Gesetzloses Internet

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Tag der Kärntner Tourismuswirtschaft Mag. Martin Sablatnig Team Wirtschaftsrecht, Servicezentrum, Wirtschaftskammer Kärnten 11. März 2008 Gesetzloses Internet?

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Ich lade die Präse für einen Freund, Martin Sablatnig hoch. Ein ausgewiesener Kenner der Materie beschäftigt bei der Wirtschaftskammer Kärnten. Nähere Infos auf Wunsch bei mir, Ed Wohlfahrt

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Tag der Kärntner Tourismuswirtschaft

Mag. Martin Sablatnig

Team Wirtschaftsrecht, Servicezentrum, Wirtschaftskammer Kärnten

11. März 2008

Gesetzloses Internet?

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Agenda:

Bewertungsplattformen – wie gehe ich

rechtlich damit um?

Was ist bei Vertragsabschlüssen im Internet

zu beachten?

Impressumspflichten

Besondere Gefahren: „Die Internet-Abzocke“

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Grundthese

„Wer das Internet mit

klassischem Recht

kontrollieren will, hat es

nicht verstanden!“

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Problemstellung

Das Internet ist ein weltweites Netz! Oft

versagt daher unser „klassisches Recht“.

Relevante Fragen: Anwendbares Recht?

Gerichtsstand?

Beweisbarkeit?

Lösungsbeispiel: Die internen „Spielregeln“ von

Ebay

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Beispiel: „Negativer Eintrag“

Sicht des Betroffenen:

Sie werden von einem Kunden auf einer

Bewertungsplattform „verrissen“ und wollen

sich dagegen wehren.

Sicht der Plattform:

Es handelt sich um eine Kundenbewertung,

die nur persönliche Erfahrungen darstellt.

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Gesetzliche Rahmenbedingungen

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein

verfassungsmäßig garantiertes Recht und Basis

jeder demokratischen Gesellschaft!

Unterscheide:

Unwahre Tatsachenbehauptung - nicht

überprüfbares Werturteil

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Gesetzliche Rahmenbedingungen

Nicht überprüfbare Werturteile sind zulässig. Diese

lassen keinen Wahrheitsbeweis zu.

• Beispiel: „Das Essen hat mir nicht geschmeckt!“

Unwahre Tatsachenbehauptungen sind nicht zulässig.

• Beispiel: „Das Essen war verdorben!“

Achtung: Fließende Grenzen - Einzelfallentscheidung!

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Lösungsmöglichkeiten

Rechtliche Möglichkeiten nur bei

unwahren Tatsachenbehauptungen!

Plattformbetreiber muss Identität des

Bewerters nicht bekanntgeben (Datenschutz).

Grundsätzliche Haftung des Plattform-

betreibers, wenn er weiß, dass rechtswidrige

Bewertungen verbreitet werden.

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Lösungsmöglichkeiten

Sofortige Kontaktaufnahme mit Plattform-

betreiber, wenn unwahre Tatsachen-

behauptungen bekannt werden.

Die Wirtschaftskammer unterstützt gerne!

Rechtliche Schritte?

Welches Recht, welcher Gerichtsstand

und welcher AUFWAND?

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Vertragsabschlüsse im Internet

Nicht nur „klassische“ Verträge sind gültig!

Auch Vereinbarungen, die per E-Mail abge-

schlossen werden, sind rechtlich bindend!

Es gelten –zumindest- die allgemeinen

Rechtsgrundsätze und Sonderbestimmungen.

Praxisproblem: Beweisbarkeit

Hoffnung: Digitale Signatur

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Impressumsvorschriften

Jede Homepage muss ein Impressum haben -

Verstöße können zu Strafen führen!

Beispiele für verpflichtende Angaben:

Name – Firma

Firmenbuchnummer

Rechtsform

Standort

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Impressumsvorschriften - Lösung

Unser Tipp:

Verlinken Sie ihre Homepage mit dem

Firmen A-Z der Wirtschaftskammer - dann haben

Sie ein rechtlich korrektes Impressum mit

Zusatznutzen (Karte und Routenplaner)!

Wie geht das?

Ganz einfach mit Mitgliedsnummer und Pin-Code

auf wko.at einloggen...

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Page 13: Gesetzloses Internet

Beispiel: „Die Internet-Abzocke“

Sie suchen und finden im Internet

Informationen und werden aufgefordert,

persönliche Daten anzugeben.

Wenige Tage später flattert eine Rechnung

ins Haus, weil es sich um ein kosten-

pflichtiges Angebot gehandelt hat.

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Beispiel: „Die Internet-Abzocke“

Bekommen auch Sie regelmäßig solche Mails?

Unterstützen Sie uns bei Finanztransaktionen!

Sie haben bei der (spanischen) Lotterie

gewonnen!

Sie sind Erbe eines Millionenvermögens in

Afrika!

Ihre Bank braucht persönliche Kontodaten

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Wie schütze ich mich?

Geben Sie niemals persönliche Daten bekannt!

Beantworten Sie niemals solche Mails!

Nützlicher Link – aktuelle Watchlist:

www.ombudsmann.at

Wenden Sie sich bei Problemen sofort an Ihre

Wirtschaftskammer!

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Zum Abschluss:

...die traurige – aber leider

wahre - Geschichte vom

englischen Pfarrer und

den 16 italienischen

Nonnen...16