Einf 10 1 Barta: Zivilrecht online Lehre vom Rechtssatz qParagraphen/ Rechtsnormen/...
-
Upload
gudrun-ziegler -
Category
Documents
-
view
108 -
download
0
Transcript of Einf 10 1 Barta: Zivilrecht online Lehre vom Rechtssatz qParagraphen/ Rechtsnormen/...
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
Einf 10 1
Lehre vom Rechtssatz
Paragraphen/ Rechtsnormen/ Rechtsvorschriften sind ‚Rechtssätze‘
… ihr idealtypischer Aufbau besteht aus: Tatbestand (Tb) = „Wenn A ist“ + Rechtsfolgeanordnung = „soll“ + Rechtsfolge (RF) = „B sein“.
Man sagt vereinfachend: Rechtssätze bestehen aus ‚Tatbestand‘ und ‚Rechtsfolge‘
‚Rechtssätze‘ können auch aus mehreren Paragraphen bestehen; s. den ‚Langlaufloipenfall‘: §§ 1319a, 1325, 1304 ABGB
Und: Nicht alle Paragraphen enthalten eine Rechtsfolge; vgl § 53 UGB: ‚ppa‘ (= per procura) – Zeichnung durch Prokuristen
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
Einf 10 2
Was ist Tatbestands-, was Rechtsfolgeelement?
Beispiel: Körperverletzung: § 1325 ABGB
„Wer jemanden an seinem Körper verletzt, bestreitet die Heilungskosten des Verletzten; ersetzt ihm den entgangenen oder, wenn der Beschädigte zum Erwerb unfähig wird, auch den künftig entgehenden Verdienst, und bezahlt ihm auf Verlangen überdies ein den erhobenen Umständen angemessenes Schmerzengeld.“
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
Einf 10 3
Rechtsanwendung - Subsumtion
Um einen Fall rechtlich entscheiden zu können, ist neben ‚Tb‘ und ‚RF‘ ein weiterer Begriff zu erklären:
Der Sachverhalt (SV); er ist das, was sich tatsächlich in der Außenwelt zugetragen hat. Er wird gerichtlich festgestellt; zB ein Vertragsschluß oder ein (Verkehrs)Unfall
Subsumtionsvorgang: Der konkrete SV wird einem ‚geeigneten‘ Rechtssatz,
genauer dessen Tatbestand, unterstellt und die in diesem Rechtssatz bloß abstrakt formulierte
Rechtsfolge wird auf den konkreten SV übertragen Ergebnis: richterliche Entscheidung im Einzelfall = Urteil
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
Einf 10 4
Der juristische Syllogismus
Obersatz = anzuwendende Rechtsnorm/en zB § 1319a iVm § 1325 und § 1304 ABGB
Untersatz = (Lebens)Sachverhalt zB Langlaufunfall
Schlußsatz= wird bei Übereinstimmung/Kongruenz von Ober- und Untersatz vom Rechtsanwender ermittelt = Urteil/Entscheidung + enthält kongruente Rechtsfolgen-anordnung
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
Einf 10 5
Der Sachverhalt: EVBl 1983/90
Die unterbrochene Langlaufloipe
Achtungfallendes Gelände !
ca 80 cm tiefe Stufe durch Schneefräse war erst kurz vorher erkennbar
verletzte Läuferin 70 Jahre
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
Einf 10 6
§ 1319a: Die Haftung des Wegehalters
(1) Wird durch den mangelhaften Zustand eines Weges ein Mensch ... an seinem Körper oder an seiner Gesundheit verletzt ..., so haftet derjenige für den Ersatz des Schadens, der für den ordnungsgemäßen Zustand des Weges als Halter verantwortlich ist, . ...
(2) Ein Weg im Sinn des Abs. 1 ist eine Landfläche, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen für den Verkehr jeder Art oder für bestimmte Arten des Verkehres benützt werden darf, auch wenn sie nur für einen eingeschränkten Benützerkreis bestimmt ist; ... Ob der Zustand eines Weges mangelhaft ist, richtet sich danach, was nach der Art des Weges, besonders nach seiner Widmung, für seine Anlage und Betreuung angemessen und zumutbar ist.
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
Einf 10 7
§ 1304 ABGB: Mitverschulden
„Wenn bei einer Beschädigung zugleich ein Verschulden von Seite des Beschädigten eintritt; so trägt er mit dem Beschädiger den Schaden verhältnismäßig; und, wenn sich das Verhältnis nicht bestimmen lässt, zu gleichen Teilen.“
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
Einf 10 8
Langlaufloipenfall - Rechtsfindung
Der (gerichtlich) erhobene Sachverhalt wird dem abstrakten Tatbestand – hier: § 1325 ABGB (Körperverletzung)iVm § 1319a (Wegehalterhaftung) und § 1304 –(Mitverschulden) unterstellt/subsumiert; und
die abstrakte Rechtsfolge - hier der §§ 1319 a, 1325
und 1304 ABGB - wird auf den konkreten SV (‚Fall‘) übertragen
Ergebnis: Gerichtliches Urteil
Hier lautet es zB: „Der Beklagte (=FVV) ist schuldig, der Klägerin ... die Heilungskosten in der Höhe von ... sowie ein Schmerzengeld in der Höhe von ... etc zu ersetzen“
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
Einf 10 9
Zum Langlaufloipenfall: EvBl 1983/90
SV-Erhebung + Beweisaufnahme:Sachverständiger
Kl = verletzte SchifahrerinBekl = FVV
Prüfung im Prozeß
Rechtsfindung / Urteil
freie richterlicheBeweiswürdigung: § 272 Abs 1 ZPO
Unfall
§ 272 Abs 1 ZPO: "Das Gericht hat ... unter sorgfältiger Berücksichti-gung der Ergebnisse dergesamten Verhandlung undBeweisführung nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine tatsächliche Anga-be für wahr zu halten ist."
Klage
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
Einf 10 10
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
Einf 10 11
Gesetzesauslegung: § 6 ABGB
Auslegung = Ermittlung des maßgeblichen Sinns eines Rechtssatzes
„Einem Gesetze darf in der Anwendung kein anderer Verstand beigelegt werden, als welcher
aus der eigentümlichen Bedeutung der Worte[Wortinterpretation]
in ihrem Zusammenhange[grammatisch-logische Interpretation] und
aus der klaren Absicht des Gesetzgebers [teleologische Interpretation] hervorleuchtet.“
ABGB
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
Einf 10 12
Mögliche Auslegungsschritte: § 6 ABGB
Die Auslegung/Interpretation ist ein einheitlicher Vorgang (eine Art Gesamtakt), der nicht immer alle Schritte umfassen muß!
Wortinterpretation, grammati(kali)sche, allgemein-logische I.
Historische, systematische, teleologische I.
Frage:Was bedeutet derText sprachlich ?
Frage: Welchen rechtlichen Sinn hat der Gesetzestext ?
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
Einf 10 13
Ergebnis der Auslegung: § 6 ABGB
Das Auslegungsergebnis kann den Gesetzestext: Bestätigen = interpretatio secundum legem
Normalfall Berichtigen = ... contra legem
ZB § 339 ABGB: Besitzstörung; Widerspruch / Antinomie zu § 457 Abs 1 ZPO
Ergänzen = ... praeter legemAnalogie: § 1319 ABGB Anwendung auf Bäume
Bei der Interpretation unterscheidet man ferner: Einschränkende oder restriktive Auslegung
Beispiel: § 879 Abs 1 ABGB: Nicht jede Gesetzwidrigkeit führt zu Nichtigkeit!
Ausdehnende oder extensive AuslegungBeispiel: Kinder iSd ABGB = alle Nachkommen; Eltern iSd ABGB = alle Vorfahren
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
Einf 10 14
Analogie und natürliche Rechtsgrundsätze
§ 7 ABGB: „Läßt sich ein Rechtsfall weder aus den Worten, noch aus dem natürlichen Sinn eines Gesetzes entscheiden, so muß
auf ähnliche in den Gesetzen bestimmt entschiedene Fälle [= Gesetzesanalogie] und
auf die Gründe anderer damit verwandten Gesetze [= Rechtsanalogie]Rücksicht genommen werden.
Bleibt der Rechtsfall noch zweifelhaft, .... so muß solcher...
"nach den natürlichen Rechtsgrundsätzen"entschieden werden“.
ABGB
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
Einf 10 15
Öffnen des Analogiefilters: § 7 ABGB
Lückenfüllung nach Karl Anton von Martini
III
II
I
Natürliche Rechtsgrundsätze: Öffnen des Analogiefilters
auf die gesamte RO und darüber hinaus auf das Natur- oder
Kulturrecht aller zivilisierten StaatenBeispiel: Totenrecht
Rechts- oder GesamtanalogieBeispiele: cic + W/StdGG
Gesetzes-, Rechtssatz- oder Einzel(fall)analogieBeispiel: Anwendung der Gebäude(halter)haftung des§ 1319 ABGB auf morsche Bäume (F. Gschnitzer)
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
Einf 10 16
Gesetzes- oder Einzel(fall)analogie
§ 7 Satz 1, 1. Fall Problem: Ein bestimmter Fall ist im Gesetz nicht
geregelt, es besteht insofern eine Gesetzeslücke Frage: Hat der Gesetzgeber diese Lücke bewusst
gelassen oder den Fall nicht bedacht (= echte Lücke)? Lösung durch die Rspr:
Handelt es sich um eine (echte) Lücke und ist der zu entscheidende Fall einem gesetzlich
geregelten rechtsähnlich/analog– dh er kann rechtlich ebenso gewertet werden
wendet die Rspr die einzelne ähnliche gesetzliche Regelung (= Tb + RF) auf den ungeregelten Fall an
Bei sog unechten oder Wertungslücken ist der Fall zwar geregelt, entspricht aber nicht mehr herrschenden Wertungen
Daher: Analogie dient auch als (Wertungs)Korrektiv !
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
Einf 10 17
Beispiel für Gesetzesanalogie
§ 1319 ABGB: „Wird durch Einsturz oder Ablösung von Teilen eines Gebäudes oder eines anderen auf einem Grundstück aufgeführten Werkes jemand verletzt oder sonst ein Schaden verursacht, so ist der Besitzer des Gebäudes oder Werkes zum Ersatze verpflichtet, wenn die Ereignung die Folge der mangelhaften Beschaffenheit des Werkes ist und er nicht beweist [!], daß er alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet habe.”
Diese Bestimmung (für ‚Gebautes‘) wird – auf Vorschlag Gschnitzers – von der Rspr analog auf Bäume, also ‚Gewachsenes‘ angewandt
Beispiel: Morscher Ast bricht ab und verletzt Passanten
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
Einf 10 18
Rechts- oder Gesamtanalogie
§ 7 Satz 1, Fall 2 Aus mehreren Einzelvorschriften mit ähnlichen
rechtspolitischen Zielsetzungen wird ein neuer Tatbestand gebildet
Die ‚verwendeten‘ Rechtsvorschriften können aus einem oder verschiedenen Gesetzen, aus dem Privat- oder öffentlichen Recht etc stammen
Beispiele: culpa in contrahendo/cic Wegfall/Störung der Geschäftsgrundlage/WdGG Gefährdungshaftung für gesetzlich nicht geregelte
gefährliche Betriebe: sog Analogiepraxis des OGH
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
Einf 10 19
Beispiel einer Rechtsanalogie: cic
Problem: Haftung für Verschulden bei Vertrags-schluss; Rechtsinstitut gesetzlich nicht geregelt
Rspr entwickelte aus verstreuten gesetzlichen Einzelregelungen neues Rechtsinstitut der culpa in contrahendo = c.i.c.
Als Analogiequellen dienten ua.:§ 866 aF ABGB: Vortäuschung der Volljährigkeit § 874 ABGB: Irreführung bei Vertragsschluß § 878 letzter Satz ABGB: Kenntnis von der Unmöglichkeit
der Vertragserfüllung; ebenso bei § 879 (Sittenwidrigkeit) sowie die Irrtumsregeln der §§ 871 ff ABGB
§ 932 Abs 1 letzter Satz aF ABGB: Verschuldeter Schaden für Gewährleistungsmängel
§§ 869, 915 ABGB: Scheinhandlung und unklare Ausdrucksweise
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
Einf 10 20
Die natürlichen Rechtsgrundsätze
§ 7 Satz 2, Fall 3 ABGB Führen weder Auslegung noch Analogie zum
Ziel, kommt es durch den Richter (anstelle des Gesetzgebers) zur Rechtssetzung im Einzelfall
Beispiel (OGH JBl 1967, 144): „Die Grundsätze von Treu und Glauben und vom
Vertrauen auf die Übung des redlichen Verkehrs sind als sittliche Grundsätze (§§ 863, 914) so allgemein anerkannt, daß es zur Anwendung dieser Grundsätze keiner besonderen Gesetzesbestimmung bedarf”
Unterbrechung der Verjährungsfrist, wenn Schuldner Vergleichsverhandlungen verschleppt, bis Verjährung eintritt; hier Versicherungsunternehmen!
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
Einf 10 21
Vertragsauslegung: § 914 ABGB
„Bei Auslegung von Verträgen ist nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften, sondern
… die Absicht der Parteien [Plural!] zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der
… Übung des redlichen Verkehrs entspricht.“
Beachte: Legistischer Aufbau des § 914 folgt dem Vorbild des § 6 ABGB!
Vertrag
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
Einf 10 22
Zwei Unklarheitenregeln des § 915 ABGB
1. Fall: „Bei einseitig verbindlichen Verträgen wird angenommen,daß sich der Verpflichtete eher die geringere ... Last auferlegen wollte“ Beispiel: Nicht Schenkung, sondern LeiheRömR: donatio non praesumitur
2. Fall: „Bei zweiseitig verbindlichen [Verträgen] wird eine undeutliche Äußerung zum Nachteile desjenigen erklärt, der sich derselben bedient hat“Beispiel: Unklare AGB/ Versicherungsbedingungen
Vertrag
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
Einf 10 23
Vertragsauslegung und Willenserklärungen
1. Einseitig verpflichtende Rechtsgeschäfte – geringere Last für Verpflichteten !
2. Zweiseitig verbindliche Verträge – „undeutliche Äußerung“ wird sanktioniert !
1. Einseitig verpflichtende Rechtsgeschäfte – geringere Last für Verpflichteten !
2. Zweiseitig verbindliche Verträge – „undeutliche Äußerung“ wird sanktioniert !
§ 915 Unklarheiten-regeln
§ 915 Unklarheiten-regeln
Willenserklärungen werden ausdrücklich, schlüssig/konkludent oder stillschweigend abgegeben
Bedeutung von Handlungen und Unterlassungen:Rücksichtnahme auf die im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche
Willenserklärungen werden ausdrücklich, schlüssig/konkludent oder stillschweigend abgegeben
Bedeutung von Handlungen und Unterlassungen:Rücksichtnahme auf die im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche
§ 863 ABGB § 863 ABGB
Verträge sind auszulegen: wörtlich, nach der Absicht der Parteien (= Geschäftszweck) und der Übung des redlichen Verkehrs
Verträge sind auszulegen: wörtlich, nach der Absicht der Parteien (= Geschäftszweck) und der Übung des redlichen Verkehrs
§ 914 ABGB§ 914 ABGB
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
Einf 10 24
Beispiel: Vertragsauslegung (1)
Auslegung einer Konkurrenzklausel: EvBl 1971/317
Verpachtung des einzigen Spenglerei- und Installationsbetriebs im Brixental/Tirol
Vertragsklausel:„Der Pächter verpflichtet sich – bei sonstiger Leistung der vollen Genugtuung und einer vom Gericht zu bestimmenden Konventionalstrafe – drei Jahre nach Ablauf des Pachtverhältnisses im Brixental kein gleichartiges Gewerbe zu betreiben. Diese Bestimmung gründet darauf, daß der Pachtbetrieb der einzige einschlägige Betrieb im ganzen Brixental ist und die Verpächterin dem Pächter ihren gesamten Kundenstock zu Verfügung stellt.“
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
Einf 10 25
Beispiel: Vertragsauslegung (2)
Sachverhalt: Pachtvertrag wurde am 2.2.1971 aufgelöst. Die Beklagte (= ehemalige Pächterin) betreibt seither ein Installationsunternehmen im Brixental/ Hopfgarten
Antrag des ehemaligen Verpächters auf einstweilige Verfügung + Unterlassungsklage
Gefahr, daß der Kundenstock des verpachteten Unternehmens verloren geht und eine Wiederverpachtung des Unternehmens daher unmöglich wird
Streitpunkte: Ist eine Klage auf Unterlassung möglich, oder nur Schadenersatzanspruch des früheren Verpächters
wegen Vertragsverletzung (bei Aufrechterhaltung des Betriebes der Beklagten?)
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
Einf 10 26
Beispiel: Vertragsauslegung (3)
Entscheidung des OGH:
Wirtschaftliche Bedeutung der Konkurrenzklausel rechtfertigt Unterlassungsanspruch
"Absicht der Parteien" (§ 914 ABGB):Zweck des Pachtvertrags: Unterbindung des Wettbewerbs zwischen den Vertragspartnern
Primäre Verpflichtung:Unterlassung eines Konkurrenzbetriebs; nursekundär (insbes bei Zuwiderhandeln): Schadenersatz
Sittenwidrigkeit einer Konkurrenzklausel nach § 879 Abs 1 wird durch Rspr nur bei übergroßer zeitlicher oder örtlicher Beschränkung angenommen!
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
Einf 10 27
Konkurrenzklausel Konkurrenzverbot
Konkurrenz-verbot: Untersagung einer konkurrierenden Tätigkeit während des Bestands einer rechtlichen / vertraglichen Beziehung
1) § 1186 ABGB: GesbR 2) § 112 HGB: für OHG-Gesellschafter 3) § 7 AngG für Arbeitnehmer
Konkurrenz-klausel: Vertragliche Beschränkung für die Zeit nach Beendigung des Vertrags
§ 36 AngG; Beispiel: EvBl 1971/317
Gilt für Selbständige und Unselbständige
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
Einf 10 28
Haftungsausschluss in AGB (1)
SZ 41/131 (1968) AGB eines Elektrizitätversorgungs-
unternehmens/EVU enthielten:„Das EVU ist verpflichtet, Strom ... zu liefern, ...und dafür zu sorgen, daß der Abnehmer, ... elektrische Energie zu jeder Tages- und Nachtzeit beziehen kann, soweit das EVU nicht durch höhere Gewalt oder durch Umstände, die abzuwenden nicht in seiner Macht steht, verhindert ist oder die Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten die Unterbrechung erfordern.“
Frage: Umfaßt der Haftungsausschluß in den AGB auch Schäden aus vergessener Verständigung von der Abschaltung bei Straßenbauarbeiten ?
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
Einf 10 29
Haftungsausschluss in AGB (2)
SZ 41/131 (1968
OGH: „Vereinbarungen über die Beschränkung oder den Ausschluß der Haftung sind nach der Übung des redlichen Verkehrs (§ 914 ABGB) auszulegen“
OGH: Haftung kann zwar für betriebsbedingte Schäden, nicht aber für Verstöße gegen eigene Sorgfaltspflichten (Warnpflicht) aus dem Vertrag ausgeschlossen werden !
Bar
ta: Z
ivilr
echt
onl
ine
Einf 10 30
Willenserklärungen: § 863 ABGB
Abs 1: „Man kann seinen Willen nicht nur ausdrücklich durch Worte und allgemein
angenommene Zeichen; sondern auch stillschweigend [= schlüssig/ konkludent
+ stillschweigend!] durch solche Handlungen erklären, welche mit Überlegung aller Umstände keinen vernünftigen Grund, daran zu zweifeln, übrig lassen.“
Abs 2 : „In bezug auf die Bedeutung und Wirkung von Handlungen und Unterlassungen ist auf die im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche Rücksicht zu nehmen.“