Kreisnachrichten - Bernkastel-Wittlich...Meret Wolff, Sopran-Verantwortlich für den Inhalt der...

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Ausgabe 08/2014 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 18.02.2014 Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten: Kreisverwaltung Bernkastel-Wilich Posach 1420, 54504 Wilich Ansprechpartner: Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten @Bernkastel-Wilich.de Kreisnachrichten Informaonen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wilich Laurenz Morgenroth (Trompete) und Robert Englich (Posaune) erspielten sich einen 1. Preis mit Weiterleitung zum Landes- webewerb. Dreißig Schülerinnen und Schüler der Musikschule des Landkreises Bernkastel-Wi- lich im Alter von sieben bis zwanzig Jahre nahmen am diesjährigen Regionalwe- bewerb „Jugend musiziert in Trier teil. In den Wertungs- kategorien Bläser-Ensemble, Drum-Set solo und Klavier solo konnten sich die jungen Musi- kerinnen und Musiker elf erste Preise mit Weiterleitung zum Landeswebewerb, vier er- ste Preise ohne Weiterleitung, zwölf zweite Preise sowie ei- nen drien Preis erspielen. Damit setzen sie die Erfolgsge- schichte der Musikschule des Landkreises der letzten Jah- re fort. Die Musikschule gra- tuliert den Schülerinnen und Schülern sowie deren Lehr- kräſten ganz herzlich. Dank gilt auch den Eltern, die ihre Kin- der in vielfälger Form in der Webewerbsvorbereitung un- terstützen. Der Landeswebe- werb findet vom 3. bis 6. April in Mainz sta. Musikschule des Landkreises setzt Erfolgsgeschichte bei „Jugend musiziert“ fort Blechbäser-Duo (Altersstufe II, 2002/2003) Laurenz Morgenroth, Trompe- te; Robert Englich, Posaune; Lehrkräſte: Frank Wilhelmi/ Jochen Hofer 1. Preis mit Weiterleitung Saxophon-Quarte (Altersstufe V, 1996/1997) Meret Wolff, Sopran- Saxophon; Eva Marie Eifler, Alt-Saxophon; Lena Meyer, Tenor-Saxophon; Lisa Gödert, Bariton-Saxophon; Lehrkraſt: Stefan Barth 1. Preis mit Weiterleitung (Altersstufe VI, 1993-1995) Sophia Schiffmann, Sopran- Saxophon; Johannes Störtz, Alt-Saxophon; Florian Störtz, Tenor-Saxophon; Lena Follmann, Bariton-Saxophon; Lehrkraſt: Ulrich Junk 1. Preis mit Weiterleitung Blockflöten-Duo (Altersstufe Ib, 2004/2005) Leonie Steffgen; Liseloe Ho- fer; Lehrkraſt: Marianne Jo- stock 1. Preis Klarineen-Duo (Altersstufe Ib, 2004/2005) Maria Englich; Sarah-Marie Schmit; Lehrkraſt: Ulrich Junk 2. Preis Saxophon-Duo (Altersstufe Ib, 2004/2005) Vanessa Ruhnau; Luisa Schmi; Lehrkraſt: Ulrich Junk 2. Preis Saxophon-Trio (Altersstufe IV, 1998/1999) Emely Falkenburg; Marie Oeff- ling; Johanna Berg; Lehrkraſt: Ulrich Junk 2. Preis Klarineen-Quarte (Altersstufe IV, 1998/1999) Leonie Görgen, Alt-Klarinee; Meike Fröhlich, Alt-Klarinee; Hannah Wilhelm, Alt-Klarinet- te; Annemarie Gerhardt, Bass-Klarinee; Lehrkraſt: Ulrich Junk 2. Preis Drum-Set (Pop) (Altersstufe III, 2000/2001) Luca Kuhnen; Lehrkraſt: Dietmar Heidweiler 1. Preis mit Weiterleitung (Altersstufe V, 1996/1997) Fabian Badry; Lehrkraſt: Ingo Esch 1. Preis Klavier solo (Altersstufe III, 2000/2001) Franziska Zimmer; Lehrkraſt: Marlo Thinnes 1. Preis mit Weiterleitung (Altersstufe Ib, 2004/2005) Emilia Dzhenyeyv; Lehrkraſt: Ludmilla Alexandrowa 1. Preis (Altersstufe Ib, 2004/2005) Klara Lützig; Lehrkraſt: Gabriela Schwabauer 2. Preis (Altersstufe IV, 1998/1999) Lucca Valerius; Lehrkraſt: Ludmilla Alexandrowa 2. Preis (Altersstufe V, 1996/1997) Benny Duong; Lehrkraſt: Ludmilla Alexandrowa 3. Preis

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Ausgabe 08/2014 Kundenor ient iert - Innovat iv - Wirtschaft l ich D ienstag , 18.02.2014

Verantwortlich für den Inhalt

der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung

Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420,

54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter,

Tel.: 06571/142205

Telefax: 06571/1442205

E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

KreisnachrichtenInformationen und öffentliche Bekanntmachungen

der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Laurenz Morgenroth (Trompete) und Robert Englich (Posaune) erspielten sich einen 1. Preis mit Weiterleitung zum Landes-wettbewerb.

Dreißig Schülerinnen und Schüler der Musikschule des Landkreises Bernkastel-Witt-lich im Alter von sieben bis zwanzig Jahre nahmen am diesjährigen Regionalwett-bewerb „Jugend musiziert in Trier teil. In den Wertungs-kategorien Bläser-Ensemble, Drum-Set solo und Klavier solo konnten sich die jungen Musi-kerinnen und Musiker elf erste Preise mit Weiterleitung zum Landeswettbewerb, vier er-ste Preise ohne Weiterleitung, zwölf zweite Preise sowie ei-nen dritten Preis erspielen. Damit setzen sie die Erfolgsge-schichte der Musikschule des Landkreises der letzten Jah-re fort. Die Musikschule gra-tuliert den Schülerinnen und Schülern sowie deren Lehr-kräften ganz herzlich. Dank gilt auch den Eltern, die ihre Kin-der in vielfältiger Form in der Wettbewerbsvorbereitung un-terstützen. Der Landeswettbe-werb findet vom 3. bis 6. April in Mainz statt.

Musikschule des Landkreises setzt Erfolgsgeschichte bei „Jugend musiziert“ fort

Blechbäser-Duo (Altersstufe II, 2002/2003)Laurenz Morgenroth, Trompe-te; Robert Englich, Posaune; Lehrkräfte: Frank Wilhelmi/ Jochen Hofer1. Preis mit Weiterleitung

Saxophon-Quartett (Altersstufe V, 1996/1997)Meret Wolff, Sopran- Saxophon; Eva Marie Eifler, Alt-Saxophon; Lena Meyer, Tenor-Saxophon; Lisa Gödert, Bariton-Saxophon; Lehrkraft: Stefan Barth1. Preis mit Weiterleitung

(Altersstufe VI, 1993-1995)Sophia Schiffmann, Sopran-Saxophon; Johannes Störtz, Alt-Saxophon; Florian Störtz, Tenor-Saxophon; Lena Follmann, Bariton-Saxophon; Lehrkraft: Ulrich Junk1. Preis mit Weiterleitung

Blockflöten-Duo (Altersstufe Ib, 2004/2005)Leonie Steffgen; Liselotte Ho-fer; Lehrkraft: Marianne Jo-stock1. Preis

Klarinetten-Duo (Altersstufe Ib, 2004/2005)Maria Englich; Sarah-Marie Schmit; Lehrkraft: Ulrich Junk2. Preis

Saxophon-Duo (Altersstufe Ib, 2004/2005)Vanessa Ruhnau; Luisa Schmitt; Lehrkraft: Ulrich Junk2. Preis

Saxophon-Trio (Altersstufe IV, 1998/1999)Emely Falkenburg; Marie Oeff-ling; Johanna Berg; Lehrkraft: Ulrich Junk2. Preis

Klarinetten-Quartett (Altersstufe IV, 1998/1999)Leonie Görgen, Alt-Klarinette; Meike Fröhlich, Alt-Klarinette;Hannah Wilhelm, Alt-Klarinet-te; Annemarie Gerhardt, Bass-Klarinette; Lehrkraft: Ulrich Junk2. Preis

Drum-Set (Pop) (Altersstufe III, 2000/2001)Luca Kuhnen; Lehrkraft: Dietmar Heidweiler1. Preis mit Weiterleitung

(Altersstufe V, 1996/1997) Fabian Badry; Lehrkraft: Ingo Esch1. Preis

Klavier solo(Altersstufe III, 2000/2001) Franziska Zimmer; Lehrkraft: Marlo Thinnes1. Preis mit Weiterleitung

(Altersstufe Ib, 2004/2005)Emilia Dzhenyeyv; Lehrkraft: Ludmilla Alexandrowa1. Preis

(Altersstufe Ib, 2004/2005)Klara Lützig; Lehrkraft: Gabriela Schwabauer2. Preis

(Altersstufe IV, 1998/1999)Lucca Valerius; Lehrkraft: Ludmilla Alexandrowa2. Preis

(Altersstufe V, 1996/1997) Benny Duong; Lehrkraft: Ludmilla Alexandrowa3. Preis

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Auf Grund der positi ven Er-fahrungen bietet die Musik-schule des Landkreises Bern-kastel-Witt lich ab März auch am Standort Traben-Trarbach Klavier, E-Piano und Keyboard mit popularmusikalischer

Ausrichtung (Rock, Pop, Jazz) an. Dozent ist Thomas Bracht, der sein Musikstudium in den Fä-chern „Jazz-Piano und Kom-positi on“ am Conservatoire du Musique in Luxemburg ab-solvierte. Zudem ist er Leiter und Mitglied mehrerer Bands in der Großregion. Damit wird das bisherige Angebot in Tra-ben-Trarbach wie Musikgar-ten, Musikalische Früher-ziehung, Blockfl öte, Klavier, Violine, Klarinett e, Saxophon und E-Gitarre erweitert.Informati on und Anmeldung für Interessenten ab sieben Jahre in der Geschäft sstel-le der Musikschule des Land-kreises, Tel.: 06571/14-2398, E-Mail: Doris.Meier@Bern-kastel-Witt lich.de, Internet: www.Musikschule.Bernkastel-Witt lich.de.

Poppiger Klavierunterricht in Traben-Trarbach

Dozent Thomas Bracht

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen setzt sich für die Belange und Interessen beeinträchti gter Menschen im Landkreis Bernkastel-Witt -lich ein. Auf seine Initi ati ve hin können über die Kreisverwal-tung Bernkastel-Witt lich Eu-ro-WC-Schlüssel zur Nutzung von behindertengerechten To-ilett en an öff entlichen Auto-bahnen und in vielen Städten und Gemeinden Deutschlands und Europas bezogen wer-den. Mit dem Schlüssel kön-nen auch manche Schranken geöff net werden, die eine bar-rierefreie Zufahrt auf öff entlich genutzten Grundstücken er-möglichen, die ansonsten ge-sperrt sind. Auch der Behinder-tentoilett enführer „Der Locus“ kann bei der Kreisverwaltung gekauft werden, in dem euro-paweit circa 9.000 Standorte von Behindertentoilett en auf-gelistet und beschrieben sind. Der Euro-WC-Schlüssel oder das Buch „Der Locus“ (Aus-

gabe 2007) können bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Witt lich – Bürgerberatung, Tel.: 06571/142700, Fax: 06571/2500, E-Mail: [email protected] während der Öff nungs-zeiten erworben werden. Hierfür ist die Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit einem Grad der Behinde-rung von 70% und Merkzei-chen G oder einem höheren Grad der Behinderung erfor-derlich. Liegt kein Schwerbe-hindertenausweis vor, genügt die Kopie eines Krankenhaus-berichts, eines Att estes des behandelnden Arztes oder ein vergleichbares Dokument, aus dem die Art der Einschrän-kung ersichtlich ist. Der Ein-heitsschlüssel kostet 20 Euro, das Verzeichnis „Der Locus“ 8 Euro. Wird sowohl ein Ein-heitsschlüssel als auch ein Verzeichnis „Der Locus“ er-worben, beträgt der Gesamt-preis 27 Euro.

Wegweiser und Schlüssel zu behindertengerechten WC

Für viele Menschen gehö-ren Fastnacht und Alkohol-konsum zusammen. Vernünf-ti g ist das natürlich nicht, da Alkohol nicht nur Spaß und Fröhlichkeit bringt, sondern auch Schäden verursachen kann. „Ein hohes gesundheit-liches Risiko birgt der Alko-holkonsum insbesondere für Kinder, Jugendliche und jun-ge Erwachsene, weil sie sich noch in Wachstum und Ent-wicklung befi nden“, erklärt Dr. Brigitt e Jenniches-Kloht vom Kinder- und Jugendge-sundheitsdienst des Fach-bereichs Gesundheit der Kreisverwaltung Bernkastel-Witt lich.Mit verantwortlichem Al-koholgenuss fühlt man sich zwar zunächst lockerer, ent-spannter und fröhlicher, doch mit steigendem Alkoholpegel und steigender Blutalkohol-konzentrati on nehmen auch negati ve Wirkungen deutlich zu. Man fühlt sich nicht mehr wohl, es kommt zu Übelkeit, die Reakti onsfähigkeit verrin-gert sich, Koordinati ons- und Gleichgewichtssinn werden gestört, Puls und Atmung ver-langsamen sich. Hierdurch kann es zur Bewusstlosigkeit und im Extremfall zum Tod kommen. Regelmäßiger Al-koholkonsum schädigt die Organe, vor allem die Leber, kann zur Abhängigkeit und psychischen Erkrankungen führen und erhöht das Risiko an Krebs zu erkranken.„Niemals sollten Kinder und Jugendliche zum Alkohol trin-ken animiert werden. Nie-mand soll sich durch andere zum Trinken oder Weitertrin-ken überreden lassen. Wer keinen Alkohol möchte, soll klar Nein sagen und auch da-bei bleiben“, fordert die Amts-ärzti n.Nach den Vorschrift en des Ju-gendschutzgesetzes sind Bier und Wein erst ab 16 Jahren, brandweinhalti ge Getränke (Schnaps, Likör, diverse Mix-getränke) erst ab 18 Jahren

erlaubt. „Beim verantwort-lichen Umgang mit Alkohol sollten erwachsene Männer höchstens zwei bis drei Glä-ser, erwachsene Frauen höch-stens ein bis zwei Gläser al-koholischer Getränke (Bier, Wein) trinken. Mindestens zwei Tage sollten jede Woche alkoholfrei bleiben“, rät Jen-niches-Kloht.Ihr Tipp gegen den Kater da-nach: Während des Alkohol-konsums sollten viele alko-holfreie Getränke, am besten Mineralwasser, getrunken werden, da Alkohol dem Kör-per Wasser und Salze ent-zieht. Hierdurch kann der Kör-per austrocknen, worauf das Gehirn mit Kopfschmerzen reagiert. Auf keinen Fall sollte Alkohol auf nüchternen Ma-gen getrunken werden. Statt -dessen sollten vor und beim Konsum von Alkohol aus-nahmsweise salz- und fett -reiche Speisen gegessen werden. Und wer beim Fast-nachtf eiern doch zu ti ef ins Glas geschaut hat, sollte auch am nächsten Tag viel Mine-ralwasser trinken und einen langen Spaziergang an der frischen Luft unternehmen. „Im bunten Fastnachtstrei-ben fröhlich sein und Spaß haben – das ist gesund und geht auch ohne Alkohol. Dann bleiben auch negati ve Neben-wirkungen aus“, sagt Dr. Jen-niches-Kloht.Weitere Informati onen zum Thema Alkohol und Sucht er-halten Interessierte beim In-fo-Telefon der Bundeszen-trale für gesundheitliche Aufk lärung 0221/892031, bei der Sucht- und Drogen-Hotline 01805/313031 sowie beim Fachbereich Gesundheit 06571/14-2463. Informati -onen sind auch im Internet abrufb ar: www.null-alkohol-voll-power.de (für Jugend-liche von 12 bis 16 Jahren), www.kenn-dein-limit.info (für Jugendliche und junge Er-wachsene), www.kenn-dein-limit.de (für Erwachsene).

Fastnacht: Mit Spaß dabei, aber nebenwirkungsfrei

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Die Musikschule des Land-kreises Bernkastel-Wittlich bie-tet ab Mai an zehn Abenden einen Ukulele-Kurs für Anfän-ger ab 16 Jahre an. Der Kurs findet ab dem 8. Mai jeweils donnerstags von 18 bis 19 Uhr in der Realschule plus in Bernkastel-Kues statt und ko-stet 90 Euro. Kursinhalte und Lernziele sind Grundlagen der Liedbegleitung, Grundakkorde und Schlagmuster, Fingerpi-cking und Tipps zur richtigen Haltung sowie zum effektiven Üben. Eine Ukulele und die Schule „Let´s play Ukulele“ von Daniel Schusterbauer sind mitzubringen. Informationen dazu gibt der Kursleiter Oliver Bölsterling, Tel.: 06503/994776 oder die Mitarbeiterinnen der Musikschul-Geschäftsstelle, Tel.: 06571/14-2398, E-Mail: [email protected], Internet: www.Musik-schule.Bernkastel-Wittlich.de.

Ukulele-Kurs für Anfänger

Gabriele Kretz, Gleichstel-lungsbeauftragte im Landkreis Bernkastel-Wittlich freut sich über insgesamt zwölf Veran-staltungen, die am und um den 8. März 2014 anlässlich des Internationalen Frauen-tages geplant sind. Als Auftakt lädt sie am Donnerstag, dem 6. März, um 18.30 Uhr in die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ein zu einem tanzbe-wegten, interaktiven Chor-Er-lebnis mit dem „Gemischten Frauenchor Rock & Blu(e)s“. Ebenfalls am 6. März wird in Wittlich-Bombogen zum Welt-frauentag getrommelt. Am 8. März können Frauen sich ein „Sektfrühstück und mehr…“ in Dreis gönnen, oder in Wittlich wählen: St. Markushaus „Den Alltag hinter sich lassen – die Seele baumeln lassen …“ oder Frauenvielfalt im Alten Bahn-hof am ZOB. Am Nachmittag ist in Bernkastel-Kues „Frauen

in Bewegung – Frühlingserwa-chen“ angesagt und abends Kino. In Morbach hat die Frau-eninsel die Schriftstellerin Ute Bales eingeladen und in Plein

KreisverwaltungBernkastel

Wittlich

Veranstaltungen im Landkreis

Bernkastel-Wittlich

Internat onaler Frauentag 2014

Morbach – Fraueninsel: Schriftstellerin Ute Bales

zu BesuchBuchvorstellung mit Lesung „Kamillenblumen“.„Kamillenblumen“ erzählt die Geschichte der Hausie-rerin Traud, die – mit ihrer Mutter – im Frühjahr 1901 obdachlos wird. Eine Weile noch werden sie von Ver-wandten geduldet, bevor sie vollends auf die Straße geraten und keinen anderen Weg sehen, als sich auf den Höfen der Eifeldörfer als Wanderarbeiterinnen zu verdingen. Durch den zusätzlichen Verkauf von Kamille sichern sie sich eine karge Existenz. Als die Mutter strbt, zieht Traud allein weiter… Der Roman beschreibt die endlose Wanderung der Traud, quer durch die Eifel, vor, während und nach den beiden Weltkriegen. Er erzählt von Hunger, Elend und Dreck, von Einsamkeit und Ausgrenzung. Aber auch von Schönheit, Würde und Größe. Und von der unglaub-lichen Liebe zu Paul.Die Schriftstellerin, Ute Bales, wurde 1961 in Borler/Eifel geboren und ist in Gerolstein/Eifel aufgewach-sen. Sie studierte Germanistk, Politkwissenschaft und Kunst in Gießen und Freiburg/Breisgau, wo sie als Dozentn an einer privaten Wirtschaftsakademie arbeitet. Kaffee und Kuchen werden gegen ein geringes Ent-gelt angeboten.

Wann: 15:00 UhrWo: Fraueninsel Morbach, Jugendherbergstraße 25, MorbachKosten: 3 EuroAnmeldung: bis 28.02.2014, Caroline Weis, Tel.: 06533-71 122 E-Mail: [email protected]

Pleiner Alt-Jung-Generation lädt ein

Rummicup Turnier für Jung und Alt zum Internato-nalen Frauentag. Für das leibliche Wohl ist gesorgt! Wann: 14:00 - 17:00 Uhr Wo: Unkensteinhalle PleinStartgeld: 3 EuroAnmeldung: bis 01.03.2014, Barbara Biernat, Tel.: 06571-5873 rene Müller, Tel.: 06571-4387

ANGEBOTE RUND UM DEN INTERNATIONALEN FRAUENTAG

Trommeln zum Weltfrauentag im Jugendraum Bombogen

Es werden intuitv und spielerisch einige Rhythmen geübt, die den Reiz afrikanischer Musik spürbar wer-den lassen. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Mitzubringen sind Spaß und Freude an der Musik, wer hat, eine eigene Trommel und etwas Fingerfood für‘ s gemütliche Beisammensein.

Wann: 6. März 2014 um 19:00 Uhr Wo: Jugendraum Bombogen, Berlingerstraße 7, WittlichReferentn: Katharina KlühspiesAnmeldung: bis zum 24. Februar: Tel.: 06571-146679

(16 bis 19 Uhr) Monika Schmid und Anja Prelog-Ostermeier oder E-Mail: jugend-

[email protected] (Bitte ange-ben, ob Sie eine eigene Trommel mit-bringen)

Tanzen zum Internationalen Frauentag

Nutzen Sie die Gelegenheit Linedance, Sirtaki und Mixer in fröhlicher Runde zu tanzen. Genießen Sie ei-nen schwungvollen Nachmittag. Bitte Fingerfood, et-was zu Trinken und gute Laune mitbringen.

Wann: 13. März 2014, 15:00 - 17:00 UhrWo: Bürgerhaus in HetzerathKosten: 5 EuroReferentn: Ursel Lehmann (Lizenzierte Tanz- und Gedächtnistrainerin) Tel.: 06508-559 E-Mail: [email protected]

Dekanatsfrauentag „Du schenkst meinen Füßen weiten Raum“

Die Fachkonferenz Frauenpastoral im Dekanat lädt alle interessierten Frauen zu einen vielfältgen und inspirierenden Tag ein. Kreatve Workshops: Tanzen, Schreiben, In-Ton-gestalten, Malen, Entspannen, Bi-blische Frauengestalten laden zum persönlichen Aus-probieren ein. Das Gemeinschaftserleben, Impulse aus verschiedenen Bereichen und ein gemeinsamer Abschlussgottesdienst runden den Tag für Frauen ab.

Wann: 22. März 2014, 9.30 - 18.00 UhrWo: Akademie Kues, Stftsweg 1, Bernkastel-KuesKosten: 20 Euro (inkl. Material, Mittagessen, Kaffee u. Kuchen, Getränken)Anmeldung: bis 10.03.2014, Pastoralreferentn

Annette Bollig, Tel: 06531-500380/ E-Mail: annette.bolligPR@ bistum-trier.de

KABARETT mit „Thekentratsch“ „IMMER AUF DEN LETZTEN

DRÜCKER!“ „Immer auf den letzten Drücker“. Unter diesem Mot-to, ziehen sich die Damen von Thekentratsch, Heike Becker und Kerstn-Saddeler-Sierp, nicht nur gegen-seitg auf . . . sie stellen auf sympathische Weise Alles auf den Kopf. Ihrem Ruhrpottcharme mit „Kodderschnauze“ kann sich auf Dauer Keiner entziehen.

Wann: 28. März 2014, 20:00 UhrWo: Güterhalle Bernkastel-KuesEintritt: 15 Euro / incl. VVK freie Platzwahl

Kreisverwaltung Bernkastel-WittlichGleichstellungsbeauftragte Gabriele Kretz Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich Telefon: 06571/14-2255 E-Mail: [email protected] Internet: www.bernkastel-wittlich.de

ist es schon eine kleine Tradi-tion: Rummicup-Turnier am Frauentag. Wer gerne tanzt, kann dies auch am 13. März im Bürgerhaus in Hetzerath. Am 22. März lädt die Fach-konferenz Frauenpastoral zu einem vielfältig inspirierenden Tag mit kreativen Workshops ein. Den Veranstaltungsrei-gen zum Internationalen Frau-entag wird am 28. März in Bernkastel-Kues das Kabarett mit „Thekentratsch“ schlie-ßen.Alle Informationen zu den ver-anstaltungen sind in einem Flyer der Gleichstellungsbe-auftragten zusammengefasst und liegen in der Kreisverwal-tung, den Verbandsgemein-deverwaltungen und der Ge-meindeverwaltung Morbach aus. Außerdem sind alle Infor-mationen auch auf der Inter-netseite www.bernkastel-witt-lich.de zu finden.

Flyer informiert über Veranstaltungen zum Internationalen Frauentag im Landkreis

Ein wesentlicher Baustein bei der Abwehr von Tierseuchen ist die jederzeitige Kenntnis über die einzelnen Viehhaltungen hinsichtlich der gehaltenen Ar-ten, der Zahl der Tiere und de-ren Standorte. So muss jeder, der Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine hält, dies der zustän-digen Behörde anzeigen. Für den Landkreis Bernkastel-Witt-lich ist dies die Kreisverwaltung in Wittlich. Dies gilt für alle Hal-tungen unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere und der Zweckbestimmung, da-bei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um landwirtschaft-liche Nutztierhaltung oder ausschließliche Hobbyhaltung handelt. Auch wesentliche Än-derungen, zum Beispiel Aufga-be einer Haltung oder Hinzu-nahme einer weiteren Tierart, sind zeitnah anzuzeigen. Die Halter sind des Weiteren ver-pflichtet, regelmäßig die aktu-

ellen Betriebsdaten zu melden. Während die Rinderhaltungen über Einzeltiererfassungen in der zentralen Tierdatenbank HIT (Herkunftssicherungs- und Informationssysteme für Tiere) ständig auf aktuellem Stand gehalten werden müssen, sind für Schweine, Schafe und Zie-gen lediglich jährlich die Zahl der Tiere zum Stichtag 1. Ja-nuar und die Zugänge zu mel-den. Abgangsmeldungen sind für diese Tierarten nicht erfor-derlich. Die Meldungen kön-nen auf zwei Wegen erfolgen. Entweder können diese Mel-dungen selbst via Internet bei entsprechender Zugangsbe-rechtigung in HIT vorgenom-men oder per Meldekarten an den Landeskontrollverband (LKV) in Bad Kreuznach über-mittelt werden. In jedem Fall sind die Meldungen zeitnah durchzuführen. Sämtliche Än-derungen bei Rindern (Ge-

Anzeige- und Meldepflicht für Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinehalter

burten und sonstige Betriebs-zugänge sowie alle Abgänge, wie Verkäufe, Verendungen etc.) sind innerhalb von sieben Tagen zu melden. Diese 7-Ta-gesfrist gilt auch für die Zu-gangsmeldungen von Schwei-nen, Schafen und Ziegen. Die jährlichen Stichtagsmeldungen für Schweine, Schafe und Zie-gen müssen innerhalb von zwei Wochen jeweils bis zum 15. Januar erfolgen. Grundsätzlich stellen Verstöße gegen diese Meldeverpflich-tungen Ordnungswidrigkeiten dar und können entsprechend geahndet werden. Für Prämi-enbezieher ist wichtig zu wis-sen, dass Fristverletzungen prämienrelevant sind. Die-se Regelverstöße können sehr einfach über Auswertungen der HIT-Datenbank erkannt werden und zu anlassbe-dingten CC-Betriebskontrollen führen.

Demnächst wird der Fachbe-reich Veterinärdienst der Kreis-verwaltung bernkastel-Witt-lich überprüfen, inwieweit die Stichtagsmeldungen zum 1. Ja-nuar 2014 für Schweine, Scha-fe und Ziegen erfolgt sind. Jede Person, die in HIT als Halter der genannten Tierarten registriert ist, muss zum Stichtag entspre-chende tierartbezogene Mel-dungen machen, auch wenn sich am 1. Januar keine Tiere im Bestand befinden. Wer zu-künftig keine Tiere beziehungs-weise einzelne Tierarten mehr halten will, sollte die zugehö-rige Registrierung in HIT lö-schen lassen, um der jähr-lichen Meldepflicht nicht mehr nachkommen zu müssen. Hier-zu reicht eine einfache Mit-teilung an den Fachbereich Veterinärdienst der Kreisver-waltung, Tel.: 06571/14-2353, E-Mail: [email protected] aus.

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Antrag auf Lernmittelfreiheit bis 15. März einreichen

Im Januar werden in den kreiseigenen Schulen die Anträge auf Lernmittelfreiheit zur kostenlosen Ausleihe von Schul-büchern für das Schuljahr 2014/15 an die Schülerinnen und Schüler ausgehändigt. Das dem Antrag beigefügte Merkblatt enthält wichtige Hinweise auf die für eine Bewilligung vor-zulegenden Nachweise und Angaben, die Antragsteller un-bedingt zu beachten haben. Der Landkreis Bernkastel-Witt-lich, als Schulträger weiterführender Schulen, weist darauf hin, dass die Frist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit am 15. März 2014 endet. Alle Eltern, die einen Antrag auf Lernmittelfreiheit stellen wollen, müssen daher den Antrag bis zu diesem Datum bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich, einreichen. Der Schulträger weist ausdrücklich darauf hin, dass nach dem 15. März eingehende Anträge nur noch in begründeten Aus-nahmefällen wie bei Schulwechslern oder Klassenwieder-holern angenommen werden. Weitere Informationen unter www.Bernkastel-Wittlich.de/Lernmittelfreiheit.html.

Sein 40-jähriges Dienstjubi-läum konnte jetzt Karl Junk in der Kreisverwaltung Bern-kastel-Wittlich feiern. Darü-ber hinaus gratulierte Landrat Gregor Eibes auch den Mitar-beiterinnen Elisabeth Adams,

Ute Erz und Jutta Knod zum 25-jährigen Dienstjubiläum. Den Glückwünschen des Land-rats schlossen sich die Vorge-setzten der Jubilare sowie der Personalrat der Kreisverwal-tung an.

Mitarbeiter der Verwaltung feiern Dienstjubiläum

Alzheimererkrankte und Men-schen mit einer anderen De-menz sind für die Angehörigen in der Betreuung und Pflege oft eine große Herausforde-rung. Damit die Versorgung möglichst lange zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung geleistet werden kann, ist eine umfassende Entlastung für die Familien von großer Be-deutung. Die Unterstützung sollte unter anderem erfolgen in den Bereichen der Pflege und der Betreuung sowie bei der Vermittlung wichtiger In-formationen und Kenntnisse. Angehörige brauchen im Kon-takt mit Demenzkranken ein besonderes Einfühlungsver-mögen und viel Verständnis im Umgang mit dem Kranken. Informationen zu dem Krank-heitsbild und daraus resul-tierende Verhaltensweisen, wegweisend ist hier die Kom-munikation, wird in der Tages-fortbildung vermittelt.

Der Arbeitskreis „Demenz“ der Regionalen Pflegekonfe-renz im Landkreis Bernkastel-Wittlich unterstützt seit 2008 betroffene Familien und lädt in Zusammenarbeit mit dem Caritas Fachzentrum Demenz der Caritas-Geschäftsstelle Wittlich zu einer Informations- und Fortbildungsveranstal-tung am Mittwoch, 26. März 2014 von 9:30 bis 16:30 Uhr, im Altenheim St. Wendelinus in Wittlich, Zur Schweiz 20, ein. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben auch die Möglichkeit, eigene Problem-situationen anzusprechen und erhalten Informationen über die Pflegeversicherung, über Angebote in der Regi-on und Fachvorträge zu fol-genden Themen:• Krankheitsbild Demenz,

Frühsymptome, Diagnose und Behandlung - PD Dr. Andreas Hufschmidt, Lei-tung Abt. Neurologie, Ver-

bundkrankenhaus Bernka-stel-Wittlich

• Verständnis für Inkon-tinenz: Ursachen, Um-gang und praktische Tipps - Elfriede Kreuter, Ge-sundheits- und Kranken-pflegerin, Fachkraft für Kontinenzstörungen

• Wie kann eine gute Kom-munikation gelingen? Validation und wert-schätzender Umgang - Emmerich Berg, Inner-betriebliche Fortbildung, Ve r b u n d k ra n ke n h a u s Bernkastel-Wittlich

Für die Dauer der Fortbil-dungsveranstaltung kann bei Bedarf eine Einzelbetreuung der Erkrankten zu Hause über verschiedene Pflegedienste und Freiwillige des Caritas Hel-ferkreises organisiert werden. Auch bietet das Altenzentrum St. Wendelinus (Veranstal-tungsort) die Betreuung in der Tagespflege an. Für die Organi-

sation der Betreuungssituati-on wenden Angehörige sich an den zuständigen Pflegedienst oder an das Caritas Fachzen-trum Demenz. Die Kosten kön-nen über die Betreuungs- oder die Sachleistung mit der Pfle-gekasse abgerechnet werden. Die Teilnahme an der Schulung ist kostenlos. Für die Tagesver-pflegung einschließlich Mitta-gessen entsteht pro Person ein Kostenbeitrag von 20 Euro. Die Teilnehmerzahl ist auf 16 Per-sonen begrenzt. Anmeldung bis zum 20. März 2014 bei der Fachstelle Demenz, Margret Brech, Hilde Roßler, Kaser-nenstraße 37, 54516 Wittlich, Tel.: 06571/149728 [email protected] oder Kreisverwaltung Bernka-stel-Wittlich, Hermann-Josef Valerius, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, Tel.: 06571/14-2263, E-Mail: [email protected].

Fortbildung für Angehörige von Menschen mit Demenz zu Krankheitsbild, Inkontinenz und Kommunikation

Besuchen Sie uns im Internet: www.Bernkastel-Wittlich.de

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E r l ä u t e r u n g e nzum

Abfallgebührenbescheid 2014

KREISVERWALTUNG BERNKASTEL-WITTLICH POSTFACH 1420 54504 WITTLICH Bitte beachten Sie die Hinweise auf der

Rückseite des Abfallgebührenbescheides

Herrn

Max MustermannMustermannstraße 14

12345 Musterhausen

Verwaltungsgebäude: Kurfürstenstraße 16

Auskunft erteilt: Name , Vorname Sachbearbeiter(in)

Zimmer - Nr.: Altbau - EG - A 8 / A 9

Telefon - Durchwahl: 06571/14-2…

Telefax: 06571/14-42…

E-Mail: [email protected]

Mein Zeichen: 22-53790-0123456789000

Datum: 21.02.2014

Kassenzeichen: 0123456789000

Bei Rückfragen und Zahlungen bitte angeben!

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in den nächsten Tagen werden die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2014 versandt. Anhand dieses Musterbescheidesmöchten wir Ihnen die Abrechnung erläutern.

Bei Rückfragen und Zahlungen ist immer das Kassenzeichen anzugeben. Dieses finden Sie im Kästchen oben rechtsunterhalb der Informationen zur Sachbearbeiterin bzw. zum Sachbearbeiter.Erfahrungsgemäß besteht in den ersten Tagen und Wochen nach der Zustellung der Abfallgebührenbescheide ein hoherBeratungsbedarf. Wir bitten deshalb um Verständnis, wenn Wartezeiten entstehen, weil die Telefonleitungen besetzt sindoder vor Ort Kundinnen bzw. Kunden beraten werden.

Abfallgebührenbescheid

für das Grundstück: Mustermannstraße 14, 12345 Musterhausen

Gebühren für in Anspruch genommene Zusatzentleerungen im Jahr 2013

Behälter Zeitraum Zusatz- Gebühr je Betragentleerungen Zusatzentleerung

Nr. Bezeichnung von bis Anzahl

135.791 120l 01.01.2013 31.12.2013 5 4,00 EUR 20,00 EUR246.810 240l 01.01.2013 31.12.2013 1 7,30 EUR 7,30 EUR

Abrechnung 2013: 27,30EUR

Im vorstehenden Block werden für jeden genutzten Behälter gesondert die im vergangenen Jahr (2013) in Anspruchgenommenen Zusatzentleerungen abgerechnet. Die Höhe der Gebühr je Zusatzentleerung ist abhängig von der Größe desgenutzten Abfallbehälters [s. zweite Spalte von links: Behälterbezeichnung].Über einen in der Mülltonne eingebauten Chip wird jede Leerung des Abfallbehälters während des Leerungsvorgangs amMüllfahrzeug elektronisch erfasst. Die Jahresgrundgebühr beinhaltet u. a. 12 Behälterleerungen. Weitere Leerungen gelten alsZusatzentleerungen [s. Spalte „Zusatzentleerungen Anzahl“]..Lässt man den Behälter alle 4 Wochen leeren, so nimmt man im Laufe des Jahres eine Zusatzentleerung in Anspruch. Denn 52Jahreswochen geteilt durch 4 entspricht 13 Leerungen.Hat man keine Zusatzentleerungen durchführen lassen, weist die Abrechnung 0,00 EUR aus.

Bitte kontrollieren Sie die in Ihrem Abfallgebührenbescheid angegebene(n) Behälternummer(n) [s. linke Spalte in dervorstehenden bzw. nachfolgenden Tabelle] mit den Angaben des Informationsaufklebers , der sich an der Seite desAbfallbehälters befindet. Im Bescheid werden die ersten sechs Ziffern der Behälternummer ausgewiesen. Auf dem Aufkleber istdie Behälternummer siebenstellig. Wichtig ist, dass die ersten sechs Ziffern übereinstimmen. Bei Unstimmigkeiten wenden Siesich bitte umgehend an die Kreisverwaltung.Insbesondere bei Rückfragen zu Leerungen bitte immer zuvor die siebenstellige Behälternummer an der Tonnenseite ablesen!

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Jahresgrundgebühr für die Abfallentsorgung im Jahr 2014

Behälter Zeitraum Jahresgrund- Betraggebühr

Nr. Bezeichnung von bis Monate

135.791 120l 01.01.2014 31.12.2014 12 97,20 EUR 97,20 EUR246.810 240l 01.01.2014 31.12.2014 12 157,80 EUR 157,80 EUR

Anforderung 2014: 255,00 EUR

Die Jahresgrundgebühr ist jeweils für das laufende Kalenderjahr (2014) zu zahlen.Die Höhe der je Abfallbehälter zu zahlenden Jahresgrundgebühr richtet sich nach der Größe des genutzten Abfallbehälters [s.zweite Spalte von links: Behälterbezeichnung].

Die Jahresgrundgebühr umfasst insbesondere folgende Leistungen: die Vorhaltung der gesamten Abfallentsorgungseinrichtungund Bereitstellung der Abfallbehälter, die 12-malige Entleerung der Behälter sowie die Kosten für die Verwertung desRestabfalls, die Sammlung und Verwertung von Sperrmüll, die Sammlung und Verwertung von Altpapier, die Sammlung undEntsorgung gefährlicher Abfälle (Problemmüll) sowie die Abgabe und Verwertung des an den Sammelstellen angedientenGrünschnitts. Da die Jahresgrundgebühr diese Leistungen im Gesamten beinhaltet, erfolgt keine Gebührenerstattung oder–ermäßigung im Falle, dass eine oder mehrere dieser Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.

Kontoauszug

Abrechnung + Anforderung = Anforderung + offene Beträge = zu zahlen2013 2014 gesamt (berücksichtigt bis

27.01.2014)27,30 EUR 255,00EUR 282,30 EUR 0,00 EUR 282,30 EUR

Der Kontoauszug weist in der 1. Spalte den Betrag aus für die Inanspruchnahme von Zusatzentleerungen aus der Abrechnung2013 [s. 1. Block des Bescheides]. In der 2. Spalte wird die Anforderung 2014, also der Jahresgrundgebühren, aufgeführt. BeideBeträge zusammen ergeben die Anforderung gesamt [s. 3. Spalte].Die Spalte „+ offene Beträge“ weist aus, wenn Sie sich noch mit Gebührenzahlungen im Rückstand befinden. Weist dieseSpalte 0,00 EUR aus, so sind sämtliche Gebührenforderungen aus der Vergangenheit beglichen. Bitte beachten Sie. DieBescheiderstellung benötigt einige Vorlaufzeit. Deshalb sind im Kontoauszug nur die bis zum 27.01.2014 geleistetenZahlungen berücksichtigt. Haben Sie nach diesem Datum noch Zahlungen auf Gebührenrückstände geleistet, so können Sie beider nun anstehenden Gebührenzahlung den nach dem 27.01.2014 gezahlten Betrag in Abzug bringen. Bei Bankeinzug wirdder gezahlte Betrag automatisch berücksichtigt.

Die letzte Spalte „= zu zahlen“ weist den zur Zahlung anstehenden Gebührenbetrag aus. Dieser Betrag errechnet sich aus derAddition der Spalte „Anforderung gesamt“ und der Spalte „+ offene Beträge“.

Bitte zahlen Sie zu dem nachfolgend aufgeführten Termin:01.04.2014 282,30 EUR

Fällige Beträge werden aufgrund des vorliegenden SEPA-Mandates zum angegebenen Fälligkeitstag von folgendem Bankkonto

eingezogen:

Kontoinhaber: Max MustermannIBAN: DE75587512309999999999BIC: MALADE51BKSDie Gläubiger-Identifikationsnummer lautet: DE71ZZZ00000192594Ihre Mandatsreferenz lautet: 123456789000

Die Abfallgebührenzahlung ist zum 01.04.2014 fällig. Falls Gebührenrückstände bestehen, sind diese sofort zu begleichen.Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung, Betrieb Abfallwirtschaft.

Liegt uns eine Einzugsermächtigung vor (wie vorstehend dargestellt), werden die Abfallgebühren zum 01.04.2014 von demgenannten Bankkonto eingezogen. Auf Ihrem Kontenauszug erscheint die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie dieMandatsreferenz. Liegt uns noch keine Einzugsermächtigung vor, so bitten wir zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs umErteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Die Person des Bescheidempfängers und des Kontoinhabers müssen identisch sein.

Aufgrund der im Laufe des Jahres anstehenden SEPA-Umstellung zur Einführung eines einheitlichen europäischenZahlungsverkehrsraums sind den Bescheiden entsprechende Informationen sowie der Vordruck zur Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats beigefügt. Die uns vorliegenden Einzugsermächtigungen haben wir als SEPA Lastschriftmandatübernommen. Hier bitten wir um Prüfung der übernommenen Daten und Rücksendung des mit Ihrer Unterschrift bestätigtenSEPA-Lastschriftmandats.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Abfallwirtschaftsbetrieb Bernkastel-Wittlich

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Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Am Montag, den 24.02.2014, fin-det um 14:30 Uhr, Kreisverwaltung, Großer Sitzungssaal (N 8) in Wittlich eine öffentliche und eine nichtöffent-liche Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Bernkastel-Wittlich statt.

TAGESORDNUNGA. ÖFFENTLICHE SITZUNG:1. Einwohnerfragestunde2. Mitteilungen3. Vergaben4. Erneuerung der Abdichtung von

Flachdächern an der Burg-Lands-hut-Schule und Berufsbildenden Schule in Bernkastel-Kues

5. Schülerbeförderung Fahrtkostenübernahme für Schü-

lerinnen und Schüler aus Wehlen zu den weiterführenden Schulen im Schulzentrum Bernkastel-Kues

- Ausführungen des Rechnungs-hofes Rheinland-Pfalz vom 30.01.2014

6. Ausbau des Knotenpunktes K 62/ K 63 im Bereich „Kröver Höhe“

- Zustimmung zur Planung -7. Einwerbung und Annahme von

Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zu-wendungen

8. Verschiedenes

B. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:9. Mitteilungen9.1 Erneuerung der Abdichtung von

Flachdächern an der Burg-Lands-hut-Schule und Berufsbildenden Schule in Bernkastel-Kues

- Mitteilung des Submissionser-gebnisses

10. Personalangelegenheiten11. Vergaben12. Zukunfts- und Standortsicherung

TBA Rivenich13. Verschiedenes

Wittlich, 14. Februar 2014Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlichgez. Gregor Eibes, Landrat

Bekanntmachung für Staatsangehö-rige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parla-ment in der Bundesrepublik Deutsch-land am 25. Mai 2014

Am 25. Mai 2014 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutsch-land eine Wohnung innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und am Wahltag 1. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europä-ischen Union besitzen,2. das 18. Lebensjahr vollendet ha-ben,3. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich dort sonst ge-wöhnlich aufhalten (auf die Dreim-onatsfrist wird ein aufeinander fol-gender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet),4. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitglied-staat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind,5. in ein Wählerverzeichnis in der Bun-desrepublik Deutschland eingetragen sind. Die erstmalige Eintragung er-folgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Vordruck spätestens bis zum 4. Mai 2014 zu stellen.Einem Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis, der erst nach dem 4. Mai 2014 bei der zustän-digen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17a Abs. 2 der Europawahlordnung). Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei den Wahlen zum Europäischen Parla-

ment am 13. Juni 1999 oder einer spä-teren Wahl in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland ein-getragen worden, brauchen Sie keinen erneuten Antrag zu stellen. Ihre Eintra-gung erfolgt dann von Amts wegen, so-fern die sonstigen wahlrechtlichen Vo-raussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis einschließlich zum 4. Mai 2014 gegenüber der zuständigen Ge-meindebehörde auf einem Formblatt beantragen, nicht in dem deutschen Wählerverzeichnis geführt zu werden. Die Entscheidung gegen eine Eintra-gung in ein deutsches Wählerverzeich-nis gilt dann für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie hier erneut einen Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis stel-len. Sind Sie bei den Europawahlen von 1979 bis 1994 in ein Wählerverzeich-nis in der Bundesrepublik Deutsch-land eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Europawahl in Deutschland einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeich-nis stellen. Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland müs-sen Sie immer einen neuen Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerver-zeichnis stellen. Antragsvordrucke so-wie Merkblätter zur Information kön-nen bei allen Gemeindebehörden in der Bundesrepublik Deutschland ange-fordert werden. Wenn Sie in der Bun-desrepublik Deutschland als Wahlbe-werber für einen der deutschen Sitze im Europäischen Parlament kandidie-ren wollen, ist u. a. Voraussetzung, dass Sie am Wahltag 1. das 18. Lebensjahr vollendet ha-ben,2. die Staatsangehörigkeit eines Mit-gliedstaates der Europäischen Union besitzen,3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitglied-staat der Europäischen Union, dem Sie angehören, von der Wählbarkeit

ausgeschlossen sind.Mit Ihrem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder mit dem Wahlvorschlag mit Ihrer Kandida-tur müssen Sie eine Versicherung an Eides statt abgeben, dass bei Ihnen die o. g. Voraussetzungen für eine ak-tive oder passive Wahlteilnahme vor-liegen.

Wittlich, 29.01.2014Landrat Gregor Eibes als Kreiswahlleiter des Landkreises Bernkastel-Wittlich

Bekanntmachung des Landrats zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsan-gehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wäh-lerverzeichnis

I. Am Sonntag, dem 25. Mai 2014, von 8 bis 18 Uhr findet die Wahl der Ortsvorsteher/innen, Ortsbürger-mei-ster/innen, Stadtbürgermeister/in-nen, Bürgermeister/innen sowie der Ortsbeiräte, Gemeinderäte, Stadträ-te, Verbandsgemeinderäte und des Kreistags und am Sonntag, dem 8. Juni 2014, von 8 bis 18 Uhr die etwai-ge Stichwahl der Ortsvorsteher/innen, Orts-bürgermeister/innen, Stadtbür-germeister/innen, Bürgermeister/in-nen statt.II. Wahlberechtigte Staatsangehöri-ge anderer Mitgliedstaaten der Eu-ropäischen Union, die von der Mel-depflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit auf-gefordert, ihre Eintragung in das Wäh-lerverzeichnis bis zum 18. April 2014, 12 Uhr, bei der Gemeinde-/Verbands-gemeinde-/Stadtverwaltung zu bean-tragen.Der Antrag soll nach dem Muster der

Noch sind frostfreie Tage im Winter ein günstiger Zeit-punkt, Bäume und Hecken zu pflegen. Die Gehölze befin-den sich in der Vegetationsru-he und vertragen einen Rück-schnitt gut. Hierbei sollte aber mit Augenmaß vorgegangen werden. Bei zugewachsenen Wegen oder eingewachsenen Zäunen ist ein Rückschnitt un-umgänglich, man sollte aber immer bedenken, dass Ge-hölze die Landschaft gliedern und beleben und vielen Tie-ren Lebensraum, Zuflucht und Nahrung bieten. Eine flä-

chige Rodung von Hecken und Baumbeständen im Außenbe-reich bedarf daher auch ei-ner Genehmigung durch die Naturschutzbehörde. Bei al-len Schnittarbeiten sollte als Regel gelten: Pflegeschnitt ja, abholzen nein! Ab 1. März aber sind die „Tage der Heckenschere“ abgelau-fen. Mit Beginn der Vegeta-tionszeit und der Suche der Vögel nach geeigneten Brut-plätzen sind Rodungsarbeiten oder das auf den Stock set-zen nicht mehr zulässig. Beim Schnitt von Obstgehölzen

Rechtzeitig an Hecken- und Baumschnitt denkensollten auf jeden Fall auch vor-handene Misteln entfernt wer-den. Diese Pflanze, die sich in den letzten Jahren aufgrund unterlassener Pflege an un-seren Obstbäumen in der frei-en Landschaft, aber auch an anderen Laubegehölzen, wie zum Beispiel Pappeln und Wei-den, stark ausgebreitet hat, ist ein sogenannter Halbschma-rotzer. Über ein spezielles Verankerungssystem, ähn-lich Wurzeln, entzieht sie dem Baum Wasser und Nährstoffe und schwächt damit den Baum bis hin zum Absterben. Da die

Laubholzmistel in Rheinland-Pfalz weder geschützt noch in ihrem Bestand gefährdet ist, ist die Entfernung ohne beson-dere Genehmigung möglich, zum Erhalt von Streuobstwie-sen sogar erforderlich. Weitere Informationen zum Thema Hecken- und Baum-schnitt gibt gerne Waltraud Junk-Vaudlet vom Fachbe-reich Bauen und Umwelt der Kreisverwaltung Bernka-stel-Wittlich, Tel.: 06571/14 -2419, E-Mail: [email protected].

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Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:================================================================Minheim Im Hohlender Landwirtschaftsfläche 14,79 arOlkenbach Sackwies Landwirtschaftsfläche 62,52 ar

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt-schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 03.03.2014 schriftlich mitzuteilen.

Anlage 1 a der Kommunalwahlord-nung gestellt werden. Antragsvor-drucke können Sie bei der Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung erhalten.

54516 Wittlich, den 11.02.2014Gregor Eibes (Landrat, zugleich als Kreiswahlleiter des Landkreises Bernkastel-Wittlich)

Öffentliche Ausschreibung zur Liefe-rung von Stimmzetteln für die Kom-munalwahlen am 25.05.2014

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Witt-lich beschafft im Rahmen einer öf-fentlichen Ausschreibung nach VOL Stimmzettel für die Wahl des Kreis-tages im Rahmen der Kommunal-wahlen. Submissionstermin ist der 12.03.2014. Die vollständige Aus-schreibung kann auf der Internetsei-te http://www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html eingesehen werden.

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gem. § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs-zustellungsgesetz in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr.1 Verwaltungszu-stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern-kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.Folgende Personen, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, werden be-nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 21 – Verkehr und Zulassung, Kurfürsten-straße 16, 54516 Wittlich, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entschei-dung getroffen hat.Betroffene/r: Herr Giorgio Zanninoletzte bekannte Anschrift: Rue du Bas-sin 34, 57515 Alsting (Frankreich)Datum und Aktenzeichen des Schreibens: 29.11.2013, Az.: Fb21-JG-090188Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 21, Verkehr und Zu-lassung, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden. Durch die öffentliche Zustellung werden Fri-sten in Gang gesetzt, nach deren Ab-lauf Rechtsverluste drohen. Die Ent-scheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Ent-scheidung über die Festsetzung der Verwaltungsgebühr erlangt Bestands-kraft, wenn der/die Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustel-lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 11.02.2014Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich- Fachbereich 21 – Verkehr und Zulassung

Kurfürstenstraße 1654516 WittlichIm Auftrag: gez. Jörg Goller

Bekanntmachung über die Ermitt-lung der Bodenrichtwerte für den Be-reich Westeifel-Mosel

Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekannt-machung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) wird bekannt gemacht, dass der Gutachterausschuss für Grund-stückswerte für den Bereich Westei-fel-Mosel zum Stichtag 01.01.2014 Bo-denrichtwerte für Bauflächen und für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet hat. Für die noch nicht abge-schlossenen förmlich festgelegten Sa-nierungsgebiete hat der Gutachteraus-schuss Bodenrichtwerte ermittelt, die den besonderen sanierungsrechtlichen Bestimmungen entsprechen und auf den sanierungsunbeeinflussten Grund-stückszustand abstellen. Für die Be-reiche der Stadt Wittlich „Am Roten-berg“ und „Ehemalige Französische Schule“ sind die Bodenrichtwerte auf den sanierungsbeeinflussten Grund-stückszustand abgestellt. Für die abge-schlossenen, förmlich festgelegten Sa-nierungsgebiete in Bitburg, Saarburg und Zerf hat der Gutachterausschuss keine Bodenrichtwerte ermittelt. Aus-künfte über die Bodenrichtwerte kön-nen an jedermann von den Service-stellen des Verm. und Katasteramtes Westeifel-Mosel in Bernkastel-Kues, Im Viertheil 24, Zimmer 35/36, Tel. 06531/5017-1112 und 1157, und im Dienstort Daun, Berliner Straße 2, Zimmer 2, Tel. 06531/5017-2223 und 2257, sowie den Servicestellen bei der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Teich-straße 16, Tel. 06531/5017-2240 und 2259, und der Kreisverwaltung Tri-er-Saarburg, Willy-Brand-Platz 1, Tel. 06531/5017-1143 und 1161 (Öffnungs-zeiten: Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und nach Vereinbarung) erteilt werden. Die mündlichen Aus-künfte beschränken sich auf Durch-schnittswerte der jeweiligen Gemein-den. Schriftliche Auskünfte werden in Form eines Auszuges aus der Bo-denrichtwertkarte (zonen- und grund-stücksbezogen) bzw. aus einer über-regionalen Zusammenstellung der Bodenrichtwerte mit entsprechenden Erläuterungen erteilt. Die Kostenpflicht der schriftlichen Auskünfte richtet sich nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen nach dem Baugesetzbuch (Besonderes Ge-bührenverzeichnis) vom 09.09.2011 (GVBl. S. 353). Ferner werden die Da-ten auch im Internet (www.geoportal.rlp.de) verfügbar sein (jedoch erfolgt die dortige Bereitstellung erst zu einem späteren Zeitpunkt).

Bernkastel-Kues, den 25.02.2014gez. Rainer Thielges

-Vorsitzender desGutachterausschusses-Gutachterausschuss für Grund-stückswerte für den Bereich Westei-fel-Mosel, Geschäftsstelle beim Vermessungs- und Katasteramt Westeifel-Mosel Im Viertheil 24 54470 Bernkastel-Kues

Stellenausschreibung des Naturpark Saar-Hunsrück e. V.

Der Naturpark Saar-Hunsrück e. V. sucht in Vollzeit zum nächstmög-lichen Zeitpunkt für seine Geschäfts-stelle in Hermeskeil eine ökologische Fachkraft (m/w). Die Stelle ist befri-stet auf 1 Jahr für die Dauer des Mut-terschutzes einer Mitarbeiterin und einer sich daran anschließenden El-ternzeit. Danach ist ggf. eine Weiter-führung in Teilzeit möglich.

Ihre Aufgabenschwerpunkte:• Konzeption, Umsetzung und Be-

treuung von Naturparkprojekten in den Bereichen Umweltbildung, Biologische Vielfalt, Erholung, Ar-ten- und Landschaftsschutz und nachhaltiger Tourismus, umwelt-gerechte Landnutzung und nach-haltige Landschaftsentwicklung sowie Umsetzung und Fortschrei-bung des Handlungsprogramms.

• Organisation, Konzeption und Ko-ordination von Naturpark-Veran-staltungen u. a. für Familien, Kin-der und Erwachsene sowie für Schulklassen, Kinder- u. Jugend-gruppen

• Mitarbeit bei Öffentlichkeitsar-beit und Kommunikation über Er-stellung von Broschüren bis zur Betreuung der Homepage

• Sachbearbeitung in naturparkre-levanten Fragen und Aufgaben-stellungen

Ihr Profil:• Abgeschlossenes Fachhoch-

schul-/Hochschulstudium/Ma-ster in einem umweltbezogenen Studiengang, idealerweise mit naturschutzfachlichen und land-schaftsökologischen Inhalten (Ge-ographie, Biologie, Landespflege)

• Berufliche Erfahrungen u. Fach-kenntnisse in den o. g. Aufgaben-bereichen sowie pädagogische Qualifikationen sind von Vorteil

• Kenntnisse der Förderlandschaft (auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene)

• Hohe Team-, Kommunikations-, Koordinations- und Umsetzungs-fähigkeit

• Gute Planungs- und Organisati-onsfähigkeit, Prioritätensetzung, Zielkontrolle

• Fundierte MS-Office-Kenntnisse (Word, Excel, Access, Power-Point), zudem sicherer Umgang mit gängigen PC-Anwendungen

• Gute Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und Französisch er-wünscht

• Führerschein Klasse B/BE, eige-ner PKW (Die Tätigkeit ist mit Au-ßendiensten verbunden.)

• Belastbarkeit, flexible Arbeits-zeitgestaltung u. a. mit Wochen-endeinsatz

Unser Angebot:• Eine interessante und abwechs-

lungsreiche Aufgabe in dem zerti-fizierten länderüberschreitenden Qualitätsnaturpark Saar-Huns-rück in der Großregion SaarLor-Lux

• Teamorientierte Arbeitsweise in stilvollem Ambiente mit moder-ner Ausstattung.

• Die Vergütung erfolgt bei Erfül-lung der tariflichen und persön-lichen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 10 TVöD.

Es wird darum gebeten, die gefor-derten Qualifikationen anhand von Unterlagen/Zeugnissen zu belegen. Nur vollständige Bewerbungen kön-nen berücksichtigt werden. Die Un-terlagen bitten wir in Kopie einzurei-chen und auf die Übersendung von Heftmappen, Sichthüllen usw. zu ver-zichten, da die Bewerbungen aus Ko-stengründen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Verfah-rens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerbender ver-nichtet. Wird die Rücksendung ge-wünscht, legen Sie bitte einen ausrei-chend frankierten Rückumschlag bei. Die im Zusammenhang mit der Be-werbung entstehenden Kosten kön-nen leider nicht erstattet werden. Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Le-benslauf, lückenloser Darstellung des bisherigen beruflichen Werdegangs, Kopien/Scans der Zeugnisse und der Arbeits- und Qualifikationsnachweise richten Sie bitte bis zum 07.03.2014 an: Naturpark Saar-Hunsrück e. V., Trierer Str. 51, 54411 Hermeskeil, Tel. 06503 9214-0, E Mail: [email protected]