Folder "Grenzen können gar nix" - OEH Wahl 2011

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Diese beginnt bereits vor dem Studium. Für Studierende aus Nicht-EWR-Staaten ist es wesentlich schwieriger ihr Studium zu beginnen. Sie sind mit einem hohen büro- kratischen Aufwand konfrontiert. Beispielsweise haben Anträge für die Zulassung strengere Fristen, nicht alle Zeugnisse werden an österreichischen Hochschulen an- erkannt, ein Studienplatznachweis im Land des Schul- abschlusses ist zu erbringen, Deutschkenntnisse sind nachzuweisen und Studienplätze werden künstlich ver- knappt. So gibt es zum Beispiel beim Aufnahmetest für das Medizinstudium StaatsbürgerInnenschaftsquoten – maximal 5% aller StudienanfängerInnen können aus einem Drittstaat kommen. Des Weiteren brauchen Stu- dierende eine Aufenthaltsgenehmigung, für die- sen müssen sie einen Nachweis von bis zu 9520 Euro pro Jahr erbringen. Auch nach der Zulassung werden Studierende aus Nicht- EWR-Staaten schlechter gestellt. Anders als EWR-Bür- gerInnen müssen sie grundsätzlich Studiengebühren zahlen. Lediglich einige wenige dürfen unter bestimm- ten Bedingungen einen Antrag auf Erlass stellen – was bei den sehr unübersichtlichen Ausnahmeregelungen oft schwierig ist. Des Weiteren sind sie vom Bezug von geförderten Tickets für öffentliche Verkehrsmittel ausge- nommen. Die hohen finanziellen Anforderungen an Studieren- de aus Drittstaaten machen es nur wenigen möglich in Österreich zu studieren und erschweren ihren Stu- dienalltag erheblich. Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird Menschen aus Nicht-EWR-Ländern meist verun- möglicht. Studierende benötigen ArbeitgeberInnen, welche sich dem bürokratischen Aufwand stellen, eine sogenannte „Beschäftigungsbewilligung“ für sie zu besorgen. Wenn überhaupt, werden diese Bewilli- gungen unter dem Semester nur für geringfügige Be- schäftigungen erteilt. Wer mehr arbeiten muss, kann dies oft nur auf Basis eines oft prekären Werkvertrags. Die „EU-StudentInnenrichtlinie“ aus dem Jahr 2004 legte fest, dass grundsätzlich eine Erwerbstätigkeit mit mindestens 10 Wochenstunden zu genehmigen ist. Weil Österreich diese Regelung nicht entsprechend umgesetzt hat, hat die Europäische Kommission be- reits ein Verfahren gegen die Republik angestrengt. Im Zuge der geplanten Erneuerungen im Fremden- recht (u.a. der Einführung der sogenannten „Rot- Weiß-Rot-Karte“) sind zahlreiche Verschärfungen für MigrantInnen vorgesehen. Auch wenn künftig eine Beschäftigungsbewilligung für bis zu maximal 10 Wochenstunden etwas einfacher zu erhalten sein soll, bleibt das komplizierte und bürokratische Verfahren der Beantragung durch die ArbeitgeberInnen bestehen. Passives Wahlrecht für alle Wer diese Belastungen und Hürden auf sich nehmen kann und in Österreich zu studieren beginnt, hat nicht dieselben Rechte wie Studierende mit EWR-Staatsbür- gerInnenschaft. Studierende aus Drittstaaten haben nur das aktive Wahlrecht, können also ihre Vertretung in der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) zwar wählen, haben aber nicht die Möglichkeit selbst in die ÖH gewählt zu werden. Die GRAS fordert: Gleichstellung aller in Österreich Lebender Menschenrecht auf Bildung für alle Passives Wahlrecht für alle Zugang zum Arbeitsmarkt öffnen Finanzielle und bürokratische Hürden abschaffen Institutionelle Diskriminierung GRAS Grüne und Alternative StudentInnen Arbeiten – unmöglich

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Diese beginnt bereits vor dem Studium. Für Studierende aus Nicht-EWR-Staaten ist es wesentlich schwieriger ihr Studium zu beginnen. Sie sind mit einem hohen büro-kratischen Aufwand konfrontiert. Beispielsweise haben Anträge für die Zulassung strengere Fristen, nicht alle Zeugnisse werden an österreichischen Hochschulen an-erkannt, ein Studienplatznachweis im Land des Schul-abschlusses ist zu erbringen, Deutschkenntnisse sind nachzuweisen und Studienplätze werden künstlich ver-knappt. So gibt es zum Beispiel beim Aufnahmetest für das Medizinstudium StaatsbürgerInnenschaftsquoten – maximal 5% aller StudienanfängerInnen können aus einem Drittstaat kommen. Des Weiteren brauchen Stu- dierende eine Aufenthaltsgenehmigung, für die-sen müssen sie einen Nachweis von bis zu 9520 Euro pro Jahr erbringen.

Auch nach der Zulassung werden Studierende aus Nicht-EWR-Staaten schlechter gestellt. Anders als EWR-Bür-gerInnen müssen sie grundsätzlich Studiengebühren zahlen. Lediglich einige wenige dürfen unter bestimm-ten Bedingungen einen Antrag auf Erlass stellen – was bei den sehr unübersichtlichen Ausnahmeregelungen oft schwierig ist. Des Weiteren sind sie vom Bezug von geförderten Tickets für öffentliche Verkehrsmittel ausge-nommen.

Die hohen finanziellen Anforderungen an Studieren-de aus Drittstaaten machen es nur wenigen möglich in Österreich zu studieren und erschweren ihren Stu-dienalltag erheblich. Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird Menschen aus Nicht-EWR-Ländern meist verun-möglicht. Studierende benötigen ArbeitgeberInnen, welche sich dem bürokratischen Aufwand stellen, eine sogenannte „Beschäftigungsbewilligung“ für sie zu besorgen. Wenn überhaupt, werden diese Bewilli-gungen unter dem Semester nur für geringfügige Be-schäftigungen erteilt. Wer mehr arbeiten muss, kann dies oft nur auf Basis eines oft prekären Werkvertrags. Die „EU-StudentInnenrichtlinie“ aus dem Jahr 2004 legte fest, dass grundsätzlich eine Erwerbstätigkeit mit mindestens 10 Wochenstunden zu genehmigen ist. Weil Österreich diese Regelung nicht entsprechend umgesetzt hat, hat die Europäische Kommission be-reits ein Verfahren gegen die Republik angestrengt.

Im Zuge der geplanten Erneuerungen im Fremden-recht (u.a. der Einführung der sogenannten „Rot-Weiß-Rot-Karte“) sind zahlreiche Verschärfungen für MigrantInnen vorgesehen. Auch wenn künftig eine Beschäftigungsbewilligung für bis zu maximal

10 Wochenstunden etwas einfacher zu erhalten sein soll, bleibt das komplizierte und bürokratische Verfahren der Beantragung durch die ArbeitgeberInnen bestehen.

Passives Wahlrecht für alle Wer diese Belastungen und Hürden auf sich nehmen kann und in Österreich zu studieren beginnt, hat nicht dieselben Rechte wie Studierende mit EWR-Staatsbür-gerInnenschaft. Studierende aus Drittstaaten haben nur das aktive Wahlrecht, können also ihre Vertretung in der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) zwar wählen, haben aber nicht die Möglichkeit selbst in die ÖH gewählt zu werden.

Die GRAS fordert: ★ Gleichstellung aller in Österreich Lebender★ Menschenrecht auf Bildung für alle ★ Passives Wahlrecht für alle ★ Zugang zum Arbeitsmarkt öffnen ★ Finanzielle und bürokratische Hürden abschaffen

Institutionelle Diskriminierung

GRASGrüne und Alternative StudentInnen

Arbeiten – unmöglich

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Grenzen: Weg damit!

Studierende aus Staaten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) – zum Beispiel Kroatien, Ja-pan oder der Türkei – werden in Österreich systematisch auf verschiedene Weise diskriminiert. Beispiele: Beim Zugang zum Studium , während des Studiums beim Zu-gang zum Arbeitsmarkt und im Wahlrecht. Diese Zustän-de sind nicht länger tragbar.

Menschenverach-tende Gesetze AusländerInnenfeindlichkeit und Rassismus sind in der Gesellschaft allgegenwärtig. Besonders hart trifft es Asylsuchende. Oft vielfach traumatisierte Menschen tref-fen auf ein bürokratisches System, welches ständig ver-schärft wird und dessen einziges Ziel zu sein scheint, möglichst viele Menschen in möglichst kurzer Zeit ab-zuschieben. Die Grundversorgung ist zu niedrig und der Zugang zum Arbeitsmarkt abgeriegelt. Die Aufklä-rung über die eigenen Rechte ist unzureichend, eine Be-schwerdemöglichkeit beim Verwaltungsgerichtshof wur-de vor zwei Jahren abgeschafft. Schubhaft wird ständig verlängert – selbst Kinder werden eingesperrt. Gerade unter diesen erschwerten Bedingungen wird der Zugang zu Hilfe weitgehend unterbunden.

Täglich bangen Menschen darum, ob sie inhaftiert und abgeschoben werden. Davon sind auch viele Studierende betroffen. Selten werden die Fälle bekannt, in denen Stu-dierende aus Nicht-EWR-Staaten abgeschoben werden.

GRASGrüne und Alternative StudentInnen

Grenzen können gar nix!

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