Elektrofachkraft II
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Elektrofachkraft II
Die SicherheitsunterweisungDie Sicherheitsunterweisung
für die Elektrofachkraftfür die ElektrofachkraftTeil 2Teil 2
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* Hinweise:
Ihr Arbeitgeber ist zu regelmäßigen Unterweisungen im Arbeitsschutz gesetzlich verpflichtet. (§ 12 ArbSchutzG)
Die Bearbeitung mit bestandenem Test weist nach, dass Sie die Inhalte gelesen und verstanden haben.
Dokumentiert wird, dass Sie die Unterweisung erfolgreich bearbeitet haben.
Eine Leistungsbewertung findet nicht statt!
In der folgenden Präsentation erhalten Sie die notwendigen Informationen und Hinweise zum Thema „Elektrofachkraft“.
Viel Spaß und guten Erfolg wünscht Ihnen
Ihr Ihr LeManLeMan
Arbeiten Sie diese Unterweisung* gewissenhaft durch, denn zum Abschluss erwartet Sie ein Test (Multiple Choice).
Vorwort
Vorwort zur LeManSys-SicherheitsunterweisungVorwort zur LeManSys-Sicherheitsunterweisung
Übrigens, mein Name steht für LernManager
In diesem Sinne auf gute Zusammenarbeit
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Elektrofachkraft II
In dieser Unterweisung werden Sie über folgende Fakten und Hinweise zum Thema „Elektrofachkraft“ informiert!
LeManSys – die Sicherheitsunterweisungzum Thema: Elektrofachkraft II
LeManSys – die Sicherheitsunterweisungzum Thema: Elektrofachkraft II
INHALT:•Betrieb
•Arbeitsmittel
•Isolierende Schutzvorrichtungen, Werkzeuge und persönliche Schutzausrüstungen
•Elektrotechnische Arbeiten Die 5 Sicherheitsregeln
• Freischalten
• Gegen Wiedereinschalten sichern
• Spannungsfreiheit feststellen
• Erden und kurzschließen
• Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Freigabe zur Arbeit und Verhalten während der Arbeit
Unter-Spannung-Setzen nach beendeter Arbeit
•Wichtiger Hinweis
Quellen: BGV A3, BGI 548
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Die Unfallver-hütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ verlangt, dass:
• der Unternehmer elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft bzw. unter deren Leitung und Aufsicht den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichten, ändern oder instand halten lässt,
• elektrische Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
Quellen: BGV A3, BGI 548
Voraussetzungen hierfür sind insbesondere die Auswahl geeigneter Personen und deren regelmäßige mindestens jährliche arbeitsplatzbezogene Unterweisung, die Planung und Ausführung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100, sowie die Bereitstellung geeigneter Schutzvorrichtungen, persönlicher Schutzausrüstungen und Hilfsmittel.
Elektrofachkraft II
BetriebBetrieb
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Bitte beachten Sie: Diese Demoversion beinhaltet nur einen
kleinen Ausschnitt der Vollversion
Wichtiger HinweisWichtiger Hinweis
Elektrofachkraft II