ENTGELTORDNUNG I Der Dschungel im Tarifrecht · 2020. 8. 13. · Telefon (0 89) 57 83 88-01 Telefax...

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3 - 2012 Deutsche Polizei 1 Seit dem 1. 4. 1961 bestimmte der Bundesange- stelltentarif (BAT) über 40 Jahre lang die Rechtsverhältnis- se von uns damals noch Angestell- ten im öffentli- chen Dienst. Da die komplizierten Regelungen des BAT zunehmend Kritik ernteten, waren sich die Tarifvertrags- parteien einig, dass eine umfassende Re- form des öffentlichen Tarifrechts drin- gend notwendig sei. So vereinbarten sie am 9. 1. 2003, das Tarifrecht grundlegend neu zu gestalten. Die Verhandlungen darüber verliefen äußerst schwierig. Die Gewerkschaften erklärten die Verhand- lungen mit der TdL (Tarifgemeinschaft der Länder) für gescheitert und verhan- delten alleine mit Bund und VKA weiter. Somit trat der TVöD am 1. 10. 2005 in Kraft. Nach Wiederaufnahme der Verhand- lungen zwischen TdL und Gewerkschaf- ten kam es zu einer Einigung, die schließ- lich zum TV-L führte, der am 1. 11. 2006 in Kraft trat. Ursprünglich war hier beab- sichtigt, mit dem neuen Tarifrecht zeit- gleich das als veraltet und überholt ange- sehene Eingruppierungsrecht zu refor- mieren. Es galt, die Ablösung der Vergü- tungsordnungen des BAT und der Lohn- gruppenverzeichnisse des MTArb durch ein neues eigenständiges transparenteres Eingruppierungsrecht zu ersetzen. Dies war in dem vorgegebenen Zeitrahmen nicht zu verwirklichen. Daher einigte man sich darauf, bei Inkrafttreten des neuen Tarifrechts die bisherigen Ein- gruppierungsregelungen vorläufig beizu- behalten und die Verhandlungen über das neue Eingruppierungsrecht geson- dert fortzuführen. Verhandlungen zur Entgelt- ordnung dauerten fast 5 Jahre Nach zwölf Verhandlungsrunden ist es gelungen, eine neue Entgeltordnung auf der Basis der alten Tätigkeits- und Ein- reihungsmerkmale herbeizuführen. Im Rahmen der Entgeltrunde 2011 ist nun die endgültige Einigung über den Inhalt der Entgeltordnung erzielt worden. Bis zum 31. 12. 2011 wurde weiterhin auf der Basis der Eingruppierungsvorschriften eine Vergütungs- bzw. Lohngruppe be- stimmt. Im zweiten Schritt wurden diese anhand der Anlage 4 zum TVÜ-Länder der Entgelttabelle des TV-L zugeordnet. Die neuen §§ 12 und 13 des TV-L wurden mit nahezu dem gleichen Wortlaut der §§ 22 und 23 des BAT belegt und gelten nunmehr auch für Arbeitertätigkeiten. Einige Tätigkeitsmerkmale wurden ge- strichen, einige modernisiert und einige kamen neu dazu. Jedoch knüpft die „neue“ Entgeltordnung weitgehend an die bisherige Vergütungsordnung des BAT und des Lohngruppenverzeichnis- ses des MTArb an. Weiterhin gilt der Grundsatz der Tarifautomatik; der Tarif- beschäftigte wird automatisch in die Ent- geltgruppe eingruppiert, deren Tätig- keitsmerkmale die gesamte, von ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. Auch der Hälfte- Grundsatz besteht weiterhin; zeitliche Arbeitsvorgänge, die aufgrund des Vor- liegens der geforderten Tätigkeitsmerk- male den Anforderungen einer Entgelt- gruppe entsprechen, sind zu addieren. Ergeben sie mindestens die Hälfte der gesamten auszuübenden Tätigkeit, ist der Beschäftigte in dieser Entgeltgruppe ein- gruppiert. Diese Systematik gilt nunmehr auch für die Arbeitertätigkeiten. Unbestimmte Rechtsbegriffe behalten ihre Gültigkeit Die Tarifvertragsparteien brachten ih- ren Willen zum Ausdruck, dass eine Än- derung zur früheren Rechtslage nicht be- absichtigt ist. Auf diese kann trotz der da- mit verbundenen erheblichen Schwierig- keiten nicht verzichtet werden. Rechts- begriffe, wie gründliche, vielseitige und umfassende Fachkenntnisse sind weiter- hin in alle Richtungen dehnbar. Ein Beispiel: die Definition der „selb - ständigen Leistungen“ „Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen ent- sprechendes selbständiges Erarbeiten ei- nes Ergebnisses unter Entwicklung einer Der Dschungel im Tarifrecht LANDES J OURNAL BAYERN ENTGELTORDNUNG I Fortsetzung auf Seite 2 eigenen geistigen Initiative; eine leicht geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.“ Vom Beschäftigten werden Abwä- gungsprozesse verlangt, es werden Anfor- derungen an das Überlegensvermögen gestellt; der Beschäftigte muss also unter- schiedliche Informationen verknüpfen, untereinander abwägen und zu einer Ent- scheidung kommen. Dieser Prozess geis- tiger Arbeit kann bei entsprechender Routine blitzschnell ablaufen. Trotzdem bleibt das Faktum der geistigen Arbeit bestehen. Geistige Arbeit wird also im- mer dann erbracht, wenn der Beschäftigte sich bei der Arbeit fragen muss: Wie geht es weiter? Worauf kommt es nun an? Was muss als nächstes geschehen? Dies macht die Anwendung der Ein- gruppierungsnormen in der täglichen Praxis sehr schwierig. Nicht wenige Juris- ten meiden den Bereich des Eingruppie- rungsrechts und begründen dies mit dem Hinweis, dieses exotische Rechtsgebiet habe zu viele Gemeinsamkeiten mit der Passion der Kaffeesatzleserei. Dass kaum einer der betroffenen Beschäftigten in der Lage ist, anhand der unbestimmten Rechtsbegriffe seinen Aufgabenbereich zu bewerten, löst schon keine Verwunde- rung mehr aus. Bewährungs-, Fallgruppen und Tätigkeitsaufstiege wurden abgeschafft Eine Grundsatzentscheidung besagt allerdings, Aufstiege mit bis zu sechsjäh- riger Bewährung in der neuen Entgelt- ordnung „abzubilden“. Die Fristen zum Erreichen des Aufstiegs wurden nun auf den 31. 12. 2012 festgelegt. Tarifbeschäftigte der Entgeltgruppen 2 bis 8 mit Angestelltentätigkeiten, die seit dem 1. 11. 2006 neu eingestellt wur- den, waren in der Regel niedriger ein- gruppiert als die zum 1. 11. 2006 vom BAT übergeleiteten Angestellten, also benachteiligt. Danach können frühere Merkmale mit Aufstiegen nach bis zu sechs Jahren auf Antrag des Beschäftigten einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet werden.

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3 - 2012 Deutsche Polizei 1

Seit dem 1. 4.1961 bestimmteder Bundesange-stelltentarif(BAT) über 40Jahre lang dieRechtsverhältnis-se von uns damalsnoch Angestell-ten im öffentli-chen Dienst. Dadie komplizierten

Regelungen des BAT zunehmend Kritikernteten, waren sich die Tarifvertrags-parteien einig, dass eine umfassende Re-form des öffentlichen Tarifrechts drin-gend notwendig sei. So vereinbarten sieam 9. 1. 2003, das Tarifrecht grundlegendneu zu gestalten. Die Verhandlungendarüber verliefen äußerst schwierig. DieGewerkschaften erklärten die Verhand-lungen mit der TdL (Tarifgemeinschaftder Länder) für gescheitert und verhan-delten alleine mit Bund und VKA weiter.Somit trat der TVöD am 1. 10. 2005 inKraft.

Nach Wiederaufnahme der Verhand-lungen zwischen TdL und Gewerkschaf-ten kam es zu einer Einigung, die schließ-lich zum TV-L führte, der am 1. 11. 2006in Kraft trat. Ursprünglich war hier beab-sichtigt, mit dem neuen Tarifrecht zeit-gleich das als veraltet und überholt ange-sehene Eingruppierungsrecht zu refor-mieren. Es galt, die Ablösung der Vergü-tungsordnungen des BAT und der Lohn-gruppenverzeichnisse des MTArb durchein neues eigenständiges transparenteresEingruppierungsrecht zu ersetzen. Dieswar in dem vorgegebenen Zeitrahmennicht zu verwirklichen. Daher einigteman sich darauf, bei Inkrafttreten desneuen Tarifrechts die bisherigen Ein-gruppierungsregelungen vorläufig beizu-behalten und die Verhandlungen überdas neue Eingruppierungsrecht geson-dert fortzuführen.

Verhandlungen zur Entgelt-ordnung dauerten fast 5 Jahre

Nach zwölf Verhandlungsrunden ist esgelungen, eine neue Entgeltordnung aufder Basis der alten Tätigkeits- und Ein-reihungsmerkmale herbeizuführen. Im

Rahmen der Entgeltrunde 2011 ist nundie endgültige Einigung über den Inhaltder Entgeltordnung erzielt worden. Biszum 31. 12. 2011 wurde weiterhin auf derBasis der Eingruppierungsvorschrifteneine Vergütungs- bzw. Lohngruppe be-stimmt. Im zweiten Schritt wurden dieseanhand der Anlage 4 zum TVÜ-Länderder Entgelttabelle des TV-L zugeordnet.Die neuen §§ 12 und 13 des TV-L wurdenmit nahezu dem gleichen Wortlaut der§§ 22 und 23 des BAT belegt und geltennunmehr auch für Arbeitertätigkeiten.Einige Tätigkeitsmerkmale wurden ge-strichen, einige modernisiert und einigekamen neu dazu. Jedoch knüpft die„neue“ Entgeltordnung weitgehend andie bisherige Vergütungsordnung desBAT und des Lohngruppenverzeichnis-ses des MTArb an. Weiterhin gilt derGrundsatz der Tarifautomatik; der Tarif-beschäftigte wird automatisch in die Ent-geltgruppe eingruppiert, deren Tätig-keitsmerkmale die gesamte, von ihmnicht nur vorübergehend auszuübendeTätigkeit entspricht. Auch der Hälfte-Grundsatz besteht weiterhin; zeitlicheArbeitsvorgänge, die aufgrund des Vor-liegens der geforderten Tätigkeitsmerk-male den Anforderungen einer Entgelt-gruppe entsprechen, sind zu addieren.Ergeben sie mindestens die Hälfte dergesamten auszuübenden Tätigkeit, ist derBeschäftigte in dieser Entgeltgruppe ein-gruppiert. Diese Systematik gilt nunmehrauch für die Arbeitertätigkeiten.

Unbestimmte Rechtsbegriffebehalten ihre Gültigkeit

Die Tarifvertragsparteien brachten ih-ren Willen zum Ausdruck, dass eine Än-derung zur früheren Rechtslage nicht be-absichtigt ist. Auf diese kann trotz der da-mit verbundenen erheblichen Schwierig-keiten nicht verzichtet werden. Rechts-begriffe, wie gründliche, vielseitige undumfassende Fachkenntnisse sind weiter-hin in alle Richtungen dehnbar.

Ein Beispiel: die Definition der „selb-ständigen Leistungen“

„Selbständige Leistungen erfordern einden vorausgesetzten Fachkenntnissen ent-sprechendes selbständiges Erarbeiten ei-nes Ergebnisses unter Entwicklung einer

Der Dschungel im Tarifrecht

LANDESJOURNALBAYERN

ENTGELTORDNUNG I

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eigenen geistigen Initiative; eine leichtgeistige Arbeit kann diese Anforderungnicht erfüllen.“

Vom Beschäftigten werden Abwä-gungsprozesse verlangt, es werden Anfor-derungen an das Überlegensvermögengestellt; der Beschäftigte muss also unter-schiedliche Informationen verknüpfen,untereinander abwägen und zu einer Ent-scheidung kommen. Dieser Prozess geis-tiger Arbeit kann bei entsprechenderRoutine blitzschnell ablaufen. Trotzdembleibt das Faktum der geistigen Arbeitbestehen. Geistige Arbeit wird also im-mer dann erbracht, wenn der Beschäftigtesich bei der Arbeit fragen muss: Wie gehtes weiter? Worauf kommt es nun an? Wasmuss als nächstes geschehen?

Dies macht die Anwendung der Ein-gruppierungsnormen in der täglichenPraxis sehr schwierig. Nicht wenige Juris-ten meiden den Bereich des Eingruppie-rungsrechts und begründen dies mit demHinweis, dieses exotische Rechtsgebiethabe zu viele Gemeinsamkeiten mit derPassion der Kaffeesatzleserei. Dass kaumeiner der betroffenen Beschäftigten inder Lage ist, anhand der unbestimmtenRechtsbegriffe seinen Aufgabenbereichzu bewerten, löst schon keine Verwunde-rung mehr aus.

Bewährungs-, Fallgruppenund Tätigkeitsaufstiege wurden

abgeschafft

Eine Grundsatzentscheidung besagtallerdings, Aufstiege mit bis zu sechsjäh-riger Bewährung in der neuen Entgelt-ordnung „abzubilden“. Die Fristen zumErreichen des Aufstiegs wurden nun aufden 31. 12. 2012 festgelegt.

Tarifbeschäftigte der Entgeltgruppen2 bis 8 mit Angestelltentätigkeiten, dieseit dem 1. 11. 2006 neu eingestellt wur-den, waren in der Regel niedriger ein-gruppiert als die zum 1. 11. 2006 vomBAT übergeleiteten Angestellten, alsobenachteiligt.

Danach können frühere Merkmale mitAufstiegen nach bis zu sechs Jahren aufAntrag des Beschäftigten einer höherenEntgeltgruppe zugeordnet werden.

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2 3 - 2012 Deutsche Polizei

Die Höhergruppierung in die„kleine E 9“; in vielen Fällen eine

Blendgranate

Die „kleine E 9“ unterscheidet sich vonder „großen E 9“ in den verlängerten Stu-fenlaufzeiten. Fällt man bei einer Höher-gruppierung in die Stufe 2 der „kleinen E 9“ab, so verbleibt man hier fünf Jahre bis zum

Erreichen der Stufe 3. Hier wiederum ist einWechsel in die Stufe 4 erst nach neun Jahrenmöglich. Die Stufe 5 ist in der „kleinen E 9“nicht vorhanden. Vor allem bei Beschäftig-ten, die schon länger ihre Tätigkeit im öf-fentlichen Dienst leisten, kann eine sog.„Höhergruppierung“ zu finanziellen Einbu-ßen führen, da diese durch den langen Ver-bleib in den Stufen die Endstufe 4 erst garnicht mehr erreichen können. Ebenso mussbei dem Wechsel in die „kleine E 9“ auf dieAbsenkung der Jahressonderzahlung von95 auf 80% hingewiesen werden. So lässtsich z. B. bei einer 54-jährigen Beschäftigtenin der Entgeltgruppe 8, die nach Antragstel-lung in die „kleine E 9“ eingruppiert wird,ein Verlust von ca. 10 000 Euro errechnen.Da sie 2025 ihren voraussichtlichen Renten-eintritt erreicht, hat sie keine Möglichkeitmehr, die Endstufe 4 zu erreichen.

Vor allem also gilt:Nichts überstürzen!

Grundsätzlich hat jeder der betroffe-nen Beschäftigten die Möglichkeit zu

entscheiden, ob sie oder er im bisherigenRecht verbleiben will, also keine Ände-rung der Eingruppierung wünscht odereine Überleitung in das neue Recht undsomit die Anwendung der Entgeltord-nung beantragt. Eine automatischeÜberprüfung der Eingruppierung wird esnicht geben.

Sobald die Durchführungshinweisedes Bayerischen Staatsministeriums derFinanzen vorliegen, kann der Antrag aufÜberleitung in das neue Recht in der Zeitvom 1. 1. 2012 bis zum 31. 12. 2012 gestelltwerden. Sollte hier jemand im Laufe desJahres in die nächste Stufe seiner Ent-geltgruppe wechseln, hat dies keinerleiAuswirkungen, da die Überleitung im-mer rückwirkend zum 1. 1. 2012 vorge-nommen wird; egal, wann im Laufe desJahres der Antrag gestellt wird.

Bei einer etwaigen Beantragung einerhöheren Eingruppierung liegt die Ent-scheidung über Antragstellung und Risi-koabwägung ausschließlich bei dem oderder Beschäftigten selbst. Man sollte sichin jedem Fall bei einer geeigneten Stelleganz genau die finanziellen Auswirkun-gen einer Höhergruppierung errechnenlassen, um keine böse Überraschung zuerleben. Den Vorteilen einer Einreihungin eine höhere Entgeltgruppe können zu-sätzliche Nachteile, wie z. B. der Wegfallvom Strukturausgleich oder andere indi-viduelle Besonderheiten entgegenspre-chen.

Nachdem hier noch keine Erfahrun-gen der gültigen Entgeltordnung zu ver-zeichnen sind, wird uns die Zukunft zei-gen müssen, wie sich die „neue“ Entgelt-ordnung, die sich nach wie vor auf dieauslegungsbedürftigen Rechtsnormendes BAT bezieht, auf unsere Beschäfti-gung auswirkt.

LANDESJOURNAL Bayern

ENTGELTORDNUNG I

DEUTSCHE POLIZEIAusgabe: Landesbezirk BayernInternet: www.gdpbayern.de

Geschäftsstelle:Hansastraße 17/II, 80686 MünchenTelefon (0 89) 57 83 88-01Telefax (0 89) 57 83 88-10

Redaktion:Bernd FinkGermaniastr. 3980805 MünchenTelefon (01 71) 5 56 40 95E-Mail: [email protected]

Verlag und Anzeigenverwaltung:VERLAG DEUTSCHEPOLIZEILITERATUR GMBHForststraße 3 a, 40721 HildenTelefon (02 11) 71 04-1 83Telefax (02 11) 71 04-1 74Verantwortlich für den Anzeigenteil:Antje KleukerEs gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 33vom 1. Januar 2011

Herstellung:L.N. Schaffrath GmbH & Co. KGDruckMedienMarktweg 42–50, 47608 GeldernPostfach 14 52, 47594 GeldernTelefon (0 28 31) 3 96-0Telefax (0 28 31) 8 98 87

ISSN 0170-639X

Fortsetzung von Seite 1

Redaktionsschluss für die AusgabeApril 2012 ist am 12. März 2012. Zu-schriften bitte an die Redaktion.

REDAKTIONSSCHLUSS

NACHRUFE

Feldberg Friedrich, 96 Jahre,KG Landsberg/LechReichert-Walter Betty, 86 Jahre,KG BambergBeer Reinhold, 54 Jahre,KG WürzburgRumpel Karl-Heinz, 75 Jahre,KG SchweinfurtLässig Theresia, 63 Jahre,KG BePo Dachau

Holzapfel Heinz, 72 Jahre,KG AschaffenburgNickolai Horst, 78 Jahre,KG NürnbergBregenzer Daniel, 23 Jahre,KG BePo WürzburgHögner Anton, 25 Jahre,KG BePo Würzburg

Wir trauern um unsere Mitglieder

Wir werden ihnen ein ehrendes Andenken bewahren.

Bisherige Eingruppierung Aufstiege Künftige Eingruppierungbis zu 6-jährige Aufstiege undTätigkeit erfordert einemindestens 3-jährigeBerufsausbildung

Entgeltgruppe 5

übrige bis zu 6-jährigeAufstiege Entgeltgruppe 4

Entgeltgruppe 3

längere Aufstiege Entgeltgruppe 3bis zu 6-jährige Aufstiege Entgeltgruppe 6

Entgeltgruppe 5längere Aufstiege Entgeltgruppe 5

bis zu 4-jährige Aufstiege Entgeltgruppe 7 oderEntgeltgruppe 8

5- und 6-jährige Aufstiege Entgeltgruppe 7Entgeltgruppe 6

längere Aufstiege Entgeltgruppe 6

bis zu 6-jährige Aufstiege „kleine E 9“Entgeltgruppe 8

längere Aufstiege Entgeltgruppe 8

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3 - 2012 Deutsche Polizei 3

Bei Temperaturen bis zu minus 18 Grad Celsius sorgten über3000 Einsatzkräfte der Polizei Bayerns und anderer Bundeslän-der am Wochenende für den Schutz der mehr als 40 Außen- undVerteidigungsminister sowie mehrerer Staats- und Regierungs-chefs bei der 48. Sicherheitskonferenz in München. „Die eisigeKälte ist eine größere Herausforderung als die rund 1500 De-monstrationsteilnehmer, die sich trotz eines größeren schwar-zen Blocks weitgehend friedlich verhalten“, sagte der GdP-Landesvorsitzende Helmut Bahr.

Den Einsatzverlauf und die umfangreichen Betreuungsmaß-nahmen der GdP Bayern verfolgte auch der Bundesvorsitzendeder GdP, Bernhard Witthaut, vor Ort. Witthaut: „Es ist beein-druckend, mit welchem Engagement sich die Betreuerteams umdie eingesetzten Kolleginnen und Kollegen auch in den Nacht-stunden kümmern.“ Sie verteilten Heißgetränke, Fettstifte fürdie in der eisigen Kälte rasch aufplatzenden Lippen, Papierta-schentücher und Süßigkeiten. Die Besuche und Gespräche derBetreuer fanden bei den eingesetzten Kräften großen Anklang.

48. Sicherheitskonferenz in München:Polizei trotzt eisiger Kälte

LANDESJOURNALBayern

AUS DEM LANDESBEZIRK/AUS DEN BEZIRKEN

Die ersten glücklichen IPad-Gewinner

Im Rahmen der Mitgliederwerbeaktion konn-ten jetzt die ersten IPads an die Gewinner über-geben werden. Im Uhrzeigersinn sind dies dieSieger aus der BG Landesbehörden, der BGMünchen, der BG Niederbayern und der BGSchwaben Süd/West. Wir gratulieren ganz herz-lich und wünschen viel Spaß.

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4 3 - 2012 Deutsche Polizei

Am 1. 1.2012 wurdedas Gewalt-schutzgesetzzehn Jahrealt. Durch die-ses zivilrecht-liche Gesetzwurde Opfernvon Stalking

und Gewalt ein effektives Mittel andie Hand gegeben, sich gegenÜbergriffe zu wehren.

Die Polizei und viele Institutionen, diemit häuslicher Gewalt beschäftigt sind,haben sich für rechtliche Unterstützungeingesetzt. Es dauerte sehr lange, bis end-lich der Gesetzgeber die Notwendigkeitsah, Opfer in Not besonders zu schützen.In diesem Zusammenhang sahen mancheLänder die Notwendigkeit, ihr Polizei-aufgabengesetz zu ändern. Fazit ist je-doch, dass im gesamten Bundesgebietnun die Möglichkeit für die eingesetztenBeamtinnen und Beamten besteht,Schläger und damit Täter für einen be-stimmten Zeitraum der eigenen Woh-nung zu verweisen.

Viele frühere Befürchtungen, dass die-ser Täter dann keinen Unterschlupf fin-den würde, hat die Praxis nicht bestätigt.Die Möglichkeit der Wegweisung für diePolizei ist eine kurzfristige Lösung inakuter Not, aber das Gewaltschutzgesetzbietet den Geschädigten eine mittelfristi-ge Unterstützung, die Lebensumständefür die Zukunft zu regeln. Die Opfer er-halten gerichtlich eine gewisse Zeit, z. B.einen Anwalt zu beauftragen, finanzielleLösungen für die Familie zu erstellenoder auch nur, um Gemüter zu beruhi-gen.

Der Beschluss auf diesen Antrag kannvom Richter sehr individuell gestaltetwerden. Grundsätzlich ist ein Kontakt-und Näherungsverbot mit eingeschlos-sen. Dies kann auch den Versuch derKontaktaufnahme über Dritte beinhal-ten. Die Zuwiderhandlungen gegen ei-nen solchen Beschluss werden vom er-lassenden Richter mit einem nicht uner-heblichen Bußgeld bedroht. Somit erhältmittels Beschluss der oder die Begüns-tigte des Beschlusses das Recht, dass sichder Täter z. B. nicht näher als 100 m dem

Wohnsitz nähert und kann dies aucheinfordern. Die Polizei kann wenigstenseinen Platzverweis erteilen oder denBetreffenden entfernen. Nicht zuletztwird gegen den Täter Anzeige erstattet.

Doch nicht nur den Geschädigten hatdas Gewaltschutzgesetz positive Aspekteverschafft, sondern auch den eingesetz-ten Kolleginnen und Kollegen.

Die Frauengruppe der Gewerkschaftder Polizei Bayern hat schon lange immerwieder den Finger in die Wunde gelegt,Opfern häuslicher Gewalt aber auch deneingesetzten Kräften der Polizei prakti-sche Hilfestellung in Form eines Geset-zes an die Hand zu geben. Dies geschahauch durch Kontaktaufnahme mit ande-ren Ländern, die bereits aktiv gewordenwaren.

Wir haben auchfestgestellt, dassentgegen Prophe-zeiungen Institu-tionen wie die vor-handenen Frauen-häuser in keinsterWeise überflüssiggeworden sind. Esgibt noch immerviele Geschädigte,die sich lieber inden geschützten,wenn auch nichtkomfortablen Be-reich eines Frauen-hauses begeben.

VerschiedeneKostenträger se-hen die Notwen-digkeit von Inter-ventionsstellen.Diese Interventi-onsstellen stellensicher, dass einezeitnahe Kontakt-aufnahme mit denOpfern erfolgt,wenn dies vom Op-fer gewünscht wird.Opfer eines akutenEinsatzes sindmeist nicht in derLage, Informatio-nen und Beratungaufzunehmen.

Fazit: Das Ge-waltschutzgesetzwar ein großer

Schritt in die richtige Richtung. Es hataber gezeigt, dass nicht nur Hilfseinrich-tungen wie Frauenhäuser notwendigsind, sondern auch neue Stellen geschaf-fen werden sollten. Hilfseinrichtungensind sicherlich allgemein gewollt, eine fi-nanzielle Unterstützung ist aber drin-gend notwendig. Kommunen und Ge-meinden, die die Notwendigkeit sehen,werden oftmals durch die entstehendenKosten eingebremst.

Ein weiterer Schritt ist nun in diesemJahr das bundesweit eingerichtete Not-ruf-Telefon. Dies zeigt, dass auf Bundes-ebene die Notwendigkeit der Unterstüt-zung gesehen wird und deshalb solltenauch Kostenträger für derartige Maßnah-men grundsätzlich finanziell unterstütztwerden.

Zehn Jahre GewaltschutzgesetzVon Maria Plötz

LANDESJOURNAL Bayern

FRAUENGRUPPE

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Kundgebung am Stachus und

Demozug zum DGB-Haus München

der ver.di-Frauen München

- Infos siehe Rückseite -

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Wir laden ein zum InternationalenFrauentag in München

am 8. Märzmit

Christine Strobl2. Bürgermeisterin der Landeshauptstadt München

Simône BurgerVorsitzende DGB Kreisverband München

Kultur:

100 Jahre Intern. Frauentag in 13 SzenenFrauentheater von Corinna Poll

Beginn 19:00 Uhr(Einlass ab 18:00 Uhr mit Markt der Möglichkeiten im Foyer),

Gewerkschaftshaus München, Großer Saal,Schwanthalerstraße 64, 80336 München

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3 - 2012 Deutsche Polizei 5

Im Rahmen der JHV der KG Würzburgkonnte die Gewerkschaft der Polizei(GdP) zahlreiche langjährige Mitgliederehren. Funktionsträger der Gewerkschaftgaben einen Ausblick auf die bevorstehen-de Fusion der Würzburger Stadtdienststel-len. Bis auf den letzten Platz belegt war dasDJK-Vereinsheim in der Zellerau, wozahlreiche GdP-Mitglieder den Ausfüh-rungen des KreisgruppenvorsitzendenChristian Schulz sowie den Referaten desBezirksgruppenvorsitzenden Holger Zim-mermann und Herbert Kern vom GdP-Landesbezirk aufmerksam lauschten.

Der bereits zum dritten Malausgerichtete „GdP-Bowling-Cup“ fand bei den unterfränki-schen Kolleginnen und Kollegenüberregionale Beachtung. Genü-gend Arbeit im gewerkschaftspo-litischen Sinn wird es vor allembei der bevorstehenden Fusionder beiden PolizeidienststellenWürzburg West und Ost geben.Ende 2012 muss das Dienstge-bäude Augustinerstraße für diegeplante Generalsanierung geräumt sein,wobei Teileinheiten in dem ehemaligen

Verwaltungsgebäude der Firma Glas-Keiluntergebracht werden. Dort wird im lau-fenden Jahr das momentan leer stehendeGebäude für den Dienstbetrieb ertüchtigt.Christian Schulz versprach, dass sich dieGdP für adäquate Arbeitsplätze in der In-terimsunterkunft einsetzen wird – soweites die Umstände und der Kostenrahmenzulassen. „Eine zu sparsam ausgestatteteÜbergangslösung darf nicht zu Lasten derbisher hervorragenden und qualitativhochwertigen Arbeit der Würzburger Po-lizei gehen“, so Schulz.

Der Vorsitzende der GdP-Bezirksgrup-pe Unterfranken, Holger Zimmermann,sprach erneut den weiterhin bestehendenPersonalmangel auf den hiesigen Dienst-stellen an. „Die anstehenden Zuteilungenvon neuen Kolleginnen und Kollegen sei-en nur ein Tropfen auf dem heißen Stein“,mahnte Zimmermann. Er bedankte sichaußerdem bei der Würzburger Kreisgrup-pe für die geleistete Arbeit im vergange-nen Jahr.

Bei Polizeifusion nicht am falschen Ende sparen

LANDESJOURNALBayern

AUS DEN BEZIRKEN

Valentin-Musäumzieht Senioren an

Seit Jahren ist der erste Dienstag imMonat Termin der Münchner GdP-Senioren. Am 6. März aber nichtRhaetenhaus 14.30 Uhr, sondern11 Uhr am Isartor beim Valentin-Karlstadt-Musäum, denn im Turm-Stüberl bei Petra Perle dürfen dieWeißwürste nicht länger warten undspringen sonst aus dem Kessel.

Danach blicken wir im Museum indie Welt des genialen Querdenkers.Hinterher sollen manchmal schonIdeen für den schönsten Blödsinn desJahres entstanden sein. Wer noch mitdabei sein will, bitte anrufen:• Werner Brandl, 0 89/54 66 26 27• Fritz Werner, 0 89/61 87 36

AUF GEHT’S ZUR 5. JAHRESZEIT!

15. März 2012, 19.00 UhrAugustiner, Grüner SaalFußgängerzone/Neuhauserstr. 27, 80331 München

Mit dabei die

Jedes Mädel erhält einen Begrüßungs-Piccolo gratis!

Eintritt: 3,00 Euro/Abendkasse, Reservierungen 01525/4110100 oder 01525/4105533Verantwortung/Organisation BG München und GdP Service GmbH

Wir danken unseren Sponsoren:

www.gdpbayern.de

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6 3 - 2012 Deutsche Polizei

Der Vorsitzende der KG, Johann Hoh-ner, stellte in seiner Antrittsrede fest, dasssich die personelle und materielle Beset-zung der Inspektionen in den Landkreisenerneut verschlechtert hat. Die Situation beider Polizei bewertete Hohner „als an derGrenze des Erträglichen“. Er sprach dieHoffnung aus, dass wenigstens bei der Per-sonalzuteilung zum 1. 9. 2012 die bestehen-den Defizite Beachtung finden. Die letztenZuteilungen der Nachwuchsbeamten reich-te bei weitem nicht aus, um die im gleichenZeitraum in Pension gehenden Beamten zuersetzen.

Seiner Meinung nach kann es einfachnicht mehr so weitergehen. Eine neue Soll-stellenberechnung wäre dringend erforder-lich, um den gewaltigen Veränderungen imGroßraum München endlich Rechnung zutragen. Denn in den letzten 20 Jahren ist imGroßraum München alles mehr geworden,außer das Personal bei den Inspektionen.Der stellvertretende Landesvorsitzende

Peter Schall konnte die Aussagenvon Hohner nur bestätigen. Erführte aus, dass die polizeilicheArbeitsbelastung im Bereich desPräsidiums Oberbayern Nord un-bestritten die Höchste in ganzBayern ist. Nach seinen Berech-nungen liegt die absolute Bedarfs-untergrenze bei mindestens 300Beamten, um einen Ausgleich zuden anderen Präsidien zu errei-chen. Er forderte dringendes Handeln derpolitisch Verantwortlichen, denn die psy-chischen Erkrankungen sind deutlich an-steigend und belasten zusätzlich die Be-schäftigten und die Dienststellen.

Kollege Ernst Ziegenheim, ehemalsVorsitzender des Hauptpersonalrates, refe-rierte zum Thema BayZeit und Arbeitszeitbei der bayerischen Polizei. Er erläuterte dieProbleme bei der Stundenschreibung beiKrankheit, Urlaub und bei den verschiede-nen Arbeitszeitmodellen.

JHV der Kreisgruppe Verbund ErdingVon Ingrid Weinmaier

LANDESJOURNAL Bayern

AUS DEN BEZIRKEN

VL-Schulung der BG NiederbayernDie VL-Schulung der BG Niederbayern fand im schönen

Hotel „Zum Goldenen Anker“ in Windorf vom 27. 2. bis 28. 2.2012 statt. Die Schulungsleiter Günter Kellermeier, SiegfriedSaatberger und Andreas Holzhausen freuten sich über das sehrgroße Interesse der zehn Schulungsteilnehmer/-innen. Derstellv. Landesvorsitzende Martin Lehner sowie die Tarifspre-cherin der GdP, Karin Peintinger, ließen es sich nicht nehmen,die Schulung zu besuchen und dankten allen Teilnehmern fürihr Engagement. Die rechtliche Stellung des VL-Mannes/-Frauauf der Dienststelle wurde erläutert sowie die Strukturen derGdP aufgezeigt. Viele Informationen über die Leistungen derGdP rundeten die sehr gelungene Veranstaltung ab.

Eine besondere Gratulation gebührtedem Kollegen Josef Auer, der seit 62 JahrenMitglied in der GdP ist. Ihm konnte zum80. Geburtstag gratuliert werden. Für 40Jahre Treue zur GdP bedankte sich Hohnerbei Helmut Brummer mit einem Obi-Gut-schein und für sage und schreibe 50 JahreTreue erhielt Albert Meisinger einen Ben-zingutschein. Hohner bedankte sich bei al-len für die Treue und bat um Unterstützungfür die bevorstehende harte Zeit, denn nurgemeinsam ist sie zu bewältigen.

V. l. n. r.: Josef Peschl, Claus Pettinger, Ronny Schönberger, RobertKnapp, Andreas Bauer, Martin Lehner, Anita Herdrich, AndreasHolzhausen, Bär, Karin Peintinger, Susanne Simböck, AlexanderSchreiner, Günter Kellermeier, Siegfried Saatberger, Stephan Maier

Page 7: ENTGELTORDNUNG I Der Dschungel im Tarifrecht · 2020. 8. 13. · Telefon (0 89) 57 83 88-01 Telefax (0 89) 57 83 88-10 Redaktion: Bernd Fink Germaniastr. 39 80805 München Telefon

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