Feuerwehr-Ehrenzeichen der Stufe II (Gold) · KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 16/2016 Seite...

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KREIS NACHRICHTEN Samstag, 23.04.2016 I Ausgabe 16/2016 I www.bitburg-pruem.de Mitteilungen, Informationen und Bekanntmachungen der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Verleihung Landesehrennadel I Seite 2 Dienstjubiläen I Seite 2 Stellenanzeigen I Seite 3 Trichinen-Untersuchung I Seite 3 Grundstücksverkehr I Seite 3 Entsorgungstermine I Seite 4 und 5 Initiative Baukultur Eifel I Seite 6 Girls‘ Day 2016 I Seite 7 Interkulturelles Frauenfrühstück I Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen I Seite 7 - 9 Aus dem Inhalt: Landrat Dr. Joachim Streit hat 82 Feuerwehrleuten des Eifelkreises Bitburg-Prüm das Feuerwehr-Ehrenzeichen in Gold für 35- bzw. 45-jährige aktive Tätigkeit bei der Feu- erwehr verliehen. Neben den Wehrmännern begrüßte er hierzu in der Kreis- verwaltung auch den Kreisfeuerwehrinspekteur Jürgen Larisch, die Bürgermeister und Beigeordneten der Ver- bandsgemeinden und der Stadt Bitburg, sowie deren Wehrleiter. Landrat Streit dankte den Wehrleuten auch im Namen der Bürger des Eifelkreises Bitburg-Prüm für ihr langjähriges Engagement und hob die Vielseitigkeit der Feuerwehr hervor, die neben der Feuerbekämpfung auch zahlreiche andere Aufgaben im Eifelkreis wahrnehme. Sie erbrächten damit eine Leistung, die für unseren Eifelkreis unverzichtbar sei. Auch Kreisfeuerwehrinspekteur Jürgen Larisch dankte den Wehrleuten. Sie seien Vorbilder für ihre Feuerwehr- kameraden, aber auch für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger. Er bat die Geehrten, mit ihrer soliden Lebenser- fahrung und mit all ihren Erkenntnissen aus zahlreichen Einsätzen noch viele Jahre im Dienste der Feuerwehr, ins- besondere als Vorbild für die Jugend, tätig zu sein. Feuerwehr-Ehrenzeichen der Stufe II (Gold) Feuerwehrleute des Eifelkreises ausgezeichnet für jahrzehntelange Verdienste Für 35- bzw. 45-jährigen aktiven Feuerwehrdienst hat Landrat Dr. Joachim Streit (Mitte) verdiente Feuerwehrkamera- den des Eifelkreises Bitburg-Prüm ausgezeichnet.

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KREISNACHRICHTENSamstag, 23.04.2016 I Ausgabe 16/2016 I www.bitburg-pruem.de

Mitteilungen, Informationen und Bekanntmachungen der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm

Verleihung Landesehrennadel I Seite 2 Dienstjubiläen I Seite 2 Stellenanzeigen I Seite 3 Trichinen-Untersuchung I Seite 3 Grundstücksverkehr I Seite 3

Entsorgungstermine I Seite 4 und 5 Initiative Baukultur Eifel I Seite 6 Girls‘ Day 2016 I Seite 7 Interkulturelles Frauenfrühstück I Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen I Seite 7 - 9

Aus dem Inhalt:

Landrat Dr. Joachim Streit hat 82 Feuerwehrleuten des Eifelkreises Bitburg-Prüm das Feuerwehr-Ehrenzeichen in Gold für 35- bzw. 45-jährige aktive Tätigkeit bei der Feu-erwehr verliehen.Neben den Wehrmännern begrüßte er hierzu in der Kreis-verwaltung auch den Kreisfeuerwehrinspekteur Jürgen Larisch, die Bürgermeister und Beigeordneten der Ver-bandsgemeinden und der Stadt Bitburg, sowie deren Wehrleiter. Landrat Streit dankte den Wehrleuten auch im Namen der Bürger des Eifelkreises Bitburg-Prüm für ihr langjähriges Engagement und hob die Vielseitigkeit der

Feuerwehr hervor, die neben der Feuerbekämpfung auch zahlreiche andere Aufgaben im Eifelkreis wahrnehme. Sie erbrächten damit eine Leistung, die für unseren Eifelkreis unverzichtbar sei.Auch Kreisfeuerwehrinspekteur Jürgen Larisch dankte den Wehrleuten. Sie seien Vorbilder für ihre Feuerwehr-kameraden, aber auch für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger. Er bat die Geehrten, mit ihrer soliden Lebenser-fahrung und mit all ihren Erkenntnissen aus zahlreichen Einsätzen noch viele Jahre im Dienste der Feuerwehr, ins-besondere als Vorbild für die Jugend, tätig zu sein.

Feuerwehr-Ehrenzeichen der Stufe II (Gold)Feuerwehrleute des Eifelkreises ausgezeichnet für jahrzehntelange Verdienste

Für 35- bzw. 45-jährigen aktiven Feuerwehrdienst hat Landrat Dr. Joachim Streit (Mitte) verdiente Feuerwehrkamera-den des Eifelkreises Bitburg-Prüm ausgezeichnet.

KreisNachrichten Bitburg-PrümSeite 2 Ausgabe 16/2016

Für 35-jährigen aktiven Feuerwehrdienst wurden geehrt:Stadt Bitburg:Bernd Follmann, Rudolf Gillen, Rainer Pint, Erich GansenVG Arzfeld:Werner Klein, Norbert Hoffmann (nicht abgebildet), Peter Junk (nicht abgebildet), Dieter Schäfer, Nikolaus Wonner, Bernhard JunghölterVG Bitburger Land:Wolfgang Brück, Anton-Georg Maier, Anton Kranz (nicht ab-gebildet), Franz-Josef Klassen-Braun, Klaus Fallis, Arnold Göbel, Alfred Lehnertz, Erwin Backes (nicht abgebildet), Alf-red Begon (nicht abgebildet), Richard Koster, Norbert Weber (nicht abgebildet), Ralf Crames (nicht abgebildet), Wolfgang Neuerburg (nicht abgebildet), Peter Baumann (nicht abgebil-det), Nikolaus Kemen, Klaus-Peter Grün (nicht abgebildet), Adolf Jakoby, Walter Daun (nicht abgebildet)VG Prüm:Moritz Barthemes, Michael Brodel, Karl-Heinz Dringen, Hubert Grommes (nicht abgebildet), Bernhard Hinter-scheid, Nicolaus Kribs, Bernhard Krost (nicht abgebil-det), Peter Meyer, Gerhard Meyers (nicht abgebildet), Horst Roden (nicht abgebildet), Horst Schellen, Rudolf Simon, Richard WinkelmannVG Speicher:Jürgen Denys, Peter Klassen, Peter Marxen (nicht abge-bildet)VG Südeifel:Nikolaus Leisen, Werner Schirtz, Albert Schier, Horst Irsch (nicht abgebildet), Erwin Kinnisch (nicht abgebildet), Gün-ther Weiler, Marko Hoffmann (nicht abgebildet), Willi Bla-sen (nicht abgebildet), Josef Dichter (nicht abgebildet), Ingolf Lamberty, Norbert Frisch, Erich Richter (nicht abge-bildet), Klaus Becker, Peter Burelbach (nicht abgebildet), Rene Sauber (nicht abgebildet), Herbert Schröder, Walter Bretz (nicht abgebildet), Hubert Hinkes (nicht abgebildet)Für 45-jährigen aktiven Feuerwehrdienst wurden geehrt:VG Arzfeld:Nikolaus Krämer (nicht abgebildet)VG Südeifel:Manfred Moos, Günter Gödert, Richard Rössler, Udo HeckVG Bitburger Land:Matthias Bier, Klaus Berg, Helmut Spartz, Helmut Klein, Albert Weinandy, Karlheinz Wonner, Leonard HülpesVG Prüm:Theo Feinen, Paul Franzen (nicht abgebildet), Heinrich Knippen, Gerhard SchwalenVG Speicher:Rudolf Garcon (nicht abgebildet), Klaus Müller, Peter Rei-chertz, Alois Schumacher (nicht abgebildet)

Bürgerengagement und ehrenamtlicher Einsatz

Verleihung der Landesehrennadel im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Für sein langjähriges, engagiertes und ehrenamtliches Wirken hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer Helmut Rin-gelstein aus der Stadt Bitburg die Ehrennadel des Lan-des Rheinland-Pfalz verliehen. Landrat Dr. Joachim Streit überreichte dem Geehrten die Auszeichnung im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Kreisgruppe des Lan-desjagdverbandes.

Helmut Ringelstein (Mitte) erhält die Ehrennadel des Lan-des Rheinland-Pfalz. Mit ihm freuen sich (v.li.) Joachim Kandels, Bürgermeister Bitburg, Michael Billen, MdL, Landrat Dr. Joachim Streit und Nico Steinbach, MdL.

Helmut Ringelstein wurde 1975 zum stellvertretenden Kreisjagdmeister gewählt, von 1986 bis 2011 war er Kreisjagdmeister des Eifelkreises. Seine vermittelnde Art während des Ausbruchs der Schweinepest im Jahr 1999 ist besonders hervorzuheben. Desweiteren war Helmut Ringelstein von 1974 bis 1979 Mitglied im Stadt-rat Bitburg, ebenso im Bauausschuss und Haupt- und Fi-nanzausschuss. Von 1979 bis 1984 gehörte er dem Wirt-schafts- und Verkehrsausschuss an. Zudem unterstützte er 20 Jahre lang den Hospitalausschuss.Landrat Dr. Streit betonte in seiner Laudatio, ehrenamt-lich Tätigen müsse auch irgendwann öffentlich deutlich gemacht werden, wie sehr man ihren freiwilligen Einsatz wertschätze. So sei die Landesehrennadel ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung.

Dienstjubiläen im Eifelkreis

Von links: Landrat Dr. Joachim Streit, Robert Ewertz, Herbert Fandel, Günter Maiers, Personalamt und Birgit Heck, Personalratsvorsitzende.

In einer kleinen Feierstunde hat Landrat Dr. Joachim Streit zwei Bedienstete des Eifelkreises Bitburg-Prüm zu ihrem 25-jährigen Dienstjubiläum beglückwünscht. Der Landrat bedankte sich bei beiden Bediensteten für ihre Leistungen im Dienst der Allgemeinheit und für das gute kollegiale Miteinander. Herbert Fandel hat an der Musikhochschule Köln studiert und arbeitete währenddessen als neben-amtlicher Musiklehrer für die Kreismusikschule. 1991 wurde er als hauptberuflicher Musiklehrer beim Eifelkreis eingestellt und übernahm gleichzeitig die stellvertretende Leitung der Kreismusikschule. Seit 1999 ist er Leiter der Kreismusikschule. Im Jahr 2002 übernahm Fandel zusätzlich die stellvertretende Leitung des Amtes Kultur und Sport und seit dem Jahr 2009 ist er Leiter dieses Amtes. Robert Ewertz arbeitete zunächst als

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Maurer in der Privatwirtschaft bevor er an der Fachhoch-schule die Ausbildung zum Bautechniker absolvierte. Seit 1991 ist Ewertz beim Kreis Bitburg-Prüm im Bauamt be-schäftigt. Als Baukontrolleur obliegt ihm die Überwachung von Baumaßnahmen im Kreis und deren Abnahme.Den guten Wünschen schlossen sich für den Personal-rat die Vorsitzende Birgit Heck und für das Personalamt Fachbereichsleiter Günter Maiers an.

Trichinen-UntersuchungSeminarangebot im Mai

Mit der „Ersten Verordnung zur Änderung von Vorschrif-ten zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmit-telhygienerechts vom 11. Mai 2010“ wurden die für Wild geltenden Lebensmittelhygienevorschriften insbesondere hinsichtlich der Untersuchung auf Trichinen und die Pro-benahme durch Jäger geändert. Im Klartext bedeutet dies, dass unter bestimmten Vorraussetzungen Jäger Tri-chinenproben entnehmen dürfen. Eine Vorraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung „Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen“. Diese Schulun-gen organisiert die Kreisgruppe in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt des Eifelkreises Bitburg-Prüm.Auf Grund zahlreicher Anfragen bietet die Kreisgruppe am Sonntag, dem 8. Mai 2016 um 10.00 Uhr im Hotel Eifelbräu in Bitburg ein weiteres Seminar an. Eine Anmel-dung mit vollständiger und gut lesbarer Adresse, Telefon-nummer, Faxnummer und der E-Mail-Adresse senden Sie bitte an die Geschäftsstelle der Kreisgruppe: Kreisgruppe Bitburg-Prüm, Postfach 1354, 54623 Bitburg oder per E-Mail an [email protected] telefonische Anmeldung ist nicht möglich!Alle frühzeitig angemeldeten Jäger erhalten weitere Un-terlagen vom Veterinäramt zugeschickt.

GrundstücksverkehrÜber die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:- Gemarkung Nimshuscheid (Gr.L.Nr. 196/2016)Flur 2 Nr. 115, LWFL.,In der Glattbach 0,8573 ha- Gemarkung Fließem (Gr.L.Nr. 198/2016)Flur 4 Nr.2, LWFL., Schinntriesch, 1,7855 ha- Gemarkung Obergeckler (Gr.L.Nr. 202/2016)Flur 1 Nr. 323/76, Waldfl, Im Kohlbüsch, 0,6468 haFlur 1 Nr. 13, Waldfl., Im Maibüsch, 0,3962 haFlur 1 Nr. 332/86, Waldfl., A.d. Neuwies 0,7264 haFlur 1 Nr. 67/1, Waldfl., A.d. Maiberg 1,5762 haFlur 1 Nr. 5/1, Waldfl., Im Maibüsch 0,5918 haFlur 1 Nr. 320/72, Waldfläche,Hinter dem Maiberg 0,8003 haFlur 1 Nr. 288/67, Waldfl., A.d. Maiberg 0,7795 haFlur 1 Nr. 322/76, Waldfl., Im Kohlbüsch 0,3584 haFlur 1 Nr. 69/5, Waldfl., Auf dem Maiberg 0,1128 haFlur 1 Nr. 69/6, Waldfl., daselbst 0,9997 ha- Gemarkung Gemünd (Gr.L.Nr. 207/2016)Flur 5 Nr. 101/50, Wald, Hutung, I.d. Efft 0,5686 ha- Gemarkung Seiwerath (Gr.L.Nr. 208/2016)Flur 54 Nr. 66, Waldfl., Am Röthgen 0,9159 ha- Gemarkung Gemünd (Gr.L.Nr. 212/2016)Flur 4 Nr. 181/99, LWFL., WaldflächeIn der Biedendell 0,9510 ha- Gemarkung Seinsfeld (Gr.L.Nr. 219/2016)Flur 13 Nr. 9/1, LWFL.,Burgberg 0,5982 haLandwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, kön-nen ihr Erwerbsinteresse

bis spätestens 10 Tageab Erscheinen der Kreis-Nachrichten

der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Unte-re Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1, 54634 Bit-burg, schriftlich mitteilen.

KreisNachrichten Bitburg-PrümSeite 4 Ausgabe 16/2016

Bitburg-StadtMontag, 25. April 2016Flugplatz, Industriegebiet Merlick, Südring(siehe Straßenverzeichnis)Dienstag, 26. April 2016Bitburg-Stadt (Erster Tag), PützhöheMittwoch, 27. April 2016Bitburg-Stadt (Zweiter Tag)Donnerstag, 28. April 2016Erdorf, Irsch, Masholder, Matzen, Mötsch, Stahl, Steine-brück

Verbandsgemeinde Bitburger LandMontag, 25. April 2016Balesfeld, Burbach, Dahlem, Idenheim, Idesheim, Nei-denbach, Röhl, Scharfbillig, Sülm, Trimport, WaxbrunnenDonnerstag, 28. April 2016HungerburgFreitag, 29. April 2016Eßlingen, Badenborn, Meckel

Verbandsgemeinde PrümMontag, 25. April 2016Hersdorf, Seiwerath, WawernDienstag, 26. April 2016Prüm-Stadt, TafelDonnerstag, 28. April 2016Dausfeld, Dausfelder Höhe, Niederprüm, Orlenbach, Schloßheck, Rommersheim, Ellwerath, Rommersheimer-held, Steinmehlen, Watzerath, WeinsfeldFreitag, 29. April 2016Bleialf, Brandscheid, Buchet, Mützenich, Oberlascheid, Sellerich, Winterscheid

Verbandsgemeinde SüdeifelFreitag, 29. April 2016Eisenach, Gilzem, Kaschenbach, Menningen, Minden, Niederweis

DEPONIE - ÖFFNUNGSZEITEN1. MÜLLDEPONIE, Tel. 0 65 54 - 396an der L12 im Geweberwald bei Plütscheidmontags - mittwochs und freitags von 9.30 - 17.30 Uhrdonnerstags: geschlossensamstags alle 14 Tage 10.00 - 12.00 UhrDeponie geöffnet: Samstag, 23.04.2016, 10 bis 12 Uhr2. ERDDEPONIE RITTERSDORF, Tel. 0 65 61 - 12 629an der L9, Ortsteil Bildchen März-Oktober: montags-mittwochs 9.30 -17.00 UhrNovember-Februar: dienstags-mittwochs 12.30-17.00 UhrElektrogeräte können auf beiden Deponien kostenlos abgegeben werden.

Verkaufsstellen von Restabfallsäcken (RAS)

Bitburg Stadt •Bürohaus,Pohl,TriererStr.2•Kreisverwaltung,Zahlstelle,TriererStr.1Verbandsgemeinde Arzfeld•Daleiden,Postagentur,Hauptstr.49a•Lichtenborn,Postagentur,Hauptstr.1•Lützkampen,ImLennchen1,Verkaufsstelle•Waxweiler,Post-Service-Filiale,AmKanal15Verbandsgemeinde Bitburger Land •Bettingen,LebensmittelBüchel,Maximinstr.22•Kyllburg,„HausdesGastes“,Hochstr.19•Rittersdorf,LebensmittelHülpes,WaxweilerStr.1•Sülm,HeißmangelMohr,ZurHeide17Verbandsgemeinde Prüm•AuwbeiPrüm,Postagentur,InderKlong14•Bleialf,Postagentur,Bahnhofstr.5-7•Büdesheim,AutofachmarktTernes,Hauptstraße38•Pronsfeld,Kfz-TeileGerads,St.-Remigius-Str.38•Prüm,Hit-Markt,Kalvarienbergstr.37-41•Schönecken,SchreibwarenTipper,Teichstraße8•Winterspelt,Postagentur,Hauptstr.35Verbandsgemeinde Speicher•Orenhofen,Dorfladen,AuwerStr.1

•Speicher,Postagentur,AmMarkt28•Speicher,BürohausScharff,Bahnhofstr.6Verbandsgemeinde Südeifel•Irrel,Postagentur,Hauptstr.26•Körperich,Postagentur,Johanniterstr.38•Mettendorf,RaiffeisenGmbH,Enztalstr.42•Neuerburg,Postagentur,Herrenstr.18

Blaue Tonne + gelBer Sack

Auch unter www.bitburg-pruem.deAnsprechpartner:Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Reklamationen wegen nicht geleerter Tonnen, widerrechtliche AbfallablagerungenZweckverband A.R.T., Tel. 0651 / 9491 - 0 E-Mail [email protected]ührenveranlagung, An-/Um- und Abmeldungen, Tonnenauslieferung und -tausch, defekte TonneKreisverwaltung, Amt 05 / Gebührenbüro, Trierer Str. 1, 54634 Bitburg,Tel. 0 65 61 - 15 23 20, -23 21, -23 22, -23 23

Entsorgung von WindelnBenutzte Windeln gehören in die Restmülltonne und können keinesfalls über die blaue Tonne entsorgt wer-den. Auch unbenutzte Windeln können nicht zusam-men mit Altpapier verwertet werden, da dort nicht ausschließlich Zellstoff, sondern auch bei der Papier-verwertung störende Stoffe enthalten sind.

KreisNachrichten Bitburg-Prüm Seite 5Ausgabe 16/2016

Bitburg-StadtMontag, 25. April 2016Erdorf, Irsch, Masholder, Matzen, Mötsch, Stahl, Steine-brückDonnerstag, 28. April 2016Bitburg-Stadt, PützhöheFreitag, 29. April 2016Albach

Verbandsgemeinde ArzfeldMittwoch, 27. April 2016Euscheid, StrickscheidFreitag, 29. April 2016Dackscheid, Eilscheid, Gesotz, Hargarten, Heilhausen, Hölzchen, Kinzenburg, Krautscheid, Lambertsberg, Langenfeld, Lascheid, Lauperath, Lierfeld, Lünebach, Manderscheid, Mauel, Maueler Mühle, Merlscheid, Nie-derpierscheid, Oberpierscheid, Pintesfeld, Plütscheid, Waxweiler

Verbandsgemeinde Bitburger LandMontag, 25. April 2016Erntehof, Eßlingen, Etteldorf, Gindorf, Gransdorf, Hungerburg, Kyllburg, Kyllburgweiler, Meckel, Neu-heilenbach, Oberkail, Orsfeld, Seinsfeld, Steinborn, St.Thomas, Usch, Wilsecker, ZendscheidDienstag, 26. April 2016Balesfeld, Burbach, Neidenbach, WaxbrunnenFreitag, 29. April 2016Dudeldorf, Gondorf, Hüttingen/Kyll, Metterich

Verbandsgemeinde PrümDienstag, 26. April 2016Dingdorf, Giesdorf, Hersdorf, Lasel, Matzerath, Nieder-lauch, Nimshuscheid, Nimshuscheider Mühle, Nimsreu-land, Oberlauch, Orlenbach, Schloßheck, Schönecken, Seiwerath, Wawern, WinringenMittwoch, 27. April 2016Bleialf, Brandscheid, Buchet, Großlangenfeld, Hab-scheid, Hallert, Rehbüsch, Masthorn, Mützenich, Ober-lascheid, Pittenbach, Pronsfeld, Sellerich, Winterscheid, WinterspeltDonnerstag, 28. April 2016Dausfeld, Dausfelder Höhe, Niederprüm, Prüm-Stadt, Tafel, Rommersheim, Ellwerath, Rommersheimerheld, Steinmehlen, Watzerath, WeinsfeldFreitag, 29. April 2016Feuerscheid, Heisdorf

Verbandsgemeinde SpeicherDienstag, 26. April 2016Beilingen, Herforst, Philippsheim, SpeicherFreitag, 29. April 2016Auw/Kyll, Hosten, Orenhofen, Preist

Verbandsgemeinde SüdeifelMontag, 25. April 2016Alsdorf, Eisenach, Gilzem, Kaschenbach, NiederweisFreitag, 29. April 2016Ammeldingen/Nbg., Burscheid, Heilbach, Plascheid

sperrmüllVerbandsgemeinde Bitburger Land

Montag, 25. April 2016Dudeldorf, Gondorf, Hüttingen/KyllDienstag, 26. April 2016Etteldorf, Kyllburgweiler, Orsfeld, Seinsfeld, Steinborn, WilseckerMittwoch, 27. April 2016Balesfeld, Erntehof, Neidenbach, Neuheilenbach, Wax-brunnenFreitag, 29. April 2016: Gransdorf, Oberkail

Abfuhr der ProblemabfälleMontag, 25. April 2016Auw bei Prüm09.00 - 09.30 Uhr Parkplatz Kirche/FeuerwehrgerätehausBleialf: 10.00 - 10.45 Uhr Gemeindehalle, Auwer StraßeWinterspelt11.05 - 11.35 Uhr Buswartehalle (ehemaliger Marktplatz)Prüm: 13.00 - 15.30 Uhr Parkplatz hinter Konvikt und Ju-gendgästehausDienstag, 26. April 2016Büdesheim09.00 - 09.40 Uhr Ehemaliger Schulhof, GemeindehausSchönecken10.05 - 11.15 Uhr Parkplatz Hühnerbachstraße 6 - 8Pronsfeld12.25 - 13.00 Uhr Alter Bahnhof (Glascontainer)Waxweiler13.25 - 14.15 Uhr Parkplatz hinter der Sparkasse, Pintes-felder StraßeMittwoch, 27. April 2016Daleiden09.00 - 09.45 Uhr Dorfgemeinschaftshaus, Schulstraße 10Körperich10.20 - 11.10 Uhr Gaytalstraße (Glascontainer bei Schule)Neuerburg12.30 - 13.30 Uhr Großer Parkplatz am NotarsbergArzfeld14.00 - 15.00 Uhr Dorfplatz, Parkplatz gegenüber VR BankDonnerstag, 28. April 2016Irrel09.00 - 10.00 Uhr Parkplatz unterhalb der E42, Prümzur-layer StraßeBollendorf10.25 - 11.10 Uhr Parkplatz am SauerstadenBettingen12.20 - 12.55 Uhr Parkplatz an der Sportanlage in der PrümtalstraßeBitburg13.25 - 15.45 Uhr Parkplatz altes Gymnasium, Prälat-Benz StraßeFreitag, 29. April 2016Speicher09.00 - 10.15 Uhr Parkplatz am MarktDudeldorf10.45 - 11.25 Uhr Schulstraße, BusparkplatzKyllburg12.40 - 13.40 Uhr Parkplatz ehem. Verbandsgemeinde-verwaltungNeidenbach14.05 - 15.00 Uhr Parkplatz vor der Turnhalle

Graue tonne

KreisNachrichten Bitburg-PrümSeite 6 Ausgabe 16/2016

KreisNachrichten Bitburg-Prüm Seite 7Ausgabe 16/2016

Interkulturelles FrauenfrühstückDas Interkulturelle Frauenfrühstück findet jeden 1. Diens-tag im Monat von 09.30 bis 11.30 Uhr im Mehrgeneratio-nen Haus in Bitburg statt. Frauen aller Nationalitäten sind hier zum Gespräch und Miteinander eingeladen. Jede Frau ist willkommen - gerne auch mit Kindern. Ziel ist der Austausch und das Verstehen über die Grenzen von Kul-tur und Religion hinaus. Nächster Termin ist am Dienstag, 3. Mai 2016. Annetrud Germund-Loew vom Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer wird alles rund um das Thema „Patientenverfügung“ erläutern.Die Anmeldung ist möglich bei der Gleichstellungsbeauf-tragten des Eifelkreises Marita Singh, Telefon 06561/152200 oder per Mail unter [email protected].

Amtliche BekAnntmAchungen

Öffentliche Bekanntmachung4. Änderungssatzung zur Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechts „Kommunale Netze Eifel AöR“

Aufgrund der §§ 24 und 86a der Gemeindeordnung (GemO) für das Land Rheinland-Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Mai 2013 (GVBl. S. 139), der §§ 14a ff. des Lan-desgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) für das Land Rheinland-Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 1982, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Lan-desgesetzes zur Änderung des Landesgesetzes über die kommu-nale Zusammenarbeit und über Maßnahmen im Zusammenhang mit Gebietsänderungen von Verbandsgemeinden vom 27.11.2015 (GVBl. S. 412) und der §§ 28 ff. der Eigenbetriebs- und Anstalts-verordnung (EigAnVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 5. Oktober 1999 (GVBl 1999, S. 373) sowie des § 7 Abs. 2 b) der Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechts „Kommunale Netze Eifel AöR“ vom 08.01.2009, zuletzt geändert durch Satzung vom 07.11.2013 hat der Verwaltungsrat der Kommunale Netze Eifel AöR in seiner Sitzung vom 03.02.2016, der Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm am 16.03.2016 und der Verwaltungsrat der SWT AöR Trier am 11.03.2016 folgende Änderungen beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung der Anstalt des öffentlichen Rechts Kommunale Netze Eifel AöR vom 08.01.2009 wird wie folgt geändert:1 Die § 1 Abs. 1 S. 2, Abs. 3, Abs. 6b, Abs. 8, § 2 Abs. 2 Satz 3, § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 2 S. 3, § 5 Abs. 2 S. 2, § 6 Abs. 3 S. 6b, Abs. 5 S. 2, § 8 Abs. 9 S. 1, Abs. 10 S. 4, § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 2 S. 3, § 11 Abs. 3 S. 3, § 14 S. 1 und 2 sowie § 17 Abs. 4 und 5 werden wie folgt geändert:

Statt „Stadtwerke Trier AöR“ wird die Abkürzung „SWT-AöR“ ver-wendet.2 § 5 Absatz 7 (e), § 10 Abs. 1 S. 2, § 11 Abs. 3 S. 1 sowie § 12 Abs. 2 S. 1 werden wie folgt geändert:

Girls‘ Day - MädchenzukunftstagEndlich ist es wieder so-weit: am 28. April findet bundesweit der Girls`Day - Mädchenzukunftstag

statt! An diesem Tag laden eine Vielzahl von Unterneh-men, Forschungseinrichtungen und Institutionen Schüle-rinnen ab zwölf Jahren von allgemein- und berufsbilden-den Schulen zum Besuch ihrer Arbeitsstätten ein. Ziel des Girls`Day ist es, den Schülerinnen einen konkreten Ein-blick in die Arbeitswelt zu vermitteln und sie über ein brei-tes Spektrum von Ausbildungsmöglichkeiten sowie Studi-engängen zu informieren.Und so können sich Schülerinnen am Girls` Day be-teiligen:1. Sie suchen sich selbständig eine Arbeitsstätte (z.B. am Ar-beitsplatz der Mutter/des Vaters, Arbeitsplatz bei Verwand-ten/Bekannten oder in einem selbst ausgesuchten Betrieb) und verbringen dort den Tag. Sollte es hierbei Schwierigkei-ten geben oder die nötigen Kontakte fehlen, so sind wir bei der Suche nach einem bestimmten Betrieb gerne behilflich.2. Sie verbringen den Girls`Day in einem Betrieb oder einer Organisation, von dem wir bereits eine Zusage vorliegen haben. Eine Übersicht dazu kann im Internet unter www.verbundsystem-trier.de heruntergeladen wer-den. Bei Interesse dann bitte Kontakt mit uns aufnehmen.3. Im Eifelkreis bietet die Polizei jeweils 20 Mädchen (in Bitburg und in Prüm) die Möglichkeit, sich über das Be-rufsbild der Polizistin zu informieren. Die Firma Stihl in Weinsheim möchte Informationen über die Faszination Hightech geben. Bei der Bitburger Braugruppe gibt es eine Rallye der technischen Berufe (Informationen über die Berufe TischlerIn, ElektrikerIn, BrauerIn/MälzerIn, sowie Einblicke in die Tätigkeiten im Labor). Im Berufsbildungs-zentrum können die Mädchen handwerkliche Berufe z.B. Industriemechanikerin, Maler- und Lackiererin, Tischlerin und Holzverarbeiterin kennen lernen. Beim Offenen Kanal TV Bitburg geht es um den Beruf der Mediengestalterin - hier bekommt ihr eine Einführung in Kamera, Aufnahme- und Interviewtechnik und dürft mit der Kamera selbstän-dig Interviews führen. Aber auch viele, hier nicht genannte Unternehmen sind bereit den Mädchen Einblicke in Ihre Arbeit zugeben - einfach nachfragen lohnt sich!4. Auch für die Jungs gibt es in unserer Region an diesem Tag Extra-Angebote. Interessierte Schüler können im Eu-ropäischen Berufsbildungswerk Informationen über das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), dem Bundesfreiwilligendienst (BFD), sowie über Berufe im Tourismus und im kaufmänni-schen Bereich erhalten. Im Seniorenhaus Berghof in Neuer-burg gibt es Einblicke in den Beruf des Altenpflegers sowie Informationen über die Einrichtung. Weiterhin können die Jungs auch eigenständig in den verschiedenen Kitas, Pfle-geeinrichtungen, Krankenhäusern und Seniorenheimen an-fragen um dort einen Tag zu hospitieren.Übrigens: In Rheinland-Pfalz ist die Teilnahme an Veran-staltungen des Girls’ Day, auch von einzelnen Schülerin-nen, als Schulveranstaltung einzuordnen, d.h. es besteht Versicherungsschutz.Genauere Informationen zum Girls’ Day gibt es auch auf der Homepage der bundesweiten Initiative unter www.girls-day.de, bei den SchulsozialarbeiterInnen oder bei der Gleichstellungsbeauftragten des Eifelkreises Mari-ta Singh unter Telefon 06561/152200 oder per E-Mail un-ter [email protected].

Ihr Ansprechpartner für öffentliche und private Projekte:Geschäftsstelle LEADER der

LAG Bitburg-Prümbei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-PrümMaria Riemann, Tel.: 06561/15-3510Mail: [email protected]

Web: www.lag-bitburg-pruem.de

KreisNachrichten Bitburg-PrümSeite 8 Ausgabe 16/2016

Statt „Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung“ wird die Abkürzung „EigAnVO“ verwendet.3 § 2 Gegenstand der AöR (Anstaltszweck)3.1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:„Die AöR wird nach der Landkreisordnung Rheinland-Pfalz (LKO), der GemO, des KomZG, der EigAnVO und den Bestimmungen die-ser Satzung geführt.“3.2 Absatz 2 Spiegelstriche 1 und 2 werden wie folgt gefasst:„Zwecke des Betriebes sind:- Bau und Betrieb bzw. kaufmännische und technische Betriebs-

führung von Wasserversorgungsanlagen- Bau und Betrieb sowie die Projektierung und Unterhaltung von

Wärmeanlagen und - netzen der Träger“4 § 4 Organe4.1 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:„Die Befangenheitsvorschriften des § 22 GemO, des § 16 LKO und der §§ 20, 21 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) gelten ent-sprechend.“5 § 5 Vorstand5.1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:„Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Mitgliedern. Das Mitglied der SWT - AöR ist Sprecher des Vorstandes. Die Amtszeit der Vorstands-mitglieder beträgt 5 Jahre. Eine erneute Bestellung ist zulässig.“6 § 6 Verwaltungsrat6.1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:„Der Vorsitz im Verwaltungsrat bestimmt sich nach § 86b Abs. 3 Sätze 3 bis 5 GemO i. V. m. § 14 b KomZG und § 57 LKO. Der Stellvertreter soll Angehöriger des Trägers sein, der nicht den Vor-sitzenden stellt.“6.2 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:„Die weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Verwaltungsrat der SWT-AöR sowie vom Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm für die Dauer von fünf Jahren gewählt.“ ?6.3 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:„Als Mitglieder des Verwaltungsrates der AöR sollen seitens des Trägers SWT-AÖR nur Mitglieder des Verwaltungsrates oder des Vorstandes der SWT-AÖR sowie der gesetzliche Vertreter des Trä-gers der SWT-AÖR gewählt werden.“6.4. Absatz 3 Satz 5 wird wie folgt gefasst:„Die Vertreter des Verwaltungsrates repräsentieren eine Gesamt-stimmenzahl von 100.“6.5 Absatz 3 wird um folgende Sätze 7, 8 und 9 ergänzt:„Die Stimmen des Eifelkreises Bitburg-Prüm können jeweils nur ein-heitlich abgegeben werden. Die Ausübung des Stimmrechts kann auf einen anderen Vertreter des Eifelkreises übertragen werden. Der Eifelkreis Bitburg-Prüm kann seinen jeweiligen Mitgliedern im Ver-waltungsrat der AöR Richtlinien und Weisungen erteilen.“6.6 In Absatz 4 wird folgender Satz 2 eingefügt:„Sie werden gemäß § 14b Absatz 1 Satz 2 KomZG in Verbindung mit § 86b Absatz 3 Nr. 7 GemO in geheimer und unmittelbarer Wahl von den Mitarbeitern der AöR gewählt.“6.7 Absatz 5 Satz 1 wird wie folgt geändert:„Verwaltungsrat der SWT-AöR“ statt „Stadtrat“6.8. Absatz 5 Satz 3 wird wie folgt geändert:„Abs. 3“ statt „Abs. 2“6.9. Absatz 6 wird gestrichen.6.10. Der bisherige Absatz 7 wird zu Absatz 6.7 § 7 Aufgaben des Verwaltungsrates7.1. In Absatz 3 a wird ersetzt:„§ 5 Abs. 5 S. 4“ statt „§ 5 Abs. 5 S. 3“8 § 9 Verpflichtungserklärungen8.1 In Absatz 2 Satz 2 wird geändert:„Kommunale Netze Eifel AöR“ statt „Kommunale Netze AöR“

9 § 10 Wirtschaftsführung, Rechnungswesen, Vermögensver-waltung und Prüfung9.1. Folgender Absatz 3 wird eingefügt:„Die überörtliche Prüfung durch den Rechnungshof Rheinland-Pfalz er-streckt sich auch auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung der AöR.“10 § 11 Jahresabschluss10.1 In Absatz 3 Satz 2 wie folgt ergänzt:„Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)“10.2 Absatz 3 Satz 4 wird wie folgt gefasst:„Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sind ortsüblich bekanntzumachen.“11 § 12 Wirtschaftsplan11.1 Es wird unter Absatz 3 folgender Satz 4 eingefügt:„Der Verwaltungsrat beschließt über den Wirtschaftsplan.“12 § 17 Bekanntmachungen12.1 In Absatz 1 Satz 2 wird ersetzt:„KomZG“ statt „ZwVG“12.2 In Absatz 3 wird ersetzt:„GemO“ statt „Gemeindeordnung“12.3 In Absatz 5 wird gestrichen:„Abs. 1“12.4 In Absatz 7 wird geändert:„beim Vorstand der SWT-AöR, Ostallee 7“ statt „beim Oberbürger-meister der Stadt Trier, Am Augustinerhof“

Artikel 2 Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt nach dem Tag der letzten öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Prüm, den 07.04.2016gez. gez. gez.

____________________ ________________ ________________Arndt Müller Helfried Welsch Monika HauSprecher des Vorstands Vorstand Vorstand

HinweisSatzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-schriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeord-nung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt-machung als von Anfang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge-

nehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der KNE Anstalt des öffentlichen Rechts unter Be-zeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Öffentliche BekanntmachungHaushaltssatzung des Zweckverbandes Flugplatz

Bitburg für das Haushaltsjahr 2016

Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 95 Gemeindeord-nung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 319), folgende Haushaltssatzung beschlossen:

KreisNachrichten Bitburg-Prüm Seite 9Ausgabe 16/2016

§ 1 Ergebnis und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden1. im Ergebnishaushaltder Gesamtbetrag der Erträge auf 1.341.180 €der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.397.540 €das Jahresergebnis auf -56.360 €2. im Finanzhaushaltdie ordentlichen Einzahlungen auf 991.380 €die ordentlichen Auszahlungen auf 993.248 €der Saldo der ordentlichenEin- und Auszahlungen auf -1.868 €die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €der Saldo der außerordentlichenEin- und Auszahlungen auf 0 €die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 899.150 €die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.606.500 €der Saldo der Ein- und Auszahlungenaus Investitionstätigkeit auf -1.707.350 €die Einzahlungen aus Investitionskrediten auf 1.707.350 €die Auszahlungen aus Investitionskrediten auf 0 €der Saldo der Ein- und Auszahlungenaus Investitionskrediten auf 1.707.350 €der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 3.597.880 €der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 3.599.748 €die Veränderung des Finanzmittelbestandesim Haushaltsjahr auf -1.868 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt fürzinslose Kredite auf 0 €verzinste Kredite auf 1.707.350 €*.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Ver-pflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflich-tungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 €*.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 1.500.000 € festgesetzt.

§ 5 Gebühren und Beiträge

Für die Erhebung der nach der Straßenreinigungssatzung vorgese-henen Straßenreinigungsgebühren wird folgender Entgeltsatz für den Abrechnungszeitraum 01.01. bis 31.12.2015 festgesetzt:pro m angrenzende zu räumende und zu bestreuende Straßenlänge 0,90 €.

§ 6 Verbandsumlage

Die von den Verbandsmitgliedern aufzubringende Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2016 wird auf 150.000,00 € festgesetzt und ist von den Mitgliedern mit dem auf sie entfallenden Anteil jeweils zur Hälfte am 01.02.2015 und am 01.07.2015 an den Zweckverband zu entrichten.

Auf die einzelnen Verbandsmitglieder entfallen folgende Umlagebeträge:1. Landkreis Bitburg-Prüm (37 %) 55.500,00 €2. Stadt Bitburg (37 %) 55.500,00 €3. Verbandsgemeinde Bitburg-Land (24 %) 36.000,00 €4. Ortsgemeinde Röhl (1 %) 1.500,00 €5. Ortsgemeinde Scharfbillig (1 %) 1.500,00 €

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2012 beträgt voraussicht-lich 1.800.758 €.Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2013 be-trägt 1.689.272 €.Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 be-trägt 1.796.390 €.Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015 be-trägt 1.756.416 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 beträgt 1.700.056 €.Hinweis:Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbe-hörde mit Schreiben vom 24.02.2016 genehmigt worden.Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25. April 2016 bis zum 05. Mai 2016 an allen Werktagen - außer samstags - von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr (donnerstags bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg, Trierer Str. 1 (Zimmer 252), 54634 Bitburg, öffentlich aus.

54634 Bitburg, 11. April 2016Zweckverband Flugplatz BitburgDr. Joachim Streit, Verbandsvorsteher

EndE dEr BEkanntmachungEn

Kreis-Nachrichten - ImpressumHerausgeber: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-PrümRedaktion und amtliche Bekanntmachungen: Heike Linden, FB 01-01, Pressestelle (verantwortlich) Tel. 06561/15-2240 Fax 06561/15-1011 E-Mail: [email protected], Druck und Vertrieb sowie Verteilung: Verlag+Druck LINUS WITTICH KG Europaallee 2, 54343 Föhren Tel. 06502/9147-0 Fax 06502/9147-250Erscheinungsweise: wöchentlich

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