Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro ... · § IBAN und BIC §...

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Raiffeisen-Volksbank Tüßling-Unterneukirchen eG Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA) Stand: Juli 2013 Information für Firmenkunden und Vereine

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Raiffeisen-Volksbank Tüßling-Unterneukirchen eG

Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum(Single Euro Payments Area – SEPA)

Stand: Juli 2013

Information für Firmenkunden und Vereine

Übersicht

§ Ziele und Beteiligte§ Der „SEPA-Raum“§ Zeitplan§ Neuerungen im Überblick§ IBAN und BIC§ SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente

• Europäische Überweisung• Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate• Kartenzahlungen

§ Ihre Vorteile§ Was ist zu tun?

Wieso, weshalb, warum?Hintergründe und Ziele

§ Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes

• Stärkung der europäischen Wirtschaft

• Entwicklung effizienter europäischer Zahlungsverkehrsinstrumente

• Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs

§ Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA)

SEPA auf einen Blick

§ Bargeldlose Euro-Zahlungen

• von einem einzigen Konto

• national undgrenzüberschreitend

§EU-Zahlungsverkehr:

• einfach

• sicher

effizient

§ SEPA betrifft Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen

Wer hat‘s erfunden?Beteiligte und Umfeld

Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen UnionDer „S€PA-Raum“ im Überblick

Die „Migration“Der Zeitplan zur Umsetzung

28. Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens

31. Oktober 2009 EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste

2. November 2009 Start des SEPA-Basis-LastschriftverfahrensStart des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens

1. November 2010 Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sichergestellt

31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur „SEPA-Migration“

9. Juli 2012 Anpassung der AGB ( Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr)=> Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandate im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

1. Februar 2014 Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren=> Verbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ verwenden=> Für Nicht-Verbraucher besteht ab dem 1. Februar 2014 „XML-Pflicht“

1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet=> Die Kunden nutzen ausschließlich die IBAN (der BIC wird ab 1. Februar 2016 entfallen)

SEPA – Ein Binnenmarkt für Zahlungsdienste! Auswirkungen auf heute

§ Terminliche Vorgabe durch Umsetzung dreier Verordnungen(EG-924/2009, EU-260/2012 und dt. SEPA-Begleitgesetz 2012)

§ Termin 01.02.2014SEPA-Einreicher-Pflicht für alle „Nichtverbraucher“(Firmen/Vereine und Banken) bei Überweisungen, Lastschriften, und XML, d.h. hier endet das nationale Konto-Nr. / BLZ-Verfahren)

„„Jetzt ist Zeit zum handeln!Jetzt ist Zeit zum handeln!““

Noch 131 ArbeitstageNoch 131 ArbeitstageNicht-Verbraucher müssen sich vorbereiten!!!

Die SEPA-Überweisung (SCT)

§ Ziele und Beteiligte§ Der „SEPA-Raum“§ Zeitplan§ Neuerungen im Überblick§ IBAN und BIC§ SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente

• Europäische Überweisung• Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate• Kartenzahlungen

§ Ihre Vorteile§ Was ist zu tun?

Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC

§ Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen).

DE 02 701 695 76 1234 5678 90ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10)

§ Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen.Beispiel: GENO DEF1 TUS

• IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen.

• „IBAN-Konverter“: Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC.

§ Im Privatkundenbereich wird eine generelle Nutzungsverpflichtung von IBAN und BIC als schwierig angesehen. Als Ausnahme ist geplant, dass Privatkunden bis Februar 2016 noch mit Kontonummer und Bankleitzahl agieren dürfen.

§ Bei innerdeutschen Zahlungen kann ab Februar 2014 auf die Angabe des BIC verzichtet werden („IBAN only“) - dies gilt für alle Kundengruppen.

§ Für grenzüberschreitende Zahlungen ist bis voraussichtlich Februar 2016 die zusätzliche Angabe des BIC erforderlich.

§ Die Anpassungen sind in Umsetzung • Belege• Softwareprodukte• Internet-Banking

„IBAN only“ für DE-an-DE-Zahlungen

Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC II

Hier finden Sie die IBAN und BIC Ihres Kontos.

Der Vordruck für die €uro-ÜberweisungEuropäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)

Neues Beleg-erkennungs-merkmal „16“

Zahlungenauch innerhalb Deutschlands

Wegfall der Betragsgrenze von 50.000 Euro

IBAN des Kontoinhabers/

Zahlers

IBAN und BIC des Zahlungs-

empfängers

Neuer Name zur Unter-scheidung

Kleine, aber feine UnterschiedeEuropäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)

Inlandsüberweisung* €uro-Überweisung

Anwendungsbereich Deutschland 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz

Betragsgrenze keine keine

Basisdaten - Kontonummer / Bankleitzahl- Name des Kreditinstituts/ des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers

- IBAN/BIC des Zahlungsempfängers

Belege Beleg: „Überweisung“ (BS 20)

Beleg: „€URO-Überweisung“ (BS 16)

Datenformat DTAUS XML-Format ISO 20022

AWV-Meldung keine grenzüberschreitend ab 12.500,00 €

*noch bis 1. Februar 2014

Die SEPA-Lastschriften

§ Ziele und Beteiligte§ Der „SEPA-Raum“§ Zeitplan§ Neuerungen im Überblick§ IBAN und BIC§ SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente

• Europäische Überweisung• Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate• Kartenzahlungen

§ Ihre Vorteile§ Was ist zu tun?

Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“)Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)

§ Jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID

§ zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank(kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de)

§ fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland)

DE 02 ZZZ 01234567890ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11)

§ Jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID

§ zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank(kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de)

§ fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland)Wie die Bundesbank berichtet,

wurden bis Ende Mai 2013 insgesamt ca.425.000

Gläubiger-IDs bei 3,6 Mio. Unternehmen und 500.000

Vereinen ausgestellt.

Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“)Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)

DE 02 ZZZ 01234567890ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11)

10,3%

Kriterien des SEPA-Basis-LastschriftverfahrensEuropäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

§ Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle.

à Dies ist neu gegenüber der heutigen Situation in Deutschland

§ Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D)

§ Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation (z.B. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln

§ Der Zahlungsempfänger muss die Lastschriften bei der Raiffeisen-Volksbank Tüßling-Unterneukirchen eG mindestens

§6 Tage (bei einer Erst- oder Einzellastschriften) bzw.

§3 Tage vor Fälligkeit (bei wiederkehrenden Lastschriften)

bis 15:00 Uhr einreichen

Ohne Mandat geht‘s nicht Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

Praktischer Umgang mit Mandaten

§ Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate

§Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch)

§ Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor

Ø fragen Sie Ihren Berater!

§ Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach dem letzten Einzug

§ Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine Bank

§ Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug

Die „Migration“Seit 9. Juli 2012 alles möglich

§ Inkasso-Kunden können seit 9. Juli 2012 auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren migrieren!

§ Lastschrifteinzieher müssen ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen.

§ Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren weiter genutzt werden.

§ Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt werden, sofern diese wirksam vorliegen.

§ „Lastschrift-Gläubiger sollten sukzessive ihre Formulare auf „SEPA-Lastschriftmandate“ anpassen.

Pre-NotificationVorabankündigung

§ Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die „anstehende Lastschrift“

§ Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen

§ Der Gläubiger muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben

§ Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in denVertragsbedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt werden

• z. B. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit

• die 14 Tage für die Pre-Notification werden gerechnet zum Fälligkeitstag

§ Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen reicht eine einmalige Aufstellung pro Jahr (erste Fälligkeit beachten)

§ Inhalt der Vorankündigung:

• Belastungsbetrag• Belastungstermin(e)• Gläubiger-Identifikationsnummer• Mandatsreferenznummer

§ Keine Formvorgabemöglich sind z.B. Brief, Vertrag, Rechnung, SMS, Telefon, E-Mail, Fax,Mitgliederzeitschrift, Einladung zur Jahreshauptversammlung ….

Pre-NotificationVorabankündigung

Transaktionsfluss des SEPA-Basis-LastschriftverfahrensEuropäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

„Einzugsermächtigung“ vs. „SEPA-Basis-Lastschrift“Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012

Einzugsermächtigungsverfahren1)

„Einzugsermächtigung“Europäisches Lastschriftverfahren „SDD Core“„SEPA-Basis-Lastschrift“

Interbankenregelwerk DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“1) EPC-Regelwerk „SEPA Core Direct Debit“ (SDD Core)

Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv

bei Sichtbei Sicht (D)

AuflieferungAusführung / Fälligkeit

Rückgabefristen

Widerspruch

• Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag- 8 Wochen nach Belastungsdatum

• Kunden (Zahlungspflichtiger):8 Wochen nach Belastungsdatum

• Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage nach D- 8 Wochen nach Belastungsdatum

• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum

Datenformat DTAUS(Kennzeichnung „05“)

XML(Kennzeichnung als „core“)

Mandat Einzugsermächtigung1)

Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)

SEPA-Lastschriftmandat2)

Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)

MandatsprüfungZahlstelle

nach Regelwerk nicht erforderlich nach Regelwerk nicht erforderlich

Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden /nicht notwendig

vorhanden /notwendig

1) Anpassung gilt sei 9. Juli 2012.2) Seit 9. Juli 2012 können bestehende „Einzugsermächtigungen“ für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.

Ohne Mandat geht‘s nichtEuropäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)

§ Abweichend von der SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) sind bei der SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) folgende Merkmale zu beachten:

• Einzüge erfolgen nur zwischen Nicht-Verbrauchern/Firmen• Mandat muss ein B2B-Mandat sein• Einreichung des Mandats durch den Zahlungspflichtigen bei seiner Bank• Einreichung der Lastschrift bei der Bank des Zahlungspflichtigen

spätestens 1 Tag vor Fälligkeit (D-1)• Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung der B2B-Lastschrift gegen

das Mandat verpflichtet (dieses muss bei der Bank hinterlegt sein)• Keine Rückgabemöglichkeit wegen Widerspruch durch den

Zahlungspflichtigen (nur bei unautorisierten Lastschriften)

Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)Unterschiede zur SEPA-Basis-Lastschrift

„Abbuchungsauftrag“ vs. „SEPA-Firmen-Lastschrift“Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Stand: Juli 2012

Abbuchungsauftragsverfahren„Abbuchungsauftrag“

Europäisches Lastschriftverfahren „SDD B2B“„SEPA-Firmen-Lastschrift“

Interbankenregelwerk DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“ EPC-Regelwerk „SEPA B2B Direct Debit“ (SDD B2B)

Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv

AuflieferungAusführung / Fälligkeit

bei Sichtbei Sicht (D)

mit D-1 (Erstlastschrift) bzw. D-1 (wiederkehrende Lastschrift)am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum

Rückgabefristen

Widerspruch

• Interbankenbereich:- bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag

• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):- keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen

Belastungsbuchung vorgesehen

• Interbankenbereich: - bankfachliche Gründen von Zahlstellen bis 2 Tage nach D

• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):- keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen

Belastungsbuchung vorgesehen

Datenformat DTAUS(Kennzeichnung „04“)

XML(Kennzeichnung als „B2B“)

Mandat Abbuchungsauftrag

Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen

SEPA-Firmenlastschrift-Mandat

Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)

MandatsprüfungZahlstelle

erforderlich;Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein

erforderlich;SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein

Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden /nicht notwendig

vorhanden /notwendig

Kartenzahlungen

§ Ziele und Beteiligte§ Der „SEPA-Raum“§ Zeitplan§ Neuerungen im Überblick§ IBAN und BIC§ SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente

• Europäische Überweisung• Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate• Kartenzahlungen

§ Ihre Vorteile§ Was ist zu tun?

Exkurs: KartenzahlungenNeuerungen für Händler

§ Neue Verträge zur Kartenakzeptanz

§ ggf. Akzeptanzlogos für Karten prüfen

§ Neue Terminals(„electronic cash“ – EMV-Anwendung)

§ Seit dem 01.01.2011 müssen alle TerminalsEMV-fähig sein

Das Ziel: Jede Karte für jedes Terminal

§ Vereinheitlichung und Verkürzung von Fristen

§ Europaweit transparente Preise

§ Einheitlicher europäischer Rechtsrahmen (Ausnahme: Schweiz, Monaco)

§ Risikoreduktion durch Insolvenzfestigkeit der SEPA-Lastschrift und Unwiderrufbarkeit von Aufträgen

§ Effektiveres Liquiditätsmanagement möglich

§ Reduktion von Bankverbindungen im europäischen Zahlungsverkehr

Ihre Vorteile

Was ist zu tun?Handlungsempfehlungen für Unternehmen / Vereine

§Wer „kümmert“ sich um SEPA (SEPA-Beauftragter)

§ Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihr Unternehmen

§ Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an

§ Fragen Sie Kunden und Lieferanten nach deren Bankverbindung mit IBAN und BIC

§ Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit(IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten hinterlegbar)

§ Prüfen Sie Ihre banking-Software auf SEPA-Fähigkeit

§ Stellen Sie um auf online-Einreichung (Datenträger nicht mehr möglich)

§ Ist die SEPA-Fähigkeit der Lohnbuchhaltung gegeben?

§ Zusätzlich bei Lastschrifteinzug:• Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen• Vereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuern• Aufbau der Mandatsreferenz festlegen• Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeuten• Vorlauffristen bei der Einreichung beachten• Vorabankündigung beachten

§ Zusätzlich bei Firmenlastschrifteinzug:• neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!!)• Bezogener muss dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen lassen!

Was ist zu tun?Handlungsempfehlungen für Unternehmen / Vereine

Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung

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SEPA-Navigator

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VR-IBAN Konverter

FiBu erzeugt bereits XML Lastschriften

Kreditor BankXML

in FiBu gespeichert

FiBu

XML

• Name, Anschrift, Gläubiger-ID des Kreditors und Debitors• Mandatsreferenz• IBAN / BIC des Debitors• Signaturdatum• Wiederholungsrhythmus (One-Off, First, Recurrent, Final)

Mandatsinformationen

1. Konto und BLZ werden mit IBAN und BIC ergänzt und in ERP Datenbank gespeichert.2. Datenbank des ERP-Systems wird mit Mandatsinformationen ergänzt.3. ERP-System erzeugt XML-Datei.4. XML-Datei wird durch EB-Software zur Bank übermittelt.

Profi cash / VR-NetWorld SW

SEPA Umsetzung in den Electronic Banking ProduktenExkurs: Firmenkunden wechseln auf SEPA

Für weitergehende Fragen und Informationen erreichen Sie uns unter der e-mail: [email protected] sprechen Sie Ihren persönlichen Berater an.

Besuchen Sie uns unter http://www.rv-banken.de/sepa

Sie haben uns Ihre Zeit geschenkt.

Wir danken Ihnen dafür!