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Flash Versicherungsdienstleistungen Juni 1999 Aktuelles für das Versicherungsgewerbe 3 Editorial «Den Wandel aktiv führen» 4 Mergers & Acquisitions-/ Konsolidierungs-Tendenzen auf dem Versicherungsmarkt Schweiz 8 Grenzüberschreitendes Pooling von Pen- sionskassengeldern in Europa 12 International Accounting Standards (IAS) / Generally Accepted Accounting Principles (US GAAP) in der Versicherungswirtschaft 20 Revision des Versicherungsaufsichts- gesetzes (VAG)

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FlashVersicherungsdienstleistungen

Juni 1999

Aktuelles für das Versicherungsgewerbe

3 Editorial «Den Wandel aktiv führen»

4 Mergers & Acquisitions-/

Konsolidierungs-Tendenzen auf dem

Versicherungsmarkt Schweiz

8 Grenzüberschreitendes Pooling von Pen-

sionskassengeldern in Europa

12 International Accounting Standards (IAS) /

Generally Accepted Accounting Principles

(US GAAP) in der Versicherungswirtschaft

20 Revision des Versicherungsaufsichts-

gesetzes (VAG)

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PricewaterhouseCoopers ist in der Schweiz und global mit der Versicherungsindustrie durch umfassende Prüfungs- und Beratungsdienst-leistungen verbunden. Mit unserer Erfahrung aus vielen Mandaten und dieaktive Mitgestaltung der Marktentwicklung helfen wir unseren Kunden erfolgreich die verschiedenen Prozesse der Veränderung zu gestalten.

3Flash – Versicherungsdienstleistungen © PricewaterhouseCoopers 1999

Mit der Publikation «Flash Versicherungs-dienstleistungen» wollen wir die in derSchweiz tätigen Versicherungsunterneh-men in regelmässigen Abständen überAktuelle Themen der Beratung, Rech-nungslegung und Revision orientieren.Die Autorinnen und Autoren stellendabei ihre praktischen Erfahrungen vor.Selbstverständlich stehen sie jederzeitfür vertieftere Informationen zur Verfü-gung.

Diese Ausgabe des «Flash Versicherungs-dienstleistungen» behandelt Dienstlei-stungen, welche unsere Versicherungs-spezialisten der Bereiche FinancialAdvisory Services (Mergers & Acquisi-tions), Steuern und Recht, Unterneh-mensberatung und Revision erbringen.

Rudy van der Steen, Corporate Finance& Investment Banking, beschreibt im

Artikel «Mergers & Acquisitions: Konsoli-dierungs-Tendenzen auf dem Versiche-rungsmarkt Schweiz» Beobachtungenüber die Veränderungen im Markt undErkenntnisse über die Gründe der Struk-turveränderungen. Die Schweiz steht amBeginn einer Umstrukturierung. Wirunterstützen Versicherungsunternehmenbei der Erarbeitung von Strategien, derSuche nach Akquisitionsmöglichkeiten,während Akquisitionen und bei der Inte-gration im Rahmen des Change Manage-ments.

Das grenzüberschreitende Pooling vonPensionskassengeldern in Europa be-schäftigt vor allem Versicherer von multi-national tätigen Unternehmen. Allge-mein wird erkannt, dass hier ein grossesPotential für Ertragsverbesserungenbesteht. Die rechtliche Situation der ein-zelnen Länder verhindert jedoch oft eineentsprechende Optimierung. Felix Hald-ner, Zürich, analysiert die Vermögensan-lage im Bereich der Personalvorsorgemultinational tätiger Unternehmen undbeschreibt eine realisierbare Lösung.

Transparente Jahresrechnungen sindnicht nur Forderungen von Finanzanaly-sten. Die publizierte Jahresrechnung istheute das «Aushängeschild» des Unter-nehmens für den gesamten Finanzsektor.Transparenz schafft dabei Vertrauen undMarktvorteile. Unternehmensinternerleichtern transparente und einheitlicheRechnungslegungsstandards die finanzi-elle Führung und das ManagementReporting. Die International AccountingStandards (IAS) und/oder GenerallyAccepted Accounting Principles (US

GAAP) sind heute die Richtlinien, nachdenen sich die Transparenz misst. DerArtikel von Denise Cutrone und PeterRichardson, Zürich, beschreibt eineneffizienten Projektablauf für die Einführ-ung von IAS bzw. US GAAP in einemVersicherungsunternehmen. Im zweitenTeil des Artikels setzen sich die Autorenmit Einzelheiten der eigentlichen Umstel-lung auf IAS bzw. US GAAP auseinander.Sie beschreiben praktische Erfahrungen,welche vor allem die Besonderheiten derJahresrechnung einer Versicherungs-unternehmung betreffen.

Am 31. Dezember 1998 ist die Vernehm-lassung für das Versicherungsaufsichtsrechtund das Versicherungsvertragsgesetzabgelaufen. Die in der Vernehmlassungdiskutierten rechtlichen Erlasse tragender Entwicklung der Aufsichtspraxis nacherfolgter Liberalisierung und Globalisie-rung der Versicherungs- und FinanzmärkteRechnung. Die Autorin Cordula Niklaus,Suter Rechtsanwälte, beschreibt in ihremArtikel die wesentlichsten Änderungen,welche das neue Versicherungsaufsichts-recht und das Versicherungsvertrags-gesetz bringen.

Liebe Leserin, lieber Leser, ich freue michauf weitere intensive Kontakte mit Ihnenund der Versicherungswirtschaft.

Lukas Marbacher, Zürich

Den Wandel aktiv führen

Lukas Marbacher, Partner, Assurance and Business Advisory Services (ABAS), Industry Leader Insurance, Zürich E-Mail: [email protected]

3Flash – Versicherungsdienstleistungen © PricewaterhouseCoopers 1999

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Die Kooperation der Commerzbank mitder Generali Gruppe, die Allianz derDeutschen Bank mit Nippon Life (Japan),sowie die schon 1997 erfolgte Akquisitionder Winterthur durch die CS-Gruppebestätigen, dass Fusionen bzw. Allianzenauf der Ebene von global tätigen Unter-nehmungen zunehmend branchenüber-greifend sind. Zudem hat sich gezeigt,dass die Motive für die Grossfusionenbzw. -akquisitionen der jüngeren Ver-gangenheit weitgehend unabhängig vonder Branche identisch sind. In der Folgesoll aufgezeigt werden, inwieweit diesebranchenübergreifenden Faktoren auchfür die Konsolidierungstendenzen imVersicherungsmarkt verantwortlich sind.Anschliessend wird darauf eingegangen,inwiefern sie auch den zur Zeit nochweitgehend regulierten Versicherungs-markt Schweiz betreffen könnten.

Bei Grossfusionen lassen sich folgendeSchlüsselfaktoren erkennen, welche zudem Fusionsentscheid geführt haben:❚ Kostensenkung und dadurch Steige-

rung der Effizienz/Reduktion des allgemeinen Verwaltungsaufwands(«Overheads»)

❚ Erhöhung der Marktanteile❚ Ausdehnung bzw. Komplementierung

der Zielmärkte❚ Abrundung der Produktpalette/

Erschliessung neuer Vertriebskanäle❚ Stärkung der Innovationskraft/

Schaffung von Produkten mit hohemMehrwert.

Wenn man international tätige Erstversi-cherer auf diese Faktoren hin analysiert,sind die Parallelen zu den Fusionen in derProduktionsindustrie offensichtlich:❚ Der Druck zur Kostenreduktion ist

sowohl für die Globalisierung der

Märkte (Kunden/Anbieter) als auch fürdie Konsolidierungstendenzen inner-halb der einzelnen Branchen mass-geblich verantwortlich. Dass dieserAspekt auch für die Versicherungs-branche Gültigkeit hat, muss an dieserStelle nicht weiter ausgeführt werden.

❚ Der Aspekt «Marktanteil» ist in zwei-facher Hinsicht entscheidend: Einer-seits kann die damit verbundene Stei-gerung der Prämienvolumina relativzu einer Reduktion des allgemeinenVerwaltungsaufwands (Skaleneffekt)führen, andererseits können die gros-sen Marktteilnehmer den Wettbewerbauf den einzelnen Märkten massgeb-lich beeinflussen. Marktanteile alsErfolgsfaktor haben in der Versiche-rungsbranche sowohl auf den einzel-nen nationalen Märkten als auchinternational zu einer Vielzahl vonstrategischen Allianzen geführt:– Fusionen bzw. Akquisitionen mit

Fokus auf den Heimmarkt sind bei-spielsweise diejenigen von AXA/UAP

in Frankreich sowie Sun Alliance/Royal Insurance und CU/GeneralAccident in Grossbritannien.

– Im internationalen Kontext sindinsbesondere die Übernahmen vonAGF durch Allianz, bzw. AMB(Aachener und Münchner Beteili-gungen) durch Generali und dieFusion von Zürich mit BAT FS zuerwähnen. Ähnliche Überlegun-gen – jedoch mit umgekehrten Vorzeichen – mögen mitgespielthaben beim Entscheid der BaslerVersicherung, sich aus den Märk-ten im mediterranen Raum zurück-zuziehen. Ebenso hat sich dieSwiss Life/Rentenanstalt-Tochter La Suisse von ihren spanischenAktivitäten getrennt, weil diese aufgrund mangelnder Grösse einenzu kleinen Einfluss auf die Preis-bildung im Heimmarkt ausübenkonnten.

❚ Das Segment der Privatkunden istüberwiegend lokal geprägt. Ein Versi-

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Mergers & Acquisitions-/Konsolidierungs-Tendenzen auf dem Versicherungsmarkt Schweiz

Rudy van den Steen, Director, Corporate Finance & Investment Banking Services (FAS), Industry LeaderFinancial Services, Zürich, E-Mail: [email protected]

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cherer mit einem Geschäftskunden-Portfolio hingegen muss zusätzlichenAnforderungen gerecht werden. DieInternationalisierung der Unterneh-mungskunden zwingt den Versicherer,diesen ein zunehmend grösseresFilialnetz anzubieten; multinationaleUnternehmungen bevorzugen kon-zernweit gültige Versicherungskon-trakte. Für die Versicherungsunterneh-mungen ist somit eine laufendeErgänzung der geographischen Ziel-märkte – zumindest im Gleichschrittmit den Kunden – notwendig. In die-sem Zusammenhang ist die Kreuz-beteiligung der Mobiliar und der Eure-ko zu nennen, bei welcher die Mobiliar10% der Eureko und die Eureko 22 %der Providentia (eine Tochter der Mobi-liar) übernahm, um so die Kundenauch im Ausland betreuen zu können.

❚ Das Schlagwort «One stop shopping»gewinnt derzeit im Finanzdienstlei-stungssektor an Bedeutung. Lediglichein Vollservice-Anbieter mit umfas-sender Produktpalette sowie einerVielzahl von Vertriebskanälen kannsich die Kundenloyalität sichern undsich so wirksam vor allfälliger Kon-kurrenz schützen. Verschiedene stra-tegische Optionen stehen hier offen:

– Bankassekuranz/Allfinanz: JüngsteBeispiele sind die geplante Kreuz-beteiligung von Commerzbank undGenerali sowie der Entschluss derDeutschen Bank und Nippon Life,sich im Vertrieb ihrer Investment-fondsanteile gegenseitig zu unter-stützen. Beispiele einer umfassen-deren Allianz sind Credit Suisse /Winterthur sowie das Zusammen-führen von Bank- und Versiche-rungsdienstleistungen in Verbin-dung mit dem Auf- bzw. Ausbaudes Asset Management im Fallevon ING und Fortis.

– Detailhandel: Eine weitere Entwik-klung sind Joint Ventures mit nicht-traditionellen Marktteilnehmern(Supermärkte, Versandhäuser): sowerden Versicherungs- und Bank-produkte zunehmend über die Distributionskanäle von Detailhan-delsunternehmungen verkauft;Grossbritannien nimmt hier eineVorreiterrolle ein.

– Postfinanz: Der Verkauf von Lebens-versicherungen («gelbe Versiche-rungen») in den Filialen der Postbedeutet für die Winterthur einenneuen Absatzkanal mit dem ehrgei-zigen Ziel, dass zukünftig 5 – 10 %der schweizerischen Lebensversi-cherungsverträge via die Post abge-schlossen werden sollen.

❚ Die überragende Stellung des Share-holder Value-Gedankens zwingt bör-senkotierte Versicherungsgesellschaf-ten, diesen Aspekt in der operativenPlanung umzusetzen. Gefragt ist eineFokussierung auf Dienstleistungen mithohem Mehrwert; die Abkehr bzw.Neudefinition von traditionellen Pro-dukten sowie der Fokus auf neue inno-vative Dienstleistungen sind die Folge:– Verschiedene europäische Versiche-

rungsunternehmen haben ihren

Motorfahrzeug-Versicherungsbe-reich redimensioniert oder sindzumindest bei der Auswahl neuerKunden bzw. im Underwritingselektiver geworden. Dieser Pro-zess wurde auch von Entwicklungenim IT-Bereich unterstützt. Dieseermöglichen unter anderem einehochentwickelte Marktsegmentie-rung und somit ein sehr gezieltesDirect Marketing.

– Innovationen in der Versicherungs-branche können vielfältige Formenannehmen: neue Produkte, eineinnovative, kundenfreundliche

Kombination von bestehenden Pro-dukten oder Absatz der Produkteüber neuartige Distributionskanäle.Analog zu Produktionsunternehmenist Innovation eine der wenigen Opti-onen (wenn nicht die einzige), um sich auf dem freien Marktüberdurchschnittliche Margen zusichern. Produktionsunternehmenkönnen ihre Erfindungen und somitdie damit verbundenen Wettbe-werbsvorteile durch Patente schüt-zen. Versicherungsunternehmenhingegen müssen sich einer grös-seren Herausforderung stellen:Erfolgsträchtige Innovationen wer-den verhältnismässig rasch von denKonkurrenten kopiert; ihre dauer-hafte Verwertung ist quasi unmög-lich. Deshalb kann lediglich einkontinuierlicher Strom von Neuent-wicklungen längerfristige Wettbe-werbsvorteile sichern. Dass dieInnovationskraft in der Marktposi-tionierung eines Direktversicherersvon herausragender Bedeutung ist,zeigen die gegenwärtigen Produkt-Neuentwicklungen im Bereich derNon-Annuities und alternativerSparmodelle.

In Anbetracht dieser Überlegungen ver-mag es nicht zu erstaunen, dass es iminternationalen Versicherungsmarkt inden letzten Jahren zu einer beträchtli-chen Konsoldierungswelle gekommenist: In den letzten Jahren entfielen inEuropa beinahe 15 % des Wertes allerM&A-Transaktionen auf den Versiche-rungsbereich. Diese M&A-Aktivitätensind Beweis für die zunehmende Kon-vergenz im Finanzdienstleistungssektor,sei dies dadurch, dass Banken in denVersicherungsbereich vordringen (Bsp.Credit Suisse/Winterthur), sei dies viaErwerb von Vermögensverwaltungsge-sellschaften durch Versicherungsfirmen(Bsp. Zürich/Kemper bzw. Zürich/Scudderoder Swiss Life/Gotthardbank). Obwohldie Bestrebungen zur Kostensenkungnicht unbeachtet bleiben dürfen, sinddie Chancen für Umsatzzuwächse, meistbasierend auf Möglichkeiten des Cross

5Flash – Versicherungsdienstleistungen © PricewaterhouseCoopers 1999 5Flash – Versicherungsdienstleistungen © PricewaterhouseCoopers 1999

Lediglich ein Vollservice-Anbieter mit umfassenderProduktpalette sowie einer Vielzahl von Vertriebs-kanälen kann sich die Kundenloyalität sichern undsich so wirksam vor allfälliger Konkurrenz schützen.

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Selling, die Haupt-Triebfedern dieser«branchenübergreifenden» Konsolidierung.

Trotz der Tatsache, dass unter den inter-national tätigen Schweizer Erstversiche-rern wie Zürich, Winterthur, Swiss Lifeund Basler bereits eine Konzentrationstattgefunden hat, ist diese im Vergleichmit anderen europäischen Ländern rela-tiv gering geblieben. Die anderen gros-sen europäischen Versicherungsunter-nehmen sind in ihren Heimmärktenunschlagbar. So ist Allianz in Deutsch-land der Konkurrenz um Längen voraus,Generali ist der unbestrittene Marktfüh-rer im italienischen Markt und Axa lässtin Frankreich alle anderen Unternehmenweit hinter sich. Der Schweizer Marktjedoch wird nicht von einem, sondernvon vier Anbietern dominiert.

Der lokale Versicherungsmarkt Schweizist in der Tat sehr fragmentiert. Es gibt in derSchweiz verschiedene unabhängige Erst-versicherer mit einem Prämienvolumenvon CHF 1 Mrd oder weniger. DieseGesellschaften müssen sich – früher oderspäter – mit den Faktoren auseinanderset-zen, welche auf der internationalenEbene massgeblich für die Konsolidie-rungstendenz verantwortlich sind. Mögli-che Fragestellungen hierbei wären:❚ Kann eine kleinere Versicherung ihre

Verwaltungskosten derart minimieren,dass sie ihre Produkte weiterhin zukonkurrenzfähigen Preisen anbietenkann (Kosteneffizienz) ?

❚ Wird die Genossenschaftsform denheutigen Anforderungen nochgerecht, oder sind allenfalls Kapital-marktfinanzierungen, wie sie nurAktiengesellschaften offenstehen, füreine Expansion unabdingbar (Ergän-zung der Zielmärkte/Steigerung derMarktanteile) ?

❚ Ist davon auszugehen, dass die Gross-verteiler in naher Zukunft auch weiter-entwickelte Allfinanzkonzepte vertrei-ben? Wird es zu umfassenden Koope-rationen zwischen Finanzdienstleisternund Einzelhandelsunternehmen kom-men (umfassende Produktpalette/Erschliessung neuer Vertriebskanäle) ?

❚ Sind die Informationssysteme und dasKnow-how der Unternehmung aus-reichend, um auch komplexe Versiche-rungsprodukte entwickeln und vertrei-ben zu können (Produkteinnovation) ?

Als Folge davon ist anzunehmen, dassdie national tätigen Versicherungsgesell-schaften neben internen Veränderungenzukünftig auch externe Wachstumsstra-tegien verfolgen werden, um eine kritischeMasse zu erreichen. Die erst vor kurzemerfolgte Secura-Übernahme durch Gene-rali Schweiz und die Tatsache, dass Secura-Produkte weiterhin über die Migros ver-kauft werden, sind Beweis dafür.

Die Versicherungsbranche sieht sichzunehmend mit einem Druck seitens derKunden konfrontiert, kosteneffizient

massgeschneiderte und bedürfnisorien-tierte Produkte anzubieten. Zusätzlichverlangen die Kunden mehr Informa-tionen über Versicherungsvarianten, umso Risiko- und Leistungspotential undsomit das für ihre Geschäfts- oder Privat-bedürfnisse beste Produkt evaluieren zu können. Das Resultat ist, dass sichVersicherungsgesellschaften, um wettbe-werbsfähig zu bleiben, zunehmendgezwungen sehen, höher entwickelte,bedürfnisgerechtere und schneller ver-fügbare Dienstleistungen anzubieten.Anderseits bietet diese Situation kleinen

Nischenunternehmen, welche sich aufein kleineres, enger definierteres Kun-densegment fokusieren und dadurchkundenorientierte Produkte anbieten,grosse Chancen. Dan Huesmann, Präsi-dent von der holländischen VersicherungNuts Ohra Gruppe formulierte dies so:«Wir füllen die Lücken, welche dieGrossen schaffen». In diesem Sinn bietetNuts Ohra im Bereich der Feuerversiche-rung ein Produkt an, welches Versiche-rungen mit präventiven und reaktivenDienstleistungen verbindet, z.B. Beratungbei Rauchdedektoren und Logierung/Auf-nahme bei Nichtbewohnbarkeit der Woh-nung nach einem Brand. Als Beweis wieerfolgreich solche Nischenstrategien seinkönnen, dienen beispielsweise Autoversi-cherer im Ausland, welche innert kurzerZeit grosse Anteile des Marktes imBereich von Fahrern mit niedriger Kilo-meterzahl/höherem Alter und darum«Low Risks» einnehmen konnten und als Folge eine höhere Rendite auf dasinvestierte Kapital erzielen können.

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Der lokale Versiche-rungsmarkt Schweiz ist sehr fragmentiert. Es gibt in der Schweizverschiedene unab-hängige Erstversicherermit einem Prämien-volumen von CHF 1 Mrd oder weniger.

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This announcement appears as a matter of record only.

DEXIA Banque International à Luxembourg

has acquired the German specialist insurance broker

Rekord

________

We acted as sole financial advisors to the buyer

Mergers & Acquisitions

Zurich, February 1999

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Auf der Suche nach zu verwaltendendenVermögensanlagen (assets under mana-gement) haben verschiedene, global täti-ge Vermögensverwalter ihre Fühler zuden Geldern der beruflichen Vorsorgeausgestreckt, wobei sie nicht länger imnationalen Ansatz stecken bleiben wol-len, sondern die Gelder jeweils einesganzen Konzerns anlegen und betreuenmöchten. Nicht richtig durchsetzen ver-mochte sich der Ansatz, die Gelder nur«virtuell» zusammenzufassen. Diese Artvon Pooling scheint zu aufwendig undteuer. Für das wirkliche, physische Poo-ling fehlen dagegen gängige Lösungen.

Uneinheitliche staatliche und betriebli-che AltersvorsorgeWer sich mit betrieblicher Altersvorsorgeauseinandergesetzt hat, ist sich bewusst,dass es eine Vielzahl von länderspezifi-schen Lösungen gibt. Dieses Gebiet istin Europa alles andere als harmonisiert.Zu verschieden sind die gesellschaftli-

chen, politischen und kulturellen Auffas-sungen über das Grundgerüst und dieArt der Finanzierung in den einzelneneuropäischen Ländern. Es scheint zwarerkannt, dass die auf dem Umlagever-fahren beruhende staatliche Vorsorge ausdemographischen Gründen an die Gren-zen der Finanzierbarkeit gekommen ist,und dass sich der Bankrott dieser Vorsor-gewerke anbahnt. Eine Verlagerung vonder Altersvorsorge hin zur betrieblichenVorsorge ist im Gang.

Einige wenige Länder haben die Konse-quenzen gezogen und ihr staatlichesVorsorgesystem gekürzt oder eingefrorenund gleichzeitig ihr betriebliches Vorsor-gesystem grundlegend auf ein Kapital-deckungsverfahren («funded schemes»)umgestellt. Prominente europäische Bei-spiele sind Grossbritannien, Holland, dieSchweiz und in jüngerer VergangenheitSpanien und ansatzweise auch Italien.Einige Länder, darunter insbesondere

Deutschland, vertrauen in ihrer betriebli-chen Vorsorge nach wie vor auf die Pen-sionsverpflichtungen der Unternehmen,die diese in ihrer Bilanz zurückgestellt

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Grenzüberschreitendes Pooling vonPensionskassengeldern in Europa

Felix Haldner, Partner, Tax and Legal Services(TLS), ZürichE-Mail: [email protected]

Die berufliche Altersvorsorge hat in multinationalen Unternehmungen traditio-nell nur die verantwortlichen Personen der Pensionskassen und der Perso-nalabteilungen interessiert. Die Globalisierung und das damit verbundene Denken über die Landesgrenzen hinaus sowie der zunehmende Kosten- undPerformance-Druck rücken dieses Thema auch in den Fokus der Finanzverant-wortlichen. Während das grenzüberschreitende Pooling von Risiken aus demVorsorgebereich im Markt bereits angeboten wird, bestehen für das Poolingund die effizientere Anlage des Vermögens von Vorsorgeeinrichtungen verschie-dener Länder noch keine gängigen Lösungen. Hier schlummert ein enormesKosteneinsparungs-Potential, das für Prämien- und Beitragskürzungen oder aberdie Leistungssicherung eingesetzt werden kann. Europaweit tätige Lebensver-sicherungen in Zusammenarbeit mit einem global tätigen Vermögensverwaltersind in einer komfortablen Ausgangslage, ihren multinationalen Kunden eineArt «europäische Pensionskassenlösung» anzubieten.

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haben. Da die entsprechenden Mittel aberregelmässig im Betrieb investiert sind, istbei diesem System die Verfügbarkeit fürdie Auszahlung von zukünftigen Rentenalles andere als gesichert. Dies wurde beiden Teilprivatisierungen der Lufthansaoder der deutschen Telekom einer brei-ten Öffentlichkeit und insbesondere denSteuerzahlern bewusst.

Harmonisierungsbemühungen in der EUIn der Europäischen Union sind Richt-linienentwürfe für eine auf dem Kapital-deckungsverfahren beruhende ergänzen-de betriebliche Altersvorsorge in denJahren 1992 und 1994 kläglich geschei-tert. Die wichtigsten Streitpunkte warendamals das Prinzip der Währungskon-gruenz, die Anlagerestriktionen sowie diefehlende steuerliche Harmonisierung.Mitte 1997 legte die EU-Kommission einGrünbuch zur ergänzenden betrieblichenAltersvorsorge auf und erstellte eine Aus-legeordnung der geltenden Systeme undder unterschiedlichen Auffassungen überdie zukünftigen Ausgestaltungsalternati-ven. Dieses Jahr wird ein neuer Richtlini-enentwurf erwartet. Diesmal stehen dieChancen weitaus besser, eine vereinheit-lichte ergänzende betriebliche Vorsorgeauf dem Kapitaldeckungsverfahren durch-zusetzen. So dürfte etwa das Thema«Währungskongruenz» mit der Ein-führung des Euro obsolet geworden sein.Wesentliche Fortschritte im Sinn einerLiberalisierung werden bei den Anlage-restriktionen erwartet. Hier ist dieAbkehr von den restriktiven und fürsorg-lich-bevormundenden Anlagevorschriftenhin zum Prinzip der freien Anlage nachdem Vorsichtsprinzip auszumachen. Diesteuerliche Harmonisierung schliesslich,soll ausgeklammert werden. Dies nichtzuletzt aus der Erfahrung heraus, dasspraktisch alle Versuche, die direktenSteuern innerhalb der EU zu harmonisie-ren, an der Hürde der Einstimmigkeitscheiterten.Einen bemerkenswerten parallelen Ansatzbeschreitet Luxemburg, das ein weit fort-geschrittenes Gesetzgebungsprojekt zueiner europäischen Pensionskasse vor-weisen kann. Wie aus nachfolgenden

Ausführungen ersichtlich, ist das zwarein guter Anfang, stellt aber erst einenmöglichen Teil einer Lösung dar.

Steuerliche und regulatorische Hürdenbleiben bestehenDie berufliche Altersvorsorge wird in denEU-Mitgliedstaaten ähnlich wie in derSchweiz steuerlich priviligiert, z.B. indemdie Vorsorgeeinrichtungen steuerbefreitwerden und entweder die Beiträge derArbeitnehmer und Arbeitgeber steuerlichabzugsfähig sind oder aber die Leistungensteuerbefreit werden. Zur Zeit sind inner-halb der EU die verschiedensten Systemeund Kombinationen zu finden. Sobaldeine multinationale Unternehmung dieberufliche Altersvorsorge ihrer Arbeit-nehmer in den Ländern A, B und C ineiner einzigen Vorsorgeeinrichtung koor-dinieren möchte, sieht sie sich schierunüberwindbaren Hindernissen gegenü-ber. Während die Beiträge für die Arbeit-nehmer im Land A voll abzugsfähig sind,wenn sie an die Vorsorgeeinrichtung imselben Land gehen, trifft dies nicht mehrzu, wenn diese im Land B ihren Sitz hat.Ein Pooling und die effizientere Anlageder Vermögenswerte ist unter diesen Vor-aussetzungen unattraktiv bzw. führt zu

Mehrkosten. Der Europäische Gerichts-hof hat sich schon in verschiedenen Ent-scheiden zu solchen oder ähnlichenSachverhalten geäusset und im allgemei-nen die Linie vertreten, dass ein solcheseinzelstaatliches Vorgehen diskriminie-rend ist und deshalb Gemeinschaftsrechtverletzt. Die bisherigen Entscheide ver-mochten aber die nationalen Gesetzge-ber nicht dazu zu bewegen, die grenzü-berschreitende steuerliche Freizügigkeitzu statuieren. Eine multinationale Unter-nehmung und deren europäische Vor-sorgeeinrichtung werden sich also aufabsehbare Zeit weiterhin mit den einzel-staatlichen Vorschriften über die steuer-

liche Abzugsfähigkeit der Beiträge, derBesteuerung der Vorsorgeeinrichtungselbst oder der bezahlten Leistungen her-umschlagen müssen.

Nebst den steuerlichen Gesichtspunktenspielen insbesondere das lokale Aufsichts-recht, die jeweiligen Anlagevorschriften,die Vorschriften über die Werteverwah-rung («custody») sowie das länderspezi-fische Arbeits-, Sozialversicherungs- undPrivatversicherungsrecht eine Rolle.

LösungsansätzeDie vorgezeichnete Ausgangslage lässterahnen, dass es zur Zeit keine auf derHand liegende, einfache europäischePensionskassenlösung gibt, bei der sowohldie Vorsorgegelder, wie auch die Risikenzusammengefasst (pooling) werden.

Das bloss virtuelle Pooling hat sich nichtdurchgesetzt. Es ist zu kompliziert undverspricht keine genügenden Kostenvor-teile. Für das effektive Pooling hat sichentweder die Zusammenfassung ineinem Sondervermögen z.B. in einerVersicherungsgesellschaft («segregatedaccount») oder aber die Anlage in soge-nannten «Organismen für die gemeinsa-

me Anlage in Wertpapieren» (OGAW,bzw. das hierzulande geläufigere engli-sche Kürzel «UCITS») aufgedrängt. DieRegeln für die Sondervermögen sindallerdings oft zu starr. Deshalb behilftman sich mit alternativen Anlagegefässen.An Stelle einer Direktanlage investiertdie lokale Vorsorgeeinrichtung in entspre-chende Anteilscheine. UCITS sind unseren Anlagefonds ähnliche Gebilde,die im ganzen Gebiet der EU anerkanntwerden. Je nach Vermögenskategorieund nötigem Dopppelbesteuerungsschutzsind luxemburgische, irische, englischeoder andere UCITS gefragt. Das Risiko-pooling kann demgegenüber durch

Das bloss virtuelle Pooling hat sich nicht durch-gesetzt. Es ist zu kompliziert und verspricht keinegenügenden Kostenvorteile.

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Rahmenvereinbarungen auf Dachgesell-schaftsebene oder aber durch Versiche-rungs- und Rückversicherungsverträgegelöst werden. Damit die Beitragszah-lungen in den einzelnen Ländern steuer-lich abzugsfähig sind, ist ein System zubenutzen, dass im einen Fall die Zweig-niederlassung einer Lebensversicherungs-gesellschaft mit EU-Lizenz benutzt, imandern Fall eine lokale Vorsorgeeinrich-tung vorsieht oder in einem weiteren Falldirekte Zahlungen in die EU-Lebensver-sicherungsgesellschaft beinhaltet. Oft istes also nötig, dass eine Lebensversiche-

rungsgesellschaft zwischen die Vorsorge-einrichtung und das Anlagegefäss geschal-tet wird. Die folgende Grafik zeigt einigeder Konstellationen auf:Was in dieser Übersicht recht einfachaussieht, wird bei der Umsetzung je nachAusgangslage ein mehr oder wenigerkomplexes System erfordern. Unsere bis-herigen Erfahrungen zeigen, dass eineeuropäisch tätige Lebensversicherungs-gesellschaft in Zusammenarbeit miteinem global tätigen Vermögensverwalterund Wertschriftenverwahrer (custodian)eine gute Ausgangslage haben, den multi-

nationalen Unternehmungen eine attraktive, grenzüberschreitende Pooling-Lösung anzubieten. Pricewaterhouse-Coopers hat ein Team von Spezialisten,das in Zusammenarbeit mit Versiche-rungsunternehmen oder Vermögensver-waltern grenzüberschreitende Pooling-Ansätze entwickelt. Für weitereAuskünfte stehen Ihnen Felix Haldner(+41 1 630 44 20) in Zürich oder Angus Johnston (+44 171 939 27 22) in London gerne zur Verfügung.

Pooling der Vorsorgegelder

LV in A

Pensions-kasse

Pensions-kasse

XY-A AG XY-B AG XY-C AG XY-D AG XY-E AG

Land A Land B Land C Land D Land E

EU Lebensversicherungs-gesellschaft Land F UCITS

Geldfluss

LV = Lebensversicherung

LV in DEU LV Zweign. in B

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Allgemeine Information Der Finanzdienstleistungssektor durch-läuft eine tiefgreifende Veränderung, diedurch den globalen Wettbewerb, denraschen technischen Fortschritt, einewachsende Nachfrage und die vermehr-te Aufmerksamkeit der Aufsichtsbehör-den bedingt wird. In wöchentlichemRhythmus verbreitet sich die Nachrichteiner weiteren Fusion bzw. länderüber-greifenden Allianz zweier Firmen odereiner Umstrukturierung. Unternehmen,welche die Chancen dieser Dynamik zuerkennen und zu nutzen wissen, werdenzu den führenden Firmen des 21. Jahr-hunderts gehören. Unternehmen, diesich nicht immer wieder neu orientieren,

werden es sehr schwer haben, sich amMarkt zu bewähren.Neben der Veränderung hin zu einer glo-balen Wirtschaft zeichnet sich eine welt-weit wachsende Nachfrage nach qualita-tiv hochstehenden und einheitlichenRechnungslegungsvorschriften ab, wel-che Transparenz und Vergleichsmöglich-keiten bieten. Investoren messen dieQualität und Eignung von Investitions-möglichkeiten anhand öffentlich zugäng-licher Information. Deshalb ist eineglaubwürdige Finanzberichterstattung fürdas Funktionieren der Kapitalmärkte voneminenter Bedeutung. Die Krise in Asienist ein wichtiges Indiz für die Notwen-digkeit von verlässlicher und transparen-

ter Finanzinformation. Die Glaubwür-digkeit jener asiatischer Unternehmen,die sich nicht an die international aner-kannten Regeln der Finanzberichterstat-tung hielten, wurde schwer geschädigt.Die Anwendung der «InternationalAccounting Standards» (IAS) oder der«Generally Accepted Accounting Princi-ples» der Vereinigten Staaten (US GAAP)erlaubt eine transparente Finanzbericht-erstattung, mit der sich verschiedene Fir-men konsistent miteinander vergleichenlassen. Von dieser Berichterstattung pro-fitieren nicht nur die Anleger, sondernauch die Emittenten, indem sie ihreFinanzierung mit Fremd- und Eigenkapi-tal variantenreicher und zu potentiell tie-feren Kosten gestalten können. In Studi-en wurde aufgezeigt, dass mehrTransparenz auf dem Markt eine Sen-kung der Kapitalkosten bewirkt. MehrInformation bedeutet für den Investorauch immer weniger Unsicherheit undRisiko. Es versteht sich von selbst, dass imAllgemeinen für ein kleineres Risiko einekleinere Risikoprämie zu bezahlen ist.

Viele Finanzdienstleistungsunternehmenhaben bereits ihre Aktien oder Anleihen inden Vereinigten Staaten oder an Börsen inEuropa kotieren lassen oder ziehen diesein Betracht. Für diese Vorhaben stehen dieIAS und/oder die US GAAP zur Verfügung.Die IAS wurden bereits freiwillig von einergrossen und ständig zunehmenden Anzahlvon Firmen übernommen, darunter nam-hafte Unternehmen wie die Anglo Ameri-can Corporation, BHP, Deutsche Bank,Zürich Financial Services, Moulinex,Nestlé, UBS, AXA, Aegon N. V., SCOR SAund viele andere. Allianz und Swiss Re

International Accounting Standards(IAS) / Generally Accepted AccountingPrinciples (US GAAP) in der Versiche-rungswirtschaft

12 Flash – Versicherungsdienstleistungen © PricewaterhouseCoopers 1999

Denise Cutrone, Senior Manager, Global Capital Markets Group, Zürich, E-Mail: [email protected]

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13Flash – Versicherungsdienstleistungen © PricewaterhouseCoopers 1999

Vorgehen bei der Umstellung der Rechnungslegungsnorm

PHASE 1 PHASE 2 PHASE 3

• Bestimmen des Projektumfangsund der Projekt-Organisation

• Durchführen der Vorstudie• Berichterstattung

• Grundsätze der neuen Rechnungslegung bereinigen

• Optionen festlegen• Pilotumstellung• Schulung der Mitarbeiter• Bestimmen der internen und

externen Berichterstattung

• Durchführung der Umstellung• Festlegen des Vorgehens bei

Änderungen

Projektmanagement, Risikomanagement, Change Control, Audit Sign-Off

Stakeholder-Management, Kommunikation, Teamaufbau, Fähigkeiten & Wissenstransfer

Die Vorgehensphasen

13Flash – Versicherungsdienstleistungen © PricewaterhouseCoopers 1999

haben öffentlich verlauten lassen, siewollten die US GAAP übernehmen undin nächster Zukunft eine Kotierung in denUSA veranlassen.PricewaterhouseCoopers arbeitet zur Zeitmit mehreren Versicherungsgesellschaftenzusammen, welche die Umwandlungnationaler Standards auf die IAS oder dieUS GAAP als Vorbereitung für eine Bör-senkotierung vornehmen.In diesem Artikel befassen wir uns mitdem Prozess der Umstellung, denwesentlichsten Unterschieden zwischender nationalen und der internationalenRechnungslegung und den häufigstenProblembereichen und Optionen fürderen Lösung.

Vorgehen bei der Umstellung der Rech-nungslegungsnormDie Umstellung auf neue Rechnungsle-gungsnormen erfordert Kenntnisse ineinem recht verworrenen Labyrinth vonGrundsätzen, Regeln und Praktiken, dieoft nicht immer einfach auf ein bestimm-tes Unternehmen anwendbar sind. DasZiel der Umstellung muss darin bestehen,eine neue finanzielle Berichterstattung in das periodische interne und externeReporting so zu integrieren, dass die

Richtlinien, Verfahren und Systeme auchbei Personalwechsel eingehalten werdenund Änderungen der Normen flexibelangepasst sowie die Resultate schnellund genau wiedergeben werden. Zusätz-lich muss die Rechnungslegung nachden Regeln der IAS oder US GAAP gutkontrolliert und natürlich prüfbar sein.

Mit diesem Hintergrund, und auf derBasis unserer breitabgestützten Erfahrungmit dieser Art von Projekten haben wireine effiziente Vorgehensmethode ent-wickelt. Diverse Hilfsmittel und ein Teamvon Spezialisten unterstützen die Metho-de. Die Methode hat drei Phasen. Alledrei Phasen werden mit einem wirksa-men Projektmanagement unterstützt undsind auf eine Optimierung der Interessender Stakeholders ausgerichtet. In jederPhase wird sichergestellt, dass diegeplanten Schritte konsequent umgesetztwerden und eine enge Kommunikationwährend der Durchführung des Projek-tes mit dem Management und denbetroffenen Stellen im Unternehmenstattfindet. Mit einer engen Zusammen-arbeit mit den verschiedenen Stellen desUnternehmens geben wir unser Wissenweiter. Mit der aktiven Beteiligung des

Managements und der Mitarbeiter amProjekt erreichen wir schnell eine hoheIdentifikation der verantwortlichen Stel-len im Unternehmen mit den geplantenNeuerungen.Unser Vorgehen ist wie folgt:

Phase 1Die erste Phase besteht vor allem in derOrganisation rund um das Projekt, einerersten Schulung der Projektmitarbeiterund einer ersten Ermittlung von Berei-chen der Rechnungslegung, welcheÄnderungen verlangen. Auch werdenwährend dieser Phase Optionen undGrundsatzfragen der neuen Rechnungs-legungsnorm behandelt. Die Umstellungauf IAS oder US GAAP ist ein sehr gros-ses, komplexes Projekt, das ein gutdurchdachtes Vorgehen mit genügendPersonal voraussetzt.Die Projektorganisation und das Vorge-hen müssen schnelle Entscheidungenunterstützen, sodass anstehende Proble-me rasch von zentraler Stelle endgültiggelöst werden können. Die Projektlei-tung ist ebenfalls eine sehr anspruchsvol-le Aufgabe, welche oft noch erschwertwird, wenn internationale Niederlassun-gen involviert sind. Das Projektteam

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muss die Umsetzung vornehmen. EineDetailplanung sollte zusammen mit derUnternehmensleitung ausgearbeitet wer-den. Die Planung sollte u.a. auch dieKommunikationsplattform für die ver-schiedenen im Projekt involvierten Mit-arbeiter, die benötigten Ressourcen unddieTermine bestimmen. In einer frühenPhase sollte ein Kommunikationsforumerrichtet werden, in dem alle Schlüssel-personen einen Wissensaustausch voll-ziehen können. Es ist von grosser Wich-tigkeit, dass die Projektmitglieder regel-mässig Kontakt zu den Finanzchefs derUnternehmenssegmente, den Aktuaren(Actuary) und den Leitern der verschie-denen Bereiche der Informationstechno-logie/EDV aufnehmen. Nach unsererErfahrung braucht jeder Kunde eine aufihn und seine Unternehmenskultur zugeschnittene Organisation in diesemBereich. Wir empfehlen auch, einenLenkungsausschuss zu bilden, der Ent-scheidungen trifft und die Oberleitungdes Projektes übernimmt. Dieser Len-kungsausschuss sollte sich aus den ober-sten Kadern aller Unternehmensbereichezusammensetzen. Wichtig ist, dass darindie Bereiche Kapitalanlagen, Produkte-verantwortung, Aktuariat, Controllingund IT vertreten sind. Die Ergebnisse der Phase 1 bzw. der Vor-studie werden in einem Bericht zusam-mengefasst. Dieser dient als Entschei-dungsunterlage für den Lenkungs-

ausschuss, die Geschäftsleitung und denVerwaltungsrat. Der Bericht enthältsomit alle für den Entscheid, ob dieRechnungslegung auf IAS oder USGAAPumgestellt werden soll, notwendigenInformationen.

Phase 2Wenn die detaillierten Projektpläne,Budgets und die Projektorganisationgenehmigt sind, müssen die anwend-baren Rechnungslegungsgrundsätze für jede Position der Jahresrechnung festgelegt werden. Bevor die eigentlicheUmstellung begonnen wird, sollten dieGrundfragen der neuen Rechnungs-legung und die gewählten Optionenbeantwortet, festgelegt und schriftlichfestgehalten werden. Danach beginntdie eigentliche Umstellung. Die Mitar-beiterschulung und die Unterstützungdurch das Projektteam erfolgen laufendwährend der ganzen Phase 2. Aucherfolgt in dieser Phase der Aufbau derbenötigten Infrastruktur wie z.B. neueInformatiksysteme.

Auch die externe finanzielle Bericht-erstattung wird in dieser Phase im Detail entworfen. Dabei ist zu berück-sichtigen, dass nicht nur die Anforde-rungen von IAS bzw. US GAAP, sondernauch die Zulassungsbedingungen füreine eventuelle Kotierung an einer Börseerfüllt werden müssen. Auch empfehlen

wir, mit dem Projekt der Umstellung der Rechnungslegungsnorm gleichzeitigdas interne Management Reporting unddie dafür verwendeten IT-Systeme zuüberprüfen. Häufig erfordert die Fähig-keit, finanzielle Daten zeitgerecht zuerarbeiten, zu analysieren und zu kommunizieren eine Neugestaltung derjährlichen und unterjährigen Berichter-stattung. Viele Versicherungsgesell-schaften haben ihr internes Berichterstat-tungssystem auf die gesetzlichen undstatutarischen Berichterstattungspflichtenausgerichtet. Diese Informationen sindin der Regel relativ lange nach Abschlussdes Geschäftsjahres veröffentlicht. Vieleausländische Börsen und vor allem dieInvestoren verlangen jedoch eineschnellere Berichterstattung. Deshalbempfehlen wir, den Inhalt und den Ter-min der veröffentlichten Jahresrechnungnicht primär nach den gesetzlichen undstatutarischen Anforderungen sondernden Erwartungen der Investoren auszu-richten. Im weiteren verlangen IAS undUSGAAP die Offenlegung von bishernoch nicht veröffentlichter Informationwie z.B. Details über versicherungstech-nische Rückstellungen oder Daten zurZillmerung. Diese zusätzlich offenzule-genden Daten erfordern oft beträchtli-che Systemänderungen.

Phase 3In der letzten Phase erfolgt die eigent-liche Umstellung bzw. die Aufbereitungder Zahlen und Informationen der Jahres-rechnungen zurückliegender Jahre unterVerwendung von IAS oder USGAAP.Oft werden gleichzeitig die für eineBörsenzulassung nötigen Unterlagenerarbeitet. Die Resultate werden analy-siert um festzustellen, ob die gewähltenund von IAS bzw. USGAAP zulässigenOptionen der Rechnungslegung zu denrichtigen Aussagen führen. Ist dies derFall, dann können die neuen Rechnungs-legungsnormen im ganzen Unternehmeneingeführt werden.

Für die Aufnahme von Kapital oder eine Börsenzulassung werden derZulassungsantrag und weitere Berichte

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Peter Richardson, Director, Management Consulting Services (MCS), Zürich, E-Mail: [email protected]

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schon früh während des Projekteserstellt. Damit kann sichergestellt werden, dass die dazu benötigten Informationen vollständig vorhandensind und eine geeignete Infrastruktur für die künftige Berichterstattung vorhanden ist.

Um die IAS oder US GAAP bzw. dieneuen Rechnungslegungsstandards auchin Zukunft effizient und richtig um-zusetzen, müssen Abläufe, Verfahrenund Systeme des Unternehmens ange-passt werden. Die Umstellung auf IASoder USGAAP bedeutet eine wesent-liche Veränderung des Rechnungswe-sens und der finanziellen Berichterstat-tung. Deshalb erfordern vor allem dievon den Änderungen am meisten be-troffenen Bereiche und Personen desUnternehmens, besondere Beachtung. Die Einführung der neuen Rechnungs-legungsrichtlinien, vor allem der US GAAP in einer gestandenen europäischen Unternehmung, hat signi-fikante Auswirkungen vor allem auf die folgenden Geschäftsbereiche:

Strategische Bereiche (Kunden, Investoren,Produkte, Dienstleistungen)Ganz besonders die Mitarbeitergruppe,welche Investoren und Marktanalystenbearbeitet, muss während der Imple-mentierung laufend orientiert und wennnötig beigezogen werden.

Organisatorische Bereiche (Management,Unternehmenskultur, Organisation)Die Mitarbeiter werden geschult, umsich auf die Veränderungen einzustel-len. Gleichzeitig muss ihre Motivationauch in einer neuen Arbeitsumgebungaufrechterhalten werden. Dabei sinddie Verfügbarkeit und das fachtech-nische Wissen sowohl des Manage-ments als auch der Mitarbeiter kritischzu analysieren um die häufig ehrgeizi-gen Ziele in bezug auf Zeit und Aufga-ben richtig einzuschätzen. DieFührungsspitze muss demonstrieren,dass sie sowohl dem nötigen Wandelwie auch der Unternehmenskultur verpflichtet ist.

Operative Bereiche (Abläufe und Informationssysteme)Die Integration von neuen, gut kontrol-lierten Abläufen in die Unternehmens-kultur erfordert häufig beträchtlicheSystemmodifikationen und Ausbildung.

Jede Neuorganisation verlangt auch eineumfassende Qualitätssicherung. Erfah-rungsgemäss wird dies am besten durchausgedehnte Probeläufe mit Manöverkritikerreicht. Dies wiederum fördert die kon-tinuierliche Verbesserung der Prozesse.

Unterschiede in der RechnungslegungUntenstehend werden einige häufiganzutreffende Unterschiede in der Rech-nungslegung zwischen den schweizeri-schen OR-Richtlinien und jener der IASbzw. US GAAP besprochen. Die be-schriebenen Bereiche sind nicht voll-ständig. Wir stehen gerne für weitereAuskünfte zur Verfügung.

Kapitalkonsolidierung und GoodwillEin Unternehmen kann gemäss lokalenRechnungslegungsstandards den Good-will als Unterschied zwischen dem Kauf-preis und dem Anteil am Buchwert desEigenkapitals des erworbenen Unterneh-

mens bestimmen. IAS und US GAAPmessen den Goodwill als Unterschiedzwischen dem Kaufpreis und demMarktwert des Nettovermögens. DieBerechnung erfolgt dabei auf den Tagdes Kaufes. Der Goodwill wird über diegeschätzte Nutzungsdauer abgeschriebenund jährlich auf permanente Wertver-minderung überprüft. Die US GAAP ver-langen im weiteren, dass ein Teil desKaufpreises des erworbenen Leben-Ver-sicherungsgeschäftes als Gegenwartswertzukünftiger Gewinne aus übernommenenLebensversicherungspolicen gebuchtwird. Der so aktivierte Wert wird dann

im Verhältnis zu den Bruttogewinnenüber die durchschnittliche Laufzeit derPolicen abgeschrieben. Im Normalfallweist ein Versicherungsunternehmenkeine solchen Aktiven in der Bilanz aus.

KapitalanlagenUnternehmen können nach FER und, inbestimmten Fällen nach den OR-Richt-linien Grundstücke und Gebäude zumMarktwert bewerten. Grundlage dazusind entweder der Ertragswert oder eineBewertung eines unabhängigen Schätzers.Nach US GAAP werden Grundstückeund Gebäude zum niedrigeren Buch-(historische Anschaffungskosten abzüg-lich aufgelaufene Abschreibungen) oderMarktwert ausgewiesen. Die Abschrei-bungen auf Gebäude erfolgen auf derBasis der geschätzten Nutzungsdauer.Grundstücke werden nicht abgeschrieben.

Gemäss OR-Richtlinien müssen Anleihen mit festen Laufzeiten, Hypotheken undDarlehen gegenüber verbundenen Unter-nehmen zum Niederstwert und Aktienund Anteile an Anlagefonds zum Markt-wert ausgewiesen werden. Nicht reali-sierte Gewinne abzüglich latente Ertragssteuern sollten als Rückstellung

verbucht werden. Nicht realisierte Ver-luste werden erfolgswirksam verbucht.Eine erfolgswirksame Aufwertung kann,unter Beachtung obiger Regeln, bis ma-ximal zum Anschaffungswert vorgenom-men werden. US GAAP unterscheidet zwischen Anlagenmit festen Laufzeiten, die bis zum Endeder Laufzeit gehalten werden, solche, diegehandelt werden und solche, die zumVerkauf bestimmt sind. Aktien fallen indie Kategorie Handel und Verkauf. Anla-gen mit festen Laufzeiten, die bis zumEnde der Laufzeit gehalten werden, sindnach der amortized cost-Methode aus-

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Die Führungsspitze muss demonstrieren, dass sie sowohl dem nötigen Wandel wie auch der Unter-nehmenskultur verpflichtet ist.

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zuweisen Für den Handel bestimmteAnlagen werden zum Marktwert ausge-wiesen. Die nicht realisierten Gewinneoder Verluste werden erfolgswirksam ver-bucht. Für den Verkauf bestimmte Anla-gen mit fester Laufzeit und Aktien wer-den zum Marktwert ausgewiesen, wobeidie damit verbundenen nicht realisiertenGewinne und Verluste als separater Teildes Eigenkapitals abzüglich abgegrenzterSteuern, Minderheitsbeteiligungen,gewisser langfristiger Rechnungsabgren-zungsposten und gewisser Dividendenverbucht werden. Für diesen Bereich sinddie IAS erst im Entwurf vorhanden.

Anteilsgebundene Versicherungs-verträgeDie Anlagen für diese Art der Versiche-rung werden auf Rechnung und Risikodes Versicherten gehalten und daher inder Bilanz getrennt von den überigenKapitalanlagen ausgewiesen. Die Bewer-tung erfolgt daher sowohl für das Ver-mögen wie auch für die Rückstellungenzum Marktwert. Die nicht realisiertenGewinne und Verluste werden erfolgs-wirksam verbucht. Nach US GAAP wer-den anteilsgebundene Verträge zumMarktwert mit einer entsprechenden Ver-bindlichkeit ausgewiesen. Einlagen,Bezüge, Erträge und realisierte bzw.nicht realisierte Kapitalgewinne und -verluste als Anpassung an die Aktivenund Passiven erfasst. RisikoprämienKosten und Rückkaufsabzüge welchevom Guthaben des Versicherten abgezo-gen werden, sind als Gebührenertrag inder Erfolgsrechnung enthalten.

Abgegrenzte Akquisitionskosten (Deferred Policy Acquisition Costs)In der Schweiz verbuchenVersicherungsunternehmen die Aufwen-dungen für die Akquisition neuer Versi-cherungspolicen als Kosten des laufen-den Geschäftsjahres. Nach US GAAPwerden Kosten, die sich direkt auf dieProduktion von Neugeschäft beziehen,aktiviert und über die Laufzeit der Poli-cen abgeschrieben. Die Abschrei-bungsmethode hängt von der Art derPolice ab.

Technische RückstellungenUnternehmen halten sich oft an lokaleGesetzgebungen und Usanzen für dieBerechnung der Prämienüberträge. USGAAP verlangt die Pro Rata Methode fürdie Berechnung der Prämienüberträge.Rückstellungen für Lebensversicherungs-policen werden üblicherweise anhandder versicherungsmathematischenModelle berechnet, die von den lokalenBerufsverbänden oder Aufsichtsbehördenvorgeschrieben sind. Nach US GAAPwerden Lebensversicherungsleistungenfür Lebensversicherungspolicen mitÜberschussbeteiligung auf der Basis derNet Level Premium Methode berechnet,und zwar auf der Basis von aktuariellenAnnahmen wie Sterblichkeit oder Zins-satz. Die Rückstellung für die Überschuss-beteiligung (annual dividends) entsprichtdem akkumulierten Betrag der deklarier-ten Überschüsse. Rückstellungen für Schlussboni werden

proportional zur Bruttomarge im Laufeder Vertragsdauer geäufnet. Bei den USGAAP werden künftige Lebensversiche-rungsleistungen für Lebensversiche-rungspolicen ohne Überschussbeteili-gung auf der Basis der Net LevelPremium Methode anhand von realisti-schen aktuariellen Annahmen (best esti-mate actuarial assumptions) über Sterb-lichkeit, Storno und Zinsfuss der Policegeschätzt, und beinhalten eine Marge fürnegative Abweichungen. Nach US GAAP wird ein separater Rück-stellungsposten für den Saldo eines Spar-versicherungsvertrages gebildet. DerSaldo setzt sich zusammen aus den Ein-zahlungen, den gutgeschriebenen Zin-sen, abzüglich den Spesen, den Risiko-

prämien und den Rückzahlungen DiePrämien für solche Produkte werdennicht als Einnahme gebucht und dieRückzüge nicht als Auszahlung.Versicherungsunternehmen weisen häufigin der statutarischen Rechnung Schwan-kungsrückstellungen für zukünftige Kata-strophen und andere aussergewöhnlicheSchäden aus. Nach US GAAP sind Rück-stellungen für zukünftige zufällige Ereig-nisse und Schwankungen nicht erlaubt.Abwicklungsreserven für Katastrophensind dann zu bilden, wenn diese einge-treten sind. Eine Diskontierung vonSchadenreserven ist nur erlaubt, wenngewisse Kriterien erfüllt sind. Schaden-regulierungskosten müssen in der Rück-stellungsberechnung enthalten sein.

RückversicherungDie US GAAP verlangen, dass Aktivenund Passiven, die sich auf die Rückver-sicherung beziehen, zum Beispiel Gut-haben aus gedeckten Schadenleistungenund zedierte Prämienüberträge, als Aktiv-posten ausgewiesen werden. Normaler-weise klassifiziert ein Unternehmen alleRückversicherungs-Verträge als Rückver-sicherung. Nach US GAAP muss ein Vertrag gewisse Risikoübertragungskri-terien erfüllen, um als Rückversicherungs-vertrag eingestuft zu werden. Wenn einVertrag solche Risikoübertragungskriterienunzureichend berücksichtigt, wird er als «financing arrangement» taxiert.

Latente ErtragssteuernIn der statutarischen Rechnung sind diezukünftig geschuldeten und latentenSteuern nicht auszuweisen. Nach IAS /US GAAP sind Ertragssteuern für allezeitlich befristeten Differenzen («Tem-porary Differences») abzugrenzen.

Derivate FinanzinstrumenteNicht alle Unternehmen weisen derivativeFinanzinstrumente in der Bilanz aus.Nach IAS und US GAAP müssen alleFinanzinstrumente zum Marktwert in derBilanz ausgewiesen werden. GewisseKriterien müssen erfüllt sein, damit einderivatives Finanzinsturment sich alsAbsicherungsgeschäft (hedge accounting)

Nach US GAAP werdenKosten, die sich direktauf die Produktion vonNeugeschäft beziehen,aktiviert und über dieLaufzeit der Policenabgeschrieben.

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qualifiziert. Derivate, die nicht der Absi-cherung dienen, müssen zu Marktwerteneingesetzt werden. Daraus resultierendenicht realisierte Gewinne und Verlustewerden der Erfolgsrechnung gutgeschrie-ben bzw. belastet. Aus der Bewertungvon Absicherungsgeschäften (Sicher-ungsinstrument und Grundgeschäft)resultierende nichtrealisierte Gewinneund Verluste werden ebenfalls erfolgs-wirksam ausgewiesen. So wird jede Inef-fizienz eines Absicherungsgeschäftessofort ersichtlich.

Andere BereicheWeitere Abweichungen zur statutari-schen Rechungslegung können in denBereichen Konsolidierung, Anlagevermö-gen, Mitarbeitervorteile und Rückstellun-gen bestehen. IAS und USGAAP verlan-gen einen Nachweis der Veränderungendes konsolidierten Eigenkapitals und eineMittelflussrechnung. Auch kann unterUmständen eine andere Gliederung vonBilanz und Erfolgsrechnung nötig sein.Zu beachten sind des weiteren zahlrei-che Offenlegungsvorschriften, die demLeser ein transparenteres Bild der finanzi-ellen Lage des Unternehmens vermitteln.

Problembereiche und Optionen fürderen LösungDie Problembereiche, welche sich ausder Rechnungslegung nach IAS und USGAAP ergeben und Optionen für derenLösung müssen bestimmt und frühwährend des Umstellungsprozesses fest-gelegt werden. Damit wird die reibungs-lose Einführung der neuen Rechnungsle-gungsgrundsätze erleichtert. Optionenbestehen zum Beispiel in den folgendenBereichen: ❚ Klassifikation von Wertschriften, ❚ Höhe der abzugrenzenden Akquisi-

tionskosten, ❚ Behandlung der Gewinnanteile für

die Versicherungsnehmer,

❚ Goodwillabschreibung, ❚ Latente Steuern und ❚ Definition der Geschäftsbereiche für

die Segmentberichterstattung.

Es ist dabei von entscheidender Bedeu-tung, dass das Management die vorhan-denen Optionen und ihre Wirkung voll-ständig versteht. Die Anwendung vonIAS und US GAAP verlangt eine gewisseWeitsicht. Ebenfalls sehr wichtig sind dieenge Zusammenarbeit des Projektteamsund der Berater mit dem Managementund ausgedehnte Analysen der Auswir-kungen der verschiedenen Optionen aufdie Positionen der Jahresrechnung. Die ausgedehnten Analysen sind für eine fundierte Entscheidungsfindungnötig.

Im weiteren gibt es verschiedene Detail-fragen bei der Durchführung eines solchenProzesses, die behandelt werden müssen.Beispiele solcher Fragen sind:❚ Verfügbarkeit von Daten (Details über

Wertschriften im Portefeuille,Anschaffungskosten der Immobilien,Höhe und Nachweis der Akquisitions-kosten)

❚ Setzen von Startparametern ( für Pen-sionspläne und fremde Währungen)

❚ Produkteklassifikation❚ IT-Systemeinschränkungen❚ Kommunikation und Datenaustausch

mit den Tochtergesellschaften❚ Erwartungen der Aktionäre und der

Analysten

Da die IAS und US GAAP, sind sie ein-mal gewählt, sehr strikte eingehaltenwerden müssen, ist es elementar, dassdas Management die richtigen Entscheidewährend der erstmaligen Umstellungfällt. Als Beispiel erwähnen wir dieAbschreibungsdauer für Goodwill: DieAuswirkungen der Goodwillabschrei-

bung auf die zukünftigen Ergebnisse undauf zukünftige weitere Akquisitionenmuss abgeschätzt werden. Wie bereiteserwähnt, verlangen die US GAAP, dassein Teil des Kaufpreises des erworbenenLebens-Versicherungsgeschäftes alsGegenwartswert zukünftiger Gewinneaus übernommenen Lebensversiche-rungspolicen ausgewiesen wird. Der soaktivierte Wert wird dann im Verhältniszu den Bruttogewinnen über die durch-schnittliche Laufzeit der Policen ab-geschrieben. Im Normalfall liegt dieseAbschreibungsperiode unter der desGoodwills.

Die Klassifikation von Lebensversiche-rungsprodukten ist ähnlich entschei-dend, da die Einteilung in traditionelle,universelle Lebens- und Investitionspro-dukte die anzuwendende Rechnungsle-gungsmethode und das daraus entste-hende Muster des Gewinnausweisesbestimmt.

SchadenreservenDieser Bereich muss sorgfältig unter-sucht werden und verlangt eine MengeErfahrung und Einschätzungsvermögen,um Themen wie Kosten, Diskontierung,Verbindlichkeiten aus Umweltrisiken,strukturierte Schadenregulierungen undandere aktuarielle Probleme zu beurtei-len. Externe und interne Aktuare müssenangemessene Spannbreiten festlegenund die Auswirkung aller Änderungen inder Rückstellungsmethodik berücksichti-gen. Innerhalb der US GAAP existierenkeine festen Regeln, wie gross die Band-breite der Rückstellungen sein kann. Es ist deshalb sehr wichtig, dass eineMethode für die Schadenrückstellungs-bemessung entwickelt wird, die sowohlflexibel als auch glaubwürdig ist.

DeckungskapitalDie Bilanzierung des Deckungskapitalsweist am meisten Abweichungen zwi-schen den verschiedenen Ländern auf.So können die Rechte der Versicher-ungsnehmer sehr variieren, je nach Poli-cenbedingungen und Garantien, ortsge-bundenen Kontrollvorschriften und

Zu beachten sind des weiteren zahlreiche Offen-legungsvorschriften, die dem Leser ein transparente-res Bild der finanziellen Lage des Unternehmens vermitteln.

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Geschäftsusanzen. Eine weitere Schwie-rigkeit liegt darin, dass Schwankungenim Marktwert der Aktiven, welche dieVerpflichtungen gegenüber den Versi-cherungsnehmern unterlegen, auch diezugrundeliegende Effektivverzinsungbeeinflussen, die ein Teil der aktuariel-len Berechnungen ist. Ein weiterer Fak-tor besteht darin, dass die Rechte derVersicherungsnehmer auf Überschüsseden Einfluss dieser Unterschiede auf dasEigenkapital im Allgemeinen vermin-dert. Eine der bedeutenderen Optionenist die Festlegung der Rückstellung fürÜberschüsse.

Anlagen in WertpapiereErfahrungsgemäss klassifizieren die mei-sten Versicherer ihre Kapitalanlagen alsHandelsbestand. Zumindest ein Teil desWertschriftenbestandes wird jedoch alslangfristige Anlage gehalten. Einige Unternehmen besitzen komplexeDerivate, welche mit Vorteil dem Han-delsbestand zuzuordnen sind. Wir emp-fehlen in jedem Fall eine detaillierteAnalyse, welche auch die Anlagenzieledes Unternehmens berücksichtigt.

Grundstücke und Gebäude, LiegenschaftenHier unterscheiden IAS und US GAAPzwischen eigengenutzten Liegenschaf-ten und Renditeliegenschaften. DieFestlegung und Schätzung der histori-schen Anschaffungskosten erfordert beider Erstanwendung von IAS bzw. USGAAP für ältere Gebäude mit vielenRenovationen ein grosses Beurteilungs-vermögen. Besonders intensive Ab-klärungen sind nötig, da höher kapitali-sierte Immobilienwerte zu höheremkünftigem Abschreibungsaufwandführen.

Abgegrenzte Akquisitionskosten (deferred acquisition costs, DAC)Sowohl für Lebens- als auch Nicht-Lebensversicherungen ist der aktivierba-re Betrag für Akqusitionskosten geson-dert und je Produkt zu bestimmen. Zuberücksichtigen sind dabei die folgendenFragen

❚ Sind die zukünftigen Gewinne ausrei-chend gross?

❚ Reichen die zukünftigen Prämien aus,um die zukünftigen Leistungen zufinanzieren?

❚ Sollen nicht direkt zuordungsbareKosten aktiviert werden ?

❚ Wie muss ein zukünftiger Verlust gel-tend gemacht werden? (Bei gewissenLebensversicherungsprodukten beein-flussen die nicht realisierten Gewinneund Verluste aus Anlagen ebenfallsdie Abschreibung der damit verbun-denen abgegrenzten Akquisitionsko-sten.)

Alle diese Fragen verlangen eine grosseErfahrung und Detailkenntnisse inbezug auf Ermessensspielräume, welcheIAS und US GAAP erlauben.

SchlussfolgerungIn vielen Bereichen sollte das Manage-ment vor dem Entscheid über die defini-tiv umgesetzten Optionen der Rech-nungslegung alle Konsequenzen sowohlim Hinblick auf den Einfluss auf dasEigenkapital als auch auf die zukünfti-gen Erträge gründlich prüfen. VieleBereiche sind komplex und verlangeneine detaillierte Untersuchung, bevorangemessene Entscheide gefällt werdenkönnen.

Des Weiteren entwickeln sich die USGAAP schneller als andere Rechen-legungsstandards. Dies trifft vor allemauf die Rechnungslegung der Versiche-rungsindustrie zu. Deshalb muss dasManagement auf dem laufenden blei-ben und jederzeit auf alle wichtigenEntwicklungen reagieren können. DaPricewaterhouseCoopers aktiv an derEntwicklung der IAS und US GAAP fürdie Versicherungsindustrie beteiligt ist,und in verschiedenen Organen der ein-schlägigen Berufsorganisationen mitar-beitet, kennen wir anstehende Verände-rungen im Detail und sind so in derLage unsere Kunden zeitgerecht undumfassend zu beraten.Eine erfolgreiche Umstellung der Rech-nungslegung auf IAS oder US GAAP

kann entscheidende Vorteile für einUnternehmen bringen. Beispiele dafürsind:❚ Eine transparente und vollständige

Finanzberichterstattung erlaubt interne und externe Vergleiche vonGeschäftseinheiten

❚ Eine Rechnungslegung mit beträcht-lich verbesserter Konsistenz

❚ Verbesserte Kommunikation mit Investoren und verbessertes Image imKapitalmarkt

❚ Ein erweiterter Kreis von Investoren

PricewaterhouseCoopers verfügt überweitreichende Erfahrung in der Betreu-ung von Kunden bei der Umstellung derRechnungslegung. Dies schliesst auchdie Beratung bei Bilanzierungsfragenund der Versicherungsmathematik sowiebei Umstrukturierungen im Finanz-bereich und das System- und Projekt-management ein.

PricewaterhouseCoopers besitzt eben-falls ein breites Know-how bei der Kotierung an ausländischen Börsen.Für allfällige Fragen oder zusätzlichbenötigte Information stehen Lukas Marbacher unter 01 630 24 52,Denise Cutrone unter 01 630 21 29 oderPeter Richardson unter 01 630 31 61gerne zur Verfügung.

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Ausgangslage bildet das Bundesgesetzbetreffend die Aufsicht über die privatenVersicherungseinrichtungen (Versiche-rungsaufsichtsgesetz) aus dem Jahr 1978sowie diverse weitere Erlasse wie dasKautionsgesetz, das Sicherstellungsgesetz,das Schadenversicherungsgesetz sowiedas Lebensversicherungsgesetz. Im Zuge des Vereinheitlichungsprozessesim gesamten europäischen Versicherungs-recht wurde der Vorentwurf des neuenVersicherungsaufsichtsgesetzes erarbeitetund den interessierten Gruppen zur Ver-nehmlassung zugestellt.

Grundsätzlich soll auch die künftige Auf-sichtsgesetzgebung der materiellen Versi-cherungsaufsicht verpflichtet bleiben.Die systematische präventive Kontrollevon Versicherungsbedingungen und Prä-mientarifen soll jedoch nur noch in denSparten Leben- und Krankenversiche-rung durchgeführt werden, und die Auf-sichtstätigkeit soll sich von der bisheri-gen primären Produktekontrolle auf dieÜberwachung der Solvenz der auf demschweizerischen Versicherungsmarkt täti-gen Unternehmungen verlagern.

Im Nachfolgenden soll kurz auf die we-sentlichsten Änderungen der Gesetzes-novelle eingegangen werden:

Formelle NeuerungenZum einen ging es mit dem neuen Ge-setzesentwurf darum, durch Vereinheitli-chung und Straffung der aktuellen gelten-den Erlasse und Verordnungen Klarheitund eine bessere Systematik im Versiche-rungsaufsichtsrecht zu gewinnen.

Im weiteren sollen die einzelnen Bestim-mungen, sofern nicht explizit anders geregelt, sowohl für die Schadenversiche-rung wie auch für die LebensversicherungGeltung haben.

Bewilligungspflicht und generelle Auf-sichtstätigkeitGegenstand der Versicherungsaufsicht istnach wie vor die Aufnahme sowie dieAusübung der Versicherungstätigkeit durchVersicherungsunternehmungen in derSchweiz. Zweck der Versicherungsauf-sicht ist der Schutz der Versicherten undAnspruchsberechtigten einerseits sowiedie Sicherstellung der Solvenz der ein-zelnen Versicherungsunternehmungenandererseits. Dazu zählen aber auch dieAuswirkungen und Rückwirkungen einer Auslandtätigkeit auf die Solvenzinländischer Versicherer.Nach wie vor bedürfen der Aufsicht un-terstehende Unternehmen einer Bewilli-gung für die Aufnahme der Versicherung-

stätigkeit. Neu und in Anlehnung an diebankengesetzlichen Bestimmungen darfaber eine Versicherungsunternehmungerst dann ins Handelsregister eingetragenwerden, wenn die entsprechende Bewil-ligung durch das zuständige Bundesamtfür Privatversicherungswesen (BPV) vor-liegt. Am bisherigen Grundsatz der Sparten-trennung wird auch im Vorentwurf festge-halten. Neu kann zusammen mit derLebensversicherung uneingeschränktsowohl die Kranken- wie auch die Unfall-versicherung angeboten werden.

Finanzielle AufsichtSchwergewichtig soll die Kapitalausstat-tung von Versicherungsunternehmenkontrolliert werden, die finanzielle Situa-tion übersichtlicher gestaltet und damitdie Solvenz der beaufsichtigten Gesell-schaften einerseits sichergestellt undandererseits ein frühzeitiges Erkenneneiner allfälligen Gefährdung ermöglichtwerden. Der obere Grenzwert für das Mindestka-pital wurde von bisher CHF 10 auf neuCHF 15 Mio festgelegt.Der Detaillierungsgrad des Geschäftspla-nes ist im Vorentwurf erhöht worden, diedetaillierten Regelungen der zur Erhaltungder Solvenz notwendigen technischen

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Die Revision steht im Zusammenhang mit der vermehrten Internationalisierungin der Versicherungsbranche und in der Folge den Vereinheitlichungsbestre-bungen im Versicherungsrecht. Zentrale Anliegen des Gesetzesentwurfes sindnebst der Straffung der bisherigen Aufsichtsregelung der Wechsel von der bisherigen präventiven materiellen Kontrolle zur vermehrten Solvenzaufsicht,der Übertragung von Verantwortlichkeiten betreffend Produkt- und Tarifgestal-tung an die einzelnen Gesellschaften sowie die Sicherstellung eines gesetzes-konformen und lauteren Verhaltens insbesondere der Versicherungsvermittlergegenüber den Versicherten.

Revision des Versicherungsaufsichts-gesetzes (VAG)

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Rückstellungen sind auf Verordnungsstufezu regeln. Neu sollen alle Versicherungsunterneh-mungen ungeachtet ihrer Gesellschafts-form für die Revision nur besonders befähigte Revisoren einsetzen und Jahres-rechnung sowie Jahresbericht sind neubereits bis um 30. April bzw. 30. Junieinzureichen.Die Aufsicht erstreckt sich ebenfalls überqualifizierte Beteiligungen schweizeri-scher Versicherungsunternehmungen anandern Unternehmen sowie qualifizierteBeteiligungen von natürlichen oder juri-stischen Personen an Versicherungs-unternehmungen mit Sitz in der Schweiz.

Verantwortlicher AktuarBedingt durch die Übertragung von ge-wissen Verantwortlichkeiten in Bezugauf die Produkt- und Preisgestaltung vonder Aufsichtsbehörde an die einzelnenGesellschaften wurde für sämtliche Ver-sicherungsunternehmungen neu diegenerelle Pflicht zur Bestellung einesverantwortlichen Aktuars eingeführt. Ihm obliegt die Sicherstellung der Ver-wendung von sachgemässen Grundlagenfür die Rechnungslegung, der Festlegungder Solvabilitätsspanne und des gebun-denen Vermögens in Übereinstimmungmit den aufsichtsrechtlichen Vorschriftenund der ausreichenden Bildung vontechnischen Rückstellungen. Bei Gefähr-dung der Solvenz oder Feststellung vonUnzulänglichkeiten hat der Aktuar dieGeschäftsleitung und bei deren Untätig-keit die Aufsichtsbehörde zu informieren.

VersicherungsvermittlerDurch den Wegfall der präventiven undumfassenden Produkteaufsicht wurdeneu die Beaufsichtigung von Versiche-rungsvermittlern im Aufsichtsgesetz gere-gelt. In erster Linie soll gesetzeskonfor-mes und lauteres Verhalten sowohl derVersicherer wie auch der Versicherungs-vermittler gegenüber den Versichertensichergestellt werden. Wie die Versiche-rungsunternehmungen haben ebenfallsdie Versicherungsvermittler eine Aus-kunfts- und Offenlegungspflicht gegenü-ber der Aufsichtsbehörde.

Es wird neu ein Register für Versicherungs-vermittler geschaffen, in welches sichPersonen, welche für Dritte mit entspre-chender Vollmacht Versicherungsverträgeabschliessen, zwingend eintragen lassenmüssen. Freiwillig können sich in diesesRegister eintragen lassen Personen, wel-che für Versicherungsunternehmungenoder Versicherungskunden lediglich Ver-träge vermitteln. Zweck des Registers istzudem die Schaffung von Transparenz imVermittlerwesen und die Verbesserungder fachlichen Qualifikation, da sich nurPersonen mit entsprechender Qualifikationüberhaupt eintragen lassen können.

Ausgliederung von Tätigkeiten/OutsourcingIm Zuge des vermehrten Trends zu Kon-zentrationen von Geschäftstätigkeitenund damit verbunden zu Auslagerungenvon einzelnen Funktionen auch inner-halb von Konzernstrukturen wurde fest-gehalten, dass wesentliche Funktionsaus-gliederungen wie z.B. die Vermögens-verwaltung, die Schadensliquidationoder die Aussendienstorganisation zwargrundsätzlich möglich, aber bewilli-gungspflichtig sein sollen, da die Versi-cherungsaufsicht als solche grundsätz-lich nicht behindert werden soll.Auslagerungen von geringerer Tragweitesollen dagegen nicht bewilligungspflich-tig sein.

Der nun vorliegende Entwurf ist ein sichertauglicher Versuch, die Entwicklungenund Tendenzen in der Versicherungswirt-schaft aufzunehmen und die Gesetzge-bung den wirtschaftlichen Erfordernissenanzupassen. Mit der Auflage der Bestel-lung eines gesellschaftsinternen verant-wortlichen Aktuars soll die bisherigepräventive Tarifkontrolle in die Verantwor-tung der Gesellschaften gelegt und dieTätigkeit der Aufsichtsbehörde vermehrtauf die Missbrauchs- und Solvenzauf-sicht verlagert werden. In diesemZusammenhang nicht unproblematischund deshalb sicher von Interesse dürftendie im Rahmen der Verordnung des Bundesrates zu regelnden Einzelheiteninsbesondere bezüglich der verlangtenfachlichen Eignung des Aktuars und der nötigen Unabhängigkeit im Zusam-menhang mit der Erfüllung seiner Ver-pflichtungen gegenüber der Aufsichtsbe-hörde sein. Die Einführung einesBerufsregisters für Versicherungsvermit-tler entspricht ebenfalls den Bestrebungenin der EU, wobei die schweizerischeAufsichtsgesetzgebung den zwingenden Eintrag lediglich für Abschlussagentenvorsieht, den Vermittlern ein entsprechen-der Eintrag aber freigestellt ist. BezüglichQualitätsanforderungen der im Registereingetragenen Personen gilt es die ent-sprechende Verordnung des Bundesratesabzuwarten.

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Cordula Niklaus, Senior Associate, Suter Rechtsanwälte (Korrespondenzanwaltskanzlei von PricewaterhouseCoopers in der Schweiz), Zürich,E-Mail: [email protected]

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PricewaterhouseCoopers (www.pwc.ch),der weltweit grösste Anbieter von Bera-tung für integrierte Unternehmensfüh-rung, unterstützt seine Kunden dabei,ihre Wertschöpfung zu erhöhen, mit un-ternehmerischen Risiken optimal umzu-gehen und ihre Unternehmensleistungzu verbessern.

Mit dem Know-how und der Erfahrungvon mehr als 150 000 Mitarbeitern in152 Ländern bietet Pricewaterhouse-Coopers ein umfassendes Angebot vonBeratungsdienstleistungen für weltweit,national und lokal führende Unterneh-

men sowie für öffentliche Einrichtungen. Die Spezialisierung der 2700 SchweizerMitarbeiter in verschiedenen Branchenund Märkten gestattet die spezifischeAnpassung der Beratung und Unterstüt-zung an jeden individuellen Kunden-wunsch; gerade auch für mittelständischeUnternehmen. Die Dienstleistungenumfassen Wirtschaftsprüfung und -bera-tung, Unternehmensberatung, finanz-wirtschaftliche Beratung und Steuer- undRechtsberatung.

PricewaterhouseCoopers Integrierte Beratung für Unternehmensführung

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AarauBleichemattstrasse 43, 5000 AarauTel. 062 832 61 11, Fax 062 832 61 15BaselSt. Jakobs-Strasse 25, 4002 BaselTel. 061 270 51 11, Fax 061 270 55 88BernHallerstrasse 10, 3001 BernTel. 031 306 81 11, Fax 031 306 81 15ChurGartenstrasse 3, 7001 ChurTel. 081 286 77 00, Fax 081 286 77 09FribourgRoute de la Glâne 107, 1752 Villars-sur-Glâne/FribourgTél. 026 402 92 81, Fax 026 402 98 88GenèveAv. Giuseppe-Motta 50, 1211 Genève 2Tél. 022 748 51 11, Fax 022 748 51 15LausanneAv. C.-F.-Ramuz 45, 1001 LausanneTél. 021 711 81 11, Fax 021 711 81 15LuganoVia Cattori 3, 6902 Lugano-ParadisoTel. 091 986 55 55, Fax 091 986 55 15LuzernMurbacherstrasse 3, 6002 LuzernTel. 041 226 62 11, Fax 041 226 62 15NeuchâtelPlace Pury 13, 2001 NeuchâtelTél. 032 722 37 11, Fax 032 722 37 15SionPlace du Midi 40, 1951 SionTél. 027 322 06 91, Fax 027 322 09 15St. GallenKornhausstrasse 26, 9001 St. GallenTel. 071 224 81 11, Fax 071 224 81 15ThunNiesenstrasse 1, 3601 ThunTel. 033 226 58 11, Fax 033 226 58 15WinterthurZürcherstrasse 46, 8401 WinterthurTel. 052 269 51 11, Fax 052 269 51 15ZugBaarerstrasse 94, 6302 ZugTel. 041 769 63 63, Fax 041 769 63 64ZürichStampfenbachstrasse 73, 8035 ZürichTel. 01 630 11 11, Fax 01 630 11 15