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An die Geschäftsstelle der Konformitätsbewertungsstellebeim Bayerischen Landesamt für Maß und [email protected]
Auftrag Nr. NKBS –
Eingangsdatum
Auftrag zur nationalen Konformitätsbewertungeines EU-Taxameters/Wegstreckenzählers im Kraftfahrzeug
mit Prüfung an der Dienststelle Eichamt
GesamtsystemAuftraggeber (Hersteller) und Rechnungsempfänger Ansprechpartner
Telefon
Fabriknummer ggfs. Typ ggfs. Baumusterprüfbescheinigung
Betreiber des Taxis/Mietwagens Taxitarifgebiet Bundesland
Tarifsignatur
Taxikonzession (Ordnungsnr.)
EU-Taxameter/WegstreckenzählerEU-Taxameter Hersteller Typ
CE-Kennzeichnung EU-Baumusterprüfbescheinigung
M
Wegstreckenzähler Hersteller TypBaujahr Bauartzulassung
Seriennummer Gerätekonstante Software
FahrzeugHersteller Typ FIN (17 Stellen, keine Buchstaben I,O,Q)
Achsabstand Antrieb Kennzeichen Reifengröße
mm V: / R H: / R
Herkunft Wegstreckensignalggfs. genauere Beschreibung der Schnittstelle
LMG_KBS_Auftrag_TAX-WSZ Seite 1 von 2 Stand: 02.01.2018
Anforderung für die Freigabe zur Prüfung Nachweis liegt bei
1 Das Wegstreckensignal für genau dieses Fahrzeug (FIN) wird vom Fahr-zeughersteller (bzw. seinem bevollmächtigten Serienausrüster) bereitgestellt.(Nachweis z.B. mit Datenblatt, Rechnung, Schaltplan oder typspezifischer Aufbauanleitung)
ja nein
2 Alle Verbindungsstellen im Signalweg ab der vom Kfz-Hersteller (bzw. seinembevollmächtigten Serienausrüster) deklarierten Schnittstelle bis zum Taxame-ter sind durch Marken des Auftraggebers (Gesamtsystem-Herstellers) gesi-chert. (Nachweis z.B. durch Beschreibung der Koppelstellen und Dokumentation mit Fotos)
ja nein
3 Die Reifengröße für genau dieses Fahrzeug (FIN) ist zugelassen.(Nachweis mit EU-Übereinstimmungserklärung = CoC-Papieren)
ja nein
4 Im Fahrzeug ist ein Typenschild für das Gesamtsystem mit folgenden Angabendauerhaft aufgebracht (siehe Beispiele im KBS Merkblatt M-47):
• Hersteller des Gesamtsystems mit zustellbarer Adresse
• Art des Gesamtsystems
(im Wortlaut entweder
„EU-Taxameter einschl. Wegstreckensignalgeber in Kraftfahrzeugen“
oder aber
„Wegstreckenzähler in Miet-Kfz“)
• Fabriknummer des Gesamtsystems, ggfs. Typ und BMBP
• Hersteller,Typ, EU-BMPB bzw. Zulassung und Seriennummer
des Taxameters bzw. Wegstreckenzählers
• Hersteller, Typ und FIN des Fahrzeugs
• Art des Wegstreckensignalgebers, ggfs. Hersteller, BMPB, Typ, Seriennr.
• Metrologie-Kennzeichnung DE-M 18 xxxx
(Nachweis z.B. mit Foto; xxxx steht für die Kennnummer der KBS Bayern, die nach erfolgreicher Prüfung im
Eichamt aufgebracht wird)
ja nein
Bemerkungen:
Wir haben den Inhalt des KBS Merkblattes M-47 zur Kenntnis genommen.Wir akzeptieren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KBS Bayern.
Ort: Datum: Verantwortlich:
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Konformitätsbewertungsstelle beim Telefon: 08651 974767 - 51Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht Telefax: 08651 974767 - 99Wittelsbacherstr. 17 [email protected] Bad Reichenhall www.kbs.bayern.de
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