Gewalt und Aggression in Betreuungsberufen · 2012-06-27 · 2.1 Miteinander kommunizieren statt...

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Gewalt und Aggression in Betreuungsberufen FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN themen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

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Gewalt und Aggression inBetreuungsberufen

FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN

themen

Berufsgenossenschaftfür Gesundheitsdienstund Wohlfahrtspflege

Gewalt und Aggression inBetreuungsberufen

FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN

themen

Berufsgenossenschaftfür Gesundheitsdienstund Wohlfahrtspflege

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Impressum

Gewalt und Aggression in BetreuungsberufenStand 09/2007© 2007 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – BGW

HerausgeberBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – BGWHauptverwaltungPappelallee 35/3722089 Hamburg

Telefon: (040) 202 07- 0Telefax: (040) 202 07- 24 95www.bgw-online.de

BestellnummerTP-PUGA

AutorenAndreas Boldt, Annett Zeh

TextRuth Schmidt

RedaktionMarkus Nimmesgern, BGW-Öffentlichkeitsarbeit

Gestaltung und SatzMartin Großkinsky, Designer AGD

DruckEggers Druckerei & Verlag GmbH, Heiligenhafen

Gedruckt auf Profisilk – chlorfrei, säurefrei, recyclingfähig,biologisch abbaubar nach ISO-Norm 9706.

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Inhalt

1 Gewalt und Aggression in Betreuungsberufen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

2 Übergriffen vorbeugen – Deeskalationsstrategien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82.1 Miteinander kommunizieren statt gegeneinander agieren . . . . . . . . . . . . . . . . . 82.2 Sinn und Zweck der Arbeitsplatzgestaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

3 Sicherheitsfahrplan bei Akutgefahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103.1 Gewappnet sein mit dem Notfallplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103.2 Alarmieren und Hilfe herbeirufen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103.3 Selbsthilfe durch Befreiungstechniken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113.4 Funktionale Arbeitskleidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113.5 Sicher ist sicher: 21 goldene Regeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

4 Betroffenen beistehen und helfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144.1 Erste Hilfe leisten und Verletzte versorgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144.2 Infektionsrisiken beachten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144.3 Auffanggespräche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154.4 Sekundäre Traumatisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164.5 Lückenlose Dokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164.6 Schutz für Mütter und Jugendliche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

5 Die BGW – Alles aus einer Hand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185.1 Spezielle Seminare . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185.2 Übergriffe als Arbeitsunfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185.3 Umfangreiche Reha-Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185.4 Sachbeschädigung und Verlust von Gegenständen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

AnhangStichwortregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Kontakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Sind Sie gut angezogen? Risikofaktor Nachlässigkeit

Susanne Weber ist Pädagogin und arbeitetin einer stationären Jugendhilfeeinrichtung.Sie hat Nachtdienst und ist allein im Wohn-bereich. Um 23 Uhr tobt im Zimmer von RolfK. immer noch der Bär, er hat seine Musiklaut aufgedreht. Susanne Weber betritt RolfsZimmer und fordert den Jugendlichen auf,die Musik auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.

Rolf fühlt sich provoziert, beschimpftSusanne und dreht die Musik bis zum An-schlag auf. Die Pädagogin Susanne drohtRolf: „Dein Verhalten wird Konsequenzenhaben!“ Rolf antwortet nicht. Stattdessenschlägt er ohne Vorwarnung auf seine Be-treuerin ein und würgt sie fast bis zur Be-wusstlosigkeit.

Es entsteht Tumult, ein Mitbewohner eilt her-bei und schreitet ein, so dass es Susannegelingt, sich aus Rolfs Würgegriff zu be-freien. Sie flieht in ein Nebenzimmer undschließt sich die ganze Nacht ein.

In dem Zimmer steht kein Telefon, sie kannniemanden um Hilfe rufen. Susanne hat pa-nische Angst, wird aber auch von Schamund Selbstzweifeln geplagt und wagt es biszum Morgen nicht, das Zimmer zu verlassen.

Die Kollegen, die morgens eintreffen, rea-gieren unterschiedlich: Eine Kollegin hat Mit-leid mit Susanne und tröstet sie, ein Kollegewiederum reagiert mit Unverständnis undkann Susannes Verhalten gar nicht nachvoll-ziehen.

Susanne Weber hat seit diesem VorfallAngst vor dem Nachtdienst. Ihr Arbeitgeberzeigt Verständnis für diese Angst, bedauertaber gleichzeitig, ihr keinen alternativen Ar-beitsplatz anbieten zu können. Für die Päda-gogin bedeutet das: Sie kann ihre Arbeit inder Einrichtung nur noch beschränkt tags-über ausüben, und die Angst vor demNachtdienst setzt sich in ihr fest.

Dieser Fall stammt nicht etwa aus dem Dreh-buch eines Fernsehfilms – es handelt sichvielmehr um eine wahre Begebenheit, dieleider in dieser oder ähnlicher Form immerwieder vorkommt. Geändert in diesem rea-len Drama wurden lediglich die Namen.

Anspruch und WirklichkeitSusanne Weber ist kein Einzelfall. So gehörtfür viele Beschäftigte in Heil-, Pflege- undBetreuungsberufen der Umgang mit Fremd-aggressionen und Gewalterfahrungen zumBerufsalltag. Nach wie vor stehen viele Mit-arbeiter und Mitarbeiterinnen und oftmalsauch das Management derartigen Situatio-nen hilflos und nicht ausreichend geschultgegenüber.

In vielen Einrichtungen des Gesundheits-dienstes und der Wohlfahrtspflege werdenMenschen mit individuell erhöhter Aggres-sions- und Gewaltbereitschaft gepflegt, be-handelt oder betreut. Ein professioneller Um-gang mit Aggressionen und Gewalt gehörthier zum pflegerischen, zum therapeutischenund pädagogischen Beruf.

1 Gewalt und Aggression inBetreuungsberufen

6 Bewegungsfreiheit und Hygiene: Arbeitskleidung für Pflegekräfte

Professionelle Qualität und Kompetenz zei-gen sich auch darin, wie jemand mit heiklenSituationen und mit extrem schwierigenPersonen umgeht, ohne sich dabei selbst zugefährden oder gar zu schädigen.

Grundsätzlich haben alle Beschäftigten ei-nen Anspruch auf einen sicheren Arbeits-platz. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazuverpflichtet, die Gefährdungen zu ermittelnund zu beurteilen – um dann alle erforder-lichen Maßnahmen zu treffen, um Leben undGesundheit seiner Mitarbeiter zu schützen.

Übergriffe auf Mitarbeiter, seien diese nunphysischer oder psychischer Natur, stellenGefährdungen im Sinne des Arbeitsschutz-gesetzes dar. Deshalb müssen potenzielleÜbergriffe jeder Art bei der Beurteilung derArbeitsbedingungen gemäß §5 dieses Ge-setzes berücksichtigt werden.

7Auf Nummer sicher: Persönliche Schutzausrüstung

Fast jede gewalttätige Situation und jederÜbergriff hat eine Vorgeschichte. Eine Ge-schichte, die sich aufgebaut hat und dieirgendwann eskaliert. Somit passieren Über-griffe nur scheinbar unvermittelt und plötzlich.

Aggressionen und Gewalt müssen immer imKontext individueller Lebenssituationen undinstitutioneller Strukturen betrachtet werden.Je früher geschulte Kräfte in einen konflikt-reichen und aggressionsgeladenen Entwick-lungsprozess eingreifen, desto besser.

Primäres Ziel von Deeskalationsstrategien istdie Reduzierung gewalttätiger Übergriffe.Mit der entsprechenden Strategie ereignensich solche unerwünschten Zwischenfälleviel seltener. Wenn es dennoch passiert,dann meist nicht so massiv.

2.1 Miteinander kommunizierenstatt gegeneinander agieren

Eine gute Kommunikation ist in allen päda-gogischen Bereichen das A und O. Mitein-ander reden, Missverständnisse aufklären,Streitpunkte und Unklarheiten aus dem Wegräumen – die Macht des Wortes ist hierungebrochen.

Wer weiß, wie er Sprache einsetzen kann,in welcher Weise er reden muss, trägt vielzur Entschärfung aggressiver Situationen bei.Empfehlenswert sind auch Meditationstech-niken wie zum Beispiel das Paraphrasieren:Ebenso wichtig wie der bewusste und ge-zielte Einsatz von Sprache ist die differen-

zierte Wahrnehmung einer Situation unddas Nachdenken über die eigenen Verhal-tensweisen.

Diese Reflexion ist umso wichtiger, wennman bedenkt, dass die Bereitschaft zur Ge-walttätigkeit zum einen unbewusst und unge-wollt durch das Verhalten des Personals aus-gelöst wird, zum anderen auch die Einrich-tung als solche einen Gewaltprozess beein-flussen kann.

2.2 Sinn und Zweck der Arbeits-platzgestaltung

Räumliche Enge und fehlende Rückzugs-möglichkeiten für die Patienten, Unterbrin-gung in Mehrbettzimmern, ganz besondersbei Überbelegungen, Lärmbelästigungenund andere Stressoren können ein aggressi-ves Klima fördern. Wenn dann noch unüber-sichtliche Gänge, uneinsehbare Nischenund eine schlechte Beleuchtung dazukom-men, ist es um die Sicherheit der Mitarbeiterund Mitarbeiterinnen und der Betreuten nichtso gut bestellt.

Dabei gibt es einfache Möglichkeiten füretwas mehr Schutz: Ein vorgelagerter Emp-fangsbereich kann den Bürobereich wirksamabschirmen und das unbemerkte Eindringenaggressiver Personen unterbinden. DurchTresen oder entsprechende Möblierung las-sen sich Arbeitsplätze zusätzlich abgrenzen. Wer am Schreibtisch arbeitet, sollte nicht mitdem Rücken zur Tür sitzen. Zum Schutz vorgewalttätigen Übergriffen können abschließ-

2 Übergriffen vorbeugen –Deeskalationsstrategien

8 Gut zu Fuß: Die richtigen Arbeitsschuhe

bare Mitarbeiterräume Rückzugsmöglichkei-ten bieten – gegebenenfalls mit Sicherheits-glasscheiben und Notrufmöglichkeit.

Weiterhin ist darauf zu achten, dass riskan-te Räume, zum Beispiel der Aufnahmebe-reich in der Psychiatrie, über eine schnelleFluchtmöglichkeit verfügen – sowohl für denMitarbeiter als auch für den Patienten.

9Gut gerüstet: Sicherheit am Arbeitsplatz

Auch wenn Deeskalationsstrategien das Ge-waltpotenzial entscheidend reduzieren, wer-den sich aggressive Situationen und gewalt-tätige Übergriffe nicht immer verhindernlassen. In solchen Fällen hängt die Verlet-zungsgefahr davon ab, welche betriebli-chen Rahmenbedingungen in der jeweiligenEinrichtung gegeben sind und ob sich allebeteiligten Personen mit den Schutzmaßnah-men auskennen.

3.1 Gewappnet sein mit demNotfallplan

Was kann ich tun, wenn es passiert? Wiesoll ich mich verhalten, wenn ich oder einKollege angegriffen werden? – Fragen, aufdie es Antworten geben muss.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Ar-beitgeber, die Beschäftigten auf Gefahren-situationen hinzuweisen und über Maßnah-men zur Gefahrenabwehr zu informieren.Mehr noch: Der Arbeitgeber muss gewähr-leisten, dass zu besonders gefährlichenArbeitsbereichen ausschließlich Beschäftig-te Zugang haben, die zuvor entsprechendinstruiert wurden. Besonders gefährlich sindArbeitsbereiche, in denen es leichter oderschneller zu einem Übergriff kommen kannoder in denen besonders schwere Übergrif-fe nicht auszuschließen sind.

Innerbetriebliche Standards zum Verhaltenin Krisensituationen geben den MitarbeiternSicherheit und bestimmen somit das weitereVerhalten. Fehlen solche Standards oder

sind sie nur unzureichend formuliert, machtsich in einer Institution Unsicherheit breit unddie Mitarbeiter fragen sich zu Recht: Waskann ich tun? Was darf ich überhaupt tun?Was erwartet mein Vorgesetzter von mir?Mache ich mich strafbar, wenn ich michwehre?

Ein durchdachter Notfallplan und klare, ein-deutige Handlungsanweisungen sind not-wendig, um in einer Konfliktsituation profes-sionell, sicher und selbstsicher handeln zukönnen.

3.2 Alarmieren und Hilfe herbei-rufen

Wer angegriffen wird, braucht Hilfe. Zuzweit oder im Team zu arbeiten bedeuteteine Grundsicherheit. Denn dann ist immereine zweite Person zur Stelle. Ist allein arbei-ten unumgänglich, muss anderweitig fürschnelle Unterstützung gesorgt sein.

Auf gut besetzten Stationen reicht in derRegel ein lauter Hilferuf und jemand eilt zurHilfe herbei. Doch wie verhält man sich imNachtdienst und an einem Einzelarbeits-platz, wenn weit und breit kein Kollege zu-gegen ist? Oftmals kommt es auf Sekundenan. Bei einem akuten Angriff fehlt die Zeitund man kann nicht mehr zum Telefon oderHandy greifen. Da muss der Angegriffeneanders Alarm schlagen können. In dem Fallmüssen technische und organisatorische Lö-sungen gefunden werden, um Hilfe zu rufen.

3 Sicherheitsfahrplan bei Akutgefahr

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Als Alarmierungssystem bei tätlichen Über-griffen eignen sich so genannte Personen-Notsignal-Anlagen, wie sie in der Berufsge-nossenschaftlichen Regel BGR 139 „Einsatzvon Personen-Notsignal-Anlagen“ beschrie-ben sind. Der Mitarbeiter trägt ein solchesNotsignalgerät am Körper und kann jeder-zeit einen stillen Notruf auslösen. EinigeGeräte sind mit Zusatzoptionen ausgestattet:Bei Bewegungslosigkeit des Opfers oderschnellen Fluchtbewegungen des Trägers lö-sen sie einen automatischen Notruf aus.

3.3 Selbsthilfe durch Befreiungs-techniken

Falsche Abwehrtechniken bei Übergriffen,auch Überreaktionen aus Angst bergen einhohes Verletzungsrisiko sowohl für den An-greifer als auch für den Angegriffenen. Dierichtige Anwendung professioneller Befrei-ungs- und Fixierungstechniken schützt dahersowohl den Anwender als auch den Angreifer.

Reine Selbstverteidigungstechniken, wie sieüblicherweise in Kampfsportschulen gelehrtwerden, sind für den professionellen Einsatzin Einrichtungen des Gesundheitsdienstesund der Wohlfahrtspflege nicht geeignet,denn sie berücksichtigen in keiner Weisedas therapeutische Verhältnis zwischen Be-schäftigtem und Angreifer.

Wenn Sie für Ihre Einrichtung erwägen, IhreMitarbeiter einige Befreiungstechniken ler-nen zu lassen, sollte deshalb der Anbieterein Gesamtkonzept und Referenzen vorlegen.

Um die erlernten Techniken im Ernstfallschnell und wirkungsvoll anzuwenden, müs-sen sie sicher beherrscht werden. DieseSicherheit bekommt der Anwender durchregelmäßiges Üben. Gleichzeitig stärkt die-ses Training das Selbstvertrauen. Wer im-stande ist, adäquat auf Übergriffe zu rea-gieren, reduziert seine Angst vor einer Ge-waltsituation.

Erlernen und Anwenden von Befreiungstech-niken verlangt allerdings auf der geistigenEbene eine beständige Reflexion. Wer seineBefreiungstechniken lediglich körperlich be-herrscht, läuft Gefahr, seine Überlegenheitkonfliktverschärfend einzusetzen, und erzeugtdamit das Gegenteil dessen, was erstrebtwird.

Dort, wo häufiger mit Übergriffen zu rech-nen ist und somit Befreiungs- und Fixierungs-techniken eingesetzt werden müssen, ist dasErlernen des professionellen Selbstschutzesangebracht. Möglicherweise reicht es aus,spezielle Personengruppen als Interventions-teams auszubilden.

3.4 Funktionale Arbeitskleidung

Manchmal ist eine schnelle Flucht besser alseine handgreifliche Auseinandersetzung.Geschlossene Schuhe mit rutschfesten Soh-len eignen sich zum Rennen am besten.Sicher zu stehen erleichtert Ihnen auch, sichmit Befreiungstechniken aus einer Umklam-merung zu lösen. Schmuck wie Halskettenund Ohrringe können nicht nur kaputtgehen,

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sie können ebenso wie lange Fingernägel,Ringe und Armbanduhren zu Verletzungenführen. Brillenträgern empfehlen wir bruch-sichere Kunststoffgläser.

3.5 Sicher ist sicher: 21 goldeneRegeln

Vorausschauend wahrnehmen und mit Be-dacht agieren – so lässt sich manches Un-glück verhindern. In der Praxis haben sichverschiedene Sicherheitsregeln bewährt, mitdenen Sie ohne viel Aufwand Ihre eigeneSicherheit erhöhen.

Umsichtig handeln• Sagen Sie einem Kollegen Bescheid,

wenn Sie allein zu einem Patienten oderBetreuten gehen. Teilen Sie mit, warumSie sich dorthin begeben.

• Im Blickfeld bleiben, lautet das Motto injeder Einrichtung. Halten Sie sich immerin Sichtweite von anderen auf. LassenSie Zimmertüren offen stehen.

• Spielen Sie nicht den Mutigen oder dieMutige, wenn Ihnen jemand suspekt vor-kommt. Holen Sie schon beim kleinstenAnzeichen einer Gewaltbereitschaft ei-nen Kollegen zu Hilfe.

• Eine Person mit hohem Adrenalin-Spiegelreagiert nicht mehr objektiv. Holen Siesich Hilfe durch einen Kollegen, wennSie Beteiligter eines nicht unerheblichenKonfliktes sind.

• Schicken Sie Unbeteiligte, zum BeispielBesucher, aus dem Zimmer, wenn einePerson mit Gewalt droht. Rufen Sie statt-dessen Kollegen zu Hilfe.

• Vergewissern Sie sich immer, dass einebekanntermaßen aggressive Person keineWaffen oder waffenähnlichen Gegen-stände besitzt oder gar bei sich trägt.

• Wahren Sie einen sicheren Abstand.Versuchen Sie, stabil zu stehen.

• Achten Sie darauf, dass Sie einenFluchtweg erreichen können.

• Wenn ein physisches Eingreifen unum-gänglich wird, sollten Sie vorher mög-lichst Schmuck, Kugelschreiber und ähnli-che Verletzungsrisiken abgelegt haben.

• Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnah-men doch einmal zu einem tätlichenAngriff, ist das Danach sehr wichtig:Kontrollieren Sie sofort, ob Sie verletztsind. Veranlassen Sie eine Untersuchungdes Angreifers. Sagen Sie sofort IhrenKollegen, was passiert ist.

• Dokumentieren Sie jeden Zwischenfall undinformieren Sie Ihren Vorgesetzten undgegebenenfalls Ihre Berufsgenossenschaft.

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Sprache und Körpersprache• Im Umgang mit schwierigen Menschen

empfehlen sich Gelassenheit, eine gleich-mäßige Atmung und ein entspannter Ge-sichtsausdruck.

• Vermeiden Sie jede Art von Drohgebär-den, zeigen Sie nicht mit dem Finger aufeine Person, ballen Sie nicht die Handzur Faust – so etwas wird leicht alsaggressiv missverstanden.

• Bewegen Sie sich ruhig und koordiniert.Hektische, plötzliche Bewegungen kön-nen als Drohgebärden aufgefasst wer-den.

• Beobachten Sie dezent, das heißt:Fixieren Sie Ihren Gegenüber nicht mitBlicken. Achten Sie auf Angriffszeichen,wie zum Beispiel: trockener Mund, weitgeöffnete Augen, schneller Atemrhyth-mus, hastiger Puls (mitunter an denSchläfen zu erkennen), Schweißbildung,starrer Gesichtsausdruck.

• Sprechen Sie ruhig und in angemessenerLautstärke. Schreien bewirkt meistens dasGegenteil dessen, was man erreichenmöchte.

• Fallen Sie einer aggressiven Person nichtins Wort. Zeigen Sie Verständnis für dieÄußerungen der Person. Sprechen Sieeinen Angreifer mit Namen an, be-schimpfen Sie ihn niemals.

• Diskussionen führen zu nichts. Bieten Sielieber ein ruhiges Gespräch an. StellenSie offene Fragen.

• Wenn eine Person verwirrt oder des-orientiert ist, sollten Sie sie in die Wirk-lichkeit zurückführen. Erinnern Sie siedaran, wer Sie sind. Sprechen Sie sienamentlich an und sagen ihr, wie spät esist und wo Sie beide sich befinden.

• Wenn Sie Anweisungen geben, müssendiese kurz, verständlich und prägnantsein. Wiederholen Sie notfalls Ihre Aus-sagen.

• Ironie, Zynismus und Sarkasmus sind impflegerischen oder therapeutischen Be-reich fehl am Platz. Ebenso ungeeignetsind Androhungen von Strafen und Sank-tionen. Bieten Sie stattdessen Lösungen an.

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Ein tätlicher Übergriff ist ein traumatischesErlebnis. Das Opfer einer Gewalttat machtauf der Gefühlsebene die verschiedenstenReaktionen durch. Sie reichen von Schock,Überrumpelung, Angst, Ärger, Wut, Ver-zweiflung, Beschämung bis zur totalen Ver-unsicherung.

Manch einer spielt ein solch belastendesErlebnis herunter oder verdrängt es und ver-sucht, seine Gefühle zu unterdrücken und sodas Geschehene zu verarbeiten. Eine Viel-zahl von Faktoren bestimmt, wie gut jemandein Trauma verarbeiten kann und ob er da-mit fertig wird.

Maßgeblichen Einfluss auf eine folgenlosepsychische Verarbeitung haben das berufli-che und private Umfeld. Eine einfühlsameUnterstützung von Kollegen, Familienmitglie-dern und Freunden ist in jedem Falle hilfreich.

Nach einem Übergriff ist es wichtig, dassder Betroffene sein Sicherheitsgefühl zurück-gewinnen kann. Deshalb sollte er der Arbeits-situation, die dem Übergriff zugrunde lag,nicht unmittelbar wieder ausgesetzt werden.

4.1 Erste Hilfe leisten und Verletzteversorgen

Wird ein Beschäftigter bei einem Übergriffverletzt, muss Erste Hilfe geleistet werdenund eine umgehende ärztliche Versorgungmöglich sein. Ist eine ärztliche Behandlungnotwendig, erfolgt diese beim Durchgangs-arzt.

Oftmals scheint ein Opfer nur leicht verletztzu sein und meint, selbst im Auto zum Arztoder nach Hause fahren zu können. Bittebedenken Sie immer: Betroffene stehen oft-mals unter Schock und können eventuellnicht gefahrlos am Straßenverkehr teilneh-men. Stellen Sie in diesen Fällen eine Be-gleitung zum Arzt sicher.

Adressen von Durchgangsärzten in dernäheren Umgebung können Sie bei IhrerBGW-Bezirksverwaltung erfragen. Die Kos-ten für einen Transport zum Arzt werden vonuns erstattet.

4.2 Infektionsrisiken beachten

Statistisch gesehen wird bei jedem fünftenÜbergriff das Opfer vom Täter gebissen.Bei allen Bissverletzungen, ebenso beim Kon-takt mit potenziell infektiösen Körperflüssig-keiten wie Blut, Speichel oder Ausscheidun-gen muss bei der ärztlichen Untersuchungeine mögliche Ansteckung in die Diagnostikeinbezogen werden.

Auch hier gilt: Vorbeugen ist besser als Hei-len. Ist auf Grund der Tätigkeit eine erhöhteInfektionsgefahr anzunehmen, hat der Ar-beitgeber vor Aufnahme der Tätigkeit ar-beitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungenzu veranlassen und den Beschäftigten einekostenlose Impfung für in Frage kommendeKrankheiten wie Hepatitis A und B anzubie-ten, gegen die ein Impfschutz möglich ist.

4 Betroffenen beistehen und helfen

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4.3 Auffanggespräche

Stellen Sie sich folgende Situation vor: EinKollege oder eine Kollegin rennt nach einemtätlichen Angriff vollkommen aufgelöst zuIhnen. Wie verhalten Sie sich? Was sagenSie dem Betroffenen? Sind Sie auf eine sol-che Situation vorbereitet?

Sie sind für das Opfer der erste Ansprech-partner. Ein einfühlsames Verhalten Ihrerseitskann den Schock und den Schmerz des Be-troffenen mildern und sogar posttraumati-sche Störungen verhindern. Bieten Sie einemGewaltopfer ein solches Auffanggesprächimmer an, selbst wenn der oder die Betrof-fene nicht um Hilfe bittet. Diese ersten lin-dernden Worte sind sehr wichtig, könnenallerdings nicht das Gespräch mit einemgeschulten Psychologen ersetzen.

Hier nun einige Hinweise für das Auffang-gespräch. Es sollte in einer ruhigen, angst-freien Atmosphäre stattfinden.

Strukturieren Sie das GesprächHelfen Sie dem Opfer, die Ereignisse zu re-konstruieren. Fragen Sie einfühlsam nachund ordnen Sie die Geschehnisse in chrono-logischer Reihenfolge. Versichern Sie sichimmer wieder beim Betroffenen, dass dieentstehende Rekonstruktion den Tatsachenentspricht. Fassen Sie zum Schluss den Tat-hergang zusammen und filtern Sie dabei Be-schimpfungen seitens des Opfers heraus(„Da haut dieser Blödmann einfach wie einIdiot drauf.“).

„Warum ist das passiert?“ – Auch wenn Siedas Warum interessiert, unterlassen Siediese Frage. Sie wird möglicherweise vomGeschädigten als Vorwurf aufgefasst. IhreFragen sollten lediglich den Tathergangbetreffen: „Was, wann, wie, wo“ etc.

Nehmen Sie Gefühle wahrVersuchen Sie, die Gefühle des Opfers zuerfassen, beschreiben Sie Ihre Wahrneh-mung in verständlichen Worten (Paraphra-sieren). Zeigen Sie Verständnis für die emo-tionale Lage des Opfers und erklären Sie,dass solche Gefühle in dieser Extremsitua-tion angemessen und normal sind.

Vermeiden Sie BagatellisierungenSpielen Sie nichts herunter. Auch wenn je-mand physisch unverletzt ist, kann er dochauf psychischer Ebene stark verwundet wor-den sein. Hüten Sie sich vor Äußerungenwie: „Ach, das ist ja gar nicht so schlimm!“oder „Das ist ja nur ein kleiner Kratzer!“Inwieweit jemand psychisch angegriffen undtraumatisiert ist, lässt sich auf die Schnellenicht beurteilen.

Alle Übergriffe müssen der Einrichtungslei-tung unbedingt mitgeteilt werden. MachenSie dem oder der betroffenen Kollegin Mut,den Zwischenfall an eine Vorgesetzte odereinen Vorgesetzten zu melden.

Kritisieren und tadeln Sie nichtSelbst wenn Sie der Meinung sind, dass derBetroffene vor und bei dem Übergriff andershätte handeln können und Sie persönlichauch anders oder subjektiv besser gehandelt

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hätten – sagen Sie nichts. Kritik gehört nichtin ein Auffanggespräch. Der Geschädigte istauf Grund der Ereignisse seelisch stark an-geschlagen und kann in dieser Situation Kri-tik nicht oder zumindest schlecht verkraften.

Bleiben Sie ernstScherze, ironische oder gar zynische Be-merkungen haben in einem Auffanggesprächnichts zu suchen. Dem Betroffenen steht nichtder Sinn nach Scherzen oder doppelbödigerIronie.

Raten Sie zu einem ArztbesuchDas Opfer kann Verletzungen haben, wel-che auf ersten Blick nicht zu erkennen sind,zum Beispiel Knochenbrüche oder innereVerletzungen. Eine Untersuchung beim Durch-gangsarzt sorgt für eine sichere Diagnose.

Widmen Sie sich dem Opfer voll und ganzSeien Sie während des Auffanggesprächesganz für den Geschädigten da. Hören Sieihm mit allen, am besten mit geschärften Sin-nen zu. Konzentrieren Sie sich nur auf IhrGegenüber, unterlassen Sie jegliche Neben-beschäftigung.

Schweifen Sie nicht abErzählen Sie keine ähnlichen oder gar „dra-matischen“ Geschichten, die Sie oder ande-re erlebt haben. Die angegriffene Person istausreichend mit der gerade erlebten Situ-ation beschäftigt und nicht aufnahmefähigfür anderes. Derartige Fremdgeschichtenkönnen sogar zu einer zusätzlichen Belas-tung führen.

Überlegen Sie gemeinsam das weitereVorgehen Überlegen Sie gemeinsam mit dem Opfer,welche Maßnahmen jetzt sinnvoll sind, zumBeispiel: zum Arzt gehen, den Vorgesetztenbenachrichtigen, eine kurzzeitige Verset-zung und Konsequenzen für den Angreiferüberdenken.

4.4 Sekundäre Traumatisierung

Bei schweren Gewaltereignissen könnenauch Dritte, wie zum Beispiel Zeugen desVorfalls, ein Trauma erleiden. Diesen mitbe-troffenen Personen soll wie dem unmittelbarGeschädigten ein Auffanggespräch angebo-ten werden.

4.5 Lückenlose Dokumentation

Jeder Übergriff muss grundsätzlich doku-mentiert werden. Die lückenlose Dokumen-tation eines Übergriffes ist in zweierlei Hin-sicht notwendig: Einerseits dient sie derrechtlichen Absicherung beteiligter Personen– besonders wichtig, wenn auch Patienten,Klienten oder Betreute verletzt worden sind –andererseits dient sie als Grundlage für diehausinterne Gefährdungsbeurteilung.

Die Dokumentation ermöglicht es, Problem-bereiche zu identifizieren und die Wirksam-keit der vorhandenen Schutzmaßnahmennachzuweisen.

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4.6 Schutz für Mütter undJugendliche

Wer in der Betreuung, Pflege oder Therapiein einer Einrichtung des Gesundheitsdienstestätig ist, übernimmt regelmäßig Fürsorge-pflichten für die in seiner Obhut stehendenMenschen. Das bedeutet: Kommt es unterden betreuten Personen zu fremdaggressi-vem Verhalten, zum Beispiel wenn ein Bewoh-ner dem anderen droht oder ihn angreift, istder Betreuer zum Eingreifen verpflichtet.

Durch sein Handeln schützt er die betreutenPersonen – vor anderen und sich selbst. Da-rüber hinaus gibt es jedoch auch Personen-gruppen innerhalb des Mitarbeiterstabes,die einen besonderen Schutz genießen.

Werdende und stillende MütterWerdende und stillende Mütter sind in be-sonderem Maße schutzbedürftig und dürfennicht alle Tätigkeiten ausüben. Das Mutter-schutzgesetz bestimmt, welchen Gefährdun-gen diese Frauen nicht ausgesetzt werdendürfen.

Ein Beschäftigungsverbot besteht unter ande-rem für Arbeiten, bei denen werdende Müt-ter erhöhten Unfallgefahren ausgesetzt sind.Das gilt ganz besonders für Rempeleien undStürze.

Die Mutterschutzrichtlinienverordnung ver-pflichtet den Arbeitgeber eine Gefährdungs-beurteilung der Arbeitsbedingungen durch-zuführen, um Gefahren abzuschätzen undSchutzmaßnahmen zu bestimmen.

Grundsätzlich sollen werdende Mütter nichtmit der unmittelbaren Pflege von erfahrungs-gemäß unruhigen beziehungsweise aggres-siven Patienten betraut werden.

Jugendliche im BetriebBei der Beschäftigung von Jugendlichen sinddie Beschäftigungsverbote und Einschrän-kungen für Arbeiten im Jugendarbeitsschutz-gesetz geregelt. Jugendliche dürfen nicht mitArbeiten beschäftigt werden, die ihre physi-sche oder psychische Leistungsfähigkeitübersteigen. Ihre Tätigkeit darf nicht mit Un-fallgefahren verbunden sein, von denen an-zunehmen ist, dass sie sie wegen ihres nochnicht ausreichend entwickelten Sicherheitsbe-wusstseins oder mangelnder Erfahrung nichterkennen oder nicht abwenden können.

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Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebeund die beschäftigten Mitarbeiter bei derErstellung eines betrieblichen Präventions-konzeptes. Darüber hinaus beraten die Prä-ventionsdienste der BGW ihre Versichertenund Mitgliedsbetriebe in allen Fragen der Ar-beitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.

5.1 Spezielle Seminare

In branchenspezifischen und themenzentrier-ten Seminaren bietet die BGW bei betrieb-lichen Fragestellungen Hilfestellungen an.So wird auch ein Seminar „ProfessionellerUmgang mit Gewalt und Aggression“ ange-boten. Dieses Kompaktseminar erstreckt sichüber drei Tage und richtet sich in erster Liniean Führungskräfte, aber auch an besondersengagierte Mitarbeiter.

Die Teilnehmer bekommen während dieserdrei Seminartage einen Überblick über dieUrsachen von Aggression und Gewalt. Sieerfahren weiterhin, welche Präventionsan-sätze es gibt. Und sie sind nach dem Se-minar in der Lage, in ihrer Einrichtung einefundierte Auseinandersetzung zum Thema„Gewalt und Aggression“ in Gang zu brin-gen und zu begleiten. In einem weiterenSchritt können sie dann innerbetrieblicheStandards zur Gewaltreduktion erarbeitenund schließlich etablieren.

5.2 Übergriffe als Arbeitsunfall

Greift ein Patient, Klient oder Bewohnereinen Mitarbeiter des Pflege-, Betreuungs-,medizinischen oder therapeutischen Perso-nals an, so ist dieser Übergriff in der Regelein Arbeitsunfall im Sinne des Sozialgesetz-buches VII. Für Arbeitsunfälle sind die ge-setzlichen Unfallversicherungen, wozu auchdie Berufsgenossenschaften zählen, zuständig.

5.3 Umfangreiche Reha-Maßnahmen

Im Falle eines Arbeitsunfalles oder einerBerufskrankheit trägt die BGW die Kostenfür eine umfassende medizinische, sozialeund berufliche Rehabilitation. Dabei stehtdie seelische gleichrangig neben der kör-perlichen Gesundheit. Zur Sicherung des Leis-tungsanspruches sind Unfälle mit einer Ar-beitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen derzuständigen BGW-Bezirksverwaltung zumelden.

Nicht immer ist sofort zu erkennen, welcheFolgen ein Arbeitsunfall auslöst. Auch wenndas Opfer keinerlei körperliche Verletzun-gen erlitten hat, können psychische Symp-tome wie Angstzustände, Depressionen undSchlafstörungen auftreten. Diese Symptomekönnen so schwer sein, dass der Betroffenelängere Zeit arbeitsunfähig ist.

Oftmals erkennen die Betroffenen selbstnicht, dass sie ein Trauma erlitten haben undprofessionelle Hilfe benötigen. Bei Hinwei-

5 Die BGW – Alles aus einer Hand

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sen auf psychische Gesundheitsschädensind daher insbesondere Vorgesetzte undKollegen gefordert, rasch zu handeln, umChronifizierungen zu vermeiden und Betrof-fenen zu helfen. Zur Einleitung notwendigertherapeutischer Maßnahmen sollte in diesenFällen unmittelbar Kontakt mit der zuständi-gen BGW-Bezirksverwaltung aufgenommenwerden, die das weitere Vorgehen in Ab-sprache und mit Zustimmung des Betroffenenkoordiniert.

5.4 Sachbeschädigung und Verlustvon Gegenständen

Werden bei einem Übergriff, also bei einemArbeitsunfall, persönliche Gegenstände ver-loren oder beschädigt, darf die Berufsge-nossenschaft hierfür keinen Ersatz leisten. Esgibt jedoch einige Ausnahmen: Für Brillenoder Prothesen übernimmt die BGW dieerforderlichen Reparaturkosten oder bezahlteine Ersatzbeschaffung.

19

20

Stichwortregister

A

Abwehrtechniken 11

Arbeitskleidung 11

arbeitsmedizinische Vorsorgeunter-

suchungen 14

Arbeitsplatzgestaltung 8

Arbeitsschutzgesetz 7

Arbeitsunfall 18

ärztliche Versorgung 14

Auffanggespräch 15

B

Beurteilung der Arbeitsbedingungen 7

D

Dokumentation 16

Durchgangsärzte 14

E

Einzelarbeitsplatz 10

Erste Hilfe 14

I

Impfung 14

Infektionsrisiken 14

J

Jugendarbeitsschutz 17

K

Kommunikation 8

M

Meditationstechniken 8

Mutterschutzgesetz 17

N

Notfallplan 10

P

Personen-Notsignal-Anlagen 11

Präventionsdienste 18

R

Rehabilitation 18

Rückzugsmöglichkeiten 8

S

Schmuck 11

Seminare 18

Sicherheitsregeln 12

Stressoren 8

21

22

Kontakt

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienstund Wohlfahrtspflege (BGW)Hauptverwaltung

Pappelallee 35/37 · 22089 HamburgTelefon (040) 202 07 - 0 Telefax (040) 202 07 - 24 95Internet www.bgw-online.de

BerlinKarlsruher Straße 19/22 · 10711 BerlinTelefon (030) 896 85 - 0Telefax (030) 896 85 - 525

BochumUniversitätsstraße 78 · 44789 BochumTelefon (0234) 30 78 - 0Telefax (0234) 30 78 - 525

DelmenhorstFischstraße 31 · 27749 DelmenhorstTelefon (04221) 913 - 0Telefax (04221) 913 - 525

DresdenGret-Palucca-Straße 1a · 01069 DresdenTelefon (0351) 86 47 - 0Telefax (0351) 86 47 - 525

HamburgSchäferkampsallee 24 · 20357 HamburgTelefon (040) 41 25 - 0Telefax (040) 41 25 - 525

KarlsruheNeureuter Straße 37 b · 76185 KarlsruheTelefon (0721) 97 20 - 0Telefax (0721) 97 20 - 525

KölnBonner Straße 337 · 50968 KölnTelefon (0221) 37 72 - 0Telefax (0221) 37 72 - 525

Magdeburg Keplerstraße 12 · 39104 Magdeburg Telefon (0391) 60 90 - 5Telefax (0391) 60 90 - 625

MainzGöttelmannstraße 3 · 55130 MainzTelefon (06131) 808 - 0Telefax (06131) 808 - 525

MünchenWallensteinplatz 3 · 80807 MünchenTelefon (089) 350 96 - 0Telefax (089) 350 96 - 525

WürzburgRöntgenring 2 · 97070 WürzburgTelefon (0931) 35 75 - 0Telefax (0931) 35 75 - 525

BerlinKarlsruher Straße 19/22 · 10711 BerlinTelefon (030) 896 85 - 208Telefax (030) 896 85 - 209

BochumUniversitätsstraße 78 · 44789 BochumTelefon (0234) 30 78 - 401Telefax (0234) 30 78 - 425

DelmenhorstFischstraße 31 · 27749 DelmenhorstTelefon (04221) 913 - 401Telefax (04221) 913 - 509

DresdenGret-Palucca-Straße 1a · 01069 DresdenTelefon (0351) 86 47 - 402Telefax (0351) 86 47 - 424

HamburgSchäferkampsallee 24 · 20357 HamburgTelefon (040) 41 25 - 648Telefax (040) 41 25 - 645

Hannover (Außenstelle von Magdeburg)Anderter Straße 137 · 30559 HannoverTelefon (0511) 563 59 99 - 91Telefax (0511) 563 59 99 - 99

KarlsruheNeureuter Straße 37 b · 76185 KarlsruheTelefon (0721) 97 20 - 151Telefax (0721) 97 20 - 160

KölnBonner Straße 337 · 50968 KölnTelefon (0221) 37 72 - 440Telefax (0221) 37 72 - 445

Magdeburg Keplerstraße 12 · 39104 Magdeburg Telefon (0391) 60 90 - 608Telefax (0391) 60 90 - 606

MainzGöttelmannstraße 3 · 55130 MainzTelefon (06131) 808 - 201Telefax (06131) 808 - 202

MünchenWallensteinplatz 3 · 80807 MünchenTelefon (089) 350 96 - 141Telefax (089) 350 96 - 149

WürzburgRöntgenring 2 · 97070 WürzburgTelefon (0931) 35 75 - 501Telefax (0931) 35 75 - 524

Präventionsdienste (Bezirkstellen)Versicherungsfälle und Leistungen –Bezirksverwaltungen

Grundsätzliches und Beitragsfragen

23

2524

18

23

1720/22

21

29

19

26 27/28

49

48 32

16

13

1014

12

15

47

4041 42

51 575052

53

4645

33

44 59

5834

99

35 36

98

6163 97

96

64

0604

03

01 02

0709

08

5665

54

55

6667 68

6974

7176 75 70 73

7772

7978

88

95

85

9290/91

93

94

8689 84

80/8183

87

82

39

38

37

30

31

60

Delmenhorst

WürzburgMainz

Karlsruhe

München

Köln

Bochum

Hannover

Magdeburg

Dresden

Berlin

Hamburg

Auf der obigen Karte finden Sie die Städte verzeichnet, in denen die BGW mit einem Standortvertreten ist. Die farbliche Kennung zeigt, für welche Region ein Standort jeweils zuständig ist.Jede Region ist in viele Bezirke aufgeteilt. Die Nummern der Bezirke entsprechen den erstenbeiden Ziffern der Postleitzahlen. Sie müssen also nur die ersten beiden Ziffern Ihrer Postleitzahlauf der Karte heraussuchen, um zu wissen, welche Stelle der BGW für Sie zuständig ist.

09/2007 TP-PUGA

Pappelallee 35/37 · 22089 Hamburg · www.bgw-online.de Berufsgenossenschaftfür Gesundheitsdienstund Wohlfahrtspflege