Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen · 2015. 4. 23. · wirtschaftliche und kulturelle...

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Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen

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Globale Strategie zurErhaltung der Pflanzen

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Globale Strategie zurErhaltung der PflanzenÜbersetzung der englischen Originalfassung von April 2002

Veröffentlicht vom Sekretariat des Über-einkommens über die Biologische Vielfalt

Das Sekretariat des Übereinkommens über die Biologische VielfaltWorld Trade Centre, 393 St. Jacques, Suite 300,Montreal, Quebec, Canada H2Y 1N9

Tel: +1 (514) 288-2220Fax: +1 (514) 288 6588E-Mail: [email protected]: www.biodiv.org

Veröffentlicht in Zusammenarbeit mit Botanic GardensConservation International

Botanic Gardens Conservation InternationalDescanso House, 199 Kew Road, Richmond,Surrey TW9 3BW, U.K.

Tel: +44 (0)20 8332 5953Fax: +44 (0)20 8332 5956E-Mail: [email protected]: www.bgci.org.uk

U.K. Charity Reg. No. 328475

Deutschsprachige Fassung von Oktober 2007

Übersetzung: Claudia Arnfield, Dr. Hans Fink, Marliese von denDriesch, in Zusammenarbeit mit Dr. Andrea Nouak und Dr. Michael Kiehn

Weitere Exemplare der deutschsprachigen Fassung könnenbei Botanic Gardens Conservation International – RegionalbüroDeutschland bei folgender Adresse angefordert werden:

BGCI-Deutschlandc/o Botanische Gärten der Universität BonnMeckenheimer Allee 17153115 Bonn

Tel: +49 (0)228 73 90 55Fax: +49 (0)228 73 16 90E-Mail: [email protected]: www.bgci-deutschland.de

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Fotonachweise:1,2,4,5,6,7 © Peter Wyse Jackson/BGCI3 © FAO Foto/G. Bizzarri8 © FAO Foto/R. Faidutti

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VorwortPflanzen sind ein wesentlicher Teil der biologischenVielfalt der Erde und eine unverzichtbare Quelle des Woh-lergehens der menschlichen Gesellschaft. Neben denKulturpflanzen, die uns mit Grundnahrungsmitteln undNaturfasern versorgen, besitzen Tausende wildlebendePflanzenarten eine hohe aktuelle und potenziellewirtschaftliche und kulturelle Bedeutung, indem sie dieweltweit große Zahl der Menschen mit Nahrung,Arzneimitteln, Brennstoff, Kleidung und Unterkunft ver-sorgen. Alleine die traditionelle chinesische Medizin be-nutzt mehr als 5.000 Pflanzenarten und die traditionelleHeilkunde Indiens fußt auf mehr als 7.000 verschiedenenPflanzen. Darüber hinaus spielen Pflanzen eine Schlüs-selrolle für die Aufrechterhaltung grundlegender Ökosys-temfunktionen und sind unentbehrlich für das Überlebender Tierwelt der Erde.

Obwohl wir auf die Pflanzen angewiesen sind, ist der kri-tische Punkt erreicht. Auch wenn noch viel getan werdenmuss, um die Gefährdungssituation der Pflanzen auf derErde einzuschätzen, gilt es als erwiesen, dass weltweitzwischen 60.000 und 100.000 Pflanzenarten gefährdetsind.

Pflanzen sind durch verschiedene Faktoren bedroht: Zu intensives Besammeln, nicht nachhaltige land- undforstwirtschaftliche Praktiken, Urbanisierung, Umweltver-schmutzung, Veränderungen in der Landnutzung, Aus-breitung invasiver, gebietsfremder Arten und Klimawan-del.

Dank der einzigartigen, partnerschaftlichen Zusammen-arbeit von internationalen und nationalen Organisationen,CBD-Vertragsparteien und anderen Regierungen sowieNichtregierungsorganisationen konnte im Rahmen desÜbereinkommen über die Biologische Vielfalt (Conventionon Biological Diversity, CBD) in nur zwei Jahren seit derErklärung von Gran Canaria eine Globale Strategie zurErhaltung der Pflanzen entwickelt werden, die beimsechsten Treffen der Vertragsstaatenkonferenz in DenHaag im April 2002 (Entscheidung VI/9) einstimmig ver-abschiedet wurde. Wenngleich der Ausgangspunkt derStrategie der Schutz der Pflanzenvielfalt ist, sind darinauch andere Aspekte mit berücksichtigt wie nachhaltigeNutzung, Vorteilsausgleich und Aufbau fachlicher Kapa-zitäten.

Die Strategie bietet einen innovativen Rahmen für Maß-nahmen auf globaler, nationaler und lokaler Ebene. Dieglobale Dimension ist wichtig, da sie die Konsensfindungüber Schlüssel-Zielsetzungen, Handlungsziele und Maß-nahmen erleichtern kann und darüber hinaus auf allenEbenen die Zusammenarbeit fördert und Synergienschafft. Die Strategie wird von einer großen Zahl ver-schiedener Organisationen und Institutionen getragen –von Regierungen, zwischenstaatlichen Organisationen,

Naturschutz- und Forschungseinrichtungen (wie zumBeispiel Schutzgebietsverwaltungen, Botanischen Gärtenund Genbanken), Universitäten, Forschungsinstituten,Nichtregierungsorganisationen und deren Netzwerkensowie vom privaten Sektor. Das fortschrittlichste Elementder Strategie sind die darin enthaltenen 16 ergebnisorien-tierten Ziele, die darauf ausgerichtet sind, bis zum Jahr2010 eine Reihe messbarer Ergebnisse zu liefern. Es istdas erste Mal, dass solche Ziele im Rahmen der Kon-vention angenommen wurden und das Ergebnis diesesAnsatzes wird als potenzielles Vorbild für andere Arbeits-programme mit Interesse beobachtet werden.

Die nationalen Regierungen sind dazu aufgerufen, inner-halb des vorgegebenen Rahmens der Strategie ihre eige-nen Ziele zu verabschieden und diese in koordinierterWeise bis 2010 umzusetzen.

Ich bin allen Organisationen und Einzelpersonen zu Dankverpflichtet, die weltweit zur Entwicklung der GlobalenStrategie zur Erhaltung der Pflanzen beigetragen haben.Ebenso erkenne ich dankbar die großzügige Unter-stützung seitens Botanic Gardens Conservation Interna-tional und HSBC1 im Rahmen ihrer Initiative „Investing inNature“ an, durch die es ermöglicht wurde, die GlobaleStrategie zur Erhaltung der Pflanzen in diesem Heft zuveröffentlichen.

Die Strategie und ihre 16 Ziele legen die Herausforderungan uns alle deutlich dar. Ich lade Sie ein, die Strategie mituns zusammen auf allen Ebenen, von der lokalen bis zurinternationalen, in die Praxis umzusetzen und ihre Zielebis 2010 zu erreichen, um die Pflanzenvielfalt der Erde zusichern.

Hamdallah ZedanGeschäftsführender SekretärÜbereinkommen über die Biologische Vielfalt[Den Haag, April 2002]

01Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen

1 HSBC: Hong Kong and Shanghai Banking Corporation Limited

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Entscheidung VI/9der Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommensüber die Biologische Vielfalt über die GlobaleStrategie zur Erhaltung der Pflanzen

Die Vertragsstaatenkonferenz

1. verabschiedet die Globale Strategie zur Erhaltung derPflanzen einschließlich der darin enthaltenen ergeb-nisorientierten globalen Ziele für 2010, die dieserEntscheidung als Anhang beigegeben sind;

2. lädt einschlägige internationale und regionale Organi-sationen dazu ein, die Strategie zu unterstützen und zuihrer Umsetzung beizutragen, einschließlich der An-erkennung dieser Ziele, um damit die gemeinsamen Be-mühungen für den Stopp des Verlustes an pflanzlicherVielfalt zu fördern;

3. betont, dass diese Ziele als flexibler Rahmen zu ver-stehen sind, innerhalb dessen nationale und/oder re-gionale Ziele je nach nationalen Prioritäten und Kapazi-täten und unter Berücksichtigung der Unterschiede in derPflanzenvielfalt einzelner Länder entwickelt werden kön-nen;

4. lädt die Vertragsparteien und Regierungen dazu ein,nationale und/oder regionale Ziele zu entwickeln unddiese, soweit zutreffend, in die entsprechenden Pläne,Programme und Initiativen, einschließlich nationalerStrategien zur biologischen Vielfalt sowie Aktionspläneaufzunehmen;

5. betont die potenzielle Rolle der Strategie, zur Linderungvon Armut und zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen;

6. betont die Notwendigkeit des Aufbaus von fachlichenKapazitäten, insbesondere in Entwicklungsländern,kleinen Inselentwicklungsstaaten (Small Island Develo-ping States, SIDS) sowie in Transformationsländern, umdiesen die Umsetzung der Strategie zu ermöglichen;

7. lädt die Vertragsstaaten, andere Regierungen, den Fi-nanzierungsmechanismus sowie Geberorganisationen

dazu ein, anderen Vertragsstaaten angemessene undrechtzeitige Unterstützung zur Umsetzung der Strategiezu gewähren, insbesondere Entwicklungsländern, unddabei vor allem den am wenigsten entwickelten Ländern,zu denen auch die kleinen Inselentwicklungsstaatengehören, sowie Transformationsländer;

8. beschließt, bei seinem achten und zehnten Treffen dieFortschritte beim Erreichen der globalen Ziele zu über-prüfen, den Prüfungsergebnissen entsprechende zusätz-liche Anleitungen bereitzustellen und die Ziele, wennnotwendig, anzupassen;

9. beschließt, die Globale Strategie zur Erhaltung derPflanzen als Modellansatz für die Anwendung von ergeb-nisorientierten Zielen innerhalb des Übereinkommens imKontext des strategischen Planes anzusehen und darüberhinaus eine weitergehende Anwendung dieser Strategieinnerhalb des Übereinkommens zu überprüfen, ein-schließlich der Übertragung auf andere taxonomischeGruppen;

10. fordert den Wissenschaftsausschuss der Ver-tragsstaatenkonferenz (Subsidiary Body on Scientific andTechnical and Technological Advice, SBSTTA) dazu auf:

(a) diese Ziele bei seiner regelmäßigen Überprüfungder inhaltlichen und interdisziplinären Arbeit derKonvention zu berücksichtigen;

(b) Wege und Möglichkeiten innerhalb der inhaltlichenund interdisziplinären Arbeit der Konvention zu ent-wickeln, um die Umsetzung der globalen Strategiezur Erhaltung der Pflanzen zu fördern, Fortschrittezu überwachen und zu bewerten, sowie der Kon-ferenz bei ihrem siebten Treffen Bericht zu erstatten;

11. begrüßt den Beitrag der „Gran Canaria Group“ bei derEntwicklung dieser Strategie und lädt die beteiligten In-stitutionen sowie andere hierfür bedeutsame Institutionenein, in Zusammenarbeit mit dem geschäftsführendenSekretär zur weiteren Entwicklung, Umsetzung undÜberwachung der Strategie beizutragen.

02Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen

Einführende AnmerkungenDie Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen wird hier im Wortlaut der Entscheidung VI/9 der Ver-tragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt vom 19. April 2002 in Den Haag präsen-tiert.

Die Entscheidung VI/9, in der die GSPC angenommen wird, folgt unten. Der Originaltext der Entscheidung bestehtaus drei Teilen: den Empfehlungen, einem Anhang mit der Strategie und einer Ergänzung zum Anhang, der die„Ausgangssituation und Vorgehensweise für die sechzehn Ziele der Globalen Strategie“ enthält. Um das Lesen zuerleichtern, sind hier die Ausgangssituation und Vorgehensweise aus der Ergänzung zum Anhang herausgenom-men worden und unter dem jeweiligen Ziel von Abschnitt C des Anhanges eingefügt (Seiten 6 bis 12).

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Durch Bevölkerungswachs-tum, Entwaldung, Verlust des

Lebensraumes, natur-schädigende Eingriffe, Über-

nutzung von Ressourcen, Ver-breitung gebietsfremder,

invasiver Arten und Auswei-tung der Landwirtschaft wer-

den im Verlauf des 21.Jahrhunderts bis zu zwei Drit-

tel aller Pflanzenarten der Weltin ihrem natürlichen Lebens-

raum vom Aussterben bedrohtsein. Aufgrund genetischer

Erosion und einhergehendergenetischer Verarmung vieler

Arten ist ein weiterer Schwundan Pflanzenvielfalt zu er-

warten.

Erklärung von Gran Canaria,2000

03Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen

AnhangGlobale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen

A. Allgemeine Ziele1. Das langfristige und letztendliche Ziel der Globalen Strategie zur Erhaltung derPflanzen ist, den derzeitigen und anhaltenden Verlust an pflanzlicher Vielfalt zu stop-pen.

2. Die Strategie soll einen Rahmen darstellen, in dem die Harmonisierung der beste-henden Initiativen des botanischen Naturschutzes ermöglicht, Handlungsbedarf fürneue Initiativen festgestellt und die Mobilisierung der dafür notwendigen Ressourcengefördert wird.

3. Die Strategie versteht sich als Werkzeug, den ökosystemaren Ansatz beim Schutzund bei der nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt zum Tragen zu bringen, dielebenswichtige Rolle der Pflanzen für die Struktur und Funktion von Ökosystemen inden Mittelpunkt zu rücken und die Bereitstellung der Güter und Dienstleistungensolcher Systeme sicherzustellen.

4. Die Strategie soll auch:

(a) eine Pilotstudie im Rahmen der Konvention sein, konkrete Handlungsziele zudefinieren, die sich auf die Zielbereiche der Konvention beziehen;

(b) als Werkzeug zur Entwicklung und Umsetzung des thematischen Arbeitsprogrammsder Konvention dienen.

5. innerhalb der letztendlichen, langfristigen Zielsetzung können eine Reihe von un-tergeordneten Zielsetzungen wie folgt definiert werden:

(a) Erfassung und Dokumentation der Pflanzenvielfalt:

(i) Dokumentation der Pflanzenvielfalt der Welt, einschließlich ihres Nutzens und ihrerVerbreitung in der Natur, in Schutzgebieten und in Ex-situ-Sammlungen;

(ii) Überwachung des Zustandes, der Entwicklungstrends, des Schutzes und der Bedro-hungen der globalen Pflanzenvielfalt sowie Identifizierung bedrohter Pflanzenarten,Pflanzengesellschaften und ihrer zugehörigen Lebensräume und Ökosysteme, ein-schließlich der Erstellung „Roter Listen“;

(iii) Schaffung eines integrierten, dezentralen und interaktiven Informationssystems,durch das Informationen über die Pflanzenvielfalt verwaltet und zugänglich gemachtwerden kann;

(iv) Förderung der Forschung über die genetische Vielfalt, Systematik, Taxonomie, Bio-logie und Ökologie von Pflanzen und Pflanzengesellschaften, über deren zugehörigeLebensräume und Ökosysteme, sowie über die sozialen, kulturellen undwirtschaftlichen Faktoren, die die Pflanzenvielfalt beeinflussen, um ein besseres Ver-ständnis der Pflanzenvielfalt, sowohl in der Natur als auch im Kontext menschlicherAktivitäten zu erreichen und dieses Wissen zur Unterstützung des Artenschutzhan-delns zu nutzen.

(b) Erhaltung der Pflanzenvielfalt:

Verbesserung des langfristigen Schutzes, der Pflege und der Wiederherstellung derPflanzenvielfalt, der Pflanzengesellschaften und der damit verbundenen Lebensräume

Der ökosystemare Ansatzist eine Strategie für ein inte-griertes Ressourcenmanage-ment von Land, Wasser undLebewelt, durch das Arten-

schutz und nachhaltigeNutzung gleichermaßen

gefördert wird. Die Anwen-dung des ökosystemaren

Ansatzes hilft, das Gleich-gewicht zwischen den drei Zie-

len der Konvention zu errei-chen. Diese sind der Schutz derbiologischen Vielfalt, die nach-

haltige Nutzung ihrer Be-standteile und der

ausgewogene und gerechteVorteilsausgleich des ausgenetischen Ressourcen

gewonnenen Nutzens. Er fußtauf der Anwendung geeigneter

wissenschaftlicher Methodenbei der Untersuchung der ver-schiedenen Ebenen, auf denen

die grundlegenden Prozesse,Funktionen und Interaktionen

zwischen Organismen undihrer Umwelt ablaufen. Er

erkennt an, dass die Menschenmit ihrer kulturellen Ver-

schiedenheit ein integraler Teildes Ökosystems sind. Wie vonder Vertragsstaaten-Konferenzbeschrieben, bildet der ökosys-

temare Ansatz die Grundlagedes Handelns im Rahmen der

Konvention.

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Die Bedeutung messbarer ZieleWeltweit gibt es einen

zunehmenden Trend, messbare,ergebnisorientierte Ziele in

Strategien und andere Pläne zumSchutz der biologischen Vielfaltaufzunehmen. Das wahrschein-lich bekannteste Beispiel hierfür

sind die Jahrtausend-Entwick-lungsziele (Millennium Develop-

ment Goals) der Vereinten Natio-nen, welche von vielen Ländern,

sowohl von Geberländern alsauch von Entwicklungsländern,

verabschiedet wurden.

Inhaltliche Arbeitsprogrammeder CBD

Die Vertragsstaaten-Konferenzder Konvention hat fünf inhalt-

liche Arbeitsprogramme initiiert:Biodiversität der Meere und

Küsten, Agrobiodiversität, Biodi-versität der Wälder, Biodiversitätder Binnengewässer, sowie Biodi-versität der trockenen und semi-

humiden Gebiete. Jedes inhalt-liche Programm beschreibt eine

Vision und grundlegende Prinzi-pien als Leitlinie für die zu-

künftige Arbeit, legt die zu beach-tenden Schlüsselfragen dar, zeigt

die möglichen Ergebnisse auf,schlägt einen Zeitplan vor und

benennt die zum Erzielen dieserErgebnisse möglichen Mittel.

04Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen

und Ökosysteme, In-situ (sowohl in natürlichen als auch in bewirtschafteten Räumen),und, wo nötig, Ergänzung von In-situ- durch Ex-situ-Maßnahmen, vorzugsweise im Ur-sprungsland. Die Strategie soll ein besonderes Augenmerk auf die Erhaltung derweltweit wichtigsten Regionen pflanzlicher Vielfalt legen, sowie auf den Schutz vonArten, die eine direkte Bedeutung für menschliche Gesellschaften besitzen;

(c) Nachhaltige Nutzung der Pflanzenvielfalt:

(i) Verstärkung der Maßnahmen zur Kontrolle nicht nachhaltiger Nutzung pflanzlicherRessourcen;

(ii) Unterstützung der Entwicklung von Existenzmöglichkeiten auf der Grundlage nach-haltiger Nutzung pflanzlicher Ressourcen und Förderung eines ausgewogenen undgerechten Ausgleichs der Vorteile, die aus der Nutzung der Pflanzenvielfalt resultieren;

(d) Förderung von Wissensvermittlung und Bewusstseinsbildung über diePflanzenvielfalt:

Verdeutlichung und Unterstreichen der Wichtigkeit der Pflanzenvielfalt und der durchsie bereitgestellten Güter und Leistungen, sowie der Notwendigkeit ihres Schutzes undihrer nachhaltigen Nutzung, um damit die nötige öffentliche und politische Unter-stützung für ihren Schutz und ihre nachhaltige Nutzung zu mobilisieren;

(e) Schaffung von Kapazitäten zur Erhaltung der Pflanzenvielfalt:

(i) Ausbau der Personalressourcen, der benötigten technischen und technologischenInfrastruktur sowie der erforderlichen finanziellen Unterstützung für den botanischenNaturschutz;

(ii) Vernetzung und Zusammenschluss der AkteurInnen, um die Aktivitäten und poten-ziellen Synergien zu maximieren, die den botanischen Naturschutz unterstützen.

B. Begründung, Geltungsbereich und allgemeine Prinzipien

6. Es ist allgemein anerkannt, dass Pflanzen einen lebensnotwendigen Teil der Arten-vielfalt der Erde darstellen und eine unentbehrliche Ressource des Planeten sind.Zusätzlich zur kleinen Anzahl an Feldfrüchten, die als Grundnahrungsmittel und Tex-tilpflanzen genutzt werden, haben viele tausende Wildpflanzen eine große Bedeutungfür Wirtschaft und Kultur, da sie Nahrung, Medikamente, Brennstoff, Kleidung sowieUnterkunft für die riesige Zahl von Menschen weltweit liefern. Pflanzen spielen eineSchlüsselrolle bei der Erhaltung des ökologischen Gleichgewichtes und der Stabilitätder Ökosysteme unseres Planeten und sind wichtiger Bestandteil der Lebensräumefür die Tierwelt der Erde. Bislang ist noch keine vollständige Bestandsaufnahme derPflanzen der Erde durchgeführt worden, es wird jedoch geschätzt, dass die Zahl derArten von Gefäßpflanzen weltweit ungefähr 300.000 beträgt. Besonderen Anlass zurSorge gibt die Tatsache, dass viele Pflanzenarten durch Veränderung der Lebensräume,Übernutzung, durch invasive gebietsfremde Arten, Umweltverschmutzung und Kli-mawandel vom Aussterben bedroht sind. Das Verschwinden eines solch unverzicht-baren und großen Teils der Biodiversität bedeutet eine der größten Herausforderun-gen für die Weltgemeinschaft: Das Stoppen der Zerstörung der Pflanzenvielfalt, die sowichtig ist, um die gegenwärtigen und zukünftigen Bedürfnisse der Menschheit zu be-friedigen. Die Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzenvielfalt ist dazu da, dieseHerausforderung anzunehmen. Obwohl die Strategie primär beim Naturschutz ansetzt,umfasst sie auch Aspekte der nachhaltigen Nutzung und des Vorteilsausgleichs.

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Die Bonner LeitlinienDie Bonner Leitlinien über den

Zugang zu genetischenRessourcen und die gerechte

und ausgewogene Beteiligungan den Vorteilen aus ihrer

Nutzung wurden von der 6.Vertragsstaatenkonferenz der

CBD verabschiedet (Ent-scheidung VI/24). Sie werden

als nützlicher erster Schritt desEntwicklungsprozesses zur

Umsetzung der hierfür relevan-ten Vorgaben der Konvention

angesehen und bieten auch An-leitungen zu Themen wie „tra-

ditionelles Wissen“ und„Technologietransfer“. Die

freiwilligen Leitlinien sind fürdie mitwirkenden Vertrags-

parteien, andere Regierungenund sonstige Interessengruppen

gedacht, um eine Gesamt-strategie für den Zugang zu

Ressourcen und gerechtenVorteilsausgleich zu entwick-

eln, und die notwendigenSchritte zur Gewährung des

Zugangs zu genetischenRessourcen und gerechtemVorteilsausgleich zu identi-

fizieren. Außerdem sollen siedie Entwicklung von gesetz-lichen, administrativen und

politischen Maßnahmen sowiedie Verhandlungen über ver-tragliche Übereinkünfte zum

Zugang und Vorteilsausgleichunterstützen.

05Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen

7. Eine eigens auf Pflanzen abzielende Strategie wird durch zwei Aspekte begründet:

(a) Pflanzen sind Primärproduzenten und bilden die Habitatinfrastruktur vieler Ökosys-teme;

(b) Obwohl unvollständig, sind die wissenschaftlichen Grundlagen zumindest für höherePflanzen besser als für die meisten anderen Gruppen. Dadurch ist es bei den Pflanzeneher möglich, sinnvolle Handlungsziele zu definieren.

8. Dementsprechend befasst sich die Strategie mit dem Pflanzenreich, insbesonderemit höheren Pflanzen und anderen gut beschriebenen Gruppen wie Moosen undFarnpflanzen. Für diese taxonomischen Gruppen ist es realistischer, messbare Zielefestzulegen, als für viele Gruppen der niederen Pflanzen. Dieses bedeutet nicht, dassjene Gruppen keine wichtigen ökologischen Funktionen hätten, oder dass sie nichtgefährdet wären. Jedoch kann effektive Arbeit, zumindest in der Anfangsphase, ambesten durch eine Konzentration auf erreichbare Ergebnisse für bekannte Arten geleis-tet werden. Auf nationaler Ebene können die Vertragsstaaten beschließen, Artenniederer Pflanzen mit aufzunehmen.

9. Die Strategie bezieht sich auf die genetische Vielfalt der Pflanzen, sowie auf dieVielfalt der Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften und deren zugehörige Lebens-räume und Ökosysteme.

10. Die Strategie soll einen Rahmen für Maßnahmen auf globaler, regionaler, nationalerund lokaler Ebene bieten. Die globale Dimension der Strategie ist wichtig, da sie Fol-gendes bewirken kann:

(a) das Zustandekommen eines globalen Konsenses über die entscheidenden Zielset-zungen, Handlungsziele und Maßnahmen wird erleichtert;

(b) die Umsetzungsmöglichkeiten notwendiger grenzüberschreitender Maßnahmen (wiezum Beispiel einige Wiederansiedlungsprogramme) werden verbessert;

(c ) die Verfügbarkeit und die Brauchbarkeit von Informationen wird optimiert;

(d) die Grundlagenforschung wird auf allgemein anwendbare Schlüsselthemen (wiezum Beispiel Methoden des Artenschutzes) konzentriert;

(e) die Identifikation adäquater Standards zum Schutz der Pflanzen wird ermöglicht;

(f) die Unterstützung für Maßnahmen von globaler Bedeutung wird mobilisiert (globalgefährdete Arten; „Zentren der Pflanzenvielfalt“ und „hot spots“); und

(g) die Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen und globalen Einheiten wirdermöglicht.

11. Die Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen soll:

(a) Die Regelungen der CBD zum Zugang und Vorteilsausgleich unter Berücksichtigungder Bonner Leitlinien zum Zugang und Vorteilsausgleich anwenden, um damit eine aus-gewogene und gerechte Verteilung der Vorteile aus der Nutzung der genetischenRessourcen zu gewährleisten – auch in Übereinstimmung mit dem InternationalenÜbereinkommen über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Land-wirtschaft (International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture);

(b) Auf den Kenntnissen, Erfindungen und Praktiken eingeborener und ortsansässigerGemeinschaften mit der Zustimmung und unter Einbeziehung der TrägerInnen dieserKenntnisse, Erfindungen und Praktiken aufbauen und so zur Umsetzung des Artikels8(j) der Konvention beitragen;

Artikel 8(j) der Konventionstellt fest:

Jeder Vertragsstaat wird,soweit möglich und sofern

angebracht, im Rahmen seinerinnerstaatlichen Rechts-

vorschriften die Kenntnisse, In-novationen und Gebräuche

eingeborener und ortsan-sässiger Gemeinschaften mit

traditionellen Lebensformen,die für die Erhaltung und

nachhaltige Nutzung der Bio-logischen Vielfalt von Belang

sind, achten, bewahren und er-halten, ihre breitere An-

wendung mit Billigung undunter Beteiligung der TrägerIn-nen dieser Kenntnisse, Innova-tionen und Gebräuche begün-

stigen und die gerechteVerteilung der aus der Nutzung

dieser Kenntnisse, Inno-vationen und Gebräuche

entstehenden Vorteile fördern.

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Artikel 10(c)der Konvention stellt fest: Jede Vertragspartei wird,

soweit möglich und ange-bracht, die herkömmliche

Nutzung biologischerRessourcen im Einklang mit

traditionellen Kulturver-fahren, die mit den Er-

fordernissen der Erhaltungoder nachhaltigen Nutzung

vereinbar sind, schützenund fördern.

Für 270.000 bekanntePflanzenarten sind circa

900.000 wissenschaftlicheNamen im Umlauf.

06Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen

(c) Den in der Konvention angenommenen ökosystemaren Ansatz anwenden, indemdie Wechselwirkungen von Pflanzen und Pflanzengemeinschaften mit anderen Be-standteilen des Ökosystems auf allen Ebenen sowie ihre Rolle für die Funktionen undProzesse des Ökosystems berücksichtigt werden. Der ökosystemare Ansatz impliziertunter anderem auch sektorübergreifende Kooperation, Dezentralisierung des Man-agements auf niedrigstmöglicher sachgerechter Ebene, gerechten Vorteilsausgleichsowie die Anwendung anpassungsfähiger Managementstrategien, mit denen Un-sicherheiten gehandhabt und die gemäß Erfahrung und sich ändernden Bedingungenangepasst werden können;

(d) In-situ-Maßnahmen als wichtigsten Ansatz zum Artenschutz einsetzen und sie,soweit nötig, durch Ex-situ-Maßnahmen ergänzen. Die Strategie bietet die Möglichkeit,die Verknüpfung von In-situ- und Ex-situ-Maßnahmen zu erproben und in Wiederan-siedlungsprogramme einzubeziehen;

(e) Einen multidisziplinären Ansatz verfolgen, der wissenschaftliche, soziale undökonomische Fragestellungen mit berücksichtigt;

(f) Initiativen für nationale Bestandsaufnahmen unterstützen.

C. Handlungsziele12. Die weltweiten Ziele für das Jahr 2010 werden im Folgenden aufgelistet; die Aus-gangssituation und Vorgehensweise (im Original als Anhang aufgelistet) sind hier denjeweiligen Zielen beigefügt. Das Jahr 2010 wurde ausgewählt, um die Strategie mitdem strategischen Plan der Konvention in zeitlichen Einklang zu bringen.

(a) Erfassung und Dokumentation der Pflanzenvielfalt:

(i) Allgemein verfügbare Arbeitsliste aller bekannten Pflanzenarten, alsSchritt in Richtung eines vollständigen Florenwerks der Welt;

Ausgangssituation und VorgehensweiseEin Arbeitsverzeichnis der bekannten Pflanzenarten wird als ein grundlegendes Erfordernisfür den Artenschutz bei den Pflanzen angesehen. Das Handlungsziel erscheint bis zum Jahr2010 erreichbar, vor allem unter der Voraussetzung, dass es eine Arbeitsliste und nicht eineendgültige Liste sein soll, die sich auf bekannte Organismen beschränkt (derzeit ungefähr270.000, eine Zahl, die sich bis zum Jahr 2010 um 10 bis 20 % erhöhen dürfte). Für diese270.000 Arten sind an die 900.000 wissenschaftliche Namen bekannt. Daher wird diesesHandlungsziel das Zusammentragen und die Synthese des vorhandenen Wissens über dieNamen und Synonyme sowie über die geographische Verbreitung erforderlich machen.Sowohl nationale Floren und Zusammenstellungen von Listen als auch internationale Initia-tiven sind in dieser Hinsicht wichtig. Die Liste könnte durch das World Wide Web zugänglichgemacht werden, ergänzt durch CD-Rom und Druckversionen. Weiterführende Arbeiten annationalen und regionalen Florenwerken sind notwendig, um das Fundament für das Fernzielder Entwicklung einer vollständigen Welt-Flora zu legen, die lokale und volkstümliche Namenmit einschließt.

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34.000 Pflanzenarten sindweltweit als vom Aussterben

bedroht eingestuft.

07Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen

(ii) Vorläufige Bewertung des Erhaltungszustandes aller bekanntenPflanzenarten auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene;

Ausgangssituation und VorgehensweiseÜber 60.000 Arten wurden gemäß international akzeptierten Kriterien auf ihren Erhal-tungszustand hin bewertet, 34.000 davon sind als weltweit vom Aussterben bedrohteingestuft (IUCN, 1997). Des Weiteren haben viele Staaten die Bestandssituation ihrer eige-nen Flora bewertet. Derzeit sind ungefähr 270.000 Pflanzenarten bekannt. Bei den noch zubewertenden Arten ist nur für einen Teil ausreichend Information für eine vollständigeBeurteilung verfügbar. Daher wird für die übrigen, mit Daten nicht ausreichend erfassten Arten,nur eine vorläufige Beurteilung machbar sein. Es wird also weiterführende Geländearbeitunerlässlich sein, um umfassendere Bewertungen zu ermöglichen.

(iii) Entwicklung modellhafter Umsetzungsprotokolle (Muster-Anleitungen)für den Artenschutz bei Pflanzen und deren nachhaltige Nutzung, auf derGrundlage wissenschaftlicher Erkenntnis und praktischer Erfahrung;

Ausgangssituation und VorgehensweiseNaturschutzbiologische Forschung, Methodik und praktische Naturschutztechniken sind vongrundlegender Bedeutung für die Erhaltung der Pflanzenvielfalt und für die nachhaltigeNutzung ihrer Bestandteile. Diese können durch die Entwicklung und gezielte Verbreitunggeeigneter Modelle und Umsetzungsprotokolle zu den wirksamsten Verfahren, die auf vorhan-denen wissenschaftlichen Kenntnissen und neuen Forschungsergebnissen sowie praktis-cher Managementerfahrung beruhen, umgesetzt werden. In diesem Sinne können Umset-zungsprotokolle als praktische Anleitung aufgefasst werden, wie Artenschutz bei Pflanzenbzw. nachhaltige Nutzungsaktivitäten im speziellen Falle durchgeführt werden können.Schlüsselbereiche, in denen die Entwicklung von modellhaften Umsetzungsprotokollen er-forderlich ist, sind unter anderem: Die Verbindung von In-situ- und Ex-situ-Erhaltung; Erhal-tung gefährdeter Pflanzenarten in ihren Lebensräumen; Anwendung des ökosystemarenAnsatzes; das Abgleichen von nachhaltiger Nutzung und Schutz; Vorgehensweisen bei derErmittlung von Schutzprioritäten; Vorgehensweisen beim Monitoring von Schutzaktivitätensowie von Aktivitäten der nachhaltigen Nutzung.

(b) Erhaltung der Pflanzenvielfalt:

(iv) Nachhaltiger Schutz von mindestens 10 % aller ökologischen Regionender Erde;

Ausgangssituation und VorgehensweiseUngefähr 10 % der Erdoberfläche sind derzeit von Schutzgebieten bedeckt. Im allgemeinensind Wälder und Bergregionen in geschützten Gebieten gut vertreten, während natürlicheGraslandschaften (z.B. Prärien) sowie Ökosysteme der Küsten und Flussmündungen, ein-schließlich Mangroven, schlecht vertreten sind. Das Handlungsziel würde beinhalten: (i) zunehmende Vertretung verschiedener ökologischer Regionen in geschützten Gebieten,und (ii) zunehmende Effektivität geschützter Gebiete. Da einige ökologische Regionen Schutz-gebiete in einer Größenordnung von mehr als 10 % ihrer Gesamtfläche aufweisen werden,ist das Kriterium „mindestens“ angewendet. In einigen Fällen kann die Instandsetzung undWiederherstellung von Ökosystemen notwendig sein. Unter erfolgreichem (nachhaltigem)Schutz ist ein Gebietsmanagement zu verstehen, das zu einer günstigen Bestandssituationbei den Pflanzenarten und Lebensgemeinschaften führt. Für die Ausweisung ökologischerRegionen sind verschiedene Vorgehensweisen verfügbar, die auf den bedeutenden Vegeta-tionstypen basieren. Weiterführende Ziele können in Zukunft vereinbart werden.

Natürliche Graslandschaften(z.B. Prärien) sowie

Ökosysteme der Küsten undFlussmündungen, ein-

schließlich Mangroven, sindunter den Schutzgebieten

schlecht vertreten.

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08Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen

(v) Gewährleistung des Schutzes von 50 % der für die Pflanzenvielfaltwichtigsten Gebiete;

Ausgangssituation und VorgehensweiseDie wichtigsten Gebiete für die Pflanzenvielfalt sollen gemäß den Kriterien wie Endemismus,Artenreichtum und/oder Einzigartigkeit von Lebensräumen einschließlich der Relikt-Ökosys-teme, sowie unter Berücksichtigung der Leistungen, die diese Ökosysteme erbringen, er-mittelt werden. Diese Gebiete sollen in erster Linie auf lokaler und nationaler Ebene benanntwerden. Die Erhaltung soll durch wirksame Naturschutzmaßnahmen einschließlich derAusweisung von Schutzgebieten gewährleistet werden. Erfahrungen aus regionalen Initia-tiven bezüglich für den Pflanzenartenschutz wichtiger Gebiete (Important Plant Areas) sowieein ähnlicher Ansatz über für den Vogelschutz bedeutende Gebiete (Important Bird Areas)zeigen, dass 50 % ein realistisches Ziel für 2010 sind. Längerfristig sollte der Schutz aller fürden Pflanzenartenschutz wichtigen Gebiete gewährleistet werden.

(vi) Bewirtschaftung von mindestens 30 % aller Produktionsflächen im Ein-klang mit der Erhaltung der Pflanzenvielfalt;

Ausgangssituation und Vorgehensweise1. Im Rahmen dieses Ziels bezieht sich der Begriff Produktionsflächen auf alle Flächen, dievorwiegend für Landwirtschaft (inklusive Gartenbau), als Grün- bzw. Weideland oder für dieHolzerzeugung genutzt werden. Im Einklang mit der Erhaltung der Pflanzenvielfalt bedeutet,dass mehrere Zielsetzungen in das Management solcher Produktionsflächen eingebundenwerden: Erhaltung derjenigen Pflanzenvielfalt, die ein integraler Bestandteil des Produktions-systems selbst ist (z.B. Kulturpflanzen generell, Futterpflanzen oder Baumarten und derengenetische Vielfalt); Schutz von sonstigen Pflanzenarten in Produktionslandschaften, dieeinzigartig, gefährdet oder von besonderem sozio-ökonomischen Wert sind; Anwendung vonBewirtschaftungsmethoden, durch die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Pflanzen-vielfalt der umgebenden Ökosysteme vermieden werden, wie zum Beispiel durch Verzichtauf übermäßiges Ausbringen von Agro-Chemikalien und Vorbeugen nicht vertretbarer Bo-denerosion. 2. Zunehmend kommen in der Landwirtschaft integrierte Produktionsmethoden zur Anwen-dung, einschließlich des integrierten Pflanzenschutzes, pflugloser Landwirtschaft (conser-vation agriculture) und On-farm-Management von pflanzengenetischen Ressourcen. Ebensokommen nachhaltige forstwirtschaftliche Methoden zu immer breiterer Anwendung. Vordiesem Hintergrund und mit dem obigen Verständnis der benutzten Begriffe wird das Ziel alserreichbar betrachtet. Höher gesteckte Ziele erscheinen für natürliche oder naturnahe Wälderund naturnahes Grünland geeignet.

(vii) In-situ-Erhaltung von 60 % der weltweit gefährdeten Arten;

Ausgangssituation und VorgehensweiseUnter In-situ-Erhaltung ist hier zu verstehen, dass Populationen der betreffenden Arten inmindestens einem geschützten Gebiet oder durch andere In-situ-Managementmaßnahmenwirksam erhalten werden. In einigen Ländern ist diese Situation bereits gegeben, aber in vie-len Ländern sind noch zusätzliche Bemühungen erforderlich. Das Ziel sollte als ein Schritt inRichtung der effizienten In-situ-Erhaltung aller gefährdeten Arten gesehen werden.

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09Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen

(viii) 60 % der gefährdeten Pflanzenarten in zugänglichen Ex-situ-Sammlungen enthalten, vorzugsweise im Herkunftsland, und 10 % davonin Wiederansiedlungs- und Wiederherstellungsprogramme einbezogen;

Ausgangssituation und VorgehensweiseDerzeit werden über 10.000 bedrohte Arten in Lebendsammlungen (Botanische Gärten,Samenbanken, Gewebekultursammlungen) erhalten, was ungefähr 30 % aller bekanntengefährdeten Arten entspricht. Es wird davon ausgegangen, dass diese Zahl mit Hilfe zusätz-licher Ressourcen, Technologieentwicklung und -transfer, besonders für Arten mit nicht lager-fähigen Samen (recalcitrante Arten), erhöht werden kann, um das vorgeschlagene Ziel biszum Jahr 2010 zu erreichen. Innerhalb des Ziels wird empfohlen, dass vom Aussterben be-drohte Arten vordringlich behandelt werden, für diese sollte ein Ziel von 90 % erreicht wer-den. Es wird geschätzt, dass derzeit ungefähr 2 % aller gefährdeten Arten in Wiederansied-lungs- und Wiederherstellungsprogramme einbezogen sind. Davon ausgehend wird eineZielvorgabe von 10 % empfohlen.

(ix) Erhaltung von 70 % der genetischen Vielfalt der Nutzpflanzen und an-derer sozio-ökonomisch besonders wertvoller Pflanzenarten, ein-schließlich des damit verbundenen indigenen und lokalen Wissens;

Ausgangssituation und VorgehensweiseTheorie und Praxis zeigen, dass mit einer geeigneten Strategie 70 % der genetischen Vielfalteiner Nutzpflanze in einer relativ kleinen Probe (gewöhnlich weniger als 1.000 Akzessionen)enthalten sein können. Also ist das Ziel für jede Art durchaus erreichbar. Für 200 bis 300Nutzpflanzenarten wird angenommen, dass 70 % der genetischen Vielfalt bereits in Gen-banken Ex-situ konserviert sind. Ebenso wird genetische Vielfalt durch On-farm-Manage-ment erhalten. In Zusammenarbeit mit lokalen Gemeinschaften kann das zugehörige indi-gene und lokale Wissen gleichfalls bewahrt werden. Durch eine Kombination von Genbanken,On-farm- und anderen In-situ-Ansätzen könnte das Ziel für alle in Anbau befindlichenNutzpflanzen erreicht werden, desgleichen für die wichtigsten Futterpflanzen und Baumarten.Andere sozio-ökonomisch besonders wichtige Arten, wie zum Beispiel Arzneipflanzen, kön-nten entsprechend den nationalen Prioritäten fallweise einbezogen werden. Durch kom-binierte Maßnahmen der Staaten könnten insgesamt etwa 2.000 oder 3.000 Arten abgedecktwerden.

(x) Aufstellung von Management-Plänen für mindestens 100 der bedeu-tendsten gebietsfremden Arten, die Pflanzen, Pflanzengemeinschaftenund deren Lebensräume und Ökosysteme gefährden;

Ausgangssituation und VorgehensweiseEs gibt keine allgemein anerkannte verlässliche Schätzung über die Anzahl gebietsfremderArten, die einheimische Pflanzen, Pflanzengemeinschaften und deren Lebensräume undÖkosysteme in solchem Maß bedrohen, dass sie als „bedeutend“ angesehen werden kön-nen. Daher wird empfohlen, dass das Ziel für eine absolute Zahl von besonders invasivengebietsfremden Arten festgelegt wird. Die genannte Anzahl von mindestens 100 wird hier alsangemessen betrachtet. Die 100 invasiven gebietsfremden Arten sollen anhand nationalerPrioritäten ausgewählt werden, auch unter Berücksichtigung ihrer Bedeutung auf regionalerund globaler Ebene. Für viele gebietsfremde Arten ist zu erwarten, dass in den einzelnen Län-dern, in denen sie Pflanzen, Pflanzengemeinschaften und deren Lebensräume und Ökosys-teme bedrohen, unterschiedliche Management-Pläne erforderlich sein werden. Dieses Zielkann als ein erster Schritt in Richtung der Entwicklung von Management-Plänen für allebesonders bedeutenden gebietsfremden Arten angesehen werden, die Pflanzenarten,Pflanzengemeinschaften und deren Lebensräume und Ökosysteme gefährden.2

Es wird geschätzt, dassderzeit ungefähr 2 % aller

gefährdeten Arten inWiederansiedlungs- undWiederherstellungspro-

gramme einbezogen sind.Davon ausgehend wird eine

Zielvorgabe von 10 % empfohlen.

Für 200 bis 300Nutzpflanzenarten wird

angenommen, dass 70 % dergenetischen Vielfalt bereitsin Genbanken ex situ kon-

serviert sind.

2 Auf der 6. Vertragsstaatenkonferenz wurden auch „Leitprinzipien zur Prävention, Einbringung sowie zu Gegenmaßnahmengegenüber den Auswirkungen von gebietsfremden Arten, die Ökosysteme, Habitate oder Arten gefährden“ verabschiedet(Entscheidung VI/23)

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10Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen

(c) Nachhaltige Nutzung der Pflanzenvielfalt:

(xi) Keine wild wachsende Pflanzenart durch internationalen Handelgefährdet;

Ausgangssituation und VorgehensweiseDie vorgeschlagene Formulierung des Ziels wird präziser, wenn man es auf jene Arten ein-schränkt, die tatsächlich durch den internationalen Handel gefährdet sind. So ausgedrücktist das Ziel erreichbar und ergänzt Ziel 12. Die durch internationalen Handel gefährdeten wildwachsenden Pflanzenarten beziehen die im Anhang 1 des Washingtoner Artenschutz-Übereinkommens (CITES) aufgelisteten Arten mit ein, sind aber nicht auf diese beschränkt.Das Ziel stimmt mit dem Hauptanliegen des strategischen Plans von CITES (bis 2005) überein:„Keine wild wachsende Pflanzenart soll zum Gegenstand nicht-nachhaltiger Nutzung durchinternationalen Handel werden“.

(xii) 30 % der Produkte auf pflanzlicher Basis stammen aus nachhaltig be-wirtschafteten Quellen;

Ausgangssituation und Vorgehensweise1. Produkte auf pflanzlicher Basis umfassen Nahrungsmittel, Holz, Papier und andere ausHolz hergestellte Produkte, sonstige Produkte aus Pflanzenfasern, Zierpflanzen,Arzneipflanzen und andere Pflanzen für den unmittelbaren Gebrauch.2. Zu nachhaltig bewirtschafteten Quellen sind zu zählen:

• Natürliche oder naturnahe Ökosysteme, die nachhaltig bewirtschaftet werden (Ver-meidung übermäßiger Ernteentnahmen sowie der Schädigung anderer Teile desÖkosystems), mit dem Vorbehalt, dass die kommerzielle Entnahme von Ressourcenaus Primärwäldern und nahezu unberührten Ökosystemen von bedeutendem Erhal-tungswert ausgeschlossen sein kann.

• Nachhaltig bewirtschaftete Forste und landwirtschaftlich genutzte Flächen.3. In beiden Fällen ist nachhaltiges Management so zu verstehen, dass es soziale undUmwelt-Gesichtspunkte einbezieht, wie den gerechten Vorteilsausgleich und die Beteiligungindigener und lokaler Gemeinschaften.4. Indikatoren für einen Fortschritt könnten sein:

• Direkte Maßnahmen, z.B.: Produkte, die einschlägigen überprüften Normenentsprechen (wie für Bio-Nahrungsmittel, zertifiziertes Holz sowie Übergangsnormen,die die gute Praxis einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft ausweisen);

• Indirekte Maßnahmen, z.B.: Produkte, deren Herkunft aufgrund der Analyse des land-wirtschaftlichen Bewirtschaftungssystems und unter Berücksichtigung integrierterProduktionsmethoden als nachhaltig oder nahezu nachhaltig genutzt gelten kann.Die Beurteilung des Fortschritts kann durch die Entwicklung von Kriterien und In-dikatoren für nachhaltige Land- und Forstwirtschaft unterstützt werden.

5. Zertifizierte Bio-Nahrungsmittel und zertifiziertes Holz machen derzeit etwa 2 % derglobalen Produktion aus. Für etliche Produktkategorien gibt es Beispiele, wo 10 bis 20 %der betreffenden Produkte mittlere Standards erreichen. Aufgrund dieses Sachverhaltes istdas Ziel als erreichbar anzusehen. Es sollte für jede Kategorie von Pflanzenproduktenangewendet werden, wobei sich versteht, dass es für einige Kategorien schwieriger zu errei-chen und der Fortschritt schwieriger zu kontrollieren sein wird. Die Umsetzung würde eineKombination von produktspezifischen und sektorweiten Ansätzen erfordern, übereinstim-mend mit dem Arbeitsprogramm zur landwirtschaftlichen Biodiversität des Übereinkommensüber die biologische Vielfalt.

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11Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen

(xiii) Anhalten des Rückgangs pflanzlicher Ressourcen, des damit verbun-denen indigenen und lokalen Wissens, der Erfindungen und Ver-fahrensweisen, die den Lebensunterhalt, sowie die lokale Nahrungsmit-telversorgung und Gesundheitsfürsorge nachhaltig unterstützen;

Ausgangssituation und VorgehensweisePflanzenvielfalt gewährleistet Lebensunterhalt, Nahrungsmittelversorgung und Gesund-heitsfürsorge. Dieses Ziel steht im Einklang mit einem der allgemein akzeptierten interna-tionalen Entwicklungsziele, nämlich „sicherzustellen, dass die gegenwärtigen Entwicklungenbeim Verlust von Umweltressourcen bis 2015 gleichermaßen auf globaler wie auf nationalerEbene wirksam aufgehoben bzw. umgekehrt werden“. Weil machbar wird vorgeschlagen,den Rückgang bis 2010 aufzuhalten und ihn in der Folge umzukehren. Die betreffendenPflanzenressourcen und die Maßnahmen gegen ihren Rückgang sind weitgehend vom Ortdes Vorkommens abhängig, so dass die Umsetzung auf lokaler Ebene betrieben werdenmuss. Dieses Ziel ist vom Umfang her so zu verstehen, dass es die Pflanzenressourcen unddas damit verbundene ethnobotanische Wissen gleichermaßen umfasst. Maßnahmen gegenden Rückgang des mit den Pflanzenressourcen verbundenen indigenen und lokalen Wissenssollten im Einklang mit dem Arbeitsprogramm zu Artikel 8(j) der Konvention und den damitin Zusammenhang stehenden Vorschriften durchgeführt werden.

(d) Förderung von Bildung und Bewusstsein über die Pflanzenvielfalt:

(xiv) Einbindung der Bedeutung der Pflanzenvielfalt und der Notwendigkeitihrer Erhaltung in die Programme für Kommunikation, Wissensvermittlungund öffentliche Bewusstseinsbildung;

Ausgangssituation und VorgehensweiseKommunikation, Wissensvermittlung und die Stärkung des öffentlichen Bewusstseins überdie Bedeutung der Pflanzenvielfalt sind für das Erreichen aller Ziele dieser Strategie entschei-dend. Dieses Ziel ist so verstehen, dass es sich gleichwohl auf informelle wie auf formelleBildung auf allen Ebenen bezieht, einschließlich der Grundschul-, Sekundarstufen- undHochschulausbildung. Kern-Zielgruppen sind nicht nur Kinder, SchülerInnen und Studierendesondern auch politische EntscheidungsträgerInnen und die Öffentlichkeit im Allgemeinen. Essollte beachtet werden, spezielle Indikatoren zur Beobachtung des Fortschritts in Richtungdes Gesamtziels zu entwickeln. Dabei kann es hilfreich sein, Indikatoren für spezielle Ziel-gruppen zu erarbeiten. In Anbetracht der strategischen Bedeutung von Bildung über die Er-haltung der Pflanzen sollte dieser Aspekt nicht nur in Umweltlehrpläne, sondern auch in diebreiteren Bereiche der allgemeinen Bildungspolitik einbezogen werden.

„sicherstellen, dass diegegenwärtigen Entwicklun-

gen beim Verlust vonUmweltressourcen bis 2015gleichermaßen auf globaler

wie auf nationaler Ebenewirksam aufgehoben bzw.

umgekehrt werden “.

Kommunikation, Bildungund die Stärkung des öf-

fentlichen Bewusstseins überdie Bedeutung der Pflanzen-vielfalt sind entscheidend für

das Erreichen aller Zieledieser Strategie.

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(e) Schaffung fachlicher Kapazitäten zur Erhaltung der Pflanzenvielfalt:

(xv) Vermehrte Anzahl ausgebildeter Personen, die mit adäquater Ausstat-tung im Pflanzen-Artenschutz daran arbeiten, die Ziele der Strategieentsprechend den jeweiligen nationalen Bedürfnissen zu erreichen;

Ausgangssituation und VorgehensweiseDas Erreichen der in der Strategie formulierten Ziele wird einen sehr erheblichen Ausbau derfachlichen Kapazitäten erfordern, vor allem um den Bedarf an Praktikern im Artenschutzabzudecken, die in einer Reihe von Disziplinen ausgebildet sind und Zugang zu adäquaterAusstattung haben. Über Trainingsprogramme hinaus erfordert das Erreichen dieses Zielsdie langfristige Verpflichtung zur Aufrechterhaltung einer entsprechenden Infrastruktur. Unter„adäquater Ausstattung“ sind geeignete technologische, institutionelle und finanzielleRessourcen zu verstehen. Die Schaffung dieser Kapazitäten sollte auf nationalen Bedarfs-analysen beruhen. Höchstwahrscheinlich wird es notwendig sein die Zahl der weltweit imArtenschutz bei Pflanzen arbeitenden und ausgebildeten Personen bis zum Jahr 2010 zu ver-doppeln. In Anbetracht der derzeitigen Diskrepanz zwischen Biodiversität und fachlicher Ex-pertise ist es wahrscheinlich, dass in vielen Entwicklungsländern, kleinen Inselentwick-lungsstaaten und Transformationsländern beträchtlich mehr als eine Verdopplung derKapazitäten notwendig sein wird. Vermehrte Kapazität sollte nicht nur als dienstbegleitendeberufliche Weiterbildung, sondern auch als Ausbildung zusätzlichen Personals sowie der an-deren Interessengruppen bzw. AkteurInnen, insbesondere auf kommunaler Ebene, ver-standen werden.

(xvi) Einrichtung und Stärkung von Netzwerken für botanischenNaturschutz auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene;

Ausgangssituation und VorgehensweiseNetzwerke können die Kommunikation verbessern und sind ein Mechanismus zum Austauschvon Informationen, Know-how und Technologie. Für das Erreichen jedes einzelnen Zielesdieser Strategie stellen Netzwerke eine wichtige Voraussetzung bei der Koordination der Be-mühungen zwischen den beteiligten Interessengruppen dar. Weiterhin helfen sie, Doppelar-beit zu vermeiden und die Wirksamkeit des Einsatzes der bereitgestellten Ressourcen zu op-timieren. Effiziente Netzwerke ermöglichen es, gemeinsame Ansätze zur Lösung vonArtenschutzproblemen zu entwickeln sowie gemeinsame Vorgehensweisen und Prioritätenzu finden; sie helfen bei der Einführung und Umsetzung solcher Strategien auf allen Ebenen.Ebenso sind sie hilfreich für den Ausbau der Beziehungen zwischen unterschiedlichennaturschutzrelevanten Bereichen, wie z. B. Botanik, Umweltschutz, Landwirtschaft,Forstwirtschaft und Bildung. Netzwerke gewährleisten die unentbehrliche Verbindung zwis-chen den Naturschutzaktivitäten vor Ort und der Koordination, Überwachung und Strategiebzw. Programmentwicklung auf allen Ebenen. Dieses Ziel umfasst sowohl die Erweiterungdes Teilnehmerkreises existierender Netzwerke, als auch, wo nötig, die Einrichtung neuerNetzwerke.

13. Diese Ziele stellen einen Rahmen für die Formulierung von Handlungsstrategien undeine Grundlage für deren Überprüfung dar. Nationale Ziele, die innerhalb dieses Rah-mens entwickelt werden, können von Land zu Land verschieden sein, je nach den na-tionalen Prioritäten und Möglichkeiten und unter der Berücksichtigung von Unter-schieden in der Pflanzenvielfalt.

12Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen

Die Anzahl ausgebildeterKräfte, die im Pflanzen-

Artenschutz tätig sind, mussweltweit bis 2010 voraus-

sichtlich verdoppelt werden.

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D. Die Strategie als Handlungsrahmen14. Die Strategie ist nicht als „Arbeitsprogramm“, analog zu bereits existierenden in-haltlichen und interdisziplinären Arbeitsprogrammen im Rahmen der Konvention,gedacht. Daher enthält sie auch keine detaillierten Aufzählungen von Aktivitäten, er-warteten Ergebnisse und dergleichen. Vielmehr gibt die Strategie durch die For-mulierung ergebnisorientierter Ziele einen Handlungsrahmen vor (diese ergebnisori-entierten Ziele unterscheiden sich von den „Prozesszielen“, die bislang im Rahmen derKonvention benutzt wurden). Es wird angestrebt, dass die Aktivitäten, die zum Errei-chen solcher Ziele notwendig sind, innerhalb dieses Rahmens entwickelt werden kön-nen. In vielen Fällen laufen entsprechende Aktivitäten bereits, oder sind im Rahmenbestehender Initiativen bereits angedacht. Diese umfassen:

(a) Aktivitäten zum Schutz der Pflanzen innerhalb nationaler Biodiversitätsstrategien,Aktionspläne, sowie entsprechender sektoraler und sektorenübergreifender Pläne, Pro-gramme und Politiken. Diesbezüglich mögen die Vertragsparteien und Regierungenüber die Einbindung der Strategie in ihre nationalen Pläne und Programme Bericht er-statten;

(b) Einschlägige Aktivitäten innerhalb entsprechender, bereits bestehender Initiativen,insbesondere:

• der strategische Plan und die Arbeit des Pflanzenkomitees des Washingtoner Arten-schutzabkommens (Convention on International Trade in Endangered Species ofWild Fauna and Flora, CITES);

• die Internationale Pflanzenschutzkonvention (International Plant Protection Con-vention, IPPC);

• der Internationale Vertrag über die pflanzengenetischen Ressourcen (InternationalTreaty on Plant Genetic Resources) der Welternährungsorganisation (Food and Agri-culture Organization, FAO)

• die Berner Konvention (Berne Convention on the Conservation of European Wildlifeand Natural Habitats);

• der Globale Aktionsplan der FAO (FAO Global Plan of Action for Plant Genetic Re-sources for Food and Agriculture)

• das Programm Der Mensch und die Biosphäre der UNESCO;• die Globale Strategie zu invasiven Pflanzen des Programms gegen globale invasive

Pflanzen (GISP); • das Pflanzenartenschutzprogramm der IUCN Species Survival Commission;• die International Agenda for Botanic Gardens in Conservation;• die Aktivitäten der International Association of Botanic Gardens (IABG);• das People and Plant-Programm von WWF und UNESCO;• regionale Strategien wie die European Plant Conservation Strategy von Europarat

und Planta Europa;

sowie

(c ) einschlägige Aktivitäten innerhalb der einzelnen Arbeitsprogramme im Rahmen desÜbereinkommens über die Biologische Vielfalt einschließlich solcher, die sich auf dieAgrobiodiversität, die Biodiversität der Wälder, der Binnengewässer, der Meere undKüsten, und der trockenen und semihumiden Gebiete beziehen, sowie Aktivitäten zuinterdisziplinären Bereichen wie Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechterVorteilsausgleich, nachhaltige Nutzung, Indikatoren, gebietsfremde Arten, die GlobaleTaxonomieinitiative, und Themen, die mit Artikel 8(j) in Zusammenhang stehen.

13Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen

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15. Die Strategie und ihre 16 Ziele sind als Bezugsrahmen für politische Entschei-dungsträgerInnen und die öffentliche Meinung gedacht und sollen die für die Erhaltungder Pflanzen nötigen Reformen beschleunigen helfen. Klare, verlässliche undlangfristige Ziele, die von der internationalen Gemeinschaft angenommen werden, kön-nen dabei helfen, Erwartungen zu formen und die Bedingungen zu schaffen, unterdenen alle AkteurInnen, seien es Regierungen, die Privatwirtschaft oder die zivileGesellschaft, darauf vertrauen können, Lösungskonzepte betreffend die Gefährdungder Pflanzenvielfalt zu finden. Damit die Ziele allgemein verstanden werden und einebreite Bevölkerung ansprechen, müssen sie relativ einfach und überschaubar formuliertsein. Sie sollten eher dem gesunden Menschenverstand zugänglich sein als wörtlichaufgefasst werden. Um die Anzahl der Ziele handhabbar zu halten, müssen sie sichauf einige strategisch wichtige Maßnahmen konzentrieren, statt zu versuchen allum-fassend zu sein. Die Ziele können überprüft und dementsprechend angepasst werden,wenn wesentliche neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die für die Pflanzenvielfaltwichtigen Gebiete, Gefährdungen der Biodiversität oder über bedeutende gebiets-fremde Arten, die Pflanzen, Pflanzengesellschaften und deren Lebensräume undÖkosysteme gefährden, zugänglich werden.

14Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen

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E. Weitere, notwendige Schritte zur Entwick-lung und Umsetzung der Strategie

16. Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie müssen auf internationaler, nationalerund subnationaler Ebene erfolgen. Dies beinhaltet die Entwicklung nationaler Ziele undderen Eingliederung in einschlägige Pläne, Programme und Initiativen, einschließlichnationaler Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne. Die nationalen Ziele werden sichentsprechend den Unterschieden in der Pflanzenvielfalt und den jeweiligen nationalenPrioritäten von Land zu Land in abgewandelter Form darstellen. Multilaterale und bi-laterale Finanzierungsinstitutionen sollten erwägen, Grundsätze und Verfahrensweiseneinzuführen, um sicherzustellen, dass von ihnen geförderte Aktivitäten die Strategieund ihre Ziele unterstützen und ihr nicht zuwiderlaufen.

17. Für jedes Ziel kann es sich als notwendig erweisen, die Reichweite der jeweiligenAktivitäten zu klären und Unterziele bzw. Meilensteine zu definieren. Um die Fortschritteim Erreichen der Ziele mess- und kontrollierbar zu machen, ist gegebenenfalls die Ent-wicklung von Referenzgrößen und einer Reihe von Indikatoren nötig. Diese sollten aufeinschlägigen nationalen und internationalen Datenbeständen aufbauen (zum Beispielauf nationalen „Roten Listen“) und den Clearing-House Mechanismus voll nutzen.

18. Regionale Elemente der Strategie könnten unter Nutzung eines biogeografischenAnsatzes entwickelt werden.

19. Zusätzlich zu den Vertragsstaaten der CBD sollten zur Konzeptentwicklung undUmsetzung der Strategie eine Reihe weiterer AkteurInnen hinzugezogen werden, unteranderem:

(a) Internationale Initiativen (zum Beispiel zwischenstaatliche Regierungsorganisa-tionen, Organisationen der Vereinten Nationen, multilaterale Hilfsorganisationen);

(b) Naturschutz- und Forschungseinrichtungen (inklusive Verwaltungsgremien vonSchutzgebieten, Botanische Gärten, Genbanken, Universitäten, Forschungsin-stitute, Nichtregierungsorganisationen und deren Netzwerke);

(c) Gemeinschaften und größere Gruppen (inklusive indigener und lokaler Gemein-schaften, Bäuerinnen und Bauern, Frauen, Jugend);

(d) Regierungen (Zentrale und regionale Regierungen, kommunale Behörden);(e) der private Sektor.

20. Um die Umsetzung der Strategie zu fördern und die Kooperation zwischen diesenInitiativen zu erleichtern, wird der Geschäftsführende Sekretär der CBD mit den zubeteiligenden AkteurInnen zusammenarbeiten. Um eine vollständige Beteiligung zugewährleisten, sollten die in Paragraf 19 aufgelisteten AkteurInnen nicht nur die ge-ografischen Regionen der Vereinten Nationen, sondern auch die biogeografischen Re-gionen repräsentieren. Diese Zusammenarbeit zielt darauf ab, Doppelarbeit zu ver-meiden, die Zusammenarbeit und Synergien zwischen bereits bestehenden Initiativenzu fördern und Analysen des Standes, der Entwicklungstrends sowie der Effektivitätunterschiedlicher Maßnahmen des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung derPflanzenvielfalt zu ermöglichen. Des Weiteren sollte auch die Einrichtung eines an-passungsfähigen Koordinationsmechanismus’ erwogen werden.

15Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen

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Supported through Investing in Nature; a partnership betweenBGCI, Earthwatch, HSBC and WWFInternet: http://www.investinginnature.org

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