Gemeinde Eschenburg, Ortsteil Wissenbach … · 02/11//2016 Übersichtskarte 1 : 1000 ... 2. 1Z u...

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niedrigster Geländeanschnitt maximal zulässige Firsthöhe niedrigster Geländeanschnitt maximal zulässige Firsthöhe natürliches Gelände Kläranlage 621 653 654 655 658 659 660 635 636 637 651 652 687 688 689 690 691 693 694 695 696 5 17 18 19 20 29 30 72 73 90 91 97 100 126 101 102 103 105 106 107 110 111 112 113 114 115 116 117 119 120 121 123 125 50 51 28 32 33 35 67 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 94 95 619 620 622 623 624 634 2 3 4 6 36 37 38 39 40 41 44 21 22 23 24 25 26 28 33 657 668 669 670 671 677 686 1 686 2 7 3 7 5 49 1 96 1 99 2 19 1 118 2 124 1 124 2 96 2 692 6 692 7 1 5 1 6 7 4 27 1 27 2 684 4 683 3 676 1 676 2 682 1 678 1 672 1 672 2 675 3 675 2 680 2 697 1 1 1 1 4 19 2 20 1 87 2 118 1 68 1 68 2 Beim Born Sand Kastanienweg Ahornweg Beim Born Auf dem Im Seifen Buchenweg Flur 13 10 6 31 16 29 18 9 20 1 8 3 41 4 HsNr 8 4A 26 24 30 13 31 29 25 28 35 33 32 27 39 41 31 29 22A 28 38 23 26 HsNr 32 HsNr 27 HsNr 34 HsNr 36 HsNr 30 37 HsNr 28 26 20 18 11 16 4 6 37 HsNr. 4 2 35 1 4 1 9 11 33 3 7 HsNr 2 HsNr. 2 HsNr. 5 Frohnhäuser Straße B 253 Birkenweg Ahornwe 8.00 5.00 5.00 5.00 5.00 3.00 5.00 3.00 3.00 3.00 5.00 5.00 5.00 5.00 5.00 5.00 5.00 5.00 5.00 5.00 5.00 5.00 20.00 5.00 5.00 5.00 5.00 5.00 5.00 3.50 3.85 5.00 20.00 20.00 20.00 20.00 Flur 33 680 1 I. Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO), Planzeichenverordnung (PlanzVO), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG), Hessisches Wassergesetz (HWG), Hessische Bauordnung (HBO) in der bei der maßgeblichen Auslegung des Bebauungsplanes geltenden Fassung. II. Zeichenerklärung: IIa. Katasteramtliche Darstellungen Flurgrenze Flurnummer Polygonpunkt Flurstücksnummer Vorhandene Grundstücks- und Wegeparzellen mit Grenzsteinen IIb. Zeichnerische Festsetzungen, Sonstige Planzeichen Art der baulichen Nutzung (§ 9(1)1 BauGB) GE Gewerbegebiet MI Misch gebiet SO NVZ Sondergebiet Nahversorgungszentrum SO Möbel Sondergebiet Einrichtungshaus Maß der baulichen Nutzung (§ 9(1)1 BauGB) GRZ Grundflächenzahl GFZ Geschossflächenzahl Z Zahl der maximal zulässigen Vollgeschosse FH max. Maximal zulässige Firsthöhe, gemessen in Meter über dem niedrigsten Anschnitt des natürlichen Geländes Baugrenzen, Bauweise (§ 9(1)2 BauGB) o Offene Bauweise Baugrenze nicht überbaubare Grundstücksfläche Verkehrsflächen und Anschluss an andere Flächen (§ 9(1)11 BauGB) Straßenverkehrsfläche Straßenbegrenzungslinie Bereich ohne Ein- und Ausfahrt Versorgungsflächen (§ 9(1)12 BauGB) Zweckbestimmung Stromversorgung (Trafostation) Zweckbestimmung Gasversorgung Grünflächen (§ 9(1)15 BauGB) Öffentliche Grünfläche Verkehrsgrün / Graben Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9(1)25a BauGB) Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern Sonstige Planzeichen Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen II.c Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahme Kanaldeckel Baubeschränkungszone § 9 (2) FStrG Bauverbotszone § 9 (1) FStrG Fahrbahnrand Versorgungsleitung Trinkwasser Bestand Entsorgungsleitung Abwasser Bestand Telekommunikationslinien KD 20m 20m 1 1 1 Fahrbahnrand B 253 1 Werbepylon OKmax. =300m üNN Bauverbotszone § 9 I FStrG Baubeschränkungszone § 9 II FStrG KD KD 1 2 4A 4B 3B 4B 3A KD = 282,36 m üNN Vgl. textl. Festsetzungen Ziff. 5 KD = 300,98 m üNN Z = V FHmax. =17,5 m Gemeinde Eschenburg, Ortsteil Wissenbach Bebauungsplan "Im Seifen" Gemeinde Eschenburg, Ortsteil Wissenbach Bebauungsplan "Im Seifen" H/B = 841 / 871 (0.73m²) Allplan 2016 Planstand: Plandatum: Format: Tag: Name: gezeichnet/geprüft: gesehen: Index: Projekt Nr.: C.M. / A.R Planverfasser: Planstand: Plandatum: Format: Tag: Name: gezeichnet/geprüft: gesehen: Index: Projekt Nr.: Plotdatum: C.M. / A.R Maßstab: Planverfasser: KuBuS architektur+stadtplanung Altenberger Str. 5 35 576 Wetzlar Tel. (064 41) 94 85-0, Fax. (064 41) 94 85-22 Unterschrift: Datum: 2.81-35713-01 Gemeinde Eschenburg, Ortsteil Wissenbach Bebauungsplan "Im Seifen" 21.10.2016 02/11//2016 1 : 1000 Übersichtskarte 841 x 871mm Entwurf 2.Offenlage V. Verfahrensvermerke 1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 I BauGB) __.__.____ 2. Ortsübliche Bekanntmachung (§§ 2 I, 3 I BauGB) __.__.____ 3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 I BauGB) vom __.__.____ bis __.__.____ 4. Frühzeitige Beteiligung der Behörden (§§ 4 I, 2 II BauGB) vom __.__.____ bis __.__.____ 5. Ortsübliche Bekanntmachung (§ 3 II BauGB) 6. Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 II BauGB) vom __.__.____ bis __.__.____ 7. Beteiligung der Behörden (§ 4 II BauGB) vom __.__.____ bis __.__.____ 8. Satzungsbeschluss (§ 10 I BauGB) __.__.____ Eschenburg, den __.__.____ Siegel der Gemeinde __.__.____ Bürgermeister Inkrafttreten (§ 10 III BauGB) __.__.____ Eschenburg, den __.__.____ Siegel der Gemeinde __.__.____ Bürgermeister GRZ GFZ Z FH max. Bauweise 1 GE 0,8 - - 13 m - 2 SO Möbel 0,8 - - 13 m - 3A SO NVZ 0,8 - II 11 m - 3B SO NVZ 0,4 - II 11 m - 4A MI 0,8 - II 11 m o 4B MI 0,4 0,8 II 11 m o III. Textliche Festsetzungen IIIa. Bauplanungsrechtliche Festsetzungen: 1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Absatz 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 Für die als Gewerbegebiet (GE) festgesetzten Plangebietsteile gilt: 1.1.1 Die Einrichtung von Einzelhandelsverkaufsflächen ist nur für die Selbstvermarktung der in dem Gewerbegebiet produzierenden und weiterverarbeitenden Betriebe zulässig, wenn die Verkaufsfläche einen untergeordneten Teil der durch das Betriebsgebäude überbauten Flächen einnimmt. Von dem Einzelhandelsausschluss ausgenommen sind Landhandel (einschl. Landtechnik), Baustoff-, Reifen-, Kraftfahrzeug- und Brennstoffhandel. 1.1.2 Ausschluss von Nutzungen: - Vergnügungsstätten sowie - Bordelle und bordellartige Betriebe sind unzulässig. 1.2 Innerhalb der als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einrichtungshaus (SOMÖBEL) festgesetzten Plangebietsteile sind zulässig: 1.2.1 ein Möbelhaus mit einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 11.600 qm. Die Gesamtverkaufsfläche wird gegliedert in 10.000 qm Verkaufsfläche für das Möbel-Hauptsortiment und Lagerverkauf, 800 qm Verkaufsfläche für Randsortimente (z.B. Dekoartikel, Wohnaccessoires, Haushaltswaren), 500 qm Verkaufsfläche für Elektrogeräte, 300 qm Verkaufsfläche für Bodenbeläge/Teppiche, 1.2.2 Gew erbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, 1.2.3 Geschäfts-, Büro - und Verwaltungsgebäude, 1.2.4 Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sow ie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, sofern sie dem zugeordneten Betrieb gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind. 1.3 Innerhalb der als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Nahversorgungszentrum (SO NVZ ) festgesetzten Plangebietsteile sind zulässig: 1.3.1 Betriebe des Lebensmittelhandwerks und angeschlossener Gastronomie (z.B. Bistro), 1.3.2 Schank- und Speisewirtschaften, 1.3.3 Wohnungen und Wohngebäude, 1.3.4 Gew erbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören (nicht zulässig sind Vergnügungsstätten sowie Bordelle und bordellartige Betriebe), 1.3.5 Gartenbaubetriebe 1.3.6 Tankstellen 1.3.7 Räume und Gebäude für freie Berufe, 1.3.8 im Teilgebiet A zusätzlich zu den unter den Ziffern 1.3.1 bis 1.3.7 genannten Nutzungen ein Schuhfachmarkt mit einer Verkaufsfläche von maximal 650 qm, ein Lebensmittelmarkt (Vollversorger) mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.000 qm und ein Getränkemarkt mit einer Verkaufsfläche von maximal 500 qm, 1.3.9 im Teilgebiet Bzusätzlich zu den unter den Ziffern 1.3.1 bis 1.3.7 genannten Nutzungen ein Lebensmittelmarkt (Discounter) mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.300 qm. 2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Absatz 1 Nr. 1 BauGB) 2.1 Zulässige Grundfläche (§ 19 Absatz 4 Satz 3): Innerhalb der als Sondergebiete festgesetzten Plangebietsteile darf die zulässige Grundfläche (errechnet nach GRZ) durch Stellplätze mit ihren Zufahrten bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 überschritten werden. 2.2 Zulässige Firsthöhen: In den als Gewerbegebiet (GE) festgesetzten Plangebietsteilen darf die festgesetzte Firsthöhe überschritten werden, wenn die Überschreitung zur Einhaltung betriebsnotw endiger bautechnischer Anforderungen an die Bauausführung (z.B. notw endige Höhen von Kranbahnen, Einhaltung von technischen Vorschriften wie DIN-Normen, Einhaltung von Sicherheitsanforderungen usw.) erforderlich ist. Die Überschreitung darf maximal 3 m betragen. 3. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinw irkungen im Sinne des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (§ 9 Absatz 1 Nr. 24 BauGB): Für die nach Ziffer 1.3.3 der textlichen Festsetzungen zulässigen Wohnungen sind an den zur Bundesstraße B 253 zugew andten Gebäudeseiten Schallschutzfenster zu verw enden. 4. Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (§ 9 Absatz 1 Nr. 25 BauGB) 4.1 Die festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind geschlossen mit standortgerechten Laubbäumen und Laubsträuchern zu bepflanzen. Pflegemaßnahmen, Rückschnitte, Beseitigungen von Gehölzen zum Schutz vor Gefahren sind zulässig. Sow eit zum Schutz vor Gefahren Bäume oder Sträucher entfernt w erden müssen, sind sie durch entsprechende Nachpflanzungen zu ersetzen. 4.2 Nicht überbaubare Grundstücksflächen in den als GE und in den als MI festgesetzten Plangebietsteilen sind zu mindestens 80 % als Garten- und Grünflächen anzulegen und zu unterhalten. Davon sind mindestens 50% mit standortgerechten Laubbäumen und Laubsträuchern zu bepflanzen; hierbei gelten für 1 Baum 25 qm Fläche und für einen Strauch 5 qm. 4.3 In den als SOMÖBEL und als SONVZ festgesetzten Plangebietsteilen ist je 6 PKW- Stellplätze 1 Laubbaum anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Bäume können als Einzelbäume auf den Parkflächen oder als Baumgruppen auf dem Grundstück angepflanzt w erden. 5. Auflösende Bedingung (§ 9 Absatz 2 BauGB) Die festgesetzte maximal zulässige Zahl von 4 Vollgeschossen für einen Teilbereich innerhalb des Sondergebietes Nahversorgungszentrum (SO NVZ ), Teilgebiet A, wird mit Aufgabe der bisherigen Nutzung und dem Abbruch des vorhandenen Gebäudes unzulässig. IIIb. Hinweise: 1. Denkmalschutz: Gemäß § 20 HDSchG sind Funde oder Entdeckungen von Bodendenkmälern un- verzüglich der Denkmalfachbehörde, der Gemeindeverwaltung oder der unteren Denkmalschutzbehörde beim Kreisausschuss anzuzeigen. Auf die weiteren Be- stimmungen des § 20 HDSchG wird verwiesen. 2. Verwertung von Niederschlagswasser: Gemäß § 37 Abs. 4 HWG soll Abw asser, insbesondere Niederschlagsw asser, von demjenigen, bei dem es anfällt, verwertet werden, wenn wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen. Niederschlagswasser soll darüber hinaus in geeigneten Fällen versickert werden. 1.4 Für die als Mischgebiet (MI) festgesetzten Plangebietsteile gilt: - Vergnügungsstätten, - Bord elle und bordellartige Betriebe sind unzulässig. Die Einrichtung von Einzelhandelsverkaufsflächen ist nur für die Selbstvermarktung der in dem Mischgebiet produzierenden und weiterverarbeitenden Betriebe zulässig, w enn die Verkaufsfläche einen untergeordneten Teil der durch das Betriebsgebäude überbauten Flächen einnimmt. Skizze zur Veranschaulichung der zulässigen Firsthöhe mit Bezugspunkt "Niedrigster Geländeanschnitt"

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Page 1: Gemeinde Eschenburg, Ortsteil Wissenbach … · 02/11//2016 Übersichtskarte 1 : 1000 ... 2. 1Z u lä sig eGr ndf ch ... G emäß § 37 A b s. 4 HW ol wa r,i ndN ch g v

niedrigster Geländeanschnitt

maximal zulässige Firsthöhe

niedrigster Geländeanschnitt

maximal zulässige Firsthöhe

natürlichesGelände

Kläranlage

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Beim Born

Sand

Kastan

ienweg

Ahornw

eg

Beim Born

Auf dem

Im Seifen

Buchenweg

Flur 13

10

6

31

16

29

18

9

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1

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3

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4

HsNr 8

4A

26 24

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HsNr 3

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HsNr 2

7

HsNr 3

4

HsNr 3

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0

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HsNr 2

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6

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HsNr. 4

2

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1

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1

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3

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HsNr

2HsNr. 2

HsNr. 5

Froh

nhäu

ser S

traße

B 253

Birken

weg

Ahornweg

8.00

5.00

5.00

5.00

5.00

3.00

5.003.00 3.

00

3.00

5.00

5.00

5.00

5.00

5.00

5.00

5.00

5.00

5.00

5.00

5.00

5.00

20.00

5.00

5.00

5.00

5.00

5.00 5.00

3.50

3.85

5.00

20.00

20.00

20.00

20.00

Flur 33

680 1

I. Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO), Planzeichenverordnung (PlanzVO), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG), Hessisches Wassergesetz (HWG), Hessische Bauordnung (HBO) in der bei der maßgeblichen Auslegung des Bebauungsplanes geltenden Fassung. II. Zeichenerklärung: IIa. Katasteramtliche Darstellungen

Flurgrenze

Flurnummer

Polygonpunkt

Flurstücksnummer

Vorhandene Grundstücks- und Wegeparzellen mit Grenzsteinen

IIb. Zeichnerische Festsetzungen, Sonstige Planzeichen

Art der baulichen Nutzung (§ 9(1)1 BauGB)

GE Gewerbegebiet

MI Misch gebiet

SONVZ Sondergebiet Nahversorgungszentrum

SOMöbel Sondergebiet Einrichtungshaus

Maß der baulichen Nutzung (§ 9(1)1 BauGB)

GRZ Grundflächenzahl

GFZ Geschossflächenzahl

Z Zahl der maximal zulässigen Vollgeschosse

FH m ax. Maximal zulässige Firsthöhe, gemessen in Meter über dem niedrigsten Anschnitt des natürlichen Geländes

Baugrenzen, Bauweise (§ 9(1)2 BauGB)

o Offene Bauweise

Baugrenze

nicht überbaubare Grundstücksfläche

Verkehrsflächen und Anschluss an andere Flächen (§ 9(1)11 BauGB)

Straßenverkehrsfläche

Straßenbegrenzungslinie

Bereich ohne Ein- und Ausfahrt

Versorgungsflächen (§ 9(1)12 BauGB)

Zweckbestimmung Stromversorgung (Trafostation)

Zweckbestimmung Gasversorgung

Grünflächen (§ 9(1)15 BauGB)

Öffentliche Grünfläche – Verkehrsgrün / Graben

Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9(1)25a BauGB)

Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern

Sonstige Planzeichen

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes

Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen

II.c Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahme

Kanaldeckel

Baubeschränkungszone § 9 (2) FStrG

Bauverbotszone § 9 (1) FStrG

Fahrbahnrand

Versorgungsleitung – Trinkwasser Bestand

Entsorgungsleitung – Abwasser Bestand

Telekommunikationslinien

KD

20m

20m

1

1

1Fah

rbahn

rand B

253

1

WerbepylonOKmax. =300m üNN

Bauve

rbotsz

one §

9 I F

StrG

Baube

schrä

nkun

gszo

ne §

9 II F

StrG

KD

KD

1

24A

4B

3B4B

3A

KD = 282,36 m üNN

Vgl. textl. FestsetzungenZiff. 5

KD = 300,98 m üNN

Z = VFHmax.=17,5 m

Gemeinde Eschenburg, Ortsteil WissenbachBebauungsplan "Im Seifen"

Gemeinde Eschenburg, Ortsteil WissenbachBebauungsplan "Im Seifen"

H/B = 841 / 871 (0.73m²) Allplan 2016

Planstand:

Plandatum:

Format: Tag: Name:gezeichnet/geprüft:gesehen:

Index:Projekt Nr.:

C.M. / A.R

Planverfasser:

Planstand:

Plandatum:

Format: Tag: Name:gezeichnet/geprüft:gesehen:

Index:Projekt Nr.:

Plotdatum:C.M. / A.R

Maßstab:

Planverfasser:

KuBuS architektur+stadtplanungAltenberger Str. 535 576 WetzlarTel. (064 41) 94 85-0, Fax. (064 41) 94 85-22

Unterschrift:

Datum:

2.81-35713-01

Gemeinde Eschenburg, Ortsteil WissenbachBebauungsplan "Im Seifen"

21.10.2016

02/11//2016

Übersichtskarte

1 : 1000

Übersichtskarte

841 x 871mm

Entwurf 2.Offenlage

V. Verfahrensvermerke

1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 I BauGB) __.__.____

2. Ortsübliche Bekanntmachung (§§ 2 I, 3 I BauGB)

__.__.____

3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 I BauGB)

vom __.__.____ bis __.__.____

4. Frühzeitige Beteiligung der Behörden (§§ 4 I, 2 II BauGB)

vom __.__.____ bis __.__.____

5. Ortsübliche Bekanntmachung (§ 3 II BauGB)

6. Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 II BauGB)

vom __ .__.____ bis __.__.____

7. Beteiligung der Behörden (§ 4 II BauGB)

vom __ .__.____ bis __.__.____

8. Satzungsbeschluss (§ 10 I BauGB) __.__.____

Eschenburg, den __.__.____ Siegel der Gemeinde

__.__.____

Bürgermeister

Inkrafttreten (§ 10 III BauGB) __.__.____

Eschenburg, den __.__.____ Siegel der Gemeinde

__.__.____

Bürgermeister

GRZ GFZ Z FH m ax. Bauweise

1 GE 0,8 - - 13 m -

2 SO M öbel 0,8 - - 13 m -

3A SO NVZ 0,8 - II 11 m -

3B SO NVZ 0,4 - II 11 m -

4A MI 0,8 - II 11 m o

4B MI 0,4 0,8 II 11 m o

III. Textliche Festsetzungen IIIa. Bauplanungsrechtliche Festsetzungen: 1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Absatz 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 Für die als Gew erbegebiet (GE) fes tgesetz ten Plangebiets teile gilt: 1.1 .1 Die Einrichtung von Einzelhandelsverkaufs flächen ist nur für die Selbstvermarktung

der in dem Gew erbegebiet produz ierenden und w eiterverarbeitenden Betriebe zuläss ig, w enn die Verkaufs fläche einen untergeordneten Teil der durch das Betriebsgebäude überbauten Flächen einnimmt. Von dem Einzelhandelsausschluss ausgenommen s ind Landhandel (e inschl. Landtechnik), Baustoff-, Reifen-, Kraftfahrzeug- und Brennstoffhandel.

1.1 .2 Ausschluss von Nutzungen: - Vergnügungsstätten sow ie - Bordelle und bordellartige Betriebe sind unzulässig.

1.2 Innerhalb der als Sondergebiet mit der Zw eckbestimmung Einrichtungshaus

(SOM ÖB E L) festgesetzten Plangebietsteile s ind zuläss ig: 1.2 .1 ein Möbelhaus mit einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 11.600 qm.

Die Gesamtverkaufsfläche w ird gegliedert in 10.000 qm Verkaufsf läche für das Möbel-Hauptsortiment und Lagerverkauf, 800 qm Verkaufsf läche für Randsortimente

(z.B. Dekoartikel, Wohnaccessoires , Haushaltsw aren), 500 qm Verkaufsf läche für Elektrogeräte, 300 qm Verkaufsf läche für Bodenbeläge/Teppiche, 1.2 .2 Gew erbebetriebe, die das Wohnen n icht w esentlich s tören, 1.2 .3 Geschäf ts-, Büro - und Verw altungsgebäude, 1.2 .4 Wohnungen für Aufs ichts- und Bere itschaftspersonen sow ie für Betriebs inhaber und

Betriebs leiter, sofern s ie dem zugeordneten Betrieb gegenüber in Grundf läche und Baumasse untergeordnet s ind.

1.3 Innerhalb der als Sondergebiet mit der Zw eckbestimmung Nahversorgungszentrum

(SONVZ ) festgesetzten Plangebiets teile sind zu lässig: 1.3 .1 Betriebe des Lebensmittelhandw erks und angeschlossener Gastronomie (z.B.

Bis tro), 1.3 .2 Schank- und Speisew irtschaften, 1.3 .3 Wohnungen und Wohngebäude, 1.3 .4 Gew erbebetriebe, die das Wohnen n icht w esentlich s tören

(nicht zuläss ig s ind Vergnügungsstätten sow ie Bordelle und bordellartige Betriebe), 1.3 .5 Gartenbaubetriebe 1.3 .6 Tanks tellen 1.3 .7 Räume und Gebäude für f reie Berufe, 1.3 .8 im Teilgebiet „A “ zusätzlich zu den unter den Zif fern 1.3.1 bis 1.3.7 genannten

Nutzungen ein Schuhfachmarkt mit einer Verkaufsfläche von maximal 650 qm, ein Lebensmittelmarkt (Vollversorger) mit einer Verkaufs fläche von maximal 1.000 qm und ein Getränkemarkt mit einer Verkaufs fläche von maximal 500 qm,

1.3 .9 im Teilgebiet „B“ zusätzlich zu den unter den Zif fern 1.3.1 bis 1.3.7 genannten Nutzungen ein Lebensmittelmarkt (Discounter) mit einer V erkaufsf läche von maximal 1.300 qm.

2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Absatz 1 Nr. 1 BauGB) 2.1 Zulässige Grundfläche (§ 19 Absatz 4 Satz 3):

Innerhalb der als Sondergebiete festgesetzten Plangebiets teile darf die zuläss ige Grundfläche (errechnet nach GRZ) durch Stellplätze mit ihren Zufahrten bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 überschritten w erden.

2.2 Zulässige Firsthöhen: In den als Gew erbegebiet (GE) festgesetzten Plangebiets teilen darf die festgesetz te Firsthöhe überschritten w erden, w enn d ie Überschreitung zur Einhaltung betriebsnotw endiger bautechnischer A nforderungen an die Bauausführung (z .B. notw endige Höhen von Kranbahnen, Einhaltung von technischen V orschriften w ie DIN-Normen, Einhaltung von Sicherheitsanforderungen usw .) erforderlich ist. Die Überschreitung darf maximal 3 m betragen.

3. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umw elteinw irkungen im Sinne des

Bundes -Immiss ionsschutzgesetzes (§ 9 A bsatz 1 Nr. 24 BauGB): Für die nach Ziffer 1.3.3 der tex tlichen Festsetzungen zuläss igen Wohnungen s ind an

den zur Bundesstraße B 253 zugew andten Gebäudeseiten Schallschutzfenster zu verw enden.

4. Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (§ 9 Absatz 1 Nr. 25 BauGB) 4.1 Die festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern s ind

geschlossen mit standortgerechten Laubbäumen und Laubsträuchern zu bepflanzen. Pflegemaßnahmen, Rückschnitte, Beseitigungen von Gehölzen zum Schutz vor Gefahren sind zuläss ig. Sow eit zum Schutz vor Gefahren Bäume oder Sträucher entfernt w erden müssen, sind sie durch entsprechende Nachpflanzungen zu ersetzen.

4.2 Nicht überbaubare Grundstücksflächen in den als GE und in den als MI festgesetz ten Plangebie tsteilen sind zu mindestens 80 % als Garten- und Grünflächen anzulegen und zu unterhalten. Davon sind mindestens 50% mit standortgerechten Laubbäumen und Laubsträuchern zu bepflanzen; hierbei gelten für 1 Baum 25 qm Fläche und für einen Strauch 5 qm.

4.3 In den als SOM ÖB E L und als SONVZ fes tgesetzten Plangebietsteilen ist je 6 PKW-Stellplätze 1 Laubbaum anzupf lanzen und dauerhaf t zu erhalten. Die Bäume können als Einzelbäume auf den Parkflächen oder als Baumgruppen auf dem Grundstück angepflanzt w erden.

5. Auflösende Bedingung (§ 9 A bsatz 2 BauGB)

Die festgesetzte maximal zulässige Zahl von 4 Vollgeschossen für e inen Teilbereich innerhalb des Sondergebietes Nahversorgungszentrum (SO NVZ), Teilgebiet A, w ird mit Aufgabe der b isherigen Nutzung und dem Abbruch des vorhandenen Gebäudes unzuläss ig.

IIIb. Hinweise: 1. Denkmalschutz :

Gemäß § 20 HDSchG s ind Funde oder Entdeckungen von Bodendenkmälern un-verzüglich der Denkmalfachbehörde, der Gemeindeverw altung oder der unteren Denkmalschutzbehörde beim Kreisausschuss anzuzeigen. A uf die w eiteren Be-stimmungen des § 20 HDSchG w ird verw iesen.

2. Verw ertung von Niederschlagsw asser:

Gemäß § 37 Abs. 4 HWG soll A bw asser, insbesondere Niederschlagsw asser, von demjenigen, bei dem es anfällt, verw ertet w erden, w enn w asserw irtschaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen. Niederschlagsw asser soll darüber hinaus in geeigneten Fällen versickert w erden.

1.4 Für die als Mischgebie t (MI) fes tgesetzten Plangebietsteile gilt: - Vergnügungsstätten, - Bord elle und bordellartige Betriebe sind unzulässig. Die Einrichtung von Einzelhandelsverkaufs flächen ist nur fü r die Selbstvermarktung der in dem Mischgebiet produz ierenden und w eite rverarbe itenden Betriebe zuläss ig, w enn die Verkaufsfläche e inen untergeordneten Teil der durch das Betriebsgebäude überbauten Flächen einnimmt.

Skizze zur Veranschaulichung der zulässigen Firsthöhemit Bezugspunkt "Niedrigster Geländeanschnitt"