Fraechterzeitung1 2014

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P.b.b 07Z037323M - WKO FG Transport, Körblergasse 111-113, 8010 Graz www.wko.at/stmk/transporteure Kollektivvertrag 2014 Alle Änderungen und Ergänzungen KAbotage Kombinierter Verkehr ENT- und Belastungen Transporteure fordern von der regierung bessere rahmenbedingungen Vol. 1 / 2014

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P.b.b 07Z037323M - WKO FG Transport, Körblergasse 111-113, 8010 Graz

www.wko.at/stmk/transporteure

Kollektivvertrag 2014Alle Änderungen und Ergänzungen

KAbotage Kombinierter Verkehr

ENT- und Belastungen Transporteure fordern von der regierung bessere rahmenbedingungen

Vol. 1 / 2014

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Editorial

Die Unbeweglichkeit der Politik

Obmann, Ing. Albert Moder

Ihr Ing. Albert Moder Obmann

Sehr geehrte Damen und Herren!Liebe Kolleginnen und Kollegen!

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Ich als steirischer und derzeit auch auf Fachverbandsebene verantwort-licher Vertreter des Güterbeförde-rungsgewerbes bemühe mich stän-dig mit Kolleginnen und Kollegen bei der Politik Verbesserungen für die Branche zu erreichen.

Alle Bemühungen haben letztlich gezeigt, dass die Politik sämtlicher Couleur nicht beweglich ist, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Transportbranche zu ver-bessern.

Natürlich werden wir uns nicht unterkriegen lassen. Wir werden für die heimischen Transporteure weiter kämpfen. Als einen nächsten Schritt hoffen wir die Abschaffung des Nacht-60ers endlich zu errei-chen.

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Inhalt Inhalt

Terminaviso: Fachgruppentagung 2014 52„FrIends on the road“-Tour 2014: Truck race Trophy spielberg – jetzt Karten sichern 53seminar: Palettentausch & Transportauftragsvergabe 55Fachseminare mit Mitgliedervorteil 56Transporteure auf medialem Überholkurs 60die Qualität macht’s – 60 Jahre strohmeier Transporte! 62schnittstelle Fuhrwerk.cc 64

Impressum:Volle Fahrt – Ausgabe 29Herausgeber: Fachgruppe f. d. Güterbeförderungsgewerbe, Redaktion: FG f. d. Güterbeförderungsgewerbe Steiermark, 8021 Graz, Körblergasse 111–113, Tel.: 0316/601-610, Fax: 0316/601-735, E-Mail: [email protected], Internet: http://wko.at/stmk.transporteure; Medienverlag: print-verlag, Berliner Ring 71/3/16, 8047 Graz, Anzeigenverkauf Andreas Bunderla, Tel.: 0664/, Fotos: WKO; U1 Fotos © Fotolia.com; Druck: Schmidbauer Druckerei GmbH; © Druck- und Satzfehler vorbehalten

europa: CeMT User Guide 2014: neue nachweisdokumente 20 schweiz: Geplante Überholverbote für Lkw auf nationalstraßen 20Ungarn: MitführungspflichtvonFeuerlöschern 21spanien: Fahrbeschränkungen für Gütertransporte 2014 21russland: Lkw-Fahrverbot in Moskau soll ab 2014 ausgeweitet werden 21 Abfertigungsmodalitäten im Carnet TIr-Verfahren 22Italien: ProblememitösterreichischenProbefahrtkennzeichen 22 Fahrverbotskalender 2014 23slowakei: Änderungen im Mautsystem seit 01.01.2014 23Griechenland: Lkw-Wochenend-Fahrverbot für 2014 23

Verkehrsinfo international

Boxenstopp

Wer

bung

Fachgruppe aktuellGastkommentar von AsFInAG-Vorstand dr. Klaus schierhackl 6Transporteure fordern von der regierung endlich Taten 8die steirische Transportbranche 2013 im Überblick 10

Verkehrsinfo nationalMauttarifverordnung 2013 12EuropäischerelektronischerMautdiensterhältTEN-Kofinanzierung 12AsFInAG: start von easyGo+ in Österreich 12AIsÖ: „Kummer Lkw-Mauttabellen“ erhältlich 12IG-L-MaßnahmenverordnungfürWienveröffentlicht 13Lkw-FahrverbotwegenFeinstaubinWien,NiederösterreichundBurgenland 15Unverändertes IG-L-Fahrverbot im Burgenland (LGBI 38/2007) 19Verschärftes IG-L-Fahrverbot in der steiermark 19Verschärftes nachtfahrverbot in Tirol (nOx) bereits seit 1. november 2013 19

Kollektivvertrag für Arbeiter 2014 26Kollektivvertrag für Angestellte 2014 30 Kollektivvertrag Kleintransportgewerbe für Arbeiter 2014 31FörderungfürdasKleintransportgewerbeunddenWerkverkehrfürFahrzeugebis3,5thzG 31Laminieren/einschweißen/Folieren von dokumenten im Verkehrsbereich verboten! 32 Kabotage in Österreich und entsendung/Ausländerbeschäftigung 32 Kobotage im Vor- und nachlauf zum Kombinierten Verkehr – § 7(2) GütbefG 33Inbetriebnahme des Verkehrsunternehmensregisters mit 03.02.2014 34 Intelligenter digi-Tacho im eU-Parlament beschlossen 34neue Kennzeichnungsvorschriften bei Gefahrguttransporten 34Österreich – rOLA-Fahrpläne und -Preise 2014 35 Fahrerkarte und Führerschein: Unterschiedliche rechtsauslegung in der eU 40 entwicklung dieselpreis und Transportkostenindex 40 Wasändertesichab01.01.2014•Pensionen•Sozialversicherung•Arbeitsrecht&Arbeitsmarkt 41einkommensberichte 44 e-rechnung an den Bund 45 AktuelleInflations-/VPI-EntwicklunginÖsterreich 46Verkehrsunternehmensregister (VUr) 48Welche Abgasklasse hat mein Lkw? 49 eU-Kommission verlängert Übergangsfrist für IBAn 50 Lkw-nacht-60er: KfV-studie „Verkehrssicherheitstechnisches Gutachten“ 50

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Grünsteidl Erich

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Fachgruppe aktuell Fachgruppe aktuell

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Klaus Schierhackl studierte nach dem Abschluss der Höheren Technischen Lehranstalt Mödling, Abteilung Maschinenbau von 1987 bis 1992 Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien. Von 1991 bis 1995 arbeitete er als Assistent am Institut für Trans-portwirtschaft und absolvierte zwischenzeitlich sein Doktorats-studium. Von 1995 bis 1997 war Schierhackl in der Organisations-entwicklung bei MAN in München tätig, wechselte dann in eine logistikbezogene Unternehmensbe-ratung und wurde 1997 zum Abtei-lungsleiter Maut bei der ASFINAG bestellt. Im Rahmen seiner Auslandstä-tigkeit pflegte Klaus Schierhackl intensive Kontakte zur ASECAP (Eu-

wenn Sie diesen Gastkommentar lesen, haben Sie mit Ihren Fahr-zeugen auch heuer schon viele Ki-lometer auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz in Österreich zurückgelegt. Ich hoffe, es wa-ren gute und unfallfreie. Wir alle in der ASFINAG bemühen uns, dass Sie täglich ein Autobahnnetz vorfinden, das bestmöglich und ohne Behinderungen für Sie be-fahrbar ist und eine gute Basis für Ihr wirtschaftliches Agieren sicher stellt. Sollte entgegen unserer ge-meinsamen Vorkehrungen den-noch ein Unfall passieren, so sind wir interessiert daran, dass die da-durch verursachen Schäden und insbesondere das menschliche Leid möglichst minimiert werden. Sollte die Verfügbarkeit des hochrangigen Straßennetzes dennoch beschränkt sein, so setzen wir alles daran, dass Sie bzw. Ihre Fahrer rechtzeitig da-rüber informiert werden und die Gelegenheit haben, sich darauf ein-zustellen und im besten Fall eine alternative Entscheidung haben. Für diese Information wollen wir zeitgemäße Medien und Kommu-nikationstechnologien nutzen und Ihnen und Ihren Fahrern optimalst (sofern durchführbar in der Mut-tersprache) ermöglichen diese In-formation zu bekommen.

In dieser Einleitung sehen Sie was unsere Hauptpunkte der ASFINAG-Vision sind, nämlich die Verfügbar-keit, die Verkehrssicherheit, die Ver-kehrsinformation, der technologisch neueste Stand und dass wir auch aktiv Anknüpfungspunkte mit den

Gastkommentar von ASFINAG-Vorstand Dr. Klaus Schierhackl

anderen Verkehrsträgern schaffen. In Summe wollen wir einer der füh-renden Autobahnbetreiber in Europa bleiben, vergleichbar mit einem Ho-tel in der Kategorie 4*.

ASFINAG wer? Die Aktiengesellschaft für die Fi-nanzierung der Autobahnen und Schnellstraßen mit ihren rund 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht zu 100 % im Eigentum der Republik Österreich. Das heißt, dass quasi auch Ihnen als Staatsbürger ein Stück des Unternehmens gehört, und wir können stolz darauf sein. Wir als Firma servicieren, bemauten, er-halten und bauen ein sicheres Auto-bahnen- und Schnellstraßennetz für Österreich.

Wieso Maut? Wir sind ein nutzerfinanziertes Un-ternehmen. Für uns als Infrastruktur-unternehmen, das keine staatlichen Subventionen erhält, ist die Maut un-sere hauptsächliche Einnahmequelle und daher essenziell. Einnahmen aus Vignettenverkauf, Lkw-Maut und Sondermautstrecken werden aus-schließlich wieder in das hochrangige Straßennetz investiert.

Wozu Ökologisierung? Es ist nicht an mir vorübergegangen, dass Verärgerung über die Erhöhung und vor allem späte Veröffentlichung der aktuellen Mauttarife vorherrscht. Wie kam es dazu? Um die Aufkom-mensneutralität für die Ökologisie-rungsperiode 2014 zu wahren, bedarf es einer Prognose der zu erwartenden Fahrleistungen der einzelnen Emis-sionsklassen für die kommenden

Jahre. Die ASFINAG-Prognosen hinsichtlich der Euro-6-Lkw waren in den beiden vergangenen Jahren sehr genau. Mit der Wirtschaftskam-mer sind wir im permanenten Kon-takt, aber in letzter Zeit kamen nur Vorwürfe, dass unsere Zahlen falsch seien, jedoch keine anders lautende Prognose seitens der Wirtschafts-kammer. Wir sind gerne bereit – und dafür stehe ich persönlich ein – uns im Sommer an einen Tisch zu setzen und die Zahlen zu vergleichen und zu überprüfen; sollten unsere Zahlen zu hoch sein, werden wir selbstverständ-lich im Sinne der Wegekostenrichtli-nie und vor allem der Fairness eine Anpassung der Tarife umsetzen. Soll-ten aber unsere Prognosen zutreffen – und da lagen wir ja bereits in den letzten Jahren extrem genau – dann bleiben die Tarife aufrecht.

Kunden-FokusIn den letzten Jahren stiegen unsere Investitionen für bauliche Instandset-zungen von EUR 350 Mio. auf EUR 400 Mio. Pro Jahr! In diesem Geld ist auch die Errichtung zahlreicher neuer Lkw-Stellplätze enthalten. Die Sicherheit unserer Kunden ist uns ein großes Anliegen. Viele dieser Millio-nen investieren wir auch in den Si-cherheitsausbau unserer insgesamt rund 150 Tunnels.

Unsere ZieleKünftig werden wir uns dem Thema Interoperabilität widmen, denn die Autobahn hört für den Kunden nicht an der Staatsgrenze auf. Die Einfüh-rung der Nutzung einer einzigen Box (Mautabbuchungsgerät) für ganz Europa steht ganz oben auf unserer

Liste. Funktionieren soll das so wie mit Ihrem Handy, mit dem Sie ohne Probleme im Ausland telefonieren können, obwohl Sie das Netz eines anderen Anbieters nutzen. Hier mit den verschiedenen Autobahngesell-schaften einen Vertrag auszuhandeln, ist eine der großen Herausforderun-gen.

In Summe gehe ich davon aus, dass das Jahr 2014 wirtschaftlich kein einfaches wird und sich insbesonde-re der Preiskampf noch weiter ver-schärft. Aus diesem Grund wünsche ich Ihnen, dass Sie ein Marktsegment

Sehr geehrte Leserinnen und Leser der Frächterzeitung,

haben, dass aufgrund seiner Spezia-lisierung noch mit auskömmlichen Preisen unterwegs sein kann (Ihr Ge-schäft soll nicht olympisch werden – dieses Spiel lassen wir lieber in Sot-schi ) und auch dadurch geprägt sein, dass Sie während des gesamten Jahres keine Forderungsausfälle ha-ben. In jenen Fällen, wo wir Vertrags-partner oder Auftraggeber bzw. Kun-de sind, werden wir uns bemühen stets verlässlich und korrekt zu sein; insbesondere die zweite Instanz der Behördenverfahren bei UVP-pflich-tigen Projekten macht es jedoch sehr schwierig, die ursprünglich vorge-

Dr. Klaus Schierhackl

ropäische Vereinigung mautfinan-zierter Autobahnen, Brücken und Tunnels) sowie zu den Fachabtei-lungen der Europäischen Kommis-sion. Schierhackl war von 2005 bis 2007 Geschäftsführer der ASFINAG Maut Service GmbH.Am 25. Oktober 2007 wurde Klaus Schierhackl zum Vorstandsdirektor der ASFINAG bestellt. Er verant-wortet primär die Aufgaben der Fi-nanzierung, des Rechnungswesens und Controllings, das Mautwesen sowie das internationale Geschäft.Von 2011 bis 2013 war Klaus Schierhackl Präsident der ASECAP und ist seit 2011 auch im „Board of Directors" der weltweit agieren-den IBTTA (International Bridge, Tunnel and Turnpike Association) vertreten.

sehenen Zeitpläne zur Realisierung von großen Projekten einzuhalten. Wir werden aber alles daran setzen, sowohl auf Lieferanten- als auch auf Kundenseite fair und kollegial zu sein, um einen stabilen Wirtschafts-faktor in Österreich darzustellen.

In diesem Sinne soll es auch weiter-hin heißen: ASFINAG – Verlässlich-keit auf allen Wegen.

Gute Fahrt, Ihr Klaus Schierhackl

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Fachgruppe aktuell Fachgruppe aktuell

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Transporteure fordern von der Regierung endlich TatenZwar hat die neue Regierung doch noch einiges zu Gunsten der Wirt-schaft entschieden (siehe Spalten links und rechts), „und dennoch ist es nur ein Tropfen auf dem heißen Stein“, betont Albert Moder, Ob-mann der steirischen Transportbran-che. „Bei vielen Dingen, vor allem, wenn es um die Güterbeförderung geht, verschließt die Politik vor den Bedürfnissen der Branche die Au-gen“, gibt Moder seiner Verbitterung Ausdruck. „Und dabei müsse doch klar sein, dass gerade der Transport der Lebenskreislauf der Wirtschaft ist.“

Anstelle von Erleichterungen hat das Jahr 2014 weitere gravierende Verteuerungen wie auch Neuerun-gen gebracht. Ersteres sind nicht nur gestiegene Kosten, etwa durch NoVA und Kfz-Steuer, die wohl alle tragen müssen, sondern auch die überdi-mensionale Lkw-Maut-Erhöhung, die vor allem auch die umwelt-freundlichen Euro-5-, EEV- und Eu-

ro-6-Lkw mit bis zu 9 Prozent trifft. „Das sind Mehrkosten von 40 bis 50 Millionen Euro pro Jahr für den Transportunternehmer. Zwar müssen die Industrie und das Gewerbe und letztlich die Endverbraucher zahlen, doch die bittere Wahrheit ist, dass ei-nige Prozent immer am Frachtführer hängen bleiben“, so Moder, „und das kostet letztendlich Arbeitsplätze!“

Ein Widerspruch in sich

Das Fahrverbot für Lkw auf den Spu-ren 3 und 4 auf Autobahnen, mit dem kann die Branche leben. Der Verkehrssprecher der ÖVP, Andre-as Ottenschläger, rechtfertigt diese Änderung der StVO mit der Anmer-kung, dass der Geschwindigkeitsun-terschied zwischen den Verkehrsteil-nehmern auf der dritten und vierten Spur doch 50 km/h beträgt – Ma-ximalgeschwindigkeit von Lkw von 80 km/h und bei Pkw 130 km/h –, „was für uns in der Transportbranche

ohnehin klar ist“, sagt Moder und schüttelt den Kopf: „Dabei übersieht er, dass doch genau dieser gefährli-che Geschwindigkeitsunterschied in noch stärker ausgeprägter Form in der Nacht auf Autobahnen durch den Nacht-60er für Lkw gegeben ist!“ Dieser 60er ist ein Relikt aus 1995 zur Lärmschutzmaßnahme. „Doch heute gibt es in der Nacht nur mehr lärmarme Lkw auf den Straßen. Zu-dem sind sämtliche österreichische Autobahnen mit Lärmschutzwänden zugemauert“, ärgert sich Moder über die Kurzsichtigkeit der Politik und verweist auf eine aktuelle Studie vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (siehe Seite 48), die zum Wohle der Sicherheit auf eine Anhebung auf 80 km/h für Lkw plädiert. Und kritische Argumente hinsichtlich der Umwelt hat jüngst eine Studie der TU-Graz entkräftet (siehe www.dietranspor-teure.at).

Nicht weniger Ärger in der Bran-che verursacht die Laschheit in der

Politik beim Thema „Lkw-Anhänger ohne Zugfahrzeug für einen gewis-sen Zeitraum parken zu können“. Gerade bei diesen beiden Themen, deren Umsetzung nichts kosten wür-de, aber nachweislich den Transport-unternehmen ihre tägliche Arbeit erleichtern würde, fragt sich Moder für seine Branche, warum die Politik nicht handelt. Daher fordert Moder von der Regierung Taten ein. Für ihn ist unbegreiflich, dass nicht erkannt wird, dass diese Haltung dem Wirt-schaftsstandort Österreich schadet: Das Abwandern von Transportun-ternehmern ins Ausland kostet dem Staat Millionen. „In zig politischen Gesprächen haben wir deponiert, dass durch jeden Lkw, der in Öster-reich abgemeldet und im Ausland an-gemeldet wird, dem österreichischen Staat zwischen 60.000 und 80.000 Euro pro Jahr entgehen. Ganz zu schweigen davon, dass gleichzeitig auch tausende heimische Arbeitsplät-ze verloren gehen“, so der Sprecher der Branche.

Verbesserungen für Unternehmen erreicht –

Belastungen abgewendet

Nach intensiven Verhandlungen mit der Bundesregierung ist es der Wirtschaft gelungen, einige zuletzt geplante Belastungen für die Un-ternehmerinnen und Unternehmer im Land abzuwenden. Grundsätz-lich steht die Wirtschaft nach drei „Konsolidierungspaketen“ neuerli-chen Belastungen für die Betriebe ablehnend gegenüber und fordert unverändert Reformen. In folgen-den fünf Punkten konnten substan-zielle Verbesserungen zugunsten der Unternehmer erreicht werden. Diese bringen positive Impulse für die Realwirtschaft, schaffen im Fall des steuerbegünstigten 13./14. Be-zugs Gerechtigkeit für Selbstständi-ge und bringen Wachstum in wirt-schaftlich unsicheren Zeiten.

GEWINNFREIBETRAG BLEIBTDie Steuerbegünstigung durch den Gewinnfreibetrag bleibt in vollem Umfang erhalten. Für Investitionen bei Gewinnen über 30.000 Euro jähr-lich, gibt es unverändert die Möglich-keit für Realinvestitionen oder – wei-terhin – in Wohnbauanleihen. Beide Möglichkeiten sind wichtige Beiträge zur Stützung der Realwirtschaft und bewirken, dass der „13./14. Bezug“ für Selbstständige auch in Zukunft bestehen bleibt. Eine mögliche Diskri-minierung von Selbstständigen konnte damit abgewendet werden.

ERLEICHTERUNG FÜR NEUGRÜNDER BLEIBTDie „GmbH Neu“ bleibt für die kom-menden 10 Jahre als Gründungser-leichterung aufrecht. Das bedeutet, dass Neugründungen weiterhin mit einem Stammkapital von 10.000 Euro möglich sein werden. Das Stammka-pital muss auch in dieser Zeitspanne von 10 Jahren nicht auf 35.000 Euro aufgestockt werden. Die Belastung durch die Mindestkörperschaftssteuer bleibt in den ersten fünf Jahren un-

verändert bei jährlich 500 Euro. Erst nach dem 5. Jahr beträgt sie 1.000 Euro jährlich, ab dem 10. Jahr und einem Stammkapital von 35.000 Euro 1.750 Euro. Mit dieser Neuregelung wird Gründen auch in Zukunft nicht teurer als derzeit. Unverständliche und offensichtliche Diskriminierungen wie den Beisatz zur GmbH „privile-giert gegründet“, soll es nicht geben.

HANDWERKERBONUS WIRD REALISIERTDer Handwerkerbonus wird ab 1. Juli 2014 eingeführt. Für das laufende Jahr stehen dann als Anreiz zur Ver-hinderung von „Pfusch“ 10 Millionen Euro aus dem Bundesbudget zur Verfü-gung. Für 2015 werden es 30 Millionen Euro sein. Ergibt eine anschließende Evaluierung, dass damit Schwarzar-beit erfolgreich eingedämmt wer-den kann und es eine entsprechende Nachfrage privater Haushalte gibt, geht die Wirtschaftskammer davon aus, dass dieses Instrument beibehal-ten und ausgebaut wird.

LOHNNEBENKOSTEN SINKEN SCHON HEUERBei den Lohnnebenkosten wird ein ganz deutliches Signal gesetzt: Erst-mals geht es nach unten – statt wie bisher stetig nach oben. Der erste Schritt der Senkung erfolgt ebenfalls per 1. Juli um 0,1 Prozent im Bereich der AUVA-Beiträge. 2015 erfolgt dann eine weitere Senkung um 0,1 Prozent bei den Insolvenzentgeltfonds-Beiträ-gen. Damit werden die Arbeitskosten um insgesamt 200 Millionen Euro ent-lastet.

ANREIZE FÜR BESCHÄFTIGUNGUm der steigenden Arbeitslosigkeit aktiv entgegen zu treten, werden aus dem Arbeitsmarktbudget Mittel von der passiven in die aktive Arbeits-marktvorsorge umgeschichtet. Das bedeutet, dass von der Wirtschaft ge-forderte Maßnahmen, wie der Ausbau des Kombilohnmodells oder Einglie-derungsbeihilfen (etwa von älteren Arbeitnehmern), umgesetzt werden können.

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Fachgruppe aktuell Fachgruppe aktuell

Im Jahr 2013 lag die Ausweitung der Wirtschaft nur zwischen 0,3 % und 0,4 %. Im Februar 2014 sind zwar die Zeiger im Transportwesen wieder nach oben gerichtet (Geschäfts- und Auftragslage haben sich gegenüber 2013 verbessert), insgesamt dürfte sich die Konjunktur 2014 aber nur langsam erholen.

Die steirische Transportbranche 2013 im Überblick

WERTSCHÖpFUNG

Betrachtet man den aktuellsten verfügbaren Wert aus dem Jahr 2011, so erzielte die Steiermark eine Bruttowertschöp-fung von insgesamt 33,84 Mrd. Euro. Davon entfielen 3,7 % (1,24 Mrd. Euro) auf den Wirtschaftsbereich ‚Ver-kehr und Lagerei‘. Die produktive Tätigkeit dieses Wirt-schaftsbereichs ist damit um 7,2 % gegenüber 2010 gestie-gen.

EINKOMMEN

Das monatliche Bruttomedianeinkommen der Wirtschaftsklasse ‚Verkehr und Lagerei‘ lag im Jahr 2012 bei 2.194 Euro und damit etwas über dem Niveau von 2011. Insgesamt fiel das mittlere Bruttoeinkommen um rund 3 % gerin-ger als der Steiermarkschnitt (2012: 2.263 Euro).

MITGLIEDER des Güterbeförderungsgewerbes

Die Gesamtzahl an Mitgliedern im Güterbeförderungs-gewerbe (ruhende und aktive) belief sich im Jahr 2013 in Österreich auf 15.260. Hiervon betrug der Steier-markanteil 12,4 %, das entspricht in Summe 1.895 steirischen Mitgliedern. Damit rangiert die Steiermark im Österreichvergleich an vierter Stelle hinter Wien (3.520), Niederösterreich (2.919) und Oberösterreich (2.521).

Mitglieder des Güterbeförderungsgewerbes 2013, Anteil der Steiermark an der österreichischen Gesamtzahl

In der Steiermark kann seit 2008 ein kontinuierlicher Rückgang der Mitglieder der Fachgruppe des Gü-terbeförderungsgewerbes beobachtet werden, so auch im vergangenen Jahr 2013. Die Gesamtzahl der Transport-unternehmen verringerte sich von 1.942 auf 1.895 (2,4 %). Bei den aktiven Mitgliedern fiel die Abnah-me mit 1,8 % etwas geringer aus. Die aktuelle Zahl an aktiven Fachgrup-penmitgliedern liegt somit auf einem neuen Tiefstand von 1.504.

Steirische Transportunternehmen 2004-2013, Stichtag 31.12.

Bruttowertschöpfung des Wirtschaftsbereichs‚Verkehr und Lagerei‘ 2011

BERUFSGRUppEN des Güterbeförderungsgewerbes

Mit Ausnahme der Güterbeförderung mit Fahr-rädern mussten alle übrigen Berufsgruppen im Jahresvergleich (leichte) Verluste hinnehmen. In den beiden größten und somit auch bedeu-tendsten Berufsgruppen – dem konzessionierten Gewerbe und Kleintransportgewerbe – bezifferte sich der Rückgang der Mitglieder auf 1,8 % bzw. 4,3 % gegenüber dem Vorjahr 2012.

KLEINTRANSpORTEURE vERSUS KONZESSIONIERTE TRANSpORTUNTERNEHMEN

Das Verhältnis von Kleintransporteuren (weniger als 3,5 t) und konzessionierten Transportunternehmen (mehr als 3,5 t) entspricht 2013 mit 788 zu 1.067 Mitgliedern in etwa jenem des Vorjahres, wobei der Anteil an Kleintranspor-teuren um einen Prozentpunkt gesunken ist.

NEUGRÜNDUNGEN im Güterbeförderungsgewerbe

Nach einem Anstieg der Unternehmensneugründungen in den beiden Vorjahren, waren diese im konjunkturell schwa-chen Jahr 2013 wieder rückläufig (–18,4 %). Auf Basis der vorläufigen Ergebnisse der Neugründerstatistik der WKO Steiermark wurden 2013 im Güterbeförderungsgewerbe 71 Unternehmen neu gegründet. Trotz Rückgang der Un-ternehmensneugründungen in der Transportbranche, bleibt diese auch 2013 unter den Top-20 Fachgruppen mit den höchsten Gründerzahlen (2013: Rang 15).

BESCHÄFTIGUNG im Güterbeförderungsgewerbe

Obwohl die Mitgliederzahl seit 2008 kontinuierlich sinkt, konnte die Beschäf-tigung 2013 im Güterbeförderungsge-werbe weiter ausgeweitet werden (+2,0 % bzw. +153 Beschäftigte). Im Juli 2013 waren damit 7.829 Perso-nen in der Fachgruppe des Güterbeförde-rungsgewerbes beschäftigt, womit diese die beschäftigungsintensivste Branche in-nerhalb der Sparte Transport und Verkehr darstellt.

Beschäftigtenzahlen der Sparte Transport und verkehr 2012 und 2013

Berufsgruppenmitglieder des Güterbeförderungsgewerbes 2012 und 2013

LKW-NEUZUGÄNGE in der Steiermark

Auch bei den Lkw-Neuzulassungen ist eine Abwärtstendenz zu erkennen. Während 2010 und 2011 die Zahl der Lkw-Neuzulassungen zunahm, ist in den Jahren 2012 und 2013 wieder ein Rückgang zu beobachten. 2013 wurden in Summe 4.607 Lastkraftwägen neu zugelassen und damit um 4,2 % weniger als noch im Vorjahr.

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Verkehrsinfo national

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Verkehrsinfo national

IG-L-Maßnahmenverordnung für Wien veröffentlicht!

Am 20. Dezember 2013 wurde für Wien der Maßnahmenkatalog gem. IG-L novelliert bzw. die Verord-nung im Landesgesetzblatt veröffentlicht. Im Anschluss finden Sie die Landesverordnung und eine Zusammenfassung der Maßnahmen, sowohl für die Bundesländer Wien, als auch NÖ und Burgen-land.

Mauttarifverordnung 2013Durch die Erlassung der Mauttarif-verordnung 2013 sind seit 1. Jänner 2014 der Grundkilometertarif und die besonderen Mautabschnittstarife valorisiert worden. Das Tarifgefüge der fahrleistungsabhängigen Maut wurde geändert sowie der Grund-kilometertarif für die Strecke der A12 zwischen der Staatsgrenze bei Kuf-stein und dem Knoten Innsbruck/Amras um einen Aufschlag von 20 % erhöht.

Diese Mauttarifverordnung 2013 wurde im Rahmen des Begutach-

tungsverfahrens von der Wirtschafts-kammer Österreich entschieden abgelehnt. Durch die Tarif-Valo-risierung in Kombination mit der Anpassung der Tarif-Ökologisierung erhöhten sich die Tarife für die fahrleistungsabhängige Maut mit 1. Jänner 2014 in Summe um rund 8 bis 9  %. Zusätzlich wurde der Maut-Aufschlag auf der A12 Inn-talautobahn auf 20 % erhöht. Eine Anhebung der Tarife in dieser Höhe ist weder nachvollziehbar noch ge-rechtfertigt.

Europäischer elektronischer Mautdienst erhält TEN-KofinanzierungDie EU hat beschlossen, das Projekt zur Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes (EETS) mit 2,2 Mio. Euro zu fördern.

Ziel von EETS ist, dass künftig Fahrzeuge, die Straßen mit elektro-nischen Mautsystemen befahren, nur

mehr ein einziges Bordgerät und nur mehr einen einzigen Mautvertrag be-nötigen.

An dem Projekt nehmen Öster-reich, Deutschland, Frankreich, Ita-lien, Polen, Spanien, Dänemark und

ASFINAG: Start von EasyGo+ in ÖsterreichDer neue Service der ASFINAG EasyGo+ genannt, richtet sich an Fahrzeuge mit mehr als 3,5  t hzG, welche durch Österreich, Dänemark, Schweden und Norwegen fahren. Der EasyGo+ Service bietet den Kun-den folgende Vorteile:

• Nur mehr EIN Fahrzeuggerät für die Mautentrichtung in VIER Ländern

• Nur mehr EIN Vertrag mit einem Toll Service Provider, statt mehre-re Verträge mit unterschiedlichen Betreibern

• Nur mehr EINE rechnungslegen-de Stelle

• Einfache elektronische Bezah-lung in VIER Ländern, ohne die Notwendigkeit das Geld in den erforderlichen Währungen an der Mautstelle bereitzuhalten

Ab sofort bietet Ihnen die AISÖ nachfolgende Produkte in gedruckter Form zum Kauf an:• „Die österreichische Lkw-Maut-Tabelle zur Berechnung der Kosten im Spediteurssammelgut- und Teil-ladungsverkehr für Österreich“ per

die Schweiz teil. Mit den Finanzmit-teln sollen zunächst die rechtlichen und technischen Voraussetzungen untersucht werden. Anschließend soll das System in einem Pilotversuch in ausgewählten Ländern zur Anwen-dung kommen.

AISÖ: „Kummer Lkw-Mauttabellen“ erhältlich1. Januar 2014 (Stand Dezember 2013)• „Die ungarische Lkw-Maut-Ta-belle zur Berechnung der Kosten im Spediteurssammelgut- und Teilla-dungsverkehr für Ungarn“– ab 1. Juli 2013 (Stand Juli 2013)•„Diedeutsche Lkw-Maut–Tabelle

zur Berechnung der Kosten der deut-schen Lkw-Maut im Spediteurssam-melgut- und Teilladungsverkehr für 2013“ (Stand Dezember 2012)Die Tabellen sind direkt unter [email protected] bestellbar. Für AISÖ-Mitglieder gibt es Ermäßigungen.

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Verkehrsinfo national

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Verkehrsinfo national

Foto Sandro Zangrando……

Fahrerlager Philip Platzer…….Foto Herk und Moder -

Lkw-Fahrverbot wegen Feinstaub in Wien, Niederösterreich und Burgenland Das Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L) sieht vor, dass bei Überschreitungen von Grenzwerten von bestimmten Luftschadstoffwerten (Überschreitung der Anzahl der Tage mit erhöhter Feinstaubbelas-tung) die Landeshauptleute Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität setzen müssen. Diese Überschreitungen hat es in den vergangenen Jahren gegeben.

Die drei Landeshauptleute von Wien, NÖ und dem Burgenland haben daher solche Maßnahmenka-taloge erlassen. In den sogenannten Maßnahmenkatalogen der einzelnen Länder sind Gebiete definiert, die saniert werden müssen. Neben den Maßnahmen für Anlagen (Partikelfil-ter) enthalten alle Maßnahmenkata-loge auch Verkehrsmaßnahmen. Die-se Verkehrsmaßnahmen gelten seit 01.07.2008 und sind von den aktu-ellen Schadstoffwerten unabhängig!

Ab 1. Juli 2014 wird in Wien und im Osten von NÖ das Lkw-Fahr-verbot für Lkw verschärft! Dies betrifft alle Lkw und Sattelzug-fahrzeuge mit einem Euro-1-Motor, die bis zum 30. September 1996 zu-gelassen werden durften. Ab 1. Jän-ner 2016 werden auch Fahrten mit Euro-2-Lkw und -Sattelzugfahrzeu-gen verboten sein. Diese durften bis zum 30. September 2001 zugelassen werden. Generelle Ausnahmen, wie sie derzeit gelten, wird es nur mehr für Lkw mit teuren Spezialaufbauten geben. Welche Lkw darunterfallen, wird derzeit noch verhandelt.

Alle jüngeren Lkw, die noch ein-gesetzt werden dürfen, müssen ab 1. Jänner 2015 mit einer Plakette gekennzeichnet werden, die man bei Autowerkstätten erhält und die einmalig etwa 30 Euro kostet. Diese Plakette wird man sinnvollerweise bei der nächsten jährlichen Überprüfung des Lkw anbringen lassen. Details zur Abgasklassenplakette finden Sie hier .

Betroffenes Gebiet (Karte Seite 18): Wien: ganzes Bundesland NÖ: das Sanierungsgebiet Wiener Umland: • im Bezirk Bruck an der Leitha

die Gemeinden Bad Deutsch-Altenburg, Bruck an der Leitha, Enzersdorf an der Fischa, Gött-lesbrunn-Arbesthal, Götzendorf an der Leitha, Hainburg an der

Donau, Haslau-Maria Ellend, Höflein, Petronell-Carnuntum, Rohrau, Scharndorf, Trautmanns-dorf an der Leitha;

• im Bezirk Gänserndorf die Ge-meinden Aderklaa, Andlersdorf, Deutsch-Wagram, Eckartsau, Engelhartstetten, Gänserndorf, Glinzendorf, Groß-Enzersdorf, Großhofen, Haringsee, Lassee, Leopoldsdorf im Marchfelde, Mannsdorf an der Donau, Mar-chegg, Markgrafneusiedl, Ober-siebenbrunn, Orth an der Donau, Parbasdorf, Raasdorf, Strasshof an der Nordbahn, Untersieben-brunn, Weiden an der March, Weikendorf;

• im Bezirk Korneuburg die Ge-meinden Bisamberg, Ernstbrunn, Großmugl, Hagenbrunn, Haus-leiten, Korneuburg, Langen-zersdorf, Sierndorf;

• im Bezirk Mödling die Gemein-den Achau, Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntrams-dorf, Hennersdorf, Laxenburg, Münchendorf, Vösendorf, Wie-ner Neudorf;

• im Bezirk Wien-Umgebung die Gemeinden Fischamend, Geras-dorf bei Wien, Himberg, Schwe-

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verkehrszeichen Alle Fahrverbote (Maßnahmenkata-loge) wurden im jeweiligen Landes-gesetzblatt kundgemacht. Die Fahr-verbote gelten unmittelbar aufgrund der Kundmachung. Eine Aufstellung von eigenen Verkehrszeichen mit Fahrverboten wird nicht erfolgen. Kennzeichnung von Fahrzeugen Im Wiener Maßnahmenkatalog ist ausdrücklich festgeschrieben, dass alle jene Lkw, die nicht vom Fahr-verbot betroffen sind, mit einer Ab-gasklassenplakette zu versehen sind. Diese Plakette muss ab 1. Jänner 2015 auf allen Lkw aufgeklebt sein.

Daher empfehlen wir, die Pickerl-überprüfung im Jahr 2014 dazu zu nutzen, diese Plakette auf den Lkw kleben zu lassen. Diese Plakette wird für neue Lkw vom Händler ausge-geben, bei bereits zugelassenen Lkw von einer Autowerkstatt (mit Berech-tigung zur Pickerlkontrolle) ausgege-ben. Die Plakette kostet € 2,50, für die Dienstleistung können die Be-triebe eine Vergütung verlangen (ge-schätzte Kosten € 25,–).

Das Aufkleben auf der Innenseite der Windschutzscheibe (rechts oben

chat, Ebergassing, Klein-Neusiedl, Klosterneuburg, Lanzendorf, Le-opoldsdorf, Maria-Lanzendorf, Rauchenwarth, Schwadorf, Zwöl-faxing;

Burgenland: ganzes Bundesland, jedoch nur Lkw Baujahr 1991 und älter.

Betroffene Lkw: Das Fahrverbot enthält keine Ein-schränkung bezüglich der Gewichts-klasse der Lkw. Daher sind auch Fahrten mit alten Klein- und Kleinst-Lkw verboten (z. B. Fiskal-Lkw, Kleintransporter, Business-Vans oder Geländewagen, die als Lkw zugelas-sen sind).

Da die Fahrverbote für Lkw und Sattelzugfahrzeuge gelten, sind Son-derkraftfahrzeuge, selbst fahrende Ar-beitsmaschinen und ähnliche Fahr-zeuge (z. B. Wohnmobile) nicht vom Fahrverbot betroffen. Nur jene Kraft-fahrzeuge, die im Zulassungsschein die Eintragung Lastkraftwagen oder Sattelzugfahrzeug aufweisen, sind vom Fahrverbot betroffen! Die wichtigste Ausnahme für die Wirtschaft: Generelle Ausnahmen (Auszug) für das Burgenland: Hier gelten noch die alten Ausnahmen, die in einer früheren Fassung des IG-L enthalten waren. Vom Fahrverbot sind ausge-nommen: • gewerbliche Fahrten, die zum Zweck einer Ladetätigkeit

durchgeführt werden und im Sanierungsgebiet, aus dem Sa-

nierungsgebiet hinaus und in das Sanierungsgebiet hinein.

In Wien und in NÖ gelten diese

Ausnahmen jedoch nicht mehr!

Generelle Ausnahmen (Aus-zug) für Wien und NÖ: • Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge im

öffentlichen Dienst, Fahrzeuge des Straßendienstes, der Müllab-fuhr und so weiter sowie Fahrzeu-ge im Einsatz im Katastrophenfall

• Fahrzeuge der Land- und Forst-wirtschaft (nur land- oder forst-wirtschaftliche Haupttätigkeit),

• Fahrzeuge, für deren Benützung im Sanierungsgebiet ein im Ein-zelfall zu prüfendes überwiegen-des öffentliches Interesse besteht (Ausnahmegenehmigung, mit Kennzeichnung)

• Lkw bis 12 t hzG, die im Werk-verkehr im Sanierungsgebiet durch Unternehmer verwendet werden, deren gesamte Lastkraft-wagenflotte maximal 4 Lkw um-fasst (mit Kennzeichnung)

• Fahrzeuge mit Methangasantrieb oder ausschließlich elektrischem Antrieb sowie plug-in-hybrid-elektrische Fahrzeuge (elektrische Reichweite über 50 km)

• bestimmte Fahrzeuge zum Flug-platzbetrieb

Ausnahmen in den Maßnahmenkatalogen in Wien und NÖ: • NÖ: Bei Nachweis für Einhaltung

NOX- und PM10-Werte (z.  B. aufgrund einer entsprechenden Filtervorrichtung)

• Lkw mit (Wien: sehr) kostenin-tensiven Spezialaufbauten

• Fahrzeuge nach Schauspielerart • Historische Fahrzeuge (erhal-

tungswürdiges, nicht zur stän-digen Verwendung bestimmtes Fahrzeug, entweder Baujahr vor 1955 oder älter als 30 Jahre und in die Liste der historischen Kraft-fahrzeuge eingetragen)

• NÖ: Heeres-Kfz, Fahrzeuge im öffentlichen Interesse

Bei der Frage, welche Lkw teure Spezialaufbauten haben (und daher von Gesetzes wegen vom Fahrverbot nicht betroffen sind), gibt es einen Hinweis des Amtes der NÖ Landes-regierung: „Dabei handelt es sich um Kraftfahrzeuge mit eigens angefertig-ten Aufbauten, wie Tankwagen, Be-tonmischwagen und Kehrmaschinen, Kraftfahrzeuge mit spezieller techni-scher Ausrüstung (Messtechnikfahr-zeuge) und Silo-Lkw.“ Aus Wien liegt uns die Meinung vor, dass damit Auf-bauten gemeint sind, die einen Wert von mindestens € 100.000,– haben. Hier werden in den nächsten Mo-naten noch weitere Detailgespräche folgen.

Aus überwiegend öffentlichem Interesse kann auch eine individu-elle, zeitlich befristete Ausnahme-bewilligung für Fahrten durch das Sanierungsgebiet beantragt werden. Diese ist bei der Bezirkshauptmann-schaft bzw. dem Magistrat des Sanie-rungsgebietes zu beantragen. Ob ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliegt, ist auf Antrag des Zulas-sungsbesitzers von der Bezirkshaupt-mannschaft bzw. vom Magistrat zu prüfen. Der Antragsteller hat glaub-haft zu machen, dass die Fahrt weder durch organisatorische Maßnahmen noch durch die Wahl eines anderen Verkehrsmittels vermieden werden kann. Die Ausnahme ist von der Be-hörde befristet, höchstens aber für zwölf Monate, zu gewähren.

in Fahrrichtung gesehen) darf bei Lkw bis 3,5 t hzG nur vom Betrieb erfolgen. Bei Lkw über 3,5 t hzG darf die Anbringung durch den Un-ternehmer oder seinen Mitarbeiter erfolgen.

Fahrzeuge, für die eine individu-

elle Ausnahmebewilligung erteilt wurde, benötigen eine IG-L-Kenn-zeichnung. Tipp:

Generell gilt, dass geeignete Nachweise für alle Ausnahme-tatbestände (z. B. Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Lieferscheine, etc.) bei jeder Fahrt mitzuführen sind, damit sie bei Kontrollen durch die Poli-zei vorgewiesen werden können.

Weitere Informationen: Infos zu den Fahrverboten auf wko.at: http://wko.at/lkw-fahrverbote Amt der NÖ Landesregierung: http://www.noe.gv.at/umwelt/umweltschutz/umweltrecht-allgemein/igl_fahrverbot_lkw.html Amt der Wiener Landesregierung: http://www.wien.gv.at/umweltschutz/luft/fahrverbot.html Amt der Burgenländischen Landesregierung: http://www.burgenland.at/natur-umwelt/luftguete/luft

Die Kennzeichnung erfolgt so, dass

bei Lkw über 3,5 t höchstes zulässi-ges Gesamtgewicht (hzG) neben der vorderen und hinteren Kennzeichen-tafel, bei Kraftwagenzügen neben der vorderen Kennzeichentafel und neben der hinteren Kennzeichenta-fel des Anhängers, je eine kreisrunde weiße Tafel oder ein Aufkleber mit mindestens 20 cm Durchmesser angebracht wird. Bei Lkw bis 3,5 t hzG kann die IG-L-Tafel kleiner sein (Durchmesser mind. 15 cm).

Die entsprechenden Kennzeich-nungstafeln bzw. -aufkleber sind im Fachhandel und bei Tankstellen er-hältlich.

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Unverändertes IG-L-Fahrverbot im Burgenland (LGBl 38/2007)Es gilt unverändert ein Durchfahrts-Fahrverbot für EURO-0-Lkw seit 1. Juli 2008. Sämtliche Ziel- und

Verschärftes IG-L-Fahrverbot in der SteiermarkIn der Steiermark gilt seit 1. Jänner 2014 auch ein Fahrverbot für EURO-2-Lkw.

Ausnahmen gelten für nachgerüs-tete Fahrzeuge, Lkw mit kosteninten-

verschärftes Nachtfahrverbot in Tirol (NOx) bereits seit 1. November 2013Das Land Tirol hat ein IG-L-Sanie-rungsgebiet für die A12 Inntalauto-bahn für Lastkraftwagen >7,5 t hzG festgelegt.

Das Fahrverbot gilt an Werktagen von 22.00 bis 05.00 Uhr, im Winter-halbjahr ab 20.00 Uhr, an Sonn- und

Feiertagen ab 23.00 Uhr. Seit 1. No-vember 2013 sind nur mehr Lkw der Euro-6-Klasse vom Tiroler Nacht-fahrverbot auf der A12 gesetzlich ausgenommen. Die Ausnahme für EURO-6-Lkw endet am 31. Dezem-ber 2015 (Verbot von EURO 6 ab 1.

Jänner 2016). Weiters gilt ein Fahr-verbot „rund um die Uhr“ auf der A12 Inntalautobahn für alle schwe-ren EURO-0- und EURO-1-Lkw (>7,5 t hzG) sowie seit 1. November 2008 für bestimmte EURO-2-Lkw (SKF+Aufleger, Lkw+Anh).

siven Spezialaufbauten, Schausteller, historische Lkw und selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Die Kennzeich-nung von Fahrzeugen mit der Abgas-plakette ist in Diskussion.

Quellverkehre (auch mit EURO-0-Lkw) sind dort zulässig (keine far-bige Abgasplakette).

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CEMT User Guide 2014: Neue Nachweisdokumente

Das ITF (International Transport Fo-rum, vormals CEMT – Europäische Verkehrsministerkonferenz) hat mit Wirkung 01.01.2014 einen neuen User-Guide (siehe Anlage) – in Zu-sammenarbeit mit der IRU (Interna-tional Road Transport Union) für die Handhabung und Dokumente im Rahmen der CEMT-Genehmigun-gen veröffentlicht.

Mit dieser neuen Unterlage will man u. a. der Einführung der Euro-6-Kategorie entsprechend Rechnung tragen. Folgende Änderungen bei Doku-menten wurden eingeführt:• Muster für den Nachweis der

Übereinstimmung mit den technischen Voraussetzungen hinsichtlich des Abgas- und Lärmverhaltens und mit den Si-cherheitsanforderungen für ein „EURO IV sicheres“, „EURO V sicheres“, „EEV sicheres“ oder „EURO VI sicheres“ Kraftfahr-zeug – Annex 4 (S. 89ff)

Ö Nachweise der Übereinstimmun-gen mit den technischen Voraus-setzungen hinsichtlich des Abgas-

und Lärmverhaltens und mit den Sicherheitsanforderungen für ein „EURO III sicheres“, „EURO IV sicheres“ und „EURO V sicheres“ Kraftfahrzeug, wie in Annex 4 des User Guides 2009 abgebildet, die vor dem 31.12.2013 ausgestellt wurden bleiben weiterhin gültig.

Ö Ansonsten dürfen ab 01.01.2014 nur mehr solche Dokumente aus-gestellt werden, die dem aktuellen Annex 4 entsprechen.

• Muster für einen Sicherheits-nachweis für Anhänger – Annex 5 (S. 97ff)

Ö Nachweise, die vor dem 31.12.2013 ausgestellt wurden behalten ihre Gültigkeit.

Ö Ab 01.01.2014 werden nur mehr jene Nachweise ausgestellt, die dem Annex 5 des User Guide 2014 entsprechen.

• Muster für einen Nachweis der technischen Überwachung für Kraftfahrzeuge und Anhänger – Annex 6 (S. 103ff)

Ö Jene Nachweise, die 2013 ausgestellt wurden, behalten ihre 12-Monate-Gültigkeit.

Ö Ab 01.01.2014 werden nur

mehr jene Nachweise ausgestellt, die dem Annex 6 des User Guide 2014 entsprechen.

Hinweise: Ö Da EEV-Fahrzeuge im Rah-

men der CEMT-Genehmigungen keine eigene Kategorisierung dar-stellen, sollen solche Fahrzeuge CEMT-Genehmigungen der EU-RO-5-Kategorie mit sich führen.

Ö Für EURO-3-Fahrzeuge im Rahmen des Kontingentsystems besteht eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2015.

Ö In Österreich gibt es derzeit 96 CEMT-Jahresgenehmigun-gen gebunden an den EURO-5-Standard.

Ö Für die Ausgabe von CEMT-Jahresgenehmigungen ist das österreichische BMVIT zuständig!

Ö Beim Fachverband für das Güterbeförderungsgewer-be können die entsprechenden Nachweisdokumente gem. An-nex des CEMT Guides 2014 be-stellt werden.

Schweiz: geplante Überholverbote für Lkw auf Nationalstraßen

Die AISÖ wurde von der ASTAG da-rüber informiert, dass geplant ist, in der Schweiz auf bestimmten Strecken der Nationalstraßen Überholverbote für Lkw einzuführen. Eine Übersicht dazu finden Sie unter: http://tinyurl.com/nzb4ygj

Etwaige Bestrafungen bei Übertre-tungen wurden nicht konkretisiert.

Mitführungspflicht von Feuerlöschern in Ungarn

Die Verordnung gibt auch an, wel-che standardisierten Feuerlöscher durch solche mit anderem Löschma-terial ersetzt werden können:

Russland: Lkw-Fahrverbot in Moskau soll ab 2014 ausgeweitet werden

Das AWC Moskau informiert über die geplante Ausweitung des Lkw-Fahrverbots in Moskau! Ausweitung mit März 2014 geplant.

Das bereits bestehende Fahrverbot für Lastkraftwagen mit 12 t zulässi-gem Gesamtgewicht innerhalb der Ringautobahn in Moskau (MKAD) soll mit 1. März 2014 auf das ge-samte Moskauer Gebiet ausgeweitet werden. Föderale Straßen, wie z.  B. die Leningradskoje Chaussee, Jaros-lavskoje Chaussee oder Dmitrovskoje

Chaussee sollen von der neuen Rege-lung ausgenommen bleiben.

Seit dem 1. März 2013 gibt es be-reits ein Fahrverbot für Transit-Lkw mit über 12 t zul. Gesamtgewicht in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr auf der Moskauer Ringautobahn (MKAD) und im Stadtgebiet inner-halb des MKAD. Am 1. Mai 2013 wurde dieses Fahrverbot innerhalb des MKAD nachträglich auf alle Fahrzeuge mit über 12 t zul. Gesamt-gewicht erweitert.

Fahrbeschränkungen für Gütertransporte in Spanien 2014

Die aktuellen Fahrverbote für Spa-nien und das Baskenland (hat eigene

Die Wirtschaftskammern Österreich und das Außenwirtschafts Center Budapest weist auf die bestehende Mitführverpflichtung von Feuerlö-schern bei Fahrzeugen des Güter- und Personenverkehrs hin:

Die Verordnung 6/1990. (IV.12.) KÖHÉM des Verkehrsministers über die Bedingungen der Verkehrszulas-sung und Haltung von Fahrzeugen auf öffentlicher Straße schreibt im § 107 zwingend die Mitführungs-pflicht von Feuerlöschern für Lkw, Autobusse und landwirtschaftliche Zugfahrzeuge vor:

Gesamtgewicht des Fahrzeugs (kg/Anzahl der Feuerlöscher (Stück)

3.500 – 12.000 kg – 1 Stück, 6 kg12.000 – 24.000 kg – 1 Stück, 12 kgüber 24.000 kg – 2 Stück, 12 kg

Da die Regelung keine Ausrüstungs-vorschrift ist, sondern das Mitführen – also ein Verhalten – eingefordert wird, ist sie auch auf Fahrzeuge, die

a) Trockenfeuerlöscher von 3 kg, 1 Stück 5A und 34B,b) Trockenfeuerlöscher von 6 kg, 1 Stück 13A und 89B,c) Trockenfeuerlöscher von 12 kg, 1 Stück 34A und 144B

außerhalb Ungarns zugelassen sind, anzuwenden.

Mit entsprechenden Kontrollen der Exekutive muss gerechnet werden.

Regelungen) finden Sie unter folgen-dem Link: https://www.wko.at/Con-tent.Node/service/aussenwirtschaft/

es/Fahrbeschraenkungen_und_FBitte beachten Sie, dass in Katalo-

nien eigene Beschränkungen gelten.

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Bei diesen Angaben handelt es sich um Trockenlöscher.

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Verkehrsinfo international Verkehrsinfo international

Zwischenzeitlich haben sowohl das TIR Executive Board, die oberste Behörde zur Anwendung des Carnet TIR-Verfahrens, als auch die EU-Kommission an die russische Re-gierung appelliert, diese gegen das TIR-Übereinkommen gerichteten Restriktionen mit sofortiger Wir-kung zurückzuziehen. Darüber hin-aus hat die EU-Kommission kürzlich detaillierte Informationen über das russische Versandverfahren veröffent-licht, das alternativ für Transitbeför-derungen durch Russland angewen-det werden kann.

Transitbeförderungen unter Carnet TIR durch Russland nach Kasachstan können nach vorliegenden Informa-tionen aus Unternehmerkreisen bei der Einfahrt über Belarus nach wie vor ohne weitere nationale Sicherhei-ten durchgeführt werden.

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Russland: Abfertigungsmodalitäten im Carnet TIR-verfahren

Der Föderale Zolldienst der Russi-schen Föderation besteht trotz der Verlängerung des Vertrages über die Anwendung des Carnet TIR-Verfah-rens in Russland mit dem Garantie-verband ASMAP, unverändert auf seiner Forderung nach einer zusätz-lichen Sicherheit neben dem Carnet TIR.

Wie bereits berichtet, hatte der Fö-derale Zolldienst der Russischen Fö-deration (FCS RF) am 30. November 2013 offiziell bestätigt, dass der Ver-trag mit dem nationalen bürgenden Verband ASMAP über die Anwen-dung des Carnet TIR-Verfahrens in Russland bis zum 1. Juli 2014 verlän-gert wurde. In Übereinstimmung mit dem TIR-Übereinkommen müssen die russischen Zollbehörden daher weiterhin Carnet TIR an den rus-sischen Grenzen auch nach dem 1. Dezember 2013 akzeptieren und er-ledigen.

In einer Erklärung vom 3. De-zember 2013 weist die Europäische Kommission jedoch darauf hin, dass

der FCS RF die seit September 2013 sukzessive auf die gesamte Russische Föderation (RF), mit Ausnahme der russisch-finnischen Grenze, ausge-weitete Forderung nach einer zu-sätzlichen Sicherheit bei Transporten unter Carnet TIR nicht zurück ge-nommen hat.

Warentransporte unter Carnet TIR in die RF über die Zollämter der Zentralen Zollverwaltung (das heißt, in allen zentralrussischen Regionen), des Fernen Ostens, Sibiriens, des Urals, der Wolga-Region, der Zolläm-ter Pskow, Sebezhsk und Kingissepp der Zollverwaltung Nord-West so-wie der Flughäfen Domodedowo, Scheremetjewo und Vnukowo, erfor-dern zusätzlich zum Carnet TIR eine nationale Sicherheit. Dies betrifft gut 95 Prozent aller russischen Zollämter.

Lediglich bei der Einfahrt in die RF über die Zollbezirke Vyborg, Kareli-en und Mumansk der Zollverwaltung Nord-West kann das Carnet TIR ohne zusätzliche Sicherheit benutzt werden.

Slowakei: Änderungen im Mautsystem seit 01.01.2014

Folgende Informationen sind auf dem Mautportal eMyto.sk des Maut-systembetreibers Skytoll a.s. auf Deutsch veröffentlicht.

I. Erweiterung des Mautnetzes auf ausgewählte Straßenabschnitte der Straßen II. und III. Klasse (Nullta-rif )In das Netz der begrenzten Straßenab-schnitte kommen seit dem 1.  Januar 2014 auch die begrenzten Abschnitte der restlichen Straßen I. Klasse – der sog. „sonstigen Straßen I. Klasse“ hin-zu, und die begrenzten Abschnitte aller Straßen II. Klasse und Straßen III. Klasse, die mit dem Nulltarif der Maut vergebührt werden.

II. Neue Aufteilung der Emissi-onsklassen EURO – Registrie-rung EURO IV, V und EEV bis 31.12.2013 notwendig Ohne Änderung bleibt die Gruppe mit den Emissionsklassen EURO 0–II. In die zweite Emissionsklasse werden die Emissionsklassen EURO

III und EURO IV eingeordnet, die Fahrzeuge mit der Emissionsklasse EURO VI werden in die selbstständi-ge Gruppe mit den Klassen EURO V und EEV eingeordnet – d.  h. in der letzten selbstständigen Gruppe werden die Emissionsklassen EURO V, EURO VI und EEV sein.[…]Die Betreiber der Fahrzeuge, die in der Gegenwart in dem elektroni-schen Mautsystem in der gemeinsa-men Emissionsklasse EURO IV, V und EEV registriert sind, sind auf-grund der oben angeführten Ände-rung verpflichtet, die Änderung der Registrierangaben des Fahrzeuges spätestens bis zum 31. Dezember 2013 durchzuführen.

III. Änderung der Mautsätze – Herabsetzung bei Emissionsklas-sen EURO V, VI, EEV, Erhöhung bei sonstigen EmissionsklassenAufgrund der angeführten Anord-nung regelt die Regierung der Slowa-kischen Republik mit der Wirkung

seit dem 1. Januar 2014 die Höhe der Mautsätze in Abhängigkeit von der Emissionsklasse des Fahrzeuges. Die Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen mit den höchsten Emissionsklassen (EURO V, VI, EEV) werden niedri-gere Sätze im Vergleich mit den aktu-ell geltenden und wirksamen Maut-sätzen haben. Bei den Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen mit den anderen Emissionsklassen (EURO 0–IV) kommt es zur Erhöhung der Sätze im Vergleich mit den aktuell geltenden und wirksamen Mautsätzen.

Außerdem betreffen die Änderungen auch folgende Bereiche bzw. Themen:

• Die neuen legislativen Vorschrif-ten in dem Bereich der elektroni-schen Mauterhebung

• Die Einführung des Systems der Zuteilung der sog. Mengenermä-ßigungen

• Sonstige Änderungen in dem Be-reich der Kontrolle der Mauterhe-bung

Italien: Fahrverbotskalender 2014Den aktuellen Fahrverbotskalender finden Sie unter www.wko.at/stmk/transporteure – Fahrverbote International

Griechenland: Lkw-Wochenend-Fahrverbot für 2014

Das griechische Verkehrsministerium hat das Lkw-Wochenend-Fahrverbot für 2014 bekanntgegeben. Dieses fin-den Sie auf der Websitewww.wko.at/stmk/transporteure.Verstöße gegen das Fahrverbot wer-den strafrechtlich geahndet.

Italien: Probleme mit österreichischen probefahrtkennzeichen

Derzeit treten Anfragen und Be-schwerden zu Problemen bei der Verwendung von Fahrzeugen mit österreichischen Probefahrtkennzei-chentafeln („blaue Kennzeichenta-feln“ gem. § 45 KFG) in Italien auf. Es wird angegeben, dass Lenkern/Lenkerinnen die Weiterfahrt ver-weigert wird, die Probefahrtkennzei-chentafeln abgenommen und/oder Strafen verhängt werden. Offenbar werden derzeit österreichische Pro-befahrtkennzeichen für die Verbrin-gung von Fahrzeugen aus Italien her-aus nicht anerkannt.

Dem Bundesministerium für Ver-kehr, Innovation und Technologie liegt derzeit noch keine Mitteilung über eine Änderung hinsichtlich der Anerkennung von österreichischen Probefahrtkennzeichentafeln in Ita-lien vor.

Es wurde bereits eine Anfrage da-hingehend an die italienischen Behör-den veranlasst. Bis zur endgültigen Klärung sollte daher davon ausgegan-gen werden, dass die österreichischen Probefahrtkennzeichen in Italien der-zeit nicht anerkannt werden.

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Kunden und Interessenten. Sollten auch Sie Interesse an derartigen Informatio-nen haben, setzen Sie sich mit uns in Ver-bindung!

Sollten Rückfragen zu den Themen in diesem Artikel bestehen, kontaktieren Sie den Spezialversicherungsmakler un-ter folgender Adresse: SCHUNCK GROUP Austria GmbH8143 Dobl/Graz, Gewerbeparkstraße 3 Tel. 0043-3136-53032-30 oder E-Mail: [email protected]: www.schunck.at

Achtung bei Mitversicherung ausländischer Niederlassungen – Compliance (in Bezug auf Versicherung ausländischer Risken)

Im sich zunehmend internatio-nalisierenden Wirtschaftsleben, vor allem auch im Bereich „Transport/Logistik“, tritt das Thema Compliance immer mehr in den Fokus der Betrachtung. Compliance (Beachtung und Einhaltung von Recht und Gesetz sowie der unternehmensei-genen Richtlinien im Unternehmen) ist insbesondere auch im Bereich Versiche-rungsaufsichts- und Versicherungssteu-errecht von maßgeblicher Bedeutung! Eine pauschale Mitversicherung aller Standorte europa- oder weltweit in einer österreichischen Polizze kann aufgrund der jeweiligen nationalen Bestimmun-gen zu beträchtlichen Problemen führen, da die Mitversicherung von Auslandsge-sellschaften in einigen Fällen (aufgrund nationaler Bestimmungen) nicht zulässig ist (z. B. non-admitted-Verbotsländer wie Russland oder Schweiz). Hier bedarf es einer umfassenden Bedarfsanalyse durch einen internationalen Versicherungsmak-ler, welcher die rechtlichen Grundlagen erhebt und die versicherungstechnischen

Möglichkeiten aufzeigt. Die Rechtsfolgen durch Nichtbeachtung lokaler Gesetze (betrifft auch das Abführen der korrek-ten Versicherungssteuer im betreffenden Land!) können durchaus empfindlich aus-fallen und reichen von Bußgeldern, Straf-verfolgung bis hin zur Aufhebung der Erlaubnis zur Geschäftstätigkeit! Ganz im Sinne unseres Leitspruchs „in Europa verankert – weltweit vernetzt“ steht Ihnen die SCHUNCK GROUP Austria GmbH mit ihren Lösungsansätzen sehr gerne jeder-zeit zur Verfügung!

Weiters sind immer noch unzähligeLadungsentwendungen europaweit an der Tagesordnung. Eine Vielzahl der registrierten Schadensfälle wird durch Subfrächter-Scheinfirmen und kriminelle Organisationen verursacht, deren einzi-ges Ziel solcherart Ladungsveruntreuun-gen sind. Bei Kenntniserlangung derar-tiger Vorgänge informiert die SCHUNCK GROUP Austria GmbH unverzüglich in Form eines Warnhinweises mittels E-Mail

Klaus Kraner – Niederlassungsleiter

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Transportservice Transportservice

Kollektivvertrag für Arbeiter 2014

Zwischen Vertretern der Arbeitge-berseite des Fachverbandes Güterbe-förderung sowie Vertretern der Ge-werkschaft VIDA konnten folgende Einigungen erzielt werden:

• Die KV-Stundenlöhne, Zulagen und Lehrlingsentschädigung wer-den um +2,5 Prozent erhöht (Kei-ne Ist-Lohn-Erhöhung!)

• Das Tagesgeld im Inland wird pro Kalendertag von € 26,16 auf € 26,40 erhöht

• Die Tages- und Nächtigungsgel-der im Ausland gem. KV-Tabelle 1 werden ebenfalls um jeweils +2,5 Prozent erhöht

Von Seiten der Arbeitgeber-forderungen wurden folgende punkte umgesetzt:

Artikel XVII, lit. a – Weiterbildung gemäß Güterbeförderungsgesetz § 19b BGBl. I 2006/153 – Änderung der Bestimmungen im Hinblick auf die Kostenübernahme:

„Der Arbeitgeber hat die Kosten, die dem Arbeitnehmer für im betriebli-chen Interesse absolvierte Weiterbil-dungsmaßnahmen gemäß § 19b Gü-terbeförderungsgesetz (GütbefG), die bei ermächtigten Ausbildungsstätten in Österreich absolviert werden, zu tragen. Die Auswahl des konkreten Anbieters (Ausbildungseinheiten bzw. ermächtigte Ausbildungsstät-ten) hat im Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erfolgen.“

Artikel XIII – Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration – Ergän-zung im Hinblick auf Lehrverhält-nisse:

1. Dienstnehmer und Lehrlinge, die am 1. Juni ein Jahr im Betrieb be-

schäftigt sind, erhalten einen Ur-laubszuschuss, der am 1. Juni fällig ist. Dieser beträgt für Dienstneh-mer 4,33 KV-Normalwochenlöh-ne, erhöht um 20 %, für Lehrlinge eine kollektivvertragliche monatli-che Lehrlingsentschädigung. Der Urlaubszuschuss gebührt abwei-chend vom Kalenderjahr jeweils für den Zeitraum vom letzten Fäl-ligkeitstag bis zum 1. Juni.

2. Dienstnehmer und Lehrlinge, die am 1. Dezember ein Jahr im Be-trieb beschäftigt sind, erhalten eine Weihnachtsremuneration, die am 1. Dezember fällig ist. Diese be-trägt für Dienstnehmer 4,33 KV-Normalwochenlöhne, erhöht um 20 %, für Lehrlinge eine kollektiv-vertragliche monatliche Lehrlings-entschädigung. Die Weihnachts-remuneration gebührt abweichend vom Kalenderjahr jeweils für den Zeitraum vom letzten Fälligkeitstag bis zum 1. Dezember.

3. Dienstnehmer und Lehrlinge, die am 1. Juni oder am 1. Dezember noch nicht ein Jahr im Betrieb beschäftigt sind, erhalten den ali-quoten Teil des Urlaubszuschusses und der Weihnachtsremuneration, berechnet vom Eintritt bis zum je-weiligen Stichtag.

4. Bei Ausscheiden des Dienstneh-mers oder Lehrlings gebührt der aliquote Teil des Urlaubszuschusses und der Weihnachtsremuneration, berechnet vom Eintritt bis zum Austritt (wenn zwischen Eintritt und Austritt noch kein Urlaubs-zuschuss bzw. keine Weihnachts-remuneration fällig war) bzw. vom letzten Fälligkeitstag bis zum Aus-tritt. Der aliquote Teil von Urlaubs-zuschuss und Weihnachtsremune-ration gebührt bei Ausscheiden des Dienstnehmers oder Lehrlings nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis bzw. Lehrverhältnis zwei Monate gedauert hat.

5. Der Anspruch auf den aliquoten Teil entfällt, wenn das Arbeitsver-hältnis oder das Lehrverhältnis durch unberechtigten vorzeitigen Austritt des Dienstnehmers oder des Lehrlings oder durch Entlas-sung endet.

6. Ist ein Dienstnehmer oder Lehrling durch Krankheit (Unglücksfall) an der Arbeitsleistung verhindert, ohne dass er die Verhinderung vorsätzlich oder durch grobe Fahr-lässigkeit herbeigeführt hat, sind entgeltfreie Zeiten der Arbeitsver-hinderung bei der Berechnung von Urlaubszuschuss und Weihnachts-remuneration voll zu berücksichti-gen (keine Aliquotierung).

Artikel IX – Lohnfortzahlung bei Arbeitsverhinderung: Punkt 2.g – Änderung:

... Bei Wohnungswechsel mit eige-nem Mobiliar: 2 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 1 Monat ab mittels Meldezettel nachgewiesenem Woh-nungswechsel; ...

Im Hinblick auf die Forderungen nach Aufnahme einer Durchrech-nungsmöglichkeit der Normalar-beitszeit, als auch im Hinblick auf die Hinzufügung des Wortes „un-unterbrochen“ bei der Betriebszu-gehörigkeit, wurde vereinbart, dies gesondert in einer Arbeitsgruppe zu besprechen.

Den ganzen Kollektivvertrag fin-den Sie unter:www.wko.at/stmk/transporteure. Fo

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Kollektivvertrag für Angestelle 2014

Dieser Abschluss beinhaltet folgende Punkte/Änderungen:

• Die KV-Gehälter werden rück-wirkend per 01.01.2014 um 2,5 Prozent erhöht (keine Ist-Gehalts-vereinbarung)

• Erhöhung des Ausmaßes der Durchrechnung (Artikel V, Zi. 2.): Die Wochenarbeitszeit kann in den einzelnen Wochen eines Durchrechnungszeitraumes von 8 Wochen bis zu 45 Stunden ausgedehnt werden, wenn inner-halb dieses Zeitraumes die durch-schnittliche Wochenarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreitet.

• Fortzahlung des Entgeltes bei Dienstverhinderung (Artikel VIII, lit.g – Änderung): ... Bei

Wohnungswechsel mit eigenem Mobiliar: 2 Tage innerhalb ei-nes Zeitraumes von 1 Monat ab mittels Meldezettel nachgewie-senem Wohnungswechsel; ...

• Bestimmungen zur Elternkarenz – Artikel XV wird um eine Bestim-mung zur Elternkarenz ergänzt. Hierbei wurde vereinbart, dass im Rahmen der ersten Karenz (die nach/ab dem 01.01.2014 beginnt) diese im Höchstausmaß von insgesamt 6 Monaten ange-rechnet wird. Hier erfolgt die ge-naue Textierung noch in Abstim-mung mit der GPA.

Den ganzen Kollektivvertrag fin-den Sie unter:www.wko.at/stmk/transporteure.

Kollektivvertrag Kleintransportgewerbe für Arbeiter

Der Kollektivvertrag für das Klein-transportgewerbe (Arbeiter) tritt mit Wirksamkeit 01.03.2014 in Kraft.

Förderung für das Kleintransportgewerbe und den Werkverkehr für Fahrzeuge bis 3,5 t hzG

Ob Schwertransporter, Taxis oder Stadt- und Linienbusse, die Fein-staubbekämpfung im Verkehr scheint auf Kurs zu sein. Neuer Fördertopf geöffnet.

1,5 Millionen Euro sind seit 2011 in die Förderungen neuer Lkw ge-flossen, die Erneuerung der Taxiflotte wurde mit 300.000 Euro unterstützt, zum Tausch der Busse hat das Land 500.000 Euro aus Feinstaubmitteln beigesteuert. Umweltlandesrat Ger-hard Kurzmann hat kürzlich Bilanz gezogen und auch die Initiativen im Straßenerhaltungsdienst nicht aus-gespart: „Um fast eine Million Euro wurden vier Unimog-Fahrzeuge an-geschafft, deren Partikelemission um 90 Prozent geringer ist.“

Finanzieller Kraftakt: Gerhard Schauperl, Obmann-Stv. für das Güterbeförderungsgewerbe, honoriert den finanziellen Schulter-schluss, den das Land Steiermark mit der Branche gesetzt hat – wenn auch

nicht ganz kritiklos: „Das Fahrverbot für die älteren Lkw der Klassen Euro 0 bis Euro 2 hat die Unternehmer enorm unter Druck gesetzt, ihren Fuhrpark zu erneuern. Wir dürfen nicht vergessen, der Kaufpreis für einen modernen Lkw liegt bei rund 90.000 Euro und darüber. Der finan-zielle Kraftakt war nur mit der Lan-

desförderung zu schaffen.“ Das Er-gebnis kann sich dafür sehen lassen. Nicht weniger als 336 hochmoderne, emissionsarme Lkw über 7,5 t hzG konnten im Zuge der Initiative in den Verkehr gebracht werden.

Gelungene Premiere: Dass der Fördertopf neuerlich mit

Die KV-Stundenlöhne werden linear um +0,18 € erhöht.Den ganzen Kollektivvertrag können

Sie auf der Websitewww.wko.at/stmk/transporteureabrufen.

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300.000 Euro gespeist wurde, be-deutet für Schauperl nicht nur 150 neue Fahrzeuge, sondern auch eine gelungene Premiere für den Klein-transport, „weil erstmals auch diese Fahrzeugklasse gefördert wird.“ Dass dem Feinstaub nicht nur mit Geld zu Leibe zu rücken ist, das manifes-tierte Schauperl mit einer eindringli-chen Forderung: „Die Aufhebung des Nacht-60ers auf Autobahnen wäre eine einfache Maßnahme zur Reduk-tion von Schadstoffen.“

2011 wurde das Luftreinhalte-programm Steiermark beschlossen. Über 22 Millionen Euro sind seit-her landesweit in Maßnahmen zur Feinstaubreduzierung geflossen, ein

Großteil in den Ausbau des Fernwär-menetzes und in den Flottentausch.

Bargeld für den Umwelt-schutz – steirische Unterneh-mer kommen umweltfreund-lich in Fahrt. 300.000 Euro liegen im Fördertopf. Die Sparte Transport und Verkehr, insbesondere die Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe, konnte beim Land Steiermark ein Fördervo-lumen von vorläufig 300.000 Euro erwirken.Gefördert wird der Ankauf von Lkw bis zu 3,5 t hzG der Euro Klasse VI oder alternativbetriebene Fahrzeuge für den Werkverkehr bzw. für das Güterbeförderungsgewerbe bei gleichzeitiger, dauerhafter Abmel-

dung eines Lkw bis 3,5 t hzG der Eu-roklasse III bzw. niedriger (An- und Abmeldung müssen die selbe Zulas-sungsspezifikation haben – 19 für Werkverkehr bzw. 20 für Güterbeför-derung).

Pro Unternehmen sind maximal drei Fahrzeuge mit je 2.000 Euro förderbar. Die Abwicklung der För-derung erfolgt ausschließlich über die Fachgruppe für das Güterbeför-derungsgewerbe.

Alle Infos: Pamela Prinz | Tel. 0316/601-638Mail: [email protected] Förderrichtlinien und das Ansu-chen stehen auch als Download zur Verfügung: www.wko.at/stmk/transporteure

Laminieren/Einschweißen/Folieren von Dokumenten im Verkehrsbereich verboten!

Die österreichischen Polizeibehörden haben dem BMVIT wiederholt mit-geteilt, dass weder Fahrtengenehmi-gungen noch die EU-Gemeinschafts-lizenz mit Folie überzogen oder

eingeschweißt werden dürfen. Derart behandelte Dokumente können von den Behörden nicht auf ihre Echtheit überprüft werden. Das Laminieren führt zu einer Einschränkung oder

gar Aufhebung der Beweiskraft der Urkunde und kann nach §§ 223 ff StGB verfolgt werden.

Kabotage in Österreich und Entsendung/Ausländerbeschäftigung

Kabotage ist die Erbringung von Transportdienstleistungen inner-halb eines Landes durch ein auslän-disches Verkehrsunternehmen. Seit 14.05.2010 gelten neue europäische Regelungen für Kabotagefahrten in Österreich.

Seit 01.01.2012 dürfen auch Trans-porteure aus Rumänien und Bul-garien Kabotage ausüben. Für den neuesten EU-Mitgliedstaat Kroatien hingegen gibt es eine vorerst zwei-

jährige Übergangsfrist, während der ein absolutes Kabotage-Verbot gilt. Dieses kann anschließend um weitere zwei Jahre verlängert werden.

Seit 01.05.2011 gelten in Öster-reich infolge Auslaufens der bishe-rigen EU-Übergangsbestimmungen für die 2004 neu beigetretenen Staaten (EU-8) neue Regeln zur Ar-beitnehmerfreizügigkeit im EU-Bin-nenmarkt, welche sich auch auf die Kabotage mit ausländischen Arbeit-

nehmern in Österreich auswirken. Gleiches gilt seit 01.01.2014 auch für Bulgarien und Rumänien, da auch für diese Staaten die Übergangsregeln mit 31.12.2013 ausgelaufen sind. Für Staatsangehörige von Kroatien ändert sich derzeit nichts, da diese einem neuen Übergangsregime un-terliegen, welches am 01.07.2013 begonnen hat.Details finden Sie auf der Website www.wko.at/stmk/transporteure

Kabotage im vor- und Nachlauf zum Kombinierten Verkehr – § 7(2) GütbefG

Gem. § 7 (2) GütbefG heißt es zur Kabotage im Kombinierten Verkehr:„(2) Die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern, deren Be- und Entlade-ort innerhalb Österreichs liegt, durch Güterkraftverkehrsunternehmer mit Sitz im Ausland (Kabotage) ist – aus-genommen für die in Art. 8 Abs. 1, 5 und 6 Verordnung (EG) Nr. 1072/09 genannten Güterkraftverkehrsunter-nehmer – verboten; sie ist nur gestat-tet,1. wenn mit dem Staat, in dem der

Unternehmer seinen Sitz hat, eine diesbezügliche Vereinbarung be-steht, sowie

2. im Rahmen des Vor- oder Nach-laufs im grenzüberschreitenden Kombinierten Verkehr mit einem in einem EWR-Staat zugelassenen Kraftfahrzeug; durch Verordnung der Bundesministerin/des Bundes-ministers für Verkehr, Innovation und Technologie ist festzulegen, unter welchen Voraussetzungen grenzüberschreitender Kombinier-ter Verkehr vorliegt und welche Nachweise mitzuführen sind.“

Wir haben im BMVIT im Hin-blick auf einen konkreten Fall zur erwähnten Verordnung(-sermächti-gung) angefragt und dazu folgende Antwort erhalten:

„Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 04.12.2013 dürfen wir Ihnen in Abstimmung mit den Fachabteilungen des Hauses Folgendes mitteilen:

Eine Umsetzung des geltenden

EU-Rechts (RL 92/106/EG) existiert bereits in Österreich. Diese Richtlinie ist im Hinblick auf den liberalisierten Vor- und Nachlauf im grenzüber-schreitendem Kombinierten Verkehr durch die sogenannte Kombifrei-stellungs-Verordnung (BGBl II Nr. 399/1997) umgesetzt, die somit auch

die grundsätzliche Regelung der Ka-botage im Zusammenhang mit dem Kombinierten Verkehr enthält:Gemäß § 2, Absatz 1 bedarf die „... Beförderung von Gütern (im Rah-men des grenzüberschreitenden Kombinierten Verkehrs) … nach, aus oder in Österreich keiner Bewil-ligung…sofern sie mit einem Kraft-fahrzeug durchgeführt wird, das in einem EWR-Staat zugelassen ist“. Diese Formulierung umfasst auch die „Kombi-Kabotage“, wobei jedoch wesentlich ist, dass die Voraussetzun-gen der Kombifreistellungs-Verord-nung, insbesondere auch hinsichtlich der Definition des grenzüberschrei-tenden Kombinierten Verkehr im Sinne des § 1 der Kombifreistellungs-Verordnung, erfüllt werden:

§ 1. (1) Grenzüberschreitender Kombi-nierter Verkehr im Sinne dieser Ver-ordnung ist die Beförderung von Gü-tern einschließlich der Leerfahrten1. vom Absender zum nächstgele-

genen technisch geeigneten Ver-ladebahnhof unter Berücksichti-gung der transportwirtschaftlichen Zumutbarkeit, wenn sie auf der kürzesten verkehrsüblichen und nach den kraftfahrrechtlichen und straßenpolizeilichen Vorschriften zulässigen Route durchgeführt wird oder zu einem Verladehafen innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 km Luftlinie mit Kraftfahrzeugen auf der Straße (Vorlaufverkehr),

2. vom Verladebahnhof oder Verla-dehafen zum Entladebahnhof oder Entladehafen in einem Kraftfahr-zeug, einem Anhänger oder deren Wechselaufbauten (Huckepack-verkehr) oder in einem Container von mindestens 20 Fuß (6,05 m) Länge (Containerverkehr) mit der Eisenbahn oder mit einem See-

oder Binnenschiff, auf einer Stre-cke von mehr als 100 km Luftlinie und

3. vom nächstgelegenen technisch geeigneten Entladebahnhof unter Berücksichtigung der transport-wirtschaftlichen Zumutbarkeit, wenn sie auf der kürzesten ver-kehrsüblichen und nach den kraft-fahrrechtlichen und straßenpoli-zeilichen Vorschriften zulässigen Route durchgeführt wird oder von einem innerhalb eines Umkrei-ses von höchstens 150 km Luftli-nie gelegenen Entladehafen zum Empfänger mit Kraftfahrzeugen auf der Straße (Nachlaufverkehr),

4. bei der entweder der Ort der Ab-sendung und/oder der Bestim-mungsort außerhalb von Öster-reich liegen.

(2) Grenzüberschreitender Kombi-nierter Verkehr liegt auch dann vor, wenn entweder der Vorlaufverkehr oder der Nachlaufverkehr auf der Straße entfällt. […]

Abschließend darf in diesem Zusam-menhang der Vollständigkeit halber noch auf Folgendes hingewiesen wer-den:1. Wenn die Möglichkeit der Kom-

bikabotage genutzt werden soll, sind als Nachweis, dass grenz-überschreitender Kombinierter Verkehr stattfindet, die entspre-chenden Beförderungs- und Be-gleitpapiere (gemäß KFG §102 (5) lit. h) mitzuführen.

2. Unbeschadet der speziellen Be-stimmungen über die Kabotage im Zusammenhang mit dem Kombi-nierten Verkehr finden selbstver-ständlich die Regelungen über Kabotage im Straßengüterverkehr allgemein weiterhin Anwendung.“

EU-Lizenzen bzw. Abschriften der Konzessionsurkunden etc. dürfen z. B. zum Schutz vor Verschmutzung nicht foliert oder eingeschweißt werden.

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Inbetriebnahme des Verkehrsunternehmensregisters mit 03.02.2014

Nach Information (Erlass) des BM-VIT erfolgte die Inbetriebnahme des Verkehrsunternehmensregisters (VUR) mit 3. Februar 2014.

Das VUR besteht aus der Ver-kehrsunternehmensdatenbank (VUR-VDB) und der Kontrolldatenbank (spezielle Applikation im VUR zur Administration des Risikoeinstu-fungssystems, VUR-KDB). In der Verkehrsunternehmensdatenbank sind sämtliche Güterbeförderungs-

unternehmen sowie Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsverkehrsbetriebe der Buswirtschaft zu erfassen.

Der Erlass des BMVIT trifft auch einige wichtige und von der Wirt-schaft geforderte Klarstellungen zum Risikoeinstufungssystem (betrifft alle Unternehmen mit Fahrzeugen im Geltungsbereich der europäischen Lenk- und Ruhezeitenverordnung 561/2006). So wurde der Stichtag für die Eintragung von Verstößen in der Kontrolldatenbank um fast ein Jahr,

auf den 1. Februar 2014 verschoben. Es werden daher nur solche Verstöße eingetragen, die bei Kontrollen seit dem 1. Februar 2014 festgestellt wor-den sind. Zudem werden auch alle seit dem 1. Februar 2014 erfolgten Positivkontrollen im System erfasst. Weiters wird klargestellt, dass die Ri-sikoeinstufung eines Unternehmens nicht für die Prüfung der Zuverläs-sigkeit des Unternehmens bzw. des Geschäftsführers oder Verkehrsleiters herangezogen wird. (Siehe Seite 54)

Intelligenter Digi-Tacho im EU-Parlament beschlossen

Lkw und Busse im Fernverkehr müs-sen künftig mit sog. intelligenten Fahrtenschreibern ausgestattet wer-den.

Die neuen Tachografen können von den Kontrollbehörden aus der Ent-fernung ausgelesen werden, ohne die Fahrzeuge anhalten zu müssen. Das oft stundenlange Warten bei Stra-

ßenkontrollen soll damit ein Ende haben. Angehalten wird nämlich nur, wer sich nicht an die Vorschriften hält, so Hubert Pirker, Mitglied des Europäischen Parlaments. Bei der vom EU-Parlament geforderten Aus-nahme der Aufzeichnungspflichten für Baustellenverkehr ist die Blocka-de der Verkehrsminister unverständ-

lich und kann nur von Schreibtisch-experten stammen. Denen ist nicht bewusst, dass beim Baustellenverkehr mit vielen kurzen Stopps, Rangierbe-wegungen und der Anlieferung von Gütern wie Beton die korrekte Ein-haltung der Lenk- und Ruhezeiten praktisch gar nicht möglich ist, so Pirker verärgert.

Neue Kennzeichnungsvorschriften bei Gefahrguttransporten

Bei Gefahrguttransporten ist die mit dem ADR 2013 neu festgelegte und seit 1. Jänner 2014 geltende Zeichen-höhe von mindestens 12 Millimetern für die 4-stellige UN-Nummer und die Buchstaben UN verpflichtend und ausschließlich anzuwenden.

Die entsprechenden Übergangsfris-ten in den internationalen Gefahrvor-schriften für die diversen Verkehrsträ-ger sind abgelaufen. Ausgenommen von den neuen Anforderungen sind Kennzeichnungen an bestimmten Versandstücken (mit Fassungsraum von höchstens 30 Litern, mit einer

Nettomasse von höchstens 30 kg, an Flaschen mit einem mit Wasser aus-geliterten Fassungsraum von höchs-tens 60 Litern, bei denen die Zei-chenhöhe mindestens 6 mm betragen muss, an Versandstücken mit einem Fassungsraum von höchstens 5 Litern oder einer Nettomasse von höchstens 5 kg, bei denen sie eine angemessene Größe aufweisen müssen). Für Gas-flaschen bis 60 l ist dies bis zur nächs-ten wiederkehrenden Prüfung spätes-tens jedoch bis zum 30. Juni 2018 umzusetzen. Für Großverpackungen, die vor dem 1. Jänner 2014 gebaut

oder wiederaufgearbeitet wurden, gilt diese Regelung nicht.

Österreich – ROLA-Fahrpläne und -preise 2014

Die ROLA-Fahrpläne und -Preise für 2014 für die Strecken:

• Wörgl–Trento• Brenner–Wörgl• Salzburg–Fernetti• Wels–Maribor

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Fahrerkarte und Führerschein:Unterschiedliche Rechtsauslegung in der EU

Gemäß § 102a KFG ist die Fahrer-karte, zu verwenden in Fahrzeugen mit einem digitalen EU-Kontrollge-rät, u.  a. mit der Führerscheinnum-mer der beantragenden Person zu versehen. Damit haben Fahrzeuglen-ker, die ihr C, C1 bzw. D, D1-Füh-rerscheindokument aufgrund der alle fünf Jahre (ab dem vollendeten 60. Lebensjahr alle zwei Jahre) notwendi-gen Gesundenuntersuchung neu aus-gestellt erhalten, damit immer wieder eine andere Führerscheinnummer, wie auf ihrer Fahrerkarte vermerkt. Dieser Umstand wird bei Kontrollen in den EU-Mitgliedsstaaten unter-schiedlich gehandhabt.

Während österreichische Kontroll-organe diese Ungenauigkeit akzep-tieren (und nicht strafen), solange sie plausibel ist, verfahren die Amts-kollegen in den Mitgliedstaaten wie folgt:

Was änderte sich ab 01.01.2014?

Entwicklung Dieselpreis und TransportkostenindexDie aktuelle Entwicklung zum Dieselpreis und Transportkostenindex ist wieder unter www.dietransporteure.at abrufbar.

Reform der Invaliditätspension

Der Grundsatz „Rehabilitation und Integration in den Arbeitsmarkt vor Pension“ wird gestärkt. Die befris-teten Invaliditätspensionen werden zunächst für Unter-50-Jährige ab-geschafft. Eine Invaliditätspension gebührt nur mehr bei dauernder Invalidität ohne Aussicht auf Bes-serung. An die Stelle der bisherigen befristeten Invaliditätspension tritt bei beruflicher Rehabilitation (= Um-schulung) ein Umschulungsgeld vom AMS. Ist berufliche Rehabilitation nicht zumutbar oder zweckmäßig, gebührt Rehabilitationsgeld vom Krankenversicherungsträger, allen-falls verbunden mit medizinischer Rehabilitation. Die Regelungen gel-ten für ASVG-Versicherte, die nach dem 31.12.1963 geboren sind. Somit sind in 15 Jahren alle ASVG-Versi-cherten vom neuen Regime erfasst.

Pensionskonto

Mit 01.01.2014 wird für alle ab 1955 geborenen Versicherten, die bis zum 31.12.2004 zumindest ein Versiche-rungsmonat erworben haben, eine Kontoerstgutschrift erstellt. Alle bis 2013 erworbenen Versicherungsmo-nate werden zusammengeführt und in Form der Kontoerstgutschrift ins neue Pensionskonto übertragen. Das Pensionskontosystem ermöglicht eine effektive Vorausberechnung der individuellen Pensionen. Die einzel-nen Pensionen werden für die Ver-sicherten verständlich, transparent und nachvollziehbar. Die Höhe der Kontoerstgutschrift wird allen Versi-

cherten vom jeweils zuständigen Pen-sionsversicherungsträger im Laufe des Jahres 2014 schriftlich mitgeteilt. Weiters können Versicherte künftig ihre Kontostände jederzeit online abfragen oder erhalten sie auf Antrag vom Pensionsversicherungsträger zu-geschickt.

Langzeitversicherungs-pension („Hacklerpension“)

• Mit 01.01.2014 steigt das An-trittsalter dieser Pensionsart für Frauen von 55 auf 57 Jahre, für Männer von 60 auf 62 Jahre an.

• Künftig werden nur mehr Bei-tragsjahre auf Grundlage einer ak-tiven Erwerbstätigkeit, Kinderer-ziehungszeiten, Zeiten des Bezugs von Wochengeld und Präsenz- bzw. Zivildienstzeiten anerkannt.

• Schul- und Studienzeiten, Zeiten eines Krankengeld- oder Arbeits-losengeldbezuges sowie Zeiten einer freiwilligen Versicherung werden für die Erreichung der Wartezeit (40 bzw. 45 Versi-cherungsmonate) ab Jahrgang 1954/1959 nicht mehr berück-sichtigt.

• Zudem fällt für ab 01.10.1952 geborene Männer und ab 01.01.1955 geborene Frauen ein Abschlag von 0,35 Prozent pro

Monat (4,2% pro Jahr) an, der zwischen dem Stichtag und dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter liegt, höchstens jedoch 15 %.

Korridorpension

Für die Korridorpension müssen – ne-ben den sonstigen Anspruchsvoraus-setzungen – bei einem Pensionsstich-tag ab 01.01.2014 mindestens 462 Versicherungsmonate (38,5 Jahre) vorliegen. Bei einem Pensionsstichtag 2013 sind mindestens 456 Versiche-rungsmonate (38 Jahre) ausreichend. Die Anspruchsvoraussetzungen der erforderlichen Versicherungsmonate für die Korridorpension werden bis 2017 schrittweise weiter angehoben und betragen ab dann 480 Versiche-rungsmonate (40 Jahre).

Kompetenzzentrum Begutachtung

Zur Erstellung von medizinischen, berufskundlichen und arbeitsmarkt-bezogenen Gutachten, insbesondere zur Beurteilung, ob Rehabilitation in Betracht kommt, wird eine einheitli-che Begutachtungsstelle mit einheit-lichen Standards eingerichtet und zwar je eine im Bereich des ASVG sowie eine im Bereich GSVG/BSVG.

• Keine Beanstandung, keine Bestrafung. • Bis zur nächsten Erneuerung der Fahrerkarte keine Bean-standung (die österreichische Kontrollgerätekartenverord-nung schreibt eine maximale Gültigkeit von fünf Jahren vor). Auf dem Führerschein müssen die Nummern der vorherge-henden Führerscheine aufgedruckt sein. • Keine Beanstandung. • Keine Beanstandung. • Keine Beanstandung, aber Ermahnung das Problem zu beheben. • Es sollte keine Beanstandung geben, jedoch wird empfoh-len, eine Fotokopie des/der alten Führerscheine mitzufüh-ren. • Es sollte keine Beanstandung geben. Für den Fall, dass der Beamte dies kritisiert, sind ihm die österr. Austauschprozedur zu erklären und eventuell Dokumente als Nachweis vorzule-gen. • Die anderen EU-Staaten (soweit sie im Rahmen einer von Italien durchgeführten Umfrage im August 2013 geantwortet haben - bis auf Pl) verlangen keine Erneuerung der Fahrer-karte, wenn der Führerschein neu ausgestellt wird. • Die Fahrerkarte ist neu auszustellen – diese Bestimmung soll aber demnächst überarbeitet werden. Das BMVIT ist bemüht, die Angelegenheit im Sinne einer ein-heitlichen Vorgehensweise klären zu lassen.

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Entlastung für Gründer durch zinsenfreien Aufschub der versicherungs-Nachzahlung

In den ersten 3 Jahren nach Grün-dung zahlen Gründer verringer-te Beiträge zur Sozialversicherung. Nach dieser Zeit kommt es allerdings für bestimmte Beiträge (insb. Pensi-onsversicherung und Krankenversi-cherung für das dritte Jahr) zu Nach-verrechnungen. Statt wie bisher nach dem dritten Jahr Nachbelastungen in vier Teilbeträgen innerhalb eines Jahres nachzuzahlen, was auch für erfolgreiche Jungunternehmer zu Li-quiditätsengpässen führen kann, soll die etwaige Nachzahlung der Pensi-ons- und Krankenversicherungsbei-träge an die SVA ab 01.01.2014 auf Antrag zinsenfrei auf drei Jahre – in 12 Teilbeträgen – möglich sein.

Überbrückungshilfe

Durch eine Überbrückungshilfe gibt es ab 01.01.2014 eine neue finan-zielle Unterstützungsmöglichkeit

für Selbstständige mit kleinem Ein-kommen. Diese können bei außer-gewöhnlichen, existenzbedrohenden Ereignissen eine Überbrückungshilfe bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) bis spätestens 30. Juni 2014 beantragen. Unternehmern wird dabei teilweise die Beitragsschuld erlassen. Unter „außergewöhnlichen Ereignissen“ sind lange Krankheiten oder Natur-katastrophen zu verstehen.

Selbstständige in Pension können aus der Selbst-ständigenvorsorge hinaus- bzw. hineinoptieren

Selbstständige, die zum 01.01.2014 eine Eigenpension beziehen, können von 01.01. bis 31.12.2014 gegenüber der SVA schriftlich erklären, keine Beiträge zur betrieblichen Selbst-ständigenvorsorge (= „Abfertigung Neu“ für Selbstständige; 1,53 % des Einkommens) mehr zu leisten. Sie können danach über den angesparten Betrag verfügen.

Für Se lbst s tändige , d ie mit 01.01.2014 noch keine Eigenpensi-on beziehen, endet die Pflicht, in die betriebliche Selbstständigenvorsorge einzuzahlen, mit dem erstmaligen Bezug der Eigenpension. Sie können binnen einem Monat in die Vorsorge hineinoptieren.

AMS-TrainerLehrende an Einrichtungen, de-nen vom AMS die Erbringung von Dienstleistungen (etwa zur berufli-chen Aus- oder Fortbildung) über-tragen wird, können hinsichtlich dieser Leistungen eine beitragsfreie Aufwandsentschädigung geltend machen. Diese gilt nicht als Entgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinn.

papiermeldung zur Sv entfälltJuristische Personen, Kommandit- und offene Gesellschaften müssen ihre AN künftig elektronisch zur So-zialversicherung anmelden. Die Pa-piermeldung entfällt.

pflegeteilzeit und pflegekarenz

Arbeitgeber und Arbeitnehmer kön-nen künftig für ein bis maximal drei Monate Pflegekarenz oder Pflegeteil-zeit vereinbaren. Voraussetzung ist, dass der AN eine erkrankte Person ab der Pflegestufe 3 betreuen muss. In den wesentlichen Elementen ent-spricht das Modell der Bildungska-renz bzw. Bildungsteilzeit: Der AN be-zieht Pflegekarenzgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes (Antragstellung

beim Sozialamt bzw. in Zukunft „So-zialministeriumsservice“). Bei Pflege-teilzeit wird das Pflegekarenzgeld ent-sprechend der Arbeitszeitreduktion aliquotiert.

Entgeltfortzahlung bei KatastrophenBei persönlicher Dienstverhinde-rung infolge einer Katastrophe haben Angestellte Anspruch auf Entgelt-fortzahlung (§ 8 Abs. 3 AngG). Bei Arbeitern hängt der Anspruch vom

Kollektivvertrag ab (§ 1154b Abs. 5, 6 ABGB). Nun haben auch Arbeiter jedenfalls diesen Anspruch, wenn sie persönlich von einer Katastrophe be-troffen sind. Persönlich betroffen ist ein AN, wenn die Katastrophe Leben, Gesundheit oder Eigentum des AN und seiner nahen Angehörigen und deren Versorgung mit notwendigen Gütern gefährden kann. Weiterhin kein Anspruch (weder für Angestell-te noch für Arbeiter) besteht, wenn die Katastrophe so massiv ist, dass sie

die Allgemeinheit betrifft, also in die neutrale Sphäre fällt.

Entgeltfortzahlung im Katastrophenfall: Kosten werden nicht mehr auf Unternehmen überwälzt

Kosten der Entgeltfortzahlung für Arbeitnehmer, die im Katastrophen-einsatz verunfallen, werden in Zu-kunft den Betrieben von der AUVA erstattet, welche diese wiederum vom Bund ersetzt bekommt.

Überbrückungsgeld für Bauarbeiter

Bauarbeiter haben ab 58 Jahre un-ter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Überbrückungsgeld. Damit kann die Zeit bis zur Schwer-arbeitspension mit 60 Jahren über-brückt werden. Bei Verzicht auf das Überbrückungsgeld erhalten AN und AG eine Prämie. Alle Bauarbei-

ter werden pauschal in die Schwerar-beitsverordnung einbezogen.

Arbeitsmarktöffnung für Rumänen und Bulgaren

Mit 01.01.2014 haben Bürger aus Rumänien und Bulgarien freien Ar-beitsmarktzugang, sie dürfen damit bewilligungsfrei beschäftigt werden. Wie auch alle anderen EWR-Bürger müssen sie jedoch bei einem länger als 3 Monate dauernden Aufenthalt eine Anmeldebescheinigung einho-len (§ 53 NAG). Somit gilt das Über-gangsarrangement zur Arbeitnehmer-freizügigkeit nur mehr für Kroaten.

AMS-Beihilfen

Die Eingliederungsbeihilfe des AMS wird ausgeweitet: Sie steht für Män-ner schon ab 45 Jahren zu (bisher 50 Jahre). Die maximale Förderdauer wird auf 3 Jahre verlängert. Förder-bar sind auch Personen nach einer Rehabilitation (statt der bisherigen

Sozialversicherung

Arbeitsrecht & Arbeitsmarkt

befristeten Invaliditätspension). Klar-gestellt wird, dass die Eingliederungs-beihilfe mit anderen Unterstützun-gen kombiniert werden kann.

EPU, die ihren ersten Mitarbeiter einstellen, erhalten bis zu einem Jahr einen Zuschuss zu den Lohnkosten. Diese befristete Förderung wird nun unbefristet verlängert. Näheres unter www.ams.at

Die neue Verwaltungs-gerichtsbarkeit ab 2014

Bundeverwaltungsgericht und Bun-desfinanzgericht und in jedem Land ein Landesverwaltungsgericht treten an die Stelle unabhängigen Verwal-tungssenate der Länder und zahlrei-cher Sonderbehörden des Bundes. Die Mitwirkung der Interessenver-tretungen durch Laienrichter bleibt erhalten – etwa in den Bereichen Ar-beitslosenversicherung, Ausländerbe-schäftigung, Sozialversicherung und Behinderteneinstellungsgesetz.Fo

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Begriff

Einkommensberichte sind schriftli-che Aufzeichnungen, in denen Un-ternehmen die Löhne und Gehälter ihrer Mitarbeiter nach Geschlechtern getrennt veröffentlichen.

verpflichtung zum Erstellen der Einkommensberichte Diese Verpflichtung tritt für Unter-nehmen mit dauernd mehr als • 1.000 Arbeitnehmern erstmals ab

2011 für das Jahr 2010 (Berich-terstellung bis 31. Juli 2011),

• 500 Arbeitnehmern erstmals ab 2012 für das Jahr 2011 (Berich-terstellung im 1. Quartal 2012),

• 250 Arbeitnehmern erstmals ab 2013 für das Jahr 2012 (Berich-terstellung im 1. Quartal 2013),

• 150 Arbeitnehmern erstmals ab 2014 für das Jahr 2013 (Berich-terstellung im 1. Quartal 2014),

in Kraft. Der Bericht ist fortan alle zwei Jahre jeweils im ersten Quartal des Folgejahres zu erstellen.

Tipp!

Es ist derzeit gesetzlich nicht vorgesehen, dass Unternehmen mit bis zu 150 Arbeitnehmern Einkommensberichte erstellen müssen.

Inhalt

Der Einkommensbericht hat die fol-genden Daten zu umfassen: • die Anzahl der Frauen und die

Anzahl der Männer in den jewei-ligen kollektivvertraglichen oder

Dieser Antrag ist durch den Ar-beitgeber (als Privatankläger) binnen sechs Wochen ab Kenntnis des Ver-stoßes und der betroffenen Person bei der zuständigen Bezirksverwal-tungsbehörde zu stellen. Die Behörde kann von einer Strafe absehen, wenn der Verstoß geringfügig ist und die Folgen daraus unbedeutend sind.

Zu ergänzen wäre diese Unterlage noch um das Inkrafttreten der Ver-pflichtung von Betrieben mit 151 bis 250 Arbeitnehmern zur Erstellung von Einkommensberichten gemäß § 11a GlBG:

Die Verpflichtung zum Erstellen der Einkommensberichte tritt für Unternehmen mit dauernd mehr als 150 und weniger als 251 Arbeitneh-mern erstmals ab 01.01.2014 (für das Jahr 2013, Berichterstellung im 1. Quartal 2014), in Kraft.

Diese Verpflichtung ist zeitlich ge-staffelt, je nach Unternehmensgröße beginnend mit 1. März 2011 in Kraft

EINKOMMENSBERICHTE

– wenn verfügbar – betrieblichen Verwendungsgruppen,

• die Anzahl der Frauen und die Anzahl der Männer in den – wenn verfügbar – einzelnen Verwen-dungsgruppenjahren der anzu-

wendenden Verwendungsgrup-pen,

• das Durchschnitts- oder Median-arbeitsentgelt von Frauen und Männern im Kalenderjahr in den jeweiligen kollektivvertraglichen oder – wenn verfügbar – betriebli-chen Verwendungsgruppen und – wenn verfügbar – Verwendungs-gruppenjahren.

Anzugeben ist das Gesamtarbeits-entgelt einschließlich der Zulagen, Remunerationen, Sachbezüge und anderer Entgeltbestandteile.

Ein allfälliger Aufwandersatz ist ausgenommen.

Das Arbeitsentgelt von Teilzeitbe-schäftigten ist auf das von Vollzeit-beschäftigten, das Arbeitsentgelt von unterjährig Beschäftigten ist auf das von ganzjährig Beschäftigten hochzu-rechnen.

Vorsicht!

Der Bericht ist in anonymisierter Form zu erstellen. Er darf keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen.

Veröffentlichung

Der Einkommensbericht ist dem Zentralbetriebsrat bzw. Betriebsaus-schuss bzw. Betriebsrat im 1. Quartal des nachfolgenden Jahres zu übermit-teln.

Besteht kein Betriebsrat, so ist der Einkommensbericht im Betrieb in einem für alle Arbeitnehmer zugäng-

lichen Raum zur Einsichtnahme auf-zulegen und darauf in einer Betriebs-kundmachung hinzuweisen.

Die Organe der Arbeitnehmer-schaft oder – soweit diese nicht beste-hen – die Arbeitnehmer haben einen gerichtlich geltend zu machenden Anspruch auf Erstellung und Über-mittlung bzw. Information über den Einkommensbericht. Es gilt die drei-jährige Verjährungsfrist, die mit dem Ablauf des ersten Quartals des auf das Berichtsjahr folgenden Kalenderjah-res zu laufen beginnt.

verschwiegenheitspflicht

Über den Inhalt des Einkommens-berichtes sind sowohl die Organe der Arbeitnehmerschaft als auch alle Arbeitnehmer selbst zur Verschwie-genheit gegenüber Außenstehenden verpflichtet. Innerhalb des Unterneh-mens darf der Bericht jedoch zum In-formations- und Meinungsaustausch diskutiert werden.

Die Verschwiegenheitspflicht wird nicht verletzt durch • das Einholen einer Rechtsaus-

kunft oder die Inanspruchnahme einer Rechtsberatung durch Inte-ressenvertretungen und sonstige Personen, die ihrerseits einer Ver-schwiegenheitspflicht unterliegen (z. B. Rechtsanwälte), sowie

• die Einleitung eines Verfahrens vor der Gleichbehandlungskom-mission zur Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Gleichbe-handlungsgesetz.

Über Arbeitnehmer, die Details über den Einkommensbericht nach außen kommunizieren (z.  B. Medi-en, Internet), kann über Antrag des Arbeitgebers eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von maximal € 360 ver-hängt werden.

E-Rechnung an den Bund

Seit 1. Jänner 2014 müssen Rech-nungen im Waren- und Dienst-leistungsverkehr an Bundesstellen verpflichtend in elektronisch struk-turierter Form eingebracht werden. Betroffen davon sind unter anderem Lieferanten von Polizei, Ministerien, Gerichten oder Bundesschulen (eine ausführliche Liste finden Sie unter http://www.erb.gv.at). Ab diesem Zeitpunkt werden von den Bundes-dienststellen keine Papierrechnungen mehr akzeptiert. Ausnahme bildet hier lediglich der Barzahlungsver-kehr.

Zahlreiche Vorteile und eine Ein-sparung von mehreren Millionen Euro werden durch die Einführung

der E-Rechnung erwartet. Für Un-ternehmer wird es entscheidende Vorteile geben, abgesehen von der allgemeinen Zeitersparnis, bekom-men die Unternehmer eine sofortige Empfangsbestätigung nach Übersen-dung der Rechnung und die Rech-nungsinformation wird garantiert richtig übernommen. Andererseits wird durch die Umstellung auch im öffentlichen Bereich Bürokratie ab-gebaut werden. Nach Dänemark ist Österreich nun das 2. Land in der EU, das für Lieferanten des Bundes eine verpflichtende strukturierte E-Rechnung an den Bund vorsieht und hat damit eine Vorreiterrolle in Bezug auf die elektronische Verwaltung ein-genommen.

Und so funktioniert es: E-Rech-nungen sind über das Unternehmens-serviceportal (http://www.usp.gv.at) im XML-Format ebInterface einzu-liefern. Papier-, E-Mail- oder PDF-Rechnungen werden ab 01.01.2014 nicht mehr akzeptiert! Nach der Anmeldung am USP hat der Liefe-rant des Bundes 3 Möglichkeiten: Eingabe der Rechnungsinformation in einem Formular, Hochladen von ebInterface-XML-Rechnungen oder die direkte Anbindung an die eigene Software mittels eines Webservices.

Für detaillierte Informationen fin-den Sie am Informationsportal des BMF unter der Webseite http://www.erb.gv.at.

getreten. Für Betriebe mit bis zu 150 Arbeitnehmern sind nach wie vor kei-ne Einkommensberichte zu erstellen.

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Transportservice Transportservice

Aktuelle Inflations-/vpI-Entwicklung in Österreich

Die aktuellen Werte hinsichtlich VPI- und Inflationsentwicklung in Österreich.Der aktuelle Jänner-Wert weist eine Inflationsrate von +1,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr aus.

Laut EU-Verordnung (EC Nr. 2494/95) haben Revisionen in 5-Jahres-Inter-vallen zu erfolgen. Das Ziel ist es, den Warenkorb repräsentativ für das aktuelle Konsumverhalten der priva-ten Haushalte zu gestalten. Im Jahr 2010 wurden von Statistik Austria der Warenkorb der beiden Verbrau-cherpreisindizes VPI und HVPI und deren Gewichtung überarbeitet und

vpI und HvpI im Überblick

Der Verbraucherpreisindex (VPI) ist ein Maßstab für die allgemeine Preis-entwicklung bzw. für die Inflation in Österreich. Der Harmonisierte Ver-braucherpreisindex (HVPI) ist die

Grundlage für die vergleichbare Mes-sung der Inflation in Europa und für die Bewertung der Geldwertstabilität innerhalb der Euro-Zone. Der VPI wird neben seiner Rolle als allgemei-

ner Inflationsindikator für die Wert-sicherung von Geldbeträgen (z.  B.: Mieten, Unterhaltszahlungen) ver-wendet, er ist aber auch Datenbasis für Lohnverhandlungen. Damit sind

beide Verbraucherpreisindizes wich-tige Kennzahlen für österreichische und europäische Datenanwender. Seit 1958 wurde der VPI mit Jahres-beginn 2011 zum achten Mal einer

Revision unterzogen. Der bisherige „Verbraucherpreisindex 2005“ wur-de durch den „Verbraucherpreisindex 2010“ ersetzt; die Kurzbezeichnung der neuen Indexreihe lautet daher

„VPI 2010“. Die Vorgängerindizes werden durch entsprechende Verket-tungsfaktoren fortgeführt.

Quelle: sTATIsTIK AUsTrIA

vpI/HvpI – Revision 2010 neu erstellt. Grundlage für die Ge-wichtungsstruktur sind die Daten des privaten Konsums aus der volkswirt-schaftlichen Gesamtrechnung für das Jahr 2009 und die von Anfang April 2009 bis Anfang Mai 2010 durch-geführte Konsumerhebung. Ab dem Wert für Jänner 2011 publiziert die Statistik Austria den neuen Verbrau-cherpreisindex mit dem Basisjahr

2010. Gleichzeitig wurde bei dieser Revision eine Methodenänderung für den VPI durchgeführt. Wie beim HVPI seit mehreren Jahren üblich, wird nun auch der VPI als Kettenin-dex berechnet. Ein wichtiger Vorteil zum Festbasisindex besteht darin, dass kleinere Änderungen des Warenkor-bes und der Gewichtung nun jährlich durchgeführt werden können.

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Transportservice Transportservice

Im Verkehrsunternehmensregister werden die im Inland zum Beruf des Personen- bzw. Güterkraftverkehrs-unternehmers zugelassenen Unter-nehmen erfasst.

In dem Register wird erfasst, wel-che Kraftverkehrsunternehmen über eine Konzession verfügen, welche Verkehrsleiter oder rechtlichen Ver-treter für diese Unternehmen bestellt wurden, über welche Art der Konzes-

Das kommende Lkw-Fahrverbot in Wien und NÖ (für Euro-1-Lkw ab 01.07.2014 und Euro-2-Lkw ab 01.01.2016) sowie die bestehenden Lkw-Fahrverbote in der Steiermark machen es notwendig, die Abgasklas-se des Lkw festzustellen.

So können Sie feststellen, wel-che Abgasklasse Ihr Lkw hat:1. Sie nehmen sich den Zulassungs-

schein zur Hand, in dem die Abgaswerte des Lkw eingetragen sind (unterer Bereich, Zahlen V1 bis V7)

2. Sie gehen zur Website http://www.akkp.at/label/class und ge-ben dort alle Angaben ein. Ach-tung, bei Lkw bis 3,5 t (Klasse N1) muss man die richtige Unter-klasse wählen, die man aus dem Eigengewicht +25 kg berechnen kann. Informationen stehen am unteren Ende der Eingabemaske.

3. Als Ergebnis sehen Sie, welche Abgasklasse der Lkw hat.

verkehrsunternehmensregister (vUR)Das Verkehrsunternehmensregister (VUR), das am 03.02.2014 seinen Betrieb aufgenommen hat, ist nunmehr auf der BMVIT Homepage abrufbar.

sion diese Unternehmen verfügen, gegebenenfalls die laufende Nummer der Gemeinschaftslizenz und der be-glaubigten Kopien. Weiters sind in dem Register auch die Anzahl, Kate-gorie und Art der schwerwiegenden Verstöße und die Namen der Perso-nen, die für ungeeignet erklärt wur-den, die Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens zu leiten, zu erfassen.

Unter dem nachstehenden Link können Sie ein konkretes Unter-

nehmen suchen und dessen Namen, Rechtsform und Anschrift, die Art der Konzession, die Anzahl der um-fassten Kraftfahrzeuge, die laufenden Nummern der Gemeinschaftslizenz und der beglaubigten Kopien sowie die Namen der Verkehrsleiter und all-fälliger gesetzlicher Vertreter ersehen.

Website Verkehrsunternehmensre-gister VUR: http://vur.bmvit.gv.at/

Welche Abgasklasse hat mein Lkw?

Wenn das nicht klappt, weil es kei-ne Abgaswerte gibt, muss man im Datenblatt in der Einzelgenehmi-gung oder im Typenschein nachse-hen. Zur Not hilft auch das Datum der erstmaligen Zulassung (steht im Zulassungsschein), das muss aber nicht stimmen.

Die sicherste Methode ist der Ver-gleich der Abgasklasse nach der EU-Zahl im Zulassungsschein. Diese steht unter Punkt V oder V9 und lautet etwa 2001/100A EG oder 2001/127 EG oder 02/80A EG oder 91/12 EWG.

Dann rufen Sie den Erlass des Ver-kehrsministeriums auf (https://www.wko.at/Content.Node/Service/Ver-kehr-und-Betriebsstandort/Verkehr-allgemein/Verkehrsrecht/Erlass_Ein-stufungEuroAbgasklassen.pdf ), gehen zur Suche (Tasten Strg+F) und geben diese Zahl ein. Dann finden Sie die Abgasklasse, die der Motor Ihres Lkw hat.

Wenn Sie unterschiedliche Werte bekommen, ist im Zweifelsfall der Wert, der nach der EG-Nummer festgestellt wurde, der richtige.

Zwei Hinweise noch:• Für Betriebe im Werkverkehr, die

max. 4 Lkw besitzen, ist für jene Lkw mit Euro-1-Motor, die bis 12 t hzG schwer sind, eine Ausnah-me für jeweils 3 Jahre möglich.

• Lkw, die weiterfahren dürfen, müssen ab 2015 eine Abgasklas-senplakette führen, die Sie in ei-ner Pickerlwerkstatt erhalten.

Details dazu und weitere Informa-tionen finden Sie hier:h t tps : / /www.wko.a t /Content .Node/Service/Verkehr-und-Be-triebsstandort/Verkehr-allgemein/Verkehrsrecht/LKW_Fahrverbot_wegen_Feinstaub_in_Wien,_Niede-roesterreich_.html

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Transportservice

EU-Kommission verlängert Übergangsfrist für IBAN

Die EU-Kommission hat entschie-den, die Übergangsfrist auf das SE-PA-Zahlungssystem um sechs Mona-te zu verlängern.

Bisher sollte die Umstellung von den bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen auf das international einheitliche IBAN- und BIC-System am 1. Februar europaweit in Kraft

treten. Ziel der SEPA-Einführung war es, sämtliche Bankgeschäfte im Euro-Raum mit einem einzigen Kon-to bei einer beliebigen Bank in der EU durchführen zu können. Das wurde mit der wesentlich längeren, internationalen Kontonummer (In-ternational Bank Account Number, IBAN mit 20 Stellen in Österreich)

und dem BIC (Business Identifier Code) möglich.

Die Angabe einer Bankleitzahl ist bei der Eingabe der IBAN im Zah-lungsverkehr innerhalb Österreichs nicht mehr nötig. Bei Auslandsüber-weisungen benötigt man anfangs noch den BIC (oder auch SWIFT-Code).

Lkw-Nacht-60er: KfV-Studie „Verkehrssicherheitstechnisches Gutachten“

Es heißt dazu:Im Rahmen der vorliegenden Un-tersuchung werden die Aspekte der Verkehrssicherheit im Bereich des Autobahn- und Schnellstraßennet-zes in Niederösterreich beleuchtet. Es erfolgte eine Gegenüberstellung der Abschnitte mit Tempo-60-km/h-Regelung mit jenen bei denen die zu-lässige Höchstgeschwindigkeit in den Nachtstunden von 22 Uhr bis 5 Uhr für Lkw >7,5  t auf 80 km/h erhöht wurde.Das Gutachten kommt zu folgen-dem zentralen Ergebnis:In Hinblick auf die Befundlage und unter Berücksichtigung der Bestim-mungen des § 42 Abs. 8 StVO 1960 erscheint es als angebracht, die beste-henden Verordnungen zur Erhöhungder zulässigen Höchstgeschwindig-keit auf 80 km/h für Lkw >7,5  t in der Zeit von 22 bis 5 Uhr zu über-prüfen. Begründet wird dies mit der seit Verordnungserlassung wesentli-chen Änderung der Gegebenheiten und Anlageverhältnisse.

Durch den Ausbau der Lärmschutz-wände sind derzeit die Übergänge zwischen der Regelung mit einer zu-lässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h bzw. 80 km/h für Lkw-Len-ker in vielen Fällen nicht schlüssig. Derartige für Fahrzeuglenker nicht nachvollziehbare Geschwindigkeits-beschränkungen können häufig zu Akzeptanzproblemen bei der Ein-haltung von Tempolimits führen. Daneben kann auch allgemein das Verkehrsverhalten gegenüber Ver-kehrsbeschränkungen negativ ge-prägt werden.

Die Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h für Lkw >7,5 t von 22 bis 5 Uhr be-

wirkt keine negativen Auswirkungen auf die Aspekte der Verkehrssicher-heit. Allgemein ist darauf hinzuwei-sen, dass die Erhöhung der zulässi-gen Höchstgeschwindigkeit für Lkw >7,5 t einen Beitrag zur Homogeni-sierung der Betriebsgeschwindigkeit leistet. Homogene Betriebsgeschwin-digkeiten erleichtern das Abschätzen der Tiefenabstände und reduzieren die Anzahl der Überholmanöver, wo-durch die Verkehrssicherheit positiv beeinflusst wird. Inwieweit die etwas niedrigeren Unfallkenngrößen in den Abschnitten mit Erhöhung in diesem Zusammenhang stehen konnte im Rahmen dieser Untersuchung jedoch nicht geklärt werden.

Die FG Niederösterreich, unter Beteiligung des Fachverbandes Güterbeförderung hat beim Kura-torium für Verkehrssicherheit (KfV) eine Studie im Hinblick auf den „Lkw-Nacht-60er“ bzw. dessen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz in Nieder-österreich in Auftrag gegeben.

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„FRIENDS on the Road“-Tour 2014: Truck Race Trophy Spielberg – jetzt Karten sichern

Von 4. bis 6. Juli 2014 findet wieder das Truck Race-Highlight des Jahres am Red Bull Ring statt. Die Truck Race Trophy zählt zur FIA European Truck Racing-Champion-ship und ist nach der Formel 1 die populärste Motorsportserie in Eu-ropa, fast 800.000 Zuschauer zieht dieses gigantische Spektakel europa-weit an. Wahrlich imposant und gi-gantisch ist auch das, was die Renn-trucks bieten. 5 Tonnen Eisen und Stahl, rund 1.200 PS, mehr als 5000 Nm Drehmoment, in knapp über 5 Sekunden zur abgeriegelten Höchst-geschwindigkeit von 160 km/h, mehr als 1 Liter Diesel pro Kilometer, das sind die Kurzdaten für einen Race Truck.

Seien Sie live dabei, wenn die Gi-ganten der Rennstrecke über den Ring donnern. Hier trifft Motorsport der Spitzenklasse auf die Urgewalt

Besuchen Sie uns auch auf unser Facebook-Seite (dort gibt es immer wieder tolle Gewinnspiele) oder im Internet:www.facebook.com/friendsontheroad www.friendsontheroad.at

Besuchen Sie auch die offizielle Truck Race-Seite unter www.truckracetrophy.at

schwerer Nutzfahrzeuge. Eine Begeg-nung, die Spaß, Spannung und Lei-denschaft verspricht!

Ticketing Der Fachverband hat für Fachgrup-penmitglieder erstklassige Tickets re-serviert: Sitzplatztribüne (Kategorie 1) im Start-/Zielbereich bzw. erste Kurve zum Sonderpreis von € 30,– inkl. MwSt. pro Wochenendticket (statt € 49,–).

Das Ticket ist inklusive Zugang zum Fahrerlager, zur Industrieaus-stellung, zu den Konzerten und den Trucker-Camps!

Bestellfrist bis spätestens Dienstag, 29. April 2014 bei der Fachgruppe Steiermark: [email protected]

Programm:• Die ArenaDas Herz der Arena ist das „FRIENDS on the Road“-Café. Holen Sie sich Ihren kostenlo-sen Gutschein für ein Getränk und einen Snack - einzulösen in unserem FRIENDS-Café - bei uns ab.

• Beruf KraftfahrerInformieren Sie sich über das Berufsbild Kraftfahrer; viel-leicht sind Sie schon bald unter-wegs in Ihrem eigenen Büro auf Rädern.

• Sit in & smileSitzen Sie „Probe“ in einer Zugmaschine der neuesten Generation. Jeder Probesitzer bekommt ein kostenloses Erin-nerungsfoto.

• Truck Race-CompetitionDer Lkw-Grand-Prix auf der Miniatur-Rennbahn – wer ist Ös-terreichs beste/r Lkw-FahrerIn auf der Mini-Rennstrecke?

• LadespielWer belädt den Kleintransporter am schnellsten?

• GlücksreifenradDrehen Sie unser Glücksrei-fenrad und gewinnen Sie tolle Preise.

• Inside the truckKennen Sie schon das Innenle-ben einer Zugmaschine? Werfen Sie bei uns einen Blick hinein!

• Kids on the Road Für unsere kleinen Gäste haben wir die Future-Lkw-Hüpfburg mit auf der Tour.

• Moderation Lyn Vysher

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Nähere Informationen finden Sie in der nächsten Ausgabe der „Volle Fahrt“

mit großer Leistungsschau

Fachgruppentagung 20146. September 2014

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Termin: Dienstag, 27. Mai 2014 - WienReferenten: Mag.a Maria Zehetbauer, Jürgen KnorreSeminarbeitrag: EUR 398,– exkl. USt. für beide Workshops

Anmeldung und Rückfragen

Silke Schneider vom Verlag Kitzler GmbH 1010 Wien Uraniastraße 4 Tel.: (01) 713 53 34-10 | Fax: (01) 713 53 34-85 E-Mail: [email protected] gesamtes Seminarangebot finden Sie auf unserer Website http://www.kitzler-verlag.at

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schärmer ist spezialisiert auf Transportrecht und berät und vertritt Unternehmen in sämt-lichen Angelegenheiten mit Bezug zur Transportwirtschaft, Logistikwirtschaft oder Speditionswirtschaft.

Das Aufgabenfeld umfasst folgende Be-reiche: • Schadenersatzprozesse bei Trans-

portschäden, Lagerschäden • Betreibung von Frachtforderungen• Vertretung in Verkehrsrechtsangele-

genheiten• Vertretung bei allen Versicherungs-

streitigkeiten rund um den Transport

Durch die mehrjährige Erfahrung von Dr. Schärmer als ehemaliger Mitarbei-ter in der Transportbranche steht eine praxisbezogene Problemlösung stets im Vordergrund.

Nähere Informationen finden Sie unter: www.transportrecht.at

Dr. Dominik Schärmer Rechtsanwalt Ungargasse 15/5 1030 Wien T +43 1 310 02 46 F +43 1 310 02 46-18 [email protected]

Transportrecht

Unser Team arbeitet 2014 an neuen, frischen Ideen – z. B. in den Sparten • Rechtsschutz, • Kfz-Haftpflichtversicherung, • Kfz-Kaskoversicherung und • Inkassowesen.

Neuer NiederlassungsleiterVERITAS SteiermarkDarf ich mich vorstellen – Peter Kremers – neuer Niederlassungs-leiter der Veritas Steiermark. Seit über 20 Jahren bin ich in der Versicherungsbranche tätig und nunmehr im Dienste Ihrer Interessen.

Mag. Peter Kremers

Telefon: 050/103-565Mobil: 0676/398-02-94Fax: 050/103-74101Mail: [email protected]

Lassen Sie sich überraschen und wer-fen Sie bis dahin einen Blick auf unsere neue Homepage www.aktuell.co.at/ve-ritas – mein Team und ich freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ih-nen als Spezialist für die Bereiche Spe-ditions- und Frachtwesen.

„FRIENDS on the Road“-Tour 2014

Burgenland – 3 Tage 4. bis 6. April, Messegelände Oberwart „Motomotion“

Kärnten – 3 Tage 11. bis 13. April, Messegelände Klagenfurt „Auto & Bike“

Niederösterreich – 2 Tage25. und 26. April, Rathausplatz St. Pölten

Salzburg – 2 Tage 6. und 7. Juni, Salzburg „Mirabellplatz“

Steiermark – 3 Tage4. bis 6. Juli, Spielberg „Truck Race Trophy“

Oberösterreich – 2 Tage 22. und 23. August, Linz „Krone“-Fest Vorarlberg – 2 Tage 19. und 20. September, Bregenz „Platz der Wiener Symphoniker“

Tirol – 2 Tage 4. und 5. Oktober, Innsbruck „Herbstmesse“

Wien – 2 Tage 25. und 26. Oktober, Wien „Michaelerplatz“

Seminar:

Palettentausch & Transportauftrags-vergabe

• bei internationalen Transpor-ten unter Berücksichtigung der Frachtenbörsen

• Einzeln oder als Package buch-bar!

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Fachseminare mit Mitgliedervorteil Die Fachgruppe und der Kitzler Verlag laden Sie zu Veranstaltungen zu den Themen „Logistik-dienstleistungen“ und „Spediteurshaftung“ ein – für WK-Mitglieder zu einem Spezialpreis.

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Die abgedruckten Beiträge bieten einen Überblick zum Mediengeschehen der letzten Wochen und Monate und zeigen einen Auszug der Aktivitäten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

Transporteure auf medialem Überholkurs

Frächter machen gegen Maut-Ökologisierung mobilWirtschaftsblatt, 05.12.2013

Klarstellung im Kraftfahrgesetz zur ZulassungspflichtParlamentskorrespondenz, 23.12.2013

Ö Regierung beschert Transportbranche fürs neue Jahr eine Mauttariferhöhung von 8 bis 9 Prozent

WKO, 19.12.2013

Ö Höhere Lkw-Maut: Konkurse „wahrscheinlich“steiermark.ORF.at, 08.01.2014

Transporteure fordern von der Regierung Taten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen!

WKO, 07.02.2014

Transportwirtschaft gegen MauterhöhungÖsterreich, 13.12.2013

Ö Transporteure gegen Steuerplus

Neues Volksblatt, 06.12.2013

Transporteure laufen Sturm gegen höhere Lkw-MautWiener Zeitung, 08.11.2013

Ö Frächter drohen der Asfinag mit EuGH-Klage

OÖ Nachrichten, 06.12.2013

Transporteure warnen vor höheren Mauttarifen

Krone, 06.12.2013

Frächter machen gegen Maut-Ökologisierung mobil – Gang zu EuGH droht

APA, 05.12.2013

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FactboxFirma: Josef F. Strohmeier TransporteEinzelunternehmen

Sitz: Pistorf 408443 PistorfT. +43 3457/2929www.strohmeier-transporte.at

Gründungsjahr: 1954

Mitarbeiter: 16Fuhrpark: 11 Silofahrzeuge 6 Anhänger

Kernkompetenz: Silotransporte im Futtermittel- und Holzpelletsbereich für die Firmen-gruppe RWA (Raiffeisen Ware Austria AG)

3 Gründe, warum Ihnen Ihr Job Spaß macht ...• weil ich gerne selbstständig

arbeite• weil der Beruf immer aufs Neue

eine Herausforderung ist• weil mich das Segment Lkw im-

mer interessiert hat

Wäre ich kein Frächter, wäre ich ...• in einem Sozialberuf tätig, vielleicht

als Krankenpfleger

Wenn Sie in der Branche etwas än-dern könnten, was wäre das?• Abschaffung des Nacht-60ers und

das Lohnsystem der Fahrer sollte besser kontrolliert werden um Dumpinglöhne zu verhindern

Firmeninhaber Josef F. strohmeier

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Die Qualität macht’s – 60 Jahre Strohmeier Transporte!Strohmeier Transporte in Pistorf, in der südlichen Steiermark, ist ein Unternehmen, bei dem noch das Wort und ein Handschlag gilt. Mit Freude blickt der Inhaber auf das 60-jährige Bestehen seines gut situierten Familienbetriebes.

Josef Franz Strohmeier hat sein Hand-werk im Transportgewerbe von der Pike auf gelernt. Nach absolvierter Mechanikerlehre und Konzessions-prüfung stieg er 1980 in die Firma seines Vaters ein, der diese noch als Pferdefuhrwerker gegründet hatte. Mit seinem Eintritt ging der Aufbau der Firma sukzessive voran und das Unternehmen entwickelte sich vom regional tätigen Transporteur im Bau-stoffbereich zum überregional tätigen Unternehmen im Segment der Futter-mittel- und Holzpelletszustellung.

Schon 1998 erkannte Strohmeier die Zeichen der Zeit, schuf sich ein Si-lofahrzeug an und transportierte für die Firma Genol Holzpellets – als ei-ner der ersten Frächter im steirischen Bundesgebiet. Daraus entwickelte sich eine enge bis heute dauernde Geschäftsverbindung, die mit dem Ausbau der Firma Strohmeier einher-geht. Bereits ein Jahr später stockte er um einen weiteren Lkw auf, um für die Firma Garant, wie Genol eine Tochter der RWA, Futtermittelzu-stellungen zu übernehmen. Seit 2004

erledigt der weitsichtige Transporteur die gesamte Logitik für Garant.

Heute zählt das Unternehmen 11 Silofahrzeuge mit On-Board-Wiegesystemen, acht davon sind im Futtermittelbereich und drei im Holzpelletsbereich eingesetzt. Belie-fert werden Kunden in der ganzen Steiermark, in Teilen des südlichen Burgenlandes und im ungarischen Grenzgebiet.

Bis 2002 saß der engagierte Fir-meninhaber mit Leidenschaft selbst hinter dem Steuer. Heute widmet er sich ausschließlich dem operativen Bereich und schwingt sich nur dann auf den Lkw, wenn Not am Mann ist.

Josef Strohmeier honoriert und schätzt die Leistungen seiner Mitar-beiter, die keine leichte Aufgabe ha-ben, denn die Kunden sind oft nur über enge und kurvenreiche Land-straßen erreichbar. „Unsere erfolg-reiche Entwicklung wird durch die gute Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebern und durch meine äu-ßerst zuverlässigen Mitarbeiter er-möglicht“, bricht Strohmeier eine Lanze für seine Belegschaft. „Meine Mitarbeiter sind auch meine Partner. Sie sorgen durch ihren freundlichen und kompetenten Umgang mit unse-ren Kunden dafür, dass diese mit dem

Unternehmen Strohmeier zufrieden sind. Gepflegte Fahrzeuge, saubere Arbeitskleidung und gute Umgangs-formen sind neben Pünktlichkeit und Verlässlichkeit oberstes Prinzip.“ Strohmeier ist außerordentlich sozi-al. Seine Mitarbeiter samt Lkw sieht er meist nur einmal in der Woche, und falls doch einmal ein Fahrer in der Firma vorbeikommt, gibt es so-fort eine Tasse Kaffee und auch mal eine Kleinigkeit für den Magen. Je-den Freitag fährt er nach Graz in die Verladestelle, um seinen Fahrern ein Frühstück zu bringen, sich mit ih-nen auszutauschen und ihre Anliegen bzw. Anregungen anzuhören.

Die hervorragenden Familienban-de sind ein weiterer Grund für die erfolgreiche Entwicklung des Unter-nehmens. Gattin Karin legte ihren Beruf als Professorin in den ersten Jahren nach Betriebsübernahme ei-nige Zeit auf Eis, machte die Kon-zessionsprüfung und übernahm die administrative Arbeit im Betrieb. Zusammen bauten sie das florierende Unternehmen auf, in dem nun Sohn Lukas, ausgebildeter Spediteur und Güterbeförderer sowie seit Kurzem auch diplomierter Fitnesstrainer, sei-ne ersten praktischen Erfahrungen in der Transportbranche sammelt. Mit viel Gefühl und Geschick manövriert er die großen Lkw mit Anhänger auch in kleinste Lücken. Für ihn ist klar, dass er den Betrieb einmal weiterfüh-ren wird – Josef Strohmeier lässt ihm auf jeden Fall alle Türen offen.

Ein übertragbares Erfolgsrezept hat der Firmeninhaber nicht parat, aber so Strohmeier: „Für jede Unterneh-mung ist eine Portion Glück unab-dingbar, aber Ehrlichkeit und Ver-lässlichkeit sehe ich als Eckpfeiler für den Erfolg.“

Konkrete Expansionspläne liegen derzeit nicht auf dem Tisch, aber falls sich etwas ergeben sollte, ist Strohmeier vorbereitet.

sohn Lukas macht zurzeit seine ersten erfahrungen im elterlichen Betrieb und wird von Vater Josef in alles eingebunden, ohne gleich die Verantwortung zur Gänze übernehmen zu müssen.

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Boxenstopp Boxenstopp

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FactboxFirma: Fuhrwerk Logistik GmbH

Geschäftsführer: Florian Wirth – handelsrechtl. GF | Florian Kohl – gewerberechtl. GF

Sitz: Merangasse 73 | 8010 GrazT. +43 316/34 99 99 | M. [email protected] | www.fuhrwerk.cc

Gründungsjahr: 2012Mitarbeiter: 10

Tätigkeitsfeld: in jedem Bereich bis zu 1 Tonne Tansportgewicht – Gewerbe, Handwerk, Medizinbereich, Druckmedien, Industrie ...

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Schnittstelle Fuhrwerk.ccBrandneu, innovativ, vielversprechend – die neue Online-Plattform von Fuhrwerk.cc für smart Logistic. Der Leitgedanke: „Wir verändern Logistik“. Die Stärke: „Das Verbinden verschiedener Transportmög-lichkeiten – zum Vorteil von Kunden und Transporteuren“.

Mut für Neues, ein Gespür für Not-wendiges und eine zündende Idee sind die Zutaten für eine erfreuliche Innovation im Logistikbereich. Florian Wirth und Florian Kohl – der eine im Fahrradbotenbereich, der an-dere als Kleintransporteur bereits seit Jahren erfolgreich tätig, hatten 2012 die Idee zu einer neuen Art der Trans-portlogistik.

Durch ihre Erfahrungen in der Branche erkannten sie das Potenzi-al, die Ressourcen von verschiede-nen Kurier- und Transportdiensten auf einer Plattform zu vereinen und Transportaufträge online einfach und schnell abrufbar zu machen. „Es fehl-te uns immer etwas, das den Trans-

port „rund“ macht und alles verbin-det bzw. ergänzt“, so die beiden.

Die Gründung des Unternehmens erfolgte im Oktober 2012, im folgen-den Frühjahr begann die konkrete Planungsphase und die Umsetzung des erfolgversprechenden Konzeptes.

Was ist nun das Besondere dieser Plattform?

„Wir können jedes Transportprodukt online darstellen, anbieten, disponie-ren und tracken“, so Florian Kohl. „Wir bauen keine neue Infrastruktur auf, sondern nutzen effizient das, was

es schon auf dem Markt gibt, indem wir vorhandene Ressourcen verknüp-fen und dem Kunden transparente, online leicht nachvollziehbare Trans-portmöglichkeiten anbieten. Davon profitiert sowohl der Kunde als auch der Transporteur. Wichtiges Augen-merk legten wir auf die einfache Be-dienbarkeit unserer Website, sodass es für den Kunden ein Leichtes ist, sich zum Beispiel sowohl schnell mal ein Jausenweckerl über „Fuhrwerk“ zu bestellen, als auch eine Palette Druckwaren von Graz nach Linz zu schicken“, erklärt Florian Wirth.

Die Stärke dieser Plattform liegt nicht nur im Abbilden einzelner

Routen, sondern im Verbinden ver-schiedenster Transportmöglich-keiten. So findet der Kunde extrem schnelle und außergewöhnlich güns-tige Transportmöglichkeiten. Die Preise für den Kunden sind daher nicht starr, sondern frei wählbar, ent-sprechend seines Bedarfes.

Wichtig sind den beiden Geschäfts-führern auch die ökologische und fai-re Seite des Transportes. So weit das möglich ist, kommt das Rad bzw. Elektroauto zum Einsatz. Die besse-re Ausnutzung von Ladekapazitäten und Streckenwahl für die Transpor-teure ist nicht nur kosten- sondern auch umwelteffizient.

„Wir bieten unseren Kooperations-partnern faire Preise und legen diese auch offen. Jeder Partner weiß, wie-viel wir für den Transport verlangen. Dadurch, dass wir die Preise vorge-ben, wirken wir dem Preiskampf in der Branche entgegen“, so Wirth. Ein Punkt, der den beiden sehr wich-tig ist, wie Kohl ergänzend erklärt: „Wir stehen für eine offene, ehrliche, geradlinige Geschäftsgebarung, da-mit wollen wir eine stabile Zusam-menarbeit gewährleisten, die auch auf Dauer gut funktioniert.“

Der webbasierte Service hat noch einen Trumpf im Ärmel – den stark reduzierten Verwaltungsapparat. Von der Bestellung, über die Vergabe und Abwicklung der Fahrten können Be-stätigungen online abgeholt werden, und auch die Verrechnung erfolgt online und jederzeit einsehbar.

Ein weiterer Vorteil ist die Erreich-barkeit an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr.

Zurzeit wird die Plattform vor al-lem im Großraum Graz genutzt, die Ausweitung auf ganz Österreich ist jedoch bereits im Gange. Die techni-schen Ressourcen, um in absehbarer Zeit auch Mitteleuropa abzudecken, sind gegeben und wird mit der Ak-quirierung von neuen Kooperations-partnern nicht lange auf sich warten lassen.

Florian Kohl

3 Gründe, warum Ihnen Ihr Job Spaß macht ...• weil ich nicht nur ein Konzept

erstelle, sondern definitiv Logistik in der Praxis verändere und optimiere

• weil ich die Möglichkeit habe, eine Firma auf einem fairen Grundgerüst aufzubauen

• weil wir eine Schnittstelle schaf-fen und gemeinsam damit bessere Bedingungen geschaffen werden

Wäre ich kein Frächter, wäre ich ...• Frächter

Wenn Sie in der Branche etwas än-dern könnten, was wäre das?• Die Zusammenarbeit und nicht das

Gegeneinander der Transporteure forcieren –

und das setzen wir gerade um.

3 Gründe, warum Ihnen Ihr Job Spaß macht ...• weil man Logistik verändern kann• weil ich die Passion Fahrradfahren

auf einem neuen Sektor ausleben kann

• weil wir im Team arbeiten

Wäre ich kein Frächter, wäre ich ...• entweder Abenteurer der um die

Welt radelt oder im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit tätig

Wenn Sie in der Branche etwas än-dern könnten, was wäre das?• Weg vom gegenseitigen Preisdum-

ping und dahin, dass Transporteure nicht nur überleben, sondern leben können

• Mehr Achtsamkeit auf ökologische Aspekte legen

Florian Wirth

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Für Tausende drängt die Zeit.Ca. 25.000 betroffene Berufs-kraftfahrer haben noch keine Wei-terbildung; ihnen drohen Strafen bis zu 5.000 Euro.Zum 10-jährigen Jubiläum bietet daher das Fahrtechnik Zentrum Lang-Lebring 5 Module zu einem sagenhaften Preis.

Wer in Europa als Berufskraftfahrer im Güterbeförderungsgewerbe unter-wegs ist, muss bis zum 10. September 35 Stunden Weiterbildung absolviert haben. Der Weiterbildungs-Nachweis muss im Führerschein eingetragen sein und wird bei Kontrollen durch die Exe-kutive überprüft.

Die Weiterbildungspflicht ist seit fünf Jahren bekannt und trotzdem hat etwa ein Drittel der Betroffenen in Österreich, das sind ca. 25.000 Personen, die Wei-terbildung noch nicht absolviert, schätzt Gerhard Blümel, Leiter der Berufsfahrer Akademie der ÖAMTC Fahrtechnik, auf-grund der Marktbeobachtung.

Berufskraftfahrer – große Verantwortung

Berufskraftfahrer müssen heute über vieles Bescheid wissen, wie z. B. über Arbeitsrecht, Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherung oder das Abfallwirt-schaftsgesetz. Gleichzeitig übertragen auch die Verlader dem Fahrer immer mehr Aufgaben wie Beladen, Entladen, Qualitätskontrolle und das Schreiben von Frachtbriefen. Und zudem soll der Fahrer noch kostengünstig, unfallfrei und zeitgerecht mit seiner Ladung an-kommen. Damit dem auch in allen Bereichen Rechnung getragen wer-den kann, beinhalten die Module der

ÖAMTC Fahrtechnik neben Brems- und Sicherheitstechnik, Ladegutsicherung, Kenntnisse über Recht und Gesetz, Ver-kehrs- und Umweltsicherheit auch wei-terreichende Informationen wie z. B. wirtschaftliche Fahrweise. Vorteilhaft:Bei Bedarf können auch Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden.

weisen die Effizienz der praxisnahen Wei-terbildung in der ÖAMTC Fahrtechnik. Die Investition in ein qualitativ hochwer-tiges Fahrertraining zeigt nachhaltige Wirkung und rechnet sich auf jeden Fall – angefangen von der Motivation der Mitarbeiter, über die Kostenreduktion bis hin zu weniger Unfällen.

ÖAMTC Fahrtechnik Zentrum Lang-Lebring Jöß | Gewerbegebiet 1 | 8403 LangTel: +43 (0) 3182 40 16 5 Fax: +43 (0) 3182 40 16 5 21 89

Gerald BeirerLeiter der ÖAMTC Fahrtechnik Lang-Lebring

Berufskraftfahrer-Weiterbildung

2 Module – Praxis: Technik und Sprit sparend fahren3 Module – Theorie mit Praxis: Recht, Ladungssicherung, Gesundheit

Erfolg garantiert

Mit der Ausbildung beim ÖAMTC werden nicht nur die gesetzlichen Vorschriften er-füllt, auch die Fahrer lernen viel für die Praxis. Selbst langjährige und erfahrene Fahrer berichten immer wieder, dass sie viel Nützliches aus der Ausbildung mit-nehmen können. Spritersparnisse von bis zu 5 %, wie sie z. B. von Spar und ÖBB-Postbus-Flotte verzeichnet werden, be-

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