Gesundes und sicheres Arbeiten Grundvortrag-Arbeitsicherheit im Unternehmen – BGW-PVD-KA-RE –...

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Gesundes und sicheres Arbeiten Grundvortrag-Arbeitsicherheit im Unternehmen – BGW-PVD-KA-RE – 07-07-2005 – Seiten - 1 Die Mitarbeitervertretung und der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz Vortrag DIAG MAV Freiburg Ludwigshafen, 16. November 2006 Dr.-Ing. Andreas Gräber BGW Präventionsdienste Karlsruhe

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Die Mitarbeitervertretung und der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz

Vortrag DIAG MAV Freiburg Ludwigshafen, 16. November 2006

Dr.-Ing. Andreas Gräber BGW Präventionsdienste Karlsruhe

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Organigramm der b

B

Vorstand

GeschäftsführungOperativer Bereich

PräventionBezirksstellen &Hauptverwaltung

Beiträge und Finanzen etc.

Hauptverwaltung

RehabilitationBezirksverwaltungen &

Hauptverwaltung

GeschäftsführungAllgm. Bereich

GremienPersonalPlanungIT/DV

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Präventionsauftrag der b

Prävention mit allen geeigneten Mittel:

Verhütung von- Arbeitsunfällen- Berufskrankheiten- arbeitsbedingten

Gesundheitsgefahren

BeratungSchulungInformationForschungErste HilfeÜberwachung der

Betriebe

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Präventionsauftrag der b - Arbeitsunfall

wenn eine versicherte Person

infolge einer versicherten Tätigkeit

einen Unfall erleidet

der zu einem Körperschaden führt

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Präventionsauftrag der b - Wegeunfall

Ein Wegeunfall liegt vor, wenn eine versicherte Person auf einem versicherten

Weg einen Unfall erleidet,der zu einem Körperschaden führt.

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Präventionsauftrag der b - Berufskrankheit

Eine Berufskrankheit liegt vor, wenn eine versicherte Person bei einer versicherten Tätigkeit einen Gesundheitsschaden erleidet,der

die Kriterien einer in der Berufkrankheiten-Verordnung aufgeführten Krankheit erfüllt.

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Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren

... sind Einflüsse in Folge von Arbeit, die zu einer Beeinträchtigung oder

Schädigung der psychischen oder physischen Gesundheit

führen können.

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Rehabilitationsauftrag der b

Medizinische Rehabilitation- Heilbehandlung, Kuren, Verletztengeld, Körperersatzstücke etc.

Berufliche Rehabilitation- Umschulung, Fortbildung, Arbeitsplatz anpassen, Wiedereingliederungshilfen etc.

Soziale Rehabilitation- Eigenmobilität, Selbsthilfegruppen, Familienunterstützung etc.

Sonstige Rehabilitation- Rente etc.

Leistung nach Eintritt eines Versicherungsfalles

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Aufbauorganisation

Reick, BGW-Präventionsdienst-Karlsruhe,11/03-36

Unternehmer/in(Vorstand/Geschäftsleitung)

Betriebsleiter/in(Heimleitung/WfBM-Leitung)

Abteilungsleitung

Gruppenleiter

Mitarbeiter/in

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Aufbauorganisation mit Betriebsvertretung

Reick, BGW-Präventionsdienst-Karlsruhe,11/03-36

Unternehmer/in(Vorstand/Geschäftsleitung)

Betriebsleiter/in(Heimleitung/WfBM-Leitung)

Abteilungsleitung

Gruppenleiter

Mitarbeiter/in

Betriebs-/Personalrat

MAV

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Aufgaben der Mitarbeitervertretung

1. Mitsprache bei betrieblichen Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

2. Unterstützung aller Beteiligten und Verantwortlichen

3. Teilnahme und Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss, bei Betriebsbegehungen und

Unfalluntersuchungen

4. UnterschreibenUnfallanzeige

5. Beteiligungbei der Bestellung und Abberufung von Fachkräften für Arbeitssicherheit,

Betriebsärzten und Sicherheitsbeauftragten

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Aufbauorganisation mit Arbeitssicherheit

Reick, BGW-Präventionsdienst-Karlsruhe,11/03-36

Unternehmer/in(Vorstand/Geschäftsleitung)

Betriebsleiter/in(Heimleitung/WfBM-Leitung)

Abteilungsleitung

Gruppenleiter

Fachkraftfür Arbeits-sicherheit

Mitarbeiter/in

Betriebs-/Personalrat

MAV

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Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit I

von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln vor Inbetriebnahme bzw. Einführung

Unterstützung des Unternehmers/Arbeitgebers durch:

1. BeratungIntegration des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in die

betrieblichen Abläufe...bei der Beurteilung der ArbeitsbedingungenUmsetzungsmaßnahmen

2. Überprüfung

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Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit II

der praktischen Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf Anwendung und Wirksamkeit

Unterstützung des Unternehmers/Arbeitgebers durch:

3. 3. Beobachtung und Beurteilung

4. Hinwirkungauf sicheres und gesundheitsgerechtes Verhalten aller

Beschäftigten

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Aufbauorganisation mit Arbeitssicherheit

Reick, BGW-Präventionsdienst-Karlsruhe,11/03-36

Unternehmer/in(Vorstand/Geschäftsleitung)

Betriebsleiter/in(Heimleitung/WfBM-Leitung)

Abteilungsleitung

Gruppenleiter

Fachkraftfür Arbeits-sicherheit

Betriebsarzt/-ärztin

Mitarbeiter/in

Betriebs-/Personalrat

MAV

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Aufgaben des Betriebsarztes I

Unterstützung des Unternehmers/Arbeitgebers durch:

1. BeratungIntegration des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in die betrieblichen Abläufe

...

bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Umsetzungsmaßnahmen

zu Fragen der Arbeitsphysiologie und –psychologie, Arbeitshygiene und Ergonomie

zu Fragen des Arbeitsplatzwechsels und Eingliederung von Mitarbeiter/innen mit Behinderung

Organisation der Ersten Hilfe

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Aufgaben des Betriebsarztes II

Unterstützung des Unternehmers/Arbeitgebers durch:

2. Untersuchungder Mitarbeiter/innen und Beratung der

Arbeitgeber/innen und Mitarbeiter/innen

der praktischen Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf Anwendung und Wirksamkeit

3. Beobachtung und Beurteilung

4. Hinwirkung auf sicheres und gesundheitsgerechtes Verhalten aller

Beschäftigten

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Aufbauorganisation mit Arbeitssicherheit

Reick, BGW-Präventionsdienst-Karlsruhe,11/03-36

Unternehmer/in(Vorstand/Geschäftsleitung)

Betriebsleiter/in(Heimleitung/WfBM-Leitung)

Abteilungsleitung

Gruppenleiter

Fachkraftfür Arbeits-sicherheit

Betriebsarzt/-ärztin

Sicherheitsbeauftragte/r

Mitarbeiter/in

Betriebs-/Personalrat

MAV

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Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten

Unterstützung des Unternehmers/Arbeitgebers durch:

1. Beratung

2. Kontrolle

3. Abstellen oder Melden

4. Teilnahme und Mitarbeit

Information, Sensibilisierung und Motivation auf kollegialer Ebene

Betriebseinrichtungen, Betriebsmittel, persönliche Schutzausrüstung

von Mängeln

im Arbeitsschutzausschuss, bei Betriebsbegehungen und Unfalluntersuchungen

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„Arbeitsschutzausschuss“- ein Gesundheitszirkel?

Arbeitgeber/inoder

Beauftragter

Fachkraft fürArbeitssicherheit

Sicherheits-beauftragteMitarbeiter-

vertretung

Mitarbeiter-vertretung

Betriebsarzt/-ärztin

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Rechtssystem in Europa und Deutschland - eine Gegenüberstellung

GrundgesetzEU - Verträge

Verordnungen Unfallverhütungs-vorschriften

EU - Rahmenrichtlinien

EU - Einzelrichtlinien

EU - Normen Technische Regeln BG-liche Regeln

Infos Infos

GesetzeArbSchG SGB VII

Handlungsanleitung Handlungsanleitungharmonisiert Nicht harmonisiert

Beweislastumkehr

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Arbeitsschutzgesetz §4 – allgm. Grundsätze

Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitschutzes von ff. allg. Grundsätzen auszugehen:

1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird,

2. …

4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen.

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Arbeitsschutzgesetz §5 – Beurteilung der Arbeitsbedingungen

(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung, der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, und welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.

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Gefährdungsbeurteilung – eine der wesentlichen Arbeitgeberaufgaben

Vorbereiten

Ermitteln

Beurteilen

FestlegenDurchführen

Überprüfen

Fortschreiben

Dokumentieren

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Rechten der Beschäftigten

§ 17 ArbSchG, § 14 BGV A1, § 81 BetrVG

• Vorschlagsrecht zu allen Fragen des Arbeitsschutzes

• Sicherheitswidrige Weisungen nicht befolgen

• Wenn bei Arbeitsschutzmängel Abhilfe anders nicht möglich, dann Unterrichtung der zuständigen Stellen

• Bei groben Mängeln Leistung verweigern

• Wahrnehmung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen

• Anhörungs- und Erörterungsrecht

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Pflichten der Beschäftigten nach §§ 15 u. 16 ArbSchG

• haben übertragene Aufgaben so auszuführen, dass sie sich und andere nicht gefährden.

• Weisungen zu befolgen

• Persönliche Schutzausrüstung benutzen

• Einrichtungen bestimmungsgemäß verwenden

• Mängel beseitigen oder melden

• Maßnahmen zum Arbeitschutz unterstützen

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Pflichten des Arbeitgebers/Unternehmers

§3 ArbSchG

• Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit treffen.

• Maßnahmen auf Wirksamkeit prüfen - bei Änderung der Gegebenheiten - anpassen.

• Stetige Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz anstreben.

• Geeignete Organisation schaffen - Mittelbereitstellen.

• Voraussetzungen schaffen zur Einbindung der Maßnahmen in die betriebliche Führungsstruktur.

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Die fünf Bausteine

1. Führen und organisieren

2. Arbeitsbedingungen beurteilen

3. Mitarbeiter beteiligen und unterweisen

4. Arbeits- und Gesundheitsschutz planen

5. Aus Fehlern lernen

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Wie kann die b unterstützen?

Beratung vor Ort Aufsichtsbeamter, Berater

Schulung (Seminarbroschüre M 070) Seminare für MAV themenbezogene Seminare (z.B. Betriebliches

Gesundheitsmanagement, Verkehrssicherheit) Inhouseseminare, Schubertz

Information und Dienstleistung www.bgw-online.de, Schriften Mitarbeiterbefragung, QM+AS-Audits