Normen und Vorschriften der Elektrotechnik - HAGEMEYER · Die Elektrofachkraft hat eine Vielzahl...

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HAGEMEYER Deutschland GmbH & Co. KG · Hauptverwaltung · Landsberger Straße 312 · 80687 München E-Mail: [email protected] · Internet: www.hagemeyerce.com Vorschriften Normen und der Elektrotechnik

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HAGEMEYER Deutschland GmbH & Co. KG · Hauptverwaltung · Landsberger Straße 312 · 80687 MünchenE-Mail: [email protected] · Internet: www.hagemeyerce.com

VorschriftenNormen und

der Elektrotechnik

Vorwort

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Inhaltsverzeichnis Seite

Vorwort 3

Normen DIN VDE 4

DIN VDE Sicherheitsnormen 5

DIN Ausstattungs- und Errichtungsnormen 6

Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften 7

VdS Sachversicherer 10

Leitungsanlagenrichtlinie LAR/MLAR 11

Normative Zusammenfassung 13

Gebäudesystemtechnik – EnEV aktuell 20

Hilfsmittel 23

Mit unserer Richtlinien- und Normenbroschüre wollen wir Ihnen die Möglichkeit geben, Ihr Wissen zu vertiefen.

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Grundlagen Ihrer täglichen Arbeit zusammengefasst – beginnend bei der grundsätzlichen Forderung Normen einzuhalten. Dabei wird zudem zwischen Sicherheitsnormen, Ausstattungs- sowie Errichtungsnormen unterschieden.

Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallver-sicherer bilden die Grundlage der Arbeitssicherheit. Auch hier gilt es, Kompetenz zu zeigen. Sei es beim Aufstellen von Baustromverteilern oder beim Erkennen von notwendigen Anpassungen elektrischer Anlagen.

Vorwort

Mit freundlicher Unterstützung

Die Elektrofachkraft hat eine Vielzahl von Normen und Richt-linien einzuhalten. Prinzipiell können diese in „Sicherheits- normen“ und „Ausstattungs- oder Errichtungsnormen“ eingeteilt werden. Als Sicherheitsnormen gelten üblicher- weise DIN VDE Vorschriften, die zwingende Einhaltung dieser erreicht über das Energiewirtschaftsgesetz EnWG §49, als Vermutungserwähnung, seine Berechtigung.

§49 Anforderung an EnergieanlagenAbsatz (1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit ge- währleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.Absatz (2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe …Auszug 1 … von Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Infor- mationstechnik e.V., eingehalten werden.

Weitere Vorschriften kommen von den Trägern der gesetz-lichen Unfallversicherungen, den Berufsgenossenschaften. Diese werden in Fachkreisen auch Unfallverhütungsvor-schriften genannt. Erwähnenswerte Vorschriften sind hier DGUV V3 (früher BGV A3). Hier finden sich grundsätzliche Forderungen an das Betreiben und Prüfen von elektrischen Anlagen sowie notwendige Anpassungspflichten. Darüber hinaus DGUV V203-006 (früher BGI 608) zur Auswahl und zum Betrieb elektrischer Anlagen auf Baustellen. Auch hier sind aus der Grundlage DGUV V3 Anpassungsanforderungen enthalten. Die Vorgaben der Sachversicherer schließen sich als zusätzliche Richtlinien an die bereits bestehenden Vorschriften an.

DIN VDE Vorschriften können somit als anerkannte Regeln der Technik angesehen werden.

Als „Sicherheitsnormen“ dürfen somit alle als DIN VDE Norm gekennzeichneten Vorgaben angesehen werden. Eine Gewichtung von Sicherheitsnormen kann hier nicht vor-genommen werden. Beispielhaft werden hier die folgenden Normen genannt:

DIN VDE 0100-410 Schutzmaßnahmen, Schutz gegen elektrischen Schlag DIN VDE 0100-420Schutzmaßnahmen, Schutz gegen thermische Auswirkungen

DIN VDE 0100-520 Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel, Kabel und Leitungsanlagen

DIN VDE 0100-560Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel, Einrichtungen für Sicherheitszwecke DIN VDE 0100-701 Räume und Anlagen besonderer Art, Räume mit Badewanne und Dusche

DIN VDE 0100-722 Räume und Anlagen besonderer Art, Stromversorgung von Elektrofahrzeugen

Normen DIN VDE DIN VDE Sicherheitsnormen

Normen DIN VDE DIN VDE Sicherheitsnormen

Abbildung 1: Beispiel Sicherheitsnorm

Errichten von Niederspannungsanlagen –Teil 4-41: Schutzmaßnahmen –Schutz gegen elektrischen Schlag

DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410)

Deutsche Norm Juni 2007

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VDE Vorschriften können vom VDE Verlag GmbH, Bismarkstr. 33,

10625 Berlin, bezogen werden. Siehe: www.vde-verlag.de

DIN VDE Vorschriften müssen immer eingehalten werden, auch ein mögliches „Freistellen“ durch eine Unterschrift oder Aufforderung des Kunden ist nicht rechtsgültig.

Praxistipp:

DIN Ausstattungs- und Errichtungsnormen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften

„Ausstattungsnormen“ bzw. „Errichtungsnormen“ sind solche Vorgaben, die mit dem Kunden vereinbart werden können bzw. über ihre Definition als „anerkannte Regel der Technik“ angewendet werden müssen. Werden mit dem Kunden keine Vereinbarungen getroffen, kann die Einhaltung dieser Vorgaben möglicherweise juristisch als „gewerbliche Verkehrssitte“ angesehen werden. Dies bedeutet, dass der Kunde/Verbraucher, von der Einhaltung dieser ausgehen kann!

In den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Energie- versorger wird z. B. auf DIN 18015 verwiesen. Da diese TAB oft als Vertragsgrundlagen zwischen dem Versorger und dem Endkunden vereinbart sind, ergibt sich für hier erwähnte Normen eine „Quasiverbindlichkeit“.

DGUV V3 (früher BGV A 3) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel §1 GeltungsbereichDiese Unfallverhütungsvorschrift gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel sowie Arbeiten in der Nähe dieser Be-triebsmittel.

Festgelegt sind hier unter anderem Prüffristen für ortsfeste Anlagen sowie die notwendigen Prüffristen für ortsveränder-liche Betriebsmittel.

Fristen für ortsfeste Anlagen:

Verordnungen der Berufsgenossenschaften haben gesetzlichen Charakter. Die Einhaltung von Unfallverhütungs-vorschriften gilt als obligatorisch.

Anlage/Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel

4 Jahre Auf ordnungsge-mäßen Zustand

Elektrofachkraft

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“(DIN VDE 0100 Gruppe 700)

1 Jahr Auf ordnungsge-mäßen Zustand

Elektrofachkraft

Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen

1 Monat Auf Wirksamkeit Elektrofachkraft oder elektronisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte

Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter:•in stationären Anlagen• in nichtstationären Anlagen (Bau- stromverteiler oder Festverteiler)

• 6 Monate• Arbeitstäglich

Auf einwandfreie Funktion durch Betätigungen der Prüfeinrichtung

Benutzer

Als weitere branchenübliche „Ausstattungs-„ bzw. „Errichtungsnormen“ können genannt werden:

DIN 18015-1 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden, T1 Planungsgrundlagen

DIN 18015-2 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden, T2 Mindestausstattung

DIN 18015-3 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden, T3 Leitungsführungszonen

DIN 18015-4 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden, T4 Gebäudesystemtechnik

DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen, z. B. Wohnungen für Rollstuhlbenutzer DIN 14675 Brandmeldeanlagen,Aufbau und Betrieb

DIN 14676 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Einbau, Betrieb, Instandhaltung

DIN Ausstattungs- und Errichtungsnormen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften

Quelle: DGUV V3 der BGETEM

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DIN Normen können vom Beuth Verlag GmbH, Am DIN Platz, 10787 Berlin,

bezogen werden. Siehe: www.beuth-verlag.de

DIN 18015 kann nicht global ausgeschlossen werden! Wenn einzelne Teile davon ausgeschlos-sen werden sollen, dann sollten Sie dies immer schriftlich mit dem Kunden vereinbaren.

Praxistipp:

DGUV V3 (früher BGV A3) regelt die Fristen, wann geprüft werden muss. DIN VDE regelt die Vorgehensweise, wie geprüft werden muss.

Praxistipp:

Abbildung 2: Beispiel Ausstattungsnorm bzw. Errichtungsnorm

Deutsche Norm September 2013

Elektrische Anlagen in Wohngebäuden –Teil 1: Planungsgrundlagen

DIN VDE 18015-1

Fehlerstrom-Schutz- einrichtung (RCD) Symbol

Typ A

Typ F

Typ B

Typ B+

Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften

Fristen für ortsveränderliche Betriebsmittel:

Anlage/BetriebsmittelPrüffristRicht- und Maximal-Werte Art der Prüfung Prüfer

• Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt)• Verlängerungs- und Geräte- anschlussleitungen mit Steck- vorrichtungen• Anschlussleitungen mit Stecker• Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss

• Richtwert: 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. • Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend ver- längert werden.• Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungs- stätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr. In Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre.

Auf ordnungsge-mäßen Zustand

Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotech-nisch unter- wiesene Person

Zeigt sich eine Fehlerquote > 2 % muss in geringeren Abständen geprüft werden!

Quelle: DGUV V3 der BGETEM

Zwingende Anpassungspflichten der BerufsgenossenschaftWegen vermeidbarer und besonderer Unfallgefahren werden von den Berufsgenossenschaften unter anderem folgende Anpassungen an elektrischen Anlagen gefordert:(Auflistung nicht vollständig, weitere in DGUV V3 (früher BGV A3))

1. Realisierung des teilweisen Berührungsschutzes für Bedienvorgänge nach DIN VDE 0106 Teil 100, 3/83. Bis zum 31. Dezember 1999.2. Anpassung elektrischer Anlagen auf Baustellen an die BGI 608 „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen“. Bis zum 31. Dezember 1997.

Besonders für die neuen Bundesländer gilt:3. Umstellen der Drehstromsteckvorrichtung (Flachstecker), auf das Rundstecksystem. Bis zum 31. Dezember 1997.4. Anpassen von Innenraumschaltanlagen ISA 2000 an die BGI 755. Bis zum 31. Dezember 1996/1999.

DGUV Information 203 – 006 (früher BGI 608) Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen auf Baustellen

AnwendungsbereichDiese Information findet Anwendung auf Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die auf Baustellen betrieben werden.

Die wichtigsten Inhalte zusammengefasst:Als Netzsysteme sind TN-C, TN-S, TT sowie IT-Systeme zulässig, der Mindestquerschnitt der Anschlussleitung muss 16 mm² betragen. Bei der Verwendung des TN-C Systems im Abgang muss der Mindestquerschnitt der Leitung mind. 10 mm² betragen. Grundsätzlich ist zu beachten: Alle Leitun-gen auf Baustellen müssen zusätzlich gegen mechanische Einflüsse geschützt werden.

Im TN-System sollte, zur Gewährleistung einer sicheren Verbindung zum Erder, möglichst jeder Baustromverteiler zusätzlich geerdet werden! Um dies zu realisieren, werden in der Praxis oft Erdspieße eingesetzt.

Um die korrekte Auswahl des RCD Schalters treffen zu können, sind die Betreiber (Bauunternehmer) aufgefordert, frequenzgesteuerte Betriebsmittel zu kennzeichnen.Kommen mehrphasige frequenzgesteuerte Betriebsmittel zum Einsatz, müssen RCD vom Typ B eingesetzt werden!

Beim Aufstellen von Baustromverteilern ist der Bauunterneh-mer nach frequenzgesteuerten Betriebsmitteln abzufragen. Diese Abfrage sollte schriftlich erfolgen. Kommen Kran, Steinsäge usw. mit frequenzgesteuerten Antrieben zum Einsatz, so sind RCD´s vom Typ B einzusetzen. Kommen einphasige, frequenzgesteuerte Betriebsmittel zum Einsatz, z. B. drehzahlgesteuerter Bohrhammer oder Flex, so „sollte“ für diese Stromkreise ein RCD vom Typ F eingesetzt werden.

Symbolik RCD

Aufbau einer Baustellenstromversorgung

Quelle: DGUV Informationsbroschüre 203 – 006 (früher BGI 608)

UVV können bei der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft bestellt

werden. Siehe: www.bgetem.de

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Wenn Verteilungen geöffnet oder Abdeckungen abgenommen werden können, muss immer alles Fingersicher ausgeführt sein.

Offene Schrauben an LS-Automaten oder Schalt-schützen dürfen in der Praxis nicht mehr vor- kommen. Es gibt hier zwar Ausnahmen, diese sind aber sehr begrenzt.

Praxistipp:

Werden Baustromverteiler ohne RCD vom Typ B auf Baustellen aufgestellt – den Bauleiter bzw. Bauunternehmer darauf aufmerksam machen und immer auf dem Messprotokoll festhalten: „Nicht für frequenzgesteuerte Betriebsmittel geeignet“ – zusätzlich den Baustromverteiler mit einem Beschriftungsband kennzeichnen.

Praxistipp:

EV-Schrank

A-Schrank

V-Schrank

GV-Schrank

GG-Schrank

Die Richtlinien der Sachversicherer gelten als „Regeln der Technik“, die Einhaltung dieser muss mit dem Betreiber der elektrischen Anlagen vereinbart werden. Da VdS Richtlinien ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis widerspiegeln, kommt es vor, dass Baubehörden die Einhaltung dieser Richtlinien fordern, besonders in Bezug auf Brandmeldeanlagen, RWA Anlagen, weitere möglich.

Vom Versicherungsgeber werden je nach vereinbarter Leistung mögliche Abnahmen der elektrischen Anlage nach Klausel 3602 der Sachversicherer gefordert. Diese wieder- kehrenden Prüfungen sollen die Brandschutzsicherheit der elektrischen Anlage darstellen. Bei den durchgeführten Prü-fungen werden die Anlagen im Anschluss in eine Kategorie eingeteilt. Möglich sind hier die Kategorien A / B / C / D. Diese Einteilung erlaubt dem Versicherungsgeber einen Überblick über den Gesamtzustand der Anlage.

Die Anwendung der Leitungsanlagenrichtline basiert auf baurechtlichen Anforderungen, Baurecht ist Länderrecht. Somit kann jedes Bundesland über seine Bauordungen ent-scheiden, wann, wo und warum die Leitungsanlagenrichtline eingehalten werden muss.

Die Richtlinie wird in einem Musterwortlaut verfasst und den Bundesländern zur Verfügung gestellt. Auszug aus der Muster- leitungsanlagenrichtline zum Geltungsbereich:

1. GeltungsbereichDiese Richtlinie gilt für a. Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie, in notwendigen Fluren, ausge- nommen in offenen Gängen vor Außenwänden.b. Die Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decke).c. Den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall.

Ob an einem zu installierenden Gebäude die Leitungsan- lagenrichtline eingehalten werden muss oder nicht, hängt von einigen zu beachtenden Faktoren ab. Unter anderem sind dies: Baugenehmigung, Gebäudeklasse und Brand-schutzkonzept. Die Notwendigkeit der Einhaltung muss immer beim Betreiber, Nutzer der Anlage, notfalls unter Architektenberatung, erfolgen.

Als „Faustformel“ kann davon ausgegangen werden, dass ab Gebäudeklasse 3 von der Einhaltung der LAR ausgegangen werden kann!

Die Richtlinien des VdS eilen denen der DIN VDE oft voraus und schließen somit mögliche Sicherheitslücken der norma-tiven Vorgaben.

Beispielhaft sind hier eine Auswahl von VdS Richtlinien genannt:

VdS 2033Elektrische Anlagen in feuergefährdeten Betriebsstätten

VdS 2046Sicherheitsvorschriften für Starkstromanlagen bis 1.000 Volt

VdS 2023Elektrische Anlagen in baulichen Anlagen aus brennbaren Baustoffen

VdS 2024Elektrische Anlagen in Möbeln oder ähnlichen Einrichtungen

VdS 2067Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft

VdS 2259Batterieanlagen für Elektrofahrzeuge wie Gabelstapler

Teile der Inhalte sind im Folgenden zusammengefasst:

Einteilung der Gebäudeklassen:

Gebäudeklasse 1:Freistehendes Gebäude mit einer Höhe bis 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten, diese nicht größer als 400 m².

Gebäudeklasse 2:Gebäude mit einer Höhe bis 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten, diese nicht größer als 400 m².

Gebäudeklasse 3:Sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m.

Gebäudeklasse 4:Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungs-einheiten > 400 m².

Gebäudeklasse 5:Sonstige Gebäude, Sonderbauten wie:Krankenhäuser, Hochhäuser, Verkaufsstätten, Versamm-lungsstätten, Schulen, Tageseinrichtungen für Kinder und Senioren, weitere möglich.

VdS Sachversicherer Leitungsanlagenrichtlinie LAR/MLAR

VdS Sachversicherer Leitungsanlagenrichtlinie LAR/MLAR

VdS Richtlinien können vom VdS Verlag, Amsterdamer Str. 174,

50735 Köln, bezogen werden. Siehe: www.vds.de

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Den Betreiber nach VdS Protokollen aus den Vor - jahren anfragen. Sind Protokolle vorhanden, muss mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine VdS konforme Elektroinstallation eingebracht werden. Jeder Ver- sicherungsgeber handhabt diese Forderung anders. Als Faustformel kann ab einem Versicherungswert von ca. 2,5 Mio von zusätzlichen Forderungen aus-gegangen werden.

Praxistipp:

In „normalen“ Ein- und Zweifamilienhäuser müssen die Belange der LAR noch nicht berücksichtigt werden.

Ab Gebäudeklasse 3 bis zum Sonderbau müssen die Belange berücksichtigt werden.

Praxistipp:

Darstellung der Gebäudeklassen

Gebäudeklassen

GK 1 (a+b) GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 Sonderbauten

• Hotels• Versammlungs- stätten• Sportstätten•Schulen•Krankenhäuser jeder Höhe und

Freistehende Gebäude 7 m OKF

( 2 Nutzungsein- heiten und insge-samt 400 m2)

Gebäude 7 m OKF

( 2 Nutzungsein- heiten und insge-samt 400 m2)

Sonstige Gebäude 7 m OKF

Gebäude 13 m OKF

(Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m2)

Sonstige Gebäude 22 m OKF

Hochhäuser 22 m OKF

OKF = Oberkante Fußboden von Aufenthaltsräumen ab Oberkante Erdreich

Leitungsanlagenrichtlinie LAR/MLAR Normative Zusammenfassung

Schutz gegen elektrischen Schlag – nach DIN VDE 0100-410

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Brandlast in notwendigen Fluren/Fluchtwege:In Fluchtwegen dürfen keine zusätzlichen Brandlasten ein-gebracht werden, dies bedeutet in der Konsequenz, nur Metallkanäle und Metallschellen im Fluchtwegund im Flucht-treppenhaus.

An Betriebsmitteln dürfen dort ausschließlich solche verbaut werden, die nur für den Betrieb des Fluchtweges und des Flures notwendig sind.

Muss ein notwendiger Flur mit betriebsfremden Leitungen gequert werden, so sind Installationskanäle mit einer brand-schutztechnischen Kapselung erforderlich. Kanäle in der Aus- führung I30 erfüllen in den meisten Fällen diese Anforderung.

Unterverteilungen sind gegenüber Fluchtwegen mit einem feuerhemmenden Material abzuschotten.

Feuerhemmend – F30Feuerbeständig – F90

Brandlast in notwendigen Treppenräumen/Fluchtwege:In notwendigen Treppenräumen dürfen wie in notwendigen Fluren, keine zusätzlichen Brandlasten eingebracht werden.Kabelführungen zu notwendigen Betriebsmitteln in diesen Bereichen, wie Lampen, Schaltern und Steckdosen, dürfen nur mit nicht brennbarem Befestigungsmaterial befestigt werden.

Unterverteilungen sind anders als in Fluren, in Treppenräumen bzw. in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen, feuer- hemmend auszuführen.

Keine Brandlasten mehr in Rettungswege ein-bringen. Werden bei Nachinstallation Brandlasten erkannt, den Kunden auf die Anforderungen des Baurechts (MLAR bzw. LAR) schriftlich hinweisen und mögliche Kompensationsmaßnahmen, wie z. B. die Schottung von UV und Leitungen empfehlen.

Praxistipp:

Normative Bezeichnung Baurechtliche Bezeichnung

FluchtflurFluchttreppenhaus

Notwendiger FlurNotwendiger Treppenraum

Hinweis

RCD Pflicht für SteckdosenSeit Juni 2007 (Ablauf der Übergangsfrist 01.02.2009) müssen neu installierte und erweiterte Steckdosen in Endstromkreisen von Wechselspannungssystemen mit einem zusätzlichen Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) aus-gerüstet werden, wenn diese nicht ausschließlich durch elek-trotechnisch unterwiesenes Fachpersonal bedient werden.

RCD Pflicht für Endstromkreise im AußenbereichDiese Forderung gilt ebenfalls für Endstromkreise und ohne Einschränkung für im Außenbereich verwendete, tragbare Betriebsmittel mit einem Bemessungsstrom <_ 32 A. Bei der letzteren Forderung steht als Schutzziel nicht nur der Schutz von Steckdosenstromkreisen, sondern auch von Endstrom-kreisen im Blickpunkt. Ausnahmen dürfen hier nur im Einzel- falle gemacht werden. Als Ausnahme können angesehen werden:

Steckdosen, die nur durch elektrotechnisch unterwiesenes Fachpersonal bedient werden. Wenn die elektrische Anlage als ständig überwacht gelten kann. Dies gilt dann als erfüllt, wenn eine ständige mess-technische Überwachung und Protokollierung stattfindet. Eine jährliche Prüfung erfüllt diese Vorgabe nicht!Steckdosen, die speziell nur für ein bestimmtes Betriebs-mittel errichtet wurden und sichergestellt werden kann, dass diese nur für dieses Betriebsmittel genutzt werden.

RCD in ServerräumenDer Einsatz von RCD in Serverräumen kann mit einer Ver-lautbarung des UK221.1 folgendermaßen relativiert werden:„In gewerblichen und industriellen Bereichen kann es vertret- bar sein, dass von den normativen Festlegungen aus DIN VDE 0100-410 abgewichen wird. Wenn durch den Betreiber der elektrischen Anlage eine entsprechende Gefährdung durch einen möglichen elektrischen Schlag festgestellt wird, was ohne RCD der Fall ist, muss ein anderer, mindestens aber gleichwertiger Schutz sichergestellt werden. Das not- wendige Schutzziel aus ArbSchG und BetrSichV muss dauer-haft sichergestellt sein.“

Es wäre somit möglich, Steckdosen in Serverräumen auch ohne RCD zu betreiben. Die dazu zusätzliche Maßnahme wäre eine Unterweisung des IT Personals sowie ein be-schränkter Zugang zu den Räumen. Dieser darf dann nur unterwiesenem Fachpersonal möglich sein. Bei Zweifel sind die Steckdosen mit RCD zu schützen. Bei einem möglichen Personen- oder Sachschaden muss der Errichter oder der Elektriker die Konsequenzen tragen.

Eine Nachrüstpflicht für RCD in bestehenden Anlagen be-steht nicht, kann sich aber über eine entsprechende Gefähr-dungsbeurteilung nach ArbSchG und BetrSichV ergeben.

Steckdosenstromkreise sowie Endstromkreise im Außenbereich immer mit RCD schützen. Bei Steckdosen im Bestand gibt es bis 2007 keine Anpassungspflicht. Kunden auf die Vorteile von FI/LS hinweisen.

Praxistipp:

Von der Installation von Steckdosenstromkreisen ohne RCD wird abgeraten, in Serverräumen sollte jede einzelne Steckdose mit FI/LS geschützt werden. Somit kann ein einzelner Fehler nicht die gesamte EDV stilllegen.

Praxistipp:

Normative Zusammenfassung Normative Zusammenfassung 1514

Schutz gegen thermische Einflüsse – nach DIN VDE 0100-420AbschaltzeitZum Schutz gegen elektrischen Schlag sollten hauptsächlich RCD's eingesetzt werden. Nun ergeben sich aber in der Praxis auch Begebenheiten, bei denen ein RCD nicht notwendig ist, z. B. Lichtstromkreise im TN System oder Endstromkreise > 32 A. Um hier den Schutz gegen elektrischen Schlag zu gewährleisten, müssen maximale Abschaltzeiten eingehalten werden. Unterschieden werden muss hier das jeweilige Netz- system, TN oder TT, sowie die maximal vorkommende Span-nung gegen Erde. Im konventionellen Niederspannungsnetz kann bei der üblichen Haus- und Gewerbeinstallation von folgenden Abschaltzeiten ausgegangen werden:

U0 ist die Nennwechselspannung Außenleiter gegen Erde.Auch in einem Drehstomsystem beträgt diese 230 V, somit muss bei der Suche nach der richtigen Abschaltzeit nicht nach Wechsel- oder Drehstromsystem unterschieden werden.

Für Verteilerstromkreise ist im TN System eine Abschaltzeit von <_ 5 Sekunden erlaubt.Für Verteilerstromkreise im TT System ist eine Abschaltzeit von <_ 1 Sekunden erlaubt.

Netzsystem

Maximale Spannung gegen Erde, U0 230V

AC DC

TT 0,2 s 0,4 s

TN 0,4 s 5 s

TT System, 230 VAbschaltzeit 0,2 Sekunden

TN System, 230 VAbschaltzeit 0,4 Sekunden

An Lampenstromkreisen immer an der weitesten Stelle eines Lichtbandes die notwendigen Kurz-schlussströme feststellen. Anhand der vorgeschal-teten Sicherung feststellen, ob der notwendige Kurzschlussstrom zur Abschaltung in der gefor-derten Zeit zustande kommen kann!

Praxistipp:

LichtbogenerkennungseinheitIn allen Bereichen wird der Einsatz einer Lichtbogenerken-nungseinheit für Endstromkreise empfohlen. Die Lichtbogen-erkennungseinheit detektiert, ähnlich wie ein Oszilloskop, das Grundrauschen auf der 50 Hz Grundfrequenz. Kann die typische Frequenzfolge eines „Kabel- oder Elektrobrandes“ auf der 50 Hz Grundfrequenz detektiert werden, schaltet die Lichtbogenerkennungseinheit, AFDU, zuverlässig ab. Hier können parallele und serielle Lichtbögen erkannt werden.

Durch die Novellierung der bereits bekannten Norm für feuer- gefährdete Betriebsstätten DIN VDE 0100-482 entstand eine Erweiterung der DIN VDE 0100-420 mit dem Titel „Schutz-maßnahmen – Schutz gegen thermische Auswirkungen“. Durch die Novellierung von DIN VDE 0100-420 wurde DIN VDE 0100-482 gestrichen.

Ihre Anwendung findet die Norm gegen thermische Einflüsse, hauptsächlich in feuergefährdeten Betriebsstätten, in Räumen oder Orten mit oder aus brennbaren Baustoffen sowie in Räumen oder Orten mit einer möglichen Gefährdung für unersetzbare Güter.

Räume oder Orte mit besonderem Brandrisiko – feuergefährdete Betriebsstätten:Schreinerei, Zimmerei, Heuscheune, Papierlager usw.

Räume oder Orte mit oder aus brennbaren Baustoffen:Holzhäuser, Holzständerbauweise.

Räume oder Orte mit Gefährdungen für unersetzbare Güter:Nationaldenkmäler, Museen, möglicherweise Laboratorien oder Rechenzentren.

Ob ein Bereich nach DIN VDE 0100-420 einzustufen ist und die Betriebsmittel dann entsprechend den notwendigen Vorgaben aus DIN VDE 0100-420 verbaut werden müssen, muss der Betreiber unter Beachtung des Baurechts, der UVV entscheiden. Der Betreiber sollte für die Einstufung einen Sachkundigen hinzuziehen.

Sobald „leicht entzündliche“ Stoffe bearbeitet oder gelagert werden, muss über DIN VDE 0100-420 nachgedacht werden.Als „leicht entzündlich“ gilt, wenn ein Stoff, der einer Flamme eines Zündholzes 10 Sekunden lang ausgesetzt ist, von selbst weiter brennt.

Anhand eines Grundrisses festlegen, welche Bereiche als feuergefährdete Betriebsstätte behandelt werden und welche nicht. Dies im Plan farblich kennzeichnen, z. B. ROT: Feuergefährdete Betriebsstätte zusätzliche Gefährdung durch Staub, z. B. SägegatterBLAU: Feuergefährdete Betriebsstätte ohne Staub, z. B. Holzlager, PapierlagerGRÜN: Verwaltung, Büro

Praxistipp:

Praxistipp:

Normative Zusammenfassung Normative Zusammenfassung 1716

Leuchte darf nicht auf normal entflamm- baren Baustoffen montiert werden.

Leuchte darf nicht in normal entflamm- baren Baustoffen montiert werden.

Neue Zeichen auf Leuchten

Altes Zeichen für Lampen wurde abgelöst durch:

Die mögliche Dimensionierung ist abhängig von der gewählten normativen Grundlage:

Reduktionsfaktor bei HäufungWerden Leitungen in Mehrfachverlegung befestigt, z. B. in einem Kabelkanal oder in direktem gegenseitigen Kontakt auf einer Wand, muss zur Berechnung der maximalen Strom-belastbarkeit ein Reduktionsfaktor verwendet werden:

Kabel- und Leitungsanlagen – nach DIN VDE 0100-520

Spannungsfall & Dimensionierung

TABHAK – Zähler0,5 %

DIN 18015-1 (Wohnbau)Zähler – Steckdose3 %

DIN VDE 0100-520Beleuchtungsanlagen3 %

DIN VDE 0100-520Allgemeine Stromkreise5 %

Dimensionierung nach Grundlage

DIN 18015-1Vorgeschaltete Überstrom Schutzeinrichtung, z. B. B16A

DIN VDE 0100-520Betriebsstrom des Stromkreises, z. B. 8A Betriebsstrom

Leitungsart Häufung Reduktion

NYM 3x1,5 2 0,80

NYM 5x1,5 3 0,70

NYM 3x2,5 2 0,80

NYM 5x2,5 3 0,70

Werden Leitungen nach dem Spannungsfall dimensioniert, ist in den meisten Fällen auch der Kurzschlussschutz gegeben.

Praxistipp:

Dies bedeutet für die Praxis: Wenn 2 Leitungen in gegenseitigem Kontakt parallel verlaufen, muss die mögliche, abgelesene oder errechnete Strom-belastbarkeit um ca. 20 % reduziert werden.

Praxistipp:

Abstand von Schaltern und Steckdosen zum HolzständerIn Häusern, welche hauptsächlich aus brennbaren Baustoffen bestehen, wie z. B. Holzhäuser, Holzständerbauweise usw., müssen Schalter und Steckdosen einen definierten Abstand von 15 cm zur nächst liegenden Holzrippe haben. Besonders bei Schaltern an Türen ist dies nur erschwert einzuhalten.

Neue Zeichen auf LeuchtenDas klassische Zeichen „F im Dreieck“ wurde abgelöst. Das Zeichen „F im Dreieck“ bedeutete, dass diese Leuchten bei „normal“ entflammbaren Oberflächen montiert werden dürfen. Mit Novellierung der Betriebsmittelnorm für Leuch-ten, DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1) vom September 2009, sind neue Zeichen gültig.

Schutzart der Betriebsmittel IP4X, IP5X und IP6XIn Bereichen nach DIN VDE 0100-420 muss die Schutzart der eingesetzten Betriebsmittel beachtet werden. In einer Schreinerei kann es notwendig sein, unterschiedliche Schutzarten einzusetzen:

Feuergefährdete Betriebsstätte zusätzliche Gefährdung durch brennbaren Staub z. B. Sägegatter oder im Hobel und Sägebereich,Schutzart der Betriebsmittel: IP5X

Feuergefährdete Betriebsstätte ohne Staubz. B. Holzlager, PapierlagerSchutzart der Betriebsmittel: IP4X

Kunden auf die Vorteile und Arbeitsweise der Lichtbogenerkennungseinheit (Brandschutzschalter) hin weisen. Der Einsatz in Scheunen, Dachböden und unbeaufsichtigten Bereichen sollte obliga-torisch werden.

Praxistipp:

Beim Schreiner im Sägewerk oder in Heuscheunen, müssen die Betriebsmittel immer in mindestens IP4X ausgeführt sein. Beim Vorhandensein von Staub, mindestens IP5X.

Praxistipp:

Je nach Art, kann Holz als normal entflammbarer Baustoff gelten.

Praxistipp:Serielle Lichtbögen können z. B. bei korrosiven Klemmkon-takten oder abgeknickten Zuleitungen zu Betriebsmitteln ent-stehen. Parallele Lichtbögen entstehen oft bei beschädigten Leitungen, z. B. durch Schrauben, Nägel oder Nagetierbefall.

Normative Zusammenfassung Normative Zusammenfassung 1918

Erdung, Schutzleiter Potenzialausgleich – nach DIN VDE 0100-540 / DIN VDE 0100-444 / DIN 18015

Auftrennung von TN-C auf TN-SWird ein PEN Leiter fest verlegt, so muss dieser aus mechani- schen Gründen einen Mindestquerschnitt von mindestens Cu 10 mm² / Al 16 mm² besitzen. Alleine schon aus diesem Grund kann eine „klassische Nullung“ im Bestand nicht mehr erweitert werden. Die Auftrennung eines TN-C in TN-S Netz hat im Hausanschlusskasten zu erfolgen. Ist es dort aus konstrukti - ven Gründen nicht möglich, kann dies ebenfalls im unteren Anschlussraum des Zählerschrankes vorgenommen werden.

Schutzleiterströme > 10 mABetriebsmittel mit Schutzleiterströmen >10 mA kommen oft in industriellen Bereichen sowie auch in gewerblichen Küchen vor. Hier ist besonders darauf zu achten, dass diese Betriebs- mittel einen zusätzlichen Schutzleiter mit einem Mindest-querschnitt von Cu 10 mm² erhalten.

Fundamenterder nach DIN 18014In Deutschland müssen alle Neubauten mit einem Ringerder und/oder einem Fundamenterder nach DIN 18014 ausge-rüstet werden. In Altbauten ist dagegen lediglich ein „Erder“ gefordert. Erdungsanlagen nach DIN 18014 dürfen nur noch von Elekrofachkräften und Blitzschutzfachkräften eingebracht werden. Wird die Erdungsanlage von einem Tiefbauer einge-bracht, dann darf dies nur noch unter Aufsicht von entspre-chenden Elektro- oder Blitzschutzfachkräften erfolgen. Eines der wichtigsten Kriterien ist der Aufbau des Gebäudefunda-

DIN Normen können vom Beuth Verlag GmbH, Am DIN Platz, 10787 Berlin,

bezogen werden. Siehe: www.beuth-verlag.de

Herstellerangaben zum Betriebsmittel beachten, Schutzleiterstrom mit Leckstromzange messen.

Praxistipp:

Bei der momentanen Bauweise und Dichtheit der Gebäudefundamente ist in 80 % aller Bauvorhaben ein Ringerder in Erde sowie ein Fundamenterder im Gebäudefundament einzubringen.

Praxistipp:

Wenn ein Ringerder, ein Erder direkt im Erdreich, verlegt werden muss, dann ist immer ein Funda- menterder als Funktionspotentialausgleichsleiter innerhalb der Gebäudefundamente notwendig.

Hinweis:

mentes, hier besonders die geplante oder durchgeführte Däm - mung des Fundamentes. Diese muss beim Architekten oder Po- lier/Bauleiter abgefragt werden. Danach kann aus den Vor gaben der DIN 18014 der entsprechende Erder eingebracht werden.

RingerderErder, der unterhalb der Bodenplatte in der Sauberkeitsschicht oder unter der Sauberkeitsschicht erdfühlig verlegt wird. Not-wendiges Material bei Erdfühligkeit (Werkstoffnummer 1.4571).

FundamenterderEin Fundamenterder ist den Gebäudefundamenten bzw. der Bodenplatte anzuordnen. Es muss sichergestellt sein, dass dieser allseitig mit mind. 5 cm Beton umschlossen ist.

Kunden immer auf fehlenden Potentialausgleich hin- weisen und die Nachrüstung dringend empfehlen.

Praxistipp:

SchutzpotenzialausgleichEin durchgängiger und konsequenter Schutzpotenzial-ausgleich muss in jedem Gebäude, ob neu oder Bestand, vorhanden sein. In der Bädernorm DIN VDE 0100-701 wird beim Fehlen eines Schutzpotenzialausgleiches die Nach- rüstung dringend empfohlen!

In jedem Gebäude müssen der Erdungsleiter sowie die folgenden leitfähigen Teile über die Haupterdungsschiene (Hauptpotentialausgleich) leitend miteinander verbunden werden:

Leitende Rohrleitungen, die in ein Gebäude eingeführt werden, z. B. Wasser, Gas, Fernwärme, Lüftung und Heizungsrohre.

Fremde leitfähige Teile der Gebäudekonstruktion, sofern diese im üblichen Gebrauchszustand berührt werden können, z. B. Metallstützen im Hallenbau.

Metallene Verstärkungen von Gebäudekonstruktionen aus mit Eisen bewehrtem Beton.

Alle Verbindungen müssen an der Gebäudeeintrittsstelle, zumindest so nahe wie möglich, verbunden werden.

Um die Funktion zu gewährleisten, muss die Niederohmig keit der Verbindung festgestellt werden. Dies muss mit entspre-chenden Messgeräten in der Funktion Rlo (200 mA Messtrom) festgestellt werden. Der Wert 0,2 Ω gilt als Richtwert und sollte nicht überschritten werden.

* Der Erdungsleiter sowie alle leitfähigen Teile müssen in

jedem Gebäude über die Haupterdungsschiene leitend

miteinander verbunden werden.

Ringerder

Wasser / Heizung

Wasser

Öl

Kommunikation

Abwasser

GasHaupt-erdungs-schiene*

Gebäudesystemtechnik – EnEV aktuell Gebäudesystemtechnik – EnEV aktuell

Pflichtenheft / Lastenheft

Was ist ein Lastenheft?Das Lastenheft (teils auch Anforderungsspezifikation, Anforderungskatalog, Produktskizze, Kundenspezifikati on genannt) beschreibt die Gesamtheit der Anforderung des Auftraggebers an die Lieferung und Leistungen eines Auf-tragnehmers. Es ist z. B. im Software-Bereich das Ergeb-nis einer Anforderungsanalyse und damit ein Teil des Anforderungsmana gement.

Das Lastenheft kann der Auftraggeber in einer Ausschreibung verwenden und an mehrere mögliche Auftragnehmer ver-schicken. Mögliche Auftragnehmer erstellen auf Grundlage des Lastenheftes ein Pflichtenheft, welches in konkreterer Form beschreibt, wie der Auftragnehmer die Anforderungen im Lastenheft zu lösen gedenkt. Der Auftragnehmer wählt dann aus den Vorschlägen den für ihn geeignetsten aus.

Die Anforderungen in einem Lastenheft sollten durch ihre Formulierung so allgemein wie möglich und so einschrän-kend wie nötig formuliert werden. Hierdurch hat der Auftrag-nehmer die Möglichkeit, optimale Lösungen zu erarbeiten ohne durch zu konkrete Anforderungen in seiner Lösungs-kompetenz eingeschrängt zu sein. Im Rahmen eines Werk-vertrages oder Werkliefervertrages und der dazugehörenden formellen Abnahme beschreibt das Lastenheft präzise die nachprüfbaren Leistungen und Lieferungen.

Normen und Standards

VDI 3694: Lastenheft/Pflichtenheft für den Einsatz von Automatisierungssysteme (z. B. KNX)

Die Vorteile eines Pflichtenheftes:Notwendige Hardware wird aufgrund funktionaler Grundlagen definiert.

Ist die Hardware bereits vorhanden, wird dies bei der Erstellung des Pflichtenheftes und der Anforderungen mit berücksichtigt.

Sämtliche Parameter, Eigenschaften und Zusammen- hänge werden generiert.

Klare Vorgaben an den Systemintegrator.

100%tige Planungssicherheit bei den Projektkosten für Hardware und Dienstleistungen.

Wegen fehlenden Pflichtenheften und unklaren Funktions-definitionen sind schon viele Bauherren vor Gericht nicht zu Ihrem Recht gekommen (Ausführungs- und Überwachungs- pflicht der beauftragten Leistungen und Leistungsgrenzen).

Gebäudesystemtechnik, EnEV aktuellDie nächste Energieeinsparverordnung (EnEV) steht vor der Tür. Zum 1. Mai 2014 greifen die Anforderungen der EnEV 2014 in einer ersten Stufe und zum 1. Januar 2016 gilt eine zweite Stufe mit weiteren Verschärfungen.

Neu ist, dass mit der EnEV 2014 erstmals auch Fragen zum Automationsgrad des Gebäudes gestellt werden und somit Einfluss auf die Berechnung des Jahres-Primärenergiebe-darfs haben. Letzterer darf vorgegebene Obergrenzen nicht überschreiten. Mit der EnEV 2014 gilt damit erstmals: Kein Energieausweis ohne Berücksichtigung der Gebäudeauto-mation! Der von der EnEV 2014 erwartete Automationsgrad, konkret die Ausstattung des sogenannten Referenzgebäudes, ist dabei relativ gering und wird von heutigen Neubauten be-reits erfüllt. Das verhilft dem Gewerk der Gebäudeautomation zu einem sehr sympathischen Einstieg. Die Gefahr, durch die Berücksichtigung der Gebäudeautomation einen Malus bei der Gebäudebewertung zu erhalten, ist sehr gering. Dafür belohnt die EnEV 2014 diejenigen, die mehr automatisieren als für das Referenzgebäude vorgegeben ist.

Beim Übergang auf die erste Stufe der EnEV 2014 kann das bei Neubaumaßnahmen helfen, die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf zu erfüllen. Bei Bestandsge-bäuden kann die Gebäudeautomation zu einer positiveren Bewertung im Energieausweis genutzt werden.Mit der Verschärfung der EnEV 2014 zum 1. Januar 2016 reduziert sich der erlaubte Jahres-Primärenergiebedarf um 25 % im Vergleich zur ersten Stufe. Nun ist es so, dass der bis dahin erlaubte Höchstwert bereits hohe Anforderungen an die Wärmedämmung und Anlagentechnik stellt. Diesen

um weitere 25 % zu reduzieren ist eine beachtliche Reduk- tion. Im Übertragenen ist das so, als wollte man aus einer bereits ziemlich ausgedrückten Orange nochmals eine große Menge an Saft produzieren. Bei der Orange hilft eine bessere Presse und beim Gebäude die Gebäudeautomation. Da die EnEV nur eine geringe Erwartungshaltung an den Automationsgrad hat, haben viele Funktionen der Gebäude-automation eine positive Auswirkung. Beim Neubau hilft das, die erlaubte Obergrenze trotz Verschärfung zu erfüllen. Beim Bestandsgebäude verbessern sich die ausgewiesenen Werte des Energieausweises und damit der Wert der Immobilie.

Vor diesem Hintergrund wird die Gebäudeautomation (GA) zum Freund und Helfer. Wer sich nicht frühzeitig mit dem Querbezug zwischen Automation und EnEV befasst, vergibt wertvolle Chancen. Für die Elektrobranche bedeutet das, sich frühzeitig mit dem Umfeld der EnEV sowie deren Begrifflichkeiten und Berechnungsmethoden zu befassen. Durch die EnEV ergibt sich lediglich, dass automatisiert wer-den muss – nicht aber wie. Damit dieses Gewerk technisch sinnvoll und insbesondere nutzergerecht umgesetzt wer-den kann, ist Beratungskompetenz in der Elektrobranche erforderlich. Oder umgekehrt: Nur wer sich frühzeitig diesem Thema stellt und eine Beratungskompetenz aufbaut, kann davon profitieren!

EnEV 2014

2120

Weitere LiteraturDIN V 18599 DIN V 18599:2011-12. Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trink-warmwasser und Beleuchtung, Beuth-Verlag, 2012

DIN V 4108 DIN V 4108-6:2003-06. Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 6: Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs, Beuth-Verlag, 2006

DIN V 4701 DIN V 4701-10:2003-08. Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen – Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung, Beuth-Verlag, 2008

EnEV 2014 Energieeinsparverordnung, nichtamtliche Lesefassung zu der am 16.10.2013 von der Bundesregierung beschlossenen, Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 67, Seite 3951ff

IGT-Richtlinie 02 IGT-Richtlinie 02: Planung von Smarthome-Systemen, Institut für Gebäude- technologie GmbH, 2013

VDI 3813 VDI 3813-2 „Gebäudeautomation (GA) - Raumautomationsfunktionen (RA-Funktionen)“, Beuth-Verlag, 2011

Gebäudesystemtechnik – EnEV aktuell Hilfsmittel

Schon mit der EnEV 2014 wird die Gebäudeautomation verbindlicher Bestandteil der energetischen Bewertung des Gebäudes. Das betrifft sowohl das Nichtwohngebäude sowie, wenn auch reduziert, das Wohngebäude.

Bei Neubaumaßnahmen läuft ein bisher EnEV-konformes Gebäude mit geringwertiger Automation Gefahr, die Anfor-derungen der EnEV 2014 nicht mehr zu erfüllen! Dieses Risi-ko ist zwar gering, aber nicht unmöglich. Im Umkehrschluss kann die Automation dazu genutzt werden, bei ausreichen-dem Automationsgrad den Jahres-Primärenergiebedarf zu senken. Insbesondere ab 2016, wenn die Anforderungen an den Energiebedarf um 25 % verschärft werden, wird die Gebäudeautomation einen wesentlichen Beitrag liefern und wird zum essentiell notwendigen Bestandteil moderner Gebäude.

Bestandsgebäude sind auch betroffen. Bereits ab dem 1. Mai 2014 muss der Automationsgrad bei der Berechnung des Energieausweises berücksichtigt werden, der wieder-um beim Verkaufsprozess und somit auch der finanziellen Bewertung des Gebäudes einbezogen wird.

Letztlich ergibt sich folgendes Fazit: Die EnEV schreibt lediglich vor, dass automatisiert

werden muss – nicht aber wie! Elektrofachbetriebe müssen sich frühzeitig informieren,

wie die Anforderungen technisch sinnvoll und nutzer- gerecht umgesetzt werden!

Eine Beratungskompetenz bei Elektrofachbetrieben oder Systemhäusern ist erforderlich.

Fazit EnEV 2014

2322

GS-Prüfzeichen, z. B. DGUV Test

Prüfzeichen des VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitutes

VDE-Harmonisierungskennzeichen für Kabel und Leitungen

Gefährliche elektrischeSpannung

Doppelte oder verstärkte Isolierung (Schutzklasse II)

Schutzkleinspannung(Schutzklasse III)

RCD vom Typ F zum Schutz bei Wechsel- und Pulsfehlerströmen der Netzfrequenz und bei Fehler- strömen mit Mischfrequenzen ab-weichend von Netzfrequenz

EG-Konfirmitätszeichen(CE-Kennzeichnung)

Explositionsschutzkennzeichnung (ATEX-Richtlinie)

Nicht zur direkten Befestigung auf normalentflammbaren Ober- flächen geeignete Leuchten (nur zur Befestigung auf nicht brenn- baren Oberflächen geeignet)

Leuchte mit begrenzter Ober-flächentemperatur nach DIN EN 60598-2-24 (VDE 0711-2-24)

Gleichspannungsversorgung

Wechselspannungsversorgung

Wechselspannungs- und Gleichspannungsversorgung

RCD vom Typ A zum Schutz bei Wechsel- und Pulsfehlerströmen der Niederfrequenz

RCD vom Typ B zum Schutz bei Wechsel- und Pulsfehlerströmen der Netzfrequenz sowie glatten Gleich- und Wechselfehlerströmen bis mindestens 1 kHz

RCD vom Typ B+ für den gehobe-nen vorbeugenden Brandschutz zum Schutz bei Wechsel- und Puls-fehlerströmen der Netzfrequenz sowie glatten Gleich- und Wechsel-fehlerströmen bis 20 kHz

RCD zum Einsatz bei tiefen Temperaturen

neu

neu

alt

D

neu

alt

Leuchten für rauen Betrieb

Steckvorrichtung für erschwerte Bedingungen

Sicherheitstransformator Trenntransformatorneu alt

Schutzleiteranschluss

Auszug Hilfsmittel

Allgemeiner HaftungsausschlussAlle Angaben und Zeichnungen in dieser Broschüre wurden mit hoher Sorgfalt gemacht und erarbeitet. Sie entsprechen den Normen und Vorgaben zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Sie enthalten keine wörtlichen Wiedergaben der Normen, sondern Interpretationen. Für Fehler können wir jedoch – unbeschadet der gesetzlich zwingenden Haftungsfälle – eine Haftung nicht übernehmen, ebenso wie für durch Normänderung unrichtig werdende Angaben. Der Leser ist in jedem Fall verpflichtet, vor Beginn seiner Arbeiten sich in den vom offiziellen Herausgeber der Normen veröffentlichen Normenwerken zu vergewissern. Der Nutzer bleibt für seine Ausführungsleistungen stets und ausnahmslos selbst und allein verantwortlich.

An Gebäudeautomation führt kein Weg vorbei!

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Nörting

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TraunsteinnLandsberg/Lech

Dortmund

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HamburgH

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Hamburg, Bremen, Hannover, Braunschweig:

KE-Elektro Gebäudesystemtechnik Dieter KochE-Mail: [email protected]

Berlin, Frankfurt (Oder), Magdeburg:

Koyne-System-Elektronik Marco KoyneE-Mail: [email protected]

Gelsenkirchen, Oberhausen, Krefeld, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Freudenberg, Bonn, Neuwied:

Thomas Langer KNX-System-technik E-Mail: [email protected]

Dingelstädt, Kassel,Bad Hersfeld, Erfurt:

Gebäude-Programmier-Service e.K. Helmut HaßenpflugE-Mail: [email protected]

Markranstädt, Radeberg, Chemnitz, Zwickau:

Elektro- und Gebäudetechnik Falk BegerE-Mail: [email protected]

Bamberg, Würzburg, Nürnberg, Re-gensburg, Straubing, Passau, Lands-hut, Ingolstadt, München, Augsburg, Mühldorf, Traunstein, Rosenheim:

SYSPA Gebäudesystemtechnik GmbH, Stefan Eben E-Mail: [email protected]

Frankfurt (Main), Hanau, Wein-heim, Mannheim, Saarbrücken, Heidelberg, Karlsruhe:

SystemIntegratoren WeinheimFrank von der HeideE-Mail: [email protected]

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WARTH SteuerungstechnikPeter WarthE-Mail: [email protected]

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In Sachen Gebäudesystemtechnik machen wir uns für Sie stark - mit den Systemspezialisten in Ihrer Nähe!

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Hauptverwaltung80687 MünchenLandsberger Straße 312Tel.: 089/44459-0Fax: 089/44459-693e-mail:[email protected]

12681 Berlin-MarzahnRhinstraße 48-50Tel.: 030/54964-0Fax: 030/54964-100e-mail: [email protected]

37351 Dingelstädt-EichsfeldVertriebsstützpunktBirkunger Straße 68Tel.: 036075/530-0Fax: 036075/530-10e-mail: [email protected]

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12169 Berlin-SteglitzVertriebsstützpunktLauenburger Straße 85Tel.: 030/794885-0Fax: 030/794885-77e-mail: [email protected]

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86609 DonauwörthVertriebsstützpunkt Ludwig-Auer-Straße 15Tel.: 0906/70670-0Fax: 0906/70670-72e-mail: [email protected]

09247 Chemnitz-RöhrsdorfNordstraße 5Tel.: 03722/525-0Fax: 03722/525-299e-mail: [email protected]

63452 Hanau Donaustraße 17 aTel.: 06181/9804-0Fax: 06181/9804-10e-mail: [email protected]

87437 KemptenDaimlerstraße 12Tel.: 0831/57127-0Fax: 0831/57127-420e-mail: [email protected]

99334 Erfurt/Amt WachsenburgGewerbestr. 10Gewerbegebiet „Erfurter Kreuz“Tel.: 036202/783-101Fax: 089/ 5905-68894e-mail: [email protected]

86899 Landsberg am LechVertriebsstützpunktErikaweg 33Tel.: 08191/3055133Fax: 08191/3056860e-mail: [email protected]

28219 BremenStraubinger Straße 4Tel.: 0421/489919-0Fax: 0421/489919-95e-mail: [email protected]

85386 EchingVertriebsstützpunktFreisinger Straße 29Tel.: 08165/646559-0Fax: 08165/646559-5e-mail: [email protected]

99817 EisenachVertriebsstützpunktLangensalzaer Straße 100Tel.: 03691/6926-0Fax: 03691/6926-20e-mail: [email protected]

30453 HannoverNenndorfer Chaussee 18 aTel.: 0511/43850-0Fax: 0511/43850-299e-mail: [email protected]

85053 Ingolstadt Steinheilstraße 22Tel.: 0841/9657-0Fax: 0841/9657-10e-mail: [email protected]

39112 Magdeburg Jordanstraße 4 aTel.: 0391/4062-0Fax: 0391/4062-200e-mail: [email protected]

34253 Lohfelden/KasselMax-Planck-Straße 6Tel.: 0561/580030Fax: 0561/581429e-mail: [email protected]

69123 Heidelberg In der Gabel 6 Tel.: 06221/75904-0Fax: 06221/75904-20e-mail: [email protected]

68159 Mannheim Seilerstraße 15-23 Tel.: 0621/12044-0Fax: 0621/154375e-mail: [email protected]

38112 Braunschweig Robert-Bosch-Straße 1 cTel.: 0531/31902-0Fax: 0531/31902-99e-mail: [email protected]

15236 Frankfurt/OderVertriebsstützpunktLise-Meitner-Straße 10Tel.: 0335/52190-0Fax: 0335/52190-90e-mail: [email protected]

45891 GelsenkirchenBenzstraße 9Tel.: 0209/70163-0Fax: 0209/70163-70e-mail: [email protected]

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76189 KarlsruheEichelbergstraße 36 aTel.: 0721/9871-0Fax: 0721/9871-150e-mail: [email protected]

50739 KölnRobert-Perthel-Straße 58-62Tel.: 0221/139878-0Fax: 0221/139878-88e-mail: [email protected]

04420 Markranstädt/Leipzig Edisonstraße 19Tel.: 034205/95-0Fax: 034205/95-110e-mail: [email protected]

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01237 DresdenVertriebsstützpunktMügelner Straße 36Tel.: 0351/28795-0Fax: 0351/28795-60e-mail: [email protected]

03051 Cottbus/Groß GaglowVertriebsstützpunktAm Seegraben 11Tel.: 0355/58413-0Fax: 0355/58413-50e-mail: [email protected]

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44319 DortmundGiselherstraße 56Tel.: 0231/567705-0Fax: 0231/567705-55e-mail: [email protected]

84453 Mühldorf-Inn Egglkofenstraße 8Tel.: 08631/6150-0Fax: 08631/14898e-mail: [email protected]

89231 Neu-UlmLeibnizstraße 5Tel.: 0731/9765-0Fax: 0731/9765-509e-mail: [email protected]

80339 MünchenRidlerstraße 71Tel.: 089/50066-0Fax: 089/5022486e-mail: [email protected]

56566 NeuwiedJunkerstücke 2 Tel.: 02631/8251-0Fax: 02631/8251-199e-mail: [email protected]

22113 Hamburg/OststeinbekWillinghusener Weg 2 a Tel.: 040/2198820-0Fax: 040/2198820-98e-mail: [email protected]

90451 Nürnberg Donaustraße 29Tel.: 0911/64137-0Fax: 0911/64137-40e-mail: [email protected]

46149 Oberhausen Graf-Zeppelin-Straße 7Tel.: 0208/99495-0Fax: 0208/99495-37e-mail: [email protected]

94032 PassauSpitalhofstraße 80Tel.: 0851/95966-0Fax: 0851/755813e-mail: [email protected]

06268 QuerfurtVertriebsstützpunktDöcklitzer Tor 56Tel.: 034771/521-0Fax: 034771/521-11e-mail: [email protected]

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■Mehr Sicherheit ■ Hohe Energieeffizienz ■ Nachhaltigkeit ■Wirtschaftlichkeit ■ Komfort ■ Steuerbar mit Smartphone oder Tablet-PC ■ Geeignet für Alt- und Neubau

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HAGEMEYER Deutschland - Ihr Großhandelsunternehmen für >Elektrotechnik und Gebäudesystemtechnik<

HAG_HomeAutomation_4-2014.indd 1 24.04.2014 11:04:08

88213 RavensburgZuppingerstraße 4Tel.: 0751/3617-0Fax: 0751/3617-149e-mail: [email protected]

93055 Regensburg An der Irler Höhe 42Tel.: 0941/4628-0Fax: 0941/4628-58e-mail: [email protected]

40878 Ratingen VertriebsstützpunktKaiserswerther Straße 49-51Tel.: 02102/9930-0Fax: 02102/9930-99e-mail: [email protected]

83026 Rosenheim Oberaustraße 47Tel.: 08031/2459-0Fax: 08031/45113e-mail: [email protected]

66115 SaarbrückenAngela-Braun-Straße 18Tel.: 0681/98902-0Fax: 0681/98902-149e-mail: [email protected]

94315 StraubingSteinweg 20Tel.: 09421/548-0Fax: 09421/43821e-mail: [email protected]

70499 Stuttgart Motorstr. 41Tel.: 0711/896666-0Fax: 0711/896666-50e-mail: [email protected]

83278 Traunstein-Haslach Lambergstraße 33Tel.: 0861/7003-0Fax: 0861/15467e-mail: [email protected]

69469 WeinheimMierendorffstraße 33 Tel.: 06201/39295-0Fax: 06201/182214e-mail: [email protected]

08060 ZwickauBrander Weg 2Tel.: 0375/331-0Fax: 0375/331-500e-mail: [email protected]

97076 Würzburg Gattingerstraße 7Tel.: 0931/359538-0Fax: 0931/359538-51e-mail: [email protected]