”.

Sprachkurse werden auch von der Universität Karlsruhe angeboten sowie, gegen Ge-bühr, von der Volkshochschule oder von privaten Sprachschulen.

13.5.2 Tandems

Study Buddies www.study-buddies.eu ist ein Partnervermittlungsportal, das Kontakte zwischen deutschen und ausländischen Studenten der Hochschule Karlsruhe (HsKA) fördert. Über kurz oder lang sollen auch Studenten anderer Karlsruher Hochschulen und Privatpersonen teilnehmen können.

Die internationalen Partnerschaften, die mit Hilfe dieses Portals angebahnt werden, sollen zum einen der besseren sozialen Integration der ausländischen Studierenden an der HsKA dienen, zum anderen aber auch die internationale Erfahrung und inter-kulturelle Kompetenz ihrer deutschen „Buddies“ fördern.

13.6 Der Allgemeine Studierendenausschuss Der Allgemeine Studierenden-Ausschuss (AstA) besteht aus den vier gewählten studen-tischen Vertretern im Senat. Da es unmöglich ist, sich mit vier Personen um etwa 6000 Studierende zu kümmern, scharen sich aktuell ca. ein Dutzend studentische Helfer um diese. In Wirklichkeit macht der AStA nämlich sehr viel mehr. Die Unterteilung in verschiedene Referate erlaubt eine effektive Aufgabenverteilung, wobei die Grenzen durchaus gewollt verschwimmen und jede(r) Aktive im AStA hilft wo er, bzw. sie nur kann. Beispielsweise gibt es das Kulturreferat, in dem es vorrangig um die Organisation und Durchführung von Events geht. Das Sozialreferat ist Ansprechpartner für Beratungen im Falle eines nötigen Härteantrages, für Probleme mit BAFöG, sowie andere soziale Be-lange. Das Ausländerreferat organisiert jedes Semester einen Internationalen Abend mit Essen sowie einen Internationalen Kino-Abend für ausländische Studierende. Hierbei ist natür-lich auch das Kino-Referat involviert, welches für das beliebte AStA-Kino Mittwoch abends bekannt ist. Klassiker quer durch die Epochen werden den Studierenden hier für

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wenig Geld im Hörsaal Elektrotechnik im LI-Bau geboten. Außerdem haben wir Sportre-ferenten, die beispielsweise Volleyball-Turniere veranstalten. Das Öffentlichkeitsreferat kümmert sich generell um Aushänge, um Pressemitteilungen, eben um alles was den AStA nach außen auftreten lässt. Besonders sei hier auch das vorliegende Ersti-Heft erwähnt, welches schon vielen Erstsemestern den Start an der Hochschule und ins Studienleben erleichtert hat. Dies sind die Aktivitäten des AStA, die dem Studierenden das Leben an der HS ange-nehmer machen. Aber damit ist es für uns noch längst nicht getan, denn auch hoch-schulpolitische Aktionen wie Demonstrationen und Vollversammlungen gehören zum Aufgabengebiet der AStA, oftmals in Zusammenarbeit mit anderen ASten bzw. USten in Karlsruhe. Last but not least nimmt der AStA auch die offizielle Vertretung der Studierenden im Hochschulgremium, dem Senat wahr. Neben dem Rektorat und den Dekanen, sowie den gewählten Mitarbeitern und Dozenten sind von den insgesamt 26 Senatsmitgliedern auch vier (von Studierenden einmal im Jahr gewählte) Studierende beteiligt, die an wich-tigen hochschulweiten Entscheidungen teilhaben und somit die Studierendenseite ver-treten. Auch deshalb ist es für eine optimale Studierendenvertretung wichtig, dass die Kommunikation zwischen dem AStA, den Fachschaften und den restlichen Studierenden gut funktioniert. Denn nur dann können deren Interessen auch vertreten werden. Zuletzt sei erwähnt, dass der AStA - einmal von der Sekretärin abgesehen - aus ganz normalen Studierenden besteht, die diese Aufgaben freiwillig und ehrenamtlich wahr-nehmen, dies aber auch gerne tun. Die AStA-Mitglieder freuen sich über jede bzw. je-den, und insbesondere auch über internationale Studierende, die sie dabei unterstützen möchten.

14. Freizeitaktivitäten

14.1 Reisen

Reisen in Deutschland und Westeuropa ist einfach und meist angenehm. Die Entfernun-gen sind machbar. Besonders in Deutschland ist das Bahnfahren als zuverlässigste und weitentwickelte Reiseart zu empfehlen. Die Deutsche Bahn (DB) bietet eine Bahncard an, mit der man auf Tickets Rabatt erhält. Am Bahnhof Karlsruhe erhält man ein Heft mit allen Städteverbindungen, und die Website der DB www.bahn.de gibt praktische Infor-mationen über Preise und Fahrpläne.

Eine weitere Besonderheit ist das Schönes-Wochenende-Ticket, das nur 35 Euro kostet und am Wochenende für einen Tag und eine Gruppe von bis zu 5 Leuten in ganz Deutschland gültig ist. Mit diesem Ticket dürfen jedoch nur langsamere Züge (Regional-bahn, Regional Express und Inter Regional) verwendet werden.

(http://www.mitfahrgelegenheit.de/),

Die folgenden Websites helfen Ihnen, sich zu Ausflugszielen in Karlsruhe oder Deutsch-land inspirieren zu lassen:

Für Karlsruhe und Umgebung: http://www.karlsruhe.de

Informationen zu Karlsruhe finden oder updaten: http://www.ka-wiki.de

Für Deutschland: http://goeurope.about.com/cs/germany/

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14.2 Die Stadt Karlsruhe Die 1715 als "Fächerstadt im Grünen" von Markgraf Karl Wilhelm gegründete Stadt ist mit ca. 285.000 Einwohnern noch gut überschaubar. Sie hat durch ihre Lage zwischen Schwarzwald und Rhein in unmittelbarer Nachbarschaft zur linksrheinischen Pfalz und dem nahen Elsass (Frankreich) einen hohen Freizeitwert. Mit der Stadtbahn kann man direkt bis nach Bad Herrenalb, einem der Erholungszentren im Nordschwarzwald, fah-ren.

Unweit des Schlossparks und der Kunsthalle liegen die Hochschule Karlsruhe und die Pädagogische Hochschule in unmittelbarer Nachbarschaft. Die Hochschulbibliothek und die Mensa werden von beiden Institutionen gemeinsam genutzt. Viele Verbindungen zwischen Ingenieuren und Pädagogen zeugen vom gutnachbarschaftlichen Verhältnis.

14.3 Erholung und Sport Karlsruhe hat für jeden Erholungssuchenden etwas zu bieten. Die Haupteinkaufsstraße, die Kaiserstraße, bietet tagsüber sehr gute Einkaufsmöglichkeiten sowie ein lebhaftes Nachtleben. In der ganzen Stadt gibt es eine Vielzahl von Restaurants, Cafes, Kneipen, Diskotheken, Kinos (auch mit ausländischen Filmen in Originalfassung). Karlsruhe ist eine international geprägte Stadt mit einem multikulturellen Flair. Dennoch ist Karlsruhe eine sehr sichere Stadt, in der man auch mitten in der Nacht keine Angst haben muss. Die Landschaft, die Karlsruhe umgibt, ist ausgesprochen attraktiv. Es gibt eine Vielzahl von Fahrrad- und Wanderwegen, Seen, Campingplätze und natürlich den Rhein. Die meisten Ziele können zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln leicht erreicht werden. Mit ihren Erholungsmöglichkeiten, ihrem vorbildlichen Nahver-kehrssystem und den kulturellen Attraktionen, die man von einer Universitätsstadt erwar-tet, ist Karlsruhe ein hervorragender Ort zum Arbeiten, Studieren und Entspannen.

In Karlsruhe gibt es viele Sportplätze und -hallen, öffentliche Schwimmbäder, Rad- und Wanderwege, wo man hervorragend Fußball und Tennis spielen kann, schwimmen, rad-fahren oder spazierengehen.

Studenten erhalten eine Ermäßigung für den Eintritt in die Karlsruher öffentlichen Schwimmbäder.

Viele gute Tipps finden Sie im "Sport und Freizeit in Karlsruhe", wo die Anlagen und ihre Adresse mit Kontaktpersonen und Telefonnummern aufgeführt sind.

Die Fachschaft (AStA) der Hochschule bietet vielfältige Freizeitaktivitäten an, die zu Be-ginn jeden Semesters organisiert und bekannt gegeben werden. Vor Ort gibt es im AS-tA-Büro (im Mensagebäude) weitere Informationen.

14.4 Kulturelle Angebote Die kulturellen Angebote sind vielfältig. Neben dem Badischen Staatstheater gibt es mehrere Privattheater sowie zahlreiche Museen und Galerien. Insbesondere die Hoch-schullandschaft ist breit gefächert. Karlsruhe hat die größte Fachhochschule Baden-Württembergs, die älteste Technische Universität sowie die älteste Pädagogische Hoch-schule Deutschlands. Die Kunstakademie, die Musikhochschule und die Hochschule für Gestaltung – in Verbindung mit dem Zentrum für Kunst und Medientechnologie – runden das Bild ab.

Das monatliche Gratis-Magazin „ Klappe auf“ (s. www.klappeauf.de/) informiert über alle kulturellen Veranstaltungen in Karlsruhe. Bei Vorlage Ihres Studentenausweises erhal-ten Sie bei den meisten Veranstaltungen ermäßigten Eintritt.

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Das Badische Staatstheater veröffentlicht zu Beginn der Spielzeit im Herbst eine kosten-lose Broschüre, in der sich Informationen zu neuen Produktionen und die monatlichen Spielpläne finden. Oder schauen Sie www.karlsruhe.de/kultur.de nach, was in diesem und anderen Theatern läuft.

Der HsKA-Chor "Vocal Resources" freut sich über neue Mitglieder und Zuhörer. Die HsKA und der AStA organisieren eine Vielzahl anderer Veranstaltungen: Parties, Vor-träge, Kinoabende etc.

14.5 Exkursions- und Veranstaltungsprogramm des AAA

Das Akademische Auslandsamt organisiert jedes Semester Exkursionen und Veranstal-tungen, damit unsere ausländischen Studierenden auch das Land kennenlernen, in dem sie studieren. Informationen über die Exkursionen, welche im Wintersemester 2011/12 angeboten werden, finden Sie hier http://www.hs-karlsruhe.de/internationales/aaa/studium-an-der-hska/exkursionen.html.

Ansprechpartner für weitere Informationen und die Anmeldung ist Herrn Schwarz, Aka-demisches Auslandsamt, Gebäude R, Zimmer 115, Tel. 0721-925-1085, E-Mail: [email protected]