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FLOODRISK E(valuierung) Analyse der Empfehlungen aus FRI und II und deren Umsetzungsfortschritt im Lichte der Umsetzung der Hochwasserrichtlinie KATASTROPHENMANAGEMENT

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FLOODRISK E(valuierung)Analyse der Empfehlungen aus FRI und II und deren Umsetzungsfortschritt im Lichte der Umsetzung der Hochwasserrichtlinie

KATASTROPHENMANAGEMENT

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KATASTROPHENMANAGEMENT

Siegfried JachsBundesministerium für InneresReferat II/13/aTel: +43 1 53126-3432Email: [email protected]

Stefan KreuzerAmt der NÖ LRegAbt. IVW4Email: [email protected]

Titelbild: Helmut Fohringer / APA / picturedesk.com

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KATASTROPHENMANAGEMENT | EINLEITuNG 5

INHALT1 EinlEitung ............................................................................................................................................... 5

2 ErarbEitung EinEr längErfristigEn stratEgiE durch dEn wEitErEn ausbaus dEs staatlichEn KrisEn- und KatastrophEnschutzmanagEmEnts untEr Einbindung andErEr bundEsministEriEn, dEr bundEs-ländErn und dEr dachorganisationEn dEr grossEn EinsatzorganisationEn ......................................... 6

2.1 A-Wurde die Empfehlung bis heute umgesetzt bzw. welche Schritte wurden gesetzt? ........................ 62.2 B-Zu welchen Veränderungen haben die vergangenen Hochwasserereignisse in ihrem Sektor/Fach-

bereich in Bezug auf das integrierte Hochwassermanagement geführt? ............................................... 72.3 C-Haben die vergangenen Hochwasserereignisse aus ihrer Sicht Sektor übergreifend in Bezug auf

integriertes Hochwassermanagement zu Veränderungen geführt?......................................................... 72.4 D-Welcher untersuchungs- und Handlungsbedarf besteht aus ihrer Sicht noch (immer)? ................... 7

3 sKKm-5.1. EffiziEnzstEigErung durch tEchnischE innovationEn ......................................................... 83.1 A-Wurde die Empfehlung bis heute umgesetzt bzw. welche Schritte wurden gesetzt? ......................... 93.2 B-Zu welchen Veränderungen haben die vergangenen Hochwasserereignisse in ihrem Sektor/Fach-

bereich in Bezug auf technische Innovationen geführt? ........................................................................ 93.3 C-Haben die vergangenen Hochwasserereignisse aus ihrer Sicht Sektor übergreifend in Bezug auf

technische Innovationen zu Veränderungen geführt?........................................................................... 103.4 D-Welcher untersuchungs- und Handlungsbedarf besteht aus ihrer Sicht noch (immer)? ..................11

4 sKKm-5.2. intEnsiviErung dEr organisationsübErgrEifEndEn ausbildung und übungEn ................. 124.1 A-Wurde die Empfehlung bis heute umgesetzt bzw. welche Schritte wurden gesetzt? ....................... 124.2 B-Zu welchen Veränderungen haben die vergangenen Hochwasserereignisse in ihrem Sektor/Fach-

bereich hinsichtlich der Schulungen in Bezug auf das (integrierte) Hochwassermanagement geführt? ..194.3 C-Haben die vergangenen Hochwasserereignisse aus ihrer Sicht Sektor übergreifend in Bezug auf

integriertes Hochwassermanagement zu Veränderungen geführt?....................................................... 214.4 D-Welcher untersuchungs- und Handlungsbedarf besteht aus ihrer Sicht noch (immer)? ................. 22

5 sKKm-5.3. optimiErung dEr KoordinationsstruKturEn und dEr rEchtlichEn rahmEnbEdingungEn 235.1 A-Wurde die Empfehlung bis heute umgesetzt bzw. welche Schritte wurden gesetzt? ...................... 245.2 B-Zu welchen Veränderungen haben die vergangenen Hochwasserereignisse in ihrem Sektor/

Fachbereich in Bezug auf das integrierte Hochwassermanagement geführt? ...................................... 255.3 C-Haben die vergangenen Hochwasserereignisse aus ihrer Sicht Sektor übergreifend in Bezug auf

integriertes Hochwassermanagement zu Veränderungen geführt?....................................................... 255.4 D-Welcher untersuchungs- und Handlungsbedarf besteht aus ihrer Sicht noch (immer)? ................. 25

6 sKKm 5.4. intEnsiviErung von risiKoanalysEn als grundlagE für KatastrophEnschutzplanung .. 266.1 A-Wurde die Empfehlung bis heute umgesetzt bzw. welche Schritte wurden gesetzt? ....................... 266.2 B-Zu welchen Veränderungen haben die vergangenen Hochwasserereignisse in ihrem Sektor/Fach-

bereich in Bezug auf die Katastrophenschutzplanung geführt? ........................................................... 276.3 C-Haben die vergangenen Hochwasserereignisse aus ihrer Sicht Sektor übergreifend in Bezug auf

Katastrophenschutzplanung zu Veränderungen geführt? ..................................................................... 286.4 D-Welcher untersuchungs- und Handlungsbedarf besteht aus ihrer Sicht noch (immer)? ................. 29

buergel
Notiz
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KATASTROPHENMANAGEMENT | ERHALT DER FLäCHENDECKENDEN VERSORGuNG

7 sKKm 5.5. Erhalt dEr flächEndEcKEndEn vErsorgung mit übErwiEgEnd EhrEnamtlichEn Einrichtun-gEn 297.1 A-Wurde die Empfehlung bis heute umgesetzt bzw. welche Schritte wurden gesetzt? ....................... 307.2 B-Zu welchen Veränderungen haben die vergangenen Hochwasserereignisse in ihrem Sektor/Fach-

bereich hinsichtlich des Ehrenamtes in Bezug auf das (integrierte) Hochwassermanagement geführt? .30

7.3 C-Haben die vergangenen Hochwasserereignisse aus ihrer Sicht Sektor übergreifend hinsichtlich des Ehrenamtes in Bezug auf integriertes Hochwassermanagement zu Veränderungen geführt? ............. 32

7.4 D-Welcher untersuchungs- und Handlungsbedarf besteht aus ihrer Sicht noch (immer)? ................. 32

8 sKKm 5.6. KonzEpt für stratEgisch wichtigE rEssourcEn ................................................................ 32

9 sKKm 5.7. gEstaltung und nutzung EuropäischEr und intErnationalEr rahmEnbEdingungEn ....... 36

10 sKKm 5.8. stärKErE EinbEziEhung von forschung und EntwicKlung .............................................. 3710.1 A-Wurde die Empfehlung bis heute umgesetzt bzw. welche Schritte wurden gesetzt? ....................... 3710.2 B-Zu welchen Veränderungen haben die vergangenen Hochwasserereignisse in ihrem Sektor/Fach-

bereich in Bezug auf stärkere Einbeziehung von Forschung und Entwicklung geführt? .................... 3910.3 C-Haben die vergangenen Hochwasserereignisse aus ihrer Sicht Sektor übergreifend hinsichtlich

stärkerer Einbeziehung von Forschung und Entwicklung in Bezug auf integriertes Hochwasserman-agement zu Veränderungen geführt? .................................................................................................... 40

10.4 D-Welcher untersuchungs- und Handlungsbedarf besteht aus ihrer Sicht noch (immer)? ................. 40

11 sKKm 5.9. optimiErung dEs EinsatzEs finanziEllEr mittEl ............................................................... 4111.1 A-Wurde die Empfehlung bis heute umgesetzt bzw.

welche Schritte wurden gesetzt? .......................................................................................................... 41

12 sKKm 5.10. EinbEziEhung von bEvölKErung und wirtschaft ........................................................... 4212.1 A-Wurde die Empfehlung bis heute umgesetzt bzw. welche Schritte wurden gesetzt? ....................... 4312.2 D-Welcher untersuchungs- und Handlungsbedarf besteht

aus ihrer Sicht noch (immer)? .............................................................................................................. 44

buergel
Notiz
bitte linksbündig

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KATASTROPHENMANAGEMENT | EINLEITuNG

1 EINLEITUNG

Nach einer Reihe von Katastrophenereignissen im Sommer 2009 wurde dem Ministerrat im Juli 2009 eine mehrjährige Strategie für das Staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM) mit der Be-zeichnung „SKKM-Strategie 2020“ vorgelegt und von diesem zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Strategie umfasst prioritäre Maßnahmen, die im kompetenzübergreifenden Zuständigkeitsbereich von Bund und Ländern liegen und sie beschreibt das strategische umfeld und die grundlegenden Zielsetzungen für das Staatliche Krisen- und Katastrophenmanagement für ca. zehn Jahre. Schwerpunktmäßig sieht sie Entwick-lungsmaßnahmen in der organisationsübergreifenden Ausbildung, in technische Innovationen und in der Optimierung der Koordinations-, und Kooperationsstrukturen im Bundesstaat vor. Weiters wird ein neues 5-Säulenmodel unter Einbeziehung von Behörden, Einsatzorganisationen, Forschung und Entwicklung, Wirt-schaft und Bevölkerung eingeführt.

Die vorliegenden Ausführungen zum Themenfeld Katastrophenmanagement im Rahmen des Projektes FloodRisk-E(valuierung) lehnen sich strukturell an die Gliederung der bestehenden SKKM-Strategie 2020 an. Es wurde als zweckmäßig erachtet, der Struktur der Strategie zu folgen, da sie die wesentlichen Aspekte des Kaptitels Katastrophenmanagement umfasst. Folgende zehn Schwerpunkte sind von der SKK-Strategie 2020 umfasst und dementsprechend wurden auch die Emfehlungen aus den Projekten Floodrisk I+II grup-piert:

SKKM 5.1. Effizienzsteigerung durch technische Innovationen SKKM 5.2. Intensivierung der organisationsübergreifenden Ausbildung und ÜbungenSKKM 5.3. Optimierung der Koordinationsstrukturen und der rechtlichen RahmenbedingungenSKKM 5.4. Intensivierung von Risikoanalysen als Grundlage für KatastrophenschutzplanungSKKM 5.5. Erhalt der flächendeckenden Versorgung mit überwiegend ehrenamtlichen EinrichtungenSKKM 5.6. Konzept für strategisch wichtige Ressourcen SKKM 5.7. Gestaltung und Nutzung europäischer und internationaler Rahmenbedingungen (ISDR-AT)SKKM 5.8. Stärkere Einbeziehung von Forschung und EntwicklungSKKM 5.9. Optimierung des Einsatzes finanzieller Mittel SKKM 5.10. Einbeziehung von Bevölkerung und Wirtschaft

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KATASTROPHENMANAGEMENT | ERARBEITuNG EINER LäNGERFRISTIGEN STRATEGIE

2 ERARBEITUNG EINER LÄNGERFRISTIGEN STRATEGIE DURCH DEN WEITEREN AUS-BAUS DES STAATLICHEN KRISEN- UND KATASTROPHENSCHUTZMANAGEMENTS UNTER EINBINDUNG ANDERER BUNDESMINISTERIEN, DER BUNDESLÄNDERN UND DER DACHORGANISATIONEN DER GROSSEN EINSATZORGANISATIONEN

Empfehlung

Erarbeitung einer längerfristigen Strategie durch den weiteren Ausbaus des staatlichen Krisen- und Ka-tastrophenschutzmanagements unter Einbindung anderer Bundesministerien, der Bundesländern und der Dachorganisationen der großen Einsatzorganisationen

BEWERTUNGSKRITERIEN

5umsetzung noch nicht begonnen

4umsetzung begonnen

3Teilweise

Umsetzung

2Gute umsetzung

1Sehr gute

umsetzung

1 Sehr gute umsetzung: vollständig / nahezu vollständig umgesetzt 2 Gute umsetzung: in wesentlichen Teilen umgesetzt 3 Teilweise umsetzung - weiterer Handlungsbedarf gegeben 4 umsetzung in die Wege geleitet / in geringem umfang umgesetzt: in strategischen/wesentlichen Berei-

chen / noch wesentlicher Handlungsbedarf gegeben 5 umsetzung noch nicht begonnen / keine umsetzung x umsetzung nicht mehr relevant

2.1 A-WuRDE DIE EMPFEHLuNG BIS HEuTE uMGESETZT BZW. WELCHE SCHRITTE WuRDEN GESETZT?

Mit der Annahme der SKKM Strategie 2020 im Ministerrat im Juli 2009, die als Grundlage für strategische Arbeiten im staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagement herangezogen wird, wurde die Empfeh-lung weitgehend umgesetzt. Die Strategie gibt die Richtung zur umsetzung von Maßnahmen bis 2020 vor.

Einschränkend jedoch ist anzumerken, dass die SKKM Strategie 2020 formell eine Strategie des Bundes ist, die von den Ländern (mit Ausnahme der Steiermark) auf politischer Ebene nicht mit beschlossen wurde. Es besteht somit keine politisch akkordierte Vorgangsweise zwischen Bund und Ländern in der umsetzung dieser Strategie. Folglich fehlt bisher auch ein zwischen Bund und Ländern akkordiertes Monitoring- bzw. Evaluierungsregime von umgesetzten Maßnahmen, um deren umsetzungserfolg festzustellen, bzw. potenti-elle Verbesserungen von Maßnahmen vorzunehmen. Eine Vernetzung mit anderen Strategien (z.B. Strategie Hochwasserschutz1, Österreichische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel2) ist zwar inhaltlich aber nicht systematisch gegeben.

�� Aufgrund der nur teilweisen Beteiligung der Bundesländer und des geringen Verbindlichkeitsgrades gehen von der SKKM Strategie 2020 nicht alle möglichen Steuerungseffekte aus.

�� Der Fokus der Strategie lag sehr auf der Vorsorge und Ereignisbewältigung und bezog sich vergleichs-weise wenig auf den Bereich Prävention.

�� Generell ist anzumerken, dass eine noch stärkere Akzeptanz und unterstützung durch die Bundesländer wünschenswert wäre.

1 http://www.bmlfuw.gv.at/wasser/schutz_vor_naturgefahren/strategie_hws.html2 http://www.bmlfuw.gv.at/umwelt/klimaschutz/klimapolitik_national/anpassungsstrategie/strategie-kontext.html

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KATASTROPHENMANAGEMENT | ERARBEITuNG EINER LäNGERFRISTIGEN STRATEGIE

2.2 B-Zu WELCHEN VERäNDERuNGEN HABEN DIE VERGANGENEN HOCHWASSERER-EIGNISSE IN IHREM SEKTOR/FACHBEREICH IN BEZuG AuF DAS INTEGRIERTE HOCH-WASSERMANAGEMENT GEFÜHRT?

�� Für den Bereich Katastrophenschutzmanagement hat die HWRL als Folge der Hochwasserergeignisse zur Erarbeitung von Basismaterial für weitere Planungen im Sinne einer effizienten Katastrophenbewältigung erwirkt. Mit den vorliegenden Abflussuntersuchungen und der Erstellung der Gefahren- und Risikokar-ten (österreichweit einheitliche Visualisierung) liegt Basismaterial vor, um in den betroffenen Regionen mit der koordinierten Planung schadensmindernder Maßnahmen im Bereich der Katastrophenvorsorge fortzusetzen. Für Katastrophenschutzbehörden und Einsatzorganisationen ist nun klarer, welche Objekte welchen Gefährdungspotentialen ausgesetzt sein können. Somit sind zielgerichtetere Planungen möglich.

�� Die HWRL betont einen integrativen, risikobasierten Ansatz. Speziell bei Risikomanagementplänen ver-langt sie eine auf ausreichenden Datengrundlagen basierende Vorgehensweise und die Einbeziehung aller relevanten Akteure. Diese Grundprinzipien sollten auch in einer künftigen verlängerten SKKM-Strategie stärkere Berücksichtigung finden (Risikobasierte Strategieplanung)

2.3 C-HABEN DIE VERGANGENEN HOCHWASSEREREIGNISSE AuS IHRER SICHT SEKTOR ÜBERGREIFEND IN BEZuG AuF INTEGRIERTES HOCHWASSERMANAGEMENT Zu VERäNDERuNGEN GEFÜHRT?

�� Mit der Eu Hochwasserrichtlinie, insbesondere mit der umsetzung der dritten Phase wird eine integrierte Sicht der Hochwasserproblematik geschaffen. Der Einbeziehung der Katastrophenschutzbehörden und der Einsatzorganisationen sollte in dieser Phase besondere Bedeutung beigemessen werden.

�� Im Bereich der Ausbildung sowie im Bereich Forschung sind vermehrt integrative Ansätze erkennbar.

2.4 D-WELCHER uNTERSuCHuNGS- uND HANDLuNGSBEDARF BESTEHT AuS IHRER SICHT NOCH (IMMER)?

�� Eine Halbzeitevaluierung (2015) des umsetzungserfolges der SKKM Strategie 2020 wäre zweckmäßig, wobei neue Grundlagen und internationale Rahmenbedingungen wie z.B. das neue unionsverfahren für den Katastrophenschutz oder der Post205 Hyogo Framework for Action Berücksichtigung finden sollten.

�� Eine Weiterführung der SKKM Strategie über 2020 hinaus bis 2030 wäre zeitgerecht anzustreben. Die Bundesländer sollten in eine Evaluierung umfassend eingebunden werden. Eine verlängerte Strategie sollte in wesentlichen Teilen in die einzelnen Landesstrategien Eingang finden. Nach einer Verlängerung der Strategie durch den Ministerrat sollte diese auf hoher politischer Ebene (Landeshauptleute-Konfe-renz) an die Bundesländer weitergeben werden, wo sie mit einem gleichwertigen Formalakt angenommen werden sollte.

�� Eine systematische Verbindung/Vernetzung/Abstimmung mit anderen Strategien (z.B. Strategie Hoch-wasserschutz, Klimawandelanpassungsstrategie) muss sichergestellt werden.

�� Wie bereits in Kapitel 2.1. angeführt liegt der derzeitige Fokus der Strategie sehr auf dem Thema Ereig-nisbewältigung. Bei einer Fortschreibung bzw. Erneuerung der Strategie ist einer Abstimmung mit dem Bereich der (strategischen) Prävention mehr Raum zu geben.

�� Auch sollte die Strategie durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Bundesländern erfolgen.�� Aspekte des staatlichen Risikomanagments sollen in der Strategie stärker berücksichtigt werden (vgl.

auch unionsverfahren für den Katastrophenschutz, BESCHLuSS Nr. 1313/2013/Eu DES EuROPä-ISCHEN PARLAMENTS uND DES RATES vom 17. Dezember 2013 über ein Katastrophenschutzver-fahren der union, Art. 6)

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KATASTROPHENMANAGEMENT | EFFIZIENZSTEIGERuNG DuRCH TECHNISCHE INNOVATIONEN

3 SKKM-5.1. EFFIZIENZSTEIGERUNG DURCH TECHNISCHE INNOVATIONEN

Empfehlung

Effizienzsteigerung im staatlichen Katastrophenschutzmanagement durch die Schaffung eines gemeinsa-men Informationssystems zur unterstützung von Entscheidungsprozessen, das relevante Informationen aus den Bereichen Meteorologie, Hydrologie, Verkehr, Einsatzführung etc. bündelt und auf das Katastro-phenschutzbehörden auf verschiedenen Verwaltungsebenen zugreifen können.

Bei der Organisation im Hochwasserkatastrophenmanagement gibt es bereits zahlreiche Strategiepapiere, in die auch die Erfahrungen aus dem Hochwasserereignis 2002 eingeflossen sind. EDV-unterstützte Pro-gramme (Katastrophenschutzmanagementsysteme) können gerade auch auf Gemeindeebene ihren Beitrag dazu leisten, um die überaus komplexen Abläufe des Katastrophenschutzmanagements überschaubar be-treiben zu können. Diese Erfahrungen und Ergebnisse, die in Pilotgemeinden bereits Anwendung finden, sollen den Gemeinden noch intensiver angeboten und näher gebracht werden (Alarm- und Warnpläne).

Installierung bzw. Optimierung von Krisen- und Katastrophenmanagementsystemen (Beispiel CERM – [Crisis and Emergency Response Manual]) zur effektiven Einsatzleitung.

Organisation eines Hochwasserinformationssystems (Hochwasserkrisenmanagementsystem) der Länder, sodass die betroffenen Ministerien (BMI, Lebensministerium) ohne Zeitverzug darauf Zugriff haben. No-minierung verantwortlicher Ansprechpartner in den jeweiligen Ländern.

Optimierung und Weiterentwicklung von Krisenmanagementsystemen (z. B. CERM–Crisis and Emer-gency Response-Manual des Landes Oberösterreich) zur effektiven und richtigen Einsatzleitung bei der Bewältigung von Katastrophen.

Lamellenprognose: Die aus einer Lamellenprognose hervorgehende Maßnahmenplanung muss auf ihre Auswirkung auf Rechte Dritter geprüft werden. In diesem Zusammenhang wird ein Forum mit Wasser-rechtsexperten vorgeschlagen, in dem alle relevanten wasserrechtlichen Fragen, die bei der Maßnahmen-planung im Zuge der Erstellung von Sonderalarmplänen gestellt worden sind, diskutiert und rechtlich gelöst werden sollen.

Optimierung des Einsatzes von Notfallcontainern, die je nach Bedarf an jedem beliebigen Ort aufgestellt werden können, um die problemlose Nutzung von Handys zu sichern.

BEWERTUNGSKRITERIEN

5umsetzung noch nicht begonnen

4umsetzung begonnen

3Teilweise

Umsetzung

2Gute umsetzung

1Sehr gute

umsetzung

1 Sehr gute umsetzung: vollständig / nahezu vollständig umgesetzt 2 Gute umsetzung: in wesentlichen Teilen umgesetzt 3 Teilweise umsetzung - weiterer Handlungsbedarf gegeben 4 umsetzung in die Wege geleitet / in geringem umfang umgesetzt: in strategischen/wesentlichen Berei-

chen / noch wesentlicher Handlungsbedarf gegeben 5 umsetzung noch nicht begonnen / keine umsetzung x umsetzung nicht mehr relevant

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KATASTROPHENMANAGEMENT | EFFIZIENZSTEIGERuNG DuRCH TECHNISCHE INNOVATIONEN

3.1 A-WuRDE DIE EMPFEHLuNG BIS HEuTE uMGESETZT BZW. WELCHE SCHRITTE WuR-DEN GESETZT?

EFFIZIENZSTEIGERUNG DURCH GEMEINSAMES INFORMATIONSSYSTEMAls ein Ziel sieht auch die SKKM-Strategie vor, dass eine Informationsplattform geschaffen wird, über das Informationen gebündelt werden, die im SKKM zur Verfügung stehen sollen. Dabei sollten die schon in vielfältiger Form verfügbaren Informationen (etwa meteorologische und hydrologische Informationen, Ein-satzinformationen etc.) auf einer einheitlichen Plattform zusammengeführt werden. Eine solche Plattform wurde in einer ersten Ausbaustufe realisiert. Das Ziel eines umfassenderen gemeinsamen „Informationssys-tems“ für Bundes- und Landesdienststellen ist weiterhin relevant, wobei jedoch die weitere umsetzung eine große Herausforderung darstellt. Eine konkretere weitere Ausgestaltung eines SKKM-Portals, insbesondere im Datenumfang, muss sich an Bedarf und vorhandenen Ressourcen orientieren. Wesentlich dabei zu berück-sichtigen ist die Datenverfügbarkeit und die damit verbundene Datenpolitik zwischen Bundes- und Landes-dienststellen.

�� Wesentliche, für den Katastrophenschützer erforderlich Daten, die es zu berücksichtigen gilt, umfassen zB:�� Geodaten�� Wetterdaten�� zentraler Melderegister�� Gebäude- und Wohnungsregister�� Gefahrenzonenpläne�� Abflussuntersuchungen�� Prognosedaten�� Frühwarnsysteme�� Etc.

3.2 B-Zu WELCHEN VERäNDERuNGEN HABEN DIE VERGANGENEN HOCHWASSERER-EIGNISSE IN IHREM SEKTOR/FACHBEREICH IN BEZuG AuF TECHNISCHE INNOVATIO-NEN GEFÜHRT?

3.2.1 KATASTROPHENSCHuTZMANAGEMENTSYSTEME

BEWERTUNGSKRITERIEN

5umsetzung noch nicht begonnen

4Umsetzung begonnen

3Teilweise

umsetzung

2Gute umsetzung

1Sehr gute

umsetzung

Die Katastrophenschutzpläne der einzelnen Bundesländer sind derzeit unterschiedlich. Die Herausforderung besteht daher in erster Linie darin, den Verantwortungsträgern den umgang mit den Katastrophenschutz-plänen durch regelmäßiges Üben zu ermöglichen, um die Anwendung der Planunterlagen im Anlassfall zu garantieren. Speziell in Regionen, wo Hochwasserereignisse sehr selten eintreten, besteht die Gefahr des „Vergessens“ von möglicherweise verfügbaren Dokumenten. Daher sind zunächst einfach handhabbare Checklisten, die den Anwender durch eine Situation begleiten, zu bevorzugen. Bei den Einsatzorganisationen sind derartige einfache Dokumente (Beispiel Niederösterreich) oftmals als „Blattler“ oder Checklisten in Verwendung.

Beispiel einer einfachen Checkliste für den Hochwasserfall der Gemeinde Angern/March – Auszug aus dem Sonderkatastrophenschutzplan Hochwasser March, erstellt 2006 nach dem Jahrhunderthochwasser im April 2006.

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KATASTROPHENMANAGEMENT | EFFIZIENZSTEIGERuNG DuRCH TECHNISCHE INNOVATIONEN

Abbildung 1: Beispiel einer einfachen Checkliste für den Hochwasserfall der Gemeinde Angern an der March

SITUATION IN ANDEREN BUNDESLÄNDERN:

In den Bundesländern ist die Situation hinsichtlich der Verwendung von Katastrophenschutzmanagementsys-temen derzeit unterschiedlich:

Salzburg/Steiermark: diese beiden Bundesländer besitzen ein gemeinsames Katastrophenmanagement-system, ansonsten verfügen die anderen Bundeland ein eigenes auf ihre Eigenheiten angepasstes System

Niederösterreich: Alle Gemeinden in NÖ verfügen über einen gesetzlich vorgeschriebenen Katastrophen-schutzplan, der einen Dienstpostenplan der behördlichen Einsatzleitung sowie die wich-tigsten Ansprechpartner wichtiger Ressourcen beinhaltet. Aktuell werden diese Pläne in eine zentrale Datenbank eingepflegt, um diese in eine einheitliche Form zu bringen und leichter administrierbar zu machen.

3.3 C-HABEN DIE VERGANGENEN HOCHWASSEREREIGNISSE AuS IHRER SICHT SEKTOR ÜBERGREIFEND IN BEZuG AuF TECHNISCHE INNOVATIONEN Zu VERäNDERuNGEN GEFÜHRT?

Weitere zu beachtende Aspekte in dem Zusammenhang sind folgende:

�� Im Bereich der Frühwarnung und der Zusammenarbeit mit dem Wetterdienst konnten signifikante Fort-schritte erzielt werden.

�� Ebenso wurde die Ausbildung im Führungsverfahren im Katastropheneinsatz und in der Stabsarbeit ver-einheitlicht.

�� Die Ausstattungssituation mit Gerät und Technik bei Einsatzorganisationen konnte verbessert werden. �� Fortschritte wurden auch im Bereich der Nutzung der Prognosemodelle erreicht. �� Die Einführung eines organisationsübergreifenden Funknetzes wurde 2004 gestartet. Mit Stand Oktober

2014 sind jedoch erst drei Bundesländer Tirol, Wien, Niederösterreich) im Vollbetrieb.

Derzeit erfolgt die umsetzung nach wie vor mit unterschiedlichsten Werkzeugen in unterschiedlichen um-setzungsgraden und unterschiedlichen Qualitäten. Durch die Implementierung eines österreichweiten, ein-heitlichen Systems für die Verwaltung von Katastrophenschutzplänen durch die Bundesländer könnten die

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KATASTROPHENMANAGEMENT | EFFIZIENZSTEIGERuNG DuRCH TECHNISCHE INNOVATIONEN

Nachvollziehbarkeit, eine strukturierte Vorgangsweise bei der Erstellung, aber auch die Rechtssicherheit für die Verantwortungsträger verbessert werden.

Zentrale, allgemeingültige Informationen könnten für alle Nutzer in den Plänen automatisiert eingepflegt werden. Gemeindespezifische Daten könnten individuell aufgenommen werden. Die Sinnhaftigkeit derarti-ger Systeme würde sich bei Katastrophenlagen rechnen, wenn überörtliche Kräfte (z.B. aus anderen Bundes-ländern) zum Einsatz kommen und auf vertraute unterlagen zugreifen könnten. So wie alle Feuerwehren in Österreich einheitliche Schlauchsysteme verwenden wird in Fachkreisen ein einheitliches Planungsinstru-ment als sinnvoll erachtet. Dem dabei erzielbaren Nutzen steht jedoch ein erheblicher Harmonisierungs- und umstellungsaufwand gegenüber

3.4 D-WELCHER uNTERSuCHuNGS- uND HANDLuNGSBEDARF BESTEHT AuS IHRER SICHT NOCH (IMMER)?

HERAUSFORDERUNG ZUR WEITERFÜHRUNG:�� Zuständigkeitszersplitterung und damit verbunden auch die unterschiedliche Datenhaltungssysteme (Da-

tenkompatibilität)�� Derzeit bestehen keine eindeutigen Klarheiten für Datenerfassung und -haltung sowie offene Fragen hin-

sichtlich der Verantwortlichkeit für die Freigabe von Daten�� Es bestehen keine einheitlichen bzw. abgestimmten Datenstandards oder Schnittstellen�� Keine gesicherte langfristige Finanzierung für den Betrieb eines zentralen Systems zwischen Bund und

Ländern. Der Einsatz von Mitteln des Katastrophenfonds im Sinne der Prävention als mögliche Finanzie-rungsquelle wäre denkbar und müsste mit den verantwortlichen Stellen geklärt werden.

�� Bereitschaft der Datenerfasser und -halter die Art der erhobenen Daten bekanntzugeben und diese auch bereit zu stellen ( so sind z.B. Feuerwehrdaten zu Katastropheneinsätzen nicht von allen Bundesländern bereitgestellt bzw. verfügbar).

�� Sicherstellung einer Finanzierung für den laufenden Betrieb und Wartung �� Datenzulieferer müssen Daten möglichst in einem einheitlichen, kompatiblen Format zur Verfügung stel-

len ( einheitliche Datenstandards)�� Gemeinsame Definition von weiteren Anforderungen an die Nutzung�� Bereitschaft zur Vereinheitlichung von Datenaufbereitungen�� So werden z.B. hydrologische Daten in den einzelnen Bundesländern in unterschiedlichsten Formaten

visualisiert. Somit ist die Darstellung der Pegelstände an Flüssen in den BL unterschiedlich, was für die Nutzer dieser Daten, zB bei grenzübergreifenden Katastrophenschutzeinsätzen, eine Herausforderung darstellen kann. Aber auch für einzelne Bürger/Privatpersonen kann diese unterschiedliche Art der Dar-stellung herausfordernd sein. Die Forderung einer einheitlichen Visualisierung der Pegelstände sowie der Prognosen der einzelnen Bundesländer ist daher weiterhin vorhanden.

�� Es ist eine weitere Definition von Nöten, welche Daten in welcher Qualität für welche Entscheidungen verwendet werden können

�� Ein Abgleich der Anforderungen für ein bundesweites Lagebild vs. benötigter Entscheidungsgrundlagen für Betroffene wäre vorzunehmen.

�� Damit verbunden wären Grundlagen zu schaffen, die sowohl für vorausschauende Planungen, die im Sinne der Prävention benötigt werden, als auch den Anforderungen an tatsächlich benötigte Daten im Einsatzfall (z.B. Pegelstände, Prognosedaten) gerecht werden (so wurde zB bereits in OÖ wurde durch den Landeshauptmann der Auftrag erteilt, die Datengrundlage zu verbessern).

Als „Best Practice“-Beispiel sei hier Tschechien angeführt: hier wurde ein einheitliches System implemen-tiert, das für ganz Tschechien eine einheitliche Datendarstellung gewährleistet.

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KATASTROPHENMANAGEMENT | INTENSIVIERuNG DER ORGANISATIONSÜBERGREIFENDEN AuSBILDuNG uND ÜBuNGEN

�� Österreichweit einheitliche Hochwasseralarmpläne, wie bereits in FRI (Flood Risk I) empfohlen, sind bis dato nicht umgesetzt. Die Frage, ob und inwieweit eine Vereinheitlichung möglich und auch notwendig ist, kann derzeit jedoch nicht abschließend beurteilt werden.

4 SKKM-5.2. INTENSIVIERUNG DER ORGANISATIONSÜBERGREIFENDEN AUSBIL-DUNG UND ÜBUNGEN

Empfehlung

Verpflichtende Schulungen von Katastrophenschutzadministratoren und -referenten sowie aller Einsatzlei-ter bei Katastrophen auf Gemeinde- und Bezirksebene an den Katastrophenschutzseminaren für Behörden und Einsatzorganisationen unter Ausnutzung länderübergreifender Synergien.

Die Qualität, die Effizienz und die Effektivität der Arbeiten der behördlichen Einsatzleitungen hatte nicht überall das gleiche Niveau: Ein einheitliches für die verantwortlichen Einsatzleiter/innen verpflichtendes Schulungsprogramm sollte erstellt und umgesetzt werden. Hier sind länderübergreifende Synergien zu nutzen

Verpflichtende Schulungen von Katastrophenschutzadministratoren und -referenten sowie aller Einsatzlei-ter bei Katastrophen auf Gemeinde- und Bezirksebene an den Katastrophenschutzseminaren für Behörden und Einsatzorganisationen unter Ausnutzung länderübergreifender Synergien.

BEWERTUNGSKRITERIEN

5umsetzung noch nicht begonnen

4umsetzung begonnen

3Teilweise

umsetzung

2Gute Umsetzung

1Sehr gute

umsetzung

1 Sehr gute umsetzung: vollständig / nahezu vollständig umgesetzt 2 Gute umsetzung: in wesentlichen Teilen umgesetzt 3 Teilweise umsetzung - weiterer Handlungsbedarf gegeben 4 umsetzung in die Wege geleitet / in geringem umfang umgesetzt: in strategischen/wesentlichen Berei-

chen / noch wesentlicher Handlungsbedarf gegeben 5 umsetzung noch nicht begonnen / keine umsetzung x umsetzung nicht mehr relevant

4.1 A-WuRDE DIE EMPFEHLuNG BIS HEuTE uMGESETZT BZW. WELCHE SCHRITTE WuR-DEN GESETZT?

Die in Flood Risk I und II (FR I und II) formulierten Empfehlungen können als weitgehend umgesetzt ange-sehen werden. Nicht zuletzt, weil durch die Großereignisse der letzten Jahre und die umsetzung der Hoch-wasserrichtlinie die Notwendigkeit von organisationsübergreifender Zusammenarbeit deutlich geworden ist. Katastrophenschutz wurde und wird seit langem als Querschnittsmaterie wahrgenommen und erfordert im Rahmen der Katastrophenschutzplanung stets die Einbindung aller Akteure.

Überblicksmäßig seien einige Meilensteine des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements mit Fokus auf Ausbildung und Übungen aufgezeigt. um Aus- und Fortbildung über Organisationsgrenzen

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KATASTROPHENMANAGEMENT | INTENSIVIERuNG DER ORGANISATIONSÜBERGREIFENDEN AuSBILDuNG uND ÜBuNGEN

hinweg leisten zu können, bedarf es an gemeinsamer Inhalte. Diese sollten von allen wesentlichen Akteuren des SKKM nicht nur mitgetragen sondern auch in die interne Organisation hingetragen werden. Anhand einiger Beispiele aus dem Ausbildungsprogramm des SKKM auf Bundes- und Landesebene, die tagtäglich geleistet werden, soll ein Einblick in die umfassenden Aktivitäten ermöglicht werden. Die Ausbildungen an der österreichischen Sicherheitsakademie, SIAK, zum Thema „Führungsverfahren im Katastropheneinsatz“ decken einen großen Teil der empfohlenen Maßnahmen bereits ab, wenngleich sie jedoch aufgrund der gege-benen Rechtslage nicht verpflichtend für Landes- und Gemeindebedienstete sein können.

Nachdem im Jänner 2004 durch einen Ministerratsbeschluss das „Staatliche Krisen- und Katastrophen-schutzmanagement“ (SKKM) von der Zuständigkeit des Bundeskanzleramt in die Zuständigkeit des Innen-ministerium erfolgte, war man bemüht durch Bildung von permanent eingerichteten SKKM Arbeitsgruppen die Zusammenarbeit von Bund und Ländern zu forcieren. Mit diesen Maßnahmen wurde den aktuellen Herausforderungen auf diesem Gebiet Rechnung getragen bzw. wurden neue organisatorische Rahmenbedin-gungen für ein effizientes gemeinsames Krisen- und Katastrophenmanagement des Bundes und der Länder gesetzt.

Der Schwerpunkt lag und liegt nach wie vor auf einer möglichst intensiven Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Einsatzorganisationen, Wissenschaft und Forschung sowie der Einbindung der Wirtschaft (Stich-wort: Kritische Infrastruktur). Bereits in der Prävention und Vorbereitung auf außerordentliche Ereignisse sollen sich die Akteure bestmöglich kennen lernen, Gefahren gemeinsam beurteilen und die notwendigen Planungen abstimmen. Durch die Einrichtung von permanenten SKKM Fachgremien aus ExpertInnen der Verwaltung und der Einsatzorganisationen wurde auch die Basis für die laufende Weiterentwicklung und An-passung der Grundlagen des SKKM geschaffen.

Eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen für ein effizientes Krisenmanagement ist ein gemeinsames Führungsverständnis. Die Fachgruppe „Ausbildung“ des SKKM hat daher dieses Thema mit Priorität bear-beitet und in einer zweijährigen Ausarbeitungsphase den kleinsten gemeinsamen Nenner sämtlicher Akteure des Katastrophenschutzes in eine österreichische „Richtlinie für das Führen im Katastropheneinsatz“3 2006 zusammengefasst. Die Publikation dieser Richtlinie 2006 ist durchaus als wichtiger Meilenstein im Staatli-chen Krisen- und Katastrophenschutzmanagement des Bundes und der Länder zu bezeichnen.

Das Ziel des Projektes eine einvernehmlich Grundlage für Führungsabläufe, Führungsorganisation und Füh-rungsmittel für alle maßgeblichen Behörden und Einsatzorganisationen zu schaffen ist aus heutiger Sicht gelungen. Mit der Richtlinie ist eine akkordierte Sprach- und Handlungsregelung erstellt worden, die das gemeinsame Einschreiten im Katastrophenfall erleichtern soll. In die Richtlinie sind vor allem das langjäh-rige Wissen und die Erfahrung zahlreicher Bundes- und Landesbehörden sowie der Einsatzorganisationen eingeflossen. Darauf gründet auch die hohe Akzeptanz dieser Richtlinie, die als Grundlage für viele Aus- und Fortbildungen für Mitglieder von Einsatzleitungen der Einsatzorganisationen und der Katastrophenschutz-behörden, aber auch von Bundesdienststellen und Infrastrukturbetreibern dient. Im Zuge des Kurses sind die KursteilnehmerInnen in einer winterlichen Katastrophenlage sowie in einer Hochwassersituation im alpinen Raum gefordert das Erlernte bzw. ihr mitgebrachtes Können anzuwenden.

Ein weiterer Ausbildungsschritt konnte durch die SKKM Fachgruppe „Ausbildung“ mit dem Modul „Recht-liche und Organisatorische Grundlagen“ 2010 realisiert werden. Ziel dieser Ausbildung ist das Schaffen eines gemeinsamen Grundverständnisses für das System des SKKM und seine rechtlichen und organisatori-schen Hintergründe, eingebettet in den Rahmen der föderalen Vielfalt des Katastrophenschutzmanagements.

Konkret bietet das BM.I mit Stand Oktober 2014 zwei Ausbildungsmodule in enger Kooperation mit Re-ferentInnen der Bundesministerien und der Bundesländer an der Zivilschutzschule/Sicherheitsakademie (SIAK)4 in Traiskirchen an.

3 http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Service/Richtlinie_fuer_das_Fuehren_im_Katastropheneinsatz.pdf4 http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_SIAK/fortbildung/files/Seminarkatalog_2014_elektronisch.pdf

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�� Modul 1: „Rechtliche und Organisatorische Grundlagen“, dreitägiger Grundkurs – Abhaltung drei Mal pro Jahr (bisher 11-mal abgehalten)

�� Modul 2: „Führen im Katastropheneinsatz“ (bis 2011 unter dem Titel „Workshop Integrierte Stabsar-beit“), viertägiger Kurs – Abhaltung zweimal pro Jahr (bisher 12-mal abgehalten)

Insgesamt konnten durch das BM.I mit unterstützung der Bundesländer bereits über 500 Führungskräfte an der SIAK trainiert werden. Die KursteilnehmerInnen sind angehalten die Kursinhalte im eigenen Wirkungs-bereich über deren Schulungseinrichtungen in die Breite zu tragen.

unter anderem ist es auch gelungen, dass Betreiber von bedeutenden kritischen Infrastrukturen wichtige Ele-mente der SKKM Richtlinie für das „Führen im Katastropheneinsatz“ in ihre Aufbau- und Ablauforganisati-onen für den Krisenfall übernommen haben. Dadurch wird im Katastrophenfall die Zusammenarbeit mit den zuständigen Katastrophenschutzbehörden und Einsatzorganisationen erleichtert.

Wie diese Schulungsinhalte im Behördenbereich auch bis auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene wei-terkommuniziert werden können, zeigt das Beispiel der Schulungsoffensive des Bundeslandes NÖ auf. Laut Aussage der zuständigen Abteilung haben speziell die großen Hochwasserereignisse auch in Niederöster-reich zur Forcierung und gleichzeitig zur Etablierung von Schulungs- und Übungstätigkeiten im Behörden-bereich geführt.

RAHMENBEDINGUNGEN AM BEISPIEL NIEDERÖSTERREICH

Bereits 2001, ein Jahr vor dem Katastrophenhochwasser an der Donau und am Kamp, wurde im Land NÖ im Bereich Katastrophenschutz der Grundstein für eine integrierte organisationsübergreifende Ausbildung von Behörden, Einsatzorganisationen und Infrastrukturbetreibern mit der Erstellung eines Handbuches für den Katastropheneinsatz gelegt. Erfahrene Offiziere aus Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und des Bundeshee-res haben die Landesbehörde bei der umsetzung unterstützt.

1. STABSAUSBILDUNG GRUNDKURS (35 ABHALTUNGEN MIT RUND 1250 TEILNEHMERINNEN)

Bereits Anfang 2002 wurde im Auftrag von Landesrat DI Josef Plank von der zuständigen Abteilung Feu-erwehr und Zivilschutz begonnen eine integrierte Stabsausbildung, die das Training von Stäben auf Be-zirksebene unter Einbeziehung aller Blaulichtorganisationen, des Österreichischen Bundesheeres und der wichtigsten Infrastrukturbetreiber vorsah, zu entwickeln. Grundlage bildete das o.g. Handbuch für den Katastropheneinsatz. Dieses Ausbildungsmodul sollte zwar im Herbst 2002 erstmalig durchgeführt werden, musste aber aufgrund des Hochwassers 2002 nach hinten verschoben werden. Im März 2003 fand der erste Kurs an der NÖ Landes-Feuerwehrschule in Tulln statt. Als Hauptszenario diente ein alpines unwetter- und Hochwasserszenario im Schneeberg-Raxgebiet im Bezirk Neunkirchen, das von der Feuerwehr übernommen und adaptiert wurde. Dieses Planspiel wird mit Stand 2014 nach wie vor in Form eines dreitägigen Ausbil-dungsmoduls als Grundkurs für alle Stabsmitglieder der Bezirksverwaltungsbehörden und Bezirkshaupt-städte sowie der Verbindungsorgane der Fachgruppe zweimal jährlich für je 30 Personen angeboten. Es dient dazu, das Stabspersonal auf rasche, zeitkritische Lageentwicklungen im alpinen Gelände unter Einbindung von Behörden auf Gemeinde, Bezirks- und Landesebene sowie aller Blaulichtorganisationen (inkl. Bergret-tung) und Infrastrukturbetreiber (z.B. EVN, ÖBB, APG, Landeskliniken-Holding) zu trainieren.

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Abbildung 2: integrierte Stabausbildung an der NÖ Landes-Feuerwehrschule in Tulln, TeilnehmerInnen aus Behörden, Einsat-zorganisationen, Infrastrukturbetreiber proben den Ernstfall, Foto: Abt. IVW4 – Feuerwehr und Zivilschutz

Dieses Ausbildungsmodul wurde 2006 an die Inhalte der SKKM Richtlinie für das Führen im Katastrophe-neinsatz angepasst. Mit diesem Ausbildungsschritt gelang die Etablierung eines einheitlichen Führungsver-ständnisses im Katastrophenfall. Bis Oktober 2014 konnten weit über 1000 Führungskräfte geschult werden.

2. STABSAUSBILDUNG FÜR FORTGESCHRITTENE

2009 und 2010 wurde in Kooperation mit der Abt. BD 3 (Abt. Hydrologie und Geoinformation), dem Magis-trat Krems, der Bezirkshauptmannschaft Krems, dem NÖLFV (Niederösterreichischer Landesfeuerwehrver-band), dem ÖRK (Österreichisches Rotes Kreuz), ASBÖ (Arbeiter und Samariterbund Österreich), Bergret-tung, Wasserrettung, Polizei und Österr. Bundesheer ein neues Planspiel „Hochwasser Krems“ ausgearbeitet, das seit Dezember 2010 zur Fortbildung von Führungskräften zur Anwendung kommt. Als Übungsraum dient die Donau zwischen Melk und dem Kraftwerk Altenwörth. Angenommen wird ein Hochwasser größer HQ 100 unter Berücksichtigung des Restrisikos (Versagen von Hochwasserschutzeinrichtungen, Anspringen von Überströmstrecken, etc.) und einer großen Anzahl von Betroffenen (Bevölkerung, Infrastruktur, Kran-kenhaus, Energieversorgung, Schulen, Firmen, Tourismuseinrichtungen, Schifffahrt, etc.). Bei dieser Ausbil-dung stehen die vollständige Anwendung des Führungsverfahrens, der Entscheidungsprozess, Vermeidung von Kardinalfehlern, sowie Maßnahmen zur Evakuierung von mehreren tausend Personen, aber auch die Versorgung und unterbringung im Mittelpunkt.

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Ausbildungsziele des Fortgeschrittenen Kurses sind:

�� Kennen der Aufbau- und Ablauforganisation der wichtigsten Partner im Staatlichen Krisen- und Katastro-phenschutzmanagement (SKKM)

�� Festigung (lt. SKKM Richtlinie, BM.I 2006)�� Führungsverfahren - Entscheidungsfindung�� Lagevorträge (zur Unterrichtung/Orientierung, Entscheidungsfindung, Dienstübergabe)�� Formulierung Behördenauftrag

�� Praktisches Anwenden der Führungsgrundsätze und des Führungsverfahrens des SKKM in komplexen Situationen mit dem Ziel einer raschen Entscheidungsfindung

Mit Stand Juni 2014 wurde dieses Übungsmodul 13-mal abgehalten und rund 250 Stabsmitglieder der NÖ Bezirkshauptmannschaften, sowie des Magistrats Krems geschult.

3. EINSATZLEITERTRAINING FÜR BEHÖRDLICHE EINSATZLEITER

Weiters wurde 2013 und 2014 seitens des Landes NÖ ein zweitägiges Einsatzleitertraining für Behördliche Einsatzleiter abgehalten. Alle Bezirkshauptleute und Stellvertreter haben diesen Kurs absolviert. Ziel dieser Schulung ist die behördlichen Einsatzleiter auf die physischen und psychischen Belastungen bei besonders komplexen und katastrophalen Schadensereignissen bestmöglich vorzubereiten.

4. AUSBILDUNG FÜR ÖRTLICHE EINSATZLEITUNGEN AUF GEMEINDEEBENE

Im Auftrag des Landes NÖ bietet der Niederösterreichische Zivilschutzverband basierend auf der SKKM Richtlinie und der landesgesetzlichen Vorgaben seit 2009 im Wesentlichen vier aufeinander abgestimmte Kurse für Mitglieder örtlicher Gemeindeeinsatzleitungen auf freiwilliger Basis an.

�� Modul Krisen- und Katastrophenschutzmanagement für Gemeinden – Risikoanalyse, Katastrophen-schutzplanung und Katastropheneinsatz

�� Modul – Datenbankschulung digitaler Katastrophenschutzplan�� Modul: praktisches Arbeiten in einer örtlichen Einsatzleitung auf Gemeindeebene mit Planspielen zum

Thema Hochwasser und Black out�� Ergänzende Schulungen bei Bedarf in Kooperation mit der Abt. Hydrologie und Geoinformation in Form

von Abendveranstaltungen zur optimalen Anwendung der Hochwasserprognosesysteme

5. ÜBUNGSKALENDER

Weiters betreibt die Abt. IVW4 des Landes in Kooperation mit den Bezirkshauptmannschaften einen Übungskalender, der auf der Homepage des Landes veröffentlicht wird, um einerseits Kenntnis über geplante Übungen zu erlangen, andererseits aber Partnerorganisationen die Möglichkeit zu bieten sich an Übungen zu beteiligen bzw. Beobachter zu entsenden.

SCHULUNGS- UND ÜBUNGSTÄTIGKEIT IN ÖSTERREICH

Katastrophenschutzübungen finden auf allen Verwaltungsebenen, aber auch innerhalb der Einsatzorganisatio-nen regelmäßig statt. Blickt man auf Österreich, finden im „Land der Freiwilligen“ fast täglich Übungen und Ausbildungen bei Einsatzorganisationen statt, um Einsatzkräfte aus- und fortzubilden. Bei den Katastrophen-schutzbehörden kann man aufgrund der gesetzlichen Regelungen davon ausgehen, dass bei der aktuellen An-zahl an Bezirksverwaltungsbehörden wöchentlich durchschnittlich 2-3 Katastrophenschutzübungen in Öster-

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reich stattfinden, die auf die Bewältigung von außergewöhnlichen Situationen ausgerichtet sind. Das Thema Hochwasser hat neben allen anderen Gefahren naturgemäß einen hohen Stellenwert. Drei Beispiele größerer Übungsvorhaben aus Salzburg, Tirol und Steiermark sollen die breite Palette der intensiven Übungstätigkeit in Österreich auf unterschiedlichen Ebenen verdeutlichen.

LANDESKATASTROPHENSCHUTZÜBUNG TIROL 2013

Übungsannahme waren auftretende Überschwemmungen, Vermurungen und Steinschläge nach starken Re-genfällen im Raum Pitztal und die damit verbundenen Stromausfällen und Verlegungen von Straßen und der Eisenbahnlinie. Neben dem Militärkommando, der Landespolizeidirektion und dem Land Tirol waren weiters der Landesfeuerwehrverband, das Rote Kreuz, der Samariterbund, die österreichische Wasserret-tung, die Bergrettung, die Leitstelle Tirol, die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik, die Tiroler Wasserkraft AG, die TINETZ - Stromnetz Tirol AG, die ÖBB-Infrastruktur und die A1 Telekom Austria AG eingebunden. Die Übung wurde vom Land Tirol, Abteilung Zivil- und Katastrophenschutz, organisiert und in Form eines Planspieles von über 100 Führungskräften der genannten Organisationen durchgeführt. Kon-zipiert und geleitet werden die Tiroler Landesübungen im jährlichen Wechsel zwischen dem Land Tirol, der Landespolizeidirektion Tirol und dem Militärkommando Tirol. Ein positives Beispiel für gelebte Zusammen-arbeit, die auch im Übungsbetrieb abgebildet werden kann.

Abbildung 3: Landeskatastrophenschutzübung Tirol 2013 – Überschwemmungen im Pitztal - Behörden, Einsatzorganisationen, Bundesheer und Infrastrukturbetreiber sind gefordert Fotonachweis: Bundesheer/Martin Hoerl

SALZBURG: TARANIS 2013

Eine Übung der besonderen Art fand im Juni 2013 im Bundesland Salzburg statt. Die von der EU ko-finan-zierte und vom Österreichischen Roten Kreuz federführend organisierte Katastrophenschutzübung „Taranis 2013“ stand ganz im Zeichen von Hochwasserkatastrophen und deren unmittelbaren Folgen auf die Bevöl-kerung. Im Vordergrund dieser internationalen Übung stand das Zusammenwirken der österreichischen Ka-tastrophenhilfsorganisationen mit Einsatzkräften aus dem Ausland. Für die Übung wurde ein Katastrophen-hochwasser der Salzach angenommen, das Schäden an Personen, Gebäuden und wichtiger Infrastruktur zur Folge hatte. So mussten neben den klassischen Sicherungs- und Pumparbeiten auch die Auswirkungen eines Chemieunfalles, Verkehrsunfälle, Brückenverklausungen, usw. bewältigt werden.

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ENNSTAL 2014, LÄNDERÜBERGREIFENDE KATASTROPHENSCHUTZÜBUNG DES ÖBFV

Rund 1000 Feuerwehrleute aus ganz Österreich waren Anfang Oktober 2014 im Ennstal bei der größten Ka-tastrophenschutzübung des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes (ÖBFV) im Einsatz. Hochwasser, Sturm, Waldbrand und unfälle mussten von den Katastrophenhilfseinheiten der Feuerwehr bewältigt werden.

SCHULUNGSANGEBOT DES ÖWAV

Der Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) hat ebenso die Initiative ergriffen und veranstaltet in enger Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Bundes, der Länder und der Feuerwehr Fortbildungen für Dammbetreiber. In diesem zweitätigen Kurs „Wartung und Betrieb von Hochwasserschut-zanlagen“ werden daher nach einer Einführung in die rechtlichen und technischen Grundlagen, die Betrieb-szustände „Normalfall“, „Hochwasserfall“ und „Katastrophenfall“ behandelt. Bisher konnten zehn Kurse abgehalten werden und TeilnehmerInnen von BetreiberInnen von Hochwasserschutzanlagen, Gemeinden, BürgermeisterInnen, Obleute und MitarbeiterInnen von Hochwasserschutz- und Erhaltungsverbänden, Pla-nerInnen, Behörden, Feuerwehrverbände, Bezirkshauptmannschaften aus ganz Österreich begrüßt werden5.

RECHTLICHE VERANKERUNG DER SCHULUNGEN UND ÜBUNGEN

Die Handlungsempfehlung der rechtlichen Verankerung von verpflichtenden Schulungen ist grundsätzlich in den Landesgesetzen umgesetzt. An ausgewählten Beispielen (Steiermark, Oberösterreich und Niederöster-reich) soll dies verdeutlicht werden.

STEIERMARK

Die umfassendsten rechtlichen gesetzlichen Regelungen betreffend Ausbildung und Übungen finden sich im steiermärkischen Katastrophenschutzgesetz und in der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Dezember 2000 über Vorbereitungsmaßnahmen zur Abwehr und Bekämpfung von Katastrophen.

Die Verordnung regelt sehr detailliert die Aus- und Fortbildung für Katastropheneinsatzleiter und die Mit-arbeiter im Bereich der psychosozialen und interkonfessionellen Betreuung sowie Krisenintervention. Im speziellen werden etwa die Schulungsinhalte für die Koordinierte Führung (Führungsverfahren) in der Ver-ordnung angeführt.

Übungen sind von den Bezirksverwaltungsbehörden und der Landesregierung einmal jährlich durchzufüh-ren. Das Zusammenwirken aller einzusetzenden Kräfte ist zu beüben. Ebenso wird auf die Beübung von größtmöglichen Schadenslagen und die erforderliche Dokumentation klar verwiesen.

NIEDERÖSTERREICH

Laut NÖ Katastrophenhilfefesetz (KHG) § 15 „Ausbildung“ hat für die Ausbildung in den Aufgaben des Katastrophenhilfsdienstes, soferne diese nicht durch bestehende Organisationen erfolgt, das Land zu sorgen. Die Durchführung von Einsatzübungen des Katastrophenhilfsdienstes hat die Bezirksverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit der Landesregierung anzuordnen.

In Niederösterreich wurde dieser gesetzlichen Verpflichtung seit 2005 zusätzlich durch eine interne Dienstan-weisung für Bezirkshauptmannschaften nachgekommen. Diese beinhaltet Durchführungsbestimmungen für Übungen und die Verpflichtung für Bezirkshauptmannschaften mindestens einmal pro Jahr eine Übung durchzuführen.

5 Quelle: ÖWAV

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OBERÖSTERREICH

Das Land Oberösterreich legt im Abs. (1) §12 des OÖ Katastrophenschutzgesetz fest, dass die Katastrophen-schutzbehörden auf Bezirks- und Landesebene dafür zu sorgen haben, dass für die im Katastrophenschutz tä-tigen Organe und Hilfsorgane des Landes und der Gemeinden entsprechende Schulungsangebote zur Aneig-nung der im Rahmen des Katastrophenschutzes notwendigen Kenntnisse zur Verfügung stehen. Sie können sich dazu des Oö. Landes-Feuerwehrverbandes bedienen.

Weiters hat laut Abs. (2) §12 der Oö. Landes-Feuerwehrverband jedenfalls unter Einbindung der Hilfsorga-nisationen des Katastrophenschutzes zumindest zweimal jährlich Katastrophenschutzseminare im Sinn des Abs. 1 für Organisationen des Katastrophenschutzes auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene abzuhalten.

§12 Abs. (3) legt fest, dass die behördlichen und technischen Einsatzleiter oder Einsatzleiterinnen und die Mitglieder der Stäbe auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene verpflichtet sind mindestens einmal die gemäß Abs. 2 angebotenen Katastrophenschutzseminare zu absolvieren.

Darüber hinaus haben laut §12 Abs. (4) die Katastrophenschutzbehörden unter Einbindung ihres Katastro-phenhilfsdienstes in regelmäßigen Abständen von nicht mehr als drei Jahren interne Fortbildungsveranstal-tungen zur Festigung der im Rahmen des Katastrophenschutzes notwendigen Kenntnisse durchzuführen.

Zusammenfassend kann hinsichtlich der Empfehlungen aus FR I und FR II festgehalten werden, dass durch die landesgesetzlichen Regelungen die Schulungs- und Übungstätigkeit, die Personengruppen und das orga-nisationsübergreifende Zusammenwirken in unterschiedlichsten länderspezifischen Ausprägungen ausfor-muliert sind und letztlich auch weitestgehend umgesetzt sind. Die angeführten Beispiele der Schulungs- und Ausbildungsaktivitäten auf Bundes-, Landes, Bezirks- und Gemeindeebene geben Zeugnis über die breitge-fächerte umsetzung in der Praxis.

4.2 B-Zu WELCHEN VERäNDERuNGEN HABEN DIE VERGANGENEN HOCHWASSERER-EIGNISSE IN IHREM SEKTOR/FACHBEREICH HINSICHTLICH DER SCHULUNGEN IN BE-ZUG AUF DAS (INTEGRIERTE) HOCHWASSERMANAGEMENT GEFÜHRT?

Grundsätzlich kann seitens des Katastrophenschutzes festgestellt werden, dass die Katastrophenhochwasse-rereignisse ab dem Katastrophenhochwasser 2002 nachweislich zu Veränderungen im österreichischen Ka-tastrophenschutz geführt haben. Die Ereignisse 2005 in Westösterreich, 2006 an der Thaya und March, das Katastrophenhochwasser an der Drau 2012, die unwettersommer 2009 und 2014 in Ostösterreich und immer wieder stattfindende kleinere lokale Ereignisse an Zubringern der Donau und an der Donau selbst haben den Nachklang des 2002 Ereignisses nachhaltig verlängert.

Neben den heimischen Hochwasserereignissen haben auch katastrophale Ereignisse im Ausland, bei denen teil-weise österreichische Einsatzkräfte in der Bewältigung eingebunden waren (z.B. Rumänien , Bulgarien, Bos-nien und Serbien 2014) einerseits zu neuen Erkenntnissen (Umgang mit großflächigen Überschwemmungen nach Dammbrüchen, Kriegsrelikte) geführt, andererseits die Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen und Vor-haltungen (z.B. Großpumpen) bestätigt. Der Standard berichtet am 22. Mai 2005 vom Auslandseinsatz österrei-chischer Feuerwehrkräfte und zitiert einen Feuerwehroffizier aus Niederösterreich: „Die Gesamtsituation mit den eingedeichten Ortschaften erinnert frappant an das Katastrophenhochwasser 2002 in Niederösterreich.“6

Nicht nur die Hochwasserereignisse selbst haben die Entwicklungen im Katastrophenschutz der letzten Jahre beeinflusst. Der mehrjährige Umsetzungsprozess der EU Hochwasserrichtlinie (HWR) in nationales Recht ging einher mit vielen interdisziplinären Workshops, Besprechungen, Konferenzen und Fachtagungen zum Thema Hochwasser. Das zuständige BMLFuW war bemüht, sämtliche Akteure in die nationale umset-zungsphase einzubinden. Dieser intensive Dialog stärkte ebenso die noch bessere Vernetzung zwischen den

6 Quelle: Standard vom 22.05.2005, 21.08h, http://derstandard.at/2053807

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präventiv ausgerichteten Behörden und Organisationen, wie etwa Schutzwasserbau, Wildbach- und Lawinen-verbauung, viadonau, aber auch mit den Katastrophenschutzbehörden und Einsatzorganisationen. Durch die von der EU HWR vorgegebenen regelmäßigen Berichtspflichten ist aus heutiger Sicht die Fortsetzung der interdisziplinären Dialoge weiter zu erwarten.

Auch die Diskussion rund um den Klimawandel sei als weiterer möglicher Faktor angeführt. Gerade wäh-rend und nach katastrophalen Hochwasserereignissen wurde medial, aber auch von politischer Seite der Kli-mawandel als möglicher Verursacher von Extremereignissen angesprochen.

Der Standard zitiert einen auf IPCC Modellen basierenden Forschungsbericht japanischer Forscher am 9. Juni 2013 im Anschluss an das Katastrophenhochwasser der Donau: „Insgesamt gehen die Wissenschaftler in 42 Prozent der untersuchten Landregionen von einem Anstieg der Häufigkeit von Hochwassern, in 18 Prozent von einer Abnahme aus. Die Fachleute: „Jahrhunderthochwasser-Ereignisse des 20. Jahrhunderts dürften entlang vieler der untersuchten Flüsse im 21. Jahrhundert alle zehn bis 50 Jahre auftreten.“ Das bedeute einen Anstieg der Zahl der Hochwasser-Ereignisse um zehn bis 30 Prozent. Der Effekt hänge di-rekt vom Ausmaß der eintretenden Erderwärmung ab. Der Weltklimarat geht zum Beispiel für Europa von einem Temperaturanstieg bis zum Jahr 2100 um zwei bis fünf Grad Celsius im Jahresdurchschnitt aus (APA, 9.6.2013).“7

Durch die kontinuierliche Auseinandersetzung mit den möglichen Auswirkungen des Klimawandels, aber auch der umzusetzenden österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel war und ist der Ka-tastrophenschutz als wichtiger Partner in dieser Diskussion gefordert.

Gerade die am Beginn des Kapitels 4. dargestellten Aktivitäten des Katastrophenschutzes auf Bundes- und Länderebene (Ausbildung und Übung) geben Zeugnis über die in der Realität stattfindende Vernetzung sämt-licher Akteure, die für ein zeitgemäßes, interdisziplinäres Hochwassermanagement erforderlich sind.

Was ist in ihrem Sektor/Fachbereich besser geworden? (z.B. Prozesse, Datengrundlagen, klare Verant-wortlichkeiten, Instrumente)

KLARE FÜHRUNGSSTRUKTUREN

Neben den gesetzlichen Regelungen in den Bundesländern hinsichtlich Ausbildungs- und Übungsaktivitäten führte vor allem die interdisziplinäre Erarbeitung der SKKM Richtlinie maßgeblich zu einem gemeinsamen Führungsverständnis und einem organisationsübergreifenden Zusammenwirken der Akteure.

Eine Evaluierung des Katastrophenhochwasser 2013 in Niederösterreich hat deutlich aufgezeigt, dass gerade die klaren Führungsstrukturen den Hochwassereinsatz erleichtert haben. Gerade durch wiederkehrende Schu-lungen und Übungen ist die Aufbau- und Ablauforganisation (Stabsgliederung) in den Katastrophenschutz-behörden und den Einsatzorganisationen klar kommuniziert worden. Dieses klare Bild nach dem Führungs-grundsatz „Einheit der Führung“ ermöglichte effiziente und klar geregelte Kommunikation zwischen den Katastrophenschutzbehörden von der Gemeindeebene bis auf Landes- und Bundesebene.

Welchen Einfluss hat die Umsetzung der EU Hochwasserrichtlinie in Bezug auf die Empfehlungen/ auf die Arbeiten in Ihrem Sektor/Fachbereich?

Neben der Intensivierung des Dialogs lieferte der durch die Hochwasserrichtlinie eingeleitete Prozess (von der Erstellung von Hochwasser Gefahrenkarten über Risikokarten bis hin zur Ausweisung der potentiell sig-nifikanten Risikogebiete) neue Grundlagen für den Katastrophenschutz. Diese Grundlagen unterstützen maß-geblich die Erstellung von spezifischen Maßnahmenplänen im Zuge der Katastrophenschutzplanung.

7 Quelle: http://derstandard.at/1369363149126/Klimawandel-fuehrt-zu-mehr-Hochwasser

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4.3 C-HABEN DIE VERGANGENEN HOCHWASSEREREIGNISSE AuS IHRER SICHT SEKTOR ÜBERGREIFEND IN BEZuG AuF INTEGRIERTES HOCHWASSERMANAGEMENT Zu VERäNDERuNGEN GEFÜHRT?

4.3.1 WAS HAT SICH IN DER SEKTORÜBERGREIFENDEN ARBEIT GEäNDERT? (ABLäuFE IN VERWALTuNG, FÖRDERuNG, FORSCHuNG, ETC.)

AUSWIRKUNGEN AUF DIE VERWALTUNG

Die Erkenntnisse der Hochwasserereignisse der letzten Jahre, aber auch die rechtlichen Verpflichtungen durch die Hochwasserrichtlinie haben dazu geführt, dass der Dialog zwischen den Akteuren der präventiv ausgerichteten Behörden (Wasserbau, Wildbach- und Lawinenverbauung, viadonau) mit den Akteuren der Ereignisbewältigung (Katastrophenschutzbehörden, Einsatzorganisationen) intensiver geworden ist.

SICHERHEITSFORSCHUNG

Die Installierung des Österreichischen Förderprogramms KIRAS8 durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) ist als Meilenstein der integrierten Sicherheitsforschung zu bezeich-nen und bietet auch die Möglichkeit im Bereich Hochwassermanagement Projekte einzureichen bzw. in wei-terer Folge umzusetzen. Das Österreichische Sicherheitsforschungsförderprogramm - KIRAS - unterstützt nationale Forschungsvorhaben, deren Ergebnisse dazu beitragen, die Sicherheit – als dauerhafte Gewährleis-tung eines hohen Niveaus an Lebensgrundlagen und Entfaltungsmöglichkeiten – für alle Mitglieder der Ge-sellschaft zu erhöhen. Die Sicherheitsforschung wird im Zuge des Förderprogrammes aus nationaler Sicht im Sinne multidimensional, langfristig, multidisziplinär und integrativ verstanden. Die Programmverantwortung für das KIRAS-Programm liegt beim BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technolo-gie). Das BMVIT hat die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) mit dem Programm- und Schirmmanagement für das KIRAS-Programm beauftragt.

FÖRDERPROGRAMM ZUR ERSTELLUNG VON HOCHWASSER SONDERKATASTROPHEN-SCHUTZPLÄNEN

Das Land NÖ hat 2009 beispielsweise mit der Novellierung der Förderrichtlinien des Wasserwirtschafts-fonds eine 2/3 Förderung für die Erstellung von Hochwasser – Sonderkatastrophenschutzplänen ins Leben gerufen. Ziel ist es, flussgebietsweise abgestimmte Alarmpläne für Gemeinden, Dammbetreiber und Einsatz-kräfte zu erstellen. Die Pläne enthalten sämtliche Maßnahmen für eine optimale Ereignisbewältigung sowie klare Melde- und Alarmierungswege (bezogen auf bestimmte Pegelstände). Im Rahmen dieser Projekte werden auch Restrisikobetrachtungen analysiert und die erforderlichen Maßnahmen bis hin zu notwendigen Evakuierungen ausgearbeitet. Seit 2009 konnten so am Beispiel Niederösterreich rund 30 Gemeindepläne für die Thaya und March, Kleine Erlauf, Pulkau und Ybbs realisiert werden. Die Pläne sind nach einem Muster der Landesregierung und des NÖ Landesfeuerwehrverbandes zu erstellen und treten erst nach erfolgreicher Beübung der betroffenen Gemeinden in Kraft.

4.3.2 WELCHEN EINFLuSS HAT DIE uMSETZuNG DER Eu HOCHWASSERRICHTLINIE IN BE-ZuG AuF DIE EMPFEHLuNGEN/ AuF DIE SEKTOR-/FACHGEBIETSÜBERGREIFENDEN ARBEITEN?

Durch intensive Einbindung aller Akteure konnte vice versa ein besseres Verständnis für die Bewältigungs-phase, aber auch für die Präventivphase hergestellt werden. Da Einsatzkräfte und Schutzwasserbauer, aber auch BetreiberInnen von Schutzanlagen in hoher Frequenz bei Besprechungen, Tagungen und gemeinsamen Schulungen/Übungen aufeinander trafen und treffen sind neue Formen der Zusammenarbeit entstanden. Ins-titutionalisierte Tagungen, Katastrophenschutztreffen, Sicherheitsstammtische oder gar Wettkämpfe, die Per-sonen mit ähnlichen Interessen gemeinsam verfolgen. Als positiver Beweis einer sehr engen Zusammenar-

8 http://www.kiras.at/

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beit sei der von der Gruppe Wasser des Amtes der NÖ Landesregierung organisierte Wasserbiathlon erwähnt, der Akteure aus dem Wasserbereich zum sportlichen Wettkampf in die „Holzzille“ (typisches Ruderboot an der Donau) bittet.

KOOPERATIONEN ZWISCHEN ORGANISATIONEN ZUR BESSEREN SENSIBILISIERUNG DER VERWALTUNG UND DER ÖFFENTLICHKEIT

Eine spezielle Kooperation ist im Rahmen eines Eu Projektes mit dem Ziel zur Stärkung der Resilienz und Awareness der Bevölkerung zwischen dem Roten Kreuz und dem NÖ Zivilschutzverband entstanden. Ge-meinsam haben ExpertInnen aus fünf Eu Mitgliedstaaten Konzepte für eine bessere Kommunikation von Selbstschutzinformationen an BürgerInnen entwickelt und bei sogenannten Mitmachtagen getestet. Richtiges Verhalten im Katastrophenfall, wie das Befüllen von Sandsäcken, Abdichten von Kellerfenstern und die Le-bensmittelbevorratung wurden spielerisch bei einem Mitmachtag in Hadres an der Pulkau im Bezirk Hollab-runn erfolgreich vermittelt.

TEAM ÖSTERREICH ALS ERFOLGSMODELL DER ENGEN EINBINDUNG VON FREIWILLIGEN

Beim Hochwasser 2013 stand das Team Österreich erfolgreich im Hochwassereinsatz. Seitens des Öster-reichischen Roten Kreuzes (ÖRK) wurde diese Idee in den letzten Jahren mehrfach ins Ausland exportiert (Deutschland, Tschechien, etc.). Im Rahmen dieser Projekte sind online Spiele für die jüngere Generation entstanden, die zu einer besseren Vorbereitung auf Katastrophenereignisse beitragen sollen. unter dem Namen „worst case hero“ kann man sein Wissen hinsichtlich Hochwasser testen.9

4.4 D-WELCHER uNTERSuCHuNGS- uND HANDLuNGSBEDARF BESTEHT AuS IHRER SICHT NOCH (IMMER)?

Sämtlicher Handlungsbedarf ist sektorübergreifend zu sehen, da Katastrophenschutz kaum für sich isoliert betrachtet werden kann.

�� Nutzung und umgang mit neuen, sozialen Medien in der Hochwasserprävention bzw. in der Hochwasser-bewältigung

�� Nutzung von neuen Fernerkundungsmethoden (Hinweis Projekt Airwatch - Luftgestütztes Aufnahme- und Überwachungssystem für sicherheitsrelevante Einsatzszenarien10) und Einbindung in Geographische Informationssysteme und Lageführungssysteme der zuständigen Stellen (Katastrophenschutzbehörden bzw. Einsatzorganisationen)

�� Nach einem Hochwasser werden zahlreiche untersuchungen, Evaluierungen von unterschiedlichsten Organisationen durchgeführt. So liegen Daten von historischen Ereignissen, vom aktuellen Ereignis auf allen Ebenen auf. Hilfreich wären einheitliche Dokumentationsmethoden und Datenbanken zur nachhalti-gen Sicherstellung von Daten bzw. Forschungsergebnissen (Schadensdatenbank, Fotodatenbank, Wasser-datenbank, Maßnahmendatenbank, Forschungsdatenbank)

9 http://apps.teamoesterreich.at/training/10 http://www.kiras.at/gefoerderte-projekte/detail/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=102&cHash=f11d1eef8c7cc35280371a3f64d0fff5

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KATASTROPHENMANAGEMENT | OPTIMIERuNG DER KOORDINATIONSSTRuKTuREN

5 SKKM-5.3. OPTIMIERUNG DER KOORDINATIONSSTRUKTUREN UND DER RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN

Empfehlung

Klärung der Zuständigkeiten und Kompetenzen sowie der zivilrechtlichen Verantwortung im Katastro-pheneinsatz. Die unlösbarkeit der derzeitigen Situation ergibt sich aus der Tatsache, dass das Katastro-phenschutzrecht eine Querschnittsmaterie ist und die Katastrophenschutzbehörde nicht von vornherein feststeht. Eine einheitlichen Organisationsstruktur für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und Einsatzorganisationen wird empfohlen.

Flächendeckende Erstellung von standardisierten Hochwasseralarmplänen beginnend bei der Normierung der Begrifflichkeiten in den unterschiedlichen Notfallplänen, um einen einheitliche Nomenklatur zu erreichen.

Automatisierung der Informationskette von den Oberliegern zu den unterliegern (z.B. Alarmierungsket-ten, Einsatzleitrechner).

Schaffung einer österreichweiten und einheitlichen Organisationsstruktur für die Zusammenarbeit zwi-schen den Behörden und Einsatzorganisationen, um besonders bei landesübergreifenden Katastrophener-eignissen eindeutige Zuordnungen für Zuständigkeiten und Kompetenzen zu erreichen.

Klärung und Festlegung zur Funktion und Stellung der Technischen Einsatzleitung im Katastrophenhilfs-dienst und der daraus resultierenden Verantwortung auch in Bezug zu den anderen in die Katastrophenab-wehrmaßnahmen eingebundenen Organisationen, Einsatzkräfte des Bundesheeres und Organe der Gen-darmerie.

Schaffung einer originären Katastrophenschutzbehörde durch verfassungsgesetzliche Bestimmungen. Da-durch könnte eine Bereinigung des ZuständigkeitsZuständigkeits- und Kompetenzdschungels im Katastro-pheneinsatz erfolgen. Der Landeshauptmann sollte als Koordinator und umfassender Entscheidungsträger in Krisen- und Katastrophenfällen delege ferenda zuständig sein.

Sicherstellung eines zentralen Ansprechpartners in der Obersten Wasserrechtsbehörde während eines Hoch-wassers. Entscheidungen auf lokaler Ebene haben Auswirkungen auf die oberste Wasserrechtsbehörde.

Die rechtlichen Grundlagen für Anordnungen der Behörde unter dem Aspekt des Artikels 18 B-VG zum Einsatz des Bundesheeres sind nicht eindeutig. Daher Schaffung von klaren rechtlichen Grundlagen, die Anordnungsbefugnisse eindeutig definieren.

Bei Gefahr im Verzug sollte der Eingriff in bestehende Wasserrechte im Interesse einer raschen und er-folgreichen Gefahrenabwehr (auch) als Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehlsund Zwangs-gewalt gestaltet werden. Als Vorbild für eine derartige Bestimmung könnten die differenzierten Regelun-gen des § 31 Wasserrechtsgesetz dienen.

Optimierung von Einsatzplänen und Evakuierungsmaßnahmen etc. durch Verbesserung im logistischen Ablauf (z. B. GIS-gestützte, kurzfristige Planung von hochwasserfreien Routen zu Einsatzorten)

Ereignisdokumentation als integrierter Bestandteil von Einsätzen.

Standardisierung von Hochwasseralarmplänen.

Einrichtung lokaler Naturgefahrenkommissionen (nach dem Vorbild der Lawinenwarnkommissionen).

Normierung der Begrifflichkeiten in den unterschiedlichen Notfallplänen, um eine einheitliche Nomenkla-tur zu erreichen.

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KATASTROPHENMANAGEMENT | OPTIMIERuNG DER KOORDINATIONSSTRuKTuREN

Institutionalisierung eines Hochwasserkrisenstabes für die Donau in der Zentralwarte im Kraftwerk Freu-denau (BMLFuW, WSD, AHP, Ländervertreter von Wien, NÖ und OÖ).

Klärung des Zuständigkeits- und Kompetenzdschungels im Katastropheneinsatz. Die unlösbarkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass das Katastrophenschutzrecht eine Querschnittsmaterie ist und die Katastro-phenschutzbehörde nicht von vornherein feststeht. Hier ist eine rechtliche Klärung dringend erforderlich.

Beseitigung der unsicherheiten bezüglich zivilrechtlicher Verantwortung: Eine Bereinigung dieses Zu-standes kann nach allgemeiner Ansicht nur dadurch erfolgen, dass eine originäre Katastrophenschutzbe-hörde durch verfassungsgesetzliche Bestimmungen geschaffen wird.

BEWERTUNGSKRITERIEN

5umsetzung noch nicht begonnen

4umsetzung begonnen

3Teilweise

umsetzung

2Gute Umsetzung

1Sehr gute

umsetzung

1 Sehr gute umsetzung: vollständig / nahezu vollständig umgesetzt 2 Gute umsetzung: in wesentlichen Teilen umgesetzt 3 Teilweise umsetzung - weiterer Handlungsbedarf gegeben 4 umsetzung in die Wege geleitet / in geringem umfang umgesetzt: in strategischen/wesentlichen Berei-

chen / noch wesentlicher Handlungsbedarf gegeben 5 umsetzung noch nicht begonnen / keine umsetzung x umsetzung nicht mehr relevant

5.1 A-WuRDE DIE EMPFEHLuNG BIS HEuTE uMGESETZT BZW. WELCHE SCHRITTE WuRDEN GESETZT?

Mehrere Empfehlungen aus FloodRisk I und II, die unter diesem Kapitel zusammenfasst werden, zielten im Wesentlichen darauf ab, bessere Organisationsstrukturen und bessere kompetenzrechtliche Grundlagen für die Arbeit von Behörden und Einsatzorganisationen im Katastrophenfall zu schaffen. Auch sollten Begriff-lichkeiten für die Katastrophenschutzplanung vereinheitlicht bzw. normiert sowie einheitliche Hochwasse-ralarmpläne flächendeckend erstellt werden. Dies sollte insbesondere für landesübergreifenden Katastrophe-nereignissen erfolgen, wobei u.a. die Schaffung einer originären Katstrophenschutzbehörde vorgeschlagen wurde, deren Funktion der Landeshauptmann übernehmen könnte.

Im untersuchungszeitraum sind in diesem Zusammenhang einige Verbesserungen fest-zustellen. In ein-zelnen Materiengesetzen des Bundes und der Länder sind diverse An-passungen erfolgt, die für das Kata-strophenmanagement zu Verbesserungen geführt haben. Die Bundesländer haben ihr Katastrophenschutz-recht laufend an neue Erfordernisse, etwa hinsichtlich der externen Notfallplanung für Seveso-Anlagen, angepasst. So hat das Bundesland Oberösterreich beispielsweise sein Katastrophenschutzgesetz im Jahr 2007 zur Gänze neu erlassen. Auf Bundesseite wäre die Wasserrechts-Gesetz-Novelle (WRG-Novelle) 2011 zur umsetzung der Eu-Hochwasserrichtlinie als wichtigste gesetzliche änderung zu nennen. Mit der SK-KM-Richtlinie für das Führen im Katastropheneinsatz und den seit 2006 durchgeführten Führungslehrgän-gen an der Sicherheitsakademie des BM.I wurde eine österreichweit einheitlich Organisationsstruktur für die Stabsarbeit von Behörden und Einsatzorganisationen vorangetrieben. Mit der ÖNORM S2304 „Integriertes Katastrophenmanagement-Benennungen und Definitionen“ wurden dies erstmals in einem österreichweiten Regelwerk definiert. Eine große Verfassungs- oder Bundesstaatsreform, die das Problem der Kompetenzzer-splitterung jedoch grundlegend beseitigen könnte, steht hingegen nach wie vor aus.

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KATASTROPHENMANAGEMENT | OPTIMIERuNG DER KOORDINATIONSSTRuKTuREN

ZU KOMPETENZZERSPLITTERUNG:

Die hinlänglich bekannte und in der Literatur mittlerweile mehrfach abgehandelte und beklagte Kompe-tenzzersplitterung im Katastrophenschutz ist im Wesentlichen durch die Systematik des Kompetenzkata-logs des B-VG begründet. Im Grundsatz ist hier seit 2005 keine änderung eingetreten. Eine Lösung der grundsätzlichen Problematik wäre nur in Form einer Neuverteilung von Kompetenzen bzw. im Rahmen einer Bundesstaatsreform, jedenfalls nur im Rahmen einer größeren Verfassungsänderung, möglich. Ent-sprechende Grundlagen wurden u.a. im Rahmen des Österreich-Konvents bzw. durch eine Arbeitsgruppe zur Bundesstaatsreform erarbeitet, jedoch kam es zu keiner abschließenden parlamentarischen Behandlung. Die Arbeitsprogramme der Bundesregierung haben vorgesehen, Vollzugsaufgaben im Katastrophenfall beim Landeshauptmann zu konzentrieren und so zumindest temporär eine originäre Katastrophenschutzbehörde für den Anlassfall zu schaffen. So sah etwas das Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2008-2013 vor, dass auf Landesebene dem Landeshauptmann zur Bewältigung von Krisen und Katastrophen temporäre Anord-nungsbefugnisse auch über bundesunmittelbare Einrichtungen im Rahmen ihrer originären Aufgabenberei-che einzuräumen sind, jedoch kam auch hier dieses Ziel nicht zur umsetzung.

5.2 B-Zu WELCHEN VERäNDERuNGEN HABEN DIE VERGANGENEN HOCHWASSERER-EIGNISSE IN IHREM SEKTOR/FACHBEREICH IN BEZuG AuF DAS INTEGRIERTE HOCH-WASSERMANAGEMENT GEFÜHRT?

In Hinblick auf die kompetenzrechtlichen und organisatorischen Grundlagen im Katastrophenmanagement haben die vergangenen Hochwasserereignisse keine maßgebli-chen rechtlichen Veränderungen nach sich gezogen. Hierzu ist aber auch anzumerken, dass Kompetenzabgrenzungsfragen im Zusammenhang mit der Abwehr von Gefahren und Beseitigung von Folgen von Hochwässern nicht zu den komplexesten zählen und die verfassungsmäßigen Zuständigkeiten hier vergleichsweise leicht nachvollziehbar sind. Die Rege-lungskompetenz des Bundes im Hochwasserschutz ist auf präventive Maßnahmen beschränkt, die Katast-rophenbewältigung fällt in die Landeszuständigkeit. Dagegen spricht auch nicht, dass etwa § 49 WRG eine Regelung über Hilfeleistungen in Notfällen aufweist (vgl. Bussjäger, 2003, Katastrophenprävention und Katastrophenbekämpfung im Bundesstaat). Dies ändert sich allenfalls dann, wenn infolge von Hochwässern auch andere Sachbereiche gefährdet werden (etwa Verkehrs- oder Industrieanlagen), die anderen Materienge-setzen unterliegen.

5.3 C-HABEN DIE VERGANGENEN HOCHWASSEREREIGNISSE AuS IHRER SICHT SEKTOR ÜBERGREIFEND IN BEZuG AuF INTEGRIERTES HOCHWASSERMANAGEMENT Zu VERäNDERuNGEN GEFÜHRT?

Diesbezüglich sind keine maßgeblichen Veränderungen eingetreten – siehe Beschreibung unter Punkt 5.4.

5.4 D-WELCHER uNTERSuCHuNGS- uND HANDLuNGSBEDARF BESTEHT AuS IHRER SICHT NOCH (IMMER)?

Eine Neuordnung und Verbesserung der Kompetenzgrundlagen für das Katastrophen-management ist nach wie vor anzustreben. Die komplexe Zuständigkeitsverteilung im Katastrophenschutz ist zwar für Experten nachvollziehbar, jedoch nicht für alle Rechts-anwender ausreichend transparent und nicht einfach genug unter Katastrophenbedingungen handhabbar. Das laufende Arbeitsprogramm der Bundesregierung sieht daher neuerlich vor, die Koordination im Katastrophenfall zu verbessern. Dies soll durch eine Kompetenz-zuordnung des übergeordneten länderübergreifenden Krisen- und Katastrophenmanagements zum Bund und eine umfassende Zuständigkeitskonzentration beim Landeshauptmann für Maßnahmen der Krisen- und Katastrophenkoordination im Sinn einer generellen Zuständigkeit zur Erlassung der erforderlichen Maß-nahmen erfolgen, soweit dies zur Abwehr eines offenkundigen, nicht wieder gutzumachenden Schadens für

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KATASTROPHENMANAGEMENT | OPTIMIERuNG DER KOORDINATIONSSTRuKTuREN

die Allgemeinheit oder zur Hilfeleistung während oder nach einem außergewöhnlichen Ereignis notwendig wird. Dies soll unter Entfall der derzeit vorgesehenen Einschränkung auf Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung geschehen; es soll nicht mehr darauf abgestellt werden, ob die Maßnahmen zu einer Zeit notwendig werden, zu der die obersten Organe der Verwaltung des Bundes wegen höherer Gewalt dazu nicht in der Lage sind; vielmehr soll der Landeshauptmann verpflichtet werden, unverzüglich das Einvernehmen mit den zuständigen obersten Organen der Verwaltung herzustellen. umsetzbar wäre dies durch eine entspre-chende verfassungsrechtliche Anpassung Ebenfalls wäre eine kontinuierliche Angleichung der Katastrophen-schutzgesetze der Länder erstrebenswert.

6 SKKM 5.4. INTENSIVIERUNG VON RISIKOANALYSEN ALS GRUNDLAGE FÜR KATASTROPHENSCHUTZPLANUNG

Empfehlung

Restrisiko: Identifizierung von Risikoflächen bei Versagen von Schutzeinrichtungen.

Analyse von besonderen Gefahrenstellen: In Zusammenarbeit mit der Bundeswasserbauverwaltung bzw. der Wildbach- und Lawinenverbauung soll in dem Planmaterial die Kennzeichnung von Brücken, Däm-men und anderen Gefahrenstellen erarbeitet werden, die bei einem Hochwasser ein Gefährdungspotenzial darstellen.

In Zukunft muss verstärkt darauf geachtet werden, dass wissenschaftlich fundierte Gefahrenzonenanaly-sen stets auch Eingang in die Katastrophenschutzpläne finden. Dabei muss es selbstverständlich werden, dass entsprechend der erkannten Gefahren zugleich auch die Notfallpläne mit den zu treffenden Maßnah-men und Benachrichtigungen Hand in Hand ausgearbeitet werden. Der Koordination muss hier ein zentra-ler Stellenwert eingeräumt werden.

BEWERTUNGSKRITERIEN

5umsetzung noch nicht begonnen

4umsetzung begonnen

3Teilweise

Umsetzung

2Gute umsetzung

1Sehr gute

umsetzung

1 Sehr gute umsetzung: vollständig / nahezu vollständig umgesetzt 2 Gute umsetzung: in wesentlichen Teilen umgesetzt 3 Teilweise umsetzung - weiterer Handlungsbedarf gegeben 4 umsetzung in die Wege geleitet / in geringem umfang umgesetzt: in strategischen/wesentlichen Berei-

chen / noch wesentlicher Handlungsbedarf gegeben 5 umsetzung noch nicht begonnen / keine umsetzung x umsetzung nicht mehr relevant

6.1 A-WuRDE DIE EMPFEHLuNG BIS HEuTE uMGESETZT BZW. WELCHE SCHRITTE WuRDEN GESETZT?

Die Risikoanalyse stellt im Krisen- und Katastrophenschutzmanagement den ersten Schritt dar, Gefahren strukturiert zu erkennen, zu beurteilen und notwendige Planungen davon abzuleiten.

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KATASTROPHENMANAGEMENT | OPTIMIERuNG DER KOORDINATIONSSTRuKTuREN

Aktuell wird in Österreich die Hochwassergefahr durch die Abflussuntersuchungen (HQ 30, 100, 300) des Schutzwasserbaus, die Gefahrenzonenpläne der Wildbach- und Lawinenverbauung und die Gefahren- und Risikokarten (für Gebiete mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko) nach den Vorgaben der EU Hoch-wasserrichtlinie bestmöglich dargestellt.

Die Zusammenarbeit zwischen den präventiv ausgerichteten Organisationen mit den Katastrophenschutzbe-hörden und Einsatzorganisationen ist in den letzten Jahren stets ausgeweitet worden. Die Wildbach- und Lawinenverbauung ist den Empfehlungen zur besseren Verwendbarkeit der Gefahrenzo-nenpläne für die Katastrophenschutzplanung mit einem neuen Passus in der Gefahrenzonenplanverordnung nachgekommen. Mit der Novellierung im Juni 2014 sind Gefahrenzonenplanungen laut §2 (3) so zu erstellen, dass sie als Grundlage für Planungen auf den Gebieten der Raumplanung, des Bauwesens sowie des Katastrophen-schutzes im Zusammenhang mit Evakuierungen, Verkehrsbeschränkungen oder sonstigen der Sicherung vor Hochwassergefahren dienenden Maßnahmen dienen.

Durch die Eu Hochwasserrichtlinie wurde für die Darstellung der Hochwassergefahr und das darauf abge-stimmte Hochwassermanagement ein gesetzlich verpflichtender Fahrplan mit eindeutigen Planungsinstrumen-ten vorgegeben. Der erste Arbeitsschritt „Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und Ausweisung von Gebieten mit po-tenziellem signifikantem Hochwasserrisiko (= Risikogebiete)“ beinhaltet die Analyse von bundesweit einheit-lichen und leicht verfügbaren Datensätzen zu vergangenen Hochwässern sowie zu Bevölkerung, Landnutzung, Infrastruktur, Gebäuden etc. Anhand dieser Grundlagen wurde eine Bewertung des Hochwasserrisikos durchge-führt und als Ergebnis 391 Risikogebiete bestimmt. Dieser Arbeitsschritt wurde im Jahr 2011 fertiggestellt.Im zweiten Arbeitsschritt wurden bis Ende 2013 für zumindest diese Risikogebiete Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten erstellt. Die Gefahrenkarten zeigen die Überflutungsflächen für drei unterschiedli-che Hochwasserwahrscheinlichkeiten und geben Auskunft über mögliche Wassertiefen und Fließgeschwindig-keiten während eines Hochwassers. Die Risikokarten verschneiden die Information aus den Gefahrenkarten mit Informationen zu Bevölkerung, Infrastruktur, Landnutzung sowie zu weiteren Schutzgütern und weisen damit auf mögliche Schäden an diesen Schutzgütern hin. Auf Grundlage der beiden ersten Arbeitsschritte werden bis Ende 2015 im dritten Arbeitsschritt sogenannte Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt. Im Rahmen dieser Pläne werden Ziele zur Risikoreduktion defi-niert, Maßnahmen zum Erreichen der Ziele ausgewählt, sowie die Rangfolge der umsetzung der Maßnahmen festgelegt. Der Schwerpunkt der Maßnahmen soll dabei auf Vermeidung, Schutz und Vorsorge gelegt werden. Die Ergebnisse aller drei Arbeitsschritte sind auf der Homepage des BMLFuW (http://wisa.bmlfuw.gv.at) öf-fentlich zugänglich.

Ergänzend zu den o.g. detaillierten Risikoanalysen zur Hochwassergefahr sei an dieser Stelle einerseits auf Entwicklungen auf europäischer Ebene, andererseits auf die Methoden der Bundesländer aus Sicht des Staat-lichen Krisen- und Katastrophenschutzes hingewiesen.

6.2 B-Zu WELCHEN VERäNDERuNGEN HABEN DIE VERGANGENEN HOCHWASSERE-REIGNISSE IN IHREM SEKTOR/FACHBEREICH IN BEZuG AuF DIE KATASTROPHEN-SCHuTZPLANuNG GEFÜHRT?

6.2.1 NATIONALE RISIKOANALYSE – EuROPARECHTLICHE VORGABEN

Der Rat Justiz und Inneres hat schon am 30.11/1.12. 2009 in seinen Schlussfolgerungen 15394/09 die Mittei-lung der EK KOM(2009) 82 endg./2 über ein „Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen“ als ersten Schritt auf dem Weg zu einem umfassenden und kohärenten Gemeinschaftsrahmen bzw. einer umfassenden und kohärenten Strategie für die Katastrophen-verhütung in der Europäischen union zustimmend zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig hat der Rat die Mitgliedstaaten aufgerufen, nationale Konzepte und Verfahren zur Risikobewältigung weiter auszuarbeiten;

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KATASTROPHENMANAGEMENT | OPTIMIERuNG DER KOORDINATIONSSTRuKTuREN

diese sollen Risikoanalysen einschließen, wobei die potenziell wichtigsten natürlichen und von Menschen verursachten Katastrophen abgedeckt und die künftigen Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigt werden sollen. Die Mitgliedstaaten wurden weiters aufgerufen, der Kommission Informationen über ihre größten Risiken zur Verfügung zu stellen, damit diese eine Übersicht über die größten Risiken erstellen kann, mit denen die Gemeinschaft in Zukunft konfrontiert sein kann.

Die Europäische Kommission hat in umsetzung dieser Ratsschlussfolgerungen Ende 2010 „Risk Assessment and Mapping Guidelines for Disaster Management“, SEC(2010) 1626 final, vorgelegt, auf deren Basis die Mitgliedstaaten nationale Risikoanalysen durchführen sollen. Am 11./12. April 2011 befasste sich der Rat für Justiz und Inneres neuerlich mit dem Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und nahm dazu weitere Schlussfolgerungen an. Demnach wurden die Mitgliedstaaten ersucht, der Kommission umfassende Informationen (Methodologie, Risikoszenarien) zur nationalen Risikobewertung zur Verfügung zu stellen.

Das Bundesministerium für Inneres, das in Österreich für die Koordination des Staatlichen Krisen und Katastrophenschutzmanagement (SKKM) zuständig ist, erarbeitete in Kooperation mit VertreterInnen der Ministerien, der Länder- und der Blaulichtorganisationen einen ersten Zwischenbericht über den Stand der nationalen Risikoanalyse, der dem Ministerrat zur Kenntnisnahme vorgelegt und der Europäischen Kommis-sion übermittelt wurde. Es handelt sich dabei noch nicht um eine nationale Risikoanalyse (Schutz vor Natur-katastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen), sondern um eine Beschreibung des Status quo und des Weges, der in Österreich zu einer nationalen Risikoanalyse führen soll. Der Bericht basiert auf dem derzeit vorhandenen Wissen über Risiken und Gefahren, die für eine Analyse auf gesamtstaatlicher Ebene relevant sind. Es baut auf den zitierten Einzelstudien, wissenschaftlichen Arbeiten und Expertenwissen sowie – soweit notwendig – auf qualifizierten Abschätzungen auf. Die Rechtsgrundlagen der Europäischen Union fanden in diesem Konzept entsprechende Berücksichtigung.

6.3 C-HABEN DIE VERGANGENEN HOCHWASSEREREIGNISSE AuS IHRER SICHT SEKTOR ÜBERGREIFEND IN BEZuG AuF KATASTROPHENSCHuTZPLANuNG Zu VERäNDE-RuNGEN GEFÜHRT?

6.3.1 TIROLER RISIKOANALYSE – VON uNISDR ALS WELTWEITES „ROLE MODEL“ AuSGE-ZEICHNET

Einige Bundesländer führen aus Sicht des Katastrophenschutzes vereinfachte Risikoanalysen auf Gemeinde-ebene durch, um Gefahren zu erkennen und zu beurteilen und in weiterer Folge Maßnahmen des Katastro-phenschutzes abzuleiten. Dabei kommen die unterlagen aus den o.g. untersuchungsmethoden zur Anwen-dung.

um die Gefahrenlage und Gefahreneinschätzung in die Katastrophenschutzpläne der Tiroler Gemeinden zu integrieren wurde vom Land Tirol das Interreg-Projekt „RIMAComm“ initiiert, welches in Zusammenarbeit zwischen dem Land Tirol – Abteilung Zivil- und Katastrophenschutz und alpS abgewickelt wird. In diesem Projekt wurde mit Hilfe des Risikoinformationssystems ORTIS ein zukunftsweisender Weg zur Risikoana-lyse im Katastrophenschutz auf kommunaler Ebene entwickelt. Der bisherige Erfolg des Projektes lässt sich nicht nur anhand des unzähligen positiven Feedbacks aus den Gemeinden darstellen, sondern auch an den Auszeichnungen durch die Vereinten Nationen festmachen. Die Projektmethode der Risikoanalyse auf kommunaler Ebene für den Tiroler Katastrophenschutz wurde im Rahmen der uNISDR Kampagne „Making Cities Resilient“ als weltweites „Role Model“ ausgezeichnet.

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KATASTROPHENMANAGEMENT | ERHALT DER FLäCHENDECKENDEN VERSORGuNG

6.4 D-WELCHER uNTERSuCHuNGS- uND HANDLuNGSBEDARF BESTEHT AuS IHRER SICHT NOCH (IMMER)?

Die aus FR I und FR II gelisteten Handlungsempfehlungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Weitere Empfehlungen lauten:

�� Erarbeitung einer weitgehend einheitlichen Methodik für die Durchführung von Risikoanalysen im Kata-strophenmanagement (Leitfaden)

�� Stärkere Berücksichtigung von Risikoszenarien in Katastrophenschutzplänen�� Periodische Überprüfung der Katastrophenschutzpläne in Gebieten mit potenziellem signifikantem

Hochwasserrisiko (Harmoniserung mit Risikomanagementplänen)�� Berücksichtigung von Restrisikoszenarien (Überlast- und Versagensfall von Schutzbauwerken)�� Untersuchungen der rechnerisch größtmöglichen Hochwasserabflüsse, um notwendige Katastrophen-

schutzmaßnahmen bestmöglich vorbereiten zu können�� Analysen und Darstellung von komplexen Flussabschnitten, um spezielle Effekte während eines Hoch-

wasserereignisses besser vorhersagen zu können (z.B. Auswirkungen von Überströmstrecken auf das Hauptgerinne für unterschiedliche Hochwasserwellen, Phänomene von sinkenden Pegelständen trotz An-stieg im Oberlauf, etc.) – Ziel sollte sein das System Fluss bestmöglich zu verstehen.

7 SKKM 5.5. ERHALT DER FLÄCHENDECKENDEN VERSORGUNG MIT ÜBERWIEGEND EHRENAMTLICHEN EINRICHTUNGEN

Empfehlung

Ein zentraler Aspekt - insbesondere für das Management von Naturkatastrophen - ist die flächendeckende Versorgung mit Einrichtungen des Katastrophenschutzes, die nur mit ehrenamtlichen Strukturen möglich ist. Der Aufrechterhaltung des ehrenamtlichen Engagements im Katastrophenschutz kommt daher länger-fristig eine wesentliche Bedeutung für den Erhalt der Qualität des gesamten Systems zu.

BEWERTUNGSKRITERIEN

5umsetzung noch nicht begonnen

4umsetzung begonnen

3Teilweise

umsetzung

2Gute Umsetzung

1Sehr gute

umsetzung

1 Sehr gute umsetzung: vollständig / nahezu vollständig umgesetzt 2 Gute umsetzung: in wesentlichen Teilen umgesetzt 3 Teilweise umsetzung - weiterer Handlungsbedarf gegeben 4 umsetzung in die Wege geleitet / in geringem umfang umgesetzt: in strategischen/wesentlichen Berei-

chen / noch wesentlicher Handlungsbedarf gegeben 5 umsetzung noch nicht begonnen / keine umsetzung x umsetzung nicht mehr relevant

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KATASTROPHENMANAGEMENT | ERHALT DER FLäCHENDECKENDEN VERSORGuNG

7.1 A-WuRDE DIE EMPFEHLuNG BIS HEuTE uMGESETZT BZW. WELCHE SCHRITTE WuR-DEN GESETZT?

�� Am 1.2.2008 trat das Rotkreuzgesetz in Kraft11. In diesem Bundesgesetz werden erstmals ausführlich die Stellung und Aufgaben (so z.B. bei Katastropheneinsätzen) des ÖRK dargestellt.

�� Aufnahme des Punktes „Entgeltfortzahlungen“ bei Freiwilligeneinsätzen im Katastrophenfall im Oberö-sterreichischen Katastrophenschutzgesetz. OÖ KHG

�� Aufstockung der Mittel des Katastrophenfonds aus der Feuerschutzsteuer auf 95 Millionen EuRO/Jahr�� §53b ASVG, Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Zuschüsse der Allgemei-

nen unfallversicherungsanstalt und der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau an Dienstge-ber/innen für Entgeltfortzahlung (Entgeltfortzahlungs-Zuschussverordnung).

�� Einführung der 5.5t Führerscheinregelung für Freiwillige, Freiwilligenbeauftragte, verstärkte Jugendar-beit,

7.2 B-Zu WELCHEN VERäNDERuNGEN HABEN DIE VERGANGENEN HOCHWASSERER-EIGNISSE IN IHREM SEKTOR/FACHBEREICH HINSICHTLICH DES EHRENAMTES IN BE-ZuG AuF DAS (INTEGRIERTE) HOCHWASSERMANAGEMENT GEFÜHRT?

7.2.1 FREIWILLIGENBERICHTE DES SOZIALMINISTERIuMS 2009

Laut Freiwilligenbericht des Sozialministeriums 2009 sind etwa 413.000 Personen freiwillig im Bereich der Katastrophenhilfe engagiert und es werden wöchentlich etwa 1,6 Millionen Stunden an freiwilliger Arbeit je Woche im Bereich der Katastrophenhilfe geleistet. Hierzu wird auch der Rettungsdienst hinzugezählt. Im Jahr 2009 gab es 4.527 freiwillige Feuerwehren und etwa 250.000 aktive Mitglieder. Das Rote Kreuz um-fasste mehr als 31.000 Freiwillige, gefolgt vom Samariter Bund mit über 4.100 Freiwilligen. Auch bei den Maltesern, den Johannitern und dem Grünen Kreuz leisten Freiwillige einen wichtigen Beitrag. Zusätzlich sind Freiwillige bei der Bergrettung (über 53.000 Personen) und Höhlenrettung (knapp 300 Personen) tätig.12 Die durchschnittliche Wochenstundenanzahl der Freiwilligen beträgt knapp weniger als 4 Stunden.

7.2.2 2011 EuROPäISCHES JAHR DER FREIWILLIGENTäTIGKEITEN

Der „1. Bericht zum freiwilligen Engagement in Österreich“ schafft eine wissenschaftliche Grundlage für die Freiwilligenpolitik, die seit dem uN-Internationalen Jahr der Freiwilligen 2001 zu einem wichtigen Po-litikfeld nicht nur in Österreich, sondern auch auf europäischer Ebene geworden ist. Dies verdeutlicht die Resolution des Europäischen Parlaments 2008 zur Anerkennung der „Freiwilligentätigkeit als Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt“ und der Beschluss der Europäische Kommission, das Jahr 2011 zum „Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeiten“ zu erklären. Das Eu-Jahr 2011 war ein großer Er-folg und gab einen wichtigen Impuls für das freiwillige Engagement in Europa.13

Der 2. Freiwilligenbericht des Sozialministeriums ist derzeit in Bearbeitung und wird auch die Entwicklung seit 2009 abbilden.

7.2.3 AM BEISPIEL DES FORSCHuNGSPROJEKTES VOICE

Das durch den Austrian Climate Research Programme (ACRP) geförderte Projekt VOICE - Freiwilligenar-beit im Katastrophenschutz – Neue Herausforderungen durch den Klimawandel14, beschäftigt sich mit den Herausforderungen ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer, welche das Rückgrat des Katastrophenmanage-ments in Österreich sind. Freiwillige sind als fixer Bestandteil in den Strukturen des Katastrophenschutzes verankert und gut in der lokalen Bevölkerung verwurzelt.

11 http://www.jugendrotkreuz.at/fileadmin/oejrk/Rotkreuzgesetz_18022008.pdf12 http://bmsk2.cms.apa.at/cms/site/attachments/3/4/0/CH0016/CMS1245323761951/freiwilligenbericht.pdf13 http://www.freiwilligenweb.at/index.php?id=CH107414 www.zukunft-katastrophenhelfer.at

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KATASTROPHENMANAGEMENT | ERHALT DER FLäCHENDECKENDEN VERSORGuNG

Sie stehen jedoch vor aktuellen und zukünftigen Herausforderungen: Bereits in den letzten Jahrzehnten stie-gen sowohl die Häufigkeit als auch die Schadensbelastungen aus Naturkatastrophen an. Im Vergleich zu den 1960er Jahren gibt es heute global rund dreimal so viele Extremereignisse mit achtmal so hohen Schäden (Welp et al. 2010)15. Als ursache werden unter anderem umwelt- und Klimaveränderungen vermutet. Laut IPCC (SREX 2013) 16 wird sich wahrscheinlich der Trend zu häufigeren und intensiveren Extremwetterer-eignissen auch in Zukunft fortsetzen.

Der Katastrophenschutz ist dadurch unmittelbar betroffen – beispielsweise durch häufigere Einsätze und die Schädigung katastrophenschutzrelevanter Infrastrukturen. Aufgrund von Sparmaßnahmen der öffentlichen Hand und auch eine geringere Bereitschaft zum langfristigen freiwilligen Engagement in der Bevölkerung ge-fährden die Fähigkeit der Einsatzorganisationen, die erforderlichen Arbeitsleistungen in Zukunft zu erbringen.

Das Forschungsprojekt VOICE untersucht derzeit pro-aktive und reaktive Anpassungsoptionen für den eh-renamtlichen Katastrophenschutz:

�� Welche veränderten Anforderungen ergeben sich für das Katastrophenmanagement aufgrund der Szena-rien des Klimawandels, der Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung?

�� Wie können Kosten und Nutzen der Freiwilligenarbeit im Katastrophenschutz umfassend bewertet werden?�� Können freiwillige Helferinnen und Helfer als Multiplikatoren für Risikokommunikation und Vorbeu-

gung/Vorsorge zu Naturkatastrophen handeln?

VOICE mündet in Maßnahmen- und Handlungsempfehlungen für Entscheidungs- und HandlungsträgerInnen im Katastrophenmanagement. Neben zentralen Ansatzpunkten zur Sicherung der formellen Freiwilligen-arbeit sind auch flankierende Maßnahmen dargestellt, die über die unmittelbare Freiwilligenarbeit hinaus-gehen. Vorsorgendes Handeln jeder Einzelnen / jedes Einzelnen kristallisiert sich bereits jetzt als wichtiger Aspekt heraus, um freiwillige Helferinnen und Helfer bestmöglich zu entlasten.Ein Teil der Handlungsempfehlungen aus VOICE betrifft unmittelbar den Erhalt des flächendeckenden Kata-strophenschutzes mit überwiegend ehrenamtlichen Einsatzkräften und betrifft folgende Punkte:

�� Rahmenbedingungen für Freiwilligenengagement verbessern und erhalten

Damit Freiwilligenengagement auch künftig als eine wesentliche Säule im Katastrophenschutz erhalten bleibt ist es notwendig, geeignete Voraussetzungen zu schaffen. Rechtliche Rahmenbedingungen müssen dem Wert von Freiwilligenarbeit entsprechen und förderliche Anreize sind zu setzen.

�� Freiwilligenengagement fördern und Attraktivität steigern

Aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen, demographischer Veränderungen und Abwanderung ist es jedoch bereits heute notwendig, Maßnahmen zu setzen, um die Motivation zum Freiwilligenengagement zu erhöhen.

Viele Freiwilligenorganisationen stehen vor der Herausforderung, ausreichend neue Mitglieder zu gewinnen. Gerade die körperlich belastbare Gruppe der 20-40jährigen ist häufig aufgrund beruflicher und privater Ver-pflichtungen sowie attraktiverer Möglichkeiten der Freizeitgestaltung kaum verfügbar.

�� Öffentlichkeitsarbeit und Recruiting

um Wert und Bedeutung des Freiwilligenengagements für die Bevölkerung sichtbar zu machen, ist entspre-chende Öffentlichkeitsarbeit erforderlich. Dadurch sollen Image, Wertschätzung, unterstützung und Verständ-nis für ehrenamtlich engagierte BürgerInnen gesteigert und gleichzeitig neue Mitglieder angeworben werden.

15 Welp, M., Gebauer, J., Lotz, W., Wurbs, S. (2010). Arbeitspapier zur Vorbereitung des Stakeholderdialogs zu Chancen und Risiken des Klimawandels – Versicherungen. Institut für ökologische Wirtschaftsforschung, Berlin; Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde.

16 IPCC (2013). Summary for Policymakers. In: Climate Change 2013: The Physical Science Basis. Contribution of Working Group I to the Fifth As-sessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change [Stocker, T.F., D. Qin, G.-K. Plattner, M. Tignor, S. K. Allen, J. Boschung, A. Nauels, Y. Xia, V. Bex and P.M. Midgley (eds.)]. Cambridge university Press, Cambridge, united Kingdom and New York, NY, uSA.

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KATASTROPHENMANAGEMENT | KONZEPT FÜR STRATEGISCH WICHTIGE RESSOuRCEN

7.3 C-HABEN DIE VERGANGENEN HOCHWASSEREREIGNISSE AuS IHRER SICHT SEKTOR ÜBERGREIFEND HINSICHTLICH DES EHRENAMTES IN BEZuG AuF INTEGRIERTES HOCHWASSERMANAGEMENT Zu VERäNDERuNGEN GEFÜHRT?

Besonders 2013: sozial media, mehr spontanes Engagement, die zusätzlich hinzukommen (zB. Selbstorganisation via Facebook, Team Österreich) - Mitgliederstruktur, Klärung

TEAM ÖSTERREICH

Im Team Österreich sind etwa 35.000 Personen angemeldet, die da sind, wenn sie gebraucht werden.17 Die Bilanz der „Team Österreich“- Hochwasserhilfe weist 3.250 Team Österreich Mitglieder im Einsatz bei Auf-räumarbeiten aus und mehjr als 3 millionen Euro Sachspendenhilfe aus.18

Seit 2002: Entwicklung von spezialisierten Teams (innerhalb der Wasser-, Bergrettung)

7.4 D-WELCHER uNTERSuCHuNGS- uND HANDLuNGSBEDARF BESTEHT AuS IHRER SICHT NOCH (IMMER)?

�� Entgeltfortzahlung ist weiterhin ein Diskussionsthema�� Verpflichtende Hepatitisimpfung bzw. Tragen der Kosten dieser ist noch unklar�� Arbeitszeitrechtliche Fragestellungen (Gleichstellung Arbeiter und Angestellte, Sonderurlaub, Freistel-

lungen)…

8 SKKM 5.6. KONZEPT FÜR STRATEGISCH WICHTIGE RESSOURCEN

Fragen der Vorhaltung von Ressourcen für den Katastropheneinsatz, die Gefahr von lokalen Ressourceneng-pässen und eines Optimierungsbedarfes hinsichtlich der Mittelausstattung wurden in Floodrisk I und II nicht behandelt. Es konnten somit auch keine Defizite in diesem Zusammenhang festgestellt werden und es gab daher diesbezüglich auch keine Empfehlungen. Die SKKM-Strategie 2020, an der sich dieses Kapitel von FloodRiskE orientiert, sieht hingegen einen Handlungsbedarf hinsichtlich der Erstellung eines bundesweiten Konzepts für die Ausstattung mit Einsatzressourcen vor. Dies soll sich jedoch nicht auf die Basisausstattung der Einsatzorganisationen beziehen, sondern nur auf strategisch wichtige Ressourcen, die bei größeren Ereig-nissen knapp werden könnten, und zwar sowohl für den nationalen wie auch für den internationalen Einsatz. Eine freiwillige Kooperation der Bundesländer und des Bundes zur Erstellung eines solchen Konzeptes auf Grundlage profunder Risikoanalysen sollte daher gemäß der SKKM-Strategie 2020 gesucht werden. Eine die Bundesländer übergreifende Ressourcenplanung sollte primär auf Ebene der Einsatzorganisationen, jedoch auf Basis von strategischen Zielvorgaben durch Bund und Länder erfolgen. Angesichts dieser Feststellungen in der SKKM-Strategie 2020 empfiehlt es sich, entsprechende Überlegungen auch in FloodRiskE aufzunehmen.

Grundsätzlich ist von einer hinreichenden Ausstattung des Katastrophenschutzes mit Einsatzressourcen auszugehen, wenngleich Rettungsorganisationen für die weitere Zukunft die Notwendigkeit von weiter gehenden Vorhaltungen sehen. Die Vorhaltung von Einsatzmitteln für die Katastrophenbewältigung ob-liegt grundsätzlich den Gemeinden und den Bundesländern. Organisatorisch wurde sie den Feuerwehren, Feuerwehrverbänden und Rettungsorganisationen und deren Verbänden übertragen, die entsprechende Vor-haltungen operativ durchführen. Auch einzelnen Bundesministerien, insbesondere dem BMLVS, kommen diesbezügliche Aufgaben zu, soweit entsprechende Zuständigkeiten bestehen Die grundlegende Ressourcen-ausstattung wird jedoch durch die Bundesländer über die Rettungs- und Feuerwehrgesetze geregelt und auf unterschiedliche Weise operativ gelöst. Für die Ausstattung der Ortsfeuerwehren und die Besorgung örtlicher 17 http://oe3.orf.at/teamoesterreich/stories/2605842/18 http://oe3.orf.at/teamoesterreich/stories/2591639/

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KATASTROPHENMANAGEMENT | KONZEPT FÜR STRATEGISCH WICHTIGE RESSOuRCEN

Aufgaben sind die Gemeinden verantwortlich, für den überörtlichen Feuerwehreinsatz werden vorwiegend aus Mitteln der Ortsfeuerwehren gesonderte Katastrophendiensteinheiten auf Bezirksebene gebildet, die nicht nur über Gemeindegrenzen, sondern auch über Bezirksgrenzen hinweg zum Einsatz kommen. Im Be-reich des Rettungswesens werden für Großunfälle und Katastrophen standardisierte Hilfseinheiten und Ein-satzmittel wie medizinische Großunfallsets (MEGuS) vorgehalten.

Für den Einsatz von Rettungs- und Feuerwehreinheiten über Bundesländergrenzen hinweg bestehen hinge-gen keine generellen Regelungen. Eine bundesweite bzw. Bundesländer übergreifende Ressourcenplanung existiert nicht bzw. nur subsidiär in Ausnahmefällen. So hat etwa das BM.I über Jahre hinweg mit Fördermit-teln in Zusammenarbeit mit dem ÖRK Reservekapazitäten an Zelten für die temporäre unterbringung von Personen im Katastrophenfall bzw. für internationale Hilfseinsätze aufgebaut. Im Zusammenhang mit der Euro08 wurden an strategischen Punkten Kapazitäten für die Verletztendekontamination nachgerüstet bzw. aufgebaut. Aus Mitteln des Katastrophenfonds des Bundes wird zudem laufend Katastrophenschutzgerät für die Feuerwehren finanziert. Der Gesamtbestand an Einsatzmitteln und dessen geographische Verteilung ist aber österreichweit nicht aktuell abrufbar.

Aufgrund der hohen Versorgungsdichte im Katastrophenschutz kam es in Österreich bislang zu keinen Ver-sorgungsengpässen, was aber einer Optimierung der Verteilung strategisch wichtiger bzw. potenziell knapper Ressourcen nicht a priori entgegensteht. In Hinblick auf Hochwasserkatastrophen wären solche Ressourcen etwa Hochleistungspumpen, unterbringungskapazitäten, Rettungsboote und andere Einsatzmittel. Es handelt sich dabei überwiegend um Ressourcen, die meist auch im Fall von internationalem Hilfeersuchen angefragt werden und wofür innerhalb des Europäischen unionsverfahrens für den Katastrophenschutz eigene Module gebildet und bei der Europäischen Kommission notifiziert werden. Auch Österreich hat etwa Module mit Hochleistungspumpen aus Beständen von Landesfeuerwehrverbänden als potenzielle Einsatzmittel für eu-ropäische Katastropheneinsätze notifiziert. Aus diesem Grund sind daher Synergien bzw. eine Optimierung hinsichtlich der Vorhaltung von Ressourcen für Auslandseinätze naheliegend.

Eine bundesweite Ressourcenplanung für knappe und somit strategisch wichtige Ressourcen kann grundsätz-lich dazu beitragen, dass Mehrfachvorhaltungen oder sonstige Ineffizienzen verhindert werden bzw. dass der Ressourceneinsatz im Hinblick auf das künftige Gefahrenspektrum insgesamt optimiert wird. Wenngleich in die grundsätzliche Planungshoheit und Ausstattungszuständigkeit der Bundesländer nicht eingegriffen wer-den kann und soll, wäre Optimierungspotenzial unter bestimmten Gesichtspunkten auszuloten.

�� Erfahrungen aus vergangenen Hochwasserkatastrophen sollten unter dem Aspekt evaluiert werden, inwie-weit ein überörtlicher bzw. Bundesländer übergreifenden Ressourceneinsatz erforderlich und bedeckbar war.

�� Eine nähere Definition bzw. ein Katalog von strategisch wichtigen Ressourcen wäre zu erarbeiten und ein bundesweiter Überblick über deren Vorhaltung und vorhandene Kapazitäten zu erstellen.

�� Der Einsatz von Bundesmitteln für Katastrophengerät aus dem Katastrophenfonds könnte sich längerfri-stig an gesamtstaatlichen Risikoanalysen bzw. Risikopotenzialen anstelle an bisherigen Verteilungsme-chanismen orientieren. Dies sollte insbesondere Ressourcen betreffen, die auch für internationale Ein-sätze vorgesehen sind. Die Verantwortlichkeit für die Verteilung der Mittel könnte dem BM.I übertragen werden, das auch für die Koordination der nationalen Risikoanalyse zuständig ist.

�� Für Einsätze über Grenzen der Bundesländer hinweg wären grundlegende Regelungen einschließlich der Kostentragung anzustreben.

EINHEITLICHE KOMMUNIKATION DURCH GEMEINSAMES FUNKNETZ

Ein wichtiges Führungsmittel für die Katastrophenschutzbehörden und Einsatzorganisationen stellt das Di-gitalfunksystem BOS Austria dar. In den bereits fertiggestellten Bundesländern Tirol, Wien und Niederöster-reich hat sich das System bei zahlreichen Hochwassereinsätzen bewährt. Detaillierte Analysen des BMI zur Auslastung des Netzes bei Großeinsätzen zeigen, dass das Netz den Belastungen und hohen Ansprüchen bei

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KATASTROPHENMANAGEMENT | KONZEPT FÜR STRATEGISCH WICHTIGE RESSOuRCEN

komplexen Schadenslagen mit erhöhtem Kommunikationsbedarf Stand hält und auch noch höhere Belastun-gen verkraften würde. Als Beispiel des hohen Nutzungsgrades sei erwähnt, dass in Niederösterreich aktuell 24 Organisationen mit über 17.000 Funkgeräten ihre Kommunikation auf dieses Medium abstützen und auch Bundesdienststellen, wie etwa das Bundesheer oder die Wildbach- und Lawinenverbauung, auch zukünftig diese Technik für die Kommunikation im Ereignisfall nutzen.

NEUES EINSATZGERÄT DER FEUERWEHREN FÜR DIE KATASTROPHENBEWÄLTIGUNG

Gerade die Auswirkungen der Hochwasserereignisse seit 2002 haben speziell bei den Österreichischen Feu-erwehren zur Nachrüstung von Einsatzgerätschaften geführt.

Als Beispiel seien die zwei Hochleistungspumpen (Pumpleistung ~900m³/h) des Salzburger Landesfeu-erwehrverbandes genannt, die im Rahmen des Eu Mechanismus als sogenannte „High capacity pumping (HCP)“ Module in Brüssel auch für internationale Einsätze eingemeldet sind.

Abbildung 5: Hochleistungspumpe des Salzburger Landesfeuerwehrverbandes im Übungseinsatz bei einer Katastrophenschutz-übung des ÖBFV im Ennstal im Oktober 2014, Foto: Abt. IVW4 Feuerwehr und Zivilschutz

Der NÖ Landesfeuerwehrverband startete gemeinsam mit dem Land NÖ nach dem Katastrophenhochwasser 2002 eine Beschaffungsaktion von Großpumpen und Notstromaggregaten. Mit Stand Oktober 2014 sieht das Konzept je Bezirk zwei Schmutzwasserpumpen SPA 200 mit einer Leistung von 200m³/h sowie je Lan-desviertel eine Hochleistungspumpe SPA 900 mit 900m³/h vor. Weiters sind je Bezirk mindestens ein Stück 150kVA Notstromaggregate stationiert mit deren Leistung einerseits wichtige Infrastrukturen des Landes versorgt werden können, aber speziell im Hochwasserfall weitere elektrisch betriebene Tauchpumpensys-teme betrieben werden können.

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KATASTROPHENMANAGEMENT | KONZEPT FÜR STRATEGISCH WICHTIGE RESSOuRCEN

GERÄTSCHAFTEN DES ÖSTERREICHISCHEN BUNDESHEERES FÜR DEN HOCHWASSEREINSATZ

Auch das Österreichische Bundesheer als wichtiger Assistenzleister und Partner für die Katastrophenschutz-behörden hat seine Assistenzleistungsfähigkeit an die Bedürfnisse bei Hochwassereinsätzen angepasst. So konnte beispielsweise nach einem Dammbruch beim Hochwasser in Dürnkrut im April 2006 das Faltstraßen-gerät zum Schließen von Lücken entlang eines Dammes eingesetzt werden. Der aufgeweichte Damm wurde mit der Faltstraße für Lastkraftwagen wieder befahrbar gemacht werden, um das notwendige Schüttmaterial zur Dammlücke zu transportieren. Für den Transport von sogenannten „Big Bags“ und Panzersperren zur Dammverstärkung haben sich die Transporthubschrauber „Black Hawk“ 2006 bewährt.

Abbildung 6: Modernes Einsatzgerät des Österreichischen Bundesheeres im Hochwassereinsatz, v.l.n.r. Black Hawk Transport-hubschrauber beim Marchhochwasser 2006, Pionierbrücke 2000 beim Kamphochwasser 2002, Faltstraße zur Dammbefesti-gung beim March-hochwasser 2006 (alle Fotos Bundesheer)

EINSATZ VON WÄRMBILDKAMERAS Das Hochwasser 2006 an der March mit drei großen Dammbrüchen hat zu weiteren Erkenntnissen geführt. Als Hilfsmittel für die Dammüberwachung wurden 2006 an der March Wärmebildkameras eingesetzt. Aufgrund vorhandener Temperaturunterschiede zwischen dem luftseitig auftretenden Sickerwasser und der Oberflächentemperatur des Dammes können Zonen mit stärkerem Durchfluss von Vernässungszonen mit ge-ringem Durchfluss unterschieden werden. Auch im Bereich von dichterem Grasbewuchs sowie im Zuge von Kontrollen in der Nacht wird das Erkennen von Sickerwasseraustritten durch den Einsatz von Wärmebildka-meras erleichtert. Der Einsatz von Wärmebildkameras aus der Luft, kombiniert mit einer Videoaufzeichnung, kann dazu beitragen, rasch einen Überblick über größere Dammabschnitte zu erhalten.

ADAPTIERUNG VON EINSATZKONZEPTEN ZUR DAMM- UND ORTSVERTEIDIGUNG

Das Hochwasserereignis 2002 und 2006 haben speziell in Niederösterreich Defizite im Umgang mit auf-geweichten Dämmen aufgezeigt. Damit im Hochwasserfall die Betreiber von Dämmen, Behörden, Sach-verständige und Einsatzkräfte optimal zusammen arbeiten können, wurde ein Handbuch erstellt, in dem praktische Empfehlungen für die Überwachung und die Verteidigung von Schutzdämmen bei Hochwasser dargestellt sind. Nach der Ausarbeitung des Handbuches durch univ.-Prof. DI Dr. h.c. mult. Heinz Brandl (Tu Wien), Ziviltechniker, Sachverständige des Landes und Wasserdienstspezialisten der Feuerwehr erfolgte eine Schulungsoffensive im Rahmen der Wasserdienstausbildungen bei den NÖ Feuerwehren. Zahlreiche In-formationsveranstaltungen wurden speziell für Dammbetreiber abgehalten und ein Hochwasserinformations-tag für ExpertInnen und die Öffentlichkeit abgehalten. Das brusttaschengroße Handbuch dient im Einsatzfall als Nachschlagewerk und steht gemeinsam mit einem Pflichtenheft für Dammbetreiber auf der Homepage des Landes NÖ zum Download kostenlos zur Verfügung.19

19 Download Handbuch Dammverteidigung (Land NÖ 2007) http://www.noe.gv.at/Umwelt/Wasser/Hochwasserschutz/Hochwasserschutz_Dammvertei-digung.html

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KATASTROPHENMANAGEMENT | GESTALTuNG uND NuTZuNG EuROPäISCHER uND INTERNATIONALER RAHMENBEDINGuNGEN

Abbildung 7: Wärmebildaufnahme im Zuge eines Hochwasserereignisses: die Magenta- bis Schwarzfärbung zeigt das durch-sickernde Fluss-wasser. Die in Bildmitte dargestellte Testperson sollte sich an die Oberkante der Wasseraustritte stellen, hat aber das bei Nacht höher ausgetretene Sickerwasser nicht erkannt (Foto: DI Matthias Stracke)

LAGERUNG UND EINSATZ VON SANDSACKERSATZSYSTEMEN

Die Hochwasserereignisse haben zum vermehrten Ankauf und der Einlagerung von sogenannten Sandsacksystemen (big bags) geführt. Diese Materialien ermöglichen den raschen Aufbau von temporären Dämmen bzw. sekundären Verteidigungslinien bei Gefahr eines Dammbruches. Beim Hochwasser 2013 wurde nahe Krems vorbeugend ein 2km langer Sekundärdamm mit Betonleitwänden und Big Bags erfolg-reich aufgebaut.

9 SKKM 5.7. GESTALTUNG UND NUTZUNG EUROPÄISCHER UND INTERNATIONA-LER RAHMENBEDINGUNGEN

Dieses Kapitel ist nicht Gegenstand der Inhalte aus FR-I-II und wird anderwärtig bearbeitet.

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KATASTROPHENMANAGEMENT | STäRKERE EINBEZIEHuNG VON FORSCHuNG uND ENTWICKLuNG

10 SKKM 5.8. STÄRKERE EINBEZIEHUNG VON FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Empfehlung

In Zukunft muss verstärkt darauf geachtet werden, dass wissenschaftlich fundierte Gefahrenzonenanaly-sen stets auch Eingang in die Katastrophenschutzpläne finden. Dabei muss es selbstverständlich werden, dass entsprechend der erkannten Gefahren zugleich auch die Notfallpläne mit den zu treffenden Maßnah-men und Benachrichtigungen Hand in Hand ausgearbeitet werden. Der Koordination muss hier ein zentra-ler Stellenwert eingeräumt werden.

BEWERTUNGSKRITERIEN

5umsetzung noch nicht begonnen

4umsetzung begonnen

3Teilweise

umsetzung

2Gute Umsetzung

1Sehr gute

umsetzung

1 Sehr gute umsetzung: vollständig / nahezu vollständig umgesetzt 2 Gute umsetzung: in wesentlichen Teilen umgesetzt 3 Teilweise umsetzung - weiterer Handlungsbedarf gegeben 4 umsetzung in die Wege geleitet / in geringem umfang umgesetzt: in strategischen/wesentlichen Berei-

chen / noch wesentlicher Handlungsbedarf gegeben 5 umsetzung noch nicht begonnen / keine umsetzung x umsetzung nicht mehr relevant

10.1 A-WuRDE DIE EMPFEHLuNG BIS HEuTE uMGESETZT BZW. WELCHE SCHRITTE WuR-DEN GESETZT?

Katastrophenmanagement wurde in Forschungsprogrammen (insbes. Sicherheitsforschung) stärker berück-sichtigt und es gibt zahlreiche Projekte, welche als Beispiele im Folgenden angeführt sind:

CONHAZ-PROJEKT („COST OF NATURAL HAZARDS“, COORDINATED ACTION IM RAHMEN DES 7 EU-FORSCHUNGSRAHMENPROGRAMMS, 2010-2012)

Kostenanalysen von Schäden, Vorsorge und Bewältigung von Naturgefahren lieferten wichtige Informatio-nen für Entscheidungsunterstützung und Politikentwicklung, in den Bereichen Risikomanagement von Na-turkatastrophen und Anpassungsplanung an den Klimawandel. Erhebliche unterschiede in den methodischen Ansätzen und der Terminologie bei Kostenanalysen von verschiedenen Naturgefahren und betroffenen Sek-toren erschweren derzeit die Entwicklung umfassender, robuster und verlässlicher Kostenschätzungen sowie Gefahren und Sektoren übergreifender Kostenvergleiche.

ConHaz erweiterte das Wissen zu Kostenanalysemethoden, welches erforderlich ist für integrierte Planun-gen, Kostenplanungen und politische Priorisierungen. um die erheblichen unterschiede bei den Kostenana-lysemethoden umfassend abzubilden, wurde vorhandenes Wissen zu Berechnungsmethoden für einzelne Kostentypen und deren Verwendung im Kontext verschiedener hydro-meteorologischer Naturgefahren ein-schließlich der Terminologie untersucht. Dieser Ansatz erlaubte die Identifizierung von Überschneidungen, Gemeinsamkeiten und Wissenslücken bei Kostenanalysen von Naturgefahren.20 21

20 https://www.gfz-potsdam.de/forschung/ueberblick/departments/department-5/hydrologie/projekte/abgeschlossene-projekte/conhaz/21 www.conhaz.org

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KATASTROPHENMANAGEMENT | STäRKERE EINBEZIEHuNG VON FORSCHuNG uND ENTWICKLuNG

MATRIX PROJEKT („NEW METHOGOLOGIES FOR MULTI-HAZARD AND MULTI-RISK AS-SESSMENT“, COORDINATED ACTION IM RAHMEN DES 7 EU-FORSCHUNGSRAHMENPRO-GRAMMS 2010-2013)22

Das Ziel des Projektes, ist es Methoden und Werkszeuge zu entwickeln, um unterschiedliche Naturgefahren innerhalb eines gemeinsamen Schemas zu bewerten. Dabei liegt der Fokus auf mulitiplen Risikotypen, und Risikoabschätzung, welche einerseits einen Vergleich der Risiken ermöglichen, sowie die Risikokaskade be-leuchtet als auch zeit-abhängige Verwundbarkeiten beachtet.

Dieser neue Ansatz wird mit den bestehenden verglichen und in einem Informations-technologie Rahmen anhand von Fallbeispielen wird dieser mulitple Risiko-Ansatz getestet.

PROJEKT AIRWATCH („LUFTGESTÜTZTES AUFNAHME- UND ÜBERWACHUNGSSYSTEM FÜR SICHERHEITSRELEVANTE EINSATZSZENARIEN“ KIRAS-FORSCHUNGSPROJEKT, PROGRAMMLINIE 3, DRITTER CALL:).

Während des Hochwassers 2013 konnte das Projektteam rund um DI Alexander Almer georeferenzierte Luftbilder den NÖ Katastrophenschutzbehörden und Einsatzorganisationen zur Verfügung stellen. Direkt im Landesführungsstab des Landes NÖ und des NÖ Landesfeuerwehrverbandes eingebunden fand angewandte Forschung im Realeinsatz statt.

„Über luftbildgestützte Informationsquellen hinaus wird im Projekt „AIRWATCH“ ein Konzept zur Integ-ration von Satellitenbilddaten entwickelt, wobei Erkenntnisse, die im Bereich der von der ESA (European Space Agency) und der europäischen Kommission ins Leben gerufene GMES – Initiative (Global Moni-toring for Environment and Security/Copernicus) gesammelt wurden, besondere Berücksichtigung finden. Schnittstellen zu Systemen der Bedarfsträger, wie das Führungsinformationssystem PHÖNIX (BMLVS), die GIS-Systeme der Länder bzw. Systeme der SKKM Strategie 2020 (BMI/Bundesländer) gewährleisten eine nachhaltige Nutzung des AIRWATCH-Systems sowie der gewonnenen Daten und Informationen (Quelle: Almer, Kiras Projekt Airwatch – Projektseite auf Kirasseite)23.

Projektabstract von der KIRAS-Homepage: Eine erfolgreiche Bewältigung von Krisensituationen und sicherheitsrelevanten Einsatzszenarien erfordert das frühzeitige Erkennen der Krisenlage sowie eine rasche Erfassung des Zustandes wichtiger Infrastruktur. Der Einsatz und die Zusammenführung neuer technischer Lösungen ist hierbei ein Schlüsselfaktor für eine effizientere bzw. gezieltere Unterstützung von zeitkritischen Entscheidungsprozessen im Krisenmanagement. Die Zielsetzungen bestehen insbesondere in der situations-angepassten, „echtzeitnahen“ Generierung von Information, dem Echtzeit-Austausch dieser Informationen unter Entscheidungsträgern und Akteuren mittels einer situations- und szenarien-angepassten Datenvernet-zung, einer automatisationsgestützten Datenprozessierung sowie in einem zielgruppen- und szenarien-orien-tiertes Einsatzmanagement.

Vor diesem Hintergrund wird im Projekt AIRWATCH ein luftgestütztes multifunktionales Führungs-unter-stützungssystem entwickelt, das einerseits das Katastrophenmanagement bei der Bewältigung von Naturge-fahren, insbesondere Hochwässern, und andererseits das Bundesheer bei der Einsatzvorbereitung wie auch im Assistenz- und Sicherungseinsatz unterstützt. Wesentliche Anforderungen der Bedarfsträger und Endnut-zer die im Projekt AIRWATCH realisiert werden sind die Integration einer multisensor Aufnahmeplattform (optische und thermale Sensoren), eine schnelle Verfügbarkeit von Daten durch eine leistungsfähige Daten-downlink–Komponente und eine echtzeitnahe Datenprozessierung (Orthobild-Erstellung, Bildanalysen, etc.) sowie eine szenario-angepasste unterstützung von Entscheidungsprozessen und standardisierte Schnittstellen zur Interaktion mit Systemen der Bedarfsträger. Dadurch wird ein situationsgerechtes und zeitrelevantes Lageverständnis auf Basis von georeferenzierten bzw. thematisch ausgewerteten optischen und thermalen Bilddaten ermöglicht.

22 www.matrix.gpi.kit.edu 23 http://www.kiras.at/gefoerderte-projekte/detail/projekt/airwatch/

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KATASTROPHENMANAGEMENT | STäRKERE EINBEZIEHuNG VON FORSCHuNG uND ENTWICKLuNG

Im Projekt AIRWATCH werden die im KIRAS-Projekt PuKIN entwickelten Technologien im erweiterten Kontext umgesetzt, optimiert sowie im Sinne eines multifunktionellen Systems an die ausgewählten Sze-narien angepasst. Die Flexibilität der Plattform wird demonstriert, indem die multispektrale Sensorik in die Plattform DA 42 MPP und in den Flugzeugtyp Pilatus des Bundesheeres integriert wird. Die geplanten Entwicklungen werden auf einer genauen Analyse der System- und Einsatzerfordernisse fundieren, welche in enger Abstimmung mit den Bedarfsträgern erhoben werden. Diese Organisationen werden AIRWATCH aktiv bei der Definition von Systemanforderungen, der System-Integration sowie der Implementierung von Demonstrationsszenarien unterstützen. Im Rahmen von szenarienorientierten Testflügen sowohl für den Ka-tastrophenschutz als auch für das Bundesheer wird eine gründliche Erprobung und Validierung der in AIR-WATCH entwickelten Technologien ermöglicht.

Innovationskern dieses Projektes ist ein rollenorientiertes Einsatzlagebild mit integriertem Entscheidungs-findungssystem nach den Prinzipien des Staatlichen Krisen- und Katastrophenmanagements (SKKM) sowie eine echtzeitnahe Übertragung und Verarbeitung von Sensordaten. Mittels einer multifunktionalen und mul-tisensoralen Aufnahmeplattform können sowohl die Präventions-, Erkundungs- und Einsatzphase (taktische Maßnahmen, Lageführung, permanentes Monitoring, Einleitung zeitgerechter Evakuierungen) als auch Eva-luierung, Schadensdarstellung und Reporting permanent aus der Luft unterstützt werden. Mit dem flexiblen Multi-Sensor-Aufnahme-system und einer leistungsfähigen Bild- und Datenübertragungstechnik ermöglicht AIRWATCH der Einsatzleitung, alle wichtigen Informationen von den Einsatzstellen vor Ort ständig online im Lage führungszentrum sowie in den Leitstellen zu verfolgen, um schnelle Entscheidungen treffen zu können. Über luftbildgestützte Informationsquellen hinaus wird in AIRWATCH ein Konzept zur Integration von Satellitenbilddaten entwickelt, wobei Erkenntnisse, die im Bereich der von der ESA und der europäi-schen Kommission ins Leben gerufene GMES – Initiative (Global Monitoring for Environment and Secu-rity) gesammelt wurden, besondere Berücksichtigung finden. Schnittstellen zu Systemen der Bedarfsträger, wie das Führungsinformationssystem PHÖNIX (BMLVS), die GIS-Systeme der Länder bzw. Systeme der SKKM2020 Strategie (BMI/Bundesländer) gewährleisten eine nachhaltige Nutzung des AIRWATCH-Sys-tems sowie der gewonnene Daten und Informationen.

10.2 B-Zu WELCHEN VERäNDERuNGEN HABEN DIE VERGANGENEN HOCHWASSERER-EIGNISSE IN IHREM SEKTOR/FACHBEREICH IN BEZuG AuF STäRKERE EINBEZIE-HuNG VON FORSCHuNG uND ENTWICKLuNG GEFÜHRT?

EU PROGRAMM COPERNICUS

Das europäische Erdbeobachtungsprogramm (ehemals GMES) hat sich gerade in den letzten Jahren durch ein-schlägige Forschung als wertvoller Datenlieferant für Katastrophenschutzeinrichtungen herauskristallisiert.

Für Einrichtungen des Katastrophenschutzes stehen Erdbeobachtungsdaten kostenlos zur Verfügung.

Mehr Informationen zum Service: http://www.copernicus.eu/pages-principales/services/emergency-management/

Nähere Informationen zu Kartenmaterialien für den Katastrophenschutz: http://emergency.copernicus.eu/mapping/copernicus-emergency-management-service#zoom=3&lat=54.53522&lon=2.39295&layers=T00000B0

EUROPEAN FLOOD AWARENESS SYSTEM (EFAS)

Seit Oktober 2012 läuft im Rahmen des Eu Copernicus Programmes auch das erste europaweite Hochwasse-rüberwachungs- und -vorhersagemodell. In enger Zusammenarbeit mit den Eu Mitgliedsstaaten erlaubt das Programm an den großen Flussläufen Prognosen bis zu zehn Tage in die Zukunft.24

24 https://www.efas.eu/

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KATASTROPHENMANAGEMENT | STäRKERE EINBEZIEHuNG VON FORSCHuNG uND ENTWICKLuNG

IDIRA – PROJEKT (UNTERSTÜTZUNG FÜR MULTINATIONALE KATASTROPHENHILFE / INTEROPERABILITY OF DATA AND PROCEDURES IN LARGE-SCALE MULTINATIONAL DISASTER RESPONSE ACTIONS, PROJEKT IM RAHMEN DES 7 EU-FORSCHUNGSRAHMEN-PROGRAMMS, 2011-2015)

www.idira.eu: Bisher fehlen in der Europäischen union Verfahren, Systeme und Instrumente im Katast-rophenmanagement, die die spezifischen Eigenschaften und Anforderungen von internationaler Zusam-menarbeit in Notsituationen berücksichtigen. Im Notfall müssen viele verschiedene Hilfsorganisationen zusammenarbeiten, die sich jedoch in vielerlei Hinsicht voneinander unterscheiden – sie verfügen über unterschiedliche technische Systeme, organisatorische Grenzen sowie sprachliche und kulturelle Barrieren; sie verfügen nicht über das gleiche Hintergrundwissen und kommen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Die bisherige Katastrophenhilfe (sowohl Technologie wie auch Ablauf) und zahlreiche EU-finanzierte Projekte liefern wertvolle Lösungen für einzelne Aspekte, aber es gibt kein Konzept zur unterstützung des gesamten Prozesses.

IDIRA entwickelt ein System von Technologien und Richtlinien, das bei multinationaler Katastrophenhilfe optimale Ressourcenplanung und Abläufe unterstützt – über nationale und organisatorische Grenzen hinweg. Die IDIRA-Tools, Schnittstellen und Verfahren werden flexible, interoperable Dienste für Daten-Integration, Austausch von Informationen, Ressourcenplanungs-und Entscheidungsprozesse bereitstellten und damit lo-kale und internationale Katastrophenhilfe-Einheiten und deren Entscheidungsträger unterstützen.

Im Projekt entsteht eine Rahmenarchitektur und eine prototypische Implementierung einer mobilen, integ-rierten Kommando-und Kontrollstruktur für umfangreiches Katastrophenmanagement. Vorhandene Ideen, Technologien und Standards sollen bestmöglich genutzt und verfügbare Lösungen mit neuen Komponenten ergänzt werden.

10.3 C-HABEN DIE VERGANGENEN HOCHWASSEREREIGNISSE AuS IHRER SICHT SEKTOR ÜBERGREIFEND HINSICHTLICH STäRKERER EINBEZIEHuNG VON FORSCHuNG uND ENTWICKLuNG IN BEZuG AuF INTEGRIERTES HOCHWASSERMANAGEMENT Zu VER-äNDERuNGEN GEFÜHRT?

VOICE (VOLUNTARY WORK IN DISASTER MANAGEMENT - CHALLENGES FOR ADAPTA-TION TO CLIMATE CHANGE, 2013-2015)

Details siehe SKKM-5.7

10.4 D-WELCHER uNTERSuCHuNGS- uND HANDLuNGSBEDARF BESTEHT AuS IHRER SICHT NOCH (IMMER)?

�� Bessere Auswertung und Dissemination/Diskussion von Forschungsergebnissen�� Einbeziehung von mehr Bedarfsträgern in die Formulierung und Aufbereitung von Forschungsfragen�� Aufbau von Forschungsabteilungen bei Dachverbänden von Blaulichtorganisationen, um bedarfsorien-

tierte Forschung & Entwicklung zu fördern und zu optimieren.

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KATASTROPHENMANAGEMENT | OPTIMIERuNG DES EINSATZES FINANZIELLER MITTEL

11 SKKM 5.9. OPTIMIERUNG DES EINSATZES FINANZIELLER MITTEL

Empfehlung

Die Hochwasserkatastrophe im August 2002 hat gezeigt, dass neben vielen anderen Problemen die Klä-rung von Zuständigkeiten bei der Tragung von Kosten ein vorrangiges Ziel sein muss.

Finanzierungsmodell: Die Fragen, wie die finanzielle Abgeltung von Tätigkeiten privater Organisationen abzulaufen hat, ist zu klären. Generell muss abgeklärt werden:

Klärung der Frage der Refinanzierung Vorsorge im Budget des Landes durch eine jährliche Dotierung einer Voranschlagstelle oder Schaffung eines Landeskatastrophenfonds analog dem Katastrophenfonds des Bundes.

�� Neu aufzunehmen die Forderung 1: Anpassung des Katastrophenfonds, damit auch im Sinner der Prä-vention private Vorsorge finanziert wird. Hier ist darauf zu achten, dass zu einer Bundesweit einheitli-chen Förderregelung kommt.

�� Neu aufznehmen die Forderung 2: bundesweite Schadensdatenbank.

Vorsorge im Budget des Landes durch eine jährliche Dotierung einer Voranschlagstelle oder Schaffung eines Landeskatastrophenfonds analog dem Katastrophenfonds des Bundes. Klärung mit allen Bundesländern, da scheinbar unterschiedliche Auszahlungsmodalitäten praktiziert werden.

BEWERTUNGSKRITERIEN

5umsetzung noch nicht begonnen

4umsetzung begonnen

3Teilweise

umsetzung

2Gute Umsetzung

1Sehr gute

umsetzung

1 Sehr gute umsetzung: vollständig / nahezu vollständig umgesetzt 2 Gute umsetzung: in wesentlichen Teilen umgesetzt 3 Teilweise umsetzung - weiterer Handlungsbedarf gegeben 4 umsetzung in die Wege geleitet / in geringem umfang umgesetzt: in strategischen/wesentlichen Berei-

chen / noch wesentlicher Handlungsbedarf gegeben 5 umsetzung noch nicht begonnen / keine umsetzung x umsetzung nicht mehr relevant

11.1 A-WuRDE DIE EMPFEHLuNG BIS HEuTE uMGESETZT BZW. WELCHE SCHRITTE WuRDEN GESETZT?

In Floodrisk I wurden große Schwierigkeiten hinsichtlich der finanziellen Abgeltung von Kosten für aufgewen-dete Leistungen für den Katastropheneinsatz geortet. ursachen für diese Schwierigkeiten wurden besonders darin gesehen, dass man mit hoheitlichen Anordnungen mitunter mehreren Gefahrenbereichen begegnen will und somit mehrere Gesetze von einer einzigen Anordnung betroffen sein können. So zeigten sich bei der Eva-kuierung von Personen, der Rettung von Tieren, der Bergung von Sachgütern, der Sprengung von Dämmen u.a. keine eindeutigen Zuständigkeiten hinsichtlich der Kosten. um eine sachgerechte Rechnungsabwicklung zu ermöglichen, wurde es für notwendig erachtet, festzustellen, in welcher Funktion und in Vollziehung welchen Gesetzes die Behörde tätig jeweils geworden ist. Als alternativer Lösungsvorschlag wurde auch die Einrichtung eines „Finanztopfes“ erwähnt, aus dem die Kosten abgedeckt werden könnten. In Floodrisk II wurde diese Pro-blematik jedoch nicht mehr gesondert aufgegriffen, es finden sich diesbezüglich keine weiteren Empfehlungen.

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KATASTROPHENMANAGEMENT | EINBEZIEHuNG VON BEVÖLKERuNG uND WIRTSCHAFT

Die Frage, welche Gebietskörperschaft welche Kosten im Zusammenhang mit hoheitlichen Anordnungen zu tragen hat, ist zunächst mit der Frage der Zuständigkeitsverteilung bzw. der hoheitlichen Zuständigkeit für Maßnahmen der Gefahrenabwehr und Katastrophenbewältigung eng verknüpft und nur über diese Frage lösbar, da sich mit der Klärung der Zuständigkeit für die angeordnete Maßnahme auch die Frage der Kostentragung klärt. Die Einführung von gesonderten Finanzinstrumenten zur Deckung von Einsatzkosten über den Katastro-phenfonds hinaus wurde in weiterer Folge, auch nach dem Hochwasser vom Juni 2013 nicht mehr gefordert.

Der Katastrophenfonds des Bundes hat sich als effizientes Finanzinstrument sowohl für die Finanzierung von Präventiv- und Vorsorgemaßnahmen wie auch für die Schadensbeseitigung und Wiederherstellung er-wiesen. Mit § 9 Abs 2 Z 2 FAG 2008 wurde die Möglichkeit geschaffen, dass bei Erschöpfung der Rücklage des Fonds der Abzug von den Ertragsanteilen des Bundes an der Körperschaftsteuer für die Abgeltung von Schäden durch Beschluss der Bundesregierung so weit erhöht werden kann, als dies zur Abgeltung der Schä-den zusätzlich erforderlich ist. Limitiert ist dies mit 1,1 % des Nettoaufkommens an Einkommensteuer ohne Kapitalertragsteuer II und an Körperschaftsteuer (Aufstockungsbetrag).

Mit der Einführung des Solidaritätsfonds der Europäischen union kann, wenn die Schäden die jeweiligen Schwellwerte überschreiten, auch dieses Finanzinstrument in Anspruch genommen werden. Mittel aus dem Fonds können auch für die teilweise Bedeckung von Einsatzkosten herangezogen werden.

Wenngleich die Priorität des vorbeugenden Schutzes vor Naturgefahren nicht zur Diskussion steht, so sollte doch die strategische Ausrichtung der Katastrophenfondsmittel im Hinblick auf mögliche Optimierungen evaluiert werden. Die Mittelaufteilung ist seit 1986 nur geringfügig bzw. in besonderen Anlassfällen ad-aptiert worden. Das Regierungsprogramm der XX. GP sah daher bereits vor, die Anwendungsbereiche im Hinblick auf eine Professionalisierung des SKKM zu flexibilisieren. Es sollte daher geprüft werden, ob die derzeitige Aufteilung der Mittel des Katastrophenfonds auf (infrastrukturelle) Prävention und (operative) Vorsorge - zumindest in Teilbereichen - überdacht werden sollte bzw. ob nicht im Hinblick auf die mögliche Überschreitung von Bemessungsereignissen eine stärkere Gewichtung der Katastrophenvorsorge einschließ-lich der privaten Vorsorge als Fondszweck erfolgen sollte.

12 SKKM 5.10. EINBEZIEHUNG VON BEVÖLKERUNG UND WIRTSCHAFT

Empfehlung

Ausbau der Alarmierungsketten im Wege der Feuerwehren, die dann gemeinsam mit den Gemeinden und Bezirken eine weitergehende lokale Warnung der Bevölkerung vornehmen.

Zur besseren Information der Bevölkerung ist der Aufbau eines Info-Call-Centers anzustreben.

Einbindung des Rundfunks und des Fernsehens zur Verbreitung von einheitlichen und abgestimmten In-formationen für die Bevölkerung (BeispielKöln: hier sind Vertreter der Medien direkt in der Hochwasser-schutzzentrale vor Ort).

Überprüfung der Möglichkeiten der SMS-Technologie, im Anlassfall hör- und lesbare Informationen zu senden. Da auch hier eine österreichweite Lösung sinnvoll erscheint, wird vorgeschlagen, damit das zuständige Bundesministerium zu befassen.

Aufzeichnung und Aktualisierung von Erfahrungen aus vergangenen Katastrophen über die zu warnenden Bewohner im Gefahrenbereich auf Gemeindeebene.

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KATASTROPHENMANAGEMENT | EINBEZIEHuNG VON BEVÖLKERuNG uND WIRTSCHAFT

BEWERTUNGSKRITERIEN

5umsetzung noch nicht begonnen

4umsetzung begonnen

3Teilweise

Umsetzung

2Gute umsetzung

1Sehr gute

umsetzung

1 Sehr gute umsetzung: vollständig / nahezu vollständig umgesetzt 2 Gute umsetzung: in wesentlichen Teilen umgesetzt 3 Teilweise umsetzung - weiterer Handlungsbedarf gegeben 4 umsetzung in die Wege geleitet / in geringem umfang umgesetzt: in strategischen/wesentlichen Berei-

chen / noch wesentlicher Handlungsbedarf gegeben 5 umsetzung noch nicht begonnen / keine umsetzung x umsetzung nicht mehr relevant

12.1 A-WuRDE DIE EMPFEHLuNG BIS HEuTE uMGESETZT BZW. WELCHE SCHRITTE WuR-DEN GESETZT?

12.1.1 DIE ROLLE DER SOZIALEN MEDIEN

Die Ereignisse der letzten Jahre haben deutlich die Rolle der sozialen Medien aufgezeigt. „uS-Behörden ma-chen es vor: Im Katastrophenfall nutzen sie soziale Netzwerke, um Bürger zu informieren und Hilfe zu koor-dinieren.“ titelte die Zeit online am 17. April 2013, während die Katastrophenschutzbehörden in Deutschland und Österreich diesbezüglich sehr zurückhaltend agieren.25

Katastrophenschutzportale von internationalen Anbietern wie beispielsweise „google crisis response“ oder „google crisis map“ sind bemüht Daten von offiziellen Stellen, aber auch von der breiten Öffentlichkeit in Karten und Informationsportalen zu aggregieren und wieder für die Öffentlichkeit darzustellen. Mit dem Slogan „The web is looking out for you“ werden Apps und Zivilschutzinformationen von google beworben.26

Auch beim Hochwasser 2013 wurden Informationen zum Hochwasser (Pegelstände, Prognosen), aber auch Aufrufe zur Mithilfe bei Aufräumarbeiten über soziale Medien teilweise von Privaten aber auch von Einsatz-kräften kommuniziert.

Im Bereich der Katastrophenbewältigung und der Nutzung sozialer Medien liegen im deutschsprachigen Raum erst wenige Erfahrungen vor. Hier gilt es zukünftig die Expertise auszubauen und Konzepte für den umgang mit sozialen Medien zu erarbeiten.

25 Quelle: Die Zeit online: http://www.zeit.de/digital/2013-04/krisenmanagement-usa-deutschland-twitter-facebook26 https://www.google.org/crisisresponse/

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KATASTROPHENMANAGEMENT | EINBEZIEHuNG VON BEVÖLKERuNG uND WIRTSCHAFT

12.2 D-WELCHER uNTERSuCHuNGS- uND HANDLuNGSBEDARF BESTEHT AuS IHRER SICHT NOCH (IMMER)?

12.2.1 THEMA RESTRISIKO

Wenn Hochwasserstände über den Bemessungsereignissen von Schutzbauten zu liegen kommen oder aufge-weichte Dämme brechen sind die Katastrophenschutzbehörden und Einsatzorganisationen besonders gefor-dert. Die extremen Hochwasserereignisse der letzten Jahre haben aber schon zu einem wesentlich besseren Verständnis des Restrisikobegriffs beigetragen. So konnten einige örtliche Katastrophenschutzpläne schon auf Versagens- bzw. Überlastfall adaptiert werden. um die Auswirkungen auf das Hinterland besser einschät-zen zu können sind aufwendige Simulationen notwendig. Hier ist auch zukünftig eine enge Abstimmung zwischen Katastrophenschutzbehörden und Dammbetreibern notwendig. Dazu zählen vor allem klare Ab-sprachen, wer welche Daten liefert und welche Annahmen für Versagen- und Überlastfälle festgelegt werden. Wissenschaftliche Empfehlungen für die Dimensionierung von möglichen Dammbreschen bei Dammbrü-chen sowie zeitliche Verläufe und die Größe von Hochwasserwellen wären hilfreich.

Abbildung 4: Thema Restrisiko - mobiler Hochwasserschutz in Krems beim Hochwasser 2002 – durch die Auflage von Sandsä-cken konnte ein Überströmen der Anlage verhindert werden – (Foto: NÖLFV)