ERST DIE SAAT, DANN DIE ERNTE… · isches Patentamt am Scheideweg – Patente auf Pfl anzen und...

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Magazin für das Menschenrecht auf Nahrung von FIAN Österreich F O OD F IRST NR.2/12 KEINE PATENTE AUF SAATGUT, PFLANZEN UND TIERE! Seite 5 WIDERSTAND WÄCHST: AUFRUF ZU SAATGUTAKTIONSTAG Seite 7 HONDURAS: ERNEUTE GEWALT GEGEN BAUERNGEMEINSCHAFTEN Seite 11/12 ERST DIE SAAT, DANN DIE ERNTE FREIER ZUGANG ZU SAATGUT WIRD IMMER ENGER

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Magazin für das Menschenrecht auf Nahrung von FIAN Österreich

FOODFIRSTNR.2/12

KEINE PATENTE AUF SAATGUT, PFLANZEN UND TIERE! Seite 5

WIDERSTAND WÄCHST: AUFRUF ZU SAATGUTAKTIONSTAGSeite 7

HONDURAS: ERNEUTE GEWALT GEGEN BAUERNGEMEINSCHAFTEN Seite 11/12

ERST DIE SAAT, DANN DIE ERNTEFREIER ZUGANG ZU SAATGUT WIRD IMMER ENGER

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Alle aktuellen Termine gibt es auf www.fi an.at unter Termine!

Hunger.Macht.Profi te.: Filmleihe

2012 war für die Filmtage Hunger.Macht.

Profi te. ein sehr erfolgreiches Jahr. Wir

konnten die TeilnehmerInnenzahl im Ver-

gleich zu 2010 um fast 30 Prozent steigern.

Im Jahr 2012 haben 1313 Interessierte in

Vorarlberg, Oberösterreich, Steiermark und

Wien Dokumentarfi lme rund um das Recht

auf Nahrung gesehen und gemeinsam mit

den eingeladenen ReferentInnen diskutiert.

Das Projektteam konnte wieder alle Filme

aus dem Programm von 2012 für das Ver-

leihpaket sichern. Die Filme (auf DVD) kön-

nen kostenfrei an Privatpersonen, Regional-,

Orts- oder Inhaltsgruppen von FIAN Öster-

reich, Attac Österreich, ÖBV - Via Campesina

Austria und normale.at verliehen werden.

Voraussetzung dafür ist freier Eintritt bei

einer nicht-kommerziellen Filmvorführung.

Wir freuen uns auf viele weitere Filmaben-

de und wünschen spannende Filmminuten!

Die Filmliste ist abrufbar unter:

www.HungerMachtProfi te.at > Filmleihe

Neuer Mubende-Film: „Coffee to go“

Der neu veröffentlichte Film „Coffee to go

– Mit dem Geschmack der Vertreibung“

erinnert zum elften Jahrestag an eine Ver-

treibung in Uganda: Am 19. August 2001

vertrieb die ugandische Armee die Bevöl-

kerung mehrerer Dörfer in der Nähe von

Mubende von ihrem Land. Bis heute wurden

die Betroffenen nicht entschädigt.

Zum Film: www.fi an.at/mubendefi lm

O K T1 12 0 1 2

O K T0 32 0 1 2

O K T0 42 0 1 2

Hunger auf dem HolzwegLandraub in MosambikSeit Beginn lehnen sich lokale Bäuerinnen und Bauern

gegen Eukalyptus- und Föhrenplantagen der Firma Chik-

weti Company auf. Drei Gäste aus Mosambik berichten.

19:00 UhrC3, 1090 Wien, Sensengasse 3

Right to Food and Nutrition Watch 2012Präsentation und Diskussion: Was kostet der Hunger der Welt?Der Right to Food and Nutrition Watch ist der einzige pe-

riodische Report, der Staaten in der Erfüllung des Men-

schenrechts auf Nahrung überprüft.

19:30 UhrAlbert Schweitzer Haus1090 Wien, Schwarzspanierstraße 13

Food for Whom?Ausgehend vom FAO-Generalthema des Welternährungs-

tags – „Agricultural cooperatives – key to feeding the

world“ geht die Veranstaltung der Frage „Food: For Whom?“

nach.

18:30 UhrRadioKulturhaus, Großer Sendesaal1040 Wien, Argentinierstraße 30a

Soziale Grundrechte für alle!Podiumsdiskussion zum aktuellen Staatenbericht über

WSK-Rechte in Österreich.

19:00 UhrOBDS, 1060 Wien, Mariahilferstraße 81

O K T1 02 0 1 2

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EDITORIAL

der Zugang zu Saatgut ist die Grundlage für Ernährung. Die

Landwirtschaft in allen Teilen der Welt beruht darauf, dass Bäu-

erinnen und Bauern eine Auslese ihrer Ernte einbehalten, im

nächsten Jahr wieder aussäen und mit anderen tauschen. Auf die-

se Weise pfl egen und entwickeln sie ihr Saatgut beständig weiter.

Die Kontrolle über das Saatgut ist eine zentrale Voraussetzung

für die Sicherung des Menschenrechts auf Nahrung. Durch die

weltweite Ausweitung geistiger Eigentumsrechte wie Patente wird

die freie Verfügung über Saatgut schon seit längerer Zeit massiv

bedroht. Die Verpfl ichtung der Staaten, das Recht auf Nahrung zu

achten, zu schützen und zu gewährleisten, steht jedoch über dem

Schutz geistigen Eigentums. Damit die Saat auch weiterhin auf-

geht muss der freie Zugang zu Saatgut sichergestellt werden!

Nach einem einführenden Artikel ins Thema (S.2) beschäftigen

wir uns mit der Saatgutgesetzgebung auf EU-Ebene (S.4), der

parlamentarischen Bürgerinitiative „Keine Patente auf Pfl anzen

und Tiere!“, einem Aktionsaufruf für Saatgutsouveränität für den

16.Oktober (S.7) und der Bewegung für Gentechnikfreiheit in Bra-

silien (S.9). Außerhalb des Schwerpunkts warten aktuelle Berichte

aus Honduras (S.11/12) sowie die Ankündigung der dritten Runde

unserer Restaurantaktion „Mir isst es Recht“ (S.16) auf Sie.

Wir wünschen eine spannende Lektüre unserer zweiten eige-

nen Ausgabe. Empfehlen Sie uns doch in Ihrem Bekanntenkreis,

wenn Sie uns gerne lesen!

Brigitte Reisenberger im Namen des Redaktionsteams

LIEBE LESERINNEN UND LESER,

THEMA2 Essen beginnt mit der Aussaat

4 Alles, was Recht ist Saatgutgesetzgebung in der EU

5 Keine Patente auf Saatgut, Pfl anzen und Tiere!

6 Österreich: Saatguttausch schwer gemacht

7 Widerstand wächst Aktionsaufruf für Saatgutsouveränität

8 Soja in Brasilien Trendwechsel zur Gentechnikfreiheit?

9 Gift in Österreichs Wasser

VOR ORT10 Tage des Kampfes und des Sieges Die Rückkehr der

Gemeinde Brejo dos Crioulos auf ihr Land

11 Honduras: Bajo Aguán Kampf um Gerechtigkeit geht weiter

12 Erneute Gewalt gegen Bauerngemeinschaften

14 FIAN Philippinen Landfragen und städtische Verarmung

INTERVIEW12 „Grüne Wirtschaft ist kolonialistisch“ Interview mit der

honduranischen Indigenenaktivistin Berta Cáceres

ALLERLEI15 Rezension: Cases and Concepts on Extraterritorial

Obligations in the Area of Economic, Social and Cultural Rights“

15 Juni 2012: „European Right to Food Summer School“

in Berlin

16 FIAN Restaurantaktion „Mir isst es Recht“ geht in die dritte Runde

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In fast allen Gesellschaften weltweit

steht das Saatgut am Anfang der

Mahlzeit. Die Vielfalt an Kultur-

und Nutzpfl anzen ist nicht zuletzt

verantwortlich dafür, wie reichhaltig,

abwechslungsreich, bekömmlich und

nahrhaft unser Essen ist oder sein

kann. Es spiegelt sich im täglichen

Essen auch die Selbstbestimmung

und Kontrolle eines jeden Menschen

über das eigene Wohlbefi nden wider.

In der Arbeit des Menschenrechts

sich zu ernähren nimmt der Zugang

und die Verfügbarkeit über produkti-

ve Ressourcen eine zentrale Stellung

ein, dazu gehören neben Land und

Wasser auch die Kultur- und Nutz-

pfl anzenvielfalt oder allgemeiner die

biologische Vielfalt, der immer auch

eine kulturelle Vielfalt zugrunde liegt.

Die Vielfalt an Kulturpfl anzen sowie

Nutztieren- und pfl anzen (auch „Agro-

biodiversität) hat vor allem zu Beginn

der 90er Jahre des vorigen Jahrhun-

derts an politischer Bedeutung gewon-

nen. Damals bekam die nachhaltige

Nutzung der biologischen Vielfalt, der

Schutz geistigen Eigentums und die

Patentierbarkeit von lebenden Organis-

men, deren Eigenschaften oder Teile

davon, eine internationaler Dimension.

In den Jahrzehnten davor war die vo-

ranschreitende Modernisierung der

Landwirtschaft, Überproduktion und

Intensivierung in den Ländern des Nor-

dens sowie die Grüne Revolution in den

Ländern des Südens durch nationale

Politiken, staatliche Programme und

international mithilfe von UN-Fachor-

ganisationen vorangetrieben worden.

Vor diesem Hintergrund war die erste

globale Kampagne durchgeführt wor-

den, in der Kleinbauern- und bäuerin-

nen, LandarbeiterInnen und Landlose

gemeinsam mit FIAN für Agrarrefor-

men in zahlreichen Ländern kämpften.

Die Intensivierung (steigender Kapital-,

Chemie-, Energieeinsatz) von Landwirt-

schaft im Norden und zusehends im Sü-

den hat neben zahlreichen sozialen und

wirtschaftlichen Problemen auch die

ökologische Verengung der Kultur- und

Nutzpfl anzenvielfalt für die weltweite

Ernährung zu Tage gebracht.

UNZULÄNGLICHKEITEN GELTEN-DER INTERNATIONALER REGELN, INSBESONDERE WENN ES UM DEN SCHUTZ KOMMERZIELLER INTERESSEN GROSSER AGRAR-UNTERNEHMEN GING, WURDEN

KLAR SICHTBAR.

Mit der Integration des Abkommens

über geistige Eigentumsrechte (TRIPs) in

die Welthandelsorganisation (WTO) ver-

pfl ichteten sich WTO-Mitgliedsstaaten

internationale Mindeststandards zum

Schutz an geistigem Eigentum auf na-

tionaler Ebene umzusetzen, darunter

der Patentschutz aller technischer Erfi n-

dungen - auch Bio- und Gentechnologi-

en. Mit den in der WTO eingerichteten

Schiedsverfahren war das TRIPs zudem

mit einem effi zienten Durchsetzungs-

mechanismus versehen. Daraufhin

mussten in zahlreichen Staaten (auch

EU-Mitgliedsstaaten) Patentgesetze re-

formiert werden. Damit waren lebende

Organismen, deren Eigenschaften oder

Teile davon, auch in diesen Ländern

plötzlich direkt oder indirekt zum Ge-

genstand exklusiver Nutzungsrech-

te durch eine/n InhaberIn geworden.

Starke Marktkonzentration (bis hin zu

faktischen Monopolen auf einzelne

Sorteneigenschaften) begleiten diese

Entwicklungen. Die zehn größten Saat-

gutunternehmen weltweit kontrollieren

derzeit etwa 73 Prozent des globalen

kommerziellen Saatgutmarktes, fünf von

ihnen gehören auch zu den führenden

Agrarchemieunternehmen.1

Lange Zeit wurde die Debatte in Eu-

ropa über „Patente auf Leben“ haupt-

sächlich entlang von Gen- und Biotech-

nologien geführt. Mittlerweile zeigen

Statistiken ein anderes Bild: So haben

die Anmeldungen von Patenten auf kon-

ventionelle Pfl anzenzüchtungen beim

Europäischen Patentamt (EPA) zuge-

nommen. So berichtete die Initiative „no

patent on seeds“, dass bis Ende 2011 fast

2000 Patente auf Pfl anzen und etwa 1200

Patente auf Tiere vergeben wurden - mit

oder ohne Einsatz von Gentechnik.2

Patentanträge können aber auch über

den jeweiligen Züchtungseingriff in

Pfl anzen und/oder Tiere hinausgehen

ESSEN BEGINNT MIT DER AUSSAAT

2 // THEMA // FOODFIRST

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Gertrude KlaffenböckSektionskoordinatorin, FIAN Österreich

1 „Who will control the green economy?“, www.etcgroup.org, November 2011, pp22-232 vgl. www.no-patents-on-seeds.org, „Europä-isches Patentamt am Scheideweg – Patente auf Pfl anzen und Tiere aus dem Jahr 2011“, Christoph Then & Ruth Tippe, März 2012, p3

und deren Nachkommen/Produkte ein-

schließen. Potentielle Ansprüche auf

die gesamte Verwertungskette des Nah-

rungsmittels können sich daraus ablei-

ten lassen.

MIT PATENTEN SICHERN SICH ANTRAGSTELLER_INNEN EXKLU-

SIVE NUTZUNGSRECHTE.

Patente begründen einen Anspruch

auf Lizenzgebühren und schaffen vor

allem die Möglichkeit anderen („Drit-

ten“) die Nutzung über die Dauer der

Gültigkeit des Patentes zu verweigern.

Angesichts der Nahrungskrise/n welt-

weit liegt in diesen Tendenzen zur

Ausdehnung des „Exklusivanspruches

der Nutzung“ (z.B. auf konventionelle

Züchungsverfahren oder auf „Produkte

davon“) eine enorme Sprengkraft: Für

die Gesellschaft als gesamte als auch

das Recht der Menschen sich selbstbe-

stimmt zu ernähren jedes/jeder einzel-

nen.

Von der Aussaat zum Essen ist ein

langer Weg. Alle Gesellschaften sind

von geschlechtlichen Arbeitsteilungen

geprägt. Welche Aufgaben in der Ver-

arbeitung und Zubereitung und der

Landwirtschaft von Frauen und welche

von Männern übernommen werden,

wird im jeweiligen sozialen, kulturellen

und wirtschaftlichen Kontext bestimmt

bzw. ausverhandelt. Globale Machtver-

hältnisse schlagen sich in Verschie-

bungen dieses Gefüges von Geschlech-

terverhältnissen nieder. Oft sind es die

Frauen, die dabei zusätzliche Aufgaben

übernehmen oder auftretende Män-

gel ausgleichen müssen. Gerade in der

Landfrage wird schnell übersehen, dass

die Flächen und Gärten, die von Frauen

bewirtschaftet werden, einen wesent-

lichen Beitrag zur Mahlzeit darstellen.

Gemüse, Kräuter, Obst stellen oft die

einzigen verfügbaren Vitamin- oder Mi-

neralstoffquellen dar und sorgen für die

Bekömmlichkeit der Nahrung, ebenso

extensiv genutzte Pfl anzen, die in Wäl-

dern oder Grenzfl ächen wachsen, ge-

sammelt und geerntet werden.

Die jahrelange geringe Beachtung die-

ses Teiles der Ernährungswirtschaft in

der Agrarpolitik mag einer der Gründe

dafür sein, dass diese genetischen Res-

sourcen und die dahinterliegende Kul-

tur derzeit besondere Aufmerksamkeit

seitens der Industrie (u.a. für Patentan-

meldungen) fi nden.

DIE AGRARKULTUR UND DIE ESSKULTUR LIEGEN BEI WEI-

TEM NICHT IN ALLEN LÄNDERN SOWEIT AUSEINANDER, WIE IN DEN LÄNDERN DES NORDENS.

Die Rückkoppelung der Esskultur auf

die Agrarkultur ist nicht neu und füllt

ganze Bibliotheken. Trotzdem ist die

Frage zu stellen, warum Regierungen

bzw. Staaten anstelle des Schutzes ei-

ner nachhaltigen Verfügbarkeit und des

freien Zuganges einseitige Interessen in

den Vordergrund stellen.

In der Entwicklung von Instrumenten

zur Umsetzung des Rechts auf Nahrung

hat der Zugang zu genetischen Res-

sourcen vor allem in den FAO Voluntary

Guidelines für das Recht auf Nahrung

Eingang gefunden (vgl. Guideline Nr. 8).

Im Allgemeinen Rechtskommentar Nr.

19 hat das UN-Komitee über wirtschaft-

liche, soziale und kulturelle Rechte den

Unterschied von Menschenrecht und

geistigem Eigentumsrecht sowie die

daraus resultierenden staatlichen Ver-

pfl ichtungen herausgearbeitet. Im All-

gemeinen Rechtskommentar Nr. 12 zum

Recht auf Nahrung wird der Zugang zu

produktiven Ressourcen betont. Wenn

Staaten ihre menschenrechtlichen Ver-

pfl ichtungen für das Recht auf Nahrung

ernst nehmen wollen, ist es allerhöchste

Zeit, die exklusiven Nutzungsrechte an

Kultur- und Nutzpfl anzen bzw. an bio-

logischer Vielfa lt durch Unternehmen

zu überprüfen und den freien Zugang

durch entsprechende Reformen zu stär-

ken.

FOODFIRST // THEMA 3

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Eva GelinskyProSpecieRara (Schweiz) / IG SaatgutBeate KollerGeschäftsführung Verein ARCHE NOAH

Saatgut ist zurzeit gleich mehr-

fach Thema der EU Gesetzge-

bung: Im Bereich der Patente,

des Sortenschutzes und des Saatgut-

verkehrs. Die Saatgutindustrie kämpft

in allen Rechtsbereichen um die Aus-

weitung privater Eigentumsrechte.

Die Aneignung von Saatgut bzw. von

„genetischen Ressourcen“ durch global

agierende Unternehmen steht seit vie-

len Jahren in der Kritik und ist immer

wieder Gegenstand politischer Proteste.

Biopatente gerieten ab Mitte der 1980er

Jahre in den Fokus einer kritischen

Öffentlichkeit, als in den USA das erste

Bakterium patentiert wurde; 1984 löste

die erste Patentanmeldung auf ein trans-

genes Tier – die so genannte Krebsmaus

– weltweit Proteste aus.

Entscheidende politische und rechtli-

che Grundlagen für „Patente auf Leben“

auf EU-Ebene wurden mit der Biopa-

tentrichtlinie 1998 geschaffen, die eine

Patentierung nur dann nicht erlaubt,

wenn die Erfi ndung lediglich bei einer

Sorte (oder Rasse) angewendet werden

kann.

Auch 14 Jahre später sind Biopatente

in Europa nicht nur aus ethischer und

wissenschaftlicher Sicht äußerst um-

stritten. Die angeblich „innovationsför-

dernden“ Patente können den Zugang zu

„genetischen Ressourcen“ erschweren

oder blockieren, Forschung und Ent-

wicklung behindern, und in der land-

wirtschaftlichen und der züchterischen

Wertschöpfungskette unverhältnismä-

ßig hohe Kosten verursachen.

In den letzten Jahren haben insbe-

sondere Patentanträge auf konventionell

(ohne Gentechnik) gezüchtete Pfl anzen

stark zugenommen. In den meisten Fäl-

len ist die technische Innovation mini-

mal, der Umfang der Ansprüche aber

umso größer. Oft wird die gesamte Kette

der Lebensmittelproduktion vom Acker

bis zum Teller beansprucht. Mehrere

solcher Patente wurden bereits erteilt.

Zwar hat die Entscheidung der Großen

Beschwerdekammer des Europäischen

Patentamtes (EPA) im Dezember 2010

im Fall Brokkoli-Patent das Verbot der

Patentierung von „im Wesentlichen bio-

logischen Verfahren“ bekräftigt. Zent-

rale Fragen – etwa die, ob Pfl anzen, die

aus solchen Verfahren hervorgehen,

ihrerseits patentierbar sind – sind je-

doch nach wie vor offen; das EPA schafft

jedoch gerade in diesen rechtlichen

Graubereichen durch Patenterteilungen

Fakten. Somit bleibt die Durchsetzung

umfassender und wirksamer Verbote im

Bereich der konventionellen Züchtung

schwierig.

Auch in der derzeit laufenden Revisi-

on des EU Saatgutverkehrsrechts ist die

Frage der privaten Eigentumsrechte wie

ein roter Faden erkennbar. Beispielswei-

se wird für die zukünftige EU Verord-

nung vorgeschlagen, dass die Erteilung

eines (privatrechtlichen) Sortenschutzes

auf die Prüfung zur (öffentlichrechtli-

chen) Sortenzulassung quasi angerech-

net werden soll. Andererseits soll die

Sortenzulassung für alle Saatgutanbie-

ter verpfl ichtend bleiben – unabhängig

davon, ob sie Sortenschutz in Anspruch

nehmen wollen oder nicht. Ein eindeu-

tiger Beleg, dass hier nicht primär öf-

fentliche Interessen, sondern Unterneh-

mensansprüche bedient werden. Umso

bedauerlicher ist, dass unlängst auch

der EuGH die Rechtmäßigkeit des Saat-

gut-Handelsverbots für nicht zugelas-

sene Sorten bestätigt hat – dabei aller-

dings gleichzeitig die Verantwortung für

die Wahrung der Verhältnismäßigkeit

an die politische Sphäre delegiert hat.

Auf dem Spiel stehen die landwirt-

schaftliche Artenvielfalt, die Rechte der

Bauern und Bäuerinnen, die Freiheit der

Züchtung und letztlich die (Un)Abhän-

gigkeit von multinationalen Konzernen

unser aller Ernährung betreffend. Nur

mit weiterer Aufklärungsarbeit und

starken öffentlichkeitswirksamen Kam-

pagnen auf nationaler und EU-Ebene

wird die Politik zu den längst überfälli-

gen Anpassungen in der Biopatentricht-

linie und im Europäischen Patentüber-

einkommen, im Sortenschutz- und im

Saatgutverkehrsrecht zu bewegen sein.

ALLES, WAS RECHT IST

BIOPATENTE SIND AUS ETHI-SCHER UND WISSENSCHAFT-LICHER SICHT UMSTRITTEN

SAATGUTGESETZGEBUNG IN DER EU

4 // THEMA

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Die Idee zur parlamentarischen Bürgerinitiative „Kei-

ne Patente auf Pfl anzen und Tiere!“ kam uns bei der

heurigen Veranstaltung des Forums Kritischer Tier-

halterInnen in Klagenfurt.

Saatgutnetzwerke sind oft gut organisiert, aber wenige Tier-

halterInnen wissen, dass die Genetikkonzerne emsig daran

arbeiten, Kenntnisse und Kontrolle über die Genomdaten unse-

rer Nutztiere zu erlangen. Diese Daten werden mit Lizenzver-

trägen an Firmen weitergegeben, die dann Patente anmelden:

auf Gene, auf Zuchtmethoden und – wie der Konzern Mon-

santo – sogar auf Tiere und Zuchtherden. In der Folge führt

die beinahe uneingeschränkte wirtschaftliche Macht der Tier-

zuchtindustrie zu Monopolstellungen: z.B. beliefern nur vier

Konzerne die Welt mit Zuchtmaterial für Gefl ügel. Nach der

Europäischen Patentrichtlinie (98/44, Art. 8, 2) treffen solche

Patente auch auf den Nachwuchs dieser Tiere („jedes biologi-

sche Material“) zu. Unsere Idee war auch, die TierhalterInnen

in unsere Widerstandsaktionen einzubinden. Bürgerinitiative

deshalb, weil wir wollten, dass die Initiative von der Zivilge-

sellschaft ausgeht. Sie soll nicht schon vorab von politischen

Parteien vereinnahmt werden.

Bei der inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Thema

„Patente auf Leben und geistige Eigentumsrechte für Konzer-

ne“ wurde uns bald klar, dass wir einen gemeinsamen Kampf

für das Recht auf Nahrung führen und dass es daher nichts

bringt, Patente abzulehnen, das geringere Übel aber, z.B. Sor-

tenschutz und Nachbaugebühren zu akzeptieren. Hier fordern

wir deutlich mehr als die deutsche Initiative.

Wir sehen es auch als unsere Aufgabe, schonungslos auf-

zuzeigen wie undemokratisch politische Entscheidungen ab-

laufen „müssen“. Im Fall der Patente sind es Verträge zwischen

Regierungen, die der Politik fast keinen Handlungsspielraum

mehr erlauben. Denn die Mitgliedsstaaten der Welthandels-

organisation WTO sind nach dem WTO-Abkommen über

handelsbezogene Rechte auf intellektuelles Eigentum (TRIPS,

Artikel 27, Abs. 3) verpfl ichtet, Pfl anzensorten patentierbar

KEINE PATENTE AUF SAATGUT, PFLANZEN UND TIERE! SAATGUT BLEIBT GEMEINGUT

zu machen oder ein ähnliches System zum Rechtsschutz für

Pfl anzensorten einzuführen. Das gibt in vielen Ländern den

Regierungen die Legitimation, Patente und/oder ein Sorten-

schutz-System einzuführen, dass den Interessen ihrer Bevöl-

kerung entgegen steht.

Hinter den Patenten steht also auch die WTO – jene Organisa-

tion, die die globale Durchsetzung des Freihandels zum Auftrag

hat und die Abhängigkeit der Welt von den Industrieländern

und ihren dominanten Konzernen erhöht. Andere Verträge,

etwa der Vertrag über pfl anzengenetische Ressourcen (ITPGR),

der das bäuerliche Recht festschreibt, Saatgut aus eigener Ern-

te zu nutzen, nachzubauen, zu tauschen und verkaufen zu

dürfen, werden jedoch nicht in nationale Gesetze umgesetzt.

Wie geht’s weiter? Für den 16. Oktober, den Welternährungs-

tag wird bereits weltweit mobilisiert. Wir planen in Wien eine

medienwirksame Auftaktveranstaltung mit Tieren und Saat-

gutausstellung, wahrscheinlich vor der Niederlassung des eu-

ropäischen Patentamtes in Wien. Die notwendigen Unterschrif-

ten haben wir im Parlament abgegeben. Ab jetzt kann auch

elektronisch unterschrieben werden und das ist wichtig, denn

nur so werden wir ein parlamentarisches Hearing erreichen,

das uns die Möglichkeit gibt vorzusprechen und nochmal an

die Medien heranzutreten.

Neben dem Verbot der Biopatente fordern wir von der öster-

reichischen Regierung im Rahmen des Menschenrechts auf

Nahrung ihre Verpfl ichtung wahrzunehmen und die Rechte

der Bauern und Bäuerinnen auf Saatgut zu gewährleisten. Sie

muss auch verpfl ichtend die „farmers‘ rights“ auf freien Zu-

gang, Nutzung, Tausch und Verkauf von Saatgut und den in-

formellen Saatgutmarkt respektieren und in den gesetzlichen

Rahmen integrieren.

Florian WalterBiobauer, Forum Kritischer TierhalterInnen

FOODFIRST // THEMA 5

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Die Verwendung von hofeige-

nem Saatgut ist leider auch in

Österreich nicht mehr die Re-

gel, sondern die Ausnahme.

In Österreich gibt es zwar (noch) kei-

ne Nachbaugebühren, das heißt auch

geschützte Sorten dürfen auf eigenem

Land wieder ausgesät werden („zur ei-

genen Nutzung“). Schwierig wird es

aber, wenn LandwirtInnen oder Gärtne-

rInnen Saatgut verkaufen wollen: Die ös-

terreichische Saatgutverordnung sieht

zwar Ausnahmen vor, die in anderen

Ländern undenkbar wären, trotzdem ist

bei nicht gelisteten (freien) Sorten nur

Tausch und der nur in Kleinstmengen

zulässig. Bei Getreide sind es z.B. 200 kg

pro Sorte und Jahr, die abgegeben wer-

den dürfen. Das reicht bei Weizen gerade

einmal für einen Hektar Anbaufl äche,

bei Gemüse ist die Abgabemenge noch

viel geringer. In der Praxis wird natür-

lich oft gegen Geld getauscht, was bis-

her nicht beanstandet wurde.

Anders ist es, wenn man Saatgut auf

„fremden Namen und fremde Rechnung“

anbietet, also in einem Geschäft. Das ist

unzulässig und es droht eine Verwal-

tungsstrafe. Möglich wäre es allerdings,

das Saatgut dem Laden in Kommission

zu übergeben, was einer „erweiterten

Form des Tauschhandels auf eigenen Na-

men und Rechnung“ gleichkäme. Wich-

tig ist, dass extra abgerechnet wird. Die

Rechtssicherheit ist allerdings geringer,

es gibt keine Präzedenzfälle, nichts ist

ausjudiziert.

Gelistete Hochzuchtsorten dürfen

sowieso nicht weitergegeben wer-

den, außer minimale Kleinstmengen

für nachweislich züchterische Zwecke

(„Züchterprivileg“).

Seit einigen Jahren gibt es die Mög-

lichkeit, Landsorten als Erhaltungs-

sorten anzumelden (Erhaltungssor-

tenrichtlinie). Dieses „vereinfachte“

Zulassungsverfahren ermöglicht zwar,

dass Landsorten überhaupt verkauft

werden dürfen, aber es limitiert die

Verpackungsgröße oder beschränkt

den Verkauf auf eine bestimme „Ur-

sprungsregion“. So kann es passieren,

dass eine ursprünglich in halb Europa

vorkommende Sorte nur mehr dort ver-

kauft werden darf, wo sie angemeldet

wurde! LandwirtInnen haben außerdem

die Pfl icht, die verkaufte Saatgutmen-

ge jährlich und rechtzeitig an die EU-

Kommission zu melden und diese kann

jährlich die erlaubte Verkaufsmenge neu

festlegen.

Wegen Nichteinhaltung dieser un-

sinnigen Richtlinien (Verkauf von nicht

registriertem Saatgut) wurde der fran-

zösische Verein Kokopelli von der Saat-

gutfi rma graines baumaux auf Schaden-

ersatz (unlauterer Wettbewerb) geklagt.

Forderung: 50.000 Euro und Aufl ösung

des Vereins. Das französische Gericht

rief den EuGH an, um feststellen zu

lassen, ob diese Richtlinien überhaupt

EU-konform sind. Entgegen dem Plä-

doyer seiner Generalanwältin entschied

der EuGH jedoch nach Intervention der

European Seed Association, der Lobby-

organisation der Saatgutindustrie, dass

oberstes Ziel der EU-Landwirtschaft die

Steigerung der Produktivität sei, und

dass alle anderen Ziele, wie Schutz der

Biodiversität, „farmers‘ rights“, usw., die-

sem unterzuordnen wären. Die Richtli-

nien wurden also bestätigt. Jetzt ist die-

ser Verein zum Abschuss freigegeben.

Der Kampf ums Saatgut spitzt sich

also dramatisch zu, Solidarität und ge-

meinsame Aktionen sind mehr denn je

gefragt.

ÖSTERREICH: SAATGUTTAUSCH SCHWER GEMACHT

Florian WalterBiobauer, Forum Kritischer TierhalterInnen

6 // THEMA

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Heike SchiebeckLongo maï und ÖBV - Via Campesina Austria

Der dramatische Verlust der landwirtschaftlichen

Biodiversität und das Saatgut-Monopol weniger

Konzerne brachte seit 2005 Erhaltungsinitiativen

und SaatgutaktivistInnen europaweit bei den jährlichen

Treffen unter dem Motto „Let’s liberate diversity!“ zusam-

men.

Die EU begann 2008, ihre Saatgutgesetzgebung unter dem

massiven Druck der Saatgutindustrie zu überarbeiten und

nannte diesen Prozess „better regulation“. Wir befürchteten

eine ausschließliche Verbesserung für die Konzerne. Ein Teil

der „Let’s liberate diversity!“-Gruppe konzentrierte sich auf die

juristischen Fragen und versuchte, unsere Vorschläge von kle-

instrukturierter, vielfältiger Landwirtschaft und dem bäuer-

lichen Recht auf Saatgut in Brüssel einzubringen. Einige Ak-

tivistInnen begannen mit Zeitungsartikeln, Protestaktionen,

Filmveranstaltungen und Saatguttausch mehr Leute über das

Saatgutthema zu informieren und durch eine breitere Öffent-

lichkeit Druck von unten aufzubauen. So entstand die Kampa-

gne für Saatgut-Souveränität bei dem europäischen Treffen im

März 2010 in Graz. In mehreren Ländern der EU wurden etwa

60.000 Unterschriften gesammelt, die wir bei den Saatgutakti-

onen rund um den Tag des bäuerlichen Widerstandes im April

2011 in Brüssel an EU-ParlamentarierInnen übergaben, die sie

in Scheibtruhen zum EU-Parlament führten.

DAS BEWUSSTSEIN WÄCHST, SAATGUT SEI GE-MEINGUT, EIN TEIL UNSERES MENSCHENRECHTS

AUF NAHRUNG UND ZUSAMMEN MIT WASSER UND BODEN EINE WICHTIGE GRUNDLAGE UNSERER ER-

NÄHRUNGSSOUVERÄNITÄT.

Protestaktionen, gemeinschaftliche Vielfaltsäcker mit lokalen

Erdäpfelsorten unter Einbeziehung von Schulklassen und Saat-

guttauschbörsen sprießen überall in der EU aus dem Boden.

GärtnerInnen und SaatgutaktivistInnen treffen sich regional

bei Saatgut-Tauschkreisen und mindestens einmal jährlich zu

europaweiten Saatgut-Festivals, zuletzt in Nordgriechenland

bei dem Treffen von Peliti im April 2012, wo an 7.000 Besu-

cherInnen kostenlos Saatgut abgegeben wurde. Filme, die das

komplexe Thema anschaulich erklären, eine Anleitung „Wie

organisiere ich eine Saatguttauschbörse?“ und vieles mehr

können unter www.seed-sovereignty.org kostenlos herunter-

geladen werden. Auch die für den 16. Oktober 2012 geplanten

europaweiten Aktionen gegen die Saatgut-Konzerne sind dort

zu fi nden (siehe Aufruf).

WIDERSTAND WÄCHST

AKTIONSAUFRUF FÜR SAATGUTSOUVERÄNITÄT AM 16. OKTOBER 2012 - WELTWEIT

Die Kampagne für Saatgut-Souveränität ruft zu

Aktionen gegen die Saatgutindustrie auf!

Wir brauchen Saatgut-Souveränität als Grundlage

für Ernährungssouveränität, nicht die Dominanz

der Konzerne!

Lasst uns am 16. Oktober in vielen Ländern vor den

Büros der großen Saatgutkonzerne, ihrer Filialen oder

Lobby-Organisationen politische Aktionen organi-

sieren! Wir zählen auf euch! Findet heraus, welche

Saatgutfi rma in eurer Region dominiert und vielleicht

von einem der 10 größten Saatgutkonzerne kontrolliert

wird!

ORGANISIERT EINE KREATIVE PROTESTAK-TION UND NEHMT MIT DER KAMPAGNE FÜR

SAATGUTSOUVERÄNITÄT KONTAKT AUF!

Wir werden alle Aktionen auf unserer Website www.

seed-sovereignty.org veröffentlichen, um unseren ge-

meinsamen Kampf sichtbar zu machen und Informati-

onen, Ideen und Aktionsmaterial auszutauschen.

Nehmt teil und kontaktiert uns:

[email protected]

Links:

Kampagne für Saatgut Souveränität:

www.saatgutkampagne.org

Via Campesina: World Food Sovereignty Day 2011:

http://viacampesina.org

Seed Freedom Movement: www.seedfreedom.in

Declaration zum unterschreiben für Seed Freedom:

http://seedfreedom.in/declaration

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SOJA IN BRASILIEN

TRENDWECHSEL ZUR GENTECHNIKFREIHEIT?

Seit knapp zehn Jahren ist gen-

technisch verändertes (GV)

Saatgut in Brasilien erlaubt.

Schon viel länger kursiert es illegal

im Land. Der Sojaanbau ist in den

letzten Jahren sprunghaft gestiegen,

so auch der Anteil von GV-Soja. Doch

seit ein paar Jahren regt sich Wider-

stand gegen diesen Trend.

Im dünn besiedelten brasilianischen

Bundesstaat Mato Grosso strebt alles

nach dem grünen Gold: Zwischen dem

Cerrado und dem Amazonaswald wird

Soja im großen Stil angebaut.

DIE SOJAANBAUFLÄCHEN IN MATO GROSSO SIND VON ZWÖLF

HEKTAR IM JAHRE 1970 AUF HEUTE ÜBER SECHS MILLIONEN

HEKTAR GESTIEGEN.

In Städten wie Cuiaba, Diamantino

und Tangara ist fast jeder/jede im Ge-

schäft mit der Bohne. „Soja wird auch

als Währung verwendet: Im Handel

zwischen SaatgutproduzentInnen und

LandwirtInnen. Aber dafür müssen wir

gentechnisch verändertes Soja anbau-

en“, erzählt Tami Odashiro. Seit ihr Vater

vor fünf Jahren verstorben ist, managen

sie und ihre Mutter 20.000 Hektar Soja.

Mehr als drei Viertel davon sind ver-

pachtet. Seit zwei Jahren verwendet Fa-

milie Odashiro gentechnisch veränder-

tes Saatgut. Die Bewirtschaftung großer

Flächen scheint so für die Landwirtin

einfacher, Unkraut wird anfangs leichter

beseitigt.

BEI ABLIEFERUNG NICHT GENTECHNISCH VERÄNDERTER ERNTE BEKOMMEN LANDWIRT-

INNEN EINE PRÄMIE.

Ist die Ernte mit GV-Saatgut „verun-

reinigt“ steht LandwirtInnen keine Prä-

mie zu, obendrein fordern Saatgutfi rmen

Nachzahlungen von Lizenzgebühren.

Diese Gefahr fällt für Tami Odashiro seit

zwei Jahren zur Gänze weg. Rural, eine

Partnerfi rma von Syngenta, versorgt die

Familie mit GV-Saatgut und den dazu

passenden Pestiziden. „Von ihnen kam

der Vorschlag, gentechnisch veränder-

tes Saatgut zu verwenden. Die Prämie

für nicht GV-Soja ist zu gering, umzu-

stellen rentiert sich nicht. Jedoch sagen

uns viele, wir können nicht ewig GV-

Saatgut anbauen, aber warum weiß ich

nicht“, sagt Odashiro.

Abrange – der brasilianische Verein

für gentechnikfreies Saatgut - klärt auf.

Seit zwei Jahren organisiert er im Rah-

men des „Soja Livre“ Programms Vorträ-

ge direkt auf den Sojafeldern Brasiliens.

NACHDEM 2003 GV-SAATGUT LE-GALISIERT WURDE, HÄUFTEN SICH

DIE PROBLEME.

Zuerst sah man die negativen Folgen

im Süden Brasiliens. Konventionelle

SaatgutproduzentInnen mussten ab-

wandern - ihr Saatgut wurde zu teuer.

Brasiliens LandwirtInnen wurden im-

mer mehr in die Abhängigkeit einer

Saatgutfi rma getrieben, Lizenzgebüh-

ren wurden eingehoben, Verunreini-

gungen mit GVOs (gentechnisch verän-

derte Organismen) nahmen zu, Prämien

wurden gestrichen. Der Druck immer

größere Anbaufl ächen zu bewirtschaf-

ten, ließ Kleinbauern und -bäuerinnen

kaum Überlebenschancen. Aber auch

am Feld sah man die negativen Folgen

des industriellen Agrarmodels.

„Nach etwa drei Jahren treten die ers-

ten Probleme auf. Anfangs bekämpft die

Kombination aus GV-Saatgut und dem

Monsanto-Pestizid Glyphosat Unkraut

lückenlos. LandwirtInnen erfreuen sich

8 // THEMA

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Ursula BittnerVorstandsmitglied FIAN Österreich, war im Februar 2012 auf Recherche-reise in Brasilien.

GIFT IN ÖSTERREICHS WASSERDas Entlaubungsmittel Glyphosat, das vom Saatgut-

und Chemiemulti Monsanto unter dem Handelsnamen

Roundup vertrieben wird, plagt nicht nur Sojaprodu-

zentInnen in Brasilien und Kleinbauern und -bäuerin-

nen in Kolumbien, deren Coca-Plantagen mit erhebli-

chen Kollateralschäden für Grundnahrungsmittel und

Vieh besprüht werden. Das weltweit am häufi gsten

eingesetzte Unkrautbekämpfungsmittel wird auch in

Österreich massiv ausgetragen. Recherchen des Abge-

ordneten Wolfgang Pirklhuber ergaben, dass jährlich

mindestens 123 Tonnen im Lande verkauft werden.

Mit einem Anteil von 28 Prozent von den in Österreich

verkauften Herbiziden hält Roundup unangefochten

den ersten Platz. Obwohl UmweltschützerInnen seit

Jahren vor den Gefahren warnen, wurden 2008 Gly-

phosatkonzentrationen im Sickerwasser gemessen,

die den Trinkwasser-Grenzwert um das 80fache über-

stiegen. Landwirtschaftskammer und -ministerium

sehen aber keinen Handlungsbedarf. Die Zeitung des

Bauernbundes wird ja auch mit großzügigen Insera-

ten der Chemiemultis gesponsert. Pirklhuber hat für

2010 ein Inseratevolumen von 400.000 Euro errech-

net. In einer Parlamentarischen Initiative fordern die

Grünen nun ein Pestizid-Reduktionsprogramm und

den Ausbau der Forschung über biologische Schäd-

lingsregulierung. Glyphosat-haltige Pestizide sollen

verboten werden, bis die Auswirkungen auch auf die

Tiermast evaluiert sind. Zu einem Hearing im Parla-

ment luden sie die Expertin Martha Mertens vom In-

stitut für Biodiversität an der Uni Regensburg. Nach

den Forschungsergebnissen ihres Instituts gefährde

Glyphosat die menschliche und tierische Gesund-

heit, beeinträchtige die Bodenfruchtbarkeit, schädige

„Nichtzielorganismen“, wie Amphibien und führe zur

Entwicklung resistenter Beikrautarten. Ihr Fazit: „Sein

Einsatz kann nicht Teil einer nachhaltigen Landwirt-

schaft sein“. Immerhin konnte im Frühjahr die Ein-

richtung eines Unterausschusses Pfl anzenschutz im

parlamentarischen Landwirtschaftsausschuss durch-

setzt werden. Dort werden die Bedenken gegenüber

Glyphosat und den Neonicotinoiden, die für das Bie-

nensterben mitverantwortlich sein sollen, unter Bei-

ziehung von ExpertInnen geprüft. Bis Jahresende soll

es eine Entscheidung über ein Verbot geben. Obwohl

die SPÖ die Skepsis der Grünen teilt, will sie bisher

aus Koalitionsdisziplin keinem Verbot zustimmen. Die

nächste Sitzung des Unterausschusses Pfl anzenschutz

ist am 28. September.

Ralf Leonhard, Vorstandsmitglied FIAN Österreich

hoher Erträge. Doch viel schneller als normal wird das Un-

kraut resistent. Immer mehr und stärkere Pestizide müssen

verwendet werden“, erzählt Ricardo Tatesuzi de Sousa, Ge-

schäftsführer von Abrange.

RUND 80 PROZENT DER 25 MILLIONEN HEKTAR SOJA SIND HEUTE GENTECHNISCH VERÄNDERT.

Abrange und „Soja Livre“ zeigen den LandwirtInnen Alter-

nativen. „Soja Livre“ heißt so viel wie unabhängiges und freies

Soja. Frei von Lizenzen und der Verpfl ichtung immer wieder

GV-Saatgut zu kaufen. Der Vorteil: LandwirtInnen besitzen

und managen ihr Land selbst, wodurch Fruchtfolge, Unkraut-

bekämpfung und die nachhaltige Pfl ege des Bodens wichtige

Überlegungen sind. GV-Saatgut ist hier keine Option und so

hat Brasilien als einziger der „Big-Players“ in der Sojawirt-

schaft einen über 20-prozentigen Anteil an Gentechnik-freiem

Saatgut. Abrange will die Forschung für die Züchtung Gen-

technik-freier Sorten und passende Pfl anzenschutzkonzepte

fördern. Der Verein klärt ProduzentInnen und KonsumentIn-

nen auf und setzt sich für eine Produktkennzeichnung ein.

„Ich bin, wie die meisten Brasilianer, für die Moderne. Aber die

Gentechnik brachte Brasilien keine Vorteile. An jedem verkauf-

ten Saatgut verdient Monsanto mit. Die einzige Konkurrenz für

GV-Saatgut ist Gentechnik-freies Saatgut. Gibt es hier keinen

Markt, keine Nachfrage – also keine Konkurrenz – mehr, kann

Monsanto den Saatgutpreis willkürlich nach oben treiben, und

damit auch den Preis für Soja“, befürchtet Tatesuzi de Sousa.

FOODFIRST // THEMA 9

Page 12: ERST DIE SAAT, DANN DIE ERNTE… · isches Patentamt am Scheideweg – Patente auf Pfl anzen und Tiere aus dem Jahr 2011“, Christoph Then & Ruth Tippe, März 2012, p3 und deren

Brejo dos Crioulos ist eine

aus 512 Familien bestehende

Quilombola-Gemeinschaft im

Norden des brasilianischen Bundes-

staates Minas Gerais. Die Quilombola

sind Nachkommen entfl ohener afri-

kanischer SklavInnen und kämpfen

seit über 13 Jahren für die rechtliche

Anerkennung ihres Landes und damit

das Menschenrecht auf Nahrung.

FIAN Brasilien und andere Organi-

sationen unterstützen den Kampf seit

2008, was zur Beschleunigung des Pro-

zesses und zum Empowerment der Ge-

meinschaft beigetragen hat. Z.B. wurde

eine Unterzeichnung des Dekrets vom

29. September 2011 durch die Präsiden-

tin Dilma Rousseff erreicht. In diesem

Dekret werden die zum Territorium des

Quilombos Brejo dos Crioulos gehören-

den Ländereien zu „Land von sozialem

Interesse” erklärt und so für den Prozess

der Landtitelvergabe freigegeben.

Mit der Unterzeichnung erkennt der

brasilianische Staat das Recht der Men-

schen von Brejo dos Crioulos auf ihr

Territorium an. Für das ganze Land ein

großer Fortschritt bei der Umsetzung

der Menschenrechte. Das Dekret könn-

te zum Präzedenzfall werden. Als ers-

tes und bisher einziges der Regierung

Rousseff setzt es für EigentümerInnen

von Land, das einer Quilombola-Ge-

meinschaft zusteht, eine Enteignung

und Entschädigung um.

Während der zwei Jahre Gültigkeit

müssen die entsprechenden Enteig-

nungsprozesse umgesetzt werden; erst

dann können Landtitel ausgestellt wer-

den. Andauernder Druck ist nötig, um

zu verhindern, dass es den Familien von

Brejo dos Crioulos so ergeht wie jenen

44 Quilombola-Gemeinschaften, deren

Land seit 2006 von der Regierung frei-

gegeben wurde, von denen jedoch ledig-

lich drei ihre Landtitel erhalten haben.

Seit Dezember 2011 hält FIAN Semi-

nare und Workshops mit den Familien

und PartnerInnen, um Strategien zu

erarbeiten, die den schwierigen Umset-

zungsprozess befördern können. Eine

Stärkung der Gemeinschaft und ihrer

lokalen Interessenvertretung sowie ein

effektives Monitoring der Umsetzung

des Dekrets sind nötig. Folgende Strate-

gien wurden festgelegt:

1. Stärkung der politischen Ar-

beit vor Ort: Gemeinsames Erstellen ei-

nes Fortbildungsplanes sowie strategi-

scher Aktionen – halbjährliche Treffen.

2. Politischer Druck: Lobbyarbeit

TAGE DES KAMPFES UND DES SIEGESDIE RÜCKKEHR DER GEMEINDE BREJO DOS CRIOULOS AUF IHR LAND

bei regionalen und nationalen Entschei-

dungsträgerInnen.

3. Monitoring der Umsetzung des

Dekrets: Zielsetzung und Einhaltung

der entsprechenden Fristen durch die

Behörden.

Erste Schritte sind bereits getan.

So soll die Agrarreformbehörde INC-

RA eine Besichtigung der elf größe-

ren der insgesamt 79 Ländereien, etwa

70 Prozent des gesamten betroffenen

Territoriums, bis Juni erreichen. Diese

ermöglicht, dass die Gemeinschaft die

Ländereien nach der Enteignung nut-

zen kann, ohne die Titelvergabe abwar-

ten zu müssen.

Falls die für die Enteignungen not-

wendigen Schritte nicht bis Septem-

ber 2013 vollzogen werden, müsste ein

neues Dekret erlassen werden, was den

Prozess der Landtitelvergabe weiter ver-

zögern würde. Daher ist die FIAN-Arbeit

beim Monitoring und der Stärkung der

Quilombola-Gemeinschaft von großer

Bedeutung.

Céiia Varela und Jônia RodriguesSekretariat von FIAN Brasilien (gekürzte Fassung)

September 2011: Die brasilianische Präsidentin Dilma Rousseff mit Mitgliedern der Quilombola-Gemeinde nach Unterzeichnung des Dekrets, das ihnen erlaubt,

auf ihr traditionelles Land zurückzukehren.

10 // VOR ORT // FOODFIRST

Page 13: ERST DIE SAAT, DANN DIE ERNTE… · isches Patentamt am Scheideweg – Patente auf Pfl anzen und Tiere aus dem Jahr 2011“, Christoph Then & Ruth Tippe, März 2012, p3 und deren

Lisa SterzingerVorsitzende FIAN Österreich

Die von FIAN Ende Mai koordinierte öffentliche Anhö-

rung über die äußerst kritische menschenrechtliche

Situation in Bajo Aguán zeigte Anfang Juli Erfolg.

Die regionalen Gerichte in Trujillo und Tocoa entschieden

nach dem langen verlustreichen Konfl ikt, dass einige der

umstrittenen Plantagen der Unternehmer zu Unrecht auf

dem Land der Bauerngemeinschaften errichtet worden sei-

en. Doch dann erreichten die Palmölbarone, dass die Urtei-

le zurückgenommen wurden, In den letzten Wochen kam es

erneut zu staatlicher Gewalt (Bericht S.12).

Viele Bäuerinnen und Bauern berichteten von Folter, Vertrei-

bung und Morden. „Die Witwen der ermordeten Bauern, der

Vater des erschossenen Journalisten, der 17-jährige Junge, der

von Sicherheitskräften gefoltert wurde: sie wollen Gerech-

tigkeit, sie brauchen Schutz, ein Ende der Strafl osigkeit und

eine dauerhafte und gerechte Lösung des Landkonfl ikts mit

den Palmöl-Unternehmern“, berichtet FIAN-Referent Martin

Wolpold-Bosien, internationaler Koordinator der Anhörung, an

der auch das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, die

Interamerikanische Menschenrechtskommission und die Eu-

ropäische Union beobachtend teilnahmen.

DIE BAUERNGEMEINSCHAFTEN AM UNTERLAUF DESAGUÁN-FLUSSES, DEM BAJO AGUÁN, KÄMPFEN SEITFAST ZWEI JAHRZEHNTEN UM IHR RECHT AUF LAND

UND NAHRUNG.

Ein Gesetz von 1992 machte jedoch wichtige Teile der Land-

reform von 1960 rückgängig. Palmöl-Unternehmen nutzten die

neue Lage aus und eigneten sich einen Großteil des Agrarre-

formlandes an. Etwa 700 Familien gründeten die Organisation

Movimiento Auténtico Reivindicador del Aguán (MARCA) und

kämpften seither für das Recht, auf ihr Land zurückzukeh-

ren. Genauso lange versuchte der Agrarindustrielle Miguel Fa-

cussé die Bauern und Bäuerinnen mit extremer Gewalt zum

Schweigen zu bringen. Bis September 2012 sind in dem Kon-

fl ikt 53 organisierte Bauern und Bäuerinnen sowie ein Jour-

nalist und seine Partnerin ermordet worden. Außerdem wird

seit Mai 2011 ein weiterer Bauer vermisst. Familienangehörige

der Opfer und Zeugen sehen die Verantwortung für mehrere

dieser Gewaltverbrechen bei den privaten Sicherheitskräften

des Dinant-Konzerns von Facussé. Miguel Facussé stammt aus

einer der einfl ussreichsten Unternehmerfamilien in Honduras.

Ihm werden beste Kontakte zum Militär und - nach WikiLeaks-

Berichten - auch zur Drogenmafi a nachgesagt. Zudem scheint

Facussé auch beste Verbindungen zum WWF zu haben, denn

im Mai 2010 beschlossen Dianant und der WWF eine Koope-

ration über eine „nachhaltige Palmölproduktion“. Unter dem

Deckmantel von Umwelt- und Klimaschutz versucht das Un-

ternehmen die schweren Menschenrechtsverletzungen der

letzten Jahre zu vertuschen und sein Image mit Hilfe des

WWF aufzupolieren. (FIAN berichtete)

DIE GERICHTSENTSCHEIDUNG BESTÄTIGTEDEN ANSPRUCH DER BAUERN UND BÄUERINNEN

AUF DIE LANDTITEL IN BAJO AGUÁN.

Die Gerichtsentscheidung bestätigte, dass Facussé und ein

weiterer Großgrundbesitzer der Region das Land von min-

destens drei großen Plantagen illegal in ihren Besitz gebracht

hatten. Das Urteil war rechtsgültig, alle Einspruchsfristen

waren abgelaufen. Dennoch erreichten es die hochbezahlten

Anwälte von Facussé, bei einem anderen Gerichtsstand und

mitten in den Justizferien eine Resolution zu erwirken, die die

Gerichtsentscheidung zu Gunsten der Bauerngenossenschaf-

ten wieder aufhebt. Kein Wunder, dass nationaler und inter-

nationaler Protest gegen diese Justizwillkür laut wurde. Ge-

meinsam mit anderen internationalen Netzwerken kritisierte

auch FIAN die offensichtliche Beugung des Rechts. Außerdem

ist es eine weiterhin wichtige Forderung, dass die Täter der

Verbrechen der letzten Jahre ermittelt und verurteilt werden.

„Gemeinsam mit anderen internationalen Organisationen wird

sich FIAN weiterhin dafür einsetzen, dass die Strafl osigkeit in

Bajo Aguán ein Ende hat und eine umfassende, gerechte und

friedliche Lösung für den Konfl ikt gefunden wird. Nur dann

können das Recht auf Nahrung und andere Menschenrechte

der Bauerngemeinschaften garantiert werden“, erklärte Flavio

Valente, Generalsekretär von FIAN International.

KAMPF UM GERECHTIGKEIT GEHT WEITER

HONDURAS: BAJO AGUÁN

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Page 14: ERST DIE SAAT, DANN DIE ERNTE… · isches Patentamt am Scheideweg – Patente auf Pfl anzen und Tiere aus dem Jahr 2011“, Christoph Then & Ruth Tippe, März 2012, p3 und deren

ERNEUTE GEWALT GEGEN BAUERNGEMEINSCHAFTEN IN HONDURAS

In den letzten Wochen wurden ein Mensch bei den

Auseinandersetzungen getötet, mehrere andere ver-

letzt oder inhaftiert. Hintergrund der andauernden

Gewalt ist der Landkonfl ikt zwischen 3.500 Bauern-

familien und drei großen Palmölproduzenten im Bajo

Aguán-Tal an der honduranischen Karibikküste. Seit

September 2009 wurden in diesem Konfl ikt 53 Mitglie-

der von Bauernorganisationen, ein Journalist und sei-

ne Partnerin ermordet.

Eine Chronologie der jüngsten Ereignisse:

21. August: Mehrere hundert Bäuerinnen und Bau-

ern protestieren in Tegucigalpa vor dem Obersten

Gerichtshof. Die Demonstration wandte sich unter an-

derem gegen die Kriminalisierung der Bauernbewe-

gung. Die staatlichen Sicherheitskräfte reagieren mit

brutaler Gewalt.

22. August: In der Ortschaft Planes besetzen Bäue-

rinnen und Bauern eine Polizeistation. Ihre Forderung:

die Freilassung der am Tag zuvor Inhaftierten. Wieder

reagiert die Polizei aggressiv und verletzt Bauernak-

tivistInnen.

23. August: Die inhaftierten Bäuerinnen und Bau-

ern werden unter Vorbehalt freigelassen. Gegen die

meisten von ihnen werden Gerichtsverfahren eröffnet,

unter anderem wegen Teilnahme an einer unerlaubten

Demonstration.

26. August: Der am 21. August festgenommene und

aus der Haft entlassene Aktivist Leonel Acosta Avi-

lés wird von Unbekannten in seinem Auto auf offener

Straße angeschossen und schwer verletzt.

27. August: Unbekannte erschießen José Braulio

Díaz López, Sekretär der Bauerngenossenschaft El

Tranvío.

FIAN verurteilt in einem gemeinsamen Statement

mit 13 weiteren Nichtregierungsorganisationen die

erneute staatliche Gewalt in Honduras gegen die Bau-

erngemeinschaften von Bajo Aguán. Der hondura-

nische Staat muss die Menschenrechte respektieren,

schützen und gewährleisten. Die Repression muss ein

Ende haben, die Morde müssen aufgeklärt und die

TäterInnen zur Verantwortung gezogen werden. Der

Landkonfl ikt muss gelöst werden.

„GRÜNE WIRTSCHAFT IST

KOLONIALISTISCH“

Honduras ist kein Land, das man spontan mit leben-

diger indigener Kultur assoziieren würde. Doch ne-

ben dem größten Volk, den Lencas, die auf 120.000

bis 400.000 Personen geschätzt werden, leben dort Ethni-

en der Maya Chortí, Tahuaca, Miskito, Pesh, Tolupán, Garí-

funa und Isleños auf den Bay Islands, die aus der Vermi-

schung mit afrikanischen SklavInnen und französischen

oder englischen Kolonisatoren hervorgegangen sind. Ber-

ta Cáceres ist Vorsitzende des Zivilrates der idigenen und

Volksorganisationen von Honduras (Consejo Cívico de Or-

ganizaciones Populares e Indígenas de Honduras) COPINH.

Sie war im Juni 2012 in Wien.

Demnächst werden 20 Jahre nach den 500 Jahren gefei-

ert. Wie fällt Deine Bilanz aus?

Ein wichtiges Element ist der Aufschwung des Bewußtseins

und der indigenen Bewegungen gewesen. COPINH wird 20

Jahre alt. Wir haben auf allen Ebenen gekämpft und einiges

erreicht, zum Beispiel die Ratifi zierung der ILO-Konvention 169

über die Rechte der indigenen Völker oder die Verabschiedung

der Allgemeinen Erklärung der Indigenenrechte durch die

Vereinten Nationen im Jahr 2007. Es gibt indigene Leitfi guren,

wie Evo Morales in Bolivien, die sich durchgesetzt haben. Aber

viele indigene Völker stehen auch an der Grenze dessen, was

sie ertragen können, hinsichtlich des Raubbaus ihrer Ressour-

cen und der Wegnahme ihres Landes. In Honduras haben wir

alles nur mit sehr großen Kosten erreicht, selbst von Men-

schenleben.

INTERVIEW MIT DER HONDURANISCHEN INDIGENENAKTIVISTIN BERTA CÁCERES

12 // INTERVIEW // FOODFIRST

Page 15: ERST DIE SAAT, DANN DIE ERNTE… · isches Patentamt am Scheideweg – Patente auf Pfl anzen und Tiere aus dem Jahr 2011“, Christoph Then & Ruth Tippe, März 2012, p3 und deren

Das Interview führte Ralf LeonhardVorstandsmitglied FIAN Österreich

„MIT DEM VORWAND, DEN HANDEL MIT CO2-EMISSIONSZERTIFIKATEN

ZU GARANTIEREN, SOLL DIE GEGEND MILITARISIERT WERDEN.“

Anders als die Mayas in Guatemala seid Ihr nicht so

sichtbar. Hat es bei den Lencas ausgehend vom 500-Jahr-

Jubiläum auch so etwas wie eine Wiederbelebung der ei-

genen Identität gegeben?

Sehr stark. Die Wiedergwinnung der Spiritualität und Kul-

tur ist so ein Punkt. In Honduras wurde vor 20 Jahren noch in

den Schulen gelehrt, dass es gar keine indigenen Völker mehr

bei uns gebe. Ihre Zeremonien waren zum Teil verboten. Durch

den Aufschwung der Indigenenbewegung konnten diese alten

Rituale, die die Verbundenheit mit Erde und Wasser symboli-

sieren, wiederbelebt werden. Die Wiederbelebung der Sprache

des Lenca-Volkes ist uns noch nicht gelungen aber die Spiritu-

alität ist wieder da. Ein weiterer Fortschritt ist die Vernetzung

mit den anderen indigenen Völkern. Wir treffen uns regelmä-

ßig und diskutieren gemeinsame Anliegen. Aus diesen Treffen

gehen auch Vorschläge an die Mehrheitsbevölkerung hervor,

wie mit unseren Ressourcen besser umzugehen ist. Ich glau-

be, die indianischen Völker in Mesoamerika sind an einem ent-

scheidenden Punkt angelangt. Es geht um ein Überdenken des

Umgangs mit der Natur.

COPINH wendet sich gegen die sogenannte Grüne Wirt-

schaft, die als Rezept gegen den Klimawandel propagiert

wird. Was ist schlecht daran?

Für uns sind diese Projekte Teil einer kolonialistischen Poli-

tik gegen die Völker mit einem falschen ökologischen Diskurs,

mit falschen Lösungen gegen den Klimawandel. Ausserdem

unterliegen sie einer Logik, die auf die Vertreibung indigener

Gemeinschaften und die Aneignung von Wäldern und Flüssen

gerichtet ist.

Gib mir ein Beispiel.

In Honduras wurde ein Pilotprojekt nach einem Modell der

Weltbank und Vereinten Nationen geplant. Dabei werden tra-

ditionelle Siedlungs- und Nutzungsräume der indigenen Ge-

meinschaften privatisiert. Es richtet sich gegen Lenca-Gemein-

schaften, die einen kollektiven Landtitel besitzen. Es wurde

ihnen gesagt, sie müssen diesen Titel abgeben, da er in fünf

Jahren auf eine Stiftung überschrieben werden soll. Dafür

sollen sie einen lächerlichen Betrag bekommen. Mit dem Vor-

wand, den Handel mit CO2-Emissionszertifi katen zu garantie-

ren, soll die Gegend militarisiert werden. Die Autonomie in der

Kordillere von Puca-Opalaca wird damit unterminiert. Dagegen

wehren wir uns.

Was machen die Lencas im Wald?

Sie erhalten den Wald und schützen damit auch die Was-

serressourcen. Neben spiritueller Bedeutung liefert der Wald

auch Heilpfl anzen und Holz für das Kunsthandwerk.

FOODFIRST // INTERVIEW // 13

Page 16: ERST DIE SAAT, DANN DIE ERNTE… · isches Patentamt am Scheideweg – Patente auf Pfl anzen und Tiere aus dem Jahr 2011“, Christoph Then & Ruth Tippe, März 2012, p3 und deren

Marina WetzlmaierFIAN Philippinen (gekürzte Fassung)

Seit 1999 dokumentiert FIAN Philippinen Verletzungen des

Rechts auf Nahrung und betreut die Betroffenen. Regierung

und Privatwirtschaft bedrohen vor allem die Rechte von Min-

derheiten, also indigenen Völkern, bäuerlichen Gemeinschaf-

ten, FischerInnen sowie die Armen der Städte. Da die philippi-

nische Regierung den Internationalen Pakt für wirtschaftliche,

soziale und kulturelle Rechte ratifi ziert hat, sehen wir sie in

der Pfl icht, das Recht auf Nahrung durchzusetzen. FIAN PH

dient verschiedenen Betroffenenverbänden als Ansprechpart-

ner.

Viele Fälle hängen mit dem „Großen Agrarreform-Pro-

gramm“ (CARP, später CARPER) zusammen, welches Land an

Landlose verteilt. Dessen Durchsetzung wäre eine wichtige

Maßnahme im Kampf gegen ländliche Armut und ein Garant

für das Recht auf Nahrung.

AKTUELL KÄMPFT FIAN PH FÜR DIE SOFORTIGE NEUVERTEILUNG DES 6.000 HEKTAR GROSSEN

ZUCKERROHR-AREALS HACIENDA LUISITA.

Andere Fälle mit Bezug auf die Agrarreform umfassen eine

Zuckerrohrfarm in der Provinz Negros Oriental und eine Ko-

kosplantage in der Provinz Quezon. Den LandwirtInnen in

Negros Oriental wird der Zugang zum Land noch immer ver-

wehrt, obwohl ihnen die Landtitel schon übertragen wurden.

In Quezon verloren fünf Anführer der Bauernbewegung in

diesem Kampf ihr Leben. Die ländlichen Gemeinschaften lei-

den an Übergriffen durch die Privatarmeen der Großgrundbe-

sitzer sowie durch die Kämpfe zwischen dem Militär und der

Neuen Volksarmee, dem militärischen Arm der Kommunisten

Partei der Philippinen (CPP). Außerdem fehlt es an politischer

Willenskraft.

FIAN PH unterstützte diese Fälle mit Briefen an die Regie-

rung, Demonstrationen, Gesprächen und Workshops. Als Teil

der „Rettet die Agrarreform-Allianz“ (SARA) setzt sich FIAN

PH gemeinsam mit anderen nationalen NGOs für die sofortige

Umsetzung des CARPER-Programms ein. Zum CARPER-Jah-

restag im Juni plante SARA verschiedene Aktivitäten, um die

Regierung an die Umsetzung ihrer Verpfl ichtungen in Bezug

auf Landrechte und das Recht auf Nahrung zu erinnern.

Das Problem städtischer Verarmung wird etwa am Beispiel

von Navotas im Großraum Manila deutlich. Navotas beherbergt

einen der größten Häfen Asiens. Die Arbeitskräfte dort gehö-

ren zu den ärmsten Menschen der Region.

IHR RECHT AUF NAHRUNG BASIERT AUF EINER REGELMÄSSIGEN EINKOMMENSQUELLE UND DEM SICHEREN ZUGANG ZU LAND ZUR SELBSTVERSOR-GUNG. DEN HAFENARBEITER_INNEN FEHLT BEIDES.

Die meisten leben in Elendsvierteln entlang der Küste. Diese

sind schwierigen Wetterbedingungen ausgesetzt und werden

im Rahmen von Geschäftsinteressen und Infrastrukturprojek-

ten oft zerstört. FIAN PH unterstützte die Betroffenen u. a. mit

Eilaktionen oder Workshops und Seminaren, die deren Selbst-

bewusstsein als Anspruchsnehmende stärken sollen.

Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Recht auf Nahrung für

Frauen. In diesem Bereich werden Trainings zum Umgang mit

Gewalt gegen Frauen, Recherche und Dokumentation als auch

Konferenzen und Gespräche organisiert.

FIAN PHILIPPINENLANDFRAGEN UND STÄDTISCHE VERARMUNG

Die LandarbeiterInnen der Hacienda Luisita wehren sich mit Unterstützung von FIAN Philippinen.

14 // VOR ORT // FOODFIRST

Page 17: ERST DIE SAAT, DANN DIE ERNTE… · isches Patentamt am Scheideweg – Patente auf Pfl anzen und Tiere aus dem Jahr 2011“, Christoph Then & Ruth Tippe, März 2012, p3 und deren

Vom 3. bis zum 8. Juni fanden sich rund 30 TeilnehmerInnen

– vier aus Österreich - zur „European Right to Food-Summer

School“ in der Alten Feuerwache in Berlin ein. Die Bildungs-

stätte Kaubstraße sollte in diesen Tagen Raum für Austausch,

Schlafen, Essen aber vor allem für die intensive Beschäftigung

mit dem Recht auf Nahrung und den damit verbundenen The-

menbereichen bieten.

Einführend wurde die Geschichte des Rechts auf Nahrung

sowie die internationale Ebene vermittelt. Anschließend kon-

zentrierte man sich auf die nationale Ebene und danach auf

lokale Realitäten und die konkrete Fallarbeit von FIAN. Be-

sonders anregend waren die Vorträge von Ana María Suárez

Franco (FIAN International) und von FIAN-Generalsekretär

Flavio Valente, der den TeilnehmerInnen die systemische so-

wie strukturelle Dimension des Rechts auf Nahrung und Fall-

arbeit inspirierend näher brachte. So abwechslungsreich und

interessant wie das Programm waren auch die Hintergründe

und Arbeitsbereiche der TeilnehmerInnen selbst. Einend war

nicht zuletzt das gemeinsame Interesse für das Recht auf Nah-

rung und die Motivation, engagiert gegen Verletzungen dieses

Rechts vorzugehen. Folglich wurde während der durchwegs

positiven Feedbackrunde auch von vielen der Wunsch geäu-

ßert, aktiv für das Recht auf Nahrung einzutreten und dies in

die jeweiligen Arbeitsbereiche hineinzutragen.

Im Herbst 2011 haben 40 MenschenrechtsexpertInnen mit

den Maastrichter Prinzipien die extraterritorialen Staaten-

pfl ichten für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

defi niert. Das Buch wendet diese Prinzipien nun in den The-

menbereichen Handel und Investitionen, Umweltzerstörung

und Klimawandel, Internationale Entwicklung und Sozialpolitk,

zwischenstaatliche Organisationen, transnationale Unterneh-

men und militärische Konfl ikte an. Die Fälle von Menschen-

rechtsverletzungen, anhand derer die territorialen und extra-

territorialen Staatenpfl ichten erläutert werden, dienten bereits

bei der Erstellung der Maastrichter Prinzipien als reale Grund-

lage und sind vielfach aus der Arbeit von FIAN bekannt. In der

Analyse der Fälle werden jeweils Mechanismen für Rechts-

schutz und Rechenschaft vorgestellt.

Die zahlreichen detaillierten Bezüge auf die Maastrichter

Prinzipien in der Diskussion der konkreten Menschenrechts-

verletzungen machen die Anwendung extraterritorialer

Pfl ichten für Staaten, Staatengruppen und internationale Orga-

nisationen gut verständlich.

Sophie Veßel, Mitarbeiterin FIAN Österreich

Herausgeber: Fons Coomans, Rolf Künnemann. Erscheinungsdatum: 2012. Zu bestellen unter http://www.intersentia.be (Euro 65,00 exkl. Versandkosten)

JUNI 2012: „EUROPEAN RIGHT TO FOOD-SUMMER SCHOOL“ IN BERLIN

Philipp Salzmann, Vorstandsmitglied FIAN Österreich, war selbst Teil-nehmer der Summer School

REZENSION: CASES AND CONCEPTS ON EXTRATERRITORIAL OBLIGATIONS IN THE AREA OF ECONOMIC, SOCIAL AND CULTURAL RIGHTS

FOODFIRST // ALLERLEI // 15

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DIE DRITTE RUNDE STARTET: „MIR ISST ES RECHT!“

„Mir isst es Recht“ ist das Motto einer alljährlichen Spendenaktion von FIAN. In über 30 Lokalen in Wien, Graz und

Linz werden heuer zwischen Oktober und Dezember ausgewiesene Gerichte serviert und ein Teil der Einnahmen kommt

der unabhängigen Menschenrechtsarbeit von FIAN zu Gute. 2010 wurde „Mir isst es Recht“ ins Leben gerufen. Damals

beteiligten sich knapp zehn Lokale an der Aktion. Dass sie von den Gästen gut angenommen wird, zeigen die Zahlen von

2011: In über 20 Lokalen wurden mehr als 3.500 FIAN-Speisen verkauft. Dieser Erfolg bestärkte uns, „Mir isst es Recht“

2012 auch in der Steiermark zu starten.

Die Liste der teilnehmenden Lokale fi ndet sich auf www.fi an.at/mirisstesrecht

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen einen guten Appetit!

EINE AKTION VON FIAN ÖSTERREICH IN KOOPERATIONMIT SPEISELOKALEN IN WIEN, GRAZ UND LINZ

Das Interview führte Christian Hofmann,Koordinator der Aktion „Mir isst es Recht“, FIAN Österreich

WIR FINDEN EURE ARBEIT ECHT NOTWENDIG!“

Interview mit Pierre Levassor, Betreiber des Wirt am

Graben in Linz

Am Welternährungstag startet wieder die FIAN-Spei-

senaktion „Mir isst es Recht“. Warum nehmt ihr heuer

bereits zum 2. Mal bei dieser Aktion teil?

Unsere Gäste und Mitarbeiter haben durch diese Aktion die

Möglichkeit, etwas bewusst zu verändern und FIAN bzw. den

Einsatz für das Menschenrecht auf Nahrung zu fördern. Ich

möchte ihnen diese Möglichkeit auch dieses Jahr nochmals

geben und hoffe, sie fi nden Gefallen am Verändern.

Wie wird die Aktion von den Gästen angenommen?

Im letzten Jahr wurden einige hundert FIAN-Speisen kon-

sumiert, das zeigt, dass die Aktion klar positiv angenommen

wird. Es ist sogar eine Gruppe von circa zehn Personen nur

wegen der Aktion gekommen, die sich trotz einer großen Aus-

wahl an Speisen geschlossen für den FIAN-Eintopf entschie-

den hat. Bravo!

Der Wirt am Graben hat bereits öfters FIAN-Aktivitäten

(Filmtage, Veranstaltungen) unterstützt. Was hat euch

dazu bewogen?

Nicht für jeden ist es selbstverständlich, auf seine Umwelt

zu achten und seine Mitmenschen zu respektieren. Darum ist

es uns wichtig, mit Gruppierungen wie FIAN zusammen zu

arbeiten. Es wird grundsätzlich sehr viel konsumiert, aber we-

nig darauf geschaut, woher die Produkte kommen und wer sie

unter welchen Bedingungen produziert. Das trifft natürlich in

allen Bereichen zu, am meisten für die globale Lebensmittel-

industrie und deren negative Bilanzen der letzten Jahrzehnte.

Wir fi nden eure Arbeit echt notwendig!

16 // ALLERLEI

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Impressum

FIAN Österreich Magazin 2/2012

HerausgeberInFIAN ÖsterreichSchwarzsspanierstr. 15/3/1, 1090 WienTel. 01-2350 239, Fax 01-2350 239-20E-Mail: offi ce@fi an.atInternet: www.fi an.atZVR: 937 480 634

Redaktion Brigitte Reisenberger und Redaktionsteam

Layout Jörg Grubmüller, Brigitte Reisenberger, Lara Chahal

DruckAtlas Druck, 2203 GroßebersdorfGedruckt auf zertifi ziertem Umweltpapier.

Foto CopyrightTitelseite: Alexander Gotter, Innenseite: S4S FILMS, S.2: Florence Kroff, S.6: Brigitte Reisenberger, S.8: Ursula Bitt-ner, S.10: Roberto © Stuckert Filho/PR, S.11: G. Trucchi/Rel-UITA, S.13: Ralf Leonhard, S.14: FIAN, S.15: Tom Henning Bratlie

AusgabeErscheinungsdatum: September 2012Erscheinungsort: Wien, Verlagspostamt A-1090 Wien

Magazin für Mitglieder kostenlosAbopreis 15 €, Förderabo 30 €

SpendenkontoFIAN ÖsterreichKontonummer 294 159 03600Bankleitzahl 20111

Gefördert durch die Europäische Union und die Österrei-chische Entwicklungszusammenarbeit. Die hier vertrete-nen Standpunkte geben die Ansicht der HerausgeberIn wieder und stellen in keiner Weise die offi zielle Meinung der FördergeberInnen dar.

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F O O D F I R S TErnährung ist die Voraussetzung menschli-chen Lebens und das erste Menschenrecht, das verwirklicht werden muss!

I N F O R M A T I O NFIAN informiert seit 25 Jahren Betroff ene über ihre Rechte und bringt Unrechtsituatio-nen an die Öff entlichkeit.

A C T I O NDie Aktionen von FIAN sind wirksam! Durch Eilaktionen, kontinuierliche Fallarbeit und Lobbying konnte FIAN in vielen Fällen Land-vertreibungen verhindern, die Verteilung von Land an Landlose ermöglichen, die Trinkwasserversorgung verbessern, Schul-speisungsprogramme durchsetzen oder die Arbeitsbedingungen von LandarbeiterInnen verbessern.

N E T W O R KMit über 18 Sektionen & Koordinationen und Mitgliedern in 50 Staaten ist FIAN als inter-nationales Netzwerk weltweit präsent.