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Inhaltsverzeichnis

Elster Einspruch ................................................................................................. 3Neuanlage eines ELSTER-Einspruchs ................................................................ 3

Einkommensteuer ...................................................................................... 5Gewerbesteuer ........................................................................................... 6Körperschaftsteuer ..................................................................................... 7Umsatzsteuer ............................................................................................. 8Lohnsteuer ................................................................................................ 9

Grundangaben ............................................................................................... 9Status einer Version .................................................................................. 10Berater und Datenlieferant ......................................................................... 13

Allgemeine Angaben .................................................................................... 13Einspruchsführer ...................................................................................... 14Empfangsbevollmächtigter ........................................................................ 15

Begründung ................................................................................................. 17Hinweise im ELSTER-Einspruch ...................................................................... 17ELSTER-Prüflauf und - Versand ...................................................................... 18ELSTER-Einspruch in der Steuerakte ............................................................... 19ELSTER-Einspruch in den Steuerübersichten .................................................... 21Datentransport ............................................................................................. 22Briefe und Anlagen ....................................................................................... 22

Diese Hilfe als PDF... ........................................................................................ 23Andere Hilfen aufrufen... ................................................................................... 23

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Elster Einspruch

Sie haben die Möglichkeit auf elektronischem Wege Einspruch gegen bestimmte Verwaltungsakteeinzulegen. Zusätzlich können Sie auch die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 AO beantragen.

Sie finden den ELSTER-Einspruch in der Steuerakte des Mandanten.

Neuanlage eines ELSTER-Einspruchs

Für die Neuanlage eines ELSTER-Einspruchs aktivieren Sie bitte die u.a. Schaltfläche "Neu".

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Abhängig vom Personentyp des Mandanten werden Ihnen die folgenden Kacheln bei der Neuanlageangeboten:

Natürliche Person:

Personengesellschaft:

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Juristische Person:

Einkommensteuer

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Für die Einkommensteuer stehen die folgenden Verwaltungsakte zur Auswahl:11 - Einkommensteuer Festsetzung14 - Einkommensteuer Vorauszahlungen

Nach der Neuanlage eines Einspruchs kann der Verwaltungsakt nicht mehr geändert werden.

Bei der Neuanlage sind die Angaben zum Verwaltungakt, dem Veranlagungsjahr und dem BescheiddatumPflichtangaben.

Bei der Neuanlage eines Einkommensteuer-Einspruchs kann der (erste) Einspruchsführer wie folgtvorbelegt werden:

· Mandant

· Ehegatte

· Berater

· Keine AngabeDer Einspruchsführer kann nach der Neuanlage noch geändert werden.Nur bei den Verwaltungakten der Einkommensteuern können sogar zwei Einspruchsführer ausgewähltwerden. Der zweite Einspruchsführer kann nach der Neuanlage hinzugefügt werden.

Wenn Sie das Kästchen für die Empfangsvollmacht ankreuzen, dann wird die Person des Beraters alsEmpfangsbevollmächtiger zugeordnet. Die Person des Beraters wird vorrangig aus den Stammdaten desMandanten übernommen (falls dort ein Berater / Mitwirkender zugeordnet worden ist) oder ansonsten ausden Praxisangaben.

Die Prüfung der Gültigkeit bezieht sich immer auf den Verwaltungsakt, das Veranlagungsjahr und dasDatum des Verwaltungsaktes. Wenn diese Angaben mehrfach identisch erfasst werden, dann prüft Stotaxdie Gültigkeit, d.h. es darf insoweit nur eine gültige Version vorhanden sein.

Gewerbesteuer

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Für die Gewerbesteuer steht der Verwaltungsakt "34 - Gewerbesteuer Messbetragsfestsetzung" zurVerfügung.

Nach der Neuanlage eines Einspruchs kann der Verwaltungsakt nicht mehr geändert werden.

Bei der Neuanlage sind die Angaben zum Verwaltungakt, dem Veranlagungsjahr und dem BescheiddatumPflichtangaben.

Bei der Neuanlage eines Gewerbesteuer-Einspruchs kann der Einspruchsführer wie folgt vorbelegt werden:

· Mandant

· Berater

· Keine AngabeDer Einspruchsführer kann nach der Neuanlage noch geändert werden.

Wenn Sie das Kästchen für die Empfangsvollmacht ankreuzen, dann wird die Person des Beraters alsEmpfangsbevollmächtiger zugeordnet. Die Person des Beraters wird vorrangig aus den Stammdaten desMandanten übernommen (falls dort ein Berater / Mitwirkender zugeordnet worden ist) oder ansonsten ausden Praxisangaben.

Die Prüfung der Gültigkeit bezieht sich immer auf den Verwaltungsakt, das Veranlagungsjahr und dasDatum des Verwaltungsaktes. Wenn diese Angaben mehrfach identisch erfasst werden, dann prüft Stotaxdie Gültigkeit, d.h. es darf insoweit nur eine gültige Version vorhanden sein.

Körperschaftsteuer

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Für die Körperschaftsteuer stehen die folgenden Verwaltungsakte zur Auswahl:44 - Körperschaftsteuer Festsetzung49 - Körperschaftsteuer Vorauszahlungen

Nach der Neuanlage eines Einspruchs kann der Verwaltungsakt nicht mehr geändert werden.

Bei der Neuanlage sind die Angaben zum Verwaltungakt, dem Veranlagungsjahr und dem BescheiddatumPflichtangaben.

Bei der Neuanlage eines Körperschaftsteuer-Einspruchs kann der Einspruchsführer wie folgt vorbelegtwerden:

· Mandant

· Berater

· Keine AngabeDer Einspruchsführer kann nach der Neuanlage noch geändert werden.

Wenn Sie das Kästchen für die Empfangsvollmacht ankreuzen, dann wird die Person des Beraters alsEmpfangsbevollmächtiger zugeordnet. Die Person des Beraters wird vorrangig aus den Stammdaten desMandanten übernommen (falls dort ein Berater / Mitwirkender zugeordnet worden ist) oder ansonsten ausden Praxisangaben.

Die Prüfung der Gültigkeit bezieht sich immer auf den Verwaltungsakt, das Veranlagungsjahr und dasDatum des Verwaltungsaktes. Wenn diese Angaben mehrfach identisch erfasst werden, dann prüft Stotaxdie Gültigkeit, d.h. es darf insoweit nur eine gültige Version vorhanden sein.

Umsatzsteuer

Für die Umsatzsteuer stehen die folgenden Verwaltungsakte zur Auswahl:69 - Umsatzsteuer Anmeldung / Festsetzung Jahr72 - Umsatzsteuer Voranmeldung / Vorauszahlung

Nach der Neuanlage eines Einspruchs kann der Verwaltungsakt nicht mehr geändert werden.

Bei der Neuanlage sind die Angaben zum Verwaltungakt, dem Veranlagungsjahr und dem BescheiddatumPflichtangaben.

Bei der Neuanlage eines Umsatzsteuer-Einspruchs kann der Einspruchsführer wie folgt vorbelegt werden:

· Mandant

· Berater

· Keine Angabe

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Der Einspruchsführer kann nach der Neuanlage noch geändert werden.

Wenn Sie das Kästchen für die Empfangsvollmacht ankreuzen, dann wird die Person des Beraters alsEmpfangsbevollmächtiger zugeordnet. Die Person des Beraters wird vorrangig aus den Stammdaten desMandanten übernommen (falls dort ein Berater / Mitwirkender zugeordnet worden ist) oder ansonsten ausden Praxisangaben.

Die Prüfung der Gültigkeit bezieht sich immer auf den Verwaltungsakt, das Veranlagungsjahr (ggfs. mitZeitraum) und das Datum des Verwaltungsaktes. Wenn diese Angaben mehrfach identisch erfasst werden,dann prüft Stotax die Gültigkeit, d.h. es darf insoweit nur eine gültige Version vorhanden sein.

Lohnsteuer

Für die Lohnsteuer stehr der Verwaltungsakt "52 - Lohnsteuer Anmeldung Festsetzung Monat / Quartal" zurVerfügung.

Nach der Neuanlage eines Einspruchs kann der Verwaltungsakt nicht mehr geändert werden.

Bei der Neuanlage sind die Angaben zum Verwaltungakt, dem Veranlagungsjahr und dem BescheiddatumPflichtangaben.

Bei der Neuanlage eines Lohnsteuer-Einspruchs kann der Einspruchsführer wie folgt vorbelegt werden:

· Mandant

· Berater

· Keine AngabeDer Einspruchsführer kann nach der Neuanlage noch geändert werden.

Wenn Sie das Kästchen für die Empfangsvollmacht ankreuzen, dann wird die Person des Beraters alsEmpfangsbevollmächtiger zugeordnet. Die Person des Beraters wird vorrangig aus den Stammdaten desMandanten übernommen (falls dort ein Berater / Mitwirkender zugeordnet worden ist) oder ansonsten ausden Praxisangaben.

Die Prüfung der Gültigkeit bezieht sich immer auf den Verwaltungsakt, das Veranlagungsjahr (ggfs. mitZeitraum) und das Datum des Verwaltungsaktes. Wenn diese Angaben mehrfach identisch erfasst werden,dann prüft Stotax die Gültigkeit, d.h. es darf insoweit nur eine gültige Version vorhanden sein.

Grundangaben

Bereits bei der Neuanlage einer Version werden die wichtigsten Pflichtfelder abgefragt. Anschließendkönnen die Grundangaben einer Version wie folgt aufgerufen werden:

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VersionsnummerDie Versionsnummer muss nicht eindeutig sein, dient jedoch für Sie als Unterscheidungskriterium, wennmehrere Versionen angelegt worden sind.

BezeichnungDie Bezeichnung einer Version wird bei der Neuanlage immer automatisch vorbelegt. Wenn Sie eine andereBezeichnung wünschen, dann können Sie diese jederzeit über die nachträglich Grundangaben ändern.

BemerkungZu jeder Version kann eine zusätzliche Bemerkung gespeichert werden.

StatusDer Status einer Version legt fest, ob Änderungen in der Version möglich sind. Weitere Erläuterungen dazufinden Sie unter dem Thema Status einer Version.

ArtBei der Neuanlage einer Version wurde über die Kacheln eine bestimmte Art der Version festgelegt:

· Einkommensteuer

· Gewerbesteuer

· Körperschaftsteuer

· Umsatzsteuer

· LohnsteuerDie Art der Version kann nach der Neuanlage nicht mehr geändert werden.

Der dazugehörige Verwaltungsakt wird ebenfalls bei der Neuanlage festgelegt und kann ebenfalls nach derNeuanlage nicht mehr geändert werden. Der ausgewählte Verwaltungsakt wird in den "AllgemeinenAngaben" angezeigt.

GültigkeitDie Prüfung der Gültigkeit bezieht sich immer auf den Verwaltungsakt, das Veranlagungsjahr und das Datumdes Verwaltungsaktes. Wenn diese Angaben mehrfach identisch erfasst werden, dann prüft Stotax dieGültigkeit, d.h. es darf insoweit nur eine gültige Version vorhanden sein.

Mitwirkender / Berater und DatenlieferantDie Angaben des Mitwirkendenden bzw. des Beraters und des Datenlieferanten verlangt dieFinanzverwaltung beim ELSTER-Versand. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie hier.

Status einer Version

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Den Status einer Version finden Sie in den Grundangaben.

Für den ELSTER-Einspruch gibt es folgende Möglichkeiten beim Status:

· Offen

· Elster geprüft

· Elster versendet

· Abgeschlossen

· Eingereicht

Unter der Historie können Sie in den Grundangaben jederzeit nachvollziehen, wann (und von wem) welcherStatus gespeichert wurde.

Aktueller Status Zustand Weitere MöglichkeitenOffen Werte änderbar;

Stammdaten werden aktualisiert· Elster geprüft (nur durch eine erfolgreiche Elster-

Prüfung möglich)

· Elster versendet (nur durch einen Elster-Versandmöglich)

· Abgeschlossen

· EingereichtElster geprüft Werte nicht mehr änderbar;

Stammdaten werden nicht mehraktualisiert

· Offen (Achtung: Stammdaten werde aktualisiert)

· Elster versendet (nur durch einen Elster-Versandmöglich)

· Abgeschlossen

· EingereichtElster versendet Werte nicht mehr änderbar;

Stammdaten werden nicht mehraktualisiert

Es kann kein anderer Status vergeben werden!

Abgeschlossen Werte nicht mehr änderbar;Stammdaten werden nicht mehraktualisiert

· Offen (Achtung: Stammdaten werde aktualisiert)

· Elster geprüft (nur durch eine erfolgreiche Elster-Prüfung möglich)

· Elster versendet (nur durch einen Elster-Versandmöglich)

· EingereichtEingereicht Werte nicht mehr änderbar;

Stammdaten werden nicht mehraktualisiert

Es kann kein anderer Status vergeben werden!

Nach der Neuanlage hat die Version immer den Status "Offen". Die Eingabefelder sind freigeschaltet undkönnen erfasst werden.

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Der Status einer Version wird automatisch verändert, wenn Sie die Schaltfläche der Gruppe "Elster"aktivieren:

Wenn der "Prüflauf" erfolgreich durchlaufen ist, dann wird der Status nicht verändert, d.h. die Version bleibt"offen". Der "Prüflauf" dient zur laufenden Kontrolle während der Bearbeitung.Wenn Sie "Prüfen und sichern" aktivieren, dann wird der Status nach dem erfolgreichen Durchlaufautomatisch auf "Elster geprüft" gesetzt. Die Eingabefelder werden gesperrt und die Version ist damit"zwischengesichert". Das ELSTER-Vorschau-Protokoll wird automatisch in den "Briefen und Anlagen"abgelegt und Sie können sich das OK Ihres Mandanten holen. Der Status "Prüfen und sichern" kann jederzeit wieder geändert werden, d.h. wenn Sie noch Änderungenerfassen möchten, dann können Sie den Status in den Grundangaben auf "Offen" setzen.Wenn Sie die Schaltfläche "Versand" aktivieren und der ELSTER-Versand erfolgreich durchgeführt wird,dann bekommt die Version den Status "ELSTER versendet". Dieser Status kann nicht mehr geändertwerden und die Version bleibt für immer gesperrt. Das endgültige ELSTER-Protokoll wird ebenfalls in den"Briefen und Anlagen" abgelegt.

Solange die Version nicht den Status "Eingereicht" oder "ELSTER versendet" hat, kann der Status in denGrundangaben manuell wie folgt geändert werden:

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Berater und Datenlieferant

Berater = Mitwirkender; fachlicher DatenlieferantDatenlieferant = Datenübermittler; technischer Datenlieferant

In den Praxisangaben können Sie eine Person für die Beraterangaben und eine Person für denDatenlieferanten hinterlegen. Zusätzlich können Sie in den Stammdaten eines Mandanten davonabweichende Angaben zum Berater bzw. Datenlieferanten erfassen (Karteireiter "Geschäftsbeziehung").Wenn in den Mandanten-Stammdaten abweichende Berater- bzw. Datenlieferant-Angaben erfasst wordensind, dann haben die Angaben aus dem Mandantenstamm Vorrang.

Bei der Neuanlage einer Version werden diese Personenangaben übernommen und in den Grundangabenabgespeichert.

Wenn sowohl in den Praxisangaben, als auch in den Mandanten-Stammdaten keine Angaben zum Berateroder Datenlieferanten gespeichert wurden, dann können der Version auch keine Personen zugeordnetwerden. In diesem Fall werden trotzdem beim ELSTER-Versand der Name des Mandanten (als Berater) undder Name der Praxis (als Datenlieferant) übermittelt, da es sich um Pflichtangaben bem ELSTER-Versandhandelt.

Sie können die Personenzuordnung in der Version jederzeit ändern bzw. nachholen. Bitte beachten Sie,dass Änderungen in den Personenstammdaten weitreichende Auswirkungen haben. Wenn z.B. der Nameder zugeordneten Person einfach überschrieben wird, dann wird diese Änderung an allen Stellenberücksichtigt, an denen diese Person zugeordnet worden ist. Wenn die zugeordnete Person nicht korrektist, dann wählen Sie über die "Auswahl" eine andere Person aus oder legen über "Neu" eine neue Personan.

Allgemeine Angaben

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Einspruchsführer

Im Normalfall hat der ELSTER-Einspruch nur einen Einspruchsführer. Nur bei den Verwaltungsakten derEinkommensteuer können optional zwei Einspruchsführer erfasst werden. Der zweite Einspruchsführer kannerst nach der Neuanlage hinzugefügt werden, d.h. bei der Neuanlage wird nur die Vorbelegung des erstenEinspruchsführers abgefragt.

Als Einspruchsführer kannn bereits bei der Neuanlage der Mandant oder der Berater ausgewählt werden. Beiden Verwaltungsakten der Einkommensteuer kann als (erster) Einspruchsführer optional der Ehegatte desMandanten ausgewählt werden.Die Person, des bei der Neuanlage ausgewählten Einspruchsführers, wird in die Version eingetragen, kannaber jederzeit bearbeitet bzw. neu zugeordnet werden.

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ACHTUNG:Bitte überschreiben Sie die Personenangaben nicht einfach mit den Angaben einer anderen Person. Da essich um Personenstammdaten handelt (Gelbe Färbung in den Feldern!) werden die Änderungen überalldorthin zurückgeschrieben, wo diese Person zugeordnet worden ist, d.h. ggfs. auch in andereProgrammteile. In den gelben Stammdatenfeldern sollten immer nur Änderungen vorgenommen werden, dieauch tatsächlich die zugeordnete Person betreffen.Wenn Sie eine andere Person zuordnen wollen, dann können Sie diese Auswahl über die Schaltflächen derPersonenzuordnung treffen:

Auswahl = Eine andere Person aus der Personenverwaltung auswählenNeu = Eine neue Person anlegen und zuordnenÖffnen = Die Personenstammdaten der zugeordneten Person öffnen und bearbeitenZuordnung aufheben = Die zugeordnete Person entfernen

Die Felder des Einspruchsführers sind gesperrt, wenn keine Person zugeordnet worden ist. Sobald einePerson zugeordnet wurde, können die (gelben) Felder bearbeitet werden.

Empfangsbevollmächtigter

Breits bei der Neuanlage eines ELSTER-Einspruchs kann (optional) der Berater alsEmpfangsbevollmächtigter ausgewählt werden.

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Wenn dieses Kästchen angekreuzt wird, dann wird die Person des Beraters aus denMandantenstammdaten oder den Praxisangaben in der Version als Empfangsbevollmächtigter übernommen.Genau wie bei dem Berater bzw. Mitwirkenden in den Grundangaben der Version (Pflichtangabe für denELSTER-Versand!) wird der Berater aus den Mandantenstammdaten übernommen, wenn dort ein Berater fürden Mandanten erfasst wurde. Wenn nicht, dann wird die Person des in den Praxisangaben zugeordnetenBeraters übernommen.

Die Person des Beraters wird in der Version zugeordnet, kann aber jederzeit bearbeitet bzw. neu zugeordnetwerden.

ACHTUNG:Bitte überschreiben Sie die Personenangaben nicht einfach mit den Angaben einer anderen Person. Da es

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sich um Personenstammdaten handelt (Gelbe Färbung in den Feldern!) werden die Änderungen überalldorthin zurückgeschrieben, wo diese Person zugeordnet worden ist, d.h. ggfs. auch in andereProgrammteile. In den gelben Stammdatenfeldern sollten immer nur Änderungen vorgenommen werden, dieauch tatsächlich die zugeordnete Person betreffen.Wenn Sie eine andere Person zuordnen wollen, dann können Sie diese Auswahl über die Schaltflächen derPersonenzuordnung treffen:

Auswahl = Eine andere Person aus der Personenverwaltung auswählenNeu = Eine neue Person anlegen und zuordnenÖffnen = Die Personenstammdaten der zugeordneten Person öffnen und bearbeitenZuordnung aufheben = Die zugeordnete Person entfernen

Die Felder des Empfangsbevollmächtigten sind gesperrt, wenn keine Person zugeordnet worden ist. Sobaldeine Person zugeordnet wurde, können die (gelben) Felder bearbeitet werden.

Begründung

Ohne eine Begründung kann kein Einspruch per ELSTER versendet werden. Eine Begründung bestehtimmer aus einem Schlagwort und einem Begründungstext.

Aktivieren Sie über die Schaltfläche "Neu" die Neuanlage einer Begründung und erfassen dazu einSchlagwort und einen Begründungstext.

Es können insgesamt maximal 10 Schlagworte und Begründungstexte erfasst bzw. übermittelt werden.

Hinweise im ELSTER-Einspruch

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Die Plausibilitätsmeldungen der ELSTER werden Ihnen bereits während der Bearbeitung an dem unterenBildschirmrand angezeigt.

Jeder Hinweis kann per Doppelklick geöffnet werden, damit z.B. die ausführlichen Hinweistexte lesbarwerden. Außerdem können Sie über die Feldverlinkungen direkt in die betroffenen Stotax-Felder springenund das Problem beseitigen.

Die Hinweise unterscheiden zwischen den folgenden Arten:- Hinweis- Warnung- Fehler

Die "Fehler" verhindern in den meisten Fällen den ELSTER-Versand.

ELSTER-Prüflauf und - Versand

Bitte beachten Sie für den ELSTER-Versand die Erläuterungen zum Status der Version.

Der ELSTER-Versand eines Einspruchs ist nur authentifiziert möglich.

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ELSTER-Einspruch in der Steuerakte

Sie finden den ELSTER-Einspruch in der Baumstruktur der Steuerakte des Mandanten.

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Zusätzlich können die ELSTER-Einsprüche über der Auswahlliste der Steuerversionen aufgerufen werden.An dieser Stelle werden immer nur die zu der Steuerart und dem Jahr dazugehörigen ELSTER-Einsprücheangezeigt.

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ELSTER-Einspruch in den Steuerübersichten

Die ELSTER-Einsprüche können auch über die Steuerübersichten mandantenübergreifend aufgerufenwerden.

Die ELSTER-Protokolle der versendeten Einsprüche werden wie die alle anderen ELSTER-Versandprotokolleauf dem Karteireiter "ELSTER Protokolle" angezeigt.

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Datentransport

Der Datentransport für den ELSTER-Einspruch kann über die Steuerakte des Mandanten aufgerufen werden.Über die Stotax-Schaltfläche wird der Import bzw. Export angeboten. Sie können in einer Transportdateibeliebig viele Versionen transportieren.

Briefe und Anlagen

Die �Briefe und Anlagen� beinhalten ein modulbezogenes Dokumentenablagesystem und bieten darüberhinaus auch alle Werkzeuge für die modulbezogene Brief- und Anlagen-Erstellung. Die Briefe und Anlagenwerden in Zukunft die �Individuellen Anlagen� und die Musterbrief- bzw. Serienbrieferstellung in Stotax ablösen.

Für die Neuanlage und Bearbeitung von Briefen und Anlagen können Sie für Word und Excel eigene Layoutserstellen. Die Layouts gehen über die normale Kopf- und Fußzeilenbearbeitung hinaus, d.h. Sie können sichdamit auch eine Art Briefpapier erstellen.Sie können mandantenübergreifende Vorlagen mit Platzhaltern anlegen und die Vorlagen bei der Neuanlageeiner Anlage auswählen. Die Vorlagen können in beliebigen Dateiformaten abgespeichert werden, z.B.können Sie Formulardateien der Finanzverwaltung in dem ffwp-Format als Vorlage speichern.

Das Platzhalter-System der Briefe und Anlagen (für Word und Excel) kann in den Vorlagen genutzt werden,aber auch in den Anlagen. D.h. wenn Sie eine Anlage oder einen Brief bearbeiten, dann können Sie jederzeiteinen weiteren Platzhalter nachträglich einfügen.Über das Platzhalter-System können sowohl die in dem Modul (z.B. den Stammdaten) erfassten Angaben indie Anlage übernommen werden, als auch die in der Anlage erfassten Angaben in die Stotaxfelderübertragen werden.

Die �Briefe und Anlagen� speichern die erstellten Dokumente in der eigenen Oberfläche ab, d.h. es handeltsich nicht nur um eine Brief- und Anlagen-Erstellung, sondern auch um ein eigenes (modul)abhängigesAblagesystem. Unser DMS ist ein (modul)unabhängiges System zur Archivierung und Verwaltung vonDokumenten. Dort werden Dokumente aus allen Bereichen, z.B. Rechnungswesen, Steuern, Lohn,Praxisorganisation, u.s.w., abgelegt. In bestimmten Fällen können Verbindungen zu den Dokumentenaufgebaut werden, wie z.B. zwischen einem Buchungssatz und den im DMS abgelegten Belegen, abergenerell ist das DMS unabhängig von den einzelnen Modulen.

Die über das Programm �Briefe und Anlagen� erstellten Dokumente, im Schwerpunkt Word und Excel, habeneine viel stärkere Bindung an das Modul, aus dem heraus sie erstellt wurden. Zum Beispiel werden dieBriefe und Anlagen bei einem Transport der Mandantenstammdaten mittransportiert. Ebenfalls werden dieBriefe und Anlagen im Bereich der Steuern automatisch mittransportiert bzw. auch mitkopiert wenn Sie eineSteuerversion kopieren. Die �Briefe und Anlagen� gehören fest zu dem jeweiligen Modul bzw. zu der jeweiligenSteuerversion.

Diese �feste� Verbindung entsteht u.a. durch die verwendeten Platzhalter in den Briefen und Anlagen. Siekönnen in Word und Excel die Platzhalter aus dem Baukasten verwenden und jederzeit ihr Dokument mit

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den in Stotax erfassten Werten aktualisieren. Auch nach der Neuanlage eines Dokumentes behält derverwendete Platzhalter seine Verbindung zu dem Stotaxfeld und kann so zu jedem beliebigen Zeitpunktaktualisiert werden.Sie können aber auch in dem Word-Dokument bzw. der Excel-Tabelle selber Platzhalter markieren, die dannauf dem umgekehrten Weg gefüllt werden, d.h. aus dem Dokument in das Stotaxfeld hinein. Auf diesemWege können Sie sich eigene Eingabedialoge zusammenstellen, d.h. die Eingabe erfolgt in IhremDokument und wenn das Dokument gespeichert wird landen alle erfassten Werte in den zugeordnetenStotaxfeldern.

Weitere Erläuterungen zu den Briefen und Anlagen finden Sie hier.

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Diese Hilfe als pdf-Dokument aufrufen: Elster_Einspruch.pdf

Andere Hilfen aufrufen...

Weitere Hilfethemen finden Sie hier