Fachgruppe Geotechnik Positionspapier zur Einführung der ... · Hier empfiehlt die Bundesanstalt...

14
Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz Stand: 26.09.2017 Fachgruppe Geotechnik Positionspapier zur Einführung der Homogenbereiche nach DIN 18300 1. Einleitung Mit der Änderung des Teils C der VOB, die mit dem Ergänzungsband 2015 zur VOB- Gesamtausgabe 2012 vom DIN Deutsches Institut für Normung e.V. herausgegeben wurde, ergeben sich in Zukunft weitreichende Änderungen bei der Planung und Ausschreibung von Bauleistungen, die inzwischen auch in der VOB 2016 enthalten sind. Eine wesentliche Neuerung stellt hier die Beschreibung des Baugrunds für alle allgemeinen technischen Vertragsbedingungen im Tiefbau mit sogenannten Homogenbereichen dar. Im Gegenzug dazu ist die bisherige klassifizierte Beschreibung des Baugrunds (z.B. mit Boden- klassen, Bohrbarkeitsklassen, Rohrvortriebsklassen, etc.) nicht mehr vorgesehen. Da diese Umstellung bei den am Bau Beteiligten unweigerlich Fragen aufwirft, hat sich die Fachgruppe Geotechnik der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz (IK RLP) dazu entschieden, ein Positionspapier zu dem aktuellen Thema der Homogenbereiche herauszugeben. Hiermit soll vor allem die Anwendung der neuen Regelwerke erleichtert und auch eine Grundlage für eine praxisnahe Anwendung geschaffen werden. Weiter möchte die IK RLP eine Hilfestel- lung für die Übergangszeit von den „Bodenklassen“ zu den „Homogenbereichen“ für alle Sachverständigen für Geotechnik (im Folgenden: Geotechniker) und Planer, Ingenieure, Ar- chitekten und Fachleute in den Bauverwaltungen der Gemeinden und Städte (im Folgenden: Planer) liefern. 2. Die Beschreibung des Baugrunds mit „Homogenbereichen“ Ein Homogenbereich wird in den ATV DIN-Normen definiert als „… begrenzter Bereich, be- stehend aus einzelnen oder mehreren Boden- oder Feldschichten, der vergleichbare Eigen- schaften aufweist.“ Die Einteilung in Homogenbereiche ergibt sich somit aus den für das jeweilige Gewerk maß- gebenden bautechnischen Eigenschaften. Nach dem Erfordernis im Einzelfall sind jedoch zusätzlich auch umweltrelevante Inhaltsstoffe wie z.B. die Einbauklassen nach LAGA zu be- rücksichtigen. Beispielsweise bedeutet dies in Bezug auf die neue ATV DIN 18300: 2015-08 „Erdarbeiten“, dass ein Homogenbereich einzelne oder mehrere Boden- oder Felsschichten umfasst, die für einsetzbare Erdbaugeräte vergleichbare Eigenschaften aufweisen und auch in umwelttech- nischer Hinsicht einheitlich behandelt werden können.

Transcript of Fachgruppe Geotechnik Positionspapier zur Einführung der ... · Hier empfiehlt die Bundesanstalt...

Page 1: Fachgruppe Geotechnik Positionspapier zur Einführung der ... · Hier empfiehlt die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW-Brief 01/2014), „… die charakteristi-schen Kennwerte der

Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz Stand: 26.09.2017

Fachgruppe Geotechnik

Positionspapier zur Einführung der Homogenbereiche nach DIN 18300

1. Einleitung

Mit der Änderung des Teils C der VOB, die mit dem Ergänzungsband 2015 zur VOB-

Gesamtausgabe 2012 vom DIN Deutsches Institut für Normung e.V. herausgegeben wurde,

ergeben sich in Zukunft weitreichende Änderungen bei der Planung und Ausschreibung von

Bauleistungen, die inzwischen auch in der VOB 2016 enthalten sind.

Eine wesentliche Neuerung stellt hier die Beschreibung des Baugrunds für alle allgemeinen

technischen Vertragsbedingungen im Tiefbau mit sogenannten Homogenbereichen dar. Im

Gegenzug dazu ist die bisherige klassifizierte Beschreibung des Baugrunds (z.B. mit Boden-

klassen, Bohrbarkeitsklassen, Rohrvortriebsklassen, etc.) nicht mehr vorgesehen.

Da diese Umstellung bei den am Bau Beteiligten unweigerlich Fragen aufwirft, hat sich die

Fachgruppe Geotechnik der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz (IK RLP) dazu entschieden,

ein Positionspapier zu dem aktuellen Thema der Homogenbereiche herauszugeben. Hiermit

soll vor allem die Anwendung der neuen Regelwerke erleichtert und auch eine Grundlage für

eine praxisnahe Anwendung geschaffen werden. Weiter möchte die IK RLP eine Hilfestel-

lung für die Übergangszeit von den „Bodenklassen“ zu den „Homogenbereichen“ für alle

Sachverständigen für Geotechnik (im Folgenden: Geotechniker) und Planer, Ingenieure, Ar-

chitekten und Fachleute in den Bauverwaltungen der Gemeinden und Städte (im Folgenden:

Planer) liefern.

2. Die Beschreibung des Baugrunds mit „Homogenbereichen“

Ein Homogenbereich wird in den ATV DIN-Normen definiert als „… begrenzter Bereich, be-

stehend aus einzelnen oder mehreren Boden- oder Feldschichten, der vergleichbare Eigen-

schaften aufweist.“

Die Einteilung in Homogenbereiche ergibt sich somit aus den für das jeweilige Gewerk maß-

gebenden bautechnischen Eigenschaften. Nach dem Erfordernis im Einzelfall sind jedoch

zusätzlich auch umweltrelevante Inhaltsstoffe wie z.B. die Einbauklassen nach LAGA zu be-

rücksichtigen.

Beispielsweise bedeutet dies in Bezug auf die neue ATV DIN 18300: 2015-08 „Erdarbeiten“,

dass ein Homogenbereich einzelne oder mehrere Boden- oder Felsschichten umfasst, die für

einsetzbare Erdbaugeräte vergleichbare Eigenschaften aufweisen und auch in umwelttech-

nischer Hinsicht einheitlich behandelt werden können.

Page 2: Fachgruppe Geotechnik Positionspapier zur Einführung der ... · Hier empfiehlt die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW-Brief 01/2014), „… die charakteristi-schen Kennwerte der

Eine gra

bei der

Abb. 1

Tab. 1

Schich

Nr.

I

II

III

IV

V

Für jede

gelegte

der Geo

werden

„ATV-Er

denen d

Bei der

Kennwe

Abgrenz

DIN 183

afische Dar

Baugrundb

Baugrun

Einteilun

t Schic

O

A

Verw

dev

en Homoge

n Paramete

otechnische

. Die nachfo

rdarbeiten“

die Kennwe

r Beschreib

erte anzuge

zung der e

300: 2015-0

rstellung mit

eschreibun

ndmodell zu

ng nach alte

chtbezeichnu

Oberboden

Auffüllungen

Hanglehm

witterungslehm

vonischer Fels

(kompakt)

enbereich s

ern genau z

en Kategorie

olgende Ta

zu beschre

erte ggf. zu ü

bung der H

eben. Wie g

inzelnen H

09 (und den

t dem Verg

g ist der na

r Veranscha

er und neue

ng

m

s

ind die Eig

zu beschreib

e GK 1 der

belle 2 enth

eibenden P

überprüfen

Homogenbe

roß diese S

omogenber

n übrigen No

leich des bi

achfolgende

aulichung,

er ATV DIN

A L T

Boden- / Fe

DIN 18300:

1

3, 4,

4

4

(6), 7

enschaften

ben. Bei ein

Umfang de

hält exempl

Parameter m

sind.

ereiche sin

Spannweite

reiche unte

ormen) gere

isherigen un

en Abbildung

Bsp. Mittelg

18300; Sch

T

elsklasse

2012-09

5

7

mit den in

nem Teil de

er zu beschr

arisch die n

mit den No

d die Wer

sein kann u

ereinander g

egelt.

nd des zukü

g zu entneh

gebirge.

hicht-Nr. sie

Ho

DIN

den jeweil

er ATV DIN

reibenden P

nach ATV D

ormen und

tebereiche

und welche

gelten, ist b

ünftigen Vo

hmen.

ehe Abbildun

N E U

omogenbereic

18300: 2015-

A

B

C

D

igen ATV D

kann bei P

Parameter r

DIN 18300:

Empfehlun

für die m

e Grenzwert

bisher nicht

orgehens

ng 1.

ch

-08

DIN fest-

Projekten

reduziert

2015-08

gen, mit

öglichen

te für die

t in ATV

Page 3: Fachgruppe Geotechnik Positionspapier zur Einführung der ... · Hier empfiehlt die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW-Brief 01/2014), „… die charakteristi-schen Kennwerte der

Hier empfiehlt die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW-Brief 01/2014), „… die charakteristi-

schen Kennwerte der Baugrundschichten als „vorsichtige Schätzung des Wertes im Grenz-

zustand“ (DIN EN 1997-1, 2000) festzulegen. Sie entsprechen daher einem „vorsichtigen“

Mittelwert, der häufig nach unten hin abgeschätzt wird. Dagegen ist für die Verfahrensaus-

wahl und den Geräteeinsatz im Tief- und Spezialtiefbau die ganze Spannbreite jedes einzel-

nen Boden- und Felskennwertes maßgeblich. Die Spannbreite ist daher für die Baugrundbe-

schreibung nach VOB anzugeben.“ Daher dürfen Homogenbereiche auch nicht für statische

Berechnungen verwendet werden.

Tab. 2 Anzugebende Eigenschaften und Kennwerte für Homogenbereiche nach ATV DIN

18300: 2015-08 für Erdarbeiten.

Boden

Eigenschaft / Kennwerte Norm / Empfehlung zur Überprüfung GK 1 GK 2 + 3

Ortsübliche Bezeichnung - x

Korngrößenverteilung mit Kör-

nungsbändern

DIN 18123 x

Massenanteil Steine, Blöcke und

große Blöcke

DIN 14688-1 x x

Dichte DIN EN ISO 17892-2 oder DIN 18125-2 x

Undränierte Scherfestigkeit DIN 4094-4 oder DIN 18136 oder DIN 18137-2 x

Wassergehalt DIN EN ISO 17892-1 x

Plastizitätszahl DIN 18122-1 x x

Konsistenzzahl DIN 18122-1 x x

Lagerungsdichte Definition nach DIN EN ISO 14688-2, Bestimmung

nach DIN 18126

x x

Organischer Anteil DIN 18128 x

Bodengruppen DIN 18196 x x

Fels

Eigenschaft / Kennwerte Norm / Empfehlung zur Überprüfung GK 1 GK 2 + 3

Ortsübliche Bezeichnung - x

Benennung von Fels DIN EN ISO 14689-1 x x

Dichte DIN EN ISO 17892-2 oder 18125-2 x

Verwitterung und Veränderungen,

Veränderlichkeit

DIN EN ISO 14689-1 x x

Einaxiale Druckfestigkeit des Ge-

steins

DGGT-Empfehlung Nr. 1: „Einaxiale Druckversu-

che an zylindrischen Gesteinsprüfkörpern“ des AK

3.3 „Versuchstechnik Fels“

x

Trennflächenrichtung, Trennflä-

chenabstand, Gesteinskörperform

DIN EN ISO 14689-1 x x

Page 4: Fachgruppe Geotechnik Positionspapier zur Einführung der ... · Hier empfiehlt die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW-Brief 01/2014), „… die charakteristi-schen Kennwerte der

Auch ist in der ATV DIN nicht verbindlich vorgegeben, ob und in welchem Umfang die Kenn-

werte letztendlich in Labor- und Feldversuchen zu ermitteln sind. Prinzipiell ist demnach

auch die Angabe von Erfahrungswerten möglich.

Aufgrund der Vielzahl der zu beschreibenden Parameter der einzelnen Baugrundschichten

ergibt sich, dass mit der Komplexität der jeweiligen Baumaßnahmen der Aufwand für Unter-

suchungen zur Baugrundbeschreibung sowie das Risiko von Abweichungen zu den angege-

benen Wertespannen steigt. Des Weiteren sind die Homogenbereiche auch in Abhängigkeit

von den vorgesehenen Bauverfahren einzuteilen und es sind für unterschiedliche Gewerke

wie z.B. Erdarbeiten oder Bohrarbeiten deren Homogenbereiche getrennt zu betrachten.

Hieraus resultiert, dass der Umfang für die Baugrunderkundung sowie die Festlegung der

Homogenbereiche genauer als bisher zwischen dem Geotechniker bzw. dem zuständigen

Planer abgestimmt werden müssen (vgl. Kapitel 4).

Da der Umfang der Labor- und Felduntersuchungen sich auf die Planungssicherheit, das

Risiko von Nachträgen und indirekt auch auf das Baugrundrisiko auswirkt, sollte hierbei auch

die Bauherrschaft selbst mit einbezogen werden.

3. Empfehlungen und Festlegung des Untersuchungsumfangs

Nach Ansicht der IK RLP muss für die Aufwendungen zur Untersuchung zunächst die Bau-

aufgabe und damit die Geotechnische Kategorie (GK) berücksichtigt werden. Aus der Geo-

technischen Kategorie, die auf Grundlage der Tabelle AA.1 im Anhang AA der DIN 1054:

2012-10 festzulegen ist, ergeben sich nach dem Eurocode EC 7, DIN 4020 und DIN 1054 die

folgenden wesentlichen Randbedingungen für die Baugrunderkundung:

GK 1:

Es sind Informationen über die allgemeinen Baugrundverhältnisse und die örtlichen Bau-

erfahrungen aus der Nachbarschaft einzuholen.

Die Bodenarten bzw. Gesteinsarten und ihrer Schichtung sind zu erkunden, wobei der

Begriff Erkundung das generelle Beschaffen von Informationen zum Baugrund beinhaltet.

Direkte Aufschlüsse sind nach den geotechnischen Regelwerken nicht zwingend vorge-

schrieben, Kartenstudien und / oder visuelle Abnahmen können ausreichen.

GK 2 und GK 3:

Direkte Aufschlüsse sind zwingend vorgeschrieben.

Die für die Beurteilung und die Berechnung notwendigen Baugrundkenngrößen müssen

versuchstechnisch und / oder mit Hilfe von Korrelationen bestimmt werden.

Die Mindestuntersuchungstiefen und Untersuchungshöchstabstände nach DIN EN 1997-2

sind zu berücksichtigen.

Page 5: Fachgruppe Geotechnik Positionspapier zur Einführung der ... · Hier empfiehlt die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW-Brief 01/2014), „… die charakteristi-schen Kennwerte der

Den vorstehenden Ansätzen folgend, schlägt die IK RLP vor, bei der Festlegung des Unter-

suchungsumfangs zur Beschreibung der Homogenbereiche bei den einzelnen Geotechni-

schen Kategorien wie folgt vorzugehen:

GK 1:

Wenn es nach dem Ermessen des Sachverständigen für Geotechnik möglich ist, kann die

Einteilung in Homogenbereiche ohne direkte Baugrundaufschlüsse auf Grundlage von Er-

fahrungswerten und allgemeinen Unterlagen erfolgen. Dies erfolgt auch vor dem Hinter-

grund, dass Homogenbereiche für Bauverfahren des Spezialtiefbaus ohnehin nur bei Pro-

jekten der Geotechnischen Kategorien GK 2 und GK 3 vorkommen.

Angaben zur Schichtmächtigkeit und Zusammensetzung der Homogenbereiche können

ohne direkte Aufschlüsse nur abgeschätzt werden. Ob damit eine umfassenden Beschrei-

bung des Untergrunds möglich ist, wie sie die VOB fordert, ist nach Einschätzung der IK

RLP nicht gegeben.

Falls diese vorstehende Abschätzung nicht ausreicht, sind direkte Baugrundaufschlüsse

(Bohrungen oder Schürfe mit einer qualifizierten Bodenansprache) vorzusehen. Die An-

zahl der Aufschlüsse kann projektbezogen und in Abhängigkeit von der gewünschten Pla-

nungssicherheit festgelegt werden.

GK 2 und GK 3:

Der Baugrund ist mit direkten Aufschlüssen z.B. Bohrungen, Schürfen mit qualifizierter

Bodenansprache sowie indirekten Baugrundaufschlüssen (z.B. Sondierungen, SPT-Ver-

suche, CPT-Versuche, …) zu untersuchen, wobei die Anforderungen der DIN EN 1997-2

hinsichtlich der zulässigen Untersuchungsabstände und Mindesterkundungstiefen einzu-

halten sind.

Die Werte zur Beschreibung der Homogenbereiche werden soweit wie möglich anhand

der durchgeführten Baugrunderkundung korreliert.

Werte zur Beschreibung von Homogenbereichen, die nicht abgeleitet werden können,

sind anhand von ergänzenden Laborversuchen und ggfs. ergänzenden Feldversuchen zu

ermitteln. Weiterhin sind die bodenmechanischen Versuchsergebnisse aus dem Geotech-

nischen Bericht heranzuziehen.

Der Aufwand für die Untersuchung der umweltrelevanten Inhaltsstoffe ergibt sich unabhängig

von der Geotechnischen Kategorie nach dem Erfordernis des Einzelfalls bzw. projektbezo-

gen.

Page 6: Fachgruppe Geotechnik Positionspapier zur Einführung der ... · Hier empfiehlt die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW-Brief 01/2014), „… die charakteristi-schen Kennwerte der

Erkundungen erfolgen im Regelfall mit Kleinbohrungen, Schürfen bzw. Rammsondierungen.

Baggerschürfe bieten gute Aufschlussmöglichkeiten zur Erkundung des Baugrundes bis ca.

3 m bis 4 m Tiefe. Jedoch ist dann zu prüfen, ob entstehenden „Flurschäden“ insbesondere

bei entsprechender Bebauung, Hochspannungsleitungen oder Leitungsführungen im Unter-

grund akzeptiert werden können. Daher haben sich Kleinbohrungen als Standarderkun-

dungsverfahren durchgesetzt. Im Besonderen für GK 2 / GK 3 können auch Großbohrungen

z.B. mit Kerngewinnung, SPT oder Inklinometermessungen erforderlich werden. Wie bisher

gilt, dass eine Baugrunderkundung zuverlässig die Lage und die Eigenschaften aller Berei-

che des Baugrundes ermitteln muss, die für das geplante Vorhaben von Bedeutung sind o-

der es beeinflussen. Dazu zählen auch Angaben zum Grundwasserstand.

Der verwendete Begriff der „umweltrelevante Inhaltsstoffe“ nach Kapitel 2.3, der ATV

DIN 18300: 2015-08 ist nicht näher definiert. Hierzu empfiehlt die IK RLP die Verwendung

von Deklarationsanalysen nach der LAGA TR Boden (2004). Je nach Fragestellung oder

Entsorgungsweg können weitere Angaben zu umweltrelevanten Inhaltsstoffen z.B. durch

PAK-Untersuchungen (bspw. Teerhaltigkeit einer FSS) oder Analysen nach LAGA Bauschutt

erfolgen. Bei schädlichen Bodenveränderungen sind die Analysen den Standortgegebenhei-

ten anzupassen.

4. Hinweise bei mehreren Gewerken

An einem Beispiel soll verdeutlicht werden, dass keine pauschalen Aussagen zur Einteilung

des Untergrundes für alle Gewerke in der Ausschreibung möglich sind. Je Homogenbereich

und je Bauverfahren ist im Leistungsverzeichnis eine separate Position mit den Eigenschaf-

ten und Kennwerten des Untergrundes erforderlich.

Beispiel: Bei einem Neubauvorhaben ist im Planungsstadium die Baugrubengestaltung noch

mittels Böschungen geplant. Hier wäre es nur zum Einsatz von üblichen Baggern für den

Erdaushub gekommen. Maßgebend ist in diesem Beispiel nur die ATV DIN 18300 mit ihren

Vorgaben zu den Homogenbereichen. Durch weiteren Kenntnisgewinn und aufgrund von

äußeren Zwängen müssen nun eine Trägerbohlwand mit Holzausfachung und Rückveranke-

rungen statt Baugrubenböschungen ausgeführt werden. Nun greift neben der ATV

DIN 18300 für Erdarbeiten noch zusätzlich die ATV DIN 18301 für Bohrarbeiten für Stahlträ-

ger und für Rückverankerungen und die ATV DIN 18303 für die Verbauarbeiten. Von diesen

zusätzlichen ATV-Normen beinhaltet die ATV DIN 18301 Bohrabreiten eine eigene Eintei-

lung in Homogenbereiche. Die Angaben zu den Homogenbereichen gemäß ATV DIN 18301

beinhalten zusätzliche Angaben zu den Bodenkennwerten Kohäsion und Abrasivität im Ver-

gleich zu der ATV DIN 18300 Erdarbeiten. In diesem Beispiel sind somit getrennte Homo-

genbereiche für die Erdarbeiten und für die Bohrabreiten im Nachgang durch den Geotech-

niker festzulegen.

Page 7: Fachgruppe Geotechnik Positionspapier zur Einführung der ... · Hier empfiehlt die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW-Brief 01/2014), „… die charakteristi-schen Kennwerte der

Die Grenzziehung und Massenermittlung dieser getrennten Homogenbereiche können sich

je Gewerk von den anderen Homogenbereichen eines anderen Gewerks unterscheiden

(müssen es aber nicht). Dies ist in der Ausschreibung auch so getrennt zu erfassen.

Bei den alten Einteilungen der Boden- und Felsklassen erfolgte ebenfalls eine solche ge-

trennte Einteilung, aber mit weniger Informationen zu dem anstehenden Untergrundaufbau.

5. Ausschreibung / Ausführung / Unterstützung Planer

Der Baugrund wird im Vorfeld der Planung und Ausschreibung erkundet und einen Geotech-

nischer Bericht nach DIN 4020 / EC 7 erstellt. Durch den Baugrundgutachter findet eine

Festlegung der maßgebenden Geotechnischen Kategorie (GK) des Bauvorhabens und eine

Einteilung des Untergrundes in Homogenbereiche mit entsprechenden Bodenkennwerten

und -eigenschaften statt.

Da jedem Gewerk eigene Homogenbereiche zugeordnet werden müssen, ist bereits im

Rahmen der Baugrunduntersuchung die Baudurchführung vom Planer möglichst exakt vor-

zugeben. Dies ist aber nicht immer möglich, da oft erst nach Vorlage der Untergrund- oder

Grundwasserverhältnisse das spätere Bauverfahren (Verbau, Rohrvortrieb; Pfahlgründung)

vorgegeben werden kann. Daher ist ein intensiver Dialog zwischen Geotechniker und Planer

unerlässlich.

Des Weiteren entscheidet der spätere Auftragnehmer (Erdbau- / Spezialtiefbauunternehmen)

anhand der Einteilungen des Untergrundes in Homogenbereiche über die Auswahl und den

Einsatz der Geräte bei den jeweiligen Bauvorhaben. Beispiel: Rohrvortrieb ausgeschrieben,

Sondervorschlag offene Bauweise.

Gerade bei größeren Bauvorhaben ist eine interaktive Abstimmung zwischen den Beteiligten

notwendig (z.B. über Sondervorschläge zur Ausschreibung), so dass das endgültige Bauver-

fahren erst während der Ausschreibung festgelegt wird. Daraus resultiert zwangsläufig eine

gewisse „Unschärfe“ gegenüber der ursprünglich erfolgten Festlegung der Homogenbereiche

im geotechnischen Bericht. Abschließend wird das jeweilige Bauverfahren oder auch eine

Kombination von verschiedenen Bauverfahren (z.B. Erd-, Bohr-, Verbau- und Rüttelarbeiten)

vom Planer vorgegeben.

Softwaremäßig sind die Verwendung und die Abfrage von Homogenbereichen in Programme

für Leistungsverzeichnisse und Ausschreibungen bereits eingepflegt (Stichwort STLB-Bau -

Standardleitungsbuch Bau) und können vom Planer standardmäßig benutzt werden. Teilwei-

se werden hier konkret die einzelnen Bodenkennwerte und -eigenschaften der Homogenbe-

reich aufgenommen. Stellenweise wird auch nur auf die mitzuliefernden Baugrundgutachten

mit den Einteilungen der Homogenbereiche verwiesen.

Ein Ablaufschema zum Prozess der Festlegung der Homogenbereiche gibt Abbildung 2.

Page 8: Fachgruppe Geotechnik Positionspapier zur Einführung der ... · Hier empfiehlt die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW-Brief 01/2014), „… die charakteristi-schen Kennwerte der

Abb. 2

Ablaufscchema

Page 9: Fachgruppe Geotechnik Positionspapier zur Einführung der ... · Hier empfiehlt die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW-Brief 01/2014), „… die charakteristi-schen Kennwerte der

6. Umsetzung der Homogenbereiche

Gemäß dem allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 03/2017 vom 16.01.2017 des Bun-

deministeriums für Verkehr und digitaler Infrastruktur (BMVI) sind bei allen Bauvorhaben die

Homogenbereiche statt den „alten Bodenklassifizierungen“ bei der Ausschreibung anzuge-

ben. Somit müssen die Homogenbereiche und die Angabe der Geotechnischen Kategorie

inzwischen fester Bestandteil der Baugrundgutachten sein.

Wenn mit erheblichen Verzögerungen bei der Auftragserteilung zu rechnen ist, darf bis zum

31.12.2017 allerdings noch in speziellen Ausnahmefällen auf die „alte Bodenklassifizierung“

zugegriffen werden.

Im Rundbrief wird weiterempfohlen, die „Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen“ wie

folgt zu modifizieren: „Die ZTV E-StB 09 gelten mit Ausnahme der Abschnitte 3.1.1 und

3.1.2. Stattdessen sind die modifizierten Regelungen zu vorgenannten Abschnitten, welche

als Anlage diesen Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen beigefügt sind, zu beachten.

Zusätzlich erfolgt die Einteilung in nichtbindige und bindige Böden (Abschnitt 3.1.3) sowie in

organogene und organische Böden (Abschnitt 3.1.4). im Abschnitt 2.4 gilt der mit Randstrich

gekennzeichnete Absatz nicht.“

Die Anlage im o.a. Zitat BMVI wird nachfolgend angegeben:

Page 10: Fachgruppe Geotechnik Positionspapier zur Einführung der ... · Hier empfiehlt die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW-Brief 01/2014), „… die charakteristi-schen Kennwerte der

Abb. 3.

1 Modifika

bau Nr. 0

tionen der Z

03/2017 vom

ZTV E-StB

m 16.01.20

gemäß dem

17 des BMV

m allgemein

VIs (Anlage

nen Rundsc

e)

chreiben Strraßen-

Page 11: Fachgruppe Geotechnik Positionspapier zur Einführung der ... · Hier empfiehlt die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW-Brief 01/2014), „… die charakteristi-schen Kennwerte der

Abb. 3.

2 Modifika

bau Nr. 0

tionen der Z

03/2017 vom

ZTV E-StB

m 16.01.20

gemäß dem

17 des BMV

m allgemein

VIs (Anlage

nen Rundsc

e) - Fortsetz

chreiben Str

zung

raßen-

Page 12: Fachgruppe Geotechnik Positionspapier zur Einführung der ... · Hier empfiehlt die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW-Brief 01/2014), „… die charakteristi-schen Kennwerte der

Abb. 3.

3 Modifika

bau Nr. 0

tionen der Z

03/2017 vom

ZTV E-StB

m 16.01.20

gemäß dem

17 des BMV

m allgemein

VIs (Anlage

nen Rundsc

e) - Fortsetz

chreiben Str

zung

raßen-

Page 13: Fachgruppe Geotechnik Positionspapier zur Einführung der ... · Hier empfiehlt die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW-Brief 01/2014), „… die charakteristi-schen Kennwerte der

Abb. 3.

4 Modifika

bau Nr. 0

tionen der Z

03/2017 vom

ZTV E-StB

m 16.01.20

gemäß dem

17 des BMV

m allgemein

VIs (Anlage

nen Rundsc

e) - Fortsetz

chreiben Str

zung

raßen-

Page 14: Fachgruppe Geotechnik Positionspapier zur Einführung der ... · Hier empfiehlt die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW-Brief 01/2014), „… die charakteristi-schen Kennwerte der

7. Schlussbemerkungen / Zusammenfassung

Die Umstellung von Bodenklassen auf Homogenbereiche stellt neue Anforderungen an Bau-

herren, Geotechniker und Planer. Es muss stärker als bisher nach dem Schwierigkeitsgrad

der Bauaufgabe (Geotechnische Kategorien GK 1 – 3) differenziert werden und die Notwen-

digkeit detaillierter Untersuchungen und Beschreibungen des Baugrunds ist gestiegen. Für

einfache Aufgaben (GK 1) bleibt vieles beim Alten. Für normale (GK 2) und schwere Aufga-

benbereiche (GK 3) werden höhere Anforderungen an die Beschreibung des Baugrunds ge-

stellt und eine höhere Interaktion zwischen Geotechniker und Planer wird notwendig. Dies

trifft stärker als bisher auf solche Planungsänderungen zu, die zu im geotechnischen Bericht

angenommene Änderungen des Bauverfahrens führen oder zusätzliche Bauverfahren erfor-

derlich machen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Kennwerte der Homogenbereiche für das jeweils aus-

geschriebene Gewerk gelten und nicht für erdstatische Berechnungen verwendet werden.

Der Geotechniker liefert für den Planer, den Erdbau- bzw. Spezialtiefbauunternehmer die

umfangreichere Grundvoraussetzung für die Planung, Ausschreibung, Vergabe und Abrech-

nung der Bauleistungen. Je detaillierter die Untersuchungen im Vorfeld ausfallen, um so prä-

zisier können die Bodenkennwerte und -eigenschaften sowie der Grenzverlauf der Boden-

schichten durch den Sachständigen für Geotechnik angegeben werden. Der Erdbau- bzw.

Spezialtiefbauunternehmer kann aufgrund der festgelegten Homogenbereiche seine Leis-

tungen genauer planen und entstehenden Kostenersparnisse an den Auftraggeber weiterge-

ben. Hier zeigen erste Erfahrungen, dass die Einteilung in Homogenbereiche zwar erhöhte

Kosten für die Baugrunduntersuchung, aber vor allem bessere Grundlagen für die Auswahl

der Bauverfahren sowie eine stark erhöhte Planungssicherheit mit sich bringen.

Fachgruppe Geotechnik der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

- Dipl.-Ing. Peter Josy - Dipl.-Ing. (FH) Christian Stapf

- Dipl.-Ing.(FH) Jens Schopphoven - Dipl.-Geol. Max Wiederspahn

Mainz, den 26.09.2017