Frächterzeitung Sommer 2014

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P.b.b 07Z037323M - WKO FG Transport, Körblergasse 111-113, 8010 Graz www.wko.at/stmk/transporteure Scharfter Gegenwind für die Betriebe Förderung für das Kleintransportgewerbe Fachgruppentagung 2014 Termin: 4. Oktober | ORT: Schwarzl Freizeitzentrum/Unterpremstätten Vol. 2 / 2014

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P.b.b 07Z037323M - WKO FG Transport, Körblergasse 111-113, 8010 Graz

www.wko.at/stmk/transporteure

Scharfter Gegenwind für die Betriebe

Förderung für das Kleintransportgewerbe

Fachgruppentagung 2014Termin: 4. Oktober | ORT: Schwarzl Freizeitzentrum/Unterpremstätten

Vol. 2 / 2014

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Editorial

Obmann, Ing. Albert Moder

Ihr Ing. Albert Moder Obmann

Sehr geehrte Damen und Herren!Liebe Kolleginnen und Kollegen!

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Die Beamten in der Steiermark wol-len die steirische Wirtschaft ins Eck treiben! Das zeigen zumindest nicht nur die geplanten Maßnahmen, son-dern vor allem jene, die bereits um-gesetzt wurden. Denn für die Fräch-terbranche wird es nicht leichter, und auch für Landwirte, das Gewerbe und die Industrie droht das absolute Abrutschen ins Nirvana. Aufgrund des Geldmangels im Straßenbau und bei der Verkehrsinfrastruktur werden Nebenstraßen auf einen Tonnagen-satz beschränkt, der nicht einmal für ein Pferdegespann reichen würde – und das, ohne mit den Betroffenen Gespräche zu führen. Ein Beispiel von vielen ist etwa die Tonnagenbe-schränkung der Pfaffensattelstraße, die in einer Nacht und Nebel-Aktion beschlossen wurde, ohne diese Info weiterzugeben. Allein die Beschrän-kungstafel vor Ort überraschte so manchen Transporteur und zwang ihn zum Umdrehen.

Diese Art von Beschränkungen, aber auch der Wildwuchs an Fahr-verboten für Lkw bremsen nicht nur die Transportwirtschaft, sondern die gesamte Wirtschaft aus. Selbst Um-leitungspläne bei Notfällen, wie etwa einem Unfall, sind dadurch nicht machbar. Beispielsweise eine Sper-

re der Autobahn auf der Pack ver-ursachte im vergangenen Frühjahr durch Schnee und Eis einen kom-pletten Verkehrsinfarkt. Dieser wur-de durch den unbrauchbaren Not-fallplan noch verstärkt, als man Lkw über die schmale, verschneite Packer Bundesstraße umleitete, anstatt in einzelnen Bezirken das Fahrverbot für diesen Notfall aufzuheben. Nach etlichen Gesprächen und vielen Ver-sprechungen, die man mitnehmen durfte, ist noch immer kein Ergebnis ist Sicht. Die Maschinerie der Beam-ten dreht sich nur sehr langsam.

Nicht weniger ärgerlich sind die angeblich fehlenden Sanierungs-gelder für den Straßenbau und die Infrastruktur. Das Problem ist hier nicht die Einnahmensituation im Verkehrsbereich des Bundes und der Länder, sondern der Ausgabenbe-reich. Das hat auch die WKO-Bun-desebene treffend formuliert. Ein genauer Blick auf die Fakten zeigt: Der Zustand der heimischen Lan-desstraßen ist im Schnitt gut, wie auch der Rechnungshof festgehalten hat, und die Finanzierungsgrund-lagen, die der Bund dafür gesichert hat, sind ausreichend. 11,2 Milli-arden Euro werden von Verkehrs-leistungen eingehoben – das sind

92.000 Euro pro Jahr pro Kilometer – doch dieser Betrag ist anscheinend zu niedrig um Straßen zu bauen und zu erhalten.

Wo bleiben die Politiker, die regu-lierend eingreifen sollten: Der Stra-ßenverkehr darf nicht zum Erhalter der Nation verkommen! Ein Über-schuss an Einnahmen für die Stra-ßenerhaltung wird ausgewiesen, nur die sogenannten Ertragsanteile wer-den falsch verwendet. Da drängt sich der Verdacht auf, dass Herr und Frau Österreicher sowie die Wirtschaft aus dem Titel Verkehr zum Stopfen an-derer Budgetlöcher zur Kasse gebe-ten werden sollen!

Fest steht: Je mehr Straßen gesperrt werden, desto höher werden die Kos-ten für die tägliche Versorgung, und desto mehr Menschen wandern aus den ländlichen Regionen ab, um sich in Ballungszentren niederzulassen. Wenn man das so will, dann nur wei-ter so, liebe Politik!

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Inhalt Inhalt

Terminaviso: Fachgruppentagung 2014 21Checkliste Praktikum 48Besuch der FH Joanneum Kapfenberg bei KR Max Zottler 48Konzessionsprüfung für das Güterbeförderungsgewerbe Herbsttermin 2014 49Fachseminare mit Mitgliedervorteil 50Transporteure auf medialem Überholkurs 58Eine gemeinsame Sache – Eduard Heinrich Transporte + Erdbau 62Erwin Töfferl, neues Ausschussmitglied der Kleintransporteure 64Förderung für das Kleintransportgewerbe und den Werkverkehr für Fahrzeuge bis 3,5 t hzG 66

Impressum:Volle Fahrt – Ausgabe 30Herausgeber: Fachgruppe f. d. Güterbeförderungsgewerbe, Redaktion: FG f. d. Güterbeförderungsgewerbe Steiermark, 8021 Graz, Körblergasse 111–113, Tel.: 0316/601-610, Fax: 0316/601-735, E-Mail: [email protected], Internet: http://wko.at/stmk.transporteure; Medienverlag: print-verlag, Berliner Ring 71/3/16, 8047 Graz, Anzeigenverkauf: TopMedia-Agentur Andreas Bunderla, Maria Meitz, Herbert Bauer – Tel. 0664/45 41 124; Fotos: WKO; U1 Fotos © Fotolia.com; Druck: Schmidbauer Druckerei GmbH; © Druck- und Satzfehler vorbehalten

Europa: Lkw-Fahrverbote in Europa 2014: neue Broschüre 24 EU-Verkehrsminister für aerodynamische Lkw 31 Versuche mit Lang-Lkw 24Deutschland: Lkw-Ausweichstreckenkarte für die Ferienzeit 2014 24 Änderungen im Abfalltransport 25Slowakei: Strafe bei später Rückgabe der GO-Box 26 AT, DE, CH : Gefahrguttransporte von Baggern erleichtert 26Tschechien: Überlänge bei Lkw 27Frankreich: Beschränkungen 2014 27Belgien: Wochenendruhezeit 27 Verstärkte Lkw-Kontrollen 28Ungarn: Neue Anforderungen bei Drittlandverkehren 28 Weiterbildung C95 von ungarischen Lenkern 29 MitführverpflichtungvonFeuerlöschern 29Großbritannien: Maut 30Lettland: Lkw-Mauteinführung per 1. Juli 2014 31

Verkehrsinfo international

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Fachgruppe aktuellGastkommentar von Dr. Hubert Pirker, MEP a. D. 6Scharfer Gegenwind für die Betriebe 8Charity-Golf-Turnier 2014 10„FRIENDS on the Road“-Tour 2014“ – Truck Race Trophy Spielberg 12

Verkehrsinfo nationalFahrverbotskalender 2014 16Neue Ausnahme vom Wochenendfahrverbot: Teiglinge 16Erleichterungen für Güterbeförderer in Tirol 16Lkw-FahrverboteinWienundNÖundihreKennzeichnungspflichtmitPlakette 17Lkw-Fahrverbot auf dritter und vierter Überholspur 18Verlängerung der Mautbefreiung für humanitäre Hilfstransporte 19AusländischeKfz:AnmeldepflichtnacheinemMonat 20

Digitales Kontrollgerät: Lockerung bei der Verwendung der Fahrerkarte 36EU-Parlament billigt neue Lkw-Maße 36 Abgabenänderungsgesetz 2014 und Umsatzsteuer 36Ergebnis unabhängige Schiedskommission für öffentliche Auftragsvergabe: +2,5 % rückwirkend 36 Entwicklung Dieselpreis und Transportkostenindex 37 AktuelleInflations-/VPI-EntwicklunginÖsterreich 37Weiterhin Pickerl-Überprüfung in Kfz-Werkstätten 37Die ASFINAG investiert heuer 180 Millionen ins steirische Autobahnnetz 38 UVP-Richtlinie: Verschlechterungen abgewendet 42ErhältlichimFachverband:digitalesKontrollgerät/CMR/CEMT-Nachweisdokumente 42Fahrerhandbuch:Lenk-undRuhezeiten/Ladungssicherung 42Verkehrsunternehmensregister 43 Tankkartendiebstähle: Vorsicht ist geboten 44 IRU TransPark-Initiative auch als APP verfügbar 44 Vorsicht: Gefälschte E-Mails 44 Pensionskonto: Versand der Kontoerstgutschriften 44

Transportservice

Unser von allen geschätztes Mit-glied des Fachgruppenausschusses KR Kurt Jöbstl ist nicht mehr. Sehr vielen Kolleginnen und Kollegen war es ein großes persönliches Anliegen, „unserem“ Kurt in der Stadtpfarrkir-che Leibnitz die letzte Ehre zu erwei-sen.

Kurt Jöbstl erblickte am 30.09.1950 als zweites von vier Kin-dern von Paula und Johann Jöbstl das Licht der Welt.

Im elterlichen Betrieb in St. Mar-tin im Sulmtal kam er schon früh mit dem Transport von Waren aller Art in Berührung. So war es auch kaum verwunderlich, dass er in weiterer Folge die Ausbildung zum Spediti-onskaufmann absolvierte und damit den Beruf von der Pike auf gelernt hat. In der Zeit von 1976 bis 1989 war er erfolgreich als geschäftsfüh-render Gesellschafter der Nunner Speditions GesmbH in Leibnitz tä-tig. Daneben hat er bereits seit 1980 die Spedition JÖBSTL betrieben.

Mit seinem Weitblick, seiner Schaffenskraft und seinem ganzen Herzblut hat er den Speditionszweig und die Transportgesellschaft we-sentlich ausgeweitet und das Unter-nehmen in den folgenden Jahren zu einem Vorzeigebetrieb entwickelt. Dabei war ihm das Wohlergehen sei-ner Mitarbeiter immer wichtig und er hatte stets ein offenes Ohr für die Anliegen jedes Einzelnen.

KR Kurt Jöbstl

Die steirische Verkehrswirtschaft verliert mit KR Jöbstl einen ihrer profiliertesten Vertreter. Als langjäh-riges Mitglied der Fachgruppe der Spediteure und des Güterbeförde-rungsgewerbes hatte der Verstorbene sein großes Fachwissen eingebracht und sein kompetenter Rat war nicht nur in Kollegenkreisen sehr gefragt. Mit viel Engagement hat KR Kurt Jöbstl nachdrücklich mitgeholfen, die Brancheninteressen zu vertreten und sich für bessere Rahmenbedin-gungen in einem hart umkämpften liberalisierten Markt eingesetzt. Im Ausschuss der Regionalstelle Südstei-ermark waren ihm die Belange der ansässigen Gewerbetreibenden ein großes Anliegen. Als Mitglied der Wirtschaftskurie und der Prüfungs-

kommission für die Konzessionsprü-fung im Güterbeförderungsgewerbe hat er weitere wertvolle Beiträge ge-liefert.

Für immer unvergessen wird uns jedoch die private Seite der Unter-nehmerpersönlichkeit Kurt Jöbstl bleiben. Mit seinem sonnigen We-sen, seinem Humor, seinem anste-ckenden Lachen, seiner Warmher-

zigkeit und Hilfsbereitschaft hat er einen festen Platz in unseren Herzen – mit ihm haben wir nicht nur einen erfolgreichen Unternehmer verloren, sondern insbesondere einen wunder-baren Freund. Wir werden ihn stets ehrend in Erinnerung behalten.

Nachruf

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Dr. Hubert Pirker war von 1996 bis 2014 Abgeordneter zum Europä-ischen Parlament und seit 2011 Verkehrssprecher der ÖVP-Delega-tion. Seine Arbeitsschwerpunkte im Verkehrsbereich lagen insbe-sondere im Ausbau der europäi-schen Verkehrsinfrastruktur. Im Rahmen der Verhandlungen zu den Transeuropäischen Verkehrsnetzen (TEN-T) konnte er sicherstellen, dass drei von neun Kernnetzkorri-dore durch Österreich führen. Na-mentlich der Brennerkorridor, der Donaukorridor und der Baltisch-Adriatische Korridor. Insgesamt konnte bis 2020 mit 26,2 Mrd. Euro eine Verdreifachung der EU-Mittel für Verkehrsinfrastruktur erzielt werden.

Gastkommentar von Dr. Hubert Pirker, MEP a. D.

Dr. Hubert Pirker

Weitere Schwerpunkte setzte Hubert Pirker bei der Überar-beitung der Fahrtenschreiber-Verordnung, den Abschluss des sogenannten Straßenverkehrs-

Verkehr ist der Motor unserer Wirt-schaft! Er ist unverzichtbar. Ob es die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen betrifft, das Wirt-schaftswachstum oder die Lebens-qualität eines jeden einzelnen von uns. Ohne Verkehr keine florie-rende Wirtschaft, ohne Verkehrs-industrie keine Beschäftigung im Transportgewerbe und kein funkti-onierender Export, ohne Mobilität keine Flexibilität.

Die Bedeutung der europäischen Verkehrsindustrie lässt sich mit ein paar Zahlen gut verdeutlichen: Über 10 Millionen Menschen sind direkt in der europäischen Verkehrsindus-trie beschäftigt. Ein Blick auf das Ex-portland Österreich verdeutlicht die steigende Bedeutung der Transport-wirtschaft: In über drei Jahrzehnten haben sich die Warenexporte von 16 Milliarden auf über 117 Milliarden Euro versiebenfacht! Unsere Unter-nehmen verdienen heute bereits 5 von 10 Euro auf den Auslandsmärk-ten und jeder zweite Arbeitsplatz hängt direkt oder indirekt vom Ex-port und damit auch von der Trans-portwirtschaft ab.

Eine effiziente Transportwirtschaft ist also der Motor der österreichi-schen und europäischen Wirtschaft und muss als solcher auch optimal genutzt werden. Dieses Grundver-ständnis ist unverzichtbar, wenn man in Europa und für Österreich erfolg-reich Verkehrspolitik machen will.

Der Politik muss klargemacht wer-den mit welchen Herausforderungen die Transportwirtschaft konfrontiert

Sehr geehrte Leserinnen und Leser der Frächterzeitung!

ist. Dazu zählen etwa Wettbewerbs-verzerrung durch das internationale Geschäft, überbordende Bürokratie, Maßnahmen gegen die Umweltbe-lastung und für die Straßenverkehrs-sicherheit, aber auch die Notwen-digkeit für Strategien zur positiven Wahrnehmung des Transportgewer-bes.

Sehen wir uns die Herausforde-rungen einmal genauer an: Den letzten Punkt meiner Aufzählung set-ze ich aufgrund meines persönlichen Selbstverständnisses, dass wir ohne Transportwirtschaft nicht von unse-rem Wohlstand profitieren können, voraus. Ich weiß aber, dass das Image der Branche ständig weiter verbessert werden muss. Lkw dürfen für die Menschen nicht als Belastung wahr-genommen werden, sondern – hier bediene ich mich gerne des Slogans der Wirtschaftskammer – als „Friends on the Road“. Schließlich wird jedes Produkt, bevor es in unseren Haus-halten landet, mindestens einmal mit einem Lkw transportiert.

Das bringt mich zur nächsten Herausforderung: Energieverbrauch und Umweltbelastung. Auf den Straßenverkehr entfallen 82 % des Energieverbrauchs des gesamten Ver-kehrssektors. Die Europäische Union arbeitet daher zu Recht mit Hoch-druck an der Verringerung der Um-weltbelastungen. Sie versucht dabei mit verschiedenen Ansätzen bis 2050 die Treibhausgasemissionen um 60 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Ich begrüße die Bemühun-gen ganz grundsätzlich, weil ich für eine Politik der Generationen stehe.

Wenn auch kommende Generatio-nen noch von unserem Wohlstand profitieren sollen, dann brauchen wir eine nachhaltige Wirtschafts- und Verkehrspolitik. Es ist also not-wendig, neue Akzente zu setzen. So zum Beispiel, dass die alten Brummis durch neue, saubere „Friends on the Road“ ersetzt werden. In diesem Zu-sammenhang möchte ich besonders die Bemühungen des europäischen Gesetzgebers bei den aerodynami-schen Anpassungen der Lkw hervor-streichen. Durch das Anbringen von Luftleiteinrichtungen am hinteren Teil des Fahrzeuges kann bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 80/90 km/h zwischen 5 bis 10 % des Kraftstoffs eingespart werden. Außer-dem sollen künftig die Fahrerhäuser so gestaltet werden, dass der tote Winkel verkleinert wird, damit die direkte Sicht des Fahrers verbessert ist.

Zum Thema Sicherheit im Güter-gewerbe und gleichzeitig als Maß-nahme gegen Wettbewerbsverzerrung tragen natürlich auch die Lenk- und Ruhezeiten bei. Dabei war es mir immer besonders wichtig, dass die neue Regelung zum digitalen Fahr-tenschreiber praktikable Lösungen bietet und nicht einzelne Branchen mit inakzeptablen Anforderungen tyrannisiert. Mit der schrittweisen Einführung des sogenannten intelli-genten Fahrtenschreibers wird es in Hinkunft möglich sein, die Fernkom-munikation zu Kontrollzwecken zu nutzen. Das spart Zeit und Geld für diejenigen Transportunternehmen, die die Lenk- und Ruhezeiten respek-tieren. Für sie wird das oft stunden-

lange Warten bei Straßenkontrollen ein Ende haben. Besonders erfreu-lich ist es, dass wir für Handwerker eine Ausnahmeregelung durchsetzen konnten: Sie brauchen für Fahrten im Umkreis von 100 km vom Fir-mensitz keinen Fahrtenschreiber.

Meine Forderungen für realisti-sche Regelungen für den Baustel-lenverkehr sind allerdings bei den Verkehrsministern auf taube Ohren gestoßen. Bei Baustellenverkehren mit vielen kurzen Stopps, Rangierbe-wegungen auf der Baustelle und der Anlieferung von verderblichen Gü-tern wie Beton oder Asphalt ist die korrekte Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten praktisch unmöglich! Die Blockade der Verkehrsminister ist völlig realitätsfremd und unverständ-lich und gleicht eher einem Produkt von Schreibtischexperten. Die ÖVP-Delegation im Europäischen Parla-

ment hat daher die Kommission auf-gefordert umgehend einen Bericht zu erstellen und zu untersuchen, ob und wie die praktische Umsetzung tatsächlich erfolgt.

Lassen Sie mich abschließend noch einen Blick auf den interna-tionalen Wettbewerb im Transport-gewerbe werfen. Immer wieder gibt es Vorstöße, die Kabotage-Regelung zu kippen. Dies würde für unse-re österreichische Wirtschaft allein schon aufgrund unserer hohen sozi-alen Standards, einen massiven wirt-schaftlichen Einschnitt bedeuten. Daher habe ich mich dafür stark gemacht, dass die 2009 beschlosse-ne Regelung, mit der nur bis zu drei Kabotage-Fahrten in sieben Tagen zugelassen sind, bestehen bleibt. Eine weitere Öffnung unter gegebenen Umständen ist damit vom Tisch. Sol-che Schutzmaßnahmen sind einfach

wichtig, wenn wir die hohen Sozial- und Sicherheitsstandards aufrechter-halten wollen.

Fairer Wettbewerb, Bürokratieab-bau, Umweltschutz und Sicherheit. Das waren die Schwerpunkte, die ich während meiner Tätigkeit als Abgeordneter im Europäischen Par-lament und Verkehrssprecher der ÖVP-Delegation gesetzt habe. Zu Recht, wie ich meine, weil nur durch faire Bedingungen, ohne bürokra-tische Spießrutenläufe, mit einem Weitblick auf Nachhaltigkeit und Si-cherheit, die Transportwirtschaft der Motor für unsere Wirtschaft bleiben kann.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen weiterhin eine gute und sichere Fahrt!

Ihr Hubert Pirker

sicherheitspakets, der aero-dynamischen Anpassungen von Lkw und der Harmonisierung der Sozialvorschriften im Straßen-verkehr.

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Fachgruppe aktuell Fachgruppe aktuell

Scharfer Gegenwind für die Betriebe

1944: Gründung Egger Transport, seither konzes- sionierter, familiengeführter Güterver- kehrsbetrieb in 3. Generation 1993: Gründung Egger KFT-Ungarn2003: Einstieg in den unbegleiteten kombinierten Verkehr2005: Gründung Montan Terminal GmbH 2007: Eröffnung des Standortes am Montan Terminal Kapfenberg2009: Einstieg in den Schwertransport2011: Steigerung Öffentlichkeitsarbeit: „Erlebnis- welt Wirtschaft“2014: Zertifizierung nach ISO 14001 – Umweltmangement

ist die heimische Transportwirtschaft immer mehr ins Hintertreffen gera-ten.“ Ein Beispiel soll die Augen öff-nen: „Schauen wir uns etwa Ungarn an. Dort sind die Personalkosten der-maßen niedrig, dass ein ungarischer Frächter einen Kostenvorteil gegen-über einem österreichischen Transpor-teur von 15 bis 20 Prozent hat.“ Egger fordert eine Harmonisierung der Löh-ne auf EU-Ebene, ansonsten drohe die Abwanderung.

Zeit für halbe Lösungen ist endgültig vorbei

„Die Zeit für halbherzige Lösungen ist vorbei“, plädieren Herk und Der-noscheg für „Strukturreformen, um endlich Spielraum für Investitionen und damit neue Jobs zu bekommen.“ Mit einem Impulspaket geht die Fo

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Albert Moder: Der Kostendruck auf die heimischen Frächter liegt bereits auf hohem Niveau und wächst trotz-dem ständig.

Auftragsrückgänge, frostiges Geschäftsklima und drohender Personalabbau: Laut dem aktuellen Kon-junkturbarometer wächst der Druck auf die Betriebe.

Er gilt als Gradmesser, als Indika-tor für das Befinden der heimischen Wirtschaft: Die Rede ist vom Kon-junkturbarometer der WKO Steier-mark, das alle Branchen der Wirt-schaft abdeckt und zweimal jährlich präsentiert wird. Für die große KMU-Umfrage wurden diesmal 656 Unternehmer in der Steiermark zu Geschäftslage, Auftragsstand und ih-ren Erwartungen befragt.

Die Ergebnisse fallen gelinde gesagt „durchwachsen“ aus, zeigen doch die Konjunkturpfeile fast durch die Bank erneut nach unten. „Im Vergleich zur letzten Umfrage ist der Positiv-

saldo bei der Geschäftslage um 5,5 Prozentpunkte auf 18 Prozent einge-brochen. Ein ähnliches Bild zeigt sich beim Auftragsstand, wo der Positiv-saldo um knapp drei Prozentpunkte geschrumpft ist“, erläutert WKO-Steiermark-Präsident Josef Herk.

Ein durchwegs frostiges Geschäfts-klima also mitten im Hochsommer. Und auch die Prognosen fallen nicht unbedingt rosig aus: „Demnach ist in den kommenden Monaten keine nachhaltige Aufhellung am Kon-junkturhimmel in Sicht“, bestätigt auch WKO-Direktor Karl-Heinz Dernoscheg.

Ein tieferer Blick in die Sparte Transport und Verkehr bestätigt den tristen konjunkturellen Rundum-blick. Die Veränderung der Verkaufs-preise zeigt deutlich, wie sehr die Transportwirtschaft unter steigendem Preisdruck steht. „Die Zahlen des Konjunkturbarometers zeigen es nun Schwarz auf Weiß, worauf wir seit Jahren immer hinweisen“, sieht sich Albert Moder, Obmann der Fach-gruppe für das Güterbeförderungs-gewerbe, bestätigt. Das Problem sind die ungleichen Wettbewerbsbedin-gungen, verglichen mit den östlichen und südlichen EU-Ländern, die seit

der Öffnung der Grenzen heimische Betriebe verstärkt konkurrenzieren und preislich unter Druck setzen.

WKO-Spitze jetzt in die Offensive und fordert u. a. … die Einführung einer Investiti-

onszuwachsprämie, wonach der Unternehmer zehn Prozent seiner über dem Schnitt der letzten drei Jahre getätigten Investionen vom Staat ersetzt bekommt.

… die Modernisierung des Arbeits-markts, die u. a. die Senkung der Lohnnebenkosten und flexiblere Arbeitszeiten umfasst.

… die Etablierung des Bestbieter-Prinzips. Ziel ist eine faire Verga-be, dem Lohn- und Sozialdum-ping soll ein Riegel vorgeschoben werden. Ein Problem, das weit über den Bau hinausgeht, wie Transportunternehmer Anton Egger bestätigt.

Die Konjunkturgrafiken finden Sie auf Seite 59 oben.

Auch Transportunternehmer Anton Egger schlägt in diese Kerbe: „Zwar ist durch den Beitritt zur EU der Wa-renverkehr explodiert. Doch durch den Standortnachteil von Österreich

Die Konjunkturprognose präsentierten WK-Direktor Karl-Heinz Dernoscheg, WK-Präsident Josef Herk und Transportunternehmer Anton Egger (v. l.)

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Fachgruppe aktuell Fachgruppe aktuell

Veranstalter waren wieder die Fach-gruppen für das Güterbeförderungs-gewerbe, der Spediteure und der Seilbahnen mit den Obleuten Ing. Albert Moder, Alfred Ferstl und KR Karl Schmidhofer.

Fast 90 Golfspieler fanden sich zum Spiel ein – darunter auch Grö-ßen aus der Wirtschaft – ideal für jeden Unternehmer in angenehmer Atmosphäre auch netzzuwerken. Mit dabei u. a. Roman Eder, Burgenlands neuer Obmann für das Güterbeför-derungsgewerbe und damit Nachfol-ger von KR Gottfried Freismuth, mit seiner Gattin Heidi, Wolfgang Eibl – im Ausschuss der salzburger Güter-beförderer, KR Peter Mühlbacher – steirischer Altpräsident, KR Friedrich Hinterschweiger – steirischer Spar-tenobmann von Information und Consulting – mit Tochter Christina, die steirische Spediteurs-Größe Karl Frühauf.

Charity-Golf-Turnier 2014Zum dritten Mal fand am Samstag, den 24. Mai, die Verkehrs-Charity-Golftrophy in der Steiermark statt. Nach zwei Jahren am Kreischberg heuer bei schönem Wetter im idyllischen Mariahof.

Das Golfturnier fand wieder im Zeichen „Charity“ statt – der Erlös ist jedoch noch nicht ausgewertet.

Der Spezialpreis bei Hole in One wurde nicht vergeben. Nearest by the Truck auf Bahn 13 – der Preis ging an Karl Fussi vom Kreischberg. Den Truck wird er in Ehren halten, die gewonnenen Golfbälle spendete er der Kinderarbeit am Golfplatz von Mariahof.

Die Obleute Moder, Ferstl und Schmidhofer freuen sich schon auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr bei der Auflage des vierten Golftur-niers.

ehem. Präsident Mühlbacher motiviert am Start ...

Albert Moder und Alfred Ferstl ... aus St. Veit an der Glan angereist ...

... beim „Warm up“Neuer FG-Obmann aus dem Burgenland Roman Eder mit Gattin

Ehem. Dir. d. LBS Mitterdorf Ewald Braunig (r. außen) mit Begleitung Ulli

MAN-Flight mit seinem Vertreter Harald Fritz (2. v. r.)

„Nearest to the truck“ ...

... beim Suchen des Balles

Hans Eibinger, Vertreter der FG-Güterbeforderung

Die Gewinner des Tages Eibel Wolfgang, FG-Güterförderung Salzburg

Karl Frühauf, FG Spediteure Genser und Ferstl auf Streckenkontrolle ...

Ing. Albert Moder u. KR Karl Schmidhofer (Seilbahnen)

Auch für die Kinder kam der Spaß nicht zu kurz.

Fredi Ferstl (Spediteur) und Nici Körver (Güterbeförderung) auf dem Weg zum Kanonenstart.

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Angereist im Fachgruppenauto: Anja Genser, Fach-gruppengeschäftsführerin

Beim Check-in: Anna Moder und Valerie Körver

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Geballte Wirtschaftskraft: Fachverbandsobmann Franz Danninger und Nici Glisic (vorne v. l.), Obmann Bruno Urschitz (Kärnten) und Franz Weinberger (MAN) (zweite Reihe v. l.) sowie die Obmänner Bernd Brantner (Niederösterreich) und Albert Moder (Steiermark)

Vom 4. bis 6. Juli machte die bereits traditionelle Friends-on-the-Road-Tour am Red Bull Ring in Spielberg Sta-tion. Mehr als 50.000 Truckfans und Motorbegeisterte waren beim Event mittendrin und besuchten auch die gelbe City um Kontakte zu knüpfen, sich über die neu-esten Trends zu informieren und an den lustigen Akti-vitäten teilzunehmen, die sich heuer die Agentur Koop im Auftrag der „Friends on the Road“ ausgedacht hat. Neben der Kinderattraktion Hupfburg, gab es diesmal auch ein Mini-Truck-Race für flotte Daumen und ein Ladespiel für Erwachsene. Dabei musste ein Kleintrans-porter so schnell wie möglich, alleine oder im Zweier-Team, beladen werden. 66 Kartons unterschiedlicher Größe mussten in Windeseile verstaut werden. Top-Zeit: 9 Minuten und 24 Hundertstel. Am Glücksrad konnte man sich Friends-on-the-Road-Geschenke erdrehen und sich beim gelben Gastro-Truck erfrischen.

„FRIENDS on the Road“-Tour 2014

Truck Race Trophy Spielberg

ObmannAlbertModerflankiertvonseinerStellvertre-terin Nici Friedmann-Körver und Ausschussmitglied Daniela Müller-Mezin mitten in der Truck-Race-City

Planer der Friends-on-the-Road-Tour Robert Prasch (Agentur Koop) mit Obfrau-Stv. Nici Friedmann-Körver

Transporteur Walter Fritz, Ausschussmitglied Peter Allmer, Mode-ratorin Lyn Vysher und Obmann Ing. Albert Moder

Fachverbandsobmann für das Güterbeförderungs-gewerbe Franz Danninger und Ausschussmitglied Walter Huber

Ehemaliger Fachverbandsobmann Wolfgang Herzer (re.) mit Sohn nahmen Moderatorin Lyn in ihre Mitte.

Ausschussmitglied Georg Mayer mit seiner Gattin

Freismuth, Fachgruppenobmann Güterbeförderung Burgenland i. R., freute sich über das Wieder-sehen mit Ressel, Weinberger (MAN) und Obmann Moder (v. l.).

Ausschussmitglied Max Zottler mit Fachverbandsobmann Franz Danninger

Jasmin Reitbauer im VerkaufsgesprächAusgezeichnete Standbetreuung: Obmann-Stv. Gerhard Schauperl und Pamela Prinz

Medienfachleute unter sich: Chefredakteur Straßengüterverkehr Marco Dittrich mit ORF-Marketingexpertin Roswitha Terkl

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Truck Race für die Kleinen: Neben der traditionel-len Hupfburg wurden auch spannende Rennen ausgefochten.

Das gelbe Team: Jasmin Reitbauer, Pamela Prinz und Fachgruppengeschäftsführerin DI Anja Genser mit Moderatorin Lyn Vysher (v. l.)

Besuch in der gelben Friends-City

Ballon-Fee Jasmin Reitbauer

ImRennfieber

Ausschussmitglied Gottfried Golob mit seiner Familie beim Truck Race

Auch die Kleinsten werden am Friends-on-the-Road-Stand von Pamela Prinz betreut.

TruckRace–einÜberflieger Tribünen-Ausblick auf die gelbe CityEchte Teamarbeit: Fachgruppengeschäftsführerin Anja Genser mit Pamela Prinz und Jasmin Reitbauer

Transportunternehmer Dr. Johann Huber mit seiner Familie beim Truck Race

Die neuesten Motor-News

EinflottesDuoamStandvon„FriendsontheRoad“

Spannung am Glücksrad

LadespielAuf die Plätze, fertig, los, hieß es beim Ladespiel ...

... dann wurde geschuftet, geschlichtet und geschwitzt ... ... dann ist es vollbracht!

Bei der Ziehung fürs Glücksrad: Robert Prasch (Koop)

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Der Fahrverbotskalender 2014 legt ähnlich wie 2013 im Zeitraum vom 5. Juli bis 30. August 2014 an 9 Samstagen (von 9 bis 14 bzw. 15 Uhr) Fahrverbote auf der Inntalau-tobahn A12 und Brennerautobahn A13 für Fahrten nach/via Italien fest, (Ausdehnung des Wochenend-fahrverbots) mit Erweiterungen bzw. Freitagsfahrverboten an den beiden ersten Augustwochenenden; Fahr-verbote gelten auch vor Weihnachten (Samstag, 6. Dezember ab 10 Uhr).

Wie in der letzten Frächterzeitung berichtet, wurden die IG-L-Maß-nahmenverordnungen für Wien und NÖ aktualisiert. Dabei wurden die geltenden Fahrverbote für Lkw und Sattelzugfahrzeuge (bisher für EURO 0) verschärft. Mit 1. Juli 2014 sind auch Lkw und Sattelzugfahrzeuge der Abgasklasse EURO 1 in den Sanie-rungsgebieten verboten.

Damit wird die Kennzeichnungs-pflicht gemäß der Abgasklassenkenn-zeichnungsVO (gem. § 14a IG-L) re-levant. Das heißt konkret: Lkw und Sattelzugfahrzeuge, die in einem Sa-nierungsgebiet (Wien sowie „Wiener Umland“) eingesetzt werden, müssen bis spätestens 1. Jänner 2015 mit einer Abgasklassenkennzeichnungs-Plakette gekennzeichnet sein. Damit wird nachgewiesen, dass die Fahrzeu-ge einer EURO-Klasse entsprechen, die nicht vom Fahrverbot betroffen ist.

In allen Bundesländern müssen die betroffenen Betriebe darauf achten, dass sie für Fahrten mit ih-ren Lkw oder Sattelzugfahrzeugen in den Sanierungsgebieten Wien und „Wiener Umland“ – soweit sie nicht unter eine der (im IG-L oder der IG-L-Maßnahmenverord-nungen Wien und NÖ genannten) Ausnahmen fallen – eine Abgaspla-kette (gemäß Abgasklassenkenn-zeichnungsVO) an ihrem Fahrzeug angebracht haben.

Es wird empfohlen, sich diese beim nächsten Überprüfungster-min für die Begutachtungsplakette gemäß § 57a KFG bei der Werk-stätte zu besorgen – spätestens bis zum 01.01.2015 muss die Plakette am Fahrzeug angebracht sein.

Obwohl die IG-L-Maßnahmen-Verordnungen für Wien und NÖ be-reits erlassen worden sind, blieb die

Das BMVIT vertritt dazu folgende Ansicht:„Da (frische oder halbgefrorene) Teiglinge jedenfalls unter den Begriff „Backwaren“ zu subsumieren sind,

Folgendes konnte erreicht werden:• Das Nachtfahrverbot für Euro-

6-Lkw, das ab 01.01.2016 gelten sollte, wird aufgehoben; es wurde allerdings vereinbart, dass nach 5 Jahren eine Evaluierung stattfin-den wird, bei der überprüft wird, wie sich diese Regelung auf die Schadstoffsituation im Unterland auswirkt.

• Ausnahmegenehmigungen vom Nachtfahrverbot für EEV-Moto-ren werden für 3 Jahre ausgestellt. Die Inhaber von Ausnahmege-nehmigungen müssen aber nach Ablauf der Frist (in der Regel wurden die Ausnahmebescheide für ein Jahr erteilt) einen neuen Antrag stellen, der dann bei po-sitiver Erledigung für 3 Jahre gilt.

Ein Fahrverbot gilt auch für Fahrten nach/via Deutschland am 3. Oktober 2014 (Tag der Deutschen Einheit). Ebenfalls neun Samstagsfahrverbo-te von 8 bis 15 Uhr gelten in Tirol für Abschnitte der Loferer Straße B178, Seefelder Straße B177, Fern-

passstraße B179 und der Achensee Straße B181 und im Salzkammergut auf der Ennstal Straße B320 sowie auf der A4 Ostautobahn zwischen Schwechat und der Staatsgrenze Ni-ckelsdorf in beiden Fahrtrichtungen. Das Fahrverbot gilt für Lastkraftwa-gen mit mehr als 7,5 t hzG. Es gelten Ausnahmen.

Der Fahrverbotskalender ist unter www.wko.at/stmk/transporteure abrufbar.

Neue Ausnahme vom Wochenendfahrverbot: Teiglinge

und auch die Haltbarkeit und Verpa-ckungsform entsprechende Voraus-setzungen erfüllen muss, sind nach Ansicht des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie

Transporte von Teiglingen vom Wo-chenendfahrverbot ausgenommen.“

Die Verordnung finden Sie unter www.wko.at/stmk/transporteure

Erleichterungen für Güterbeförderer in Tirol

• Die bestehenden Fahrverbote auf dem niederrangigen Straßennetz (Bundes- und Landesstraßen) werden einzeln auf ihre Sinnhaf-tigkeit überprüft und gegebenen-falls aufgehoben.

• Für die zukünftig politisch ge-planten Verkehrsbeschränkungen (sektorales Fahrverbot etc.) wird die Wirtschaftskammer frühzei-tig in den Entscheidungsprozess eingebunden, damit auch Prakti-ker ihre Erfahrungen einbringen können.

Lkw-Fahrverbote in Wien und NÖ und ihre Kennzeichnungspflicht mit Plakette

wichtige Frage, unter welchen Vor-aussetzungen Betriebe die Ausnahme von den Fahrverboten für Lkw mit Sonderaufbauten in Anspruch neh-men können, noch längere Zeit un-geklärt.

Diese liegen nun vor:Es besteht die Möglichkeit um eine Ausnahme für Lkw mit sehr kosten-intensiven Spezialaufbauten anzusu-chen.

Dabei wurde auch auf die Möglich-keit für die Betriebe aufmerksam ge-macht, sich bei der Behörde kosten-los bestätigen zu lassen, dass ein Lkw unter diese Ausnahme fällt. Folgende Behörden sind zuständig: Wien MA 46 Landesprüfstelle; in NÖ: eine der zuständigen Bezirks-verwaltungsbehörden (Bruck/Leitha, Gänserndorf, Korneuburg, Mödling, Wien-Umgebung).

Gemäß den zuständigen Stellen in Wien und NÖ müssen zur Geltend-machung der Ausnahme folgende Voraussetzungen vorliegen:• Der Lkw (Einstufung im Zu-

lassungsschein) verfügt über ein eigenes Fahrgestell (sog. Grund-fahrzeug)

• Es muss sich um einen Aufbau handeln (Einbauten gelten nicht)

• Es muss ein „Spezialaufbau“ sein, d. h. ein eigens angefertigter Auf-bau

• Der Spezialaufbau muss sehr kos-tenintensiv sein, d. h. entweder:

Ö Er kostet mehr als das Fahrge-stell oder

Ö er kostet mehr als 100.000 Euro.

Hinweis: Unter Kosten sind auch die Montagekosten des Aufbaus zu verste-hen; es sind immer die Nettobeträge heranzuziehen.

Wie erfolgt der Nachweis der Kostenintensität?

Als Nachweis dient entweder Ö die jeweilige Rechnung (Original-rechnung, nicht inflationsberei-nigt, ev. Umrechnung in EURO) oder

Ö ein Kostenvoranschlag (für die Investition in ein vergleichbares Neufahrzeug).

Diese Nachweise sind im Fahrzeug mitzuführen.

Option der amtlichen Bestätigung

Auf Wunsch kann von der zuständi-gen Behörde auch eine (kostenlose) Bestätigung über das Vorliegen eines sehr kostenintensiven Aufbaus einge-holt werden. Zuständig in Wien: MA 46 Landes-prüfstelle; in NÖ: eine der zustän-digen Bezirksverwaltungsbehörden (Bruck/Leitha, Gänserndorf, Kor-neuburg, Mödling, Wien-Umge-bung). Dazu ist erforderlich: Eine formlose Anfrage sowie die Übermittlung von Zulassungsschein, der Originalrech-nung oder des Kostenvoranschlags an die Behörde.

Fahrverbotskalender 2014

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Verkehrsinfo national

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Verkehrsinfo national

Die Regierungsvorlage nennt als Be-gründung die Senkung der Anzahl der Unfälle mit Schwerverkehrsbetei-ligung, die in direktem Zusammen-hang mit großen Geschwindigkeits-unterschieden auf dem ganz linken von drei oder mehr Fahrstreifen ste-hen. Neben Geschwindigkeitsun-terschieden gegenüber Pkw, insbe-sondere beim Spurwechsel, nennt Verkehrsministerin Doris Bures auch die Ungeduld anderer Verkehrsteil-nehmer bei langsamen Überholvor-gängen von Schwerfahrzeugen, was zu gefährlichen Situationen führen könne. Ähnliche Regelungen beste-hen in der Schweiz, in Deutschland und Italien. Die Novelle zur Straßen-verkehrsordnung (StVO) ist seit 1. Juni in Kraft.

Dazu wurde in § 46 folgender neu-er Abs. 4a eingefügt: „(4a) Auf Abschnitten einer Rich-tungsfahrbahn mit mindestens drei Fahrstreifen ist das Befahren des äu-ßerst linken Fahrstreifens mit Last-kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t verboten; dies gilt nicht, so-weit das Befahren dieses Fahrstreifens notwendig ist, um sich entsprechend der beabsichtigten Weiterfahrt einzu-ordnen.“

Die WKO stand diesem Fahrverbot für Lkw mit einem hzG von mehr als 7,5 t auf dem äußerst linken Fahr-streifen auf drei- oder mehrspurigen Autobahnabschnitten nicht grund-sätzlich ablehnend gegenüber. Be-dauerlich ist, dass zahlreiche, für die österreichische Wirtschaft wichtige

Gesetzesänderungen wieder einmal nicht umgesetzt wurden. Es bleibt zu hoffen, dass teilweise betagte For-derungen der WKÖ im Rahmen der nächsten StVO-Novellen Berück-sichtigung finden werden.

Das Fahrverbot für Schwerfahrzeu-ge auf dem ganz linken Fahrstreifen bei drei oder mehr Fahrstreifen soll zur Verminderung von Verkehrszu-ständen und Verkehrsmanövern füh-ren, die besonders unfallträchtig sind. Problematische Fahrstreifenwechsel eines Schwerfahrzeuges und daran anschließende Überholvorgänge kön-nen bis zu drei Minuten dauern. Dies kann die Ungeduld dahinter befindli-cher Verkehrsteilnehmer fördern und erhöht damit die Wahrscheinlichkeit unfallträchtiger Situationen. Mit die-sem Gesetz sollen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen und auf Stei-gungsstrecken Behinderungen durch liegengebliebene Schwerfahrzeuge verhindert werden. Das Fortkommen der Winterdienst- und Einsatzfahr-zeuge ist nicht mehr gewährleistet, wenn der ganz linke Fahrstreifen durch stehende Schwerfahrzeuge blo-ckiert ist.

Interessant war nachstehender Pas-sus aus dem Begutachtungsentwurf zugrunde liegenden Gutachtens des KfV:

„Um den Verkehrsfluss zu ho-mogenisieren, die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu erhöhen sowie zur Vermeidung von Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit

Lkw-Fahrverbot auf dritter und vierter Überholspur

Die StVO-Novelle mit einem Lkw-Fahrverbot auf der dritten und vierten Überholspur auf Autobahnen passierte den Nationalrat. Auf Autobahnabschnitten mit drei oder mehr Fahrstreifen dürfen Lkw mit mehr als 7,5 t hzG den ganz links gelegenen Fahrstreifen nicht mehr befahren.

großen Geschwindigkeitsunterschie-den auf dem ganz linken Fahrstrei-fen bei drei oder mehr Fahrstreifen stehen, wird die Einführung eines Fahrverbotes für Lkw mit mehr als 7,5 t höchst zulässigem Gesamtge-wicht auf dem ganz linken Fahrstrei-fen bei drei oder mehr Fahrstreifen des österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetzes als wesentliche Maßnahmen zur Erhöhung der Ver-kehrssicherheit angesehen (Hervor-hebungen durch WKÖ).“

Im Zentrum der gutachterlichen Stellungnahme standen die großen Geschwindigkeitsunterschiede zwi-schen den Fahrzeugen. Diese gut-achterliche Kernaussage fand sich im Vorblatt des Gesetzesentwurfs unter der Rubrik Problemanalyse beinahe wortgleich wieder.

Die WKO hat daher im Gesetz-werdungsverfahren die betagte For-derung nach Aufhebung des Nacht-60ers für Lkw gemäß § 42 Abs. 8 StVO nachdrücklich und wiederholt erhoben: Um den Verkehrsfluss zu homogenisieren, im Sinne der Leich-tigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Vermeidung von Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit großen Geschwindigkeitsunterschie-den stehen, empfahl und fordert die WKO die Aufhebung des gene-rellen Nacht-60ers auf Autobahnen für Lkw mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr (§ 42 Abs. 8 StVO). Denn gerade un-ter dem Verkehrssicherheitsaspekt ist in den Nachtstunden – bei Dunkel-

heit und der damit erhöhten Gefahr eingeschränkter Reaktionsfähigkeit – eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Lkw auf 60 km/h nicht zu ver-antworten. Der Geschwindigkeits-unterschied zwischen Lkw und Pkw beträgt bis zu 70 km/h: Lkw müssen weniger als halb so schnell fahren wie Pkw.

Derzeit werden entsprechende po-litische Gespräche unter der Beteili-gung der WKO geführt. Die weitere

Entwicklung wird mit Spannung ab-gewartet.

Als zweite Gesetzesänderung ent-hält die 26. StVO-Novelle die Auf-nahme der Lenker von Fahrzeugen der Finanzverwaltung in den Katalog des § 26a Abs. 1 StVO: Lenker von Fahrzeugen der Finanzverwaltung sind bei dienstlichen Fahrten, soweit dies erforderlich ist, nunmehr eben-falls nicht an Halte- und Parkverbote,

Geschwindigkeitsbeschränkungen, Fahrverbote und Verbote bezüglich des Zufahrens zum linken Fahrbahn-rand gebunden. Diese Änderung war im Begutachtungsentwurf zwar noch nicht enthalten, die WKO hat sich im Gesetzwerdungsverfahren jedoch nicht dagegen ausgesprochen.

Das Bundesgesetzblatt ist auf der Website unter www.wko.at/stmk/transporteure abrufbar.

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Aus Anlass der Hochwasserkatastro-phe in Südost-Europa hatte sich die ASFINAG in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, In-novation und Technologie und dem Bundesministerium für Finanzen entschlossen, eine Mautbefreiung auf dem gesamten hochrangigen Stra-ßennetz für humanitäre Hilfstrans-porte zu gewähren.

Diese zeitlich befristete Mautbe-freiung ist bis 31.07.2014 verlängert worden.

Verlängerung der Mautbefreiung für humanitäre Hilfstransporte

Für Kfz bis 3,5 t hzG wurden die re-levanten Passagen im Teil A I, Punkt 2.3.2.2 in Bezug auf die Vignetten-pflicht sowie im Teil A II, Punkt 2.4.2 in Bezug auf die Sondermaut (Streckenmaut) berücksichtigt.

Für Kfz über 3,5 t hzG findet sich die entsprechende Passage im Teil B, Punkt 3.3.2.

Die Version 39 der Mautordnung ist auf der Website www.asfinag.at zu finden.

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Die Änderung des Kraftfahrgesetzes 1967 wurde nun am 23. April 2014 im Bundesgesetzblatt (BGBl. Nr. 26/Teil I) veröffentlicht.

In Bezug auf die geänderten Vor-schriften zur Verwendung von aus-ländischen Kfz-Kennzeichen in Österreich verweisen wir auf das In-kraftsetzungsdatum dieser Vorschrift: 14. August 2002.

Zwischenzeitlich verhandelte und abgeschlossene Strafverfahren kön-nen aufgrund dieser Regelung nicht wieder aufgenommen werden.

Hintergrund zu dieser Novel-lierung war Folgendes:Der Verwaltungsgerichtshof hat in Abkehr von der bisherigen Recht-sprechung und in Abkehr von der bis-herigen Verwaltungsübung in seinem

Ausländische Kfz: Anmeldepflicht nach einem Monat

Erkenntnis vom 21. November 2013, Zl. 2011/16/0221 entschieden, dass die Einbringung in das Bundesgebiet gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 der Einbringung gemäß § 79 KFG 1967 entspricht, sodass die Monatsfrist bis zur erforderlichen inländischen Zu-lassung mit jeder Verbringung des Fahrzeuges ins Ausland oder ins übri-ge Gemeinschaftsgebiet neu zu laufen beginnt.

Dies würde bedeuten, dass Perso-nen mit Hauptwohnsitz im Inland dauernd Fahrzeuge mit ausländi-schen Kennzeichen im Inland be-nützen dürfen, wenn sie nur jeweils innerhalb der Monatsfrist das Fahr-zeug ins Ausland oder ins übrige Ge-meinschaftsgebiet verbringen. Eine derartige Vorgangsweise kann weder aus sicherheitspolizeilicher noch aus

steuerlicher Sicht befürwortet wer-den, noch entspricht sie den Intenti-onen des Europäischen Gerichtshofes (vgl. Cura Treuhand C-451/99 vom 21. März 2002), sodass eine Novel-lierung des Kraftfahrgesetzes 1967 unumgänglich ist.

Es soll in der Bestimmung des § 82 Abs. 8 KFG ausdrücklich klar-gestellt werden, dass die Frist von einem Monat ab der erstmaligen Einbringung in das Bundesgebiet beginnt, und dass eine vorüberge-hende Verbringung aus dem Bun-desgebiet diese Frist nicht unter-bricht.

Mit der Novellierung wurde nun klargestellt, dass eine vorüberge-hende Verbringung aus dem Bun-desgebiet diese Monatsfrist nicht unterbricht.

Fachgruppentagung 2014

4. Oktober 2014

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Achtung Terminänderung!

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Die ÖAMTC Fahrtechnik ist mittlerweile seit 10 Jahren in der Südsteiermark vertreten und konnte in dieser Zeit sehr viel zur Sicherheit auf unseren Straßen beitragen. Nur durch konsequente Schulungsmaßnahmen und laufendes Verbessern der Anlagen ist ein solcher Erfolg überhaupt möglich. Eingebunden in die große Welt des ÖAMTC stehen den Mit-arbeiterInnen jegliche Informationen rund um die Mobilitätswünsche unserer Kunden zur Ver-fügung.

Ab dem 10. September 2014 müssen ALLE Be-rufskraftfahrer (Führerscheinklassen C und C1) den Code 95 als Nachweis für die gesetzliche Berufskraftfahrer-Weiterbildung in ihrem Führer-schein eingetragen haben.Die ÖAMTC Fahrtechnik GmbH bringt zum 10-jährigen Bestands-Jubiläum des Fahrtechnik Zentrums in Lang-Lebring ein sagenhaftes Ange-bot für die 5 Module der Weiterbildung, das wir Ihnen nicht vorenthalten möchten:

10 Jahre ÖAMTC Fahrtechnik in Lang-Lebring

Termine und weiterführende Infos gibt es unter unserer Buchungs-Hotline 03182/401 65oder gleich hier: www.oeamtc.at/fahrtechnik

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Die Broschüre mit dem Titel „Lkw-Fahrverbote in Europa 2014“ ist ab sofort bei der AISÖ ([email protected]) erhältlich!

Mit dieser Broschüre gibt es wie-der eine Zusammenstellung für die im europäischen Ausland geltenden Fahrverbote mit Erläuterungen für den grenzüberschreitenden Stra-

Die BGL-Ausweichstreckenkarte 2014 ist ab sofort bei der AISÖ er-hältlich!

Sie wurde in Abstimmung mit den Straßenbauverwaltungen erarbeitet und bietet eine Hilfe für Fahrer, die in der Ferienzeit an Samstagen unter-wegs sind. Denn auch in diesem Jahr gilt in Deutschland an allen Sams-tagen (vom 5. Juli bis einschließlich 30. August) für Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht und Lkw mit Anhän-gern in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr auf zahlreichen Autobahnabschnitten

Seit 1. Juni 2014 ist in Deutschland die Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (AbfAEV) in Kraft. Durch diese Verordnung sollen die Anzeige- bzw. Erlaubnispflichten nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (nicht ge-fährliche Abfälle) und § 54 (gefährli-che Abfälle) sowie die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die Fach-kunde konkretisiert werden.

Es gilt Folgendes:• Für das Sammeln und Befördern

sowie für das Handeln und Ma-keln von nicht gefährlichen Ab-fällen ist eine einmalige Registrie-rung („Anzeige“) erforderlich.

• Für das Sammeln und Befördern sowie für das Handeln und Ma-keln von gefährlichen Abfällen ist nach wie vor eine Erlaubnis/Ge-nehmigung erforderlich.

Alle bereits unbefristet erteilten Anzeigen, Erlaubnisse und Genehmi-gungen bleiben weiterhin bestehen.

Ab 1. Juni benötigen auch Firmen, die „im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen“ tätig sind, eine An-zeige bzw. Genehmigung.

Neu ist auch, dass die Anzeige so-wie die Erlaubnis ab sofort online be-antragt werden können: http://tinyurl.com/o3ql3ar

Die Anzeige wird automatisch an die zuständige Behörde weitergelei-tet. In Baden-Württemberg können Anträge allerdings erst ab 01.01.2015 online gestellt werden.

In der neuen Verordnung zur Fort-entwicklung der abfallrechtlichen Überwachung wird auch die gefor-

Während sogenannte Lang-Lkw in Skandinavien bereits regulär im Einsatz sind, finden in den Nieder-landen, Belgien und einzelnen deut-schen Bundesländern derzeit Versu-che mit dem Einsatz von Lang-Lkw statt.

Bei diesen Versuchen werden die Auswirkungen von höheren Gewich-

ßengüterverkehr für das Jahr 2014, soweit sie zum heutigen Zeitpunkt bekannt sind. Den Speditionen und Transportunternehmen, der verla-denden Wirtschaft, aber auch den Kunden, soll mit dieser Veröffentli-chung eine nützliche und praktische Hilfe bei der tagtäglichen Transport-disposition und Terminplanung in die Hand gegeben werden.

Die Broschüre ist zum Preis von 50  Euro (netto) (für AISÖ-Mitglie-der: 40 Euro (netto) in elektronischer Form (pdf ) erhältlich.

Mit dem Kauf bekommen Sie au-ßerdem sämtliche Länderaktualisie-rungen für das Jahr 2014 in weiterer Folge kostenlos übermittelt.

Versuche mit Lang-Lkw

ten (bis 60 t) und längeren Fahrzeu-gen (bis 25 m) in unterschiedlichen Kombinationen auf Wirtschaftlich-keit und Auswirkungen auf den Ver-kehr getestet. In Frankreich, Öster-

Deutschland: Lkw-Ausweichstreckenkarte für die Ferienzeit 2014

und einzelnen Bundesstraßen ein Fahrverbot.

Die in der großformatigen Aus-weichstreckenkarte im Maßstab 1:1.000.000 vorgeschlagenen Alter-nativstrecken sind auf ihre Eignung für Last- und Sattelzüge bis 40 t überprüft worden. Einschränkun-gen durch größere vorhersehbare Baumaßnahmen, Sperrungen für Transporte von Gefahrgütern oder wassergefährdender Ladung und Nachtfahrverbote wurden in der Karte gekennzeichnet. Zusatzinfor-

mationen und Detailkarten erhöhen den Informationswert der Ausweich-streckenkarte weiter.

Die AISÖ bietet Ihnen diese Aus-weichstreckenkarte für Deutschland zum Preis von 5 Euro/Stück (netto + Versand) bzw. für AISÖ-Mitglieder um 4,50 Euro/Stück (netto + Ver-sand) an.

Bestellungen richten Sie bitte direkt an [email protected]

Deutschland: Änderungen im Abfalltransport

derte Sach- und Fachkunde präzi-siert.

So werden im Zusammenhang mit dem Transport von nicht gefährli-chen Abfällen in § 4 folgende Kennt-nisse verlangt:

• Nachweis einer zweijährigen praktischen Tätigkeit (Die Vor-aussetzung der zweijährigen Be-rufserfahrung ist auch erfüllt, wenn im Falle der Anzeige einer gewerbsmäßigen Tätigkeit des Sammelns oder Beförderns von Abfällen die erworbenen Kennt-nisse des Betroffenen sich nicht auf die angezeigte, sondern auf die jeweils andere Tätigkeit bezie-hen.) oder

• Nachweis einer einjährigen prak-tischen Tätigkeit und einer ent-sprechenden Ausbildung oder

• Lehrgang.

Wer am 1. Juni 2014 nicht bereits mindestens zwei Jahre Abfälle beför-dert hat, muss bis spätestens 31. De-zember 2014 an einem oder mehreren von der zuständigen Behörde aner-kannten Lehrgängen teilnehmen und die Teilnahme der zuständigen Behör-de nachweisen (§ 16 (2) AbfAEV).

In Bezug auf gefährliche Abfalltrans-porte wird in § 5 Folgendes verlangt:• Nachweis einer zweijährigen

praktischen Tätigkeit sowie ein/mehrere absolvierte Lehrgänge oder

• Nachweis einer einjährigen prak-tischen Tätigkeit und einer ent-sprechenden Ausbildung.

Da sich im Zusammenhang mit der Sach- und Fachkunde viele offe-ne Fragen stellen, sind wir dabei diese über das zuständige Ministerium ab-klären zu lassen.

reich und der Schweiz überwiegen Bedenken bezüglich Sicherheit und Schäden an den Straßen. Der Einsatz von Lang-Lkw wird in diesen Staaten abgelehnt.

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Lkw-Fahrverbote in Europa 2014: neue Broschüre

Page 14: Frächterzeitung Sommer 2014

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Verkehrsinfo international Verkehrsinfo international

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass gemäß den all-gemeinen Geschäftsbedingungen des Mautbetreibers SkyToll der Vertrag über Gewährung des Fahrzeuggerätes OBU (= GO-Box) und der Vertrag über die Benutzung der mautpflich-tigen Straßen automatisch endet, wenn innerhalb von 6 Monaten kei-ne Mautabbuchung bei der OBU erfolgt. Dies bedeutet, wenn nicht spätestens alle 6 Monate eine Fahrt in die Slowakei getätigt wird, endet automatisch der Vertrag bezüglich dieser konkreten OBU.

Diese Bestimmung hat zur Fol-ge, dass die OBU innerhalb von 7 Tagen, nachdem die 6-Monatsfrist abgelaufen ist, dem Mautbetreiber zurückzustellen ist. Die OBU kann ab diesem Zeitpunkt NICHT mehr verwendet werden. Die Vorgehens-weise bei der Rückgabe der OBU mit dem notwendigen Formular zur Rückzahlung des Restguthabens ist auf Deutsch auf der Homepage des

Österreichische Lkw werden von tschechischen Behörden sehr oft kontrolliert und genauestens auf die strenge Einhaltung der tschechischen Gesetze überprüft. Aus diesem Grund hat die Außenwirtschaftscenter Prag ein Merkblatt für die österreichischen

Werden Baufahrzeuge, wie Rad- und Kettenbagger, Lader, Straßenwalzen, aber auch Land- und Forstmaschi-nen mit Diesel, Benzin oder anderen Kraftstoffen im Tank als Ladung be-fördert, müssen diese seit 1. Juli 2013 nach Sondervorschrift 363 ADR befördert werden. Die SV 363 sieht vor, dass derartige Maschinen je nach Größe ihres Tanks mit Gefahrzettel/Großzettel zu kennzeichnen sind und ab 1.500 l Fassungsraum auch ein Beförderungspapier mitzuführen

Slowakei: Strafe bei später Rückgabe der GO-Box

Mautbetreibers zugänglich. Wird die OBU nicht rechtzeitig

zurückgegeben, kann gegenüber dem Fahrzeugbetreiber eine Vertragsstra-fe von 257 Euro, herabgesetzt um die Höhe der hinterlegten Kaution von 50 Euro, geltend gemacht wer-den.

Die Bestimmung gibt es seit 2010, der Mautbetreiber hat aber bis vor Kurzem üblicherweise Nachfristen in Form einer ersten und zweiten Auf-forderung („Repeated Call“) gewährt. Die bisherige Praxis des Mautbetrei-bers war zuerst eine Aufforderung (Brief ) zu schicken – die Vertrags-strafe wurde geltend gemacht mit der Information, dass man bei einer umgehenden Rückgabe des Gerätes von dieser ablassen würde. Wurde die OBU nicht zurückgestellt, hat der Mautbetreiber eine wiederholte Auf-forderung auf Rückgabe des OBU-Gerätes geschickt, mit Geltendma-chung der Vertragsstrafe und einer zusätzlichen Nachfrist von 14 Tagen.

Der Mautbetreiber schickt der-zeit nach unseren Informationen sofort nach dem Vertragsablauf ei-nen Brief und verlangt gemäß Kapi-tel V.5, Punkt 3 AGB die erwähnte Vertragsstrafe laut Gebührentarif-buch. Die in der Vergangenheit üb-lichen Nachfristen in Form einer zweiten Aufforderung von Seiten des Mautbetreibers werden nicht mehr gewährt, der Mautbetreiber hat an-scheinend seine bisherige Vorgehens-weise geändert.

Nach unseren Erfahrungen ist der Mautbetreiber nicht zu Kulanzlösun-gen bereit.

Wir empfehlen unbedingt auf die Fristen zu achten bzw. bei seltenen, unregelmäßigen Fahrten in die Slo-wakei die OBU gleich bei der Rück-fahrt zurückzugeben.

Diese Informationen sind auch auf der WKO-Homepage www.wko.at veröffentlicht.

Großer Erfolg: Gefahrguttransporte von Baggern erleichtert

ist. Die Wirtschaft konnte beim ös-terreichischen Verkehrsministerium erreichen, dass derartige Transporte weiterhin unter der Freistellung nach 1.1.3.3 b) ADR durchgeführt wer-den können. Eine gefahrgutrechtli-che Kennzeichnung ist daher nicht notwendig, es ist aber auf eine ausrei-chende Ladungssicherung (kein Um-fallen) und geschlossene Absperrhäh-ne während des Transports zu achten. Auch (grenzüberschreitende) Trans-porte derartiger Maschinen nach/in

Deutschland und in die/der Schweiz sind in ähnlich vereinfachter Form möglich.

Tschechien: Überlänge bei Lkw

Firmen zusammengestellt. Dieses Merkblatt ist unter www.wko.at/stmk/transporteure abrufbar.

Grundsätzlich kann man sagen, dass es keine Toleranz bei Übertre-tungen gibt. Um jedoch nichts un-versucht zu lassen, bitten wir das

Polizeiprotokoll an das AWC Prag zu übermitteln, damit Ihr Fall nochmals detailliert betrachtet werden kann.

Kontakt: Jan Cimerman von der Außenwirt-schaftscenter Prag: [email protected]

Eine Rückfrage beim belgischen Fachverband für Güterbeförderung ergibt, dass in Belgien ab 21.06.2014 effektiv folgende Änderung bei den Ruhezeiten in Kraft tritt:Verbot um die „lange wöchentliche Ruhezeit im Lastwagen zu verbrin-gen“. Verstöße dagegen werden mit einer sofort zu bezahlenden Strafe von 1.800 Euro geahndet. Ist eine sofortige Zahlung nicht möglich, wird das Fahrzeug mit einer Rad-klemme abgestellt.

Erläuterung:Durch diese Änderung soll vermie-den werden, dass die Chauffeure lange Zeit in ihrem Lastwagen „woh-

Frankreich: Beschränkungen 2014

Diese Broschüre ist auf der Website www.wko.at/stmk/transporteure abrufbar.

Belgien: Wochenendruhezeit

nen“ (soziales Dumping soll vermie-den werden).

Die „verkürzte Wochenruhezeit“ von mindestens 24 Stunden darf schon im Lkw verbracht werden.

Die „normale Wochenruhezeit“ von 45 Stunden darf nicht im Lkw verbracht werden, selbst dann nicht, wenn der Lkw über eine entsprechen-de Ausstattung (Bett) verfügt.

Einmal pro Woche und spätestens nach sechs Tagen Fahrt muss eine „lange Wochenruhezeit“ genommen werden. Die „lange Wochenruhe-zeit“ muss mindestens 45 aufeinan-derfolgende Stunden betragen. Falls nötig, darf diese Wochenruhezeit

auf 24 aufeinanderfolgende Stunden gekürzt werden. Die Minusstunden (Differenz auf die 45 Wochenru-hestunden) müssen zusätzlich zur normalen Wochenruhezeit oder kombiniert mit der Tagesruhezeit ge-nommen werden.

Alle diese Minusstunden (Diffe-renz auf die 45 Wochenruhestunden) müssen jedenfalls vor Ende der drit-ten Woche in Anspruch genommen worden sein.

Quelle (belgisches Staatsblatt, Ver-öffentlichung vom 11.06.2014, nur auf Niederländisch oder Franzö-sisch): http://tinyurl.com/ot8fqjp

Die AISÖ hat über das AWC Strass-burg eine Informationsbroschüre im Hinblick auf Bestimmungen zum Schwerverkehr (Fahrverbote, Sonder-transporte, Ausnahmen etc.) erhalten.

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Individuelle Achsenbelastungen wer-den automatisch geprüft.Flandern hat 2010 ein neues System zur Kontrolle der Überladungen ein-geführt: Weight in Motion. Das Sys-tem besteht aus einer automatischen Brückenwaage, die unter der Stra-ßendecke angebracht ist. Das System

Das AWC Budapest informiert im Hinblick auf Drittlandtransporte (Ungarn – Drittstaaten/Nicht-EU-Staaten) im Rahmen der Verwen-dung der CEMT Lizenz bzw. Dritt-landgenehmigungen: „Hiermit möchten wir Transportun-ternehmungen über neue Kontroll-erfordernisse, welche seit 04.05.2014 in Ungarn gelten, informieren:

Die Regierungsverordnung 261/2011. (XII.7.) über die gewerbsmä-ßige Güterbeförderung, Werkverkehr sowie die gewerbliche Personenbe-förderung mit Autobus und die Per-sonenbeförderung auf eigene Rech-nung wurde novelliert.

Den Änderungen zu Folge ist der Fahrer einer gewerblichen Güterbe-förderung oder eines Werkverkehrs beim Übertritt der Staatsgrenze dazu verpflichtet, im zur CEMT-Geneh-migung gehörigen Fahrtenbuch oder im Rahmen der Drittlandgenehmi-gung bzw. der Fahrtengenehmigung den Ort des Grenzübertritts nach bzw. aus Ungarn, genaues Datum

Belgien: Verstärkte Lkw-Kontrollen

misst die Gewichte auf den einzelnen Achsen. Bei Überbelastung ist mit Strafen von 50 Euro bis 75.000 Euro zu rechnen.

Das System wird bis jetzt bei folgen-den Autobahnen und Schnellstraßen eingesetzt:

� E40 in Erpe-Mere � N16 in Scheldebrug

� E40 in Brugge � E17 in Kruishoutem � E17 in Deerlijk � R0 in Halle � E313 in Geel � E34 in Arendonk � E314 in Genk

Nähere Informationen auf Nieder-ländisch: http://goo.gl/PvgiAo

Ungarn: Neue Anforderungen bei Drittlandverkehren

und genaue Uhrzeit (Tag, Stunde, Minute) und den Kilometerzähler-stand anzuführen, oder dies mit dem für diesen Zweck verwendeten tech-nischen Gerät zu vermerken, falls so ein Gerät zur Verfügung steht, und in der entsprechenden Spalte der Ge-nehmigung den Kilometerstand des Lkw anzugeben.

Die CEMT Genehmigung oder die Drittlandgenehmigung ist vom internationalen Güterbeförderungs-unternehmen am Ort der Beladung dem Absender, am Ort der Entla-dung dem Adressat vorzuweisen. Der Absender und der Adressat haben das Vorhandensein der Genehmigung, deren Gültigkeit und Konformität zur Abwicklung des gegebenen Trans-portauftrags zu kontrollieren. Sollte die erforderliche Genehmigung nicht vorhanden oder nicht gültig, fehler-haft sein oder zur Abwicklung der Güterbeförderung ungeeignet sein, so ist der Absender, der Adressat dazu verpflichtet, dies der Verkehrsbehörde oder der Zollbehörde bzw. der Polizei zu melden. Die angerufene Behörde

ist dazu berechtigt, am Ort der Be- oder Entladung zu erscheinen und entsprechende Maßnahmen zu tref-fen bzw. Verfahren einzuleiten. Stellt sich die Ermangelung, Ungültigkeit, Mangelhaftigkeit der Genehmigung bei der Beladung heraus, ist der Ab-sender berechtigt, die Beladung der Ware zu verweigern.

Der Absender ist am Ort der Be-ladung in Ungarn, der Adressat am Ort der Entladung in Ungarn dazu verpflichtet, im Fahrtenbuch als Be-standteil der CEMT-Genehmigung oder auf der entsprechenden Geneh-migung den Ort, Zeitpunkt der Be- oder Entladung und den Kilometer-stand des Lkw anzuführen, mit dem die Güterbeförderung durchgeführt wird. Der Absender oder der Adres-sat muss ein Foto dazu machen und diese zum Frachtbrief geklemmt ein Jahr lang am Ort der Be- oder Entla-dung in Ungarn oder am Firmensitz des Adressaten aufbewahren und auf Aufforderung der Behörde vorwei-sen.“

Wie bereits mehrmals informiert, erkennen die ungarischen Behörden nach wie vor die in Österreich absol-vierten C95-Weiterbildungen nicht an, sodass ungarischen Lenkern mit ungarischen Führerscheinen keine Fahrerkarte mit Code „95“ ausgestellt

Über Intervention der WKÖ beim ungarischen Entwicklungsministeri-um, wurde nun von diesem folgende Stellungnahme abgegeben:„Wir haben die Polizei auf die Rechtsauslegung gegenüber auslän-dischen Fahrzeugen, welche mit be-hördlicher Zulassung der Staaten, zitiert im Abs. (2) des § 1 der Verord-nung 6/1990. (IV.12.) KÖHÈM des Verkehrsministers verkehren, gemäß

Ungarn: Weiterbildung C95 von ungarischen Lenkern

wird (Fahrerqualifizierungsnachweis in Ungarn).

Die Wirtschaftskammer hat sich beim Verkehrsministerium massiv dafür eingesetzt, dass es diesen Len-kern zumindest im innerösterreichi-schen Verkehr ermöglicht wird, ab 10. September 2014 (durch Mitfüh-rung der Weiterbildungsbestätigun-

gen im Ausmaß von 35 Stunden) ih-ren Beruf weiterhin auszuüben.

Das BMVIT hat nun in einem Erlass unseren Vorschlag umgesetzt. Damit dürfen diese Lenker im in-nerösterreichischen Verkehr fahren, wenn sie das Zeugnis ihrer Weiterbil-dung mitführen.

Ungarn: Mitführverpflichtung von Feuerlöschern

der Hierarchie zwischen dem Wiener Abkommen aus 1968 und der nati-onalen Rechtsnorm aufmerksam ge-macht.“

Das ungarische Ministerium hat dem AWC mitgeteilt, dass die nati-onale Rechtsnorm hinsichtlich der Feuerlöscher so auszulegen ist, dass sich die Wirkung dieser auf Fahrzeu-ge mit Zulassung von Unterzeich-nerstaaten des Wiener Abkommens nicht erstreckt. Das bedeutet also:

In österreichischen Lkw sind Feu-erlöscher parat zu halten, wie es in Österreich vorgeschrieben ist. Zur Kontrolle der Einhaltung der öster-reichischen Vorschriften ist jedoch die ungarische Polizei nicht befugt, deshalb wurde sie vom Ministerium in diesem Sinne angewiesen.

Somit finden die ungarischen Be-stimmungen über Feuerlöscher keine Anwendung auf in Österreich zuge-lassene Fahrzeuge. Die Vorschriften des ADR bleiben hiervon unberührt.Fo

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Verkehrsinfo international Verkehrsinfo international

Ab 1. Juli 2014 wird in Lettland eine Maut für alle im Straßengüterverkehr eingesetzten Fahrzeuge und Fahr-zeugkombinationen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht für die Benutzung der wichtigsten Haupt-verkehrsstraßen (Autobahnen) des Landes eingeführt.

Es gibt seit 01.04.2014 eine Lkw-Maut auf britischen Autobahnen. Die Gebühr pro Lkw beträgt 1,70 £ bis 10 £ pro Tag (85 £ bis 1.000 £ pro Jahr) je nach Art des Fahrzeugs, der Anzahl der Achsen und des Ge-wichts. Man kann pro Tag bezahlen oder Geld sparen, indem man bereits im Voraus für eine Woche, einen Mo-nat oder ein Jahr zahlt. Genaue Infor-mationen zur anfallenden Zahlung erhalten Sie in den untenstehenden Tabellen.

Großbritannien: Maut

Kontakt: Claudia Döring von der Außenwirt-schaftscenter Großbritannien: [email protected]

Ungeachtet des gewählten Zah-lungszeitraums gilt die Maut von Mitternacht (00:00:00) bis eine Se-kunde vor Mitternacht (23:59:59). Die Zahlung erfolgt online mit einer Kunden- oder Kreditkarte. Es werden auch einige Tankkarten akzeptiert. An einigen wenigen Fährterminals und Tankstellen wird eine geringe Zahl an Lkw-Mautstellen eingerich-tet, an denen man zusätzlich bar oder mit Karte bezahlen kann.

Die Maut kann direkt vom Fahrer, dem Unternehmen oder einem Bu-

chungsagenten bezahlt werden. Der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, darauf zu achten, dass die Maut für den Lkw bei jeder Einreise in Groß-britannien bezahlt ist. Dies lässt sich schnell und bequem online nachprü-fen.

Wenn die Maut für ein Fahrzeug nicht vollständig bezahlt wurde, melden die automatische Nummern-schilderkennung, die Fährprotokolle und andere Prüfungen dies an die Vollstreckungsbehörden beim Ein-treffen in Großbritannien. Dort wird dann sofort vor Ort eine Geldbuße von 300 £ fällig. Wird diese Geldbu-ße nicht bezahlt, wird das Fahrzeug beschlagnahmt, was zu erheblichen Lieferverzögerungen und weiteren Kosten führen kann.

Lettland: Lkw Mauteinführung per 1. Juli 2014

Die Maut kann auf Tages-, Wo-chen-, Monats- oder Jahresbasis be-zahlt werden. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und bis zu 12 Tonnen zu-lässigem Gesamtgewicht zahlen un-abhängig von der Emissionsklasse eine Maut zwischen 8 Euro/Tag und 484 Euro/Jahr.

Für Fahrzeuge über 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht werden

je nach Emissionsklasse und Anzahl der Achsen Mautgebühren zwischen 8 Euro/Tag und 925 Euro/Jahr erho-ben.

Gezahlt werden kann die Maut auf elektronischem Weg über die Website www.lvvignette.eu oder direkt an den Terminals der Betreibergesellschaft „Road Traffic Safety Directorate“.

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Der EU-Verkehrsministerrat hat eine politische Einigung zur Revision der Richtlinie 96/53/EG erzielt, die es Herstellern ermöglichen soll, aero-dynamischere und sicherere Lkw zu entwickeln. Um den Treibstoffverbrauch durch die aerody-namische Konstruktion des Führerhauses sowie durch die Anbringung von Luftleiteinrichtungen am hinteren Ende zu reduzieren, sollen Längen-überschreitungen erlaubt werden.

Die EU-Kommission rechnet mit der Verrin-gerung der Treibhausgasemissionen um 7 bis 10 Prozent und der Vermeidung von bis zu 500 töd-lichen Unfällen pro Jahr durch die Vergrößerung des Sichtfelds des Lenkers sowie den Einbau neu-er Sicherheitsvorrichtungen wie Energieabsorber. Ebenso wie das EU-Parlament spricht sich der Rat dafür aus, das Gewicht für 2-achsige-Auto-busse auf 19,5 Tonnen anzuheben, um Mehrge-wichte aufgrund von Sicherheitsanforderungen und Komfort für Fahrgäste auszugleichen. Bei der Verwendung alternativer Antriebe soll das zulässi-ge Gewicht um eine Tonne erhöht werden.

Bedauerlicherweise sollen die Vorschriften den Vorschlägen der Minister zufolge erst bis zu acht Jahre nach der Veröffentlichung der Richtlinie in Kraft treten. Sobald sich das neue Parlament kon-stituiert hat, werden unter italienischer Ratsprä-sidentschaft interinstitutionelle Verhandlungen beginnen.

EU-Verkehrsminister für aerodynamische Lkw

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derte Lösungsansätze mit internationa-ler Fachexpertise – gerne beraten wir auch Sie!

Sollten Rückfragen zu den Themen in diesem Artikel bestehen, kontaktieren Sie den Spezialversicherungsmakler un-ter folgender Adresse: SCHUNCK GROUP Austria GmbH, 8143 Dobl/Graz, Gewerbeparkstraße 3, Tel. 0043-3136-53032-30 oder E-Mail: [email protected]: www.schunck.at

Managerhaftpflichtversicherung – D & O (directors & officers liability insurance)

Geschäftsführer und Vorstände von Logistikunternehmen müssen sich in Zukunft noch stärker gegen Manage-mentfehler absichern, immer öfter haf-ten sie mit ihrem gesamten Privatvermö-gen, auch für Fehler ihrer Mitarbeiter!

Entscheidungsträger werden verstärkt für Fehlentscheidungen, Fehleinschät-zungen und Fehlverhalten verantwort-lich gemacht, oftmals genügt es, einem Geschäftsführer ein Organisationsver-schulden vorzuwerfen. Ob es nun um eine Fehlüberweisung eines Mitarbei-ters aufgrund eines Zahlendrehers geht, eine widerrechtlich erfolgte Vertragsauf-kündigung einer Kundenbeziehung und daraus resultierende Schadenersatzfor-derungen, die Haftung wegen Steuer-schulden des Unternehmens, nicht oder fälschlich abgeführte Sozialversiche-rungsbeiträge, Fehler bei Fusionen oder Firmenzukäufen, die Liste an Beispielen

ließe sich beinahe unendlich weiterfüh-ren.Die strafrechtlichen Konsequenzen für Manager reichen dabei noch deutlich weiter als die zivilrechtlichen. Um das wirtschaftliche Risiko von Managern ab-zusichern, gibt es die Möglichkeit, eine D & O-Versicherung abzuschließen, idealerweise in Kombination mit einer Strafrechtsschutzversicherung. Mit ei-nem zeitgemäßen Versicherungsschutz lassen sich auch leitende Angestellte oder Prokuristen in eine solche Poliz-ze integrieren. Bei Konzernen und an-deren Großunternehmen wurde eine diesbezügliche Absicherung bereits zum Standard, in mittelständischen Un-ternehmen nimmt die Zahl derartiger Versicherungsverträge deutlich zu. Die SCHUNCK Group Austria GmbH bie-tet Ihnen in enger Zusammenarbeit mit dem Competence Center financial lines von SCHUNCK München maßgeschnei-

Klaus Kraner – Niederlassungsleiter

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Transportservice Transportservice

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Transportservice Transportservice

Der Inhaber der Fahrerkarte hat die-se – gemäß § 102a (3a) KFG sorg-fältig zu verwahren, sodass die Karte nicht von einer anderen Person miss-bräuchlich verwendet werden kann. Somit ist grundsätzlich jeder Fahrer für seine Fahrerkarte verantwortlich.Wenn der Fahrer sicher sein kann,

Das Europäische Parlament billigte einen Vorschlag, der neue Regeln für sicherere und umweltfreundlichere Lastwagen vorsieht. Der gebilligte Vorschlag ermöglicht nun Kabinen mit einer abgerundeten Form und aerodynamischen Klappen an der Rückseite des Anhängers. Diese Maß-nahmen sollen die Windschlüpfrig-keit der Fahrzeuge erheblich verbes-sern. Nach Angaben der Kommission

Über die nachfolgenden Links kön-nen Sie folgende Informationen ab-rufen:Abgabenänderungsgesetz 2014 – die wichtigsten Änderungen im Überblick:https://www.wko.at/Content.Node/

Die aktuelle Entwicklung zum Dieselpreis und Transport-kostenindex ist unter www.dietransporteure.at abrufbar.

Der aktuelle Mai-Wert weist eine Inflationsrate von +1,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr aus.

Im Rahmen der großen Verhand-lung der unabhängigen Schiedskom-mission für die öffentliche Auftrags-

Die europaweite Harmonisierung der Kontrollvorschriften im Straßen-güterverkehr ist eine sinnvolle Initi-ative für mehr Verkehrssicherheit und für mehr Wettbewerbsgleich-heit, kommentierte Mag. Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr, die Abstim-mung des EU-Parlaments über das

dass keine andere Person Zugang zum Kraftfahrzeug (und zur Fahrer-karte) hat, dann kann die Fahrerkar-te im Kontrollgerät (hier: während der Ruhezeiten) belassen werden. Ein manueller Nachtrag würde dann entfallen. Die Fahrerkarte muss dem-nach am Ende des Arbeitstages oder

am Wochenende nicht unbedingt aus dem Kontrollgerät entnommen werden. Es muss jedoch durch den Fahrer sichergestellt werden, dass bei Kontrollgeräten, die nicht automa-tisch bei „Zündung aus“ auf Ruhezeit umstellen, das „Ruhezeitsymbol“ am Kontrollgerät ausgewählt wird.

EU-Parlament billigt neue Lkw-Maße

spart das etwa 5.000 Euro an Kraft-stoffkosten pro Jahr auf 100.000 km bei einem typischen Langstrecken-Lkw. Gleichzeitig wird so das Sicht-feld des Fahrers verbessert. Das soll helfen, das Leben von 300 bis 500 ungeschützten Verkehrsteilnehmern wie Fußgänger oder Radfahrer jedes Jahr zu retten, so die Kommission. Eine Mehrheit der Europaabgeord-neten unterstützte auch eine Erhö-

hung des erlaubten Gesamtgewichts für (zweiachsige) Reisebusse von 18 auf 19,5 Tonnen. Darüber hinaus lehnte das Europäische Parlament die EU-weite Zulassung für Lkw mit Überlänge (bis zu 25,25 Metern, 60 Tonner Giga-Liner) ab.

Bis 2016 muss die EU-Kommissi-on eine Folgenabschätzung vorlegen. Nun ist der Rat der EU am Zug.

Abgabenänderungsgesetz 2014 und Umsatzsteuer

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Umsatzsteuer – Erforderliche Überprüfung der UID-Nummer des österreichischen Leistungs-erbringers/Lieferers. Eine falsche

UID-Nummer kann zur Verweige-rung des Vorsteuerabzugs führen:https://www.wko.at/Content.Node/Service/Steuern/Umsatzsteuer/Spe-zielles-zur-Umsatzsteuer/Ueberprue-fung_der_UID-Nummer_des_oes-terreichischen_Leistung

Ergebnis unabhängige Schiedskommission für öffentliche Auftragsvergabe: +2,5 % rückwirkend ab 01.01.2014

vergabe konnte für den Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe ein vorzeigbares Ergebnis erzielt

Entwicklung Dieselpreis und Transportkostenindex

Aktuelle Inflations-/VPI-Entwicklung in Österreich

Weiterhin Pickerl-Überprüfung in Kfz-Werkstätten

EU-Straßenverkehrssicherheitspa-ket.

Erfreulich ist, dass die jährliche technische Kfz-Überprüfung weiter-hin von Werkstätten durchgeführt werden kann.

Bei der Ladungssicherung konnte sich das Parlament gegenüber dem Rat mit dem Wunsch eines einge-

henderen Diskussionsprozesses über den von der Kommission vorgeschla-genen Mängelkatalog zur Kontrolle der Ladungssicherung nicht durch-setzen. Immerhin wurden jedoch Verweise auf europäische Normen wie die Europäische Zurrkräftenorm EN 12195-1 zur Beurteilung der La-dungssicherung aufgenommen.

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Digitales Kontrollgerät: Lockerung bei der Verwendung der Fahrerkarte

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Transportservice Transportservice

Generalerneuerung Schwarzlsee – Wildon RFB LinzBaubeginn war im Mai 2014 / Verkehrsfreigabe Dezember 2014 / Investition ca. 20 MillionenErneuert werden etwas mehr als zehn Kilometer der A9 inklusive neun Brücken. Der Verkehr wird auf die zwischensanierte RFB Spielfeld geleitet (4+0-Verkehrsführung).

Errichtung Rastplatz PremstättenBaubeginn war Ende April / Fertigstellung Ende Oktober 2014 / Investition ca. drei MillionenDer bestehende Parkplatz Premstätten wird zu einem modernen, komfor-tablen ASFINAG-Rastplatz mit 31 Stellplätzen für Pkw und 25 für Lkw ausgebaut.

¾ A9 Pyhrn-Autobahn:Bosrucktunnel Generalsanierung BestandsröhreBaustart war 2009 / Fertigstellung Oktober 2015 / Investition 280 Millionen Euro Durch den Bau der zweiten 5,5 Kilometer langen Tunnelröhre zwischen der Steiermark und Oberösterreich wird ein Gegenverkehrsbereich auf der Pyhrn-Achse beseitigt. Es läuft aktuell bis 2015 die Generalsanierung der alten Röhre.

Zweite Röhre Gleinalmtunnel plus Generalsanierung BestandsröhreBaustart war 2013 / Fertigstellung 2019 / Investition ca. 240 Millionen EuroMit dem acht Kilometer langen Gleinalmtunnel in der Steiermark ist dann 2019 das letzte „Nadelöhr“ beseitigt. Die A9 wird dann durchgehend in beiden Richtungen vierstreifig befahrbar sein, alle Tunnel sind künftig auf dem modernsten Stand der Sicherheitstechnik.

Sanierung Rottenmann-TreglwangBaustart war am 5. Mai 2014 / Fertigstellung Mitte November / Investition ca. zehn MillionenErste Phase Fahrbahnsanierung bis 16. Juni Treglwang bis Trieben Richtungsfahrbahn Linz, ab 01.09 bis 29.10. zweite Phase Trieben bis Treglwang RFB Graz, danach Rottenmann bis Trieben, Sanierung (mit Sommerpause) von 13 Kilometern + Lärmschutzwände.

Die ASFINAG investiert heuer 180 Millio-nen ins steirische Autobahnnetz

Wichtige Sanierungen starteten im Frühjahr; Tunnelausbauten lau-fen ebenfalls auf Hochtouren

Nicht nur gut ausgebaut, sondern bestens serviciert und vor allem ver-kehrssicher soll das Autobahnnetz in der Steiermark sein: Das sind die Ziele, welche die ASFINAG bei Erstellung des jährlichen Investiti-onsprogramms verfolgt. Heuer wer-den daher etwa 180 Millionen Euro aufgewendet, um einerseits die be-stehende Infrastruktur zu erneuern und andererseits die großen Ausbau-ten (S36 sowie Tunnel Bosruck und Gleinalm) zügig voranzutreiben. „In diesem Jahr stehen in der Steiermark einige Sanierungen an, allen voran der zweite Teil der Generalerneue-rung der mehr als 35 Jahre alten A9 im Süden von Graz“, erläutert Ger-not Brandtner, Geschäftsführer der

ASFINAG Baumanagement GmbH. Allein bei diesem Projekt investiert die ASFINAG knapp 20 Millionen Euro. „Wir achten aber trotz der erforderlichen Bauarbeiten immer auf den Kundennutzen“, versichert Brandtner. „Auf 100 Kilometer Stre-cke darf es maximal fünf Minuten Zeitverlust geben.“

Das Land Steiermark hat für die-ses Jahr etwa 80 Millionen Euro im Budget, davon 27 Millionen für den Neubau und 52 Millionen für Bestandssanierungen. Das größte Projekt ist der Grazer Südgürtel. „In Zeiten eines Sparbudgets ist es umso erfreulicher, dass Projekte, die seit Jahrzehnten diskutiert und gefordert

werden, doch noch realisiert werden können. Der Südgürtel hat nicht nur für den Grazer Süden, sondern für den ganzen Großraum Graz eine enorme Bedeutung und wird die An-rainer im Bereich Puntigam und Lie-benau erheblich entlasten“, ist Lan-desrat Gerhard Kurzmann überzeugt.

Die wesentlichsten ASFINAG-Projekte im Überblick

¾ A2 Süd-Autobahn:

Sanierung des Zubringers A2 ZBaustart war am 17. März 2014 / Fertigstellung Ende November / Investition elf MillionenDer knapp 2,5 Kilometer lange Zubringer vom Murpark bis zum Knoten Graz-Ost ist bereits mehr als 30 Jahre alt. Innerhalb von acht Monaten werden Fahrbahn, drei Brücken und Lärmschutzwände erneuert bzw. erweitert. Über die gesamte Bauzeit stehen pro Richtung immer zwei Fahrspuren zur Verfügung.

Generalerneuerung Bad Waltersdorf – IlzBaubeginn war Anfang April / Fertigstellung September / Investition sechs MillionenEtwa drei Kilometer der A2 Süd-Autobahn Richtung Graz werden erneuert, zusätzlich auch zwei Brücken, wobei immer zwei Fahrstreifen pro Richtung zur Verfügung stehen.

Generalerneuerung Brücken Unterpremstätten – LiebochBaubeginn ist im August / Fertigstellung Ende November / Investition zehn MillionenAuf einer Länge von drei Kilometern werden mehrere Brücken generalerneuert, zwei Fahrstreifen pro Richtung stehen dennoch immer zur Verfügung.

¾ S6 Semmering Schnellstraße:

Generalerneuerung Knoten Bruck – OberaichBaustart war Ende Juni / Fertigstellung Sommer 2016 / Investition 59 Millionen Im Zuge der Sanierung der letzten beiden Tunnel der Tunnelkette Bruck (Bruck und St. Ruprecht) werden auch die Freilandbereiche und mehrere Brücken (darunter die Murbrücke Knoten Bruck) saniert sowie drei Gewässer-schutzanlagen errichtet. Die beiden Tunnel werden nach 25-jähriger Nutzung auf den Stand der Technik gebracht. Erneuert werden unter anderem Beleuchtung, Tunnellüftung, Videoanlage, Notruf- und Funk sowie Feuerlösch- und Notrufnischen. Der Tunnel Bruck bekommt auch einen zusätzlichen Fluchtweg (Querschlag).

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Transportservice Transportservice

Sanierung Kindberg Ost – KindbergdörflBaustart war im April / Fertigstellung September / Investition 7,3 MillionenAuf einer Gesamtlänge von etwa drei Kilometern werden in Richtung Wien die Fahrbahn sowie mehrere Brücken saniert, darunter auch die 400 Meter lange Kindbergbrücke. Erneuert wird auch der Lärmschutz.

Instandsetzung Anschlussstelle KapfenbergBaustart war Mitte Juni / Fertigstellung Mitte September / Investition vier MillionenErneuert werden Fahrbahn und Brücken der Rampen in mehreren Bauphasen (mit Sperren).

¾ S36 Murtal Schnellstraße:

Sanierung Zeltweg Ost – Zeltweg WestBaustart ist im August / Fertigstellung Oktober / Investition fünf MillionenMehr als sechs Kilometer der Fahrbahn auf der Richtungsfahrbahn Scheifling werden dabei saniert, ebenso acht Brückenobjekte.

Sanierung Feistritz – St. LorenzenBaustart war im April / Fertigstellung Juli / Investition 3,7 MillionenKnapp drei Kilometer der S36 werden in diesem Bereich erneuert, betroffen sind beide Richtungsfahrbahnen. Start ist mit der Richtungsfahrbahn St. Michael.

Neubau S36 St. Georgen – ScheiflingBaustart war im Mai 2013 / Fertigstellung 2018 / Investition 180 MillionenSeit dem Vorjahr wird an der 7,5-Kilometer langen Erweiterung der S36 bis Scheifling gebaut, Schwerpunkt in der ersten Phase ist die Unterflurtrasse St. Georgen. 2016 startet der zweite große Teil mit dem Bau der Unter-flurtrasse Unzmarkt.

Größtmögliche Sicherheit im Tunnel – ein erklärtes Ziel der ASFINAG: Bis 2019 zusätzliche 81 Tunnelanla-gen mit einer Gesamtinvestition von 1,5 Milliarden Euro auf dem höchs-ten Stand der Sicherheitstechnikzu bringen. Das Bedeutet: modernste Videoüberwachung, Brandschutz, Sprühnebelanlagen oder Innovatio-nen wie der „Thermoscanner“ – ein System, das überhitzte Lkw vor dem Tunnel zum Auskühlen ableitet. Der Thermoscanner hat sich beim Ka-rawankentunnel bestens bewährt. Mehr als 400 überhitzte Lkw werden pro Jahr aufgehalten. Die ASFINAG

Innovationen für mehr Tunnelsicherheit: Thermoscanner und AKUT

prüft daher aktuell eine Ausweitung auf sieben Anlagen: Arlberg-, (bereits fixiert), Tauern-, Katschberg-, Bos-ruck-, Gleinalm-Tunnel, Tunnelkette Semmering und Tunnelkette Klaus.

2012 wurde mit dem intelligen-ten Akustiksystem AKUT ein in-ternational einmaliges High-Tech Sicherheitsprojekt präsentiert. Dabei nehmen Spezialmikrofone die Tun-nelgeräusche auf, bei untypischen (etwa: quietschende Reifen, zuschla-gende Autotüren, menschliche Stim-men) wird in der nächsten Überwa-chungszentrale Alarm geschlagen

– und das schneller als durch Video oder andere Sicherheitsausrüstun-gen. Nach dem erfolgreichen Pilot-Einsatz rüstet die ASFINAG in den kommenden Jahren über 50 Tunnel mit den High-Tech-„Tunnelohren“ aus. Den Anfang macht 2014 der Bosrucktunnel an der A9 zwischen Oberösterreich und der Steiermark, gefolgt vom Tunnel Gleinalm und dem Plabutschtunnel (beide ab 2016) sowie den beiden Tunnels Gratkorn (ab 2020). „Wir investieren für das AKUT-Programm in Summe rund 40 Millionen Euro“, fasst Brandtner zusammen.

Gute Zusammenarbeit Land – ASFINAG

Um für die Bewohner und die Ver-kehrsteilnehmer das Optimum umsetzen zu können, ist eine gute Zusammenarbeit der Länder mit der ASFINAG essenziell. Landesrat Kurzmann: „Seit meinem Amtsan-tritt im Jahr 2010 gibt es mit der ASFINAG immer bestes Einverneh-men und eine gute Zusammenarbeit bei Straßenbauprojekten. Dies ist umso wichtiger, als man bedenken muss, dass es immerhin um die ge-samte Steiermark und die Verbes-serung unserer Infrastruktur geht. Auch im kommenden Jahr werden zahlreiche wichtige Projekte für die Steirer umgesetzt und ich hoffe, dass die gute Kooperation auch in den nächsten Jahren anhält.“

Die wesentlichsten Landes-Projekte im Überblick

Grazer Südgürtel: • Länge: 2.000 m – davon unterirdisch: 1.442 m• Breite: 26 m bis 33 m• Tiefe: bis zu 7 m• Vorbereitende Bauarbeiten ab April 2012• Spatenstich: 22.05.2014• Geplante Fertigstellung: Anfang 2017• Gesamtbaukosten: ca. 120 Mio. Euro• Grundeinlösekosten: ca. 25 Mio. Euro• Finanzierungskosten: ca. 22 Mio. Euro• Prognostizierte Fahrzeuge pro Tag: 25.500

Brücken-Projekte 2014:• Brückensanierung Krieglach (B72) Ost – 3 Millionen Euro• Sanierung Eisenerz – Gsollkurve + 4 Objekte + Stützmauern (B115) –

1,3 Mio. €uro• Plattentausch Pfarrbrücke (L341) Kainach bei Voitsberg – 750.000 €uro• Sanierungen Anger + Feistritzbrücken (B72) – 2 Mio. €uro• San. Tscheppen-, Moar- und Stengenbrücke (B95) Predlitz-Turrach –

1,6 Mio. €uro• San. Murbrücke Lind, UF Landesbahnen + Fessnachbrücke II (B96) –

Scheifling, Niederwölz – 1,7 Mio. €uro• San. Schirl-, Poserer- und Auwiesenbrücke (B145) Pürgg-Trautenfels –

1,6 Mio. €uro

Straßen-Projekte 2014 (Instandsetzung und Ausbau):• Sanierung Vordernberg 2. Teil (B115) – 900.000 €uro• Sanierung Turracher Str. 2. Teil (B95 Predlitz-Turrach – 450.000 €uro• Sanierung Leitersdorf 2. Teil + Edersgrabenbrücke (B57) – 400.000 €uro• Sanierung Steinberg – Gundersdorf (L314) – 1 Mio. €uro• Sanierung ODF Mitterndorf + Salzabrücke (L730) – 550.000 €uro• Lärmschutzwand Graz Nord (B67) – 235.000 €uro

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Transportservice Transportservice

Das EU-Parlament hat eine umfas-sende Revision der UVP-Richtlinie, d. h. der Vorschriften für die Um-weltverträglichkeitsprüfung bei be-stimmten öffentlichen und privaten Projekten, beschlossen. Die Wirt-schaftskammer hat von Anfang an bei der Entstehung des Dossiers intensiv mitgewirkt und konnte letztlich völ-lig überzogene und investitionsfeind-liche Neuerungen verhindern. Abge-wehrt wurde u. a. dass:

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass der Fachverband Gü-terbeförderung Unternehmern in den Bereichen:• digitales Kontrollgerät (Tools,

Software, Zubehör) – (ZUM SHOP)

Das Fahrerhandbuch bietet einen Überblick über wesentliche Bestim-mungen betreffend Lenk- und Ru-hezeiten, Lenkpausen, Einsatzzeit und Benützung des Kontrollgerätes (Sozialvorschriften im Straßenver-kehr) sowie eine Zusammenstellung der wichtigsten Dokumente, die im Lkw mitzuführen sind. Darüber hin-aus wurde es erstmals um das Thema Ladungssicherung erweitert:

Das Fahrerhandbuch kostet für LogCom-Mitglieder nur 5 Euro/

UVP-Richtlinie: Verschlechterungen abgewendet

• die Öffentlichkeit für jedes Pro-jekt – unabhängig von Art und Größe – eine UVP verlangen hät-te können,

• jeder – auch ohne Parteistellung – eine erteilte Genehmigung hätte anfechten können,

• der Expertenkreis für die Erstel-lung von Umweltberichten (Um-weltverträglichkeitserklärungen) nicht eingeschränkt wird,

• bereits anhängige Vorhaben von

Projektwerbern nicht zurück an den Start müssen,

• die Liste der UVP-pflichtigen Projekte (z. B. bei Infrastruktur-vorhaben) nicht verschärft wird.

Für Verfahrensdauern werden Höchstgrenzen eingezogen und sinn-volle Einschränkungen von Unter-suchungsrahmen und Prüftiefe eines Projekts ermöglicht.

Erhältlich im Fachverband: digitales Kontrollgerät/CMR/CEMT-Nachweisdokumente

• CMR-Frachtbriefe (3/4/5-Blatt mit/ohne Palettentausch, mit/ohne Firmeneindruck) – (ZUR ÜBERSICHT)

• CEMT-Nachweiskontrolldoku-mente – (ZUR ÜBERSICHT)

eine Vielzahl von Produkten anbietet!

Fahrerhandbuch: Lenk- und Ruhezeiten/Ladungssicherung

Stück (netto, exkl. Versand! Normal-preis: 10 Euro).

Ab einer Bestellmenge von 10 Stück erhalten Sie 10 Prozent Rabatt, ab 20 Stück 20 Prozent Rabatt!

Sämtliche Bestellungen kön-nen direkt an den Fachver-band unter [email protected] gerichtet werden.

Bestellungen richten Sie bitte direkt an: [email protected] oder via Fax an 01/961 63 75.

Die Inbetriebnahme des Verkehrsun-ternehmensregisters (VUR) ist mit 3. Februar 2014 erfolgt. Das VUR besteht aufgrund europarechtlicher Vorgaben aus der• Verkehrsunternehmensdatenbank

(VUR-VDB) und der• Kontrolldatenbank (spezielle Ap-

plikation im VUR zur Administ-ration des Risikoeinstufungssys-tems; VUR-KDB).

1. Verkehrsunternehmensregister (VUR-VDB)In dieser Datenbank werden die im Inland konzessionierten Güter-beförderungsunternehmen und Omnibusunternehmen erfasst. Un-ternehmensdaten wie Name, Rechts-form, Anschrift, Verkehrsleiter und Konzessionsumfang sind enthalten. Die Behörde kann weitere Informati-onen einsehen (schwerwiegende Ver-stöße der letzten zwei Jahre, Perso-nen die als Verkehrsleiter ungeeignet sind).Eine „öffentliche Abfrage“ der Stammdaten zu Verkehrsunterneh-men und Verkehrsleiter steht jedem Bürger online offen.

2. Kontrolldatenbank/Risikoein-stufungssystem (VUR-KDB)Die Datenbank dient zur Risiko-einstufung von Unternehmen und ist ein Teil des VUR. Gemäß § 103c Abs. 5 Kraftfahrgesetz (KFG) sind darin Verstöße der Lenker gegen dieVerordnung (EG) Nr. 561/2006 oder die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 (also Verstöße gegen die „Sozialvor-schriften“ wie Lenk- und Ruhezeiten und das Kontrollgerät) einzutragen.

Folgende Punkte sind zu beachten:• Alle Unternehmen mit Fahrzeu-

gen, die einen analogen oder di-

Verkehrsunternehmensregister (VUR)

gitalen Tachografen verwenden, (also auch weite Teile des Werk-verkehrs) sind betroffen.

• Die Einstufung im Risikoeinstu-fungssystem erfolgt nach Maß-gabe der relativen Anzahl und Schwere der von den einzelnen Unternehmen begangenen rechts-kräftigen Verstöße gegen die Sozi-alvorschriften.

• Es wird ein dreijähriger Betrach-tungszeitraum herangezogen. Die Verstöße werden im letzten Jahr schwerer gewichtet als im Jahr davor. Um Ungleichbehand-lung von kleinen und großen Un-ternehmen zu vermeiden, wird die Anzahl der Kontrollen in ei-ner Berechnungsformel berück-sichtigt.

• Es werden auch Bestrafungen und Mitteilungen über Kontrollen, die zu keiner Beanstandung geführt haben (Positivkontrollen) zuge-ordnet. Alle ab Kontrolldatum Fe-bruar 2014 bei Straßenkontrollen

festgestellten Lenker-Positivkon-trollmeldungen (Unternehmen mit Sitz in Österreich) werden ge-mäß § 102 Abs. 11c iVm § 103c KFG 1967 im Wege des BMI-BPP (Berichtspflichtenprogramm) im VUR-KDB-System erfasst.

• Unternehmen mit einer hohen Ri-sikoeinstufung („Ampelsystem“ Rot-Gelb-Grün) werden strenger und häufiger geprüft (z. B. durch das Arbeitsinspektorat).

• Es sind nur solche Verstöße in der Datenbank zu erfassen, die bei Kontrollen ab dem 1. Februar 2014 festgestellt worden sind.

• Es ist klargestellt, dass die Risi-koeinstufung eines Unterneh-mens im VUR-KDB-System aus-schließlich für die Kontrolle und Überprüfung des Unternehmens heranzuziehen ist und nicht für die Prüfung der Zuverlässigkeit des Unternehmens bzw. des Ge-schäftsführers oder Verkehrslei-ters.

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Transportservice Transportservice

Das Tankkartenunternehmen DKV EURO SERVICE hat darüber infor-miert, dass es immer wieder zu Ein-brüchen mit nachfolgenden Dieb-stählen von Diesel mit „geklonten“ Tankkarten kommt.

Die „TransPark“-Initiative der IRU (International Road Transport Uni-on) – http://www.iru.org/transpark-search-action ist auch als kostenlose APP für Smartphones (Iphone/And-

Das Bundesministerium für Finan-zen (BMF) warnt vor gefälschten E-Mails, die aktuell im Namen des BMF versendet werden. Die betrü-gerischen E-Mails enthalten die In-formation, dass die Empfängerinnen und Empfänger eine Steuerrückzah-lung erhalten und zu diesem Zwecke die enthaltenen Links aufrufen sol-len. Als Absender erscheint die Ad-resse [email protected]. Dies ist keine gültige Mailadresse des BMF.

Die Pensionsversicherungsträger haben mit 03.06.2014 begonnen, die mit der Einführung des ab 01.01.2014 neuen Pensionskontos notwendigen Kontoerstgutschriften zu berechnen bzw. auszusenden. Täglich werden rund 30.000 Konto-

Tankkartendiebstähle: Vorsicht ist geboten

Organisierte Banden brechen meist an Wochenenden in abgestellte Fahr-zeuge ein und stehlen Tankkarten. Solche Vorfälle kommen grundsätz-lich in ganz Österreich vor, allerdings mehren sich diese Fälle in letzter Zeit

in den östlichen Bundesländern. Wir weisen deshalb darauf hin, Tankkar-ten nicht in unbewachten Fahrzeu-gen zu lassen. Ebenso sollte der PIN Code keinesfalls gemeinsam mit der Tankkarte aufbewahrt werden.

IRU TransPark-Initiative auch als APP verfügbar

roid) verfügbar ist.Mit TransPark können Sie im Rah-

men der Routenplanung erkennen, welche geeigneten Parkflächen/Stell-plätze sich entlang der eingegebenen

Route befinden. Zusätzlich werden auch verschiedene Einrichtungen (wie z. B. Tankstellen, Bewachung, Zäune, Videoüberwachung etc.) für die einzelnen Parkplätze angezeigt.

Vorsicht: Gefälschte E-Mails

Das Bundesministerium für Finan-zen betont, dass es sich hierbei um ei-nen Internet-Betrugsversuch handelt und die enthaltenen Informationen falsch sind.

Pensionskonto: Versand der Kontoerstgutschriften

erstgutschriften versandt. Das neue Pensionskonto gilt für alle Personen, die ab 01.01.1955 geboren sind. Alle Pensionskontoinhaber erhalten mit der Zusendung der Kontoerst-gutschrift eine Kurzinformation der Pensionsversicherung, wie die Kon-

toerstgutschrift zu lesen ist.

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Die detaillierte Beschreibung des Phishing-Mails finden Sie unter http://tinyurl.com/lke7yqp sowie nähere Informationen finden Sie hier: http://tinyurl.com/kjyj5e4

Ausführliche Detailinformatio-nen rund um das neue Pensions-konto samt Videoinformationen und Downloads finden Sie unter http://tinyurl.com/ps2q2fg

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1937 gegründet, fungiert Rauch & Wag-ner seither als IVECO-Vertragswerk-stätte. In den folgenden Jahren kamen Verträge mit DEUTZ und Fiat Professio-nal hinzu. 1975 wurde das Tochterunter-nehmen AMS gegründet und gilt seither als Spezialreparaturunternehmen. Seit nunmehr 15 Jahren können wir, Rauch & Wagner GesmbH und AMS Auto- u. Motoren-Service GesmbH, unseren Kun-den am Standort Unterpremstätten Prä-zisionsarbeit, Qualität und Kompetenz bieten.

Als freie Werkstätte repariert das Team von AMS alle Arten und Marken von Lkw, wie z. B. MAN, Volvo, Mercedes, DAF, Scania oder Steyr sowie Auflie-

ger der Marken Kögel, Schwarzmüller, Gsodam, Schmitz und Krone. Zudem werden auch an Anhängern, Bussen und Landmaschinen Mängel und Schä-den diagnostiziert und repariert. Dank unserer modernen Testgeräte sind wir im Stande Fehler rasch und einfach zu lokalisieren, um sie dann dementspre-chend zu beheben. Unser Dienstleis-tungsangebot umfasst unter anderem Reparaturen-, Wartungs- und Servicear-beiten an Einspritzpumpen, Injektoren, Turbolader, Getriebe und Lenkungen, Gelenkwellen, Standheizungen und Kli-maanlagen als auch Rostschadenbesei-tigungen, Tachoüberprüfungen gemäß § 24 und § 24a, Kranüberprüfungen für Nutzfahrzeuge mit Kranaufbauten sowie

Wenns um Ihren Lkw geht – ist AMS Ihr Partner

Ladebordwandüberprüfungen nach § 8, Lärmschutzmessungen und § 57a-Über-prüfungen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist unser Er-satzteilgroßhandel, in welchem nahezu alle Verschleißteile für Pkw, Lkw und Nutzfahrzeuge zu finden sind. Wir ver-wenden für alle Reparaturen Original-ersatzteile oder Ersatzteile in Erstaus-rüsterqualiät.

Unsere Kunden können sich somit nicht nur auf die hohen Standards unserer Ar-beit, sondern auch auf die Qualität der eingebauten Ersatzteile verlassen.

Durch die Umstrukturierung des Vertriebs-netzes auf 2 Verkäufer, ergänzt mit der Ko-operation der Firma Lenhardt Mossier in Unterpremstätten (Kontakt Hr. Ing. Jürgen Isak), ist es Meiller gelungen, ein flächen-deckendes Netz vor Ort zu schaffen.Beratung, Auslegung der Schnittstellen zwischen Lkw, Kran und Kipper, Montage,

Meiller bietet flächendeckendes Vertriebs- und Servicenetz in der Steiermark

Service und Ersatzteilversorgung vor Ort werden immer wichtiger auf dem Markt. Meiller bietet eine große Produktauswahl in den Bereichen Bauwirtschaft und Ent-sorgung:

• Absetzkipper• Abrollkipper mit passenden Behälter-

transportanhänger

• Zweiseitenkipper• Dreiseitenkipper• Gesteinskipper• Baumeisterkipper mit Kranmontage

und Zurrsystemen• Sattelauflieger• Wechselsysteme• Asphaltmulden und isolierte Mischgut-

versionen

z3-Seitenkipper mit oder ohne Abdeckung zAsphaltmulden zPritschenaufbauten zKofferaufbauten zMontage von diverse Ladekräne und Hebebühnen zdiverse Servicearbeiten, Reparaturen und Anfertigungen von Hydraulikschläuchen

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Boxenstopp Boxenstopp

Schriftliche PrüfungTermin: 7. Oktober 2014Ort: Amt der Stmk. Landesregie-rung, 1. Stock rechts, Großer Saal, 8010 Graz, Burggasse 13

Mündliche PrüfungTermin: 21./22. Oktober 2014 Ort: Wirtschaftskammer Stei-ermark, 4. Stock, Zi-Nr. 430, 8010 Graz, Körblergasse 111–113 Anmeldungen zur Prüfung sind spä-testens 6 Wochen vor dem jeweili-gen Prüfungstermin beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 13 Wirtschaft, Tourismus, Sport, 8020 Graz, Nikolaiplatz 3, einzubringen.

Den Anmeldungen zu den Prüfungen sind anzuschließen:• allfällige Anträge auf Ausstellung

von Bescheinigungen gemäß §14 BZP-VO samt den hierfür erfor-derlichen Unterlagen oder bereits ausgestellte derartige Bescheini-gungen,

• Urkunden zum Nachweis des Vor- und Familiennamens.

Kaufmännische VorbereitungVor Besuch des fachlichen Vorberei-tungskurses empfehlen wir das Un-ternehmertraining zu besuchen. Die Kurstermine sind im Wifi-Kursbuch oder unter www.stmk.wifi.at ersicht-lich.

Konzessionsprüfung für das Güterbeförderungsgewerbe in der Steiermark

Herbsttermin 2014

Anrechnung kaufmännische BefähigungDie kaufmännische Befähigung wird nur angerechnet, wenn folgende Vor-aussetzungen erfüllt werden:• HAK-Abschluss• HTL-Abschluss• BWL-Studium• Abschluss Diplomstudium Han-

delswissenschaft – Bachelor/Mas-ter

Damit entfällt ein Teil der schriftli-chen Prüfung.

Fachliche VorbereitungDie fachlichen Vorbereitungskurse für die Konzessionsprüfung im Gü-terbeförderungsgewerbe finden wie folgt statt:

Herbst 2014Datum: 1. September bis 19. Sep-tember 2014Termin: Montag bis Freitag, 14 bis 22 UhrOrt: Wifi Graz, 8010 Graz, Körb-lergasse 111–113Dauer: 114 StundenKosten: 1.400 Euro

Anmeldung Wifi-KursanmeldungT. 0316/602W. www.stmk.wifi.at

InhaltDieser Kurs dient ausschließlich der Vorbereitung auf die fachspezifischen

Gegenstände der Eignungsprüfung. Für den kaufmännisch rechtlichen Prüfungsteil ist der zusätzliche Kurs Unternehmertraining empfehlens-wert, bietet jedoch keine Prüfungs-einschränkung, da Sie das Wissen bei der Prüfung nachweisen müssen.

Schwerpunkte der Ausbil-dung

• Kostenstellenrechnung, Kosten-deckungsbeitrag

• Indexberechnung, Umsatzsteuer-berechnung

• Frachtrecht, Schadenersatzrecht• Arbeitnehmerschutz-und Arbeits-

zeitrecht sowie Kollektivverträge• Beförderungsverträge (CMR),

Frachtgeschäfte, Zollrecht• kombinierter Verkehr• Unternehmensorganisation, Be-

triebsführung• EU-Recht, Berufszugang, Gewer-

berecht• Güterbeförderungsrecht, Tarife,

Gesellschaftsrecht• Versicherungsrecht, Steuerrecht• grenzüberschreitender Verkehr

und int. Rechtsvorschriften• techn. Normen und techn. Be-

trieb• Straßenverkehrssicherheit, Ver-

kehrsgeografie, Telematik

www.wko.at

Das Bundesministerium für Familien und Jugend hat unter Mitwirkung der WKÖ Checklisten zum Thema Prak-tikum für Unternehmen, Jugendli-che, Eltern und Schulen erstellt. Um für alle Beteiligten des Praktikums ei-nen großen Nutzen zu schaffen, sind gezielte Vorbereitung, abwechslungs-reiche Gestaltung sowie gute Nach-bereitung des Praktikums wichtig. Allerdings gibt es verschiedenste For-men von Praktika – etwa Pflichtprak-tika, freiwillige Praktika und Volon-tariate. Die Rechte und Pflichten von Praktikageber und Praktikant sowie Besoldung sind je nach rechtlicher

19 wissbegierige junge Studierende des Studiums Energie-, Verkehrs- und Umweltmanagement an der FH Joanneum Kapfenberg hatten am Mittwoch, 4. Juni, die Gelegenheit, in die Welt der heimischen Transpor-teure zu tauchen.

Checkliste Praktikum

Form des Praktikums verschieden. Die Checklisten sollen einen allge-meinen Überblick über die rechtliche Situation geben, praktische Tipps für

vor, während und nach dem Prakti-kum aufzeigen und einen Überblick über Informations-Anlaufstellen bie-ten. Download www.wko.at

Besuch der FH Joanneum Kapfenberg bei KR Max Zottler

Gemeinsam mit der Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe in der WKO Steiermark konnte die FH Joanneum bei der Max Zottler Transporte GmbH in Leoben hinter die Kulissen blicken. Nach geballten rechtlichen Infos aus dem Güterbe-

förderungsgesetz, erzählte Unterneh-mer Max Zottler aus der Praxis. Krö-nender Abschluss nach einer kleinen Stärkung war der Rundgang in der hauseigenen Werkstätte, in der rund 40 restaurierte Oldtimer zu bestau-nen waren.

Immer wieder gibt KR Max Zottler gerne interessierten Absolventen der FH Joanneum Kapfenberg Auskunft über die Welt der heimischen Transporteure. Fo

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Fachseminare mit Mitgliedervorteil

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Bild oben v. l. n. r.: Mag. Alexander Struckl (GF Opel Austria), Bgm. Mag. Siegfried Nagl, LTAbg. Ingrid Gady, Mag. Philipp Gady

Bild rechts: Eröffnungsfeier mit Erfrischungen im neu gestalteten Außenbereich

Salis und Braunstein eröffnete seinen neuen Standort in Graz

Am 1. Juli eröffnete Salis und Braunstein seinen neuen Opel-Standort in Graz, in der Wiener Straße 350 mit zahlreichen Aktionen und Angeboten.

Der neue Servicebetrieb verfügt über ei-nen wunderschönen Schauraum und ei-nem hoch modernen Werkstattbereich. Das motivierte Team rund um Geschäfts-führer Mag. Philipp Gady und OPEL Mar-kenleiter Alexander Dengg präsentierte den Besuchern das Firmengelände in neuem Glanz und beeindruckt mit kun-denfreundlichem Service und unglaubli-chen Angeboten.Ob Außenbereich, Modellpräsentation, Aftersales oder Serviceannahme – Opel Design lässt sich hier überall erkennen.

Im neuen Zuhause der Salis und Braun-stein Opel erwarten Sie Neu-, Jung- und Gebrauchtwagen in bester Qualität und Aufbereitung – entsprechend dem Opel-Slogan „Wir leben Autos“.

Ein Besuch bei Salis und Braunstein lässt das Herz wahrer Autoliebhaber höher schlagen – versprochen.

Eckdaten:Geamtfläche ca. 5.000 m2

Mitarbeiter 39Mechan. Arbeitsplätze 14Neuwagen-Ausstellungsplätze 13Gebrauchtwagenplatz – Fahrzeuge 50Jährl. Neu- u. Gebrauchtwagen-verkauf ca. 1.300 Geschäftsführer von Salis und Braunstein Mag.

Philipp Gady mit seiner Mutter LTAbg. Ingrid Gady

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Der Ford Transit Kastenwagen bietet Ihnen jede Menge Fahrdynamik und genau den Fahrkomfort, den Sie im Ar-beitsalltag wünschen – und das alles bei wenig Verbrauch, niedrigen Betriebskos-ten und hohem Werterhalt. Entscheiden Sie sich ganz nach Bedarf für Front-, Heck- oder Allradantrieb.Mit dem neuen Ford Transit können Sie jetzt noch effektiver arbeiten und bei Be-darf die Kabine auch als mobiles Büro mit einem einklappbaren Arbeitstisch (im Beifahrer-Doppelsitz), optionaler 230 Volt-Steckdose und viel Stauraum nutzen. Sie können auch während der Fahrt Anrufe per Sprachsteuerung tä-tigen und entgegennehmen. Das be-deutet, dass Sie Ihre Hände am Steuer lassen und sich auf die Straße konzent-rieren können.

Für den neuen Ford Transit sind eine Reihe fortschrittlicher und sparsamer 2,2-l-TDCi-Motoren erhältlich, die mit einem 6-Gang-Schaltgetriebe ausge-stattet sind. Diese Motoren erfüllen die strengen Euro-5-Richtlinien und redu-zieren gemeinsam mit der Ford ECOne-tic Technology nicht nur die Betriebskos-ten des Fahrzeugs, sondern auch seine CO2-Emissionen. Gleichzeitig beeindru-cken sie mit kraftvoller Leistung und ei-nem hohen Drehmoment, wobei Sie die Wahl zwischen 74 kW (100 PS), 92 kW (125 PS) und 114 kW (155 PS) haben. Und der Ford Transit Kastenwagen ECO-netic (L2), 2,2-l-TDCi mit 92 kW (125 PS) begeistert mit den ausgezeichneten Ver-brauchswerten von 6,4 l/100 km (kom-biniert) und herausragend geringen CO2-Werten von 169 g/km (kombiniert) – sein extrem sparsamer Motor und die innovative Ford ECOnetic Technology machen es möglich.Der Ford Transit zeichnet sich durch ho-hen Komfort und eine einfache Hand-habung aus. Eine Vielzahl innovativer Technologien gestaltet das Fahren und das Einparken leichter. Ein außerge-wöhnlich hohes Maß an Qualität und Vollkommenheit, intelligente fahrerori-entierte Technologien sowie eine Reihe von praktischen und durchdachten Aus-stattungsmerkmalen machen den Ford Transit zu einem komfortablen Arbeits-platz.

Mehr Infos erhalten Sie bei Huber Kfz in Kapfenberg.

DER NEUE FORD TRANSIT Der neue Ford Transit ist das größte Fahrzeug der Transit-Familie und überzeugt mit beeindruckender Ladekapazität, einer Reihe fort-schrittlicher Technologien sowie besonders niedrigen Betriebskosten.

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8605KapfenbergWinklerstraße74+54

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[email protected]

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Unser Mann: Akad. Vkfm. Rudolf Prettenthaler Tel.: +43 (0) 50103-522Mail: [email protected]

Versichert sind die Ausfälle von Forde-rungen im In- und Ausland aus Trans-porten oder sonstigen Dienstleistungen aus der Tätigkeit als Frächter oder Spe-diteur.Highlights:• keine monatliche Saldenmitteilung

mehr, pro Jahr nur einmal eine Um-satzmeldung reicht.

• bis € 20.000,– stark vereinfachte Selbstprüfung

• kein Risikoausgleich mehr notwendig durch Kunden mit hoher Bonität

• Vertrauensschutz für bereits zuge-sagte Lieferungen, obwohl Kunde schlechtes Rating aufweist

• NEU: Auch Privatkunden versicher-bar

• Beitragsrückvergütung bei gutem Schadenverlauf

• Deckung von Rechtsverfolgungskos-ten für Ihre Kunden in Österreich und Deutschland

• geringere Kreditprüfungsgebühr als marktüblich

• Dienstleistungen nach Deutschland werden wie im Inland behandelt

Unser Rat: Die Anbieter der Versicherung von For-derungsausfällen sind in Österreich nicht in sehr hoher Anzahl vertreten, umso mehr ist ein Vergleich anzura-ten. Die Prämienunterschiede sind zum Teil deutlich.

Veritas informiert: Neuer Anbieter für die Transportbranche betreffend die Versicherung von Forderungsausfällen.

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Steiermarkweit sind bereits rund 2.000 FahrerInnen namhafter Leitbetriebe vom bfi Steiermark geschult worden und die Nachfrage ist kontinuierlich steigend. Sichern auch Sie sich also jetzt schon Ihren Schulungstermin in einem unserer bfi-Bildungszentren steiermarkweit, da-mit Sie zeitgerecht planen und die erfor-derliche Bescheinigung über die Weiter-bildung kostengünstig erhalten können.

Dr. Techt, Geschäftser bfi Steiermark: „Bei uns zu buchen bringt viele Vorteile mit sich. Die Schulungen können entwe-der direkt im Unternehmen des Auftrag-gebers oder in einem unserer Bildungs-zentren durchgeführt werden: Dadurch ersparen sich unsere KundInnen lange Anfahrtswege und Zeit. Zudem ist der Unterricht praxisnah und effizient. Au-ßerdem übernehmen wir für Inhouse-Schulungen die gesamte administrative

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Mit dem BFI STEIERMARK fahren Sie richtig …:

Gesetzliche Weiterbildung BerufskraftfahrerInnen im Güterkraftverkehr – rechtzeitig starten und jetzt Code C/D „95“ schulen!

Dr. Techt:„Wir haben bereits 2.000 FahrerInnen steiermarkweit zur vollsten Zufriedenheit geschult.“

Abwicklung, ohne dass ein zusätzlicher finanzieller Mehraufwand entsteht. Schulungstermine können ab sofort be-gonnen werden. Je nach Wunsch und zeitlicher Abstimmung besteht die Mög-lichkeit, die restlichen Module bis spä-testens September 2014 zu absolvieren.

Im Bedarfsfall ist es auch möglich, ein-zelne Module zu buchen. Die Schulun-gen sind somit optimal auf die zeitlichen und örtlichen Bedürfnisse des Unterneh-mens und deren MitarbeiterInnen aus-gerichtet.

Informieren Sie sich heute noch unter der Service-Line 05 7270, über www.bfi-stmk.at oder über die kostenlose bfi-App.

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Ihr Spezialist für CMR und Transportversicherungen„Wir beraten ehrlich! Wir helfen wirklich!“

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Ein wahrer LademeisterDer neue ŠKODA Octavia Combi ist deutlich größer als sein Vorgänger und bietet großzügige Platzverhältnisse für fünf Passagiere und ihr Gepäck. Das Auto ist mit fast 4,66 Metern 90 mm länger und mit über 1,81 Metern (ohne Außenspiegel) 45 mm breiter als sein Vorgänger. Gleichzeitig wuchs der Rad-stand des Combi um 108 mm. Kein Fahrzeug des Kompaktsegments bietet einen längeren In-nenraum und mehr Kniefreiheit im Fond. Die Innenraumlänge des neuen ŠKODA Octavia Combi legte gegenüber dem Vor-gänger um 33 mm auf 1.782 mm zu. Zudem gibt es jetzt noch mehr Kopf-Freiheit vorne und hinten.Eine erneute Klassen-Bestmarke stellt der Kofferraum des neu-en ŠKODA Octavia Combi auf: Das Volumen legte gegenüber dem Vorgänger-Combi um fünf Liter auf 610 Liter zu. Das sind 20 Liter mehr als in der Octavia Limousine. Klappt man die Rücksitzbank um, erhöht sich das Ladevolumen des Combi so-gar auf 1.740 Liter (bislang: 1.655 Liter). Die Rücksitzlehne lässt sich dabei bequem per Knopfdruck vom Kofferraum aus umle-gen. Bei umgelegtem Beifahrersitz können sogar bis zu 2,92 Me-ter lange Gegenstände transportiert werden.Eben ein wahrer Lade-meister!

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Die abgedruckten Beiträge bieten einen Überblick zum Mediengeschehen der letzten Wochen und Monate und zeigen einen Auszug der Aktivitäten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

Transporteure auf medialem Überholkurs

Konjunkturtest Transport und VerkehrPressekonferenz der BSTV, 23.06.2014

Gespräch zwischen FG Burgenland u.

Frau BM Mikl-LeitnerEisenstadt, 23.05.2014

Forderungen an das neue EU-Parlament und die neue EU-KommissionPressekonferenz der BSTV, 23.06.2014

Neuzulassungen Jänner–Mai 2014Pressekonferenz der BSTV, 23.06.2014

Betriebe entlasten statt belasten! Wirtschaftsbund, 04.04.2014

Moder warnt vor Zusammenbruch der regionalen Nahversorgung und Umweltbelastung durch Umwege

WKO, 18.04.2014

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Boxenstopp Boxenstopp

Flächendeckende Lkw-Maut wäre Anschlag auf WirtschaftWKO, April 2014

Asfinag-Bilanz bestätigt überhöhte Lkw- und Busmaut

WKO Oberösterreich, 06.05.2014

Ö Abschaffung des „Nacht-60ers“ wäre sicherer und ökologischer

OTS, 13.03.2014

Lkw-Nacht-60er abzuschaffen wäre sicherer und ökologischer

WKO, April 2014

Flächendeckende Lkw-Maut wäre An-schlag auf WirtschaftDie Einführung einer flächendeckenden Lkw-Maut wäre eine kurzsichtige Maßnahme, welche die Konsumenten belastet, die Wirtschaft schröpft und zusätzlich die Konjunktur in einer schwierigen Zeit bremst, reagiert Ale-xander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr auf Berichte, wonach die Verkehrsreferenten der Länder diese mehrheitlich befürworten. Österreichische Unternehmen zahlen auf dem hochrangigen Straßennetz bereits jetzt die höchsten Roadpricing-Tarife in der Euro-päischen Union. Solange knappe 300 Mio. Euro ASFINAG-Gelder pro Jahr als Ertragssteuern und Ausschüttungen zur Sanierung ins öffentliche Budget gehen, disqualifiziert sich diese Idee von selbst. Präsident Christoph Leitl sieht einen standortschädlichen Effekt: Hausgemachte Wettbe-werbsnachteile können und wollen wir uns nicht leisten. Wir brauchen sinnvolle Maßnahmen, um die heimischen Unternehmen und den Wirtschaftsstandort in diesen kon-junkturell nicht einfachen Zeiten zu unterstützen, statt mit einer Lkw-Maut auf allen Straßen weiter zu belasten. Leitl begrüßt die Aussagen des Vorarlberger Landes-hauptmannes Markus Wallner, der die Mautpläne ablehnt und zu Recht darauf hinweist, dass die Steuerquote für Arbeitnehmer und Wirtschaft schon jetzt zu hoch ist.

Schulterschluss gegen neue Lkw-Maut von Verkehr, Handel, IndustrieIn einem gemeinsamen Schulterschluss lehnen die Bran-chen Transport und Verkehr, Handel und Industrie eine Lkw-Maut auf allen Straßen als erhebliche Standortbelas-tung ab. Die Initiative der Länder ist als weiterer Versuch zu werten, Budgetlöcher zu stopfen, so Alexander Klacs-ka, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr, Bet-tina Lorentschitsch, Obfrau der Bundessparte Handel und Siegfried Menz, Obmann der Bundessparte Industrie. Die Einführung einer flächendeckenden Lkw-Maut wäre fatal für den regionalen Zustellverkehr und würde zu massiven Belastungen der heimischen Gütertransporteure führen, betont Franz Danninger, stellvertretender Fachverband-sobmann im Güterbeförderungsgewerbe.

Lkw-Nacht-60er abzuschaffen wäre sicherer und ökologischer (Video)Auf Österreichs Straßen gilt für Lkw über 7,5 t eine allg. Geschwindig-keitsbeschränkung von 60 km/h zwischen 22 Uhr und 5 Uhr früh. Auf lediglich 12 Prozent der Strecken auf dem hochrangigen Straßennetz ist diese Beschränkung aufgehoben und Lkw dürfen 80 km/h fahren. Der Nacht-60iger wurde 1995 aus Lärmschutzgründen ins Leben gerufen. Seither wurden mehr als 420 Mio. in Lärmschutz auf dem hochrangigen Straßennetz investiert. Es kann doch nicht sein, dass dieses Geld zum Fenster rausgeworfen wurde, kritisierte Mag. Alexander Klacska, Ob-mann der Bundessparte Transport und Verkehr. Eine Studie der TU Graz bestätigt, dass die lokalen Schadstoffemissionen auf Autobahnen bei der geringeren Geschwindigkeit von 60 km/h im Vergleich zur Lkw-Durch-schnittsgeschwindigkeit ansteigen. Eine jüngste Studie des KfV belegt außerdem, dass sich die Aufhebung des Nacht-60er nicht negativ auf die Verkehrssicherheit auswirkt.

BZÖ-Heimbucher: Lkw-Mautausweitung ist Anschlag auf Transportwirtschaft

OTS, 02.04.2014

FPÖ: Themessl: Flächendeckende Lkw-Maut ist nächster Anschlag auf Transportgewerbe

OTS, 02.04.2014

Ö Einführung einer flächendeckenden Lkw-Maut wäre fatal für regionalen Zustellverkehr

OTS, 04.04.2014

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FactboxFirma: Eduard Heinrich Transporte + ErdbauEinzelunternehmen

Sitz: Pichlhofen 448756 St. Georgen ob JudenburgT. +43 3582 23 11F. DW 4M. [email protected]

Gründungsjahr: 1959

Mitarbeiter: 6Fuhrpark: 4 Lkw, Baumaschinen, Raupenmobile Brechanlage

Kernkompetenz: Transporte und Erdbau

3 Gründe, warum Ihnen Ihr Job Spaß macht ...• weil ich mit Herz und Seele

selbstständig bin• weil ich gute Mitarbeiter habe• weil ich den Kontakt mit meinen

Kunden überaus schätze

Wäre ich kein Frächter, wäre ich ...• Frächter

Wenn Sie in der Branche etwas än-dern könnten, was wäre das?• Ich würde versuchen, die Zusam-

menarbeit zwischen den Fräch-tern zu verbessern um gemeinsa-me Synergieeffekte dadurch zu erzielen.

Firmeninhaber Eduard Heinrich

Eine gemeinsame SacheHervorragende Mitarbeiter sind neben der engen Familienbande einer der Gründe, warum sich die Firma Eduard Heinrich Transporte und Erdbau aus St. Georgen ob Judenburg so erfolgreich auf ei-nem stark umkämpften Markt behauptet.

Das Familienunternehmen Heinrich Transporte, das bereits 1959 von Willibald Heinrich in enger Zusam-menarbeit mit seiner Frau gegründet wurde, startete seinen Werdegang mit einem Holzlastwagen. Damals gab es noch keinen Kran und die schwere Holzlast wurde von den Mitarbeitern händisch verladen.

55 Jahre später kann Sohn Eduard, der 1976 in die Firma einstieg und das Gewerbe von der Pike auf erlern-te, auf ein erfolgreiches Unterneh-men blicken.

1996 erfolgte eine Umstrukturie-rung von einem Einzelunternehmen in eine KG, in der Eduard als Ge-schäftsführer eingesetzt war. 2001,

nach dem Tod seines Vaters, führte er das Unternehmen allein weiter und wandelte es wieder in ein Einzel-unternehmen zurück. Der Auf- und

Sohn Michael, der mit 6 Jahren schon einen Bagger bewegen konnte, arbeitet seit 5 Jahren mit Begeiste-rung und Engagement im elterlichen Betrieb.

Ausbau der Firma erfolgte kontinu-ierlich über die Jahre hin und setzt sich auch heute weiter fort. Dem Holzlastwagen folgten Kipperfahr-

zeuge und Kettenbagger und die jüngste Investition ist eine ganz be-sondere: die Anschaffung einer Rau-penmobile Brechanlage – von der sich in Österreich nicht viele finden.

Das Unternehmen ist sowohl für Firmen als auch für Privatkunden, vorrangig im Baustellenbereich, tätig.

Die Tradition des Familienunter-nehmens setzt sich weiter fort. Denn so wie Eduard Heinrich bereits als junger Mann in den Betrieb seines Vaters einstieg, so gibt es auch für sei-nen Sohn Michael nur einen Berufs-wunsch, den des Frächters. Seit nun-mehr 5 Jahren arbeiten die beiden Hand in Hand während sich Gattin Andrea um die administrativen Be-lange der Firma kümmert.

Mitarbeiter als Erfolgsfaktor„Unsere erfolgreiche Entwicklung ist nicht zuletzt auf unsere äußerst zuverlässigen Mitarbeiter zurückzu-führen“, bricht Eduard Heinrich eine Lanze für seine über lange Jahre im Betrieb tätige Belegschaft. Und dass diese sich in der Firma Heinrich wohl fühlt, sieht man daran, dass der längst beschäftigte Mitarbeiter bereits seit 1980 mit dabei ist und es kaum Mitarbeiterwechsel in all den Jahren gab.

Der Familienbetrieb wird unter dem Motto: „Zusammen sind wir stark“, geführt. „Wenn sich der Fah-rer wohl fühlt, dann passt auch die Arbeit und gute Arbeit, Geradlinig-keit und Handschlagqualität sind für mich selbstverständlich“, so der Firmeninhaber, dem es ein Anliegen ist, seinen Mitarbeitern für ihre Treue und ihr Verantwortungsgefühl zu danken.

HandschlagqualitätDie Firma lebt von der Nähe zum Kunden und der persönliche Kontakt mit ihnen steht für Heinrich ebenso im Vordergrund wie Zuverlässigkeit und Korrektheit. Diese Tugenden, die Heinrich besonders schätzt, und die positive Einstellung zum Beruf, gibt er auch an seinen Sohn weiter. Der 24-Jährige ist bereits zur rechten Hand des Vaters geworden und soll den Betrieb, gemeinsam mit seiner Partnern, in ferner Zukunft auch ganz übernehmen.

ZukunftsperspektiveDie größte Herausforderung ist für Heinrich der enorme Preisdruck und die große Konkurrenz. Er vermisst auch den Zusammenhalt unter den Frächtern und meint, dass in der Zu-sammenarbeit untereinander viel Po-tenzial liegen würde, das allen zugute kommen könnte.

Auch wenn die Herausforderun-gen oft groß sind, durch seine posi-tive Einstellung zu seinem Beruf und seine innovativen Ideen sieht er sei-ne Zukunftsaussichten positiv. Das Schöne an seinem Beruf sind für ihn der Kontakt zu seinen Kunden und seinen Mitarbeitern und der Zusam-menhalt aller, einschließlich der Fa-milie. Die große Herausforderung ist die, dass alles rund läuft – so wird sein Job nie zur Routine.Fo

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Erwin Töfferl, neues Ausschussmitglied der Kleintransporteure

Die steirische Frächterzeitung Volle Fahrt im Interview mit Kleintransporteur Erwin Töfferl, dem neuen Ausschussmitglied in der FG für das Güterbeförderungsgewerbe in der WKO Steiermark.

Herr Töfferl, seit wann sind Sie Ausschussmitglied in der FG für das Güterbeförderungsgewerbe und was hat Sie zu diesem Schritt bewogen?

Töfferl: Ich bin erst seit Kurzem Ausschussmitglied und zwar seit Mai 2014 auf Anfrage von Herrn KR Karlheinz Winkler.

Skizzieren Sie bitte für unsere Leser Ihre Aufgaben in der Fachgruppe:

Töfferl: Meine Hauptaufgabe sehe ich darin, die Interessen der EPU, Kleinst- und Kleinunternehmer der Kleintransporteure bestmöglich zu vertreten und zu Lösungen und Ver-besserungen beizutragen.

Was möchten Sie in die Fachgrup-pe einbringen?

Töfferl: Vorrangig möchte ich Rege-lungen schaffen, die EPU, Kleinst- und Kleinunternehmer die Chance eröffnen, zu lukrativen Aufträgen zu kommen, ohne dass es einen oder mehrere gibt, die zuerst auf Gegen-leistungen warten.

Wo sehen Sie die Stärken der Fach-gruppe, wo Handlungsbedarf?

Töfferl: Die Stärken der Fachgruppe sehe ich in ihrer fundierten fachli-chen Kompetenz. Handlungsbedarf

sehe ich in einer Besserstellung der EPU, Kleinst- und Kleinunterneh-mer innerhalb der Kammer.

Wie sehen Sie die Entwicklung der Kleintransporteure – wohin geht sie Ihrer Meinung nach?

Töfferl: Zurzeit herrscht bzw. ist ein sehr schwieriges rechtliches Umfeld im Entstehen – siehe z. B. Schein-selbstständigkeit. Eine ganz wichtige Aufgabe bzw. meinen Auftrag sehe ich darin, unsere Mitglieder umfas-send aufzuklären.

Viele Transporteure sind über-zeugt, dass man mit einer Regle-mentierung bei den Kleintranspor-teuren – z. B. durch Vermittlung von essenziellem kaufmännischem Wissen – mehr Stabilität in die Branche einbringen könnte. Wie sehen Sie das?

Töfferl: Sollte eine Reglementierung ins Auge gefasst werden, bin ich da-für, dass man für Neueinsteiger wie angesprochen, die Latte höher legen sollte, wenn es um essenzielles kauf-

männisches Wissen geht. Auch sehe ich darin viel Potenzial, dass man z.  B. einschlägige Berufserfahrung mitbringen sollte. Da gibt es schon so einige Punkte, die man berücksichti-gen und diskutieren kann und durch deren Einführung sich der Erfolg für Neueinsteiger erhöhen könnte und die Fluktuation in unserem Bereich senken würde. Rückwirkend können solche Vorgaben jedoch nicht ange-wandt werden.

Verändert die Tätigkeit als Aus-schussmitglied Ihr Arbeits- bzw. Privatleben? Wenn ja, wie?

Töfferl: Jede neue zusätzliche Tätig-keit bringt Veränderungen mit sich. Meine Wochenstunden gehen bereits weit über die Normalarbeitszeit hin-aus – nun sind es noch ein paar mehr geworden. Aber den Samstag und Sonntag habe ich für die Familie re-serviert, und ich setze alles daran, das auch beizubehalten.

Wir danken für das Gespräch und wünschen dem neuen Ausschussmit-glied der Kleintransporteure viel Erfolg.

Wordrap

FactboxFirma: EPS Transport KG

Geschäftsführer: Gerald Walter Pongratz

Sitz: Lagergasse 2538020 GrazT. 0699/160 18 339

Gründungsjahr: 1995Mitarbeiter: 10Fuhrpark: -

Tätigkeitsfeld: vorrangig Ersatzteillieferungen

3 Gründe, warum Ihnen Ihr Job Spaß macht ...• weil ich in meinem Job kleine

Freiheiten habe.• weil ich gerne mit dem Auto

fahre.• weil ich gerne Musik höre und die-

se während der Fahrt genieße.

Wäre ich kein Frächter, wäre ich ...• Fußballtrainer

Wenn Sie in der Branche etwas än-dern könnten, was wäre das?• Mehr Mitspracherecht für die

Kleinstunternehmer und EPUs in der Wirtschaftskammer

Erwin Töfferl

Stärken der EPS Transport KG –Beständigkeit und Durchhaltevermögen

Kleintransporteure haben sehr oft mit hohem Konkurrenzdruck zu kämpfen. Erwin Töfferl begegnet diesem mit unnachgiebigem Fleiß und unter dem Gesichtspunkt: „Versuche, alles was du tust, so gut wie möglich zu machen.“

Die EPS Transport KG wurde be-reits im Jänner 1995 von Erwin Töf-ferl gegründet. Zurzeit hält er daran eine Beteiligung – und er weiß daher, was es braucht, um in der Branche er-folgreich zu sein.

Der Fuhrpark umfasst mehrere Fahrzeuge (die genaue Anzahl variiert immer wieder). 10 Arbeiter sorgen unter anderm dafür, dass das Klein-transportunternehmen reibungslos läuft. Die wichtigsten Eigenschaf-ten, die seine Mitarbeiter mitbringen müssen, sind Kundenfreundlichkeit und Zuverlässigkeit.

Tätig ist die EPS Transport KG vorwiegend im Bereich der Ersatzteil-lieferung. Ein Bereich, in dem starker Konkurrenzdruck vorherrscht. Die Erfahrung über Jahre hinweg hat ge-zeigt, dass Qualität, Zuverlässigkeit, Flexibilität und Seriosität auf lange Sicht gesehen der beste und erfolg-reichste Weg sind. „Da es auf diesem Sektor sehr viele Anbieter und Mit-bewerber gibt, ist natürlich auch der Preisdruck allgegenwärtig und exakte Kalkulationen sind unabdingbar“, so Erwin Töfferl, der seit Mai auch Aus-schussmitglied der Kleintransporteu-re ist.

Töfferl ist mehr oder weniger zufäl-lig zu seinem Beruf gekommen, der ihn vor allem dann erfüllt, wenn sei-ne Kunden zufrieden sind und somit der Fortbestand der Firma gewähr-

leistet ist. Höhen und Tiefen gab es für den Kleinunternehmer über die Jahre hinweg gesehen immer wieder. Seine Arbeit macht Erwin Töfferl aber nach wie vor Spaß. „Weil es im-mer wieder Herausforderungen gibt, die zu meistern sind. Das Schöne ist, die Talfahrten zu meistern um da-nach die Bergauffahrten um so mehr zu genießen.“

Viel Arbeit, enormer Einsatz und hohes Risiko stehen in seiner Branche einem verhältnismäßig geringem Ge-winn gegenüber. Doch die Freiheit – wenn auch nur in begrenztem Maße – die ihm sein Beruf gibt, gleichen so manchen harten Arbeitstag wieder aus. Und wie sieht so ein Arbeitstag grob skizziert aus? In erster Linie werden administrative Tätigkeiten erledigt, Kundengespräche geführt und Angebote durchgerechnet. Ist Not am Mann, steigt Erwin Töfferl natürlich auch selbst in den Wagen, um seinen Kunden die benötigten Ersatzteile zuzustellen.

Neben seinem Beruf ist Erwin Töf-

ferl vor allem seine Familie wichtig. Für sie versucht er sich regelmäßig die Wochenenden frei zu halten und auch einmal einen Urlaub einzupla-nen. Das entschädigt ihn dafür, dass in seinem Job kaum Freizeit übrig-bleibt.

Sein Erfolgsrezept beschreibt er kurz und bündig: „Alles was man macht, sollte man versuchen gut zu machen“. Fo

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Förderung für das Kleintransportgewerbe und den Werkverkehr für Fahrzeuge bis 3,5 t hzG

Ob Schwertransporter, Taxis oder Stadt- und Linienbusse, die Feinstaub-bekämpfung im Verkehr scheint auf Kurs zu sein. Neuer Fördertopf geöff-net.

1,5 Millionen Euro sind seit 2011 in die Förderungen neuer Lkw geflossen, die Erneuerung der Taxiflotte wurde mit 300.000 Euro unterstützt, zum Tausch der Busse hat das Land 500.000 Euro aus Feinstaubmitteln beigesteu-ert. Umweltlandesrat Gerhard Kurz-mann hat Bilanz gezogen und auch die Initiativen im Straßenerhaltungsdienst nicht ausgespart: „Um fast eine Million Euro wurden vier Unimog-Fahrzeuge angeschafft, deren Partikelemission um 90 Prozent geringer ist.“

Finanzieller Kraftakt: Gerhard Schauperl, Obmann-Stv. für das Güterbeförderungsgewerbe, hono-riert den finanziellen Schulterschluss, den das Land Steiermark mit der Bran-che gesetzt hat – wenn auch nicht ganz kritiklos: „Das Fahrverbot für die älte-ren Lkw der Klassen Euro 0 bis Euro 2 hat die Unternehmer enorm unter Druck gesetzt, ihren Fuhrpark zu er-neuern. Wir dürfen nicht vergessen, der Kaufpreis für einen modernen Lkw liegt bei rund 90.000 Euro und darü-ber. Der finanzielle Kraftakt war nur mit der Landesförderung zu schaffen.“

Das Ergebnis kann sich dafür sehen las-sen. Nicht weniger als 336 hochmoder-ne, emissionsarme Lkw über 7,5 t hzG konnten im Zuge der Initiative in den Verkehr gebracht werden.

Gelungene Premiere:

Dass der Fördertopf neuerlich mit 300.000 Euro gespeist wurde, bedeu-tet für Schauperl nicht nur 150 neue Fahrzeuge, sondern auch eine gelun-gene Premiere für den Kleintransport, „weil erstmals auch diese Fahrzeugklas-se gefördert wird.“ Dass dem Feinstaub nicht nur mit Geld zu Leibe zu rücken ist, das manifestierte Schauperl mit einer eindringlichen Forderung: „Die Aufhebung des Nacht-60ers auf Auto-bahnen wäre eine einfache Maßnahme zur Reduktion von Schadstoffen.“

2011 wurde das Luftreinhaltepro-gramm Steiermark beschlossen. Über 22 Millionen Euro sind seither landes-weit in Maßnahmen zur Feinstaubre-duzierung geflossen, ein Großteil in den Ausbau des Fernwärmenetzes und in den Flottentausch.

Bargeld für den Umweltschutz – steirische Unternehmer kom-men umweltfreundlich in Fahrt.

300.000 Euro liegen im Fördertopf. Die Sparte Transport und Verkehr, ins-besondere die Fachgruppe für das Gü-terbeförderungsgewerbe, konnte beim Land Steiermark ein Fördervolumen von vorläufig 300.000 Euro erwirken.Gefördert wird der Ankauf von Lkw bis zu 3,5 t hzG der Euro Klasse VI oder alternativbetriebene Fahrzeuge für den Werkverkehr bzw. für das Güterbeför-derungsgewerbe bei gleichzeitiger, dau-erhafter Abmeldung eines Lkw bis 3,5 t hzG der Euroklasse III bzw. niedriger (An- und Abmeldung müssen die selbe Zulassungsspezifikation haben – 19 für Werkverkehr bzw. 20 für Güterbeför-derung).

Pro Unternehmen sind maximal drei Fahrzeuge mit je 2.000 Euro förderbar. Die Abwicklung der Förderung erfolgt ausschließlich über die Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe.

Achtung FÖRDERUNG

Alle Infos: Pamela Prinz | Tel. 0316/601-638Mail: [email protected]

Die Förderrichtlinien und das An-suchen stehen auch als Download zur Verfügung: www.wko.at/stmk/transporteure

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