Förderfibel 2016/2017 - Der Ratgeber für Unternehmen und ... · gramms „Transfer Bonus“ um...

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Europäische Struktur- und Investitionsfonds Förderfibel 2016/2017 Der Ratgeber für Unternehmen und Existenzgründungen www.ibb.de

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Europäische Struktur- und Investitionsfonds

Förderfibel 2016/2017

Der Ratgeber für Unternehmen und Existenzgründungen

www.ibb.de

Förderfibel 2016/2017

Der Ratgeber für Unternehmen und Existenzgründungen

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GeleitwortDer Boom der Berliner Wirtschaft setzt sich fort – und das über alle Branchen hin-weg: Industrie und Bau, Handel und Tourismus und nicht zuletzt der starke Dienst-leistungsbereich sind zentrale Konjunktur- und Wachstumsmotoren der Stadt. In Berlin werden mehr Unternehmen gegründet als in jedem anderen Bundesland. Mit 40.000 neuen Unternehmen pro Jahr und einer Selbstständigenquote von 14 Prozent ist Berlin unangefochten Deutschlands Gründerhauptstadt. Gleichzeitig erweist sich Berlin als Boomtown bei neuen Jobs. Mit mehr als 40.000 neuen Ar-beitsplätzen und einem Jobwachstum von mehr als drei Prozent legte die sozial-versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb des vergangenen Jahres in keinem anderen Bundesland so stark zu wie in Berlin. Und die hohe Arbeitskräftenachfrage der Unternehmen spricht auch weiterhin für einen anhaltenden Jobaufbau in der Hauptstadt.

Berlin ist im Hinblick auf Stand und Zukunftsperspektiven der Digitalisierung der Wirtschaft, die immer umfassender alle Wirtschafts- und Lebensbereiche erfasst, in einer hervorragenden Position: Moderne und wettbewerbsfähige Unternehmen treffen auf eine große Dichte an exzellenten außeruniversitären Forschungsein-richtungen und Hochschulen sowie auf ein wachsendes internationales Fachkräfte-potenzial. Nicht nur in den zehn Zukunftsorten werden gezielt Bildung, Forschung, Start-ups und etablierte Unternehmen miteinander vernetzt.

Mit diesem Potenzial besitzt Berlin aktuell die Chance, seinen Platz unter den führenden deutschen und europäischen Wirtschaftsstandorten einzunehmen. Wirtschaftspolitisch arbeiten wir kontinuierlich daran, die Rahmenbedingungen für unternehmerisches Engagement in Berlin zu verbessern und zukunftsgerecht auszugestalten. Mit der Mittelstandsoffensive 2016 haben wir bereits einen ent-scheidenden Schritt in diese Richtung getan: Durch das neu aufgelegte Programm „Berlin Innovativ“ und den erweiterten „KMU-Fonds“ sowie die Ergänzung des Pro-gramms „Transfer Bonus“ um eine „Digitalisierung-4.0-Variante“ kann ab sofort auch die Umsetzung von digitalen Lösungen und Geschäftsmodellen schnell und unbürokratisch unterstützt werden. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wurde bereits 2015 für digitale Geschäfts-modelle geöffnet. Damit wurde eines der wichtigsten Förderinstrumente für Ber-liner Unternehmen an den digitalen Wandel angepasst. Unternehmen mit neuen, softwarebasierten Geschäftsmodellen finden nunmehr im Rahmen des Programms Berücksichtigung.

Die beiden erfolgreichen Risikokapitalfonds „VC Fonds Kreativwirtschaft“ und „VC Fonds Technologie“ sind mit einem Gesamtvolumen von 100 Millionen EUR neu auf-gelegt. Zusammen mit privaten Kapitalgebern und einem Gesamtinvestitionsvolu-men von bis zu 265 Millionen EUR können so junge und innovative Berliner Start-ups aus der Technologie- und Kreativwirtschaft gezielt bei ihrem Wachstums- und Internationalisierungskurs unterstützt werden.

Welche Förderangebote am besten zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passen, dafür bietet die Förderfibel eine erste Orientierungshilfe. Darüber hinaus stehen Ihnen natürlich Ansprechpartnerinnen und -partner in meiner Verwaltung und bei der Investitionsbank Berlin für persönliche Gespräche gerne zur Verfügung.

Cornelia Yzer

Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung des Landes Berlin

5Einleitung Geleitwort und Vorwort

VorwortBerlin hat sich in den zurückliegenden Jahren zu einem Magneten für junge und kreative Gründer aus aller Welt entwickelt. In einer Studie des US-Datendienst-leisters Compass hat die Stadt 2015 den Sprung unter die zehn weltweit besten Standorte für Start-up-Unternehmen geschafft. Noch besser sieht es in der Kate-gorie „Wachstumspotenzial“ aus. Hier liegt Berlin weltweit sogar auf Platz 1. Und: Bis 2020 könnten Start-ups rund 40.000 neue Arbeitsplätze in der Stadt schaffen.

Damit die wirtschaftliche Dynamik aber nicht erlahmt, sondern sich weiterentwi-ckelt, müssen die Unternehmen noch mehr investieren. Dabei spielen unter an-derem die richtigen Informationen über Investitionshilfen eine wesentliche Rolle. Genau zu diesem Zweck gibt es die Förderfibel, deren aktuelle Ausgabe 2016/2017 Sie in den Händen halten.

Seit Jahren erstellen wir diese Broschüre gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, den in Berlin ansässigen Geschäfts-banken sowie weiteren Organisationen mit Standortverantwortung für Berlin. Inzwischen ist sie zu einem unverzichtbaren Ratgeber rund um das Thema „Wirt-schaftsförderung“ geworden.

Dieses ausgezeichnete Kompendium kann aber immer nur eine erste Informati-onsquelle sein. Den realen Ansprechpartner kann sie nicht ersetzen. Diesen finden Sie in der Investitionsbank Berlin. Egal, ob es um Gründer- und Unternehmensfi-nanzierung geht oder um Spezial-Coachings, bei der IBB sind Sie an der richtigen Adresse. Wir bieten Ihnen das passgenaue Produkt für Ihr Vorhaben. Dazu zählt neben Darlehen und Zuschüssen auch VC-Kapital, das gerade bei der Finanzierung von Technologieunternehmen von großer Bedeutung ist. Über den VC Fonds Tech-nologie Berlin sowie den VC Fonds Kreativwirtschaft Berlin beteiligt sich die IBB Beteiligungsgesellschaft an jungen Berliner Technologie- und Kreativunterneh-men mit Wachstumspotenzial.

Im Interesse der vielen Unternehmerinnen und Unternehmen bauen wir auch unsere Zusammenarbeit mit den Geschäfts- und Förderbanken kontinuierlich aus. Ein aktuelles Beispiel ist unser Programm „Berlin Innovativ“, bei dem die IBB zusätzlich als Risikopartner der Hausbank zur Verfügung steht, um die Finanzie-rungsbereitschaft für innovative Unternehmen mit geringen Besicherungsmög-lichkeiten zu erhöhen. Darüber hinaus stellt das Land Berlin der IBB zusätzliche Mittel für den „KMU-Fonds“ bereit, um der guten Nachfrage nach Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen weiter in ausreichendem Maß nachkommen zu können.

Wie gewohnt finden Sie auf unserer Internetseite den sogenannten „Förderfin-der“. Über dieses Tool erhalten Sie nähere Informationen über unsere Service- und Produktpalette. Es dient damit zur Orientierung, kann aber ebenso wie die För-derfibel ein persönliches Beratungsgespräch nicht ersetzen. Kommen Sie also zu uns in die IBB, unsere Beraterinnen und Berater unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben.

Dr. Jürgen Allerkamp

Vorsitzender des Vorstandes der Investitionsbank Berlin (IBB)

Einleitung

Geleitwort / Vorwort

Geleitwort Cornelia Yzer, Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung in Berlin 4

Vorwort Dr. Jürgen Allerkamp, Vorsitzender des Vorstandes der Investitionsbank Berlin (IBB) 5

Inhaltsverzeichnis 6

Allgemeine Nutzertipps / Erste Anlaufstellen

Tipps zum Gebrauch der Förderfibel 10

Erste Anlaufstellen 11

Die Förderprogramme im tabellarischen Überblick

Existenzgründungen 12

Investitionen und Betriebsmittel 13

Technologie, Forschung und Entwicklung 14

Arbeitsmarktpolitische Förderung 15

Beratung und betriebliche Weiterbildung 16

Die Förderprogramme

Förderprogramme: Existenzgründungen

BBB-Start! Coachingprogramm für Existenzgründer 18

Berlin Start 19

Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg 20

ERP-Gründerkredit – StartGeld 21

ERP-Gründerkredit – Universell 22

ERP-Kapital für Gründung 23

Gründungszuschuss 24

Meistergründungsprämie 25

Inhaltsverzeichnis

6

Dieses Angebot ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet.

Dieses Angebot wird von der EU (ko)finanziert.

Einleitung Inhaltsverzeichnis 7

Förderprogramme: Investitionen und Betriebsmittel

Agrar-Bürgschaft 28

BBB-Express! 29

Berlin Kapital 30

Berlin Kredit 31

Beteiligungen der MBG 32

Bürgschaft ohne Bank (BoB) 33

Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite 34

Bürgschaften für Leasingfinanzierungen 35

ERP-Beteiligungsprogramm 36

ERP-Regionalförderprogramm 37

Filmproduktion: Filmförderung und Standortmarketing 38

Filmproduktion: Zwischenfinanzierung 39

Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen 40

GRW Gemeinschaftsaufgabe 41

Handwerker-Sofortkredit 42

IBB-Wachstumsprogramm 43

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital 44

KapitalPLUS 45

KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren 46

KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse 47

KfW-Programm Erneuerbare Energien 48

KfW-Umweltprogramm 49

KfW-Unternehmerkredit 50

KMU-Fonds 51

KMU-Fonds – Mikrokredite bis 25 TEUR 52

Liquiditätshilfen BERLIN 53

Mikromezzaninfonds Deutschland 54

Programm für Internationalisierung (PfI) 55

Sofortkredit für Kaufleute 58

VC Fonds Kreativwirtschaft Berlin 59

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Förderprogramme: Technologie, Forschung und Entwicklung

Berlin Innovativ 62

Design Transfer Bonus 63

ERP-Innovationsprogramm 64

ERP-Startfonds 65

EXIST-Forschungstransfer 66

EXIST-Gründerstipendium 67

Förderinitiative KMU-innovativ des BMBF 68

High-Tech Gründerfonds 69

Horizont 2020 70

INNO-KOM-Ost / Innovationskompetenz-Ost 72

Pro FIT-Frühphasenfinanzierung 73

Pro FIT-Projektfinanzierung 75

Programm Innovationsassistent/-in 77

Service für Technologietransfer und Cross-Innovation 78

Transfer BONUS 79

VC Fonds Technologie Berlin 80

WIPANO – Förderung von Patentierung und Verwertung 81

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) 82

Förderprogramme: Arbeitsmarktpolitische Förderung

AFBG / Meister-BAföG 84

Arbeits- und Ausbildungsplätze für Schwerbehinderte 86

Ausbildungszuschuss 87

Berliner Jobcoaching bei Unternehmen 88

Eingliederungszuschuss nach §§ 88 ff. SGB III 89

Einstiegsqualifizierung nach § 54 a SGB III 90

Landeszuschuss des Landes Berlin für KMU 91

Lehrgangskosten der beruflichen Weiterbildung 92

WeGebAU nach §§ 81 ff. und § 131 a SGB III 93

8

Dieses Angebot ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet.

Dieses Angebot wird von der EU (ko)finanziert.

Einleitung Inhaltsverzeichnis 999999

Förderprogramme: Beratung und betriebliche Weiterbildung

Beratungsförderung 96

BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno) 98

Coaching BONUS 99

Energieberatung Mittelstand 100

Potenzialberatung 101

Qualifizierungsberatung in Unternehmen 102

Beratungsangebote der Bezirksämter 103

Beratungsangebote der IBB sowie ihrer Einrichtungen und Initiativen 106

Erste Anlaufstellen für Unternehmen und Existenzgründungen 108

Erste Anlaufstellen für technologieorientierte Unternehmen 110

Weitere Beratungsangebote für technologieorientierte Unternehmen 111

Beratungsangebote für Unternehmerinnen und Gründerinnen 113

Förderprogramme: Gewerbegrundstücke und -räume, Gründer- und Innovationszentren

Gründer- und Innovationszentren 116

Gründerinnenzentren 120

GSG Berlin 121

Landeseigene Gewerbegrundstücke – Verkauf oder Erbbaurecht 122

Anhang / Adressen

Förderung durch die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds in Berlin 124

Glossar – Erläuterung der wichtigsten Fachbegriffe 126

Adressen 129

Register 136

Impressum 138

Tipps zum Gebrauch der Förderfibel

10

Die Förderfibel will Ihnen in erster Linie Wege aufzeigen. Sie er-möglicht Ihnen umfassende Informationen über die Wirtschafts-förderprogramme im Land Berlin und über bundesweite Ange-bote, die in Berlin in Anspruch genommen werden können.

Erste Orientierung und schneller ÜberblickAuf Seite 11 finden Sie erste Anlaufstellen für:

Allgemeine Beratung zu Gründung, Wachstum, Konsolidierung, Innovation und Sanierung

Spezielle Beratung für Existenzgründungen Spezielle Beratung zu Bürgschaften Spezielle Beratung für Unternehmen Spezielle Beratung für technologieorientierte Unternehmen Spezielle Beratung für Gründerinnen und Unternehmerinnen

Während in diesem einleitenden Kapitel die Adressen für die schnelle und einfache Kontaktaufnahme genannt werden, finden Sie im Kapitel „Beratung und betriebliche Weiterbildung“ detail-lierte Informationen zu den hier genannten Institutionen sowie zu weiteren beratenden Einrichtungen.

Das Spektrum der angebotenen Förderprogramme ist den inhalt-lichen Schwerpunkten entsprechend nach Kapiteln geordnet. Die wichtigsten Kriterien aller Angebote und ob sie für Ihr Unterneh-men und Ihr Vorhaben zutreffen könnten, erfahren Sie aus den Überblickstabellen auf den Seiten 12–16.

Die Redaktion der Förderfibel ist bestrebt, die Informationen all-gemein verständlich darzustellen. Daher nennt sie die mit den Angeboten verbundenen Leistungen in verkürzter Form. Ob ein Programm das richtige für Sie und Ihr Vorhaben ist, welche Kom-binationen und Alternativen Ihnen offenstehen und ob Sie be-sondere Varianten in Anspruch nehmen können, erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch. Dies ist nahezu unersetzbar! Die Förderfibel nennt Ihnen zu jedem Programm die entsprechenden Anlaufstellen. Hier ist man Ihnen gern behilflich.

Im Anhang finden Sie weitere Informationen und Erläuterungen: im Glossar werden wichtige Fachbegriffe erklärt (siehe S. 126 ff.), im umfangreichen Adressteil stehen zahlreiche Anlaufstellen (siehe S. 129 ff.) für Ihre Anliegen und

im Register sind Schlagworte sowie Programmtitel alphabe-tisch aufgelistet (siehe S. 136 f.).

Trotz jährlicher und sorgfältiger Überarbeitung der Förderfibel können inhaltliche Änderungen der Förderrichtlinien und -ange-bote innerhalb des Gültigkeitszeitraumes nicht ausgeschlossen werden. Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf Vollständig-keit oder Rechtsverbindlichkeit der hier veröffentlichten Informa-tionen besteht.

Die aktuell gültigen Richtlinien, Antragsformulare zum Herun-terladen sowie ergänzende Hinweise finden Sie auf den entspre-chenden Internetseiten.

Bitte beachten Sie stets:Ihr Antrag muss vor Beginn Ihres Vorhabens gestellt sein. Erfolgreich wird Ihre Antragstellung durch möglichst frühzei-tige Planung und Annahme der Beratungsangebote. Denn in den meisten Fällen müssen Sie Ihren Antrag auf Förderung vor Beginn Ihres Vorhabens eingereicht haben. Eine rückwirkende Mittelvergabe ist nicht möglich. Zudem sind die Fördermittel in den Einzelprogrammen begrenzt und können schon vor Ablauf eines Programmjahres ausgeschöpft sein.

EU-Förderung in BerlinZahlreiche Wirtschaftsfördermaßnahmen im Land Berlin wer-den von der Europäischen Union im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) kofinanziert. Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern, sind diese Programme im Inhaltsver-zeichnis und in den Übersichtstabellen mit einem und auf den Programmseiten durch die EU-Fahne gekennzeichnet, z. T. ergänzt um das Logo des Europäischen Strukturfonds (EFRE bzw. ESF, siehe S. 124). Geht es um Fragen speziell zu den von der EU-Kommission direkt verwalteten Programmen, wenden Sie sich bitte an das Enterprise Europe Network in der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH (Adresse siehe S. 134). Dort erhalten Sie auch Auskünfte zur EU-Unterstützung für innovative Vorhaben und Technologietransfer.

Förderprogramme des Bundes Die Förderfibel 2016/2017 gibt einen Überblick über die Förderpro-gramme und Finanzhilfen, die für Unternehmen aller Branchen, die in Berlin ansässig sind, relevant sein können. Darüber hinaus werden überwiegend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Europäischen Union zahlreiche För-derprogramme gezielt für Entwicklungen in z. B. außenwirtschafts- oder technologieorientierten Branchen angeboten. Diese Program-me würden den Rahmen der Förderfibel sprengen. Einen Überblick sowie detaillierte Informationen über die Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union finden Sie im Internet- angebot des BMWi unter www.foerderdatenbank.de.

BezugsadresseDie Förderfibel kann kostenlos bezogen werden über die Investitionsbank Berlin Bundesallee 210, 10719 Berlin Telefon: 030 / 2125-2900, Telefax: -2901E-Mail: [email protected]: www.ibb.de Darüber hinaus kann die Förderfibel 2016/2017 im In-ternet unter www.ibb.de/foerderfibel im PDF-Format heruntergeladen werden.

11Einleitung Allgemeine Nutzertipps / Erste Anlaufstellen

Allgemeine BeratungFür Ihre Vorhaben im Land Berlin, ob für Gründung, Wachs-tum, Konsolidierung, Innovation oder Sanierung, stehen Ihnen die im Folgenden aufgeführten Einrichtungen als Berater und Begleiter gern zur Verfügung. Detaillierte Informationen zu den Beratungsleistungen der hier genannten Einrichtungen sowie zu weiteren Institutionen finden Sie auf S. 103 ff.

Investitionsbank Berlin Kundenberatung WirtschaftsförderungBundesallee 210, 10719 BerlinTelefon: 030 / 2125-4747, Telefax: -4329E-Mail: [email protected]: www.ibb.de

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und ForschungMartin-Luther-Straße 105, 10825 BerlinTelefon: 030 / 90 13-0E-Mail: [email protected]: www.berlin.de/sen/wirtschaft

Industrie- und Handelskammer BerlinService CenterLudwig Erhard Haus – Fasanenstraße 85, 10623 BerlinTelefon: 030 / 3 15 10-0, Telefax: -1 66E-Mail: [email protected]: www.ihk-berlin.de

Handwerkskammer BerlinBlücherstraße 68, 10961 BerlinTelefon: 030 / 2 59 03-01, Telefax: -2 35E-Mail: [email protected]: www.hwk-berlin.de

KfW BankengruppePalmengartenstraße 5–9, 60325 FrankfurtInternet: www.kfw.de

Existenzgründungen In der Förderfibel finden Sie ausführliche Informationen für Ihre Existenzgründung. Eine weitere wichtige Informations-quelle ist das Internetportal des Berliner Gründungsnetz-werks. Internet: www.gruenden-in-berlin.de.

BürgschaftenDie BBB BÜRGSCHAFTSBANK zu Berlin-Brandenburg GmbH stellt für rentable und zukunftsträchtige Vorhaben Bürgschaf-ten zur Verfügung, sofern die Unternehmen/Freiberufler die Finanzierung nicht ausreichend selbst besichern können. De-taillierte Informationen finden Sie auf S. 108.

BBB BÜRGSCHAFTSBANK zu Berlin-Brandenburg GmbHSchillstraße 9, 10785 BerlinTelefon: 030 / 31 10 04-0, Telefax: -55E-Mail: [email protected]: www.buergschaftsbank-berlin.de

Wirtschafts- und TechnologieförderungWirtschafts- und Technologieförderung für Unternehmen, Inves-toren und Wissenschaftseinrichtungen in Berlin – das bietet die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH. Zahlreiche Fachexpertinnen und -experten bilden mit maßgeschneiderten Services und einer exzellenten Vernetzung zur Wissenschaft ein optimales Angebot, um Innovations-, Ansiedlungs-, Expansions- und Standortsicherungsprojekte erfolgreich zu begleiten. Detaillierte Informationen finden Sie auf den Seiten 103 ff. und 110.

Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbHLudwig Erhard Haus – Fasanenstraße 85, 10623 Berlin Telefon: 030 / 4 63 02-5 00E-Mail: [email protected] Internet: www.berlin-partner.de www.businesslocationcenter.de

Für technologieorientierte Unternehmen und Gründungsvor-haben steht Ihnen auch die im Folgenden genannte Einrichtung der IBB zur Verfügung. Detaillierte Informationen finden Sie auf S. 107.

IBB Business Team GmbHBundesallee 210, 10719 Berlin Telefon: 030 / 2125-2351, Telefax: -4680E-Mail: [email protected] Internet: www.ibb-business-team.de

Gründerinnen und UnternehmerinnenBei Fragen zu frauenspezifischen Förder- und Beratungsange-boten in Berlin steht Ihnen die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen gern zur Verfügung. Detaillierte Infor-mationen sowie weitere Anlaufstellen finden Sie auf S. 113.

Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen– Abteilung Frauen und Gleichstellung – Oranienstraße 106, 10969 Berlin Frau Dr. Andrea Schirmacher Telefon: 030 / 90 28-21 30, Telefax: -20 66 E-Mail: [email protected]: www.berlin.de/sen/frauen/arbeit/ selbststaendigkeit/

Erste Anlaufstellen

12

Einen Überblick über die Förder-, Finanzierungs- und Beratungs-angebote, die in den folgenden Kapiteln der Förderfibel vorge-stellt werden, erhalten Sie in den folgenden Tabellen:

Existenzgründungen Investitionen und Betriebsmittel Technologie, Forschung und Entwicklung Arbeitsmarktpolitische Förderung Beratung und betriebliche Weiterbildung

Prüfen Sie zunächst, zu welcher Zielgruppe Sie gehören. Grün-den Sie gerade eine Existenz? Die für Sie infrage kommenden Angebote sind im Inhaltsverzeichnis und auf den Programm-seiten mit einem gekennzeichnet, das auch in den Über-sichtstabellen in der fünften Spalte (v. l.) verwendet wird. Zur ersten Orientierung finden Sie diese Programme in der Tabelle „Existenzgründungen“ zusammengefasst. Beachten Sie bitte, dass manche Programme ausschließlich vor der Gründung ge-nutzt werden dürfen, während andere auch von kleinen, jungen Unternehmen in der Gründungsphase der ersten zwei bis drei Jahre beantragt werden können. Da es zudem eine Reihe von Programmen für bestehende Unternehmen gibt, die auch für Existenzgründungen infrage kommen, finden Sie das auch in den anderen Tabellen.

Suchen Sie Förderangebote für Ihr bestehendes Unternehmen? Die für Sie infrage kommenden Angebote erkennen Sie an den roten Punkten in der sechsten Spalte. Programme, die nur von sog. kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nach EU-Defini-tion (siehe S. 127) beantragt werden können, sind in der siebten Spalte gekennzeichnet. Die Angebote mit einem roten Punkt in der vierten Spalte unterliegen keiner Einschränkung.

Die Tabellen stellen die wesentlichen Eckpunkte der Program-me dar. Die Seitenzahl in der ersten Spalte (v. l.) führt Sie zu den ausführlichen Informationen auf der Programmseite. Prüfen Sie bitte stets die detaillierten Informationen auf den Programm-seiten, um zu erfahren, ob ein Angebot zu Ihrer unternehmeri-schen Situation passt.

Für das Kapitel „Förderprogramme: Gewerbegrundstücke und -räume, Gründer- und Innovationszentren“ gibt es keine Über-sichtstabelle. Sie finden die Programme auf den Seiten 116 bis 122. Auf Seite 120 sind die Gründerinnenzentren genannt. Wie bei den Förderprogrammen werden Ansprechpartnerinnen und -partner, Kontaktdaten und Internetadressen für weiterführen-de Recherchen angegeben.

Übersichtstabellen

Wichtige Fachbegriffe werden im Glossar erläutert (siehe Seiten 126 ff.).

Seite Programm EU Wer Wofür Was Wie viel Bed.

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Existenzgründungen

18 BBB-Start! Coachingprogramm Kostenlos für Bürgschaftskunden der BBB BÜRG- für Existenzgründer SCHAFTSBANK zu Berlin-Brandenburg GmbH inner- halb der ersten zwölf Monate nach Gründung

19 Berlin Start 5.000 EUR bis 250 TEUR 20 Businessplan-Wettbewerb Kostenlose Teilnahme, Prämierung Berlin-Brandenburg ausgewählter Geschäftskonzepte

21 ERP-Gründerkredit – StartGeld Max. 100 TEUR 22 ERP-Gründerkredit – Universell Max. 25 Mio. EUR pro Vorhaben 23 ERP-Kapital für Gründung Max. 30 % (alte Bundesländer) Max. 40 % (neue Bundesländer und Berlin)

24 Gründungszuschuss Mind. in Höhe des zuletzt bezogenen ALG I 25 Meistergründungsprämie Zuschuss Basisförderung: 7.000 EUR Arbeitsplatzförderung: 5.000 EUR

13Einleitung Die Förderprogramme im tabellarischen Überblick

28 Agrar-Bürgschaft Existenzgründungen bis 500 TEUR und bestehende KMU: 1 Mio. EUR

29 BBB-Express! Max. 100 TEUR Bürgschaft, max. 70 % 30 Berlin Kapital Max. bis zu 5 Mio. EUR

31 Berlin Kredit Bis zu 10 Mio. EUR 32 Beteiligungen der MBG I. d. R. bis zu 1,25 Mio. EUR 33 Bürgschaft ohne Bank (BoB) Max. 80 %, Bürgschaft auch ohne Hausbank mögl. 34 Bürgschaften für Investitions- Max. 80 % und Betriebsmittelkredite

35 Bürgschaften für Pro Vorhaben bis 250 TEUR; max. Bürgschaft Leasingfinanzierungen 150 TEUR; mehrere Vorhaben bis 1 Mio. EUR; max. Bürgschaften 300 TEUR

36 ERP-Beteiligungsprogramm Max. 1,25 Mio. EUR, in Ausnahmen bis zu 2,5 Mio. EUR 37 ERP-Regionalförderprogramm Max. 3 Mio. EUR pro Vorhaben

38 Filmproduktion: Filmförderung Vorhabensabhängig und Standortmarketing

39 Filmproduktion: Projektabhängig, Mindestbetrag i. d. R. Zwischenfinanzierung 100 TEUR (Aval und Darlehen)

40 Garantien f. Arbeitnehmerbeteilig. Höchstbetrag Garantie 1 Mio. EUR 41 GRW Gemeinschaftsaufgabe C-Fördergebiete: 30 % kleine, 20 % mittlere, 10 % sonst. Untern.; D-Fördergebiete: 20 % kleine, 10 % mittlere, 7,5 % (max. 200 TEUR in 3 J.) sonst. Untern.

42 Handwerker-Sofortkredit Max. 100 TEUR, Bürgschaft max. 80 % 43 IBB-Wachstumsprogramm Mind. 500 TEUR, i. d. R. bis zu 15 Mio. EUR

44 INVEST – Zuschuss für Wagniskapital Max. 250 TEUR pro Jahr

45 KapitalPLUS Max. 1,25 Mio. EUR 46 KfW-Energieeffizienzprogramm – Max. 25 Mio. EUR pro Vorhaben Energieeffizient Bauen und Sanieren

47 KfW-Energieeffizienzprogramm – Max. 25 Mio. EUR pro Vorhaben Produktionsanlagen/-prozesse

48 KfW-Programm Programmteil Standard: max. 50 Mio. EUR; Erneuerbare Energien Programmteil Premium: max. 10 Mio. EUR

49 KfW-Umweltprogramm Max. 10 Mio. EUR 50 KfW-Unternehmerkredit Max. 25 Mio. EUR pro Vorhaben; Betriebsmittel: max. 5 Mio. EUR pro Vorhaben

51 KMU-Fonds Bis zu 10 Mio. EUR; Höchstbetrag ohne Hausbank: 250 TEUR; im Ausnahmefall auch für Nicht-KMU

52 KMU-Fonds – Mikrokredite b. 25 TEUR Bis zu 25 TEUR 53 Liquiditätshilfen BERLIN I. d. R. bis max. 1 Mio. EUR

54 Mikromezzaninfonds Deutschland 10 bis 50 TEUR 55 Programm f. Internationalisierung (PfI)

55 • KMU-Projekte – PfI-KMU Bis zu 50 % 56 • Gemeinschaftsprojekte PfI-GEM Bis zu 100 %

57 • Netzwerkbildung PfI-NETZ Bis zu 80 %

58 Sofortkredit für Kaufleute Max. 100 TEUR; Bürgschaft max. 80 % 59 VC Fonds Kreativwirtschaft Berlin Erstinvestment bis zu 1 Mio. EUR

Investitionen und Betriebsmittel

Seite Programm EU Wer Wofür Was Wie viel Bed.

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Technologie, Forschung und Entwicklung

62 Berlin Innovativ Bis zu 2 Mio. EUR

63 Design Transfer Bonus Zuwendung i. H. v. max. 15 TEUR pro Projekt in in der Standardvariante

64 ERP-Innovationsprogramm Max. 5 Mio. EUR in der FuE-Phase 65 ERP-Startfonds Max. 5 Mio. EUR

66 EXIST-Forschungstransfer Abhängig von Förderphase und Vorhaben 67 EXIST-Gründerstipendium Vorhabensabhängig

68 Förderinitiative KMU-innovativ Vorhabensabhängig des BMBF

69 High-Tech Gründerfonds Kombination aus offener Beteiligung und Nachrangdarlehen bis initial 500 TEUR, insgesamt 2 Mio. EUR

70 Horizont 2020 Vorhabensabhängig: 70–100 % der erstattungs- fähigen Kosten sowie für indirekte Kosten (Overheads) eine Pauschale von 25 % der direkten Kosten

72 INNO-KOM-Ost Gemeinnützige externe Industrieforschungs- einrichtungen erhalten für marktorientierte Vorhaben max. 375 TEUR, für Vorlaufforschung max. 500 TEUR, als Investitionszuschuss max. 500 TEUR

73 Pro FIT-Frühphasenfinanzierung Bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben; für Frühphase 1: Zuschuss und zinslose Darlehen (je 50 %, max. 200 TEUR); für Frühphase 2: zins- vergünstigte Darlehen; Gesamtzuwendung für beide Phasen: max. 500 TEUR

75 Pro FIT-Projektfinanzierung Zuschüsse max. 400 TEUR je Projekt bzw. bei Verbünden je Projektpartner; Darlehen max. 1 Mio. EUR

77 Programm Innovationsassistent/-in Personalkostenzuschuss bis zu 20 TEUR für 12 Monate; max. 2 Stellen können gleichzeitig gefördert werden

78 Service für Technologietransfer Kostenlose Serviceleistungen und Cross-Innovation

79 Transfer BONUS Einstiegsvariante max. 3.000 EUR; Standardvariante max. 15 TEUR

80 VC Fonds Technologie Berlin Erstinvestment bis zu 1 Mio. EUR

81 WIPANO – Förderung von 50 % Zuschuss (max. 16,575 TEUR) für den Patentierung und Verwertung Förderschwerpunkt Unternehmen – Patente

82 Zentrales Innovationsprogramm Antragsteller- und projektformabhängig; Mittelstand (ZIM) bei FuE-Projekten für Unternehmen bis zu 55 %, für kooperierende Forschungseinrichtungen bis zu 100 % der förderfähigen Kosten; beim Netzwerkmanagement gestaffelt von 90 % im 1. Jahr bis 30 % im 4. Jahr

Seite Programm EU Wer Wofür Was Wie viel Bed.

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15Einleitung Die Förderprogramme im tabellarischen Überblick

Arbeitsmarktpolitische Förderung

84 AFBG/Meister-BAföG Maßnahmekosten bis max. 10,226 TEUR (davon 30,5 % als Zuschuss), Unterhaltsbeitrag (Zuschuss und Darlehen) einkommens- und vermögensabhängig; verschiedene Möglich- keiten von Darlehenserlassen

86 Arbeits- und Ausbildungs- Max. 15 TEUR als Zuschuss, max. 10 TEUR als plätze für Schwerbehinderte Darlehen

87 Ausbildungszuschuss Verbundausbildung max. 7.500 EUR; benachteiligte Jugendliche max. 10 TEUR; Frauen max. 7.500 EUR; Auszubildende aus Insolvenz/Betriebsstilllegung max. 5.000 EUR; Alleinerziehende max. 7.500 EUR; Förderung von Ausbildung in Splitterberufen 12 EUR pro Berufsschultag

88 Berliner Jobcoaching bei Einzelfallabhängig: Qualifizierungskosten bis zu Unternehmen 1.440 EUR für den neu eingestellten Arbeitslosen, bei Unternehmen ab einer Mitarbeiterzahl von 50 max. 50 % der Kosten

89 Eingliederungszuschuss Einzelfallabhängig, max. 50 % für längstens nach §§ 88 ff. SGB III 12 Monate; höhere Förderleistungen für behinderte Menschen möglich

90 Einstiegsqualifizierung Bis zu 216 EUR monatlich zzgl. 107 EUR nach § 54 a SGB III monatliche Sozialversicherungspauschale

91 Landeszuschuss des Max. 12 TEUR pro Person; gestaffelt nach Landes Berlin für KMU Höhe des Arbeitnehmer-Bruttogehalts und der Vertragsdauer

92 Lehrgangskosten der Bis zu 100 % der Personal- und Sachkosten beruflichen Weiterbildung

93 WeGebAU nach §§ 81 ff. und Zuschuss für Weiterbildungskosten und anteilig § 131 a SGB III zum Arbeitsentgelt (bei Geringqualifizierten)

Seite Programm EU Wer Wofür Was Wie viel Bed.

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Beratung und betriebliche Weiterbildung

96 Beratungsförderung Bemessungsgrundlage für Jungunternehmen: 4.000 EUR, für Bestands- und Unternehmen in Schwierigkeiten: 3.000 EUR; davon max. 50, 60 oder 80 % Zuschuss je nach Standort (Unter- nehmen in Schwierigkeiten unabhängig vom Standort: 90 %)

98 BMWi-Innovationsgutscheine Bis zu 50 % der Beratungsleistungen (go-Inno)

99 Coaching BONUS Förderfähiger Tagessatz für Coach: max. 1.000 EUR; Zuschuss i. H. v. 70 % bzw. 50 % bei Unternehmen, die länger als fünf Jahre be- stehen; Zuschuss 100 % für die ersten zwei Tage bei erstmaliger Inanspruchnahme

100 Energieberatung Mittelstand Unternehmen mit Energiekosten i. H. v. mehr als 10 TEUR: 80 %, max. 8.000 EUR Zuschuss; Unternehmen mit Energiekosten von bis zu 10 TEUR: 80 %, max. 1.200 EUR Zuschuss

101 Potenzialberatung 16 TEUR (Grundberatung 8.000 EUR, Aufbauberatung 8.000 EUR)

102 Qualifizierungsberatung Kostenfreie, trägerneutrale Vor-Ort-Beratung in Unternehmen in Unternehmen sowie Unterstützung

Seite Programm EU Wer Wofür Was Wie viel Bed.

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17Förderprogramme Existenzgründungen

Die Förderprogramme

ExistenzgründungenSeiten 17 bis 26

Investitionen und BetriebsmittelSeiten 27 bis 60

Technologie, Forschung und EntwicklungSeiten 61 bis 82

Arbeitsmarktpolitische FörderungSeiten 83 bis 94

Beratung und betriebliche WeiterbildungSeiten 95 bis 114

Gewerbegrundstücke und -räume,Gründer- und Innovationszentren

Seiten 115 bis 122

?

Wichtige Fachbegriffe werden im Glossar erläutert (siehe Seiten 126 ff.).

18

BBB-Start! Coachingprogramm für Existenzgründer

Weitere auch für Gründerinnen und Gründer geeig-nete Förderangebote sind in den folgenden Kapiteln mit einem gekennzeichnet.

ZielFrüherkennung von Risiken und Problemen mit dem Ziel, diese rechtzeitig durch schnelle und kompetente Hilfe zu beheben

WerBBB-Start! steht allen Kunden der BBB BÜRGSCHAFTSBANK zu Berlin-Brandenburg GmbH für die ersten zwölf Monate nach Bürgschaftsübernahme kostenlos zur Verfügung.

WasExistenzgründerinnen und Existenzgründer erhalten zusätz-lich zur Bürgschaft praxisorientierte Checks für das erste Ge-schäftsjahr. Innerhalb bestimmter Zeiträume nehmen sie eine komplette Selbsteinschätzung vor:• nach sechs Monaten: Quick-Check • nach zwölf Monaten: Unternehmens-Check Geben die Checks Hinweise auf erste Probleme oder Planab-weichungen, können die Existenzgründerinnen und Existenz-gründer in Kooperation mit der Handwerkskammer Berlin und der Industrie- und Handelskammer Berlin ihre Maßnahmen auf Tauglichkeit überprüfen und gegebenenfalls optimieren.

WieBeantragung in Verbindung mit einer Bürgschaft der BBB BÜRGSCHAFTSBANK zu Berlin-Brandenburg GmbH

WoBBB BÜRGSCHAFTSBANK zu Berlin-Brandenburg GmbH Schillstraße 9, 10785 Berlin Herr Dirk Borgmann Telefon: 030 / 31 10 04-15 Telefax: 030 / 31 10 04-55 E-Mail: [email protected] Internet: www.buergschaftsbank-berlin.de

19Förderprogramme Existenzgründungen

Ziel Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen mit einem Finanzierungsbedarf bis 250 TEUR werden beim Auf-bau ihrer Geschäftstätigkeit unterstützt.

Wer Existenzgründerinnen und -gründer im Bereich der gewerb-lichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) und der freien Berufe, die über die erforderliche fachliche und kauf-männische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit verfügen;

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freibe-ruflerinnen und Freiberufler, deren Gründungszeitpunkt höchstens fünf Jahre vor Antragstellung liegt. Es muss sich um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der De-finition der EU-Kommission handeln. Der Investitionsort muss in Berlin sein.

Was Es werden zinsgünstige Darlehen in Verbindung mit einer bis zu 80-prozentigen Bürgschaft der BBB BÜRGSCHAFTS-BANK zu Berlin-Brandenburg GmbH (BBB) bei • Gründung eines neuen Unternehmens,• Übernahme eines bestehenden Unternehmens,• Vorhaben bis zu fünf Jahre nach der Gründung (Existenz-

festigung) im Hausbankverfahren vergeben. Finanziert werden• Investitionskosten,• Kosten für Erstausstattung eines Warenlagers,• Übernahmepreis, sofern kein Verkauf unter Verwandten

ersten Grades,• Betriebsmittelbedarf.

Der Finanzierungsanteil beträgt maximal 100 %. Der Darlehensmindestbetrag beträgt 5.000 EUR, der Darlehenshöchstbetrag 250 TEUR.

Die Laufzeit beträgt zwischen sechs und zehn Jahren mit bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren, Festzins für die gesam-te Laufzeit. Nach Ablauf der Freijahre erfolgt die Tilgung in gleich hohen vierteljährlichen Raten.

Ausgezahlt werden 100 %. Nominal- und Effektivzins werden von der IBB vorgegeben und in der Konditionenübersicht der IBB unter www.ibb.de/berlinstart ausgewiesen.

Bei Antragstellung wird eine Bearbeitungsgebühr für die Bürgschaft von zzt. 1,5 % des beantragten Kreditbetrages – mind. 250 EUR – erhoben, die laufende Bürgschaftsprovision beträgt zzt. 0,75 % p. a. des Kreditbetrages. Die Kosten für die Bürgschaft sind an die BBB zu entrichten.

Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,25 % pro Monat auf den zugesagten, noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag, beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum.

Neben der Bürgschaft der BBB wird eine bankübliche Besi-cherung erwartet, soweit möglich.

Außerplanmäßige Tilgung ist möglich.

WieAntragstellung – auch für die Bürgschaft der BBB – über die Hausbank. Die Unterlagen zum Download finden Sie auf den Internetseiten der IBB unter www.ibb.de/berlinstart.

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

Wo Die Antragstellung erfolgt über Ihre Hausbank.

Beratung auch möglich bei:Investitionsbank Berlin Kundenberatung Wirtschaftsförderung Bundesallee 210, 10719 Berlin Telefon: 030 / 2125-4747 Telefax: 030 / 2125-4329 E-Mail: [email protected] Internet: www.ibb.de

Berlin Start

Weitere auch für Gründerinnen und Gründer ge-eignete Förderangebote sind in den folgenden Kapiteln mit einem gekennzeichnet.

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

20

Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg

ZielDer Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg (BPW) ver-folgt das Ziel, Unternehmensgründungen in Berlin und Bran-denburg zu initiieren. Das kostenlose und praxisorientierte Unterstützungsprogramm soll den Teilnehmerinnen und Teil-nehmern helfen, aus ihrer Geschäftsidee kontinuierlich ein tragfähiges Geschäftskonzept zu entwickeln und gleichzeitig Netzwerke zu schaffen. Die besten Geschäftskonzepte werden prämiert.

WerDer BPW wendet sich branchenübergreifend an alle, die eine gute Idee haben und deren Umsetzung in Berlin oder Bran-denburg planen. Ausführliche Teilnahmebedingungen und die Anforderungen an die teilnehmenden Wettbewerbsbei-träge sind im Handbuch zum BPW oder im Internet zu finden.

Was Wissen: In Seminaren, Webinaren und Foren vermitteln Do-

zentinnen und Dozenten gründungsrelevantes Wissen und bieten fachliche Unterstützung zu unterschiedlichen The-matiken.

Beratung: Individuelle Fragestellungen beantwortet das Ex-pertennetzwerk des BPW. Im Rahmen kostenloser Beratun-gen können Gründerinnen und Gründer gezielt die Hilfe der Expertinnen und Experten in Anspruch nehmen.

Netzwerk: Auf zahlreichen Veranstaltungen können die Teil-nehmerinnen und Teilnehmer in entspannter Atmosphäre Gleichgesinnte kennenlernen und sich mit dem BPW-Netz-werk austauschen, um z. B. Kontakte zu potenziellen Inves-toren oder auch Kundinnen und Kunden zu knüpfen.

Wettbewerb: Vertraulich prüft das Expertennetzwerk aus Banken, Kammern, Unternehmensberatungen etc. die Ge-schäftskonzepte. Je Stufe/Zyklus erhalten die Teilnehmerin-nen und Teilnehmer ein Feedback von zwei unabhängigen Juroren zu ihrem eingereichten Konzept. Im Rahmen des Wett-bewerbs werden 19 Konzepte mit insgesamt über 50 TEUR prä-miert.

Die Teilnahme am BPW einschließlich aller angebotenen Leis-tungen ist kostenlos. Aus der Teilnahme ergeben sich keinerlei Verpflichtungen.

Wie Innerhalb des Wettbewerbs können die Teilnehmerinnen

und Teilnehmer entscheiden, ob sie ihr Geschäftskonzept mithilfe eines Businessplans (BPW Plan) und/oder anhand der Business Model Canvas-Methode (BPW Canvas) erstel-len. Die Gründenden wählen, welches Gründungswerkzeug sie für ihre Geschäftsidee nutzen möchten.

BPW Plan – In drei Stufen zum Businessplan BPW Plan beinhaltet die Erstellung eines Businessplans in drei Stufen, die jeweils einen spezifischen inhaltlichen Schwerpunkt haben. In jeder Stufe können die Teilnehmerin-nen und Teilnehmer Fragen zu ihrem Gründungsvorhaben in einem Beratungsgespräch klären, Kontakte knüpfen, Se-minare besuchen und das Feedback der Juroren in Anspruch nehmen.

BPW Canvas – In einem Zyklus zum Business Model Canvas BPW Canvas beinhaltet die Erstellung eines Canvas-Modells, in dem Gedanken zu Papier gebracht werden, ohne wichti-ge Punkte außen vor zu lassen. Mithilfe von neun Kompo-nenten erlaubt das Tool die schnelle Visualisierung von Ge-schäftskonzepten. In einem Zyklus von drei Monaten kann das Geschäftsmodell mithilfe von Seminaren, Beratungen und Veranstaltungen entwickelt und auf Basis des Feed-backs der Juroren optimiert werden.

Wann Der Einstieg ist jederzeit möglich.

Start: Ende Oktober eines Jahres Ende: im Juli des folgenden Jahres

Das Handbuch zum BPW und die aktuellen Veranstaltungs-daten finden Sie unter www.b-p-w.de.

Wo Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg Büro in der Investitionsbank Berlin Bundesallee 210 (Eingang Regensburger Straße), 10719 Berlin Hotline: 030 / 2125-2121 Telefax: 030 / 2125-2120 E-Mail: [email protected] Internet: www.b-p-w.de

Weitere auch für Gründerinnen und Gründer geeig-nete Förderangebote sind in den folgenden Kapiteln mit einem gekennzeichnet.

21Förderprogramme Existenzgründungen

Weitere auch für Gründerinnen und Gründer geeignete Förderangebote sind in den folgenden Kapiteln mit einem

gekennzeichnet.

Ziel Finanzierung aller Formen der Existenzgründung, also Er-

richtung oder Übernahme eines Unternehmens sowie derErwerbeinertätigenBeteiligunginDeutschland

Nebenerwerb,dermittelfristigaufdenHaupterwerbausge-richtetist

Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nachAufnahmederGeschäftstätigkeit

EineerneuteUnternehmensgründungkanngefördertwer-den,wennkeinefrüherenVerbindlichkeitenauseinerfrü-herenselbstständigenTätigkeitmehrbestehen.

Wer NatürlichePersonen,dieeinUnternehmenbzw.einefreibe-

ruflicheExistenzgründenoderhierfürFestigungsmaßnah-menmiteinemVorhabensbeginninnerhalbvonfünfJahrennachAufnahmeihrerGeschäftstätigkeitdurchführen

Privatpersonen, die ein Unternehmen im Rahmen einerNachfolgeübernehmen

KleineUnternehmendergewerblichenWirtschaft(KMUimSinnederEU),diewenigeralsfünfJahreamMarktbestehen.Voraussetzung ist, dass mindestens ein Gesellschafter dieAntragsvoraussetzungenfürnatürlichePersonenerfüllt.

Was Bis zu 100 % des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs, max.

100TEUR,davonBetriebsmittelbismax.30TEUR Die KfW macht keine Vorgaben hinsichtlich der Besiche-

rung. 80-prozentigeHaftungsfreistellungfürdieHausbank FesterMarktzinssatzfürGesamtlaufzeitNichtmitanderenKfW-undERP-Förderprodukten

kombinierbar

Wie AntragstellungvorVorhabensbeginnDie vorzeitige Rückzahlung des Gesamtbetrages oder von

TeilbeträgenistgegenVorfälligkeitsentschädigungmöglich.Zweiter Antrag ist möglich, solange der Kreditbetrag von100TEURnichtausgeschöpftwurde.

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

Wo DieAntragstellungerfolgtüberIhreHausbankodereinande-resKreditinstitutbeiderKfW.

KfW BankengruppePalmengartenstraße5–9,60325FrankfurtInternet:www.kfw.de/067 fürERP-Gründerkredit–Startgeld

ERP-Gründerkredit – StartGeld

22

ERP-Gründerkredit – Universell

ZielZinsgünstige Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland für Gründerinnen und Gründer, Freiberuflerinnen und Freibe-rufler sowie kleine und mittlere Unternehmen, die noch keine fünf Jahre bestehen

Wer Natürliche Personen, die ein Unternehmen bzw. eine freibe-rufliche Existenz gründen oder hierfür Festigungsmaßnah-men mit einem Vorhabensbeginn innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit durchführen

Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU im Sinne der EU), die weniger als fünf Jahre am Markt bestehen. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Gesellschafter die Antragsvoraussetzungen für natürliche Personen erfüllt.

Was Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel

Höchstbetrag: max. 25 Mio. EUR pro Vorhaben Bankübliche Besicherung Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers und der Sicherheiten von der Hausbank festgelegt.

50 % Haftungsfreistellung

Wie Antragstellung vor Vorhabensbeginn Die vorzeitige Rückzahlung des Gesamtbetrages oder von Teilbeträgen ist gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

WoDie Antragstellung erfolgt über Ihre Hausbank oder ein ande-res Kreditinstitut bei der KfW.

KfW BankengruppePalmengartenstraße 5–9, 60325 FrankfurtInternet: www.kfw.de/073 für ERP-Gründerkredit – Universell

Weitere auch für Gründerinnen und Gründer geeig-nete Förderangebote sind in den folgenden Kapiteln mit einem gekennzeichnet.

23Förderprogramme Existenzgründungen

Ziel Zinsgünstige und nachrangige Finanzierung von Existenz-gründungen und Vorhaben in Deutschland von Freiberufle-rinnen und Freiberuflern sowie von mittelständischen Un-ternehmen, die seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch keine drei Jahre am Markt aktiv sind

Die durchleitenden Banken werden von den Risiken auf Grundlage einer Bundesgarantie entlastet. Zudem wird der Zinssatz in den ersten zehn Jahren der Laufzeit aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt.

WerDas Programm wendet sich an natürliche Personen mit min-destens 10 % Gesellschaftsanteil, die über die notwendige fachliche und kaufmännische Qualifikation verfügen und die ein Unternehmen beziehungsweise eine freiberufliche Exis-tenz in Deutschland als Haupterwerb gründen oder hierfür Festigungsmaßnahmen mit einem Vorhabensbeginn inner-halb von drei Jahren nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit durchführen. Das Unternehmen muss die KMU-Regelung im Sinne der EU erfüllen.

Was Alle Formen der Existenzgründung, also die Errichtung oder die Übernahme von Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung

Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Auf-nahme der Geschäftstätigkeit

Mit ERP-Kapital für Gründung können Investitionen in das Anlagevermögen und in das Betriebsvermögen sowie bran-chenübliche Markterschließungsaufwendungen mitfinan-ziert werden.

Eine erneute Unternehmensgründung, wenn keine Verbind-lichkeiten aus einer früheren selbstständigen Tätigkeit mehr bestehen.

ERP-Kapital für Gründung wird pro Antragstellerin bzw. An-tragsteller bis zu einem Kreditbetrag von maximal 500 TEUR bewilligt.

Das durchleitende Kreditinstitut wird von der Haftung frei-gestellt.

Wie Bis zu 30 % (alte Bundesländer) bzw. 40 % (neue Bundeslän-der und Berlin) der förderfähigen Investitionen (Vorausset-zung: Eigenmitteleinsatz erforderlich: 10 % neue Bundeslän-der und Berlin bzw. 15 % alte Bundesländer der förderfähigen Investitionen)

Die Laufzeit beträgt 15 Jahre. Die Tilgung setzt erst nach sie-ben tilgungsfreien Anlaufjahren ein. Der Zinssatz wird in den ersten zehn Jahren aus ERP-Mitteln verbilligt.

Der Eigenmittelcharakter ist insbesondere durch den Ver-zicht auf Sicherheiten und die nachrangige Haftung ge-währleistet.

100 % Haftungsfreistellung für das durchleitende Kredit- institut

Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist im Rahmen der EU-Beihilfegrenzen möglich.

Die Investitionen in das Betriebsvermögen unterliegen den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

WoDie Antragstellung erfolgt über Ihre Hausbank bei der KfW.

KfW BankengruppePalmengartenstraße 5–9, 60325 FrankfurtInternet: www.kfw.de/058 für ERP-Kapital für Gründung

ERP-Kapital für Gründung

Weitere auch für Gründerinnen und Gründer geeig-nete Förderangebote sind in den folgenden Kapiteln mit einem gekennzeichnet.

24

Gründungszuschuss zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach § 57 SGB III

ZielExistenzgründerinnen und -gründer, die durch die Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit ihre Arbeits-losigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgrün-dung einen Gründungszuschuss erhalten.

Wer Arbeitskräfte, die eine selbstständige, hauptberufliche Tätig-keit aufnehmen

Der Arbeitsnehmer muss bis zur Aufnahme der selbststän-digen Tätigkeit über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen verfügen.

Die Tragfähigkeit der Existenzgründung muss nachgewie-sen werden.

Entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit müssen dargelegt werden. Zum Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkun-digen Stelle vorzulegen; fachkundige Stellen sind insbe-sondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerks-kammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.

Eine erneute Förderung ist ausgeschlossen, wenn nach Be-endigung einer bereits erhaltenen Förderung zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit noch keine 24 Monate ver-gangen sind.

Bei Erreichen des erforderlichen Lebensalters für die Regel-altersrente im Sinne des Sechsten Buches ist eine weitere Förderung ausgeschlossen.

Was Der Gründungszuschuss kann als Zuschuss für sechs Mo-nate als Ermessensleistung gewährt werden. Eine Verlän-gerung um weitere neun Monate wird im Rahmen einer Kann-Leistung auf Antragstellung geprüft; der Gründungs-zuschuss wird für die Dauer von sechs Monaten in Höhe des Betrages, den der Arbeitnehmer als Arbeitslosengeld zuletzt bezogen hat, zuzüglich von monatlich 300 EUR, geleistet.

Der Gründungszuschuss kann für weitere neun Monate in Höhe von monatlich 300 EUR geleistet werden, wenn die ge-förderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt.

Ergänzender Hinweis: Vor der Existenzgründung kann die Teil-nahme an einer Maßnahme zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung bedingt notwendig sein. Voraussetzung ist u. a. ein vorangegangenes Beratungsge-spräch bei der Agentur für Arbeit.

Wie Die Anträge sind vor Aufnahme der selbstständigen Tätig-keit oder vor dem Beginn des Seminars bzw. der Maßnahme zu stellen.

Die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ist z. B. durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung bei Gewerbebetrie-ben bzw. durch eine Bestätigung der Anzeige einer freiberuf- lichen Tätigkeit, ausgestellt vom Finanzamt, nachzuweisen.

Auf die Gewährung eines Gründungszuschusses besteht kein Rechtsanspruch.

Wo Anträge sind bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk die beantragende Person ihren Wohnsitz hat.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Berliner Agenturen für Arbeit (siehe Seite 129) und im Internet unter www. arbeitsagentur.de.

Gründungszuschuss

Weitere auch für Gründerinnen und Gründer geeig-nete Förderangebote sind in den folgenden Kapiteln mit einem gekennzeichnet.

25Förderprogramme Existenzgründungen

Meistergründungsprämie für Existenzgründungen

Ziel Erleichterung von Existenzgründungen im Handwerk

WerHandwerksmeisterinnen und Handwerksmeister in Berlin, die sich innerhalb von drei Jahren nach Ablegung der deutschen Meisterprüfung in diesem Handwerk selbstständig machen oder sich mit einer Ausnahmebewilligung gemäß § 8 der Handwerksordnung selbstständig machen und innerhalb des von der Handwerkskammer gesetzten Zeitraums den Nach-weis der bestandenen Meisterprüfung erbringen

WasZweistufige Förderung

1. Stufe: Basisförderung Es wird ein bedingt rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Zuschuss beträgt einmalig 7.000 EUR. Drei Jahre nach der Gründung muss die Prämienempfän-gerin bzw. der Prämienempfänger das Weiterbestehen der Selbstständigkeit nachweisen.

Weiter ist nachzuweisen, dass keine Einkünfte aus unselbst-ständiger oder anderer selbstständiger Tätigkeit erzielt wur-den (Ausnahmen müssen vorab genehmigt werden).

2. Stufe: Arbeitsplatzförderung Es wird eine weitere Prämie i. H. von 5.000 EUR gewährt, wenn die Existenzgründerin bzw. der Existenzgründer die Einstellung mindestens einer sozialversicherungspflichti-gen Arbeitskraft (Vollzeit oder von entsprechenden Teilzeit-kräften – jeweils mit mindestens 50 % der Vollzeit) für die Dauer von wenigstens zwölf Monaten nachweist. Alternativ kann ein Ausbildungsplatz für mindestens zwölf Monate geschaffen und besetzt werden.

Wie Der Antrag auf Basisförderung ist vor Aufnahme der selbst-ständigen Tätigkeit bei der Handwerkskammer Berlin einzu-reichen, die ihrerseits die Weiterleitung an die Senatsverwal-tung für Wirtschaft, Technologie und Forschung vornimmt.

Der Antrag auf Arbeitsplatzförderung kann drei Jahre nach Existenzgründung über die Handwerkskammer gestellt werden.

Das Programm ist mit anderen Programmen, z. B. Berlin Start, kombinierbar.

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

WoHandwerkskammer Berlin Blücherstraße 68, 10961 Berlin Telefon: 030 / 2 59 03-4 71 Telefax: 030 / 2 59 03-4 68

Weitere Informationen unter Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung Referat IV D, 10820 Berlin Telefon: 030 / 90 13-83 51 / -82 89E-Mail: [email protected]

Meistergründungsprämie

Weitere auch für Gründerinnen und Gründer ge-eignete Förderangebote sind in den folgenden Kapiteln mit einem gekennzeichnet.

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

26

27Förderprogramme Investitionen und Betriebsmittel

Die Förderprogramme

ExistenzgründungenSeiten 17 bis 26

Investitionen und BetriebsmittelSeiten 27 bis 60

Technologie, Forschung und EntwicklungSeiten 61 bis 82

Arbeitsmarktpolitische FörderungSeiten 83 bis 94

Beratung und betriebliche WeiterbildungSeiten 95 bis 114

Gewerbegrundstücke und -räume,Gründer- und Innovationszentren

Seiten 115 bis 122

?

Wichtige Fachbegriffe werden im Glossar erläutert (siehe Seiten 126 ff.).

28

Ziel FörderungvonBetriebenderBereicheLandwirtschaft,Aqua-kultur und Fischwirtschaft, Agrar- und Ernährungswirt-schaft, Erneuerbare Energien, Ländliche Entwicklung undnichtgewerblicherGartenbau.

DieBBBBÜRGSCHAFTSBANKzuBerlin-BrandenburgGmbHübernimmt gegenüber Kreditinstituten für deren Kundenaus den o.g. Bereichen Bürgschaften und nutzt Rückbürg-schaftendesEuropeanInvestmentFund(EIF/COSME).

WerExistenzgründungen und Unternehmen in Berlin aus deno. g. Bereichen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einemJahresumsatzvonmax.50Mio.EURodereinerBilanzsummevonmax.43Mio.EUR.

Was Max. 60 % Ausfallbürgschaften für Investitionskredite, dievonderLandwirtschaftlichenRentenbankrefinanziertsind

Bis zu einem Kreditbetrag von 500TEUR bei Existenzgrün-dungenundbiszu1Mio.EURKreditbetragbeibestehendenUnternehmensowieeinerKreditlaufzeitbiszuzehnJahren

KostenderBürgschaftwerdenanhandderBonitätdesAn-tragstellerserrechnet.

KeinEntgeltfürdiePrüfungdesAntrages KeineUmschuldungen KeineSanierungsfinanzierungen

Wie Anträge stellen die Hausbanken in einem rein rechnerge-stütztenAntragsverfahrenüberdieWebsite

www.agrarbuergschaft.de DieAgrarbürgschaftkannmitanderenProgrammenkombi-niertwerden.

WoBBB BÜRGSCHAFT zu Berlin-Brandenburg GmbHSchillstraße9,10785BerlinHerr Dirk Borgmann Telefon: 030/311004-15Telefax: 030/311004-55E-Mail: [email protected]:www.buergschaftsbank-berlin.de

Agrar-Bürgschaft

Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet.

Diese Finanzierung wird durch die vom COSME bereitgestellte Rückbürgschaft und den im Zusammenhang mit dem Investitionsplan für Europa begründeten Europäischen Fonds für strategische Investitionen („EFSI“) ermöglicht. Der Zweck des EFSI ist die Unterstützung bei der Finanzierung und Umsetzung produktiver Investitionen in der Europäischen Union und die Sicherstellung eines besseren Zugangs zu Finanzierungen.

29Förderprogramme Investitionen und Betriebsmittel

ZielUnternehmer haben gute Ideen, aber nicht immer die erfor-derlichen Sicherheiten. Damit Kredite nicht an fehlenden Si-cherheiten scheitern, übernimmt die BBB Bürgschaften fürdiegewerblicheWirtschaftinBerlin.BBB-Express!ermöglichtdank des elektronischen Antragsweges eine Bürgschaftszu-sage innerhalb von fünf Arbeitstagen zur Absicherung desBankkredites.WerKleine und mittelständische Unternehmen sowie Angehöri-ge freier Berufe, die seit mindestens 3 Jahren bestehen undderen Bilanz bzw. Einnahmen-/Überschussrechnung (nichtälter als 15 Monate) ein positives Betriebsergebnis und einpositivesEigenkapitalausweisen

WasÜbernahmevonBürgschafteninHöhevonbiszu70%fürIn-vestitionskredite, Betriebsmittel- und Avalkredite, öffentlicheKredite (z. B. KfW- und IBB-Darlehen) sowie Leasingkredite,maximaleBürgschaftshöhe100TEUR;damitkönnen–jenachSicherheitenbedarf – Kredite zwischen 142 TEUR (70 %) und200TEUR(50%)ermöglichtwerden.

WieDieAntragstellungerfolgtdurchdieBank.DieBankkannmittelseinesOnline-AntragsüberdasInternetdirektbeiderBBBBÜRGSCHAFTSBANKzuBerlin-BrandenburgGmbHeineBürgschaftzurAbsicherungihresKreditesandasUnternehmenerhalten.Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

WoBBB BÜRGSCHAFTSBANK zu Berlin-Brandenburg GmbHSchillstraße9,10785BerlinHerr Michael WowraTelefon: 030/311004-21Telefax: 030/311004-55E-Mail: [email protected]:www.buergschaftsbank-berlin.de

BBB-Express!

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Berlin Kapital

Ziel Es wird Mezzanin- bzw. eigenkapitalnahes Kapital zurVer-besserung der Kapitalstruktur insbesondere an kleine undmittelständischeUnternehmen(KMU)vergeben.

DieFinanzierungwirdfürdefinierteVorhabeninBerlinzurVerfügunggestellt.

Wer Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen inderRechtsformeinerKapitalgesellschaft(dieGmbH&Co.KGgiltimSinnederRegularienalsKapitalgesellschaft)mitSitzoderBetriebsstätteinBerlin.

DieUnternehmensollteni.d.R.mindestensseitdreiJahrenbestehensowieübereineausreichendeKapitaldienstfähig-keit oderWertsteigerungspotenzial verfügen und langfris-tigrentabelarbeiten.EswerdenausschließlichVorhabeninBerlinfinanziert.

DasAngebotgiltbranchenübergreifend(UnternehmenderSektoren Schiffbau, Kohle, Bergbau und Stahl sowie Land-wirtschaft,FischereiundFischzuchtsindvoneinerFinanzie-rungausgeschlossen).

Sanierungsfälle sowie die Finanzierung von UnternehmeninSchwierigkeitenimSinnederEuropäischenKommissionsind ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind auch Fusionen,Management-Buy-Outs, Management-Buy-Ins oder Über-tragungenzwischenFamilienmitgliedern,esseidenn,eineFinanzierung wird ausschließlich für die Umsetzung einesUnternehmensplansfürdieErweiterungderGeschäftstätig-keiteinesUnternehmensgeleistet,wobeidieFinanzierungderÜbernahmedesUnternehmensvomvorangegangenenBesitzerausgeschlossenist.

Was Es werden eigenkapitalähnliche Mittel in Form von stillenBeteiligungenundNachrangdarlehenbiszu5Mio.EURzurVerfügunggestellt.

Stille Beteiligungen sowie Nachrangdarlehen werden mitRangrücktritt ausgestattet und gewinnen dadurch Eigen-kapitalcharakter. Vorausgesetzt wird in der Regel eine 50-prozentige Kofinanzierung Ihres Vorhabens durch weiterePartner(Geschäftsbank,Beteiligungsgesellschaftetc.).

Wie DasEinzelengagementbeträgtmaximal5Mio.EUR. DieGewährungeinerFinanzierungstehtinderRegelunterderVoraussetzung,dasssichweiterePartner(z.B.Geschäfts-bank,Beteiligungsgesellschaftetc.)anderFinanzierungdesVorhabensbeteiligen.

ArtundHöhederFinanzierungsowiediejeweiligenmarkt-üblichenKonditionenwerdenindividuellvereinbart.

Bankübliche Sicherheiten sind grundsätzlich erforderlich.EinRechtsanspruchaufdieGewährungeinerFinanzierungbestehtnicht.

DieBeantragungerfolgtformlosinschriftlicherForm. Dem Antrag sind ein plausibler Geschäftsplan sowie fol-gendeUnterlagenbeizufügen:• aktuellerHandelsregisterauszug• aktuellerGesellschaftsvertrag• aktuelleGesellschafterliste• JahresabschlüssederletztendreiJahre(ggf.einschließlich

verbundenerUnternehmen)• aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung mit Summen-

undSaldenliste• ErtragsvorschaufürdaslaufendeJahrundzweiFolgejahre• AngabenüberdenaktuellenAuftragsbestand (inkl.Volu-

menundzeitlicheReichweite)• Liquiditätsplanung für das laufende Jahr und die fol-

gendenzweiJahresowieFinanzierungs-undInvestitions-plan

• Auflistung der Darlehens- und Leasingverträge zu allenvalutierendenKrediteninklusiveÜbersichtüberallevalu-tierendenDarlehen

• Datenschutzerklärung(Vordruck)• KMU-Erklärung• Selbstauskünfte der maßgeblichen Gesellschafter des

Unternehmens(VordruckwirdvonderIBBzurVerfügunggestellt.)

WoInvestitionsbank BerlinBundesallee210,10719BerlinTelefon: 030/2125-4747Telefax: 030/2125-4329E-Mail: [email protected]:www.ibb.de

Für dieses Programm können Sie Ihren Antrag sowie allezugehörigen Unterlagen im eAntrags-Verfahren einrei-chen.Detaillierte InformationenzudemeAntrags-Verfah-renfindenSieunterwww.ibb.de/eAntrag.aspx.

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

31Förderprogramme Investitionen und Betriebsmittel

Ziel Berlin Kredit dient der langfristigen Finanzierung von Investi-tionenundBetriebsmittelnkleinerundmittlererUnternehmen.Wer

Antragsberechtigtsind• kleineundmittlereUnternehmen,• natürlichePersonen,dieGewerbeimmobilienvermieten

oderverpachten. DerInvestitionsortmussinBerlinsein. NichtgefördertwerdenUnternehmeninSchwierigkeitenimSinnederEuropäischenKommission.

Was

Mit Berlin Kredit werden alle Investitionen, die einer lang-fristigenMittelbereitstellungbedürfenundeinennachhal-tigenwirtschaftlichenErfolgerwartenlassen,finanziert,z.B.• GrundstückeundGebäude,• Baumaßnahmen,• KaufvonMaschinen,AnlagenundEinrichtungs- gegenständen,• immaterielleWirtschaftsgüter,• BetriebsübernahmenzwischenunabhängigenInvestoren.

Mit Berlin Kredit werden außerdem Betriebsmittel finan-ziert, die im Zusammenhang mit einer Erweiterung oderdemUnternehmenswachstumstehen.DieAntragstellendenmüssen grundsätzlich wettbewerbsfähig sein und positiveZukunftsaussichtenhaben.

Grundsätzlich ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw.Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Investitionsvor-habensowieSanierungsfinanzierungen.

EswerdenTilgungsdarlehenfürInvestitionenundBetriebs-mittelbismaximal10Mio.EURgewährt.

Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 % der förder-fähigen Investitionskosten bzw. bis zu 100 % bei Betriebs-mitteln.DieAuszahlungderDarlehenerfolgtzu100%.

Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,25 % pro Monat aufden zugesagten, noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag,beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat nachZusagedatum.

DieLaufzeitbeträgt• für Investitionen i.d.R. bis zu zehn Jahre mit bis zu zwei

Freijahren;• biszu20JahremitbiszudreiFreijahren,wennmindestens

2/3derförderfähigenInvestitionskostenaufGrunderwerb,gewerbliche Baukosten oder den Erwerb von Unterneh-menundBeteiligungenentfallen;

• fürdieBetriebsmittelvariantebiszufünfJahremitbiszueinemFreijahr.

DerBerlinKreditwirdentsprechendderBonitätdesKundenundderzurVerfügunggestelltenSicherheitennacheinemrisikoadjustiertenZinssystemvergeben.

DieaktuellenKonditionenwerdenunterwww.ibb.de/berlinkreditausgewiesen.

Nach Ablauf der Freijahre erfolgt dieTilgung in gleich ho-henvierteljährlichenRaten.EinevorzeitigevollständigeoderteilweiseTilgungistnurgegenVorfälligkeitsentschädigungmöglich.

Das Darlehen ist in Abstimmung mit der Hausbank bank-üblich zu besichern. Zusätzlich kann in einem integriertenAntragsverfahreneinebiszu80-prozentigeBürgschaftderBBB BÜRGSCHAFTSBANK zu Berlin-Brandenburg GmbH be-antragtwerden.

KombinationenmitKfW-ProgrammenundöffentlichenFör-dermittelnsindmöglich.

Wie Die Antragstellung erfolgt vor Beginn des Vorhabens überIhreHausbank.

DieUnterlagenzumDownloadfindenSieaufdenInternet-seitenderIBB.

EineBürgschaftderBBBBÜRGSCHAFTSBANKzuBerlin-Bran-denburgGmbHkannentsprechenddenüblichenBedingun-genderBürgschaftsbanküberdieHausbankbeantragtwer-den(integriertesAntragsverfahren).

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

Wo Hausbank

Beratungauchmöglichbei:Investitionsbank Berlin KundenberatungWirtschaftsförderungBundesallee210,10719BerlinTelefon: 030/2125-4747Telefax: 030/2125-4329E-Mail: [email protected]: www.ibb.de

Für dieses Förderangebot sind Änderungen geplant. Ent-nehmen Sie bitte den aktuellen Stand den Programmin-formationenunterwww.ibb.de.

Berlin Kredit

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

32

Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungs-gesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH (MBG)

Ziel Die Beteiligung dient der Schaffung oder Sicherung einernachhaltig wettbewerbsfähigen Existenz durch Erweite-rungderEigenkapitalbasisundkanneingesetztwerdenzurFinanzierungvon:• Kooperationen• Innovationen• Errichtung,Erweiterung,Umstellungodergrundlegender

RationalisierungvonBetrieben• Existenzgründungen• Erbauseinandersetzungen• AusscheidenvonGesellschafterinnenoderGesellschaftern

(inAusnahmefällen) Warenlager, Anlaufkosten und Maßnahmen zur Markter-schließung können anteilig mitfinanziert werden. Ausge-schlossen sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen undSanierungen.

WerExistenzgründungen und Unternehmen der gewerblichenWirtschaftausBerlinundBrandenburg,derenJahresumsatzeinschließlichverbundenerUnternehmeninderRegel50Mio.EURnichtübersteigt,mitwenigerals250Beschäftigten.

Was EswerdenoffeneundstilleBeteiligungenübernommen. DerBeteiligungsbetragbeträgtinderRegelbiszu1,25Mio.EUR. DasBeteiligungsentgeltistratingabhängigundbestehtauseinem Festentgelt und einer gewinnabhängigen Kompo-nente.

Bei Antragstellung wird eine einmalige Bearbeitungsge-bührvon1%,beiAuszahlungeinHaftungsfondsbeitragvonebenfalls1%fällig.

Wie AnträgeaufÜbernahmeeinerBeteiligungkönnenunterBei-fügungdesInvestitionskonzeptesgestelltwerden.

DasVorhabendarfnochnichtbeendetsein. BeteiligungenkönnenmitanderenProgrammenkombiniertwerden.

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

WoMittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH GeschäftsstelleBerlinSchillstraße9,10785BerlinHerr Michael WowraTelefon: 030/311004-21Telefax: 030/311004-55E-Mail: [email protected]: www.mbg-bb.de

Beteiligungen der MBG

Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet.

33Förderprogramme Investitionen und Betriebsmittel

ZielUnternehmerinnen und Unternehmer, die noch keine Bankhaben,könnendirektbeiderBBBBÜRGSCHAFTSBANKzuBer-lin-BrandenburgGmbHeineBürgschaftzurAbsicherungvonKreditenbeantragen.MitderBürgschaftszusagekannwesent-licheinfachereinefinanzierendeBankgefundenwerden.

WerVornehmlich Existenzgründungen und kleine UnternehmensowieAngehörigefreierBerufe

WasÜbernahme von Bürgschaften in Höhe von bis zu 80 % fürInvestitionskredite, Betriebsmittel- und Avalkredite sowieöffentliche Kredite (z. B. KfW-Darlehen) und Leasingkredite,maximaleBürgschaftshöhe1,25Mio.EUR

WieAntragstellungdirektbeiderBBBBÜRGSCHAFTSBANKzuBer-lin-BrandenburgGmbHvordererstenKreditanfragebeieinerBank

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

WoBBB BÜRGSCHAFTSBANK zu Berlin-Brandenburg GmbH Schillstraße9,10785BerlinHerr Michael WowraTelefon: 030/311004-21Telefax: 030/311004-55E-Mail: [email protected]: www.buergschaftsbank-berlin.de

Bürgschaft ohne Bank (BoB)

Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet.

34

ZielAbsicherung von Krediten, soweit keine ausreichenden bank-mäßigen Sicherheiten durch die Kreditnehmerin oder den Kreditnehmer gestellt werden können

Wer Kleine und mittlere Berliner Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe

Existenzgründerinnen und -gründer in Berlin, die ein Ge-werbe gründen oder einen freien Beruf ausüben wollen

Personen, die sich mithilfe des verbürgten Kredits an Unter-nehmen beteiligen, in denen sie derzeit oder zukünftig in leitender Position tätig sein werden (Unternehmensüber-nahme/MBO)

Großunternehmen

WasEs werden Bürgschaften für Kredite gewährt, die einen mögli-chen Ausfall gegenüber der Hausbank (Kreditgeber) abdecken. Je nach der Höhe des Kreditbedarfs ist zwischen folgenden Möglichkeiten bzw. Verfahren und Ansprechpartnern zu un-terscheiden:

bis zu 1,25 Mio. EUR von der BBB BÜRGSCHAFTSBANK zu Berlin-Brandenburg GmbH für max. 80 % eines Kredites;

ab 1,25 Mio. EUR bis zu 10 Mio. EUR vom Land Berlin über die Investitionsbank Berlin für in der Regel 70 % eines Ausfalls.

Bei Bürgschaftsbeträgen im Bund-Länder-Verfahren größer als 10 Mio. EUR ist der Ansprechpartner für Bürgschaften die PricewaterhouseCoopers AG (PwC) Wirtschaftsprüfungsge-sellschaft (besondere Eingrenzungen).

Wie Formgebundene Antragstellung über die Hausbank Dem Antrag sind alle maßgeblichen Unterlagen zu Vorhaben/Konzept und Gesellschafterinnen/Gesellschaftern/Geschäfts-führung (inklusive Sicherheitenvorschlag) beizufügen.

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Es werden unterschiedliche Antragsentgelte berechnet. Die Angaben erfragen Sie im Bedarfsfall bitte bei den entspre-chenden Anbietern.

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

WoBBB BÜRGSCHAFTSBANK zu Berlin-Brandenburg GmbH Schillstraße 9, 10785 BerlinHerr Michael WowraTelefon: 030 / 31 10 04-21Telefax: 030 / 31 10 04-55E-Mail: [email protected] Internet: www.buergschaftsbank-berlin.de

Investitionsbank BerlinKundenberatung WirtschaftsförderungBundesallee 210, 10719 BerlinTelefon: 030 / 2125-4747Telefax: 030 / 2125-4329E-Mail: [email protected]: www.ibb.de

PricewaterhouseCoopers AGKapelle-Ufer 4, 10117 BerlinHerr Bernd Papenstein, Herr Peter KochTelefon: 030 / 26 36-12 04Telefax: 030 / 26 36-12 21E-Mail: [email protected], [email protected]: www.pwc.de

Bei Fragen zum Thema Bürgschaften können Sie sich auch an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin Herr Dr. Michael Knieß Telefon: 030 / 90 13-83 67 wenden.

Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite

Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet.

35Förderprogramme Investitionen und Betriebsmittel

Ziel ErleichterungdesZugangszuLeasingfinanzierungendurchBürgschaftenalszusätzlicheSicherheit

DieBBBBÜRGSCHAFTSBANKzuBerlin-BrandenburgGmbHübernimmt gegenüber der Leasinggesellschaft für derenLeasingkunden Bürgschaften und nutzt RückbürgschaftendesEuropeanInvestmentFonds(EIF/CIP-Programm).

Wer Existenzgründungen sowie kleine und mittlere Unterneh-mendergewerblichenWirtschaftausBerlinmitwenigerals250MitarbeiternundeinemJahresumsatzvonmax.50Mio.EURodereinerBilanzsummevonmax.43Mio.EUR

Keine reinen Gütertransportunternehmen nach EU-Defini-tion

Was LeasingfinanzierungenfürLeasinggütermitLaufzeitenvonzwölfbis120Monaten

30%oder60%BürgschaftfürLeasingfinanzierungen Bis250TEURproLeasingvorhabenmitmax.150TEURBürg-schaft(max.LeasingvolumenproUnternehmensgruppevon1Mio.EURmitmax.300TEURBürgschaftenmöglich)

KeineseparatenKostenfürdieBürgschaftzurLeasingrate KeineUmschuldungen KeineSanierungsfinanzierungen

Wie Anträge stellen die Leasinggesellschaften für ihre Leasing-kundenüberdieWebsitewww.leasing-buergschaft.de

ReinrechnergestütztesAntragsverfahren,dasschlankePro-zesse und schnelle Entscheidungen innerhalb von zwei bisfünfBankarbeitstagengarantiert

Leasing-Bürgschaften können mit anderen Programmenkombiniertwerden.

WoBBB BÜRGSCHAFTSBANK zu Berlin-Brandenburg GmbHSchillstraße9,10785BerlinFrau Stefanie TonnTelefon: 030/311004-35Herr Michael WowraTelefon: 030/311004-21Telefax: 030/311004-55E-Mail: [email protected]: www.buergschaftsbank-berlin.de

Bürgschaften für Leasingfinanzierungen

Diese Finanzierung wird von einer Garantie unterstützt, die innerhalb des Rahmenprogramms der Europäischen Union für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) gestellt wurde.

Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet.

36

ZielErweiterungderEigenkapitalbasisvonkleinenundmittlerenUnternehmendurchBereitstellungvonKapitalüberKapital-beteiligungsgesellschaften,diezudiesemZweckausdemERP-BeteiligungsprogrammRefinanzierungskrediteerhalten.

Wer Beteiligungsgeber:privateKapitalbeteiligungsgesellschaf-teninDeutschland

Beteiligungsnehmer:KleineundmittlereUnternehmendergewerblichenWirtschaftinDeutschlandmitbiszu50Mio.EURGruppenumsatz,inAusnahmefällenmitbiszu75Mio.EUR

Was Refinanzierungsdarlehen für das eingesetzte Beteiligungs-kapitaldesBeteiligungsbetrages

HierfüristdieGarantieeinerBürgschaftsbankerforderlich. Höchstbetrag:max.1,25Mio.EUR EinewiederholteERP-geförderteBeteiligungistzulässig,so-langederjeweiligeHöchstbetragnichtüberschrittenwird.

In Ausnahmefällen sind Beteiligungen bis zu 2,5 Mio. EURmöglich.

LaufzeitdesRefinanzierungskredites:10Jahre,indenneuenBundesländernundinBerlin13Jahre

Jede Beteiligungsform ist zulässig (Ausnahme: AusschlussamVerlustimVergleichs-oderInsolvenzfall).

DasBeteiligungsentgeltwirdfreivereinbart.

Wie AntragstellungvorVorhabensbeginn KombinationmitanderenFörderprogrammenmöglich Biszu100%derBeteiligungssumme

Wo Beteiligungsgeber: Die Antragstellung der Beteiligungsge-sellschafterfolgtüberdieHausbankbeiderKfW.

Beteiligungsnehmer: Die Antragstellung erfolgt direkt beieinerprivatenKapitalbeteiligungsgesellschaft.

KfW BankengruppePalmengartenstraße5–9,60325FrankfurtInternet: www.kfw.de/100 ProgrammvariantefüralteLänder www.kfw.de/104 ProgrammvariantefürneueLänderundBerlin

ERP-Beteiligungsprogramm

Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet.

37Förderprogramme Investitionen und Betriebsmittel

Ziel Finanzierung von Investitionen kleiner und mittlerer Unter-nehmendergewerblichenWirtschaftindeutschenRegional-fördergebieten

Wer Kleine und mittlere in- und ausländische Unternehmen(KMU)

FreiberuflichTätige Junge Unternehmen, die über die erforderliche fachlicheundkaufmännischeQualifikationfürdieunternehmerischeTätigkeitverfügen

Natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermietenoderverpachten

AlleAntragstellerundAntragstellerinnenmüssenseitmin-destensfünfJahrenamMarktaktivsein.

Was BanküblichabzusicherndesDarlehen Höchstbetrag:3Mio.EURproVorhaben RisikogerechterZinssatz Förderfenster für kleine Unternehmen mit zusätzlich ver-günstigtemZinssatz

Biszu100%derförderfähigenKosten

Wie AntragstellungvorVorhabensbeginn KombinationmitanderenFörderprogrammenmöglich

Wo DieAntragstellungerfolgtüberIhreHausbankbeiderKfW.

KfW BankengruppePalmengartenstraße5–9,60325FrankfurtInternet:www.kfw.de/062 ProgrammvariantefürKMU www.kfw.de/072 ProgrammvariantefürKU

ERP-Regionalförderprogramm

38

Filmproduktion: Filmförderung und Standortmarketing in der Region Berlin-Brandenburg

Ziel EntwicklungdergemeinsamenMedienregionmitdemZielder Sicherung und Stärkung der medienwirtschaftlichenund kulturellen Infrastruktur unter künstlerischen, wirt-schaftlichenundtechnischenGesichtspunkten

FörderungvonKino-undFernsehfilmensowieanderenau-diovisuellenInhalteformateninallenPhasendesEntstehensundderVerwertung

Standortmarketing, Präsentation und Repräsentation derMedienregionimIn-undAusland

Wer Produzentinnen und Produzenten mitWohn- und Firmen-sitzinDeutschland

FürAnträgeaufProduktionsförderungmussinderRegeleinVerleihvertragvorliegen.

Was Im Rahmen der Filmförderungsrichtlinien werden die Ent-wicklung, Produktion sowieVerleih undVertrieb von Kino-spielfilmen, von Dokumentar- und Kurzfilmen gefördert.ZudemkanndieProduktionvonFernsehfilmenundanderenaudiovisuellenInhaltengefördertwerden.

DieMedienboardBerlin-BrandenburgGmbHfördert infol-genden Kategorien: Drehbuch-, Stoff- und Projektentwick-lungsowieProduktions-undNachwuchsförderung,Verleihund/oder Vertrieb sowie sonstige Vorhaben (wie Präsenta-tionen, Veranstaltungen, Professionalisierungsmaßnahmenetc.).

Die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH ist darüberhinaus Anlaufstelle, Kompetenz- und Beratungszentrumfür die Film- und Medienbranche der Region. Neben ihrenAktivitätenzurmonetärenFörderung,zumStandortmarke-tingundzurstrukturellenFörderungtragenMedienboard-Initiativen wie die Berlin Brandenburg Film Commission(BBFC)unddieMEDIAAntenneBerlin-Brandenburgmitih-renServiceszurEntwicklungderMedienregionbei.

Wie AnträgesindgrundsätzlichvordemProjekt-bzw.Maßnah-mebeginnbeiderMedienboardBerlin-BrandenburgGmbHeinzureichen.

MittelausdiesemProgrammundMittelandererFörderpro-grammekönnenkumuliertwerden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung aus diesemProgramm.

InderRegelisteinangemessenerEigenanteilzurFinanzie-rungdesVorhabenszuerbringen.

Die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH entscheidetüber die Höhe der Förderung je nach Lage des einzelnenProjekts.

Die Förderung wird in Form eines erfolgsbedingt rückzahl-baren Darlehens gewährt, in der Kategorie „Sonstige Vor-haben“durchZuschüsse.

Bei den geförderten Projekten soll mindestens ein Betragin Höhe der bewilligten Mittel in den Ländern Berlin oderBrandenburgausgegebenwerden(Regionaleffekt).

Die aktuellen Förderrichtlinien sind im Internet unter www.medienboard.deabrufbar.

WoMedienboard Berlin-Brandenburg GmbH August-Bebel-Straße26–53,14482Potsdam-Babelsberg

FilmförderungHerr Christian BergTelefon: 0331/74387-23Telefax: 0331/74387-99E-Mail: [email protected]

Sonstige Vorhaben / StandortprojektförderungFrau Ina GöringTelefon: 0331/74387-85Telefax: 0331/74387-99E-Mail: [email protected]

Berlin Brandenburg Film Commission (BBFC)Frau Christiane Raab Telefon: 0331/74387-31Telefax: 0331/74387-99E-Mail: [email protected]

MEDIA AntenneFrau Susanne SchmidtTelefon: 0331/74387-51E-Mail: [email protected]

Filmproduktion: Filmförderung und Standortmarketing

39Förderprogramme Investitionen und Betriebsmittel

Förderung des Medienstandortes Berlin-Brandenburg

ZielDieStärkungdesMedienstandortesBerlin-Brandenburg

WerProduktionsunternehmen mit Sitz in Brandenburg und Ber-linoderdeutscheProduktionsgesellschaften (auch innerhalbeinerinternationalenKoproduktionsgemeinschaft),dieeinenwesentlichen Teil ihrer Auftragsproduktion in der Medien-regionBerlin-Brandenburgrealisieren

Was EswerdenprojektbezogeneDarlehenundBürgschaftenzurZwischenfinanzierungvonFilmproduktionenzurVerfügunggestellt.

FinanziertwerdenfiktionaleundnonfiktionaleTV-FormatesowieSerien.

Voraussetzung ist eine Zusage des mitfinanzierenden TV-Senders.

DarüberhinausbietenwirauchZwischenfinanzierungvonAuftragsproduktionen aus anderen Medienbereichen (z. B.Games) an, sofern die Bonität des Auftraggebers dies zu-lässt.

DerMindestbetragfürAvalundDarlehenbeträgt100TEUR. Die Konditionen werden entsprechend der individuellenRisikobewertungfestgelegt.

Wie AnträgekönnenformlosbeiderInvestitionsbankBerlin(IBB)oderderInvestitionsbankdesLandesBrandenburg(ILB)ge-stelltwerden.

Die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH leitet einge-reichte Anträge an die Investitionsbanken weiter. Die Prü-fungundBearbeitungerfolgtbeiderILB.

Daneben sind bankübliche Unterlagen zum UnternehmensowiezumProjekteinzureichen.

Wo Investitionsbank des Landes Brandenburg Steinstraße104–106,14480PotsdamTelefon: 0331/6601602E-Mail: [email protected]

Investitionsbank Berlin WFWirtschaftsförderungFrau Antje DavidBundesallee210,10719BerlinTelefon: 030/2125-4748E-Mail: [email protected]

Medienboard Berlin-Brandenburg GmbHAugust-Bebel-Straße26–53,14482Potsdam-BabelsbergHerr Christian Berg(Förderbereich)Telefon: 0331/74387-23Telefax: 0331/74387-99E-Mail: [email protected]

Filmproduktion: Zwischenfinanzierung

40

Ziel Absicherung von Beteiligungen von Arbeitnehmerinnen undArbeitnehmern an Berliner Unternehmen, um dadurch vor-rangig

die Identifikation von Mitarbeiterinnen und MitarbeiternmitihremarbeitgebendenUnternehmenzuerhöhenund

deren Bereitschaft zu fördern, dem Unternehmen KapitalzurVerfügungzustellen.

Wer Antragsberechtigt ist, wer Arbeitnehmerin oder Arbeitneh-merimSinnedesVermögensbildungsgesetzesist,gemeinsammitdemUnternehmen,andemsie/ersichbeteiligt.

FörderungsfähigsindBeteiligungenanUnternehmen mitinderRegelnichtmehrals500BeschäftigtenundeinemJahresumsatzvonmax.50Mio.EUR,

mitSitzundBetriebsstätteinBerlin, diesichzuhöchstens25%imBesitzeinesodermehrererUn-ternehmenbefinden,diedenvorgenanntenKriteriennichtentsprechen.

Was DasLandsichertdieBeteiligungmiteinerGarantiefürdenFallab,dassdasUnternehmeninsolventwirdunddieBeteiligungnichtzurückzahlenkann.

Garantienwerdenübernommen• i.H.v.80%dereingezahltenBeteiligungssummesowie• i.H.v.80%desvertraglichvereinbartenBeteiligungsertra-

ges.• Abgesichert ist ein Beteiligungsertrag i. H. v. maximal

12 % p.a., wobei erfolgsunabhängige Beteiligungserträgebis zur Höhe der Umlaufrendite festverzinslicher Wert-papiere (maßgebend:ZeitpunktdesEingehensderBetei-ligung)berücksichtigtwerden.

DerHöchstbetragderGarantiejeUnternehmenistauf1Mio.EURbegrenzt.

Laufzeit:max.zehnJahre Entgelt: einmalige Bearbeitungsgebühr i.H.v. 1 % und einejährliche Provision i. H. v. bis zu 2 % des Garantiebetrages,welche jeweilsvomUnternehmen,andemsichderArbeit-nehmerbeteiligt,zutragenist

Wie FormgebundeneAntragstellung Der Antrag muss vor Abschluss des Beteiligungsvertragesgestelltwerden.

Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen können mit an-derenProgrammenkombiniertwerden.

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

Wo BBB BÜRGSCHAFTSBANK zu Berlin-Brandenburg GmbH Schillstraße9,10785BerlinHerr Hans WitkowskiTelefon: 030/311004-43Telefax: 030/311004-55E-Mail: [email protected]: www.buergschaftsbank-berlin.de

Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen

41Förderprogramme Investitionen und Betriebsmittel

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Förderung der gewerblichen Investitionen in Berlin

Ziel Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen in allenBezirkenBerlinsdurchUnterstützungvonInvestitionenimge-werblichenBereich.

Die Förderung des Landes Berlin konzentriert sich vorrangigaufInvestitionsvorhabenkleinerundmittlererUnternehmen(KMU)sowieaufdieBereichederGesundheitswirtschaft,Ener-gietechnik,Verkehr/MobilitätundLogistik,OptischeTechnolo-gien,IKT/MedienundKreativwirtschaft.

VorhabenausanderenBereichensindbeiVorliegenentspre-chenderstrukturellerEffekteebenfallsförderfähig.

WerGewerbliche Unternehmen mit vorwiegend überregionalemAbsatz,soweitsienichtunterdieFörderausschlüssefüreinzelneBranchen/Wirtschaftszweigefallen

Was EswerdenZuschüssefürInvestitionengewährt. Gefördert wird die Anschaffung bzw. Herstellung der zumInvestitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Anla-gevermögens.Ausgenommensindu.a.Kraft-,Luft-,Schienen-fahrzeuge,SchiffeundInvestitionen,diederErsatzbeschaffungdienen. Förderfähig sind grundsätzlich auch aktivierte An-schaffungskostenvonbestimmtenimmateriellenWirtschafts-gütern.ZudenförderfähigenVorhabengehören:• BeikleinenundmittlerenUnternehmen: – Errichtungsinvestitionen – Erweiterungsinvestitionen – DiversifizierungderProduktioninvorherdortnichtherge-

stellteProdukte – Grundlegende Änderung des gesamten Produktionspro-

zesses – Erwerb vonVermögenswerten einer Betriebsstätte unter

bestimmtenVoraussetzungen•BeigroßenUnternehmen: – ErstinvestitioneninneueWirtschaftstätigkeit: · InvestitionenzurErrichtungeinerneuenBetriebsstätte · InvestitionenzurDiversifizierungderTätigkeiteinerBe-

triebsstätteunterbestimmtenVoraussetzungen · ErwerbvonVermögenswerteneinerBetriebsstätteunter

bestimmten Voraussetzungen und sofern eine andereTätigkeitinderBetriebsstätteausgeübtwird

– Erstinvestitionen zur Diversifizierung einer bestehendenBetriebsstätte durch Hinzunahme neuer Produkte oderProzessinnovationen (in C-Fördergebieten und unter be-stimmtenVoraussetzungen)

Investitionsvorhaben sind u. a. nur förderfähig, wenn sie einVolumenvonmindestens10TEURumfassenundderInvestiti-onsbetrag,bezogenaufeinJahr,dieindenletztendreiJahren

durchschnittlich verdienten Abschreibungen – ohne Berück-sichtigungderSonderabschreibungen–ummindestens50%übersteigt oder die Zahl der bei Investitionsbeginn in der zufördernden Betriebsstätte bestehenden Dauerarbeitsplätzeummindestens15%erhöhtwird.JederneugeschaffeneAusbil-dungsplatzwirdalsDauerarbeitsplatzangerechnet.

In den Berliner C-Fördergebieten – siehe auch unter www.businesslocationcenter.de/foerdergebietskarte – sind folgen-de Höchstfördersätze möglich: kleine Unternehmen: 30 %,mittlere Unternehmen: 20 %, sonstige Betriebsstätten: 10 %.Einige Gebiete Berlins sind als D-Fördergebiet ausgewiesen.HierkönnenkleineUnternehmenmit20%gefördertwerden,mittleremit10%,sonstigemit7,5%,beschränktauf200TEURinnerhalbvondreiJahren.

Wenn neu geschaffene, hoch qualifizierte DauerarbeitsplätzemitFrauenbesetztwerden,kanneinbesondererZuschussfürje-denFrauenarbeitsplatzinHöhevon5.000EURgezahltwerden.DerHöchstfördersatzdarfdadurchnichtüberschrittenwerden.

GrundlageistderTeilII–GewerblicheWirtschaft–desKoordi-nierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „VerbesserungderregionalenWirtschaftsstruktur“ab10.Juni2015(Veröffent-lichungvom01.07.2015)sowiedieBerlinerFörderbestimmun-genimZeitraum1.Juli2014bis31.Dezember2020(Veröffentli-chungvom2.Oktober2015).

Wie AntragstellungbeiderInvestitionsbankBerlin Der Formantrag muss vor Beginn des InvestitionsvorhabensbeiderIBBeingegangensein.ErstdanndarfmitdemVorha-benbegonnenwerden.

Eine vorzeitige Kontaktaufnahme mit der InvestitionsbankBerlinwirdinsbesonderebei–imRahmendesInvestitionsvor-habens–beabsichtigtemGrundstückserwerbdringendemp-fohlen.

EinenachträglicheFörderungistnichtzulässig. Auf die Gewährung der Investitionszuschüsse besteht keinRechtsanspruch.GleichesgiltfürdieHöhederFördersätze.

WoInvestitionsbank Berlin KundenberatungWirtschaftsförderungBundesallee210,10719BerlinTelefon: 030/2125-4747Telefax: 030/2125-4329E-Mail: [email protected]: www.ibb.de

FürdiesesProgrammkönnenSieIhrenAntragsowieallezu-gehörigenUnterlagenimeAntrags-Verfahreneinreichen.De-taillierte Informationen zu dem eAntrags-Verfahren findenSieunterwww.ibb.de/eAntrag.aspx.

GRW Gemeinschaftsaufgabe

Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet.

42

Handwerker-Sofortkredit

Ziel Schnelle Kreditentscheidung für Finanzierungsvorhaben vonBerlinerHandwerksbetriebenzurkurzfristigenBereitstellungvonKreditenfürBetriebsmitteloder InvestitionendurchUn-terstützung der Handwerkskammer bei der Zusammenstel-lungdernotwendigenUnterlagenfürdasBankgespräch

Wer HandwerksunternehmenausdemKammerbezirkBerlin DasUnternehmenisteinKMUnachDefinitionderEU,d.h.wenigerals250Mitarbeiter,Jahresumsatzvonmax.50Mio.EURoderJahresbilanzsummemax.43Mio.EUR.

Was EswerdenAusfallbürgschaftenfürmax.80%einesKreditesgegenübereinemKreditinstitutgewährt.

Das Unternehmen plant ein zukunftsträchtiges VorhabenmiteinemtragfähigenKonzept.

BiszueinemKreditbetragvon100TEUR

Wie Antragstellung entweder bei einem Kreditinstitut, der BBBBÜRGSCHAFTSBANKzuBerlin-BrandenburgGmbHoderderHandwerkskammerBerlin

DieBetriebsberaterinnenund-beraterderHandwerkskam-merBerlinunterstützenbeiderZusammenstellungdernot-wendigenUnterlagenundprüfendasVorhaben.

EsliegteinepositiveStellungnahmederHandwerkskammervor.

Dem Antrag sind alle maßgeblichen Unterlagen zu Vor-haben/Konzept und Gesellschafterinnen/Gesellschaftern/Geschäftsführung (inklusive Sicherheitenvorschlag) beizu-fügen.

HausbankundBBBBÜRGSCHAFTSBANKzuBerlin-Branden-burgGmbH prüfenimParallelverfahren.EineEntscheidungwirdinderRegel innerhalbeinerWochenachVorlageallerUnterlagengetroffen.

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

Wo BBB BÜRGSCHAFTSBANK zu Berlin-Brandenburg GmbH Schillstraße9,10785BerlinHerr Thomas Schwiem Telefon: 030/311004-32Telefax: 030/311004-55E-Mail: [email protected]:www.buergschaftsbank-berlin.de

Handwerkskammer BerlinBlücherstraße68,10961BerlinHerr Rüdiger GrüblerTelefon: 030/25903-466Telefax: 030/25903-235E-Mail: [email protected]:www.hwk-berlin.de

43Förderprogramme Investitionen und Betriebsmittel

Kooperationsdarlehen für den Mittelstand

ZielFinanzierung von Investitionen in das Wachstum gewerbli-cherUnternehmenmiteinerGeschäftsbank(Konsortialführe-rin)zurStärkungdesWirtschaftsstandortsBerlin

WerAntragsberechtigtsindUnternehmendergewerblichenWirt-schaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, mit ei-nerBetriebsstätteoderSitzinBerlin.DerGründungszeitpunktsolltei.d.R.dreiJahrevorAntragstellungliegen.

Was FinanzierungvonInvestitionenindasAnlagevermögen,dieeiner mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedür-fen,unddamitimZusammenhangstehendeBetriebsmittel

Um-undAnschlussfinanzierungbestehenderEngagements SockelfinanzierungfürBetriebsmittelmitfesterLaufzeit VorfinanzierungenvonForderungen,WarenlagernoderAuf-trägen

AusgeschlossensindSanierungsfinanzierungen. Tilgungsdarlehen, Avalkredite, bei Betriebsmittelkreditenauch Festdarlehen mit einem IBB-Anteil in Höhe von 500TEUR bis i. d. R. 15 Mio. EUR, bei Betriebsmittelkrediten bis5Mio.EUR

DieIBBübernimmtmaximal50%desGesamtvolumens. Ausgezahltwerden100%desDarlehensbeimarktüblicherVerzinsunginAbstimmungmitderHausbank.

Laufzeit:grundsätzlichmax.zehnJahre.DieTilgungerfolgtingleichbleibendenRaten.Einevorzeitigevollständigeoderteilweise Tilgung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. DieendgültigeFestlegungerfolgtinAbstimmungmitderHaus-bank.

Das Darlehen ist in Abstimmung mit der Geschäftsbankbanküblichzubesichern.

Zinsen/Gebühren sind marktüblich zu Hausbankkondi-tionen.

WieDie Darlehensgewährung erfolgt nach jeweiliger Einzelprü-funggemeinsamdurchdieHausbankunddieIBB.

WoInvestitionsbank Berlin KundenberatungWirtschaftsförderungBundesallee210,10719BerlinTelefon: 030/2125-4747Telefax: 030/2125-4329E-Mail: [email protected]: www.ibb.de

IBB-Wachstumsprogramm

44

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Ziel VerbesserungderFinanzierungsbedingungenjunger,innova-tiverUnternehmen

Schaffung von Anreizen für private Investoren, insbesonderefürBusinessAngels,privatesWagniskapitalfürjunge,innova-tiveUnternehmenzurVerfügungzustellen,durchMinderungdesRisikoseinerKapitalbeteiligung

Wer GefördertwerdenprivateInvestoren(natürlichePersonen),dieGesellschaftsanteileanjungeninnovativenUnternehmener-werben.

FörderbedingungenfürdasUnternehmen:• kleines, innovatives und unabhängiges Unternehmen, das

jüngeralszehnJahreist,• wenigerals50Mitarbeiter(Vollzeitäquivalente)hat,• einen Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchs- tens10Mio.EURhatund• Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in der EU ist, mit we-

nigstens einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte inDeutschland,dieimHandelsregistereingetragenist.

• DasUnternehmenmuss–gemäßHandelsregisterauszug–einerinnovativenBrancheangehörenoder

• das Unternehmen ist Inhaber eines Patents (max. 15 Jahrealt), welches im direkten Zusammenhang zum Geschäfts-zweckstehtoder

• dasUnternehmenhat inden letztenzwei JahreneineFör-derungeineröffentlich-rechtlichenEinrichtungfüreinFor-schungs-oderInnovationsprojekterhalten.

FörderbedingungenfürdenInvestor:• natürliche Person mit Hauptwohnsitz in der EU, die nicht

mitdemUnternehmenverbundenist.• Alternativ kann der Investor die Anteile am Unternehmen

übereineGmbH(sog.BusinessAngelsGmbH)erwerben,diemax. vier Gesellschafter (nur volljährige, natürliche Perso-nen)hat,wovoneinermindestens50%derGesellschaftsan-teilehaltenmuss;derGeschäftszweckderGmbHmussdasEingehen und Halten von Beteiligungen sein (darüber hin-auszulässigistdieVermögensverwaltungunddieBeratung).

• EsmusssichumeineerstmaligeBeteiligungamUnterneh-menhandeln(keineAufstockungvonAnteilen;keineWand-lungvonDarlehen).

Die Anteile müssen vollumfänglich an Chancen und Risikenbeteiligtsein.

Was Derprivate Investorerhält20%desKaufpreisesfürdenAn-teilserwerbzurückerstattet.SeineGesellschaftsanteileverblei-benkomplettbei ihm.Verkauftder InvestornachAblaufderMindesthaltedauervondreiJahrenseineAnteile,musserdenZuschussnichtzurückzahlen.

DerInvestormussdemUnternehmenmindestens10TEURzurVerfügungstellen.

IstdieZahlungdesKaufpreisesandieErreichungvonMeilen-steinendurchdasUnternehmengeknüpft,mussjedeeinzelneZahlungdesInvestorsmindestens10TEURbetragen.

Jeder Investor kann pro Jahr Zuschüsse für Anteilskäufe inHöhevonbiszu250TEURerhalten.

Pro Unternehmen können Anteile imWert von bis zu 1 Mio.EURproJahrbezuschusstwerden.

Wie ImnormalenAntragsverfahrenreichtdasUnternehmeneinenOnline-AntragbeimBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr-kontrolle (BAFA)ein.DieFörderrichtliniezumProgrammsowiedie elektronischen Formulare zur Antragstellung finden Sieauf den Internetseiten des Bundesamtes fürWirtschaft undAusfuhrkontrolle(BAFA):

www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/investDasBAFAbescheinigtdemUnternehmendieFörderfähigkeit.DieseBescheinigungkannfürdieAkquisevonInvestorenein-gesetzt werden. Damit vergrößern sich die Chancen für dasUnternehmen, eine Finanzierung über Wagniskapital zu er-halten.

AnschließendstelltderInvestorbeimBAFAebenfallsonlineei-nenAntrag.DasBAFAprüftdiesenAntragformalunderteiltdemInvestoreinenBescheid.Nachdemder InvestordieZah-lungfürdieAnteilevorgenommenhat, forderterdieErstat-tungvon20%derInvestitionssummebeimBAFAan.HierfürmussdannunteranderemderGesellschaftsvertragvorliegen,ausdemdieBeteiligunghervorgeht.

Beteiligt sich der Investor an einem Gründungsvorhaben,reichtzuerstderInvestorseinenAntragein.DasUnternehmenstelltdannseinenAntragaufFörderfähigkeit,wennesgegrün-detundindasHandelsregistereingetragenist.

BeiderSuchenachInvestorenbestehtfürUnternehmen,diebereits einen Bescheid über die Feststellung ihrer Förderfä-higkeiterhaltenhaben,währendderGültigkeitsdauerdiesesBescheidesdieMöglichkeit,sichineinemVerzeichnisderför-derfähigenUnternehmen–geführtbeidemBusinessAngelsNetzwerk Deutschland e. V. (BAND) – registrieren zu lassen.Dieses Verzeichnis befindet sich auf der Internetseite www.band-ivz-verzeichnis.de.FürdieRegistrierungistdasHochla-dendesgültigenBescheidesnotwendig.

WoBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)Referat416FrankfurterStraße29–35,65760EschbornTelefon: 06196/908-1964Telefax: 06196/908-1442E-Mail: [email protected]:www.bafa.de

Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet.

45Förderprogramme Investitionen und Betriebsmittel

KapitalPLUS

ZielFinanzierung vonVorhaben durch variable Kombination vonverbürgtemKreditundBeteiligungauseinerHand.EineBürg-schaftdientzurSicherstellungderFinanzierung,diestilleBe-teiligung sorgt für eine Eigenkapitalstärkung. Daraus folgenpositiveEffekteaufdieUnternehmensbilanz,dieBonitätunddas Rating sowie eine verbesserte Verhandlungsposition beiderHausbank.

WerDasUnternehmenisteinKMUnachDefinitionderEU,d.h.we-nigerals250Mitarbeiter,Jahresumsatzvonmax.50Mio.EURoderJahresbilanzsummemax.43Mio.EUR.

Was NebeneinerAusfallbürgschaftderBBBBÜRGSCHAFTSBANKzu Berlin-Brandenburg GmbH gegenüber einem Kredit-institut übernimmt die Mittelständische Beteiligungsge-sellschaftBerlin-BrandenburgGmbHeineeigenkapitalstär-kendeBeteiligung.

Jeglicher Finanzierungsbedarf für Vorhaben von KMU inBerlin; Voraussetzung: zukunftsträchtiges Vorhaben mittragfähigemKonzept

Wie Beantragung entweder bei der BBB BÜRGSCHAFTSBANK zuBerlin-BrandenburgGmbHoderderMittelständischenBetei-ligungsgesellschaftBerlin-BrandenburgGmbH

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

Wo BBB BÜRGSCHAFTSBANK zu Berlin-Brandenburg GmbH Schillstraße9,10785BerlinE-Mail: [email protected]:www.buergschaftsbank-berlin.de

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbHGeschäftsstelleBerlin,Schillstraße9,10785BerlinHerr Michael Wowra Telefon: 030/311004-21Telefax: 030/311004-55E-Mail: [email protected]:www.mbg-bb.de

46

ZielFinanzierungvonNeubau,ErsterwerbundSanierunggewerb-lich genutzter Nichtwohngebäude mit dem Ziel der Energie-einsparungundMinderungdesCO2-Ausstoßes

Wer In-undausländischeUnternehmendergewerblichenWirt-

schaftimPrivatbesitz FreiberuflichTätige,z.B.ÄrztinnenundÄrzte,Steuerberate-

rinnenundSteuerberatersowieArchitektinnenundArchi-tekten

Unternehmen,dieimRahmeneinerContracting-Vereinba-rung (Energie-)Dienstleistungen für einen Dritten erbrin-gen

Was Energetische Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohn-

gebäudezumKfW-Effizienzhaus70,100oderDenkmal EinzelmaßnahmenzurVerbesserungderEnergieeffizienz,z.B.

•Wärmedämmung•Fenster,Vorhangfassaden,AußentürenundTore,Ladestel-

len•SommerlicherWärmeschutz•LüftungundKlimainkl.Wärme-undKälterückgewinnung,

Abwärmenutzung•Wärme- und Kälteerzeugung, -verteilung und -speiche-

rung, Kraft-Wärme- bzw. Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungs-anlagen

•Beleuchtung•Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Gebäudeautoma-

tion Neubau energieeffizienter, gewerblich genutzter Gebäude

mitdemStandardKfW-Effizienzhaus55oder70 MaßnahmenzurVorbereitung,RealisierungundInbetrieb-

nahme, z. B. Nebenarbeiten, Planungskosten und Energie-managementsysteme

Höchstbetrag:i.d.R.25Mio.EURproVorhaben Tilgungszuschuss.JebesserdasenergetischeNiveau,desto

höherderTilgungszuschuss.

Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten könnenfinanziertwerden.

Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaft-lichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und derWerthaltigkeit der für den Kredit gestellten SicherheitenvonderHausbankrisikogerechtfestgelegt.

DieDarlehensindbanküblichzubesichern. Die Förderung unterliegt beihilferechtlichenVorgaben, die

von der KfW und dem Antragsteller eingehalten werdenmüssen.

Wie AntragstellungvorVorhabensbeginn Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln

ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich. FürEinzelmaßnahmen ist die gleichzeitige Inanspruchnahmeeines KfW-Kredits und eines Zuschusses des Bundesamtsfür Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für dieselbeMaßnahmenichtmöglich.

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

WoDieAntragstellungerfolgtüberIhreHausbankbeiderKfW.

KfW BankengruppePalmengartenstraße5–9,60325FrankfurtInternet:www.kfw.de/276 ProgrammvariantefürNeubau www.kfw.de/277 ProgrammvariantefürSanieren www.kfw.de/278 ProgrammvariantefürEinzelmaßnahmen

KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren

47Förderprogramme Investitionen und Betriebsmittel

ZielFinanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen im BereichProduktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unterneh-meninDeutschlandundimAusland

Wer In-undausländischeUnternehmendergewerblichenWirt-

schaftimPrivatbesitz FreiberuflichTätige,z.B.ÄrztinnenundÄrzte,Steuerberate-

rinnenundSteuerberatersowieArchitektinnenundArchi-tekten

Unternehmen,dieimRahmeneinerContracting-Vereinba-rung (Energie-)Dienstleistungen für einen Dritten erbrin-gen

Was Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von

mindestens10%erzielen(Einstiegsstandard).Sindesmin-destens 30 %, wird dies als Premiumstandard gefördert.EinigeBeispielefürMaßnahmen:•Maschinen,AnlagenundProzesstechnik•Druckluft,Vakuum-undAbsaugtechnik•ElektrischeAntriebeundPumpen•ProzesskälteundProzesswärme•WärmerückgewinnungundAbwärmenutzungfürProduk-

tionsprozesse•Mess-,Regel-undSteuerungstechnik•Informations-undKommunikationstechnik•Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

Modernisierungsinvestitionen, die zu einer spezifischenEndenergieeinsparung von mindestens 10 % führen (Ein-stiegsstandard),gemessenamDurchschnittsverbrauchderletzten3Jahre.Sindesmindestens30%,wirddiesalsPremi-umstandardgefördert.

BeiNeuinvestitionenistdieEnergieeinsparunggegenüberdemBranchendurchschnittmaßgeblich.

Höchstbetrag:i.d.R.25Mio.EURproVorhaben Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten können

finanziertwerden. Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaft-

lichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und derWerthaltigkeit der für den Kredit gestellten SicherheitenvonderHausbankrisikogerechtfestgelegt.

DieDarlehensindbanküblichzubesichern. Die Förderung unterliegt beihilferechtlichenVorgaben, die

von der KfW und dem Antragsteller eingehalten werdenmüssen.

Wie AntragstellungvorVorhabensbeginn DieKombinationmitanderenöffentlichenFördermittelnist

unterBeachtungderEU-Beihilfegrenzenmöglich.

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

WoDieAntragstellungerfolgtüberIhreHausbankbeiderKfW.

KfW BankengruppePalmengartenstraße5–9,60325FrankfurtInternet:www.kfw.de/292 ProgrammvariantefürEinstiegsstandard www.kfw.de/293 ProgrammvariantefürPremiumstandard

KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse

48

Standard und Premium

Ziel Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien zur Strom-

erzeugung und Strom- und Wärme-Erzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen(Standard)

Unterstützung besonders förderwürdiger größerer Anla-gen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt(Premium). Gefördert werden Solarkollektoranlagen, Bio-masse-Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für diethermische Nutzung, streng wärmegeführte KWK-Biomas-se-Anlagen,Wärmenetze, großeWärmespeicher, große effi-zienteWärmepumpen,BiogasleitungenfürunaufbereitetesBiogas, AnlagenzurErschließungundNutzungderTiefen-geothermie.

WerAntragstellerkreis in der Standardvariante:

In-undausländischeUnternehmendergewerblichenWirt-schaft,diesichmehrheitlichinPrivatbesitzbefinden

FreiberuflichTätige Unternehmen,andenenKommunen,Kirchenoderkaritati-

veOrganisationenbeteiligtsind Natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die

den erzeugten Strom einspeisen bzw. die erzeugteWärmeverkaufen

Antragstellerkreis in der Premiumvariante: KleineundmittlereprivategewerblicheUnternehmen,wel-chedieKMU-Kriterienerfüllen

FreiberuflichTätige NatürlichePersonen,diedenerzeugtenStromund/oderdieerzeugteWärmeausschließlichfürdenEigenbedarfnutzen

GemeinnützigeAntragsteller Unternehmen,andenenzumehrals25%Kommunenbetei-ligtsind,unddiedieKMU-SchwellenwertefürUmsatzundBeschäftigteunterschreiten

GroßunternehmenindenFörderzweckenSolarthermie,Tie-fengeothermie,WärmespeicherundWärmenetze

SonstigeUnternehmen(Großunternehmen),diealsEnergie-dienstleistungsunternehmenauftreten

Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, rechtlichunselbstständige kommunale Betriebe und kommunaleZweckverbände,sofernsiedasVorhabenunterHinweisaufdieFörderungöffentlichkeitswirksamvorstellen

Was Banküblich abzusicherndes Darlehen in Höhe von bis zu

100%derförderfähigenNetto-Investitionskosten Im Programmteil „Premium“ werden zusätzlich Tilgungs-

zuschüsseausBundesmittelngewährt. HöchstbetragDarlehenProgrammteilStandard:max.50Mio.

EURproVorhaben Höchstbetrag Darlehen Programmteil Premium: i. d. Regel

max.10Mio.EURproVorhaben

Wie AntragstellungvorVorhabensbeginn MitfinanzierungdergefördertenAnlageausanderenKfW-

oderERP-Programmenistnichtmöglich. KumulierungderDarlehengrundsätzlichmitanderenFör-

dermittelnausöffentlichenHaushaltenmöglich

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

WoDieAntragstellungerfolgtüberIhreHausbankbeiderKfW.

KfW BankengruppePalmengartenstraße5–9,60325FrankfurtInternet: www.kfw.de/270 ProgrammvariantefürErneuerbareEnergien –Standard www.kfw.de/274 ProgrammvariantefürErneuerbareEnergien –Standard(Photovoltaik) www.kfw.de/271 ProgrammvariantefürErneuerbareEnergien –Premium www.kfw.de/281 ProgrammvariantefürErneuerbareEnergien –PremiumfürkleineUnternehmen www.kfw.de/272 ProgrammvariantefürErneuerbareEnergien –Premium–Tiefengeothermie www.kfw.de/282 ProgrammvariantefürErneuerbareEnergien –Premium–Tiefengeothermiefürkleine Unternehmen

KfW-Programm Erneuerbare Energien

49Förderprogramme Investitionen und Betriebsmittel

KfW-Umweltprogramm

ZielFörderung von Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Un-ternehmen,diesichmehrheitlichinPrivatbesitzbefinden

Wer In-undausländischeUnternehmendergewerblichenWirt-schaft

FreiberuflichTätige,z.B.ÄrztinnenundÄrzte,Steuerberate-rinnenundSteuerberater,ArchitektinnenundArchitekten

Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinba-rungDienstleistungenfüreinenDrittenerbringen

Kooperations-undBetreibermodellezurErfüllunghoheitli-cherAufgaben

BeiVorhabenimAusland:•TochtergesellschaftendeutscherUnternehmenmitSitzim

Ausland•JointVenturesmitmaßgeblicherdeutscherBeteiligungim

Ausland

Was Alle Investitionen in Deutschland, die dazu beitragen, dieUmweltsituation wesentlich zu verbessern. Dazu gehörenMaßnahmen zur Ressourceneffizienz/Materialeinsparung,Verminderung/Vermeidung von Luftverschmutzung, Ge-ruchsemissionen und Lärm (z. B. Elektromobilität), Abfall-vermeidung, -behandlung und -verwertung, Abwasser-reinigung, -vermeidung und -verminderung, Boden- undGrundwasserschutzsowieAltlastenbzw.Flächensanierung.FernerkönneninVerbindungmitdeno.g.Maßnahmenauchdie Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbe-gleitunggefördertwerden.

Höchstbetrag:i.d.Regel10Mio.EURproVorhaben(kannmitZustimmung des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-schutz,BauundReaktorsicherheitüberschrittenwerden)

Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten könnenfinanziertwerden.

Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaft-lichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und derWerthaltigkeitderfürdenKreditgestelltenSicherheitenvonderHausbankrisikogerechtfestgelegt.

DieDarlehensindbanküblichzubesichern. Die Förderung unterliegt beihilferechtlichen Vorgaben, dievon der KfW und dem Antragsteller eingehalten werdenmüssen.

FürkleineUnternehmen(KU)geltenbesondersvergünstigteZinssätze.

Wie AntragstellungvorVorhabensbeginn Die Kombination eines Kredites aus dem KfW-Umweltpro-gramm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich im Rahmen der jeweils rele-vanten EU-Beihilfegrenzen möglich, sofern die Summe ausKrediten,ZuschüssenoderZulagendieSummederAufwen-dungennichtübersteigt.

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

WoDieAntragstellungerfolgtüberIhreHausbankbeiderKfW.

KfW BankengruppePalmengartenstraße5–9,60325FrankfurtInternet:www.kfw.de/240 Programmvariantefürgroßeund mittlereUnternehmen www.kfw.de/241 ProgrammvariantefürkleineUnternehmen

Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet.

50

Nachrang- und Fremdkapital

Ziel Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln mittel-ständischer Unternehmen und Freiberufler

Wer Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie in- und aus-ländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind, und die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Jahres-umsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) 500 Mio. EUR nicht überschreitet

Freiberuflich Tätige, z. B. Ärztinnen und Ärzte, Steuerberate-rinnen und Steuerberater, Architektinnen und Architekten, die mindestens fünf Jahre am Markt aktiv sind

Natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten

Was Investitionen und Betriebsmittel: bis zu 100 % Für Investitionsfinanzierungen: banküblich abzusicherndes Darlehen in Höhe von max. 25 Mio. EUR

Bei Investitionskosten wird eine 50-prozentige Haftungsfrei-stellung gewährt, sofern der Antragsteller mindestens seit zwei Jahren besteht bzw. am Markt aktiv ist.

Für Betriebsmittelfinanzierungen: banküblich abzusichern-des Darlehen in Höhe von max. 5 Mio. EUR

Bei Betriebsmittelfinanzierungen wird eine 50-prozentige Haftungsfreistellung nur für KMU gewährt, wenn diese be-reits seit drei Jahren am Markt aktiv sind.

Individueller Zinssatz durch risikogerechtes Zinssystem und Bonitätsklassen

KMU-Fenster mit günstigeren Zinskonditionen

Wie Antragstellung vor Vorhabensbeginn Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich

WoDie Antragstellung erfolgt über Ihre Hausbank bei der KfW.

KfW BankengruppePalmengartenstraße 5–9, 60325 FrankfurtInternet: www.kfw.de/037 Programmvariante für größere mittelständische Unternehmen www.kfw.de/047 Programmvariante für kleine und mittlere Unternehmen

KfW-Unternehmerkredit

51Förderprogramme Investitionen und Betriebsmittel

Ziel DerKMU-FondsdientderlangfristigenFinanzierungvonInves-titionen und damit verbundener Betriebsmittel durch Grün-dungs-undWachstumsdarlehenbiszu10Mio.EUR.

Gründungs- und Wachstumsdarlehen werden grundsätzlichgemeinsammiteinerGeschäftsbank(„Hausbank“)odereinemsonstigenprivatenKofinanzierervergeben.

Sofern eine Finanzierung in Kooperation mit der Hausbanknichterreichbarist,kannbeiDarlehenbis250TEURaufdieBe-teiligungeinerGeschäftsbankimEinzelfallverzichtetwerden.

Mikrokredite bis 25TEUR im vereinfachtenVerfahren bei derIBB(sieheSeite52)

WerAntragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen dergewerblichen Wirtschaft und Freiberuflerinnen und Freiberuf-lersowieGründerinnenundGründermiteinerBetriebsstätteinBerlin. Das zu finanzierendeVorhaben muss in Berlin durchge-führtwerden.

Was Mitfinanzierung von Investitionen des Anlagevermögens (dieeinerlangfristigenMittelbereitstellungbedürfen,imRahmenvon Betriebsübernahmen, Neuansiedlungen, Verlagerungen,Erweiterungen, Rationalisierungsmaßnahmen und Reinves-titionen) und im Zusammenhang mit dieser Investition ste-hendenBetriebsmitteln

Betriebsmittelfinanzierung für die Erweiterung bzw. dasWachstumvonkleinenundmittlerenUnternehmen(beispiels-weisezurVorfinanzierungvonAufträgenundzurEntwicklungundEinführungneuerProdukte)

Gründungs-undFrühphasenfinanzierungenindenerstendreiJahrenbis250TEUR

Grundsätzlich ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw.Nachfinanzierung bereits begonnener und abgeschlossenerVorhabensowieSanierungsfinanzierungen.

Wie Bei Finanzierung ohne Hausbankenbeteiligung erfolgt dieAntragstellungundDarlehensvergabedirektdurchdenKMU-Fonds über die Investitionsbank Berlin. Bei Finanzierung mitHausbankenbeteiligung erfolgt die Antragstellung und Dar-lehensvergabeüberdieHausbank.

VoraussetzungfürdieGewährungeinesDarlehensisteintrag-fähiges Unternehmenskonzept, dessen Durchführung einenachhaltigeErreichungbzw.FestigungoderVerbesserungderWettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sowie die planmä-ßigeVerzinsungundTilgungdesKreditserwartenlässt.

WesentlichesKriteriumfürdieDarlehensvergabeistweiterhindie Gewährleistung von ausreichendem betriebswirtschaft-lichemKnow-how.DieseskannauchdurchCoachingergänztwerden.

EinRechtsanspruchaufeineFinanzierungbestehtnicht.

Das Darlehen ist – ggf. in Abstimmung mit der Hausbank –banküblich zu besichern. Bei Mikrokrediten bis zu 25 TEUR(sieheSeite52)kanndaraufverzichtetwerden.

Bei Personen- und Kapitalgesellschaften ist von den Gesell-schafterinnen und Gesellschaftern bzw. den Geschäftsführe-rinnenund-führerndesDarlehensnehmers,dieaufgrundihrerStellungwesentlichenEinflussaufdasUnternehmenausüben,eine selbstschuldnerische Bürgschaft zu übernehmen. Diesewird bei Kommanditgesellschaften ggf. auch von den Kom-manditistenverlangt.

Darlehenshöhebiszu10Mio.EURbeigemeinsamerFinanzie-rungmiteinerHausbank,z.B.durchKonsortialdarlehenzzgl.mindestens gleich hohem Anteil der Hausbank oder einemsonstigenprivatenKofinanzierer

DieFinanzierungvonGründungenistauf250TEURbeschränkt. Tilgungszeiträumebiszu20Jahre(beiMikrokreditenbisein-schließlich25TEURbiszufünfJahre).TilgungsfreieZeiträumesindvereinbar.

DieVerzinsungistmarktüblich. DieTilgungerfolgt inRaten.Einevorzeitigevollständigeoderteilweise Tilgung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Für dievorzeitige Rückführung der Darlehen kann dem Endkredit-nehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden.Bei Konsortialfinanzierungen erfolgt die endgültige Verein-barungzudenTilgungenüberdieHausbank.

EssindBereitstellungszinseninHöhevon0,25%proangefan-genemMonat,beginnendeinenMonatnachZusagedatum,fürnoch nicht ausgezahlte Kreditbeträge zu leisten (entfällt fürMikrokreditebiszu25TEUR).

DieKombinationeinesDarlehensausdemKMU-FondsmitFör-dermaßnahmendesBundes,desLandesundderEuropäischenUnionistmöglich.

Das Programm unterliegt bei Vergabe ohne Hausbank den Be-stimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

WoInvestitionsbank Berlin KundenberatungWirtschaftsförderungBundesallee210,10719BerlinTelefon: 030/2125-4747Telefax: 030/2125-4329E-Mail: [email protected]: www.ibb.de

FürdiesesProgrammkönnenSieIhrenAntragsowieallezu-gehörigen Unterlagen im eAntrags-Verfahren einreichen.DetaillierteInformationenzudemeAntrags-VerfahrenfindenSieunterwww.ibb.de/eAntrag.aspx.

KMU-Fonds

Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet.

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

52

Darlehenüber25TEURausdemKMU-FondswerdenineinemabweichendenVerfahrenvergeben(sieheKMU-Fonds,Seite51).

ZielFinanzierung der Ausgaben für Gründungen, Übernahmenund Erweiterungen von Gründerinnen und Gründern sowiekleinenundmittlerengewerblichenUnternehmenoderFrei-beruflerinnen und Freiberuflern im vereinfachten VerfahrendurchMikrokreditebiszu25TEUR

WerAntragsberechtigtsindGründerinnenundGründersowieklei-ne und mittlere Unternehmen der gewerblichen WirtschaftundFreiberuflerinnenundFreiberuflermitSitzoderBetriebs-stätteinBerlin.

Was Finanzierungvon:•ExistenzgründungenundFestigungen•Betriebsübernahmen•Neuansiedlungen•Erweiterungen•neuenProjektenundkonkretenAufträgen

Grundsätzlich ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw.NachfinanzierungbereitsbegonnenerundabgeschlossenerVorhabensowieSanierungsfinanzierungen.

Wie Voraussetzung für die Gewährung eines Darlehens ist dieEinreichung der vollständigen Antragsunterlagen vor Be-ginndesVorhabensundggf.eineüberzeugendemündlicheDarstellungdesVorhabensimRahmeneinesInterviewsbeiderInvestitionsbankBerlin.

DaszufinanzierendeVorhabenmussinBerlindurchgeführtwerden. Die Vorlage eines Businessplans ist in der Regelnichterforderlich.

WesentlichesKriteriumfürdieDarlehensvergabeistdieGe-währleistung von ausreichendem betriebswirtschaftlichenKnow-how.DieseskannauchdurchCoachingergänztwer-den.

EinRechtsanspruchaufeineFinanzierungbestehtnicht. BeiPersonen-/KapitalgesellschaftenistvondenGesellschaf-terinnen und Gesellschaftern bzw. den Geschäftsführe-rinnen und -führern des Darlehensnehmers, die aufgrundihrer Stellung wesentlichen Einfluss auf das Unternehmenausüben,eineselbstschuldnerischeBürgschaftzuüberneh-men.DiesewirdbeiKommanditgesellschaftenggf.auchvondenKommanditistenverlangt.EinesonstigeBesicherungistnichterforderlich.

Laufzeit in der Regel sechs Jahre. Tilgungsfreie Zeiträumesindvereinbart(i.d.R.1Jahr).

DieVerzinsungistmarktüblich. DieTilgungerfolgti.d.R.invierteljährlichenRaten.Einevor-zeitigevollständigeoderteilweiseTilgungistgrundsätzlichnicht vorgesehen. Für die ausnahmsweise vorzeitige Rück-führung der Darlehen kann eine Vorfälligkeitsentschädi-gungberechnetwerden.

DieKombinationeinesDarlehensausdemKMU-FondsmitFördermaßnahmendesBundes,desLandesundderEuropä-ischenUnionistmöglich.

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

WoInvestitionsbank BerlinKundenberatungWirtschaftsförderungBundesallee210,10719BerlinTelefon: 030/2125-4747Telefax: 030/2125-4329E-Mail: [email protected]:www.ibb.de

Für dieses Programm können Sie Ihren Antrag sowie allezugehörigen Unterlagen im eAntrags-Verfahren einrei-chen.Detaillierte InformationenzudemeAntrags-Verfah-renfindenSieunterwww.ibb.de/eAntrag.aspx.

KMU-Fonds – Mikrokredite bis 25 TEUR

Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet.

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

53Förderprogramme Investitionen und Betriebsmittel

ZielUnterstützung von gewerblichen Unternehmen in Schwie-rigkeiten (auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens), dieLiquiditätsbedarf haben und sich umstrukturieren wollen.Insbesondere sollen im Rahmen der Umstrukturierung Ar-beitsplätzegesichertwerden.

Wer UnternehmendergewerblichenWirtschaftmiteinerBerli-nerBetriebsstätte,diedieKMU-Kriterienerfüllen(unter250Beschäftigte und Jahresumsatz maximal 50 Mio. EUR odermaximaleineBilanzsummevon43Mio.EUR)

Existenzgründungsphase(dreiJahre)desUnternehmensistbeendet

AusgeschlossenvonderFörderungsind: UnternehmendesSteinkohlebergbausundderStahlindustrie Unternehmen,fürdiespezifischeRegelnfürFinanzinstitutegelten

UnternehmenderLand-undForstwirtschaftsowieFischerei Gastronomie-undBeherbergungsunternehmen Einzelhandelsunternehmen UnternehmendesBauhaupt-undBaunebengewerbes WohnungsbauunternehmenundBauträger KonsumorientierteDienstleister(ohneHandwerk)sowiever-gleichbareUnternehmen

Was DarleheninderRegelbismaximal1Mio.EURbeieinerLauf-zeitvoninderRegelfünfJahrenbeibiszuzweitilgungsfrei-enJahren

Mitfinanzierung der zahlungswirksamen AufwendungenimRahmenderUmstrukturierung

Kofinanzierungzwingenderforderlich andieMarktsituationangepassteVerzinsung StellungbanküblicherSicherheiten

Wie Antragstellung über eAntrags-Verfahren oder IBB-Antrags-formular (Checkliste für erforderliche Unterlagen, Antrags-undsonstigeFormularefindenSieimDownload-Centeraufwww.ibb.de)

tragfähigesUmstrukturierungskonzeptnotwendig

WoInvestitionsbank BerlinKundenberatungWirtschaftsförderungBundesallee210,10719BerlinTelefon: 030/2125-4747Telefax: 030/2125-4329E-Mail: [email protected]: www.ibb.de

Für dieses Programm können Sie Ihren Antrag sowie allezugehörigen Unterlagen im eAntrags-Verfahren einrei-chen.Detaillierte InformationenzudemeAntrags-Verfah-renfindenSieunterwww.ibb.de/eAntrag.aspx.

WeitereInformationen:Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung Herr Mario PflückeTelefon: 030/9013-8469

Liquiditätshilfen BERLIN

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Mikromezzaninfonds Deutschland

Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungs-gesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH (MBG) für Klein- und Kleinstunternehmen aus Mitteln des ERP-Sondervermögens und des Europäischen Sozialfonds (ESF)

Ziel StärkungderEigenkapitalbasis ErhöhungderRisikotragfähigkeitdesUnternehmens VerbesserungdesRatings,dadurchzusätzlicherKreditspiel-raumundniedrigereKreditzinsen

Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln (keineUmschuldung,keineSanierungsfinanzierung)

Wer KleineundjungeUnternehmensowieExistenzgründungen(KMU)

SpezielleZielgruppensind:•Unternehmen,dieausbilden•GründungenausderArbeitslosigkeit•Unternehmen,dievonFrauenoderMenschenmitMigra-

tionshintergrundgeführtwerden•GewerblichorientierteSozial-undUmweltunternehmen

Was StilleBeteiligungdurchdieMBG,diekeinStimmrechtundkeineEinflussnahmehat

Beteiligungeni.H.v.10bis50TEUR LaufzeitbiszehnJahre FestesBeteiligungsentgelti.H.v.8,0%p.a.plus VariableGewinnbeteiligungi.H.v.1,5%p.a. EinmaligesBearbeitungsentgeltvon3,5%desBeteiligungs-betrages

KeineSachsicherheiten

Wie AnträgeaufÜbernahmeeinerBeteiligungkönnenunterBei-fügungdesInvestitionskonzeptesgestelltwerden.

DieBeteiligungenkönnenmitanderenProgrammenkombi-niertwerden.

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

WoMittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbHGeschäftsstelleBerlinSchillstraße9,10785BerlinHerr Michael WowraTelefon: 030/311004-21Telefax: 030/311004-55E-Mail: [email protected]:www.mbg-bb.de

Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unter-nehmen besonders geeignet.

55Förderprogramme Investitionen und Betriebsmittel

Programm für Internationalisierung (Pfl)Programmteile: KMU-Projekte, Gemeinschaftsprojekte, Netzwerkbildung

Ziel StärkungderinternationalenWettbewerbsfähigkeitderBer-liner Wirtschaft und Unterstützung vor allem kleiner undmittlererUnternehmenbeiderErschließungneuerMärkteim Ausland. Dabei sollen insbesondere die Internationali-sierung sowie die Anbahnung überregionaler und grenz-überschreitender Kooperationen vorangetrieben werden,wodurchdasWachstumspotenzialderUnternehmengestei-gert wird und hohe Beschäftigungseffekte erzielt werdensollen.

Mit den einzelnen Programmelementen KMU-Projekte, Ge-meinschaftsprojekte sowie Projekte zur Netzwerkbildungfindet eine modular abgestimmte Unterstützung u. a. beiMesse-undKonferenzbesuchenimAusland,TeilnahmenanMessegemeinschaftsständen und Delegationsreisen sowiebeimAusbauinternationalerNetzwerkestatt.

JedeFörderungisteinzelnzubeantragen.

KMU-Projekte (Pfl-KMU)

WerKMU des produzierenden Gewerbes und des produktionsna-hen Dienstleistungsgewerbes sowie KMU aus den ClusternmitSitzund/oderBetriebsstätteinBerlin

WasGefördertwerdenfolgendeModule:

Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Kongressen, Börsen,Modeschauen und Showrooms im Ausland mit überwie-gend internationalerundfachspezifischerAusrichtung,so-ferndiesenichtüberwiegendeinemDirektverkaufdienen.

• Zuschussvonbiszu50%derförderfähigenGesamtausga-ben,max.12TEURjeEinzelmaßnahme,beieinerMindest-höhederförderfähigenGesamtausgabenvon6.000EUR.

• InnerhalbeinesKalenderjahressindmax.dreiTeilnahmenanMaßnahmenförderfähig.

Wie AntragstellungbeiderInvestitionsbankBerlin Der Antrag ist spätestens sechsWochen vor Maßnahmen-beginnbeiderIBBeinzureichen.

ErstwennderAntragbeider IBBeingegangenist,darfaufeigenesRisikomitdenMaßnahmenbegonnenwerden.

EinenachträglicheFörderungistnichtzulässig.

Dieses Programmelement unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

WoInvestitionsbank BerlinKundenberatungWirtschaftsförderungBundesallee210,10719BerlinTelefon: 030/2125-4747Telefax: 030/2125-4329E-Mail: [email protected]: www.ibb.de

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

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Gemeinschaftsprojekte (Pfl-GEM)

WerWirtschaftsnaheInstitutionenmitSitzinBerlin.HierzuzähleninsbesondereKammern,VerbändeundBranchennetzwerke.

WasGefördert werden folgende Module mit einem Zuschuss biszu100%derzuwendungsfähigenGesamtausgabenbzw.max.150TEUR:

Gemeinschafts-undBrancheninformationsständeaufMes-senundAusstellungenmitüberregionalerBedeutungimIn-undAusland,vorrangigsolche,dieimLandesmesseplanver-zeichnetsind.DerLandesmesseplanwirdnachKonsultationdes Beirats „Programm für Internationalisierung“ von derfürWirtschaftzuständigenSenatsverwaltungbeschlossen.

Standortpräsentationen sowie Kontakt- und Kooperations-börsen, Konferenzen, Workshops und Informationsveran-staltungenimIn-undAuslandimbesonderengesamtwirt-schaftlichenInteressedesLandesBerlin.

Unternehmensdelegationsreisen im besonderen gesamt-wirtschaftlichenInteressedesLandesBerlin.

Wie AntragstellungbeiderInvestitionsbankBerlin DerAntragistvorMaßnahmenbeginnbeiderIBBeinzurei-chen.

Dabeisind • AnträgezurFörderungvonGemeinschafts-undBranchen-

informationsständenaufMessenundAusstellungenspä-testenszwölfWochennachBekanntmachungdesLandes-messeplansund

• AnträgezudenweiterenModulenmindestenssechsWo-chenvorBeginnderMaßnahme

beiderIBBeinzureichen. ErstwennderAntragbeider IBBeingegangenist,darfaufeigenesRisikomitdenMaßnahmenbegonnenwerden.

EinenachträglicheFörderungistnichtzulässig.

WoInvestitionsbank BerlinKundenberatungWirtschaftsförderungBundesallee210,10719BerlinTelefon: 030/2125-4747Telefax: 030/2125-4329E-Mail: [email protected]: www.ibb.de

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

57Förderprogramme Investitionen und Betriebsmittel

Netzwerkbildung (Pfl-NETZ)

WerWirtschaftsnaheInstitutionenundinternationalausgerichte-te Branchennetzwerke mit eigener Rechtspersönlichkeit, mitwirtschaftlicherZielsetzungundSitzund/oderBetriebsstätteinBerlin

WasGefördert werden folgende Module mit einem Zuschuss vonbiszu80%derförderfähigenAusgabenübereinenZeitraumvoneinbisdreiJahren:

Vernetzungsprojekte von Wirtschaftsakteuren sowie mitWissenschaftseinrichtungen inner- und außerhalb der Re-gion, die insbesondere Berliner kleine und mittlere Unter-nehmen(KMU)beiderÜberwindungvonInternationalisie-rungsbarrierenunterstützenundsomitdenAufbauunddieEntwicklung von nachhaltigen internationalen Kooperatio-nenfördern.

Die Netzwerkprojekte müssen im besonderen gesamtwirt-schaftlichenInteressedesLandesBerlinliegen.

Wie Antragstellung im zweistufigen Verfahren (Förderanfrage,Förderantrag)beiderInvestitionsbankBerlin

DerAntragistspätestenssechsWochenvorMaßnahmenbe-ginnbeiderIBBeinzureichen.

Nach Prüfung des Antrages leitet die IBB den Antrag zurStellungnahme und Feststellung des besonderen gesamt-wirtschaftlichen Interesses sowie zur beihilferechtlichenEinschätzung an die für Wirtschaft zuständige Senatsver-waltungweiter.

ErstwennderAntragbeider IBBeingegangenist,darfaufeigenesRisikomitdenMaßnahmenbegonnenwerden.

EinenachträglicheFörderungistnichtzulässig.

WoInvestitionsbank BerlinKundenberatungWirtschaftsförderungBundesallee210,10719BerlinTelefon: 030/2125-4747Telefax: 030/2125-4329E-Mail: [email protected]: www.ibb.de

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

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Sofortkredit für Kaufleute

Ziel Schnelle Kreditentscheidung für Finanzierungsvorhaben vonBerliner Handelsunternehmen zur kurzfristigen Bereitstel-lungvonKreditenfürBetriebsmitteloderInvestitionendurchUnterstützung des Handelsverbandes Berlin-Brandenburge.V.(HBB)beiderZusammenstellungdernotwendigenUnter-lagenfürdasBankgespräch

Wer HandelsunternehmenausdemKammerbezirkBerlin DasUnternehmenisteinKMUnachDefinitionderEU,d.h.wenigerals250Mitarbeiter,Jahresumsatzvonmax.50Mio.EURoderJahresbilanzsummemax.43Mio.EUR.

Was EswerdenAusfallbürgschaftenfürmax.80%einesKreditesgegenübereinemKreditinstitutgewährt.

Das Unternehmen plant ein zukunftsträchtiges VorhabenmiteinemtragfähigenKonzept.

BiszueinemKreditbetragvon100TEUR

Wie Antragstellung entweder bei einem Kreditinstitut, der BBBBÜRGSCHAFTSBANK zu Berlin-Brandenburg GmbH oderdemHandelsverbandBerlin-Brandenburge.V.

Ein/e imAuftragdesHBBkostenpflichtig tätige/rBetriebs-berater/Betriebsberaterin unterstützt bei der Zusammen-stellung der notwendigen Unterlagen (Bezuschussung bis50%möglich).

Es liegt eine positive Stellungnahme eines für den HBBtätigenBetriebsberaters/einerBetriebsberaterinvor.

Dem Antrag sind alle maßgeblichen Unterlagen zu Vorha-ben/Konzept und Gesellschafterinnen/Gesellschaftern/Ge-schäftsführung (inklusive Sicherheitenvorschlag) beizufü-gen.

HausbankundBBBBÜRGSCHAFTSBANKzuBerlin-Branden-burgGmbHprüfenimParallelverfahren.EineEntscheidungwirdinderRegel innerhalbeinerWochenachVorlageallerUnterlagengetroffen.

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

Wo BBB BÜRGSCHAFTSBANK zu Berlin-Brandenburg GmbH Schillstraße9,10785BerlinFrau Stefanie TonnTelefon: 030/311004-35Telefax: 030/311004-55E-Mail: [email protected]:www.buergschaftsbank-berlin.de

Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V.Mehringdamm48,10961BerlinHerr Klaus FischerTelefon: 030/8817738Telefax: 030/8811865E-Mail: [email protected]:www.hbb-ev.de

59Förderprogramme Investitionen und Betriebsmittel

Beteiligungskapital für Berliner Unternehmen der Kreativwirtschaft

ZielMit demVC Fonds Kreativwirtschaft Berlin investiert die IBBBeteiligungsgesellschaftVentureCapital(Beteiligungskapital)inWachstumsunternehmenverschiedenerBranchenderKre-ativwirtschaft und stärkt damit deren Eigenkapitalbasis. DieFondsmittel werden vorrangig für die Finanzierung der Ent-wicklungundMarkteinführunginnovativer,skalierbarerPro-dukteoderDienstleistungenzurVerfügunggestellt,umdamiteinschnellesUnternehmenswachstumzuerzielen.

WerDerVCFondsKreativwirtschaftBerlinbeteiligtsichanUnter-nehmen,diefolgendeInvestitionskriterienerfüllen:

innovativeGeschäftsmodelle hohesSkalierungs-undWertsteigerungspotenzial indieSchwerpunktederKreativwirtschafteinzuordnen Unternehmen,dieinnovativeAlleinstellungsmerkmaleauf-weisen

Gründer- und Managementteams mit hoher persönlicherundfachlicherKompetenz

Unternehmen, die sich noch in der Frühphase befinden;WachstumsfinanzierungenerfolgennurbeiFolgerunden

gutemittelfristigeExit-Möglichkeit

DasUnternehmensolltesichmehrheitlichimBesitzderaktivtätigen Gesellschafter befinden, seinen Firmensitz in Berlinhaben,dieKriterienderEUfürkleineundmittlereUnterneh-menerfüllenundinderRechtsformeinerKapitalgesellschaftgeführtwerden.DarüberhinausdarfsichdasUnternehmengemäßLeitliniederGemeinschaftfürstaatlicheBeihilfenzurRettung und Umstrukturierung von Unternehmen nicht inSchwierigkeitenbefinden.

Was MinderheitenbeteiligungenamEigenkapital Erstinvestments: typischerweise zwischen 200 TEUR bis

1Mio.EUR InFolgerundenkannmitbestehendenund/oderneuen In-vestoren jenachKapitalbedarfdasEngagementaufbiszu

4Mio.EURGesamtinvestmenterhöhtwerden.

Wie Direkte Kontaktaufnahme des Unternehmens mit der IBBBeteiligungsgesellschaftmbH

GrundlagefüreinerstesGesprächisteineKurzbeschreibungbzw. eine Präsentation. StrikteVertraulichkeit wird zugesi-chert.

DieGewährungeinerBeteiligungdurchdenVCFondsKrea-tivwirtschaftBerlinstehtunterdergrundsätzlichenVoraus-setzung,dasssichweiterePartner,wieVenture-Capital-Ge-sellschaften, Industrieunternehmen oder Business Angels,inmindestensgleicherHöhewiederVCFondsKreativwirt-schaftBerlinamUnternehmenbeteiligen.

WoIBB Beteiligungsgesellschaft mbHBundesallee210,10719BerlinTelefon: 030/2125-3201Telefax: 030/2125-3202E-Mail: [email protected]:www.IBB-Bet.de

VC Fonds Kreativwirtschaft Berlin

Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet.

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

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61Förderprogramme Technologie , Forschung und Entwicklung

Die Förderprogramme

ExistenzgründungenSeiten 17 bis 26

Investitionen und BetriebsmittelSeiten 27 bis 60

Technologie, Forschung und EntwicklungSeiten 61 bis 82

Arbeitsmarktpolitische FörderungSeiten 83 bis 94

Beratung und betriebliche WeiterbildungSeiten 95 bis 114

Gewerbegrundstücke und -räume,Gründer- und Innovationszentren

Seiten 115 bis 122

?

Wichtige Fachbegriffe werden im Glossar erläutert (siehe Seiten 126 ff.).

62

Berlin Innovativ

Ziel BerlinInnovativisteinzinsgünstigesFinanzierungsangebot

fürinnovativemittelständischeUnternehmen,beidemdiedurchleitenden Banken zu 70 % von den Risiken entlastetwerden.

Die Finanzierungen werden von der InnovFin KMU-Kre-ditgarantiefazilität des Horizont-2020-Programms der Eu-ropäischen Union (Rahmenprogramm für Forschung undInnovation,sieheSeite70)sowiedemunterderInvestitions-offensive für Europa errichteten Europäischen Fonds fürstrategische Investitionen („EFSI“) ermöglicht. Zweck desEFSIistes,dieFinanzierungundDurchführungproduktiverInvestitionen in der Europäischen Union zu fördern sowiedenverbessertenZugangzuFinanzierungsicherzustellen.

WerKleineundmittlereUnternehmen(KMU)sowiegrößeremit-telständische Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftig-ten,diebeiAntragstellungzumindestein Innovationskriteri-umderInnovFinKMU-Kredit-Garantiefazilitäterfüllen:

Produktion oder Entwicklung von innovativen Produkten,Verfahren oder Dienstleistungen, die einem technologi-schenodermarktmäßigenRisikodesScheiternsunterliegen.

DasUnternehmenistwenigerals12JahreamMarktundindenletztendreiJahrenimDurchschnittmehrals20%p.a.gewachsen(UmsatzoderBeschäftigtenzahl),wobeiamAn-fangderBetrachtungsperiodemindestenszehnMitarbeite-rinnenbzw.MitarbeiterinVollzeitbeschäftigtwaren.

Der Anteil der Aufwendungen des Unternehmens für For-schung, Entwicklung und Innovation erreicht mindestenseinendervorgegebenenSchwellenwerte(sieheInternetsei-tederIBB).

DerKreditbetragwirdzumindestens80%dazueingesetzt,AufwendungenfürForschungs-,Entwicklungs-undInnova-tionsaktivitätenzufinanzieren.

DasUnternehmenhatindenvergangenendreiJahreneineFörderung aus einem öffentlichen Innovationsprogrammerhalten(z.B.ProFIT,CoachingBONUS).

DasUnternehmenhatindenvergangenenzweiJahreneineInvestitiondurcheinenVC-InvestoroderBusinessAngeler-halten oder diese sind zum Zeitpunkt der Antragstellungbeteiligt.

DasUnternehmenhatindenvergangenenzweiJahrenei-nenInnovationspreiseinerEU-Institutionerhalten.

DemUnternehmenwurdeindenvergangenenzweiJahrenein gewerbliches Schutzrecht (z. B. Patent) erteilt und derKreditsolldieNutzungdiesesSchutzrechtsermöglichen.

DasUnternehmenbenötigteineFinanzierung,umineinenneuenMarkteinzutreten(sachlichoderräumlich),wobeidieFinanzierungmehrals50%seinesdurchschnittlichenJah-resumsatzesindenvorangegangenenfünfJahrenbetragenmuss.

Was Darlehenfür:• Investitionen• Betriebsmittel• Forschungs-undInnovationsvorhaben

ZufolgendenFörderkonditionen:• Darlehenshöhe:i.d.R.100TEURbiszu2Mio.EUR• Auszahlung100%• 70%HaftungsfreistellungdurchdieIBB• FlexibleLaufzeitenzwischendreiundzehnJahren• Zinsgünstiger,risikodifferenzierterZinssatz• DieTilgungerfolgtvierteljährlichundnachschüssig.

DieaktuellenKonditionenwerdenunter www.ibb.de/berlininnovativausgewiesen.

Wie Die Antragstellung erfolgt vor Beginn desVorhabens über

IhreHausbank. DieUnterlagenzumDownloadfindenSieaufdenInternet-

seitenderIBB. Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft Ihre Bank

nachBonitäts-undBesicherungsprüfung.FälltdiePrüfungpositiv aus, befürwortet die Bank den Kredit auf dem An-tragsformularundreichtdieUnterlagenandie IBBweiter.DieIBBführtaufgrundderHaftungsfreistellungderHaus-bankebenfallseineBonitätsprüfungdurch.

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

Wo DieAntragstellungerfolgtüberIhreHausbank.

Beratungauchmöglichbei:Investitionsbank BerlinKundenberatungWirtschaftsförderungBundesallee210,10719BerlinTelefon: 030/2125-4747Telefax: 030/2125-4329E-Mail: [email protected]:www.ibb.de

Redaktioneller Hinweis: ZumZeitpunktderDrucklegungderFörderfibel2016/2017waren noch nicht alle Rahmenbedingungen für das Pro-gramm Berlin Innovativ abschließend festgelegt. Bitte in-formieren Sie sich auf der Internetseite der IBB über denaktuellenStand.

Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet.

63Förderprogramme Technologie , Forschung und Entwicklung

Design Transfer Bonus

Ziel Die Förderung soll kleinen und mittleren Unternehmenden Zugang zu Designleistungen erleichtern und so dieWettbewerbsfähigkeitihrerProdukteundDienstleistungenstärken.

ZielistdiemöglichstfrühzeitigeundanwendungsbezogeneEinbindung der Gestaltungskompetenz der Designbranchebzw. der Hochschulen in den Innovationsprozess von KMU.Durch die Kooperation zwischen Designbranche und KMUsollendieregionaleKompetenzgestärktundderEintrittininternationaleMärkteinitiiertbzw.unterstütztwerden.

Wer Gefördert werden kleine und mittlere gewerbliche Unter-nehmenmitSitzoderBetriebsstätteinBerlin,dienachdenaktuellenRegelungenderGemeinschaftsaufgabe„Verbesse-rungderregionalenWirtschaftsstruktur“(GRW)förderfähi-geTätigkeitenausüben(ErfüllungderVoraussetzungendesPrimäreffekts)undderenProjektoderDienstleistungeinenausgeprägtenInnovationsbezugaufweist.

Antragsberechtigt sind technologieorientierte, rechtlichselbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete kleineundmittlereUnternehmen,dieeigeneProdukte,VerfahrenoderDienstleistungenentwickelnunddieseamMarktein-führen(wollen).

Was GefördertwerdenProjektedesTransfersvonDesign-Know-how von Unternehmen der Designbranche und Hochschu-leninKMU.

FörderwürdigsindausschließlichDesignprojekteund-maß-nahmen im Rahmen der Entwicklung neuer Produkte undDienstleistungenbzw.zurqualitativenVerbesserungbereitsbestehenderProdukteundDienstleistungen.DieDesignpro-jekteund-maßnahmenmüsseneinenBezugzurangewand-tenForschungundEntwicklungaufweisen.

Gefördert werden nur Dienstleistungen von Unternehmender Designbranche, die rechtlich unabhängig vom antrag-stellendenUnternehmensind,odervonHochschulen.

Die Dienstleister müssen eine ausgewiesene Designkom-petenz besitzen und ihren Sitz in Berlin oder Brandenburghaben.DiebeauftragtenUnternehmen,dazugehörenauchEinzelunternehmen,müssenüberErfahrungundSachkom-petenzverfügen;dieseistdurchmindestenseineReferenzineinemvergleichbarenGebietnachzuweisen.

Es werden Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs-und umsetzungsorientierte Maßnahmen und Tätigkeitenzum Design gefördert, die darauf ausgerichtet sind, neueoder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produkti-onsverfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszuge-stalten. Dazu gehört auch das Interface- und Interaction-Design für neue softwarebasierte Produkte und VerfahrensowieService-Design.

Wie DieZuwendungwirdzweckgebundeninFormeinerProjekt-förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. DieFörderungerfolgtalsAnteilsfinanzierunginHöhevon70%derförderfähigenAusgaben,höchstensjedoch15TEUR.

EineKumulationdesZuschussesmitanderenBundes-oderLandesprogrammenistausgeschlossen.

Die Laufzeit eines Projektes soll sechs Monate nicht über-schreiten.

DieFörderungkannmehrfach,grundsätzlichaberhöchstensfürdrei jeweilsklarvoneinanderabgegrenzteProjekte (dieaufeinander aufbauen können) bewilligt werden. Ausnah-menbedürfenderZustimmungderfürWirtschaftzuständi-genSenatsverwaltung.

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

WoBeratungzumformalenAblaufsowieAntragstellung:

B.&S.U. mbH Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbHSaarbrückerStraße38A,10405BerlinFrau Jenny Dittner Telefon: 030/39042-72Telefax: 030/39042-31E-Mail: [email protected]:www.designtransferbonus.de

64

Ziel DielangfristigeFinanzierungmarktnaherForschungundEnt-wicklung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienst-leistungen

Wer Etablierte kleine und mittlere Unternehmen sowie Freibe-ruflerinnen und Freiberufler, die seit mehr als zwei Jahrenam Markt tätig sind und ein innovativesVorhaben durch-führenodersichaneinemsolchendurcheineneigenenin-novativenBeitragwesentlichbeteiligen

Bei einem Gruppenumsatz bis einschließlich 125 Mio. EURmuss dasVorhaben für das geförderte Unternehmen neu-artigsein.

Bei einem Gruppenumsatz größer 125 Mio. EUR bis ein-schließlich500Mio.EURmussessichumeinbesondersför-derungswürdigesVorhabenhandeln.

Der Jahresumsatz des Unternehmens darf 500 Mio. EURnichtüberschreiten.

Was Finanzierungspaket aus Fremdkapital und Nachrangdarle-hen; dasVerhältnis der Finanzierungskomponenten ist ab-hängigvonderHöhedesGruppenumsatzes.

Bis zu 5 Mio. EUR je Vorhaben in der FuE-Phase (beispiels-weisePersonalkosten,Gemeinkosten,InvestitionskostenfürFuE-Vorhaben,MaßnahmenzurQualitätssicherung)

Wie AntragstellungvorVorhabensbeginn KombinationmitanderenFörderprogrammenmöglich Bei Beantragung eines integrierten Finanzierungspaketsvon Fremdkapital- und Nachrangtranche ist eine Absiche-rung der Fremdkapitaltranche mit Bürgschaften der Bürg-schaftsbankenausgeschlossen.

Fremdkapitaltrancheistbanküblichzubesichern,Nachrang-trancheerfordertkeineBesicherung.

WoDieAntragstellungerfolgtüber IhreHausbankdirektbeiderKfW.

KfW BankengruppePalmengartenstraße5–9,60325FrankfurtInternet:www.kfw.de/180 ProgrammvariantefürFremdkapitaltranche www.kfw.de/181 ProgrammvariantefürNachrangtranche www.kfw.de/184 ProgrammvariantefürreineFremdkapital- finanzierung www.kfw.de/190 ProgrammvariantefürFremdkapitaltranche fürkleineUnternehmen www.kfw.de/191 ProgrammvariantefürNachrangtranche fürkleineUnternehmen www.kfw.de/194 ProgrammvariantefürreineFremdkapital- finanzierungfürkleineUnternehmen

ERP-Innovationsprogramm

65Förderprogramme Technologie , Forschung und Entwicklung

Ziel Finanzierung des Kapitalbedarfs von jungen innovativenTechnologieunternehmen

DasUnternehmenentwickeltneueoderwesentlichverbes-serte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen und/oderführtdieseindenMarktein.

WerKleineTechnologieunternehmendergewerblichenWirtschaft(Kapitalgesellschaften)mitBetriebssitzinDeutschland,diedieDefinitionderEUfürkleineUnternehmenerfüllen,d.h.die

wenigerals50Personenbeschäftigenundentweder einenJahresumsatzvonnichtmehrals10Mio.EURerzielenoder

eineBilanzsummevonnichtmehrals10Mio.EURerreichenund

nichtälteralszehnJahresind.VoraussetzungfürdieFinanzierungdesERP-StartfondsistdieBeteiligungeinesweiterenBeteiligungsgebers(Leadinvestor).

Was Beteiligungskapital Höchstbetrag: max. 5 Mio. EUR pro Unternehmen, max. 2,5Mio.EURindererstenundjedermöglichenweiterenFinan-zierungsrunde

DieKfWgehtdabeiBeteiligungeninHöhevonbiszu50%desGesamtfinanzierungsbedarfsein,max.aberinHöhedesInvestmentsdesLeadinvestors.

Die Beteiligung wird von der KfW und vom LeadinvestorohneSicherheitenvergeben.

DieBeteiligungunterliegtderDe-minimis-RegelungnurbeieinerKofinanzierungöffentlicherLeadinvestorensowiebeiBeteiligungsgebern, deren Beteiligung einen Beihilfewerthat.

WieDie KfW vergibt die Beteiligung zu wirtschaftlich gleichenKonditionen(„paripassu“)wiederjeweiligeLeadinvestor.

Wo AnträgeaufBeteiligungensindvondenTechnologieunterneh-menzusammenmitdenLeadinvestorenandieKfWzurichten.

KfW BankengruppeLudwig-Erhard-Platz1–3,53179BonnInternet:www.kfw.de/136

Redaktioneller Hinweis: BittebeachtenSie,dassderERP-StartfondskünftignurnochFolgeinvestments in seine Portfoliounternehmen tätigenwirdundseinNeugeschäftMitteMärz2016eingestellthat.ErwurdedurchdenFonds„coparion“ersetzt.DiesesneueInstrument für Risikokapital richtet sich ebenfalls an Un-ternehmen inderStart-up-undfrühenWachstumsphaseundhältandemPrinzipfest,sichaneinemUnternehmenimmerzusammenmiteinemprivatenLeadinvestorzube-teiligen, der Kapital in mindestens gleicher Höhe und zugleichenwirtschaftlichenKonditionenzurVerfügungstellt.WeitereInformationenfindenSieunterwww.coparion.de.

ERP-Startfonds

Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet.

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ZielDas Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)unterstützt mit EXIST-Forschungstransfer in zwei Förderpha-sen herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben,diemitaufwendigenundrisikoreichenEntwicklungsarbeitenverbundensind.

Wer In der ersten Förderphase werden ForscherteamsanHoch-schulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungengefördert (max. drei Wissenschaftlerinnen bzw. Wissen-schaftler und technische Assistentinnen bzw. Assistenten)sowieeinePersonmitbetriebswirtschaftlicherKompetenz.

In der zweiten Förderphase werden technologieorientierteUnternehmengefördert,dieimErgebnisdererstenFörder-phasegegründetwurden.

Was IndererstenFörderphasesollenForschungsergebnisse,diedas Potenzial besitzen, Grundlage einer Unternehmens-gründungzusein,weiterentwickeltwerden.Zielistes,Ent-wicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Reali-sierbarkeit durchzuführen, Prototypen zu entwickeln, denBusinessplanauszuarbeitenundschließlichdasUnterneh-menzugründen.

In der zweiten Förderphase können weitere Entwicklungs-arbeitenbiszurMarktreifedurchgeführtwerden.Zielesinddie Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie die SicherungeinerexternenAnschlussfinanzierungdesUnternehmens.

Wie In der ersten Förderphase können Ausgaben für max. vierPersonalstellensowieSachausgabeninHöhevonbiszu250TEURgefördertwerden.Zudiesenzählenbspw.Gebrauchs-gegenstände,Verbrauchsmaterial,Investitionsgüter,Schutz-rechte, Marktrecherchen sowie die Vergabe von AufträgenundCoaching-Maßnahmen.

Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen pro-jektbezogenenAusgaben.Siekönnenbiszu100%gefördertwerden. Gründungsvorhaben von außeruniversitären For-schungseinrichtungen werden zu 90 % vom BMWi finan-ziert. Die erste Förderphase dauert bis zu 18 Monate. FürhochinnovativeundnachweisbarbesonderszeitaufwendigeEntwicklungsvorhabenkannimEinzelfalleineLaufzeitvon36Monatenbeantragtwerden.

In der zweiten Förderphase kann ein nicht rückzahlbarerZuschuss von bis zu 180 TEUR, jedoch höchstens 75 % derspezifischen Kosten des Vorhabens gewährt werden. DieseFörderungistDe-minimis-relevant.

AlsVoraussetzungzurFörderungstelltdasUnternehmenei-geneMittelsowieggf.BeteiligungskapitalimVerhältnis1:3(60TEUR)zurVerfügung.DiezweiteFörderphasedauertbiszu18Monate.

Zweistufiges Förderverfahren: In der ersten Stufe sind Pro-jektskizzen für die Förderphase I vom 1. bis 31. Januar undvom1.bis31.JulieinesKalenderjahresbeimProjektträgerJü-lich(PtJ)einzureichen.SechsMonatevorAblaufderFörder-phaseIkannderAntragaufFörderunginderFörderphaseIIvorgelegtwerden,soferndieGründungweiterverfolgtwird.

Ein Teil der Förderung in diesem Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

WoForschungszentrum Jülich GmbH Projektträger Jülich (PtJ) GeschäftsstelleBerlinZimmerstraße26–27,10969BerlinTelefon: 030/20199-3127E-Mail: [email protected]: www.exist.de

Redaktioneller Hinweis: DasBMWi-FörderprogrammEXIST-ForschungstransferwirddurchdenEuropäischenSozialfondskofinanziert.Entspre-chendeAnpassungen,diebeiderZuwendungzubeachtensind, finden Sie in den neuen Anlagen des Zuwendungs-bescheidsundaufdenWebsitesdesEuropäischenSozial-fonds.

EXIST-Forschungstransfer

Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unter-nehmen besonders geeignet.

67Förderprogramme Technologie , Forschung und Entwicklung

ZielDas Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)unterstützt mit dem EXIST-Gründerstipendium die Vorbe-reitung von Studierenden, Absolventinnen und AbsolventensowieWissenschaftlerinnenundWissenschaftlernausHoch-schulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen,die ihre Gründungsidee in einen Businessplan umsetzenmöchten.BeidenGründungsvorhabensollteessichuminno-vative technologieorientierte oder wissensbasierte Projekte(Dienstleistungen)mitgutenwirtschaftlichenErfolgsaussich-tenhandeln.

Wer Wissenschaftler/-innen aus öffentlichen, nicht gewinnori-entierten•Hochschulen•außeruniversitärenForschungseinrichtungen

Hochschulabsolventen/-innenundehemaligewissenschaft-liche Mitarbeiter/-innen (bis zu fünf Jahre nach Abschlussbzw.Ausscheiden)

Studierende,diezumZeitpunktderAntragstellungmindes-tensdieHälfteihresStudiumsabsolvierthaben

Gründerteamsbismax.dreiPersonen.Teams,diesichmehr-heitlichausStudierendenzusammensetzen,werdennurinAusnahmefällengefördert.

Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einerqualifizierten Berufsausbildung als technische Mitarbeite-rin/technischerMitarbeitergefördertwerden.

Der Abschluss eines Teammitglieds kann länger als fünf Jahrezurückliegen.

WasInnovative technologieorientierte Gründungsvorhaben undinnovativewissensbasierteDienstleistungen,dieaufwissen-schaftlichenErkenntnissenberuhen,erhaltenFörderungfür:

die Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über einStipendium:•promovierteGründerinnenundGründer:3.000EURproMonat•AbsolventinnenundAbsolventenmitHochschul-Abschluss:2.500EURproMonat•Studierende:1.000EURproMonat•Kinderzuschlag:100EURproMonatundKind

Sachausgaben:biszu30TEUR(fürEinzelgründungen 10TEUR)

Coaching:5.000EURDiemaximaleFörderdauerbeträgteinJahr.

Wie Hochschulebzw.außeruniversitäreForschungseinrichtung•stelltdenAntrag,•benennteinenMentor,•istineinGründernetzwerkeingebunden,•stelltderGründerinbzw.demGründereinenMentorund

einen Arbeitsplatz zur Verfügung und garantiert kosten-freieNutzungderInfrastruktur,

•verwaltetFördermittel. Gründerin/Gründer•erhältCoachingleistungendesGründer-Netzwerks,•besuchteintägigesSeminar„Gründerpersönlichkeit“,•präsentiert erste Ergebnisse zum Businessplan nach fünf

Monaten,•legtBusinessplannachzehnMonatenvor,•führtSteuernundSozialversicherungeneigenverantwort-

lichab. DerAntragkannjederzeitdurchdieHochschulebzw.dieau-ßeruniversitäreForschungseinrichtunggestelltwerden.

DieUnternehmensgründungkannwährendderFörderpha-seerfolgen,jedochnichtvorBeginnderFörderung.

WoForschungszentrum Jülich GmbH Projektträger Jülich (PtJ) GeschäftsstelleBerlinZimmerstraße26–27,10969BerlinTelefon: 030/20199-461E-Mail: [email protected]:www.exist.de

EXIST-Gründerstipendium

Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unter-nehmen besonders geeignet.

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Förderinitiative KMU-innovativ des BMBF

Ziel Seit 2007 bietet das BMBF mit der Förderinitiative KMU-innovativspeziellfürProjektederSpitzenforschunginklei-nen und mittleren Unternehmen (KMU) einen leichterenEinstieg in die Forschungsförderung. Insbesondere jungeUnternehmen, die bisher keine Erfahrung mit Forschungs-förderunghatten,erhaltendamitschnellerdieMöglichkeit,anspruchsvolleForschungsprojektezuverwirklichen.

FörderkriteriensindExzellenzundInnovationsgraddesPro-jektessowiehoheVerwertungschancen.

Unterstützt werden industrielle Forschungs- und vorwett-bewerbliche Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Inno-vationsfähigkeitderKMUinDeutschlandinfolgendenTech-nologiefeldern:• Biotechnologie• Materialforschung• Informations-undKommunikationstechnologien• Produktionstechnologie• TechnologienfürRessourcen-undEnergieeffizienz• Medizintechnik• ZivileSicherheitsforschung• Photonik

Wer Forschungsintensive Unternehmen und unternehmens-naheDienstleister,diederKMU-DefinitionderEuropäischenKommissionentsprechen

Mit den Unternehmen zusammenarbeitende Forschungs-einrichtungenundGroßunternehmen

WasGegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle For-schungs-undvorwettbewerblicheEntwicklungsvorhaben,dietechnologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. DieEinzelheiten der Förderung sind in der jeweiligen Förderbe-kanntmachunggeregelt.

Wie DasFörderverfahrenistzweistufig.IndererstenStufekön-nenjederzeitProjektskizzeneingereichtwerden.

Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander imWettbewerb.

EinheitlicheStichtagezurBewertungdereingereichtenSkiz-zen:15.Aprilund15.Oktober.

Auf der Grundlage der Bewertung werden zu den für eineFörderungausgewähltenProjektideenAnträgeeingereicht.

WoDer Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung„ForschungundInnovation“desBundesberätinallenFragendes Förderverfahrens und vermittelt zur richtigen Antrag-stelle:

Förderberatung „Forschung und Innovation“ des BundesLotsendienst für UnternehmenForschungszentrum Jülich GmbHProjektträger Jülich (PtJ)Zimmerstraße26–27,10969BerlinLotsendienstfürUnternehmenTelefon: 0800/2623009(kostenfrei)E-Mail: [email protected]:www.kmu-innovativ.de

69Förderprogramme Technologie , Forschung und Entwicklung

ZielDerHigh-TechGründerfondsinvestiertRisikokapitalinjunge,chancenreiche Technologie-Unternehmen, die vielverspre-chende Forschungsergebnisse unternehmerisch umsetzen.Mithilfe der Seedfinanzierung sollen die Start-ups die tech-nologiebasierteInnovationbiszurBereitstellungeinesProto-typsbzw.eines„ProofofConcept“oderzurMarkteinführungführen. Der High-Tech Gründerfonds beteiligt sich an derSeedfinanzierungmitmaximal500TEURundkanninFolge-rundeninsgesamtbiszu2Mio.EURproUnternehmeninves-tieren.FernerunterstützterbeiBedarfdasManagementderUnternehmen durch Coaches und Netzwerke. Investoren derPublic Private Partnerships sind das Bundesministerium fürWirtschaft und Energie, die KfW Bankengruppe sowie die 18WirtschaftsunternehmenALTANA,BASF,Bayer,B.Braun,RobertBosch,CEWE,Daimler,DeutschePostDHL,DeutscheTelekom,Evonik,Lanxess,media+moreventureBeteiligungsGmbH&Co.KG,METRO,Qiagen,RWEInnogy,SAP,TengelmannundCarlZeiss.DerHigh-TechGründerfondsverfügtinsgesamtübereinFondsvolumen von rund 576 Mio. EUR (272 Mio. EUR Fonds Iund304Mio.EURFondsII).

Wer Kleine Unternehmen im Sinne der EU-Definition (wenigerals50Mitarbeiter,JahresumsatzodereineJahresbilanzsum-mevonhöchstens10Mio.EUR)mitSitzundStandortodereinerselbstständigenZweigniederlassunginDeutschland

DieAufnahmederGeschäftstätigkeitdarfmaximaleinJahrzurückliegen.

Der Tätigkeitsschwerpunkt muss in einem FuE-Projektliegen.

Das technologische Know-how muss im Unternehmengebundensein.

SchutzrechteundgeistigesEigentumsollendemUnterneh-men uneingeschränkt und exklusiv zur Verfügung stehenbzw.insUnternehmeneingebrachtwerden.

Was Kombination aus offener Beteiligung und Nachrangdarle-henbisinitial500TEUR,insgesamt2Mio.EUR

InBerlinunddenneuenBundesländernisteinEigenanteilvon mindestens 10 % erforderlich (20 % in den restlichenBundesländern).

Die Hälfte des Eigenanteils kann über einen sogenanntenSide-Investordargestelltwerden.

Der High-Tech Gründerfonds erwirbt zum Nominalbetrag15%derGesellschaftsanteiledesUnternehmens(ohneUn-ternehmensbewertung)undgewährtihmeinnachrangigesGesellschafterdarlehen, das mit einer Wandlungsoptionausgestattetist.

LaufzeitdesDarlehensvertrags:siebenJahre Zinsen (10 % pro Jahr) werden in den ersten vier Beteili-gungsjahrengestundetundebenfallsmiteinerWandlungs-optionversehen.

Esisterwünscht,dasssichSide-Investoren(Seedfonds,Busi-ness Angels, institutionelle Investoren) am Unternehmenfinanziellbeteiligen.

InAusnahmefällen,wennsichprivateInvestoreninmindes-tensdergleichenHöhewiederHigh-TechGründerfondsbe-teiligen,kannderFondsdieBeteiligungskonditionenmarkt-konformübernehmen.

Der High-Tech Gründerfonds unterstützt bei Bedarf dasManagementüberCoachesundausgewieseneNetzwerke.

Wie WeitereInformationenfindenSieaufdenInternetseitendesHigh-TechGründerfonds.

EinreichendesBusinessplanesodereinesPitchDecks Fachliche Stellungnahme und Empfehlung eines CoachesoderReferenzpartnersdesFondserwünscht,aberkeineVor-aussetzung(sieheInternetseite)

KombinierbarmitweiterenFördermaßnahmen

WoHigh-Tech Gründerfonds Management GmbHSchlegelstraße2,53113BonnTelefon: 0228/823001-00Telefax: 0228/823001-50E-Mail: [email protected]: www.high-tech-gruenderfonds.de

High-Tech Gründerfonds

Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet.

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Horizont 2020

EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation

ZielHorizont2020 isteinzentrales InstrumentaufdemWegzurInnovationsunion und zur Erreichung der Ziele der StrategieEuropa2020.EsfördertForschungs-undInnovationsaktivitä-ten über die gesamteWertschöpfungskette, von der Idee biszurEntwicklungvonPrototypen.

Zielistes,dieLückezwischenForschungundMarkteinführungzu schließen. Deshalb wurden auch die bisherigen Program-me, das 7. Forschungsrahmenprogramm (FP7), das Rahmen-programmfürWettbewerbundInnovation(CIP)unddasEu-ropäische Institutfür InnovationundTechnologie (EIT)unterHorizont2020zusammengeführt.DieschnelleMarktetablie-rung von neuen technologischen und nichttechnologischenEntwicklungen,DienstleistungenundProzessensolldieWett-bewerbsfähigkeitEuropasstärken.

Wer Unternehmen, Universitäten, öffentliche und private For-schungseinrichtungen, Kommunen, Verbände in Koopera-tionmitPartnern

InderRegelmüssenmindestensdreiunabhängigeEinrich-tungen aus drei verschiedenen Ländern (MitgliedstaatenoderassoziiertenStaaten)aneinemProjektbeteiligtsein.

Unter dem neu entwickelten KMU-Instrument werden ex-plizitkleineundmittelständischeUnternehmenangespro-chen.DiesebenötigennichtzwangsläufigKonsortialpartnerfüreineerfolgreicheAntragsstellung,vorausgesetztein„eu-ropäischer Mehrwert“ kann nachgewiesen und begründetwerden.

DieBeteiligungvonTeilnehmernausDrittstaatenalszusätz-licherPartneristbeiderAntragstellungmöglich.

Was Horizont 2020 baut auf den drei Themensäulen „Gesell-schaftliche Herausforderungen“, „Industrielle Führungsrol-le“und„ExzellenteWissenschaft“auf,diejeweilsmit27Mrd.EUR,16Mrd.EURund26Mrd.EURbis2020ausgestattetsind.

DerRestbetragvonetwa2Mrd.EURdesGesamtbudgetsderrund 70 Mrd. EUR fließt in Forschungs- und Administrativ-maßnahmenvonEuratom.

Die drei Grundsäulen sind in Themenbereiche („Challen-ges“)unterteilt.

Die Challenges, übersetzt: Problemstellungen, geben dieStrukturderArbeitsprogrammewieder.Sogibtesz.B.inderChallenge „Energie“ das entsprechende Arbeitsprogramm„Energy“.

DieArbeitsprogrammewerdenaufzweijährlicherBasisver-öffentlichtundenthaltendiespezifischenProjektausschrei-bungen(Calls),geordnetnach„FocusAreas“.

IndemArbeitsprogramm„Energy“gibtesz.B.dieFocusAre-as„EnergieEffizienz“und„WettbewerbsfähigeEnergiemitgeringemKohleanteil“.

AnhandderFocusAreassinddieeinzelnenAusschreibungengelistet.

Im sogenannten „Participants Portal“ (http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en) kann durchthemenrelevante Suchbegriffe direkt nach dem entspre-chendenCallgesuchtwerden.

Gesellschaftliche Herausforderungen Gesundheit,demografischerWandelundWohlergehen Ernährungssicherheit, nachhaltige Landwirtschaft, marineundmaritimeForschungundBioökonomie

Sichere,saubereundeffizienteEnergie Intelligenter,umweltfreundlicherundintegrierterVerkehr Klimaschutz,Umwelt,RessourceneffizienzundRohstoffe EuropaineinersichveränderndenWelt SichereGesellschaften

Industrielle Führungsrolle FührungsrolleinIndustrieundSchlüsseltechnologien Informations-undKommunikationstechnologien Nanotechnologien Materialien Biotechnologie Produktions-undVerfahrenstechniken Weltraum ZugangzuRisikofinanzierung InnovationinKMU

Exzellente Wissenschaft ZukünftigeundaufkommendeTechnologien(FET) Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen EuropäischeForschungsinfrastrukturen

71Förderprogramme Technologie , Forschung und Entwicklung

Wie Formgebundene Antragstellung im Rahmen von periodi-schen Ausschreibungen (Calls for Proposals), veröffentlichtimAmtsblattCderEUsowieaufhttp://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en

WeitereDetailssinddenCallszuentnehmen.

Wo AnträgeimRahmenvonHorizont2020könnenausschließ-lichaufelektronischemWegüberdas internetbasierteSEP(Submission & Evaluation in the Participant Portal) einge-reicht werden. Hierzu wird ein ECAS-Account (EuropeanCommissionAuthentificationService)mitvalidierterE-Mail-Adressebenötigt,derschnellundeinfacheingerichtetist.

Berlin Partner fürWirtschaft undTechnologie steht Unter-nehmen und Forschungseinrichtungen bei der Antragstel-lungimRahmenvonHorizont2020überdasEnterpriseEu-ropeNetwork (EEN)mit insgesamtzehnExperten inBerlinundinBrüsselzurSeite.DasBüroBrüsseltransportiertdabeidieAnliegenandieentscheidendenStellenderEU.

Das EEN informiert Unternehmen und Forschungseinrich-tungenüberinnovationsorientierteEntwicklungen,Initiati-venundProgrammederEuropäischenUnionundhilftihnenbeiderSuchenachGeschäfts-undTechnologiepartnern.EsistvorOrtWegweiserdurchdieumfangreichenInformatio-nenausBrüssel.BerlinPartnerfürWirtschaftundTechnolo-gieGmbHistinderHauptstadtregionKoordinatordesEENBerlin-Brandenburg.

ÜberdasEENbietetBerlinPartnerfürWirtschaftundTech-nologiemiteinemH2020-E-Mail-DienstUnternehmenundForschungseinrichtungeneingebündeltesbranchenspezifi-schesInformationsangebotzuHorizont2020an.DerH2020-E-Mail-Dienst informiert zu aktuellen Aufrufen, InhaltenundBeteiligungsmöglichkeiten,aberauchzuVeranstaltun-genundWorkshopsinBrüsseloderinderRegion.DieAbon-nentenhabendieMöglichkeit,entsprechendihrerBranchenund Schwerpunkte den Dienst zu abonnieren. Ergebnis-gebunden können die Kunden neue Nachrichten auch alsE-Alerterhalten.EineAnmeldungzumH2020-E-Mail-Dienstist kostenfrei möglich über die Webseite des EEN Berlin-Brandenburg unter www.eu-service-bb.de. Darüber hinauswird empfohlen, regelmäßig die Informationen des EENüberdieWebseitewww.eu-service-bb.dezuverfolgen.

InformationundBeratung:Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbHFasanenstraße85,10623BerlinFrau Anke WiegandProjektmanagerinEUandInternationalServicesKoordinatorinEENBerlin-BrandenburgIBüroBrüsselTelefon: 030/46302-591E-Mail: [email protected]:www.berlin-partner.deund www.eu-service-bb.de

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FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrie-forschungseinrichtungen in Ostdeutschland

Ziel UnterstützungderIndustrieforschungbeiderErhaltungundStärkung ihrer Innovationskompetenzen und bei der Ent-wicklungneuermarktorientierterProdukteundVerfahren

WerGefördertwerdenrechtlichselbstständigegemeinnützigeIn-dustrieforschungseinrichtungen ohne institutionelle Förde-rungmitSitzinBerlinunddenneuenBundesländern.

Was Modul VF:VorhabenderVorlaufforschung Voraussetzung:wissenschaftlicherAnspruchundbreiteAp-plikationsmöglichkeiten

Modul MF: MarktorientierteFuE-Vorhaben Voraussetzung: technologischeundwirtschaftlicheErfolgs-aussichten

Modul IZ: Investitionszuschuss Voraussetzung:DurchführungvonVorhabendesModulsVFoderMF

Wie Modul VF:VorhabenderVorlaufforschung•Förderquote:max.90%•HöhedesZuschusses:max.500TEUR•FörderfähigesFuE-Personal:max.10%

Modul MF:MarktorientierteFuE-Vorhaben•Förderquote:max.70%•HöhedesZuschusses:max.375TEUR•FörderfähigesFuE-Personal:max.50%

FörderfähigeEinzelpositionensind: Personalausgaben AllgemeineAusgaben AusgabenfürMaterialundKleingeräte AusgabenfürEinzelgeräte Ausgaben für weitere Zwecke (bspw. projektbezogene For-schungsaufträgeanDritte,Patente,Zulassungen)

Modul IZ: Investitionszuschuss•Förderquote:max.90%•HöhedesZuschusses:jeEinrichtungundHaushaltsjahr<50Beschäftigte,max.250TEUR<250Beschäftigte,max.500TEUR

FörderfähigeEinzelpositionensind: AusgabenfürneueMaschinen,Geräte,Instrumente,Ausrüs-tungen,immaterielleWirtschaftsgüterund

Ausgaben für bauliche Maßnahmen zu deren Inbetrieb-nahme

Wo EuroNorm Gesellschaft für Qualitätssicherung und Innovationsmanagement mbHStralauerPlatz34,10243BerlinFrau Antje Fuchs, Geschäftsführerin EuroNorm GmbHHerr Marcus Netzel, Leiter des ProjektträgersTelefon: 030/97003-043E-Mail: [email protected]: www.innovation-beratung-foerderung.de

INNO-KOM-Ost / Innovationskompetenz Ost

73Förderprogramme Technologie , Forschung und Entwicklung

Pro FIT-Frühphasenfinanzierung

Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien

Ziel DieProFIT-FrühphasenfinanzierunghatzumZiel,dieFinan-

zierungsmöglichkeitenvonTechnologieunternehmeninderunternehmerischenFrühphasezuverbessern.

Durch die Pro FIT-Frühphasenfinanzierung wird es techno-logieorientiertenGründernerleichtert,ihreUnternehmens-infrastruktur und Personalkapazitäten aufzubauen sowieerforderlicheDienstleistungeninAnspruchzunehmen.

Wer Antragsberechtigt sind neu gegründete, technologieorien-

tiertekleineUnternehmenmitSitzinBerlin,diedieDurch-führung eines Innovationsvorhabens („Ankerprojekt“) an-streben.

Die Unternehmen dürfen maximal sechs Monate alt sein,umdieFörderungausderFrühphase1inAnspruchzuneh-men,maximal18Monate,sofernnurdieFörderungausderFrühphase2beantragtwird.

Für die Inanspruchnahme der Pro FIT-Frühphasenfinanzie-rung ist des Weiteren ein Mentor (Motivator, Netzwerker,Sparring-Partner)erforderlich,dersichfürdasneugegrün-deteUnternehmeneinsetzt,übereinschlägigeunternehme-rischeErfahrungenverfügtunddersichzumindestingerin-gemUmfanganderUnternehmensfinanzierungbeteiligt.

Was InbeidenFrühphasensindallenotwendigenundangemes-

senen Ausgaben (Personalausgaben, Investitionsausgabensowie laufende Betriebsausgaben) des neu gegründetenUnternehmensförderfähig,diewederdirektimZusammen-hangmitdem„Ankerprojekt“nochimZusammenhangmitumsatzbezogenenKundenaufträgenanfallen.

DieFörderungwirdinAbhängigkeitderjeweiligenFrühpha-se in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und/oderzinsverbilligtenDarlehengewährt.InbeidenFrühphasenisteine Finanzierung von 100 % der förderfähigen Ausgabenmöglich.

Frühphase 1:•Die Ausgaben in der Frühphase 1 werden je zu 50 % mit

einemnichtrückzahlbarenZuschussundeinemDarlehenfinanziert.

•DieFrühphase1kannbiszueinJahrdauern.•InnerhalbdiesesZeitraums,spätestensjedochamEndeder

Frühphase1,mussmitdemInnovationsprojekt(„Ankerpro-jekt“)begonnenwerden.

Frühphase 2:•DieAusgabeninderFrühphase2werdenmiteinemDarle-

henfinanziert.•DieFrühphase2endetspätestensmitAbschlussdesAnker-

projektes. Die Gesamtzuwendung kann für beide Phasen max. 500

TEURbetragen,wovonmax.200TEURaufdieFrühphase 1entfallen.

DieDarleheninderFrühphase1werdeninderRegelzinslosgewährt.

DieDarleheninderFrühphase2werdenniedrigverzinst. DieLaufzeitderDarlehenbeträgtbiszuzehnJahre. DieVereinbarungeinerendfälligenTilgungsowiedieErklä-

rungeinesRangrücktrittessindmöglich. Die Darlehen werden ohne Stellung einer Sicherheit ge-

währt.

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WieDiePrüfungdesProjekteserfolgtinderRegelinzweiStufen:

1. Stufe: Projektvorschlag•In der ersten Stufe der Antragstellung sind neben einem

FormvordruckeinaussagekräftigerGeschäftsplan(Text-undZahlenteil)sowieeineBeschreibungdes„Ankerprojekts“beider Investitionsbank Berlin mittels des geschützten neueneAntrags-VerfahrensoderdeselektronischgeschütztenUp-load-Verfahrenseinzureichen.

•SofernesschoneinenPrototypengibt,isteineDarstellungdes technologischen Innovationsgehaltes und der Allein-stellungsmerkmale des angestrebten Produktes erforder-lich.

•Im Zahlenteil des Geschäftsplans müssen die erwartetenAusgaben des„Ankerprojekts“, anderer geplanter Förder-projekte sowie des umsatzwirksamen Kundengeschäftsseparat von den übrigen Unternehmensausgaben darge-stelltwerden.

•DiewesentlichenPlanpositionensindzuerläutern.•AnhanddereingereichtenUnterlagenundeinerpersönli-

chenPräsentationderGründererfolgtzunächstunterdenAspekten „Technologie“, „Marktumfeld“, „Markteinfüh-rungsstrategie“, „Planungskonsistenz“ und „Team“ eineEinschätzung durch externe Fachgutachter dahingehend,obdasgeplanteUnternehmenskonzeptgrundsätzlichför-derfähigundförderwürdigist.

•BeieinempositivenPrüfergebnisteiltdieIBBdemAntrag-stelleraufderGrundlagederfestgestelltenförderfähigenAusgaben die mögliche Frühphasenfinanzierung aus ProFIT (Finanzierungsart und -höhe) mit und empfiehlt dieAntragstellung.

2. Stufe: Antrag •InderzweitenStufederAntragstellungistdie inderAn-

tragsempfehlung festgelegte Ausgaben- und Finanzie-rungsplanung um kaufmännische Unterlagen zur wirt-schaftlichenSituationdesAntragstellerszuergänzen.

•VondenmaßgeblichenGesellschafternsindentsprechen-deAuskünftezuerteilen(beinatürlichenPersonenu.a.dieVorlageeinerSelbstauskunft).

•Die IBB nimmt auf dieser Basis eine wirtschaftliche Ge-samteinschätzungvor.

•Erst mit Eingang des Antrages bei der IBB kann mit demFrühphasenvorhaben auf eigenes finanzielles Risiko be-gonnenwerden.

WoDieinteraktiven,anwenderfreundlichenVordrucke,Merkblät-ter sowie die Rechtsgrundlagen stehen auf der InternetseitederIBBzumDownloadbereit.

Investitionsbank BerlinKundenberatungWirtschaftsförderungBundesallee210,10719BerlinTelefon: 030/2125-4747Telefax: 030/2125-4329E-Mail: [email protected]:www.ibb.de

Für dieses Programm können Sie Ihren ProjektvorschlagsowieallezugehörigenUnterlagenimeAntrags-Verfahreneinreichen. Detaillierte Informationen zu dem eAntrags-VerfahrenfindenSieunterwww.ibb.de/eAntrag.aspx.

Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet.

75Förderprogramme Technologie , Forschung und Entwicklung

Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien

ZielMit Pro FIT können technologieorientierte Projekte in allenPhasendesInnovationsprozesses–vonderForschungbiszurMarkteinführung–finanziertwerden.

WerAntragsberechtigtsindUnternehmenundForschungseinrich-tungen mit Sitz in Berlin bzw. mindestens einer organisato-rischeigenständigenBetriebsstätteinBerlin:

Unternehmen• KMU:alleinoderimVerbundmitUnternehmenoderFor-

schungseinrichtungen• Nicht-KMU:nurimVerbundmitKMUundForschungsein-

richtungen Forschungseinrichtungen• nurimVerbundmitmindestenseinemUnternehmen

Was FörderfähigsindEinzel-undVerbundprojekteindenPhasender industriellen Forschung, der experimentellen Entwick-lungsowiedesProduktionsaufbaus,derMarktvorbereitungundderMarkteinführung.

Gefördert werden projektbezogene Personalausgaben,Fremdleistungen, Investitionsausgaben, Materialausgaben,Schutzrechtsanmeldungen, Nutzungsausgaben von Anla-genundGerätensowieAusgabenfürdieMarkteinführungundMarktvorbereitung.

Die Förderung wird in Abhängigkeit von der Innovations-phase in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und/oderzinsverbilligtenDarlehengewährt.

Für Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unterneh-menundForschungseinrichtungenkönnennichtrückzahl-bareZuschüsseinHöhevonbiszu400TEUR(jeProjektbzw.beiVerbündenjeProjektpartner)gewährtwerden.Bezogenauf die förderfähigen Projektausgaben betragen die maxi-malenFördersätzeimEinzelnenbiszu:

• PhasederindustriellenForschung: –80%(inkl.KMU-undVerbundbonus)

• PhasederexperimentellenEntwicklung: –nurbeiForschungseinrichtungeninVerbünden40%–nurbeiGroßunternehmeninVerbünden25%

BeibeihilfefreienFörderungenfürForschungs-undEntwick-lungsprojekte von Forschungseinrichtungen beträgt derFördersatzbiszu75%bzw.biszu100%derzusätzlichdurchdasProjektverursachtenAusgaben,soweiteineGegenfinan-zierungausderöffentlichenGrundfinanzierungdargestelltwerdenkann.

Bei kleinen und mittleren Unternehmen werden die För-dermittel zur Finanzierung von Projekten in den Phasender experimentellen Entwicklung sowie des Produktions-aufbaus, der Marktvorbereitung und der MarkteinführunginFormvonzinsvergünstigtenDarleheninHöhevonbiszu

1Mio.EURbzw.maximal80%derförderfähigenAusgabenjeProjektvergeben.FürdiezinsverbilligtenDarlehengeltenfolgendeKonditionen:• DieLaufzeitderDarlehenbeträgtbiszuachtJahre.• DieDarlehenszinsenliegenunterhalbderMarktkonditio-

nen.KleineUnternehmenprofitierenzusätzlichvoneinemZinsvorteilinHöhevon0,25%.

• DieBesicherungdesDarlehenserfolgtimRegelfalldurchanteiligeselbstschuldnerischeBürgschaftendermaßgeb-lichen Gesellschafter. Auf die Stellung von Bürgschaftenkann verzichtet werden, wenn sich die Gesellschafter inangemessenem Umfang an der Projekt- bzw. Unterneh-mensfinanzierungbeteiligen.

• Für Produktionsaufbau, Marktvorbereitung und Markt-einführungwerdenDarlehenalsDe-minimis-Beihilfege-währt.HierauskanneineBegrenzungderDarlehenshöheresultieren.

Pro FIT-Projektfinanzierung

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WieDasAntragsverfahrenerfolgtinzweiStufen:

1. Stufe: Projektvorschlag Zunächst ist das geplante Projekt nachvollziehbar zu be-schreiben und zusammen mit dem interaktiven Vordruck„Projektvorschlag“ und dem Pro FIT-Finanzplaner bei derInvestitionsbankBerlinmittelsdesgeschütztenneueneAn-trags-VerfahrensoderdeselektronischgeschütztenUpload-Verfahrenseinzureichen.

BeiVerbundprojektenistderFormvordruckvonjedemPro-jektpartner separat auszufüllen, die Einreichung erfolgtdurchdenVerbundkoordinator.

DerProjektvorschlagwirdzeitnahdurchzweiexterneGut-achterfachlichgeprüftundmarktbezogeneingeschätzt.

BeieinempositivenPrüfergebniswerdendiemöglichePro-jektfinanzierung (Finanzierungsart und -höhe) festgelegtunddieAntragstellungempfohlen.

2. Stufe: Projektantrag NachderEinreichungderformgebundenenAntragsunterla-genbeiderInvestitionsbankBerlinkannaufeigenesRisikomitdemProjektbegonnenwerden.

InderAntragsphasekonzentriertsichdiePrüfungvorallemaufdieErfüllungderfinanziellenundwirtschaftlichenFör-dervoraussetzungen.

ÜberdieGewährungvonZuwendungenunddieimEinzel-fall maßgeblichen Regelungen entscheidet der Förderaus-schussinmonatlichstattfindendenSitzungen.

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung, sofern die Förderung mit Darlehen erfolgt (siehe Seite 126).

Wo Dieinteraktiven,anwenderfreundlichenVordrucke,Merkblät-ter sowie die Rechtsgrundlagen stehen auf der InternetseitederIBBzumDownloadbereit.Investitionsbank Berlin KundenberatungWirtschaftsförderungBundesallee210,10719BerlinTelefon: 030/2125-4747Telefax: 030/2125-4329E-Mail: [email protected]: www.ibb.de

Für dieses Programm können Sie Ihren ProjektvorschlagsowieallezugehörigenUnterlagenimeAntrags-Verfahreneinreichen. Detaillierte Informationen zu dem eAntrags-VerfahrenfindenSieunterwww.ibb.de/eAntrag.aspx.

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

77Förderprogramme Technologie , Forschung und Entwicklung

Ziel ErhaltundStärkungderWettbewerbsfähigkeitvonkleinenundmittlerenUnternehmen,insbesondereinden–imRah-men der gemeinsamen Innovationsstrategie Berlin-Bran-denburg definierten – Clustern, die von herausgehobenerBedeutungfürdenStrukturwandelamStandortsind

Erleichterung des Zugangs zu wissenschaftlichen Erkennt-nissen für neu gegründete und bestehende Unternehmenund damit Beschleunigung der wirtschaftlichen NutzungdieserErkenntnisse

SchaffunglangfristigerBeschäftigungsverhältnisseundFör-derung eines hohen Beschäftigungsstands sowie desWirt-schaftswachstumsinBerlin

Diese Ziele werden erreicht durch die von dem/der Inno-vationsassistent/-in indasUnternehmeneinzubringendenneuenwissenschaftlichenErkenntnisseundMethoden,dieprojektbezogen (innerbetriebliche) Innovationsprozesse intechnologischer und/oder in betriebswirtschaftlicher Hin-sichtermöglichen.

Wer Antragsberechtigt sind technologieorientierte kleine undmittlere Unternehmen (KMU), die eigene Produkte,Verfah-ren oder Dienstleistungenentwickelnund diese am Markteinführen. Hierbei werden die wesentlichen Entwicklungs-schritteimUnternehmenerbracht.

NichttechnologieorientierteKMUsinddannantragsberech-tigt,wenndasProjekt,indemder/dieInnovationsassistent/-in eingesetzt werden soll, und dessen/deren Tätigkeit je-weils einen ausgeprägten, in maßgeblichem Umfang aucheigeneEntwicklungsarbeitenbeinhaltendenTechnologiebe-zugaufweisen.

Die antragstellenden Unternehmen müssen mindestenseineBetriebsstätteinBerlinhaben.

Was ZuwendungsfähigsindinnovativeProjekte,dieimRahmenqualifizierter,neuabzuschließenderBeschäftigungsverhält-nissedurchAbsolventinnenundAbsolventenvonUniversi-täten,(Fach-)HochschulenoderInstitutionenmitgleichwer-tigem,staatlichanerkanntemAbschlussumgesetztwerden.

DerletzteStudienabschlussderAbsolventen/-innendarfbeiUnterzeichnung des Arbeitsvertrags höchstens 24 Monatezurückliegen.

Das zu fördernde Personal darf kein anderes Personal imUnternehmen ersetzen. Es ist in einer neu geschaffenenFunktion bzw. in einer neuen fachlichen Zuständigkeit zubeschäftigen.

DiezuförderndenBeschäftigungsverhältnissemitprojekt-/ aufgabenspezifischqualifiziertenAbsolventen/-innenmüssen

•sich auf die Entwicklung, Herstellung und/oderVermark-tungvontechnologischinnovativenProdukten,VerfahrenoderDienstleistungenbeziehen,welcheMarktchancener-wartenlassenoder

•Tätigkeiten beinhalten, denen unternehmensinterne in-novativetechnischeund/oderbetriebswirtschaftlicheAuf-gabenstellungenzugrundeliegen.

DieZuwendungwirdalsprojektbezogenerZuschussbiszueiner Höhe von 50 % des steuerpflichtigen Bruttogehaltsdes/der Innovationsassistenten/-in für einen Zeitraum vonzwölfMonatengewährt.

Da die Gehaltskosten mit maximal 40TEUR berücksichtigtwerden,beträgtdieFörderungbiszu20TEUR.

EskönnenhöchstenszweiInnovationsassistenzstellengleich-zeitiggefördertwerden.

Wie DerformgebundeneAntragaufFörderungistbeiderIBBzustellen.

Informationen und Formulare finden Sie auf den Internet-seitenderIBB.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag vor Abschluss des Be-schäftigungsvertragesbeiderIBBeingegangenseinmuss.

EineKombinationmitZuwendungenfürPersonalkostenausanderenProgrammenoderMaßnahmenderArbeitsagentu-renistnichtzulässig.

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

WoWeitere Informationen zum Programm sowie Beratung undUnterstützungbeiderAntragstellungerhaltenSiebeider:

Investitionsbank BerlinKundenberatungWirtschaftsförderungBundesallee210,10719BerlinTelefon: 030/2125-4747Telefax: 030/2125-4329E-Mail: [email protected]: www.ibb.de

Für dieses Programm können Sie Ihren Antrag sowie allezugehörigen Unterlagen im eAntrags-Verfahren einrei-chen.Detaillierte InformationenzudemeAntrags-Verfah-renfindenSieunterwww.ibb.de/eAntrag.aspx.

Programm Innovationsassistent/-in

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Service für Technologietransfer und Cross-Innovation

Ziel Steigerung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit vonUnternehmen, insbesondere für KMU der Cluster- und In-dustriebranchen in Berlin, durch die branchenübergreifendeUnterstützungderAnbahnungvonTechnologietransfer-undVerbundprojekteninZusammenarbeitmitHochschulenundWissenschaftsinstitutenderHauptstadtregion

Wer Nutzungsberechtigte der geförderten Serviceleistungen sindKMU,HochschulenundWissenschaftsinstitute.EinerderPro-jektpartnermussinBerlinansässigsein.

Was ZudenkostenlosenServiceleistungengehören:

Information über Formate und Instrumente für Wissens-undTechnologietransferundInnovationsmanagement

Kontaktanbahnungen zu Experten aus Wissenschaft undWirtschaft

Prüfung von Kooperationsmöglichkeiten für Produkt- bzw.Prozessentwicklungen

AuskünftezuSchutzrechtsstrategienundLizenzierung Lotsendienstezur InitiierungvonKooperations-undTrans-ferprojekten

InformationüberFinanzierungs-undFördermöglichkeiten Organisation und Durchführung von technologieorientier-tenKooperationsforen

Wie FormloseAnfrage

WoBerlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbHLudwigErhardHausFasanenstraße85,10623BerlinHerr Siegfried HellingTelefon: 030/46302-479E-Mail: [email protected]:www.berlin-partner.de www.transfer-allianz.de www.marktreif.berlin

Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet.

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

79Förderprogramme Technologie , Forschung und Entwicklung

Transfer BONUS

Ziel ZieldesFörderprogrammsistdieUnterstützungdesTechno-logie- undWissenstransfers aus denWissenschaftseinrich-tungeninkleinste,kleineundmittlereUnternehmen,umsoihreInnovationsfähigkeitundihreFähigkeitzurMeisterungderHerausforderungendesdigitalenWandelszustärken.

DieEinbindungexternerForschungs-undEntwicklungsein-richtungenindenInnovationsprozessvonKMUsollinersterLinie die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistun-genvonderIdeebiszurMarktfähigkeitunddiequalitativeVerbesserungbestehenderProdukteundVerfahrensweisenunterstützen. Darüber hinaus wird die Weiterentwicklungbzw.AnpassungvontechnologischenProzessen,vonFormender Arbeitsorganisation sowie von Geschäftsmodellen vonUnternehmenunterNutzungvonDigitalisierungslösungenunterstützt.

Wer Antragsberechtigt sind kleinste, kleine und mittlere tech-nologieorientierte Unternehmen oder nicht technologie-orientierte Unternehmen, deren Projekt einen ausgepräg-tenTechnologiebezugaufweist.DieantragstellendenUnter-nehmen müssen ihren Sitz bzw. mindestens eine Betriebs-stätteinBerlinhaben.

ZudemmussdasantragstellendeUnternehmendergewerb-lichen Wirtschaft zugeordnet werden können sowie einenachdenaktuellenRegelungenderGemeinschaftsaufgabe„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)förderfähigeTätigkeitausüben.

Was Der Transfer BONUS bezuschusst die Inanspruchnahme vonLeistungen von Wissenschaftseinrichtungen aus Berlin undBrandenburgzurRealisierungvonkleinenProjektenderange-wandtenForschungundEntwicklung.

Wie Die Zuwendung wird zweckgebunden in Form einer Projekt-förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Es wer-denzweiVariantenangeboten:

Einstiegsvariante:100%FörderquotevomAuftragsvolumen,jedochmaximal3.000EUR.InderEinstiegsvariantewerdendie Ausgaben für externe wissenschaftlicheTätigkeiten imVorfeldderEntwicklungeinesneuenoderverändertenPro-dukts,einerneuenoderverändertenDienstleistungoderei-nerVerfahrensinnovationgefördert,dieimZusammenhangmit der ersten konkreten Kooperation des UnternehmensmiteinerWissenschaftseinrichtunganfallen.

Standardvariante: 70 % Förderquote vom Auftragsvolu-men,jedochmaximal15TEURbzw.einmaligbiszu45TEURimBereichDigitalisierung.InderStandardvariantewerdenAusgabenfürexterneplanungs-,entwicklungs-undumset-zungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeitengefördert, die darauf ausgerichtet sind, neue oder verän-derteProdukte,DienstleistungenundProduktionsverfahrenbiszurMarkt-bzw.FertigungsreifeauszugestaltenoderimBereichderDigitalisierungzuentwickeln(Anbieter)bzw.imeigenenUnternehmenzuimplementieren(Anwender).

FörderfähigsindgenerellnurdieLeistungen,diesichaufdiespezifischenKompetenzenvonWissenschaftseinrichtungenausBerlinundBrandenburgrichtenundnichtstandardmä-ßigvonkommerziellenDienstleisternundBeratungsunter-nehmenerbrachtwerden.

DerTransfer BONUS ist innerhalb eines definiertenVorha-bens nicht kombinierbar mit einer projektbezogenen FuE-FörderungdesBundesoderLandes.SindVorhabenklarvon-einander abgegrenzt, können mehrere Förderinstrumenteparallelgenutztwerden.

DerAntragaufTransferBONUSerfolgtelektronischbeiderIBBBusinessTeamGmbH.Weitere InformationenundHin-weise zur elektronischen Antragstellung sowie zu den För-dervoraussetzungen finden Sie auf der Internetseite www.transferbonus.de.

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

Wo BeratungzumformalenAblaufsowiezurAntragstellung:IBB Business Team GmbHTransfer BONUSBundesallee210,10719BerlinTelefon: 030/2125-4665Telefax: 030/2125-4680E-Mail: [email protected]:www.transferbonus.de

InformationzuFragendesTechnologietransfersundzuKoope-rationsanbahnungenzwischenWissenschaftundWirtschaft:Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbHFasanenstraße85,10623BerlinHerr Siegfried HellingTelefon: 030/46302-479Telefax: 030/46302-444E-Mail: [email protected]:www.berlin-partner.de

Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet.

80

Beteiligungskapital für Berliner Technologieunternehmen

ZielMitdemVCFondsTechnologieBerlininvestiertdieIBBBetei-ligungsgesellschaft Venture Capital (Beteiligungskapital) inWachstumsunternehmen verschiedener Technologiebran-chenundstärktdamitderenEigenkapitalbasis.DieFondsmit-tel werden vorrangig für die Finanzierung der EntwicklungundMarkteinführunginnovativer,skalierbarerProdukteoderDienstleistungenzurVerfügunggestellt,umdamiteinschnel-lesUnternehmenswachstumzuerzielen.

WerDer VC Fonds Technologie Berlin beteiligt sich an Unterneh-men,diefolgendeInvestitionskriterienerfüllen:

technologische Innovationen oder innovative Geschäfts-modelle

hohesSkalierungs-undWertsteigerungspotenzial in eine der folgenden Branchen einzuordnen: Life Science,IndustrialTechnologiesoderICT

Unternehmen,dietechnologischeAlleinstellungsmerkmaleodereinenmehrjährigenEntwicklungsvorsprungaufweisen

Gründer- und Managementteams mit hoher persönlicherundfachlicherKompetenz

Unternehmen, die sich noch in der Frühphase befinden;WachstumsfinanzierungenerfolgennurbeiFolgerunden

gutemittelfristigeExit-Möglichkeit

DasUnternehmensolltesichmehrheitlichimBesitzderaktivtätigen Gesellschafter befinden, seinen Firmensitz in Berlinhaben,dieKriterienderEUfürkleineundmittlereUnterneh-menerfüllenundinderRechtsformeinerKapitalgesellschaftgeführtwerden.DarüberhinausdarfsichdasUnternehmengemäßLeitliniederGemeinschaftfürstaatlicheBeihilfenzurRettung und Umstrukturierung von Unternehmen nicht inSchwierigkeitenbefinden.

Was MinderheitenbeteiligungenamEigenkapital Erstinvestments:typischerweisezwischen200TEURbis1Mio.EUR;beideutlichhöheremKapitalbedarfsindgrößereErst-investmentsmöglich.

InFolgerundenkannmitbestehendenund/oderneuenInves-torenjenachKapitalbedarfdasEngagementaufbiszu4Mio.EURGesamtinvestmenterhöhtwerden.

Wie Direkte Kontaktaufnahme des Unternehmens mit der IBBBeteiligungsgesellschaftmbH

GrundlagefüreinerstesGesprächisteineKurzbeschreibungbzw. eine Präsentation. StrikteVertraulichkeit wird zugesi-chert.

DieGewährungeinerBeteiligungdurchdenVCFondsTech-nologie Berlin steht unter der grundsätzlichen Vorausset-zung, dass sich weitere Partner, wie Venture-Capital-Ge-sellschaften, Industrieunternehmen oder Business Angels,inmindestensgleicherHöhewiederVCFondsTechnologieBerlinamUnternehmenbeteiligen.

WoIBB Beteiligungsgesellschaft mbHBundesallee210,10719BerlinTelefon: 030/2125-3201Telefax: 030/2125-3202E-Mail: [email protected]: www.IBB-Bet.de

VC Fonds Technologie Berlin

Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet.

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

81Förderprogramme Technologie , Forschung und Entwicklung

Ein Bestandteil des Programms WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen mit dem Förderschwerpunkt Unternehmen – gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Ziel Die „Förderung von Patentierung und Verwertung“ im Rah-men vonWIPANO führt die bisherige KMU-Patentaktion desvom Bundesministerium fürWirtschaft und Energie (BMWi)gefördertenProgrammsSIGNOfort.

DabeiwerdenkleineundmittlereUnternehmen,Handwerks-betriebe und Ingenieurbüros bei der erstmaligen Sicherungihrer Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung durch ge-werbliche Schutzrechte und bei deren Nutzung unterstütztund angeleitet, in Verbindung mit der Orientierung auf zu-sätzlicheOptionenaufGebietenderEntwicklungundAnwen-dungvonNormenundStandards.

Wer Die„FörderungvonPatentierungundVerwertung“wendetsich ausdrücklich an Neulinge, die bisher noch kein Patentangemeldet haben oder deren letzte PatentanmeldungmehralsfünfJahrezurückliegt.

AntragsberechtigtsindUnternehmen,einschließlichHand-werksbetriebe und Ingenieurbüros, mit Geschäftssitz inDeutschland, mit bis zu 250 Beschäftigten und entwedereinemJahresumsatzvonhöchstens50Mio.EURodereinerJahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR, die in denletztenfünfJahrenkeinPatentoderGebrauchsmusterange-meldethaben.

Was Die „Förderung von Patentierung und Verwertung“ ist infünfLeistungspakete (LP)mitbiszu50%Zuschüssenunter-gliedert.

LP 1GrobprüfungderErfindung:max.375EUR LP 2DetailprüfungderErfindung:max.1.200EUR LP 3 (Strategie-)Beratung und Koordinierung der Patentan-meldung:max.2.000EUR

LP 4 Patentanmeldung (Amtsgebühren und Ausgaben fürPatentanwälte):max.10TEUR

LP 5AktivitätenzurVerwertung derErfindung:max.3.000EUR

DerZuschussproUnternehmenbeträgtmax.16,575TEUR. DerFörderzeitraumumfasstmax.24Monate.

Wie AnträgefürdieTeilnahmeander„FörderungvonPatentierungund Verwertung“ im Rahmen vonWIPANO werden bei demnochzubenennendenProjektträgereingereicht–dieförmli-chenFörderanträgewerdenüberdasElektronische-Formular-System„easy-online“zurVerfügunggestellt.

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

Wo DadieEntscheidungüberdieProjektträgerschaftbiszumZeit-punktderDrucklegungdieserFörderfibelnochnichtfeststand,informierenSiesichbitteüberden Projektträger fürdie För-dermaßnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft undEnergieaufderInternetseitewww.foerderinfo.bund.de.

WeitereInformationenauchbeiBerlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbHLudwigErhardHausFasanenstraße85,10623BerlinHerr Michael SchwedtkeTelefon: 030/46302-436E-Mail: [email protected]:www.berlin-partner.de

WIPANO – Förderung von Patentierung und Verwertung

Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet.

Ziel ZIMisteinbundesweites,technologie-undbranchenoffenesFörderprogramm für mittelständische Unternehmen undfür mit diesen zusammenarbeitende wirtschaftsnahe For-schungseinrichtungen.

Es soll die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit derUnternehmen,einschließlichdesHandwerksundderunter-nehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig unterstützenunddamiteinenBeitragzumWachstumderUnternehmen,verbundenmitderSchaffungundSicherungvonArbeitsplät-zen,leisten.

Mit dem ZIM zielt dieTechnologieförderung des Bundesmi-nisteriumsfürWirtschaftundEnergiedaraufab,• mittelständische Unternehmen zu mehr Anstrengungen

fürmarktorientierteForschung,Entwicklungundtechnolo-gischeInnovationenanzuregen,

• die technischen undwirtschaftlichenRisikenvonFuE-Pro-jektenzuverringern,

• FuE-ErgebnissezügiginmarktwirksameInnovationenum-zusetzen,

• die Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungs-einrichtungen zu stärken, den Technologietransfer auszu-bauenunddasEngagementfürFuE-KooperationenunddieMitwirkunginInnovationsnetzwerkenzuerhöhen,

• das Innovations-, Kooperations- und Netzwerkmanage-mentinmittelständischenUnternehmenzuverbessern.

Wer Kleine und mittlere Unternehmen mit Geschäftsbetrieb inDeutschlandmitwenigerals250Beschäftigten,max.50Mio.EURJahresumsatzodermax.43Mio.EURJahresbilanzsumme(KMU)

WeiteremittelständischeUnternehmenmitGeschäftsbetriebinDeutschlandmitwenigerals500MitarbeiternundeinemJahresumsatzvonunter50Mio.EURodermax.43Mio.EURJahresbilanzsumme.

Öffentliche und private nichtwirtschaftlich tätige deutscheForschungseinrichtungen, wenn sie Kooperationspartner ei-nesgefördertenUnternehmenssind

WasGefördertwerden

Einzelprojekte: Einzelbetriebliche FuE-Projekte zur Entwick-lunginnovativerProdukte,VerfahrenodertechnischerDienst-leistungenohneEinschränkungaufbestimmteTechnologienund Branchen. Zusätzlich können zur Unterstützung der Er-gebnisverwertung innovationsunterstützende Dienst- undBeratungsleistungengefördertwerden.

Kooperationsprojekte: FuE-Kooperationsprojekte von Unter-nehmen oder Unternehmen und ForschungseinrichtungenzurEntwicklunginnovativerProdukte,Verfahrenodertechni-scher Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmteTechnologienoderBranchen.Siesollen ineinerausgewoge-

nenPartnerschaftdurchgeführtwerden,beiderallePartnerinnovative Leistungen erbringen. Zusätzlich können zur Un-terstützung der Ergebnisverwertung innovationsunterstüt-zendeDienst-undBeratungsleistungengefördertwerden.

Kooperationsnetzwerke: Management- und Organisations-dienstleistungen für innovative Netzwerke sowie die durchdas Netzwerk initiierten Entwicklungsprojekte. NetzwerkebestehenausmindestenssechsKMU.ZusätzlichkönnenFor-schungseinrichtungen, Hochschulen, andere UnternehmenundsonstigeEinrichtungen,wiez.B.VerbändeoderGebiets-körperschaften,mitwirken.

Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschussin Form einer Anteilsfinanzierung, bezogen auf die zuwen-dungsfähigenKosten.

Bei ZIM-Einzel- und Kooperationsprojekten können die zu-wendungsfähigenKostenvonbiszu380TEURfüreinUnter-nehmenmitFördersätzenzwischen25%und55%jenachPro-jektform,Unternehmensgrößeund-sitzbezuschusstwerden.

Forschungseinrichtungen können mit bis zu 100 % der zu-wendungsfähigenKostengefördertwerden.SieerhaltenbeiFuE-Projekten eine maximale Zuwendung von 190 TEUR. InKooperationsnetzwerkenistdieFörderungdesNetzwerkma-nagements von Jahr zu Jahr degressiv gestaffelt, von 90 %

imerstenbis30%imviertenJahr. Die maximale Zuwendung beträgt 380TEUR, wobei auf diePhase1(KonzipierungundEtablierungdesNetzwerks)nichtmehrals160TEURentfallendürfen.

Der Fördersatz für innovationsunterstützende Dienst- undBeratungsleistungen beträgt 50 % der zuwendungsfähigenKosten,dieauf50TEURbegrenztsind.

Wie AntragstellungvorProjektbeginnundvordemAbschlussvonVerträgenzwischendenbeteiligtenProjektpartnern

Formulargebundene Antragstellung beim zuständigen Pro-jektträger

DieEntscheidungenüberdieAnträgewerdennachderQua-lität undVollständigkeit der Unterlagen sowie zuerkanntenFörderprioritäten nach wettbewerblichen Gesichtspunktengetroffen.

Antragstellungistfortlaufendmöglich.

WoInternet: www.zim-bmwi.de

BitteinformierenSiesichaufdero.g.InternetseiteüberFör-derkonditionenundAnsprechstellenfürdasZentrale Inno-vationsprogrammMittelstanddesBundesministeriumsfürWirtschaftundEnergie.

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

82

83Förderprogramme Arbeitsmarktpolitische Förderung

Die Förderprogramme

ExistenzgründungenSeiten 17 bis 26

Investitionen und BetriebsmittelSeiten 27 bis 60

Technologie, Forschung und EntwicklungSeiten 61 bis 82

Arbeitsmarktpolitische FörderungSeiten 83 bis 94

Beratung und betriebliche WeiterbildungSeiten 95 bis 114

Gewerbegrundstücke und -räume,Gründer- und Innovationszentren

Seiten 115 bis 122

?

Wichtige Fachbegriffe werden im Glossar erläutert (siehe Seiten 126 ff.).

84

AFBG / Meister-BAföG

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2.126)

Ziel Staatliche Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung oberhalb des Niveaus einer Facharbeiter-, Gesellen-, Fachan-gestelltenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses

Wer Es werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an solchen beruf-lichen Fortbildungen gefördert, die

einen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerks-ordnung anerkannten Ausbildungsberuf oder einen ver-gleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Be-rufsabschluss voraussetzen,

sich in einer fachlichen Richtung auf bundes- oder landes-rechtlich geregelte Fortbildungsprüfungen oberhalb des Niveaus einer Facharbeiter-, Gesellen-, Fachangestellten-prüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses vorberei-ten. Hierzu gehören auch Fortbildungen in Pflege- und Ge-sundheitsberufen auf der Grundlage von landesrechtlichen Regelungen oder nach den Weiterbildungsrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft oder Fortbildungen auf der Grundlage staatlich genehmigter Prüfungsordnun-gen an anerkannten Ergänzungsschulen.

Einbezogen sind alle Wirtschaftsbereiche: Landwirtschaft, In-dustrie, Handwerk, Handel, freie Berufe, Dienstleistungsberu-fe, Gesundheits- und Sozialberufe. Gefördert wird eine, nicht nur die erste Fortbildung.

Was Staatliche Zuschüsse und Darlehen der KfW Bankengruppe für Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen, Lehrgangs- und Prü-fungsgebühren, Kinderbetreuungskosten

Unterhaltsbeitrag: Gewährt werden bis zu 697 EUR (ab 1. August 2016: 760 EUR) pro Monat für Alleinstehende ohne Kind. Davon werden bis zu 238 EUR als Zuschuss, der Rest als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Für verheiratete Teilneh-merinnen und Teilnehmer erhöht sich der Grundbedarf der-zeit um 215 EUR, für jedes Kind um 210 EUR (wird zur Hälfte als Zuschuss gezahlt). Die Förderung des Lebensunterhalts ist vom Einkommen und Vermögen der Antragstellenden und dem Einkommen ihrer Ehepartner abhängig. Alleiner-ziehende erhalten zusätzlich zum Maßnahmebeitrag paral-lel einen Kinderbetreuungszuschlag für Kinder bis zur Voll-endung des zehnten Lebensjahres in Höhe von monatlich 113 EUR. Die Einkommensfreibeträge erhöhen sich im AFBG ab dem 1. August 2016 ebenfalls (z. B. für die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer von 255 EUR auf 290 EUR).

Maßnahmebeitrag: Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebüh-ren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maß-nahmebeitrag i. H. der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 10,226 TEUR, vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss von 30,5 % und einem zinsgünstigen Bank-darlehen.

Prüfungsstück: Die notwendigen Kosten der Anfertigung des Prüfungsstücks (sog. Meisterstück oder eine vergleich-bare Prüfungsarbeit) werden bis zu 50 %, höchstens jedoch bis zu einer Höhe von 1.534 EUR mit Darlehen gefördert. Die Möglichkeit des Darlehenserlasses besteht nicht.

Prüfungsvorbereitungsphase: Für die Zeit zwischen Ende der Maßnahme und dem letzten Prüfungstag erhalten Geförderte, die sich nachweislich und unverzüglich zur Prüfung angemeldet haben, auf Antrag den Unterhaltsbei-trag einschließlich der Erhöhungsbeträge und den Kinder-betreuungszuschlag über das Maßnahmeende hinaus bis zum Ablauf des Monats, in dem der letzte Prüfungstag liegt, maximal jedoch für drei Monate, als Darlehen fortgewährt.

Verzinsung und Rückzahlung: Die Darlehen sind während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von bis zu zwei Jahren (längstens sechs Jahre) für die Darle-hensnehmerin bzw. den Darlehensnehmer zins- und til-gungsfrei, anschließend durch die Refinanzierung der KfW Bankengruppe zinsgünstig. Zins- und Rückzahlung erfolgen nach der zinsfreien Zeit mit einem monatlichen Betrag von mindestens 128 EUR.

85Förderprogramme Arbeitsmarktpolitische Förderung

Allgemeiner Darlehenserlass: Bei erfolgreicher Ablegung der Fortbildungsprüfung Erlass von 25 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewese-nen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.

Darlehenserlass bei Existenzgründung: Bei Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder einer freiberuflichen Existenz innerhalb von drei Jahren nach bestandener Prüfung Erlass des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe vona) 33 %, wenn ein zusätzlicher Auszubildender oder eine zu-

sätzliche Auszubildende eingestellt wurde, dessen oder deren Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Mo-naten besteht,

b) 33 % für einen zusätzlichen Arbeitnehmer oder eine zu-sätzliche Arbeitnehmerin, dessen oder deren sozialversi-cherungspflichtiges unbefristetes Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens sechs Mo-naten besteht,

c) 66 % für einen zusätzlichen Auszubildenden oder eine zusätzliche Auszubildende und einen zusätzlichen Ar-beitnehmer oder eine zusätzliche Arbeitnehmerin oder für zwei zusätzliche Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin-nen, sofern die jeweiligen Beschäftigungsvoraussetzun-gen nach den Buchstaben a) und b) erfüllt sind.Entscheidend ist, dass das Unternehmen seit mindestens einem Jahr geführt wird und es sich um neue, dauerhaft angelegte Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse handelt, die ungekündigt fortbestehen. Die Beschäftigungsver-hältnisse müssen bei Beantragung des Darlehensteiler-lasses zudem noch bestehen.

Wie Formgebundene Antragstellung Anträge erhalten Sie bei den nebenstehend genannten Ämtern für Ausbildungsförderung oder zum Herunterla-den aus dem Internet unter www.meister-bafoeg.info, der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und For-schung.

Auf der Internetseite www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-3/meister-bafoeg/ können Sie Ihren Antrag auch online ausfüllen. Der Antrag wird automatisch auf Plausibilität ge-

prüft und kann von Ihnen gespeichert und ausgedruckt werden. Der Antrag und die Anlagen werden vom zuständi-gen Amt für Ausbildungsförderung elektronisch abgerufen. Die Formulare sind zu diesem Zweck mit einer Telenummer versehen, die eine eindeutige Zuordnung möglich macht. Wegen der bisher fehlenden Voraussetzungen für den Ein-satz einer digitalen Signatur ist es derzeit jedoch erforder-lich, dass Sie den Antrag und die Anlagen ausdrucken und unterschreiben. Im Amt für Ausbildungsförderung entfällt aber bereits jetzt der Schritt der Eingabe in das System. Ver-bunden mit einem neuen Bearbeitungsverfahren wird da-durch die Bearbeitung wesentlich beschleunigt.

Andere als öffentliche oder unter staatlicher Aufsicht ste-hende Bildungsträger müssen den Nachweis der Anwen-dung eines Qualitätssicherungssystems erbringen.

Wo Weitere Informationen und Anträge erhalten Sie bei den für Ihren Wohnbezirk zuständigen Ämtern für Ausbildungs-förderung:

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Abteilung Soziales und GesundheitAmt für Ausbildungsförderung Otto-Suhr-Allee 100, 10585 BerlinTelefon: 030 / 9 02 91-0Telefax: 030 / 9 02 91-34 60 Zuständig für: Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlotten-burg-Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Schöneberg-Tempelhof, Reinickendorf

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Amt für Ausbildungsförderung Alt-Friedrichsfelde 60, Haus 2, 10315 BerlinTelefon: 030 / 9 02 96-0Telefax: 030 / 9 02 96-39 09 Zuständig für: Pankow, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellers-dorf, Lichtenberg, Neukölln

Im Internet finden Sie ausführliche Informationen unter: www.meister-bafoeg.info.

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Investitionshilfen zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen

Ziel Schaffung von neuen Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, insbesondere für langzeitarbeitslose und im Ar-beitsleben besonders betroffene schwerbehinderte Menschen

Wer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die im Land Berlin einen neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz für einen schwerbe-hinderten Menschen schaffen

Auskünfte zu den Fördervoraussetzungen im Detail erhalten Sie unter der unten angegebenen Telefonnummer (vgl. auch § 15 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung).

Was Zuschuss von maximal 15 TEUR je neu geschaffenem Ar-beits- oder Ausbildungsplatz bei einer Eigenbeteiligung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers von mindestens 20 %, bezogen auf die behinderungsunabhängigen Investitions-kosten für diesen Arbeits- oder Ausbildungsplatz

In Einzelfällen kann ferner ein Darlehen von bis zu 10 TEUR zinslos gewährt werden.

Darüber hinaus werden die Kosten für eine eventuell erfor-derliche behinderungsbedingte Zusatzausstattung im Re-gelfall vom zuständigen Träger der Rehabilitation übernom-men.

Wie Die zu fördernden Arbeits- oder Ausbildungsplätze müssen für einen nach Lage des Einzelfalles langfristigen Zeitraum schwerbehinderten Menschen vorbehalten bleiben.

Wo Mittels formlosen schriftlichen Antrags vor Einstellung der schwerbehinderten Arbeitnehmerin bzw. Auszubildenden oder des schwerbehinderten Arbeitnehmers bzw. Auszubil-denden beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Integrationsamt Turmstraße 21, 10559 Berlin

Auskünfte zu dieser und anderen Unterstützungsmöglich-keiten des Integrationsamtes Berlin zur Teilhabe schwerbe-hinderter Menschen am Arbeitsleben erhalten Sie unter Telefon: 030 / 9 02 29-33 04Telefax: 030 / 9 02 29-33 99E-Mail: [email protected]* Internet: www.integrationsaemter.de www.lageso.berlin.de

* Bitte verwenden Sie diese E-Mail-Adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur.

Arbeits- und Ausbildungsplätze für Schwerbehinderte

87Förderprogramme Arbeitsmarktpolitische Förderung

Ziel Steigerung der Anzahl der Ausbildungsplätze und der Ausbil-dungsqualität

WerBerliner Betriebe, die Ausbildungsplätze schaffen.

Jeder abgeschlossene Ausbildungsvertrag wird gefördert, wenn im Betrieb nicht alle vorgesehenen Ausbildungsinhalte vermittelt werden können und daher durch Vereinbarung im Ausbildungsvertrag diese Lehrinhalte im Verbund mit ande-ren Betrieben, freien Trägern, schulischen oder hochschuli-schen Einrichtungen mit Sitz im Land Berlin vermittelt wer-den.

Jeder abgeschlossene Ausbildungsvertrag im Rahmen der Erstausbildung wird gefördert, wenn

• Betriebe in einem „Splitterberuf“ ausbilden, der in der Liste der anerkannten Ausbildungsberufe erfasst ist, für die der Berufsschulunterricht in einer länderübergreifenden Fach-klasse stattfindet,

• Jugendliche, die keinen Schulabschluss besitzen oder le-diglich über die Berufsbildungsreife verfügen oder für die bei Schulabgang sonderpädagogischer Förderbedarf fest-gestellt war, als Auszubildende eingestellt werden und sie keine Förderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) erhalten,

• junge Frauen in einem Beruf ausgebildet werden, der bisher für Frauen atypisch war,

• Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, das das sieb-te Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ausgebildet werden,

• Auszubildenden die Fortsetzung der Ausbildung ermög-licht wird, die ihren Ausbildungsplatz durch Konkurs/In-solvenz des Betriebes oder des Trägers oder Stilllegung des Betriebes im Land Berlin verloren haben.

Was Gewährung von Zuschüssen für die Verbundausbildung, für die Ausbildung in Splitterberufen und zur Förderung der Be-rufsausbildung bestimmter Zielgruppen

Die Fördersumme für die Verbundausbildung beträgt für je-den nachgewiesenen Ausbildungstag beim Verbundpartner 37,50 EUR pro Ausbildungsverhältnis, max. bis zu 6.500 EUR für eine 3-jährige Ausbildung bzw. 7.500 EUR für eine 3,5-jäh-rige Ausbildung, max. bis zu 2.500 EUR für eine 2-jährige Aus-bildung (Ausnahme).

Die Fördersumme für die Ausbildung in Splitterberufen be-trägt für jeden nachgewiesenen Berufsschultag 12,00 EUR.

Die Fördersumme für benachteiligte Jugendliche beträgt• 30 % der Ausbildungsvergütung im 1. Ausbildungsjahr, • 30 % der Ausbildungsvergütung im 2. Ausbildungsjahr, • 70 % der Ausbildungsvergütung im 3. Ausbildungsjahr bis

maximal 10 TEUR. Die Fördersumme für Frauen in einem für Frauen atypischen Beruf beträgt 75 % der Ausbildungsvergütung, höchstens 7.500 EUR.

Die Fördersumme für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, das das siebte Lebensjahr noch nicht vollen-

det hat, beträgt 75 % der Ausbildungsvergütung, höchstens 7.500 EUR.

Die Fördersumme für Auszubildende aus Insolvenzbetrie-ben/Betriebsstilllegungen beträgt 75 % der Ausbildungsver-gütung, höchstens 5.000 EUR.

Wie Formgebundene Antragstellung bei der Handwerkskammer Berlin

Wo Handwerkskammer BerlinFörderung der Berufsausbildung im Land Berlin (FBB)Blücherstraße 68, 10961 BerlinHerr Norman Popp Telefon: 030 / 2 59 03-3 81 Herr Olav Maszull Telefon: 030 / 2 59 03-3 82Telefax: 030 / 2 59 03-3 80E-Mail: [email protected]: www.hwk-berlin.de/fbb

Das Programm liegt in der Verantwortung derSenatsverwaltung für Arbeit, Integration und FrauenOranienstraße 106, 10969 Berlin

Das Land Berlin gewährt nach Maßgabe dieser Verwal-tungsvorschriften Zuschüsse für die Verbundausbildung und – im Rahmen der Erstausbildung – für die Ausbildung in Splitterberufen, für benachteiligte Jugendliche, für weibliche Auszubildende in frauenatypischen Berufen, für Alleinerziehende und bei Übernahme aus insolventen Be-trieben.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn von Dritten auf-grund gesetzlicher Bestimmungen oder tarifvertraglicher Regelungen Leistungen zu erbringen sind. Die Förderungen werden auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gewährt. Diese Verwaltungsvorschriften vom 28. Mai 2013, welche zuletzt durch die Verwaltungsvorschriften vom 28. Juli 2015 (ABl S. 1714) geändert wurden, traten am Tag nach ihrer Veröf-fentlichung in Kraft und treten mit Ablauf des 31. März 2018 außer Kraft. Die Verwaltungsvorschriften und die Antrags-formulare sind unter www.berlin.de/sen/arbeit oder www.hwk-berlin.de/fbb abrufbar.

Ausbildungszuschuss

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Berliner Jobcoaching bei Unternehmen

Coachingprogramm für Berliner Unternehmen und Berliner Arbeitslose

Das Berliner Jobcoaching bei Unternehmen ist ein Koopera-tionsprojekt der Goldnetz gGmbH und der Die Wille gGmbH und wird durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Berlin gefördert sowie von allen Berliner Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit unterstützt.

Ziel Wiedereingliederung von Berliner Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt

Unterstützung von Berliner Unternehmen (auch Neugrün-dungen/Start-ups) bei der Schaffung eines Arbeitsplatzes für Berliner Arbeitslose

Festigung des neuen Beschäftigungsverhältnisses für eine nachhaltige Integration Berliner Arbeitsloser in dauerhafte Arbeitsverhältnisse

WerBerliner Unternehmen,

die Berliner ALG-II-Empfangende oder nichtleistungsemp-fangende Arbeitslose in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis einstellen und ortsüblich oder ta-riflich vergüten,

die langzeitarbeitslose ALG-II-Empfangende mit mehreren Vermittlungshemmnissen in einem Arbeitsverhältnis beschäf-tigen, das bis auf die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung so-zialversicherungspflichtig ist und mit einem Bruttostunden-lohn von grundsätzlich 8,50 EUR vergütet wird (FAV).

Was Berater/-innen begleiten das neue Arbeitsverhältnis i. d. R. für sechs Monate. In diesem Zeitraum stehen sie Arbeit-nehmern/-innen und Arbeitgebern/-innen in allen Fragen und Anliegen rund um das neue Arbeitsverhältnis unter-stützend zur Seite.

Um den Prozess der Einarbeitung in das neue Arbeitsverhält-nis optimal zu begleiten, können die Arbeitnehmer/-innen bei Bedarf ein zusätzliches Einzelcoaching nutzen.

Darüber hinaus werden am individuellen Bedarf orientierte arbeitsplatzstabilisierende Weiterbildungen mit bis zu 1.440 EUR finanziell bezuschusst (inklusive Qualifizierungsbera-tung und Auswahl von passenden Bildungsdienstleistern). Unternehmen ab 50 Beschäftigten tragen einen Eigenanteil von mindestens 50 % an den Kosten der Weiterbildungen.

Oft ist für kleine und mittelständische Unternehmen die Förderung von Lohnkosten ein entscheidendes Kriterium bei der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen. Hier steht das Berli-ner Jobcoaching bei der Auswahl eines geeigneten Zuschus-ses, der Antragstellung und der Administration der Förder-anträge bei folgenden Instrumenten als Ansprechpartner zur Seite:

a) Ein vom Jobcenter gewährter Eingliederungszuschuss nach § 16 (1) SGB II i. V. m. §§ 88 ff. SGB III bzw. § 131 SGB III (EGZ) richtet sich nach den individuellen Gegebenheiten des Ein-zelfalls. Die Förderdauer kann längstens zwölf Monate be-tragen, die Förderhöhe bis zu 50 % des Arbeitgeberbrutto-lohns. Dieser finanzielle Zuschuss wird für die Einarbeitung am neuen Arbeitsplatz gewährt.

b) Der vom Land Berlin geförderte Lohnkostenzuschuss für „Gute Arbeit“ in KMU staffelt sich in Höhe und Dauer der Förderung nach Gehalt und Vertragsdauer von 2.500 EUR bis 12 TEUR für zwölf bis 30 Monate. Das geförderte Arbeitsver-hältnis muss mindestens 35 Stunden/Woche und mindes-tens 1.300 EUR Arbeitnehmer-Bruttoentgelt umfassen.

c) Für nicht leistungsempfangende Arbeitslose kann vom Land Berlin ein finanzieller Zuschuss in einer Höhe von bis zu 5.600 EUR bei einem Förderzeitraum von sechs Monaten bewilligt werden.

Wie Die Anzahl der Coachingtermine wird individuell an den tatsächlichen Bedarf angepasst, d. h. als Rahmenbedingun-gen sind zehn Coachingstunden im Unternehmen geplant. Darüber hinaus steht der Coach während des gesamten Coachingzeitraums der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitge-ber sowie der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer per E-Mail und Telefon beratend zur Seite und vereinbart je nach Absprache gemeinsame oder einzelne Beratungstermine.

Das Berliner Jobcoaching bietet zudem einen branchenwei-ten Stellenpool. Dieser ist kostenfrei, aktuell und online ver-fügbar. Unternehmen mit Personalbedarf können hier ihre Stellenangebote veröffentlichen und Arbeitsuchende sich über das Berliner Jobcoaching auf diese bewerben. Über eine Personalvorauswahl führt das Berliner Jobcoaching passen-de Kandidatinnen und Kandidaten mit den Unternehmen zusammen.

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

WoGoldnetz gGmbH Am Köllnischen Park 1, 10179 BerlinTelefon: 030 / 28 88 37-0, Telefax: -35 E-Mail: [email protected] undDie Wille gGmbHMüllerstraße 56–58, 13349 BerlinTelefon: 030 / 26 47 62-0, Telefax: -99E-Mail: [email protected]: www.berliner-jobcoaching-unternehmen.de

Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet.

Europäischer Sozialfonds

Förderprogramme Arbeitsmarktpolitische Förderung 89

ZielFinanzieller Nachteilsausgleich für den Arbeitgeber, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer zu Beginn der Beschäftigung den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsplat-zes (noch) nicht entspricht.

Wer Unternehmen, die förderungsbedürftige Arbeitskräfte auf einem Arbeitsplatz sozialversicherungspflichtig beschäfti-gen. Förderungsbedürftig sind alle Arbeitskräfte, die• in der Person liegende Gründe für eine erschwerte Ver-

mittlung aufweisen und• Minderleistungen, bezogen auf den zu besetzenden Ar-

beitsplatz, erbringen sowie• Arbeitskräfte, die als behinderte, schwerbehinderte oder

ihnen gleichgestellte Menschen anerkannt sind und die im Sinne des § 104 Abs. 1 Nr. 3 a–d SGB IX besonders betroffen sind.

Was Es wird ein Zuschuss zum regelmäßig gezahlten Arbeitsent-gelt gewährt.

Eingliederungszuschüsse sind Ermessensleistungen. Das heißt, über Umfang und Höhe des Zuschusses entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall, orientiert am Umfang der Minderleistung der Arbeitskraft und den jeweiligen Ein-gliederungserfordernissen.

Der Zuschuss kann bis zu zwölf Monate (für über 50-Jährige bis zu 36 Monate) in Höhe von bis zu 50 % des Arbeitsentgel-tes gewährt werden.

Das berücksichtigungsfähige Arbeitsentgelt bemisst sich an den tariflichen oder ortsüblich gezahlten Arbeitsentgelten sowie dem pauschalierten Arbeitgeberanteil am Gesamt-versicherungsbeitrag.

Schwerbehinderte Menschen oder sonstige behinderte Menschen können bis zu einer maximalen Förderhöhe von 70 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes und bis zu 24 Monate gefördert werden.

Der Eingliederungszuschuss ist zurückzuzahlen, wenn das Beschäftigungsverhältnis während eines Förderzeitraums oder innerhalb der Nachbeschäftigungsfrist beendet wird (gilt nicht für besonders betroffene schwerbehinderte Men-schen).

Die Nachbeschäftigungsfrist entspricht der jeweiligen För-derdauer, längstens jedoch zwölf Monate.

Der Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwer-behinderte Menschen kann bis zu 60 Monate in Höhe von 70 % des Arbeitsentgelts geleistet werden.

Für besonders betroffene ältere schwerbehinderte Men-schen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, kann bis zu 96 Monate ein Zuschuss geleistet werden.

Eine Minderung (Degression) um mindestens 10 % ist nach zwölf Monaten bzw. nach 24 Monaten bei besonders betrof-fenen älteren schwerbehinderten Menschen vorzunehmen.

Wie Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk der/die Arbeitgeber/-in seinen/ihren Betriebssitz hat.

Der Antrag ist vor Abschluss des Arbeitsvertrages, spätestens jedoch vor Arbeitsaufnahme durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber zu stellen.

Auf die Leistung besteht kein Rechtsanspruch. Sie kann nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden.

WoWeitere Informationen erhalten Sie bei den Agenturen für Arbeit (siehe Seite 129) und im Internet unter www.arbeitsagentur.de.

Eingliederungszuschuss nach §§ 88 ff. SGB III

90

Ziel Vorbereitung bzw. Anbahnung einer betrieblichen Ausbil-dung

Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit

Erwerb eines Kammerzertifikats über eine erfolgreiche Teil-nahme

Ggf. Vermittlung von Ausbildungsbausteinen anerkannter Ausbildungsberufe (sofern diese bereits vom BiBB entwi-ckelt wurden)

Wer Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können Zuschüsse zur Vergütung erhalten.

Förderungsfähig sind• bei der Agentur für Arbeit gemeldete Ausbildungsbewer-

berinnen und -bewerber mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keine Aus-bildungsstelle haben;

• Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsreife verfügen;

• Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbil-dungssuchende.

Was Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit

Förderdauer mindestens sechs bis längstens zwölf Monate Eintritt für die gemeldeten Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keine Ausbildungsstelle haben, frühestens zum 1.10., übrige zum 1.8., spätestens bis zum 1.3.

Die Förderung endet im Regelfall mit dem Beginn des Ausbil-dungsjahres.

Förderhöhe: Zuschuss zur Vergütung bis zu 216 EUR monat-lich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnitt-lichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag des/der Auszubil-denden in Höhe von 107 EUR

Zusätzlich können für sozial benachteiligte und lernbeein-trächtigte Jugendliche ausbildungsbegleitende Hilfen ge-währt werden.

Wie Beantragung bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der/die Ausbildungssuchende seinen/ihren Wohnsitz hat, vor Beginn der EQ-Maßnahme

Abschluss eines Vertrages zur Qualifizierung. Dieser ist bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Nach Beendigung der EQ-Maßnahme ist ein Zeugnis zu er-stellen.

Der Betrieb muss in der Lage sein, die/den Jugendliche/n zu qualifizieren, muss aber nicht die Ausbildungsberechtigung haben.

Für die Auszubildenden besteht eine Berufsschulpflicht, es sei denn, es liegt eine Befreiung durch das zuständige Schul-amt vor.

WoWeitere Informationen erhalten Sie bei den Agenturen für Arbeit (siehe Seite 129) und im Internet unter www.arbeitsagentur.de.

Einstiegsqualifizierung nach § 54 a SGB III

91Förderprogramme Arbeitsmarktpolitische Förderung

Das Land Berlin fördert neue Arbeitsplätze in KMU

ZielAls kleines oder mittleres Berliner Unternehmen können Sie Zuschüsse für Arbeitsplätze erhalten, wenn Sie Personen ein-stellen, die

Arbeitnehmende, geringfügig Beschäftigte oder Selbststän-dige sind und ergänzend Arbeitslosengeld II erhalten,

an geförderter Beschäftigung teilnehmen, wie dem Bundes-programm Bürgerarbeit, der Förderung von Arbeitsverhält-nissen (FAV) nach § 16 e SGB II oder an anderen Arbeitsgele-genheiten nach § 16 d SGB II,

mindestens sechs Monate arbeitslos sind sowie an einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme teil-nehmen.

Wer In Berlin ansässige, rechtlich selbstständige kleine und mittle-re Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten

WasGewährung eines Zuschusses bis max. 12 TEUR bei Vollzeit zu den Bruttolohnkosten je Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und Jahr bei Einhaltung des Mindestlohns von 8,50 EUR/Std.

Wie Formgebundene Antragstellung Beginn möglich ab Antragsabgabe auf eigenes Risiko Förderlaufzeit beträgt mindestens 12 Monate

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

WoWeitere Informationen erhalten Sie unter: www.landeszuschuss-kmu.de

zgs consult GmbHKronenstraße 6, 10117 BerlinHerr Volker HillerTelefon: 030 / 2 84 09-5 28Telefax: 030 / 2 84 09-2 10E-Mail: [email protected]: www.zgs-consult.de

Landeszuschuss des Landes Berlin für KMU

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Ziel Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen zur Verbesse-rung der beruflichen Kompetenzen junger arbeitsloser Ber-linerinnen und Berliner mit oder ohne Berufsabschluss, um ihre Beschäftigungsfähigkeit und ihre Chancen zur Integra-tion in den ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen

Förderung internationaler Weiterbildungsmaßnahmen (IWB) für arbeitslose Berlinerinnen und Berliner in bran-chenbezogenen oder branchenübergreifenden Schwer-punktbereichen zur Aneignung und Festigung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten zur internationalen betriebli-chen Zusammenarbeit und interkulturellen Kompetenz. Die Projekte haben eine Laufzeit von sechs bis zwölf Monaten mit einem Praktikumsumfang von drei bis sechs Monaten. Die Praktika enthalten obligatorische Qualifizierungsprakti-ka in Unternehmen der Wirtschaft.

Wer Für nationale Projekte: alle zertifizierten Bildungsträger Für internationale Projekte: zertifizierte Bildungsträger, die aufgrund internationaler Kontakte internationale Weiterbil-dungsmaßnahmen durchführen

Was Die Förderhöhe beträgt bei diesen Maßnahmen bis zu 100 % der Maßnahmekosten.

Förderfähig sind: Lehrgangskosten (Personal- und Sach- kosten).

Nicht förderfähig sind investive Kosten. Die Maßnahmen sind nachrangig gegenüber der Bundes-agentur für Arbeit (BA), dem Bund sowie Sonderprogram-men der EU. Alle Bildungsmaßnahmen müssen auf der Grundlage der Operationellen Programme des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanzierbar sein.

WieEs können formgebundene Anträge durch fachlich geeignete Bildungsträger bei den zuständigen Dienstleistungsgesell-schaften der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen eingereicht werden.

WoFür erwachsene Teilnehmende in nationalen Qualifizierungsprojekten:zgs consult GmbHKronenstraße 6, 10117 BerlinFrau Iris KrampTelefon: 030 / 2 84 09-5 11Telefax: 030 / 2 84 09-2 10E-Mail: [email protected]

Für jugendliche Teilnehmende bis 25 Jahre und für internationale Projekte:zgs consult GmbHBernburger Straße 27, 10963 BerlinHerr Jens RamlowTelefon: 030 / 69 00 85-31Telefax: 030 / 69 00 85-85E-Mail: [email protected]

Internet: www.zgs-consult.de

Lehrgangskosten der beruflichen Weiterbildung

Europäischer Sozialfonds

93Förderprogramme Arbeitsmarktpolitische Förderung

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Unter-nehmen

Ziel Die Sicherung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen durch Förderung der beruflichen Weiterbil-dung von Beschäftigten, die gering qualifiziert oder älter sind

Wer Gefördert werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der genannten Per-sonengruppen beschäftigen bzw. beschäftigen wollen.

Förderfähig sind:• Geringqualifizierte, die keine Berufsausbildung erfolgreich

abgeschlossen haben oder seit mindestens vier Jahren auf Helferebene in einem anderen als dem erlernten Beruf tätig sind

• Ältere Beschäftigte (Vollendung des 45. Lebensjahres) in einem Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, wenn der Arbeitgeber mindestens 25 % der Lehrgangskos-ten trägt

• Beschäftigte unter 45 Jahren in einem Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, wenn der Arbeitgeber min-destens 50 % der Lehrgangskosten trägt

Was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können für Geringquali-fizierte Arbeitsentgeltzuschüsse (AEZ) zuzüglich eines pau-schalierten Anteils an den Sozialversicherungsbeiträgen erhalten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können die Weiterbildungskosten (WK) erhalten.

Die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt können anteilig, d. h. den weiterbildungsbedingten Zeiten des Arbeitsausfalls ent-sprechend, erstattet werden.

Die Förderung der Weiterbildungskosten erfordert eine Träger- und Maßnahmezulassung durch eine fachkundige Stelle im Sinne der Akkreditierungs- und Zulassungsverord-nung Arbeitsförderung (AZAV).

Wie Der Antrag auf Zuschuss zum Arbeitsentgelt und auf Erstat-tung der Weiterbildungskosten ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk der/die Arbeitgeber/-in seinen/ ihren Betriebssitz hat.

Der Antrag ist vor Beginn der Bildungsmaßnahme zu stellen.

Auf die Leistung besteht kein Rechtsanspruch, sie kann nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden.

Wo Weitere Informationen erhalten Sie bei den Agenturen für Arbeit (siehe Seite 129) und im Internet unter www. arbeitsagentur.de.

WeGebAU nach §§ 81 ff. und § 131 a SGB III

94

95

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Förderprogramme Beratung und betriebliche Weiterbildung

Die Förderprogramme

ExistenzgründungenSeiten 17 bis 26

Investitionen und BetriebsmittelSeiten 27 bis 60

Technologie, Forschung und EntwicklungSeiten 61 bis 82

Arbeitsmarktpolitische FörderungSeiten 83 bis 94

Beratung und betriebliche WeiterbildungSeiten 95 bis 114

Gewerbegrundstücke und -räume,Gründer- und Innovationszentren

Seiten 115 bis 122

Wichtige Fachbegriffe werden im Glossar erläutert (siehe Seiten 126 ff.).

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Rahmenrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie über die Förderung unternehmerischen Know-hows

Das neue Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirt-schaft und Energie fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensbera-tung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Bera-tung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Zuständig für die Um-setzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

ZielUnternehmen und Angehörigen der freien Berufe soll durch einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung ein Anreiz gegeben werden, externes Know-how zur Steige-rung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit und zur Er-leichterung der Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rah-menbedingungen in Anspruch zu nehmen.

Wer Die Förderung unternehmerischen Know-hows richtet sich an• junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am

Markt sind (Jungunternehmen)• Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung (Be-

standsunternehmen)• Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unter-nehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen ihren Sitz und Geschäftsbe-trieb oder eine Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben und dürfen im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäf-tigt und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. EUR erzielt haben.

Das Unternehmen darf die Voraussetzungen für Mitarbei-terzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partner- oder verbundenen Unternehmen nicht überschreiten.

WasDie Beratung junger und etablierter Unternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanzi-ellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unter-nehmensführung.

Spezielle Beratungen: Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allge-meinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden.

Unternehmenssicherungsberatung: Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten eine Beratungsförderung zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbe-werbsfähigkeit. Zusätzlich kann eine weitere allgemeine Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederher-stellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden.

Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen. Die Beratungs-tage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen. Diese Begrenzung gilt nicht für Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Hier kann die Maßnahme über den gesamten Förderzeitraum (maximal sechs Monate) durchgeführt und abgerechnet werden.

Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrund-lage) pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf Förde-rung stellen.

Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Die Beratungsleistung muss vom Berater in ei-nem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert werden.

Beratungsförderung

97Förderprogramme Beratung und betriebliche Weiterbildung

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Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal för-derfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.

1) Fördersatz: 80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig); 60 % Region Lüneburg, sonst 50 %; 90 % Unternehmen in Schwierigkeiten, unabhängig von Alter und Standort

Wie Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den An-trag vor und informiert den Antragstellenden über das Er-gebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Be-standsunternehmen können ein solches Gespräch führen.

Nach Durchführung der Beratung muss der Verwendungs-nachweis innerhalb von sechs Monaten ebenfalls online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden. Die Leitstelle prüft die vorgelegten Unterlagen vor (Verwen-dungsnachweisformular, Formular zur De-minimis- und zur EU-KMU-Erklärung, bei Jungunternehmen und Unter-nehmen in Schwierigkeiten: Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Infor-mationsgesprächs, Beratungsbericht, Rechnung des Bera-tungsunternehmens, Kontoauszug des Antragstellenden) und leitet diese an das BAFA zur Entscheidung weiter. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA.

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

WoBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 413Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn

Das Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren, die Be-raterregistrierung sowie weitere Information sind abrufbar unterwww.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/foerderung_unternehmerischen_know_hows/index.html

Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundes und des Eu-ropäischen Sozialfonds (ESF) nach der Rahmenrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Bera-tungsförderung. Die Zuschüsse werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewilligt und ausgezahlt.

Bemessungs- Fördersatz1 maximaler grundlage Zuschuss

Junge Unternehmen 4.000 EUR 80 % 3.200 EURbis 2 Jahre am Markt 60 % 2.400 EUR 50 % 2.000 EURBestandsunternehmen 3.000 EUR 80 % 2.400 EURab 2 Jahre am Markt 60 % 1.800 EUR 50 % 1.500 EURUnternehmen in 3.000 EUR 90 % 2.700 EURSchwierigkeiten

Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unter-nehmen besonders geeignet.

Europäische Struktur- und Investitionsfonds

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BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno) mit dem Modul Innovationsmanagement

ZielErhöhung von Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der beratenen Unternehmen durch die Professionalisierung des Innovationsmanagements

WerUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit weniger als 100 Beschäftigten, einem Jahres-umsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. EUR und Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was Gefördert werden externe Beratungen durch autorisierte Beratungsunternehmen zur Vorbereitung und Durchfüh-rung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen in Unternehmen mit technologischem Potenzial, um hierbei die technischen und wirtschaftlichen Risiken zu mindern, die internen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umset-zung von Innovationsvorhaben zu schaffen bzw. zu verbes-sern und die Transaktionskosten bei Technologiekooperatio-nen zu senken.

Die Beratung wird in zwei Leistungsstufen angeboten: Po-tenzialanalyse (u. a. Stärken-Schwächen-Profil, Marktfähig-keit, Zeitbedarf, Finanzierungsplan) und Vertiefungsbera-tung in Form eines Realisierungskonzeptes und/oder in Form eines externen Projektmanagements.

Wie Nur vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie autorisierte Beratungsunternehmen sind zur Durchführung des Programms BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno) be-rechtigt. Bei Interesse schließen Sie mit einem autorisierten Beratungsunternehmen einen Beratungsvertrag ab. Dabei lösen Sie den BMWi-Innovationsgutschein ein und erhalten Beratungs- und Managementleistungen. Die Abrechnung des Innovationsvorhabens beim Projektträger übernimmt das Beratungsunternehmen für Sie.

Die Förderung erfolgt über Gutscheine, die 50 % der Ausga-ben (netto) für die Beratung abdecken. Sie sind damit voll-wertiges Zahlungsersatzmittel. Das beratene Unternehmen zahlt nur seinen Eigenanteil.

Beratungsleistungen und externes Management zu Pro-dukt- und technischen Verfahrensinnovationen, Details und Förderhöhe, siehe: www.bmwi-innovationsgutscheine.de

WoEine Liste der vom BMWi autorisierten Beratungsunterneh-men finden Sie hier: www.bmwi-innovationsgutscheine.de

Ansprechpartner:Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.ProjektträgerHeinrich-Konen-Straße 1, 53227 BonnHotline: 0228 / 38 21-15 18E-Mail: [email protected]: www.bmwi-innovationsgutscheine.de

BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno)

99Förderprogramme Beratung und betriebliche Weiterbildung

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Coaching BONUS

Ziel Mit dem Coaching BONUS soll in Unternehmen oder beiExistenzgründerinnen und -gründern über gezielte Coa-chingprojekte die Befähigung zur eigenständigen Bewälti-gung von unternehmerischen Herausforderungen erreichtwerden. Das Spektrum reicht hierbei von der Konkretisie-rungderGeschäftsideebiszurUnternehmensorganisationundumfasstauchAspektederInternationalisierung.

KonkretesWissen, Erfahrungen und Netzwerke der ausge-wähltenCoachesliefernineineminteraktivenArbeitsansatzim Coachingprozess die erforderliche „Hilfe zur Selbsthil-fe“. Die konkrete Lösung muss im Unternehmen oder vondenExistenzgründerinnenund-gründernselbsterarbeitetwerden.

Das Coaching soll helfen, eine konkrete Aufgabe bzw. Fra-gestellung im Hinblick auf eine bestimmte Zielstellung zubewältigen.DieUnterstützungimCoachingprozessunddiesich daraus ergebende Qualifikation soll dieWettbewerbs-fähigkeitdesUnternehmensnachhaltigstärken.

Wer MitdemCoachingBONUSwirdjungenundetabliertenklei-nenundmittlerenUnternehmen(KMU)sowieExistenzgrün-derinnenund-gründern–vorallemsolchenmitausgepräg-temTechnologiebezugbzw.ausderKreativwirtschaft–beibetriebswirtschaftlichen Fragestellungen Unterstützunggewährt.

DarüberhinauskönnenbereitsamMarktagierendeKMUin-dividuelle Unterstützung bei der Internationalisierung desGeschäftsfeldes oder der Organisation der Unternehmens-nachfolgeerhalten.DieantragstellendenKMUmüssenihrenFirmensitzodereinerechtlichselbstständigeBetriebsstätteinBerlinhaben.

Was Zuwendungsfähig sind konkret definierte Coachingvorha-ben im Hinblick auf die Qualifizierung der Begünstigten,also der handelnden Personen und/oder der Organisation,hinsichtlich der erfolgreichen Bearbeitung betriebswirt-schaftlicherAufgabenundFragestellungen.

DasCoachingvorhabenwirdinVerbindungmiteinemdemUnternehmen oder den Existenzgründerinnen und -grün-dern von der IBB Business Team GmbH benannten undqualifiziertenCoachindividuelldurchgeführt.Hierzuschlie-ßendasUnternehmenoderdieExistenzgründerinnenund-gründermitdemCoacheinenBeratungsvertragab.

FörderfähigistdasHonorardesCoaches,wobeiderförderfä-higeTagessatzauf 1.000EURbegrenzt ist.DieZuwendungwird als projektbezogener Zuschuss vergeben und beträgt80%bzw.beiUnternehmen,dielängeralsfünfJahrebeste-hen,50%desförderfähigenTagessatzes.BeierstmaligerIn-anspruchnahmedesCoachingBONUSwirdderförderfähigeTagessatzfürdieerstenzweiTagezu100%bezuschusst.DieLaufzeit eines Projektes soll im Regelfall vier Monate nichtüberschreiten.

GrundsätzlichsindkumuliertüberalleProjektemaximal20Coachingtage für ein Unternehmen oder den/die Existenz-gründer/-gründerinförderfähig.

Ergänzend zum Coaching BONUS bietet die IBB BusinessTeamGmbHweitergehendeQualifizierungenanhandeinesumfangreichen Seminar- undWorkshop-Angebotes u. a. inden Bereichen Betriebswirtschaft, Organisation und SoftSkillsan.

Wie DerAntragaufeinenCoachingBONUSerfolgtelektronischbei der IBB Business Team GmbH. Weitere InformationenundHinweisezurelektronischenAntragstellungfindenSieaufderInternetseitewww.coachingbonus.de.

Finanzierungsmöglichkeiten aus Programmen des Bundessind vorrangig zu nutzen. Eine projektbezogene Kombina-tion mit Zuwendungen aus solchen Programmen ist nichtmöglich.

Bitte beachten Sie, dass nur Honorare von ausgewähltenCoaches,dieanhandsachorientierterKriteriendurchdieIBBBusiness Team GmbH für Coachingvorhaben zugewiesenwerden,förderfähigsind.

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

WoIBB Business Team GmbH Coaching BONUS Bundesallee210,10719BerlinFrau Ines KretschmarTelefon: 030/2125-2352E-Mail: [email protected]:www.coachingbonus.de

Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet.

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Initiative Energieeffizienz im Mittelstand

ZielDurch qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzbera-tungen sollen in kleinen und mittleren Unternehmen Infor-mationsdefizite abgebaut, Energiesparpotenziale erkannt und Energieeinsparungen realisiert werden.

WerKleine und mittlere Unternehmen (im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003) der gewerbli-chen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie freiberuflich Tätige mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland

WasFörderfähig ist je antragstellendem Unternehmen eine Ener-gieberatung ggf. einschließlich einer sich anschließenden Umsetzungsbegleitung. Innerhalb von 24 Monaten kann nur eine Energieberatung je antragstellendem Unternehmen be-zuschusst werden.

Nicht förderfähig sind Beratungen, die sich auf Gebäude beziehen, die ursprünglich als Wohnge-

bäude geplant und errichtet wurden oder derzeit zu mehr als 50 % der Gebäude(nutz)fläche zu Wohnzwecken genutzt werden und sich im Eigentum von Unternehmen befinden, welche der Wohnungswirtschaft zuzurechnen sind;

gutachterliche Stellungnahmen zum wesentlichen Inhalt haben, die keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Energieverbrauch haben;

sich nur auf das eigene Unternehmen beziehen und durch eine Angestellte oder einen Angestellten in diesem Unter-nehmen durchgeführt werden;

mit anderen öffentlichen Zuwendungen finanziert werden.

Höhe des Zuschusses: Unternehmen mit Energiekosten von mehr als 10 TEUR:

Es wird ein Zuschuss in Höhe von 80 % der förderfähigen Beratungskosten (Netto-Beratungshonorar) gewährt. Der Höchstzuschuss beträgt 8.000 EUR einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung.

Unternehmen mit Energiekosten von maximal 10 TEUR: Es wird ein Zuschuss in Höhe von 80 % der förderfähigen Beratungskosten (Netto-Beratungshonorar) gewährt. Der Höchstzuschuss beträgt 1.200 EUR einschließlich einer even-tuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung.

WieWählen Sie eine Beraterin oder einen Berater aus, die bzw. der beim BAFA zugelassen ist. Zugelassene Beraterinnen und Berater finden Sie in der Energieeffizienz-Experten-Liste der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) unterwww.energie-effizienz-experten.de.

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

WoDie Antragsdaten erfassen Sie selbst online über die BAFA- Website: www.bafa.de/bafa/de/energie/energieberatung_mittelstand/e_formulare/index.html

Sofern Sie Ihrer Energieberaterin oder Ihrem Energieberater eine Vollmacht für die Weitergabe von Daten für das Antrags-verfahren beim BAFA erteilt haben, kann die Antragstellung von dieser bzw. diesem durchgeführt werden.

KontaktBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 526 – Energieberatung Mittelstand, Energieaudit –Frankfurter Straße 29–35, 65760 EschbornTelefon: 0 61 96 / 90 82 40E-Mail: [email protected]: www.bafa.de/bafa/de/energie/energieberatung_ mittelstand/index.html

Energieberatung Mittelstand

101Förderprogramme Beratung und betriebliche Weiterbildung

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Potenzialberatung

Ziel Beratung von Unternehmen zur Verbesserung ihrer Wettbe-werbs- und Zukunftsfähigkeit

WerKleine und mittlere Unternehmen des verarbeitenden Ge-werbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes, Handwerksbetriebe und Unternehmen der digitalen Wirt-schaft

Was Zuschuss für externe Beratungsleistungen (Grund- und Auf-bauberatung)

Der Zuschuss für Unternehmen beträgt 50 % der in Rech-nung gestellten Beratungskosten (ohne Mehrwertsteuer, Reise-/Nebenkosten), höchstens jedoch 8.000 EUR je Maß-nahme; also je Antragsteller/-in insgesamt bis maximal 16 TEUR für Grund- und Aufbauberatung.

WieDer jeweilige Antrag ist gemeinsam von Geschäftsführung und Arbeitnehmervertretung zu stellen. Er ist vor Beratungs-beginn bei der IG Metall oder dem Verband der Metall- und der Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg e. V. (VME) einzu-reichen. Anträge von Handwerksbetrieben sind ausschließlich bei der Handwerkskammer einzureichen.

Der Antrag wird dort geprüft und anschließend an die Senats-verwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung weiter-geleitet.

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung (siehe Seite 126).

WoIG Metall, Verwaltungsstelle BerlinAlte Jakobstraße 149, 10969 BerlinTelefon: 030 / 2 53 87-1 01Telefax: 030 / 2 53 87-27 20E-Mail: [email protected]: www. igmetall-berlin.de

Verband der Metall- und Elektroindustriein Berlin und Brandenburg e. V.Am Schillertheater 2, 10625 BerlinTelefon: 030 / 3 10 05-1 27Telefax: 030 / 3 10 05-2 40E-Mail: [email protected]: www.vme-net.de

Handwerkskammer Berlin Blücherstraße 68, 10961 BerlinTelefon: 030 / 25 90 34 74E-Mail: [email protected]: www.hwk-berlin.de

Weitere Informationen unterSenatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und ForschungReferat IV D, 10820 BerlinTelefon: 030 / 90 13-84 44 E-Mail: [email protected]

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Qualifizierungsberatung in Unternehmen

für Berliner Unternehmen und deren Mitarbeiter/-innen

Qualifizierungsberatung in Unternehmen ist ein Programm für Berliner Unternehmen, vorrangig im Bereich der Arbeits-agentur Süd, zur Weiterbildung ihrer Mitarbeiter/-innen. Es wird gefördert durch das Land Berlin, Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen.

ZielBildungsberatung in Unternehmen und Unterstützung bei der beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter/-innen

Wer Berliner Unternehmen und ihre Mitarbeiter/-innen Geringqualifizierte in Unternehmen

Was Für Unternehmen – kostenfreie, trägerneutrale Vor-Ort Bera-tung rund um Weiterbildung

Unterstützung von Berliner Unternehmen bei Bildungsbe-darfsanalysen

Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Bildungs-dienstleistern

Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln Vermittlung von relevanten Ansprechpartnern/-innen zu anderen unternehmensspezifischen Themen

Sensibilisierung von Unternehmen für Geringqualifizierte

WieDas Projekt „Qualifizierungsberatung in Unternehmen“ kann telefonisch oder im Internet abgerufen werden.

Wogsub mbHKronenstraße 6, 10117 BerlinFrau Susann Zibulski Telefon: 030 / 9 02 39-33 66Telefax: 030 / 9 02 39-32 73 E-Mail: [email protected] Internet: www.gsub.de

103Förderprogramme Beratung und betriebliche Weiterbildung

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Beratungsangebote der Bezirksämter

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Bezirksbürgermeister – Wirtschaftsförderung – Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin Herr K. Albat, Frau J. Saleh ZakiTelefon: 030 / 90 29-1 31 05 / -1 31 10, Telefax: -1 31 07E-Mail: [email protected] Internet: www.wirtschaftsfoerderung.charlottenburg-wilmersdorf.deBerlin Partner – Unternehmensservice Charlottenburg-WilmersdorfHerr J. BerewinkelTelefon: 030 / 90 29-1 31 11E-Mail: [email protected]

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport – Wirtschaftsförderung – Frankfurter Allee 35–37, 10247 Berlin Frau M. Nowak, Frau K. Klisch, Frau K. NewyTelefon: 030 / 9 02 98-22 73 / -40 14 / -24 90, Telefax: -42 22E-Mail: [email protected]: www.wirtschaftsfoerderung-friedrichshain- kreuzberg.deBerlin Partner – UnternehmensserviceFriedrichshain-KreuzbergHerr J. LauterbachTelefon: 030 / 9 02 98-41 17E-Mail: [email protected]

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Abt. Wirtschaft, Personal und Finanzen – Büro für Wirtschaftsförderung –Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin Frau M. Nüske, Frau A. Rothe, Frau P. Bock Telefon: 030 / 9 02 96-43 38 / -43 32 / -43 36, Telefax: -43 19 E-Mail: [email protected] Internet: www.berlin.de/ba-lichtenberg/wirtschaftBerlin Partner – Unternehmensservice Lichtenberg Herr T. PawlowskiTelefon: 030 / 9 02 96-43 34E-Mail: [email protected]

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abt. Wirtschaft und Stadtentwicklung – Leitstelle für Wirtschaftsförderung – ZAKWolfener Straße 32–34, Haus K, 12591 Berlin Frau K. Rüdiger, Herr A. Tesch, Frau I. Kreie Telefon: 030 / 9 02 93-26 11 / -26 12 / -26 16, Telefax: -26 15 E-Mail: [email protected] [email protected] [email protected] E. WeigelTelefon: 030 / 9 02 93-26 17, Telefax: -26 15E-Mail: [email protected]: www.wirtschaftsfoerderung-mh.de, www.berlin-eastside.deBerlin Partner – Unternehmensservice Marzahn-HellersdorfFrau J. TristramTelefon: 030 / 9 02 93-26 20E-Mail: [email protected]

Allgemeine orientierende Beratung für Existenzgründerin-nen und -gründer sowie Beratungsleistungen und Lotsen-funktion für bestehende kleine und mittlere Unternehmen in Charlottenburg-Wilmersdorf

ExistenzgründungsberatungRegionalpartner Gründercoaching Deutschland

Veranstaltungen, Netzwerke und Runde Tische (u. a. Mittel-standsgespräche Charlottenburg-Wilmersdorf und Dach-Arbeitsgemeinschaften der Geschäftsstraßen)

Netzwerkbegleitung (u. a. Regionalmanagement City-West)

Weitere Angebote, Informationen und Termine finden Sie unter www.wirtschaftsfoerderung.charlottenburg-wilmersdorf.de.

Zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle des Bezirkes für Investoren, bestehende Unternehmen und Existenzgrün-derinnen und -gründer

Beratung für Unternehmen, Investoren und Ansiedlungsinteressierte

Existenzgründungsberatung

Regionalpartner Gründercoaching Deutschland für Friedrichshain-Kreuzberg

Stammtisch für Friedrichshain-Kreuzberger Unternehmen

Initiierung und Umsetzung von EU-Projekten

Weitere Informationen und Termine finden Sie unter www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/service-und-organisationseinheiten/wirtschaftsfoerderung.

Allgemeine Beratung für Existenzgründerinnen und -gründer sowie Ansiedlungsinteressierte

Beratung von Unternehmen und Investoren, Vermittlung von Gewerbeflächen

Regionalpartner Gründercoaching Deutschland für Lichtenberg

Weitere Angebote, Informationen und Termine finden Sie unter www.berlin.de/ba-lichtenberg/wirtschaft.

Zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle des Bezirkes für Investoren, Bestandsunternehmen und Existenzgründerin-nen und -gründer

Regionalpartner Gründercoaching Deutschland für Marzahn-Hellersdorf

Tourismusangelegenheiten

Mo.–Fr. nach Vereinbarung

Termine nach Vereinbarung

1 x im Monat

Termine nach Vereinbarung

Termine nach Vereinbarung

104

Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt– Wirtschaftsförderung/-beratung – 13341 Berlin (Postanschrift)Unternehmensservice MitteFrau B. Brüning Telefon: 030 / 90 18-3 43 72E-Mail: [email protected] Internet: www.berlin.de/ba-mitte/wirtschaftsfoerderungBerlin Partner – Unternehmensservice MitteHerr S. SchulzeTelefon: 030 / 92 12-28 28E-Mail: [email protected]

Bezirksamt Neukölln von Berlin – Wirtschaftsberatung und -förderung – Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin Herr C. Mücke, Herr J.-M. ZwittersTelefon: 030 / 9 02 39-23 90 / -34 39, Telefax: -32 73 E-Mail: [email protected] [email protected]: www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/ service-und-organisationseinheiten/ wirtschaftsfoerderung/Berlin Partner – Unternehmensservice NeuköllnFrau K. CebullaTelefon: 030 / 9 02 39-34 38E-Mail: [email protected]

Bezirksamt Pankow von Berlin – Büro für Wirtschaftsförderung – Fröbelstraße 17, 10405 Berlin, Haus 6 Herr A. Hansen – Leiter des Büros (Beratung Ortsteil Prenzlauer Berg) Telefon: 030 / 9 02 95-56 65, Raum 248 E-Mail: [email protected] Frau S. Stephan(Beratung Ortsteil Weißensee, Straßengemeinschaften, Fördermittel)Telefon: 030 / 9 02 95-56 94, Raum 247 E-Mail: [email protected] Herr J. Kleiber (Beratung Ortsteil Pankow, Online-Service Wirtschaft) Telefon: 030 / 9 02 95-64 04, Raum 246 E-Mail: [email protected] Internet: www.berlin.de/pankow, www.pankow-wirtschaft.deBerlin Partner – Unternehmensservice Pankow Frau N. Holbe Telefon: 030 / 9 02 95-56 64, Raum 250 E-Mail: [email protected]

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin – Wirtschaftsförderung – Eichborndamm 215–239, 13437 Berlin Frau C. MünzbergLeitung und Fachbereich GesundheitswirtschaftTelefon: 030 / 9 02 94-50 66, Telefax: -21 44E-Mail: [email protected] C. George, Frau C. Kretlow Fachbereich Wirtschaftsförderung und TourismusTelefon: 030 / 9 02 94-56 70 / -22 82, Telefax: -21 44 E-Mail: [email protected]: www.berlin.de/ba-reinickendorf/service/wirtschaft/ wirtschaftsfoerderungBerlin Partner – Unternehmensservice ReinickendorfFrau N. BusseTelefon: 030 / 9 02 94-22 73E-Mail: [email protected]

Allgemeine und begleitende Beratung für Existenzgründerinnen und -gründer sowie Ansiedlungsinteressierte

Wirtschaftsnahe Projektinitiierung, Projektmanagement

Beratung für Unternehmen und Investoren

Allgemeine Beratung für Unternehmen und Investoren, Existenzgründungsberatung, Qualifizierungsberatung für Unternehmen, Begleitung wirtschaftsrelevanter Vorhaben im Bezirk

Fragen zu Gewerbe und zum Wirtschaftsstandort, Einzelfragen einer Existenzgründung und zur Unterneh-mensführung, Gewerberecht, Wirtschaftsansiedlungen, Analysen, Förderrichtlinien und -programme, Adressen und Ansprechpartner in anderen Behörden u. Ä.

Zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle (ZAK) auf Bezirksebene

Allgemeine Beratung und Betreuung von Existenzgründerinnen und -gründern, Bestandsunternehmen sowie Investoren

Betreuung und Begleitung aller unternehmens-bezogenen Vorhaben im Bezirk

Di. 9–12 Uhr Do. 15–18 Uhr

Termine: Mo.–Fr. nach Vereinbarung

Termine nachVereinbarung

Termine: Mo.–Fr. nach Vereinbarung

105Förderprogramme Beratung und betriebliche Weiterbildung

?

Bezirksamt Spandau von BerlinAbt. Bauen, Planen, Umweltschutz und Wirtschaftsförderung – Wirtschaftsförderung – Carl-Schurz-Straße 2/6, 13578 Berlin Herr Jahn, Frau HilleTelefon: 030 / 9 02 79-22 72 / -31 01, Telefax: -22 21 E-Mail: [email protected] Internet: www.spandauer-wirtschaft.deBerlin Partner – Unternehmensservice SpandauFrau M. IllmerTelefon: 030 / 9 02 79-33 21 E-Mail: [email protected]

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin – Wirtschaftsförderung – 14160 Berlin (Postanschrift) Martin-Buber-Straße 2, 14163 Berlin (Büro) Herr M. Pawlik, Herr H. WiesmannTelefon: 030 / 9 02 99-52 57 / -53 50, Telefax: -33 85 E-Mail: [email protected]: www.steglitz-zehlendorf.de/wirtschaftsfoerderungBerlin Partner – Unternehmensservice Steglitz-ZehlendorfHerr M. PappertTelefon: 030 / 9 02 99-53 90E-Mail: [email protected]

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin Wirtschaftsberatung und EuropaangelegenheitenJohn-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin Frau M. Marijnissen, Frau A. Kraatz, Frau G. Gut, Frau H. Marfilius, Frau A. Sulewska, Frau N. Stahl, Frau M. SchusterTelefon: 030 / 9 02 77-42 42 / -28 35 / -36 44 / -42 51 / -42 31 / -30 19 / -27 81Telefax: 030 / 9 02 77-42 00 E-Mail: [email protected]: www.berlin.de/ba-tempelhof- schoeneberg/wirtschaftsfoerderungBerlin Partner – Unternehmensservice Tempelhof-SchönebergFrau N. KontosTelefon: 030 / 9 02 77-66 09E-Mail: [email protected]

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Organisationseinheit Wirtschaftsförderung Dienstgebäude: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin, Postanschrift: Postfach 91 02 40, 12414 BerlinE-Mail: [email protected]: Frau A. Engel, Telefon: 030 / 9 02 97-25 01E-Mail: [email protected]äftszimmer: Frau C. BleiTelefon: 030 / 9 02 97-25 00, Telefax: -25 25 E-Mail: [email protected]/-innen: Frau U. Reimann, Telefon: 030 / 9 02 97-25 03E-Mail: [email protected] J. Steinhilb, Telefon: 030 / 9 02 97-25 28E-Mail: [email protected] C. Körner, Telefon: 030 / 9 02 97-25 12E-Mail: [email protected] S. Schmohl, Telefon: 030 / 9 02 97-25 36E-Mail: [email protected]: www.berlin.de/wifoe-tkBerlin Partner – Unternehmensservice Treptow-KöpenickHerr A. von RedenTelefon: 030 / 9 02 97-25 32E-Mail: [email protected]

Kontakt- und Servicestelle für Unternehmen, Investoren und Existenzgründungen

Allgemeine orientierende Beratung für Existenzgründerin-nen und -gründer sowie Beratungsleistungen und Lotsen-funktion bestehender kleiner und mittlerer Unternehmen in Steglitz-Zehlendorf

Wirtschaftsnahe Projektinitiierung, Projektmanagement, Begleitung wirtschaftsrelevanter Vorhaben im Bezirk,Netzwerkbegleitung, Wirtschaftsgespräche Berlin-Südwest

Tourismusentwicklung und Tourismusförderung

Projektumsetzungen

Unternehmensservice: Betreuung der ansässigen Firmen u. a. bei Expansions- und Verlagerungsprojekten

Zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle (ZAK) des Bezirks für Bestandsunternehmen, Investoren und Existenzgrün-derinnen und -gründer sowie für Europa-, Städtepartner-schafts- und Tourismusangelegenheiten

Weitere Informationen und Termine finden Sie unterwww.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/wirtschaftsfoerderungsowiewww.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/beauftragte/europa

Zentrale bezirkliche Anlauf- und Koordinierungsstelle (ZAK)für Unternehmen und Investoren

Tourismusentwicklung und Tourismusförderung

Orientierungsberatung und Betreuung von Existenzgründe-rinnen und Existenzgründern, Gewerbetreibenden sowie Investoren

Unternehmensservice, Krisenintervention, Beratung zur Standortverlagerung von Unternehmen

Unterstützung bei der Suche nach Gewerbeflächen undGewerberäumen

Initiierung und Umsetzung von EU-Projekten (Wirtschafts-dienliche Maßnahmen, WDM)

Umsetzung des Projektes Regionalmanagement Berlin Schöneweide (GRW) sowie weiterer GRW-Projekte

Durchführung von Veranstaltungen: Visitenkartentreffen, Ausbildungstag Süd-Ost, Existenzgründertag, Wirtschafts-foren, weitere Netzwerktreffen

Termine: Mo.–Fr. nach Vereinbarung

Termine: Mo.–Fr. nach telefonischerVereinbarung

Termine nach Vereinbarung

Mo.–Fr. nach Vereinbarung

106

Investitionsbank Berlin Kundenberatung Wirtschaftsförderung Bundesallee 210, 10719 Berlin Hotline: 030 / 2125-4747 Telefax: 030 / 2125-4329 E-Mail: [email protected]: www.ibb.de

Business Angels Club Berlin-Brandenburg e. V. (BACB)Alt-Moabit 91 d, 10559 BerlinTelefon: 030 / 39 49 18 85Telefax: 030 / 39 49 18 88E-Mail: [email protected]: www.bacb.de

Die Investitionsbank Berlin (IBB) ist das Förderinstitut des Landes und unterstützt Existenzgründungen und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in allen Lebenszyklen. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Unternehmen der Berliner Cluster. In ihrer Kundenberatung Wirtschaftsförderung berät sie zu den Förder- und Finanzie-rungsprogrammen und informiert zu dem gesamten Spektrum der Wirtschaftsför-derung in Berlin. Dazu gehört auch das fest etablierte Seminar „Wir finanzieren Ihre Existenzgründung“ an jedem 1. Donnerstag im Monat.

Neben der Finanzierungsberatung bietet die IBB durch ihre Tochter (IBB Business Team GmbH) Hilfe bei der Erstellung eines tragfähigen Geschäftsplans, Coachings, Workshops und Seminare an.

Die Finanzierungsangebote der IBB, bestehend aus Zuschüssen, zinsgünstigen Dar-lehen und Beteiligungen, unterstützen Gründungs- und Investitionsvorhaben, fördern moderne Technologien oder bieten Liquiditätshilfen.

Mit dem eAntrags-Verfahren stellt die IBB Ihnen seit Anfang 2015 ein Kundenportal für die elektronische Antragsbearbeitung mit folgenden Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung: verschlüsselter und über 2-Faktoren-Authentifizierung gesicherter Zugang zu Ihrem Kundenportal, rechtsverbindliche Kommunikation zwischen Ihnen und Ihrem IBB-Ansprechpartner, Dokumentenablage pro Antrag mit gesicherter Daten-übertragung. Detaillierte Informationen zu dem eAntrags-Verfahren finden Sie unter www.ibb.de/eAntrag.aspx. Produkte, die Sie mit dem eAntrags-Verfahren beantragen können, sind auf den Programmseiten entsprechend gekennzeichnet.

Als Netzwerkpartner hilft die IBB Kundenberatung Wirtschaftsförderung, sich bei der Vielzahl von Anlaufstellen, Institutionen und Initiativen zurechtzufinden. Darüber hinaus stellt sie Kontakte zu den jeweiligen allgemeinen oder speziellen Beratungs-stellen her.

IBBnews Wirtschaft: Der Newsletter IBBnews Wirtschaft wird viermal pro Jahr versen-det. Unsere wichtigsten Themen zur wirtschaftlichen Entwicklung erhalten Sie per E-Mail und können sich online im PDF zur Ausgabe über aktuelle Wirtschaftsthemen informieren.

InnoNews der IBB: Der Newsletter InnoNews macht die Berliner Hightech-Landschaft transparent. Sichern Sie sich Ihren Informationsvorsprung, abonnieren Sie kostenlos unseren Newsletter InnoNews unter www.ibb.de.

Der Business Angels Club Berlin-Brandenburg e. V. führt junge Unternehmen aus der Region Berlin-Brandenburg mit erfahrenen Business Angels zusammen, die sie beim Aufbau und der Sicherung einer tragfähigen unternehmerischen Existenz unterstützen können. Business Angels sind Spezialisten in unterschiedlichen Technologiefeldern, Produktgruppen und Branchen; sie sind unabhängig, unterhalten gute – auch interna-tionale – Kontakte und investieren in neuartige und skalierbare Geschäftsideen.

In den fast monatlich stattfindenden BACB-Matchings erhalten bis zu vier ausge-wählte Gründer und junge Unternehmen die Chance, ihr Vorhaben einem breiten Kreis von Business Angels und Netzwerkpartnern des Clubs persönlich vorzustellen. Bei positivem Entscheid wird eine Projektgruppe aus mehreren Business Angels das Unternehmen weiter betreuen und ggf. eine finanzielle Beteiligung einleiten. Darüber hinaus hat der Club Arbeitskreise gebildet, die in Krisensituationen und bei Nachfolge-regelungen helfen können.

Zur Kontaktaufnahme werden aussagekräftige Informationen aus dem Businessplan benötigt. Die Unterlage sollte nicht mehr als vier DIN-A4-Seiten umfassen.

Beratungsangebote der IBB sowie ihrer Einrichtungen und Initiativen

107Förderprogramme Beratung und betriebliche Weiterbildung

?

IBB Beteiligungsgesellschaft mbH Bundesallee 210, 10719 Berlin Telefon: 030 / 2125-3201 Telefax: 030 / 2125-3202 E-Mail: [email protected] Internet: www.ibb-bet.de

IBB Business Team GmbHBundesallee 210, 10719 BerlinTelefon: 030 / 2125-2351Telefax: 030 / 2125-4680E-Mail: [email protected]: www.ibb-business-team.de

Die angemessene Eigenkapitalausstattung, insbesondere durch Venture Capital, ist für innovative Unternehmen zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor geworden. Seit ihrer Gründung 1997 hat sich die IBB Beteiligungsgesellschaft mbH zu einem der führenden Venture-Capital-Anbieter für innovative Unternehmen in Berlin entwickelt.

Die IBB Beteiligungsgesellschaft mbH und ihre VC Fonds stellten Berliner Unternehmen in Konsortien mit Partnern bisher über 1,1 Mrd. EUR zur Verfügung, wovon sie selbst 157 Mio. EUR als Lead-, Co-Lead- oder Co-Investor investierten. Insgesamt erfolgten über 185 Beteiligungen an Unternehmen aus den im Rahmen der gemeinsamen Innovati-onsstrategie Berlin-Brandenburg definierten Clustern in den Bereichen Life Science, Industrial Technologies, ICT und Creative Industries.

Die Voraussetzungen für eine Beteiligung sind, neben einem schlüssigen Unterneh-menskonzept und Alleinstellungsmerkmal, vor allem ein hohes Wachstums- und Wertsteigerungspotenzial sowie eine gute mittelfristige Exit-Perspektive.

Das Betreuungskonzept der IBB Beteiligungsgesellschaft sieht eine aktive Beratung und Begleitung ihrer Portfoliounternehmen vor. Für operative und strategische Fragestellun-gen stehen dem Unternehmen erfahrene Investment Professionals zur Seite.

Die IBB Business Team GmbH ist eine 100-prozentige Tochter der Investitionsbank Ber-lin. Sie bündelt unter ihrem Dach die Förderprogramme Coaching BONUS und Transfer BONUS, den Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg (BPW), die Messe Deutsche Gründer- und Unternehmertage (deGUT) sowie das Förderprojekt ENEO.

Zuschüsse für betriebswirtschaftliches Coaching durch externe, ausgewählte und hoch-qualifizierte Beraterinnen und Berater gewährt das Förderprogramm Coaching BONUS (siehe Seite 99) jungen und etablierten Berliner KMU sowie Existenzgründerinnen und -gründern – v. a. solchen mit ausgeprägtem Technologiebezug bzw. aus der Kreativwirt-schaft. Darüber hinaus können bereits am Markt agierende Berliner KMU individuelle Unterstützung bei der Internationalisierung des Geschäftsfeldes oder der Organisation der Unternehmensnachfolge erhalten.

Ergänzend zum Coaching bietet die IBB Business Team GmbH mit einem Seminar- und Workshop-Angebot weitergehende Qualifizierungen zu betriebswirtschaftlichen Themen an.

Mit dem Förderprogramm Transfer BONUS (siehe Seite 79) profitieren Berliner KMU von Zuschüssen, die Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in der angewandten Forschung und Entwicklung fördern.

Der BPW (siehe Seite 20) ist der größte regionale Existenzgründerwettbewerb Deutsch-lands und bietet Gründungsinteressierten vielfältige kostenlose Unterstützungsange-bote zur Entwicklung eines tragfähigen Geschäftskonzeptes. Der BPW wird gemeinsam mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und der Vereinigung der Unter-nehmensverbände in Berlin und Brandenburg e. V. organisiert.

Die deGUT ist die führende Messe für Existenzgründung und Unternehmertum in Deutschland und findet jährlich in Berlin statt. Sie bietet Information, Beratung und Inspiration für den Start in die Selbstständigkeit und das Führen des eigenen Unternehmens.

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Erste Anlaufstellen für Unternehmen und Existenzgründungen

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und ForschungMartin-Luther-Straße 105, 10825 BerlinTelefon: 030 / 90 13-0E-Mail: [email protected]: www.berlin.de/sen/wirtschaft

Einheitlicher Ansprechpartner Berlin:Telefon: 030 / 90 13-75 55Telefax: 030 / 90 13-81 13E-Mail: [email protected]: www.ea.berlin.de

BBB BÜRGSCHAFTSBANK zu Berlin-Brandenburg GmbH Schillstraße 9, 10785 Berlin Herr Michael Wowra Telefon: 030 / 31 10 04-21Telefax: 030 / 31 10 04-55 E-Mail: [email protected] Internet: www.buergschaftsbank-berlin.de

Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbHLudwig Erhard Haus Fasanenstraße 85, 10623 Berlin Telefon: 030 / 4 63 02-5 00E-Mail: [email protected] Internet: www.berlin-partner.de www.businesslocationcenter.de www.eu-service-bb.de

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung gestaltet gemeinsam mit den Wirtschaftsfördereinrichtungen der Stadt den strukturellen Wandel, verbessert die Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln und stärkt die Innovations-fähigkeit und die Exportkraft Berliner Unternehmen. Zusammen mit den Partnern des Gründungsnetzwerks Berlin betreibt sie das Berliner Internetportal für regionale Gründungsinformationen www.gruenden-in-berlin.de.

Für Existenzgründungen und Gewerbetreibende hat die Senatsverwaltung eine be-hördenübergreifende Ansprechstelle eingerichtet. Sie erteilt Auskunft über Formali-täten und Anforderungen an die Aufnahme und Ausübung einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit sowie Angaben zu zuständigen Behörden. Daneben erteilt sie Auskünfte im Rahmen von Berufsanerkennungsverfahren für EU-Bürger.

Über das Portal des „Einheitlichen Ansprechpartners Berlin“ www.ea.berlin.de können Gewerbeverfahren, z. B. Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen medienbruchfrei online eingereicht werden. Auch Anträge zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikatio-nen können über das Portal eingereicht werden.

Die BBB BÜRGSCHAFTSBANK zu Berlin-Brandenburg GmbH steht Existenzgründerin-nen und -gründern, Wachstumsunternehmen sowie Angehörigen freier Berufe bei der Verwirklichung von Ideen zur Seite.

Die BBB BÜRGSCHAFTSBANK begleitet Unternehmen, die eine Finanzierung suchen, aber nicht über ausreichende bankübliche Sicherheiten verfügen. Grundsatz ist, dass kein rentables Vorhaben an fehlenden Sicherheiten scheitern muss. Neben der Renta-bilität steht zur Beurteilung eines Vorhabens auch unternehmerische Kompetenz im Fokus. Sind die Unterlagen komplett, entscheidet die BBB BÜRGSCHAFTSBANK mittels BBB-Express! innerhalb von fünf Tagen.

Die BBB BÜRGSCHAFTSBANK stellt Bürgschaften zur Absicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten, Avalen, Leasingkrediten oder auch Geschäftsübernahmen. Darüber hinaus ist die BBB BÜRGSCHAFTSBANK in Berlin Dienstleisterin für die Mit-telständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH (MBG) und damit Ansprechpartnerin für Unternehmen, die eine Beteiligung der MBG nutzen möchten. Zusätzlich ist die BBB als Geschäftsbesorgerin für vom Land Berlin garantierte Arbeit-nehmerbeteiligungen tätig.

Mit BBB-Start!, einem Coaching-Programm für Existenzgründerinnen und Existenz-gründer, begleitet die BBB BÜRGSCHAFTSBANK zusätzlich in Zusammenarbeit mit IHK und HWK die Gründerinnen und Gründer, deren Finanzierung mit einer BBB-Bürgschaft besichert wird, in den ersten zwölf Monaten.

Wirtschafts- und Technologieförderung für Unternehmen, Investoren und Wissen-schaftseinrichtungen in Berlin – das bietet die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH. Zahlreiche Fachexpertinnen und Fachexperten bilden mit maßgeschneiderten Services und einer exzellenten Vernetzung zur Wissenschaft ein optimales Angebot, um Innovations-, Ansiedlungs-, Expansions- und Standortsiche-rungsprojekte erfolgreich zu begleiten.

Als einzigartiges Public Private Partnership stehen hinter Berlin Partner für Wirt-schaft und Technologie sowohl der Senat des Landes Berlin als auch über 270 Unter-nehmen, die sich für ihre Stadt engagieren. Zudem verantwortet Berlin Partner das weltweite Marketing für die deutsche Hauptstadt, beispielsweise mit der erfolg-reichen „be Berlin“-Kampagne.

Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie ist zentraler und branchenübergrei-fender Ansprechpartner von der Beratung, der Bereitstellung von Netzwerken, der Vernetzung von Stakeholdern in Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung bis hin zur Standortsuche. Die Gesellschaft kommuniziert die Wachstumsfelder und die zukunfts-trächtigen Branchen und positioniert Berlin als attraktiven Wirtschafts-, Technologie- und Wissenschaftsstandort, kreative Hauptstadt, Kultur- und Sportmetropole und als lebenswerte Stadt. Die Aktivitäten richten sich an Investoren sowie an Entscheider und Multiplikatoren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Kultur und Medien.

109Förderprogramme Beratung und betriebliche Weiterbildung

?

Handwerkskammer Berlin Blücherstraße 68, 10961 Berlin Telefon: 030 / 2 59 03-01 Telefax: 030 / 2 59 03-2 35 E-Mail: [email protected] Internet: www.hwk-berlin.de

Bildungs- und Innovationszentrumder Handwerkskammer Berlin (BIZWA)Wandlitzer Chaussee 41, 16321 BernauTelefon: 0 33 38 / 3 94 40E-Mail: [email protected]

Bildungs- und Technologiezentrumder Handwerkskammer Berlin (BTZ)Mehringdamm 14, 10961 BerlinTelefon: 030 / 2 59 03-4 13 / -4 05E-Mail: [email protected]: www.hwk-berlin.de

Industrie- und Handelskammer Berlin Ludwig Erhard Haus Fasanenstraße 85, 10623 Berlin Telefon: 030 / 3 15 10-6 00 E-Mail: [email protected] Internet: www.ihk-berlin.de

KfW BankengruppePalmengartenstraße 5–9, 60325 Frankfurt am MainTelefon: 069 / 74 31-0Internet: www.kfw.de

Information und Beratung zu den Finanzierungsangebotender KfW können telefonisch unter 08 00 / 5 39-90 01 (kostenfreie Servicerufnummer) und per E-Mail unter [email protected] erfragt werden.

Die Betriebsberatung der Handwerkskammer Berlin führt Existenzgründungsberatun-gen und Beratungen für bestehende Betriebe des Handwerks zu betriebswirtschaftli-chen, technischen, ökologischen und innovationsbasierten Problemstellungen durch. Die Beratungen erfolgen unentgeltlich nach vorheriger Terminvereinbarung unter Telefon: 030 / 2 59 03-4 67.

Die Ausbildungsberatung der HWK Berlin bietet Informationen zu allen ausbildungs-relevanten Fragen für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende im Handwerk unterTelefon: 030 / 2 59 03-3 47.

Informationen zur Förderung von Berufsausbildung erhalten Sie bei FBB – Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin unter Telefon: 2 59 03-3 81.

Informationen zur Weiterbildung im Handwerk erhalten Sie unter Telefon: 2 59 03-3 43, zu Fördermöglichkeiten von Weiterbildungen im Handwerk unter Telefon: 2 59 03-3 56.

Neben Lehrgängen zur Meistervorbereitung werden zahlreiche Seminare, Schulungen, Beratungsleistungen und Informationsveranstaltungen angeboten, die sich mit allen Themen der Existenzgründung und Unternehmensführung beschäftigen.

Nähere Informationen zu aktuellen Kursangeboten erhalten Sie direkt bei den Bildungsstätten.

Die Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK) bietet zahlreiche Beratungen, Publi-kationen und Seminare für Unternehmerinnen und Unternehmer zu allen wichtigen Fragen der Existenzgründung.

Einen Überblick über die vielfältigen Informations- und Serviceangebote finden Sie ebenso auf der Internetseite der IHK wie die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartnerinnen und -partner.

Darüber hinaus hat es sich die IHK zum Ziel gemacht, als Netzwerk der Berliner Wirt-schaft Hub & Navigator für Start-ups zu sein. Die IHK unterstützt mit zielgruppenspezi-fisch aufbereiteten Informationen, verkürzten Wegen und vermittelt Ansprechpartner. Daraus ergibt sich eine enge Zusammenarbeit mit allen Stakeholdern im Start-up-Öko-system. U. a. können Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen online mit dem IHK-Finanzierungsfinder nach möglichen Finanzierungs- und Förderangeboten recherchieren: www.ihk-berlin.de/finfin

Die KfW ist der größte Mittelstandsfinanzierer in Deutschland. Sie stellt Unternehmen langfristige Investitionskredite zur Verfügung, ebenso wie Kredite zur Betriebsmittelfi-nanzierung.

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Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbHLudwig Erhard Haus, Fasanenstraße 85, 10623 BerlinTelefon: 030 / 4 63 02-5 00E-Mail: [email protected]: www.berlin-partner.de

Ansprechpartner für Technologie Services, Förderung und FinanzierungHerr Siegfried HellingTelefon: 030 / 4 63 02-4 79E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner für den Unternehmensservice in den 12 BezirkenHerr Dr. Philip StedenTelefon: 030 / 4 63 02-4 86E-Mail: [email protected]

Ansprechpartnerin für die DienstleistungswirtschaftFrau Justina Siegmund-BornTelefon: 030 / 4 63 02-3 98E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner für GesundheitswirtschaftHerr Volker ErbTelefon: 030 / 4 63 02-5 15E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner für Energie- und UmwelttechnikHerr Wolfgang KorekTelefon: 030 / 4 63 02-5 77E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner für Informations- undKommunikationstechnologieHerr Michael StammTelefon: 030 / 4 63 02-4 14E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner für Optik und MikrosystemtechnikHerr Gerrit RösslerTelefon: 030 / 4 63 02-4 56E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner für Verkehr und MobilitätHerr Sascha TiedeTelefon: 030 / 4 63 02-4 08E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner für Industrielle Produktion Herr David HampelTelefon: 030 / 4 63 02-4 22E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner für Smart CitiesHerr Alexander MöllerTelefon: 030 / 4 63 02-3 83E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner für die Berlin Start-up Unit Herr Carl-Philipp WackernagelTelefon: 030 / 4 63 02-4 50E-Mail: [email protected]

Sie sind als Unternehmen im Technologiebereich aktiv? Dann gibt es für Sie einen wichtigen Ansprechpartner in Berlin: Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie.

Zahlreiche Fachexperten bilden mit maßgeschneiderten Services und einer exzellenten Vernetzung zur Wissenschaft ein optimales Angebot, um Innova-tions-, Ansiedlungs-, Expansions- und Standortsicherungsprojekte zum Erfolg zu führen.

Detaillierte Informationen zu Berlin Partner finden Sie unter www.berlin-partner.de.

Erste Anlaufstellen für technologieorientierte Unternehmen

Als weitere erste Anlaufstellen stehen Ihnen die IBB Business Team GmbH und weitere Einrichtungen der IBB (siehe Seiten 106/107) zur Verfügung.

111Förderprogramme Beratung und betriebliche Weiterbildung

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Beuth Hochschule für Technik Berlin – Technologietransfer – Luxemburger Straße 10, 13353 Berlin Telefon: 030 / 45 04-24 83 / -41 22 / -27 57Telefax: 030 / 45 04-22 42 E-Mail: [email protected]: www.beuth-hochschule.de

Existenzgründerzentrum Technische Dienstleistungen an der Hochschule für Technik und Wirtschaft BerlinHönower Straße 35, 10318 BerlinHTW-Kontakt: Dr. Angela HöhleTelefon: 030 / 50 19-27 42Telefax: 030 / 50 19-27 44E-Mail: [email protected]: www.htw-berlin.de/karriere/existenzgruendung/ www.htw-berlin.de/campus/raumvermietung/ existenzgruenderzentrum-egz/

Förderberatung „Forschung und Innovation“ des BundesForschungszentrum Jülich GmbH Projektträger JülichZimmerstraße 26–27, 10969 BerlinGebührenfreie Hotlines: Forschungsförderung: 08 00 / 26 23 008Lotsendienst für Unternehmen: 08 00 / 26 23 009Lotsenstelle für Elektromobilität: 08 00 / 26 23 008E-Mail: [email protected]: www.foerderinfo.bund.de

Freie Universität Berlin Wissens- und TechnologietransferProfund InnovationHaderslebener Straße 9, 12163 BerlinTelefon: 030 / 83 87 36-30Telefax: 030 / 83 87 36-66 E-Mail: [email protected]: www.transfer.fu-berlin.de www.profund.fu-berlin.de

• Orientierungsberatungen für Studierende• Sprechstunden zu Existenzgründungen• Grund- und Aufbaukurse für Existenzgründerinnen und -gründer sowie

Jungunternehmerinnen und -unternehmer• Ringvorlesungen und Informationsveranstaltungen, Informationen und

Beratung zu Gründerstipendien der Gründerwerkstatt• Koordination, Beratung und Antragstellung für EXIST-Vorhaben

• Preiswerte Büroräume (zzgl. Konferenzräume) für Existenzgründungen und Jungunternehmen (nicht nur an der HTW gegründete), Angebot von Laborin-frastruktur zur Mitnutzung, Möglichkeiten zur projektbezogenen Kooperation

• Orientierungsberatung für Studierende und Absolventen durch das Start-up-Kompetenzzentrum

• Informationsveranstaltungen, Start-up-Sommeruniversität• Unterstützung des Businessplan-Wettbewerbs Berlin-Brandenburg• Koordination, Beratung und Antragstellung für EXIST-Vorhaben durch das

Start-up-Kompetenzzentrum

• Erstanlaufstelle für alle Fragen der Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes

• Kostenfreie Beratung für Förderinteressenten aus Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen, speziell für KMU

• Informationen über die Verfahrenswege zur Erlangung von Fördermitteln sowie über Konditionen der Förderprogramme

• Informationen über weitere Fördermöglichkeiten der Länder und der EU• Unterstützung bei der Anbahnung von Kooperationen zwischen Industrie

und Forschungseinrichtungen

Profund Innovation ist die zentrale Service-Einrichtung für den Wissens- und Technologietransfer an der Freien Universität Berlin. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaft-ler sowie Alumni dabei, Forschungsergebnisse zu verwerten und Innovationen zu realisieren. Zum Angebot von Profund Innovation gehören:• Seminare und Wettbewerbe mit Schwerpunkt auf praxis- und handlungs-

orientierter Entrepreneurship Education• Beratung zur Verwertung von Forschungsergebnissen sowie in Patent- und

Lizenzangelegenheiten• Beratung und Unterstützung bei Anträgen auf Drittmittel aus markt-

orientierten Förderprogrammen (VIP+, EXIST, ZIM etc.) sowie bei der Suche nach privaten Investoren

• Netzwerkveranstaltungen• Vermittlung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie

Unternehmerinnen und Unternehmern als Mentorinnen und Mentoren für Gründungsteams; Vermittlung von Coaches, Expertinnen und Experten für Gründungsteams

• Kostenfreie Büroarbeitsplätze für die Startphase• 12-monatige intensive Betreuung im Inkubator „Profund Innovation XL“ für

ausgewählte Gründungsvorhaben

Weitere Beratungsangebote für technologieorientierte Unternehmen

112

Technische Universität BerlinCentre for Entrepreneurship – Sekr. V A Hardenbergstraße 38, 10623 BerlinTelefon: 030 / 3 14-2 14 56Telefax: 030 / 3 14-2 40 87E-Mail: [email protected]: www.entrepreneurship.tu-berlin.de www.facebook.com/Startup.TUB https://twitter.com/startup_tub

• Informationen, Beratungen und Unterstützung für Studierende, Alumni sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in jeder Phase ihres Gründungsvorhabens

• Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung von Fördermitteln, z. B. für EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer

• StarTUp-Incubationsprozess: 12- bis 18-monatige intensive Betreuung im StarTUp Incubator für ausgewählte Teams

• StarTUp School: Workshops zu unternehmerischen Schlüsselqualifikationen und betriebswirtschaftlichen Themen.

• eSchool für Studierende: Ringvorlesung „Entrepreneurship“ (3 ECTS), Businessplanseminar VENTURE CAMPUS (6 ECTS), Master Entrepreneurship und Innovationsmanagement

• Teambörse zur Suche von Gründungspartnerinnen und -partnern• Raum- und Gerätenutzung für Gründerinnen und Gründer sowie Unter-

nehmen: kostenlose Nutzung von Räumen in den zwei StarTUp-Inkubatoren der TU Berlin, der TUB-Prototypenwerkstatt bzw. entgeltliche Nutzung universitärer Räume und Ressourcen bei Unternehmensgründungen

• Professionelle Access-to-finance-Unterstützung: z. B. Pitch Coaching, Zugang zu Business Angels (TU Berlin Investors Club) und Venture Capital- Unternehmen

• Einbindung in das internationale Gründungsnetzwerk der Gründerhoch-schule TU Berlin

• Vernetzungs- und Workshopformate „StarTUp Monday“ und „StarTUp Day“

Aktuelle Angebote finden Sie auf unserer Website www.entrepreneurship.tu-berlin.de.

Spezialisiert auf die Beratung technologieorientierter Unternehmen sind zudem die technologieorientierten Gründerzentren (siehe Seiten 116 ff.).

113Förderprogramme Beratung und betriebliche Weiterbildung

?

Eine Übersicht mit allen Ansprechstellen zum Thema „Existenzgründung“ finden Sie auch unter www.gruenden-in-berlin.de. Hier können Sie direkt nach Angeboten für Frauen suchen.

Die Angebote von Akelei e. V., economista e. V., Gründerinnenzentrale und ISI e. V. werden durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen und den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert; der Berliner Unternehmerinnentag wird von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung durchgeführt.

Zudem sind auch die Gründerinnenzentren (siehe Seite 120) spezialisiert auf die Beratung von Gründerinnen.

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und ForschungBerliner UnternehmerinnentagFrau B. Leverenz Telefon: 030 / 90 13-82 04 E-Mail: [email protected] Internet: www.berliner-unternehmerinnentag.de

Akelei e. V. Berufswegplanung mit Frauen Rhinstraße 84, 12681 Berlin Telefon: 030 / 54 70-30 48, Telefax: -19 98 E-Mail: [email protected] Internet: www.akelei-online.de

economista e. V. Frauenbetriebe selber schaffen Wartburgstraße 6, 10823 BerlinTelefon: 030 / 6 92 92 39E-Mail: [email protected] Internet: www.economista.de

Gründerinnenzentrale in der WeiberWirtschaftNavigation in die SelbstständigkeitAnklamer Straße 39/40, 10115 BerlinTelefon: 030 / 44 02 23-45, Telefax: -66 E-Mail: [email protected]: www.gruenderinnenzentrale.de

ISI e. V. Initiative Selbständiger Immigrantinnen e. V.Bildungsprojekt EfI – Existenzgründung für Immigrantinnen Kurfürstenstraße 126, 10785 BerlinTelefon: 030 / 6 11 33 36, Telefax: 030 / 6 12 12 56 E-Mail: [email protected] Internet: www.isi-ev.de

Alle zwei Jahre findet der Berliner Unternehmerinnentag, eine ganztägige Informations-, Weiterbildungs- und Netzwerkveranstaltung für Unternehme-rinnen und gründungsinteressierte Frauen, statt. Im Rahmen dieser Veran-staltung wird auch der „Berliner Unternehmerinnenpreis“ verliehen.

Der 8. Berliner Unternehmerinnentag findet am Samstag, den 2. Juli 2016, statt. Näheres ist im zeitlichen Vorfeld der Veranstaltung der entsprechenden Internetseite zu entnehmen.

Weiterbildung für Gründerinnen und Unternehmerinnen in Existenz-gründungskursen und Spezialseminaren;Beratung für Frauen zu Grundlagen der Existenzgründung und Begleitung von Unternehmerinnen bei der Sicherung und Entwicklung ihrer Unternehmen;Veranstaltungsreihen „Akelei e. V. bei Unternehmerinnen vor Ort“, „Akelei e. V. Netzwerken für selbstständige Frauen aus anderen Kulturen“ sowie Unternehmerinnen-Frühstücke.Weitere Informationen sowie Terminangaben sind auf der Internetseite zu finden.

Beratung und Begleitung von Frauen in der Existenzgründung

Durchführung von Seminaren und Existenzgründungskurse für Frauen „Frauenbetriebe selber schaffen – weiblich wirtschaften“. Die Dozentinnen sind selbst Unternehmerinnen, die ihre Kenntnisse und Erfahrungen praxisnah in den Unterricht einfließen lassen.

Erstanlaufstelle für (angehende) Existenzgründerinnen im Gründerinnen-zentrum Weiberwirtschaft eG; Information von Frauen, die sich selbstständig machen möchten, durch Infotelefon, Themenabende und Materialien zum Mitnehmen; Orientierung von Existenzgründerinnen durch individuelle Gespräche und Empfehlungen von frauenfreundlichen Beratungseinrichtungen und Expertinnen; Vernetzung von Gründerinnen und Unternehmerinnen durch verschiedene Veranstaltungsformate, wie Erfolgsteams, Netzwerktreffen, Stammtische und Frühstücke.Weitere Informationen sowie Terminangaben sind auf der Internetseite zu finden.

Sechsmonatiger Kurs „Unternehmensgründung vorbereiten“ einschließlich Praktikum und der Vermittlung von kaufmännischen Kenntnissen und sozialen Kompetenzen, Findung der Geschäftsidee und Erstellung eines Gründungskonzepts;Sechsmonatiger Kurs „Unternehmen im Netz“, einschließlich Praktikum;Kompaktseminare zum Einstieg in die Arbeitswelt

Beratungsangebote für Unternehmerinnen und Gründerinnen

Diese Angebote (S. 103–113) sind für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet.

114

115Förderprogramme Gewerbegrundstücke und -räume, Gründer- und Innovationszentren

Die Förderprogramme

ExistenzgründungenSeiten 17 bis 26

Investitionen und BetriebsmittelSeiten 27 bis 60

Technologie, Forschung und EntwicklungSeiten 61 bis 82

Arbeitsmarktpolitische FörderungSeiten 83 bis 94

Beratung und betriebliche WeiterbildungSeiten 95 bis 114

Gewerbegrundstücke und -räume,Gründer- und Innovationszentren

Seiten 115 bis 122

?

Wichtige Fachbegriffe werden im Glossar erläutert (siehe Seiten 126 ff.).

116

Ziel DieBildungbetrieblicherStandortgemeinschaftenfürExis-tenzgründungen bzw. junge Unternehmen im Handwerkund Dienstleistungsbereich sowie im produzierenden Ge-werbe und in den technologieorientierten Branchen solldurch die Bereitstellung bedarfsgerechter, zweckmäßigerundkostengünstigerRäumlichkeitenermöglichtwerden.

DasineinigenZentrenvorhandeneBeratungs-undService-angebot trägtdazubei,dasssichdieUnternehmenzielge-richteterentwickelnkönnen.

Wer Natürliche und juristische Personen, deren Hauptaktivitä-tenvonBerlinalsUnternehmenszentrumausgehenunddiefachlichsowiepersönlichgeeignetsind

Keine abhängigen Tochtergesellschaften von Großunter-nehmen

Voraussetzungen sind ein tragfähiges Unternehmenskon-zept,ökologischvertretbareDienstleistungenoderProduktesowiewirtschaftlicheErfolgs-undWachstumsaussichten.

Die Unternehmensgründung soll vor maximal drei Jahrenerfolgtsein.

Was Die Gründerzentren (GZ) bieten adäquate Räumlichkeitenfür den Unternehmensstart mit entsprechendem Service-undBetreuungsangebotdurchdasZentrumsmanagement.Dazu gehören u. a. zentrale Dienstleistungsangebote wieEmpfangs-, Post- und Telefondienst, aber auch Schreibser-vice, Konferenz- und Getränkeservice. Den Mietern stehenGemeinschaftseinrichtungen wie Konferenzräume und Ko-pierzentralenzurVerfügung.

Die technologieorientierten Gründerzentren bieten zu-dem Kommunikation und Kooperation vor Ort, speziellmit universitären und/oder anwendungsorientierten For-schungseinrichtungen sowie Gemeinschaftsaktivitäten.Das Zentrumsmanagement bietet Unterstützung bei wirt-schaftlichenundtechnischenFragen,beiderDurchführungeiner allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit oder auch bei demAufbau von Kooperationsbeziehungen auf nationaler undzumTeilauchinternationalerEbenean.

Eine besondere Bündelung finden diese Angebote in denInnovationszentren/-parks,dievorallemfürdenAufbauvonzukunftsträchtigenTechnologieschwerpunkteneingerichtetwurden.

Wie Die Mietkonditionen werden stets standortspezifisch fest-gelegt.

DieFörderungergibtsichausdervorteilhaftenMietpreisge-staltung(speziellimHinblickaufdenAusbaustandardunddievorgehalteneInfrastruktur)sowiedemspezifischausge-richtetenUmfeld.

Die Mietdauer in einem GZ unterliegt in der Regel keinenBegrenzungen.

In einem mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe„Ver-besserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) er-richtetenTGZbeträgtdieRegelverweildauerfünf,höchstensachtJahre.WiebeidenGZkanneinDauermietverhältnisamGesamtstandorteingegangenwerden.

Leistungen können individuell in Anspruch genommenwerden.

Für auf einzelne Unternehmen nicht direkt zurechenbareLeistungen kann eine Umlagenpauschale erhoben bzw. imMietzinsberücksichtigtwerden.

WoAnfragenundBewerbungensindandiejeweiligenimNach-folgendenaufgeführtenZentren-Betreiberzurichten.

WeitereInformationenerhaltenSiebeiderSenatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und ForschungMartin-Luther-Straße105,10825BerlinFrau Ilona MallonTelefon: 030/9013-8452E-Mail: [email protected]

Gründer- und Innovationszentren

117Förderprogramme Gewerbegrundstücke und -räume, Gründer- und Innovationszentren

1. � Innovations- und Gründerzentrum des Campus Berlin-BuchThemenschwerpunkte:� Biotechnologie,� Biomedizin� (Entwick-lung� molekularer� Diagnostika� und� Therapien,� klinische� Ent-wicklungen,�Gentechnik,�Bioinformatik),�Nanobiotechnologie,�MedizintechnikLeistungen:�Branchenspezifische�Mietflächen�–�Labore,�Büros�–�zu� günstigen� Konditionen� mit� hoher� Flexibilität.� Räumliche�Nähe�zu�Grundlagen-�und�klinischer�Forschung�sowie�Einrich-tungen�klinischer�Spezial-�und�Maximalversorgung.�Umfang-reiche�Dienstleistungs-,�Infrastruktur-�und�Netzwerkangebote

Betrieb�und�Vermietung:BBB Management GmbH Campus Berlin-BuchRobert-Rössle-Straße�10,�13125�BerlinFrau Dr. Christina QuenselHerr Dr. Ulrich SchellerTelefon:�� 030�/�94�89-25�11Telefax:�� 030�/�94�89-38�12E-Mail:�� [email protected]:��www.bbb-berlin.de

2. Charlottenburger Innovations-Centrum (CHIC)Themenschwerpunkte:�Das�Angebot�richtet�sich�vor�allem�an�Unternehmensgründerinnen�und�Unternehmensgründer�so-wie� junge� innovative� bzw.� kreative� Unternehmen� mit� for-schungsorientierter�Ausrichtung.

Betrieb�und�Vermietung:WISTA-MANAGEMENT GMBHRudower�Chaussee�17,�12489�Berlin

Ansprechpartner�vor�Ort:Marie-Elisabeth-Lüders-Straße�1,�10625�BerlinHerr Lars HansenTelefon:�� 030�/�59�00�83-0Telefax:�� 030�/�59�00�83-1�10E-Mail:�� [email protected]:��www.wista.de/chic

3. European TelematicsFactory (ETF)GSG-Hof�Helmholtzstraße�2–9,�10587�BerlinThemenschwerpunkte:� Telematik,� mobile� und� der� Mobilität�dienende�IT,�Informations-�und�Kommunikationstechnik,�Tele-marketing,�Telemedizin�

Betrieb�und�Vermietung:ORCO Vermietungs- und Services GmbHFranklinstraße�27,�10587�BerlinTelefon:�� 030�/�3�90�93-1�14Telefax:�� 030�/�3�90�93-1�96E-Mail:�� [email protected]:��www.orco-gsg.de

4. Existenzgründerzentrum Technische Dienstleistungen an der HTW Berlin

Themenschwerpunkte:� Technische� Dienstleistungen/Ingenieur-dienstleistungen,�Informatik,�Internetdienste�und�-design,�un-ternehmensnahe� Dienstleistungen,� Unternehmensberatung/Consulting

Betrieb�und�Vermietung:Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin–�EGZ�–�(c/o�Technologietransferstelle)Hönower�Straße�35,�10318�BerlinFrau Dr. Angela HöhleTelefon:�� 030�/�50�19-27�42Telefax:�� 030�/�50�19-48�23�18E-Mail:�� [email protected]:��www.htw-berlin.de/egz

118

5. Gründerzentrum Marzahn-HellersdorfRhinstraße84–88,12681BerlinThemenschwerpunkte:Handwerk,produzierendesGewerbe,Dienstleistungen

BetriebundVermietung:DOBA Vermietung und Service GmbHAlleederKosmonauten33e,12681BerlinFrau Beate Schulze, Herr Gerd ScheibeTelefon: 030/549889-12Telefax: 030/549889-11E-Mail: [email protected] [email protected]:www.doba.de

6. Gründerzentrum GO Panke GmbHHolzhauserStraße177,13509BerlinThemenschwerpunkte: Handwerk, produzierendes Gewerbe,Technik,Handel/Vertrieb,Callcenter-Service,Dienstleistungen,Beratung,Schulung,Vermietungsvermittlung

BetriebundVermietung:Gründerzentrum GO Panke GmbHHolzhauserStraße177,13509BerlinTelefon: 030/47494-100Telefax: 030/47494-199E-Mail: [email protected]:www.gzberlin.de

7. MEDIEN-TECHNOLOGIE-CENTRUMThemenschwerpunkte: Medientechnologie, Medienausstat-tung, Tonstudios, Technologieunternehmen, Existenzgründer.Besonderheiten: Im MTC sind bereits eine Reihe von Schu-lungsunternehmen ansässig. Ferner sind alle notwendigenunternehmensbezogenenDienstleistervertreten(Reinigungs-unternehmen, Steuerberater, Buchhaltungs- und Lohnbüro,Zeitarbeitsfirma).

BetriebundVermietung:MCA Immobilien GmbHMoritz-Seeler-Straße1,12489Berlin-AdlershofHerr Jörn OttmannTelefon: 030/311698610E-Mail: [email protected]:www.mca-berlin.de

8. PHÖNIX Gründerzentrum Am BorsigturmThemenschwerpunkte: Informations- und Kommunikations-technik,Multimedia,Umwelttechnik,Logistik,Verkehrstechnik

BetriebundVermietung:Gewerbepark Am Borsigturm GmbHAmBorsigturm40,13507BerlinTelefon: 030/4303-3519Telefax: 030/4303-3520E-Mail: [email protected]:www.phoenix-gruenderzentrum.de

119Förderprogramme Gewerbegrundstücke und -räume, Gründer- und Innovationszentren

9. Technologie- und GründerZentrum im Innovationspark Wuhlheide (IPW)

BranchenangesiedelterUnternehmen:Werkstofftechnik,Infor-mations- und Kommunikationstechnologien, Biotechnologie/Medizintechnik, Umwelttechnik und -technologien, Optoelek-tronik/Mikrosystemtechnik, Erneuerbare Energien, Mess- undFeingerätetechnik,Bau-undSanierungstechnologien

BetriebundVermietung:IMG Innovationspark Wuhlheide Managementgesellschaft mbHKöpenickerStraße325,12555BerlinFrau Carola ReiblichTelefon: 030/6576-2431Telefax: 030/6576-2799E-Mail: [email protected]:www.ipw-berlin.de

10. Technologie- und Gründerzentrum Spreeknie (TGS)Themenschwerpunkte:Umwelttechnik,Informations-undKom-munikationstechnik,Automatisierungstechnik,Lasertechnik

BetriebundVermietung:SEK Stadtentwicklungsgesellschaft für Berlin-Köpenick GmbHOstendstraße25,12459BerlinHerr Prof. Dr. Dietrich ReiblichTelefon: 030/5304-1000Telefax: 030/5304-1010E-Mail: [email protected]:www.tgs-berlin.de

11. Wissenschafts- und Technologiepark Berlin-Adlershof (WISTA)

Themenschwerpunkte: Photonik und Optik, Mikrosystemeund Materialien, Fotovoltaik und Erneuerbare Energie, Bio-technologieundUmwelt,ITundMedienUmfassendeDienstleistungenfürUnternehmen:Flexibleundtechnisch hoch ausgestattete Büro-/Laboreinheiten, Grün-dungs-undFörderberatung,spezielleServicesfürFirmenausdem Ausland, Projektentwicklung, Einbindung in Fachnetz-werke, Kommunikationsdienste, Internationalisierung, Mes-seteilnahmen,Jobbörse,Konferenz-undVeranstaltungsdienst

BetriebundVermietung:WISTA-MANAGEMENT GMBHBereichTechnologiezentrenHerr Dr. Peer AmbréeRudowerChaussee17,12489BerlinTelefon: 030/6392-2250Telefax: 030/6392-2235E-Mail: [email protected]: www.adlershof.de

Diese Angebote sind für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet.

120

1. Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentrum WeiberWirtschaft

In der WeiberWirtschaft sind Unternehmen aus den unter-schiedlichsten Branchen sowie Frauenvereine und -verbände angesiedelt. Das ökologisch bewirtschaftete Zentrum verfügt über einen Tagungsbereich, eine Kantine und eine Kinder- tagesstätte und beherbergt mehr als 60 Unternehmen in Frauenhand.

Diese Vielfalt unterstützt die Entwicklung branchenübergrei-fender Kontakte und Geschäftsbeziehungen und eröffnet die Möglichkeit eines Brückenschlages zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Einrichtungen. So entstehen optima-le Voraussetzungen für mehr Arbeits- und Lebensqualität.

Eigentümerin:WeiberWirtschaft eGAnklamer Straße 38, 10115 BerlinFrau Dr. Katja von der BeyTelefon: 030 / 44 02 23-0Telefax: 030 / 44 02 23-44E-Mail: [email protected]: www.weiberwirtschaft.de

2. UCW – Unternehmerinnen- und Gründerinnenzentrum in Charlottenburg-WilmersdorfBranchenschwerpunkte: Dienstleistungen, Kreativwirtschaft, Gesundheit, Verbände

Ca. 40 Unternehmerinnen arbeiten in Kooperationen, unter-stützen sich branchenübergreifend und nutzen gemeinsame Serviceeinrichtungen. Ergänzt wird die Mischung durch frau-enpolitische Initiativen und Verbände, die den inhaltlichen Schwerpunkt des Hauses stützen.

Ein Beirat auf Bezirksebene unterstützt das Zentrum ideell, fachlich und politisch. Der Förderverein UCW e. V. setzt sich aus Unternehmerinnen des Hauses zusammen und vertritt die In-teressen der Ansässigen.

Das Zentrum ist zentral gelegen, befindet sich in Nachbar-schaft eines Atelierhauses für internationale Künstler und bietet auf einer Fläche von ca. 5.000 m2 kleine, mittlere und große Büros sowie einen Konferenzraum und einen Turnsaal zur freien Anmietung.

Betrieb und Vermietung:UCW – Unternehmerinnen- und Gründerinnenzentrum in Charlottenburg-WilmersdorfSigmaringer Straße 1, 10713 BerlinGeschäftsstelle: 4. OG, Raum 411Telefon (AB) und Telefax: 030 / 86 31 31 83Sprechstunde: nach VereinbarungE-Mail: [email protected]: www.ucw-berlin.de

3. Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentrum Steglitz-Zehlendorf (GUZSZ)

Die Hauptziele der Genossenschaft sind die Unterstützung von Frauen in unternehmerischen Belangen und die Stärkung weiblicher Wirtschaftskraft im Bezirk Steglitz-Zehlendorf so-wie die Etablierung eines Gründerinnen- und Unternehme-rinnenzentrums.

Die GUZSZ eG führt sowohl gemeinsam mit ihren Koope-rationspartnerInnen als auch in eigener Regie regelmäßig Netzwerkveranstaltungen mit inhaltlichem Input durch. Seit Oktober 2015 können Gründerinnen und Unternehmerinnen Geschäftsräume bzw. Co-Working-Arbeitsplätze mieten.

Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentrum Steglitz-Zehlendorf e.G.im Gewerbehof „Goerzwerk“Goerzallee 299, 14167 BerlinTelefon: 030 / 80 10 86 64E-Mail: [email protected]: www.guzsz.de

Gründerinnenzentren

Diese Angebote sind für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet.

121Förderprogramme Gewerbegrundstücke und -räume, Gründer- und Innovationszentren

Gewerbesiedlungs-Gesellschaft mbH

ZielAngebot von hochwertigen und günstigen kleinen Büro- undGewerbeflächenbishinzurflexiblenMultifunktionsflächebiszu10.000m2,stadtweitinganzBerlin,ergänztdurcheineViel-zahl von Unternehmerservices. An ausgewählten StandortenExpansionmöglich.

Wer SiebietetFlächenfür:

Existenzgründerinnenund-gründer IT-Firmen Kreativagenturen Online-Agenturen Handwerksbetriebe KlassischeDienstleistungsunternehmen Handelsunternehmen Hightech-Unternehmen,Ingenieurbüros Industrie-/Produktionsbetriebe

Was DieVorteile:

PreiswerteundmoderneBüro-undGewerbeflächeninganzBerlin

Fabriketagen,AteliersundLofts FlexibleProduktionsflächen HochwertigeMultifunktionsflächen GroßzügigeLagerundHallen IndividuelleRaumaufteilungenmöglich SchnelleErreichbarkeitderObjektedurchguteLage GSG-HausmeistervorOrt KeineMaklergebühren

DieseRahmenbedingungenwerdenergänztdurch: Glasfaser-Hofnetz der GSG, d. h. Highspeed-Internetanbin-dung, hohe Bandbreiten sowie weitere Zusatzdienste zugünstigenKonditionenauchfürjungeUnternehmen

Veranstaltungs-undKonferenzräume ServicecentermitBürodiensten GSG-Bonuscard (Großkundenrabatte und Vorzugskonditio-nenfürDienstleistungenundBürobedarf)

FörderungundEinbindunginKontaktnetzwerke RegelmäßigeInformationenfürMieterzuWirtschaftsförde-rungundFinanzierungen

KostenloseInformationsveranstaltungenfürdenUnterneh-mensalltag

RegelmäßigeInformationen/Newsletterfürkleineundmit-telständischeUnternehmenunter

www.gsg.de/de/aktuelles/hofkurier

Spezielle Angebote für Existenzgründerinnen und -gründer SonderkonditionenfürStart-ups Indeneconoparks BerlingibtesausgewählteFlächenfürneugegründeteUnternehmenab1EUR/m2Nettokaltmiete.

DasAngebotgiltfürjungeFirmen,diekurzvorderGründungstehenoderdiesichgeradegegründethaben.

InteressierteGründerinnenundGründererfahrenmehrbei:Frau Patricia JaenischunterTelefon: 030/440123120oderE-Mail: [email protected]

Wie InteressentenrichtenihreAnfragetelefonischoderperMailandieGSGBerlin.DarüberhinausbietendieWebseitenderGSGBerlindieMöglichkeit,aktuelleAngeboteabzurufenodereineSuchanfrageandasVermietungsmanagementzusenden.

Wo Gewerbesiedlungs-Gesellschaft mbH (GSG)Franklinstraße27,10587BerlinTelefon: 030/39093-0Telefax: 030/39093-199E-Mail: [email protected]: www.gsg.de

Vermietung:Wertpunkt Real Estate Experts GmbHEinUnternehmenderGSGFranklinstraße27,10587BerlinTelefon: 030/440123022Telefax: 030/39093-196E-Mail: [email protected]:www.gsg.de www.econoparks.de

GSG Berlin

Dieses Angebot ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet.

122

ZielFörderung der Ansiedlung bzw. Erweiterung von Unterneh-menauflandeseigenenGewerbeflächen

WerUnternehmen des produzierenden und verarbeitenden Ge-werbes sowie produktionsorientierte Dienstleistungsunter-nehmen mit Flächenbedarf für ein wirtschaftspolitisch be-deutendesInvestitionsvorhaben

WasDirektvergabe von landeseigenen Grundstücken zum Ver-kehrswert durch die BIM Berliner ImmobilienmanagementGmbH bzw. durch den jeweiligen Bezirk vorbehaltlich einerEinzelfallprüfung

WieFormloser Antrag mit Kurzbeschreibung des GrundstücksundDarstellungdesgeplantenInvestitionsvorhabensandieSenatsverwaltungfürWirtschaft,TechnologieundForschung–IVA2–Liegenschaften

WoSenatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und ForschungReferatIVA–Liegenschaften,ZukunftsorteMartin-Luther-Straße105,10825BerlinFrau Monika KochanskiTelefon: 030/9013-7497/-7485Telefax: 030/9013-8253E-Mail: [email protected]:www.berlin.de/sen/wtf

Landeseigene Gewerbegrundstücke – Verkauf oder Erbbaurecht

123Anhang

Förderung durch die Europäischen Struktur- 124und Investitionsfonds in Berlin

Glossar – Erläuterung der wichtigsten Fachbegriffe 126

Adressen 129

Register 136

Impressum 138

Anhang / Adressen

124

Strukturfonds 2014–2020Am 01.01.2014 hat die Förderperiode 2014–2020 begonnen, in der Berlin rund 850 Mio. EUR, davon 635,213 Mio. EUR Förder-mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie 215,089 Mio. EUR aus dem Europäischen Sozial-fonds (ESF), erhält. Das Mittelvolumen ist im Vergleich zur vergangenen Förderperiode geringer, weil sich die Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation in Deutschland im EU-weiten Vergleich deutlich verbessert hat.

Einsatzfelder der FörderungDer EFRE ist das wichtigste Instrument der Regionalförderung der EU. Er trägt zu den Maßnahmen bei, die den wirtschaftli-chen und sozialen Zusammenhalt der Europäischen Gemein-schaft durch Ausgleich der regionalen Ungleichgewichte stärken.

Die EFRE-Mittel werden in Berlin in bedeutendem Maße für die Förderung von Innovationen eingesetzt. Für Forschung, Entwicklung und die Markteinführung neuer Produkte und Lösungen, aber auch die Stärkung hochinnovativer Unter-nehmen sind fast 50 % der EFRE-Mittel vorgesehen. Darüber hinaus werden kleine und mittlere Unternehmen in ihrer Investitionstätigkeit sowie Gründerinnen und Gründer unter-stützt. Um die anspruchsvollen energie- und klimapolitischen Ziele des Landes zu erreichen, werden die Berliner Unterneh-men von der Förderung von Investitionen in energiesparende Technologien, in die Nutzung erneuerbarer Energien oder bei der Umstellung von Produktionsprozessen profitieren.

Der ESF ist das wichtigste Instrument der EU zur Förderung der Beschäftigung in Europa. Er verbessert den Zugang zu besseren Arbeitsplätzen, bietet Qualifizierung und unterstützt die soziale Integration.

Die Mittel aus dem ESF werden überwiegend eingesetzt, um den Zugang zur Beschäftigung für Arbeitssuchende und Nichterwerbstätige zu erleichtern und die Mobilität der Arbeitskräfte auszubauen. In Berlin werden damit insbe-sondere die erreichten Beschäftigungserfolge gefestigt und weiter ausgebaut. Ziel ist es, angesichts der demografischen Entwicklung alle Potenziale für die Gewinnung von Fach-kräften auszuschöpfen.

Operationelle Programme 2014–2020Detaillierte Informationen über die Operationellen Pro-gramme des EFRE und ESF in Berlin in der Förderperiode 2014 bis 2020 sowie über die Projektauswahlkriterien für aus beiden Fonds geförderte Aktionen finden Sie hier: www.berlin.de/strukturfonds.

Die Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ)/INTERREG 2014–2020Berlin profitiert zusätzlich von der Förderung im Rahmen der „Europäischen Territorialen Zusammenarbeit“ (INTERREG), d. h. von der durch den EFRE finanzierten Zusammenarbeit zwischen Partnern aus verschiedenen Ländern der Euro-päischen Union sowie aus Drittstaaten.

Grenzübergreifende Zusammenarbeit – INTERREG V A:Gefördert wird die grenzübergreifende Zusammenarbeit unmittelbar benachbarter Gebiete, um die Grenzregionen wirtschaftlich und sozial nachhaltig zu stärken. Im Rah-men von INTERREG V A werden Regionen im unmittelbaren deutsch-polnischen Grenzraum in Brandenburg, Mecklen-burg-Vorpommern und Sachsen sowie in den westpolni-schen Partnerregionen unterstützt. Berliner Akteure kön-nen grundsätzlich nicht an grenzüberschreitenden INTER-REG-V-A-Projekten partizipieren, jedoch von der soge-nannten 20 %-Flexibilitätsmöglichkeit der INTERREG-V-A-Programme Brandenburg-Polen profitieren. Die 20 %-Flexi-bilitätsregel ermöglicht die Finanzierung von einem im Projekt involvierten Partner außerhalb des Kooperations-raums mit insgesamt bis zu 20 % des EFRE-Projekt-budgets. Des Weiteren ist eine Teilnahme von Berliner Projektpartnern über eine Förderung aus dem Ziel „Inves-titionen in Wachstum und Beschäftigung“ im Rahmendes EFRE-Förderprogramms „Programm für Internationali-sierung“ (siehe S. 55) in 2014–2020 möglich.

Transnationale Zusammenarbeit – INTERREG V B:Die „Transnationale Zusammenarbeit” basiert auf einer Aufteilung der EU in 14 staatenübergreifende Kooperations-räume. Diese umfassen jeweils mehrere EU-Länder, die ein gemeinsames Interesse an der Umsetzung spezifischer regio-naler Zukunftsaufgaben haben. Berlin (und Brandenburg) ist in zwei dieser INTERREG-Programmräume der transnationalen Zusammenarbeit vertreten und damit antragsberechtigt: im mitteleuropäischen Raum (Central Europe/CENTRAL) sowie im Ostseeraum (Baltic Sea Region/BSR).

Das INTERREG-Programm für den Ostseeraum (BSR) orientiert sich an folgenden vier Förderschwerpunkten (Prioritäten):

Priorität 1: Innovation mit den Themen intelligente Spe-zialisierung, Zusammenarbeit von Forschungs- und Inno-vationsträgern, soziale Innovation

Priorität 2: Effizienter Umgang mit natürlichen Ressourcen mit den Schwerpunktthemen Erneuerbare Energien, Ener-gieeffizienz, Bekämpfung der Verschmutzung der Ostsee und ressourceneffizientes „Blaues Wachstum“

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Förderung durch die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds in Berlin

Europäischer Sozialfonds

125Anhang Förderung durch die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds in Berlin

Priorität 3: Nachhaltiger Transport u. a. mit den Themenbessere Verknüpfung von Verkehrsknotenpunkten, um-weltfreundliche, sichere und kohlenstoffarme Trans-portsysteme,AusbauvonnachhaltigerurbanerMobilität,BekämpfungvonUmweltschädendurchdieSchifffahrt

Priorität 4: Institutionelle Kapazitäten für makroregionale Kooperation(insb.EU-Ostseestrategie)mitderFortsetzungderSeed-Money-FörderungfürProjektanbahnungensowieder Unterstützung der Priority Area Coordinators undHorizontalActionCoordinator(PACundHACs)

FürdenOstsee-ProgrammraumsteheninderEU-Finanzperi-ode2014–2020EFRE-MittelinHöhevonca.263Mio.EURzurVerfügung.

DasINTERREG-Programmfürdenmitteleuropäischen Raum(CENTRAL)orientiertsichandenFörderschwerpunkten:

Priorität 1: Forschung, Technologische Entwicklung und Innovation, insbesondere Förderung von Unternehmens-investitionen in Forschung und Innovation, Synergienbil-dungzwischenUnternehmen,FuE-ZentrenunddemHoch-schulwesen

Priorität 2: Kohlenstoffarme Wirtschaft mit dem FokusaufEnergieeffizienz,ErneuerbareEnergieninöffentlichenInfrastrukturen, Gebäuden und Ausbau von nachhaltigerurbanerMobilität

Priorität 3: Umweltschutz und Ressourceneffizienz. Diesumfasst Erhaltung, Schutz, Förderung und Entwicklungdes kulturellen und natürlichen Erbes, die VerbesserungderurbanenUmwelt,UmweltmanagementinstädtischenGebieten,Luftverschmutzung.

Priorität 4: Nachhaltiger Transport mit der Förderungregionaler Mobilität, umweltfreundliche und kohlenstoff-armeVerkehrssysteme(inkl.Flüsse,Seen,Häfenundmulti-modaleVerbindungen)

Für den mitteleuropäischen Programmraum stehen in derEU-Finanzperiode2014–2020EFRE-MittelinHöhevoninsge-samtca.246Mio.EURzurVerfügung.

Das europaweite Programm INTERREG EUROPE (ehemalsINTERREGIVC)siehtvor,indenThemenfeldern

Forschung,technologischeEntwicklungundInnovation, WettbewerbsfähigkeitvonKMU, CO2-armeWirtschaftsowie UmweltundRessourceneffizienz

mithilfevonKooperationsprojekten(„InterregionalCoopera-tion Projects“) und Lernplattformen („Policy Learning Plat-forms“) Beiträge zur Verbesserung der Regionalpolitik zuleisten. Dabei sollen insbesondere die Operationellen Pro-gramme des Ziels „Investitionen in Wachstum und Be-schäftigung“,aberauchProgrammederEuropäischenTerri-torialenZusammenarbeitadressiertwerden.Organisationen

ausallenEU-RegionensowieNorwegenundderSchweiz,dieanderPolitikgestaltungund-umsetzungimBereichdervierobenerwähntenThemenbeteiligtsind,könnenvondiesemProgramm profitieren (nationale, regionale oder lokaleBehörden;andere InstitutionendesöffentlichenRechts,z.B.Universitäten,AgenturenfürRegionalentwicklung,Akteure,diedieWirtschaftunterstützenusw.).

Das INTERREG EUROPE-Programm verfügt für den Zeitraum2014–2020übereinEFRE-BudgetinHöhevonca.359Mio.EUR.Grundsätzlich folgt die Bewilligung von INTERREG-Projekt-anträgen in allen Programmausrichtungen dem Prinzipdes Wettbewerbs auf der Grundlage regelmäßiger „Calls“(AufforderungenzurEinreichungvonProjektvorschlägen).

Weitere InformationenfindenSieunter:http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/europa-und-internationales/europaeische-wirtschaftspolitik-und-regionale-zusammenarbeit/europaeische-territoriale-zusammenarbeit-etz-interreg/artikel.60717.php

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier:www.berlin.de/strukturfondswww.interreg.de

Ansprechpartnerinnen und AnsprechpartnerSenatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und ForschungEuropäischeStrukturfondsförderungHerr Pierre TriantaphyllidesTelefon: 030/9013-8334E-Mail: [email protected]

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und ForschungEFRE-FondsverwaltungFrau Helga AbendrothTelefon: 030/9013-8161E-Mail: [email protected]

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und ForschungESF-FondsverwaltungHerr Dr. Klaus-Peter SchmidtTelefon: 030/9013-8322E-Mail: [email protected]

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und ForschungEuropäischeTerritorialeZusammenarbeit/INTERREGIVC–InterregionaleZusammenarbeitFrau Anja BorkTelefon: 030/9013-8212E-Mail: [email protected]

Internet: www.berlin.de/strukturfonds

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BeihilfenBeihilfen sind wirtschaftliche Vorteile zulasten staatlicher bzw. dem Staat zuzurechnender Haushalte, die einem be-stimmten Unternehmen oder einer Gruppe von Unterneh-men beispielsweise in Form von zinsgünstigen Darlehen oder Zuschüssen zur Finanzierung eines Vorhabens ge-währt werden (siehe „De-minimis“). Der prozentuale Anteil von Beihilfen an der Gesamtfinanzierung ist in der Regel nach oben begrenzt (Beihilfehöchstintensität).

Beteiligung/Stille BeteiligungVon einer Beteiligungs ge sell schaft, einem Unternehmen oder einer Privatperson werden Kapitalanteile gehalten, die im Handelsregister erfasst werden. Das Beteiligungskapital wird dem Eigenkapital zugerechnet. Gewinnbeteiligung, Mitsprache- und Kontrollrechte regelt der Gesellschaftsver-trag. Bei einer stillen Beteiligung leistet der Kapitalgeber eine Einlage in das Vermögen, verzichtet aber weitgehend auf Mitsprache- und Kontrollrechte. Unabhängig vom Erfolg des Unternehmens ist gegenüber dem Beteiligungsgeber in der Regel ein turnusmäßig fälliges Festentgelt zu leisten. Die Beteiligungen sind häufig zeitlich befristet und die Aus-stiegskonditionen – Rückkauf oder Verkauf der Beteiligung an Dritte – werden bereits bei Vertrags ab schluss geregelt.

Bürgschaft/LandesbürgschaftDie Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtendes Vertragsver-hältnis, durch das sich ein Bürge gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Darle-hensnehmers einzustehen. Mit den Bürgschaftsprogram-men sollen Gründerinnen, Gründern und Unternehmen die Wege erleichtert werden, bei fehlenden oder ungenü-genden Sicherheiten eine Bankfinanzierung für ihr Vorha-ben zu erhalten. In der Regel wird jedoch vom Darlehens-nehmer, d. h. von der/dem Gründerin/Gründer bzw. der/dem geschäftsführenden Gesellschafterin/Gesellschafter, eine selbstschuldnerische Bürgschaft über die gesamte Darlehenshöhe erwartet. Die Bürgschaftsbanken zeichnen in der Regel sogenannte Ausfallbürgschaften, die erst nach Verwertung aller Sicherheiten und gegebenenfalls nach vergeblicher Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners zur Zahlung fällig werden.

Darlehen/Zinsvergünstigte DarlehenDas Darlehen ist ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis, durch das die Darlehensnehmerin bzw. der Darlehensneh-mer Geld zur mittel- bis langfristigen Finanzierung seiner Vorhaben in einer Summe oder in Tranchen zur Verfügung gestellt bekommt und sich wiederum verpflichtet, den ge-schuldeten Zins sowie bei Fälligkeit den Geldbetrag zurück-zuzahlen. Darlehen aus den Förderprogrammen sind meist gekoppelt an einen subventionierten Zinssatz und gewäh-ren häufig eine längerfristige tilgungsfreie Zeit.

De-minimisStaatliche Beihilfen an Unternehmen können den Wett-bewerb verfälschen (s. a. „Beihilfen“). In der Europäischen Union sind jedoch prinzipiell alle wettbewerbsverfäl-schenden staatlichen Subventionen an bestimmte Unter-nehmen oder Produktionszweige verboten, soweit sie den zwischenstaatlichen Handel innerhalb der Europäischen Union beeinträchtigen. Eine weitverbreitete Ausnahme vom allgemeinen Beihilfenverbot stellt die allgemeine De-minimis-Regel (s. a. Verordnung [EU] Nr. 1407/2013, Amts-blatt der Europäischen Union L 352 vom 24.12.2013) dar, die Beihilfen dann erlaubt, wenn sie dem Wert nach unterhalb einer bestimmten Bagatellgrenze liegen, die sich jedoch nicht nur auf das antragstellende Unternehmen, sondern auch auf alle verbundenen Unternehmen bezieht. Die Eu-ropäische Kommission geht dabei davon aus, dass solche als „De-minimis-Beihilfe“ ausgereichten Subventionen keine spürbaren Auswirkungen auf den Handel und den Wett-bewerb zwischen den Mitgliedstaaten haben. Auf dieser Basis kann eine finanzielle Begünstigung vom Staat bzw. von staatlichen Stellen Unternehmen bzw. einer Unterneh-mensgruppe gewährt werden, ohne dass diese Beihilfe bei der Europäischen Kommission zuvor angemeldet oder von ihr genehmigt werden muss, sofern sie innerhalb des lau-fenden Jahres und der beiden vorangegangenen Jahre den Wert von insgesamt 200 TEUR nicht übersteigt. Für Unter-nehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs beträgt diese Grenze 100 TEUR, wobei diesen für den Erwerb von Fahrzeugen des Straßengüterverkehrs überhaupt keine De-minimis-Beihilfen gewährt werden dürfen. Bei Zuschüssen wird der gesamte Betrag auf den genannten Schwellenwert angerechnet. Bei anderen Finanzierungsinstrumenten (z. B. zinsgünstige Darlehen, Bürgschaften) wird der Vorteil (Sub-ventionswert) rechnerisch ermittelt. Für die Gewährung ei-ner De-minimis-Beihilfe darf sich das Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren befinden oder die Voraussetzun-gen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger erfüllen. Großunternehmen (s. a. „KMU“) müssen, wenn es sich bei der De-minimis-Beihilfe um ein Darlehen oder eine Bürgschaft handelt, zudem ein Rating von mindestens B- aufweisen.

Neben diesen Vorschriften für allgemeine De-minimis-Bei-hilfen gibt es noch spezifische Regelungen für den Agrarbe-reich, Erzeugnisse der Aquakultur und sog. Dienstleistun-gen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse, die in Berlin jedoch wenig praxisrelevant sind.

Glossar

127Anhang Glossar

ERPDas European Recovery Program wurde als der „Marshall-Plan“ zum Wiederaufbau in der Nachkriegszeit bekannt. Heute dient das ERP-Sondervermögen vor allem der Re-finanzie rung von zinsgünstigen Darlehen.

Freie BerufeAls freiberuflich gelten die selbstständigen wissenschaft-lichen, künstlerischen und schriftstellerischen, un ter rich-tenden oder erziehenden Tätigkeiten. Ebenso freiberuflich ist die persönliche Dienstleistung höherer Art, die eine hö-he re Bildung (Fach hoch schul- oder Hochschulabschluss) erfordert. Angehörige freier Be rufe benötigen keine Gewer-beanmeldung. Es gelten aber Zu las sungsvoraussetzungen für einige freie Berufe, die eine persönliche Dienstleistung erbringen, z. B. Architektinnen und Architekten sowie Steu-erberaterinnen und Steuerberater.

KMUDie EU-Kommission hat seit dem 1.1.2005 eine Definition für kleine und mittlere Unternehmen eingeführt. Die Einhal-tung dieses sogenannten KMU-Kriteriums ist eine wichtige Voraussetzung in vielen Förderprogrammen. Kleinstunter-nehmen sind Unternehmen, die weniger als zehn Beschäf-tigte und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsum-me von höchstens 2 Mio. EUR haben. Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 50 Beschäftigte und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR haben. Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahres-bilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR haben. Die genaue Vorgehensweise bei der Ermittlung des KMU-Status hängt davon ab, ob Unternehmensverflechtungen bestehen. Dabei sind sowohl Beteiligungen, die das antragstellende Unter-nehmen hält, als auch Beteiligungen anderer Unternehmen an dem antragstellenden Unternehmen zu berücksichtigen.

KombinierbarkeitEs ist grundsätzlich möglich und gewünscht, Fördermittel verschiedener Programme zu kombinieren. Voraussetzung hierfür ist, dass die von der EU definierten Förderhöchstsät-ze (s. a. Beihilfen) nicht überschritten werden. Einzelne För-derprogramme können allerdings nicht miteinander kom-biniert werden (Kumulationsverbot).

Mezzanine-KapitalMezzanine-Kapital oder Mezzanine-Finanzierungen sind Fi-nanzierungsformen, die in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zwischen Eigenkapital (sog. Equity Mezzanine) und Fremdkapital (Debt Mezzanine) stehen können. Equity Mez-zanine kann z. B. in Form von Genussrechten, Genussscheinen oder stillen Beteiligungen gegeben werden. Denkbar sind auch Wandel- und Optionsanleihen. Debt Mezzanine ist in der Regel bilanziell als Verbindlichkeit zu erfassen. Sobald ein Rangrück-tritt mit dem Darlehen oder der stillen Beteiligung verbunden ist, entsteht der Eigenkapitalcharakter. Im Einzelfall hängt die Finanzierungsform jedoch von der vertraglichen Konstruktion insgesamt ab. Sie entscheidet darüber, ob es sich um Fremd-kapital oder zumindest wirtschaftliches Eigenkapital handelt. Insgesamt soll Mezzanine-Kapital als „hybrides Kapital“ jedoch zur Verbesserung der Finanzierungs- und Bilanzstruktur bei-tragen und damit den klassischen Kreditspielraum erweitern oder aber komplexe Projektfinanzierungen überhaupt erst er-möglichen. Je stärker das Mezzanine-Produkt Eigenkapitalcha-rakter bekommt oder aber zumindest deutlich höhere Risiken trägt als ein echter Fremdkapitalgeber, umso höher werden die Verzinsung und damit der Renditeanspruch des Mezza- nine-Gebers ausfallen. Ebenso wird der Mezzanine-Geber auch mehr Rechte, ähnlich den Eigenkapitalgebern (Mitwirkungs- und Mitentscheidungsrechte auf gesellschaftsrechtlicher Ebene), verlangen. Als Mezzanine-Geber sind ursprünglich vor allem Private-Equity-Gesellschaften aufgetreten, heute sind es hingegen immer häufiger spezielle Mezzanine-Fonds oder auch Banken selbst. Grundsätzlich sind die Anforderungen an die Beurteilung eines Mezzanine-Nehmers vergleichbar mit den Anforderungen, die jeder Eigenkapitalinvestor an ein Unternehmen stellt. Businessplan, überzeugendes Geschäfts-modell, überdurchschnittliche Wachstumschancen und aus-reichende Cashflows sind nur einige wichtige Themen. Die Ausgestaltungsmöglichkeiten von Mezzanine-Finanzierun-gen sind hinsichtlich der Laufzeiten und sonstigen Konditio-nen flexibel. Vom Grundsatz her kann alles, was wirtschaftlich sinnvoll und gewollt ist, auch vertraglich umgesetzt werden.

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Die gesetzlichen Anforderungen sind deutlich geringer als bei-spielsweise beim Eingehen offener Beteiligungen. Bei der ver-traglichen Gestaltung sind es vor allem die Kündigungsmög-lichkeiten, Verzinsungs-, Gewinn- und Verlustregelungen oder die Rückzahlungsmodalitäten, die darüber entscheiden, ob das investierte Kapital haftungs- und steuerrechtlich gesehen als Eigen- oder Fremdkapital zu betrachten sein wird. In der internationalen Rechnungslegung, gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS), erfolgt die Zuordnung zu Eigen- oder Fremdkapital aufgrund der tatsächlichen Ver-tragsgestaltung. Tendenziell erfolgt aber eher eine Zuordnung zum Fremdkapital. Zudem unterliegen verbriefte, an der Börse handelbare Wertpapiere, wie z. B. Genussscheine, der Prospekt-haftung und der Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

SubventionswertDer Subventionswert ist die geldwerte Summe der Vergüns-tigungen, die ein Unternehmen aufgrund verschiedener Förderungen und Zuwendungen über einen bestimmten Zeitraum erhält (siehe „De-minimis“). Bei einem Zuschuss entspricht der Subventionswert der Höhe des Zuschusses. Wird ein zinsvergünstigtes Darlehen gewährt, so errechnet sich der Subventionswert aus der Differenz zwischen dem üblichen Marktzinssatz (Referenzzinssatz der Europäischen Kommission) und dem Effektivzinssatz des gewährten Dar-lehens.

Unternehmen in SchwierigkeitenStaatliche Unterstützungen (s. a. „Beihilfen“) von Unterneh-men, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, rufen viel gravierendere Wettbewerbsverzerrungen hervor als die Unterstützung gesunder Unternehmen. Daher ist die För-derung von „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (UiS) in der Regel ausgeschlossen. KMUs und Großunternehmen sind stets als UiS zu qualifizieren, wenn die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt sind oder mehr als die Hälfte der buchmäßigen Eigenmittel bei Perso-nengesellschaften bzw. des Grund-/Stammkapitals bei Ka-pitalgesellschaften aufgezehrt worden sind. Eine Besonder-heit gilt für junge KMU bis drei Jahre nach Aufnahme der

Geschäftstätigkeit, bei denen finanzielle Schwierigkeiten in der Anfangsphase durchaus vorkommen können. Sie sind daher nicht als UiS zu qualifizieren, sofern nicht die Voraus-setzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ge-geben sind. Für Großunternehmen gilt dagegen zusätzlich, dass sie auch dann als UiS gelten, sofern in den beiden ver-gangenen Jahren der buchwertbasierte Verschuldungsgrad mehr als 7,5 beträgt und das Verhältnis EBITDA zu den Zin-saufwendungen weniger als 1,0 beträgt. In Berlin können UiS ausschließlich im Rahmen des Programms „Liquiditäts-hilfen BERLIN“ unter strengen Voraussetzungen unterstützt werden. Solange eine in diesem Rahmen gewährte Maßnah-me andauert, gilt das davon profitierende Unternehmen als UiS, sodass es während dieser Zeit keine anderen Förderpro-gramme nutzen kann.

Zuschuss, bedingt rückzahlbarerBei bestimmten, besonders förderungswürdigen Vorhaben kann deren Finanzierung durch die anteilige Gewährung eines unmittelbar an das Vorhaben – an die beantragten Investitionen oder Betriebsmittel/Arbeitsentgelte – gebun-denen Zuschusses gefördert werden. Anders als bei Dar-lehen wird ein Zuschuss nicht verzinst und muss nicht zurückgezahlt werden. Voraussetzung dafür ist die nach-gewiesene zweckgebundene Verwendung der Mittel und die Einhaltung sämtlicher mit der Bewilligung beschiede-nen Auflagen. Ein bedingt rückzahlbarer Zuschuss kann bei Vorhaben gewährt werden, deren Finanzierung bei einem durchschnittlichen oder geringen Erfolg eine Unterdeckung aufweist. Wird jedoch bei der Verwertung diese Unterde-ckungsgrenze überschritten, so ist der Zuschussbetrag oder ein entsprechender Anteil des Zuschussbetrages zurückzu-erstatten.

129Anhang Adressen

Agenturen für Arbeit Berlin-Mitte, Charlottenstraße 87–90, 10969 BerlinBerlin-Nord, Königin-Elisabeth-Straße 49, 14059 BerlinBerlin-Süd, Sonnenallee 282, 12057 BerlinTelefon: 0 18 01 / 66 44 66 (nur Arbeitgeber) 0 18 01 / 55 51 11 (nur Arbeitnehmer)(Es fallen Gebühren von 3,9 Cent/Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom an. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen gelten davon abweichende Preise.)Internet: www.arbeitsagentur.de

Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH Ludwig Erhard HausFasanenstraße 85, 10623 Berlin Telefon: 030 / 4 63 02-5 00 E-Mail: [email protected] Internet: www.berlin-partner.de und www.businesslocationcenter.de

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von BerlinOtto-Suhr-Allee 100, 10585 BerlinTelefon: 030 / 9 02 91-0E-Mail: [email protected]: www. wirtschaftsfoerderung.charlottenburg- wilmersdorf.de

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von BerlinFrankfurter Allee 35–37, 10247 BerlinTelefon: 030 / 9 02 98-0E-Mail: [email protected]: www.wirtschaftsfoerderung- friedrichshain-kreuzberg.de

Bezirksamt Lichtenberg von BerlinMöllendorffstraße 6, 10367 BerlinTelefon: 030 / 9 02 96-0E-Mail: [email protected] Internet: www.berlin.de/ba-lichtenberg/wirtschaft

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von BerlinAlice-Salomon-Platz 3, 12591 BerlinTelefon: 030 / 9 02 93-0E-Mail: [email protected]: www.wirtschaftsfoerderung-mh.de www.berlin-eastside.de

Bezirksamt Mitte von Berlin13341 Berlin (Postanschrift)Telefon: 030 / 90 18-3 43 72E-Mail: [email protected]: www.berlin.de/ba-mitte/wirtschaftsfoerderung

Bezirksamt Neukölln von BerlinKarl-Marx-Straße 83, 12040 BerlinTelefon: 030 / 9 02 39-0E-Mail: [email protected]: www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und- verwaltung/service-und-organisationseinheiten/ wirtschaftsfoerderung

Bezirksamt Pankow von BerlinFröbelstraße 17, 10405 Berlin, Haus 6Telefon: 030 / 9 02 95-0 E-Mail: [email protected] Internet: www.berlin.de/pankow und www.pankow-wirtschaft.de

Bezirksamt Reinickendorf von BerlinEichborndamm 215–239, 13437 BerlinTelefon: 030 / 9 02 94-56 70E-Mail: [email protected]: www.berlin.de/ba-reinickendorf/service/ wirtschaft/wirtschaftsfoerderung

Bezirksamt Spandau von BerlinCarl-Schurz-Straße 2–6, 13578 BerlinTelefon: 030 / 9 02 79-0E-Mail: [email protected]: www.spandauer-wirtschaft.de

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin14160 Berlin (Postanschrift)Martin-Buber-Straße 2, 14163 Berlin (Büro)Telefon: 030 / 9 02 99-0E-Mail: [email protected]: www.steglitz-zehlendorf.de/wirtschaftsfoerderung

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von BerlinJohn-F.-Kennedy-Platz, 10825 BerlinTelefon: 030 / 9 02 77-0E-Mail: [email protected]: www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/ wirtschaftsfoerderung

Bezirksamt Treptow-Köpenick von BerlinRathaus Köpenick, Alt-Köpenick 21, 12555 BerlinTelefon: 030 / 9 02 97-0E-Mail: [email protected]: www.berlin.de/wifoe-tk

Institutionen und öffentliche Einrichtungen

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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Kapelle-Ufer 1, 10117 BerlinPostanschrift 11055 Berlin Telefon: 030 / 18 57-0E-Mail: [email protected]: www.bmbf.de

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)Scharnhorststraße 34–37, 10115 BerlinInfotelefon: 030 / 1 86 15-0 E-Mail: [email protected]: www.bmwi.de

Enterprise Europe Network in der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH Ludwig Erhard HausFasanenstraße 85, 10623 BerlinTelefon: 030 / 4 63 02-5 91 E-Mail: [email protected]: www.eu-service-bb.de und www.berlin-partner.de

Handwerkskammer BerlinBlücherstraße 68, 10961 BerlinTelefon: 030 / 2 59 03-01E-Mail: [email protected]: www.hwk-berlin.de

Industrie- und Handelskammer BerlinLudwig Erhard HausFasanenstraße 85, 10623 Berlin IHK Service Center Telefon: 030 / 3 15 10-0E-Mail: [email protected]: www. ihk-berlin.de

Landesamt für Gesundheit und SozialesIntegrationsamtTurmstraße 21, 10559 BerlinTelefon: 030 / 9 02 29-00E-Mail: [email protected]: www.integrationsaemter.de www.lageso.berlin.de

Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Oranienstraße 106, 10969 BerlinTelefon: 030 / 90 28-0E-Mail: [email protected]: www.berlin.de/sen/aif

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und UmweltWürttembergische Straße 6, 10707 BerlinTelefon: 030 / 9 01 39-30 00E-Mail: [email protected]: www.stadtentwicklung.berlin.de

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und ForschungMartin-Luther-Straße 105, 10825 BerlinTelefon: 030 / 90 13-0E-Mail: [email protected]: www.berlin.de/sen/wirtschaftEinheitlicher Ansprechpartner für Dienstleistungsunternehmen:Telefon: 030 / 90 13-75 55E-Mail: [email protected]: www.ea.berlin.de

131Anhang Adressen

Allgemeine Beratungsstellen ABG Arbeit in Berlin GmbHRungestraße 19, 10179 Berlin und Kronenstraße 6, 10117 Berlin Telefon: 030 / 27 87 33 69E-Mail: [email protected]: www.arbeit-in-berlin.eu

BBB BÜRGSCHAFTSBANK zu Berlin-Brandenburg GmbH Schillstraße 9, 10785 Berlin Telefon: 030 / 31 10 04-0E-Mail: [email protected] Internet: www.buergschaftsbank-berlin.de

bbw Bildungswerk der Wirtschaft in Berlin und Brandenburg e. V. Am Schillertheater 2, 10625 BerlinGründungsberatung Telefon: 030 / 3 10 05-0E-Mail: [email protected] Internet: www.bbw-berlin.de

Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH (B.&S.U. )Saarbrücker Straße 38 a, 10405 BerlinTelefon: 030 / 3 90 42-0E-Mail: [email protected]: www.bsu-berlin.de

Berliner Beratungsdienst e. V. (bbd)Wirtschaftssenioren für Berlin-BrandenburgLahnstraße 52, 12055 BerlinTelefon: 030 / 4 25 20 30 E-Mail: [email protected]: www.bbdev.de

Berliner Energieagentur GmbH Französische Straße 23, 10117 Berlin Telefon: 030 / 29 33 30-0E-Mail: [email protected] Internet: www.berliner-e-agentur.de

Beuth Hochschule für Technik Berlin – Technologietransfer – Luxemburger Straße 10, 13353 Berlin Telefon: 030 / 45 04-24 83 / -41 22E-Mail: [email protected] Internet: www.beuth-hochschule.de

Bildungs- und Innovationszentrum der Handwerkskammer Berlin (BIZWA) Wandlitzer Chaussee 41, 16321 Bernau Telefon: 0 33 38 / 3 94 40 E-Mail: [email protected]: www.hwk-berlin.de

Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Berlin (BTZ) Mehringdamm 14, 10961 Berlin Telefon: 030 / 2 59 03-4 13E-Mail: [email protected]: www.hwk-berlin.de

Bund der Selbständigen – Deutscher Gewerbeverband Landesverband Berlin e. V. (BDS/DGV LV Berlin e. V.)Karl-Liebknecht-Straße 34, 10178 Berlin Telefon: 030 / 6 09 88 95 64E-Mail: [email protected] Internet: www.bdsberlin.de

Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: 030 / 20 28-0E-Mail: [email protected] Internet: www.bdi.eu

Bundesverband Deutscher Innovations-, Technologie- und Gründerzentren e. V. (BVIZ)Jägerstraße 67, 10117 Berlin Telefon: 030 / 39 20 05 81E-Mail: [email protected] Internet: www.innovationszentren.de

Bundesverband deutscher Kapitalbeteiligungs-Gesellschaften e. V. (BVK) Reinhardtstraße 29 b, 10117 Berlin Telefon: 030 / 30 69 82-0E-Mail: [email protected] Internet: www.bvkap.de

Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e. V.Leipziger Platz 15, 10117 Berlin Telefon: 030 / 53 32 06-0E-Mail: [email protected] Internet: www.bvmw.de

Business Angels Club Berlin-Brandenburg e. V.Alt-Moabit 91 d, 10559 Berlin Telefon: 030 / 39 49 18 85 E-Mail: [email protected] Internet: www.bacb.de

Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg (BPW)Büro in der Investitionsbank des Landes Berlin Bundesallee 210, 10719 Berlin (Eingang Regensburger Straße)Hotline: 030 / 2125-2121E-Mail: [email protected]: www.b-p-w.de

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Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.Projektträger für BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno)Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 BonnHotline: 02 28 / 38 21-15 18E-Mail: [email protected]: www.bmwi-innovationsgutscheine.de

Die Wille gGmbHMüllerstraße 56–58, 13349 BerlinTelefon: 030 / 26 47 62-0, Telefax: -99E-Mail: [email protected]: www.evangelisches-johannesstift.de und www.berliner-jobcoaching-unternehmen.de

enterability Berlin Integrationsfachdienst Selbstständigkeit social impact GmbHGlogauer Straße 21, 10999 Berlin Telefon: 030 / 6 11 34 29 E-Mail: [email protected]: www.enterability.de

EuroNorm GmbH Stralauer Platz 34, 10243 Berlin Telefon: 030 / 9 70 03-0 43E-Mail: [email protected]: www.euronorm.de

Existenzgründer-Institut Berlin e. V. – Förderverein der APRIL Stiftung zur Förderung des unternehmerischen DenkensOranienburger Straße 27, 10117 BerlinTelefon: 030 / 4 40 98 00E-Mail: [email protected]: www.existenzgruender-institut.de

Existenzgründerzentrum – Technische Dienstleistungen an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Hönower Straße 35, 10318 Berlin HTW-Kontakt: Dr. Angela HöhleTelefon: 030 / 50 19-27 42E-Mail: [email protected]: www.htw-berlin.de/karriere/existenzgruendung/

Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich (PtJ) Zimmerstraße 26–27, 10969 BerlinGebührenfreie Hotlines: ForschungsförderungTelefon: 08 00 / 26 23-0 08Lotsendienst für UnternehmenTelefon: 08 00 / 26 23-0 09Lotsenstelle für ElektromobilitätTelefon: 08 00 / 26 23-0 08E-Mail: [email protected] Internet: www.foerderinfo.bund.de

Freie Universität Berlin Wissens- und Technologietransfer Profund InnovationHaderslebener Straße 9, 12163 BerlinTelefon: 030 / 83 87 36-30E-Mail: [email protected] Internet: www. profund.fu-berlin.de

Gewerbesiedlungs-Gesellschaft mbH (GSG)Franklinstraße 27, 10587 Berlin Telefon: 030 / 3 90 93-0E-Mail: [email protected] Internet: www.gsg.de

Goldnetz gGmbH Am Köllnischen Park 1, 10179 BerlinTelefon: 030 / 28 88 37-0 Telefax: 030 / 28 88 37-35 E-Mail: [email protected] Internet: www.goldnetz-berlin.de und www.berliner-jobcoaching-unternehmen.de

Gsub mbHGesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH Kronenstraße 6, 10177 Berlin Telefon: 030 / 2 84 09-0E-Mail: [email protected] Internet: www.gsub.de

High-Tech Gründerfonds Management GmbHSchlegelstraße 2, 53113 BonnTelefon: 02 28 / 82 30 01-00E-Mail: [email protected]: www.high-tech-gruenderfonds.de

IBB Beteiligungsgesellschaft mbH Bundesallee 210, 10719 Berlin Telefon: 030 / 2125-3201E-Mail: [email protected] Internet: www.ibb-bet.de

IBB Business Team GmbH Bundesallee 210, 10719 BerlinTelefon: 030 / 2125-2354Telefax: 030 / 2125-4680E-Mail: [email protected]: www.ibb-business-team.de

IG Metall BerlinAlte Jakobstraße 149, 10969 BerlinTelefon: 030 / 2 53 87-0E-Mail: [email protected]: www.igmetall-berlin.de

133Anhang Adressen

Investitionsbank Berlin Kundenberatung Wirtschaftsförderung Bundesallee 210, 10719 Berlin Telefon: 030 / 2125-4747E-Mail: [email protected] Internet: www.ibb.de

Investitionsbank des Landes Brandenburg Steinstraße 104–106, 14480 Potsdam Telefon: 03 31 / 6 60-0E-Mail: [email protected] Internet: www.ilb.de

itw Institut für Aus- und Weiterbildung gGmbHGeschäftsstelle im Forum Seestraße Seestraße 64, 13347 Berlin Telefon: 030 / 45 48 26 33E-Mail: [email protected] Internet: www.itw-berlin.de

KfW BankengruppePalmengartenstraße 5–9, 60325 FrankfurtInternet: www.kfw.de

Lok.a.Motion Gesellschaft zur Förderung lokaler Entwicklungspotentiale mbHBoppstraße 7, 10967 Berlin Telefon: 030 / 29 77 97-36E-Mail: [email protected] Internet: www.lok-berlin.de

Medienboard Berlin-Brandenburg GmbHAugust-Bebel-Straße 26–53, 14482 Potsdam-BabelsbergTelefon: 03 31 / 7 43 87-0E-Mail: [email protected]: www.medienboard.de

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH Geschäftsstelle BerlinSchillstraße 9, 10785 Berlin Telefon: 030 / 31 10 04-0E-Mail: [email protected] Internet: www.mbg-bb.de

PricewaterhouseCoopers AGPostfach 12 08 08, 10598 BerlinTelefon: 030 / 26 36-0Internet: www.pwc.de

Senior Experten Service (SES)Stiftung der Deutschen Wirtschaft für internationale Zusammenarbeit GmbH Büro Berlin c/o IFG Gertraudenstraße 20, 10178 Berlin Telefon: 030 / 20 64 82 67 E-Mail: [email protected] Internet: www.ses-bonn.de

SPI Consult GmbHBernburger Straße 27, 10963 BerlinTelefon: 030 / 69 00 85-0E-Mail: [email protected]: www.spiconsult.de

Technische Universität BerlinCentre for EntrepreneurshipHardenbergstraße 38, 10623 BerlinTelefon: 030 / 3 14-2 14 56E-Mail: [email protected]: www.entrepreneurship.tu-berlin.de

Technologiestiftung BerlinLudwig Erhard Haus Fasanenstraße 85, 10623 Berlin Telefon: 030 / 4 63 02-5 00 E-Mail: [email protected] Internet: www.technologiestiftung-berlin.de

TimeKontor AG Schönhauser Allee 10–11, 10119 Berlin Telefon: 030 / 39 00 87-0E-Mail: [email protected] Internet: www.timekontor.de

Türkisch-Deutsche Unternehmervereinigung Berlin-Brandenburg e. V. (TDU)Kurfürstendamm 175, 10707 BerlinTelefon: 030 / 88 55 00 00E-Mail: [email protected]: www.tdu-berlin.de

Türkische Unternehmer und Handwerker e. V. Berlin (TUH)Rollbergstraße 70, 12053 Berlin (Zentrale Neukölln)Telefon: 030 / 62 72 12-31E-Mail: [email protected]: www.tuh-berlin.de

Verband der Metall- und Elektroindustriein Berlin und Brandenburg e. V. (VME)Am Schillertheater 2, 10625 BerlinTelefon: 030 / 3 10 05-0E-Mail: [email protected]: www.vme-net.de

134

Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e. V. (UVB) Am Schillertheater 2, 10625 Berlin Telefon: 030 / 3 10 05-0E-Mail: [email protected] Internet: www.uvb-online.de

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH Steinplatz 1, 10623 BerlinTelefon: 030 / 31 00 78-0E-Mail: [email protected]: www.vdivde-it.de

Weiterbildungsdatenbank Berlin Neue Schönhauser Straße 10, 10178 Berlin Telefon: 030 / 28 38 42-36E-Mail: [email protected] Internet: www.wdb-berlin.de

zgs consult GmbHBernburger Straße 27, 10963 Berlin Telefon: 030 / 69 00 85-14, Telefax: -15E-Mail: [email protected]: www.zgs-consult.de

zukunft im zentrum GmbH Rungestraße 19, 10179 Berlin Telefon: 030 / 27 87 33-0E-Mail: [email protected]: www.ziz-berlin.de

ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB) Steinstraße 104–106, 14480 Potsdam Telefon: 03 31 / 6 60-30 00E-Mail: [email protected] Internet: www.zab-brandenburg.de

Enterprise Europe Network Berlin-Brandenburg Konsortialpartner in Berlin:

Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH (Koordinator)Ludwig Erhard HausFasanenstraße 85, 10623 BerlinTelefon: 030 / 4 63 02-5 91 E-Mail: [email protected]: www.eu-service-bb.de und www.berlin-partner.de

BAFA-Förderung Bewilligungsbehörde zur Bezuschussung der Förderung unternehmerischen Know-hows:Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn Telefon: 0 61 96 / 9 08-5 70E-Mail: [email protected] Internet: www.bafa.de und www.beratungsfoerderung.info

Leitstellen: DIHK – Service GmbH Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: 030 / 2 03 08-23 54 E-Mail: [email protected] Internet: www.dihk.deals gemeinsame Stelle des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e. V. (BDI), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK).

Zentralverband des Deutschen Handwerks Leitstelle für freiberufliche Beratung und Schulungsveranstaltungen Mohrenstraße 20–21, 10117 Berlin Telefon: 030 / 2 06 19-3 41 / -3 42E-Mail: [email protected] Internet: www.zdh.de

Leitstelle für Gewerbefördermittel des Bundes An Lyskirchen 14, 50676 Köln Telefon: 02 21 / 36 25 17 E-Mail: [email protected] Internet: www.leitstelle.org

Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH für die gewerbliche Wirtschaft und Freie Berufe August-Bier-Straße 18, 53129 Bonn Telefon: 02 28 / 21-00 33 / -00 34E-Mail: [email protected] Internet: www.foerder-bds.de

BBG Bundesbetriebsberatungsstelle GmbH Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin Telefon: 030 / 59 00 99-5 60E-Mail: [email protected] Internet: www.betriebsberatungsstelle.de

INTERHOGA – Gesellschaft zur Förderung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes mbH Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin Telefon: 030 / 59 00 99-8 60E-Mail: [email protected]: www.interhoga.de

135Anhang Adressen

Frauenspezifische Ansprechstellen Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und FrauenAbteilung Frauen und GleichstellungOranienstraße 106, 10969 BerlinFrau Dr. Andrea SchirmacherTelefon: 030 / 90 28-21 30E-Mail: [email protected]: www.berlin.de/sen/frauen/arbeit/selbststaendigkeit

Bundesverband der Frau in Business und Management e. V. Regionalgruppe BerlinTelefon: 030 / 36 40 90 90E-Mail: [email protected] Internet: www.bfbm.de

EWMD Berlin-Brandenburg e. V.European Women’s Management DevelopmentAnklamer Straße 38, 10115 BerlinTelefon: 030 / 7 82 50-75E-Mail: [email protected] Internet: www.ewmd.org/chapter/119

Goldrausch e. V. Anklamer Straße 38, 10115 Berlin Telefon: 030 / 28 47 88 80E-Mail: [email protected] Internet: www.goldrausch-ev.de

Kompetenzzentrum für Berliner Handwerkerinnen beim bfw – Unternehmen für Bildung Landsberger Allee 117 a, 10407 Berlin Telefon: 030 / 4 20 25 43-51 / -52 E-Mail: [email protected] Internet: www.frauenkompetenzzentrum.de und www.frauenimhandwerk.de

Schöne Aussichten – Verband selbständiger Frauen e. V.Regionalverband Berlin-Brandenburg Schlüterstraße 64, 10625 Berlin Telefon: 030 / 31 01 86 14 E-Mail: [email protected] Internet: www.schoene-aussichten.de

Verband deutscher Unternehmerinnen e. V. (VdU)Glinkastraße 32, 10117 BerlinTelefon: 030 / 20 05 91 90E-Mail: [email protected]: www.vdu.de

Weitere Adressen und Links finden Sie im Internet unter www.berlin.de/sen/frauen/arbeit/selbststaendigkeit/.

Banken Berliner Bank AG & Co. KGNiederlassung der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AGSpezialberatung ExistenzgründungHardenbergstraße 32, 10623 BerlinHerr Norman Schuster Telefon: 030 / 31 09-25 72E-Mail: [email protected]: www.berliner-bank.de/existenzgruendung

Berliner SparkasseKompetenzCenter Gründungen und Unternehmensnachfolge Badensche Straße 23, 10715 BerlinExistenzgründungen: Herr Dr. Christian SegalTelefon: 030 / 86 98-55 50Unternehmensnachfolge: Herr Andreas GrunerTelefon: 030 / 86 98-55 51E-Mail: [email protected] und [email protected]: www.berliner-sparkasse.de/existenz und www.berliner-sparkasse.de/nachfolge

Berliner Volksbank eGGründerCenterFasanenstraße 85, 10623 Berlin Herr Guido WegnerTelefon: 030 / 30 63-11 50E-Mail: [email protected]: www.berliner-volksbank.de

Commerzbank AG Potsdamer Straße 125, 10783 Berlin Telefon: 030 / 26 53-41 34Internet: www.commerzbank.de

Deutsche Bank AG Privat- und Geschäftskunden Spezialberatung Finanzierung Otto-Suhr-Allee 6–16, 10585 Berlin Telefon: 030 / 34 07-0Internet: www.deutsche-bank.de

136

AAFBG/Meister-BAföG 84

Agrar-Bürgschaft 28

Arbeits- und Ausbildungsplätze für Schwerbehinderte 86

Ausbildungszuschuss 87

BBBB-Express! 29

BBB-Start! Coachingprogramm für Existenzgründer 18

Beratungsangebote der Bezirksämter 103 ff.

Beratungsangebote der IBB sowie ihrer 106 f.Einrichtungen und Initiativen

Beratungsangebote für Unternehmerinnen 113und Gründerinnen

Beratungsförderung 96

Berlin Innovativ 62

Berlin Kapital 30

Berlin Kredit 31

Berlin Start 19

Berliner Jobcoaching bei Unternehmen 88

Beteiligungen der MBG 32

BMWI-Innovationsgutscheine (go-Inno) 98

Bürgschaft ohne Bank (BoB) 33

Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite 34

Bürgschaften für Leasingfinanzierungen 35

Business Angels Club Berlin-Brandenburg 106

Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg 20

CCoaching BONUS 99

DDesign Transfer Bonus 63

EEingliederungszuschuss nach §§ 88 ff. SGB III 89

Einstiegsqualifizierung nach § 54 a SGB III 90

Energieberatung Mittelstand 100

ERP-Beteiligungsprogramm 36

ERP-Gründerkredit – StartGeld 21

EPR-Gründerkredit – Universell 22

ERP-Innovationsprogramm 64

ERP-Kapital für Gründung 23

ERP-Regionalförderprogramm 37

ERP-Startfonds 65

Erste Anlaufstellen für technologieorientierte 110 f.Unternehmen

Erste Anlaufstellen für Unternehmen und 108 f.Existenzgründungen

EXIST-Forschungstransfer 66

EXIST-Gründerstipendium 67

FFilmproduktion: Filmförderung und 38Standortmarketing

Filmproduktion: Zwischenfinanzierung 39

Förderinitiative KMU-innovativ des BMBF 68

GGarantien für Arbeitnehmerbeteiligungen 40

Gewerbegrundstücke – Verkauf oder Erbbaurecht 122

Gründer- und Innovationszentren 116 ff.

Gründerinnenzentren 120

Gründungszuschuss 24

GRW Gemeinschaftsaufgabe 41

GSG Berlin 121

Register

137Anhang Register

HHandwerker-Sofortkredit 42

High-Tech Gründerfonds 69

Horizont 2020 70

IIBB Beteiligungsgesellschaft mbH 107

IBB Business Team GmbH 107

IBB-Wachstumsprogramm 43

INNO-KOM-Ost/Innovationskompetenz-Ost 72

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital 44

KKapitalPLUS 45

KfW-Energieeffizienzprogramm – 46Energieeffizient Bauen und Sanieren

KfW-Energieeffizienzprogramm – 47Produktionsanlagen/-prozesse

KfW-Programm Erneuerbare Energien 48

KfW-Umweltprogramm 49

KfW-Unternehmerkredit 50

KMU-Fonds 51

KMU-Fonds – Mikrokredite bis 25 TEUR 52

LLandeseigene Gewerbegrundstücke – 122Verkauf oder Erbbaurecht

Landeszuschuss des Landes Berlin für KMU 91

Lehrgangskosten der beruflichen Weiterbildung 92

Liquiditätshilfen BERLIN 53

MMeister-BAföG 84

Meistergründungsprämie 25

Mikrokredite bis 25 TEUR 52

Mikromezzaninfonds Deutschland 54

PPotenzialberatung 101

Pro FIT-Frühphasenfinanzierung 73

Pro FIT-Projektfinanzierung 75

Programm für Internationalisierung (PfI) 55

Programm Innovationsassistent/-in 77

QQualifizierungsberatung in Unternehmen 102

SService für Technologietransfer und Cross-Innovation 78

Sofortkredit für Kaufleute 58

TTransfer BONUS 79

VVC Fonds Kreativwirtschaft Berlin 59

VC Fonds Technologie Berlin 80

WWeGebAU 93

Weitere Beratungsangebote für 111 f.technologieorientierte Unternehmen

WIPANO – Förderung von Patentierung und Verwertung 81

ZZentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) 82

138

Investitionsbank Berlin Unternehmenskommunikation Bundesallee 210, 10719 Berlin Postanschrift: 10702 Berlin

Die Förderfibel 2016/2017 entstand in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und For-schung. Sie erscheint auf Deutsch in einer Druckfassung sowie auf Deutsch und Englisch im PDF-Format, das im Internet un-ter www.ibb.de/foerderfibel heruntergeladen werden kann.

Die gedruckte deutsche Fassung der Förderfibel 2016/2017 er-halten Sie kostenlos bei der Investitionsbank Berlin sowie bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und For-schung und bei den Beratungsstellen der Bezirksämter.

Berlin, April 2016

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