Fördermittel als Alternative Finanzierungsmittel für KMU in Deutschland

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FÖRDERMITTEL ALS ALTERNATIVE FINANZIERUNGSMITTEL VON KMU IN DEUTSCHLAND Wann und wie zahlt der Staat meine Entwicklung? von Thomas Look & Marcel Pirlich LAI White Paper Finance & Business Series, Nr. 2 In Kooperation mit und für den Mobile Kompass des BVDW - Bundesverband der Deutschen Digitalen Wirtschaft e.V.

Transcript of Fördermittel als Alternative Finanzierungsmittel für KMU in Deutschland

Fördermittel als alternative Finanzierungsmittel von Kmu in deutschland

Wann und wie zahlt der Staat meine Entwicklung?

von Thomas Look & Marcel Pirlich

LAI White PaperFinance & Business Series, Nr. 2In Kooperation mit und für den

Mobile Kompass des BVDW - Bundesverband der Deutschen Digitalen Wirtschaft e.V.

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01. Dezember 2010

FörDErMITTEL ALS FINANzIEruNgS-BAuSTEIN IN DEuTSchLAND

WANN uND WIE FörDErT DEr STAAT MIch uND MEIN uNTErNEhMEN?

Von Thomas Look

mit unterstützung von Marcel Pirlich (Associate Partner Laukaz Analytics & Investment gmbh)

INhALT

executive summary 3

1. Was sind Fördermittel? 3

2. Förderung von Fue-aktivitäten 4

3. mitarbeiterförderung 13

4. Beratungsförderung 15

5. KfW-Programme und regionale investitionsbanken 16

6. Bürgschaftsbanken und mittelständische Beteiligungs-gesellschaften 17

7. existenzgründungsförderung 18

8. Mikrofinanzdarlehen 19

9. Anhang 20

NoTES & rESourcES

LAI hat bei der Erstellung des White Papers insb. auf Informationen des BMWi, der Eu, des BMBF und verschiedener

Bundesländer zurückgegriffen

ÄhNLIchE WhITE PAPErS

„Vc Finanzierung in Deutschland“, 01. okt.2010, LAI Finance & Business Series Nr. 1.

“M&A in Deutschland“, 01.März 2011, LAI Finance & Business Series Nr.3

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ExEcuTIVE SuMMAry

Kleine und Mittlere unternehmen (KMu) stehen immer wieder vor der Frage, wie die Finanzierung ihres unternehmens

verwirklicht werden kann. Häufig wird über Venture Capital oder Finanzierung über Banken gesprochen, seltener über

Förderprogramme. So durchwachsen die Situation im Vc-Bereich ist, so gut stellt sie sich (noch) im Fördermittelbereich

dar. Dieses betrifft insbesondere die Neuen Bundesländer. Allerdings sind eine Vielzahl von öffentlichen Förderprogram-

men aufgrund des Anteilscharakters der gewährten Zuschüsse für KMU ohne signifikante Umsätze und Personalbestand

nicht verfügbar.

Nachfolgend sollen die wichtigsten Arten von Fördermitteln dargestellt werden, die für Technologieunternehmen im IKT-

Bereich relevant sein können. Dabei werden Segmente wie FuE-Projektförderung,Mitarbeiterförderung, Beratungsförde-

rung, regionalförderung, Bürgschaftsübernahmen, Stille Beteiligungen, Existenzgründung sowie Programme der KfW und

der regionalen Investitionsbanken vorgestellt.

hierbei ist zwischen verschiedenen Formen der Förderung, z.B. in Form von nicht-rückzahlbaren zuschüssen, stillen Be-

teiligungen, zinsverbilligten Darlehen und Bürgschaften zu unterscheiden.

Fast immer ist die Beantragung von Fördermitteln aufwendig und an die Erfüllung konkreter Voraussetzungen geknüpft.

Die Sinnfrage, d.h. die Frage „Für wen sind Fördermittel volkswirtschaftlich eigentlich sinnvoll?“, wird nicht analysiert.

1. EINFühruNg – WAS SIND FörDErMITTEL?

Fördermittel sind Methoden, mit denen eine Beeinflussung des Marktes, z. B. durch Subventionen oder Zölle, erreicht

werden soll. Subventionen sind materielle Vorteile ohne unmittelbare gegenleistung, die vom Staat an andere Staaten oder

an unternehmen geleistet werden.

Materielle Vorteile, die an Privatpersonen geleistet werden, werden als Transferleistungen bezeichnet. Es lassen sich 3

Arten von Subventionen unterscheiden:

Förderungssubventionen: Förderung von (z. B.) unternehmensneugründungen

Anpassungssubventionen: Vereinfachung von Anpassungsprozessen, denen Betriebe ausgesetzt sind, bspw. die umstellung

zur politisch gewollten Nutzung erneuerbarer Energien

Erhaltungssubventionen: Erhaltung wirtschaftlicher und kultureller Strukturen, z. B. in Landwirtschaft und Bergbau, aber auch

die Erhaltung einzelner Betriebe

Nach der Methode lassen sich unterscheiden:

Finanzhilfen: Der Empfänger erhält geldzahlungen in Form von nicht-rückzahlbaren zuschüssen oder Darlehen.

Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen: Der Empfänger muss bestimmte Steuern nur zu einem ermäßigten Steuersatz

oder gar nicht bezahlen.

Kreditverbilligungen: Der Empfänger erhält für bestimmte Zwecke Kredite von Banken unter öffentlichem Einfluss, deren

Kreditzinsen unterhalb der marktüblichen zinsen liegen.

Übernahme externer Kosten: Vom Empfänger verursachte externe Kosten werden von der Allgemeinheit getragen1.

Von besonderer Bedeutung für den Technologie-intensiven IKT-Bereich sind:

a) Förderung von FuE-Aktivitäten im rahmen einer Projektförderung durch Programme der Eu, des Bundes und

einzelner Bundesländer – häufig als nicht-rückzahlbare Zuschüsse zu Projektkosten (Personal, Fremdarbeiten,

gemeinkosten, etc.)

b) Mitarbeiterförderung - häufig als nicht-rückzahlbarer Zuschuss zu entstehenden Personalkosten

c) Beratungsförderung in Form von zuschüssen für Beratungsleistungen externer Berater

1) http://de.wikipedia.org/wiki/Subventionen

d) KfW- und ähnliche Programme der regionalen Investitionsbanken – überwiegend Darlehen und zinsverbilligte

Kredite, meist über die hausbank ausgereicht

e) Absicherung von Bürgschaftsrisiken gegenüber Kredit gewährenden Banken durch regionale Bürgschaftsbanken,

wenn keine oder wenig bankübliche Sicherheiten zur Besicherung der Kredite vorliegen

f) Existenzgründungsförderung

Ein Teil der Programme ist dabei für Start-up’s geeignet, andere wenden sich an etablierte unternehmen. zu beachten

ist, dass bei nicht-rückzahlbaren Zuschüssen immer nur eine Anteilsfinanzierung gewährt wird, das Unternehmen hat also

eine geschlossene Gesamtfinanzierung zu präsentieren, ansonsten können keine anteiligen Zuschüsse gewährt werden.

Die nachfolgenden Fördermöglichkeiten geben einen Ausschnitt über verfügbare Programme. Die Förderlandschaft in

Deutschland ist heterogen und zu komplex, um sie an dieser Stelle komplett darzustellen.

2. FörDEruNg VoN FuE-AKTIVITÄTEN

Die Förderung von FuE-Aktivitäten erfolgt in der Regel über eine direkte Förderung (Bezuschussung von genau zu definie-

renden FuE-Projekten). Sie teilt sich auf in Programme der Bundesländer, des Bundes und der Eu.

voraussetzungen für innovationsförderung

Wer wird gefördert*? unternehmen jeder größe, KMu, Forschungseinrichtungen (Fraunhofer gesellschaft, Blaue Liste Institute, universitäten, etc.).

Was wird gefördert? Innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die den Stand der Technik übertreffen, üblicherweise eine Projektlaufzeit von 12 – 36 Monaten haben und häufig mit einem Prototyp (d.h. vor Fertigstellung des marktreifen Produktes) enden müssen.

Wie wird gefördert Immer als Co-Finanzierung zu vom Antragsteller vorab zu definierenden Gesamtkosten durch zuschüsse oder Darlehen. zuschüsse reichen je nach Anwendungsnähe von 25 % - 75 % der definierten Projektkosten, Darlehen betragen bis zu 80 % der definierten Projektkosten

Förderquellen Eu, Bund, Länder

* Programm abhängig, zum Teil nur KMu

Die zentralen Instrumente des Bundes sind die Programme zIM (zentrale Innovation Mittelstand) des BMWi und KMu-

Innovativ des Forschungsministeriums. Das zentrale Steuerungsmittel der Eu ist das 7. rahmenprogramm. Die Instrumen-

te der Länder sind deren regionale FuE-Programme, die sich zum großen Teil aus Eu-Mitteln und einem Eigenanteil der

Länder speisen.

Bundesland Bund eu

Projekttyp Einzelprojekt Einzelprojekt Verbundprojekt mit Teilnehmern oder Verbundprojekt oder Verbundprojekt aus mind. 3 Ländern

Laufzeit 1 – 3 Jahre 1 – 3 Jahre Mehrjährig

Innovationsgrad Anwendungsnah Je nach Programm Eher hoch und eher niedrig mittel bis hoch

Projektgröße 100.000 € – 4 Mio. € 100.000 € – 10 Mio. € 150.000 € – 40 Mio. €

Förderquote In der regel bis zu 50 % In der regel bis zu 50 % In der regel 50 % – 75 % für unternehmen, zum Teil bis 75 %

Förderthemen Branchenübergreifend, Zum Teil Branchenoffen, Themen spezifisch aus den Themenübergreifend, zum Teil zum Teil Themen spezifisch Bereichen IKT, MedTech, Bevorzugung der regionalen (Dann IKT, MedTech, cleanTech, Lifescience Wirtschaftsförderungsschwerpunkte cleanTech, Lifescience, etc.)

Tabelle 2: überblick über Eu-, Bundes- und Länderprogramme

Tabelle 1: Voraussetzungen für Innovationsförderung

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grundsätzlich gilt dabei für die Förderprogramme der Länder, dass je unattraktiver ein Standort ist, desto geringer ist die Konkurrenz anderer Anträge und desto besser sind die Förderbedingungen. Allerdings sind in der regel nach Ende des Projektes weitere Bedingungen wie (zumindest befristeter) Verbleib im Bundesland, etc. einzuhalten.

Wichtig ist, dass die FuE-Förderung praktisch immer eine Technologieförderung ist. Innovative Dienstleistungen oder innovative geschäftsmodelle ohne technische Innovation werden (obwohl in einigen Programmen prinzipiell förderbar) in der Praxis sehr selten gefördert. Entsprechend ist ein FuE-Förderantrag ganz anders aufzubauen und zu begründen als ein Businessplan für eine Vc-gesell-schaft. Während Vc-gesellschaften das skalierungsfähige geschäftsmodell in den Vordergrund stellen, um sich dann auch mit der Technik zu beschäftigen und wirtschaftliche und technische risiken nicht mögen, ist das Vorhandensein erheblicher technischer und wirtschaftlicher Risiken, die signifikant aber beherrschbar erscheinen, eine Voraussetzung dafür, dass sich der Staat mittels Fördermitteln (vor allem in industriellen Forschungsprojekten)engagieren und ein Projekt im rahmen eines FuE-Programms unterstützen darf.

gleichzeitig reicht ein innovatives geschäftsmodell und Technik im Bereich von „state-of-the-art“ als Fördervoraussetzung in der Regel nicht aus. Die technologische Entwicklung muss innovativ sein, wobei eine Definition dessen was „beyond state of the art“ ist, mitunter sehr unterschiedlich ausfällt.

Häufig sind FuE-Projektförderungen, gerade wenn sie durch regionale Fördermitteträger genehmigt werden, eine verkapp-te „institutionelle“ Förderung eines unternehmens, welches man am Standort x ansiedeln oder halten will. Sprich: “Bietet das Antrag stellende unternehmen einen hinreichenden Verdacht darauf, dass aus ihm „mal was werden kann“, dann wird sich die regionale Fördermittelstelle – allein aus Imagegründen –schwer tun, einen Antrag abzulehnen, der technologisch nur Durchschnitt ist.

Denn die horrorvision einer jeden Fördermittelstelle ist ein neues SAP, zANox oder einfach nur ein erfolgreiches un-ternehmen einer gewissen größe, welches öffentlichkeitswirksam behaupten kann, es geschafft zu haben, obwohl seine Technologieentwicklungen regelmäßig von den Fördermittelstellen als nicht innovativ oder ohne ausreichende Marktaus-sichten abgelehnt wurden.

Häufig darf ein Projekt, welches öffentlich durch FuE-Programme co-finanziert wurde, nicht mit dem finalen, Umsatz erzielenden Produkt enden, sondern muss mit dem Prototyp des Produktes enden. Der Staat soll sich ja vorwettbe-werblich engagieren und im Normalfall nicht die direkte Produktentwicklung durch ein unternehmen fördern. Im Sinne des gleichbehandlungsgrundsatzes hätten Wettbewerber dann ja das gleiche recht auf Förderung.Wenn das geförderte Unternehmen bei den finalen Stresstests des Prototypsallerdings merkt, dass dieser so stabil ist, dass er gleich verkauft werden kann, ist in der regel niemand „böse“.

Während kommerzielle Vc-gesellschaften über einen Portfolio-Ansatz versuchen, risiken zu minimieren und in der regel nicht 2 Unternehmen mit exakt dem gleichen Geschäftsmodell, die zueinander im Wettbewerb stehen, finanzieren, so gilt bei der Fördermittelstelle der gleichbehandlungsgrundsatz. Wenn das unternehmen A mit einem Ansatz x Erfolg hatte, hat das unternehmen B bei Vorliegen gleicher oder ähnlicher Voraussetzungen den gleichen Förderanspruch.

Das heißt aber nicht, dass Fördermittelgeber bei Themenübergreifenden Programmen nicht doch implizit einen Portfo-lioansatz zur Steuerung anwenden. Wenn Sie merken, dass sie mit Anträgen aus einem Förderbereich überschwemmt werden (z.B. kleine agile Internetfirmen gegenüber langsamen Lifescience-Ausgründungen von Forschungsinstituten), dann verschärfen sie in der regel die internen Ausführungsbestimmungen der Förderrichtlinie und wenden sie auf den entspre-chenden Bereich an (ohne diese nach außen zu ändern), um eine gewisse Ausgewogenheit oder Planerfüllung bei der Art und den Branchen der geförderten Projekte zu gewährleisten. Das vorhandene Budget ist ja endlich und soll ausgewogen „investiert“ werden.

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2.1. zIM

zIM ist ein Technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für KMu (Kleine und Mittlere unternehmen) und für mit

diesen zusammenarbeitende Forschungseinrichtungen. Mit dem „zentralen Innovationsprogramm Mittelstand“ sollen In-

novationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von KMu, einschließlich des handwerks und der unternehmerisch tätigen freien

Berufe, unterstützt und ein Beitrag zum Wachstum der unternehmen verbunden mit der Schaffung von Arbeitsplätzen

geleistet werden2. zIM soll dazu beitragen:

- KMu zu mehr Anstrengungen für marktorientierte FuE und Innovationen anzuregen,

- mit FuE verbundene technische und wirtschaftliche risiken zu mindern,

- FuE-Ergebnisse zügig in marktwirksame Innovationen umzusetzen,

- die zusammenarbeit von KMu und Forschungseinrichtungen zu stärken und den Technologietransfer auszubauen,

- das Engagement von KMu für FuE-Kooperationen und die Teilnahme an innovativen Netzwerken zu erhöhen,

- das Innovations-, Kooperations- und Netzwerkmanagement in KMu zu verbessern3.

Die Förderung durch das zIM besteht in nicht rückzahlbaren zuschüssen zu FuE Projekten. hierbei werden für Firmen in

den Neuen Bundesländern (inkl. Berlin) maximal 45 % der förderfähigen Kosten übernommen, Firmen in den Alten Bun-

desländern erhalten einen zuschuss von max. 40 %.

Förderfähig sind Personalkosten und Aufträge an Dritte. zusätzlich gibt es einen pauschalen Aufschlag auf die Personalkos-

ten von bis zu 100 %, mit dem gemeinkosten, reisen, Material, etc. abgedeckt werden.

Die maximal förderfähigen Projektkosten betragen 350.000 € pro Einzelprojekt bzw. Teilnehmer an einem Verbundpro-

jekt. Der maximale zuschuss beträgt 157.500 € (45 % Förderung) bzw. 140.000 € (40 % Förderung). Es gibt eine Nega-

tivliste von Themen, die nicht förderfähig sind. Darunter fällt z.B. Applikationssoftware. Das zIM-Programm teilt sich in 3

Module auf:

modul 1 Kooperationsprojekte modul 2 netzwerkprojekte modul 3 einzelprojekte

FuE Projekte mit Kooperationen Projekte zur Bildung innovativer Einzelbetriebliche FuE-Projektezwischen unternehmen oder Netzwerke von KMuzwischen unternehmen und Forschungseinrichtungen

Projektträger: AIF e.V. Projektträger: VDI/VDE Projektträger: Euronorm GmbH

Informationen zum Programm sind erhältlich unter: http://www.zim-bmwi.de/zim-ueberblick. Es gibt keine speziellen Antrags-

fristen. Anträge können laufend eingereicht werden. Das zIM-Programm teilt sich „de facto“ aber in 2 Teile:

a) zIM als Teil des Konjunkturprogramms der regierung mit einer Laufzeit bis Ende 2011. In diesem rahmen können u.a.

Unternehmen bis 1000 Angestellte, die nicht mehr der KMU Definition der EU entsprechen.

Dieser Teil des Programms ist nicht von etwaigen haushaltssperren des Bundes betroffen.

b) zIM als „reguläres“ Programm mit einer Laufzeit bis 2014. In diesem rahmen können bisher nur KMu aus den Neuen

Bundesländern (inkl. Berlin) Einzelprojekte durchführen, Firmen die der KMU Definition nicht entsprechen können

nicht teilnehmen. Firmen aus den Alten Bundesländern können bis zum 31.12.2010 (Einreichungsfrist) nur im rahmen

von Verbundprojekten mit anderen KMu oder Forschungseinrichtungen Projekte durchführen, die über 201 hinausrei-

chen. Mit Einreichungsfrist ab dem 01.11.2011 sind Einzelprojekte, die aus dem normalen Haushalt finanziert werden

und länger als bis 31.10.2011 dauern, auch für KMu aus den Alten Bundesländern möglich. Dieser Teil des Programms

ist von etwaigen haushaltssperren im Bund betroffen.

Tabelle 3: übersicht zIM Projektmodule

2, 3) www.zim-bmwi.de

74, 5) www.zim-bmwi.de

KooPErATIoNSProJEKTE zIM-KooP - WAS WIrD gEFörDErT4?

gefördert werden FuE-Projekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne

Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.

Projektformen:- Ku Kooperationsprojekte von unternehmen

- KF Kooperationsprojekte von mindestens einem KMu und einer Forschungseinrichtung einschließlich VP

technologieübergreifender Verbundprojekte von mindestens vier KMu und zwei Forschungseinrichtungen

- KA Projekte von KMu mit der Vergabe eines FuE-Auftrags an einen Forschungspartner

zur umsetzung der FuE-Projekte können innovations- unterstützende Dienst- und Beratungsleistungen für KMu

zusätzlich gefördert werden:

- DL Leistungen externer Dritter zur unterstützung der Verwertung der Ergebnisse der geförderten FuE-Projekte

Wer wird gefördert?- unternehmen aller rechtsformen mitgeschäftsbetrieb in Deutschland,

- unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und max. 50 Mio. € Jahresumsatz oder max. 43 Mio. € Jahresbilanz,

die den weiteren Kriterien der EU-Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen

genügen.

- Antragsberechtigt (allerdings nur) bis zum 31.12.2010 sind darüber hinaus auch unternehmen aller rechtsformen

mit geschäftsbetrieb in Deutschland, die bis 1000 Beschäftigte haben.

- öffentliche und gemeinnützige private ¬Forschungseinrichtungen in Deutschland als Partner eines im Kooperations

projekt geförderten KMu

EINzELProJEKTE zIM-SoLo - WAS WIrD gEFörDErT5?

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleis-

tungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.

gefördert werden:- EP Einzelprojekte

Durchführung von einzelbetrieblichen FuE-Projekten in KMu zur Entwicklung betriebsinterner Innovationskompetenz

zur umsetzung der FuE-Projekte können innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen für KMu zusätzlich

gefördert werden:

- DL Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen

Leistungen externer Dritter zur unterstützung der schnellen wirtschaftlichen Verwertung der Ergebnisse der geförderten

FuE-Projekte

Wer wird gefördert?Antragsberechtigt sind unternehmen aller rechtsformen mit geschäftsbetrieb in Deutschland.

- Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition (mit weniger als 250 Mitarbeitern und

einem Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme von maximal 43 Mio. €).

- größere unternehmen bis 1000 Beschäftigte

- Vollständige KMU-Definition: Amtsblatt der EU Nr. L 124 v. 20.5.2003

Wie wird gefördert?eP einzelprojekteDie zuwendungsfähigen Kosten für das FuE-Projekt betragen maximal 350.000 €. Die zuwendung erfolgt als nicht rück-

zahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bis zu folgenden Fördersätzen:

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unternehmensgröße standort standort neue Bundesländer und Berlin alte Bundesländer

Kleine unternehmen (Beschäftigte: unter 50 und Jahresumsatz: 45 % 40 %bis 10 Mio. € oder Jahresbilanz: bis 10 Mio. €)

Mittlere unternehmen 45 % 1) (35 %) 35 %(Beschäftigte: unter 250 und Jahresumsatz: bis 50 Mio. € oder Jahresbilanz: bis 43 Mio. €)

größere unternehmen 30 % 1) (25 %) 25 % bis 1000 Beschäftigte

1) Dieser Satz wird gewährt, wenn Leistungen der industriellen Forschung gemäß EU-Definition zu mindestens einem Viertel der gesamtleistungen des Projekts erbracht werden, andernfalls gelten die verminderten Sätze.

dl innovationsunterstützende dienst- und Beratungsleistungen50 % der zuwendungsfähigen Kosten, die auf 50.000 Euro begrenzt sind.

Antragsberechtigt sind KMU gemäß KMU-Definition (s.o.), deren einzelbetriebliches FuE-Projekt bewilligt wurde.

NETzWErKProJEKTE zIM-NEMo - WAS WIrD gEFörDErT6?

gefördert werden Management- und organisationsdienstleistungen zur Entwicklung innovativer Netzwerke mit mindes-

tens sechs unternehmen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder und Branchen.

gegenstand der Förderung sind Leistungen des Netzwerkmanagements zur Erarbeitung der Netzwerkkonzeption und

Etablierung des Netzwerks (Phase 1) sowie für die anschließende umsetzung der Netzwerkkonzeption (Phase 2).

Wer wird gefördert?Antragsberechtigt sind von den beteiligten unternehmen mit dem Netzwerkmanagement beauftragte Einrichtungen:

- externe Netzwerkmanagement-Einrichtungen oder

- am Netzwerk beteiligte Forschungseinrichtungen.

Die am Netzwerk beteiligten Unternehmen leisten einen steigenden finanziellen Eigenbeitrag. Die Förderung stellt für die

begünstigten unternehmen eine Beihilfe nach den Vorschriften der Eu dar, die im rahmen des De-minimis-Verfahrens

abgewickelt wird.

Der komplette zuwendungsantrag für die Förderphasen 1 und 2 kann im Downloadbereich des zIM-Netzwerkmoduls auf

der Seite www.zim-bmwi.deheruntergeladen werden. Dort stehen auch die Antragsunterlagen sowohl als Druckexemplar

als auch als elektronisch ausfüllbare Version zur Verfügung.

termine der JurysitzungenDie Netzwerkanträge werden von einer unabhängigen Jury bewertet und im Rahmen der vierteljährlich stattfindenden

Jurysitzungen zur Förderung empfohlen. Der Termin für die 9. Jurysitzung ist der 24. November 2010. Möglicher Pro-

jektstart für die dort zur Bewilligung empfohlenen Netzwerke ist der 1. Dezember 2010. Im Folgenden sind die nächsten

Termine der Sitzungen aufgeführt.

Jurysitzung Projektstart ab 24.11.2010 01.12.2010

09.03.2011 01.04.2011

08.06.2011 01.07.2011

07.09.2011 01.10.2011

07.12.2011 01.01.2012

6) www.zim-bmwi.de

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Generell gilt, dass Anträge, die bis ca. 8 Wochen vor der jeweiligen Jurysitzung gestellt werden, können in die Jurysitzung gegeben werden. Je früher ein Antrag gestellt wird, desto größer ist die chance, dass dieser auch in der Jurysitzung be-handelt wird.

zIM ist zwar ein branchenübergreifendes und themnneutrales Förderprogramm. Dennoch gibt es schwerwiegende Ein-schränkungen, die es dem unerfahrenen Antragsteller nicht leicht machen, seine Förderung bewilligt zu erhalten.

grundsätzlich ist es bei allen Projekten erforderlich, dass mit der Antragstellung ein Konzept zur Erfolgskontrolle vorge-legt wird. Dazu ist das ziel des Projekts verständlich und kontrollfähig zu beschreiben und es sind eindeutige technische und wirtschaftliche Zielkriterien zu definieren, die mit angemessenem Aufwand zum Projektabschluss im Verwendungs-nachweis aktualisiert werden können und die als grundlage für eine Erfolgskontrolle in angemessenem zeitlichen Abstand zum Abschluss des Projekts geeignet sind. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das Projekt im rahmen anderer FuE-Förderungen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission unterstützt wird. Dies gilt allerdings nicht für Kredit- und Beteiligungsprogramme. Eine Kumulierung mit diesen (z. B. ErP-Innovationsprogramm) ist möglich, soweit der gesamtsubventionswert die nach dem Eu-gemeinschaftsrahmen vom 22.11.2006 zulässigen Beihilfeintensitäten nicht überschreitet. Eine solche Kumulierung kommt in der Praxis allerdings selten vor und ist aufwendig, da der Prozess der genehmigung des zIM-Projektes mit der genehmigung des ErP-Innovationsprogramms harmonisiert werden muß,

Ein Projekt ist weiterhin von der Förderung ausgeschlossen, wenn vor dem bestätigten Antragseingang mit dem Projekt begonnen oder Vereinbarungen zwischen den beteiligten Partnern rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Vorhandene Verträge stehen einer Förderung nur dann nicht entgegen, wenn im Vertragstext die Förderung als aufschiebende Bedin-gung für die Wirksamkeit formuliert worden ist,

Der wesentliche grund, warum mehr als die hälfte aller Projektanträge abgelehnt wird, liegt in den Punkten 4.4.2e) und 4.4.2.f) der zIM-richtlinie begründet. Dort heißt es in 4.4.2e), dass Projekte von der Förderung ausgeschlossen sind, wenn es sich bei ihnen um Projekte handelt, die Studiencharakter besitzen oder deren ziel die Erarbeitung von Informationssys-temen wie Kataloge, handbücher, Datenbanken u. Ä. sind, oder wenn es um die Entwicklung von Management-Systemen geht, deren Lösungsansätzen betriebswirtschaftliche (also neue geschäftsmodelle etc.) und keine technologisch innovati-ven Konzepte zu grunde liegen.

In 4.4.2f) heißt es, dass Projekte ausgeschlossen sind, wenn sie bloß wiederkehrende und routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten und Verfahren beinhalten (ein neues Portal, eine neue Internetplattform auf Basis von Standard-komponenten), einschließlich der Entwicklung und herstellung von Applikationssoftware sowie Änderungen und Anpas-sungen an Standard- und Systemsoftware, die den Stand der Technik nicht übertreffen.

Im Klartext heißt dies, dass die Entwicklung von Endanwendersoftware nicht gefördert wird. gleiches gilt in der regel für die Entwicklung von z. B. Internetportalen, content Management Systemen, Widgets, Mobile Apps, etc.

Software und Internetlösungen sind in zIM zwar nicht ausgeschlossen, aber es gibt eine lang andauernde Verwaltungspraxis im BMWi, die diesen Bereichen den Forschungscharakter zwar nicht grundsätzlich abspricht, aber solche Vorhaben unter Fördergesichtspunkten her kritisch sieht. Damit besteht zwischen den Vorlieben vieler Vc-gesellschaften und der Förder-fähigkeit von Projekten durch öffentliche Fördermittelgeber(zumindest des Bundes) eine relativ große Diskrepanz.

Demgegenüber sind Softwarebereiche wie z.B. Simulationssoftware oder Steuerungssoftware voll und ganz förderfähig; insbesondere dann, wenn sie als Teil eines gesamtsystems notwendig sin und zusätzlich z. B. eine hardwarekomponente besteht.

Förderfähig sind auch Software-Frameworks und Toolboxen, die es themenübergreifend ermöglichen, schneller und ef-fizienter Anwendungssoftware zu erstellen. Dadurch ist es Internetfirmen, mobilen Lösungsentwicklern und Firmen im Applikationssoftwarebereich auch möglich, eine Projektförderung zu erhalten.

Förderfähig ist nicht die Entwicklung des finalen Produktes (auch nicht als Prototyp) sondern unter gewissen Umständen die Förderung der Vorstufe davon, der Schaffung des eigenen Werkzeugkastens oder der Entwicklungsumgebung, mit dem solche Produkte dann erstellt werden können.

107) www.kmu-innovativ.de

zIM ist kein Start-up Programm, da das BMWi ein gewisses Verhältnis von Projektgröße zu umsatz und Personalbestand des antragstellenden Unternehmens vorschreibt. So dürfen die Eigenmittel während der Projektlaufzeit, die zur Kofinanzie-rung des Projektes aufgewendet werden (bei Vollausschöpfung der maximalen Projektgröße und damit von Projektkosten in höhe von 350.000 € sind dies ca. 190.000 € - 210.000 € je nach Standort des Antragstellersüber die gesamte Projekt-laufzeit gerechnet) nicht mehr als 25 % des anteiligen Jahresumsatzes ausmachen (gewünscht sind max. 10%). gleichzeitig darf nicht mehr als 50 % (gewünscht sind weniger als 25 %) des Personalbestandes in Förderprojekten gebunden sein.

Daraus ergibt sich, dass unternehmen mind. 500.000 € Jahresumsatz (oder Finanzmittel) und 7 – 10 Angestellte haben sollten, damit sie bei einem Projekt mit einer Laufzeit von 2 Jahren ca. 100.000 € Fördermittel als anteiligen zuschuss erhalten können.

Nachdem im Juli 2010 die Eckwerte des Bundeshaushalts 2011 verabschiedet wurden, einigte sich die Bundesregierung mittlerweile auf die konkrete gestaltung des zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (zIM) bis 2014. Für das Pro-gramm sind im Jahr 2011 Mittel in höhe von knapp 390 Mio. Euro vorgesehen, womit der Start von ca. 5.000 mehrjährigen Projekten anteilig finanziert werden kann.

Für die Jahre 2012 - 2014 sind jährlich rund 500 Mio. Euro für das zIM vorgesehen, die haushalte für die einzelnen Jahre müssen aber noch jeweils endgültig verabschiedet werden. Die Ausweitung der zIM-Förderung auf unternehmen von 250 - 1000 Mitarbeiter endet wie geplant mit dem Auslaufen der Konjunkturpaketgelder Ende 2010.

Die einzelbetriebliche Förderung für unternehmen aus den Alten Bundesländern läuft bis Ende 2010 über das Konjunktur-paket-II, ab 2011 über den regulären haushalt. Wenn diese unternehmen in 2010 Anträge für eine einzelbetriebliche För-derung stellen möchten, so müssen die Projekte spätestens am 31.10 2011 abgeschlossen und bis 31.12.2011 abgerechnet sein, da bis dahin die Konjunkturpaktgelder abgewickelt sein müssen.

unternehmen aus den Alten Bundesländern mit Projektlaufzeiten über 2011 hinaus sollten deshalb ihr Projekt bis Jahres-ende vorbereiten und erst ab dem 01.01.2011 offiziell einreichen, wenn die neuen Förderrichtlinien gelten (die Richtlini-enänderung sollen noch in 2010 unter http://www.zim-bmwi.de/ veröffentlicht werden).

Bei der Budgetkalkulation eines Projekts mit Mitteln aus verschiedenen haushaltslinien umzugehen (bis Ende 2010 Kon-

junkturpaketgelder, ab 2011 regulärer haushalt), ist dem BMWi nicht möglich.

2.2 KMu-INNoVATIV

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im rahmen des Programms KMu Innovativ KMu der

Spitzenforschung in der in der high-Tech Strategie ausgewiesenen Bereichen. KMu erhalten zuschüsse in sechs Technolo-

giefeldern, die laut dem Bundesforschungsministerium für Wachstum und Wohlstand besonders wichtig sind. Diese sind:

- Biotechnologie

- Informations- und Kommunikationstechnologien

- Nanotechnologie

- optische Technologien

- Produktionstechnologie

- Technologien für Ressourcen und Energieeffizienz7

Das Förderverfahren ist zweistufig. Stufe 1 ist die Einreichung einer maximal 10-seitigen Projektskizze, die jeweils zum

15. April bzw. 15. oktober eines Jahres bewertet wird. Wird die Skizze positiv bewertet, erfolgt der förmliche Projekt-

antrag.

Die Förderquote beträgt in der regel bis zu 50 % der Projektkosten. Diese sind z.B. Personalkosten, Materialkosten und

Aufträge an Dritte. Das Programmvolumen beträgt ca. 100 Mio. € im zeitraum 2007 – 2012.

Weitere Informationen sind erhältlich unter: http://www.hightech-strategie.de/de/kmu-innovativ.php.

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2.3. FuE-ProgrAMME DEr EINzELNEN BuNDESLÄNDEr

Spezielle Fördermöglichkeiten gibt es in den einzelnen Bundesländern. Besonders vorteilhaft sind die Bedingungen in den

Neuen Bundesländern.

Während sich das zIM Programm z.B. an den innovierenden Mittelstand und an unternehmen richtet, die mehr als

500.000 € umsatz pro Jahr realisieren und entsprechend Personal beschäftigen (und damit für Start-up‘s und Kleinst-

unternehmen nicht geeignet ist, es sei denn es liegt bereits eine Vc Finanzierung vor), sind die meisten regionalen FuE-

Programme für Start-up’s geeignet und haben sich vor allem in den Neuen Bundesländern de facto zu Ersatzprogrammen

für fehlendes Early-Stage Vc-Kapital entwickelt.

Bundesland Förderprogramme Förderart neue Bundesländer

Berlin ProFit, Innovationsassistent zuschuss, Darlehen oder stille Beteiligung oder Kombination

Brandenburg FuE große richtlinie, FuE KMu, Innovationsassistent überwiegend zuschuss Technologieorientierte unternehmensgründungen

Mecklenburg-Vorpommern Forschung, Entwicklung und Innovation überwiegend zuschuss

Sachsen FuE Projektförderung, Technologietransferförderung überwiegend zuschuss Innovationsassistent

Sachsen-Anhalt Einzel- und Verbundprojekte im FuE-Bereich überwiegend zuschuss Innovationsassistent und Personalaustausch Patentförderung, Wissens- und Technologietransfer

Thüringen Technologieförderungsprogramm, überwiegend zuschuss Förderung von Personal in FuE

alte Bundesländer

Baden-Württemberg Technologieförderprogramm (Darlehen), Darlehen bzw. zuschüsse Innovationsassistent, Innovationsgutscheine oder KombinationBayern FuE Programm Informations- und Darlehen bzw. zuschüsse Kommunikationstechnik (IuK), oder Kombination FuE Programm Mikrosystemtechnik (MST)Bremen FEI Programm - Förderung der Forschung, Darlehen bzw. zuschüsse Entwicklung und Innovation oder Kombinationhamburg FuE Förderrichtlinie hamburg Darlehen bzw. zuschüsse oder Kombinationhessen Modell- und Pilotprojekte, LoEWE Förderlinie 3, Darlehen bzw. zuschüsse Modellhafte FuE-Projekte (Automotive), oder KombinationNiedersachsen Förderung von Kooperationsprojekten Darlehen bzw. zuschüsse mit bzw. für KMu: FuE-Projekte, oder Kombination unternehmensorientierte Weiterbildungsangebote, Existenzgründungen aus hochschulen etc.Nordrhein-Westfalen Innovationsgutscheine, Innovationsdarlehen, Darlehen bzw. zuschüsse Innovationsassistent oder Kombinationrheinland-Pfalz InnoTop FuE Programm Darlehen bzw. zuschüsse oder KombinationSaarland EFI Programm – Förderung von Entwicklung, Darlehen bzw. zuschüsse Forschung und Innovation im Saarland oder KombinationSchleswig-holstein Förderung betrieblicher Forschung, Entwicklung Darlehen bzw. zuschüsse und Innovation, Innovationsassistent oder Kombination

Tabelle 4: übersicht über verschiedene FuE Programme der Bundesländer

12

2.4 ErP INNoVATIoNSProgrAMM DEr KFW

Das ErP-Innovationsprogramm dient der langfristigen Finanzierung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Pro-

dukte, Verfahren oder Dienstleistungen (Programmteil 1) sowie ihrer Markteinführung (Programmteil 2). Es richtet sich

an etablierte unternehmen, die bereits seit mehr als 2 Jahren am Markt tätig sind. Für kleine unternehmen – Ku – gibt es

ein Ku-Fenster mit einem vergünstigten zinssatz. Im ErP-Innovationsprogramm vergibt die KfW Beihilfen für Forschung,

Entwicklung und Innovation (Programmteil 1) bzw. Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen sowie Beihilfen für Beratungs-

dienstleistungen (Programmteil 2)8.

Programmteil 1 - Förderung in der Forschungs- und entwicklungsphase (Fue-Phase):Anträge können gestellt werden von freiberuflich Tätigen und Unternehmen, die ein innovatives Vorhaben in Deutschland

durchführen oder sich an einem solchen wesentlich beteiligen. Das Vorhaben muss für das geförderte unternehmen neu-

artig sein. Antragsberechtigt sind:

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.

- Der gruppenumsatz des Antrag stellenden unternehmens darf 125 Millionen Euro nicht überschreiten, es sei denn,

es handelt sich um ein besonders förderungswürdiges Vorhaben.

- Freiberuflich Tätige, z. B. Ärzte, Steuerberater, Architekten9.

Die Antragsteller müssen seit mehr als 2 Jahren am Markt aktiv sein und über eine ausreichende Bonität (gegenwärtig Ein-

jahresausfallwahrscheinlichkeit im Bonitätsranking nicht schlechter als 4,4 % - interne Schätzung) verfügen. Sanierungsfälle

und unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur rettung und

umstrukturierung von unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.

InwelchemUmfangkanninProgrammteil1mitfinanziertwerden?Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.

Kreditbetrag: Maximal 5 Millionen Euro pro Vorhaben.

Im Programmteil 1 kann das Unternehmen ein Nachrangdarlehen in Höhe von 60 % der definierten Projektkosten zu

zinsen von gegenwärtig zwischen 0,7 % und 7,5 % erhalten, ohne dass eine private Bürgschaft des/der gesellschafter vor-

liegen muss. Das Darlehen wird mehrere Jahre von der rückzahlung freigestellt und kann regelmäßig erst nach 10 Jahren

zurückgezahlt werden. Vom unternehmen sind für die Nachrangtranche keine Sicherheiten zu stellen Die verbleibenden

40 % sind „normales“ Fremdkapital und banküblich zu besichern. Die rückzahlung erfolgt deutlich früher. Eine hinterle-

gung dieses Teils der Finanzierung bei der geschäftsbank in cash oder cash-ähnlichen Mitteln untersagt die KfW10.

Programmteil 2 - Förderung in der markteinführungsphase:Wer kann in Programmteil 2 gefördert werden?Anträge können gestellt werden von freiberuflich Tätigen und Unternehmen, die ein innovatives Produkt, Verfahren oder

Dienstleistung in Deutschland einführen oder sich an der Markteinführung wesentlich beteiligen. Eine Antragstellung im

Programmteil 2 ist nur möglich, sofern die KMu-Kriterien erfüllt werden. Der Antragsteller muss an der Entwicklung der

Innovation wesentlich beteiligt gewesen sein. Eine Förderung in Programmteil 2 kann unabhängig von einer Förderung in

Teil 1 erfolgen11.

WaswirdinProgrammteil2mitfinanziert?- Kosten für unternehmensberatung, Ausbildung, Marktforschung und Marktinformation, soweit die Maßnahmen darauf

abzielen, einmalige Informationsbedürfnisse sicherzustellen, die bei der Markteinführung entstehen.

- Investitionen im zusammenhang mit der Einführung neuer Produkte oder Produktionsverfahren (z. B. Produktions-

aufbau).

Die Markteinführungsphase endet spätestens 3 Jahre nach Beginn der kommerziellen Nutzung12.

8,9) www.kfw-mittelstandsbank.de10,11,12) www.kfw-mittelstandsbank.de14) http://de.wikipedia.org/wiki/Forschungsrahmenprogramm

13

InwelchemUmfangkanninProgrammteil2mitfinanziertwerden?Finanzierungsanteil: Alte Länder: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. Neue Länder und Berlin: bis zu 80 % der förderfä-

higen Kosten.

Kreditbetrag: Alte Länder: maximal 1 Million Euro pro Vorhaben. Neue Länder und Berlin: maximal 2,5 Millionen Euro pro

Vorhaben.

Welche sicherheiten sind zu stellen?Die Fremdkapitaltranche ist banküblich zu besichern13.

2.5 FuE FörDEruNg DEr Eu - 7. rAhMENProgrAMM

Das Forschungsrahmenprogramm (FP) ist ein Förderprogramm der Eu-Kommission. Aktuell ist das 7. Eu-rahmenpro-

gramm für Forschung, Technologische Entwicklung und Demonstration (FP7) mit Start am 01.01.2007. Primäres ziel

des Programms ist es, die wissenschaftlichen und technologischen grundlagen in der gemeinschaft zu stärken und die

Entwicklung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu fördern sowie alle Forschungsmaßnahmen zu unterstützen,

die aufgrund anderer Politiken der gemeinschaft für erforderlich gehalten werden14. Das FP7 hat ein im jährlichen Durch-

schnitt 41% höheres Budget als das FP6. Das gesamtbudget über die Laufzeit von 7 Jahren beträgt 50,5 Mrd. €. Das FP7

ist in verschiedene Spezifische Programme unterteilt.

Das Spezifische Programm Zusammenarbeit (Cooperation) ist mit einer Gesamtsumme 32,4 Mrd. € ausgestattet und

bildet das Kernstück des FP7. unterstützt werden FuE-Projekte, in denen Partner aus unterschiedlichen europäischen Län-

dern neues Wissen in vorgegebenen Themenbereichen schaffen. cooperation ist unterteilt in verschiedene thematische

Bereiche, darunter der Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien, der für unternehmen im Mobile Bereich

von primärem Interesse ist.

Das Spezifische Programm Forschungskapazitäten (Capacities) hat ein Gesamtbudget von etwa 4,2 Mrd. € und unterstützt

Vorhaben, die dem Ausbau des europäischen Forschungsraums dienen.

Die bisher letzte Frist zur Einreichung von Projektanträgen endete im Sommer 2010. Weitere calls sind für herbst 2010

und 2011 geplant15. Informationen sind einzusehen unter:

- Deutsches Portal zum Europäischen Forschungsrahmenprogramm - Informationen zum 6. und 7. Eu-Forschungsrah-

menprogramm, Nationale Kontaktstellen der Bundesregierung in Deutschland (NKS)

- http://cordis.europa.eu/fp7

- http://ec.europa.eu/research/fp7/pdf/fp7-factsheets_de.pdf

Speziell die Sonderprogramme und Calls für KMU stellen für diese eine Möglichkeit dar, F&E Aktivitäten teilfinanzieren

zu lassen. obwohl nicht zwingend vorgeschrieben, sollten Anträge in Englisch abgefasst werden. Statistisch kommt auf 10

Anträge 1 Annahme.

3. MITArBEITErFörDEruNg

Die Agentur für Arbeit und die einzelnen Bundesländer geben zuschüsse für eine reihe von Beschäftigungsmaßnahmen.

zusätzlich können in vielen Bundesländern sogenannte Innovationsassistenten eingestellt werden, deren gehalt für einen

gewissen zeitraum von den regionalen Investitionsbanken bezuschusst wird.

Im Folgenden werden einige Programme aufgelistet, dabei werden Programme in Berlin exemplarisch für Angebote der

Bundesländern aufgeführt.

13) www.kfw-mittelstandsbank.de14) http://de.wikipedia.org/wiki/Forschungsrahmenprogramm

14

Programm Förderung

Stelle statt Stütze zuschüsse zu Personalkosten für hartz IV Empfänger in Berlin

Lohnkostenzuschuss für junge unternehmen Das Land Berlin unterstützt Existenzgründer/-innen bei der Einstellung neuer Mitarbeiter/-innen, die aus der Arbeitslosigkeit kommen, durch einen Lohnkostenzuschuss. Im ersten Jahr können bis zu 60 Prozent der entstehenden Lohnkosten übernommen werden.

Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer Ältere Arbeitnehmer/-innen, die ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer geringer entlohnten versicherungspflichtigen Beschäftigung beenden oder vermeiden, erhalten zeitlich befristet einen zuschuss zum Arbeitsentgelt und einen zusätzlichen Beitrag zur gesetzlichen rentenversicherung.

Ausbildungsbonus Auszubildende, die in der Krise aufgrund von Insolvenz, Schließung oder Stilllegung des ausbildenden Betriebes ihren Ausbildungsplatz verlieren, sollen an anderer Stelle ihre Ausbildung beenden können. Betriebe, die solche Auszubildenden übernehmen, werden unter erleichterten Bedingungen mit dem Ausbildungsbonus gefördert.

Einstiegsqualifizierung Zuschuss zur Qualifizierung eines noch nicht ausbildungsfähigen jungen Arbeitnehmers zur Ausbildungsreife

uoWV Mit dem Förderprogramm uoWV werden in Berlin unternehmen bei der Qualifizierung ihrer Mitarbeiter sowie Investorenunternehmen bei der Personalvorauswahl unterstützt.

Ausbildungszuschuss Die Agenturen für Arbeit können Ausbildungsbetriebe unterstützen, wenn sie förderungsbedürftige junge Menschen betrieblich ausbilden. Zusätzlich gibt es Leistungen für Bewerber, deren finanzielle Situation die Aufnahme der Ausbildung gefährdet.

WeGebAU 2008 Mit dem Programm der Arbeitsagentur soll über Zuschüsse für ungelernte, ältere und geringqualifizierte Arbeitnehmer diesen die Möglichkeit zum Erwerb von Teilqualifikationen oder zum Nachholen eines fehlenden Berufsabschlusses geboten werden, ohne dass ihre Beschäftigung gekündigt werden muss.

Mit dem Programm Innovationsassistent/-in soll neues Know-how in KMu geschaffen und die Kernkompetenzen der un-

ternehmens ergänzt werden, um diesen zu helfen, sich dadurch erfolgreich am Markt zu positionieren. Dieses soll durch

die Einstellung von qualifizierten Universitäts- oder Fachhochschulabsolventen und Personalkostenzuschüssen erreicht

werden.

Das Programm ist regional unterschiedlich in vielen Bundesländern abrufbar. Nachfolgend sollen exemplarisch Details für

das Bundesland Berlin dargestellt werden16.

Wer wird gefördert?- technologieorientierte, rechtlich selbständige, auf gewinnerzielung ausgerichtete, kleine und mittlere unternehmen

(KMu) mit mindestens einer Betriebsstätte in Berlin

- nicht technologieorientierte KMu nur, wenn das Projekt, in dem der/die Innovationsassistent/-in eingesetzt werden

soll und dessen/deren Tätigkeit einen ausgeprägten Technologiebezug aufweisen

Was wird gefördert?Gefördert werden innovative Projekte, die im Rahmen qualifizierter, neu abzuschließender Beschäftigungsverhältnisse

durch Absolventen/-innen von universitäten, Fachhochschulen oder Institutionen mit gleichwertigem, staatlich anerkann-

tem Abschluss umgesetzt werden.

16) www.ibb.de

Tabelle 5: Ausgewählte Beispiele der Mitarbeiterförderung

15

Wie wird gefördert?- Zuschüsse für die projektbezogene Beschäftigung von qualifizierten Universitäts- oder Fachhochschulabsolventen/-

innen als Innovationsassistenten/-innen

- Die zuwendung wird in Form einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Personalkostenzuschuss im Wege der

Anteilsfinanzierung gewährt.

- Eine Kombination mit zuwendungen für Personalkosten aus anderen Programmen oder Maßnahmen der Arbeitsagen-

turen ist nicht zulässig.

zu welchen Konditionen?- Zuwendung bis zu einer Höhe von 45 % des steuerpflichtigen Bruttogehalts des/der Innovationsassistenten/-in, max.

von 41.000 €, d.h. der anteilige Personalkostenzuschuss beträgt maximal 18.450 €.

- Förderdauer 12 Monate

Was gibt es sonst noch zu beachten?- Das neu abzuschließende Beschäftigungsverhältnis muss eine im unternehmen vorhandene Wissenslücke schließen,

die Tätigkeit muss innovativen charakter aufweisen.

- Es können nicht mehr als zwei Innovationsassistenten/-innen gleichzeitig gefördert werden.

4. BErATuNgSFörDEruNg

Die Förderung externer unternehmensberater ist an verschiedenen Stellen möglich.

ProgrAMME DEr KFW

Die KfW fördert Existenzgründer, die noch nicht länger als 5 Jahre im jetzigen Beruf selbstständig sind über das grün-

dercoaching Deutschland Programm. 3.000 € bzw. 4.500 € von maximal 6.000 € Beratungshonorar (für gründer aus der

Arbeitslosigkeit 3.600 € von 4.000 € beträgt der nicht-rückzahlbare zuschuss17.

Für Unternehmen in einer Turn Around Situation beträgt das maximale Beraterhonorar 8.000 €18, von dem 50 % bzw.

75 % gefördert werden können. Die Berater müssen bei der KfW zugelassen sein.

BMWI

Das Bafa unternehmensberatungsprogramm fördert allgemeine und spezielle Beratungen von KMu (Innovationsberatung,

Aussenwirtschaftsberatungen, etc.), die älter als 1 Jahr alt sind. Der maximale zuschuss beträgt 50 % (Alte Bundesländer)

bzw. 75 % (Neue Bundesländer) der Beratungsleistungen mit einer höchstgrenze von 6.000 € (Alte Bundesländer) bzw.

4500 € (Neue Bundesländer) zuschuss zum honorar des Beraters19.

rEgIoNALProgrAMME

zusätzlich können KMu sog. Innovationsgutscheine erwerben und sich Beratungen von zugelassenen Beratern fördern

lassen20.

17) http://www.kfw-mittelstandsbank.de/DE_home/Beratungsangebot/Beratungsfoerderung/gruendercoaching_Deutschland/index.jsp18) http://www.kfw-mittelstandsbank.de/DE_Home/Beratungsangebot/Beratungsfoerderung/Unternehmenssicherung/Turn_Around_Beratung/index.jsp19) http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/unternehmensberatungen/index.html20) http://www.inno-beratung.de/foepro/go/index.php?navanchor=1710006

16

um

satz

lebenszyklusAbbildung 1: Produktfamilie der Investitionsbank Berlin in der Wirtschaftsförderung

5. KFW-ProgrAMME uND ÄhNLIchE ProgrAMME DEr rEgIoNALEN INVESTITIoNSBANKEN

Die KfW und die regionalen Investitionsbanken fördern mittelständische unternehmen im rahmen ihrer Wirtschaftsför-

derung. Mit wenigen Ausnahmen werden Darlehen und Mezzaninekapital aber nicht direkt, sondern über Banken bzw.

Leadinvestoren vergeben.

Für Existenzgründer und mittelständische unternehmen bietet die KfW u.a. folgende Programme an:

darlehen Beschreibung nachrang Beschreibung Beteiligung BeschreibungKfW Start geld Startkapital für ErP Kapital für Existenzgründer und ErP-Startfonds für junge Existenzgründer, Freiberufler für Gründung junge Unternehmer Technologieunternehmen, und kleine unternehmen, bis drei Jahre nach die nicht älter als zehn die weniger als drei Jahre Beginn des geschäfts Jahre sind (co-Invest am Markt tätig sind zu Invest von bestehendem Leadinvestor, z. B. Vc).

KfW für Existenzgründer, KfW-Kapital für für etablierte ErP-Beteiligungs- für Beteiligungsgesell-unternehmerkredit mittelständische Arbeit und unternehmen, die seit programm schaften, die sich an unternehmen und Investitionen mehr als drei Jahren kleinen und mittleren freiberuflich Tätige, am Markt tätig sind. Unternehmen der die in Deutschland gewerblichen Wirtschaft investieren. beteiligen.

ErP-regional- zur langfristigen ErP-Innovations- für FuE bzw. die KfW-genuss- Programm zur Stärkungförderprogramm Finanzierung von programm Markteinführung von rechtsprogramm der Eigenkapitalbasis Investitionen in Produkten innovativer von kleinen und strukturschwachen unternehmen, die seit mittleren unternehmen. gebieten. mehr als 2 Jahren am Markt tätig sind.

KfW-Sonder- für Freiberufler und Risikokapital- Garantien fürprogramm gewerbliche unternehmen, programm Kapitalbeteiligungs- die Finanzierungsbedarf für gesellschaften. Vorhaben in Deutschland haben.

regionale Investitionsbanken bieten Programme an, die ähnlichen charakter haben wie die KfW-Programme. Nachfolgend

sollen Programme der Investitionsbank Berlin exemplarisch genannt werden.

IBB ProDuKTFAMILIEN IN DEr WIrTSchAFTSFörDEruNg

wachsen mit der iBB - Berlin Infra

- Berlin Kredit

- Berlin Kapital

- Wachstumsprogramm /

Konsortialfinanzierungen

- KMu-Fonds

- grW

gründen mit der iBB - ProFIT stabilisieren mit der iBB - Berlin Start - Innovationsassistent - Liquiditätsfonds

- Vc-Fonds - neue Märkte erschließen - Konsolidierungsfonds

- Mikrokredite - Zwischenfinanzierung Filmproduktion

aus dem KMu-Fonds - Landesbürgschaften

Tabelle 6: Ausgewählte Förderprogramme der KfW

17

Programm / Förderart Kredit Beteiligung zuschuss

Berlin Start x

Berlin Kredit x

KMu-Fonds x

IBB-Wachstumsprogramm x

ProFIT x x x

Vc-Fonds x

Berlin Kapital x

grW x

Innovationsassistent x

6. rEgIoNALE BürgSchAFTSBANKEN uND STILLE BETEILIguNgEN Durch MITTELSTÄNDISchE BETEILIguNgSgESELLSchAFTEN

Bürgschaftsbanken sind privatwirtschaftlich organisierte und vom Staat unterstützte Förderbanken, die gewerbliche unter-

nehmen und Freie Berufe bei der Kredit- oder Beteiligungsfinanzierung unterstützen. Die von ihnen gewährten Bürgschaf-

ten sind vollwertige Sicherheiten für alle Kreditinstitute21.

Aufgabe der Bürgschaftsbanken ist die übernahme von Kreditrisiken durch Ausfallbürgschaften. Die Bürgschaftsbank zahlt

erst dann an das Kreditinstitut, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und andere Sicher-

heiten verwertet worden sind. Durch eine Ausfallzahlung der Bürgschaftsbank an das Kreditinstitut ist der Kreditnehmer

jedoch nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen entbunden, vielmehr ist das Schuldverhältnis auf die Bürgschaftsbank

übergegangen.

Bürgschaftsbanken erhalten für die zu leistenden zahlungen anteilige unterstützung durch Bund und Länder. Bei der haus-

bank verbleibt so ein maximales Kreditrisiko von 20 % bzw. 35 % der Kreditsumme. um in den genuss von Bürgschaften

durch die regionale Bürgschaftsbank zu kommen, darf man als gesellschafter eines unternehmens weder zu reich noch

zu bonitätsarm sein22.

Ist man zu reich, verweist die Bürgschaftsbank auf die privaten Mittel der gesellschafter, die für eine bankübliche Besiche-

rung eines Kredites ausreichen. Ist die Bonität aufgrund von Schufa-Einträgen, etc. nicht ausreichend wird die Bürgschaft

verweigert. Bürgschaftsbanken verbürgen bei jungen Firmen in der regel keine FuE-Aktivitäten sondern z. B. die Markt-

einführung von Produkten.

BürgSchAFTEN

Bürgschaftsvertrag mit vereinbarter Laufzeit und Provision

Kreditnehmer/in

erhält den Kredit

Bürgschaftsbankbis 1 Mio. €

Bürge

hausbankzentralinstitut

Stellung der Bürgschaft ersetzt fehlende Sicherheiten

Landesbürgschaft ab 1 Mio. €Antragstellung und Beratung über die IBh

21) http://de.wikipedia.org/wiki/Bürgschaftsbank22) http://de.wikipedia.org/wiki/Bürgschaftsbank

Tabelle 7: Ausgewählte Programme der Investitionsbank Berlin nach Förderart

18

Die mit den Bürgschaftsbanken verbundenen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBgen) engagieren sich für

KMu durch MBg-Beteiligungskapital. Als neutrale Kapitalgeber beteiligen sie sich branchenübergreifend und langfristig (bis

zu 15 Jahre), in der regel in Form einer stillen Beteiligung. In geeigneten Fällen werden auch offene Beteiligungen, allerdings

immer als Minderheitsbeteiligung angeboten. Beteiligungsanlässe können sein:

- Wachstum, z. B. Erweiterungs-, rationalisierungs- oder Ersatzinvestitionen

- Existenzgründung und Innovation

- Unternehmensnachfolge, z. B. MBO/MBI oder die Abfindung von Gesellschaftern

- restrukturierung, Turn-around.

Das Beteiligungsangebot der MBgen unterscheidet sich bezüglich Beteiligungsanlass, höhe (in der regel ab 50.000 € bis

2,5 Mio. €; im Einzelfall auch darüber) sowie in der Ausgestaltung. In der regel müssen gesellschafter eine Bürgschaft für

die Stille Beteiligungssumme abgeben, haften also für die Rückzahlung, die häufig mit 10 % zu verzinsen ist23.

7. ExISTENzgrüNDuNgSFörDEruNg

Neben den Förderprogrammen für Existenzgründer der KfW und der regionalen Investitionsbanken gibt es 2 weitere

Programme, die für Existenzgründungen geeignet sind:

a) Exist Stipendium - http://www.exist.de/exist-gruenderstipendium/index.php

b) gründungszuschuss.

ExIST STIPENDIuM

Förderbedingungen Beantragung

Wer Einreichung Ideenpapier bei hochschule, hochschulabsolventen, Studierende, Wissenschaftler; Max. 3-er Team Forschungseinrichtung

WasInnovative Technologie-gründungen + innovative Dienstleistungen gründer benennen Mentor, mit Bezug zum Studium hochschule benennt coach

WieStipendium in höhe von max. 100.000 € für das Team, davon 2.500 € Weiterleitung zur Begutachtungpro Monat für Promovierte und 2.000 € für Absolventen bzw. 800 € an Projektträger Jülichfür Studenten, zusätzlich Mittel für coaching und Sachausgaben

grüNDuNgSzuSchuSS

Der gründungszuschuss wird von der Agentur für Arbeit zur Existenzgründungsförderung an Arbeitslosengeldempfänger gezahlt, die sich selbständig machen. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen24:- Die Person muss arbeitslos gemeldet sein. Arbeitnehmer, die ohne wichtigen grund selbst kündigen, erhalten über einen zeitraum von zwölf Wochen keine Förderung. - Die Person muss einen Anspruch auf Leistungen nach SgB III (Arbeitslosengeld) haben und bei Aufnahme der Selbständigkeit muss dieser mindestens 90 Tage währen. - Die aufzunehmende Tätigkeit muss selbständig und hauptberuflich ausgeübt werden. Nebentätigkeiten (auch versiche- rungspflichtig) sind erlaubt, solange deren Umfang nicht den zeitlichen Umfang der Selbständigkeit überschreitet.- Die Existenzgründung soll die antragstellende Person aus der Arbeitslosigkeit führen und langfristig eine ausreichende Erwerbsgrundlage schaffen. Die Tragfähigkeit des Konzeptes ist durch die positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zu bescheinigen.- Der gründer muss gegenüber der Agentur für Arbeit die persönliche und fachliche Eignung darlegen25.

Daneben fördern die KfW und regionale Investitionsbanken Existenzgründer mit regionalen bzw. bundesweiten Darle- hensprogrammen, für die persönlich gehaftet werden muss.

23) http://www.bvkap.de/privateequity.php/cat/40/aid/87/title/Mittelstaendische_Beteiligungsgesellschaften 24, 25) http://de.wikipedia.org/wiki/gründungszuschuss

Tabelle 8: Überblick Exist Stipendium

2

8. MIKROFINANZDARLEHEN

Die Bundesregierung hat in 2010 den Mikrokreditfonds Deutschland gestartet. Er sichert mit einem Volumen von 100 Mil-

lionen Euro Kredite an Klein- und Kleinstbetriebe bzw. „junge“ unternehmen. Knapp 60 Millionen Euro stammen aus dem

Europäischen Sozialfonds; etwas mehr als 40 Millionen Euro kommen aus dem haushalt des Bundesministeriums für Arbeit

und Soziales (BMAS). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie plant, später 1,5 Millionen Euro beizusteuern .

Der Mikrokreditfond sichert Kredite von bis zu 20.000 Euro bei einer Laufzeit von bis zu drei Jah-

ren ohne Kredituntergrenze ohne Sicherheiten, wie sie üblicherweise von Banken verlangt werden und be-

rücksichtigt besonders unternehmen mit hoher Ausbildungsbereitschaft. Er verschafft Kredite zu ei-

nem zinssatz von zunächst 7,5 Prozent p.a. und soll eine unbürokratische und schnelle Kreditvergabe (im

regelfall eine Woche nach Antragstellung) verschaffen. Er ist mit einer Laufzeit von zunächst bis 2015 eingerichtet.

Der Fonds soll mittel- und langfristig die Entwicklung eines flächendeckenden Mikrokreditangebots in Deutschland fördern.

Kern des Modells sind sogenannte Empfehlungsbürgschaften. Strukturen der Mikrokreditvergabe sollen professionalisiert

und die Betätigung als Mikrofinanzierer attraktiver gemacht werden. Denn in Deutschland haben Kleinstunternehmen oft

Liquiditätsprobleme, wenn sie Projekte vorfinanzieren oder ihr Geschäftsmodell weiterentwickeln wollen .

Der Fonds ist insofern auch eine reaktion auf eine veränderte unternehmenswelt mit mehr kleinen Betrieben und Selb-

ständigen. Sie sollen sich an Beratungsorganisationen wie zum Beispiel gründerzentren, genossenschaften, Wirtschafts-

fördergesellschaften oder Unternehmensberatungen wenden können, die als Mikrofinanzierer fungieren.

das Kreditangebot im Überblick

zinsen: zurzeit 7,5% p.a.

Beträge: Kleinstbeträge, nach erfolgreicher rückzahlung ist eine Erhöhung auf bis zu maximal 20.000 Eur möglich

tilgungen: erfolgen in monatlichen raten oder endfällig

gebühren: keine

Das Fondsvermögen wird von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) treuhänderisch für den Bund ver-waltet. Die Kreditvergabe erfolgt durch die Bochumer gLS Bank in einem kooperativen Modell, das heißt auf Empfehlung von Mikrofinanzieren, aber auf eigene Rechnung. Der Mikrokreditfonds sichert gegenüber der GLS Bank die Kreditausfälle ab. Die Mikrofinanzierer betreuen und beraten die Kreditnehmenden im persönlichen Kontakt und empfehlen der gLS Bank die Kreditvergabe .

19 29) Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Nr. 6 vom 27.01.2010 30( Weitere Informationen www.mikrokreditfonds.de

Tabelle 10: Mikrofinanzdarlehen

2

9. ANhANg

AuTorEN

thomas lookThomas Look ist Managing Partner der Laukaz Analytics & Investment gmbh (LAI). zuvor war er u.a. Leiter online,

Vertrieb und New Business bei der Nachrichtenagentur ddp, Managing Partner der Sportart gmbh, die er an die ddp

verkaufte und cEo der ALTuS Media Ag. Er ist seit 1999 regelmäßig als Berater und gutachter für die Eu-Kommission

in Fragen der Ausgestaltung, und Durchführung der Forschungsrahmenprogramme sowie in der Begutachtung von Einzel-

projekten tätig.

marcel PirlichMarcel Pirlich ist selbständiger unternehmensberater und Associate Partner bei LAI. zuvor war er u.a. bei E-Plus Mobil-

funk, Arvato Mobile und zuletzt als geschäftsführer für zED germany, einem weltweit führenden Anbieter von

mobilen Lösungen und Inhalten, tätig.

Er ist Experte für die Themen online & Mobile und unterstützt unternehmen bei Planung und umsetzung in den Bereichen

Strategie, Monetarisierung und Performance Marketing. Marcel Pirlich ist Leiter der unit „Monetization“ beim BVDW –

Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V.

FIrMENProFIL – LAuKAz ANALyTIcS & INVESTMENT gMBh (LAI)

LAI ist eine corporate Finance Agentur mit den Schwerpunkten Investment Services und Katalysator Services. Dabei

fokussiert sich das unternehmen auf den TIMES Sektor (Telecommunication, Internet, (Multi)Media, E-commerce, Soft-

ware).

LAI entwickelt und berät unternehmen in Management intensiven Veränderungsphasen wie Inkubation, Early Stage Ven-

ture, Wachstum, Turn-around und Verkauf/Kauf. LAI bietet und vermittelt intellektuelles Kapital und Finanzmittel sowie

umsetzbare Strategieberatung und konkrete Managementunterstützung im Tagesgeschäft.

LAI kooperiert mit Institutionen und gruppen wie der KfW-Bankengruppe, regionalen Investitionsbanken, IhK’s, Vc

gesellschaften und Business Angels. LAI ist beim Bundeswirtschaftsministerium als Beratungsagentur für Finanz- und Inno-

vationsberatung im rahmen des für KMu förderfähigen unternehmensberatungsprogramms akkreditiert.

Mitarbeiter und Netzwerkpartner von LAI sind als coach beim Tcc (Technologie coaching center) der Investitionsbank

Berlin sowie beim gründercoaching und der Turn Around Beratung der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) als Berater

akkreditiert. LAI ist beim BAFA als externe unternehmensberatung (richtlinien über die Förderung von unternehmens-

beratungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe vom 27. Juni 2008) registriert.

20

Laukaz Analytics & Investment GmbH (Office Berlin)grosse Präsidentenstrasse 1010178 Berlingermany Telefon: +49 (0)30 8145 641 33Mobil: +49 (0)176 627 113 93E-Fax: +49(0)32 211 089 904 13Skype: thomas.look1

E-Mail: [email protected]: www.laukaz.com