Eingliederungshilfe für - Meissenkreis-meissen.org/download/Landratsamt/Faltblatt_ASD... ·...

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Welche Unterlagen muss der Antragsteller

immer einreichen?

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Wenn zutreffend:

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Wichtige Informationen für Sie Den für Sie zuständigen Mitarbeiter sowie

weitere Informationen finden Sie im

Internetauftritt des Kreisjugendamtes unter

www.kreis

Beratungsges

allgemeinen Schweigepflicht und den

Bestimmungen des Datenschutzes.

In Krisenfällen und Notsituationen, die Kinder

und Jugendliche unmittelbar betreffen, ist der

Allgemeine Soziale Dienst über die

Telefonnummer 112 oder die

Dresden unter

Dieser Bereitschaftsdienst ist am Wochenende

sowie Montag bis Freitag außerhalb der

Dienstzeiten tätig.

Welche Unterlagen muss der Antragsteller

immer einreichen?

Geburtsurkunde Kind

Vaterschaftsanerkennung

Erklärung elterliche Sorge oder

Eheurkunde

Wenn zutreffend:

Beschluss Familiengericht elterliche

Sorge/Vaterschaft

Vorhandene ärztliche oder

psychologische Unterlagen

Schulzeugnis

Wichtige Informationen für Sie

Den für Sie zuständigen Mitarbeiter sowie

weitere Informationen finden Sie im

Internetauftritt des Kreisjugendamtes unter

www.kreis-meissen.org/2623 html

Beratungsgespräche unterliegen der

allgemeinen Schweigepflicht und den

Bestimmungen des Datenschutzes.

In Krisenfällen und Notsituationen, die Kinder

und Jugendliche unmittelbar betreffen, ist der

Allgemeine Soziale Dienst über die

Telefonnummer 112 oder die

Dresden unter 0351 50121

Dieser Bereitschaftsdienst ist am Wochenende

sowie Montag bis Freitag außerhalb der

Dienstzeiten tätig.

Welche Unterlagen muss der Antragsteller

Geburtsurkunde Kind

Vaterschaftsanerkennung

Erklärung elterliche Sorge oder

Beschluss Familiengericht elterliche

Sorge/Vaterschaft

ärztliche oder

psychologische Unterlagen

Wichtige Informationen für Sie

Den für Sie zuständigen Mitarbeiter sowie

weitere Informationen finden Sie im

Internetauftritt des Kreisjugendamtes unter

meissen.org/2623 html

präche unterliegen der

allgemeinen Schweigepflicht und den

Bestimmungen des Datenschutzes.

In Krisenfällen und Notsituationen, die Kinder

und Jugendliche unmittelbar betreffen, ist der

Allgemeine Soziale Dienst über die

Telefonnummer 112 oder die Regionalleitstelle

0351 50121-0 erreichbar.

Dieser Bereitschaftsdienst ist am Wochenende

sowie Montag bis Freitag außerhalb der

Welche Unterlagen muss der Antragsteller

Erklärung elterliche Sorge oder

Beschluss Familiengericht elterliche

Den für Sie zuständigen Mitarbeiter sowie

Internetauftritt des Kreisjugendamtes unter

In Krisenfällen und Notsituationen, die Kinder

und Jugendliche unmittelbar betreffen, ist der

Regionalleitstelle

0 erreichbar.

Dieser Bereitschaftsdienst ist am Wochenende

sowie Montag bis Freitag außerhalb der

Herausgeber: Landratsamt Meißen

Stand: Juni 2016

Kontakt: Kreisjugendamt

Allgemeiner Sozialer Dienst

Loosestraße 17/19

01662 Meißen

Tel.: 03521-725-3234 (Sekretariat)

Fax: 03521-725-3200

E-mail: jugendamt@kreis

Internet: www.kreis

Öffnungszeiten:

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Außenstelle Riesa

Allgemeiner Sozialer Dienst

Heinrich-Heine-Straße 1

01587 Riesa

Außenstelle Großenhain

Hermannstraße 30/34

01558 Großenhain

Öffnungszeiten:

ausschließlich nach Vereinbarung

Herausgeber: Landratsamt Meißen

2016

Sozialer Dienst

19

3234 (Sekretariat)

3200

[email protected]

www.kreis-meissen.org

09:00-11:30

09:00-11:30

13:00-17:00

geschlossen

09:00-11:30

13:00-17:00

geschlossen

Außenstelle Riesa

Allgemeiner Sozialer Dienst

Straße 1

Außenstelle Großenhain

Hermannstraße 30/34

01558 Großenhain

ausschließlich nach Vereinbarung

3234 (Sekretariat)

meissen.de

11:30

11:30

17:00

geschlossen

11:30

17:00

geschlossen

Kreisjugendamt Meißen

Sachgebiet Soziale Dienste

Allgemeiner Sozialer Dienst

Informationen zur

Eingliederungshilfeseelisch

Kreisjugendamt Meißen

Sachgebiet Soziale Dienste

Allgemeiner Sozialer Dienst

Informationen zur

Eingliederungshilfeseelisch behinderte Kinder und

Jugendliche

Kreisjugendamt Meißen Sachgebiet Soziale Dienste

Allgemeiner Sozialer Dienst

Informationen zur

Eingliederungshilfe für

behinderte Kinder und Jugendliche

Page 2: Eingliederungshilfe für - Meissenkreis-meissen.org/download/Landratsamt/Faltblatt_ASD... · Informationen zur Eingliederungshilfe Bedingungen Wird festgestellt von Ein Träger, der

Informationen zur Eingliederungshilfe

Bedingungen

Wird festgestellt von

Ein Träger, der die Eingliederungshilfe

durchführt

hierfür abgeben.

Beide

Eingliederungshilfe geleistet

müssen die Bedingungen sachlich

zusa

Informationen zur Eingliederungshilfe

Bedingungen

Die seelische

mindestens 6 Monat von dem für das

Lebensalter typischen Zustand ab

Wird festgestellt von:

� Arzt für Kinder

und –psychotherapie

� einem Kinder

Jugendpsychotherapeut

� einem auf dem Gebiet seelischer

Störungen erfahrenen

psychologischen

Ein Träger, der die Eingliederungshilfe

durchführt, soll nicht auch die Stellungnahme

hierfür abgeben.

Darum ist die Teilhabe am Leben in der

Gemeinschaft beeinträ

hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten

� Die Beeinträchtigung der Teilhabe

vom Kreisjugendamt festgestellt.

Beide Bedingungen müssen erfüllt sein, damit

Eingliederungshilfe geleistet

müssen die Bedingungen sachlich

zusammenhängen.

Informationen zur Eingliederungshilfe

ie seelische Gesundheit weicht für

mindestens 6 Monat von dem für das

Lebensalter typischen Zustand ab

:

Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie

psychotherapie oder

der- und

Jugendpsychotherapeut oder

auf dem Gebiet seelischer

Störungen erfahrenen Arzt oder

psychologischen Psychotherapeu

Ein Träger, der die Eingliederungshilfe

, soll nicht auch die Stellungnahme

ist die Teilhabe am Leben in der

Gemeinschaft beeinträchtigt oder

hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten

Beeinträchtigung der Teilhabe

vom Kreisjugendamt festgestellt.

müssen erfüllt sein, damit

Eingliederungshilfe geleistet wird. Außerdem

müssen die Bedingungen sachlich

Informationen zur Eingliederungshilfe

Gesundheit weicht für

mindestens 6 Monat von dem für das

Lebensalter typischen Zustand ab.

und Jugendpsychiatrie

auf dem Gebiet seelischer

Arzt oder

Psychotherapeuten

Ein Träger, der die Eingliederungshilfe

, soll nicht auch die Stellungnahme

ist die Teilhabe am Leben in der

oder mit

hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten

Beeinträchtigung der Teilhabe wird

vom Kreisjugendamt festgestellt.

müssen erfüllt sein, damit

Außerdem

Herausgeber: Landratsamt Meißen

Stand: Juni 2016

Außerdem

muss ein Antrag des Kindes oder

Jugendlichen vorliegen, den die

gesetzlichen Vertreter stellen.

� Leistungen können frühestens ab

Antragstellung erbracht werden

muss der Land

Kreisjugendamt

Eingliederungshilfe

sein.

� Örtliche Zuständigkeit liegt im Regelfall

vor, wenn beide Elternteile oder der

personensorgeberechtigte Elternteil im

Landkreis Meißen leben.

Der Anspruch auf Eingliederungshilfe ist nicht

vom Bestehen erzieherischer Schwierigkeit

abhängig.

� Rechtliche Grundlagen:

§35a SGB VIII (Eingliederungshilfe)

§36 SGB VIII (Hilfeplanung)

§86 ff SGB VIII (Örtliche Zuständigkeit)

SGB IX (Rehabilitation)

Herausgeber: Landratsamt Meißen

2016

Außerdem

muss ein Antrag des Kindes oder

Jugendlichen vorliegen, den die

gesetzlichen Vertreter stellen.

Leistungen können frühestens ab

Antragstellung erbracht werden

er Landkreis Meißen,

Kreisjugendamt für die

Eingliederungshilfe örtlich

Örtliche Zuständigkeit liegt im Regelfall

vor, wenn beide Elternteile oder der

personensorgeberechtigte Elternteil im

Landkreis Meißen leben.

Der Anspruch auf Eingliederungshilfe ist nicht

vom Bestehen erzieherischer Schwierigkeit

Rechtliche Grundlagen:

§35a SGB VIII (Eingliederungshilfe)

§36 SGB VIII (Hilfeplanung)

§86 ff SGB VIII (Örtliche Zuständigkeit)

Rehabilitation)

muss ein Antrag des Kindes oder

Jugendlichen vorliegen, den die

gesetzlichen Vertreter stellen.

Leistungen können frühestens ab

Antragstellung erbracht werden.

kreis Meißen,

örtlich zuständig

Örtliche Zuständigkeit liegt im Regelfall

vor, wenn beide Elternteile oder der

personensorgeberechtigte Elternteil im

Der Anspruch auf Eingliederungshilfe ist nicht

vom Bestehen erzieherischer Schwierigkeiten

§35a SGB VIII (Eingliederungshilfe)

§86 ff SGB VIII (Örtliche Zuständigkeit)

Arten der Eingliederungshilfe

Ambulant

Zum Beispiel: Schulbegleitung, Therapie

Rechenschwäche

Teilstationär

Zum Beispiel: Hortintegration

Durch

Zum Beispiel: Vollzeitpflege

stationär

Zum Beispiel:

Personensorgeberechtigte und Kinder oder

Jugendliche werden an der Wahl stationärer

Eingliederungshilfen beteiligt.

Das Kreisjugendamt

Familiengericht oder dem Jugendrichter zu

Erbringung von Leistungen verpflichtet werden.

Leistungen für wesentlich

geistig behind

werden vorrangig

Sozialamt erbracht.

� Rechtliche Grundlagen

§36 SGB VIII (Hilfeplanung)

§36a SGB VIII

(Steuerungsverantwortung)

§10 (4) SGB VIII (Verhältnis zu anderen

Leistungen)

Arten der Eingliederungshilfe

Ambulant

Zum Beispiel: Schulbegleitung, Therapie

Rechenschwäche, Konzentrationstraining

Teilstationär

Zum Beispiel: Hortintegration

Durch Pflegepersonen

Zum Beispiel: Vollzeitpflege, Erziehungsstelle

stationär

Zum Beispiel: Kinderheim, Wohngruppe

Personensorgeberechtigte und Kinder oder

Jugendliche werden an der Wahl stationärer

Eingliederungshilfen beteiligt.

Das Kreisjugendamt kann nicht vom

Familiengericht oder dem Jugendrichter zu

Erbringung von Leistungen verpflichtet werden.

Leistungen für wesentlich körperlich

behinderte Kinder und Jugendliche

vorrangig vom Träger der Sozialhilfe

Sozialamt erbracht.

Rechtliche Grundlagen

§36 SGB VIII (Hilfeplanung)

§36a SGB VIII

(Steuerungsverantwortung)

§10 (4) SGB VIII (Verhältnis zu anderen

Leistungen)

Arten der Eingliederungshilfe

Zum Beispiel: Schulbegleitung, Therapie der

, Konzentrationstraining

Zum Beispiel: Hortintegration

Pflegepersonen

, Erziehungsstelle

Wohngruppe

Personensorgeberechtigte und Kinder oder

Jugendliche werden an der Wahl stationärer

Eingliederungshilfen beteiligt.

kann nicht vom

Familiengericht oder dem Jugendrichter zu

Erbringung von Leistungen verpflichtet werden.

körperlich oder

erte Kinder und Jugendliche

vom Träger der Sozialhilfe -

Rechtliche Grundlagen

§36 SGB VIII (Hilfeplanung)

(Steuerungsverantwortung)

§10 (4) SGB VIII (Verhältnis zu anderen

Erbringung von Leistungen verpflichtet werden.

-

§10 (4) SGB VIII (Verhältnis zu anderen