EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN: NICHT EINGESCHLOSSEN: EIN ... · Motorradreise USA BEST OF THE WEST 15...

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Motorradreise USA BEST OF THE WEST 15 Tage vom 07.05. - 21.05.2020 BMW-Modelle auf Anfrage gegen Aufpreis (ab € 40,-/Fahrtag). ZUR BEACHTUNG: Bei Reiseanmeldung benötigen wir Ihren 1. und 2. Motorradwunsch. Der Vermieter behält sich vor, ein anderes Fahrzeug derselben Kategorie oder höherwertig zur Verfügung zu stellen. Bis spätestens 3 Wochen nach Reiseanmeldung benötigen wir eine gut lesbare Kopie Ihres Reisepasses, Führerscheins und Ihrer Kreditkarte, um einen schnellen und reibungslosen Ablauf beim Motorradvermieter zu gewährleisten. FOLGENDE MODELLE STEHEN ZUR AUSWAHL: HD STREET GLIDE GT® Milwaukee-Eight® 107, 1.746 ccm, 90 PS, 6-Gang-Getriebe, 22,7l Tank, Sitzhöhe 663 mm, Bodenfreiheit 135 mm, ca. 376 kg, GPS, USB, Bluetooth, Lautsprecher, Geschwindigkeitsregelung, ABS HD STREET GLIDE® Milwaukee-Eight® 107, 1.745 ccm, 90 PS, 6-Gang-Getriebe, 22,7l Tank, Sitzhöhe 695 mm, Bodenfreiheit 135 mm, ca. 376 kg, GPS, USB, Bluetooth, Geschwindigkeitsregelanlage, Laut- sprecher, ABS HD ROAD GLIDE® Milwaukee-Eight® 107, 1.745 ccm, 90 PS, 6-Gang-Getriebe, 22,7l Tank, Sitzhöhe 695 mm, Bodenfreiheit 140 mm, ca. 388 kg, GPS, USB, Bluetooth, Lautsprecher, Geschwindigkeitsregel- anlage, ABS HD HERITAGE SOFTAIL® Milwaukee-Eight® 107, 1.745 ccm, 87 PS, 6-Gang-Getriebe, 18,9l Tank, Sitzhöhe 680 mm, Bodenfreiheit 120 mm, ca. 330 kg, Geschwindigkeits- regelung, ABS HD ROAD KING® Milwaukee-Eight® 107, 1.745 ccm, 90 PS, 6-Gang-Getriebe, 22,7l Tank, Sitzhöhe 705 mm, Bodenfreiheit 135 mm, ca. 379 kg, Geschwindigkeits- regelung, ABS HD LOW RIDER® Milwaukee-Eight® 107, 1.745 ccm, 87 PS, 6-Gang-Getriebe, 18,9l Tank, Sitzhöhe 690 mm, Bodenfreiheit 130 mm, ca. 300 kg, ABS HD SPORTSTER 1200® Evolution™, 1.202 ccm, 68 PS, 5-Gang- Getriebe, 17l Tank, Sitzhöhe 725 mm, Bodenfreiheit 105 mm, ca. 268 kg, ABS KOSTENFREIER INFOABEND am Do., 07.11.2019 um 19 Uhr MZ-Verlagsgebäude, Kumpfmühler Str. 15, 93047 Regensburg Anmeldung unter: 0941 29 70 80 EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN: Gruppenflug ab/bis München nach Los Angeles (Economy Class, Umsteigeverbindung) deutschsprachige Reisebegleitung während der Rundreise • Gruppentransfers vor Ort (Flughafen - Hotel - Flughafen) • Übernachtung in Hotels/Motels der guten Mittelklasse (Landeskategorie) • Parkplatzgebühren der Hotels • Transfers Hotel – Vermieter – Hotel • Harley-Davidson ® Mietmotorrad • unbegrenzte Freimeilen • Helme für Fahrer und Beifahrer, Satteltaschen und Sicherheitsschlösser • VIP Check-In bei EagleRider • Gepäcktransport im Begleitfahrzeug (1 Gepäckstück max. 23 kg pro Person) • Getränkeservice an den Fahrtagen (gekühlte Getränke zum Selbstkostenpreis) • Ausführliche Reiseunterlagen und Kartenmaterial • Zusatz-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1 Million Euro Flugsicherheitskosten und Steuern NICHT EINGESCHLOSSEN: • Einreisegenehmigung USA (ESTA), z. Zt. US$ 14,- • Evtl. VIP-/VIP-ZERO-Versicherung für das Mietmotorrad, ca. US$ 25,- o. US$ 35,- pro Fahrtag (zur Reduzierung oder ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall, nur vor Ort beim Vermieter abschließbar) • Ausgaben des persönlichen Bedarfs (Verpflegung, Benzin, Eintrittsgelder, Trinkgelder…) EIN OFFENES WORT AN UNSERE REISETEILNEHMER UND MOTORRADFAHRER: Wir haben für Sie sorgfältig ausgearbeitete Gruppenreisen vorbereitet, die Sie in der Gruppengemeinschaft mit Ihrem Reisebegleiter fahren. Auf manchen Streckenabschnitten wird nach Absprache mit den verantwort- lichen Tour-Guide die Möglichkeit des freien Fahrens angeboten, damit der Fahr- und Erlebnisspaß bei Ihnen nicht zu kurz kommt. Sie fahren je nach Tagestour ca. 200 bis 500 Kilometer, durch reizvolle und schöne Landschaften. Das Motorradfahren steht absolut im Vordergrund dieser Reisen, lässt aber die Sehenswürdigkeiten und beeindruckenden Landschaften nicht zu kurz kommen. Natürlich erfordert das Fahren in einer Motorradgruppe eine besondere Rücksicht und Anpassung an die anderen Reiseteilnehmer, bietet aber gleichzeitig auch einen besonderen Erlebniswert. Nach der allabendlichen Ankunft im Hotel sorgen wir gegen einen Selbstkostenbeitrag für einen Welcomedrink am Begleitfahrzeug. Jede Motorradreise wird von mindestens einem Tour- Guide begleitet, der Ihr Gepäck an den Fahrtagen im Begleitfahrzeug transportiert. Reisepreise pro Person 2 Personen | DZ | 1 Motorrad 3.595,- 2 Personen | DZ | 2 Motorräder 4.190,- 1 Person | EZ | 1 Motorrad 4.785,- Halbes Doppelzimmer mit einem anderen Reiseteilnehmer nach Verfügbarkeit auf Anfrage möglich. Auf Anfrage Angaben ohne Gewähr. HD ULTRA LIMITED® (ELECTRA GLIDE) Milwaukee-Eight® 114, 1.868 ccm, 90 PS, 6-Gang-Getriebe, 22,7l Tank, Sitzhöhe 740 mm, Bodenfreiheit 135 mm, ca. 416 kg, GPS, USB, Bluetooth, Lautsprecher, Geschwindigkeitsregel- anlage, ABS Reiseveranstalter: MR Biketours - eine Marke der Media-Reisen GmbH & Co. KG Obermarktstraße 28-30, 32423 Minden Reisevermittler M-tours Live Reisen GmbH, Puricellistraße 32 BUCHUNG & BERATUNG:

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  • Motorradreise USA

    BEST OF THE WEST15 Tage vom 07.05. - 21.05.2020

    BMW-Modelle auf Anfrage gegen Aufpreis (ab € 40,-/Fahrtag).

    ZUR BEACHTUNG: Bei Reiseanmeldung benötigen wir Ihren 1. und 2.Motorradwunsch. Der Vermieter behält sich vor, ein anderes Fahrzeugderselben Kategorie oder höherwertig zur Verfügung zu stellen.Bis spätestens 3 Wochen nach Reiseanmeldung benötigen wir eine gutlesbare Kopie Ihres Reisepasses, Führerscheins und Ihrer Kreditkarte, umeinen schnellen und reibungslosen Ablauf beim Motorradvermieter zugewährleisten.

    FOLGENDE MODELLE STEHEN ZUR AUSWAHL:

    HD STREET GLIDE GT®Milwaukee-Eight® 107, 1.746 ccm, 90 PS,6-Gang-Getriebe, 22,7l Tank, Sitzhöhe663 mm, Bodenfreiheit 135 mm, ca. 376kg, GPS, USB, Bluetooth, Lautsprecher,Geschwindigkeitsregelung, ABS

    HD STREET GLIDE®Milwaukee-Eight® 107, 1.745 ccm, 90PS, 6-Gang-Getriebe, 22,7l Tank,Sitzhöhe 695 mm, Bodenfreiheit 135mm, ca. 376 kg, GPS, USB, Bluetooth,Geschwindigkeitsregelanlage, Laut-sprecher, ABS

    HD ROAD GLIDE®Milwaukee-Eight® 107, 1.745 ccm, 90PS, 6-Gang-Getriebe, 22,7l Tank,Sitzhöhe 695 mm, Bodenfreiheit 140mm, ca. 388 kg, GPS, USB, Bluetooth,Lautsprecher, Geschwindigkeitsregel-anlage, ABS

    HD HERITAGE SOFTAIL®Milwaukee-Eight® 107, 1.745 ccm, 87PS, 6-Gang-Getriebe, 18,9l Tank,Sitzhöhe 680 mm, Bodenfreiheit 120mm, ca. 330 kg, Geschwindigkeits-regelung, ABS

    HD ROAD KING®Milwaukee-Eight® 107, 1.745 ccm, 90PS, 6-Gang-Getriebe, 22,7l Tank,Sitzhöhe 705 mm, Bodenfreiheit 135mm, ca. 379 kg, Geschwindigkeits-regelung, ABS

    HD LOW RIDER®Milwaukee-Eight® 107, 1.745 ccm, 87PS, 6-Gang-Getriebe, 18,9l Tank,Sitzhöhe 690 mm, Bodenfreiheit 130mm, ca. 300 kg, ABS

    HD SPORTSTER 1200®Evolution™, 1.202 ccm, 68 PS, 5-Gang-Getriebe, 17l Tank, Sitzhöhe 725 mm,Bodenfreiheit 105 mm, ca. 268 kg, ABS

    KOSTENFREIER

    INFOABENDam Do., 07.11.2019 um 19 Uh

    r

    MZ-Verlagsgebäude, Kumpfmühler Str. 15, 93047 Regensburg

    Anmeldung unter: 0941 29 70 80

    EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN:• Gruppenflug ab/bis München nach Los Angeles

    (Economy Class, Umsteigeverbindung)

    • deutschsprachige Reisebegleitung während der Rundreise• Gruppentransfers vor Ort (Flughafen - Hotel - Flughafen)• Übernachtung in Hotels/Motels der guten Mittelklasse

    (Landeskategorie)

    • Parkplatzgebühren der Hotels• Transfers Hotel – Vermieter – Hotel• Harley-Davidson® Mietmotorrad• unbegrenzte Freimeilen• Helme für Fahrer und Beifahrer, Satteltaschen

    und Sicherheitsschlösser• VIP Check-In bei EagleRider• Gepäcktransport im Begleitfahrzeug (1 Gepäckstück

    max. 23 kg pro Person)

    • Getränkeservice an den Fahrtagen (gekühlte Getränkezum Selbstkostenpreis)

    • Ausführliche Reiseunterlagen und Kartenmaterial• Zusatz-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme

    von 1 Million Euro• Flugsicherheitskosten und Steuern

    NICHT EINGESCHLOSSEN:• Einreisegenehmigung USA (ESTA), z. Zt. US$ 14,-• Evtl. VIP-/VIP-ZERO-Versicherung für das Mietmotorrad,

    ca. US$ 25,- o. US$ 35,- pro Fahrtag (zur Reduzierung oder ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall, nur vor Ort beim

    Vermieter abschließbar)

    • Ausgaben des persönlichen Bedarfs (Verpflegung, Benzin, Eintrittsgelder, Trinkgelder…)

    EIN OFFENES WORT AN UNSERE REISETEILNEHMER UND MOTORRADFAHRER: Wir haben für Sie sorgfältig ausgearbeitete Gruppenreisen vorbereitet,die Sie in der Gruppengemeinschaft mit Ihrem Reisebegleiter fahren. Aufmanchen Streckenabschnitten wird nach Absprache mit den verantwort-lichen Tour-Guide die Möglichkeit des freien Fahrens angeboten, damitder Fahr- und Erlebnisspaß bei Ihnen nicht zu kurz kommt. Sie fahren jenach Tagestour ca. 200 bis 500 Kilometer, durch reizvolle und schöneLandschaften. Das Motorradfahren steht absolut im Vordergrund dieserReisen, lässt aber die Sehenswürdigkeiten und beeindruckendenLandschaften nicht zu kurz kommen. Natürlich erfordert das Fahren ineiner Motorradgruppe eine besondere Rücksicht und Anpassung an dieanderen Reiseteilnehmer, bietet aber gleichzeitig auch einen besonderenErlebniswert. Nach der allabendlichen Ankunft im Hotel sorgen wirgegen einen Selbstkostenbeitrag für einen Welcomedrink amBegleitfahrzeug. Jede Motorradreise wird von mindestens einem Tour-Guide begleitet, der Ihr Gepäck an den Fahrtagen im Begleitfahrzeugtransportiert.

    Reisepreise pro Person

    2 Personen | DZ | 1 Motorrad € 3.595,-

    2 Personen | DZ | 2 Motorräder € 4.190,-

    1 Person | EZ | 1 Motorrad € 4.785,-

    Halbes Doppelzimmer mit einem anderen Reiseteilnehmer nachVerfügbarkeit auf Anfrage möglich.

    Auf Anfrage

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    HD ULTRA LIMITED® (ELECTRA GLIDE)Milwaukee-Eight® 114, 1.868 ccm, 90PS, 6-Gang-Getriebe, 22,7l Tank,Sitzhöhe 740 mm, Bodenfreiheit 135mm, ca. 416 kg, GPS, USB, Bluetooth,Lautsprecher, Geschwindigkeitsregel-anlage, ABS

    Reiseveranstalter: MR Biketours - eine Markeder Media-Reisen GmbH & Co. KGObermarktstraße 28-30, 32423 Minden

    ReisevermittlerM-tours Live Reisen GmbH, Puricellistraße 32

    BUCHUNG & BERATUNG:

  • Zion Nationalpark Las Vegas

    Diese Reise ist für jeden USA-Neuling der perfekteEinstieg, aber auch wer bereits eine Tour gefahren ist,wird von den abwechslungsreichen Eindrücken begei-stert sein. Starten Sie von Los Angeles in das maleri-sche Palm Springs, erleben Sie das mexikanische Flairim Yuma County, sehen Sie das wirkliche Arizona rundum Phoenix. Genießen Sie die grandiose, unendlicherscheinende Landschaft im Westen der USA und einesder größten Naturwunder der Erde, der atemberau-bende Grand Canyon. Weitere Parks auf dieser außer-gewöhnlichen Reise sind der Zion Nationalpark undder Valley of Fire, bevor Sie das schillernde Las Vegaskennen lernen.

    VORAUSSICHTLICHER REISEVERLAUF:1. TAG: ANREISE NACH LOS ANGELESFlug nach Los Angeles. Nach Erledigung der Zoll- undEinreiseformalitäten werden Sie von Ihrer Reisebegleitungerwartet. Anschließend erfolgt der Transfer zum Hotel undBezug der Hotelzimmer. Der Rest des Tages steht Ihnen zurfreien Verfügung.

    2. TAG: LOS ANGELESDen heutigen Vormittag können Sie nach Ihren eigenenWünschen gestalten oder Sie nehmen an einer halbtägigenStadtrundfahrt (fakultativ) teil. Im Anschluss erfolgt derTransfer zum Motorradvermieter. Sie bekommen eineEinweisung an dem jeweiligen Motorrad-Modell. Währendder Rückfahrt zu Ihrem Hotel können Sie sich schon einwenig an die Motorräder gewöhnen.

    3. TAG: LOS ANGELES – PALM SPRINGS | CA. 210 KMSie fahren in östlicher Richtung und verlassen Los Angeles.Die heutige Etappe ist so konzipiert, dass Sie derEingewöhnung an Ihre Motorräder angepasst ist. Wir wer-den ausreichend Pausen einlegen und Palm Springs am frü-hen Nachmittag erreichen. Die Wüstenoase gilt als eine derlebenswertesten Städte Nordamerikas und das hat guteGründe, zum Beispiel das angenehme Klima und 350Sonnentage im Jahr.

    4. TAG: PALM SPRINGS | CA. 160 KMAn diesem Tag bieten wir eine geführte Tagestour auf kur-venreichen Bergstrecken in das schöne Städtchen Idyllwildan, gelegen in den San Jacinto Mountains. Man kann den Tagaber auch nach eigenen Wünschen gestalten. Erkunden SiePalm Springs, das in den 50er und 60er Jahren swingendesSommerdomizil von Sinatra, Elvis und anderen großen Stars

    war, auf eigene Faust. Verbringen Sie den Tag am Pool oderwie wäre es mit einer Fahrt der Palm Springs Aerial Tramway,der größten rotierenden Seilbahn der Welt?

    5. TAG: PALM SPRINGS – YUMA | CA. 270 KMSie starten in Richtung Indio und biegen ab in Richtung desSalton Sea, er ist mit einer Fläche von nahezu 1.000Quadratkilometern der größte See im US-BundesstaatKalifornien. Der See liegt in der Colorado-Wüste im südlichenKalifornien westlich der Chocolate Mountains. Weiter gehtes über Brawley und El Centro nach Yuma. Dieser Ort wurde1540 während einer Expedition unter Hernando de Alarcónund Melchior Díaz entdeckt, die sofort sahen, dass hier eineideale Lage für eine Stadt sei. Bis zum Jahr 1854 gehörte dieStadt Mexiko. In den Jahren 1854 bis 1858 trug die Stadt denNamen Colorado City, in den Jahren 1858 bis 1873 ArizonaCity.

    6. TAG: YUMA – SCOTTSDALE | CA. 350 KMWir starten nordwärts auf der 95 in Richtung des KofaNational Wildlife Refuge und fahren bis nach Quartzsite, jenach Fahrstärke der Gruppe kann dieser Abschnitt auch inAlleinfahrt bewältigt werden. Nun haben wir die Wahl, dendirekten Weg auf dem Highway 10 oder den etwas weiterenWeg über Wickenburg zu wählen. Beide Strecken führen Sienach Scottsdale im Großraum Phoenix.

    7. TAG: SCOTTSDALE – FLAGSTAFF | CA. 340 KMSie starten am Morgen nach Prescott, im gleichnamigenNational Forest gelegen. Von dort geht es auf die 89A, einewunderschöne kurvige Bergstraße mit Bächen amSeitenrand, dort ist es selbst im Sommer angenehm kühl.Die Mittagspause verbringen Sie in Cottonwood, einemkleinen Ort mit künstlerischem Flair. Weiter geht es nachSedona, wo sich bereits ca. 4000 v. Chr. Sinagua-Indianer inihren Pueblos angesiedelt hatten. 1946 erbaute dasHollywood-Studio Republic Pictures eine Filmranch inSedona, um vor dieser besonderen Kulisse insgesamt über60 Westernfilme zu drehen. Am Ende des Tages erreichenSie Flagstaff, am Südwestrand des Colorado-Plateaus aufrund 2100 m Höhe gelegen, in einer durch Vulkanismusgeprägten Landschaft.

    8. TAG: FLAGSTAFF – GRAND CANYON – TUBA CITY | CA. 250 KMMorgens starten Sie die Tour von Flagstaff aus zu einem dergrößten Naturwunder, dem berühmten Grand CanyonNationalpark. Nach einer Stunde Fahrt haben Sie dieMöglichkeit, einen Helikopterrundflug (fakultativ) über denatemberaubenden Grand Canyon zu unternehmen. Die ein-

    zigartige Geschichte dieses Nationalparks bekommt manhautnah im IMAX Kino (fakultativ) zu sehen. Erster Teil IhrerBesichtigungstour ist der Südrand des Grand Canyons miteinem Stopp beim Besucherzentrum. Nutzen Sie die Zeit, umam Rand des Canyons entlang zu spazieren oder fahren Sieweiter zu den zahlreichen Aussichtspunkten. Am Nachmittagfahren wir über Cameron nach Tuba City.

    9. TAG: TUBA CITY – ZION N.P. – RAUM ST. GEORGE | CA. 350 KMWir folgen dem interessanten Straßenverlauf der 89/89Aüber Bitter Springs und dem Marble Canyon in RichtungWesten. Auf diesem Abschnitt können Sie viele Strecken inAlleinfahrt genießen. Im Anschluss führt Sie die landschaft-lich schöne Route über Mount Carmel Junction in den über-wältigenden Zion Nationalpark, der wiederum durch seineriesigen Felsformationen beeindruckt. In Serpentinen fahrenSie mit Ihren Bikes entlang dieser Felsmassive ins Tal und wei-ter nach St. George.

    10. TAG: RAUM ST. GEORGE – VALLEY OF FIRE – LAS VEGAS | CA. 300 KMVon St. George führt Sie die Strecke auf der 15 bis nachMesquite und dort nach einer Kaffeepause über Moapa unddie 169 zum Valley of Fire Visitor Center. Das Valley of Fire,dessen Felsformationen wie glühendes Lavagestein ausse-hen, musste mehrfach als Filmkulisse für „Star Treck“ herhal-ten. Nach den faszinierenden Eindrücken des Nationalparksfahren Sie weiter nach Las Vegas. Am Abend bietet es sich an,an einer kleinen geführten Tour über den Las Vegas Blvd.(Strip) teilzunehmen (fakultativ).

    11. TAG: LAS VEGASErleben Sie den verblüffenden Kontrast zwi-schen den faszinierenden Eindrücken desValley of Fire der schillernden Skyline vonLas Vegas mit den Mega-Hotel-Resorts, diesich den verschiedensten Themen widmen.Sehen Sie ägyptische Pyramiden, kompletteSkylines, romantische Piratenverstecke oderMiniversionen europäischer Städte. Der heu-tige Tag steht Ihnen zur freien Verfügung.Versuchen Sie Ihr Glück in den Casinos vonLas Vegas oder nutzen Sie die tollenEinkaufsmöglichkeiten in den unzähligenGeschäften und Outlet-Malls. Harley-Davidson® Enthusiasten können heuteeinen der größten Stores Amerikas besu-chen.

    12. TAG: LAS VEGAS – BARSTOW | CA. 250 KMDurch eine beeindruckende Wüstenlandschaft fahren Sie biszur alten Geisterstadt Calico, die Sie besichtigen werden. Vondort aus ist es nicht mehr weit bis zum heutigen Tagesziel,dem Eisenbahnknotenpunkt Barstow.

    13. TAG: BARSTOW – LOS ANGELES | CA. 350 KMSie fahren von Barstow aus durch die Mojave Wüste Richtungder San Bernardino Mountains. Der Höhepunkt des Tagesführt Sie über den “Angeles Crest Highway”, der seinemNamen alle Ehre macht. Wir erleben heute atemberaubendeLandschaften und kurvenreiche Strecken. Auf dem Weg nachLos Angeles fahren Sie über den Highway No. 1 am MalibuBeach vorbei und kommen über Santa Monica nach LosAngeles. Am Nachmittag erreichen Sie Los Angeles, hiererfolgt die Rückgabe Ihrer Bikes an den Vermieter.

    14. TAG: LOS ANGELES – RÜCKFLUGHeute erfolgt Ihr Rückflug nach Deutschland. Falls Ihnennoch genügend Zeit bis zum Flughafentransfer verbleibt,empfehlen wir Ihnen den berühmten Venice Beach. Ambekanntesten Strand L.A.’s begegnet man einer buntenMischung an Menschen, wie Straßenkünstlern, Bodybuildernund Skateboardern.

    15. TAG: ANKUNFT IN DEUTSCHLAND

    Reiseveranstalter: MR Biketours - eine Marke der Media-Reisen GmbH & Co. KG, Obermarktstraße 28-30, 32423 Minden.M-tours Live Reisen ist der Vermittler dieser Reise.Programmänderungen vorbehalten. Es gelten die allgemeinenReisebedigungen des Reiseveranstalters.Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen. Wegen Nichtereichens derMindestteilnehmerzahl kann der Veranstalter die Reise bis 30 Tagevor Reisebeginn absagen.Die Reise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nur bedingtgeeignet. Für detailliertere Informationen kontaktieren Sie unsbitte.Für die Einreise in die USA benötigen deutsche Staatsbürger einengültigen, maschinenlesbaren Reisepass. Des Weiteren muss eineESTA-Einreisegenehmigung bis 72 Stunden vor Einreise online bean-tragt werden (gebührenpflichtig, derzeit 14,- US$). Staatsbürgeranderer Länder kontaktieren bitte uns bzw. Ihr zuständiges Konsulatvor Buchung bzgl. der Einreisebestimmungen.Im Reisepreis sind keine Versicherungen eingeschlossen. Wir emp-fehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowieeiner Auslandsreisekranken-Versicherung bzw. eines Versicherungs-paketes.

    Palm Springs

  • Reise: ____________________________________________________________ Reisedatum: ________________________________________________

    FAHRER:Vorname(n)/Nachname (laut Reisepass): _____________________________________________________________________________________________

    Straße, Nr.: _______________________________________________________ PLZ/Ort: _______________________________________________________

    Telefon: __________________________________________________________ Telefon mobil: ________________________________________________

    Nationalität: _____________________________________________________ Geburtsdatum: . .

    Reisepass-Nr.: ( ) gültig bis: . .

    E-Mail: ___________________________________________________________

    Führerschein Nr.: _________________________________________________ Ausstellungsland: _____________________________________________

    Gültig bis (falls angegeben): _______________________________________

    Kreditkarte: Visa Mastercard Amex ________________________

    Kreditkarten Nr.: _________________________________________________ Gültig bis: ________ / ________________

    BEIFAHRER:Vorname(n)/Nachname (laut Reisepass): _____________________________________________________________________________________________

    Nationalität: ______________________________________________________ Geburtsdatum: . .

    Reisepass-Nr.: ( ) gültig bis: . .

    ICH WÄHLE FOLGENDES ANGEBOT (PREISE PRO PERSON):2 Personen | Doppelzimmer | 1 Motorrad (Grundpreis lt. Ausschreibung) ___________________________________ €

    Einzelfahrer-Zuschlag (lt. Ausschreibung) ___________________________________ €

    Einzelzimmer-Zuschlag (lt. Ausschreibung) ___________________________________ €

    ½ Doppelzimmer, gemeinsam mit einem anderen Reiseteilnehmer (ohne Aufpreis / nach Verfügbarkeit)Zur Beachtung: Wird kein Zimmerpartner gefunden erfolgt automatisch die Umbuchung auf ein Einzelzimmer mit dem entsprechenden Aufpreis. Bittegeben Sie Präferenzen und Gewohnheiten (z.B. Raucher/Nichtraucher, befreundeter Mitfahrer usw.) bereits bei der Anmeldung unter Sonderwunsch an.

    Sonderwunsch: _______________________________________________________________________________________________________________________

    ZUSATZLEISTUNG - TRANSFER ZUM FLUGHAFEN UND ZURÜCK - ZUSTIEGE: PRO PERSON € 49,-Die Zustiegszeiten teilen wir Ihnen rechtzeitig mit den Reiseunterlagen mit. Erbringer dieser Leistung: M-tours Live Reisen GmbH, Puricellistraße32, 93049 Regensburg. Mindestteilnehmerzahl: 8 Personen.

    Bitte pro Person ankreuzen

    Regensburg: M-tours Live, Puricellistr. 32, 93049 Regensburg Fahrer Beifahrer

    Regensburg: Hauptbahnhof, unter der Galgenbergbrücke Fahrer Beifahrer

    Regensburg: Wolfgangskirche, Kumpfmühl (Schmauskeller) Fahrer Beifahrer

    Hausen: Pendlerparkplatz bei der BAB Ausfahrt Fahrer Beifahrer

    Siegenburg: Pendlerparkplatz bei der BAB Ausfahrt unter der Brücke Fahrer Beifahrer

    Es gelten die allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalreisen des Reiseveranstalters Media-Reisen GmbH & Co. KG, Minden.Diese habe ich erhalten/zur Kenntnis genommen. Das “Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreisenach § 651a des BGB” habe ich ebenfalls erhalten/zur Kenntnis genommen.

    Ich melde mich und alle in der Anmeldung aufgeführten Personen hiermit für die Reise verbindlich an.

    ___________________________________________________________________ ________________________________________________________________Ort, Datum Unterschrift Anmelder

    FRAGEBOGEN MOTORRADREISENPer Post oder per Mail – Sie haben die Wahl, auf welchem Weg Siesich anmelden möchten. Sie erhalten nach dem Eingang IhrerAnmeldung eine schriftliche Bestätigung.

    Puricellistraße 32D-93049 RegensburgFax: 0941 29708-29

    [email protected]

    Best of the West 07.05. - 21.05.2020

    3.595,-

    4.190,-

    4.785,-

  • FRAGEBOGEN MOTORRADREISEN

    FAHRER: Alter: _______________ Motorradführerschein seit: _______________ Größe: _______________ Gewicht: _______________

    Fahrstärke (Skala von 1 bis 10: 1 = Anfänger ; 10 = sehr erfahrener Tourenfahrer):

    1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

    Fahrleistung der letzten 3 Jahre: ca. _________________ km

    BEIFAHRER: Größe: _______________ Gewicht: _______________

    NOTFALLKONTAKT: Name: __________________________________________ Telefonnummer: ____________________________________

    MIETMOTORRAD USA, MEXIKO, KANADAIch wähle folgendes Motorrad-Modell:(Eingeschränkte Modell-Verfügbarkeit an einigen Mietstationen)

    KATEGORIE A Erstwunsch Zweitwunsch(im Reisepreis eingeschlossen) (muss vom Erstwunsch abweichen)

    HD Ultra Limited®

    HD Street Glide®

    HD Street Glide GT®

    HD Road Glide® (auf Anfrage)

    HD Heritage Softail®

    HD Road King®

    HD Low Rider®

    HD Sportster® 1200

    Yamaha® MT-07

    Yamaha® Super Ténéré

    Bemerkung: _______________________________________________________

    ___________________________________________________________________

    ___________________________________________________________________

    VERANTWORTLICHKEIT & HAFTUNGSVERZICHT BEI DER TEILNAHME AN MOTORRADREISEN

    FAHRER: __________________________________________ BEIFAHRER: __________________________________________ Name Name

    VERANTWORTLICHKEIT: Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Reise teil. Er trägtie zivil- und strafrechtliche Verantwortungfür die von ihm oder dem benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit die Schäden nicht durch die Fahrzeughaftpflichtversi-cherung abgedeckt sind.

    HAFTUNGSVERZICHT: Der Teilnehmer bzw. Fahrer verzichtet bei Antritt der Touren für alle in Zusammenhang mit der Veranstaltungerlittenen Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen:• Media-Reisen GmbH & Co. KG, seine Mitarbeiter und Angestellten• die Behörden und anderen Personen, die mit der Organisation der Reise in Verbindung stehen.soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Diese Vereinbarung wird mit Reisebeginn allen Be-teiligten gegenüber wirksam.

    Der/die Unterzeichnende erkennt die vorgenannten Bedingungen bezüglich Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht unwiderruflichan. Er/Sie wird ausdrücklich auf das Erfordernis der in dem jeweiligen Land erforderlichen Behördlichen Erlaubnisse zum Führen derMotorräder hingewiesen und versichert im Übrigen, im Besitz der von ihm/ihr gewünschten Leistungsklasse zu sein und die physischenAnforderungen an die Reise zu erfüllen.

    KASKO-VERSICHERUNG: Der Teilnehmer nimmt Kenntnis davon, dass ihm für die Motorräder vor Ort zusätzliche Versicherungsleistun-gen angeboten werden (VIP, VIP-ZERO). Der fällige Selbstbehalt muss bei Schäden am Fahrzeug vom Teilnehmer übernommenwerden. Abschleppkosten werden teilweise nicht von den o. g. Versicherungen erstattet.

    __________________________________________________________ __________________________________________________________Datum, Unterschrift Fahrer Datum, Unterschrift Beifahrer� �

    Zur Beachtung: Bei Reiseanmeldung benötigen wir Ihren 1. & 2. Motorradwunsch(Sollte Ihr Erstwunsch kein Modell der Kategorie A sein, muss als Zweitwunsch ein Kategorie AModell eingetragen werden). Eine nachträgliche Änderung der Motorradwünsche istnur gegen eine Gebühr von € 30,- möglich.Bis spätestens 3 Wochen nach Reiseanmeldung benötigen wir eine gut lesbareKopie Ihres Reisepasses, Führerscheins und Ihrer Kreditkarte, um einen schnellenund reibungslosen Ablauf beim Motorradvermieter zu gewährleisten.

    Welches Motorrad-Modell fahren Sie privat:

    ____________________________________________

    KATEGORIE B (auf Anfrage, gegen Aufpreis)

    BMW® R 1200 GS

    BMW® R 1200 RT

  • Reiseschutz Damit Sie Ihre bevorstehende Reise rundum genießen können, sollten Sie auch an den passenden Versicherungsschutz

    denken. Gerne erhalten Sie von uns nun folgend einen kurzen unverbindlichen Überblick über die wichtigsten Versicherungen der ERGO Reiseversicherung AG.

    Ihre Auswahl der Versicherung und die Zusendung dieses ausgefüllten Anfrage-Formulars an uns stellt noch kein verpflichtendes Angebot zum Versicherungsabschluss dar. Nach Eingang Ihrer Versicherungs-Anfrage erhalten Sie von uns das Angebot zum Abschluss der

    Versicherung mit den entsprechenden Vertragsunterlagen. Das Angebot zum Abschluss der Versicherung nehmen Sie an, indem Sie die Prämie gemeinsam mit dem fälligen Reisepreis oder der fälligen Anzahlung des Reisepreises bezahlen.

    RundumSorglos-Schutz für alle Reisearten und Verkehrsmittel

    (Stornokosten-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung, Reisekranken-Versicherung, Reisegepäck-Versicherung: (Versicherungssumme:

    2.000 € für Einzelpersonen oder 4.000 € für Paare) Tarife für eine Reise bis 45 Tage Ein Tarif für alle: Einzelpersonen, Familien, Paare (Als Paar gelten zwei Erwachsene. Als Familie gelten max. zwei Erwachsene und Kinder bis einschließlich 25 Jahre.“)

    Welchen Tarif kreuze ich an?

    Einzelpersonen: Bitte berechnen Sie den Gesamtreisepreis inkl. evtl. Zusatzkosten für Eintrittskarten, Ausflüge usw. und kreuzen Ihren Tarif an.

    Paare/Familien: Bitte berechnen Sie zunächst den Gesamtreisepreis für das Paar / Familie inkl. evtl. Zusatzkosten wie Eintrittskarten, Ausflüge usw. und kreuzen dann den Tarif für den kompletten Gesamtreisepreis an, also nicht pro Person, sondern Gesamtpreis für Paar /

    Familie.

    Mit Selbstbeteiligung (20% des erstattungsfähigen Schadens

    mind. € 25,- pro Person)

    Ohne Selbstbeteiligung

    Reisepreis in €

    bis Versicherung bis

    Welt

    Jedes

    Alter

    Reisepreis in

    € bis (Bei Paaren bitte

    Gesamtreisepreis verwenden)

    Welt

    bis 64

    Jahre

    Welt

    ab 65

    Jahre

    4.000,- 269,- ( ) 4.000,- 356,- ( ) 456,- ( )

    5.000,- 329,- ( ) 5.000,- 417,- ( ) 533,- ( )

    6.000,- 399,- ( ) 6.000,- 479,- ( ) 613,- ( )

    7.000,- 474,- ( ) 7.000,- 549,- ( ) 703,- ( )

    8.000,- 538,- ( ) 8.000,- 611,- ( ) 782,- ( )

    10.000,- 658,- ( ) 10.000,- 736,- ( ) 942,- ( )

    Reiserücktritts-Versicherung für alle Reisearten und Verkehrsmittel

    Ein Tarif für alle: Einzelpersonen, Familien, Paare

    Welchen Tarif kreuze ich an?

    Einzelpersonen: Bitte berechnen Sie den Gesamtreisepreis inkl. evtl. Zusatzkosten für Eintrittskarten, Ausflüge usw. und kreuzen Ihren Tarif an. Paare/Familien: Bitte berechnen Sie zunächst den Gesamtreisepreis für das Paar / Familie inkl. evtl. Zusatzkosten wie Eintrittskarten,

    Ausflüge usw. und kreuzen dann den Tarif für den kompletten Gesamtreisepreis an, also nicht pro Person, sondern Gesamtpreis für Paar / Familie.

    Mit Selbstbeteiligung (20% des erstattungsfähigen Schadens mind. € 25,- pro Person)

    Ohne Selbstbeteiligung

    Reisepreis in € bis (Bei Paaren bitte

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    Welt

    Jedes

    Alter

    Reisepreis in € bis (Bei Paaren bitte

    Gesamtreisepreis verwenden)

    Welt bis

    64 Jahre

    Welt ab

    65 Jahre

    4.000,- 153,- ( ) 4.000,- 199,- ( ) 259,- ( )

    5.000,- 197,- ( ) 5.000,- 257,- ( ) 336,- ( )

    6.000,- 233,- ( ) 6.000,- 312,- ( ) 409,- ( )

    7.000,- 267,- ( ) 7.000,- 359,- ( ) 477,- ( )

    8.000,- 299,- ( ) 8.000,- 397,- ( ) 517,- ( )

    10.000,- 389,- ( ) 10.000,- 484,- ( ) 646,- ( )

    ( ) Ich wünsche Beratung zu einem Jahresschutz oder einer anderen Versicherung. Bitte rufen Sie mich zurück!

    ( ) Reiseschutz wird trotz Hinweis auf evtl. Risiken nicht gewünscht

  • Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen fürPauschalreisen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhaltdes zwischen dem Reisenden und Media-Reisen GmbH &Co. KG als dem Reiseveranstalter zustande kommendenPauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichenVorschriften der §§ 651a bis y BGB (BürgerlichesGesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB(Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. DieAllgemeinen Reisebedingungen gelten folglich nicht,wenn der Reisende keine Pauschalreise (sondern zumBeispiel verbundene Reiseleistungen gemäß § 651w BGB)gebucht hat. Hierüber wird der Reisende ggf. entspre-chend anders informiert.

    1. Abschluss des Pauschalreisevertrages1.1. Für alle Buchungswege, ob über einenReisebürovermittler oder direkt beim Reiseveranstalter,telefonisch, online etc. gilt: • Grundlage für Angebote des Reiseveranstalters sind dieReiseausschreibung und die ergänzenden Informationendes Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diesedem Reisenden bei Buchung vorliegen. • Weicht der Inhalt der Reisebestätigung desReiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt einneues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er fürdie Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommtauf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,soweit der Reiseveranstalter bzgl. des neuen Angebotsauf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichenInformationspflichten erfüllt hat und der Reisende inner-halb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter dieAnnahme durch ausdrückliche Erklärung oder konkludentdurch Anzahlung auf den Reisepreis erklärt. • Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichenInformationen über wesentliche Eigenschaften derReiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichenKosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteil-nehmerzahl und die Stornopauschalen (gemäß Artikel250 § 3 Nr. 1, Nr. 3 bis 5 EGBGB) werden nur dann nichtBestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwi-schen Reisendem und Reiseveranstalter ausdrücklich ver-einbart ist. Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen vonMitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie fürseine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtungdurch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernom-men hat. 1.2. Ergänzend für die Buchung, welche mündlich, telefo-nisch, schriftlich, per Email, SMS oder per Telefax erfolgt,gilt: • Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Reisendedem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreise-vertrages verbindlich an. • Der Vertrag kommt mit dem Zugang derReisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande.Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird derReiseveranstalter dem Reisenden eine den gesetzlichenVorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einemdauerhaften Datenträger übermitteln; somit wird demReisenden ermöglicht, die Reisebestätigung unverändertso aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm ineinem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, etwa aufPapier oder per Email. Der Reisende hat Anspruch auf eineReisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1Satz 2 EGBGB, wenn der Vertragsschluss in gleichzeitigerkörperlicher Anwesenheit beider vertragsschließendenParteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.1.3. Der Reiseveranstalter weist daraufhin, dass nach dengesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2Satz 1, Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651aund § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wur-den (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telefax, Emails, perMobilfunk versendete Kurznachrichten SMS sowieRundfunk, Telemedien und Online-Dienste), keinWiderrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichenRücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere dasRücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrechtbesteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungennach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumengeschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichenVerhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht,sind auf vorhergehende Bestellung des Reisenden als

    Verbraucher geführt worden; im zuletzt genannten Fallbesteht keine Widerrufsrecht (§§ 312g Abs. 2 Satz 1, Nr.9, Satz 2 iVm § 320 BGB).

    2. Zahlung 2.1. Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfenZahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung derPauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirk-samer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und demReisenden der Sicherungsschein mit Namen undKontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, ver-ständlicher und hervorgehobener Weise übergebenwurde. Nach Vertragsabschluss wird gegenAushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung inder Regel in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlungfällig. Die Restzahlung wird in der Regel 28 Tage vorReisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein überge-ben ist und die Reisen wie gebucht durchgeführt wird undnicht mehr aus dem in Ziffer 6.1. genannten Grund abge-sagt werden kann. 2.2. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder dieRestzahlung auf den Reisepreis nicht entsprechend denvereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl derReiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung dervertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seinegesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und keingesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht desReisenden besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt,nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertragzurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskostengemäß Ziff. 5.1. bis 5.6. zu belasten.

    3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften vonReiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschal-reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendigwerden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu undGlauben herbeigeführt wurden, sind demReiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit dieÄnderungen nicht erheblich sind und denGesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisendenüber Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnisvom Änderungsgrund auf einem dauerhaftenDatenträger wie etwa durch Email, SMS oder Fax klar, ver-ständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentli-chen Eigenschaft einer Reiseleistung oder derAbweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden,die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, istder Reisende berechtigt, innerhalb einer vomReiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderunggesetzten angemessenen Frist entweder die Änderunganzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertragzurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zuverlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reiseangeboten hat. Der Reisende hat die Wahl, auf die Mitteilung desReiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn derReisende gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, kanner entweder der Vertragsänderung zustimmen, dieTeilnahme an einer Ersatzreise verlangen (sofern ihm einesolche angeboten wurde) oder unentgeltlich vom Vertragzurücktreten. Wenn der Reisende gegenüber demReiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetztenFrist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenom-men. Hierauf ist der Reisende in der Erklärung gemäß Ziff.3.2. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weisehinzuweisen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unbe-rührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängelnbehaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für dieDurchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise beigleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist demReisenden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs.2 BGB zu erstatten.

    4. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn /Rücktrittskosten / Ersatzreisender / Änderungs-wünsche des Reisenden4.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vomPauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegen-

    über dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reiseüber einen Reisevermittler gebucht wurde, kann derRücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. DemReisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dau-erhaften Datenträger zu erklären. 4.2. Tritt der Reisende vor Reiseantritt zurück, so verliertder Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemesseneEntschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht vonihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in des-sen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auf-treten, die die Durchführung der Pauschalreise oder dieBeförderung von Personen an den Bestimmungsort erheb-lich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar undaußergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle desReiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auchdann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutba-ren Vorkehrungen getroffen worden wären. 4.3. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach demReisepreis abzgl. des Wertes der vom Reiseveranstalterersparten Aufwendungen sowie abzgl. dessen, was erdurch anderweitige Verwendung der Reiseleistungenerwirbt. Die Höhe der Entschädigung ist auf Verlangendes Reisenden durch den Reiseveranstalter zu begründen.Der Reiseveranstalter hat die nachfolgendenEntschädigungspauschalen unter Berücksichtigung desZeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und demReisebeginn sowie unter Berücksichtigung der zu erwar-tenden Ersparnis von Aufwendungen desReiseveranstalters und des zu erwartenden Erwerbs durchanderweitige Verwendung der Reiseleistungen festgelegt.Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangsder Rücktrittserklärung mit nachfolgender Stornostaffelberechnet:

    Flugreisen / Motorradreisen:- ab Buchungstag bis einschließlich 90. Tag vor

    Reisebeginn: 20% des Reisepreises;- ab 89. Tag bis einschließlich 60. Tag vor Reisebeginn:

    40% des Reisepreises;- ab 59. Tag bis einschließlich 30. Tag vor Reisebeginn:

    50% des Reisepreises;- ab 29. Tag vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises.Schiffsreisen:- ab Buchungstag bis einschließlich 90. Tag vor

    Reisebeginn: 25% des Reisepreises;- ab 89. Tag bis einschließlich 60. Tag vor Reisebeginn:

    45% des Reisepreises;- ab 59. Tag bis einschließlich 30. Tag vor Reisebeginn:

    60% des Reisepreises;- ab 29. Tag bis einschließlich 17. Tag vor Reisebeginn:

    75% des Reisepreises;- ab 16. Tag vor Reisebeginn: 95% des Reisepreises.Busreisen / Radreisen / Bahnreisen:- ab Buchungstag bis einschließlich 90. Tag vor

    Reisebeginn: 20% des Reisepreises;- ab 89. Tag bis einschließlich 60. Tag vor Reisebeginn:

    35% des Reisepreises;- ab 59. Tag bis einschließlich 30. Tag vor Reisebeginn:

    50% des Reisepreises;- ab 29. Tag bis einschließlich 15. Tag vor Reisebeginn:

    65% des Reisepreises;- ab 14. Tag vor Reisebeginn: 85% des Reisepreises.

    4.4. Dem Reisenden bleibt in jedem Falle der Nachweisgestattet, die dem Reiseveranstalter zustehende angemes-sene Entschädigung sei wesentlich niedriger, als die vonihm geforderte Entschädigungspauschale. 4.5. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vor-stehenden Entschädigungspauschalen eine individuellberechnete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall istder Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderteEntschädigung unter Berücksichtigung der erspartenAufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durchanderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt,konkret zu beziffern und zu begründen.4.6. Ist der Reiseveranstalter in Folge eines Rücktritts zurRückerstattung auf den Reisepreis verpflichtet, hat erunverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagennach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. 4.7. Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651eBGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem

    ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN

    FÜR PAUSCHALREISEN

    Media-ReisenGmbH & Co. KG

  • dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seinerein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschal-reisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehendenVertragsbestimmungen unberührt. Eine solche Erklärungist in jedem Falle rechtzeitig, wenn sie demReiseveranstalter nicht später als 7 Tage vor Reisebeginnzugeht.4.8. Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsschluss aufÄnderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels,des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder derBeförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies giltnicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil derReiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falschevorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGBgegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Falleist die Umbuchung kostenlos. Wird auf Wunsch desReisenden dennoch eine Umbuchung vorgenommen,kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt erhe-ben, in der Regel 25,00 € pro Reisendem. SolcheUmbuchungen sind nur bis zum 60. Tag vor Reiseantrittmöglich. Umbuchungswünsche des Reisenden ab dem59. Tag vor Reiseantritt können, sofern ihre Durchführungüberhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vomReisevertrag gemäß Ziffern 4.1. bis 4.6. zu den dortigenBedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchge-führt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,die nur geringfügige Kosten verursachen. Bearbeitungs-,Rücktritts- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.

    5. Rücktritt wegen Nichterreichens derMindestteilnehmerzahl5.1. Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichensder Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreise-vertrag zurücktreten, wenn er • in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung dieMindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, biszu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginndem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen seinmuss, angegeben hat und • in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl unddie späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens am30. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt zu erklären.Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein,dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werdenkann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinemRücktrittsrecht Gebrauch zu machen. 5.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt,hat der Reiseveranstalter unverzüglich, in jedem Fall aberinnerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang derRücktrittserklärung, Zahlungen des Reisenden auf denReisepreis zurückzuerstatten.

    6. Kündigung aus verhaltensbedingten GründenDer Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag ohneEinhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende unge-achtet einer Abmahnung durch den Reiseveranstalternachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße ver-tragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung desVertrags gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das ver-tragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzungvon Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht.Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruchauf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert derersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteileanrechnen lassen, die er aus einer anderweitigenVerwendung der nicht in Anspruch genommenenLeistungen erlangt, einschließlich der ihm von denLeistungsträgern gutgebrachten Beträge.

    7. Mitwirkungspflichten der Reisenden7.1. Mängelanzeige / AbhilfeverlangenWird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, sokann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit derReiseveranstalter in Folge einer schuldhaften Unterlassungder Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kannder Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651mBGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGBgeltend machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unver-züglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zurKenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstaltersvor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet,sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter dermitgeteilten Kontaktadresse des Reiseveranstalters zurKenntnis zu bringen. Über die Erreichbarkeit desVertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontaktstellevor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet.Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch sei-nem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise

    gebucht hat, zur Kenntnis bringen.Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, fürAbhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedochnicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 7.2. Fristsetzung vor Kündigung Will der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen einesReisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art,sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat erdem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zurAbhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenndie Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oderwenn die sofortige Abhilfe erforderlich ist. 7.3. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung beiFlugreisen; Anmeldefristen • Der Reisende wird darauf hingewiesen, dassGepäckbeschädigung und -verspätung im Zusammen-hang mit Flugreisen nach den flugverkehrsrechtlichenBestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mit-tels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigenFluggesellschaft schriftlich anzuzeigen sind.Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können dieErstattungen auf Grund internationaler Übereinkünfteablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefülltworden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäck-Beschädigung binnen 7 Tagen, bei Gepäck-Verspätunginnerhalb 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks zuerstatten. • Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder dieFehlleitung / Verspätung von Reisegepäck unverzüglichdem Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seinerKontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Diesentbindet den Reisenden nicht davon, dieSchadensanzeige an die Fluggesellschaft („P.I.R.“) inner-halb der vorstehenden Fristen zu erstatten. 7.4. ReiseunterlagenDer Reisende hat den Reiseveranstalter oder seinenReisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat,zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen(z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vomReiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

    8. Beschränkung der Haftung8.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters fürSchäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuld-haft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachenReisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausge-hende Ansprüche nach internationalen Übereinkünftenoder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriftenbleiben von der Beschränkung unberührt. 8.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht fürLeistungsstörungen, Personen- und Sachschäden imZusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungenlediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge), wenn dieseLeistungen in der Reiseausschreibung und derReisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe derIdentität und Anschrift des vermittelten Vertragspartnersals Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden,dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil derPauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrenntausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651yBGB bleiben hierdurch unberührt. Der Reiseveranstalterhaftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden desReisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oderOrganisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlichwar. 8.3. Ansprüche nach dem § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4 bis 7 BGBhat der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter gel-tend zu machen. Die Geltendmachung kann auch überden Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise überdiesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltend-machung auf einem dauerhaften Datenträger wird emp-fohlen. 8.4. Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetzüber Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nichtan einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil-nimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nachDrucklegung dieser Allgemeinen Reisebedingungen fürden Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert derReiseveranstalter den Reisenden hierüber in geeigneterForm. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge,die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden,auf die Europäische Online-Streitbeilegung-Plattform hin:http://ec.europa.eu/consumers/odr/

    9. Informationspflichten über die Identität desausführenden LuftfahrtunternehmensDie EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästenüber die Identität des ausführenden Luftfahrtunter-nehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kundenüber die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämt-

    licher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringendenFlugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informie-ren. Steht bei der Buchung die ausführendeFluggesellschaft noch nicht fest, so ist derReiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden dieFluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen,die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführenwird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, wel-che Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss erden Reisenden informieren. Wechselt die dem Reisendenals ausführende Fluggesellschaft genannte Flugge-sellschaft, muss der Reiseveranstalter den Reisenden überden Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle ange-messenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass derReisende so rasch wie möglich über den Wechsel unter-richtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste) ist auf folgenderInternetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

    10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften10.1. Der Reiseveranstalter wird den Reisenden über all-gemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheits-polizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes ein-schließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung vonggf. notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie überderen evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. 10.2. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffenund Mitführen der behördlich notwendigen Reise-dokumente, evtl. erforderliche Impfungen sowie dasEinhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, dieaus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen,zum Beispiel die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zuLasten des Reisenden. Dies gilt nicht, wenn derReiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch infor-miert hat. 10.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeiti-ge Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch diejeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisendeihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dassder Reiseveranstalter eigene Pflichten verletzt hat.

    11. Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen desPauschalreisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit desgesamten Pauschalreisevertrages zur Folge. Das Gleichegilt für die vorstehenden Allgemeinen Reisebedingungenfür Pauschalreisen.

    Reiseveranstalter: Media-Reisen GmbH & Co. KGObermarktstr. 28 - 30D-32423 MindenTel.: 0049-571-882 88Telefax: 0049-571-882 800

    Geschäftsführer:Jörg Laskowski und Carsten Lohmann

    [email protected]

    HRA Bad Oeynhausen 3600UST-ID: DE232582815

    Insolvenzversicherung, Sicherungsscheingem. § 651r BGB: R+V Versicherung AGRaiffeisenplatz 1D-65189 WiesbadenTel: 0049-611-533-5859Versicherungsschein-Nr.: 200 90 449291336

    Stand: 01.07.2018

  • Formblatt zur Unterrichtung des Reisendenbei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

    Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne derRichtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.Media-Reisen GmbH & Co. KG trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamtenPauschalreise.

    Zudem verfügt Media-Reisen GmbH & Co. KG über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die RückzahlungIhrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderungim Fall seiner Insolvenz.

    Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:

    • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

    • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

    • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

    • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

    • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoff- preise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreise- preises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

    • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

    • Die Reisenden können bei Eintritt außerge- wöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag

    zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungs- ort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

    • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer ange- messenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

    • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungs- gemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

    • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

    • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

    • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschal- reise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Media-Reisen GmbH & Co. KG hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung (Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. +49 (0)611 533 – 5859, E-Mail: [email protected]) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Media-Reisen GmbH & Co. KG verweigert werden.

    Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

    Media-ReisenGmbH & Co. KG

    Media-Reisen GmbH & Co. KG • Obermarkstr. 28-30 • 32423 Minden • Tel. +49 (0)571 - 882 88 • [email protected]

  • Gesamtinformationen nach Art. 13 (Datenerhebung direktbeim Betroffen) und Art. 14 DSGVO (Datenerhebung über Dritte)

    Liebe Reisegäste,mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren,wie Ihre Daten von uns im Rahmen unseres Vertragsverhältnisses verarbeitet werden.Wie schon heute werden wir natürlich auch künftig sorgfältig und vertraulich mit persönlichen Daten umgehen.

    1. Bezeichnung der VerarbeitungstätigkeitDie Media-Reisen GmbH & Co. KG benötigt Ihre Daten,um den Reisevertrag mit Ihnen abschließen zu können.

    2. Name und Kontaktdaten des VerantwortlichenMedia-Reisen GmbH & Co. KGObermarktstraße 28-30 • 32423 Minden/GermanyTel. +49 (0)571 - 882 88 • Fax +49 (0)571 - 882 800E-Mail: [email protected]

    3. Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutz-beauftragtenJ.C.C. Bruns Betriebs-GmbHObermarktstraße 26-30 • 32423 Minden/GermanyTel. +49 (0)571 - 882 88 • Fax +49 (0)571 - 882 800E-Mail: [email protected]

    4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der VerarbeitungIhre Daten werden für die Erfüllung eines Vertrags oderzur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmenverarbeitet (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO).

    5. Kategorien der personenbezogenen Daten,die verarbeitet werdenDie Media-Reisen GmbH & Co. KG verarbeitet folgendepersonenbezogene Daten von Ihnen:• Name• Anschrift• Geburtsdatum• E-Mail Adresse• Telefonnummer / Handynummer / Faxnummer• Passdaten inkl. Lichtbild• Nationalität• Kreditkarteninformationen• Bankdaten• Führerscheindaten (ggf. Kopien)

    6. Quelle der DatenSoweit Sie Ihre Daten nicht direkt an uns übermittelthaben, haben wir Ihre personenbezogenen Daten beiIhrem Zeitungsverlag oder Ihrem Reisebüro erhoben.

    7. Empfänger oder Kategorien von Empfängernder personenbezogenen DatenIhre personenbezogenen Daten werden übermittelt an- Örtliche Agenturen- Hotels- Fluggesellschaften- Auto- und Motorradvermietungen- Reiseveranstalter- Reiseversicherungsgesellschaften

    - Andere Leistungsträgerum den Reisevertrag mit Ihnen erfüllen zu können.

    8. Übermittlung von personenbezogenen Daten anein DrittlandEs ist geplant, Ihre personenbezogenen Daten ggf. anein Drittland oder eine internationale Organisation zuübermitteln.Die Bereitstellung Ihrer Daten erfolgt über eine Web-anwendung im Internet oder E-Mail. Die Vertraulichkeit,die Integrität (Unverletzlichkeit), die Authentizität(Echtheit) und die Verfügbarkeit der personenbe-zogenen Daten kann damit nicht garantiert werden. IhreDaten können über die Webanwendung oderE-Mail auch in Drittländern abgerufen werden, die keineder Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Daten-schutzbestimmungen kennen.

    9. Dauer der Speicherung der personenbezogenenDatenIhre Daten werden nach der Erhebung bei der Media-Reisen GmbH & Co. KG so lange gespeichert, wie diesunter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristenfür die jeweilige Aufgabenerfüllung, wie z. B. zehn Jahrefür steuerrelevante Unterlagen bzw. sechs Jahre fürsonstige Geschäftsbriefe, erforderlich ist.

    10. BetroffenenrechteNach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehenIhnen folgende Rechte zu:Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, sohaben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Persongespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Soll-ten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitetwerden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art.16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungenvor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung derVerarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen dieVerarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kannder Vertrag mit Ihnen nicht abgeschlossen werden.Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt habenoder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und dieDatenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahrendurchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Rechtauf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). SolltenSie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch ma-chen, prüft die Media-Reisen GmbH & Co. KG, ob diegesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an denbetrieblichen Datenschutzbeauftragten.

    Media-ReisenGmbH & Co. KG

    Media-Reisen GmbH & Co. KG • Obermarkstr. 28-30 • 32423 Minden • Tel. +49 (0)571 - 882 88 • [email protected]

    Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

    Kavalleriestr. 2-4 • 40213 DüsseldorfTel. +49 (0)211 - 384 240 • Fax +49 (0)211 - 384 241 0 • E-Mail: [email protected]