Gesetzliche Grundlagen

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Gesetzliche Grundlagen Wie hoch wird die Pension sein ? Zusammenstellung: Manfred Stranacher - LS 10 - Kärnten (auf Basis der Unterlagen von Mag. Peter Korecky)

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Wie hoch wird die Pension sein ?. Gesetzliche Grundlagen. Zusammenstellung: Manfred Stranacher - LS 10 - Kärnten (auf Basis der Unterlagen von Mag. Peter Korecky). NIX MIT EINFACH - NIX MIT BIERDECKEL. - PowerPoint PPT Presentation

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Gesetzliche

Grundlagen

Wie hoch wird die Pension sein ?

Zusammenstellung: Manfred Stranacher - LS 10 - Kärnten (auf Basis der Unterlagen von Mag. Peter Korecky)

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NIX MIT EINFACH - NIX MIT BIERDECKEL

Selbst für mathematisch geschulte Fachleute ist eine

korrekte Berechnung kompliziertValorisierung (?)

Vergleichspensionen (?) Deckel 1 (?)Deckel 2 (?)

Beste Monate (?)Woher gesicherte Daten (?)

Pensionskonto (?)Parallelrechnung (?)Pensionskassa (?)

Für Laien ist sie wohl kaum durchführbar!!!

Ohne Gewerkschaft : Seriöse

Zukunftsplanung ADE!

Page 3: Gesetzliche Grundlagen

KOMPASS - GEBURTSJAHRGANG

BEAMTE vor dem 1.1.2005 im Öffentlichen Dienst

vor dem 1.1.1955 geboren PENSION „ALT“

ohne Parallelrechnung (Pensionsgesetz)

ab dem 1.1.1955 geboren PENSION „NEU“

mit Parallelrechnung (Pensionsgesetz [PG] + Allgemeines Pensionsgesetz

[APG])

BEAMTE ab dem 1.1.2005 im Öffentlichen Dienst

Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

PENSIONSKONTO

Der wichtigste Wegweiser dafür, was, wo, wie anzuwenden ist, ist der Geburtsjahrgang:

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KOMPASS - GEBURTSJAHRGANG

vor dem 1.1.1955 geboren PENSION „ALT“

ohne Parallelrechnung

Neu sind folgende Bestimmungen:

Standardberechnungenfür die nächsten 10 Jahre

Der „10%-Deckel“ ist im Jahr 2005 ein 5,25%-Deckel und steigt jährlich um 0,25% bis er im Jahr 2024 wieder den Wert 10% erreicht.Es gibt einen „Pensionskorridor“ von 62 - 65 (bis 68 mit Zustimmung des Ministers).Es gibt eine neue „Hacklerregelung“

Es gelten die bisherigen Rechtsvorschriften (Pensionsgesetz, Reformen 1997, 2000, 2003) - KEINE HARMONISIERUNG

Page 5: Gesetzliche Grundlagen

100

%

80 %

Dur

chre

chnu

ng

BEMESSUNG

100% von 80% des Durchrechnungszeitraumes

Die „3 Säulen“ des Pensionsgesetzes

Abhängig von der Dienstzeit (35 > 40 > 45 J)

Abhängig vom Alter (60 > 61,5 > 65 J)

Abhängig vom Durchrechnungszeitraum

(Letztbezug >216 M > 480 M)

Pensionskassa? Privatpension?

Page 6: Gesetzliche Grundlagen

100

%Abhängig

von der ruhegenussfähige

n Gesamtdienstzeit

Die „100% - SÄULE“

Page 7: Gesetzliche Grundlagen

Wie erreiche ich 100%?Aufnahme vor dem 1.5.1995 und

am 31.12.2003 zehn oder mehr anrechenbare Jahre

Beispiel: Max M., 25 anrechenbare Jahre bis 31.12.2003

Max M. braucht eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 39 Jahren, um auf 100% zu kommen

für die ersten 10 Jahre (J)

50%

bis 31.12.2003 2%/J mal 15 J

30%

ab 1.1.2004 1,429%/J

mal 14 J

20%

Standardfall für die nächsten Jahre

Page 8: Gesetzliche Grundlagen

Wie erreiche ich 100%?

A B A B A BGesamt- Erforderliche Gesamt- Erforderliche Gesamt- Erforderlichedienstzeit weitere dienstzeit weitere dienstzeit weiterezum 31.12.2003 Dienstzeit zum 31.12.2003 Dienstzeit zum 31.12.2003 Dienstzeit35 0,0 26 12,6 17 25,234 1,4 25 14,0 16 26,633 2,8 24 15,4 15 28,032 4,2 23 16,8 14 29,431 5,6 22 18,2 13 30,830 7,0 21 19,6 12 32,229 8,4 20 21,0 11 33,628 9,8 19 22,4 10 35,027 11,2 18 23,8

Auswirkungen für die erforderliche Dienstzeit zur Erreichung von 100%

Abrechnung alt: Für die ersten 10 Jahre 50 % - Punkte, für jedes weitere Jahr bis 31.12.2003 2% - Punkte (für jedes weitere Monate 0,167% - Punkte)

Neues System: Für jedes weitere Jahr werden âb 1.1.2004 1,429% - Punkte (für jedes weitere Monat 0,119% - Punkte) gutgeschrieben

Page 9: Gesetzliche Grundlagen

Wie erreiche ich 100%?Am 31.12.2003 noch keine 10 anrechenbare Jahre

Beispiel: Judith K., 8 anrechenbare Jahre bis 31.12.2003

Judith K. braucht eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 45 Jahren, um auf 100% zu kommen

NEUES SYSTEM: Jedes angerechnete und jedes künftige Jahr zählt gleich viel

45 Jahre 2,2222% /J x 45

100%

Möglich bei Pensionierungvon JunglehrerInnen wegen

Dienstunfähigkeit

Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit:Zurechnung von bis zu

10 Jahren bleibt in jedem Fall!

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Wie erreiche ich 100%?

DIE SACHE MIT DEN KINDERERZIEHUNGSZEITEN

Kindererziehungszeiten im Sinne des § 25a Abs.3 und Abs.7 PG verringern die Anzahl der heranzuziehenden Monate um maximal 36 pro Kind, wobei überlappende Zeiten der Kindererziehung für jedes Kind gesondert zu zählen sind.

Dabei darf die Zahl 180 bei den Beitragsmonaten nicht unterschritten werden. (Diese Regelung gilt auch für Zeiten der Dienstfreistellung aufgrund einer Familienhospizkarenz und kann wegen der 180 Monate frühestens 2015 wirken.)

Page 11: Gesetzliche Grundlagen

80 %

Abhängig vom

Lebensalter

Die „80% - SÄULE“

Page 12: Gesetzliche Grundlagen

Geburtstag nach dem 1.10.1952

Beispiel: Karl L., geboren am 25.8.1954

Pensionsgesetz 2003: Anhebung des Regelpensionsantrittsalters auf 65 Jahre = 80%

Karl L. muss bis 31.8.2019 arbeiten, um auf 80% zu kommen

Die „80% - SÄULE“

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ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN FÜR VOR DEM 2.10.1952 GEBORENE

Geboren statt 780 Monaten statt 65 Jahren

bis einschl. 1.Oktober 1940 720 60J2.Okt.1940 bis 1.Jän.1941 722 60J 2M2.Jän.1941 bis 1.April1941 724 60J 4M2.April1941 bis 1.Juli 1941 726 60J 6M2.Juli 1941 bis 1.Okt.1941 728 60J 8M2.Okt.1941 bis 1.Jän.1942 730 60J 10M2.Jän.1942 bis 1.April1942 732 61J2.April1942 bis 1.Juli 1942 734 61J 2M2.Juli 1942 bis 1.Okt.1942 736 61J 4M2.Okt.1942 bis 1.Jän.1943 738 61J 6M2.Jän.1943 bis 1.April 1943 740 61J 8M2.April 1943 bis 1.Juli 1943 742 61J 10M2.Juli 1943 bis 1.Okt.1943 743 61J 11M2.Okt.1943 bis 1.Jän.1944 744 62J2.Jän.1944 bis 1.April 1944 745 62J 1M2.April 1944 bis 1.Juli 1944 746 62J 2M2.Juli 1944 bis 1.Okt.1944 747 62J 3M2.Okt.1944 bis 1.Jän.1945 748 62J 4M2.Jän.1945 bis 1.April 1945 749 62J 5M2.April 1945 bis 1.Juli 1945 750 62J 6M2.Juli 1945 bis 1.Okt.1945 751 62J 7M2.Okt.1945 bis 1.Jän.1946 752 62J 8M2.Jän.1946 bis 1.April 1946 753 62J 9M2.April 1946 bis 1.Juli 1946 754 62J 10M2.Juli 1946 bis 1.Okt.1946 755 62J 11M2.Okt.1946 bis 1.Jän.1947 756 63J

Geboren statt 780 Monaten statt 65 Jahren

2.Jän.1947 bis 1.April 1947 757 63J 1M2.April 1947 bis 1.Juli 1947 758 63J 2M2.Juli 1947 bis 1.Okt.1947 759 63J 3M2.Okt.1947 bis 1.Jän.1948 760 63J 4M2.Jän.1948 bis 1.April 1948 761 63J 5M2.April 1948 bis 1.Juli 1948 762 63J 6M2.Juli 1948 bis 1.Okt.1948 763 63J 7M2.Okt.1948 bis 1.Jän.1949 764 63J 8M2.Jän.1949 bis 1.April 1949 765 63J 9M2.April 1949 bis 1.Juli 1949 766 63J 10M2.Juli 1949 bis 1.Okt.1949 767 63J 11M2.Okt.1949 bis 1.Jän.1950 768 64J2.Jän.1950 bis 1.April 1950 769 64J 1M2.April 1950 bis 1.Juli 1950 770 64J 2M2.Juli 1950 bis 1.Okt.1950 771 64J 3M2.Okt.1950 bis 1.Jän.1951 772 64J 4M2.Jän.1951 bis 1.April 1951 773 64J 5M2.April 1951 bis 1.Juli 1951 774 64J 6M2.Juli 1951 bis 1.Okt.1951 775 64J 7M2.Okt.1951 bis 1.Jän.1952 776 64J 8M2.Jän.1952 bis 1.April 1952 777 64J 9M2.April 1952 bis 1.Juli 1952 778 64J 10M2.Juli 1952 bis 1.Okt.1952 779 64J 11Mab 2.Okt.1952 780 65J

Die „80% - SÄULE“

Page 14: Gesetzliche Grundlagen

PENSIONIERUNG AUS KRANKHEITSGRÜNDEN

Gesetzliches Pensionsantrittsalter: 65 Jahre = 80%

Beispiel: Andrea S., geboren am 12.5.1954, ist nicht mehr imstande ihren dienstlichen Verpflichtungen nachzukommen und es besteht keine Hoffnung, dass sich dieser Zustand

ändert. Ruhestandsversetzung mit 1.10.2008 (AMTSARZT!).

Abzug von 3,36%-Punkte/J (0,28 / M) maximal 18%

Bei Kollegin Andrea S. greift der Maximalabschlag von 18%. Sie kommt somit auf 62%

Eine Verringerung des Maximalabschlages tritt erst nach

59,5 Lebensjahres ein!

Die „80% - SÄULE“

Werden genügend Dienstzeiten erreicht (100%) liegt die Pension

ca. bei € 1500,- Netto!

Page 15: Gesetzliche Grundlagen

SONSTIGE VORZEITIGE PENSIONSANTRITTE

VORRUHESTAND § 13a LDG

Die „80% - SÄULE“

Gilt nur für LehrerInnen, die vor dem 1.1.1954 geboren sind

Die Abschläge (4% pro Jahr bzw. 0,3333% pro Monat) werden von den 80% abgezogen. Maximaler Abzug: 20% = frühestens 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter

Der Antrag ist spätestens zwei Monate vor dem Wirksamkeitstermin abzugeben. Eine Widerrufsmöglichkeit ist ausgeschlossen.

Ab dem Schuljahr 2005/2006 kann die Ruhestands-versetzung nur mit 31. Juli oder dem 28. (29.) Februar erfolgen.

FAUSTREGEL:Werden genügend Dienstzeiten erreicht (100%) liegt die Pension

zumindest bei ca. € 1450,- Netto. Erhöhung um ca. € 80,- für jedes weitere Jahr.

Im Normalfall >>> Hacklerregelung möglich!!!

Page 16: Gesetzliche Grundlagen

KORRIDOR § 13c LDG (Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung)

Die „80% - SÄULE“

Voraussetzungen sind mindesten 37 Jahre 6 Monate ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit und das Erreichen des 62. Geburtstages.

Als Abschläge werden 0,14 %-Punkte pro Monat (1,68 %-Punkte pro Jahr) vor dem Regelpensionsalter von den 80 % abgezogen.

Schiebt der Minister den gesetzlichen Übertritt (mit 65) hinaus, so wird maximal drei Jahre lang (bis 68) ein gleich hoher “Bonus” auf die 80 % aufgeschlagen!!!

2. Jubiläumszuwendungwird ausbezahlt, wenn 35 Jahre erreicht sind

Page 17: Gesetzliche Grundlagen

„HACKLERREGELUNG“ § 115 d LDG (Ruhestandsversetzung wegen langer Versicherungsdauer)

Die „80% - SÄULE“

Voraussetzung 1: Antrittsmöglichkeit ist abhängig vom Geburtsdatum

Abschlagsfreiheit für alle LehrerInnen, die die Voraussetzungen bis 31.12.2013 erfüllen (Geburtstag spätestens 31.12.1953).

Voraussetzung 2: 40 Jahre beitragsgedeckte GesamtdienstzeitJede LehrerIn/jeder Lehrer hat einen einmaligen Anspruch auf bescheidmäßige Bekanntgabe der beitragsgedeckten Dienstzeit durch den Dienstgeber.Nachkauf von Schulzeiten ist im Bedarfsfall möglich! (Kosten für 2008: ca. € 270/Monat)

Der Abschlag beträgt bei Inanspruchnahme ab dem 1.1.2014 (Geburtstag frühestens 1.1.1954) für jeden Monat der Ruhestandsversetzung vor dem Regelpensionsalter 0,28%- Punkte (=3,36%-Punkte pro Jahr).

2. Jubiläumszuwendungwird ausbezahlt, wenn 35 Jahre erreicht sind

bis 1.1. bis31.12.1953 31.12.1954

zumindest 60 Jahre 64 Jahre

Abzug erfolgt lt. Vereinbarung mit AKL mit 1. Pensionsbezug (Ratenzahlung möglich)

Page 18: Gesetzliche Grundlagen

Dur

chre

chnu

ngAbhängig vom Fortgang der Reformen

1997 und 2003

Die „DURCHRECHNUNGSSÄULE“

Page 19: Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen

Die „DURCHRECHNUNGSSÄULE“

J. der Pens. Monate J. der Pens. Monate200320042005200620072008200920102011201220132014201520162017201820192020

1224364860728496

110126144164186208230252274296

20212022202320242025202620272028

319342365388411434457

480 = 40 J

J. der Pens. Monate200320042005200620072008200920102011201220132014201520162017201820192020

1224364860728496108120132144156168180192204

216 = 18 J

1997 2003

Page 20: Gesetzliche Grundlagen

Die Sache mit den Beitragsgrundlagen

Die „DURCHRECHNUNGSSÄULE“

Der Dienstgeber ist verpflichtet, allen LehrerInnen jährlich die jeweils gültigen, aufgewerteten Beitragsgrundlagen als Information zur Verfügung zu stellen.

Beipiel: Lehrerin; 17. GSt. Incl. 1 LG; geb. 30.1.1954, Pensionierung: 1.3.2008 (beste 72 Mon.)

3 Monate aus 2008 [ 3715,80 x 3 = € 11147,-) + 69 Monate (gründe Felder) [ € 249032,- ] ergibt eine Ruhegenussberechnungsgrundlage von

€ 3613,60 [ € 260179,- : 72 ]

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

2000 1,093 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29

2001 1,084 3102,26 3102,26 3102,26 3102,26 3102,26 3102,26 3243,26 3243,26 3243,26 3243,26 3243,26 3243,26

2002 1,073 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06

2003 1,068 3288,69 3288,69 3288,69 3288,69 3288,69 3288,69 3436,18 3436,18 3982,12 3982,12 3982,12 3982,12

2004 1,057 4046,51 4046,51 4046,51 4046,51 4046,51 4046,51 4046,51 4046,51 3450,79 3463,68 3463,68 3463,68

2005 1,041 3489,64 3489,64 3489,64 3489,64 3489,64 3489,64 3624,66 3624,66 3624,66 3624,66 3624,66 3624,66

2006 1,016 3633,11 3633,11 3633,11 3633,11 3633,11 3633,11 3633,11 3633,11 3633,11 3712,57 3712,57 3712,57

2007 1 3739,90 3739,90 3739,90 3739,90 3739,90 3739,90 3739,90 3739,90 3739,90 3659,90 3659,90 3659,90

Page 21: Gesetzliche Grundlagen

DECKELUNGEN

Befristete Deckelung der Verluste durch Reform 1997 („7% - Deckel“)

Die „DURCHRECHNUNGSSÄULE“

Die Durchrechnung ersetzt die Bemessung der Pension vom Letztbezug langfristig durch eine Bemessung vom Lebenseinkommen. Dadurch sind

Durchrechnungsergebnisse in der Mehrzahl der Fälle niedriger, als Letztbe-zugsergebnisse. Um diese Unterschiede fließend zu gestalten, wurde die Durchrechnung schrittweise eingeführt, Verlustdeckelungen definiert und

Pensionsbeiträge für betroffene Altersgruppen abgesenkt.

Befristete Deckelung der Verluste durch Reform 2003 („10% - Deckel“)

Durchrechnungsverluste, erhöhter Pensionsbeitrag

Beschleunigung der Durchrechnungsverluste, Verlängerung der ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit (siehe „100%-Säule), Erhöhung von Abschlägen (z.B. Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit

Page 22: Gesetzliche Grundlagen

Die „DURCHRECHNUNGSSÄULE“

Bei „Hacklerregelung“ werden Verlustdeckelungen nicht wirksam.

Vorsicht bei langen Teilzeiten vor Pensionsantritt.

Page 23: Gesetzliche Grundlagen

DIE NETTO-RECHNUNG

oderWIEVIEL KOMMT AUFS KONTO ?

Die „NETTORECHNUNG“

Page 24: Gesetzliche Grundlagen

Krankenversicherung (Höchstbeitragsgrundlage 2008: € 3930,--)

WAS KOMMT WEG?

Die „NETTORECHNUNG“

4,7%Pensions“sicherungs“beitrag (keine Höchstbeitragsgrundlage)

Jahr der Ruhe-standsversetzung

Pensions-Beitrag

200520062007200820092010201120122013201420152016201720182019

ab 2020 *)

2,92%2,79%2,66%2,53%2,41%2,28%2,15%2,02%1,89%1,77%1,64%1,51%1,38%1,26%1,13%1,00%

*) Für alle Bediensteten, für die kein “97er-Deckel” vorgesehen ist, entfällt dieser Pensionsbeitrag.

Der Gewerkschaftsbeitrag für Pensionisten ist halb so hoch wie für Aktive. Der Beitrag senkt die Lohnsteuer-bemessungsgrundlage (STB) und beträgt netto ca. € 6,--.

Nach diesen Abgaben ist auf Basis der Lohnsteuer-bemessungsgrundlage die Lohnsteuer abzuziehen (Lohnsteuertabelle für Pensionsbezüge)

Page 25: Gesetzliche Grundlagen

NEBENGEBÜHREN (Mehrdienstleistungen, Erschwernis-und Gefahrenzulagen)

WAS KOMMT DAZU?

Die „NETTORECHNUNG“

Pro Kalenderjahr wird die festgehaltene Summe der Nebengebühren den LehrerInnen mitgeteilt.

Zum Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung wird auf Basis der angesammel-ten Nebengebührenwerte für die Pension ALT die Nebengebührenzulage ermittelt.

Für das Pensionskonto werden Nebengebühren zum restlichen Monatsein-kommen dazugeschlagen und sind damit Teil der Monatsbemessung.

Mit Einsetzen der Durchrechnung ist die Nebengebührenzulage mit 20 % der höchsten aufgewerteten Beitragsgrundlage begrenzt.

Faustregel: 1000 Punkte = ca € 20,- Netto

Page 26: Gesetzliche Grundlagen

Die „NETTORECHNUNG“Für Nebengebührenwerte, die bis zum 31.12.1999 erworben wurden, gilt folgende Formel: Für 2005 gilt:

1%v.V/2=1988,6 € 100,-- =

5,039 NGW 1 NGW = 4,5 Cent

Nebengebühren, die nach dem 31.12.1999 erworben werden, werden je nach Pensionie-rungsjahr länger durchgerechnet. Daraus ergibt sich ein höherer Divisor nach folgender Tabelle:

Pensionierungs-jahr

Divisor

2004200520062007200820092010201120122013

ab 2014

525,0542,5560,0577,5595,0612,5630,0647,5665,0682,5700,0

NGW x 1 % v. V/2Nebengebührenzulage =437,5

NGW x 1 % v. V/2 ngw x 1 % v. V/2 62NGZlg =437,5

+542,5

x80

Die Nebengebührenwerte werden daher in den künftigen Mitteilungen aufgeschlüsselt in solche, die vor dem Jahr 2000 (NGW) und ab dem Jahr 2000 erworben wurden (ngw).

Beispiel: Maria M., Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit mit 1.8.20055000 Punkte bis 31.12.1999 + 800 Punkte bis 31.7.2005

227,27+29,32 x 0,775 =

€ 198,86

Page 27: Gesetzliche Grundlagen

KINDERZURECHNUNGSBETRAG

WAS KOMMT DAZU?

Die „NETTORECHNUNG“

Gilt nur für LehrerInnen, die Kinder vor Aufnahme in den Öffentlichen Dienst geboren haben und zum Zeitpunkt der Pensionierung nicht auf die volle ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit (< 100%). --- Grundlage 2008: Ausgleichsrichtsatz: 2% von € 747,-

Höchstens 48 Monate pro Kind

KZB pro Monat € 1,25

KZB pro Jahr € 14,94

Beispiele 3 Jahre und 5 Monate Kindererziehungszeiten

€ 44,82 + € 6,25 = € 51,07 monatlich brutto zur Pension dazu

2 Kinder im Abstand von 2 Jahren und 6 Monaten

1. Kind: 2 Jahre 6 Monate € 29,88 + € 7,5 = € 37,38

2. Kind: 4 Jahre € 59,76 = € 59,76

Ergibt insgesamt € 97,14 monatlich zur Pension dazu

Page 28: Gesetzliche Grundlagen

Eintritt - Öffentl.Dienst

Regelpensionsalter ab

Max MustermannJA/NEIN unbedingt 2 9 24

Hacklerregelung 40 beitragsgeckte J. PZ 1234567 anrechenbare Zeiten TT MM JJ

Schul-Studienzeiten laut Bescheid ab Musterstraße 12 bedingt 4 12JJ 2 MM 9 JA/NEIN 1234 Musterstadt anrechenbare Zeiten TT MM JJ

Pensionierung aus Fiktiv ab nicht von

Krankheitsgründen anrechenbare Zeiten bis

JA/NEIN nicht von

Vorruhestand frühestens oder ab anrechenbare Zeiten bis

bzw. Korridorregelung Mitglied der nicht von

JA/NEIN Gewerkschaft anrechenbare Zeiten bis

Leiterzulage Einstufung halb von

anrechenbare Zeiten bis

Gehaltsstufe NEBENGEBÜHREN bis 31.12.99

ab 1.1.2000

Leistungsgruppen nächste Vorrückung Teilzeit von

Betrag bis

Koordinator 1. Dienstjubiläum Teilzeit von

Betrag bis

Mehrstufenzulage Kinderzulage für Teilzeit von

Betrag (Anzahl der Kinder) bis

Sonstiges Alleinverdiener Sabbatikal von

LfWE, Slow., PÄDAK Betrag Alleinerhalter bis

01.09.1972

01.09.1972

2312,351251,217

Berechnungswunsch

JA NEIN

ERHEBUNGSBLATT

31.08.2012

Fiktive Pensionsberechnung für

Anschrift und Telefonnummer

Schule Musterschule

08 J = 15% ab

12 J = 25% ab

16 J = 40% ab Betrag

______ %

Geburtsdatum 2.6.1951

______ %

______ %

JA NEIN

L2a2

17. + DAZseit 1.7.2007

______ %

Tag der Pragmatisierg

XXX

02.08.1997

XXX

Page 29: Gesetzliche Grundlagen

HACKLERREGELUNG 40 beitragsgedeckte Jahre erreicht am 31.8.2012 Nachkauf von Schulzeiten: 12 Monate x € 270,- = € 3240,- (steuerlich voll absetzbar; Nettobelastung ca. € 2000,-)

Lieber Herr Kollege Max Mustermann!

Fiktive Pensionsberechnung fürStichtage:

geb. am 2. 06. 1951 Regelpensionsalter 64 Jahre 6 Monat(e) erreicht am 1.01. 2016 Vorruhestand frühestens ab 1. 03. 2011 Korridorpension möglich ab 1. 1. 07. 2013zur Regelpension fehlende Monate 52

Hacklerregelung anwendbar ab 1. 07. 2011 Eintritt in den öff. Dienst 1. 09. 1972Zeitraum für die Durchrechnung 110 MonatePensionssicherungsbeitrag 2,15 %ruhegenussfähige Dienstzeiten Jahre Monate Tage

bis einschließlich 31.12.2003: 31 4 0 + Vordienstzeiten 2 13 36

abzüglich Karenzzeiten mit 0 % Anrechnung 0 0 0abzüglich Karenzzeiten mit 50 % Anrechnung 0 0 0

ab 01. 01 2004weitere Dienstzeiten bis 01. 09. 2011 7 8 0abzüglich Karenzzeiten mit 0 % Anrechnung 0 0 0abzüglich Karenzzeiten mit 50 % Anrechnung 0 0 0 ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit 42 2 6

Bemessungsgrundlage 80 % Ruhegenuss 100 % der Bemessungsgrundlage

Grundpension 2.940,57€ Krankenversicherung 4,9 % 144,10€ Nebengebührenzulage *) 121,79€ Pensionssicherungsbeitr. 2,15 % 65,84€ Kinderzulage -€ Lohnsteuer 808,14€ Kinderzurechnungsbetrag -€ Gewerkschaftsbeitrag 0,5 % 9,50€ Zuschlag aus Sonstiges -€ Vergleichspensionen -€ Summe der Abzüge 1.027,58€ Bruttobezug 3.062,36€ NETTOPENSION 2.034,80€

Die Jubiläumszuwendung für 40 Jahre Dienstzeit gebührt ab 2. Aug. 2012Anmerkung: Wenn bei Pensionsantritt noch keine 40, aber mind. 35 Dienstjahre erreicht sind, gebührt die Jubiläumszuwendung ebenfalls. Es zählen nur voll angerechnete Dienstzeiten !Jubiläumszuwendung wird ausgezahlt: Netto ca. € 7800,-

1. September 2011

Page 30: Gesetzliche Grundlagen

KOMPASS - GEBURTSJAHRGANG

Für die Parallelrechnung ist der gesamte Wissensstand über die bisherige Rechtslage genauso vonnöten, wie eine rückwirkende Aufrollung des gesamten Berufslebens zur Darstellung des Pensionskontos.

Übergangsmodell zwischen „PENSION-ALT“ und „PENSIONSKONTO“

Berechnungen dzt. Nur beiPensionierung wegen

Krankheit Sonst erst in ca. 10 Jahren

ab dem 1.1.1955 geboren PENSION „NEU“ mit

Parallelrechnung

Page 31: Gesetzliche Grundlagen

KOMPASS - GEBURTSJAHRGANG

Parallelrechnung

Page 32: Gesetzliche Grundlagen

KOMPASS - GEBURTSJAHRGANGHauptmerkmale der Pensionskontopension

In jedem Monat wird aus allen beitragspflichtigen Einkommensbestandteilen(Gehalt, ruhegenussfähige Zulagen, anspruchsbegründende Nebengebühren) die “Bemessungsgrundlage” (BG) gebildet.

Übersteigt die BG die monatliche Höchstbeitragsgrundlage (HBG) (= 30 mal der täglichen Höchstbeitragsgrundlage), so ist die BG = HBG. (Die HBG für 2008 ist € 3.930,-)

Die “Teilgutschrift” für das Kalenderjahr beträgt dann 1,78 % der Bemessungs-grundlagen dieses Jahres. (1,78% x 45 Jahre = 80%)

Die “Gesamtgutschrift” entsteht durch die aufgewertete Gesamtgutschrift des Vorjahres plus der neuen Teilgutschrift. Die Aufwertung erfolgt mit denAufwertungsfaktoren gemäß § 108a ASVG.

Durch die Einführung des Pensionskontos entfällt die Unterscheidung zwischen Versicherungszeiten und Ersatzzeiten. Für Kindererziehungszeiten werden 4 Jahre lang € 1.157,- (€ 1350 x 12:14) als monatliche Beitragsgrundlage vom Familienlastenausgleichs-fonds abgedeckt (Anlage 2 APG). Derselbe Betrag wird vom Bund für Zeiten des Zivil-, Ausbildungs- und Präsenzdienstes abgedeckt.

Page 33: Gesetzliche Grundlagen

PensionskontoJahr monatlichSummeVorjahr1,78%jährlichAlter

Summe: 14

Summe: Monatsgehälter + Zulagen + MDLHöchbeitragsgundlage:€ 3930,- (2008)

Jährl Betrag x 1,78% =Teilgutschrift1,78% mal 45 Jahre = 80%

Summe aus Vorjahr malAufwertungsfaktor

Für Kindererziehungszeiten werden 4 Jahre lang € 1.157,- (€ 1350 x 12:14) als monatliche Beitragsgrund-lage vom Familienlastenausgleichsfonds abgedeckt. Derselbe Betrag wird vom Bund für Zeiten des Zivil-, Ausbildungs- und Präsenzdienstes abgedeckt.

Page 34: Gesetzliche Grundlagen

Pensionierung aus gesundheitlichen Gründen

Gesamtgutschrift : 14

Abschläge in der Höhe von 0,35% / Monat vor dem Regelpensionsalter (maximal 15%)

Wenn die Zahl der Versicherungsmonate476 Monate (40 J) nicht übersteigt, ist derum maximal 15% gekürzte Betrag mit jenem Wert zu vervielfachen, der sich aus der Summe der Versicherungsmonate undZurechnungsmonate (Monate zwischen Pensionierung und Regelpension) geteiltdurch die Zahl der Versicherungsmonateergibt.

Beispiel: Gesamtgutschrift: 19322,53 Versicherungsmonate: 331 Zurechnungsmonate: 129 Ausmaß der APG Pension: 15,57%

19322,53 : 14 = € 1380,-

€ 1380,- abzüglich 15% = € 1173,-

(331+129): 331 = 1,389 1173,- x 1,389 = 1629,-

APG - Pension:1629,- x 15,57% = € 254,-

Page 35: Gesetzliche Grundlagen

Eintritt - Öffentl.Dienst

Regelpensionsalter ab

Sabine MusterfrauJA/NEIN unbedingt 7 5 27

Hacklerregelung 40 beitragsgeckte J. PZ 12345678 anrechenbare Zeiten JJ MM TT

Schul-Studienzeiten laut Bescheid ab Musterstraße 26 bedingt

JJ MM JA/NEIN 1234 Musterstadt anrechenbare Zeiten JJ MM TT

Pensionierung aus Fiktiv ab nicht von

Krankheitsgründen anrechenbare Zeiten bis

JA/NEIN nicht von

Vorruhestand frühestens oder ab anrechenbare Zeiten bis

bzw. Korridorregelung Mitglied der nicht von

JA/NEIN Gewerkschaft anrechenbare Zeiten bis

Leiterzulage Einstufung halb von

anrechenbare Zeiten bis

Gehaltsstufe NEBENGEBÜHREN bis 31.12.99

ab 1.1.2000

Leistungsgruppen nächste Vorrückung Teilzeit ______ % von

Betrag bis

Koordinator 1. Dienstjubiläum Teilzeit ______ % von

Betrag bis

Mehrstufenzulage Kinderzulage für Teilzeit ______ % von

Betrag (Anzahl der Kinder) bis

Sonstiges Alleinverdiener Sabbatikal ______ % von

LfWE, Slow., PÄDAK Betrag Alleinerhalter bis

Versicherungszeiten X X X Gesamtgutschrift Schulzeiten 3 2 0vor dem 18. LJ JJ MM TT JJ MM TT

JA NEIN

12 J = 25% ab

16 J = 40% ab Betrag15

01.01.2009

27.02.2004

1

Geburtsdatum 27.12.1958

JA NEIN

08 J = 15% abL2a2

Tag der Pragmatisierg

Anschrift und Telefonnummer

Schule Musterschule

54,9

01.04.2008

€ 19.323

01.09.1980

01.12.1984

540,76149,012

Berechnungswunsch ERHEBUNGSBLATTFiktive Pensionsberechnung für

Page 36: Gesetzliche Grundlagen

Mischpension

Frühpension! Amtsarzt aufsuchen !

Liebe Frau Kollegin Sabine Musterfrau!

Fiktive Pensionsberechnung für

Stichtage:

geb. am 27. 12. 1958 Regelpensionsalter 65 Jahre 0 Monat(e) erreicht am 1. 01. 2024 bei Pensionsantritt fehlende Monate 189 Eintritt in den öff. Dienst 1. 09. 1980Vorruhestand frühestens ab 1. 03. 2019 Korridorpension möglich ab 1. 01. 2021

Für die "Pension alt" gilt:Zeitraum für die Durchrechnung 72 MonatePensionssicherungsbeitrag 2,53 %ruhegenussfähige Dienstzeiten Jahre Monate Tage

bis einschließlich 31.12.2003: 19 1 0 + Vordienstzeiten 7 5 27

abzüglich Karenzzeiten mit 0 % Anrechnung 0 0 0abzüglich Karenzzeiten mit 50 % Anrechnung 0 0 0

ab 01. 01 2004weitere Dienstzeiten bis 01. 04. 2008 4 3 0abzüglich Karenzzeiten mit 0 % Anrechnung 0 0 0abzüglich Karenzzeiten mit 50 % Anrechnung 0 0 0Hinzurechnung 7 8 25ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit 38 6 22 Kürzung bei Dienstunfähigkeit 18,00% 62 %

Bemessungsgrundlage ALT 62 % Ruhegenuss ALT 84,43 % der Bemessungsgrundlage

Ruhegenuss NEU 15,57 % der Kontopension

Für die "Parallelrechnung" gilt:Grundpension ALT 1.940,30€ Krankenversicherung 4,9 % 94,30€ Nebengebührenzulage *) 21,93€ Pensionssicherungsbeitr. 2,53 % 42,73€ Zuschlag aus Lohnsteuer 352,54€ Vergleichspensionen 38,01€ Gewerkschaftsbeitrag 0,5 % 9,50€ Summe 2.000,24€ Sonstiges -€ davon 84,43 % 1.688,81€ Summe der Abzüge 499,07€ + 15,57 % Pension NEU 253,85€ NETTOPENSION 1.458,10€ Kinderzulage 14,50€ Kinderzurechnungsbetrag -€ Bruttobezug 1.957,15€

1. April 2008

Page 37: Gesetzliche Grundlagen

KOMPASS - GEBURTSJAHRGANG

Alle Österreicherinnen und Österreicher, die erstmals nach dem 31.12.2004 Pensionsversicherungszeiten erwerben, werden künftig nach dieser Methode bemessen.

Das “Pensionskonto” ist das Kernstück der Pensionsharmonisierung und im Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) geregelt.

Erst in Jahrzehntenim Vollausbau

Allgemeines Pensionsgesetz (APG) PENSIONSKONTO

Ab dem Jahr 2007 sollte jeder Beamte/jede Beamtin eine entsprechende “Kontomitteilung” erhalten haben. Rechtsmittel können erst bei der Pensionsbemessung ergriffen werden.

Für die Daten bis zum 31. Dezember 2004 sind von den LSR oder Schulab-teilungen der Länder Erhebungen durchzuführen. Die erhobenen Daten werden den Bediensteten schriftlich mitgeteilt. Diese Daten können binnen vier Wochen unter Angabe von Gründen bestritten werden >>> danach Bescheid

Page 38: Gesetzliche Grundlagen

Fiktive Pensionsberechnungen

Nur für Mitglieder der Gewerkschaft!!!!!

Manfred Stranacher Telefon: 050 536 30609 Fax: 050 536 30639

Mail: [email protected]