für das Amt Neuhardenberg -...

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Amtlicher T Amtlicher T Amtlicher T Amtlicher T Amtlicher Teil eil eil eil eil • Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg von der Sitzung am 19.3.2003 ............. S.1 • Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Quappendor f von der Sitzung am 31.3.2003 ................ S.1 • Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Höhe von der Sitzung am 02.4.2003 ............ S.1 • Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Gusow-Platkow von der Sitzung am 03.4.2003 ............ S.1 • Themen des Ortsbeirates Batzlow von der Sitzung am 31.03..2003 ........................................................... S.2 • Themen des Ortsbeirates Reichenberg von der Sitzung am 17.03.2003 und vom 31.03.2003 ........... S.2 • Themen des Ortsbeirates Ringenwalde von der Sitzung am 31.03.2003 .............................................. S.2 • Bekanntmachung der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Märkische Höhe v. 03.04.2003 ............................................................. S.2 • Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Gusow-Platkow vom 04.04.2003 ............................... S.2-6 • Bekanntmachung der 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“ der Gemeinde Neuhardenberg vom 20.03.2003 S.6 • Bekanntmachung der 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Stöbber Erpe“ der Gemeinde Neuhardenberg vom 20.03.2003 ........................................................... S.6/7 • Auskunfterteiling zu den Wahlen am 26.10.2003 aus dem Melderegister ................................................ S.7 • Bekanntmachung der Gemeinde Gusow-Platkow zur Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Baggersee Gusow S.7 Nichtamtlicher T Nichtamtlicher T Nichtamtlicher T Nichtamtlicher T Nichtamtlicher Teil eil eil eil eil • Informationen und Werbung ......................................... S.7 ff Nummer 04 Neuhardenberg, den 2. Mai 2003 11. Jahrgang Amtsblatt für das Amt Neuhardenberg Informationsblatt für die Gemeinden Gusow – Platkow, Märkische Höhe, Neuhardenberg und Quappendorf INHALTSVERZEICHNIS AMTLICHER TEIL BESCHLÜSSE aus den Gemeinde- vertretungen Neuhardenberg Die Gemeindevertretung fasste in der Sitzung am 19.03.2003 folgende Be- schlüsse: Beschluss-Nr .: 293/03 Open-Air-Techno Veranstaltung auf dem Flugplatz Neuhardenberg - vom 05.07.2003 – 21.00 Uhr bis 06.07.2003 – 10.00 Uhr Beschluss-Nr .: 294/03 Gemeindliche Stellungnahme zur Haltung von Nandus (Straußen- ähnliche Tiere) Beschluss-Nr .: 296/03 Bestätigung eines Radwanderweges (Europäischer Radwanderweg – R 1) Beschluss-Nr .: 297/03 Bestätigung eines Radwanderweges (Theodor-Fontane mit der Mar- kierung TF und Fahrradsymbol) Beschluss-Nr .: 298/03 Oder-Neiße-Radweg (Zusatz- strecke ONRW – Z 4) Beschluss-Nr .: 292/03 3. Satzung zur Änderung der Sat- zung über die Erhebung von Ge- bühren zur Deckung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Stöbber Erpe“ Beschluss-Nr .: 291/03 3. Satzung zur Änderung der Sat- zung über die Erhebung von Ge- bühren zur Deckung der Beiträge des Gewässer- und Deichver- bandes „Oderbruch“ Quappendorf Die Gemeindevertretung fasste in der Sitzung am 31.03.2003 folgende Be- schlüsse: Beschluss-Nr .: 127/03 Klage vor dem Landesverfas- sungsgericht gegen die Eingemeindung Märkische Höhe Die Gemeindevertretung fasste in der Sitzung am 02.04.2003 folgende Be- schlüsse: Beschluss-Nr .: 45/03 Wahlkreisbildung für die Kommu- nalwahl 2003 Beschluss-Nr .: 51/03 Wahl des Mitgliedes für den Amtsausschuss des Amtes Neu- hardenberg - Krenz, Jens-Uwe -Bennewitz, Liane-Stellvertreter Beschluss-Nr .: 46/03 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Märkische Höhe Beschluss-Nr .: 52/03 Erwerb einer Teilfläche am Grund- stück der KITA Gusow-Platkow Die Gemeindevertretung fasste in der Sitzung am 03.04.2003 folgende Be- schlüsse: B eschluss-Nr .: 258/2003 Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Gusow-Platkow (Straßenausbau- beitragssatzung) Beschluss-Nr .: 266/03 Wohnraumvergabe der kommunalen Wohnungen Wirtschaftshof 1 & 2 Beschluss-Nr .: 265/03 Wahlkreisbildung für die Kommu- nalwahl 2003 Beschluss-Nr .: 268/03 Modernisierung und Instandset- zung Lange Häuser 1 im OT Gusow Beschluss-Nr .: 270/03 Entwurfsbeschluss zur 1. Ände- rung des Bebauungsplanes Bagger- see Gusow Beschluss-Nr .: 264/03 Tauschvertrag für zwei Flurstücke in der Schloßstraße Beschluss-Nr .: 267/03 Besetzung der Stelle zur Reinhal- tung und Pflege der Grünanlagen im OT Gusow

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Amtlicher TAmtlicher TAmtlicher TAmtlicher TAmtlicher Teileileileileil

• Beschlüsse der Gemeindevertretung der GemeindeNeuhardenberg von der Sitzung am 19.3.2003 ............. S.1

• Beschlüsse der Gemeindevertretung der GemeindeQuappendor f von der Sitzung am 31.3.2003 ................ S.1

• Beschlüsse der Gemeindevertretung der GemeindeMärkische Höhe von der Sitzung am 02.4.2003 ............ S.1

• Beschlüsse der Gemeindevertretung der GemeindeGusow-Platkow von der Sitzung am 03.4.2003 ............ S.1

• Themen des Ortsbeirates Batzlow von der Sitzungam 31.03..2003 ........................................................... S.2

• Themen des Ortsbeirates Reichenberg von derSitzung am 17.03.2003 und vom 31.03.2003 ........... S.2

• Themen des Ortsbeirates Ringenwalde von derSitzung am 31.03.2003 .............................................. S.2

• Bekanntmachung der 1. Satzung zur Änderungder Hauptsatzung der Gemeinde Märkische Höhev. 03.04.2003 ............................................................. S.2

• Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung vonBeiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der GemeindeGusow-Platkow vom 04.04.2003 ............................... S.2-6

• Bekanntmachung der 3. Satzung zur Änderung derSatzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckungder Beiträge des Gewässer- und Deichverbandes„Oderbruch“ der Gemeinde Neuhardenberg vom 20.03.2003 S.6

• Bekanntmachung der 3. Satzung zur Änderung derSatzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckungder Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes„Stöbber Erpe“ der Gemeinde Neuhardenbergvom 20.03.2003 ........................................................... S.6/7

• Auskunfter teiling zu den Wahlen am 26.10.2003aus dem Melderegister ................................................ S.7

• Bekanntmachung der Gemeinde Gusow-Platkowzur Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur1. Änderung des Bebauungsplanes Baggersee Gusow S.7

Nichtamtlicher TNichtamtlicher TNichtamtlicher TNichtamtlicher TNichtamtlicher Teileileileileil

• Informationen und Werbung ......................................... S.7 ff

Nummer 04 Neuhardenberg, den 2. Mai 2003 11. Jahrgang

Amtsblattfür das Amt NeuhardenbergInformationsblatt für die Gemeinden Gusow – Platkow, Märkische Höhe, Neuhardenberg und Quappendorf

INHALTSVERZEICHNIS

AMTLICHER TEIL

B E S C H L Ü S S E

a u s d e n G e m e i n d e -v e r t r e t u n g e n

NeuhardenbergDie Gemeindevertretungfasste in der Sitzung am19.03.2003 folgende Be-schlüsse:

Beschluss-Nr.: 293/03Open-Air-Techno Veranstaltungauf dem Flugplatz Neuhardenberg- vom 05.07.2003 – 21.00 Uhrbis 06.07.2003 – 10.00 UhrBeschluss-Nr.: 294/03Gemeindliche Stellungnahme zurHaltung von Nandus (Straußen-ähnliche Tiere)Beschluss-Nr.: 296/03Bestätigung eines Radwanderweges(Europäischer Radwanderweg – R 1)

Beschluss-Nr.: 297/03Bestätigung eines Radwanderweges(Theodor-Fontane mit der Mar-kierung TF und Fahrradsymbol)

Beschluss-Nr.: 298/03Oder-Neiße-Radweg (Zusatz-strecke ONRW – Z 4)Beschluss-Nr.: 292/033. Satzung zur Änderung der Sat-zung über die Erhebung von Ge-bühren zur Deckung der Beiträgedes Wasser- und Bodenverbandes„Stöbber Erpe“

Beschluss-Nr.: 291/033. Satzung zur Änderung der Sat-zung über die Erhebung von Ge-bühren zur Deckung der Beiträgedes Gewässer- und Deichver-bandes „Oderbruch“

QuappendorfDie Gemeindevertretungfasste in der Sitzung am31.03.2003 folgende Be-schlüsse:

Beschluss-Nr.: 127/03Klage vor dem Landesverfas-

sungsgericht gegen die Eingemeindung

Märkische HöheDie Gemeindevertretungfasste in der Sitzung am02.04.2003 folgende Be-schlüsse:

Beschluss-Nr.: 45/03Wahlkreisbildung für die Kommu-nalwahl 2003Beschluss-Nr.: 51/03Wahl des Mitgliedes für denAmtsausschuss des Amtes Neu-hardenberg- Krenz, Jens-Uwe-Bennewitz, Liane-StellvertreterBeschluss-Nr.: 46/031. Satzung zur Änderung derHauptsatzung der GemeindeMärkische HöheBeschluss-Nr.: 52/03Erwerb einer Teilfläche am Grund-stück der KITA

Gusow-PlatkowDie Gemeindevertretungfasste in der Sitzung am03.04.2003 folgende Be-schlüsse:

Beschluss-Nr.: 258/2003Satzung über die Erhebung vonBeiträgen für straßenbaulicheMaßnahmen in der GemeindeGusow-Platkow (Straßenausbau-beitragssatzung)Beschluss-Nr.: 266/03Wohnraumvergabe der kommunalenWohnungen Wirtschaftshof 1 & 2Beschluss-Nr.: 265/03Wahlkreisbildung für die Kommu-nalwahl 2003Beschluss-Nr.: 268/03Modernisierung und Instandset-zung Lange Häuser 1 im OTGusowBeschluss-Nr.: 270/03Entwurfsbeschluss zur 1. Ände-rung des Bebauungsplanes Bagger-see GusowBeschluss-Nr.: 264/03Tauschvertrag für zwei Flurstückein der SchloßstraßeBeschluss-Nr.: 267/03Besetzung der Stelle zur Reinhal-tung und Pflege der Grünanlagenim OT Gusow

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Amtsblattfür das Amt Neuhardenberg

Seite 2 02.05.2003

Amtliche Bekanntmachungen

a u s d e n Ortsbe i räten

BatzlowDer Ortsbeirat Batzlowbefasste sich in seinerSitzung am 31.03.2003mit folgende Themen:

Beschluss-Nr.: 46/031. Satzung zur Änderung der

Hauptsatzung der GemeindeMärkische HöheBeschluss-Nr.: 49/03Wahl des stellvertretenden Orts-bürgermeisters der GemeindeMärkische Höhe OT Batzlow -stellvertretenden Ortsbürger-meister - Herr Norbert Lau

ReichenbergDer Ortsbeirat Reichen-berg befasste sich inseiner Sitzung am17.03.2003 mit folgen-de Themen:

Beschluss-Nr.: 47/03Wahl des Ortsbürgermeistersder Gemeinde Märkische Höhe

OT Reichenberg - Ortsbürger-meister - Frau Renate BehneBeschluss-Nr.: 48/03Wahl des stellvertretenden Orts-bürgermeisters der GemeindeMärkische Höhe OT Reichenberg- stellvertretenden Ortsbürger-meisters - Herr Rudolf ElsnerIn der Sitzung am 31.03.2003wurden folgende Themen behan-delt:Beschluss-Nr.: 46/031. Satzung zur Änderung derHauptsatzung der GemeindeMärkische HöheBeschluss-Nr.: 52/03Erwerb einer Teilfläche am Grund-stück der KITA

RingenwaldeDer Ortsbeirat Ringen-walde befasste sich in sei-ner Sitzung am31.03.2003 mit folgendeThemen:

Beschluss-Nr.: 46/031. Satzung zur Änderung derHauptsatzung der GemeindeMärkische HöheBeschluss-Nr.: 50/03Wahl des stellvertretenden Orts-bürgermeisters der GemeindeMärkische Höhe OT Ringenwalde- stellvertretenden Ortsbürger-meisters - Herr Daniel Schenk

BekanntmachungsanordnungDie vorstehende Satzung der Gemeinde Märkische Höhe- 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der GemeindeMärkische Höhe vom 03.04.2003 -wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.Neuhardenberg, den 02.05.2003

Karola WagnerStellvertretende Amtsdirektorin

1.Satzungzur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde

Märkische Höhe vom 03.04.2003Aufgrund der §§ 6 und 35 Abs. 2 Ziff. 2 der Gemeindeordnung für dasLand Brandenburg (GO) vom 15.10.1993 (GVBl. I, S. 398) zuletztgeändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 18.12.2001 (GVBl. I, S. 298)hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Höhe in ihrerSitzung am 02.04.2003 folgende 1. Satzung zur Änderung der Haupts-atzung beschlossen:

Artikel 1Die Hauptsatzung der Gemeinde Märkische Höhe vom 15.01.2002,Amtsblatt für das Amt Neuhardenberg Nr. 01, Seite 6 – 8, wird wiefolgt geändert:

Artikel 21. § 9 wird wie folgt neu gefasst:

§ 9Ortsbürgermeister

In den Ortsteilen Batzlow, Reichenberg und Ringenwalde wird ein Orts-bürgermeister durch unmittelbare Wahl von den Wahlberechtigten desjeweiligen Ortsteiles gewählt.Die Amtszeit des direkt gewählten Ortsbürgermeisters sowie das Wahl-verfahren richten sich nach den Bestimmungen des BrandenburgischenKommunalwahlgesetzes.2. Der § 10 wird aufgehoben.3. Der bisherige § 11 wird zu § 10 und wird wie folgt geändert:

§ 10Aufgaben des Ortsbürgermeisters

Der Ortsbürgermeister vertritt den Ortsteil gegenüber den Organen derGemeinde. Er kann an den öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen

der Gemeindevertretung und der Ausschüsse mit beratender Stimmeteilnehmen, soweit Angelegenheiten des Ortsteiles berührt sind.4. Der bisherige § 12 wird zu § 11.5. Der bisherige § 13 wird zu § 12.6. § 12 wird wie folgt geändert:Im Absatz werden die Worte „der Hauptausschuss oder“ gestrichen.7. Der bisherige § 14 wird zu § 13.8. Der bisherige § 15 wird zu § 14.9. Der bisherige § 16 wird zu § 15.

Artikel 3Diese Satzung tritt am Tage der nächsten landesweiten Kommunalwahlin Kraft.Märkische Höhe, den 02.04.2003 Neuhardenberg, den 03.04.2003

gez. Jens Derwis gez. Karola WagnerVorsitzender der Gemeindevertretung stellvertretende Amtsdirektorin

BekanntmachungsanordnungDie vorstehende Satzung der Gemeinde Gusow-Platkow

- Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßen-bauliche Maßnahmen in der Gemeinde Gusow-Platkow

(Straßenausbaubeitragssatzung) vom 04.04.2003 -wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.Neuhardenberg, den 02.05.2003

Karola WagnerStellvertretende Amtsdirektorin

Satzungüber die Erhebung von Beiträgen

für straßenbauliche Maßnahmen in der GemeindeGusow – Platkow (Straßenausbaubeitragssatzung)

vom 04.04.2003Aufgrund des § 5 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg (GO)in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S.154), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.12.2001(GVBl. I S. 298), der §§ 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für

Amtsblattfür das Amt Neuhardenberg

02.05.2003 Seite 3

Amtliche Bekanntmachungen

das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom15.06.1999 (GVBl. I S. 231), zuletzt geändert durch Artikel 1 desGesetzes vom 18.12.2001 (GVBl I S. 287) hat die Gemeindevertretungder Gemeinde Gusow-Platkow am 03.04.2003 folgende „Satzung überdie Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen“ (Straßen-ausbaubeitragssatzung) beschlossen:

§ 1Beitragstatbestand

Zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweite-rung, Erneuerung und Verbesserung von öffentlichen Straßen, Wegenund Plätzen ( im folgenden Anlagen genannt) werden Beiträge von denBeitragspflichtigen nach § 11 als Gegenleistung dafür erhoben, dassihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Ein-richtungen und Anlagen wirtschaftliche Vorteile geboten werden.

§ 2Umfang des beitragsfähigen Aufwandes

(1) Beitragsfähig ist insbesondere der Aufwand für1. den Erwerb (einschließlich Erwerbsnebenkosten) und die Freile-gung der für die Herstellung, Anschaffung, Erneuerung und Verbesse-rung der Anlagen benötigten Grundflächen,2. den Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestell-ten Flächen zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme,3. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Erneuerung und Ver-besserung von,

a) Fahrbahnen,b) Rinnen und Bordsteinen,c) Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen,d) Gehwegen,e) Radwegen,f) kombinierten Geh- und Radwegen,g) Beleuchtungseinrichtungen,h) Entwässerungseinrichtungen,i) Böschungen, Schutz- und Stützmauern,j) Parkflächen einschließlich Standspuren und Haltebuchten,k) unselbständige Grünanlagen,

4. die Planung und Bauleitung.(2) Die Fahrbahnen und Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und

Kreisstraßen sind nur insoweit beitragsfähig, als sie breiter sind alsdie anschließenden freien Strecken.

(3) Nicht beitragsfähig sind die Kosten1. für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung der Straßen,Wege und Plätze,2. für Hoch- und Tiefbauten, sowie für Straßen, die für den Schnell-verkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt sind (Schnellverkehrsstraßen),ferner für Brücken, Tunnels und Unterführungen mit dazu gehörigenRampen.

§ 3Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes

Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Aufwendun-gen ermittelt.

§ 4Anteil der Gemeinde und der Beitragspflichtigen am Aufwand

(1) Die Gemeinde trägt den Teil des Aufwandes, dera) auf die Inanspruchnahme der Anlage durch die Allgemeinheit entfällt,b) bei der Verteilung des Aufwandes nach §§ 5 – 7 auf ihre eigenenGrundstücke entfällt.Der übrige Teil des Aufwandes ist von den Beitragspflichtigen zutragen.

(2) Überschreiten Anlagen die nach Abs.3 anrechenbaren Breiten, soträgt die Gemeinde den durch die Überschreitung verursachten Mehr-aufwand allein. Bei den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen beziehensich die anrechenbaren Breiten der Fahrbahnen auf die Breiten, dieüber die beitragsfreie Fahrbahnbreite nach § 2 Abs.2 hinaus geht.

(3) Der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand nach Abs.1 Satz 2

und die anrechenbaren Breiten der Anlagen werden wie folgt festge-setzt:

bei anrechenbare Anteil der(Straßenart) Breite in Kern-, in sonstigen Beitrags-

Gewerbe- und Baugebieten pflichtigenIndustriegebieten

1. Anliegerstraßea) Fahrbahn 8,50 m 5,50 m 60 v.H.b)Radweg einschl.

Sicherheitsstreifen je 1,75 m je 1,75 m 60 v.H.c) Parkstreifen je 5,00 m je 5,00 m 65 v.H.d) Gehweg je 2,50 m je 2,50 m 65 v.H.e) gemeinsamer Geh- und Radweg je 3,50 m je 3,50 m 50 v.H.f) Beleuchtung und

Oberflächenentwässerung 60 v.H.g) unselbständige

Grünanlagen je 2,00 m je 2,00 m 60 v.H.2. Haupterschließungsstraßen

a) Fahrbahn 8,50 m 6,50 m 40 v.H.b) Radweg einschl.

Sicherheitsstreifenje 1,75 m je 1,75 m 50 v.Hc) Parkstreifen je 5,00 m je 5,00 m 50 v.H.d) Gehweg je 2,50 m je 2,50 m 50 v.H.e) gemeinsamer Geh-

und Radweg je 3,50 m je 3,50 m 55 v.H.f) Beleuchtung und

Oberflächenentwässerung 50 v.Hg) unselbst. Grünflächenje 2,50 m je 2,50 m 40 v.H.

3. Hauptverkehrsstraßena) Fahrbahn 8,50 m 8,50 m 20 v.H.b) Radweg einschl.

Sicherheitsstreifenje 1,75 m je 1,75 m 35 v.H.c) Parkstreifen je 2,50 m je 2,50 m 40 v.H.d) Gehweg je 2,50 m je 2,50 m 40 v.H.e) gemeinsamer Geh-

und Radweg je 3,50 m je 3,50 m 35 v.H.f) Beleuchtung und

Oberflächenentwässerung 20 v.H.g) unselbst. Grünanlagenje 2,00 m je 2,00 m 20 v.H.

Wenn bei einer Straße ein oder beide Parkstreifen fehlen, erhöht sich dieanrechenbare Breite der Fahrbahn um die anrechenbare Breite des oderder fehlenden Parkstreifen, höchstens jedoch um 2,50 m, falls und so-weit auf der Straße eine Parkmöglichkeit geboten wird.(4) Bei den in Absatz 3 Nr. 1 bis 3 genannten Baugebieten handelt es

sich um beplante wie unbeplante Gebiete. Die genannten Breitensind Durchschnittsbreiten. Der Aufwand für z.B. Wendeanlagen amEnde von Stichstraßen und für Aufweitungen im Bereich von Ein-mündungen oder Abbiegespuren und dergleichen ist über die in Abs.3 festgelegten Breiten hinaus beitragsfähig.

(5) Im Sinne des Absatzes 3 gelten als1. Anliegerstraßen:Straßen, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder derdurch private Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundstücke dient.2. Haupterschließungsstraßen:Straßen, die der Erschließung von Grundstücken und gleichzeitig demVerkehr innerhalb von Baugebieten oder innerhalb von im Zusam-menhang bebauten Ortsteilen dienen, soweit sie nicht Hauptverkehrs-straßen nach Ziffer 3 sind.3. Hauptverkehrsstraßen:Straßen, die dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr oder demüberörtlichen Durchgangsverkehr dienen, insbesondere Bundes-, Lan-des- und Kreisstraßen mit Ausnahme der Strecken, die außerhalb vonBaugebieten und von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen liegen.

Amtsblattfür das Amt Neuhardenberg

Seite 4 02.05.2003

Amtliche Bekanntmachungen

(6) Grenzt eine Straße ganz oder in einzelnen Abschnitten mit einerSeite an ein Kern-, Gewerbe- oder Industriegebiet und mit der ande-ren Seite an ein sonstiges Baugebiet oder an einen im Zusammenhangbebauten Ortsteil und ergeben sich dabei nach Abs. 3 unterschiedli-che anrechenbare Breiten, so gilt für die gesamte Straße die größteBreite.

(7) Für Anlagen, die in Abs. 3 und 5 nicht erfasst sind oder bei denen diefestgesetzten anrechenbaren Breiten und Anteile der Beitragspflich-tigen offensichtlich nicht zutreffen, bestimmt die Gemeindevertre-tung durch Satzung im Einzelfall die anrechenbaren Breiten und An-teile der Beitragspflichtigen.

§ 5Verteilung des umlagefähigen Ausbauaufwands

(1) Der umlagefähige Ausbauaufwand wird auf die Grundstücke ver-teilt, von denen aus die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausge-bauten Anlage oder eines bestimmten Abschnitts von ihr besteht(berücksichtigungsfähige Grundstücke). Die Verteilung des Aufwandsauf diese Grundstücke erfolgt im Verhältnis der Nutzflächen, die sichfür diese Grundstücke aus der Vervielfachung der maßgeblichenGrundstücksfläche mit dem nach den §§ 6 und 7 maßgeblichenNutzungsfaktor ergeben.

(2) Als Grundstücksfläche gilt grundsätzlich der Flächeninhalt des Grund-stücks im bürgerlich-rechtlichen Sinn. Soweit Flächen berücksichti-gungsfähiger Grundstücke baulich oder gewerblich nutzbar sind, rich-tet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors nach § 6. Für die übrigenFlächen – einschließlich der im Außenbereich liegenden Teilflächenjenseits einer Bebauungsplangrenze, einer Tiefenbegrenzungslinie oderder Grenze einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB – richtet sich dieErmittlung des Nutzungsfaktors nach § 7.

(3) Als baulich oder gewerblich nutzbar gilt bei berücksichtigungsfähi-gen Grundstücken,1. die insgesamt der teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungs-planes und mit der Restfläche innerhalb eines im Zusammenhangbebauten Ortsteiles oder im Bereich einer Satzung nach § 34 Abs. 4BauGB liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks;2. die über die Grenzen des Bebauungsplanes in den Außenbereichhinausreichen, die Fläche im Bereich des Bebauungsplanes;3. die im Bereich einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen undbei Grundstücken, die über die Grenzen einer solchen Satzung hin-ausreichen, die Fläche im Satzungsbereich;4. für die kein Bebauungspan und keine Satzung nach § 34 Abs. 4BauGB besteht,

a) wenn sie insgesamt innerhalb des im Zusammenhang bebautenOrtsteiles (§ 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstük-kes;b) wenn sie mit ihrer Fläche teilweise im Innenbereich ( § 34 BauGB) und teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen, die im Innen-bereich liegende Fläche;c) die über die sich nach Nr. 2, Nr. 3 oder Nr. 4 (lit.b) ergebendenGrenzen hinaus bebaut oder gewerblich genutzt sind, die Flächenzwischen der Erschließungsanlage bzw. im Fall von Nr. 4 der derErschließungsanlage zugewandten Grundstücksseite und einer Li-nie hierzu, die in dem gleichmäßigen Abstand verläuft, der der über-greifenden Bebauung oder gewerblichen Nutzung entspricht;

(4) Bei berücksichtigungsfähigen Grundstücken, diea) nicht baulich oder gewerblich, sondern nur in vergleichbarer Weisenutzbar sind (z.B. Friedhöfe, Sport- und Festplätze, Freibäder,Dauerkleingärten)oder innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ort-seiles so genutzt werden, oderb) ganz oder teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen oderwegen entsprechender Festlegungen in einem Bebauungsplan nur ineiner Weise nutzbar sind (z.B. landwirtschaftliche Nutzung), ist dieGesamtfläche des Grundstückes bzw. die Fläche des Grundstückszugrunde zu legen, die von den Regelungen in Abs. 3 nicht erfasstwird.

§ 6Nutzungsfaktoren und Baulandgrundstücke

(1) Der maßgebliche Nutzungsfaktor bei berücksichtigungsfähigenGrundstücken, die baulich oder gewerblich nutzbar sind, wird durchdie Zahl der Vollgeschosse bestimmt.Als Vollgeschosse im Sinne dieser Satzung gelten alle Geschosse nachden Bestimmungen der Landesbauordnung, die zu Wohn- oderGewerbezwecke genutzt werden können oder rein tatsächlich ge-nutzt werden. Kirchengebäude werden stets als eingeschossige Ge-bäude behandelt. Besteht im Einzelfall wegen der Besonderheiten desBauwerks in ihm kein Vollgeschoss i. S. der Landesbauordnung, sowerden bei gewerblich oder industriell genutzten Grundstücken jeangefangene 3,50 m und bei allen in anderer Weise genutzten Grund-stücken je angefangenen 2,20 m Höhe des Bauwerks (Traufhöhe) alsein Vollgeschoss gerechnet.

(2) Der Nutzungsfaktor beträgt bei einem Vollgeschoss 1,0 und erhöhtsich je weiteres Vollgeschoss um 0,25.

(3) Als Zahl der Vollgeschosse gilt – jeweils bezogen auf die in § 5 Abs.3 bestimmten Fläche – bei Grundstücken,1. die ganz oder teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplanesliegen (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2),

a) die im Bebauungspan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Voll-geschosse,b) für die im Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse dieHöhe der baulichen Anlagen festgesetzt ist, in Gewerbe-, Industrie-und Sondergebieten i.S. von § 11 Abs. 3 BauNVO die durch 3,5 undin allen anderen Baugebieten die durch 2,2 geteilte höchstzulässigeGebäudehöhe (Traufhöhe) auf ganze Zahlen aufgerundet,

c) für die im Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse nochdie Höhe der baulichen Anlagen, sondern nur eine Baumassenzahlfestgesetzt ist,die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassen-zahl auf ganze Zahlen aufgerundet,

d) auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen, dieZahl von einem Vollgeschoss je Nutzungsebene,

e) für die im Bebauungsplan gewerbliche Nutzung ohne Bebauungfestgesetzt ist, die Zahl von einem Vollgeschoss,

f) für die im Bebauungsplan industrielle Nutzung ohne Bebauung fest-gesetzt ist, die Zahl von zwei Vollgeschossen,

g) für die im Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse nochdie Höhe der baulichen Anlagen bzw. die Baumassenzahl bestimmtist, der in der näheren Umgebung überwiegend festgesetzte und/oder tatsächlich vorhandene (§ 34 BauGB) Berechnungswert nacha) – c);

2. auf denen die Zahl der Vollgeschosse nach Nr. 1 a) bzw. d) – g)oder die Höhe der baulichen Anlagen bzw. die Baumassenzahl nachNr. 1 b) bzw. c) überschritten wird, die tatsächlich vorhandene Zahlder Vollgeschosse bzw. die sich nach der tatsächlich vorhandene Be-bauung ergebenden Berechnungswerte nach Nr. 1 b) bzw. c);3. für die kein Bebauungsplan besteht, die aber ganz oder teilweiseinnerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegen (§ 5 Abs.3 Nr. 3 und Nr. 4), wenn sie

a. bebaut sind, die höchste Zahl der tatsächlich vorhandenen Voll-geschosse, mindestens jedoch die Zahl der in der näheren Umge-bung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse.b. unbebaut sind, die Zahl der in der näheren Umgebung überwie-gend vorhandenen Vollgeschosse.

4. Der sich aus Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 ergebende Nutzungsfaktor wirdvervielfacht mit

a) 1,5, wenn das Grundstück innerhalb eines tatsächlich bestehenden(§ 34 BauGB) oder durch Bebauungsplan ausgewiesenen Wohnge-bietes (§ 3, § 4 und § 4 a BauNVO), Dorfgebietes (§ 5 BauNVO)oder Mischgebietes (§ 6 BauNVO) oder ohne ausdrückliche Gebiets-festsetzung innerhalb eines Bebauungsplangebietes überwiegend ge-werblich oder überwiegend in einer der gewerblichen Nutzung ähn-lichen Weise (z.B. Verwaltungs-, Schul-, Post- und Bahnhofsgebäude,Praxen für freie Berufe) genutzt wird;

Amtsblattfür das Amt Neuhardenberg

02.05.2003 Seite 5

Amtliche Bekanntmachungen

b) 2,0, wenn das Grundstück innerhalb eines tatsächlich bestehenden(§ 34 BauGB) oder durch Bebauungsplan ausgewiesenen Kernge-bietes (§ 7 BauNVO), Gewerbegebietes (§ 8 BauNVO), Industrie-gebietes (§ 9 BauNVO) oder Sondergebietes (§ 11 BauNVO) liegt.

§ 7Nutzungsfaktoren für Grundstücke mit sonstiger Nutzung

(1) Für die Flächen nach § 5 Abs. 4 gelten als Nutzungsfaktoren beiGrundstücken, die1. Aufgrund entsprechender Festsetzungen einem Bebauungsplannicht baulich oder gewerblich, sondern nur in vergleichbarer Weisenutzbar sind (z.B. Friedhöfe, Sport- und Festplätze, Freibäder, Dauer-kleingärten) oder innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortstei-les so genutzt werden 0,52. ganz oder teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen oderwegen entsprechender Festlegungen in einem Bebauungsplan nur inanderer Weise nutzbar sind ( z.B. landwirtschaftliche Nutzung), wenn

a) sie ohne Bebauung sind, beia)a) Waldbestand oder nutzbaren Wasserflächen 0,0167b)b) Nutzung als Grün-, Acker- oder Gartenland 0,0333c)c) gewerblicher Nutzung (z.B. Bodenabbau ) 1,0

b) sie in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbarenWeise genutzt werden (z.B. Friedhöfe, Sport- und Festplätze, Freibä-der, Dauerkleingärten, Campingplätze ohne Bebauung) 0,5

c) auf ihnen Wohnbebauung, landwirtschaftliche Hofstellen und land-wirtschaftlichen Nebengebäude (z.B. Feldscheunen) vorhanden sind,für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Bau-lichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt, 1,0mit Zuschlägen von je 0,25 für das zweite und jedes weitere tat-sächlich vorhandene Vollgeschoss, für die Restfläche gilt a),

d) sie als Campingplatz genutzt werden und eine Bebauung besteht,für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Bau-lichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt, 1,0mit Zuschläge von je 0,25 für das zweite und jeweils weitere tat-sächlich vorhandene Vollgeschoss,für die Restfläche gilt lit. b),

e) sie gewerblich genutzt und bebaut sind, für eine Teilfläche, die sichrechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch dieGrundflächenzahl 0,2 ergibt, 1,5mit Zuschlägen von je 0,375 für das zweite und jeweils weiteretatsächlich vorhandene Vollgeschoss,für die Restfläche gilt a)

f) sie ganz oder teilweise im Geltungsbereich einer Satzung nach§ 35 Abs. 6 BauGB liegen, für die von der Satzung erfassten Teil-flächen

a)a) mit Baulichkeiten, die kleinen Handwerks- oder Gewerbe-trieben dienen, 1,5mit Zuschlägen von je 0,375 für das zweite und jedes weiteretatsächlich vorhandene Vollgeschoss,b)b) mit sonstigen Baulichkeiten oder ohne Bebauung mit1,0Zuschlägen von 0,25 für das zweite und jedes weitere tatsächlichvorhandene Vollgeschoss,für die Restfläche gilt a).

(2) Die Bestimmung des Vollgeschosses richtet sich nach § 6 Abs. 1.§ 8

Abschnitte von Erschließungsanlagen(1) Für selbstständig benutzbare Abschnitte einer Erschließungsanlagekann der Aufwand selbstständig ermittelt und erhoben werden.(2) Erstreckt sich eine straßenbauliche Maßnahme auf mehrere Straßen-abschnitte, für die sich nach § 4 Abs. 3 unterschiedliche anrechenbareBreiten oder unterschiedliche Anteile der Beitragspflichtigen ergeben,so sind die Straßenabschnitte gesondert abzurechnen.

§ 9Kostenspaltung

Der Beitrag kann für1. Grunderwerb,2. Freilegung,3. Fahrbahn,4. Radweg,5. Gehweg,6. gemeinsame Geh- und Radwege,7. Parkflächen,8. Beleuchtung,9. Oberflächenentwässerung,10. unselbstständige Grünanlagen11. Planung und Bauleitung

gesondert und in beliebiger Reihen erhoben werden.§ 10

Vorausleistungen und Ablösung(1) Sobald mit der Durchführung der Maßnahme begonnen worden ist,

kann die Gemeinde Vorausleistungen in angemessener Höhe erheben.(2) Der Straßenausbaubeitrag kann durch öffentlich-rechtlichen Vertrag

abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraus-sichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermittelndenStraßenbaubetrages. Ein Anspruch auf Abschluss eines Ablösungs-vertrages besteht nicht.

§ 11Beitragspflichtige

(1) Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Bekanntgabedes Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes ist.

(2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an dieStelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte.

(3) Besteht für das Grundstück ein Nutzungsrecht, so tritt der Nutzeran die Stelle des Eigentümers. Nutzer sind die in § 9 des Sachenrechts-bereinigungsgesetzes vom 21. September 1994 (BGBl. I S 2457)genannten natürlichen und juristischen Personen des privaten unddes öffentlichen Rechts. Die Beitragspflicht dieses Personenkreisesentsteht nur, wenn zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrages dasWahlrecht über die Bestellung eines Erbbaurechts oder den Ankaufdes Grundstücks gemäß den §§ 15 und 16 des Sachenrechts-bereinigungsgesetz bereits ausgeübt und gegen den Nutzer keine nachdem Sachenrechtsbereinigungsgesetz statthaften Einreden und Ein-wendungen geltend gemacht worden sind; anderenfalls bleibt die Bei-tragspflicht des Grundstückseigentümers unberührt.

(4) Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter und Nutzer sind ver-pflichtet, alle für die Veranlagung erforderlichen Angaben wahrheits-gemäß und unverzüglich nach Aufforderung durch die Gemeinde zumachen und nachzuweisen. Sie haben bei örtlichen Festlegungen derGemeinde, die notwendige Unterstützung zu gewähren.

(5) Mehrere Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nutzer haften als Ge-samtschuldner.

§ 12Fälligkeit

Der Betrag und die Vorauszahlung wird einen Monat nach Bekanntgabedes Beitragsbescheides fällig.

§ 13Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzei-tig tritt die Satzung vom 26.06.1997 der Gemeinde Gusow außer Kraft.Gusow-Platkow, den 03.04.2003 Neuhardenberg, den 04.04.2003

gez. Karlheinz Klein gez. Karola Wagnerehrenamtlicher Bürgermeister Stellvertretende Amtsdirektorin

Amtsblattfür das Amt Neuhardenberg

Seite 6 02.05.2003

Amtliche Bekanntmachungen

Anlage zur StraßenausbaubeitragssatzungKlassifizierung der StraßenOT. Gusow

· Alte Zuckerfabrik Anliegerstraße· August – Bebel – Straße Anliegerstraße· Bahnhof Haupterschließungsstraße· Breitscheidstraße Haupterschließungsstraße· Ernst – Thälmann – Straße Anliegerstraße· Franz – Mehring – Straße Anliegerstraße· Hauptstraße Hauptverkehrsstraße· Karl – Marx – Straße Anliegerstraße· Kantstraße Anliegerstraße· Kurzer Weg Anliegerstraße· Karl – Liebknecht – Platz Haupterschließungsstraße· Karlhof Hauptverkehrsstraße· Lange Häuser Anliegerstraße· Oderstraße Anliegerstraße· Paul – Bethge – Straße Haupterschließungsstraße· Pestalozzistraße Anliegerstraße· Siedlung Haupterschließungsstraße· Sandberg Anliegerstraße· Schurre Anliegerstraße· Schäferstraße Haupterschließungsstraße· Windscheidstraße Anliegerstraße· Wirtschaftshof Anliegerstraße· Schloßstraße Anliegerstraße

OT. Platkow· Hauptstraße Hauptverkehrsstraße· Letschiner Straße Hauptverkehrsstraße· Marxwalder Straße Hauptverkehrsstraße· Neuhofer Straße Haupterschließungsstraße· Oderstraße Anliegerstraße· Waldstraße Anliegerstraße· Rosengarten Anliegerstraße

BekanntmachungsanordnungDie vorstehende Satzung der Gemeinde Neuhardenberg- 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebungvon Gebühren zur Deckung der Beiträge des Gewässer- undDeichverbandes „Oderbruch“ der Gemeinde Neuhardenbergvom 20.03.2003 -wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.Neuhardenberg, den 02.05.2003

Karola WagnerStellvertretende Amtsdirektorin

3. Satzungzur Änderung der Satzung über die Erhebung vonGebühren zur Deckung der Beiträge des Gewässer-

und Deichverbandes „Oderbruch“der Gemeinde Neuhardenberg

vom 20.03.2003Aufgrund des § 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg(GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.Oktober 2001 (GVBLI S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.12.2001(GVBL I S. 298) und des § 7 des Kommunalabgabengesetzes für dasLand Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom15.06.1999 (GVBL I S. 231), zuletzt geändert durch Artikel 1 des

Gesetzes vom 18.12.2001 ( GVBL I S. 287) hat die Gemeindevertre-tung der Gemeinde Neuhardenberg durch Beschluss vom 19.03.2003die folgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebungvon Gebühren zur Deckung der Beiträge des Gewässer- und Deich-verbandes „Oderbruch“ erlassen.

Artikel IDie Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträgedes Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“ der GemeindeNeuhardenberg vom 13.04.2000, Amtsblatt für das Amt NeuhardenbergNr. 85, Seite 3/4 vom 01.05.2000, zuletzt geändert durch die 2. Satzungzur Änderung vom 18.02.2002, Amtsblatt für das Amt NeuhardenbergNr. 02, Seite 2 vom 08.03.2002 wird wie folgt geändert:§ 4 wird wie folgt neu gefasst:

§ 4Gebühren

(1) Die Gebühren werden mit einem Bescheid für alle in § 1 Abs.2aufgeführten Bestandteile zusammengefasst erhoben.Der Gebührensatz für das Jahr 2003 beträgt 7,76 EUR/ha.In Abhängigkeit von der Grundstücksgröße errechnet sich der Ge-bührensatz nach folgender Staffelung:a) Grundstücke bis 5.000 qm 3,88 EURb) Grundstücke bis 10.000 qm 7,76 EURc) Grundstücke über 10.000 qm jeder weitere qm 0,00077 EUR

Artikel IIDie 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Ge-bühren zur Deckung der Beiträge des Gewässer- und Deichverbandes„Oderbruch“ tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.Neuhardenberg, den 19.03.2002 Neuhardenberg, den 20.03.2003

gez. Michael Kernchen gez. Karola WagnerVors. der Gemeindevertretung Stellvertretende Amtsdirektorin

BekanntmachungsanordnungDie vorstehende Satzung der Gemeinde Neuhardenberg- 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebungvon Gebühren zur Deckung der Beiträge des Wasser- und Boden-verbandes „Stöbber Erpe“ der Gemeinde Neuhardenberg vom20.03.2003 -wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.Neuhardenberg, den 02.05.2003

Karola WagnerStellvertretende Amtsdirektorin

3. Satzungzur Änderung der Satzung über die Erhebung vonGebühren zur Deckung der Beiträge des Wasser-

und Bodenverbandes „Stöbber Erpe“der Gemeinde Neuhardenberg

vom 20.03.2002Aufgrund des § 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg(GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.Oktober 2001 (GVBLI S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.12.2001(GVBL I S. 298) und des § 7 des Kommunalabgabengesetzes für dasLand Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom15.06.1999 (GVBL I S. 231), zuletzt geändert durch Artikel 1 desGesetzes vom 18.12.2001 ( GVBL I S.287) hat die Gemeindevertre-tung der Gemeinde Neuhardenberg durch Beschluss vom 19.03.2003die folgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebungvon Gebühren zur Deckung der Beiträge des Wasser- und Boden-verbandes „Stöbber Erpe“ erlassen.

Amtsblattfür das Amt Neuhardenberg

02.05.2003 Seite 7

Amtliche Bekanntmachungen

Artikel IDie Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträgedes Wasser- und Bodenverbandes „Stöbber Erpe“ der GemeindeNeuhardenberg vom 13.04.2000, Amtsblatt für das Amt NeuhardenbergNr. 85, Seite 5/6 vom 01.05.2000, zuletzt geändert durch die 2. Satzungzur Änderung vom 18.02.2002, Amtsblatt für das Amt NeuhardenbergNr. 02, Seite 2/3 vom 08.03.2002 wird wie folgt geändert:§ 4 wird wie folgt neu gefasst:

§ 4Gebühren

(1) Die Gebühren werden mit einem Bescheid für alle in § 1 Abs.2aufgeführten Bestandteile zusammengefasst erhoben.Der Gebührensatz für das Jahr 2003 beträgt 8,00 EUR/ha.In Abhängigkeit von der Grundstücksgröße errechnet sich der Ge-bührensatz nach folgender Staffelung:a) Grundstücke bis 5.000 qm 4,00 EURb) Grundstücke bis 10.000 qm 8,00 EURc) Grundstücke über 10.000 qm jeder weitere qm 0,00080 EUR

Artikel IIDie 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Ge-bühren zur Deckung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes„Stöbber Erpe“ tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.Neuhardenberg, den 19.03.2003 Neuhardenberg, den 20.03.2003

gez. Michael Kernchen gez. Karola WagnerVors. der Gemeindevertretung Stellvertretende Amtsdirektorin

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,Aus Anlass der am 26.10.2003 statt findenden Wahlen, weisenwir Sie auf folgenden Sachverhalt hin:Gemäß § 33 Brandenburgischen Meldegesetz (BbgMeldeG) darfdie Meldebehörde Parteien, politischen Vereinigungen, Wähler-gruppen, Listenvereinigungen und anderen Trägern von Wahlvor-schlägen im Zusammenhang mit Wahlen in den sechs der Wahlvorangehenden Monaten zum Zwecke der Wahlwerbung aus demMelderegister Auskunft erteilen (Details regelt das BbgMeldeG).Sie können dieser Datenweitergabe widersprechen, indem Sie eineAuskunftssperre für Wahlen und Abstimmungen einrichten lassen.Hierfür muss durch jeden Bürger persönlich eine schriftliche Er-klärung zur Einrichtung erfolgen.Dies kann hier vor Ort im Einwohnermeldeamt zur Niederschriftsein oder durch formlosen Antrag an das Einwohnermeldeamt,nur jeder Antragsteller muss dies durch seine Unterschrift bestä-tigen.

KorbanekSachgebietsleiterin

Ende des amtlichen Teils

Bekanntmachungder Gemeinde Gusow-Platkow

Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur 1.Änderung des Bebauungsplanes Baggersee Gusow

Die Gemeindevertretung Gusow-Platkow hat am 09.01.2003 inihrer Sitzung die Aufstellung zur 1. Änderung der Satzung desBebauungsplanes Baggersee Gusow für das Gebiet der Gemar-kung Gusow, Flur 1, Flurstücke 95 und 96 beschlossen. Nach-dem die Gemeindevertretung Gusow-Platkow am 03.04.2003 inihrer Sitzung den Entwurf zur 1. Änderung des BebauungsplanesBaggersee Gusow beschlossen hat, geben wir Ihnen die Möglich-keit der Einsichtnahme in den Entwurf zur 1. Änderung des Be-bauungsplanes Baggersee Gusow.Um jedem Bürger die Gelegenheit zu geben, wird der Entwurfbeginnend ab einer Woche nach dieser Bekanntmachung

vom 12.05.2003 bis 18.06.2003

während der öffentlichen Sprechzeiten

im Amt Neuhardenberg,Karl-Marx-Allee 72, Bauamt, Zimmer 27

Mo 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Die 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Mi 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Do 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Fr 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr

öffentlich ausgelegt..Es wird darauf hingewiesen, dass Hinweise und Anregungen wäh-rend der Auslegungsfrist schriftlich an das Bauamt einzureichenoder während der Aulegungsfrist schriftlich oder zur Niederschriftvorgebracht werden könnenNeuhardenberg, den 02.05.2003

gez.Wagner gez. KleinStellv. Amtsdirektorin ehrenamtlicher Bürgermeister

Sorge um unser wichtigstes LebensmittelDie neue TrinkwasserverordnungAm 01.01.2003 trat die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Sie istverankert im Europäischen Recht und ist eine Anpassung an den wis-senschaftlichen und technischen Fortschritt in der Versorgung mit Trinkwasser.Die Gesundheitsämter der Landkreise sind für den Vollzug dieser Ver-ordnung zuständig und verantwortlich.Das Gesundheitsamt will mit diesem Artikel die wichtigsten Neuerun-gen, die diese Verordnung bringt, der Öffentlichkeit darstellen. Für denBürger und Verbraucher von Trinkwasser ist es nämlich von großerBedeutung zu wissen, wie sein wichtigstes Lebensmittel beschaffensein muss und was er selbst tun kann, damit sein Wasser immer einegute Qualität aufweist.Es ist dies die 3. Novelle der Trinkwasserverordnung, die aufgrundeiner EG-Richtlinie notwendig wurde. Darin geregelt wird die Qualitätvon Wasser für den menschlichen Gebrauch, also Wasser, das zum Trin-ken und zur Speisenzubereitung, aber auch zur Körperpflege und zum

Reinigen von Essgeschirr Verwendung findet.Dieses Wasser darf nur verwendet werden, wenn Untersuchungen, dieder Betreiber regelmäßig durch akkreditierte Labors durchführen lassenmuss, ergeben, dass bestimmte Grundanforderungen an die mikrobiolo-gische und chemische Beschaffenheit erfüllt sind. Die Probenahme fürakkreditierte Labors darf nur durch zertifizierte Probenehmer vorge-nommen werden. Außerdem müssen bei der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung die allgemein anerkannten Regeln der Tech-nik eingehalten werden. Die Anforderungen und Grenzwerte müssenam Austritt aus der Zapfstelle, die der Wasserentnahme für den mensch-lichen Gebrauch dient, erfüllt sein. Somit werden auch Hausleitungenerfasst, für deren einwandfreie Beschaffenheit der Eigentümer verant-wortlich ist.Die Verordnung enthält eine strenge und unverzügliche Anzeigepflichtfür Wasserversorgungsanlagen und Inhaber von Hausinstallationenin Gebäuden mit Wasserabgabe an die Öffentlichkeit.Als Wasserversorgungsanlagen bezeichnet man die, die mehr als 1000m³/aabgeben, aber auch Anlagen die weniger als 1000m³/a abgeben (so ge-

Amtsblattfür das Amt Neuhardenberg

Seite 8 2.05.2003

Informationen

RentnernachmittagLiebe Rentnerinnen, Rentner und Vorruheständler,

Wir treffen unszum nächsten Rentnernachmittagam Dienstag, dem 13.05.2003, um 14.00 Uhrim Sportlerheim Neuhardenberg.Dazu laden wir herzlich ein.

Mitteilung des Gewässer- und DeichverbandesOderbruch Seelow

AmMittwoch, den 7. Mai 2003 um 8.00 Uhrbeginnt die diesjährigeGewässerschau des Schaubezirkes VI Neuhardenbergin den Gemeinden:

Neuhardenberg

Neuhardenberg OT Altfriedland,

Neuhardenberg OT Wulkow

Gusow-Platkow OT Gusow

Gusow-Platkow OT Platkow

Märkische Höhe OT Batzlow

QuappendorfTreffpunkt:Eingang Amtsverwaltung NeuhardenbergGewässernutzer und –anlieger sowie anderweitige Betroffene wer-den gebeten, zur Klärung von Verfahrensweisen der Gewässer-pflege und zur Kontrolle des Gewässerzustandes an der Gewässer-schau teilzunehmen oder ihre Hinweise bis zum o.g. Termin anHerrn Martin Porath Tel. 03346 8988-0 zu richten.

Die Bibliothek Neuhardenberglädt einzu einer Veranstaltung mit

Manfred Bofingeram Mittwoch, den 4. Juni 2003, 19.00 Uhr

im Gemeindehaus der evangelischen KirchengemeindeKarl-Marx-Allee 26, 15320 Neuhardenberg

Der bekannte Graphiker und Cartoonistliest aus seinem Buch

„Der KRUMME LÖFFEL“.„Es sind ehrliche Geschichten ohne Brim und Borium, diedas Herz erwärmen wie einst das Leibchen den „nacktenBofi Bauch“.Eintritt: 3,00 € / Ermäßigt: 2,00 €mit Buchverkauf!Kartenvorverkauf in der Bibliothek Neuhardenberg.

Bibliothek NeuhardenbergBirkenweg 2

15320 Neuhardenberg(033476) 50 515

Öffnungszeiten:Montag 13.00 Uhr bis 16.00 UhrDienstag 11.00 Uhr bis 18.00 UhrDonnerstag: 11.00 Uhr bis 17.30 Uhr

nannte Kleinanlagen)Betreiber solcher Kleinanlagen sollten sich umgehend beim zuständigenGesundheitsamt melden und diese Anzeige nachholen, da die nicht er-folgte Anzeige eine zu ahnende Ordnungswidrigkeit darstellt. WeitereAnfragen beantworten die zuständigen Mitarbeiter Ihnen gerne.Anzeigepflichtig sind auch Anlagen zur Nutzung von Nicht-Trinkwasser. Gemeint sind insbesondere Regenwassernutzungsanlagen,die in den letzten Jahren in viele Gebäude eingebaut wurden, um Trink-wasser einzusparen. Ebenso betroffen sind aber auch sog. „Grauwasser-anlagen“ und Hausbrunnen, die beispielsweise für die Toilettenspülungverwendet werden.So sind Hauseigentümer verpflichtet, derartige Anlagen dem Ge-sundheitsamt bei Inbetriebnahme anzuzeigen und, soweit solcheAnlagen bereits betrieben werden, diese Anzeige unverzüglichzu erstatten. Insbesondere ist das Ziel dieser Vorschrift, dasRohrleitungsnetz der öffentlichen Wasserversorgung durch unsachge-mäße Installation von Nicht-Trinkwasseranlagen zu schützen.Für Störfälle, bei denen Grenzwerte oder sonstige Anforderungennicht eingehalten werden können, muss jede Wasserversorgungsan-lage einen spezifischen Maßnahmeplan erstellen, damit der Ver-braucher schnell und sicher wieder mit einwandfreiem Trinkwasser be-liefert werden kann.Der Verbraucherschutz nimmt in der neuen Verordnung einen hohenStellenwert ein. Dies zeigt sich darin dass:

1. Bei jeder Wasserversorgungsanlage genau festgelegte mikrobiologi-sche und chemische Untersuchungen durchgeführt werden müs-sen.

2. Überschreitungen der festgelegten Grenzwerte oder Abweichun-gen von den erlaubten Toleranzgrenzen sofort dem Gesundheits-amt gemeldet werden müssen.

3. Der Verbraucher regelmäßige Informationen über die Qualität sei-nes Trinkwassers erhalten muss.

4. Abweichungen von den Grenzwerten müssen unverzüglich mitge-teilt werden. Zugleich muss der Verbraucher aufgeklärt werden,welche Maßnahmen im Dienste des Gesundheitsschutzes er selbsttreffen kann.

Für die Zukunft bedeutet dies, dass der Betreiber einer Wasser-versorgungsanlage viel enger als bisher mit allen zuständigen Stellenzusammenarbeiten muss. Zum Vollzug dieser neuen Trinkwasser-verordnung und zur Beratung der Verbraucher und der Betreiber vonWasserversorgungsanlagen müssen das Gesundheitsamt, die untereWasserbehörde, das Landwirtschaftsamt und die untersuchenden ak-kreditierten Labors in einer viel engeren Verbindung stehen, als dasbisher der Fall war.Durch die neue Trinkwasserverordnung wird insgesamt der Gesund-heitsschutz verbessert und der Verbraucher besser informiert.

Die zuständigen Mitarbeiter am Gesundheitsamt sind unter folgendenTel.-Nummern zu erreichen.Dienstort. Seelow : Herr Dr. Günter Wegner 03346/850-626

Herr Ralph Weber 03346/850-639Herr Jürgen Gobbers 03346/850-639Herr Andre Riffer 03346/850-638Frau Ute Knuth 03346/850-638

Dienstort Strausberg: Frau Andrea Liliensiek 03341/360-729Dienstort Bad Freienwalde: Frau Andermann 03344/46737

Amtsblattfür das Amt Neuhardenberg

2.05.2003 Seite 9

Informationen

○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○Mai

Donnerstag, d. 8.05.2003 Gedenkstätte/Museum17.00 Uhr Seelower Höhen

Stilles Gedenken auf den SeelowerHöhen mit dem Ensemble der russischenLuftstreitkräfte

19.30 Uhr Kreiskulturhaus SeelowRussisches Haus der Wissenschaftund KulturGesangs- und Tanzensemble derrussischen Luftstreitkräfte...farbenprächtige Kostüme...Tanzakrobatik...traditionelle Uniformen...geballtes Stimmvolumen der Sänger

Eintritt: 10 €, Schüler u. Studenten 7€

Samstag, d. 10.05.2003 Festveranstaltungen des Gym19.00 Uhr nasiums auf den Seelower

Höhen50 Jahre Abitur in Seelow

Sonntag, d. 25.05.2003 „Gartenfest oder Krieg der Zwerge“17.00 Uhr Kabarett „Die Oderhähne“

von Inge Ristock mit Liedtexten vonPeter Ensikat mit Angelika Perdewitzals Gast und Hannes Greiner

Achtung! Neue Kartenvorverkaufszeiten ab AprilDienstag, Donnerstag 10.00 - 18.00 UhrMittwoch 10.00 - 16.00 Uhroder an der Tageskasse

Änderungen vorbehalten!

VERANSTALTUNGSANGEBOTKreiskulturhausKreiskulturhausKreiskulturhausKreiskulturhausKreiskulturhaus„Erich Weinert“„Erich Weinert“„Erich Weinert“„Erich Weinert“„Erich Weinert“

See lowSeelowSeelowSeelowSeelow

VEREINLANGES HAUSALTFRIEDLAND E.V.

Altfriedland im MaiAusstellung: Hanne Pluns aus Karlsdorf

Aquarelle, Pastelle und Mischtechnik

7. Mai, 9.00 Uhr „Was da fleucht unf kreucht“Wanderung um Karlsdorf, ca. 8 km

11. Mai, 8.30 Uhr „Wer wohl am besten sänge...“Vogelstimmenwanderung, ca. 3 Std.

18. Mai, Internationaler Museumstag„Auf den Spuren der Zisterzienser“

12.30 Uhr Spaziergang durch das 700 jährigeAltfriedland, Treff: LANGES HAUS

14.00 Uhr Gottesdienst zur Goldenen Konfirmation15.00 Uhr Sonderführung durch die Klosterruine16.00 Uhr Kaffee und Kuchen zwischen Kirche und

Kloster17.00 Uhr Gospelkonzert in der ehemaligen

KlosterkircheGospelchor Bad Freienwalde

Eintritt frei, Spende erwünscht

28. Mai, Wanderfahrt ins tschechischeRiesengebirge

Hinweis: Das 8. Altfriedländer Fischerfest findetvom 1.-3. August 2003 statt !!Haupaktionsatg ist Samstag, der 2. August!

ten, obwohl sie erheblich unter Einwirkung vonAlkohol standen. Die mit dem Atem-alkoholtest festgestellten Werte tendiertenvon 1,64 %0 bis 2,76 %0. Insgesamt wur-den im Zuständigkeitsbereich der Polizeiwa-che Seelow 19 Verkehrsvergehen (Straf-taten) festgestellt.Dabei handelte es sich um 5 mal Verstoßgegen das Pflichtversicherungsgesetz, um23 mal Fahren ohne Führerschein und 11mal um Trunkenheit im Verkehr.

gez. Trölenberg, POMPolizeiwache SeelowBreite Straße 1215306 Seelow

Polizeinotizen ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○

KriminalitätIm März 2003 wurden bei der Polizei ausdem Amtsbereich Neuhardenberg 21 Straf-anzeigen erstattet. Dabei handelt es sich imEinzelnen um 13 Anzeigen wegen Diebstahl,5 Anzeigen wegen Körperverletzung, 1 An-zeige wegen Unterschlagung und 2 Anzei-gen wegen Brandstiftung. Insgesamt wur-den in der Polizeiwache Seelow 110 Straf-anzeigen aufgenommen.

VerkehrsunfälleIm Berichtszeitraum ereigneten sich im Amts-bereich 9 Verkehrsunfälle. Bei zwei Unfäl-len wurden insgesamt vier Personen ver-letzt. Wild, daß über die Straße wechselte,

war in diesem Monat an keinem Unfall betei-ligt. Unfälle mit Fahrerflucht wurden ebenfallsin diesem Monat nicht registriert. Bei zweiUnfällen war Alkohol im Spiel. Insgesamt wur-den durch die Kollegen der Polizeiwache 80Verkehrsunfälle aufgenommen, welche sichim Territorium der Polizeiwache Seelow er-eigneten. Bei den Unfällen wurden insgesamt8 Personen verletzt. In 10 Fällen wurde Un-fallflucht begangen und an 2 Unfällen warWild beteiligt. Alkohol war insgesamt 5 mal imSpiel.

VerkehrsvergehenBei Verkehrskontrollen durch die Polizei imAmtsbereich Neuhardenberg wurden 5Fahrzeugführer festgestellt, die nicht im Be-sitz eines Führerscheins waren. Es wurden4 Fahrzeugführer festgestellt, welche ihrFahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum führ-

Amtsblattfür das Amt Neuhardenberg

Seite 10 2.05.2003

Informationen

Schützengilde Gusow 1848 e.V.

Die Schützengilde Gusow 1848 e.V. breitetin diesem Jahr ihr 3. Schützenfest der „Neu-zeit“ vor. Für die Gilde ein besonderes Jahr,denn vor 155 Jahren wurde die Schützengil-de Gusow 1884 erstmals gegründet. Im Vor-wort der revidierten Satzung der Gilde von1925 ist zu lesen:„Als im Jahr 1848, genannt das tolle Jahr, sich im Vaterlande Stö-rungen der öffentlichen Ruhe und Ordnung bemerkbar machten,entstand der Wunsch, eine wehrhafte macht zur Unterstützung derPolizei im Orte zu haben. Zu diesem Zwecke wurde am 13. Juni1848 von 16 Einwohnern des Dorfes Gusow die Schützengilde fürGusow und Umgebung gegründet.“Die Wahrung und Pflege der Tradition des Schützenwesens im Ortist ein Kernstück der Vereinsarbeit, der sich im Jahres 1997 neu(wieder) gegründeten Schützengilde Gusow 1848 e.V. Gerade des-halb wollen die Schützenfreundinnen- und freunde das 3, Schüt-zenfest besonders gut gestalten, den befreundeten Schützen-kameraden, den Einwohnern des Ortes und allen Gästen, Sport,Spiel und Spaß bieten. Die Vorbereitungen dazu laufen auf vollenTouren.Mit dem, ab 10.00 Uhr beginnenden, Frühschoppen mit Blasmu-sik der „Musikfreunde Müllrose“ eröffnet wir das Fest. Ab ca.11.00 Uhr wird unser Chefkoch seine „Gulaschkanone“ zum Mit-tagessen angeheizt haben.Um 13.00 Uhr wird der offizielle teil mit einem Appell aller anwe-senden Schützenvereine und Gilden eröffnet. Nach Ansprachen,Auszeichnungen und Überreichung der Ehrenschleifen erfolgt derUmzug durch einen Teil des Dorfes.Salutschießen und Kanonenböllereröffnen den schießsportlichen

und gemütlichen Nachmittag. Erstmals werdenwir ein Familienschießen mit anspruchsvollenPreisen durchführen. Wie jedes Jahr werden wirdie „Dorfmeister“ im Luftgewehr- und Armbrust-schießen ermitteln.

Neben der bewährten Betreuung der Kinder durch den KinderringNeuhardenberg werden wir erstmals den „Amerikanistikverein AltZeschdorf“ zu Gast haben, der uns zeigen wird, wie man mit, amund auf dem Pferd reiten kann.Zu diesem Thema passend, wird eine Westerntanzgruppe histori-sches Temperament des „Wilden Westens“ zu uns bringen. FürKaffee und Kuchen sorgen wie immer unsere Schützenfreundinnenmit ihrem selbstgestalteten Kuchenbasar.Zum Schützenball ab 20.00 Uhr werden, die bereits bekannte Diskound ein Karnevalsverein mit Ausschnitten aus seinem diesjährigenProgramm, für Stimmung sorgen.Wünschen wir uns, dass das Wetter mitspielt und unser Geld reicht(Für finanzielle Unterstützung sind wir natür-lich sehr dankbar.)

Mit einem optimistischen „Gut Schuß“

Kurt DähnVorsitzenderSchützengilde Gusow 1884 e.V.Hauptstraße 14a15306 Gusow

am 3. Mai 2003

mit Stefan Hessheimer, Autor OderbruchbildbandIn diesem Kurs spreche ich über meine Arbeit und Erfahrungen,stelle die Seh- und Arbeitsweisen berühmter Fotografen vor, zeigeihre fotografischen Probleme und vor allem ihre Lösungen auf. The-men sind u.a. Porträt-, Architekrur- und Landschaftsfotografie.Die Teilnehmer müssen keine teure Fotoausrüstung besitzen, aberNeugier und Interesse mitbringen, neue Erfahrungen mit dem Me-dium Fotografie zu machen. Stift und Papier sind nicht unbedingtnotwendig, ich vermittle das fotografische Wissen kurzweilig in derangenehmen Atmosphäre der Galerie KOCH und KUNST in15324 Groß Neuendorf im Oderbruch

09.00 - 11.00 Uhr Kurseinführung „Fotografisches Sehen“11.00 - 12.00 Uhr Fotografische Lichtführung mit Tages-,

Kunst- und Blitzlicht12.00 - 13.00 Uhr Mittagspause13.00 - 14.00 Uhr Praxistipps,

Übungen mit Stativ und Kamera14.00 - 18.00 Uhr Lösen fotografischer Probleme an Beispielen

von Meisterfotografen18.00 - 19.00 Uhr Abendpause19.00 - Bildanalyse, Besprechung mitgebrachter Foto-abzüge oder DiasSie werden nach dem Kurs sicherer und erfolgreicher fotografieren!Wennsie an der Galerie essen möchten, erhalten sie Speisen, dieliebevoll mit ländlichen Zutaten, auch aus unserem Kräutergartenzubereitet werden. Übernachtungen in freundlichen Pensionen imOrt werden gern vermittelt.Der Preis für den Workshop beträgt 60 €. Die 2 Mahlzeiten ko-sten 15 €..Infos in:

KOCH und KUNSTGalerie in Oderbruch

15324 Groß NeuendorfTel. 033478/4541 Tel./Fax 030/96205124

www.kochkunst.de

WorkshopFotografisches Sehen

E i n l a d u n g

”Wo man singt,da laß Dich ruhig nieder!”

Der Neuhardenberger Chor e.V.lädt recht herzlich zu einem Frühlingssingen in die Kirche

Neuhardenberg einSonntag, den 18. Mai 2003,

um 16.00 Uhr

Amtsblattfür das Amt Neuhardenberg

2.05.2003 Seite 11

Informationen

BIBLIOTHEKNEUHARDENBERG

Schweizer HausLindenstraße 33 15377 Buckow

Naturpark - BesucherzentrumNaturpark - BesucherzentrumNaturpark - BesucherzentrumNaturpark - BesucherzentrumNaturpark - BesucherzentrumTel.: 033433 / 15 841 • Fax 033433 / 15 856Öffnungszeiten (gültig vom 30.03. bis 31.10)Monatg bis Freitag 10.00 bis 16.00 UhrSamstag/Sonntag/Feiertag 10.00 bis 18.00 Uhr

WAS MAN NOCH SO WISSEN SOLLTE ...

S U C H T B E R A T U N GTel.: 03346 / 896 922

S E N I O R E N T E L E F O NTel.: 03346 / 896 917

EVANGELISCHESPFARRAMT GUSOWPfarrer Joachim NeubertTel.: 03346 / 8734

Schloßstraße 715306 Gusow-Platkow OT GusowTel.: 03346 / 8725Fax: 03346 / 845542

Öffnungszeiten01.04. bis 30.09Dienstag bis Sonntag 10.00 - 18.00 Uhr01.10. bis 31.03.Dienstag bis Sonntag 10.00 - 17.00 Uhran Wochenenden undFeiertagen 10.00 - 18.00 Uhr

Angebote♦ Museum zur brandenburg-preußischen

Geschichte,♦ Zinnfigurenmuseum mit über 160 Diora-

men und zahlreichen Sachzeugen♦ Restaurant, Pension, Tagungen, Veranstal-

tungen, Organisation und Begleitungvon Bildungsreisen

SOZIALPSOZIALPSOZIALPSOZIALPSOZIALPARK MOL EARK MOL EARK MOL EARK MOL EARK MOL E.V.V.V.V.V.....A U S S I E D L E R - B E R A T U N G S S T E L L EA U S S I E D L E R - B E R A T U N G S S T E L L EA U S S I E D L E R - B E R A T U N G S S T E L L EA U S S I E D L E R - B E R A T U N G S S T E L L EA U S S I E D L E R - B E R A T U N G S S T E L L EZweigstelle NeuhardenbergErnst-Thälmann-Straße 1015320 NeuhardenbergTel.: 0171 / 4070924Tel.: 0177 / 2025710

Öffnungszeiten:Montag und Mittwoch 8.30 - 17.30 UhrDienstag u. Donnerstag 8.30 - 18.00 UhrFreitag nach VereinbarungAngebote:Hier finden Sie Ansprechpartner für alle Fra-gen, die im Zusammenhang mit der Aus-siedlerproblematik gibt.

HEIMATHAUSNEUHARDENBERG

Karl-Marx-Allee 9715320 NeuhardenbergTel.: 033476 / 50430

Öffnungszeiten:Mo-Do 09.00 bis 12.00 Uhr

13.00 bis 16.00 UhrFr 09.00 bis 11.00 UhrSa, So, Feiertag 13.30 bis 17.00 Uhr

Angebote:Neuhardenberger Dorfgeschichte(ehemals Quilitz, Neu-Hardenberg, Marxwalde)

ALTE SCHULE NEUHARDENBERGKarl-Marx-Allee 2215320 Neuhardenberg

Öffnungszeiten:Mo-Fr 09.00 bis 12.00 Uhr

13.00 bis 16.00 UhrSa, So, Feiertag 13.30 bis 17.00 Uhr

Angebote:Traditionelle Ausstellungen u. offene Werkstattzum künstlerischen u. handwerklichenBrauchtumAusstellung: Malerei u. Grafik der Neuhar-denberger Malschüler

EVANGELISCHES PFARRAMTN E U H A R D E N B E R GPfarrer Wolf A. FröhlingKarl-Marx-Allee 26Tel. 033476 - 250mobil-Tel. 0177 - 611 50 14e-mail: [email protected]

Gemeindebüro:Karl-Marx-Allee 26 a15320 NeuhardenbergTel.: 033476 / 50125

VEREINLANGES HAUSALTFRIEDLAND E.V.

Ortsteil AltfriedlandHauptstraße 23 a15320 NeuhardenbergTel.: 033476 / 50957

ÖffnungszeitenDi-Fr 10.00 bis 12.00 u. 13.00 - 17.00 UhrSa/So 12.30 - 17.30 Uhrund nach telef. Vereinbarung, Tel.034476/50957Angebote

♦ Altfriedländer Heimatstube, Kräutergärtchen♦ Ausstellungen♦ Ortsführung mit Klosterruine♦ geführte Wanderungen♦ kulturelle Veranstaltungen♦ touristische Informationen

NaturparkMärkischeSchweizGroßschutzgebiet des LandesBrandenburg

DIAKONIESTATION SEELOWFeldstr. 3 • 15306 Seelow

SprechzeitenMo, Mi und Fr 8.00-16.00 Uhr

Di und Do 8.00-18.00 UhrTel.: 03346 / 896 913

24- Stunden erreichb 24- Stunden erreichb 24- Stunden erreichb 24- Stunden erreichb 24- Stunden erreichbar: 0172 / 78 59 321ar: 0172 / 78 59 321ar: 0172 / 78 59 321ar: 0172 / 78 59 321ar: 0172 / 78 59 321

F R A U E N H A U S M O LTag und Nacht 0170 / 58 19 615

tagsüber 033439 / 54 452

T E L E F O N S E E L S O R G ETel.: 0800 / 111 0 111Tel.: 0800 / 111 0 222 (kostenlos)

S C H U L D N E R B E R A T U N GTel.: 03346 / 896 924

NaturparkverwaltungNaturparkverwaltungNaturparkverwaltungNaturparkverwaltungNaturparkverwaltungTel.: 033433 /15840 • Fax 033433 / 15 842np: mä[email protected]: Dr. Meinhard Ott

NaturwachtNaturwachtNaturwachtNaturwachtNaturwachtTel.: 033433 /6063mä[email protected]

Birkenweg 215320 NeuhardenbergTel.: 033476 / 50515e-Mail:[email protected]

Öffnungszeiten:Montag 13.00 - 16.00 UhrDienstag 11.00 - 18.00 UhrDonnerstag 11.00 - 17.30 Uhr

Angebote:Insgesamt 10.000 Medien an Belletristik, Sach -und Informationsliteratur, Kinderliteratur, Zeit-schriften, Musik- und Hörspielkassetten, CD, CD-ROM, Videokassetten, DVD

Technische Ausstattung- Zugang zum Internet an 3 Rechnern- Kopierer- elektronischer Katalog- Fernsehapparat- Videorecorder

Service und Dienstleistungen- Ausleihe von Medien außer Haus bei Ameldung- Einsicht in Nachschlagewerke- Nutzung von Bibliographien und Medien

(Bücher, Broschüren, Hörkassetten und Vi-deos) über unsere Region

- Recherche durch die Bibliothek bei speziel-len gewünschten Themen und Titeln

- Fernleihe: Beschaffung nicht vorhandenerMedien aus anderen Bibliotheken

- Nutzung des Online-Katalogs- Bibliothekseinführungen und Veranstaltun-

gen für Gruppen (insbesondere für Kita undSchule) nach Voranmeldung

- Bereitstellung von unterrichtsergänzendenund -begleitenden Materialien

- Infothek: Bereitstellung von kostenlosen In-formationsbroschüren der Bundesregierungund EU

- Nutzung der CD-ROM „Encarta“ sowie „Ber-telsmann-Lexico-Disc“ für Schul-, Aus- undWeiterbildung

- Nutzung des Internet- Einführung „Internet“ nach Voranmeldung

IIIIInternetnutzung: 30 min./ 0,50 €nternetnutzung: 30 min./ 0,50 €nternetnutzung: 30 min./ 0,50 €nternetnutzung: 30 min./ 0,50 €nternetnutzung: 30 min./ 0,50 €

Für Bürger unseres Amtsbereiches, die die Bi-bliothek nicht selbst aufsuchen können, bietenwir den „mobilen Bibliotheksdienst“ an.Anmeldung: Tel. 033476/ 50 515, Frau Körner

Amtsblattfür das Amt Neuhardenberg

Seite 12 2.05.2003

Informationen

○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○

Das Amt Neuhardenberg gratuliert allenJubilaren im Monat Mai, verbunden

mit dem Wunsch nach weiteren gesundenLebensjahren.

Gusow-Platkow OT GusowManfred Hagen zum 63.Edith Müller zum 77.Gertrud Gonschorek zum 71.Hildegard Schulze zum 81.Werner Steinicke zum 64.Siegfried Schlickeiser zum 66.Frida Schulz zum 88.Annemarie Pockrandt zum 69.Elfriede Jänicke zum 68.Elisabeth Senftleben zum 83.Wally Kubeil zum 83.Werner Schulz zum 66.Herta Thiemann zum 63.Hildegard Lehmann zum 79.Doris Strohwald zum 60.Hannelore Kalkowsky zum 67.Werner Sonnwald zum 71.Anneliese Junge zum 74.Lieselotte Krüger zum 74.Marianne Gerber zum 92.Otto Meißner zum 88.Ingrid Sonnwald zum 62.Sigrid Schmidtke zum 65.Renate Grigat zum 65.Gusow-Platkow OT PlatkowWalter Rittners zum 71.Elfriede Kärger zum 78.Edith Fallmer zum 68.Herta Drews zum 81.

NeuhardenbergElla Becker zum 64.Paul Zenner zum 65.Bärbel Krüger zum 63.Edeltraut Rinke zum 64.Ilse Thom zum 81.Renate Schneider zum 69.Anna Artemenko zum 69.Lothar Malitzke zum 60.Brigitte Knoll zum 63.Günther Zuchhold zum 65.Hanna Jeromin zum 62.Ruth Suhr zum 66.Gitta Mechelke zum 68.Wolfgang Hädicke zum 61.Gerda Kuhnert zum 62.Brunhilde Banse zum 63.Arnt Böhme zum 62.Ingrid Brödler zum 62.Nikolaj Filippov zum 62.Viktor Markus zum 62.Renate Borchardt zum 67.Heinz Spreenberg zum 68.Gertrud Pförtner zum 78.Sigrid Schulz zum 67.Ingeborg Herzog zum 63.Helga Kujat zum 68.Herbert Geiger zum 63.Erika Lulley zum 68.Martha Peter zum 82.Eduard Bekk zum 83.Charlotte Brust zum 81.Hannelore Lange zum 62.Eva Bierbaum zum 66.Brigitte Wüstinger zum 66.Magdalena Hübenbecker zum 73.Siegfried Kieling zum 70.Gerda Schulz zum 68.Brigitte Dobberstein zum 69.Gerhard Dobberstein zum 65.Peter Hagen zum 64.

Neuhardenberg OT AltfriedlandInge Ruschke zum 73.Waldtraut Jeratsch zum 75.Giesela Koehler zum 62.Dora Biesel zum 76.Horst Koehler zum 61.Christa Kuß zum 60.

Gusow-Platkow OT PlatkowUdo Schlabe zum 60.Waltraud Wagner zum 69.Gisela Lehmphul zum 67.Irmgard Lubrich zum 76.Gerhard Lauersdorf zum 69.Helene Thiele zum 91.Gertrud Peschke zum 78.

Märkische Höhe OT BatzlowWerner Zeise zum 69.Eckhart Kühle zum 64.Hildegard Pförtner zum 63.Waltraut König zum 82.Waltraut Bringezu zum 61.Elfriede Galle zum 68.Märkische Höhe OT ReichenbergGerhard Kleiner zum 74.Günter Lange zum 79.Agnes Krachudel zum 66.Erika Korn zum 81.Hannelore Borm zum 61.Märkische Höhe OT RingenwaldeLiesbeth Adam zum 74.Herbert Fürstenberg zum 67.NeuhardenbergHelga Beier zum 73.Elli Falkowski zum 61.Burghild Weinhauer zum 65.Erna Butschke zum 80.

Wichtiger Hinweis

Sehr geehrte Bürgerinnenund Bürger!aus gegebenem Anlass weist dasEinwohnermeldeamt Neuharden-berg darauf hin, dass für die Ver-öffentlichung der Geburtstage inder MOZ die Bürgermeister derOrte bzw. die Volkssolidarität ver-antwortlich zeichnen.Wenn Sie mit der Veröffentli-chung Ihres Altersjubiläums (ab60 Jahre) im Amtsblatt nicht ein-verstanden sind, können Sie imEinwohnermeldeamt des AmtesNeuhardenberg eine Übermitt-lungssperre zur Veröffentli-chung Ihres Altersjubiläums ein-richten lassen.

Frau Korbanek, SGL

Neuhardenberg OT AltfriedlandEdeltraut Hanke zum 64.Manfred Oehme zum 64.

Neuhardenberg OT BärwinkelGünter Troschke zum 69.Karl-Heinz Buschau zum 64.

Neuhardenberg OT GottesgabeBruno Skilandat zum 67.Horst Masche zum 66.Helene Brust zum 66.

Neuhardenberg OT WulkowEckhard Krüger zum 61.Gerhard Warnke zum 68.Heinz Krebs zum 70.

QuappendorfWerner Polaczy zum 62.Edelgard Kieling zum 76.Gisela Freyer zum 64.

Junge Brandenburger fahren zu denJunge Brandenburger fahren zu denJunge Brandenburger fahren zu denJunge Brandenburger fahren zu denJunge Brandenburger fahren zu denAngelsachsenAngelsachsenAngelsachsenAngelsachsenAngelsachsen

Sehr geehrte Damen und sehr geehrte Herren,wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Leser aus dem Raum Neuhar-denberg in einer kurzen Information über eine von uns vorbereiteteKinder- und Jugendreise nach Suffolk/England unterrichten können, fürdie wir jetzt noch 15 bis 20 Plätze vergeben werden.Der Internationale Austauschdienst wird in den brandenburgischen Som-merferien wieder eine dreiwöchige Kinder- und Jugendreise für Eng-land-interessierte Jungen und Mädchen veranstalten.Dafür werden nun die freien Plätze an junge Leute aus Brandenburgvergeben, darunter auch an Neuhardenberger Jungen und Mädchen.Teilnahmevoraussetzung: Das Mindestalter ist 11 Jahre, das Höchst-alter 20 Jahre. Und es müssen Grundkenntnisse in der englischen Sprache

-ca. ein Jahr Schulenglisch- vorhanden sein.Ziel der Jugendreise ist die englische Grafschaft Suffolk (an der Ostkü-ste Großbritanniens). Jeder Teilnehmer erhält eine Gastfamilie, in derman während des Aufenthalts wie ein eigenes Kind lebt, und durch dieman einen Einblick in die britische Lebensweise erhalten soll. Ein tollesFreizeitprogramm rundet den Aufenthalt ab. Um das Land kennenzuler-nen, finden auch mehrere Ausflugsfahrten in benachbarte Grafschaftenstatt; und natürlich wird es auch einen London-Besuch geben!Ein Sprachunterricht in einem renommierten College soll dazu beitra-gen, in den drei Wochen auf der britischen Insel auch sprachliche Fort-schritte zu machen.Informationsmaterial zur Reise kann unverbindlich schriftlich abgefor-dert werden.Die Adresse:Internationaler Austauschdienst,Stichwort „England 2003“ ,Dietlindenstr. 15, 80802 München.Wir bedanken uns und bleiben mit freundlichen GrüßenInternationaler Austauschdienst

Internationaler AustauschdienstDietlindenstr. 15, 80802 München

Amtsblattfür das Amt Neuhardenberg

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Informationen

Veranstaltungen in den Gemeinden des Amtes Neuhardenberg 2003Termin Bezeichnung der Veranstaltung Veranstaltungsort Veranstalter/Ansprechpartner

Mai

Gemeinde Neuhardenberg05.05.2003 Bastelkreis für Kinder Gemeindehaus Neuhardenberg Kirchengemeinde Neuhardenbergab 14.30 Uhr 033476 / 250auch am 12./19.5./26.5.

07.05.2003 „Was da kreucht und fleucht“ Treffpunkt: LANGES HAUS Verein LANGES HAUS Altfriedlandab 09.00 Uhr naturkundl. Entdeckungstour d.die Altfriedland, ca 8 km Tel.: 033476/50957

Karlsdorfer Teich- u. Waldlandschaft Für Erwachsene wird ein UnkostenbeitragAnmeldung erforderlich!! zw. 1,50 und 3,00 Euro erhoben.

10.05.2003 Konzert in der Schinkelkirche Schinkelkirche Neuhardenberg Evangelische Kirchengemeindeum 11.00 Uhr Neuhardenberg Neuhardenbergum 15.00 Uhr „Spiegel im Spiegel“um 18.00 Uhr ein musikalischer Dialogum 21.00 Uhr Estnischer Philarmonischer Chor

11.05.2003 Konzert in der Schinkelkirche Schinkelkirche Neuhardenberg Evangelische Kirchengemeindeum 13.00 Uhr Neuhardenberg Neuhardenbergum 15.00 Uhr „Spiegel im Spiegel“

ein musikalischer DialogEstnischer Philarmonischer Chor

11.05.2003 „Wer wohl am besten sänge...“ Treffpunkt: LANGES HAUS Verein LANGES HAUS Altfriedlandab 08.30 Uhr Vogelstimmenwanderung, 2-3 Std. Altfriedland Tel.: 033476/50957

Anmeldung erforderlich!! Für Erwachsene wird ein Unkostenbeitragzw. 1,50 und 3,00 Euro erhoben.

17.05.2003 Konzert in der Schinkelkirche Schinkelkirche Neuhardenberg Evangelische Kirchengemeindeum 20.00 Uhr Neuhardenberg Neuhardenberg

„ambienTTronic“Reinmar Henschke, Piano undVolker Schlott, Saxophon

18.05.2003 Romantisches Frühlingskonzert Schinkelkirche Neuhardenberg Evangelische Kirchengemeindeum 16.00 Uhr Neuhardenberger Chor e.V. Neuhardenberg

Leitung: Elvira Falkenberg

18.05.2003 Mitgliederversammlung mit Bürgerhaus Wulkow Förderverein Kirche Wulkowab 15.00 Uhr Wahl des Vorstandes20.05.2003 Vortrag Heimatverein Neuhardenbergab 19.30 Uhr

25.05.2003 Goldene Konfirmation in der Kirche Wulkow Förderverein Kirche Wulkowab 14.00 Uhr Kirche Wulkow - Gottesdienst25.05.2003 Moscow Art Trio Konzert Schinkelkirche Neuhardenberg Evangelische Kirchengemeindeum 19.00 Uhr in der Schinkelkirche Neuhardenberg Neuhardenberg

Gemeinde Gusow-Platkow01.05. bis Schloss Gusow Schloss Gusow Schloss Gusow GbR04.05. 2003 Ausstellung Heltzel/Bader Tel. 03346 / 87 25, FAX 03346/ 845 542

05.05.2003 Sportnachmittag Bürgerhaus Platkow Volkssolidarität Platkowab 14.30 Uhrauch am 12./19./26.05

07.05.2003 Rommènachmittag Bürgerhaus Platkow Volkssolidarität Platkowab 14.00 Uhrauch am 14./21./28.05

07.05/14./21./27.05 Kinderfest auf d. Derfflinger Hof Derfflinger Hof Gusow Kinder- u. Familienzentrum, Pension14.00 -18.00 Uhr Eintritt frei „Derfflinger Hof“, Tel. 03346/233

11.05.2003 Muttertag auf d. Derfflinger Hof Derfflinger Hof Gusow Kinder- u. Familienzentrum, Pension11.30 bis 15.00 Uhr Extra an diesem Sonntag ein Dreigang-Menü!! „Derfflinger Hof“, Tel. 03346/233

17.05.2003 Klavierkonzert im Schloss Gusow Schloss Gusow Schloss Gusow GbRHermann Wolf, Leipzig Tel. 03346 / 87 25, Tel. ./FAX 03346/ 845 542

Amtsblattfür das Amt Neuhardenberg

Seite 14 2.05.2003

Informationen

Veranstaltungen in den Gemeinden des Amtes Neuhardenberg 2003Termin Bezeichnung der Veranstaltung Veranstaltungsort Veranstalter/Ansprechpartner

17.05.2003 Schützenfest in Gusow Gusow Schützengilde Gusow

20.05.2003 Seniorennachmittag Bürgerhaus Platkow Volkssolidarität Platkowab 14.00 Uhr

23.05. - Schloss Gusow Schloss Gusow Schloss Gusow GbR25.05.2003 10 Jahre Zinnfigurenmuseum Tel. 03346 / 87 25, FAX 03346/ 845 542

29.05.2003 Vatertag auf d. Derfflinger Hof Derfflinger Hof Gusow Kinder- u. Familienzentrum, Pensionab 10.00 Uhr

31.05. und Militärhistorische Veranstaltung Schloss Gusow Schloss Gusow GbR01.06.2003 auf dem Schloss Gusow Tel. 03346 / 87 25, Tel. ./FAX 03346/ 845 542

Friedrich d. Große und Napoleon OPEN AIRBeginn der VeranstaltungSamstag 10.00 und 14.00 UhrSonntag 10.00 Uhr

Gemeinde Märkische Höhe07.05.2003 Seniorennachmittag in Batzlow Gemeindehaus in Batzlow Gem. Märkische Höhe OT Batzlowab 14.30 Uhr

08.05.2003 Oderbruchrundfahrt mit Bus Unkostenbeitrag: 26,00 Euro/Person Volkssolidarität Reichenbergund Schiff, Besichtigung derKirchenfenster in Frankfurt(Oder)

Buckow09.05.2003 Tümpel, Weiher, Sölle Treffpunkt: Dorfkirche Ringenwalde Naturwacht Märkische Schweizab 20.00 Uhr Erleben Sie die Augen der Landschaft und Fax: 033433/6063

deren faszinierende Tier- und Planzenwelt Hinweis: festes Schuhwerk, ggf. GummistiefelDauer. 2 Stunden Spende erbeten!

10.05.2003 Kräuterwanderung Treffpunkt: Fremdenverkehrsamt Fremdenverkehrsamt Märkische Schweizab 14.00 Uhr Leitung: Kneipp- und Heimatverein Märkische Schweiz und Galerie „Zum Warmbad“

Info: 033433/57500 Wriezener Str. 1aDauer. 2 Stunden 15377 Buckow

13.05.2003 Honig-Droge der Unsterblichkeit Treffpunkt: Buckow, Schweizer Haus AV Märkische Schweiz e.V.ab 15.00 Uhr Honig als Nahrungsergänzungsmittel- Lindenstraße 33 (Seminarraum)

der JungbrunnenVerkostung verschiedener Honigsorten ausder Mark Brandenburg

15.05.2003 Quer Beet Treffpunkt: Prötzel, im Backhaus der Naturparkverwaltungab 18.30 Uhr eine Gesprächsrunde mir dem Leiter Gaststätte „Zur Goldenen Kartoffel“ Märkische Schweiz Tel. 033433/15814

der Naturparkverwaltung Fax: 033433/15856Dr. M.Ott

17.05.2003 Mit dem Fahrrad zur Orchideenblüte Treffpunkt: Buckow, Schweizer Haus Naturparkverwaltungab 15.00 Uhr EXKURSIONSTHEMA: geschützte Biotope Märkische Schweiz Tel. 033433/15814

Landschaftspflegemaßnahmen und Vertrags- Voranmeldung erforderlich! Fax: 033433/15856naturschutz

24.05.2003 5. Europäischer Tag der Parks Treffpunkt: Obersdorf - Doprfkirche Naturwachtab 6.00 Uhr (Gesamtprogramm wird rechtzeitig bekanntgegeben) Märkische Schweiz Tel. 033433/6063

24.05.2003 Geführte Radtour Treffpunkt: S-Bahnhof Strausberg Naturwachtab 10.00 Uhr Auf ca. 30 km erleben Sie natur und Kultur, Land Märkische Schweiz Tel. 033433/6063

und Leute. Es wird ein Unkostenbeitrag erhoben !

Juni

Gemeinde Neuhardenberg02.06.2003 Bastelkreis für Kinder Gemeindehaus Neuhardenberg Kirchengemeinde Neuhardenbergab 14.30 Uhr 033476 / 250auch am 16./23.6./30.6.

04.06.2003 „Kleine Welt am Wegesrand“ Treffpunkt: Gottesgabe an der B 167 Verein LANGES HAUS Altfriedlandab 10.00 Uhr Wanderung für Naturfreunde an die Tel.: 033476/50957

Batzlower Teiche ca. 8 Km Für Erwachsene wird ein UnkostenbeitragAnmeldung erforderlich!! zw. 1,50 und 3,00 Euro erhoben.

Amtsblattfür das Amt Neuhardenberg

2.05.2003 Seite 15

Informationen

10.06. bis Zwergentage in der Jugendherberge Kinderring Neuhardenberg e.V.12.06.2003 Münchehofe Tel. 033476/50137und geeignet sowohl für Kindergartengruppen12.06. bis als auch für 1. Klassen14.06.2003 Info: Kinderrring Neuhardenberg e.V.14.06.2003 Theateraufführung Kirche Wulkow Förderverein Kirche Wulkow14.00 - 17.00 Uhr in der Kirche Wulkow

17.06.2003 Mitgliederversammlung des „Café am Anger“ Neuhardenberg Heimatverein Neuhardenberg e.V.ab 19.30 Uhr Heimatvereins Neuhardenberg

21.06.2003 Exkursion mit dem Bus nach Heimatverein Neuhardenberg Heimatverein Neuhardenberg e.V.ab 19.30 Uhr Gorgast; Küstrin, Letschin

22.06.2003 „Bergauf-bergab“ Treffpunkt: LANGES HAUS Altfriedland Verein LANGES HAUS Altfriedlandab 09.00 Uhr Tageswanderung nach Münchehofe, ca. 22 km Tel.: 033476/50957

(Rucksackverpflegung) Für Erwachsene wird ein UnkostenbeitragAnmeldung erforderlich!! zw. 1,50 und 3,00 Euro erhoben.

28.06.2003 Potsdam Stadtrundfahrt Bushaltestelle (Schulz) Förderverein Kirche Wulkow08.00 Uhr Dampferfahrt

ab 2. Juni -Hälfte Ausstellung in der Schinkelkirche Kirche Neuhardenberg Heimatverein Neuhardenberg e.V.bis 23.08.03 Neuhardenberg

„300 Jahre Berliner Garnisionskirche und derMärkische Adel“

Gemeinde Gusow-Platkow

01.06.2003 Militärhistorische Veranstaltung Schloss Gusow Schloss Gusow GbRauf dem Schloss Gusow Tel. 03346 / 87 25, Tel. ./FAX 03346/ 845 542Friedrich d. Große und Napoleon OPEN AIRBeginn der Veranstaltung Militärhistorische Vorführungen mit Soldaten inSamstag 10.00 und 14.00 Uhr OriginaluniformSonntag 10.00 Uhr

02.06.2003 Sportnachmittag Bürgerhaus Platkow Volkssolidarität Platkowab 14.30 Uhrauch am 16./23./30.6

04.06/12./18./25.05 Kinderfest auf d. Derfflinger Hof Derfflinger Hof Gusow Kinder- u. Familienzentrum, Pension14.00 -18.00 Uhr am 04.06. KINDERFETE Eintritt frei „Derfflinger Hof“, Tel. 03346/233

04.06.2003 Rommènachmittag Bürgerhaus Platkow Volkssolidarität Platkowab 14.00 Uhrauch am 11./18./25.06.

14.06.2003 Sport- und Spielfest in Gusow Gusow,Sportplatz SV Preußen Gusow e.V. undab 10.00 Uhr Info. Herr Krebs, Tel. 03346/844796 Gemeinde Gusow-Platkow

17.06.2003 Seniorennachmittag Bürgerhaus Platkow Volkssolidarität Platkowab 14.00 Uhr

20.06.2003 Amtsseniorenfeier Gasthof „Zur Linde“ Platkow Amtsseniorenbeirat

21.06.2003 Finissage Heltzel/bader Schloss Gusow Schloss Gusow GbRTel. 03346 / 87 25, Tel. ./FAX 03346/ 845 542

Gemeinde Märkische Höhe04.06.2003 Seniorennachmittag in Batzlow Gemeindehaus in Batzlow Gem. Märkische Höhe OT Batzlowab 14.30 Uhr

05.06.2003 Fahrt mit Bus und Schiff (nochmal mit Herrn Elsner sprechen) Volkssolidarität Reichenbergzum WerbellinseeBesichtigung Schloss Hubertus undKloster Chorin - 30,00 €

07.06.2003 Dorffest in Batzlow Ortsteil Batzlow Gem. Märkische Höhe OT Batzlow

21.06.2003 Volksfest in Reichenberg Ortsteil Reichenberg Gem. Märkische Höhe OT Reichenberg

Veranstaltungen in den Gemeinden des Amtes Neuhardenberg 2003Termin Bezeichnung der Veranstaltung Veranstaltungsort Veranstalter/Ansprechpartner

Amtsblattfür das Amt Neuhardenberg

Seite 16 2.05.2003

Informationen

Gemeinde Quappendorf21.06.2003 Auf der Quappendorfer Bühne in Quappendorf auf dem Hof Lindenstr. 14 Gem. Quappendorfab 20.00 Uhr „Imbiss Elvis“

Buckow14.06.2003 Faszination Wildnis Treffpunkt: Dorfkirche Prötzel Naturwacht Märkische Schweizab 15.00 Uhr den Geheimnissen des Lebensraumes Fax: 033433/6063

Totholz auf der SpurDauer. 2,5 Stunden Spende erbeten!

15.06.2003 Landeswandertag Treffpunkt: Fremdenverkehrsamt Fremdenverkehrsamt Märkische Schweizab 14.00 Uhr Kneippwanderung Buckow und Galerie „Zum Warmbad“

Anmeldung erbeten: 033433/57500 Wriezener Str. 1aDauer. 2 Stunden 15377 Buckow, Tel.033433/57500

17.06.2003 Der 17. Juni 1953- 50 Jahre Treffpunkt: Buckow, Schweizer Haus URANIAab 19.00 Uhr Arbeiteraufstand in der DDR Lindenstraße 33 (Seminarraum)

Referent: Klaus StiegerVerantwortlich: URANIA

21.06.2003 Radwanderung auf den Spuren Treffpunkt: Buckow, Schweizer Haus AfG Märkische Schweiz undab 10.00 Uhr des Märkischen Eises Lindenstraße 33 Naturparkverwaltung

und zum Dorffest nach Unkostenbeitrag. 4,-Euro- 1 FledermausJulianenhofInformationen zur Entstehungsgeschichte derMärkischen Schweiz und seiner kulturhistorischenLandschaftsentwicklung verbunden mit BräuchenMärchen und Schelmengeschichten.Besichtigung des Eiskellers und Sie erfahrenWissenswertes über die Eisernte und das ProjektFledermausmuseumDauer: 4-5 Stunden

24.06.2003 Literatur-Libelle Treffpunkt: Buckow, Schweizer Haus URANIA undab 15.00 Uhr Märchen, Sagen und Bräuche der Lindenstraße 33 Naturparkverwaltung

Märkischen Schweiz Märkische Schweiz Tel. 033433/15814Referent: Uwe GünzelUnkostenbeitrag: 1,50 Euro

Veranstaltungen in den Gemeinden des Amtes Neuhardenberg 2003Termin Bezeichnung der Veranstaltung Veranstaltungsort Veranstalter/Ansprechpartner

Man ist - was man ißt!Zum Thema:

„ Arthrose ist heilbar „sprechen- Herr Prof. Dr. Ing. Horst D. Tscheuscher, Lebensmittel-

wissenschaftler und- Herr Jürgen Liebe, Gesundheits- und Ernährungsberateram Donnerstag, d. 15.05.2003, 19. 00 Uhrin der Bibliothek Neuhardenberg Birkenweg 2

Eintritt: 2,00 Euro

Wir bitten um vorherige Anmeldung unter der Telefonnum-mer der Bibliothek während der Öffnungszeiten033476/50515Ansprechpartner: Frau Körneroder unter: [email protected]

Auf zum LämmerschwanzfestAuch in diesem Jahr wollen wir unser traditionellesLämmerschwanzfest in Gusow feiern.Am

24. Mai 2003 ab 14. 00 Uhrist unsere Festwiese in der Karl-Marx-Straße gegenüberdem Grundstück Wegen der Ort fürgeselliges Beisammensein, Spiel, Spaß, Tanz und man-che Überraschung.Für die Versorgung mit Speisen und Getränken ist natür-lich gesorgt.Der „hausgemachte“ Kuchen aus dem Lämmerschwanzsoll wieder eine besondere Attraktion unserer Kaffeetafelsein.Alle Anwohner sind herzlichst willkommen, besondersdann, wenn sie viel gute Laune mitbringen.

Die Organisatoren

Amtsblattfür das Amt Neuhardenberg

2.05.2003 Seite 17

Informationen

Wir können viel für Sie tun,und zwar dort, wo Sieam liebsten sind - zu Hause !In Zusammenarbeit mit der Johan-niter Unfallhilfe wird ihnen über eineinfach zu bedienendes Haus-notrufsystem Tag und Nacht Si-cherheit geboten !Sollten Sie in Ihrer Wohnung stür-zen oder sonst akut Hilfe benöti-gen, können Sie über die Haus-notrufzentrale Ihren Hausarzt, dieDiakoniestation, einen Angehöri-gen oder die Schnelle MedizinischeHilfe erreichen.Rufen Sie uns an, wir informierenSie gern unter:0 33 46 / 89 69 13(Brigitte Synold,Pflegedienstleiterin)

IHREHilfeFÜR

LEIBUND

SEELE

Diakoniestationdes DiakonischenWerkesMärkisch-OderlandFeldstraße 315306 SeelowTel. 03346 - 89 69 13

Tag und NachtSicherheitdurch ein

Hausnotrufsystem

E-Mail -Adressenim Amt Neuhardenberg

Name ..................................................... e-mail.

Neumann, P. .......................................... [email protected]

Gesche, V. ............................................. [email protected]

Bartel, B. ............................................... [email protected]

Dittrich B. ............................................. [email protected]

Lehmann, M. ........................................ [email protected]

Hempel, K. ........................................... [email protected]

Müller, D. ............................................... [email protected]

Salokat, B. ............................................. [email protected]

Korbanek, C. ......................................... [email protected]

Schlabe, A. ............................................ [email protected]

Kroll, J. ................................................. [email protected]

Dorf, A. ................................................ [email protected]

Weise, C. ............................................... [email protected]

Albrecht, S. ........................................... [email protected]

Buchwa1dt, B ....................................... [email protected]

Wagner, K. ............................................ [email protected]

Schubring, H. ........................................ [email protected]

Kanehl, M............................................. [email protected]

Uebel, M. .............................................. [email protected]

Qua1mann, E. ....................................... [email protected], R. ............................................ [email protected]

Mitteilung des Umweltamtes des Landkreises Mär-kisch-Oderland Sachgebiet Abfallentsorgung

Stählerne Ringmülltonnen 110 Liter werden ab 01. September 2003 nicht mehr entsorgt.

Ab dem 01. September 2003 wird die ALBA Wriezen im gesamten Landkreis Märkisch-Oderland die Entsorgung von Hausmüll durchführen. Zur Absicherung einer langfristigsicheren Entsorgung werden in der Zeit vom 18. August 2003 bis zum 10. Oktober 2003neue Abfallsammelbehälter durch ALBA Wriezen aufgestellt.Die von der ALBA Wriezen einzusetzende moderne Fahrzeugtechnik ist nicht in der Lage,die vereinzelt noch in Nutzung befindlichen stählernen Ringtonnen der Größe 110 Liter zuentleeren.Um die Entsorgungssicherheit auch im Zeitraum der Aufstellung der Neubehälter gewährlei-sten zu können, bitten wir alle Bürger, die ihren Hausmüll noch über Ringtonnen aus Stahlentsorgen lassen, schnellstmöglich beimLandkreis Märkisch-OderlandSachgebiet AbfallentsorgungPuschkinplatz 1215306 Seeloweinen schriftlichen oder telefonischen Antrag für die Aufstellung eines modernenAbfallsammelbehälters bis zum 30. Mai 2003 zu stellen. Lieferbar sind Plast-Behälter miteinem Fassungsvermögen von 120, 240 oder 1.100 Litern.Für Rückfragen ist ab sofort von Montag bis Donnerstag 10:00 -15:00 Uhr einInfo-Telefon unter den Rufnummern:

03346/8827-34 oder -35 geschaltet oder per E-Mail: iws [email protected]

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Seite 18 2.05.2003

Informationen

Amtsblattfür das Amt Neuhardenberg

2.05.2003 Seite 19

Informationen

Kunstspeicher FriedersdorfAn der B 167

Tel. 03346 / 84 38 56 odere-mail: [email protected]

www.kunstspeicher-friedersdorf.de

Vorbestellungen für die Veranstaltungen ab sofort möglich

Mai 2003Sa. 10.5., 15.°° Uhr,Ausstellungseröffnung „An-Probe 03“

50 Fotos auf Knagge, privatAktion von Oderbruchkünstlern undGästenMusik: Sebastian Undisz

Die Ausstellung ist bis 9.6.2003 zu sehen.

Achtung !! Terminänderung !!Nicht am 17.05 sondern:Angebot für die ganze Familie, vom Enkel bis zum Opa

So., 18.5., 15.°° Uhr„Daniel und der Weltmeister“ (1963)DEFA-Filmvorführungund anschließendes Gespräch mit Täve Schur und Daniel Küchen-meister, auf dessen Lebensgeschichte alskleiner Junge das gleichnamige Kinderbuch,von Wera und Klaus Küchenmeister, undder Film beruhen. Daniel Küchenmeisterist heute Historiker und Publizist. Ge-sprächsthema des Abends wird insbesonde-re die Friedensfahrt als völkerverbindendesEreignis sein. Die 56. Friedensfahrt endetam 17.05. in Erfurt. Der DEFA-Film er-zählt von einem der auszog, den Täve zu finden.

Eintritt: 6 €/ 4 €

Sa. 24.5., 15.°° UhrAusstellungseröffnung „Zwischen den„Zwischen den„Zwischen den„Zwischen den„Zwischen denWWWWWelten“elten“elten“elten“elten“Malerei von Delia Adler, Frankfurt (Oder), Lesungmit sphärischer Musik

So., 29.5., 11.°° UhrHimmelfahrt - Rund um´s Bier12.°° Uhr Sunset Boulevard

Eine musikalisch-schrille Episodenshow von & mitDonato Plögert

Eintritt: 8 €/ 6 €Im frech-respektlosen Plauderton ent-larvt Donato Plögert die heile „Bussi-Bussi-Scheinwelt“ des Show-Businessund seiner skrupellosenProtagonisten-und dies ohne Rücksicht aus Verluste!Aber auch alltägliche Geschichten wer-den auf die ironische Schippe genom-men. Garniert und akustisch abgerun-

det werden all diese wahrhaftigen Erlebnisse mit dazu passen-den, stets witzigen Liedern und Chansons, die wiederum in sichabgeschlossene Stories erzählen.ab 13.°° Uhr Aktionen Die Oderbrucher Blasmusik spielt aufZur Biergeschichte, erzählt von Klaus Stieger, Bierhumpen-Stem-men, Bier-Quitz, versch. Biersorten zum Kosten, Bierbrot u.v.m.Der schönste Kremser wird durch das Publikum ermittelt.Als Preis winkt ein Fass Bier, gesponsort vom getränkehandelBrandt, SeelowAlso, Kremser auf nach Friedersdorf!

Evangelisches PfarramtGusow-PlatkowKarl-Liebknecht-Platz 215306 Gusow-Platkow OT GusowTel. 03346 / 87 34

Gusow, den 14.03.03

Sehr geehrte Einwohner von Gusow und Platkow,

in den vergangenen Jahren haben Sie miterleben können, wie derWiederaufbau der Kirche Schritt für Schritt vorangegangen ist.Daß dies nach Jahrzehntelangem Verfall überhaupt möglich wurde,ist vor allem durch auswärtige Spender möglich geworden. DieFreude ist um so größer, nach dem Mitte der 70-er Jahre die KirchePlatkow beseitigt worden ist und wir zukünftig wenigstens wiedereine Kirche für Gusow und Platkow haben werden.Noch gibt es an der Kirche in Gusow einiges zu tun. Vielleicht lassen Siesich dennoch für Sonntag, dem 18. Mai, um 14.00 Uhr dazueinladen, wenn die Kirche mit einem Gottesdienst durch unserenBischof wieder offiziell in Dienst gestellt werden wird. ImAnschluss daran wird es ein gemeinsames Kaffeetrinken im gegen-überliegenden Pfarrhaus geben.Auf einen frohen Nachmittag mit Ihnen freut sich.

gez. Pfr. Neubert

Oderbruch20 Künstler-Ateliers sind zu den20 Künstler-Ateliers sind zu den20 Künstler-Ateliers sind zu den20 Künstler-Ateliers sind zu den20 Künstler-Ateliers sind zu den

VVVVV. „Kunst – Loose - T. „Kunst – Loose - T. „Kunst – Loose - T. „Kunst – Loose - T. „Kunst – Loose - Tagen“agen“agen“agen“agen“

am 31.05. und 01.06.2003 von 10 bis 18 Uhrgeöffnet. Ca. 40 Künstler laden Sie und Ihre Freundeein, sich zwei Tage Zeit zu nehmen, um Kunst dort zuerleben, wo sie gemacht wird.Beteiligte Künstler:

Atelier Baugatz, Jutta Barth, Conny Bertz, Günter Blendinger, Lin-de Bischof, Paul Bischitzky, Bernd Finkenwirth, Anka Goll, SusuGrunenberg, Doret-Nanette Grzimek, Jörg Hannemann,Stefan Hessheimer, Christine Hielscher, Norbert Horenk,Dietrich Jacobs, Barbara Jedermann, Andre Jochmann,Hans Christian Klein, Mala Klein, Heidi Köhler, Ulrich Karl-kurt Köhler, Bettina Männel, Sophie Natuschke, MonikaMaria Nowak, Karin Pas, Sabine Rossa, Peter Rossa, Do-rothee Rüdrich, Kerstin Rund, Antje Scholz, Catrin Stern-berg, Franziska Steuer, Barbara Störmer, Ursula Strozynski,Erhardt Thoms, Christiane Wartenberg, Karola Wirth, Ma-ria Wüllner, Werner ZengleinInformationen gibt es im Info-Punkt in Wilhelms-aue bei Letschinund unterwww.kunst-im-oderbruch.deAuskünfte erteilt Almut Undisz unter 033475/55 140 /[email protected]

Mit freundlichen Grüßen das Kultur-Laden-Team

Amtsblattfür das Amt Neuhardenberg

Seite 20 2.05.2003

Informationen

Gegen Fremdenfeindlichkeit - Für ToleranzSportler gegen Ausländerfeindlichkeit

Der Kreisfachverband Tischtennis MOL in Verbindung mitden ansässigen Sportvereinen bereitet unter Schirmherr-schaft der Ämter Letschin, Golzow und Neuhardenberg dieAustragung eines Tischtennistourniers unter dem Motto„Sportler gegen Ausländerfeindlichkeit“ insbesondere imHinblick auf die bevorstehende EU-Osterweiterung vor.Es wird um den Wanderpokal der Ämter Letschin, Golzowund Neuhardenberg gespielt.Bereits in den vorangegangenen Jahren fand ein gleicharti-ges Tournier unter diesem Motto in Letschin statt.Ab dem Jahr 2003 beginnend wird dieses Pokalspiel auf dieÄmter Golzow und Neuhardenberg ausgeweitet. Der Aus-tragungsort wechselt zwischen den Ämtern Neuhardenberg– Golzow – Letschin.

In diesem Jahr findet am24. und 25. Mai 2003

die Austragung in derTurnhalle Neuhardenberg

statt.24.05.2003 Männer25.05.2003 Frauen25.05.2004 Jugend bis 17 Jahre (01.01.1986)Beginn ist jeweils um 9.00 Uhr.

Spielsystem:- Corbillon-Cap (2er Mannschaft; Doppel, Einzel, Einzel usw. bis 3

Punkte)- 3 SatzspieleMeldungen dazu nimmt der Vorsitzende des KreisfachverbandesTischtennis Herr Ralf Stinsky unter Tel.: 033479/272 und Fax:033479/54973 bis zum 01.05.2003 entgegen.Neuhardenberg, den 15.04.2003

WagnerStellv. Amtsdirektorin

StufenWie jede Blüte welkt und jede JugendDem Alter weicht, blüht jede Lebensstufe,Blüht jede Weisheit auch und jede TugendZu ihrer Zeit und darf nicht ewig dauern.Es muß das Herz bei jedem LebensrufeBereit zum Abschied sein und Neubeginne,Um sich in Tapferkeit und ohne TrauernIn andre, neue Bindungen zu geben.Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne,Der uns beschützt und der uns hilft zu leben.

Wir sollen heiter Raum um Raum durchschreiten,An keinem wie an einer Heimat hängen,Der Weltgeist will nicht fesseln uns und engen,Er will uns Stuf’ um Stufe heben, weiten.Kaum sind wir heimisch einem LebenskreiseUnd traulich eingewohnt, so droht Erschlaffen,Nur wer bereit zu Aufbruch ist und Reise,Mag lähmender Gewöhnung sich entraffen.

Es wird vielleicht auch noch die Todesstunde...Uns neuen Räumen jung entgegensenden,Des Lebens Ruf an uns wird niemals enden...Wohlan denn, Herz, nimm Abschied und gesunde!

Hermann Hesse

Es sitzt ein Vogel auf dem Leim

Es sitzt ein Vogel auf dem Leim,Er flattert sehr und kann nicht heim.Ein schwarzer Kater schleicht herzu,Die Krallen scharf, die Augen gluh.Am Baum hinauf und immer höherKommt er dem armen Vogel näher.

Der Vogel denkt: Weil das so istUnd weil mich doch der Kater frißt,So will ich keine Zeit verlieren,Will noch ein wenig quinquilierenUnd lustig pfeifen wie zuvor.Der Vogel, scheint mir, hat Humor.

Wilhelm Busch

Lieblingsgedichte prominenter MitbürgerLieblingsgedichte prominenter MitbürgerLieblingsgedichte prominenter MitbürgerLieblingsgedichte prominenter MitbürgerLieblingsgedichte prominenter Mitbürger

Das Lieblingsgedicht von Dirk BachDas Lieblingsgedicht von Senta Berger

Amtsblattfür das Amt Neuhardenberg

2.05.2003 Seite 21

Informationen

Kriminalitäts- und Verkehrslageberichtdes Wachenbereiches Seelow2002

Amt Neuhardenberg

Amtsblattfür das Amt Neuhardenberg

Seite 22 2.05.2003

Informationen

Verkehrsunfallentwicklung in den Amtsgemeinden und amtsfreien Gemeinden für denZeitraum 01.01. bis 31.12.2001/2002Wachenbereich: PW Seelow

Amtsblattfür das Amt Neuhardenberg

2.05.2003 Seite 23

Informationen

www.Amt-Neuhardenberg.de

Apfelsalat mit Meerrettichsoße

3 Äpfel waschen, schälen, Kerngehäuse entfernen undin Würfel schneiden.Mit

2 EL Zitronensaft beträufeln.250 g Geflügelleber waschen, trocken tupfen und in mundgerechte

Stücke schneiden.In einem Topf

20 g Butter heiß werden lassen, Geflügelleber darin kurzanbraten und anschließend mit

1 Prise Salz würzen und zu den Äpfeln geben.1/2 Zwiebel schälen, reiben, mit1 Prise Zucker1 TL THOMY Meerrettich, a.d.Glas2 EL THOMY Delikatess-Mayonnaise, a.d.Tube und2 EL Sahne, sauer verrühren. Mit1 Prise Pfeffer und1 Prise Salz würzen und abschmecken. Über die Salatzutaten

gießen und mischen.6 g Salatblätter waschen und abtropfen lassen.Den Apfelsalat darauf anrichten.

Dieses Rezept ergibt 6 PortionenZubereitungszeit 30 Min.

Die Nährwerte für 1 Portion:Eiweiß: 9 g, Kohlenhydrate: 10 g, Fett: 10 gBrennwert: 751 kJ (179 kcal)

Die Reihen „Neue Rezepte“ und„Lieblingsgedichte prominenter Mitbürger“ werden fortgesetzt.

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Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicherGenehmigung des Herausgebers oder der Fortuna Werbung(Geschäftsanzeigen und sonstige Gestaltungselemente). Füreingesandte Manuskripte, Bilder oder sonstige Unterlagenwird keine Gewähr übernommen. Die AmtsverwaltungNeuhardenberg übernimmt für die Beiträge im allgemeinenInformationsteil keine Gewähr.

Herausgeber Amt Neuhardenberg,Der AmtsdirektorKarl-Marx-Allee 7215320 NeuhardenbergTel.: 033476/5950Fax: 033476/328E-Mail: Amt.Neuhardenberg@t-onl ine .deInternet: www.Amt-Neuhardenberg.de

Verantwortlich Hauptamt des Amtesund Redaktion Neuhardenberg,

Herr Hansjörg Schubring,Frau Karola Wagner

Layout Fortuna WerbungSatz Wohnpark Rotkäppchen 1

Anzeigengestaltung 15306 SeelowAnzeigenaquisition Tel 03346/327

Fax: 03346/846007E-mai l : in [email protected]

Druck Heimatblatt BrandenburgAnzeigenverwaltung Verlag GmbH

14974 LudwigsfeldeErscheinungsweise monatlich

Auflage 3000Vertrieb kostenlos an alle Haushalte der

amtsangehörigen Gemeindendes Amtes Neuhardenberg

Bezugsmöglichkeit Zusätzlich kann das Amtsblatt bezo-gen werden über das Amt Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72 in 15320Neuhardenberg.Bezugspreis beträgt jährlich 13,50 € (Versandkosten).Die Lieferung erfolgt auf schriftlichen Antrag und Voreinsendungdes Betrages auf das Konto des Amtes1900017020 bei der Sparkasse Märkisch-Oderland(BLZ 17054040); Verwendungszweck: Amtsblatt, der jährlich neugestellt werden muss.

Breite Straße 32 Karl-Marx-Straße 2815306 Seelow 15374 MünchebergTel. 03346/88966 Tel. 033432/378

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Redaktionsschlußfür das nächste Amtsblatt (Juni/2003)ist am 16.05.2003