Fallstudien und Übungen zur Betriebslehre der Banken und ... · 8 Incoterms International...

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Fallstudien und Übungen zur Betriebslehre der Banken und Sparkassen Richard Mühlmeyer Eine Aufgabensammlung zum handlungsorientierten Lernen Außenwirtschaftsverkehr 6 Merkur Verlag Rinteln N

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  • Fallstudien und bungen zur Betriebslehre der Banken und Sparkassen

    Richard Mhlmeyer

    Eine Aufgabensammlung zum handlungsorientierten Lernen

    Auenwirtschaftsverkehr 6

    Merkur Verlag Rinteln

    N

  • Verfasser:

    Dipl.-Hdl. Willi Richard, Studiendirektor

    Dipl.-Kfm. Jrgen Mhlmeyer, Studiendirektor

    Fast alle in diesem Buch erwhnten Hard- und Softwarebezeichnungen sind eingetragene Warenzeichen.

    Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschtzt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelas-senen Fllen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. Hinweis zu 52 a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile drfen ohne eine solche Einwilligung eingescannt und in ein Netzwerk eingestellt werden. Dies gilt auch fr Intranets von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen.

    * * * * *

    29. Auflage 2017 1981 by MERKUR VERLAG RINTELN

    Gesamtherstellung:MERKUR VERLAG RINTELN Hutkap GmbH & Co. KG, 31735 Rinteln

    E-Mail: [email protected] [email protected]: www.merkur-verlag.deUmschlagfoto: Markus Goetzke, Commerzbank AG

    ISBN 978-3-8120-1236-2

    Wirtschaftswissenschaftliche Bcherei fr Schule und PraxisBegrndet von Handelsschul-Direktor Dipl.-Hdl. Friedrich Hutkap

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    1 Lieferung und Zahlung im Auenwirtschaftsverkehr

    1.1 Risiken und Sicherungsmglichkeiten bei Auenwirtschaftsgeschften

    1.1.1

    Die Firma Terratherm GmbH ist Hersteller von Solarelementen. Auf der Fachmesse in Hannover haben ihre Ange-bote groes Interesse bei Firmen aus dem Ausland gefunden. Die Terratherm GmbH steht in Verhandlungen mit mehreren brasilianischen Importeuren. Der Geschftsfhrer der GmbH, Robert Hanke, bittet die Auslandsabtei-lung Ihrer Bank um Auskunft ber die Risiken, die mit diesen Auenhandelsgeschften verbunden sind.

    AufgAben:

    1 Geben Sie als Kundenberater Auskunft darber, warum Auenhandelsgeschfte im Allgemeinen greren Risiken als Inlandsgeschfte unterliegen.

    2 Nennen Sie Herrn Hanke die speziellen Risiken, die die Firma Terratherm GmbH bercksichtigen muss, wenn sie Geschfte mit den brasilianischen Geschftspartnern abschlieen will. Nehmen Sie die abgebildete ber-sicht zu Hilfe.

    Risiken im Auenwirtschaftsverkehr

    Politische Risiken Wirtschaftliche Risiken

    Transfer-/Konvertie-rungsrisiko des Expor-teurs (Unfhigkeit bzw. Unwilligkeit des Kufer-landes, Zahlungen in der vereinbarten Whrung zu leisten.)

    Krieg, politische Unru-hen, Streiks.

    Erfllungsrisiko

    fr den Exporteur:

    Abnahmerisiko und Zahlungseingangsrisiko

    fr den Importeur:

    Lieferungsrisiko und Qualittsrisiko

    Whrungsrisikodes Exporteurs oder des Importeurs.

    Es liegt in den Schwan-kungen des Wechselkur-ses zwischen der in- und auslndischen Whrung. Das Risiko besteht fr die Vertragspartei, die in fremder Whrung kontra-hiert.

    Transportrisikodes Exporteurs oder des Importeurs.

    Die Ware wird auf dem Transportweg beschdigt oder geht auf dem Trans-portweg verloren.

    3 Welche vertraglichen Vereinbarungen sollte der Kunde treffen, um Risiken zu mindern? Fllen Sie die folgen-de bersicht aus.

    Risiken fr die Terratherm GmbH Vertragliche Vereinbarungen zur Risikobegrenzung

    Erfllungsrisiko Zahlungseingangsrisiko Abnahmerisiko

    Transportrisiko

    Whrungsrisiko

    1.1.2

    Ihrer Bank liegen zwei Zahlungsauftrge nach Japan vor, die an einen Begnstigten gerichtet sind, der seine Kon-toverbindung bei einer Korrespondenzbank Ihrer Bank in Japan hat.

    a) EUR 60 000,00

    b) Yen 300 000,00

    WerbefindetsichjeweilsimWhrungsrisiko?

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    1.2 Lieferungsbedingungen im Auenwirtschaftsverkehr (Incoterms)

    1.2.1 Ermittlung des Bezugspreises I

    DieImportfirmaHeilmann&Shne,Hamburg,willApfelsinenausSpanienimportieren.Siestehtmiteinemspani-schen Exporteur in Verhandlung. Die Lieferbedingung muss u. a. zwischen den Geschftspartnern noch ausgehan-delt werden. Folgender Preis und folgende Kosten werden dem Geschft zugrunde gelegt:

    80 Kisten Apfelsinen; Bruttogewicht 2 880 kg, Tara16kgjeKiste,zu85,00EURfr100kgnetto.

    Verpackungskosten 54,00 EUR; Rollgeld zum Verschiffungshafen 4,50 EUR pro 100 kg/brutto; bernahme auf das Schiff und Kaikosten 3,00 EUR pro 100 kg/brutto; Seefracht 14,82 EUR fr 100 kg/brutto; See-versicherung 1,1 % (vom FOB-Preis + Seefracht + 10 % voraussichtlicher Gewinn auf den FOB-Preis); Aus-lade- und Zollabfertigungskosten 10 % (vom FOB-Preis + Seefracht + Seeversicherung); Spediteurkosten in Hamburg 86,00 EUR.

    AufgAbe:Mit welchem Angebotspreis in EUR muss die Firma Heilmann & Shne rechnen, wenn sie als Lieferungsbedingung

    a) FOB Barcelona,

    b) CIF Hamburg

    whlt und der spanische Exporteur die anfallenden Kosten in den Angebotspreis einrechnet?

    Setzen Sie als Lsungshilfe zunchst die anfallenden Kosten in die nachfolgende bersicht ein.

    Anfal- lende Kosten:

    bliche Ver- packung

    Transport- kosten z. Verschiff.- hafen

    Prf- u. Lager- kosten

    Um- schlags-/ Kaikosten

    Seefracht Seever- sicherung

    Lsch- kosten

    Ver- zollung

    Einfuhr- kosten

    Transport- kosten

    1.2.2 Ermittlung des Bezugspreises II

    Das Lbecker Weinkontor erhlt von der Vredenheim Wine Estate, Stellenbosch/Sdafrika, ein Angebot ber die Lieferung von 1 300 Litern sdafrikanischen Qualitts-Rotwein. Der Rotwein wird von Stellenbosch per LKW nach Kapstadt und von dort per Schiff bis Hamburg transportiert. Der Transport von Hamburg bis ins Wareneingangsla-ger in Lbeck erfolgt wiederum mit dem LKW.

    Der sdafrikanische Lieferant bietet die Warenlieferung wie folgt an:

    a) FOB Kapstadt 143 965,58 Rand

    b) CIF Hamburg 201 338,13 Rand

    c) DDP Wareneingangslager Lbeck 281 417,16 Rand

    Damit das Lbecker Weinkontor die Preise zu den genannten Lieferungsbedingungen vergleichen kann, hat es die folgendenKosten(fiktiveWerte)ermittelt,diebeimWarenbezugeineRollespielen:

    Kosten fr die Ausfuhrabwicklung 2 322,77 Rand

    Transportkosten von Stellenbosch bis Kapstadt Lngsseite Schiff 3 251,74 Rand

    Verladekosten in Kapstadt 1 393,67 Rand

    Seefracht Kapstadt Hamburg (die Entladekosten in Hamburg sind in den Frachtkosten enthalten) 37 164,40 Rand

    1 Gewicht der Verpackung.

    1222222222232222222225

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    Kosten fr die Einfuhrabwicklung in Deutschland 3 956,00 EUR

    Transportkosten von Hamburg bis zum Wareneingangslager in Lbeck 465,70 EUR

    Entladekosten im Wareneingangslager in Lbeck 120,00 EUR

    Versicherungskosten:* Transport Stellenbosch Kapstadt 175,00 EUR* Seetransport Kapstadt Hamburg 1 466,00 EUR* Transport Hamburg Lbeck 135,60 EUR

    DasLbeckerWeinkontormchte,dassdieWeinlieferungaufderjeweiligenTransportstrecke,frdieesdieGefahrzu tragen hat, versichert ist. Es rechnet mit folgendem Umrechnungskurs: 1 EUR = 14,3249 ZAR (sdafrikanische Rand).

    AufgAben:

    1 Ermitteln Sie fr alle drei Lieferungsbedingungen den Bezugspreis fr das Lbecker Weinkontor.

    2 Geben Sie an, zu welcher Lieferungsbedingung das Lbecker Weinkontor die Weinlieferung beziehen sollte, wenn es sich konomisch verhalten will, und begrnden Sie Ihre Angabe.

    3 Angenommen, das Lbecker Weinkontor bezieht die Weinlieferung zur Lieferungsbedingung FOB Kapstadt. Bei der Verladung aufs Schiff wird ein Teil der Lieferung beschdigt. Die Transportversicherung kommt nur fr Schden auf, die ab Verladung eingetreten sind. Wer muss in diesem Fall den Schaden tragen?

    1.2.3 Incoterms / bung I

    Die Jansen & Co. OHG, 51103 Kln, hat mit der Morgan Motors Inc., New York einen Vertrag ber die Lieferung von Autoersatzteilen abgeschlossen. Die Lieferung soll via New York ber Rotterdam nach Kln erfolgen. Liefe-rungsbedingung: CIF.

    a) Nennen Sie die englische und die deutsche Bezeichnung fr die Abkrzung CIF!

    b) Welche Ortsangabe ist unter Bercksichtigung des oben beschriebenen Geschftes der Klausel CIF hinzuzufgen?

    c) Wo sind Kosten- und Gefahrenbergang fr die Ware aufgrund der vereinbarten Lieferungsbedingung?

    d) Welche Institution hat internationale Handelsklauseln wie CIF formuliert?

    1.2.4 Incoterms / bung II

    Im internationalen Handel sind beim Abschluss von Kaufvertrgen Handelsklauseln (Incoterms) gebruchlich. Pr-fen Sie, welche Klausel den unten stehenden Sachverhalten zuzuordnen ist!

    a) Der Verkufer liefert, wenn er die zur Einfuhr freigemachte Ware dem Kufer auf dem ankommenden Befrderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfgung stellt. Der Verkufer trgt alle Kosten und Gefahren, die im Zusammenhang mit der Befrderung der Ware bis zum Bestimmungsort stehenundhatdieVerpflichtung,dieWarenichtnurfrdieAusfuhr,sondernauchfrdieEinfuhrfreizu-machen, alle Abgaben sowohl fr die Ausfuhr als auch fr die Einfuhr zu zahlen sowie alle Zollformalitten zu erledigen.

    b) Der Kufer hat alle Kosten und Gefahren fr die Ware von dem Zeitpunkt an zu tragen, in dem sie tatsch-lich Lngsseite Schiff im benannten Verschiffungshafen zum vereinbarten Termin geliefert worden ist.

    c) Der Verkufer hat alle Kosten und Gefahren fr die Ware bis zu dem Zeitpunkt zu tragen, in dem sie im vereinbarten Verschiffungshafen an Bord des benannten Schiffs an der bestimmten Ladestelle verbracht wurde.

    d) Der Verkufer trgt die Kosten in seinem Land, die Frachtkosten und die Versicherungskosten bis zum Bestimmungsort. Die Risiken gehen bei bergabe der Ware an den ersten Frachtfhrer im Abgangsland auf den Kufer ber.

    e) Kosten und Gefahr gehen auf den Kufer ber, nachdem der Verkufer die Ware an einen Frachtfhrer am benannten Ort bergeben hat. Der Kufer bernimmt die Frachtkosten.

    f) Der Verkufer trgt die Kosten in seinem Land und die Frachtkosten bis zum Bestimmungshafen. Die Ge-fahr geht auf den Kufer ber, wenn die Ware an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen verladen wurde.

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    Incoterms

    International Commercial Terms

    Inhalt: Regelungen ber

    Risikoverteilung (Zeitpunkt des Gefahrenbergangs vom Verku-fer auf den Kufer)

    Kostenverteilung (Zeitpunkt des Kostenbergangs vom Verku-fer auf den Kufer)

    bergang der kaufmnnischen Sorgepflicht (Dispositions-pflicht):wermusswaszurAbwicklungdesGeschftstun?

    - Lieferung, Abnahme, Zahlung des Kaufpreises - Transportdokumente - Prfung und Verpackung der Ware - Lizenzen, Genehmigungen, Sicherheitsfreigaben und ande-

    re Formalitten

    Regeln fr alle Transportarten: EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DAT, DDP

    Regeln fr den Schiffstransport (See- und Binnenschiff-fahrt):

    FAS, FOB, CFR, CIF

    Generelle Pflichten:

    Verkufer: - Lieferung vertragsgemer Ware - Beibringung der Handelsrechnung (auch als elektronische

    Mitteilung) und aller sonstigen vertragsgemen Belege - die fr Zurverfgungstellung der Ware erforderlichen Prf-

    kosten (Qualittsprfung, Messen, Wiegen, Zhlen) zu tra-gen

    - auf eigene Kosten fr eine fr den Transport erforderliche Verpackung zu sorgen, soweit dem Verkufer vor Vertrags-schluss die Transportmodalitten zur Kenntnis gebracht wurden es sei denn, unverpackte Bereitstellung der Ware wre handelsblich

    - jedeHilfefrKuferaufdessenVerlangen,GefahrundKos-ten bei Beschaffung der Dokumente/elektronischen Mittei-lungen, die im Liefer-/Ursprungsland auszustellen/abzusen-den sind und zur Aus-/Ein-/Durchfuhr bentigt werden

    Kufer: - Abnahme der Ware - vertragsgeme Zahlung des Kaufpreises - Erstattung aller Kosten/Gebhren aufgrund Hilfeleistung des

    Verkufers

    Die einzelnen Klauseln:

    (1) Ex Works (named place of delivery) = EXW Ab Werk (benannter Ort der Lieferung):

    Ausfuhrfreimachen:1 KuferEinfuhrfreimachen:2 KuferBefrderungsvertrag: KuferLieferung: Werk des VerkufersGefahrenbergang: LieferortKostenbergang: Lieferort

    (2) Free Carrier (named place) = FCA Frei Frachtfhrer (benannter Ort):

    Ausfuhrfreimachen: VerkuferEinfuhrfreimachen: KuferBefrderungsvertrag: KuferLieferung: Ort der bergabe an den FrachtfhrerGefahrenbergang: LieferortKostenbergang: Lieferort

    (3) Carriage Paid To (named destination) = CPT Frachtfrei (benannter Bestimmungsort):

    Ausfuhrfreimachen: VerkuferEinfuhrfreimachen: KuferBefrderungsvertrag: VerkuferLieferung: Ort der bergabe an 1. FrachtfhrerGefahrenbergang: Lieferort (bergabe an 1. Frachtfhrer)Kostenbergang: Bestimmungsort

    (4) Carriage and Insurance Paid To (named destination) = CIP Frachtfrei versichert (benannter Bestimmungsort):

    Ausfuhrfreimachen: VerkuferEinfuhrfreimachen: KuferBefrderungsvertrag: VerkuferVersicherungsvertrag: VerkuferLieferung: Ort der bergabe an 1. Fracht- fhrerGefahrenbergang: Lieferort (bergabe an 1. Frachtfhrer)Kostenbergang: Bestimmungsort

    (5) Delivered at terminal (named terminal) = DAT Geliefert an Terminal (benanntes Terminal)

    Ausfuhrfreimachen: VerkuferEinfuhrfreimachen: KuferBefrderungsvertrag: VerkuferLieferung: am benannten (vereinbarten) TerminalGefahrenbergang: am vereinbarten TerminalKostenbergang: am vereinbarten Terminal

    (6) Delivered at place (named destination) = DAP Geliefert benannter Ort (benannter Bestimmungsort)

    Ausfuhrfreimachen: VerkuferEinfuhrfreimachen: KuferBefrderungsvertrag: VerkuferLieferung: am benannten (vereinbarten) OrtGefahrenbergang: BestimmungsortKostenbergang: Bestimmungsort

    (7) Delivered Duty Paid (named destination) = DDP Geliefert verzollt (benannter Bestimmungsort):

    Ausfuhrfreimachen: VerkuferEinfuhrfreimachen: VerkuferBefrderungsvertrag: VerkuferLieferung: BestimmungsortGefahrenbergang: BestimmungsortKostenbergang: Bestimmungsort

    (8) Free alongside Ship (named port of shipment) = FAS Frei Lngsseite Schiff (benannter Verschiffungshafen):

    Ausfuhrfreimachen: VerkuferEinfuhrfreimachen: KuferBefrderungsvertrag: KuferLieferung: Lngsseite Schiff im VerschiffungshafenGefahrenbergang: LieferortKostenbergang: Lieferort

    1 Dazu gehren: Ausfuhrzollformalitten erledigen und die bernahme der Kosten der fr die Ausfuhr notwendigen Zollformalitten sowie die bernahme aller Zlle, Steuern und anderer Abgaben, die bei der Ausfuhr der Ware fllig werden.

    2 Dazu gehren: Einfuhrzollformalitten erledigen und die bernahme der Kosten der fr die Einfuhr notwendigen Zollformalitten sowie aller Zlle, Steuern und anderer Abgaben, die bei der Einfuhr der Ware fllig werden.

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    (9) Free On Board (named port of shipment) = FOB Frei an Bord (benannter Verschiffungshafen):

    Ausfuhrfreimachen: VerkuferEinfuhrfreimachen: KuferBefrderungsvertrag: KuferLieferung: An Bord des Schiffs im Ver- schiffungshafenGefahrenbergang: Nach Verladung an Bord des Schiffs im VerschiffungshafenKostenbergang: Nach Verladung an Bord des Schiffs im Verschiffungshafen

    (10) Cost and Freight (named port of destination) = CFR Kosten und Fracht (benannter Bestimmungshafen):

    Ausfuhrfreimachen: VerkuferEinfuhrfreimachen: KuferBefrderungsvertrag: VerkuferLieferung: An Bord des Schiffs im VerschiffungshafenGefahrenbergang: Nach Verladung an Bord des Schiffs im VerschiffungshafenKostenbergang: Bestimmungshafen

    (11) Cost, Insurance and Freight (named port of destination) = CIF Kosten, Versicherung und Fracht (benannter Bestim- mungshafen):

    Ausfuhrfreimachen: VerkuferEinfuhrfreimachen: KuferBefrderungsvertrag: VerkuferVersicherungsvertrag: VerkuferLieferung: An Bord des Schiffs im VerschiffungshafenGefahrenbergang: Nach Verladung an Bord des Schiffs im VerschiffungshafenKostenbergang: Bestimmungshafen

    1.2.5 Incoterms / bung III

    Vervollstndigen Sie die folgende bersicht, indem Sie die Incoterms FOB, CFR, CPT und FCA vergleichend ge-genberstellen. Benennen Sie die Klauseln, fgen Sie eine Ortsangabe hinzu (vergleiche eingetragenes Beispiel) undkennzeichnenSiedenKosten-undGefahrbergangbeidemjeweiligenIncoterm.

    Incoterms

    Klauseln fr den See- und Binnen-schiffstransport

    Klauseln fr jede Art oder Kombi-nation von Transport (multimodal

    anwendbar)

    Kosten- und Gefahrbergang

    CIF

    Cost, Insurance, Freight benannter Bestimmungshafen

    CIP

    Carriage and Insurance Paid to benannter Bestimmungsort

    Der Verkufer (Exporteur) trgt die Kos-ten in seinem Land, die Frachtkosten und die Versicherungskosten bis zum Bestimmungshafen bzw. Bestimmungs-ort.

    Die Risiken gehen nach der Verladung der Ware an Bord des Schiffes im Ver-schiffungshafen bzw. nach bergabe der Ware an den (ersten) Frachtfhrer im Abgangsland auf den Kufer (Impor-teur) ber.

  • 10

    1.3 Zahlungsbedingungen im Auenwirtschaftsverkehr

    1.3.1 Zahlungsvereinbarungen

    1 Bei der Vereinbarung von Zahlungsbedingungen ist i. d. R. eine unterschiedliche Interessenlage des Expor-teurs und des Importeurs gegeben. Verdeutlichen Sie die unterschiedlichen Interessen anhand von Beispie-len.

    2 Im internationalen Handel sind folgende Zahlungsvereinbarungen blich: Zahlung auf Akkreditivbasis; offe-nes Zahlungsziel; Vorauszahlung/Anzahlung; Kasse gegen Dokumente d/p; Dokumente gegen Akzept d/a; Zahlung gegen einfache Rechnung.

    Ordnen Sie den folgenden Aussagen die entsprechende Zahlungsbedingung zu!

    a) Der Exporteur versendet die Ware an den Importeur und schickt ihm lediglich eine Handelsrechnung. Der Importeur zahlt unter Inanspruch-nahme von Skonto.

    b) Der Verkufer stellt einen Wechsel aus, den der Kufer bei Vorlage ver-tragsgemer Dokumente durch seine Hausbank zu akzeptieren hat.

    c) Der Exporteur erhlt das Zahlungsversprechen der Bank des Impor-teurs. Die zahlungsverpflichtete Bank zahlt gegen ordnungsgemeVorlage der vom Importeur verlangten Dokumente. Der Importeur bleibt bei Zahlung im Risiko einer nicht vertragsgemen oder zu be-mngelnden Lieferung.

    d) Der Exporteur erhlt den Rechnungsbetrag oder Teile des Rechnungs-betrages schon vor Lieferung der Ware. Diese Zahlungsbedingung be-deutet fr den Exporteur Sicherheit, Liquiditt und Zinsgewinn.

    e) BeidieserZahlungsbedingungwirddieZahlungspflichterstdurchdieVorlage der Dokumente beim Importeur ausgelst. Der Importeur zahlt ohne Besichtigung der Ware.

    f) Der Exporteur versendet die Ware an den Importeur und schickt ihm lediglich eine Handelsrechnung. Der Importeur begleicht den Rech-nungsbetrag spter aus dem Verkaufserls der Importware.

    1.3.2 Vor- und Nachteile der Zahlungsvereinbarungen

    1 Im Auslandszahlungsverkehr gibt es sechs unterschiedliche Zahlungsbedingungen. Listen Sie diese Zah-lungsbedingungen der Interessenlage des Importeurs entsprechend auf, beginnend mit der gnstigsten Be-dingung. Entscheiden Sie, bei welchen der Zahlungsbedingungen es sich um dokumentre Zahlungsformen bzw. um nicht dokumentre Zahlungsformen (clean payment) handelt:

    Zahlungsbedingung: Zahlungsform:

  • 11

    2 Vervollstndigen Sie die folgende Tabelle, indem Sie die unten stehenden Vor- und Nachteile den Zahlungs-vereinbarungen zuordnen. Tragen Sie die Ziffer in das entsprechende Kstchen ein!

    Zahlungsbedingung Vorteile Nachteile

    Vorauszahlung/Anzahlung

    Importeur zahlt den Rechnungsbetrag oder Teile davon vor Lieferung.

    Dokumentenakkreditiv

    Bank des Importeurs erffnet ein Akkreditiv. Durch dieses Zahlungs-versprechen erhlt der Exporteur die Sicherheit, dass der Rechnungsbetrag bei Vorlage der akkreditivgerechten Dokumente gezahlt wird.

    Dokumenteninkasso (D/P)

    Exporteur und Importeur haben ver-einbart, dass die Zahlung durch den Importeur erfolgt, nachdem ihm die Dokumente durch seine Bank vorgelegt wurden.

    Dokumenteninkasso (D/A)

    Exporteur gewhrt dem Importeur ein Zahlungsziel, d. h., der Importeur bekommt die Dokumente und somit die Ware gegen Akzeptierung einer Nach-sichttratte ausgehndigt.

    einfache Rechnung

    Importeur ist aufgefordert, bei Rech-nungserhalt Zahlung zu leisten.

    offenes Zahlungsziel

    Importeur erhlt die Ware und leistet Zahlung zum vereinbarten Termin.

    1 Importeur leistet nicht die Zahlung zum vereinbarten Termin.

    2 Exporteur erhlt Zahlung, bevor die Warenlieferung erfolgt.

    3 Exporteur trgt das Risiko, dass der Wechsel bei Fllig-keit nicht eingelst wird.

    4 Importeur muss erst bei Vorlage der Dokumente Zahlung leisten.

    5 Importeur leistet Zahlung und erhlt keine Sicherheit, dass die Lieferung erfolgt.

    6 Exporteur muss die Ware zunchst liefern und trgt das Risiko, dass der Impor-teur die Dokumente nicht aufnimmt oder nicht zahlen kann.

    7 Exporteur trgt das Risiko, dass der Importeur die Rechnung nicht begleicht.

    8 Importeur kann die Ware weiterverkaufen, und aus dem Erls seine Wechsel-verpflichtungerfllen.

    9 Importeur erbringt die Vorleistung des Akkreditivs. Exporteur trgt das Risiko der Bonitt der Akkreditiv-bank sowie das Lnderrisi-ko.

    10 Exporteur erhlt bereits vor Lieferung bzw. Produk-tion der Ware die Sicher-heit, dass die Zahlung bei Vorlage ordnungsgemer Dokumente erfolgt.

    11 Importeur erhlt die Ware und ein Zahlungsziel.

    12 Importeur kann die Ware vor Zahlung der Rechnung in Empfang nehmen.

  • 12

    2 Dokumente im Auenwirtschaftsverkehr

    2.1 Arten der Dokumente

    2.1.1

    Bestimmen Sie die im Folgenden beschriebenen Dokumente!

    1. In diesem Dokument bescheinigt die unterzeichnete Stelle, dass die oben bezeichneten Waren ihren Ursprung in dem genannten Land haben.

    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

    2. DiesesDokumentdientdemZweck,dieWareihremWertentsprechendimEinfuhrlandzuverzollen.Dasje-weilige Konsulat bescheinigt, dass der Warenpreis dem tatschlichen Handelswert im Lieferland entspricht. Es enthlt auch weitere Einzelheiten ber das Warengeschft!

    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

    3. Dieses Dokument ist das Verladepapier in der Seeschifffahrt. Es stellt einmal die Besttigung ber den Emp-fang der zu befrdernden Gter dar, zum anderen beinhaltet es dem Inhaber gegenber ein Transport- und Auslieferungsversprechen. Es reprsentiert die Ware und ist ein Wertpapier.

    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

    4. Dieses Dokument dient der vertragsgemen Abwicklung zwischen den Geschftspartnern und enthlt alle EinzelheitenberdasjeweiligeWarengeschft,z.B.NameundAnschriftdesKufers;Name,Anschriftundrechtsverbindliche Unterschrift des Verkufers; exakte Bezeichnung der Ware mit Mengenangaben; Liefer- und Zahlungsbedingungen, Einzel- und Gesamtpreis(e); Art der Verpackung, Anzahl der Packstcke und deren Markierung; sonstige Vermerke.

    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

    5. Dieses Dokument enthlt Einzelheiten des Warengeschftes. In diesem Papier besttigt der Exporteur, dass der angegebene Wert der Ware mit dem tatschlichen Verkehrswert in seinem Lande bereinstimmt. Aufgrund dieser Wertangabe erfolgt die Verzollung im Einfuhrland.

    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

    6. Dieses Dokument ist das Verladepapier der Binnenschifffahrt. Es beinhaltet eine Empfangsbesttigung, ver-bunden mit einem Transport- und Auslieferungsversprechen. Die Auslieferung der Ware wird von der Vorlage dieses Dokuments abhngig gemacht.

    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

    7. Dieses Dokument reprsentiert eingelagerte Ware. Es wird von staatlich konzessionierten Lagerhaltern ausge-stellt. Das eingelagerte Gut wird nur gegen Vorlage dieses Dokuments an den Einlagerer oder dessen Order ausgeliefert.

    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

    8. Dieses Dokument bescheinigt den Abschluss eines Frachtvertrages im grenzberschreitenden Gterverkehr. Es wird vom Absender in mehrfacher Ausfertigung erstellt. Das Original begleitet die Ware und wird mit dieser dem Empfnger ausgehndigt. Der Absender erhlt als Versandnachweis das von der Annahmestelle abgestempelte oder mit maschinellem Buchungsaufdruck versehene Doppel. Dieses gibt seinem Inhaber ein nachtrgliches Verfgungsrecht (Dispositionsrecht) ber die befrderten Waren, solange sie dem Empfnger noch nicht zur Verfgung gestellt wurden.

    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

    9. Dieses Dokument spielt im innereuropischen Verkehr eine bedeutende Rolle. Ihm liegt ein Speditionsvertrag zugrunde,undinihmwirdbescheinigt,dassdasGutmitderunwiderruflichenWeisungzurBefrderungundzur Auslieferung an den Empfnger bernommen wurde. Durch bergabe einer Ausfertigung kann der Ver-kuferdenunwiderruflichdurchgefhrtenVersandnachweisen.

    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

    10. Dieses Dokument bezieht sich auf einen abgeschlossenen Transportversicherungsvertrag. Es wird ausgestellt aufgrund einer Generalpolice, die einen fortlaufenden Versicherungsvertrag zum Inhalt hat.

    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

    11. Dieses Dokument wird in drei Original-Ausfertigungen ausgestellt. Die erste verbleibt beim Luftfrachtfhrer, die zweite reist mit der Ware und ist fr den Empfnger bestimmt, die dritte erhlt der Absender als Empfangs-besttigung und Versandnachweis.

    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

  • 13

    2.1.2

    Stellen Sie anhand der folgenden Formularausschnitte fest, um welche Dokumente es sich handelt!

    Nennen Sie den Namen des Dokuments, den Aussteller und bei den Transportdokumenten den Rechtscharakter (z. B. Traditionspapier).

    a)

    b)

    Werner Mller GmbHGralsstr. 1668199 Mannheim

    Oil and Petroleum CompanyP.O. Box 44, Damman/Saudia Arabia

    Frankfurt

    Dhahran

    13/684

    168543

    Deutsche Lufthansa AGD-50679 Kln, Von-Gablenz-Str. 2-6

    Vereinigte Textilwerke AGKulmer Str. 6528237 Bremen

    Order

    Hamburg, Nov. 15, 20..

    3/3

  • 14

    c)

    d)

    4235/D

    EUR 26 870,00 Wiesbaden, 15. Febr. 20.. 3 60/120018301

    the bearer

    3 Oil Pumps; Marks and Nos: OPC 5545760KCH 33406/20.., No. 1-3 Port Damman

    from Mannheim via Frankfurt to Damman/Saudia Arabia

    3681024

    Josef Krger OHG

    Spechtweg 8, 48167 Mnster

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  • 15

    e)

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    2.2 Dokumente eines Exportgeschftes

    Ein deutscher Exporteur bereitet eine Warenlieferung nach Uruguay vor. Der uruguayische Importeur mchte be-scheinigt haben, dass die Waren ihren Ursprung in Deutschland haben und dass die in Rechnung gestellten Preise handelsblich sind. Zwischen Kufer und Verkufer wurde als Lieferbedingung CIF Montevideo vereinbart.

    Benutzen Sie fr die Lsung der Aufgaben folgenden Textauszug!

    (Cost, insurance and freight)(. . . benannter Bestimmungshafen)

    Anwendungshinweis

    Diese Klausel ist ausschlielich fr den See- und Binnen-schiffstransport geeignet.

    Kosten, Versicherung und Fracht bedeutet, dass der Ver-kufer die Ware an Bord des Schiffs liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschdigung der Ware geht ber, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Verkufer hat den Befrderungsvertrag abzuschlieen sowie die Kosten und Fracht zu tragen, die fr die Befrderung der Ware zum benannten Bestimmungsha-fen erforderlich sind.

    Der Verkufer schliet auch einen Versicherungsvertrag ge-gen die vom Kufer getragene Gefahr des Verlustes oder der Beschdigung der Ware whrend des Transports ab. Der Kufer sollte beachten, dass gem der CIF-Klausel der

    Verkufernurverpflichtetist,eineVersicherungmitMindest-deckung abzuschlieen. Wnscht der Kufer einen hheren Versicherungsschutz, wird er dies entweder ausdrcklich mit dem Verkufer vereinbaren oder eigene zustzliche Versiche-rungsvorkehrungen treffen mssen.

    CIFverpflichtetdenVerkufer, fallszutreffend,dieWarezurAusfuhr freizumachen. Jedoch hat der Verkufer keine Ver-pflichtung,dieWarezurEinfuhrfreizumachen,Einfuhrzllezuzahlen oder Einfuhrzollformalitten zu erledigen.

    A Verpflichtungen des Verkufers

    A1 Allgemeine Verpflichtungen des Verkufers

    Der Verkufer hat die Ware und die Handelsrechnung in bereinstimmung mit dem Kaufvertrag bereitzustellen und jeden sonstigenvertraglichvereinbartenKonformittsnach-weis zu erbringen.

    Kosten, Versicherung, Fracht (CIF)

  • 16

    Jedes Dokument, auf das in A1 A10 Bezug genommen wird, kann auch ein entsprechender elektronischer Beleg oder ein entsprechendes elektronisches Verfahren sein, wenn dies zwischen den Parteien vereinbart oder blich ist.

    A2 Lizenzen, Genehmigungen, Sicherheitsfreigaben und andere Formalitten

    Falls zutreffend, hat der Verkufer auf eigene Gefahr und Kosten die Ausfuhrgenehmigung oder andere behrdliche Genehmigungen zu beschaffen sowie alle Zollformalitten zu erledigen, die fr die Ausfuhr der Ware erforderlich sind.

    A3 Befrderungs- und Versicherungsvertrge

    a) Befrderungsvertrag

    Der Verkufer muss einen Vertrag ber die Befrderung der Ware von der gegebenenfalls vereinbarten Lieferstel-le am Lieferort bis zum benannten Bestimmungshafen oder einer gegebenenfalls vereinbarten Stelle in diesem Hafen abschlieen oder verschaffen. Der Befrderungs-vertrag ist zu den blichen Bedingungen auf Kosten des Verkufers abzuschlieen und hat die Befrderung auf der blichen Route mit einem Schiff der Bauart zu ge-whrleisten, die normalerweise fr den Transport der verkauften Warenart verwendet wird.

    b) Versicherungsvertrag

    Der Verkufer hat auf eigene Kosten eine Transportver-sicherung abzuschlieen, die zumindest der Mindestde-ckung gem den Klauseln (C) der Institute Cargo Clau-ses (LMA/IUA) oder hnlichen Klauseln entspricht.

    Die Versicherung muss zumindest den im Vertrag ge-nannten Preis zuzglich zehn Prozent (d. h. 110 %) de-cken und in der Whrung des Vertrags ausgestellt sein.

    Der Versicherungsschutz muss die Ware ab der Liefer-stelle, wie in A4 und A5 festgelegt, bis mindestens zum benannten Bestimmungshafen decken.

    Der Verkufer hat dem Kufer die Versicherungspolice oder einen sonstigen Nachweis ber den Versicherungs-schutz zu bermitteln.

    A4 Lieferung

    Der Verkufer hat die Ware zu liefern, entweder, indem er sie an Bord des Schiffs verbringt oder indem er die so gelieferte Ware verschafft.1 [. . .]

    A5 Gefahrenbergang

    Der Verkufer trgt bis zur Lieferung gem A4 alle Ge-fahren des Verlustes oder der Beschdigung der Ware.

    A6 Kostenverteilung

    Der Verkufer hat zu tragen

    a) alle die Ware betreffenden Kosten bis diese gem A4 geliefert worden ist. [. . .]

    b) die Fracht und alle anderen aus A3 a entstehenden Kos-ten einschlielich der Kosten fr die Verladung der Ware an Bord und alle Entladekosten im vereinbarten Entlade-hafen, die nach dem Befrderungsvertrag vom Verku-fer zu tragen sind;

    c) die aus A3 b resultierenden Kosten fr die Versicherung; und

    d) falls zutreffend, die Kosten der fr die Ausfuhr notwen-digen Zollformalitten sowie alle Zlle, Steuern und an-dere Abgaben, die bei der Ausfuhr fllig werden, und dieKostenfrdieDurchfuhrderWaredurchjedesLand,soweit diese nach dem Befrderungsvertrag vom Ver-kufer zu tragen sind.

    A7 Benachrichtigung an den Kufer

    Der Verkufer hat den Kufer ber alles Ntige zu benach-richtigen, damit dieser die blicherweise notwendigen Ma-nahmen zur bernahme der Ware treffen kann.

    A8 Transportdokument

    Der Verkufer hat auf eigene Kosten dem Kufer unverzglich das bliche Transportdokument fr den vereinbarten Bestim-mungshafen zur Verfgung zu stellen. [. . .]

    Wird ein solches Transportdokument als begebbares Doku-ment und in mehreren Originalen ausgestellt, muss ein voll-stndiger Satz von Originalen dem Kufer bergeben wer-den.

    A9 Prfung Verpackung Kennzeichnung

    DerVerkuferhatdieKosten jenerPrfvorgnge (wieQua-littsprfung, Messen, Wiegen und Zhlen), die notwendig sind, um die Ware gem A4 zu liefern, sowie die Kosten fr alle von den Behrden des Ausfuhrlandes angeordneten Warenkontrollen vor der Verladung (preshipment inspection) zu tragen.

    Der Verkufer hat auf eigene Kosten die Ware zu verpacken, esseidenn,es isthandelsblich,die jeweiligeArtderver-kauften Ware unverpackt zu transportieren.

    A10 Untersttzung bei Informationen und damit verbundene Kosten

    Der Verkufer hat, falls zutreffend, dem Kufer auf dessen Verlangen, Gefahr und Kosten rechtzeitig alle Dokumente und Informationen, einschlielich sicherheitsrelevanter Infor-mationen, die der Kufer fr die Einfuhr der Ware und/oder fr ihren Transport bis zum endgltigen Bestimmungsort be-ntigt, zur Verfgung zu stellen oder ihn bei deren Beschaf-fung zu untersttzen.

    B Verpflichtungen des Kufers

    B1 Allgemeine Verpflichtungen des Kufers

    Der Kufer hat den im Kaufvertrag genannten Preis der Ware zu zahlen.

    B2 Lizenzen, Genehmigungen, Sicherheitsfreigaben und andere Formalitten

    Falls zutreffend, obliegt es dem Kufer auf eigene Gefahr und Kosten die Einfuhrgenehmigung oder andere behrdliche Genehmigungen zu beschaffen sowie alle Zollformalitten frdieEinfuhrderWareundfrihreDurchfuhrdurchjedesLand zu erledigen.

    B3 Befrderungs- und Versicherungsvertrge

    a) Befrderungsvertrag

    Der Kufer hat gegenber dem Verkufer keine Ver-pflichtung,einenBefrderungsvertragabzuschlieen.

    b) Versicherungsvertrag

    Der Kufer hat gegenber dem Verkufer keine Ver-pflichtung, einen Versicherungsvertrag abzuschlieen.[. . .]

    B4 bernahme

    Der Kufer muss die Ware bernehmen, wenn sie wie in A4 vorgesehen geliefert worden ist, und sie von dem Frachtfh-rer im benannten Bestimmungshafen entgegennehmen.

    B5 Gefahrenbergang

    Der Kufer trgt alle Gefahren des Verlustes oder der Besch-digung der Ware ab dem Zeitpunkt, an dem sie wie in A4 vorgesehen geliefert worden ist.

    1 Der Hinweis zu verschaffen bezieht sich auf mehrere hintereinander geschaltete Verkufe in einer Verkaufskette (string sales), die insbeson-dere im Rohstoffhandel vorkommen.

  • 17

    B6 Kostenverteilung

    Der Kufer trgt alle Gefahren des Verlustes oder der Besch-digung der Ware ab dem Zeitpunkt, an dem sie wie in A4 vorgesehen geliefert worden ist.

    B6 Kostenverteilung

    Der Kufer hat, vorbehaltlich der Bestimmungen in A3 a, zu tragen.

    a) alle die Ware betreffenden Kosten ab dem Zeitpunkt, an dem sie wie in A4 vorgesehen geliefert worden ist, ausgenommen, falls zutreffend, die Kosten der fr die Ausfuhr notwendigen Zollformalitten sowie alle Zlle, Steuern und andere in A6 d genannte Abgaben, die bei der Ausfuhr fllig werden;

    b) alle die Ware betreffenden Kosten und Abgaben wh-rend des Transports bis zu ihrer Ankunft im Bestim-mungshafen, es sei denn, solche Kosten und Abgaben gehen gem dem Befrderungsvertrag zulasten des Verkufers;

    c) die Entladekosten, einschlielich Kosten fr Leichterung und Kaigebhren, es sei denn, diese Kosten und Abga-ben sind nach dem Befrderungsvertrag vom Verkufer zu tragen;

    d) [. . .]

    e) falls zutreffend, alle Zlle, Steuern und andere Abgaben sowie die Kosten der Zollformalitten, die bei der Ein-fuhr der Ware und, soweit nicht im Befrderungsvertrag enthalten,beiihrerDurchfuhrdurchjedesLandanfallen;und

    f) [. . .]

    B7 Benachrichtungen an den Verkufer

    Wann immer der Kufer berechtigt ist, den Zeitpunkt fr die Verschiffung der Ware und/oder die Stelle fr die Entgegen-nahme der Ware innerhalb des benannten Bestimmungsha-fens zu bestimmen, hat er den Verkufer in angemessener Weise darber zu benachrichtigen.

    B8 Liefernachweis

    Der Kufer hat das wie in A8 vorgesehen zur Verfgung ge-stellte Transportdokument anzunehmen, wenn dieses mit dem Vertrag bereinstimmt.

    B9 Prfung der Ware

    DerKuferhatdieKostenfr jedevorderVerladungzwin-gend erforderliche Warenkontrolle (pre-shipment inspection) zu tragen, mit Ausnahme behrdlich angeordneter Kontrol-len des Ausfuhrlandes.

    B10 Untersttzung bei Informationen und damit verbundene Kosten

    Der Kufer hat dem Verkufer rechtzeitig alle sicherheitsre-levanten Informationsanforderungen mitzuteilen, sodass der Verkufer die Verpflichtungen entsprechend A10 erfllen kann.

    Der Kufer hat dem Verkufer alle Kosten und Abgaben zu erstatten, die dem Verkufer durch das Zurverfgungstellen oder die Untersttzung bei der Beschaffung der Dokumente und Informationen wie in A10 vorgesehen entstanden sind.

    2010 ICC Deutschland e. V. Incoterms 2010 Regeln der Internationalen Handelskammer [ICC (Auszug)]

    AufgAben:

    1 Welche Dokumente sind vom Exporteur zu beschaffen bzw. vorzulegen?

    2 Wer trgt die Kosten fr die Beschaffung der entsprechenden Dokumente?

    3 Welchen Inhalt sollte eine gut aufgemachte Handelsfaktura haben?

    4 Was besttigt eine Konsulatsfaktura und welchen Zweck erfllt sie?