Kreisnachrichten - Bernkastel-Wittlich

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Ausgabe 15/2016 Kundenorienert - Innovav - Wirtschaſtlich Dienstag, 12.04.2016 Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten: Kreisverwaltung Bernkastel-Wilich Posach 1420, 54504 Wilich Ansprechpartner: Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten @Bernkastel-Wilich.de Kreisnachrichten Informaonen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wilich Staatssekretär Randolf Sch hat Horst Hubert und Rein- hold Anton aus Thalfang den von Bundespräsident Joachim Gauck verliehenen Verdienst- orden der Bundesrepublik Deutschland, das Verdienst- kreuz am Bande, überreicht. „Mit dieser Auszeichnung werden die herausragenden Leistungen, das Ehrenamt und Engagement der beiden Män- ner sichtbar. Beide haben sich über Jahre hinweg kommunal- polisch eingesetzt und so un- sere Gesellschaſt mit ihrer Ar- beit bereichert“, sagte Sch bei der Übergabe in Mainz. Horst Hubert engagierte sich seit 1969 als Mitglied im Orts- und Verbandsgemeinderat Thalfang sowie im Kreistag des Kreises Bernkastel-Wilich für seine Heimat. Daneben war er Mitglied in zahlreichen Orts- vereinen und zeigte als Vorsit- zender des DGB-Ortskartells Thalfang auch gewerkschaſt- liches Engagement. Ein ganz besonderes Anliegen waren ihm Völkerverständigungen und Partnerschaſten. Von 1970 bis heute ist er in der deutsch-französischen Part- nerschaſt Thalfang mit der Ge- meinde Villeneuve la Guyard akv. Hubert war Mitgründer und Geschäſtsführer der Re- gionalgruppe Trier der rhein- land-pfälzischen Gesellschaſt für Ostbeziehungen und ein Gründungsmitglied und lang- jähriger Schatzmeister der Tschernobyl-Hilfe Erbeskopf. Für seinen langjährigen Ein- satz wurde Horst Hubert un- ter anderem mit der Freiherr- vom-Stein Plakee sowie der Ehrennadel und der Verdienst- medaille des Landes Rhein- land-Pfalz ausgezeichnet. Ob als Mitglied im Orts- gemeinderat oder im Ver- bandsgemeinderat, als er- ster Ortsbeigeordneter oder als Beigeordneter in der Ver- bandsgemeinde – Reinhold Bundesverdienstkreuz für Horst Hubert und Reinhold Anton Anton setzte sich in zahl- reichen Posionen kommu- nalpolisch für seine Heimat Thalfang ein. Seit über zwan- zig Jahren fungiert er hier als Schiedsmann und Sicherheits- berater für Senioren. Auch im Nachbarort Hermeskeil schätzt man sein Engagement als Sicherheitsberater. In sei- ner Arbeit unterstützt er äl- tere Menschen zum Beispiel bei Behördengängen, beim Abfassen von Paentenverfü- gungen oder Betreuungsvoll- machten. Seit 2006 engagiert sich Anton auch im Senioren- beirat des Landkreises. Der ehemalige Rektor setzt sich als erster Vorsitzender im För- derverein der Grundschule Malborn für die Belange der Schülerinnen und Schüler ein. Darüber hinaus erstellte An- ton zahlreiche Chroniken für seinen Heimatort. 2013 wur- de Reinhold Anton ebenfalls mit der Verdienstmedaille des Landes ausgezeichnet. „Mit dieser Auszeichnung des Bundes sagen wir als Gesell- schaſt ‚Danke‘ – für die groß- en und die kleinen Leistungen, die oſt im Verborgenen blei- ben und doch so vieles bewir- ken“, betonte der Staatssekre- tär. Auch Landrat Gregor Eibes, der ebenfalls zur Verleihung nach Mainz eingeladen war dankte den beiden Geehrten für ihr langjähriges Engage- ment im Landkreis Bernkastel- Wilich. „Mit Horst Hubert und Reinhold Anton wurden hier zwei Bürger geehrt, die seit vielen Jahrzehnten sich weit über das übliche Maß für die Gemeinschaſt und Einzel- ne ehrenamtlich einsetzen“, freute sich der Kreischef und gratulierte beiden zu dieser hohen Auszeichnung. Staatssekretär Randolf Sch (4.v.l.) überreichte das Bundesverdienstkreuz in Mainz an Horst Hu- bert (2.v.l.) und Reinhold Anton (5.v.l.).

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Ausgabe 15/2016 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 12.04.2016

Verantwortlich für den Inhalt

der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung

Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420,

54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter,

Tel.: 06571/142205

Telefax: 06571/1442205

E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

KreisnachrichtenInformationen und öffentliche Bekanntmachungen

der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Staatssekretär Randolf Stich hat Horst Hubert und Rein-hold Anton aus Thalfang den von Bundespräsident Joachim Gauck verliehenen Verdienst-orden der Bundesrepublik Deutschland, das Verdienst-kreuz am Bande, überreicht. „Mit dieser Auszeichnung werden die herausragenden Leistungen, das Ehrenamt und Engagement der beiden Män-ner sichtbar. Beide haben sich über Jahre hinweg kommunal-politisch eingesetzt und so un-sere Gesellschaft mit ihrer Ar-beit bereichert“, sagte Stich bei der Übergabe in Mainz.Horst Hubert engagierte sich seit 1969 als Mitglied im Orts- und Verbandsgemeinderat Thalfang sowie im Kreistag des Kreises Bernkastel-Wittlich für seine Heimat. Daneben war er Mitglied in zahlreichen Orts-vereinen und zeigte als Vorsit-zender des DGB-Ortskartells Thalfang auch gewerkschaft-liches Engagement. Ein ganz besonderes Anliegen waren ihm Völkerverständigungen

und Partnerschaften. Von 1970 bis heute ist er in der deutsch-französischen Part-nerschaft Thalfang mit der Ge-meinde Villeneuve la Guyard aktiv. Hubert war Mitgründer und Geschäftsführer der Re-gionalgruppe Trier der rhein-land-pfälzischen Gesellschaft für Ostbeziehungen und ein Gründungsmitglied und lang-jähriger Schatzmeister der Tschernobyl-Hilfe Erbeskopf. Für seinen langjährigen Ein-satz wurde Horst Hubert un-ter anderem mit der Freiherr-vom-Stein Plakette sowie der Ehrennadel und der Verdienst-medaille des Landes Rhein-land-Pfalz ausgezeichnet.Ob als Mitglied im Orts-gemeinderat oder im Ver-bandsgemeinderat, als er-ster Ortsbeigeordneter oder als Beigeordneter in der Ver-bandsgemeinde – Reinhold

Bundesverdienstkreuz für Horst Hubert und Reinhold Anton

Anton setzte sich in zahl-reichen Positionen kommu-nalpolitisch für seine Heimat Thalfang ein. Seit über zwan-zig Jahren fungiert er hier als Schiedsmann und Sicherheits-berater für Senioren. Auch im Nachbarort Hermeskeil schätzt man sein Engagement als Sicherheitsberater. In sei-ner Arbeit unterstützt er äl-tere Menschen zum Beispiel bei Behördengängen, beim Abfassen von Patientenverfü-gungen oder Betreuungsvoll-machten. Seit 2006 engagiert sich Anton auch im Senioren-beirat des Landkreises. Der ehemalige Rektor setzt sich als erster Vorsitzender im För-derverein der Grundschule Malborn für die Belange der Schülerinnen und Schüler ein. Darüber hinaus erstellte An-ton zahlreiche Chroniken für seinen Heimatort. 2013 wur-

de Reinhold Anton ebenfalls mit der Verdienstmedaille des Landes ausgezeichnet.„Mit dieser Auszeichnung des Bundes sagen wir als Gesell-schaft ‚Danke‘ – für die groß-en und die kleinen Leistungen, die oft im Verborgenen blei-ben und doch so vieles bewir-ken“, betonte der Staatssekre-tär. Auch Landrat Gregor Eibes, der ebenfalls zur Verleihung nach Mainz eingeladen war dankte den beiden Geehrten für ihr langjähriges Engage-ment im Landkreis Bernkastel-Wittlich. „Mit Horst Hubert und Reinhold Anton wurden hier zwei Bürger geehrt, die seit vielen Jahrzehnten sich weit über das übliche Maß für die Gemeinschaft und Einzel-ne ehrenamtlich einsetzen“, freute sich der Kreischef und gratulierte beiden zu dieser hohen Auszeichnung.

Staatssekretär Randolf Stich (4.v.l.) überreichte das Bundesverdienstkreuz in Mainz an Horst Hu-bert (2.v.l.) und Reinhold Anton (5.v.l.).

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Das Antragsverfahren im Rahmen der zur Agrarförde-rung 2016 ist für die folgende Agrarförderungsmaßnahmen • Gewährung von Direktzah-

lungen 2016 (Basisprämie, Greeningprämie, Umver-teilungsprämie, Jungland-wirteprämie, Teilnahme an der Kleinerzeugerrege-lung)

• Gewährung von Zuwen-dungen im Rahmen der Agrarumweltprogramme (PAULa/EULLa 2016) sowie der Steil- und Steilstlagen-förderung 2016

eröffnet.Die Antragsunterlagen sind vollständig ausgefüllt bis spä-testens Dienstag, 17. Mai 2016 wieder bei der Kreisver-

waltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, einzureichen. Alle Antragsteller, die bereits im Vorjahr einen Antrag zur Agrarförderung gestellt ha-ben erhalten die Unterlagen für das Antragsjahr 2016 un-aufgefordert mit der Post zu-gesandt. Wer bis zum 15. April 2016 noch keine Antragsun-terlagen erhalten hat, aber einen Antrag auf Gewährung von Direktzahlungen stellen möchte, sollte sich um Nach-teile zu vermeiden, umgehend mit der Kreisverwaltung Bern-kastel-Wittlich, Rainer Zierold, Tel.: 06571/14-2421, E-Mail: [email protected], in Verbindung set-zen.

Antragsverfahren zur Agrarförderung

Für jede Kindertagesstätte ist der festgelegte Personalbe-darf grundsätzlich dauerhaft durch geeignete Erziehungs-kräfte sicherzustellen. Auf-grund von Krankheit, Mut-terschutz, Elternzeit kann es jedoch – teilweise sehr kurz-fristig – zu Personalausfällen kommen, die über einen Pool mit ausgebildeten Betreu-ungskräften abgedeckt wer-den sollen. Zur Unterstützung der Träger der Kindertages-stätten hat die Kreisverwal-tung Bernkastel-Wittlich An-fang des Jahres 2016 einen Pool von Vertretungskräften mit pädagogischer Ausbildung eingerichtet. Für diesen Vertretungspool werden Personen gesucht, die die Voraussetzungen der Fach-kräftevereinbarung für Kin-dertagesstätten erfüllen (zum Beispiel staatlich anerkannte Erzieher/Erzieherinnen oder Personen mit vergleichbarer Ausbildung) und die ein Inte-resse daran haben, kurz- oder längerfristig in einer Kinderta-gesstätte zu arbeiten. Gerne

können sich auch Interessierte melden, die das Rentenalter bereits erreicht haben. Eben-so willkommen sind Wieder-einsteiger in den Beruf oder Personen, die sich in Eltern-/Erziehungszeit befinden.Die Kreisverwaltung fungiert als Vermittlungsstelle, die die Interessenten bei Bedarf an die Träger vermittelt. Eine Ein-stellung erfolgt nach der Ver-mittlung unmittelbar beim jeweiligen Träger der Kinder-tagesstätte.Das Formular zur Aufnahme in der Vertretungspool kann auf der Internetseite des Kreises unter www.bernkastel-witt-lich.de/betreuung-in-kitas.html heruntergeladen oder auf Anfrage zugesandt wer-den. Dem Formular sind ein Lebenslauf und das Abschluss-zeugnis der beruflichen Quali-fizierung beizufügen. Ansprechpartnerin ist Doro-thea Habscheid, Kurfürsten-straße 16, 54516 Wittlich, Tel.: 06571/14-2294, E-Mail: [email protected].

Vertretungskräfte für Kindertagesstätten gesucht

Das Streichorchester der Mu-sikschule des Landkreises Bernkastel-Wittlich ist am Sonntag, den 17. April um 17 Uhr zu Gast in der Wallfahrts-kirche Klausen. Unter Leitung der Dirigentin Alice Lenz-Ha-demer spielt das 18-köpfige Jugend-St re ichorchester Werke von Jacques Loeillet, Antonio Vivaldi, Georg Fried-rich Händel, Johann Bernhard Bach, Robert Fuchs und Evelyn Glennie. Musikalischer Part-ner ist der Organist Rafael Klar, der auf der Rieger-Orgel das Konzert mit Werken von C.H.

Rinck und anderen abrunden wird. Besonders gespannt sein darf man auch auf die Textbei-träge des Traben-Trarbacher Theologie-Professors Dr. Jo-hannes Werling.Das Konzert ist dem Gedenken an Jodocus Prüm aus Wehlen (1807-1876) gewidmet, der im 19. Jahrhundert auf man-nigfaltige Art soziale, kultu-relle und kirchliche Projekte unterstützte. Prüm starb 1876 während der von ihm vorge-sehenen Restaurierung der Wallfahrtskirche Klausen. Der Eintritt ist frei.

Am Samstag, den 7. Mai 2016 ist um 19 Uhr das Orchester „Con Arco“ in der katholischen Kirche St. Peter und Paul in Traben zu Gast. „Con Arco“ - mit Bogen - nennt sich das zwanzigköpfige Streichorche-ster, das sich aus ehemaligen und jetzigen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften und Freunden der Musikschu-le des Landkreises Bernka-stel-Wittlich zusammensetzt. Aus mittlerweile vielen Teilen Deutschlands kommend, fin-den sich die jungen Musike-rinnen und Musiker alle paar Jahre zu einer kurzen Arbeits-phase zusammen, die dann in ein Konzert mündet. Die musikalische Leitung der Arbeitsphase liegt in den Hän-den des Hermeskeiler Deka-natskantors Rafael Klar, der als ehemaliger katholischer Orga-nist in Traben-Trarbach vielen noch in guter Erinnerung ist. Bekannt ist er auch für seine seit Jahren engagierte Chor- und Jugendarbeit auf der Ma-rienburg. Auf dem Programm des Kon-zertes stehen das Concerto per archi in d-Moll von Vival-di und die Ouvertüre in G-Dur

des Bach-Vetters Joh. Ludwig Bach. Aber auch unbekanntere Miniaturen aus Romantik (Ro-bert Fuchs, Joseph Rheinber-ger) bis zur populären Moder-nen (Glennie, Searle, Mohrs) werden zu hören sein. Ge-spannt sein darf man auch auf die Blockflötistin und Musik-schullehrerin Susanne Gerigk, die improvisatorisch die Ein-zelsätze zu einem Ganzen ver-knüpfen wird. Das Projekt Con Arco wird dan-kenswerter Weise unterstützt durch Dr. Eckart Prüm, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, Aktivitäten der Musikschule zum Wohle der musizierenden Jugend des Kreises zu fördern. Die jungen Streicher laden alle Liebhaber der klassischen Musik sowie die Fördermit-glieder und Freunde der Kir-che St. Peter und Paul herzlich ein. Im Anschluss an das Kon-zert gibt es in den an diesen Tagen dann „offenen Wein-kellern“ von Traben-Trarbach noch Gelegenheit zum ver-tiefenden Austausch mit den jungen Musikerinnen und Mu-sikern sowie den Lehrern der Musikschule.Der Eintritt ist frei.

Musik zum Tagesausklang in Klausen

Streichorchester „Con Arco“ konzertiert in Traben

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Nouruz - So heißt das Früh-lingsfest, das seit mehr als 3000 Jahren auf der Balkan-Halbinsel, in der Schwarz-meerregion, im Kaukasus, in Zentralasien und im Nahen Osten gefeiert wird. Seit dem 10. Mai 2010 ist das Nouruz Fest auf Beschluss der 64. Ge-neralversammlung der Ver-einten Nationen als internati-onaler Nouruz-Tag anerkannt. Gefeiert wird es am 20. oder 21. März, immer zur Tag-Nachtgleiche. Die Idee, es auch in Morbach zu feiern, entstand im De-zember bei der Weihnachts-feier in der Begegnungsstät-te Miteinander in Morbach. Aus der gemeinsamen Idee

wurde schnell Realität. „Wun-derbar finde ich es, dass wir es geschafft haben, diese tol-le Idee um zu setzen, das so viele Menschen helfen und heute so viele Menschen ge-kommen sind“ so Katrin Mar-tini, eine der vielen ehrenamt-liche Helferinnen und Helfer in Morbach. Ortsvorsteher Georg Schuh ist der gleichen Meinung: „Von Anfang an hat es hier in Morbach gut funktioniert. Vor allem weil es Leute gibt, die es gut in die Hand genommen haben.“ Damit meint er un-ter anderem die beiden Geist-lichen, Pastor Jakob von der katholischen Kirche und den evangelischen Pfarrer Florian

Brödner. Beide arbeiten Hand in Hand wenn es darum geht, die Flüchtlingshilfe über die Stadtgrenzen hinaus auf den Weg zu bringen, Ideen umzu-setzen und ehrenamtlichen Akteuren auch eine Gelegen-heit zum Austausch zu bieten.Die nächsten Schritte von der Idee bis hin zur Umsetzung waren dann auch schnell ge-gangen.Am Sonntag, dem 20. März folgten rund 150 Menschen der Einladung, miteinander den Frühling zu feiern. Dazu gab es viel Kuchen, Brauch-tum, lächelnde Gesichter und die Aufgabe, übers Feuer zu springen. Eins der vielen Sym-bole an diesem Tag. So wur-

Nicht alle Kinder und Jugend-lichen in Deutschland haben das Glück in einer Familie wohlbehütet und geborgen aufzuwachsen. Oft führen Probleme innerhalb der Fa-milie wie Suchterkrankungen, psychische Erkrankung, Ge-walt oder Trennung dazu, dass sich die Eltern nicht aus-reichend um ihr Kind küm-mern können. Dann wird ent-schieden, dass das Kind nicht länger in Obhut seiner leib-lichen Eltern leben kann. Die Herausnahme des Kindes geschieht in den meisten Fäl-len gegen den Willen ihrer

überforderten Eltern und ist für alle Beteiligten schwierige Situation. Dennoch bietet di-ese Maßnahme für die Kin-dern auch neue Chancen. Vor allem für jüngere Kinder be-steht die Möglichkeit in eine Pflegefamilie aufgenommen zu werden. In einer Pflegefamilie eröff-nen sich für die häufig ver-nachlässigten Kinder völlig neue Perspektiven. Innerhalb eines familiären geschützten Rahmens erhalten Sie endlich die liebevolle Zuwendung und nötige Förderung, die für eine gesunde Entwicklung so we-

Pflegefamilien geben Kindern eine neue Chance

den auf einem Tisch viele Utensilien zusammengetra-gen, die mit dem Buchstaben S beginnen müssen. Javid Qazdashaliyev aus Aser-baidschan lebt seit 18 Mona-ten in Deutschland und er-klärt, in einem inzwischen sehr guten Deutsch die ein-zelnen Rituale. Viele dieser Symbole kennen wir aus un-serem Osterfest. Ei, Kerze und frisches Gras symbolisieren den Neubeginn der Vegetati-on und den Kreislauf des Le-bens. Der Sprung über das Feuer soll dabei helfen, Altes und Schlechtes hinter sich las-sen, den Menschen bereit ma-chen für das, was die Zukunft bringt.

Frühlingsfest Nouruz - Mit dem Sprung über Feuer Altes und Schlechtes hinter sich lassen

sentlich sind. Ebenso wichtig sind stabile Strukturen, Ver-lässlichkeit und Grenzen für die Kinder, die in ihrer frühen Kindheit schon so schmerz-hafte Erfahrungen machen mussten. Pflegeverhältnisse sind in manchen Fällen nur von kur-zer Dauer, meist bleiben die Kinder aber dauerhaft in ihrer Pflegefamilie. Wichtig hierbei ist auch, dass der Kontakt zu den leiblichen Eltern erhalten bleibt, um die Kinder nicht vollständig zu entwurzeln. Wer sich dafür interessiert, ein Pflegekind in die eige-

ne Familie aufzunehmen, kann sich bei Julia Kern, Pfle-gekinderdienst des Deut-schen Kinderschutzbund, unter der Telefonnummer 06571/969262 oder per E-Mail [email protected] informieren. Der Pflegekinderdienst des Kinderschutzbundes Bernka-stel-Wittlich arbeitet in Ko-operation mit dem Fachbe-reich Jugend und Familie der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Das nächste Vor-bereitungsseminar für neue Pflegeeltern startet am 4. Juni 2016.

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Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html

bzw. www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html.

sichts- und Dienstleistungsdirek-tion (ADD) Trier vom 12.02.2016

2.4 Normenkontrollanträge gegen das Landesfinanzausgleichsgesetz in Verbindung mit dem Landes-haushaltsgesetz 2014/2015

3. Breitbandausbauprojekt im Land-kreis Bernkastel-Wittlich

- Vorstellung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Aus-bau der Breitbandinfrastruktur im Landkreis Bernkastel-Wittlich durch die TÜV Rheinland Consul-ting GmbH Berlin/Köln (NGA-Aus-bau)

4. Breitbandausbauprojekt im Land-kreis Bernkastel-Wittlich

-öffentlich-rechtlicher Vertrag über die interkommunale Zusam-menarbeit zum Ausbau der Breit-bandinfrastruktur (NGA-Ausbau)

-Festlegung des Finanzierungs-anteils des Landkreises an den durch die Fördermittel des Bundes und des Landes Rhein-land-Pfalz nicht gedeckten Kosten der Ausbaumaßnahme

5. Integrierte Gesamtschule Salmtal; - Einrichtung einer gymnasialen

Oberstufe zum Schuljahr 2017/186. Nationalpark Hunsrück-Hochwald Mitgliedschaft im Verein „Regio-

nalentwicklung in der National-parkregion Hunsrück-Hochwald e.V.“

Öffentliche Ausschreibung nach VOB

Bauvorhaben:Erweiterung/Umbau/Sanierung der IGS Morbach (Klosterweg 7) mit barrie-refreier Erschließung und Nachrüstung des baulichen Brandschutzes

Bauherr:Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich,Kurfürstenstraße 16, 54516 WittlichAnsprechpartner: Herr Burkhard Born, Tel.: 06571-142295, e-mail: [email protected]

Planung und Bauleitung:Architektur- und Ingenieurbüro Jakobs-Fuchs, 54497 Morbach, Zur Lay 4+6, Tel: 06533/9379-0, Fax: 06533/9379-50

Leistungen:1. Abbruch- Erd-, Maurer-, Betonar-

beiten, 2. Trockenbauarbeiten,

Versand: ab 4. April 2016

Submission: am 21.04.2016 ab 11 Uhr

Die detaillierten Langtexte der öf-fentlichen Ausschreibung können im Internet unter www.bernkastel-witt-lich.de/ausschreibungen.html abgeru-fen werden.

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 02.04.2016i. A. Burkhard Born

Öffentliche Ausschreibung nach VOL

Vorhaben:Ausstattung von zusätzlichen Büroräumen im Gebäude „M“

Gegenstand der Ausschreibung:Lieferung inkl. Montage von Büroein-richtung für ca. 20 Büros

Auftraggeber:Landkreis Bernkastel-Wittlich, Kurfür-stenstraße 16, 54516 WittlichAnsprechpartner: Frank Benz, Telefon: 06571 14 2477, E-Mail: [email protected]

Frist zu Abgabe der Angebote:Montag, 25. April 2016, 11:00 Uhr bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54616 Wittlich, Fachbereich 04, Revision / Ge-meindeprüfung, Altbau, Zimmer A 20 / 21anschließend NICHT-öffentliche Sub-mission

Zuschlags- und Bindefrist:3. Mai 2016

Liefertermin: 20. Juni 2016

Ausführungstermin: 25. Kalenderwoche 2016

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung ge-mäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungszu-stellungsgesetz in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsge-setz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fas-sungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt all-gemein unbekannt ist, wird benach-richtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur-fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entschei-dung getroffen hat.Betroffene/r: Albert Pap letzte bekannte Anschrift: Visnjevac, Kroatien Datum und Aktenzeichen des Schrei-bens: 06.04.2016, Az.: 13-40-S-5611Das Schriftstück kann von der/dem Be-troffenen oder von einer durch sie/ihn bevollmächtigten Person bei der Kreis-verwaltung Bernkastel-Wittlich – Fach-bereich 13 - Finanzielle Hilfen für Fa-milien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.Durch die öffentliche Zustellung wer-den Fristen in Gang gesetzt, nach de-ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Ent-scheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schrift-lich oder zur Niederschrift bei der Kreis-verwaltung Bernkastel-Wittlich Wider-spruch einlegt.

Wittlich, 09.04.2016Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich- Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -Kurfürstenstraße 1654516 WittlichIm Auftrag:gez. Dana Könen

Am Montag, den 18.04.2016, findet um 14:30 Uhr, Kreisverwaltung, Gro-ßer Sitzungssaal (N 8) in Wittlich eine öffentliche und eine nichtöffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Bernkastel-Wittlich statt.

TAGESORDNUNG

A. ÖFFENTLICHE SITZUNG:1. Einwohnerfragestunde2. Mitteilungen2.1 Unterrichtung des Kreistages

gem. § 26 Abs. 2 LKO2.2 Sitzungstermine für das II. Halb-

jahr 20162.3 Haushaltssatzung und Haushalts-

plan des Landkreises Bernkastel-Wittlich für das Haushaltsjahr 2016;

Haushaltsverfügung der Auf-

7. Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz

- Antrag der Fraktion DIE LINKE/ÖDP vom 07.12.2016

8. Atomkraftwerk Tihange - Antrag der FWG-Kreistagsfrakti-

on vom 28.02.20169. Einführung der Gesundheitskarte

für Asylbewerber - Antrag der Fraktion B90 / Die

Grünen vom 07.11.201510. Stellungnahme zum Bundesver-

kehrswegeplan 2030 - Antrag der Fraktionen von CDU,

FWG und FDP vom 05.04.201611. Anfragen11.1 Anfrage der SPD-Kreistagsfrakti-

on vom 05.04.2016 - RWE-Aktien12. Verschiedenes

B. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:13. Mitteilungen13.1 Haushaltssatzung und Haushalts-

plan des Landkreises Bernkastel-Wittlich für das Haushaltsjahr 2016;

Haushaltsverfügung der Auf-sichts- und Dienstleistungsdirek-tion (ADD) Trier vom 12.02.2016

14. Verschiedenes

Wittlich, 9. April 2016Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlichgez. Gregor Eibes, Landrat

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Wintersport-, Natur- und Umweltbildungsstätte Erbeskopf“ für das Haushaltsjahr 2016 vom 15.04.2016 Die Verbandsversammlung hat am 24.02.2016 aufgrund des § 7 des KomZG vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der zzt. geltenden Fassung i.V.m. § 95 der Gemein-deordnung in der zzt. geltenden Fassung und der Verbandsordnung des Zweck-verbandes vom 11.06.1997 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Aufsichts-behörde vom 17.03.2016 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und FinanzhaushaltFestgesetzt werden

1. im Ergebnishaushaltder Gesamtbetrag der Erträge auf 658.616 €der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 656.660 €Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 1.956 €

2. im Finanzhaushaltdie ordentlichen Einzahlungen auf 566.816 €die ordentlichen Auszahlungen auf 493.700 €Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 73.116 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.420 €die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 9.000 €Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -7.580 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 65.536 €Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit - 65.536 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 568.236 €der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 568.236 €Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr 0 €

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§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen KrediteDer Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für- zinslose Kredite auf 0 €- verzinste Kredite auf 0 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen ErmächtigungenVerpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht ver-anschlagt. Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjah-ren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur LiquiditätssicherungDer Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 800.000 € festgesetzt.

§ 5 UmlagenDer Zweckverband erhebt nach § 10 der Verbandsordnung eine Verbandsumla-ge, die entsprechend dem Stimmenverhältnis gem. § 6 Abs. 2 festgesetzt wird. Für 2016 entfallen auf die Verbandsmitglieder demnach folgende Beträge:

Verbandsmitglieder %-Anteil nach Verb.Ordn. Umlage -€-1. Landkreis Bernkastel-Wittlich 25 75.0002. Verbandsgemeinde Thalfang a.E. 42 126.0003. Gemeinde Morbach 25 75.0004. Ortsgemeinde Deuselbach 2 6.0005. Ortsgemeinde Gräfendhron 1 3.0006. Ortsgemeinde Hilscheid 1 3.0007. Ortsgemeinde Thalfang 2 6.0008. Ortsgemeinde Malborn 2 6.000Summe 100 300.000

Die Umlage wird fällig auf Anforderung je zur Hälfte am 01. April und 01. Okto-ber 2016.

§ 6 Öffentlich-rechtliche Entgelte Die Sätze der öffentlich-rechtlichen Entgelte werden gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit den im Einzelfall maßgebenden zzt. gültigen Benutzungsordnungen wie folgt festgesetzt:

I. Benutzungsentgelte für die SchleppliftePreise für Liftkarten10 Fahrten großer Lift 11,00 €20 Fahrten kleiner Lift 11,00 €20 Fahrten großer Lift 18,00 €40 Fahrten kleiner Lift 18,00 €

für Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr10 Fahrten großer Lift 8,00 €20 Fahrten kleiner Lift 8,00 €20 Fahrten großer Lift 14,00 €40 Fahrten kleiner Lift 14,00 €

II. Parkentgelte für folgende Tatbestände:a) in der Wintersportsaison nur an Wochenenden 3,00 €/PKWb) für Großveranstaltungen (z.B. Open-Air Konzerte, Sommerfest, Weihnachtmarkt u.a.) 3,00 €/PKW

III. Benutzungsentgelte „Hunsrückhaus“

1. Eintritt - Ausstellung• Erwachsene 2,50 €• Kinder ab 6 Jahre – 12 Jahre 1,50 €• Familientarif (3-5 Personen, mind.1 – max 2 Erw.) 5,00 €• Gruppe ab 10 Erwachsene je Person 2,00 €Menschen mit Behinderung, Schüler, Studenten, Arbeitslose, Wehrpflichtige und Gleichgestellte erhalten eine Ermäßigung von 0,50 € auf den Eintrittspreis von 2,50 €

2. AusstellungsführungenFührungen und Rallyes sind ab 9 Personen buchbar. Für einstündige Ausstellungs-führungen mit bis zu 30 Personen wird unabhängig von der Teilnehmerzahl zu dem ermäßigten Eintrittspreis eine Pauschale von 30,00 € erhoben. Für individuelle Führungen im Außengelände werden Entgelte nach Absprache erhoben.

3. Geführte Wanderungen rund um den Erbeskopf:1 Stunde 40,00 €2 Stunden 55,00 €3 Stunden 80,00 €

4. Zusätzliche Leistungspakete:• Schulprogramme gem. individuellen Tarifen• Stellplatz für Wohnmobile4 €/je Übernachtung zzgl. 3 €/je Übernachtung Strompauschale bei Nutzung

IV. Benutzungsentgelte SeminarräumeRäume 1-3 h 4 h 5 h - ganztagsRaum I: 63,5 m² 30,00 € 42,00 € 75,00 €Raum II: 63,5 m² 30,00 € 42,00 € 75,00 €Raum III: 127 m² 48,00 € 65,00 € 100,00 €Raum IV: 278 m² 0,00 € 140,00 €* 190,00 €*Raum IV + Bistro 0,00 € 190,00 €* 250,00 €*Nutzungen sind nur für interne Veranstaltungen möglich.*dieser Preis gilt nur an Werktagen, an Wochenenden muss zusätzlich eine Ausfall-gebühr bezogen auf den erzielbaren Umsatz gezahlt werden.• Preise inkl. vorhandener Bestuhlung, Auf- und Abbau sowie Reinigung• Für die Tagungstechnik (Beamer, Overhead-Projektor, etc.) wird eine einma-

lige Gebühr von 15,00 € berechnet.• Küchennutzung/Geschirrnutzung pauschal 15,00 €• Werden die Räume außerhalb der regulären Öffnungszeiten angemietet,

wird ein Zuschlag berechnet.• Für Personen, die die Räumlichkeiten für einen im Programmheft veröffent-

lichten Programmpunkt anmieten, wird ein gesonderter Tarif ausgehandelt.• In begründeten Ausnahmefällen kann der Verbandsvorsteher hiervon ab-

weichende Regelungen treffen.

§ 7 Eigenkapital zum 31.12.2014 = -543.426 €zum 31.12.2015 = -571.926 €zum 31.12.2016 = -569.970 €

§ 8 BewirtschaftungsregelnDie Produkte 2521, 4241, 5512, 5731, und 5751 bildet mit der Konsequenz der ge-genseitigen Deckungsfähigkeit der Aufwendungen innerhalb des Produktes eine Bewirtschaftungseinheit.

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 15.000 € über-schritten sind.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 3.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaus-halt darzustellen.

Thalfang, den 15.04.2016gez. - Hüllenkremer -Verbandsvorsteher

Der Haushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung in der Zeit vom 18.04.2016 bis 26.04.2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Er-beskopf, Zimmer 7, öffentlich aus.Hinweis auf die Rechtsfolgen nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO):Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Ge-setzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Form-vorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachver-haltes, der die Verletzungen begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ab-lauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:=================================================================Krames-Klausen Ober dem Rivenicherweg Landwirtschaftsfläche 0,6508 haWallscheid Bachwiesen Landwirtschaftsfläche 0,5219 ha

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt-schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 25.04.2016 schriftlich mitzuteilen.