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Validierungsbericht Dieser Validierungsbericht beruht auf der Vorlage Validierungsbericht der Geschäftsstelle Kompensation, Version 02 / August 2015. Bitte prüfen Sie vor dem Ausfüllen dieser Vorlage, ob die vorliegende Version noch aktuell ist. Die aktuelle Version ist zu finden unter http://www.bafu.admin.ch/klima/13877/14510/14760/14762/index.html?lang=de Energie-Ring Küssnacht Projekt zur Emissionsverminderung in der Schweiz Dokumentversion: V1 Datum: 13.11.2015 Validierungsstelle Ernst Basler + Partner [am Schluss: Inhaltsverzeichnis Feld aktualisieren] Inhalt 1 Angaben zur Validierung ............................................................................................................................ 3 1.1 Validierungsstelle ............................................................................................................................. 3 1.2 Verwendete Unterlagen .................................................................................................................... 3 1.3 Vorgehen bei der Validierung ........................................................................................................... 3 1.4 Unabhängigkeitserklärung ................................................................................................................ 4 1.5 Haftungsausschlusserklärung .......................................................................................................... 4 2 Allgemeine Angaben zum Projekt............................................................................................................... 5 2.1 Projektorganisation ........................................................................................................................... 5 2.2 Projektinformation ............................................................................................................................. 5 2.3 Formale Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste)........................................... 6 3 Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Projektes .................................................................................... 7 3.1 Rahmenbedingungen (2. Abschnitt der Checkliste) ......................................................................... 7 3.2 Berechnung der erwarteten Emissionsverminderungen (3. Abschnitt der Checkliste) ....................7 3.3 Zusätzlichkeit (4. Abschnitt der Checkliste) ...................................................................................... 8 3.4 Monitoringkonzept (5. Abschnitt der Checkliste) .............................................................................. 8 4 Fazit: Gesamtbeurteilung des Projektes ..................................................................................................... 8 Anhang A1 Liste der verwendeten Unterlagen A2 Checkliste zur Validierung (separates Dokument)

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Validierungsbericht

Dieser Validierungsbericht beruht auf der Vorlage Validierungsbericht der Geschäftsstelle Kompensation, Version 02 /August 2015.Bitte prüfen Sie vor dem Ausfüllen dieser Vorlage, ob die vorliegende Version noch aktuell ist. Die aktuelle Version ist zu findenunter http://www.bafu.admin.ch/klima/13877/14510/14760/14762/index.html?lang=de

Energie-Ring Küssnacht

Projekt zur Emissionsverminderung in der Schweiz

Dokumentversion: V1

Datum: 13.11.2015

Validierungsstelle Ernst Basler + Partner

[am Schluss: Inhaltsverzeichnis Feld aktualisieren]

Inhalt1 Angaben zur Validierung ............................................................................................................................ 3

1.1 Validierungsstelle ............................................................................................................................. 3

1.2 Verwendete Unterlagen .................................................................................................................... 3

1.3 Vorgehen bei der Validierung ........................................................................................................... 3

1.4 Unabhängigkeitserklärung ................................................................................................................ 4

1.5 Haftungsausschlusserklärung .......................................................................................................... 4

2 Allgemeine Angaben zum Projekt ............................................................................................................... 5

2.1 Projektorganisation ........................................................................................................................... 5

2.2 Projektinformation ............................................................................................................................. 5

2.3 Formale Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste)........................................... 6

3 Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Projektes .................................................................................... 7

3.1 Rahmenbedingungen (2. Abschnitt der Checkliste) ......................................................................... 7

3.2 Berechnung der erwarteten Emissionsverminderungen (3. Abschnitt der Checkliste) .................... 7

3.3 Zusätzlichkeit (4. Abschnitt der Checkliste) ...................................................................................... 8

3.4 Monitoringkonzept (5. Abschnitt der Checkliste) .............................................................................. 8

4 Fazit: Gesamtbeurteilung des Projektes ..................................................................................................... 8

AnhangA1 Liste der verwendeten Unterlagen

A2 Checkliste zur Validierung (separates Dokument)

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Validierungsbericht

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HinweiseGraue, kursive Textelemente bitte durch entsprechende Angaben ersetzen.

Allerdings fokussiert die Vorlage aufProjekte. Für programmspezifische Punkte wird auf die BAFU-

Bei der Validierung eines Programms sind insbesondere die Aufnahmekriterien für Vorhaben in das Programm,der gemeinsame Zweck und die Verwaltung der Vorhaben zu prüfen (vgl. Art. 6 Abs. 2 Bst k CO2-Verordnung).

Das Projekt erfüllt aus Sicht der Validierungsstelle die Anforderungen an ein Projekt zurEmissionsverminderung gemäss CO2-Verordnung.

Zusammenfassende Beurteilung der Gesuchsunterlagen. Die Gesuchsunterlagen sindkomplett und Nachvollziehbar und erlauben eine ausreichende Überprüfung der wesentlichenAnnahmen.

Die Methode zur Berechnung von Emissionsverminderungen, Referenzemissionen undProjektemissionen ist angemessen mit ausreichender Genauigkeit. Die Angaben inProjektbeschreibung und Berechnungsgrundlagen sind konsistent und plausibel.

Die Prozess und Managementstrukturen im Zusammenhang mit der Datenerhebung und demMonitoring im Allgemeinen sind ausreichend und nachvollziehbar beschrieben

Beschreibung CRs / CARs und Beschreibung der Antworten und Lösungen: Die CRs undCARs wurden in der Checkliste detailliert beschrieben. Ebenso sind die Antworten und dieFazit nachvollziehbar und detailliert beschrieben. Es konnten alle CRs und CARs geschlossenwerden.

: Es gibt keine Auflagen in Form von FAR andas Projekt.

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Validierungsbericht

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1 Angaben zur Validierung1.1 ValidierungsstelleValidierer (Fachexperte)

Qualitätssicherung durch xxxxxxxx xxxx, +xx xx xx xx xx, xxxxxx.xxxxxxxxxxx

Gesamtverantwortlicher xxxx xxx, xxxxx xxx xx xx xx, xxxxx

Validierungszeitraum 28.08.2015 13.11.2015

Weitere Autoren und deren Rollein der Validierung

n/a

1.2 Verwendete UnterlagenVersion und Datum derProjektbeschreibung

V 5.1, 4.11.2015

Weitere verwendete Unterlagen, auf denen die Validierung beruht, sind in Anhang A1 des Berichtsaufgeführt.

1.3 Vorgehen bei der Validierung

Ziel der ValidierungZiel der Validierung ist die Überprüfung der formalen Anforderungen gemäss Artikel 5 der CO 2-Verordnung, die Prüfung, ob Angaben zum Kompensationsprogramm vollständig und konsistent sindsowie die Prüfung der Methoden zur Abschätzung der erwarteten Emissionsverminderung, derReferenzentwicklung und der Zusätzlichkeit sowie des Monitoringkonzepts.

Beschreibung der gewählten MethodenDie Methoden der Validierung basieren auf die Mitteilung der Geschäftsstelle Kompensation sowie derCheckliste für Validierungen.

Beschreibung des Vorgehens / durchgeführter SchritteIm Rahmen der Validierung wurden folgende Arbeitsschritte durchgeführt:1. Überprüfen der Dokumentation auf Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Richtigkeit2. Klären der Fragen zum Wirkungsnachweis durch mehrfachen E-Mail-Austausch (siehe auchAnhang 3), eine gemeinsame Sitzung und einer Telefonkonferenz3. Formulieren der offenen/unklaren Aspekte anhand eines Fragebogens an den Gesuchsteller(CARs, CRs und FARs)4. Analysieren der schriftlichen Antworten, der revidierten Projektbeschreibung und der zusätzlichenDokumente und Daten, die von dem Gesuchsteller geschickt wurden5. Fertigstellen und Zusenden des Validierungsberichtsentwurfs an den Gesuchsteller6. Fertigstellen des Validierungsberichts aufgrund der Rückmeldungen von dem Gesuchsteller

Beschreibung des Vorgehens zur QualitätssicherungDie interne Qualitätssicherung wird durch alle oben erwähnten Schritte der Validierung gewährleistet.Neben der Begleitung des Projektteams während der gesamten Validierungsphase, wurden spezielldie Checkliste sowie der Validierungsbericht vor dem Versand an den Gesuchsteller geprüft. DerQualitätsverantwortliche ist im Rahmen des Validierungsauftrags vom Validierungsteam unabhängig.

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1.4 UnabhängigkeitserklärungDer vom BAFU zugelassene interne oder externe Fachexperte der Stelle übernimmt für das vomBAFU als Validierungsstelle zugelassene Ernst Basler + Partner die Validierung dieses ProjektsEnergie-Ring Küssnacht.

Der Fachexperte, der Qualitätsverantwortliche und der Gesamtverantwortliche bestätigen mit IhrerUnterschrift jeweils, dass sie abgesehen von ihren Leistungen im Rahmen der Validierung von derbetroffenen Organisation (Auftraggeber der Validierung) und deren Beratern unabhängig sind.

Der zugelassene Fachexperte und die zugelassene Stelle bestätigen, dass sie keine Projekte oderProgramme im Inland, die zu anrechenbaren Emissionsverminderungen führen können (insbesondereProjekte/Programme zur Emissionsverminderung im Inland und selbstdurchgeführteProjekte/Programme), in denjenigen Projekttypen eingeben, entwickeln oder Projektentwicklerentsprechend beraten, für die sie als Fachexperte bzw. Stelle zugelassen sind.

1.5 HaftungsausschlusserklärungDie im Rahmen der Validierung verwendeten Informationen stammen vom Programmentwickler oderaus Quellen, die der Validierer als zuverlässig einstuft. Für die Genauigkeit, Richtigkeit,Vollständigkeit, Aktualität oder Angemessenheit der verwendeten Informationen kann der Validierer inkeiner Weise verantwortlich oder haftbar gemacht werden. Der Validierer lehnt daher jegliche Haftungab für Fehler und deren direkte oder indirekte Folgen im Rahmen der bereit gestellten Informationen,den erstellten Produkten, den gezogenen Schlussfolgerungen und getätigten Empfehlungen.

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2 Allgemeine Angaben zum Projekt2.1 ProjektorganisationProjekttitel

Gesuchsteller

Kontakt

2.2 ProjektinformationKurze Beschreibung des ProjektsDer Energie-Ring ermöglicht es, umweltfreundlich zu heizen und zu kühlen. Er nutzt Energie ausSonne, aus Abwärme von lokalen Betrieben und Seewasser. So kann sich Küssnacht mit CO -freierund erneuerbarer Energie aus der Region versorgen: E und schadstofffrei.Im Energie-Ring werden drei Energiequellen genutzt. Solarenergie, Abwärme und Umweltenergie. DiePriorisierung der Energienutzung ist mit dem Teilrichtplan Wärme des Bezirk Küssnacht abgestimmt.

Projekttyp gemäss Projektbeschreibung 1.1 Nutzung und Vermeidung von Abwärme 2.1 Effizientere Nutzung von Prozesswärme 2.2 Energieeffizienzsteigerung in Gebäuden 3.1 Produktion von Biogas1

3.2 Wärmeerzeugung durch Verbrennen von Biomasse 3.3 Nutzung von Umweltwärme 3.4 Solarenergie 4.1 Brennstoffwechsel für Prozesswärme 5.1 Effizienzverbesserung bei Personentransport oder Güterverkehr 5.2 Einsatz von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen 6.1 Methanvermeidung: Abfackelung bzw. energetische Nutzung von Methan2

7.1 Vermeidung und Substitution synthetischer Gase 8.1 Vermeidung und Substitution von Lachgas (N2O) 9.1 Biologische Sequestrierung: Holzprodukte

Angewandte TechnologieDer Energie-Ring ist ein Multienergiesystem das vorwiegend auf der Wärmepumpentechnologiebasiert. Als Energiequellen kommen Abwärme und Umweltenergie zum Einsatz. Das Netz kanngleichzeitig Wärme und Kälte liefern wodurch Kunden heizen und kühlen (Abwärme Nutzung) können.

Das Funktionsprinzip basiert auf zwei Ringen. Ein warmer Ring für die Heizwärme sowie ein kalterRing als Energiequelle für die Wärmeerzeugung und zum Kühlen. Kunden können Energie aus demEnergie-Ring beziehen und gleichzeitig auch überschüssige Energie in den Energie-Ring einspeisen.

1 Unter diesem Projekttyp sind Projekte aufzuführen, bei denen in landwirtschaftlichen oder industriellen Biogasanlagen Biogasproduziert wird und neben der reinen Methanvermeidung zusätzlich Bescheinigungen generiert werden aus der Nutzung diesesBiogases in Form von Wärme oder aus der Einspeisung in ein Erdgasnetz. Handelt es sich beim Projekt nur umStromproduktion, welche durch die KEV abgegolten wird und Bescheinigungen nur für den Methanvermeidungsteil generiert,

2 Unter diesen Projekttyp fallen Biogasanlagen, die ausschliesslich für die Methanreduktion Bescheinigungen erhalten sowieDeponiegasprojekte.

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Die Wärmeerzeugung erfolgt primär mit Wärmepumpen. Neben den Wärmepumpen kann auch diethermische Solarenergie oder Abwärme auf ausreichendem Temperaturniveau zur Wärmeerzeugungdirekt verwendet werden. Mit der Wärmepumpe wird 95% des Jahresenergiebedarfs abgedeckt.

2.3 Formale Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste) Die Gesuchsunterlagen sind vollständig und konsistent und es wurden die aktuellsten

Versionen der Grundlagen und Unterlagen verwendet. Der Gesuchsteller ist korrektidentifiziert. Es gab keine CRs und CARs in diesem Teil.

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3 Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Projektes

3.1 Rahmenbedingungen (2. Abschnitt der Checkliste)2.1 Die technische Beschreibung ist ausreichend und nachvollziehbar. Der Projekttypentspricht nicht einem ausgeschlossenen Typ. Die angewandte Technik entsprichtdem aktuellen Stand der Technik. Es gab hierzu keine CRs oder CARs.

2.2 Finanzhilfen und Wirkungsaufteilung: Das Projekt verfügt über keine Finanzhilfenoder Fördermittel. Die kantonalen Fördermittel sind seit 2013 ausgeschöpft undstehen für dieses Projekt nicht zur Verfügung. Eine etwaige zukünftige Möglichkeitvon Fördermitteln wird als Einflussfaktor ins Monitoring aufgenommen.

2.3 Abgrenzung zu anderen Instrumenten: In diesem Zusammenhang wurde CR1formuliert und eine Liste beantragt von Firmen, die später auf Schnittstellen hingeprüft werden können. Da diese Wärmebezüger noch nicht bekannt sind, kann dieserst im Rahmen des Monitorings erfasst und geprüft werden.

2.4 Umsetzungsbeginn: Der Umsetzungsbeginn fand am 17.08.2015 statt mit derBestellung des Bauwerks für die Pumpstation Immensee. Dies entspricht der erstenwesentlichen finanziellen Verpflichtung. Es gibt hierzu keine CRs oder CARs.

2.5 Projektdauer und Wirkungsdauer: Die Projekt- und Wirkungsdauer wurden korrektbestimmt und sind konsistent in den Berechnungsgrundlagen (KliK-Tool) und derProjektbeschreibung. Die Wirkungsdauer entspricht der Nutzungsdauer und beträgt15 Jahre. Der Gesuchsteller weist darauf hin, dass geplant ist, das Projekt länger zubetreiben.

Wie oben beschrieben unter 2.3 wurde CR1 im Zusammenhang mit Abgrenzung zu anderenInstrumenten so gelöst, dass bisher unbekannte Kunden im Rahmen von Monitoring undVerifizierung auf Schnittstellen geprüft werden.

3.2 Berechnung der erwarteten Emissionsverminderungen(3. Abschnitt der Checkliste)

3.1 Die Systemgrenzen und alle relevanten Emissionsquellen sind korrektbeschrieben.3.2 Die Einflussfaktoren sind nach Änderungen im Zusammenhang mit CR2 (sieheunten) ausreichend und nachvollziehbar beschrieben und fliessen in angemessenerWeise ins Monitoring ein.

3.3 Erwartete Projektemissionen wurden korrekt, angemessen und wo nötigkonservativ berechnet und sind in der Projektbeschreibung und denBerechnungsgrundlagen konsistent. Anpassungen aufgrund von CR 3 werden untenbeschrieben.

3.4 Alle Angaben und Annahmen in Bezug auf die Bestimmung desReferenzszenarios sind nachvollziehbar, plausibel und korrekt3.5 Alle Angaben und Annahmen in Bezug auf die Referenzentwicklung sindnachvollziehbar, plausibel und korrekt. Hierzu galt es CR4 zu lösen (siehe unten).

3.6 Die erwarteten Emissionsverminderungen wurden korrekt, nachvollziehbar,vollständig und konsistent in den Berechnungsgrundlagen und derProjektbeschreibung berechnet.

In der ersten Kreditierungsperiode werdenergab, dass diese Berechnungen

korrekt sind. In CR2 ging es darum weitere Einflussfaktoren zu erörtern (Mindestanforderungen Bund,

Kanton, Gemeinde und einhalten der Umweltvorschriften) und die relevanten Einflussfaktorenins Monitoring einfliessen zu lassen. Dies ist alles in angemessener Weise erfolgt, so dassCR2 geschlossen werden konnte.

In CR3 ging es um die Annahmen zur Berechnung der Projektemissionen, insbesondere umden Wirkungsgrad des Netzes, der korrigiert wurde und, zusammen mit der Jahresarbeitszahlder Wärmepumpe, plausibilisiert wurde. Der Wirkungsgrad des Netzes wurde mit 85%angemessen angesetzt und die Plausibilisierungen wurden ausführlich, nachvollziehbar undkorrekt durchgeführt.

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In CR4 wurden Inkonsistenzen bezüglich Wärmeversorgung und Wirkungsgrade bzw.Emissionsfaktoren zwischen den Berechnungsgrundlagen und derProjektbeschreibung angemessen korrigiert.

3.3 Zusätzlichkeit (4. Abschnitt der Checkliste)4.1 Die Wirtschaftlichkeitsanalyse ist angemessen und beinhaltet plausibleAnnahmen, die sich in der Grössenordnung von vergleichbaren Projekten befinden.So befinden sich der IRR ohne Abgeltung über die Projektdauer bei 0.92% und mitAbgeltung bei 3.34%. Dies entspricht einer für diesen projekttyp typischenGrössenordnung. Der eigentliche firmeninterne Benchmark von 6% wird nicht erreicht,aber es wird ausgeführt, dass firmenintern mit anderen Zeitdauern gerechnet wird alshier vorgegeben (siehe CR5 unten). Es wird bestätigt, dass das Projekt auf die Erlöseaus den Bescheinigungen angewiesen ist. Das erscheint dem Validierer plausibel undder Nachweis der Zusätzlichkeit ist erbracht.

4.2 Hemmnisanalyse Hemmnissegenannt und darauf hingewiesen, dass diese beispielhaft genannt werden und nichtquantifiziert. Dies ist auch nicht nötig, da die Zusätzlichkeit aufgrund derInvestitionsanalyse ausreichend belegt ist.

4.3 Praxisanalyse: Es wird ausreichend ausgeführt und plausibel dargelegt, dass dasProjekt nicht der üblichen Praxis entspricht.

In CR5 wurde geklärt, warum das Projekt durchgeführt wird, auch wenn mit Bescheinigungender firmeninterne Benchmark von 6% nicht erreicht wird. Es wird bestätigt, dass das Projektnur mit Erlösen aus Bescheinigungen durchgeführt wird. Die Investitionskosten sindweitestgehend noch nicht bekannt. Diese beruhen auf Erfahrungswerten. Dem Validierererscheinen diese als plausibel und im Rahmen der für diesen Projekttyp üblichenGrössenordnung. Aufgrund der Erläuterungen konnte CR5 geschlossen werden.

3.4 Monitoringkonzept (5. Abschnitt der Checkliste) 5.1 Die Nachweismethode für Emissionsverminderungen ist angemessen und korrekt

und basiert auf der Substitution fossiler Brennstoffe mit der Kerngrösse desWärmebezugs.

5.2 Die Daten und Parameter sind komplett und angemessen beschrieben hinsichtlichderer Erhebung und Plausibilisierung (siehe CR6 unten). Die Berechnungsformelnsind vollständig und korrekt.

5.3 Die Verantwortlichkeiten und Prozesse fürs Monitoring wurden angemessen undnachvollziehbar beschrieben (siehe CR7).

Das Monitoringkonzept wird als anwendbar, korrekt und angemessen beurteilt. Im Rahmen von CR6 wurden die vorher fehlenden Aspekte der relevanten Einflussfaktoren

und der Plausibilisierung einzelner zentraler Parameter neu und korrekt und angemesseneingefügt. Die Einflussfaktoren betreffen Energiepreise, mögliche zukünftige Fördermittel undetwaige Änderungen im Energierichtplan. Plausibilisierungen betreffen insbesondere diegemessenen Wärmebezüge und deren Plausibilisierung durch Rechnungen.In Rahmen CR7 wurden die vorher ungenügenden oder fehlenden Verantwortlichkeiten unddie Qualitätssicherung im Monitoring ausreichend und nachvollziehbar beschrieben.

4 Fazit: Gesamtbeurteilung des Projektes Die CRS 1-7 wurden wie oben und unten in der Checkliste aufgeführt zufriedenstellend gelöst

so dass alle CRs geschlossen werden konnten.Die Validierung des Projektes Energie-Ring Küssnacht umfasst die Analyse der Projektbeschreibunginklusive Begleitdokumente und den Vergleich mit den Anforderungen der Mitteilung. Aufgrund derFragen und Präzisierungen des Validierers wurden, wo nötig, die Projektbeschreibung und dieBerechnungsgrundlagen korrigiert und ergänzt.

Die Ergebnisse der Validierung basieren auf den bereitgestellten Unterlagen und können wie folgtzusammengefasst werden:

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Validierungsbericht

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Die formalen Anforderungen sind erfüllt. Die Zusätzlichkeit ist nachgewiesen. Die Berechnung der Emissionsverminderungen ist nachvollziehbar und korrekt. Das Monitoringkonzept enthält die erforderlichen Parameter und Methoden zur Bestimmung

und Nachweis der Emissionsreduktionen und definiert die Verantwortlichkeiten für Messung,Überwachung und Qualitätssicherung.

Das Projekt Energie-Ring Küssnacht erfüllt aus Sicht der Validierungsstelle die Anforderungen an einProjekt zur Emissionsverminderung gemäss CO2-Verordnung, Das Projekt Energie-Ring Küssnachtkann somit dem BAFU/BFE ohne weitere Auflagen (FARs) zur Registrierung empfohlen werden.

Die Validierungsstelle bestätigt hiermit, dass das folgende Projekt mithilfe der Projektbeschreibung,aller notwendigen zusätzlichen Dokumente in den Anhängen gemäss der Mitteilung des BAFUvalidiert wurde:

Energie-Ring Küssnacht

Die Evaluation des Projekts hat ergeben, dass es die gesetzlichen Anforderungen anKompensationsprojekte nach CO2-Verordnung:

erfüllt nicht erfüllt

Bei der nächsten Verifizierung / Validierung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

N/A

Ort und Datum:13.11.2015

Name, Funktion und Unterschriften

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Validierungsbericht

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Anhang

A1 Liste der verwendeten Unterlagen:

- Projektbeschreibung, V 5.1- Berechnungsgrundlagen: 0032_Antrag_KliK_2015_11_04_5 1.xlsx- Beleg Umsetzungsbeginn: Bestätigung_Umsetzungsbeginn.pdf- Energierichtplan und Teilrichtpläne:

0032_Energieplan_Prioritatsgebiete_Fann_2013_05_29.pdf 0032_Energieplan_Prioritatsgebiete_Immensee_2013_05_29.pdf 0032_Energieplan_Prioritatsgebiete_Kussnacht_Zentrum2013_05_2

9.pdf 0032_Erlauterungsbericht_2013_06_01.pdf Energie Total nach Haushaltung (3).pdf

- - Vollzugsmitteilung des BAFU «Projekte zur Emissionsverminderung imInland» vom Januar 2015

A2 Checkliste zur Validierung(separates Dokument)

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Checkliste zur Validierung

Diese Checkliste zur Validierung beruht auf der Vorlage Checkliste zur Validierung der Geschäftsstelle Kompensation,Version v2.0 / August 2015.Bitte prüfen Sie vor dem Ausfüllen dieser Vorlage, ob die vorliegende Version noch aktuell ist. Die aktuelle Version ist zu findenunter http://www.bafu.admin.ch/klima/13877/14510/14760/14762/index.html?lang=de

Energie-Ring Küssnacht

Projekt zur Emissionsverminderung in der Schweiz

Dokumentversion: V2

Datum: 13.11.2015

Validierungsstelle Ernst Basler + Partner

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Checkliste zur Validierung

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Teil 1: Checkliste

1. Formales Trifft zu Trifft nichtzu

1.1 Das Gesuch ist mittels der aktuellen Version der auf der BAFU-Webseite zur Verfügung gestellten Vorlagen und Grundlageneingereicht. (Rechtsgrundlagen, Mitteilung und ergänzende Do-kumente)

X

1.2 Die Projektbeschreibung und die unterstützenden Dokumentesind vollständig und konsistent. Sie entsprechen den Vorgabenvon Art. 6 CO2-Verordnung.

X

1.3 Der Gesuchsteller ist korrekt identifiziert. X

2. Rahmenbedingungen

2.1 Technische Beschreibung des Projekts Trifft zu Trifft nichtzu

2.1.1 Der Projekttyp entspricht nicht einem ausgeschlossenen Projekt-ang 3 der CO2-Verordnung).

X

2.1.2 Die angewandte Technologie entspricht dem aktuellen Stand derTechnik.

X

2.2 Finanzhilfen, Doppelzählungen und Wirkungsaufteilung Trifft zu Trifft nichtzu

2.2.1 Die voraussichtlich zur Verfügung stehenden Finanzhilfen sindkorrekt deklariert (Finanzhilfen für Finanzierung inklusive nichtrückzahlbaren Geldleistungen von Bund, Kantonen oder Ge-meinden zur Förderung erneuerbaren Energien, der Energieeffi-

i-lung notwendig ist1) ( Mitteilung Abschnitt 2.6.1).Kommentar für MB: Fördermittel wurden 2013 ausgeschöpftund nicht mehr offeriert.

X

2.2.2 Die Wirkungsaufteilung ist korrekt definiert und allfällige Abma-chungen von allen Akteuren unterschrieben (Art der Wirkungs-aufteilung, Mitteilung Abschnitt 2.6.3).

N/A

2.2.3 Im Monitoring sind Massnahmen zur nachweislichen Vermeidung).

N/A

2.3 Abgrenzung zu anderen Instrumenten und Massnahmen Trifft zu Trifft nichtzu

2.3.1 Die erwarteten Emissionsverminderungen werden nicht einemam Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen (Art. 40 ff.CO2-Verordung) oder einem Unternehmen mit Verminderungs-

2-Verordung) angerech-net.

X CR1

1 Vgl. Mitteilung, Tabelle 4

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Checkliste zur Validierung

3

2.4 Trifft zu Trifft nichtzu

2.4.1 Der Umsetzungsbeginn des Projekts oder Programms liegt beider Einreichung des Gesuchs nicht länger als drei Monate zu-rück.

X

2.4.2 Die Belege für den Umsetzungsbeginn sind konsistent mit denAngaben in der Projekt- oder Programmbeschreibung.

X

2.5 und Wirkungsdauer Trifft zu Trifft nichtzu

2.5.1a Bei baulichen Massnahmen: Die geplante Projektdauer ent-spricht der standardisierten Nutzungsdauer der technischen An-lagen.

1 in Anhang A2 der Mitteilung)

X

2.5.1b Bei nicht-baulichen Massnahmen: Die Dauer des Projekts oderder Vorhaben entspricht der Wirkungsdauer.

N/A

2.5.2 Bei Ersatzanlagen wird nur für die Restlebensdauer die volleAnrechnung der Reduktion geltend gemacht.

N/A

3. Berechnung der erwarteten Emissionsverminderung

3.1 Systemgrenzen und Emissionsquellen Abschnitt 4.1 sowie Anhang J Kasten 2)

Trifft zu Trifft nichtzu

3.1.1 Die Emissionsverminderungen werden im Inland erzielt. X

3.1.2 Alle direkten Emissionen sind mit einbezogen (geografischeAusdehnung, technische Teile, investitionsbedingte Anpassun-gen).

X

3.1.3 Alle indirekten Emissionen sind mit einbezogen. X

3.1.4 Alle Leakage-Emissionen sind mit einbezogen. X

3.2 Einflussfaktoren sowie Anhang J Tabelle 4 (ID 3.2))

Trifft zu Trifft nichtzu

3.2.1 Alle wesentlichen Einflussfaktoren sind identifiziert und be-schrieben.

X CR2

3.2.2 Nationales, kantonales und kommunales Recht werden bei derWahl der Referenzentwicklung berücksichtigt, bspw. Mindestan-forderungen von Bund, Kanton und Standortgemeinde

Anhang J, Tabelle 4).

X CR2

3.2.3 Das Projekt entspricht den geltenden Umweltvorschriften. X CR2

3.2.4 Für das Validierungsergebnis kritische Einflussfaktoren sind imMonitoringkonzept aufgeführt.

X CR2

3.3 Erwartete Projektemissionen Abschnitt 4.3)

Trifft zu Trifft nichtzu

3.3.1 Die Formel zur Berechnung der erwarteten Projektemissionen istvollständig und korrekt.

X

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Checkliste zur Validierung

4

3.3.2 Die erwarteten Projektemissionen werden mit den in der Mittei-lung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfak-toren) berechnet ( Mitteilung Anhang A3).

X

3.3.3 Die weiteren Annahmen zur Berechnung der erwarteten Pro-jektemissionen sind nachvollziehbar und zweckmässig.

X CR3

3.3.4 Die Annahmen zur Berechnung der erwarteten Projektemissio-nen sind konservativ und berücksichtigen alle relevanten Unsi-cherheitsfaktoren.

X

3.3.5 Alle Unterlagen zur Prüfung von Daten, Annahmen und Parame-tern der erwarteten Projektemissionen sind vorhanden.

X

3.3.6 Die Berechnung der erwarteten Projektemissionen ist vollständigund korrekt.

X

3.4 Bestimmung des Referenzszenarios Trifft zu Trifft nichtzu

3.4.1 Die zur Bestimmung des Referenzszenarios verwendete Metho-de ist korrekt.

X

3.4.2 Das Referenzszenario ist richtig bestimmt und beschrieben. X

3.5 Bestimmung der Referenzentwicklung Trifft zu Trifft nichtzu

3.5.1 Die Formel zur Berechnung der Referenzentwicklung ist voll-ständig und korrekt.

X

3.5.2 Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgege-benen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) be-rechnet.

X

3.5.3 Die weiteren Annahmen zur Berechnung der Referenzentwick-lung sind nachvollziehbar und zweckmässig.

X

3.5.4 Die Annahmen zur Berechnung der Referenzentwicklung sindkonservativ und berücksichtigen alle Unsicherheitsfaktoren.

X

3.5.5 Alle Unterlagen zur Prüfung von Daten, Annahmen und Parame-tern der Referenzentwicklung sind vorhanden.

X

3.5.6 Die Berechnung der Referenzentwicklung ist vollständig undkorrekt.

X CR4

3.6 Erwartete Emissionsverminderung Trifft zu Trifft nichtzu

3.6.1 Die erwarteten Emissionsverminderungen sind korrekt berech-net.

X

3.6.2 Die Wirkungsaufteilung aufgrund von nichtrückzahlbaren Geld-leistungen ist korrekt berechnet

X

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Checkliste zur Validierung

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4. Zusätzlichkeit

4.1 Wirtschaftlichkeitsanalyse Abschnitt 5.2 und Anhang J, Kasten 4)

Trifft zu Trifft nichtzu

4.1.1 Die zur Wirtschaftlichkeitsanalyse verwendete Analysemethodeist korrekt.

X

4.1.2 Die Formel zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit ist vollständigund korrekt.

X

4.1.3 Die Wirtschaftlichkeitsanalyse wird mit den in der Mitteilung vor-gegebenen Annahmen (bspw. Kapitalzins) berechnet.

X

4.1.4 Die weiteren Annahmen zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitsind nachvollziehbar und zweckmässig.

X CR5

4.1.5 Die Annahmen zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit sind kon-servativ und berücksichtigen alle Unsicherheitsfaktoren.

X

4.1.6 Alle Unterlagen zur Prüfung von Daten, Annahmen und Parame-ter der Wirtschaftlichkeitsanalyse sind vorhanden.

X CR5

4.1.7 Die Berechnung der Wirtschaftlichkeit ist vollständig und korrekt. X

4.1.8 Die Berechnung der Wirtschaftlichkeit ist konservativ. X

4.1.9 Sämtliche Finanzhilfen fliessen in die Wirtschaftlichkeitsanalyseein.

X

4.1.10 Es wurden zwei Berechnungsvarianten realisiert (mit und ohneEinrechnung von Bescheinigungen).

X

4.1.11 Das Projekt ist ohne die Ausstellung von Bescheinigungen fürEmissionsverminderungen nicht wirtschaftlich.

X

4.1.12 Die Sensitivitätsanalyse ist korrekt. (Alle Parameter, die einensignifikanten Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit haben, sind iden-tifiziert und werden berücksichtigt.)

X

4.1.13 Die Sensitivitätsanalyse ist robust (mindestens 10% Abweichungaller Hauptparameter, +/- 20% bei Baukosten grosser techni-scher Anlagen, +/- 25% bei Biogasanlagen).

Mitteilung Anhang J, Kasten 5)

X

4.1.14a Der Beitrag aus dem Erlös der Bescheinigungen leistet einenrelevanten Beitrag zur Überwindung der Unwirtschaftlichkeit:Die in Anhang J, Kasten 4 aufgeführten Mindestanforderungensind erfüllt (Erlös aus Bescheinigungen liegt bei mindestens 10%der budgetierten Gesamtkosten resp. IRR wird um mindestens2%-Punkte über die Projektdauer verbessert).Kommentar für MB: Der Beitrag aus dem Erlös der Bescheini-gungen ist bis 2020 eher gering aber auf die Lebensdauer von15 Jahren gerechnet ausreichend relevant.

X

4.1.14 b Falls 4.1.14a nicht zutrifft:Die Begründung, warum die finanzielle Zusätzlichkeit dennocherfüllt ist, ist plausibel und nachvollziehbar.

N/A

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Checkliste zur Validierung

6

4.2 HemmnisanalyseAbschnitt 5.4 und Anhang J, Kasten 6)

Trifft zu Trifft nichtzu

4.2.1 Die geltend gemachten Hemmnisse sind begründet.

Kommentar für MB: Es werden eine Reihe von Hemmnissenaufgeführt und plausibel beschrieben, jedoch nicht geltend ge-macht, da der Zusätzlichkeitsnachweis durch die Wirtschaftlich-keitsanalyse gegeben ist.

X

4.2.2 Die geltend gemachten Hemmnisse sind nicht aufwändige Be-willigungsverfahren, die fehlende Investitionsbereitschaft oderfehlende finanzielle Mittel, geringerer Gewinn oder tiefere Pro-jektrendite.

X

4.2.3 Die Hemmnisse sind korrekt quantifiziert, d.h. monetarisiert. N/A

4.2.4 Die mit der Überwindung des Hemmnisses verbundenen Kostenbetragen mindestens 10% der für die Projektumsetzung ge-samthaft budgetierten Mittel.

N/A

4.3 Praxisanalyse und Anhang J, Kasten 7)

Trifft zu Trifft nichtzu

4.3.1 Das Projekt entspricht nicht der üblichen Praxis. X

5. Monitoringkonzept und Anhang J, Kasten 1, Kasten 3 und Tabelle 5)

5.1 Nachweismethode für erzielte Emissionsverminderungen Trifft zu Trifft nichtzu

5.1.1a Die Formel zur Berechnung der erzielten Projektemissionen (expost) ist vollständig und korrekt.

Kommentar für MB: Die Projekt- und Referenzemissionen sindkorrekt in einer Formel zur Berechnung der Emissionsverminde-rungen aufgeführt (also nicht separat). Da die Parameter derFormeln alle korrekt separat aufgeführt sind, ist diese Ansatzaus Sicht der Prüfstelle in Ordnung.

X

5.1.1b Die Formel zur Berechnung der Referenzentwicklung (ex post)ist vollständig und korrekt.

X

5.1.1c Die gewählte Monitoringmethode ist geeignet und angemessen,d.h. eine wesentliche Fehleinschätzung der effektiven Emissi-onsverminderung kann mit ausreichendem Grad an Sicherheitausgeschlossen werden

m-.

X

5.1.2 Die Monitoringmethode ist vollständig und korrekt beschrieben. X

5.2 Daten und Parameter Trifft zu Trifft nichtzu

5.2.1 Alle zu überwachenden Daten und Parameter sind identifiziertund die entsprechende Datenquelle ist angegeben.

X CR6

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Checkliste zur Validierung

7

5.2.2 Die Art der Plausibilisierung der Monitoringdaten ist angegebenund angemessen.

X CR6

5.2.3 Die Erhebungs- und Auswertungsinstrumente sind aufgeführtund geeignet für die Bestimmung der Emissionen.

X

5.2.4 Messablauf und Messintervall sind definiert und angemessen. X

5.2.5 Die minimal nötige Messgenauigkeit ist angegeben und ange-messen.

X

5.3 Verantwortlichkeiten und Prozesse Trifft zu Trifft nichtzu

5.3.1 Die Verantwortlichkeiten und Prozesse zur Datenerhebung undDatenarchivierung sind klar definiert.

X

5.3.2 Die Verantwortlichkeiten und Prozesse zur Qualitätssiche-rung/Qualitätskontrolle sind definiert.

X CR7

5.3.3 Die Prozesse zur Informationsbeschaffung sind definiert. X

5.3.4 Prozesse und Infrastrukturen für die Archivierung der Daten sindangemessen und zweckmässig

X

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Checkliste zur Validierung

8

Teil 2: Liste der FragenFragen zu den Aussagen in der Checkliste, die nicht zutreffen hier formulieren (Blöcke nach Bedarfduplizieren):

CR 1 Erledigt X

2.3.1 Die erwarteten Emissionsverminderungen werden nicht einem am Emissionshandelteilnehmenden Unternehmen (Art. 40 ff. CO2-Verordung) oder einem Unternehmen mit

2-Verordung) angerechnet.

Frage (27.10.2015)

Bitte im Anhang eine Liste mit Firmen angeben, welche Wärme beziehen, die später auf Schnittstel-len geprüft werden kann.

Antwort Gesuchsteller (11.11.2015)

Zum heutigen Projektstand ist noch nicht bekannt welche Unternehmen Wärme beziehen werden (eswurde noch keine Verträge/ Vereinbarungen mit Unternehmen abgeschlossen).

Grundsätzlich liegt der Fokus auf der Nutzung der überschüssigen Abwärme aus den Unternehmen.Diese Wärme (die sonst an die Umwelt abgegeben wird) wird als Quelle für die Wärmepumpen ver-wendet. Aufgrund der Prozessanforderungen werden die Unternehmen keine Energie aus dem Ener-gie-Ring beziehen. Die Energieerzeugung und somit die Emissionsverminderungen der Energieer-zeugung bei Unternehmen die Abwärme liefern würden ist ausserhalb der Schnittstellen des Projek-tes.

Mögliche Abwärmelieferanten (keine Energiebezüger) sind: Lactalis SA, Rigihalle Küssnacht, Ger-resheimer, Hofstetter PCB

Fazit Validierer

Da die hierfür relevanten Wärmebezüger noch nicht bekannt sind, kann dies erst im Monitoring über-prüft werden. Hierzu ist aus Sicht des Validierers kein FAR nötig. CR1 kann somit geschlossen wer-den.

CR 2 Erledigt X

3.2.13.2.2

3.2.33.2.4

Alle wesentlichen Einflussfaktoren sind identifiziert und beschrieben.Nationales, kantonales und kommunales Recht werden bei der Wahl der Referenzent-wicklung berücksichtigt, bspw. Mindestanforderungen von Bund, Kanton und Standort-

Das Projekt entspricht den geltenden Umweltvorschriften.Für das Validierungsergebnis kritische Einflussfaktoren sind im Monitoringkonzept auf-geführt.

Frage (27.10.2015)

Bitte bestätigen, dass die Mindestanforderungen von Bund, Standortkanton und gemeinde bzgl. desAnteils an Erneuerbaren Energien in bestehenden Bauten, Sanierungen und Neubauten berücksich-tigt wurden bei Referenzentwicklung und Projektentwicklung.

Als wesentlicher Einflussfaktor wird ein Konkurrent genannt (Bau eines Biomassekraftwerks): Bitteerläutern warum in der Referenz und hinsichtlich dieses Kraftwerkes der Anteil an erneuerbarerEnergie nicht über den Vorgaben zur Referenzentwicklung seitens BAFU liegen würde (40/60% Re-gel und 30/70% Regel). Bitte zusätzlich erläutern, ob die Kunden Wärmebezüger sind des Konkur-renzprojektes. Handelt es sich beim Konkurrenzprojekt um ein Klimaschutzprojekt?

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Checkliste zur Validierung

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Bitte erläutern ob das Projekt den geltenden Umweltvorschriften entspricht.

Bitte eine Schlussfolgerung einfügen, welche Einflussfaktoren relevant sind und ins Monitoring auf-genommen werden, bez. Begründen warum dies nicht nötig ist.

Antwort Gesuchsteller (11.11.2015)

Mindestanforderungen:

Die Mindestanforderungen von Bund, Kanton und gemeinde an den Anteil erneuerbarer Energienwerden in der Referenzentwicklung und Projektentwicklung eingehalten. Gemäss EnergieverordnungKanton Schwyz Artikel 8 muss bei Neubauten und Anbauten mind. 80% erneuerbar sein. Für Sanie-rungen von bestehenden Gebäuden gibt es keine verbindlichen Vorgaben.

Konkurrenzprojekt:

Das Projekt stösst gem. unserem Wissen auf grossen Widerstand in der Bevölkerung, besonders beiden direkten Anwohnern. Diese erheben Einsprache gegen das Projekt und wollen diese bis vor dasBundesgericht weiterziehen.

Aktuell ist uns nicht bekannt, dass der Konkurrent bereits Verträge oder Vereinbarungen mit potenti-ellen Kunden abgeschlossen hat.

Für das Projekt wurde eine UVP durchgeführt und das Projekt als umweltverträglich klassifiziert.

Nach unserer Einschätzung wird das Projekt in der aktuellen Situation nicht in dieser Grösse odererst mit mehreren Jahren Verzögerung realisiert. Zudem gehen wir davon aus, dass es dem Konkur-renten nicht gelingen wird die Einwohner (Kunden) vom Projekt zu überzeugen.

Einhaltung Umweltschutzvorschriften:

Zur Prüfung der Umweltverträglichkeit wurde mit EBP eine Due Dilligence im Bereich Umwelt durch-geführt (Quelle: Due Dilligence Umwelt Kurzbericht, EBP, 07.07.2015, Holger Frantz)

Gemäss Anforderungen des BAFU (UVP-Handbuch Modul 2: UVP-Pflicht von Anlagen) ist für denEnergie-Ring keine UVP nötig.

Einflussfaktoren:

Die relevanten Einflussfaktoren sind ins Monitoring aufgenommen worden.

Fazit Validierer

Mindestanforderungen: Dieser Punkt ist mit der Erläuterung oben genügend erklärt.

Konkurrenzprojekt: Es ist zurzeit noch offen, ob dieses Projekt wie geplant realisiert wird. Wir gehendavon aus, dass allfällige Effekte in den 60%/40%, bzw. 70%/30% Regeln etc. beinhaltet sind. Es gibtzurzeit keinen Anlass davon auszugehen, dass sich die Referenz verändert durch das Projekt.

Einhaltung Umweltvorschriften: Mit der obigen Erläuterung ist dieser Punkt zu genüge erklärt.

Einflussfaktoren: Die relevanten Einflussfaktoren sind korrekt ins Monitoring aufgenommen worden.Dies sind relevante Energiepreise, mögliche zukünftige Fördermittel und etwaige Änderungen desEnergierichtplanes. Siehe auch CR6.

Insgesamt sind die Erläuterungen nachvollziehbar und plausibel. CR2 kann somit geschlossen wer-den.

CR 3 Erledigt X

3.3.3 Die weiteren Annahmen zur Berechnung der erwarteten Projektemissionen sind nach-

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Checkliste zur Validierung

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vollziehbar und zweckmässig.

Frage (27.10.2015)

Unterste Tabelle Seite 17 PB: Da der Wärmekonsum bei Konsumenten gemessen wird, ist nicht klar,wieso der Wirkungsgrad Netz eine Rolle spielt bzw. mögliche Verteilverluste. Der Wirkungsgrad desNetzes bei 15% scheint uns tief. Sind dies die Verteilverluste (dann wäre Wirkungsgrad = 85%)? Bittediesen Parameter und auch die Jahresarbeitszahl der WP belegen bzw. plausibilisieren.

Antwort Gesuchsteller (11.11.2015)

Berechnungsansatz:

Der formulierte Ansatz rechnet vom Kundenbedarf zurück zur Erzeugung. Deshalb ist hier der Verlustfür das Fernwärmenetz relevant, da die Anlagen diese Verluste im Netz ebenfalls erzeugen müssenund somit die Emissionen höher sind.

Verluste Netz:

Es handelt sich um Verluste von 15%. Der Wirkungsgrad ist dementsprechend 85%.

Plausibilisierung:

Es ist davon auszugehen, dass die Verluste in Netz 15% betragen werden. Das Netz wird nicht, wiebei konventionellen Fernwärmenetzen, auf konstanter Temperatur gehalten sondern nur nach Bedarfgeführt. Dadurch steigen die Verluste durch das Aufwärmen und Abkühlen des Netzes. Trotzdemsind durch die bedarfsgerechte Steuerung des Netzes sowie die tieferen Temperaturen bessere Ge-samtanlagenwirkungsgrade möglich als bei konventionellen Fernwärmenetzen.

Plausibilisierung Jahresarbeitszahl:

Die vereinfachte Berechnung der Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe erfolgt anhand der mittlerenQuellentemperatur T1 (8.4°C) sowie der mittleren Senkentemperatur T2 (51°C). Zuerst wird der Wir-kungsgrad nach Carnot berechnet. Für die den realen Wirkungsgrad muss der Gütegrad G (0.46) derAnlage berücksichtigt werden.

COPcarnot = (T1+273.15) / T1-T2) = (51.00 + 273.15) / (51.00 8.43) = 7.62

COPreal = JAZ = COPcarnot * G = 7.62 * 0.46 = 3.5

Fazit Validierer

Die Angaben und Erläuterungen zu Netzverlusten und Jahresarbeitszahl sind plausibel und korrekt.CR3 kann somit geschlossen werden.

CR 4 Erledigt X

3.5.6 Die Berechnung der Referenzentwicklung ist vollständig und korrekt.

Frage (30.10.2015)

Im Berechnungstool für das Projekt bitte folgende Aspekte prüfen / klären:

- -J32 und H-J33 (Wärmeversorgung bei Inbetriebnahme): DieseAngaben stimmen nicht mit den Angaben in der Projektbeschreibung überein (S.12). Bitteprüfen und abstimmen.

- Emissionsfaktoren): die Anga-ben stimmen nicht mit den Angaben in der Projektbeschreibung überein (z.B. S. 19, Wir-kungsgrad, Anteile der Energieträger). Bitte prüfen und abstimmen.

Antwort Gesuchsteller (11.11.2015)

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Checkliste zur Validierung

11

Wärmeversorgung bei Inbetriebnahme:

Hier wurden die Werte nicht sauber übertragen. Die Werte im Bericht sind richtig. Ich werde dasExcel Dokument folgendermassen anpassen:

Wirkungsgrad und Emissionsfaktoren:

Hier wurden die Werte ebenfalls nicht sauber übertragen. Die Werte im Bericht sind richtig. Ich werdedas Excel Dokument folgendermassen anpassen: Heizöl 70%, Erdgas: 8%, CO2-freie Energieträger:22%.

Fazit Validierer

Die falschen Werte wurden korrigiert und alle Angaben sind nun korrekt und konsistent in Excel Toolund der Projektbeschreibung. CR4 kann somit geschlossen werden.

CR 5 Erledigt X

4.1.4 Die weiteren Annahmen zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit sind nachvollziehbar undzweckmässig.

Frage (27.10.2015)

Der firmeninterne Zielwert für den Nettobarwert von 6% wird auch mit Erlösen aus den Bescheini-gungen in keinem Szenario der Sensitivitätsanalyse erreicht. Bitte erläutern wieso das Projekt reali-siert wird, obwohl der firmeninterne IRR nicht erreicht werden kann. Oder gilt für dieses Projekt einanderer Zielwert für den IRR, und wenn ja wieso? Bitte den Zielwert für den Nettobarwert belegen(zum Beispiel schriftliche Bestätigung).

Im Berechnungstool für das Projekt bitte folgende Aspekte prüfen / klären:

- Investitionskosten: Können Sie uns Offerten oder Belege für die Annahmen zur Berechnungder Investitionskosten liefern?

- Können Sie uns zu den Kostenberechnungen das ursprüngliche Berechnungsblatt zusenden,wo die Annahmen hinterlegt sind (aktuell sind die Zahlen ohne Berechnungen angegebenund daher sind die Annahmen sehr schwierig nachzuvollziehen).

Antwort Gesuchsteller (11.11.2015)

IRR:

Mit den Erlösungen aus den Bescheinigungen realisiert Cofely das Projekt. Der angegebene Bench-mark entspricht den internen Berechnungen gemäss dem Businessplan von Cofely. Der Business-plan basiert auf teilweise abweichenden Grundlagen im Vergleich zu den Vorgaben des KliK Tools.Beispielsweise wird der IRR über eine Projektlaufzeit von 20 Jahren gerechnet, da die Verträge über20 Jahre abgeschlossen werden. Da gewisse Kunden erst im fünften Jahr anschliessen werden läuftdas Projekt somit 10 Jahre länger als in der Betrachtung im KliK Tool. Das einen positiven Einflussauf den IRR hat.

Investitionskosten:

Da die genauen Investitionskosten aufgrund des frühen Projektstandes noch nicht bekannt sind be-ruhen die Investitionskosten auf Kennzahlen. Durch die langjährige Erfahrung im Bau und Betrieb vonAnlagen, sowie ähnlichen bereits realisierten Projekten können sehr genaue Investitionskostenschät-zungen angegeben werden. Die Kosten für die Erstellung des Bauwerks der Pumpstation bereitsbekannt.

Fazit Validierer

Die Begründung, dass intern mit anderen Laufzeiten gerechnet wird, was den IRR gegenüber dem im

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Checkliste zur Validierung

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KLiK Tool positiv auswirkt, in Kombination mit der Aussage, dass nach interner Überprüfung das Pro-jekt mit Erlösen aus Bescheinigungen durchgeführt wird, ist für den Validierer ausreichend, zumal dieWerte des IRR und dessen Erhöhung durch Bescheinigungen unseren zahlreichen Erfahrungen mitWärmenetzen entspricht.

Die Investitionskosten sind zu einem erheblichen Teil noch Schätzungen und fallen in den Bereichder Erfahrungswerte des Validierers. Dies gilt auch für die Kosten. Die Überprüfung der tatsächlichenKosten und Investitionen ist Bestandteil der ersten Verifizierung.

CR5 kann somit geschlossen werden.

CR 6 Erledigt X

5.2.1

5.2.2

Alle zu überwachenden Daten und Parameter sind identifiziert und die entsprechendeDatenquelle ist angegeben.Die Art der Plausibilisierung der Monitoringdaten ist angegeben und angemessen.

Frage (27.10.2015)

Die Liste der weiteren Aspekte des Monitorings wie zum Beispiel das Monitoring wichtiger Einfluss-faktoren (bspw. Zukünftige Fördermittel, relevante Energiepolitiken) fehlt. Bitte eine solche Liste mitwichtigen Aspekten einfügen und die Relevanz der Einflussfaktoren erläutern.

Eine Plausibilisierung von Schlüsseldaten, zum Beispiel mit Wärmezähler gemessener Wärmekon-sum wird plausibilisiert durch Verträge/Rechnungen der Wärmeabnahme fehlt. Bitte dies für Schlüs-selparameter ergänzen.

Bitte auch CR1 Punkt 2.2.3 berücksichtigen.

Antwort Gesuchsteller (11.11.2015)

Weitere Monitoring Aspekte:

Im Rahmen des Monitorings werden folgende Einflussfaktoren überprüft und können bei Bedarf dis-kutiert werden.

Entwicklung der EnergiepreiseVerfügbarkeit von neuen FördermittelnVeränderungen im EnergierichtplanEntwicklung der Konkurrenzsituation

Plausibilisierung Schlüsseldaten:

Die Plausibilisierung wird im Bericht ergänzt gemäss den nachfolgenden Angaben:

Zu plausibilisieren sind folgende Werte: Energiebezug der Kunden (AP Ersatz Ölkessel, AP ErsatzElektro, AP Ersatz Gaskessel) und Energieinput (AP Input Heizöl, AP Input Elektrizität).

Die Plausibilisierung des Energiebezugs der Kunden erfolgt anhand der Rechnungen die den Kundenzugestellt werden. Die Plausibilisierung des Inputs erfolgt anhand von Lieferantenrechnungen.

Fazit Validierer

Die wichtigsten Einflussfaktoren sind Bestandteil des Monitorings. Zusätzlich wurden die Plausibilisie-rung der wichtigsten Daten nachvollziehbar und plausibel ins Monitoring aufgenommen (bei den Pa-rametern selber). CR6 kann somit geschlossen werden.

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Checkliste zur Validierung

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CR 7 Erledigt X

5.3.2 Die Verantwortlichkeiten und Prozesse zur Qualitätssicherung/Qualitätskontrolle sinddefiniert.

Frage (27.10.2015)

Es wird nicht auf die Qualitätssicherung/-kontrolle eingegangen. Bitte ergänzen. Wer ist hierfür zu-ständig und für welche Prozesse im Monitoring gilt das 4-Augen Prinzip?

Antwort Gesuchsteller (11.11.2015)

Die Qualitätssicherung wird im Bericht angepasst und verständlicher beschrieben.

Beschreibung der Qualitätssicherung:

Die Organisation ist folgendermassen aufgebaut. Projektverantwortlich ist die Abteilung Energy Ser-vices von Cofely. Diese beauftragt die Abteilung Service der Cofely AG mit einem Serviceauftrag.Dieser Auftrag erfasst die Wartung/ Inspektion und Instandhaltung der Anlagen.

Die Erfassung der Daten für das Monitoring erfolgt durch die Abteilung Service. Die Erfassung erfolgtanhand der Messwerte aus dem Leitsystem und wird vom Servicepersonal jährlich durch ablesen derZähler vor Ort verifiziert. Die Abteilung rapportiert die Werte an die Abteilung Energy Services.

Die Abteilung Energy Services (Projekteigentümer Energie-Ring) ist verantwortlich für das Monitoringdes Projektes. Energy Services überprüft und pausibilisiert die Messwerte der Abteilung Service an-hand der Kunden- und Lieferantenrechnungen. Somit ist das Vieraugenprinzip sichergestellt.

Fazit Validierer

Die neue Beschreibung der Qualitätskontrolle und Sicherung ist nun ausreichend und nachvollzieh-bar. CR7 kann somit geschlossen werden.