Fit & Proper

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Training für FinTech- und DigitalFinance-Unternehmen Ein Programm zur Erlangung von Sachkunde im Rahmen regulatorischer Nachweise Fit & Proper Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management

Transcript of Fit & Proper

Training für FinTech- und DigitalFinance-UnternehmenEin Programm zur Erlangung von Sachkunde im Rahmen

regulatorischer Nachweise

Fit & Proper

Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management

Stimmen

»I wasn‘t a financial pro, and I paid the price.«

Ruth Handler

»Dass neue, digitale Firmen auf der Bildfläche der Finanzmärkte erscheinen, und den ‘eingesessenen‘ Anbietern das Leben schwer machen, ist in der Markt-wirtschaft völlig selbstverständlich. Wir brauchen neue Denkweisen aus anderen Disziplinen. Nur: Finanzmärkte sind komplex, und wer langfristig überleben will, braucht mehr, als ein Lehrbuch oder ein YouTube- Video.«

Stefan BielmeierVorstandsvorsitzender DVFA e.V.

EBA-Leitlinien

»14.4. (...) theoretische und praktische Erfahrungen im Zusammenhang mit folgenden Bereichen (...):

a. Finanzmärkte;b. Regulierungsrahmen und Regulierungs-

anforderungen;c. strategische Planung und Verständnis der

Geschäftsstrategie eines Kreditinstituts oder seines Geschäftsplans und dessen Umsetzung;

d. Risikomanagement (Ermittlung, Beurteilung, Überwachung, Kontrolle und Minderung der wichtigsten Risikotypen eines Kreditinstituts, einschließlich der Verantwortlichkeiten des Mitglieds);

e. Beurteilung der Wirksamkeit von Vorkehrungen eines Kreditinstituts, um eine wirksame Governance, Aufsicht und Kontrolle zu schaffen, sowie

f. Interpretation der Finanzinformationen eines Kreditinstituts und die auf diese Informationen gestützte Ermittlung von Themenschwerpunkten sowie von geeigneten Kontrollen und Maßnahmen. (...)«

Auszug aus: EBA European Banking Authority, Leitlinien zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und von Inhabern von Schlüsselfunktionen, EBA/GL/2012/06, 22. November 2012, S. 11, 14.4.

Credit Points für DVFA Mitglieder

Nach erfolgreichem Abschluss des CFMC-Programms erhalten DVFA Mitglieder 10 Credit Points im Rahmen ihrer Selbstauskunft. Weitere Informationen zur Mitgliedschaft unter www.dvfa.de/Mitgliedschaft

3CFMC – Certificate in Financial Markets Competence

Certificate in Financial Markets Competence

CFMC

Viel Tech, zu wenig Fin?

Ziel der Fit & Proper Regulierung ist es aus Sicht der Marktaufsicht zu verhindern, dass nicht geeignete Perso-nen Leitungsfunktionen bei Finanzdienstleistern einneh-men. Es geht dabei um Risiken, die sich aus Unkenntnis der Finanzmärkte ergeben.

Fit & Proper heißt in der Sprache der Regulatoren in aller Regel a) ausreichende Erfahrung, und b) Sachkunde. Es geht im Wesentlichen um Integrität, Glaubwürdigkeit und Kompetenz in Finanzmärkten.

Erfahrung lässt sich naturgemäß nicht vermitteln. Man muss sie machen.

Sachkunde hingegen lässt sich lernen. Das DVFA Programm zum Certificate in Financial Markets Competence macht ge-nau das: Vermittlung der Grundzüge, Prozesse und Produk-te moderner Finanzmärkte.

CFMC – das DVFA Fit & Proper-Programm – richtet sich an Führungskräfte und Schlüsselpersonen bei Finanzdienst-leistern, FinTech Start-ups und neuen Anbietern im Finanz-markt, die Quereinsteiger im Finanzmarkt sind, und/oder aus anderen technischen Disziplinen kommen.

FinTech Unternehmen fallen vielfach schon beim Regulator unter die sogenannten Fit & Proper-Regeln: Vorstände, Ge-schäftsführer und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen müs-sen bei Prüfungen der Aufsicht verstärkt damit rechnen, dass sie nachweisen müssen, über ausreichend Sachkun-de im Finanzmarkt zu verfügen.

Das DVFA Programm CFMC – Certificate in Financial Mar-kets Competence bietet FinTech-Mitarbeitern, -Einsteigern, und -Führungskräften die Möglichkeit, Sachkunde in Fi-nanzmärkten zu erwerben – digital d.h. mit Lernfilmen und mit hochkarätigen Referenten. Das Programm umfasst insgesamt ca. 25 Stunden digita-les Lernmaterial und endet mit einer 90-minütigen Prüfung, die zum Titel CFMC – Certificate in Financial Markets Com-petence führt. Themen sind Finanzmärkte, Regulierung, Governance und Steuerung, Strategisches Management.

Die DVFA gehört zu den renommiertesten und ältesten Aus-bildungsinstituten für Investment Professionals in Deutsch-land mit über 5.000 Absolventen.

Erfolgreiche Absolventen erhalten ein

Certificate in Financial Markets Competence

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CFMC

a. Finanzmarkt

• Aufbau des Kapitalmarktes• Teilnehmer des Kapitalmarktes

und ihre Erwartungen • Strukturen in Investmentbanken• Arten der

Unternehmensfinanzierung• Kapitalbeschaffung durch

Unternehmen: Börsengang und Anleiheemission

b. Regulierungsrahmen und -anforderungen

• Grundlagen zu Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen und Zahlungsdiensten, E-Geld

• Darstellung klassischer und innovativer Geschäftsmodelle

• Anforderungen für IHK-Erlaubnis bis BaFin-Teilbanklizenz

• Grenzüberschreitende Dienstleistungen in der EU

• Grundlagen des Aufsichtsrechts• Grundlagen zum Vertragsrecht

und Verbraucherschutz• Geldwäscheprävention• Ausblick EU Payment Service

Directive 2 (PSD2)

c. Planung und Geschäftsstrategie

• Zusammenhang von Geschäftsstrategie und Risikoprofil eines Finanzdienstleister

• Übersetzung strategischer Ziele in Organisationsform und Ablaufprozesse

Inhalte

Themenschwerpunkte in Anlehnung an die EBA-LeitlinienEBA European Banking Authority, Leitlinien zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und von Inhabern von Schlüsselfunktionen, EBA/GL/2012/06, 22. November 2012, S. 11, 14.4.

5CFMC – Certificate in Financial Markets Competence

d. Risikomanagement

• Was ist Risiko? Begriff und Definition

• Risikomanagementkreislauf• Risiken eines Finanzinstituts• Operationelle Risiken• Kreditrisiko• Marktpreisrisiko• Liquiditätsrisiko• Reputationsrisiko• Ethische Aspekte im

Risikomanagement

e. Governance, Aufsicht und Kontrolle

• Einführung Corporate Governance & Compliance

• Überblick relevanter rechtlicher Einzelthemen

• Anforderungen der BaFin-Aufsichtspraxis

• Compliance-Management- Systems

• Standards & Empfehlungen, Unternehmensleitlinien

• Überblick Outsourcing-Anforderungen

f. Interpretation von Finanzinfor- mationen eines Kreditinstituts

• Finanzinformationen: Definition• Ziele der Regulierung• Basel III• Stärkung der EK-Qualität und

-Quantität• Kapitalerhaltungspuffer• Mögliche Maßnahmen zur

EK-Stärkung• Verbriefungen• Ausfallrisiken• Liquiditätsstandards• Risikomanagement

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AblaufCFMC

Das Fit & Proper-Programm der DVFA basiert auf Selbststu-dium mit Lernfilmen und zugehörigen Handouts. So können sich die Teilnehmer individuell und flexibel mit den Inhalten beschäftigen und sich auf die Prüfung vorbereiten. Nur die Prüfung selbst findet vor Ort in Frankfurt am Main statt.

Als Erfolgskontrolle für den eigenen Lernfortschritt stehen zu allen Themengebieten auch Online-Tests zur Verfügung. Das Aufgabenformat entspricht den späteren Prüfungsfra-gen.

Das Material wird den Teilnehmern online über das DVFA-Netz im Internet zur Verfügung gestellt. Hierfür wird ein In-ternetzugang mit entsprechender Bandbreite benötigt. Für das Bearbeiten des Studienmaterials empfehlen wir ei-

nen Zeitraum von 9 Wochen. Das entspricht für die Teilneh-mer einer durchschnittlichen Studienzeit von 5 Stunden pro Woche – was parallel zu beruflichen Anforderungen gut zu bewältigen ist. Daher gibt es 9 Wochen vor der Prüfung ein Live-Webinar für alle Teilnehmer zum offiziellen Programm-start. Wer sich vorzeitig anmeldet, erhält direkt Zugriff auf das Studienmaterial und hat somit mehr Vorbereitungszeit. Damit sinkt der Aufwand auf unter 5 Stunden pro Woche.

CFMC – Certificate in Financial Markets Competence

Bei Anmeldung vor dem offi-ziellen Start haben die Teil-nehmer mehr Zeit zur Bear-beitung des Materials und zur Prüfungsvorbereitung.

Webinar zum offiziellen Programm-start.

Ab dem offiziellen Programm-start erwartet die Teilneh-mer eine durchschnittliche Studienzeit von 5 Stunden pro Woche.

180 Richtig-/Falsch-Aufgaben in 90 Minuten.Präsenzprüfung in Frankfurt am Main.

Frühzeitige Anmeldung Kick-off* Empfohlene Programmdauer Prüfung*

9 Wochen

*Konkrete Termine: siehe Anmeldeformular

7CFMC – Certificate in Financial Markets Competence

Referenten

Peter Thilo Hasler, CEFA Sphene Capital GmbH

Peter Thilo Hasler zählt zu den renommiertesten Finanzanalysten im deutschen Markt. Er ist Gründer der Sphene Capital GmbH und der sphaia advisory GmbH. Nach seinem Studium der Volkswirtschafts-lehre an der Universität Passau begann er seine Karriere als Analyst bei der Bayerischen Vereinsbank. Weitere Stationen waren die HypoVereinsbank, UniCredit, Viscardi AG, Partner und Vorstand bei Blätt-chen & Partner. Peter Thilo Hasler ist Referent bei verschiedenen Ausbildungsinstituten und Hochschu-len für Unternehmensbewertung und Kapitalmarktwissen.

Dr. Henrik PontzenHSBC Trinkaus & Burkhardt AG & Mitglied des Vorstands DVFA e.V.

Dr. Henrik Pontzen, seit 2015 Mitglied des Vorstands des DVFA e.V., studierte Philosophie, VWL und Geschichte in Bonn und Kopenhagen. Er promovierte zum Thema „Risikoethik“. Von 2007 bis 2009 war er Consultant bei Capco – The Capital Markets Company. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter an der Bergischen Universität Wuppertal für Finance und Corporate Governance. Seit 2009 ist er für die HSBC in Deutschland tätig, derzeit als Head of Custody Sales/Insurances & Asset Manager, zuvor als Head of Business Risk Control Management.

Marc PussarSKW Schwarz Rechtsanwälte

Marc Pussar studierte Jura an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt.Er ist Rechtsanwalt bei SKW Schwarz in Frankfurt. Besondere Erfahrung hat er mit der Betreuung von Finanzdienstleistern, von klassischen Geschäftsmodellen bis zu innovativen Finanztechnologien (Fin-Tech/RegTech). Auch Erlaubnispflicht und aufsichtsrechtliche Themen gehören zu seinen Arbeitsschwer-punkten. Zuvor arbeitete er für Baker & McKenzie, Buse Heberer Fromm, das Wirtschaftsdezernat der Staatsanwaltschaft und das Landgericht Frankfurt. Zudem ist er Leiter des Fachbereichs Legal Affairs des BV der Dienstleister für Online Anbieter BDOA e.V..

AnmeldeformularCFMC – Certificate in Financial Markets Competence

CFMC – Certificate in Financial Markets Competence 2017

Teilnehmer:

Name/Vorname: _______________________________________________

Anschrift: ___________________________________________________

Telefon: _____________________________________________________

CFMC Onlineo 2.500 € (2.975,00 € brutto)

Beim Programm CFMC Online wird die Teilnahmegebühr in zwei Raten in Rechnung gestellt. Die 1. Rate wird direkt nach der Zulassung fällig und die 2. Rate spä-testens einen Monat vor der Prüfung. Preise gültig für den Jahrgang 2017.

Persönliche Mitgliedschaft im DVFA e.V.o Im Rahmen meiner Programmteilnahme möchte ich das besondere Angebot zur vergünstigten Mitgliedschaft im Berufsverband DVFA e.V. wahrnehmen.

Nähere Informationen hierzu finden sich auf der Rückseite.

Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Teilnahmebedingungen der DVFA GmbH vom Oktober 2015 ausdrücklich anerkannt.

Einverständniserklärung: Die DVFA GmbH wird mir künftig Einladungen zu Veranstaltungen und Seminaren sowie Informationen zu Publikationen per E-Mail und/oder Post zukommen lassen, die im Zusammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeit stehen. Dem stimme ich ausdrücklich zu. Wenn ich hiermit nicht einverstanden sein sollte, streiche ich diese Passage.

Unternehmen: _________________________________________

Position: _____________________________________________

E-Mail: _______________________________________________

______________________________ _______________________________________ _______________________________________Ort, Datum Unterschrift Teilnehmer bei Anmeldung durch das Unternehmen: Stempel & Unterschrift Arbeitgeber

Anmeldung bitte an:

DVFA GmbH, Mainzer Landstr. 47a, 60329 Frankfurt | Tel. (069) 26 48 48 121 | Fax (069) 26 48 48 488 | Mail: finanzakademie @dvfa.de

Bei Anmeldung durch das Unternehmen:

Ansprechpartner Name/Vorname: _____________________________________________________________________________________________

Anschrift: ___________________________________________________

Telefon: _____________________________________________________

Position: _____________________________________________

E-Mail: _______________________________________________

Empfohlener Programmstart

2. Mai 2017

mit Kick-off Webinar um 17:00 Uhr

Prüfung26. Juni 201710:00 - 11:30 Uhr

Empfohlene Mindestlaufzeit: 2 Monate. Lernfilme und Handouts stehen direkt nach Anmeldung im DVFA Netz online zur Verfügung.

Persönliche Mitgliedschaft im DVFA e.V.

Im Rahmen Ihrer Zulassung zum CFMC-Programm können Sie, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufnahmekommission, assoziiertes Mitglied im Berufsverband der Investment Professionals (DVFA e.V.) werden. Bis zum 31.12. des Jahres, in dem Ihr CFMC-Jahrgang regulär endet, entfällt für Sie die Mitgliedsgebühr (300 Euro). Die einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 250 Euro entfällt ebenfalls.

Wir empfehlen die Mitgliedschaft im DVFA e.V.. Näheres zur DVFA Mitgliedschaft erfahren Sie im Internet unter www.dvfa.de/mitgliedschaft.

CFMC – Certificate in Financial Markets Competence

1. GeltungsbereichDiese allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln die Einzel-heiten der Teilnahme an allen von der DVFA Deutsche Vereini-gung für Finanzanalyse und Asset Management GmbH (DVFA) angebotenen Veranstaltungen wie Aus- und Weiterbildungspro-gramme sowie Seminare, Symposien und Konferenzen („Andere Veranstaltungen“) und eSeminare in Verbindung mit dem jewei-ligen Anmeldeformular bzw. der Anmeldung über Online-Formu-lare oder den Warenkorb auf der Internetseite der DVFA und des Vertragsschlusses.

2. Anmeldung2.1 Das Anmeldeformular ist mit den erforderlichen Angaben verse-

hen und unterschrieben an die DVFA zu senden. Die Anmeldung kann schriftlich per Post oder per Telefax vorgenommen wer-den – bei anderen Veranstaltungen und eSeminaren auch über entsprechende Online-Formulare oder den Warenkorb. Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer bzw. bei Anmeldungen durch den Arbeitgeber der Arbeitgeber des Teilnehmers den Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme an der jeweiligen im Anmeldefor-mular bezeichneten Veranstaltung der DVFA verbindlich an, der Teilnehmer bzw. sein Arbeitgeber ist mit seiner Unterschrift an den Antrag gebunden. Die DVFA bestätigt den Eingang dieses Antrags (Eingangsbestätigung) schriftlich oder per E-Mail. Das Angebot bedarf dann noch der Annahme durch die DVFA. Diese erfolgt seitens der DVFA durch Erklärung schriftlich oder per E-Mail, dass der Teilnehmer zur jeweiligen Veranstaltung zugelas-sen wurde (Zulassungserklärung).

2.2 Der Teilnehmer und ggf. sein Arbeitgeber erkennen mit der Über-sendung der Anmeldung diese allgemeinen Teilnahmebedin-gungen ausdrücklich an. Die Teilnahmebedingungen haben für Mitglieder der DVFA Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management e.V. und Nicht-Mitglieder die gleiche Geltung, soweit nicht Abweichendes ausdrücklich schriftlich geregelt ist.

2.3 Nebenabreden zu diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich zwischen beiden Parteien festgelegt worden sind. Einseitige Vorbehalte oder Bedingungen im Zusammenhang mit der Anmeldung werden nicht Vertragsgegenstand.

3. Leistungen3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den jewei-

ligen Informationsunterlagen zu den Veranstaltungen sowie den wei-teren in dem Anmeldeformular festgelegten Einzelheiten.

3.2 Sind zum Zeitpunkt der Anmeldung oder Zulassung der Ort und die Zeit für die einzelnen Veranstaltungen noch nicht in den In-formationsunterlagen bzw. Antragsformularen festgelegt, wird die DVFA diese Daten rechtzeitig bekanntgeben.

3.3 Bei digital zur Verfügung gestellten Inhalten kann die fehlerfreie Darstellung von technischen Voraussetzungen beim Empfänger abhängen (näheres hierzu findet sich ggf. in der jeweiligen Pro-duktbeschreibung).

4. Leistungsänderungen4.1 Die DVFA behält sich vor, das Programm der Veranstaltungen

zu ändern, soweit dies notwendig ist und der Gegenstand der Veranstaltung dadurch nicht eingeschränkt wird, sowie in Aus-nahmefällen einen Ersatzreferenten zu bestellen. Über die je-weiligen Änderungen wird die DVFA die Teilnehmer rechtzeitig informieren.

4.2 Die Abhaltung der einzelnen Veranstaltungen ist von der Teilnahme einer Mindestanzahl an Teilnehmern abhängig. Wird die Mindest-teilnehmerzahl nicht erreicht, kann die DVFA den Termin verschie-ben oder absagen. Die DVFA wird Teilnehmer unverzüglich über die Nichtabhaltung der Veranstaltung informieren und den Ersatzter-min mitteilen oder bereits gezahlte Gebühren erstatten.

4.3 Die DVFA ist befugt, den Veranstaltungsort zu ändern, was den Teilnehmern unverzüglich mitzuteilen ist.

4.4 Können einzelne Unterrichtseinheiten (d.h. einzelne Stunden) nicht abgehalten werden, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf einen Ersatztermin od. die Erstattung von Teilnahmegebühren.

4.5 Im Falle, dass eine komplette Veranstaltung nicht abgehalten wird, weil der Referent verhindert ist, wird die DVFA versuchen, einen Ersatztermin anzubieten. Ist der Teilnehmer zum Zeitpunkt des Ersatztermins verhindert, kann er die Erstattung bereits gelei-steter anteiliger oder der gesamten Teilnahmegebühr verlangen.

5. PrüfungsordnungPrüflinge unterliegen der zum Zeitpunkt der Prüfung aktuellen Fassung der Prüfungsordnung.

6. Zahlungsbedingungen6.1 Die DVFA erhält die im Anmeldeformular ausgewiesene Vergü-

tung. Die Teilnahmegebühren verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

6.2 Die Teilnahmegebühr ist mit Zugang der Rechnung fällig und in-nerhalb des angegebenen Zahlungsziels zu zahlen.

6.3 Handelt es sich bei der gebuchten Veranstaltung um ein als Fernunterricht gekennzeichnetes Programm, wird die Teilnah-megebühr in Raten in Rechnung gestellt, wobei sich die Anzahl der Raten aus der Mindestlaufzeit des Programms in Monaten geteilt durch 3 ergibt (aufgerundet).

6.4 Der Zahlungseingang der Teilnahmegebühr bei der DVFA ist Vo-raussetzung für die Erbringung von Leistungen durch die DVFA sowie für die Teilnahme an den Veranstaltungen. Ist die Zahlung nicht fristgerecht erfolgt, kann der Teilnehmer jederzeit von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer haftet für den daraus entstandenen Schaden.

7. Rücktritt und Nichtteilnahme7.1 Aus- und Weiterbildungsprogramme

Der Teilnehmer bzw. sein Arbeitgeber, falls der Teilnehmer durch den Arbeitgeber angemeldet wurde, kann seine Anmeldung zu einem Ausbildungsprogramm bis zum Eingang seiner Eingangs-bestätigung durch die DVFA schriftlich zurücknehmen, ohne dass hierfür Kosten entstehen. Erfolgt eine schriftliche Stornie-rung nach der Übersendung der Eingangsbestätigung durch die DVFA und vor der Übersendung der Zulassungserklärung ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von einem Drittel der normalen Teilnahmegebühr der entsprechenden Veranstaltung zzgl. MwSt. fällig. Bei einer Stornierung der Teilnahme nach der Übersen-dung der Zulassungserklärung wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Der Teilnehmer bzw. sein Arbeitgeber, falls der Teilnehmer durch den Arbeitgeber angemeldet wurde, kann jedoch eine Er-satzperson benennen. Die DVFA kann der Teilnahme der Ersatz-person widersprechen, wenn die Ersatzperson die besonderen Anforderungen für die Teilnahme an dem Aus- oder Weiterbil-dungsprogramm nicht erfüllt. Nimmt eine Ersatzperson teil, haf-tet sie gemeinsam mit dem Teilnehmer bzw. seinem Arbeitgeber, falls der Teilnehmer durch den Arbeitgeber angemeldet wurde für die Erstattung der Teilnahmegebühr. Der Teilnehmer bzw. sein Arbeitgeber, falls der Teilnehmer durch den Arbeitgeber angemeldet wurde, ist, auch wenn der Teilnehmer das Ausbil-dungsprogramm nicht besucht, zur Erstattung der vollen Teil-nahmegebühr verpflichtet. Dies gilt auch für die Buchung von Teilveranstaltungen.

7.2 Andere VeranstaltungenBei einer Stornierung der Teilnahme bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von einem Drittel der normalen Teilnahmegebühr der ent-sprechenden Veranstaltung - maximal jedoch EUR 500 - zzgl. MwSt. fällig. Bei Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Beginn der Veranstaltung bzw. Nichtteilnahme wird die volle Teilnahme-gebühr erhoben. Die Stornierung hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Die Benennung einer Er-satzperson ist mit Zustimmung der DVFA möglich.

7.3 eSeminare Nach Übermittlung der Zugangsdaten bzw. Freischaltung auf die

gebuchten Inhalte ist eine Stornierung nicht mehr möglich.7.4 Fernunterricht Handelt es sich bei der gebuchten Veranstaltung um ein als

Fernunterricht gekennzeichnetes Programm, kann ohne Anga-ben von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Im Falle der Kündigung hat der Teil-nehmer bzw. sein Arbeitgeber, falls der Teilnehmer durch den Arbeitgeber angemeldet wurde, den Anteil der Vergütung zu zah-len, der der Laufzeit des Vertrags entspricht. Leistungen bis zum Ende der Kündigungsfrist werden nicht zurückerstattet.

8. Widerrufsbelehrung8.1 Widerrufsrecht für Verbraucher

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist be-trägt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie unsDVFA GmbH, Mainzer Landstr. 47a, 60329 Frankfurt am MainTel.: 069/26 48 48 0Fax: 069/26 48 48 488E-Mail: [email protected]

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post ver-sandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, die-sen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das der Zulassungserklärung beigefügte Muster-Widerrufsformu-lar verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wah-rung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Wider-rufsfrist absenden.

8.2 WiderrufsfolgenWenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zah-lungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei

denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Ent-gelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Ge-samtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

9. Haftung9.1 Die DVFA haftet grundsätzlich nur im Fall von Vorsatz oder

grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit kommt nur in Betracht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei der Verletzung von Kardinalpflichten (d.h. solche, die für die Erreichung des Vertragsziels wesentlich sind). Verletzt die DVFA leicht fahrlässig ihre Kardinalpflichten, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.

9.2 Die DVFA übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und Sach-schäden, die bei der An- und Rückreise entstehen.

9.3 Soweit die DVFA digitale Inhalte zur Verfügung stellt, ist die DVFA nicht für Störungen verantwortlich, die ihre Ursache außerhalb des Herrschaftsbereichs der DVFA haben, also z.B. fehlerhafte Übermittlung im Internet.

10. Vertraulichkeit10.1 Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.

Sämtliche Rechte hieraus sind der DVFA vorbehalten. Eine Ver-vielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wieder-gabe bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der DVFA.

10.2 Zugangsdaten zu einem geschlossenen Bereich im Internet (DVFA-Netz), die im Zusammenhang mit einer Anmeldung verge-ben werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlung kann der Zugang gesperrt werden.

10.3 Die Teilnehmer sind verpflichtet, alle auf andere Teilnehmer und Referenten bezogenen Informationen streng vertraulich zu be-handeln sowie solche Informationen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung stehen.

11. Datenschutz11.1 Zum Zwecke der Anmeldungsverarbeitung, der Durchführung

der Veranstaltung sowie gegebenenfalls in Bezug auf die Mit-gliedschaft im DVFA e.V. werden die Angaben des Teilnehmers gespeichert, ausgewertet und bei Bedarf zwecks Vertrags-vollziehung an Kooperationspartner weitergegeben. Zwecks Vertragsvollziehung und Bestimmung der ggf. ermäßigten Teil-nahmegebühr werden wir beim DVFA e.V. um Bestätigung der Mitgliedschaft bitten.

11.2 Ferner möchte die DVFA den Teilnehmer gerne auch künftig über weitere Veranstaltungen und Publikationen per E-Mail und/oder Post informieren und dem Teilnehmer entsprechendes Informationsmaterial zusenden. Dieser Übersendung von Informationen kann der Teilnehmer jederzeit widersprechen.

Der Widerspruch ist zu richten an:DVFA GmbH, Mainzer Landstr. 47a, 60329 Frankfurt am MainTel.: 069/26 48 48 0Fax: 069/26 48 48 488E-Mail: [email protected]

12. Schlussbestimmungen12.1 Im Falle höherer Gewalt ist die DVFA für die Dauer der Behin-

derung von der Leistungspflicht befreit. Höherer Gewalt stehen Feuer, Streik, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die die DVFA nicht zu vertreten hat, die aber die Leistungen der DVFA wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen davon nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Be-stimmung werden die Parteien eine Regelung finden, die dem von der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftli-chen Ziel in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt. Sollte in diesen Bedingungen eine Lücke auftreten, so werden die Parteien eine Regelung finden oder gelten lassen, die dem entspricht, was sie vereinbart hätten, wenn sie den offengeblie-benen Punkt bedacht hätten.

12.3 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist. Für Streitigkeiten aus einem Fern-unterrichtsvertrag oder über das Bestehen eines solchen Ver-trages ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Teilnehmer seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Frankfurt am Main, Oktober 2015

Allgemeine Teilnahmebedingungen der DVFA GmbH

Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management

Der DVFA e.V. ist die Standesorganisation aller Investment Professionals in den deutschen Finanz- und Kapitalmärk-ten. 1400 Mitglieder repräsentieren die Vielfalt des Investment- und Risikomanagements in Deutschland. Der Verband engagiert sich für die Professionalisierung des Investment-Berufsstandes, erarbeitet Standards und för-dert den Finance-Nachwuchs. Sein Netzwerk bringt Prak-tiker und Theoretiker sämtlicher Investmentdisziplinen unter dem DVFA Dach zusammen.

Der Verband ist international verankert. Er ist Mitglied von EFFAS - European Federation of Financial Analysts Socie-ties mit über 17.000 Investment Professionals europa-weit, und auch Mitglied bei der ACIIA - Association of Certified International Investment Analysts, einem Netz-werk mit 100.000 Investment Professionals weltweit.

Seit 1987 bietet die DVFA-Finanzakademie Postgraduier-ten-Programme an und ist mit über 5.000 Absolventen das führende Ausbildungsinstitut im Bereich der Finanz-wirtschaft. Die Finanzakademie arbeitet mit über 150 renommierten Referenten aus Praxis und Wissenschaft sowie mit 40 nationalen und internationalen Kooperati-onspartnern zusammen.

DVFA GmbH

Mainzer Landstraße 47a60329 Frankfurt am MainTel. +49 (0) 69 26 48 48 124Fax +49 (0) 69 26 48 48 488Mail: [email protected]

Stand Oktober 2016 | Änderungen bei Programm, Prüfungsstruktur sowie Referenten vorbehalten.