Gemeinsam - juris-sb.de€¦ · Dietmar Högel, Geschäftsführer des Deut-schen Anwaltverlages....

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jurisBrief 10.05.2006 15.05.2006 15:56 Uhr Seite 2 Gemeinsam ist man stärker Seite 3 Das Informations-Magazin für alle juris Kunden 18. Jahrgang Nr. 1 Bessere Chancen für „Einzelkämpfer“ Auge in Auge mit dem Finanzamt Prof. Dr. R. Schlegel zum SGB PraxisKommentar Gewinnspiel: 1 Jahr juris gratis Weitere Top-Themen in dieser Ausgabe: Seite 2 Seite 9 Seite 10 Seite 12

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jurisBrief 10.05.2006 15.05.2006 15:56 Uhr Seite 2

Gemeinsamist man stärkerSeite 3

D a s I n f o r m a t i o n s - M a g a z i n f ü r a l l e j u r i s Ku n d e n18. Jahrgang Nr. 1

Bessere Chancen für„Einzelkämpfer“

Auge in Auge mit demFinanzamt

Prof. Dr. R. Schlegelzum SGB PraxisKommentar

Gewinnspiel:1 Jahr juris gratis

Weitere Top-Themenin dieser Ausgabe:

Seite 2

Seite 9

Seite 10

Seite 12

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jurisBrief 10.05.2006 15.05.2006 15:56 Uhr Seite 3

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Liebe Leserinnen und Leser ,

heute halten Sie die erste Ausgabe des neu ge-stalteten juris Briefes in den Händen. Wir wolltenihn nicht nur schöner machen, indem er jetztvierfarbig und mit mehr Bildern daherkommt. Inerster Linie ging es uns darum, die Inhalte nochinteressanter und abwechslungsreicher zugestalten. Kurz gesagt, wir möchten Sie besserinformieren.

Aus diesem Grund haben wir verschiedeneRubriken eingeführt. So gibt es jetzt Beispieleaus der Praxis und Interviews mit Herausgebernund Autoren. In „Tipps und Tricks“ finden Sie

juris Brief in neuem Outfit

Aus dem Unternehmen

Bessere Chancen für „Einzelkämpfer“Ab Oktober 2006 wird es ein neues Fach-portal für Anwälte geben. Entwickelt wurdedas Portal von juris und dem Deutschen An-waltverlag, die Ende letzten Jahres einenKooperationsvertrag geschlossen haben.Darüber sprachen wir mit Rechtsanwalt Dr.Dietmar Högel, Geschäftsführer des Deut-schen Anwaltverlages.

juris: Warum haben Sie sich für juris als Koopera-tionspartner entschieden und worin sehen Sie dieVorteile dieser Kooperation?

Dr. Högel: Die Online-Vermarktung seiner wert-vollen und erfolgreichen Inhalte ist für den Deut-schen Anwaltverlag eine strategische Herausfor-derung. Wir haben durch die Lizenzierung einigerausgewählter Werke an diverse juristische Online-Datenbanken praktische Erfahrungen in diesemBereich gesammelt. Dabei sind wir zu der Über-

zeugung gelangt, dass eine Partnerschaft miteinem Online-Anbieter für uns die besten Ver-marktungs- und Entwicklungschancen bietet.

juris war unser Wunschpartner, und die Verein-barung ist eine gute Basis für eine langfristigangelegte und entwicklungsfähige Zusammen-arbeit. Es sind vor allem die erstklassigen juris-Inhalte in den Bereichen Rechtsprechung undGesetzestexte, die hohe technische Kompetenz,die Präsenz im Markt und das exzellente Image,was juris für unseren Verlag zum Partner ersterWahl macht. In der Bündelung der Kernkompe-tenzen beider Seiten liegt die maßgebliche Erfolgs-voraussetzung für das, was wir gemeinsam vor-haben. Die Zukunft der juristischen Informations-beschaffung wird aus einer Kombination vonBuch, Zeitschrift und Online bestehen. Durchunsere Kooperation sind wir für diese Zukunftbestens gerüstet.

juris: Was sind die inhaltlichen Schwerpunkte derKooperation?

Dr. Högel: Als Zielgruppenverlag, dessen Kern-kompetenz im Bereich der praxisorientierten An-waltsliteratur liegt, war es uns wichtig, denzukünftigen Kooperationspartner auch für eingemeinsames zielgruppengerechtes Online-Angebot für die Anwaltschaft zu begeistern. Mitjuris ist uns dies gelungen: Wir werden im „Deut-schen Anwaltportal“ Informationsbündel schnü-ren, die Beratungsschwerpunkte der anwaltlichenPraxis abbilden, also z.B. das Straßenverkehrs-recht, das Arbeitsrecht, das Familienrecht unddas Strafrecht. Neben diesen kostenpflichtigenAngeboten wird es im Anwaltportal aber auchattraktive kostenfreie Informationen geben. Undfür das Frühjahr 2007 ist ein weiteres gemein-sames Portal geplant.

juris: Für wen ist das Deutsche Anwaltportalgedacht?

Dr. Högel: Im Fokus stehen die Kolleginnen undKollegen in den kleineren und mittleren Anwalts-kanzleien – vom so genannten „Einzelkämpfer-Allrounder“ bis hin zum Fachanwalt in einer mit-telständischen Kanzlei. Natürlich werden auchReferendare, Kanzleimitarbeiter und Angehörigeanderer juristischer Berufsgruppen von den Infor-mationsangeboten des Anwaltportals profitieren.Dabei sind es durchaus nicht so genannte „Tech-nik-Freaks“, die wir für unser Angebot gewinnenwollen. Auch und gerade computertechnischwenig ambitionierte Anwälte sollen ohne großeMühe auf Anhieb dieses Werkzeug in ihrer täg-lichen Arbeit gewinnbringend einsetzen können.Die langjährigen Erfahrungen von juris in punctoNutzerfreundlichkeit werden unseren Kunden hiersehr entgegenkommen.

häufig gestellte Fragen und die Antworten dazu.Und an unserem Gewinnspiel auf der letztenSeite sollten Sie auf jeden Fall teilnehmen!

Über Ihre Wünsche und Anregungen, was Siegerne im juris Brief finden oder lesen möchten,freuen wir uns. Schreiben Sie uns auch, wenn Sieweitere Exemplare wünschen. Die Anschrift:[email protected] finden den juris Brief auch im Internet unter:www.juris.de/Unternehmen/Presse/juris Brief.

Und nun wünschen wir Ihnen viel Spaß beimLesen!Ihr Redaktions-Teamv. l. n. rechts: S. Koerth, T. Theißen, A. Gebauer

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jurisBrief 10.05.2006 15.05.2006 15:56 Uhr Seite 4

„Chefsache“

In den letzten Monaten hat sich der Markt fürjuristische Online-Dienste konsolidiert. juris mitseiner mehr als 20-jährigen Erfahrung stelltsich den weiteren Herausforderungen selbst-bewusst – zusammen mit seinen Partnern.

Woher rührt unser Optimismus? Wir habenunsere Hausaufgaben gemacht und unserProduktportfolio kontinuierlich weiterent-wickelt. Damit bieten wir einerseits unserenKunden auf ihre Bedürfnisse abgestimmte In-halte und erleichtern ihnen damit ihre täglicheArbeit. Andererseits haben wir Vertrauen beiunseren Kooperationspartnern geschaffen, dieunser Angebot mit wertvollen Inhalten be-reichern: Für uns ist wichtig, dass wir „echtePartnerschaften“ eingehen. Dazu gehört Ex-klusivität: Wir streben eine Allianz mit jenenVerlagen an, denen die besten Quellen gehören.

Zur Partnerschaft gehört ebenso, dass die In-teressen beider Seiten immer gewahrt und diegemeinsamen Interessen möglichst optimalausgeschöpft werden. Wir betrachten unserePartner nicht als bloße Lieferanten von Inhalten:Wir treiben die Marktentwicklung mit ihnengemeinsam voran.

Ein wichtiges Ziel bleibt der Auf- und Ausbauvon Fachportalen mit hochwertigen Inhalten fürdie Zielgruppen öffentliche Verwaltung, Anwalt-schaft, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Nicht nur unsere Kunden können sich auf unsverlassen, sondern auch unsere Verlagspartner.

Geschäftsführer Dr. h.c. Gerhard Käfer

Kooperationen sind für das Managementvon juris von zukunftsweisender Bedeutung.Sie ermöglichen Kunden den Zugang zu ex-klusiven Angeboten mit neuen Inhalten.

Die Tinte ist noch nicht ganz getrocknet. Geradewurde eine Kooperation mit dem Erich SchmidtVerlag unterzeichnet. Zunächst werden die Zeit-schriften „Die Personalvertretung“, „die BG (DieBerufsgenossenschaft)“, „Die steuerliche Betriebs-prüfung“ und „sicher ist sicher – Arbeitsschutzaktuell“ bei juris online angeboten. Weitere Zeit-schriften, wie „SGb (Die Sozialgerichtsbarkeit)“,ZESAR (Zeitschrift für europäisches Sozial- undArbeitsrecht) und „Die Krankenversicherung“werden folgen.

Mit dem Stollfuß Verlag konnte juris zuvor einenführenden Anbieter von Fachinformationen fürdie Steuerrechtspraxis als Partner gewinnen. Dasgemeinsame Fachportal Steuerrecht bietet Steuer-fachleuten die Möglichkeit, sich online umfassendüber steuerrechtliche Fragen zu informieren.

Unter www.fachportal-steuerrecht.de können siejetzt auf das gleiche Fachwissen wie die Finanz-ämter zugreifen: Gesetze, Rechtsprechung, Ver-waltungsvorschriften, Lexika, Literaturnachweise,E-Mail-Infodienste und vieles mehr. Ab Herbst2006 wird das breite Angebot des Stollfuß Ver-lages an Kommentaren, Handbüchern und Hand-ausgaben in das Fachportal integriert. Damit kön-nen Experten wie Steuerberater, Wirtschaftsprüferund Fachanwälte für Steuerrecht in steuerrecht-lichen Publikationen des Stollfuß Verlages onlinerecherchieren.

Mitglieder der im Deutschen Steuerberater-verband (DStV) organisierten Steuerberaterver-bände können übrigens zu vergünstigten Kon-

Gemeinsam ist man stärkerditionen auf das Fachportal Steuerrecht zugreifen.Mit dieser Vereinbarung wollen es der DStV undjuris besonders kleinen und mittleren Kanzleienleichter machen, schnell und kostengünstig aufeinen umfassenden Fundus an wichtigen Infor-mationen zuzugreifen und sich damit auf einerAugenhöhe mit den Finanzverwaltungen und derJustiz zu bewegen.

Bereits seit Juli 2005 bietet das „FachportalÖffentliche Verwaltung“ u.a. die bekannten Kom-mentarwerke und Handbücher der VerlagsgruppeHüthig Jehle Rehm exklusiv online an. DerAbonnent kann direkt auf in den Werken zitierteGesetze, Rechtsprechung und Literaturnachweiseüber Hyperlink zugreifen.

Exklusiv ist auch die im letzten Jahr unterzei-chnete Kooperationmit dem Deutschen An-waltverein (DAV). Mitglieder des DAV pro-fitieren seitdem von der Recherchemöglichkeitin den umfassenden Datenbeständen von juriszu Sonderkonditionen. Mit diesem Flatrate-Ange-bot haben Rechtsanwälte erstmals Zugriff aufInformationsquellen, die auch deutsche Richternutzen.

Ende 2005 wurde zudem ein weit reichenderKooperationsvertrag mit dem Deutschen An-waltverlag und der Hans Soldan GmbH ge-schlossen, mit dem Ziel, individuelle, bedarfs-optimierte Online-Angebote zu entwickeln.

Das erste Angebot ist bereits in Arbeit: Ab Oktober2006 wird es ein neues Fachportal für Einzelan-wälte und kleinere Kanzleien geben.

(Zur Kooperation lesen Sie bitte auch das Interviewmit Dr. Dietmar Högel, Geschäftsführer des Deut-schen Anwaltverlages auf Seite 2).

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Aus dem Unternehmen

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jurisBrief 10.05.2006 15.05.2006 15:56 Uhr Seite 5

Kundenservice wird bei juris groß geschrie-ben. Daher wurde kürzlich der Bereich derKundenbetreuung auf verschiedene Teamsaufgeteilt und ausgebaut.

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Aus dem Unternehmen

„Wichtig ist, dass man sofort helfen kann“

Matthias Schmidt ist Frühaufsteher. Kurz nachhalb sechs ist für ihn die Nacht zu Ende, denneineinhalb Stunden später sitzt der 34-jährigeschon an seinem Schreibtisch bei juris, 1. Stock,hinten rechts. Bis um 9.00 Uhr werden erst malMails beantwortet, Faxe verschickt und sonstigerBürokram erledigt. Dann setzt er das Headsetauf und los geht’s.

Seit zwei Jahren gehört Matthias Schmidt beijuris zum Team Customer Care – er berät Kundenbei Vertrags- und Produktfragen, gibt Hilfestellungbei technischen Problemen und betreibt Reklama-tionsmanagement. Das Einhalten von Zusagendem Kunden gegenüber ist dabei oberste Pflicht.

Gelernt hat der Jurist das bei seinem vorherigenArbeitgeber, Debitel. Dort hat er als Call-Center-Mitarbeiter im Bereich Telekommunikations- undInternetlösungen Vertragsangebote für Groß-kunden erstellt. Der diplomatische Umgang mitKunden ist Routine für ihn, und glücklicherweiseist es noch nie vorgekommen, dass eine Situationso eskaliert ist, dass sich keine Lösung findenließ. „Die meisten Anrufer sind sehr nett, vorallem Frauen sind freundlich am Telefon, auchwenn mal was nicht so richtig klappt”, sagtSchmidt. Reklamationen sieht er gelassen,schließlich „dienen sie auch dazu, das eigeneSystem immer wieder zu überprüfen und für denKunden zu optimieren.“

Bis zu 40 Anrufe täglich beantwortet der Kunden-betreuer; genauso viele wie seine Kollegin, dieihm gegenüber sitzt. Da braucht man schon guteNerven und eine Menge Know-how. Denn vieleAnrufer haben Fragen zu Produkten, von denensie eine Anzeige gesehen haben, oder sie habeneinen Brief bekommen, in dem ein neues Produktbeworben wurde. Da gilt es, den Bedarf des Kun-den zu ermitteln, ihn umfassend über Inhalte zuinformieren, Preise zu berechnen und Angebotezu erstellen. juris bietet für fast alle ProdukteGratistests an, d.h. ein Interessent oder Kundekann vier Wochen lang kostenlos in den umfang-

geführte Hilfetouren für den juris-Nutzer undkümmern sich um alles, was mit der Kennungs-verwaltung zusammenhängt.

Genau wie Customer Support sind auch das TeamCustomer Care, das Call-Center und die technischeHotline Ansprechpartner für den Kunden, der sichmit Fragen oder Problemen an juris wendet.

Die meisten Fragen können von den kompetentenMitarbeitern schnell und unbürokratisch am Tele-fon beantwortet werden. Dafür steht montagsbis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr immer einAnsprechpartner zur Verfügung.

Reportage: Ein Tag im Team Customer Care

reichen Datenbanken recherchieren und sicheinen fundierten Überblick über das Leistungs-spektrum verschaffen. In diesem Fall müssen Test-kennungen angelegt und zugeschickt werden,meist per E-Mail oder Fax, da „die meisten Kundendirekt ausprobieren möchten, wie das Arbeitenmit juris funktioniert.”

Gegen 16.00 Uhr packt der begeisterte Motor-radfahrer seine Sachen zusammen. Das Garten-haus wartet auf einen Neuanstrich. Schließlichwird demnächst die Grillsaison eröffnet. Den Restfür heute können die Kollegen übernehmen.

Der Kunde im Mittelpunkt

Die Mitarbeiter im Bereich des Teams CustomerSupport helfen den Kunden weiter bei technischenund inhaltlichen Fragen, sie führen Schulungenund Seminare für Anwender durch, erarbeiten

Matthias Schmidt an seinem Arbeitsplatz

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jurisBrief 10.05.2006 15.05.2006 15:56 Uhr Seite 6

Besuchen Sie uns beim Deutschen Anwaltstagvom 25. bis 27. Mai im Hotel Maritim, Köln,Glasgalerie, Stand G6.

„Persönlich”Die diesjährige CeBIT war für juris ein vollerErfolg: 30 Prozent mehr Besucher als imVorjahr interessierten sich für die neuenProdukte.

Insbesondere das neue Portal für Steuerberaterund Wirtschaftsprüfer, das wenige Tage vor derCeBIT online ging, stieß auf großes Interesse. DasFachportal für Steuerrecht, das in Kooperationmit dem Stollfuß Verlag entstand und das Mit-gliedern des Deutschen Steuerberaterverbandes(DStV) besondere Konditionen einräumt, hattebereits in den ersten beiden Wochen etlicheTausend Besucher auf die Internetseite gelockt.Der Hauptgeschäftsführer des DStV – der zweiteKooperationspartner –, Prof. Dr. Axel Pestke, zeigtesich denn auch einigermaßen überrascht: „Wirhaben schon damit gerechnet, dass das Portalgroßen Anklang finden wird, da es genau auf dieBedürfnisse von Steuerfachleuten ausgerichtetist, aber dass die Resonanz so groß sein würde,

v.l.: Beate Blechinger, Justizministerin von Brandenburg, Dr. h. c. G. Käfer, Geschäftsführer juris GmbH,M. Schöneberger, juris Abteilungsleiter Key-Account-Vertrieb auf der CeBIT

Besucherrekord auf der CeBIT

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Aus der Praxis

das hatten wir nicht erwartet.” Den Besucherngefiel auch die neue Rechercheoberfläche vonjuris, die Suchbegriffe automatisch erkennt undeine datenbankübergreifende Suche, die so ge-nannte Crossrecherche, ermöglicht. Die ergono-mische, intuitiv bedienbare Oberfläche wurdevom Deutschen Forschungszentrum für künstlicheIntelligenz (DFKI) geprüft.

Die brandenburgische Justizministerin, BeateBlechinger, interessierte sich bei ihrem Besuchvor allem für das Thema E-Government: „Derelektronische Rechtsverkehr muss zunehmendmit externen Kommunikationspartnern geführtwerden. Deshalb ermuntere ich die Ausstellerdieser weltweit größten IT-Fachmesse, sich demWettbewerb um schnelle Entwicklung praxistaug-licher und wirtschaftlicher Hard- und Softwarepro-dukte für die Justiz zu stellen.“ Die juris GmbHist schon seit vielen Jahren Dienstleister für Ge-richte, Ministerien und Finanzverwaltungen.

Unter dieser Rubrik stellen wir einem juris-Kunden persönliche Fragen. Diesmal:

Michael Frankenberger,Richter am Landgericht HannoverGeb. am 18. August 1964 in KrefeldKfm. AusbildungVolontariat in einem juristischen FachverlagStudium in Mainz und JenaReferendariat in Frankenthal/PfalzNiedersächsische Justiz seit 1998Verheiratet

Kindheitstraum?Über Nacht in einem Kaufhaus einge-schlossen sein.

Rückzugsgebiet?Bornholm ist für mich Entspannung pur.

Luxus?Ruhe ist ein großer Luxus.

Lieblingsfilm?Da würde ich nach Kategorie unterscheiden,aber alles in allem wohl „Yellow Submarine”.

Perfekter Tag?Ein Sommertag im Garten, leider spielt dasWetter in Hannover zu selten mit.

Schönste Erinnerung?Glücklicherweise viele, so dass ich eineeinzelne gar nicht benennen mag.

Musik?Peter Gabriels Musik, die ist über Jahre hinwegspannend geblieben.

Größte Herausforderung?Geduld. Die muss ich jeden Tag neu an mirerproben.

Inspiration?Die größte Inspiration ist für mich meine Frau.

Zum Deutschen Anwaltstag in Köln wird das neue„Deutsche Anwaltportal” angekündigt, das zurFrankfurter Buchmesse im Oktober 2006 offiziellfreigeschaltet wird. Entwickelt wird das Portalvon juris in Kooperation mit dem Deutschen An-waltverlag. Das speziell auf die Anforderungender Anwaltschaft zugeschnittene Fachportal istrechtsgebietübergreifend und bildet die Bera-tungsschwerpunkte vor allem der kleinen undmittelständischen Kanzleien ab.Zum DAT präsentiert juris am neuen Messestandaußerdem das Flatrate-Angebot juris DAV. Weit

über 1.000 Mitglieder des Deutschen Anwaltver-eins profitieren bereits von den exklusiven Kon-ditionen der Kooperation des DAV mit juris.Selbstverständlich werden auch alle anderen Pro-dukte aus dem umfangreichen Portfolio gezeigt.

Ein Gewinnspiel und weitere Überraschungenerwarten die Besucher am juris-Stand.

Neuigkeiten auf dem Deutschen Anwaltstag

Michael Frankenberger

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jurisBrief 10.05.2006 15.05.2006 15:56 Uhr Seite 7

In der Rechercheauswahl können Sie ablesen, wieviele Treffer Sie in den einzelnen Datenbeständenerzielt haben. Die in der Trefferliste angezeigtenTreffer können Sie durch Mausklick auf einen ent-sprechenden Dokumenttyp einschränken. Sie kön-nen Ihre Recherche jederzeit durch Eingabe wei-terer Suchkriterien verfeinern. Möchten Sie dasSuchergebnis auf ein konkretes Gericht beschrän-ken, tragen Sie dieses einfach in das Suchfeld einund klicken danach auf .

Begriffe oder Kriterien in das Suchfeld ein undSie erhalten nach Klick auf den -Buttonals Trefferergebnis die Dokumente, die den vonIhnen eingegebenen Kriterien entsprechen.

In der Nacht vom 31. März zum 1. April 2006hatte das Team Customer Support eine Mis-sion zu erfüllen: Alle Kunden von juris WebProfessional und juris Formular für Windowsmussten auf die neue Version juris.de um-gestellt werden.

Von der Umstellung betroffen waren über 3.000juris Web Professional Anwender sowie ca. 6.700aktive und inaktive Anwender der alten Software-version juris Formular. Im Vorfeld der Maßnahme

Reibungslose Umstellung auf neue Versionwaren die betroffenen Kunden schriftlich überdie anstehenden Änderungen informiert worden.

Obwohl die Nutzungsverträge von dieser tech-nisch-optischen Änderung überwiegend nichtberührt wurden, hatte juris seinen Kunden ausKulanz ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.Parallel zur Umstellung wurde der Bestand derinaktiven Benutzerkennungen bereinigt. Damitdie Kunden ihre bisherigen Kennungsdaten be-halten konnten, musste im Vorfeld eine umfang-

reiche Analyse der vorhandenen Benutzerken-nungen durchgeführt werden.

Nachfolger von juris Web Professional ist jurisSelect mit einer neuen, intuitiv bedienbaren Re-chercheoberfläche. Die bisherigen Erfahrungenzeigen eine breite Akzeptanz der neuen Oberflächeund der dafür entwickelten Produkte, sowohl wasdas pay-per-doc-Angebot juris Select als auchdie Flatrate-Angebote juris DAV und juris Standardbetrifft.

Tipps und TricksProfis aus dem Team Customer Support geben Tipps und Tricks für eine schnelle und effektive Recherche.

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Aus der Praxis

1. Die Schnellsuche

Sie können Ihre Suche mit beliebigen Suchbe-griffen sofort starten. Die intelligente Schnellsucheerkennt automatisch, wonach Sie gesucht haben(z.B. Urteil, Norm oder Fundstelle) und gibt Ihnendie Suchbegriffe mit Anzeige der Trefferzahl aus.Mit Ihrer Suchanfrage recherchieren Sie immerüber alle Datenbestände, die Ihrem juris-Abonne-ment entsprechen (Crossrecherche).

Für die Schnellsuche geben Sie einfach hinter-einander, durch ein Leerzeichen getrennt, beliebige

Die Datenbestände werden dabei nicht nur imVolltextbereich durchsucht; vielmehr erkennt dasSystem automatisch, ob Sie nach Textbegriffen,einem Gesetz, einem Gericht, einem Aktenzeichen,einem Datum oder einer Fundstelle gesucht habenund setzt dies entsprechend um.

Entfernen Sie das Häkchen in dem Ankreuzfeldvor einem Suchkriterium und klicken auf , wird dieses danach nicht mehrberücksichtigt.Mit der Schaltfläche ersetzen Sie dievorangegangene Suche durch neue Suchbegriffebzw. können Sie die bisherige Suche löschen.Daneben können Sie durch die Verwendung deslogischen Operators „oder” eine Vereinigungs-menge zwischen mehreren Suchbegriffen bilden.

Durch die Eingabe bgh oder olg beispielsweisewerden nur noch Dokumente gesucht, die vomBundesgerichtshof oder einem der Oberlandes-gerichte (mit Kammergerichten und dem Bay-erischen Obersten Landesgericht) stammen.Neben der Schnellsuche über „Alle Dokumente”steht Ihnen auch eine erweiterte Suchmaske zurVerfügung. Klicken Sie dazu auf den Reiter „Er-weiterte Suche”. Die möglichen Suchkriteriensind abhängig von der gewählten Dokumentart.

2. Rechercheauswahl und Trefferanzeige

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Aus der Praxis

Barrierefreie ZoneNach einer Microsoftstudie haben fast 60 %der Berufstätigen körperliche Defizite diesich beim Umgang mit dem Computer aus-wirken1.

Mit 26 % am häufigsten sind Sehschwierigkeiten,gefolgt von 24 % Feinmotorikproblemen. AuchHörprobleme erschweren vielen Nutzern denUmgang mit dem Internet.Das World Wide Web Consortium (W3C) hat alsoberste Instanz Standards entwickelt, um dieZugänglichkeit von Internetseiten zu verbessern.Das gleiche Ziel verfolgt der Bund mit dem Be-hindertengleichstellungsgesetz (BGG) und derBarrierefreien Informationstechnik-Verordnung(BITV). Damit wird Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG Rechnunggetragen: Niemand darf wegen seiner Behinde-rung benachteiligt werden. Die BITV verpflichtetBehörden der Bundesverwaltung, ihre Internet-auftritte barrierefrei zu gestalten.

Bereits für den Online-Auftritt von „Gesetze imInternet” (www.gesetze-im-internet.de), den juris

letztes Jahr für das BMJ entwickelt hat, wurdedeshalb streng auf die Einhaltung der Richtliniegeachtet, was dann auch mit einem guten Ab-schneiden beim BIK-Test der Woche2 honoriertwurde. Nun soll der gesamte juris-Internetauftritt op-timiert werden. Für den Anwender macht sichdas schon jetzt an zahlreichen Verbesserungenbemerkbar.

Technische Hilfen

Auch auf sehr kleinen Bildschirmen, wie bei kom-pakten Notebooks, sind die Seiten gut lesbar. Zu-sätzlich lässt sich die Schrift im Browser vergrößern(z. B. im Internet Explorer im Menü „Ansicht /Schrift-grad sehr groß”).

Manche Anwender müssen wegen körperlicherEinschränkungen ohne Maus auskommen. Sokann man z. B. nach Aufruf von www.juris.de mitder Tabulatortaste zum Login gelangen. Nachdem ersten Drücken der Tabulatortaste öffnetsich eine Tastaturnavigation, die dann mit „Enter”bestätigt werden kann. So lässt sich die Anzahlder notwendigen Tastenanschläge weiter re-duzieren.Spezielle Tastaturkürzel (Shortcuts) erleichternden Aufruf bestimmter Funktionen. Beispielsweiselässt sich mit „Alt-1” (im Internet Explorer danachnoch „Enter” eingeben) das Hilfesystem einblen-den. Dort gibt es dann auch eine Liste mit allenverfügbaren Shortcuts.

Für Sehbehinderte können Texte mit elektro-nischen Braillezeilen ausgegeben oder mit Screen-readern vorgelesen werden. Auch Bildinhalte

lassen sich damit erfassen, wenn jedem Bild ein(unsichtbarer) beschreibender Text hinzugefügtwird, was bei juris jetzt konsequent umgesetztwurde.

Ziel ist es, den Internetauftritt so anwenderfreund-lich wie möglich zu gestalten. In Kürze soll dererreichte Zwischenstand dem BIK-Test unterzogenwerden.

Mehr zum Thema Barrierefreiheit:

Jan Eric Hellbusch, Barrierefreies Webdesign,Heidelberg 2005BIK – barrierefrei informieren und kommunizieren,http://bik-online.info

DefinitionBarrierefreies Internet bezeichnet Internet-An-gebote, die von allen – unabhängig von ihrenkörperlichen und/oder technischen Möglich-keiten – uneingeschränkt genutzt werden kön-nen. Dies schließt sowohl Menschen mit undohne Behinderungen, als auch Benutzer mittechnischen (z. B. Textbrowser) oder altersbe-dingten Einschränkungen (z. B. Sehschwächen)sowie automatische Suchprogramme ein.

1Forrester Research, Inc., Findings AboutComputer Users, 2003,2www.microsoft.com/enable/research/computerusers.aspx

www.bik-on-line.info/test/der_woche/2006/01/17.php

Seit 2004 ist die Sozietät HKF juris-Kunde.Insgesamt 80 Mitarbeiter, davon 15 Berufs-träger, sind an den Standorten in Bonn, SanktAugustin und Nauen beschäftigt. Für dieSteuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechts-anwälte der Sozietät sind insbesondere diesteuer-, insolvenz- und wirtschaftsrecht-lichen Themen interessant. Jederzeit würdeman sich hier wieder für juris entscheiden.

Die zehn Berufsträger, die mit juris arbeiten,schätzen vor allem den „schnellen, komfortablenund vor allen Dingen rechtssicheren und zitierfä-higen Zugang zu den Informationen“, so Rechtsan-walt und Wirtschaftsprüfer Dr. Christian Frystatzki.

„Aktuelle Themen haben wir im direkten Zugriff

und müssen nicht mehr auf Veröffentlichung vonLiteratur und Datenträgern warten.” Früher griffHKF auf CDs von juris zurück, dann auf Fachdaten-banken und heute wird juris Spectrum genutzt.Den größten Vorteil sehen die Anwender in derAktualität und im Wegfall der Differenzrecherchen.Dr. Christian Frystatzki lobt die einfache Hand-habung der Recherche: „Die Recherchequalität”durch die „Google-Suche”, wie wir sie bei unsintern nennen, hat sich um ein Vielfaches ver-bessert. Wobei die Eingrenzung der Suchen deut-lich über Google hinaus geht. Suchoperandenmüssen nicht mehr gesetzt werden. Das war vor-her schon ein wenig umständlich im Handling.Auch das Verfeinern und Eingrenzen von Recher-chen sowie das Highlighten von Informationenist sehr komfortabel.“

Besser als googlen

Bei der Umstellung gab es keinerlei Probleme.Einige Nutzer bekamen eine ca. einstündige Ein-weisung, da das System aber „insgesamt sointuitiv zu bedienen ist, hat sich eine Schulungbeinahe erübrigt.” Daher konnten auch die Kol-legen, die nicht an der Einweisung teilnehmenkonnten, rasch und erfolgreich mit juris arbeiten.Dies ist mit ein Grund für die hohe Akzeptanz imUntenehmen. Selbst anfängliche Kritiker derLösung sind inzwischen überzeugt davon.„Durch die Nutzung von juris konnten wir eini-ge Printmedien gänzlich abschaffen”, so Dr.Frystatzki, „einige Kollegen greifen sich schonheute keine Gesetzestexte mehr, sondern ,schla-gen’ in juris nach. Ohne Zweifel verschafft dieVerlinkung der Artikel, Gesetzestexte, etc. unter-einander einen großen Zeitvorteil.”

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jurisBrief 10.05.2006 15.05.2006 15:56 Uhr Seite 9

In den vergangenen Monaten hat sich dieRechercheoberfläche von juris weitreichendverändert. Neue Datenbestände wurdenintegriert und die Funktionalität verbessert.

Die neue Anwendung unter juris.de wurde erst-mals Anfang 2005 für das Produkt juris DAVumgesetzt. In der Folgezeit wurden das Festpreis-angebot juris Standard und das pay-per-doc-Angebot juris Select unter der neuen Oberflächerealisiert. Die gravierendsten Verbesserungen ge-genüber der alten Oberfläche juris Web sind dieEinführung der Crossrecherche, die eine Suchequer über alle Dokumentbestände ermöglicht,sowie die intelligente Schnellsuche.

Erweiterte Datenbestände

In den ersten Monaten des Jahres 2006 wurdendann weitere Datenbestände für die neue Recher-cheoberfläche aufbereitet:Die Volltext-Zeitschriften GRUR, GRUR-RR, GRUR-Int., IIC sowie Gewerbearchiv kamen neu hinzu,so dass nun insgesamt 14 Zeitschriften in juris.derecherchiert werden können. In Kürze werdensechs Zeitschriften des Erich Schmidt Verlagesdas bisherige Zeitschriftenangebot ergänzen.Die Pressemitteilungen der Gerichte bieten zu-sammen mit den Nachrichten der F.A.Z. im Bereich„Presse” einen aktuellen Überblick über wichtigeEntwicklungen – teilweise schon vor Erscheinendes Entscheidungs-Volltextes.

Bessere Funktionalitäten

Die Akte und die Sortierung nach Typ sind diewichtigsten Neuerungen, was die Funktionali-täten betrifft.

Neue Oberfläche für bessere Anwendung

Mit der Akte lässt sich eine Informationssammlungzu einem bestimmten Thema oder einer zu be-arbeitenden Angelegenheit anlegen und verwal-ten. Darüber hinaus können Suchergebnisse allge-meiner Art verwaltet und zusammenhängendausgedruckt werden. Aus der Trefferliste werdendie thematisch wichtigen Dokumente per Ankreuz-kästchen ausgewählt und durch Klick auf dasAkte-Symbol direkt in der Akte gespeichert. .

Grundsätzlich werden die markierten Dokumentein einer „allgemeinen” Akte ohne besondereKennzeichnung gespeichert. Es kann aber aucheine Akte mit beliebigem Kennzeichen speziellfür eine bestimmte Angelegenheit (z.B. eine kon-krete Falllösung) angelegt werden.

Selbstverständlich können weitere Dokumentezu bereits angelegten Aktenzeichen hinzugefügtwerden.

Innerhalb angelegter Akten können markierteDokumente im Volltext hintereinander ausge-druckt, in eine andere Akte verschoben oder auchgelöscht werden.

Die Sortierung nach Dokumenttyp erweitert dieFunktionalitäten der Trefferliste: Die Suchergebnis-se können jetzt alternativ nach zwei Kriteriensortiert werden. Bei der Sortierung nach Datumerscheinen die aktuellsten Dokumente oben, un-abhängig von ihrer Art; bei der Sortierung nachTyp erscheinen die Dokumente nach Ihrem Typgeordnet.

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Neue Produkte

Die neue Oberfläche von juris.de

Wettbewerbsrecht im Umbruch

Mit der UWG-Reform 2004 wurde das Wett-bewerbsrecht modernisiert. Nach wie vorunterliegt es starken Veränderungen durchdie aktuelle Rechtsprechung.

Der neue PraxisKommentar UWG beinhaltetpraxisrelevante Kommentierungen zu den Normendes Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbsowie zu allen relevanten Nebengesetzen.

Dargestellt wird das ganze modernisierte Werbe-recht, unter besonderer Beachtung der bisherigenPraxiserfahrungen. Die Bedeutung der zum 12.Juni 2007 umzusetzenden Richtlinie über unlau-tere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) wird beider Auslegung des UWG bereits berücksichtigt.

Der Herausgeber Prof. Dr. Eike Ullmann ist Vor-sitzender des I. Zivilsenats des Bundesgerichts-hofs. Er hat nahezu seine gesamte richterlicheTätigkeit dem Wettbewerbs- und Immaterial-güterrecht gewidmet. Der Autorenkreis bestehtaus erfahrenen Richtern und Rechtsanwälten.

Für die vertiefende Online-Recherche sind dieKommentierungen mit direkt abrufbaren Doku-menten aus Rechtsprechung (insbesondere OLG),Bundesrecht, Aufsätzen und EU-Rechtsprechungsowie EU-Gesetzgebung verlinkt.

Alle aktuellen Entwicklungen des UWG werdenschnellstmöglich in den Online-Kommentar einge-arbeitet.

Aktuelle Entwicklungen des UWG

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jurisBrief 10.05.2006 15.05.2006 15:56 Uhr Seite 10

Mehr als 450.000 Beiträge der F.A.Z. zu denThemengebieten „Recht” und „Wirtschaft” kön-nen nachgelesen werden. Die Daten reichenzurück bis in das Jahr 1993. Alle zitierten Ge-richtsentscheidungen und Normen sind mit demübrigen Datenbestand verknüpft.

Die aufgerufenen Artikel werden zum Einzeldo-kumentpreis berechnet. Die tagesaktuellenBeiträge der F.A.Z. auf der Homepage von jurisstehen kostenlos zur Verfügung.

Die Integration der F.A.Z.-Daten in das Angebotvon juris bietet dem Leser eine Verknüpfung vonBerichten, Analysen und Kommentaren einer derrenommiertesten Tageszeitungen der Welt mitjuristischen Basisinformationen.

Die archivierten Artikel geben wichtige Hinweisezu Gesetzen und Gerichtsentscheidungen. Bezügezum politischen Geschehen erleichtern eine Ein-ordnung.

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Neue Produkte

Auge in Auge mit dem FinanzamtSeit dem 6. März 2006 gibt es unter www.fachportal-steuerrecht.de ein speziellesPortal für Steuerfachleute, das in Kooperationmit dem Stollfuß Verlag entwickelt wurde.

Mitglieder des Deutschen Steuerberaterverbandeskönnen damit dank einer Kooperation mit demDStV zu vergünstigten Konditionen auf genaudie Informationen zugreifen, die Arbeitsgrundlagefür über 65.000 Beschäftigte in den Finanzver-waltungen und den Finanzgerichten sind. DerPräsident des Deutschen Steuerberaterverbandes,Jürgen Pinne, meinte anlässlich der Vertragsunter-zeichnung: „Wir freuen uns, dass wir den Ver-bandsmitgliedern durch die Kooperation mit jurisden Zugriff auf unverzichtbares Basiswissen ver-einfachen können. Mit dem neuen Angebotmachen es DStV und juris besonders kleinen undmittleren Kanzleien leichter, schnell und kosten-günstig auf einen umfassenden Fundus an wich-tigen Informationen zuzugreifen und sich damitauf einer Augenhöhe mit der Finanzverwaltungund der Justiz zu bewegen.”

Hierfür steht Steuerberatern nun das kompletteSpektrum an Fachwissen zur Verfügung; von denGesetzen über die steuerrechtliche Rechtspre-chung bis zu den Verwaltungsvorschriften. Zusätz-lich stellt das Fachportal exklusive Inhalte bereit,wie das Fachinformationssystem Bp NRW oderdas Bundessteuerrecht in allen Fassungen seit

1980. Das neue Portal lockte bereits in den erstenbeiden Wochen nach dem Start Tausende Besucherauf die Internetseite und etliche Hunderte, diedas Angebot des vierwöchigen Gratistests nutzten.Im Laufe des Jahres wird das Portal um zusätzlicheInhalte erweitert. So werden zum Steuerberater-tag im Oktober 2006 unter anderem Kommentaredes Stollfuß Verlages zur Verfügung stehen.

F.A.Z. bei juris

Neue Themenim PraxisReport

Mit den PraxisReporten zum Wettbewerbs-und Immaterialgüterrecht sowie zum IT-Rechtbaut juris sein Angebot im Wirtschaftsrechtweiter aus.

Der PraxisReport Wettbewerbs- und Immaterial-güterrecht umfasst schwerpunktmäßig die Be-reiche Lauterkeitsrecht, Urheberrecht, Patentrecht,Kartellrecht und Markenrecht. Als Herausgeberkonnte Prof. Dr. Eike Ullmann, der Vorsitzendedes I. Zivilsenats beim BGH, gewonnen werden.

Der PraxisReport IT-Recht wird von Prof. Dr. DirkHeckmann, Lehrstuhl für Öffentliches Recht,Sicherheits- und Internetrecht an der UniversitätPassau, herausgegeben. Beleuchtet wird die Ent-wicklung in Gesetzgebung, Rechtsprechung, Be-ratungs- und Gestaltungspraxis, soweit es umSachverhalte mit Bezug zur Informations- undKommunikationstechnologie (z.B. Internet, Soft-ware, Hardware, IT-Infrastruktur, IT-Dienstleis-tungen) geht.

Die beiden neuen PraxisReporte erscheinenmonatlich. Weitere PraxisReporte sind in Vor-bereitung.

Seit März 2006 können Artikel der Frank-furter Allgemeinen und der Frankfurter All-gemeinen Sonntagszeitung bei juris onlinerecherchiert werden.

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jurisBrief 10.05.2006 15.05.2006 15:56 Uhr Seite 11

Interview mit Prof. Dr. Rainer Schlegel,Herausgeber des juris PraxisKommentars SGB

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Neue Produkte

juris: Was bewegt einen Richter, Herausgebereines Kommentars zu werden?

Prof. Schlegel: Das Sozialrecht ist ein Rechtsge-biet, dessen wissenschaftliche Begleitung tradi-tionell von Praktikern geprägt ist. Die Hochschulenbehandeln das Sozialrecht eher „stiefmütterlich”.Ausgewiesene Spezialisten auf diesem Gebietfindet man unter den Ordinarien nur vereinzelt.Insofern ist das Feld der Kommentarliteratur ingroßem Umfang Praktikern und damit auch Rich-tern überlassen.

juris: Warum haben Sie sich für juris als Verlagentschieden?

Prof. Schlegel: juris verfügt über große Erfahrungbei der Planung, Errichtung und Pflege von Daten-banken. Normtexte, Rechtsprechung und Literaturwerden von juris seit nunmehr über 20 Jahrenauf höchstem Niveau dokumentiert. Dieser vonjuris zur Verfügung gestellte „Werkzeugkasten”ist sowohl unverzichtbar für die tägliche Arbeitam Fall als auch ein idealer Ausgangspunkt fürdie Erstellung eines Kommentars. Entscheidendfür eine Zusammenarbeit mit juris waren für michsowie meinen Kollegen und Mitherausgeber Dr.Thomas Voelzke allerdings andere Gesichtspunkte:Erstens hat juris den Mut, einen Kommentar zuallen Büchern des Sozialgesetzbuches aufzulegen,d.h. es wird eine Kommentarreihe zu den mittler-weile zwölf SGB-Büchern aus einer Hand undnach einem einheitlichen Konzept entstehen.

Zweitens hat sich juris für ein Hybridprodukt ent-schieden, d.h., die SGB-Kommentare werden so-wohl als Online-Kommentar mit praktisch tag-genauer Aktualisierungsmöglichkeit als auch inForm eines gebundenen (!) Buches aufgelegt.Das wird sicher zu einer teilweisen Verdrängungvon Loseblattwerken führen; Loseblattwerke kön-nen mit einer derartigen Online/Buch-Kombina-tion nicht mithalten, weder was den Preis anbe-langt, noch was die Aktualität betrifft. Schließlichhat ein Online-Kommentar den großen Vorteil,dass der Nutzer aus dem Kommentar direkt aufverlinkte Fundstellen, z.B. auf den Langtext einerzitierten Gerichtsentscheidung, zugreifen kann.

juris: Wie hat man sich die Zusammenarbeitzwischen Verlag und Herausgeber vorzustellen?

Prof. Schlegel: Die Gesamtherausgeber der jurisPraxiskommentare SGB, also Dr. Voelzke und ich,sind für die Konzeption der kompletten Kommen-tarreihe und die Zusammenstellung des Autoren-teams verantwortlich. Papier wird – mit Ausnahmeder Vertragsurkunden – nicht mehr verschickt.Sämtliche Arbeitsprozesse erfolgen über Daten-austausch per Internet. Die Zusammenarbeitfunktioniert reibungslos, insbesondere deshalb,weil bei juris an den jeweiligen Stellen Profis amWerk sind, die ihr Handwerk verstehen. Erstaun-lich ist vor allem die enorm kurze Zeit, die jurisfür die redaktionelle und technische Realisierungbraucht. Haben die Autoren die elektronischenManuskripte abgeliefert und haben die Heraus-geber diese durchgesehen, geht es bei juris selbst„ruck-zuck”.

juris: Die juris PraxisKommentare SGB IV bzw.SGB V stehen unmittelbar bevor. Was sind die in-haltlichen Schwerpunkte dieser Kommentare?

Prof. Schlegel: Die Vorschriften des SGB IV sindkomplex, und der Zugang zu ihnen aufgrund ihrerKlammerfunktion für Vorschriften der Kranken-,Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenver-sicherung oft schwierig. Hinzu kommt, dass dasSGB IV viele Verordnungsermächtigungen enthältund die Details etwa für die Ermittlung des bei-tragspflichtigen Arbeitsentgelts, die Meldepflich-ten und die Beitragszahlung in zahlreichen unter-gesetzlichen Normen geregelt werden, z.B. dieArbeitsentgelt-Verordnung, Datenerfassungs- undübermittlungsVO, die BeitragseinzungsVO oderdie BeitragsüberwachungsVO. Zu diesem unter-gesetzlichen Nebenrecht kommen zahlreiche, fürdie betriebliche Praxis nicht minder bedeutsameVerwaltungsvorschriften, z.B. Geringfügigkeits-richtlinien und Gemeinsame Rundschreiben der

Spitzenverbände der Sozialversicherungsträgerzur Auslegung einzelner Vorschriften und zumpraktischen Vorgehen der Sozialversicherungs-träger. Der jurisPK-SGB IV enthält eine vollständigeKommentierung des SGB IV, bleibt hierbei abernicht stehen. Er stellt den Bezug der Vorschriftendes SGB IV zu dem damit in Zusammenhang ste-henden untergesetzlichen Verordnungsrecht sowiezu einschlägigen Richtlinien und Arbeitsanwei-sungen („Besprechungsergebnisse” der Spitzen-verbände) her.

Beim SGB V wird es ebenfalls darum gehen, diepraxisrelevanten Aspekte des deutschen Gesund-heitssystems herauszuarbeiten. Wir können unsvorstellen, dass der jurisPK-SGB V ein Hilfsmittelnicht nur für die Lösung pathologischer Fälle derKrankenversicherung wird, sondern sich die Ak-teure des Gesundheitswesens, z.B. Krankenhaus-verwaltungen oder größere Gemeinschaftspraxen,über ihre Rechte und Pflichten nach dem neuestenStand von Gesetzgebung und Rechtsprechunganhand des Kommentars orientieren.

juris: Wo sehen Sie die größten Vorteile für dieLeser / Anwender?

Prof. Schlegel: Der Leser hat mit den juris Praxis-Kommentaren zum SGB ein höchst aktuelles undim Vergleich zu Loseblattwerken und sonstigengebundenen Kommentaren auch sehr preiswertesHilfsmittel zur Hand. Als Online-Produkt ist derKommentar jeweils up to date, auf Entwicklungendes Gesetzgebers oder in der Rechtsprechungkann prompt reagiert werden. Erforderliche Ände-rungen können als Aktualisierung binnen 24Stunden gut erkennbar in den Kommentar einge-arbeitet werden. Als gebundenes Buch kann mansich den Kommentar ins Regal stellen und diesennach althergebrachter Weise zu Rate ziehen. Überdie inhaltliche Qualität der Kommentare solltesich jeder sein eigenes Bild machen, jedoch meineich bei aller Bescheidenheit, dass sich die Reiheder juris PraxisKommentare nicht hinter anderenKommentaren zu den jeweiligen Rechtsgebietenverstecken muss.

Prof. Dr. Rainer Schlegel

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jurisBrief 10.05.2006 15.05.2006 15:56 Uhr Seite 12

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Neue Produkte

DVD löst CD-ROM ab

Das Informationsangebot von juris wird mo-dernisiert und um zahlreiche neue Inhalteerweitert. Im Zuge dessen werden die meis-ten CDs auf DVD umgestellt.

Im Rahmen der grundlegenden Erneuerung wur-den zur effizienteren Nutzung auch die tech-nischen Zugangs- und Suchmöglichkeiten unddamit auch die Recherche-Software für die bis-herigen CD-ROM-Produkte umfassend verbessert.

Ab dem kommenden Jahr wird juris daher keineCDs mehr, sondern ausschließlich DVDs anbieten.

Die neuen DVDs verfügen über eine wesentlichgrößere Speicherkapazität. Alle notwendigen In-formationen passen hier auf einen einzigen Daten-träger.In diesem Jahr erhalten juris-Kunden ihre abon-nierten CD-ROMs noch – mit der Ausnahme, dasses keine Archiv-CD-ROMs mehr geben wird.

Einige CD-ROMs werden komplett eingestelltund auch nicht auf DVD hergestellt, wie etwa dieRechtsprechung BGH-Premium und Standard, dieSaarbrücker Sammlung, Umweltrecht oder Steuer-recht Standard. Das neue Portfolio von juris bietet zahlreiche in-teressante Alternativen sowohl innerhalb derFlatrateangebote als auch als pay-per-doc. Sokönnen CD-Kunden künftig ihren Informations-bedarf noch besser abdecken.

Modernisierung des Angebotes

Regressfalle Ausschlussfristen im Tarifrecht

Ausschlussfristen sind im Arbeitsrecht nichtsUngewöhnliches. Sie finden sich in Tarifver-trägen, Betriebsvereinbarungen, aber auchin Arbeitsverträgen. Sie ermöglichen eineschnelle und klare Vertragsabwicklung. Gleich-wohl fehlt es an einer gesetzlichen Regelungzum zulässigen Inhalt solcher Fristen.

Für Rechtsanwälte sind Ausschlussfristen sehrregressträchtig. Sie haften bei Versäumung derFristen für die nicht mehr durchsetzbaren Ver-gütungsansprüche auch dann, wenn weder ihnennoch den Mandanten bekannt ist, dass Aus-schlussfristen auf das Arbeitsverhältnis überhauptAnwendung finden.

Das neu erschienene Werk „AusschlussfristenimTarifrecht” greift diese Problematik auf undgibt den Rechtsanwendern Sicherheit bei demUmgang mit Ausschlussfristen. Damit sinkt dasHaftungsrisiko bei Kündigungsschutzklagen. DieZulässigkeit, Anwendung und Fristwahrung beiAusschlussfristen sind die zentralen Themen.Kommentiert werden die Voraussetzungen von

Verfallklauseln, Fristen, die Geltendmachung imProzess sowie die Darlegungs- und Beweislastder Parteien. Eine alphabetische Zusammenstel-lung der Verfallklauseln aller Tarifbranchen undder wichtigsten Firmentarifverträge erleichtertdie tägliche Arbeit. Musterformulierungen, Prüf-listen, Beispiele und Übersichten vervollständigendas praxisorientierte Angebot.

Der Autor Prof. Dr. Joachim Weyand ist Vorsitzen-der der Akademie für Weiterbildung und Fachge-bietsleiter Zivilrecht am Institut für Rechtswissen-schaften an der TU Ilmenau. Er hat sich durchzahlreiche Publikationen und Vorträge im Bereichdes Arbeitsrechts ausgezeichnet.

„Ausschlussfristen im Tarifrecht” erscheint in derReihe juris BookLine und ist eine Kombinationaus Print- und Online-Kommentar. So hat der An-wender zum einen die Vorteile eines klassischenNachschlagewerkes und profitiert andererseitsvon den Online-Aktualisierungen des Werkes undden umfangreichen Verknüpfungen mit weiterenInformationen in der Datenbank.

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jurisBrief 10.05.2006 15.05.2006 15:56 Uhr Seite 1

Gewinnspiel

Impressum

Herausgeber:juris GmbH, Gutenbergstraße 23,66117 Saarbrücken, Telefon: 0681 5866-0,Telefax: 0681 5866-274, Internet: www.juris.deE-Mail: [email protected]

Copyright: juris GmbH

Redaktion:RA’in Antje Gebauer,Sabine Koerth,RA Dr. Thomas Theißen

Satz und Produktion:Thomas Portugall, Dipl.-Betriebswirt

Machen Sie mit beim großen juris-Gewinnspiel!Und nutzen Sie juris Standard ein Jahr langgratis. Es geht ganz einfach: Schicken Sie unsdie Antwort auf die untenstehende Frage. Ent-weder den ausgeschnittenen Coupon per Postan juris GmbH, Redaktion juris Brief, Postfach101564, 66015 Saarbrücken schicken oder perMail an: [email protected] ist der 16.06.2006.

Die Gewinner werden unter allen Teilnehmernausgelost und schriftlich benachrichtigt. DerRechtsweg ist ausgeschlossen.

Und hier die Gewinnfrage:Welcher „allgemeine Erfahrungssatz” ergibtsich aus Randnummer 12 der Entscheidungs-gründe der berühmten „Bierkutscher-” oder„Brauereigaul” Entscheidung des AmtsgerichtsKöln?

1. Preis:1 Jahr kostenlose Recherche mit juris Standard*2.-10 Preis :je 1 Praxis-Report nach Wahl, 1 Jahr langkostenlos** gültig für einen Nutzer

Antwort:

Kanzlei / Firma

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Die letzte Seite

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Dutzende Male ist er in den letzten Jahrenauf- und abgebaut worden – der Messestandvon juris. Klar, dass er dabei Federn gelassenhat. Nun war es Zeit für einen neuen Stand.

Nachdem der alte Messestand ausgedient hatte,ging man an die Planung eines neuen Standes,

der nicht nur einer moderneren Optik entsprechen,sondern auch funktionaler sein sollte. So wurdeder Raum für die einzelnen Vorführungsplätzeebenso wie der Besuchsbereich vergrößert. DerBesuchsbereich wurde außerdem separiert, sodass dort künftig ungestört Gespräche geführtwerden können. Neu hinzugekommen ist nebendem Info-Counter, an dem sich Besucher anmel-den können, ein Flachbildschirm, auf dem unteranderem die neuesten Produkte vorgestellt wer-den. juris ist auf allen relevanten Messen undvielen Anwenderforen vertreten. Bei allen grö-ßeren Veranstaltungen präsentiert man sich miteinem eigenen Messestand, bei kleineren Eventsin Hotels oder bei parallel stattfindenden Veran-staltungen wird das Equipment vor Ort angemietet.Zum ersten Mal wird der neue Messestand aufdem Deutschen Anwaltstag in Köln zu sehen sein.

Manches neu macht der Mai

Erfolgreiches erstes QuartalDie Kundenbetreuer bei juris hatten in die-sem Frühjahr alle Hände voll zu tun. EndeMärz wurden alle juris Web und juris For-mular Kunden auf die neue Anwendungjuris.de umgestellt.

Die Pauschalverträge werden bis zum Ende desJahres auf die neue Plattform umgestellt. WichtigeMeilensteine sind bereits gesetzt. So kann in-zwischen bundesweit der Großteil der Richter,Staatsanwälte und Rechtspfleger über das neueRecherchesystem auf die juris-Datenbanken zu-greifen. Insgesamt sind mehr als 20.000 Arbeits-plätze in der Justiz mit juris ausgestattet. Weiter-hin wurden zahlreiche Kanzleien, die vorher CDsoder Fachdatenbanken abonniert hatten, in denersten Monaten des Jahres auf juris Spectrumoderjuris Standard umgestellt. Etliche Kunden betratendabei Online-Neuland.

Die Praxiskommentare zu den Büchern des SGBüberzeugten das Land Schleswig-Holstein: Diekomplette Sozialgerichtsbarkeit greift auf diePraxiskommentare zum SGB I und SGB II undkünftig auch auf die Kommentare zum SGB IVund V zu.

Die brandenburgische Justizministerin BeateBlechinger interessierte sich bei ihrem Besuchauf der CeBIT vor allem für die Dienstleitungenim Rahmen von E-Government-Projekten. jurisverfügt über eine stabile Basistechnologie undentsprechende Konzepte, um die innovativenAnsätze in diesem Bereich in anspruchsvolleAnwendungen umzusetzen. Dazu gehöreninsbesondere Erfahrungen beim Aufbau vonlandesrechtlichen Informationssystemen mitGesetzen und Rechtsverordnungen bis hin zuVerwaltungsvorschriften und Entscheidungen imInternet. Innovatives Beispiel ist das ProjektBAYERN-RECHT Online, einer Lösung für diekomplette öffentliche Verwaltung in Bayern.Insgesamt zufrieden mit dem ersten Quartal zeigtsich Manfred Schöneberger, Leiter Key-Account-Vertrieb bei juris: „Das neue Portfolio, das auchin Kooperation mit renommierten Verlagen ent-standen ist, findet Zuspruch. Dies gilt neben dendeutlich erweiterten pay-per-doc-Angeboten vorallem auch für die Flatrate-Angebote. Und wirsind sicher, dass wir mit den in Entwicklungbefindlichen, noch stärker auf die Bedürfnissedes Marktes abgestimmten Produkten, diebisherigen Erfolge weiter ausbauen können.”