Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

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Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe Hochstrasse 100 | Postfach | CH-4018 Basel | T +41 58 595 77 77 | www.rapp.ch Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal Bericht 26. Juli 2019 Bericht-Nr. 2061.083.02-02 Beraten. Planen. Steuern.

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Teilbericht I

Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Bericht

26. Juli 2019

Bericht-Nr. 2061.083.02-02

Beraten. Planen. Steuern.

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Änderungsnachweis

Version Datum Status/Änderung/Bemerkung Name

01 05. Juni 2019 Entwurf SF/lü/SL

02 26. Juli 2019 Bericht SF/lü/SL

Projektleitung und Sachbearbeitung

Name E-Mail Telefon

Flavio Schneider [email protected] 058 595 79 13

Ina Lützelschwab [email protected] 058 595 78 26

Sebastian Lagger [email protected] 058 595 79 11

Helen Conradin [email protected] 058 595 78 95

Raffael Fischer [email protected] 058 595 78 51

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Inhaltsverzeichnis

1 Ausgangslage 1

2 Ziele und Vorgehen 1

3 Ist-Analyse 2 3.1 Perimeterabgrenzung/Einzugsgebiet 2 3.2 Grenzüberschreitendes öV-Angebot 3 3.3 Darstellung Tarifsysteme mit Fahrausweisarten 4 3.4 Aufbau Tarife OTV-VVV 6 3.5 Darstellung der Tarifunterschiede 8

3.5.1 Distanzvergleiche 9 3.6 Tarifbestimmungen 10 3.7 Analyse Grenzgängerstatistik 11 3.8 Verkaufszahlen 2018 14

3.8.1 Ist-Umsatz 14 3.8.2 Auswertung Zonenkombinationen 15

3.9 Zugang und Vertrieb 17 3.10 Schwierigkeiten für Optimierung 17 3.11 Umsetzung von Tarifmassnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr

LIEmobil-OTV-VVV 18

4 Weitere grenzüberschreitende Tarif-Lösungen 19 4.1 Verbundlösungen zwischen dem TNW und Deutschland (RVL) 20 4.2 Verbundlösungen zwischen dem TNW und Frankreich (Distribus – SNCF) 21

4.2.1 TicketTriRegio 22 4.3 Verbundlösung zwischen unireso und Frankreich (GLCT) 22 4.4 A-Welle Verbundlösung mit Deutschland (WTV) 24 4.5 Ostwind mit Verbundlösung nach Deutschland (VHB) 25 4.6 Arcobaleno mit Verbundlösung nach Italien (Trenord) 27 4.7 Internationale Lösungen im europäischen Raum 27

5 Lösungsansätze 28 5.1 Auslegeordnung Varianten 28

5.1.1 Variante Status Quo Kombiangebot OTV-VVV 30 5.1.2 Variante 0_A (Anpassung Rabattierung) 31 5.1.3 Variante 0_B (Virtueller Kombitarif) 32 5.1.4 Variante 1_A (Erweiterung Perimeter, Anpassung Rabattierung) 33 5.1.5 Variante 1_B (Erweiterung Perimeter, Virtueller Kombi-Tarif) 35 5.1.6 Variante 2 (Grosszonen, Tarif grenzenlos) 36 5.1.7 Variante 3 (kleiner Grenzverkehr OTV) 38 5.1.8 Variante 4 (kleiner Grenzverkehr VVV) 39 5.1.9 Variante 5 (Modul-Abo; Strecke Zone) 41 5.1.10 Variante 6 (kleiner Grenzverkehr VVV, Modul-Abo Zonen) 42

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Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Zonensystem und Tarifstufen der Binnentarife OTV, VVV und LIEmobil (Quelle:

Tarifbestimmungen der Verbunde) ................................................................. 5 Tabelle 2: Zonensystem und Tarifstufen der grenzüberschreitenden Tarife OTV-VVV, VVV-

LIEmobil, OTV-VLM und Bodensee Ticket (Quelle: Tarifbestimmungen der

Verbunde) ................................................................................................... 5 Tabelle 3: Fahrausweisangebot im VVV, OTV, VLM, OTV-VVV, VVV-VLM und beim Bodensee-

Ticket im Vergleich ....................................................................................... 6 Tabelle 4: Anzahl Pendler aus dem Perimeter VVV in den Perimeter OTV nach den Teilräumen

OTV und VVV (Quelle: Bundesamt für Statistik BFS, Sektion Arbeit und

Erwerbsleben AES) ..................................................................................... 12 Tabelle 5: Erträge und Anzahl Fahrausweise ................................................................. 14 Tabelle 6: Gesamtumsatz OTV-VVV, nicht richtungsgetrennt .......................................... 15 Tabelle 7: Anteil von EB/TK mit Start OTV nach VVV am Gesamtumsatz .......................... 16 Tabelle 8: Anteil von EB/TK mit Start VVV nach OTV am Gesamtumsatz .......................... 16 Tabelle 9: Anteil der Abos mit Start OTV nach VVV am Gesamtumsatz ............................. 16 Tabelle 10: Anteil der Abos mit Start VVV nach OTV am Gesamtumsatz ........................... 17 Tabelle 11 : Übersicht Varianten ................................................................................. 29

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Untersuchungsgebiet ................................................................................ 2 Abbildung 2: Prinzip Anstosspreis .................................................................................. 6 Abbildung 3: Zonengrösse im OTV Abbildung 4: Zonengrösse im VVV ........ 9 Abbildung 5: Distanz-/Preisvergleich Einzelbillett Erwachsene ........................................... 9 Abbildung 6: Distanz-/Preisvergleich Monatsabonnement Erwachsene ................................ 9 Abbildung 7: Jahresabonnement Erwachsene OTV – VVV im Vergleich zu VVV intern ......... 10 Abbildung 8: Ermässigung im Binnentarif ..................................................................... 10 Abbildung 9: Ermässigung OTV-VVV ............................................................................ 10 Abbildung 10: Differenzierung der Teilgebiete innerhalb des Untersuchungsgebiets ........... 11 Abbildung 11: Die wichtigsten Pendlerströme innerhalb des Untersuchungsgebiets von

Vorarlberg in die Schweiz ....................................................................... 13 Abbildung 12: Umsatzanteile Kombitarif ....................................................................... 15 Abbildung 13: Strecken-Zonen-Angebot ....................................................................... 24 Abbildung 14: Grenzsituation ...................................................................................... 30 Abbildung 15: Zonenplan Kombiangebot OTV-VVV ........................................................ 31 Abbildung 16: Zonenplan Kombiangebot OTV-VVV mit Erweiterung Perimeter ................... 34 Abbildung 17: Zonenplan Variante 2, Grosszonen .......................................................... 37 Abbildung 18: Zonenplan Variante 3, kleiner Grenzverkehr OTV ...................................... 38 Abbildung 19: Zonenplan Variante 4, kleiner Grenzverkehr VVV ...................................... 40 Abbildung 20: Kombinationsmöglichkeiten Modul-Abo nach T 657 ................................... 41 Abbildung 21: Zonenplan Variante 5, Modul-Abo Zonen im OTV ...................................... 42 Abbildung 22: Zonenplan Variante 6, kleiner Grenzverkehr VVV und Modul-Abo Zonen im

OTV ..................................................................................................... 43

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Beilagenverzeichnis

• Beilage 1: Ist-Vergleich der Angebote

• Beilage 2: Tarife für die Tarifstufe 2 Zonen im Vergleich

• Beilage 3: Antworten OTV u. VVV Bezugsmöglichkeiten

• Beilage 4: Ergänzungen, Tabellen zu grenzüberschreitenden Angeboten TNW-RVL,

uniréso regional, A-Welle/WTV

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1 Ausgangslage

Zwischen dem Tarifverbund Ostwind (OTV) und dem Verkehrsverbund Vorarlberg (VVV)

besteht seit dem 01.01.2014 ein „Kombitarif“, welcher grenzüberschreitende Fahrten im

grenznahen Gebiet mit einem Verbundfahrausweis ermöglicht.

Die Nachfrage nach Abonnementen als öV-Tarifangebot für den grenzüberschreitenden

Pendlerverkehr OTV-VVV ist gering. Als Grund dafür wird das stark unterschiedliche Tarif-

niveau in der Schweiz und in Vorarlberg vermutet.

Anders stellt sich die Situation der grenzüberschreitenden öV-Tarife zwischen der Schweiz

und Liechtenstein dar. Die Zonen des Verkehrsbetriebs LIEmobil (VLM) sind Bestandteil des

OTV-Tarifsystems. Jedoch werden im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Liechtenstein

und den Haltestellen Sargans Bahnhof, Buchs Bahnhof, Trübbach Post und Sevelen

Fahrausweise des VLM akzeptiert. Die Pendlerströme bewegen sich hauptsächlich aus der

Schweiz in Richtung Liechtenstein.

Anlässlich einer Sitzung vom 06. März 2019 wurden die Grundbedürfnisse der Beteiligten,

insbesondere der Regionen St. Galler Rheintal und Sarganserland – Werdenberg abgeholt.

In einem separaten Auftrag soll auf Basis des Kombi-Tarifs ein neues Produkt mit dem

Arbeitstitel «Jobticket grenzenlos», ein grenzüberschreitendes Abo für die Grenzgänger,

entwickelt werden. Diese Arbeiten sollen auf Basis von Grenzgängerstatistiken oder Firmen-

angaben mögliche Potentiale aufzeigen. Die Arbeiten dazu haben aber noch nicht richtig

begonnen.

Die tarifarische Situation ist im grenzüberschreitenden Verkehr im Rheintal für den Kunden

unübersichtlich aufgrund der diversen Angebote und unterschiedlichen Regelungen. Die

Situation mit drei beteiligten Ländern und Verbünden sowie den verschiedenen Verkehrs-

unternehmen in den Ländern ist keine einfache Ausgangslage für ein attraktives Angebot

sowie eine Herausforderung für mögliche Optimierungen.

Hinzu kommen die erwähnten deutlichen Preisunterschiede im ÖV zwischen der Schweiz und

Österreich.

2 Ziele und Vorgehen

Im Kern dieses Auftrages liegt die Erarbeitung einer Ist-Analyse der heutigen Tarifsituation in

der Region mitsamt den grenzüberschreitenden Angeboten. Dabei soll auch eine Übersicht

der anderen grenzüberschreitenden Lösungen erstellt werden. Es werden zudem Lösungs-

ansätze generiert, welche die tarifarische Situation für den öV-Kunden im grenzüber-

schreitenden Verkehr optimieren könnten und die in der Diskussion beurteilt werden sollen.

Für die Ist-Analyse sowie die Erarbeitung von Lösungsansätzen wurde die erhaltenen

Grenzgänger Statistiken des Schweizerischen Bundesamtes für Statistik1 ausgewertet. Es

sollen die Potentiale der heutigen Lösung sowie die der möglichen zukünftigen Ansätze soweit

möglich aufgezeigt werden.

1 Zum einen die Grenzgänger aus Österreich, nach Wohn- und Arbeitsgemeinde. Zum anderen die Grenzgänger aus

Liechtenstein, nach Arbeitsgemeinde.

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Die Ist-Analyse bestätige, dass die Lösungsansätze auf einer sehr groben Darstellungsstufe

entwickelt werden müssen. Die Ansätze zeigen mögliche Richtungen einer Weiterentwicklung

auf. Die Situation ist komplex und es gibt viele Beteiligte, welche die Richtung einer

Weiterentwicklung mitbestimmen. Der Fächer an Weiterentwicklungen wurde bewusst sehr

offengehalten. Mit der Sitzung vom 12. Juni 2019 soll auch ergründet werden, in welche

Richtung eine Weiterentwicklung aus Sicht der Beteiligten grundsätzlich denkbar wäre.

Wie die Erfahrung zeigt, dürften einige Ansätze als sehr interessant eingestuft werden, aber

ev. nicht weiter betrachtet werden, da sie zu stark vom heutigen System abweichen oder

verbundinterne, länderspezifische (tarifarische) oder technische Hindernisse bestehen.

Sollte einer der präsentierten Ideen von den Beteiligten als prüfenswert eingestuft werden,

müssten die angedachten Lösungsansätze sicher noch weiter vertieft werden zusammen mit

den betroffenen Verbünden.

3 Ist-Analyse

3.1 Perimeterabgrenzung/Einzugsgebiet

Einen Überblick über das Untersuchungsgebiet anhand der Tarifverbund-Zonenpläne der drei

beteiligten Länder vermittelt die folgende Abbildung.

Abbildung 1: Untersuchungsgebiet

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Auf Schweizer Seite umfasst der Untersuchungsperimeter den Grossraum St.Gallen gemäss

der Abgrenzung in Abb. 1, sowie die Regionen Sarganserland, Werdenberg und St. Galler

Rheintal, ergänzt um die am Bodensee liegenden Gemeinden Tübach, Goldach, Rorschach,

Rorschacherberg, Thal und Rheineck (Rheintal/Rorschach in Abb. 1).

Zur Region St. Galler Rheintal gehören die folgenden Gemeinden:

• Altstätten

• Au

• Balgach

• Berneck

• Diepoldsau

• Eichberg

• Marbach

• Oberriet

• Rebstein

• Rüthi

• St. Margrethen

• Widnau

In der Region Sarganserland-Werdenberg sind die folgenden Gemeinden vertreten:

• Sennwald

• Gams

• Grabs

• Buchs

• Sevelen

• Wartau

• Sargans

• Vilters-Wangs

• Bad Ragaz

• Pfäfers

• Mels

• Flums

• Walenstadt

• Quarten

Auf Österreichischer Seite umfasst das Untersuchungsgebiet den grenznahen Raum des

Bundeslands Vorarlberg entlang der Grenze zum Kanton St.Gallen und zu Liechtenstein

(Korridor Lindau-Bregenz-Dornbirn-Feldkirch, «Vorarlberg grenznah» in Abb.1).

Für Liechtenstein wird das gesamte Hoheitsgebiet in die Untersuchung mit einbezogen.

3.2 Grenzüberschreitendes öV-Angebot

Das grenzüberschreitende öV-Angebot Schweiz-Österreich besteht aus den folgenden

Linien:

• Linie 303 (Heerbrugg-Hohenems): 54 Kurse pro Richtung (15-min-Takt)

• Linie 351 (Heerbrugg-Dornbirn): 15 Kurse pro Richtung (60-min-Takt)

• Zuglinie St. Margrethen-Bregenz

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Das grenzüberschreitende öV-Angebot Schweiz-Liechtenstein besteht aus den folgenden

Linien (Aufzählung von Norden nach Süden):

• Linie 411 (Sennwald-Bendern): 19 Kurse pro Richtung (60-min-Takt)

• Linie 12 (Buchs-Schaan): 64 Kurse pro Richtung (15-min-Takt)

• Linie 24 (Sevelen Büeli-Städtle): 14 Kurse pro Richtung (Morgen, Mittag, Abend)

• Linie 12E (Sargans-Vaduz: 64 Kurse pro Richtung (15-min-Takt versetzt)

Das grenzüberschreitende öV-Angebot Schweiz-Liechtenstein- Österreich besteht aus

folgenden Linien:

• Linie 11 (Sargans-Bendern-Feldkirch) 32/33 Kurse (durchgehende CH-FL-A) pro Richtung

(30-min-Takt)

• Linie 13 (Trübbach-Schaanwald-Feldkirch): 11 Kurse pro Richtung (nur Morgen- und

Abendspitze grenzüberschreitend)

• S-Bahn (Buchs-Schaan-Feldkirch)

Das grenzüberschreitende öV-Angebot Liechtenstein- Österreich besteht aus folgenden

Linien:

• Linie 14 (Schaan-Feldkirch): 29 Kurse pro Richtung (30-min-Takt)

• Linie 36E (Triesen/Städtle-Gisingen): 4 Kurse Bendern-Gisingen / 6 Kurse Gisingen-

Bendern

• Linie 70 (Schaan-Klaus): 7 von Kurse Klaus, 9 Kurse nach Klaus

3.3 Darstellung Tarifsysteme mit Fahrausweisarten

Innerhalb des oben erwähnten Untersuchungsperimeters gibt es die folgenden

länderspezifischen öV-Binnentarifangebote:

• Schweiz: Tarifverbund Ostwind (OTV)

• Österreich: Tarifverbund Vorarlberg (VVV)

• Liechtenstein: Verkehrsbetrieb LIEmobil (VLM)

Darüber hinaus stehen den öV-Kunden die folgenden grenzüberschreitenden Tarifangebote

zur Verfügung:

• Schweiz-Österreich: Kombitarif OTV-VVV

• Österreich-Liechtenstein: Kombitarif VVV-LIEmobil

• Schweiz-Liechtenstein: Tarifkooperation OTV - LIEmobil

Zusätzlich gibt es für einen Teil des Untersuchungsgebiets das Bodensee-Ticket. Es handelt

sich dabei um ein grenzüberschreitendes, touristisches Produkt in Form einer Tages- oder

einer 3-Tages-Karte, mit welcher der öV in der trinationalen Bodenseeregion benutzt werden

kann. Dieses Angebot ist auf der Schweizer Seite des Rheintals jedoch nur zwischen

St.Margrethen und Heerbrugg gültig. Auch Liechtenstein gehört nicht zum Perimeter des

Bodensee-Ticket.

Die folgenden beiden Tabellen geben einen kurzen Überblick über den grundlegenden Aufbau

des Zonensystems und der Tarifstufen der oben erwähnten Angebote. Eine ausführliche

Tabelle zum Vergleich der Angebote befindet sich in der Beilage 1.

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Tabelle 1: Zonensystem und Tarifstufen der Binnentarife OTV, VVV und LIEmobil (Quelle: Tarifbestimmungen der Verbunde)

Tabelle 2: Zonensystem und Tarifstufen der grenzüberschreitenden Tarife OTV-VVV, VVV-LIEmobil, OTV-VLM und Bodensee Ticket (Quelle: Tarifbestimmungen der Verbunde)

Grundsätzlich handelt es sich bei allen betrachteten Tarifangeboten um Zonensysteme, bei

denen das Verbundgebiet jeweils in Verbundzonen eingeteilt ist. Die Preise werden dabei

über die Anzahl der vom Kunden gewählten Zonen festgelegt je Verbund (Tarifbildung durch

Anstosspreise, s. Kap. 3.4).

OTV VVV LIE-mobil

Tarifsystem Zonensystem Zonensystem Zonensystem

1. Tarifstufe 1 Zone 1 Zone 1 Zone

maximale Anzahl

Tarifstufen (alle

Zonen)

ab 13 ab 14 ab 5

alle Zonen

Tageskarteab 13 maximo ab 5

1. Tarifstufe 1 Zone 1 Zone 1 Zone

alle Zonen ab -

Woche8 Zonen alle Zonen

alle Zonen ab -

Monat13 Zonen 8 Zonen alle Zonen

maximale Anzahl

Tarifstufen

Jahreskarte

ab 13 Zonen alle

Zonen OTV

bis 3 Zonen einzeln

(Domino), dann als

alle Zonen (maximo)

erhältlich für

Gemeindegebiet; 2

Zonen, Landesabo

(Lichtenstein) oder

gesamtes LIEmobil-

Liniennetz (alle Zonen)

Ein

zelr

eis

everkeh

rA

bon

nem

en

tsverkeh

r

OTV-VVV VVV – LIE-mobil OTV-VLM Bodensee-ticket

Tarifsystem

Zonensystem mit

42 Zonen

OTV 19 Zonen; VVV

23 Zonen

Zonensystem, alle

Zonen VVV und VLM

Zonensystem mit 3

Zonen in Region

Bodensee mit CH. A

und D

1. Tarifstufe 1 OTV + 1 VVV 1 VVV +1 VLM 1Zone 1 Zone

maximale Anzahl

Tarifstufen (alle

Zonen)

ab 13

alle Zonen

Tageskarteab 13 alle 3 Zonen

1. Tarifstufe 1 Zone

alle Zonen ab -

Woche

alle Zonen ab -

Monat13 Zonen

maximale Anzahl

Tarifstufen

Jahreskarte

VVV maximo + LIEmobil

alle Zonen

VVV maximo + LIEmobil

Grenzregion (307+301)

ab 13 Zonen alle

Zonen OTV

Ein

zelr

eis

everkeh

rA

bon

nem

en

tsverkeh

r

Preis OTV + Preis

VVV

Preis VVV + Preis

LIEmobil

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Die folgende Tabelle gibt Auskunft über das Fahrausweisangebot der einzelnen

Verbundangebote.

Tabelle 3: Fahrausweisangebot im VVV, OTV, VLM, OTV-VVV, VVV-VLM und beim Bodensee-Ticket im Vergleich

Dabei weisen die Binnenverbunde ein relativ ähnliches Sortiment auf, während die beiden

grenzüberschreitenden Angebote OTV-VVV und VVV-VLM ein kleineres Sortiment aufweisen

(keine MFK, Multi-TK, und Gruppenbillette). Das in der Tabelle nicht dargestellte Angebot

OTV-VLM entspricht dem Angebot OTV.

Einen Spezialfall stellt das Bodenseeticket dar, welches sich als reine Tageskarte für den

trinationalen Bodenseeraum an ein touristisches Publikum richtet.

Bei den Angeboten der grenzüberschreitenden Angebote handelt es sich in erster Linie um

gemeinsame Angebote der beiden beteiligten Verbunde. Die beiden Verbunde VVV-VLM und

OTV-VLM kennen jedoch auch die gegenseitige Anerkennung von Fahrausweisen. So gelten

beispielsweise für grenzüberschreitende Fahrten auf Linien der LIEmobil auch deren

Fahrausweise.

3.4 Aufbau Tarife OTV-VVV

Die Tarifbildung basiert auf dem Prinzip der Anstosspreise. Die Tarife werden durch Addition

der gelösten Zonen VVV und OTV gebildet, der Kunde bezahlt somit die Zonen, die er gemäss

jeweiligem Verbundtarif (s. Abbildung 2) benützt. Dies hat zur Folge, dass, je nach Verteilung

der Fahrt auf die beiden Verbünde, für die gleiche Anzahl Zonen unterschiedliche Tarife

gelten.

Abbildung 2: Prinzip Anstosspreis

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Bei diesem Ansatz wird der Grundpreis doppelt berechnet, deshalb kommen bei der

Tarifbildung Rabatte zur Anwendung.

Folgende Rabatte gelten:

• Einzelbillette (EB) und Tageskarte (TK):

– 1 Zone OTV / VVV = 20%

– 2 Zonen OTV / VVV = 5%

• Abonnemente

– 1 Zone OTV / VVV = 10%

– 2 Zonen OTV / VVV kein Rabatt

Dies hat, als Beispiel zur Veranschaulichung, die folgenden Vergünstigungen für den Tarif EB

Erwachsene und Monatsabonnemente Erwachsene zur Folge:

• Tarif EB Erwachsene in CHF

→ Preisvergünstigung EB Erwachsene aufgrund Rabattierung

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• Tarif Monatsabonnemente Erwachsene in CHF

→ Preisvergünstigung Monatsabonnement Erwachsene aufgrund Rabattierung

3.5 Darstellung der Tarifunterschiede

Eine Gegenüberstellung der grenzüberschreitenden Angebote OTV-VVV mit den übrigen im

Untersuchungsperimeter vorkommenden Tarifen für Tarifstufe 2 Zonen (1 Zone OTV/1 Zone

VVV) zeigt, dass letztere mit wenigen Ausnahmen zwischen 1.4% und 68.2% günstiger sind.

In der Beilage 2 sind die Tarife für die Tarifstufe 2 Zonen als Ergänzung aufgeführt.

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3.5.1 Distanzvergleiche

Die durchschnittliche Zonengrösse von OTV und VVV bewegt sich in einer ähnlichen

Grössenordnung (4 bis 5 km).

Abbildung 3: Zonengrösse im OTV Abbildung 4: Zonengrösse im VVV

Die Zonen des VLM sind im Vergleich grösser (Beispiel: Balzers – Ruggell, ca. 22 km, 3

Zonen. Im Durchschnitt beträgt die Distanz pro Zone ca. 7.3 km).

Werden die Preise ähnlicher Distanzen verglichen, zeigt sich folgendes Bild:

Abbildung 5: Distanz-/Preisvergleich Einzelbillett Erwachsene

Abbildung 6: Distanz-/Preisvergleich Monatsabonnement Erwachsene

Das Tarifniveau im Kombitarif OTV-VVV ist, wie bereits vielfach festgestellt, wesentlich höher

als im VVV. Die Grenzüberschreitenden Fahrten sind aus Vorarlberger Sicht sehr teuer.

Das maximo-Jahresabo des VVV für alle Zonen (€ 370.-) ist deutlich günstiger als das

günstigste Jahresabo des Kombitarifs OTV-VVV für 1 Zone OTV und 1 Zone VVV (€ 660.-), s.

nächste Abbildung.

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Abbildung 7: Jahresabonnement Erwachsene OTV – VVV im Vergleich zu VVV intern

Mit einer OTV – Zone zusätzlich zum maximo-Jahresabonnement kostet das grenzüber-

schreitende OTV-VVV Jahresabo für 1 Zone OTV und alle Zonen VVV € 879.- (+ 138%

gegenüber dem maximo!).

3.6 Tarifbestimmungen

Anhand der Aspekte «Gültigkeit der Fahrausweise» und «Ermässigungen» zeigt der

ausführliche Vergleich in Beilage 1 die Vielfalt der Tarifbestimmungen der im Unter-

suchungsperimeter liegenden Binnentarifangebote.

Dies hat auch Auswirkungen auf die Tarifbestimmungen der grenzüberschreitenden

Lösungen, indem diese den Bestimmungen der jeweils beteiligten Verbunde Rechnung zu

tragen versuchen.

Trotzdem kommt es zu Inkompatibilitäten, so etwa bei den Altersgrenzen, wo z.B. die

Definition der Altersgrenze für Kinder nicht einheitlich geregelt ist oder bei der allgemeinen

Ankerkennung von Ermässigungen. Dies erschwert die Übersichtlichkeit für den Kunden.

• Anerkennung Ermässigung im Binnentarif

Abbildung 8: Ermässigung im Binnentarif

• Anerkennung Ermässigung im grenzüberschreitenden Tarif OTV – VVV

Abbildung 9: Ermässigung OTV-VVV

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Andererseits sind etwa die Tarifbestimmungen von LIEmobil und OTV sehr ähnlich

ausgestaltet, so dass die beiden Systeme im Hinblick auf eine grenzüberschreitende Lösung

relativ gut kompatibel sind.

3.7 Analyse Grenzgängerstatistik

Um die Pendlerbeziehungen der erwerbstätigen Bevölkerung aus Vorarlberg in die Ostschweiz

(d.h. in den Perimeter OTV) darzustellen, stand die Pendlermatrix 2018 des BFS zur Verfü-

gung. In dieser sind die Anzahl Grenzgänger nach Arbeitsgemeinde in der Schweiz und nach

Postleitzahl der Herkunftsgemeinde in Österreich erfasst. Eine Differenzierung der Grenz-

gänger nach dem für den Arbeitsweg gewählten Verkehrsmittel liegt dabei nicht vor.

Im Hinblick auf die Auswertung der Pendlerstatistik nach Teilgebieten wurde das Gültig-

keitsgebiet des Kombitarifs OTV-VVV auf Seite VVV zusätzlich differenziert in die Teilräume

Nord, Mitte, Süd und restlicher VVV gemäss folgender Abbildung.

Abbildung 10: Differenzierung der Teilgebiete innerhalb des Untersuchungsgebiets

Die folgende Tabelle zeigt die gesamten Pendlerströme aus dem Perimeter des VVV in den

Perimeter des OTV mit den jeweiligen Teilgebieten des VVV (s. oben) und des OTV (s. oben).

Die farbig hervorgehobenen Zahlen entsprechen den Pendlerströmen innerhalb des Unter-

suchungsgebiets (ohne Liechtenstein).

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Tabelle 4: Anzahl Pendler aus dem Perimeter VVV in den Perimeter OTV nach den Teilräumen OTV und VVV (Quelle: Bundesamt für Statistik BFS, Sektion Arbeit und Erwerbsleben AES)

Insgesamt pendelten rund 7'100 Personen mit Wohnsitz in Vorarlberg zur Arbeit in die

Ostwind-Kantone (Kantone SG, TG, AI, AR, SH, GL). Davon bewegten sich rund ¾ (5'600

Personen) innerhalb des untersuchten Perimeters.

Unter der Annahme, dass die Grenzgänger aus dem Teilgebiet Süd des VVV über

Liechtenstein und Buchs in die Schweiz pendeln (ohne Kombitarif OTV-VVV)2, kann davon

ausgegangen werden, dass der heutige Kombitarif OTV-VVV für über die Hälfte aller Pendler

(entspricht allen Personen aus dem VVV Nord und Mitte in die Regionen St.Gallen und

Rheintal = 3'897 Personen) zwischen Vorarlberg und der Ostschweiz eine öV-Tariflösung

anbietet.

Innerhalb des Untersuchungsgebiets sind die Pendlerströme von Vorarlberg in die Schweiz

sehr ungleich verteilt, wie die folgende Graphik zeigt:

2 schraffiert dargestellt in Tabelle, weil obwohl im Perimeter Kombitarif, liegt Annahme zu Grunde, dass Weg via

Liechtenstein und Buchs gewählt wird.

Nord Mitte Süd restlicher VVV Gesamt

Grossraum St. Gallen 590 391 118 178 1’278

Rheintal/Rorschach 1’412 1’504 537 687 4’140

Werdenberg 172 299 470 368 1’310

Sarganserland 18 26 29 19 90

restlicher OTV 99 87 59 56 301

Gesamt 2’291 2’307 1’213 1’309 7’120

Region VVVRegion OTV

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Abbildung 11: Die wichtigsten Pendlerströme innerhalb des Untersuchungsgebiets von Vorarlberg in die Schweiz

Der Anteil der Pendler zwischen dem grenznahen Vorarlberg (= VVV mit Kombitarif-Angebot)

und den Gemeinden der Region Rheintal ist mit 62% mit Abstand am grössten. Es folgen mit

etwa gleich hohem Anteil die Ströme in den Grossraum St.Gallen (20%) und in die Region

Werdenberg (17%). Nur gerade 1% pendelt in die von der Grenze zu Vorarlberg etwas weiter

entfernte Region Sarganserland.

Der Vollständigkeit halber sei hier erwähnt, dass die gesamte Anzahl Grenzgänger aus der

Schweiz nach Vorarlberg im Jahr 2017 lediglich 34 Personen betrug3.

Von der Schweiz nach Lichtenstein pendeln rund 11'700 Personen zur Arbeit. Der Kanton St.

Gallen macht dabei mit rund 9'300 Personen den grössten Anteil aus. Die meisten Pendler

aus dem Kanton St. Gallen wohnen in den Wahlkreisen Werdenberg (ca. 5’250 Personen),

Sarganserland (ca. 1'800 Personen) und Rheintal (ca. 1'650 Personen). Die meisten Arbeit-

nehmenden sind in Vaduz (ca. 3'800 Personen) beschäftigt, gefolgt von Schaan (ca. 2’800

Personen).

In umgekehrter Richtung pendeln nur knapp 2'000 Personen von Lichtenstein in die Schweiz

zur Arbeit. Der grösste Teil dieser Personen arbeitet im Kanton St. Gallen (ca. 1’350

Personen), wovon der Wahlkreis Werdenberg (ca. 800 Personen) den grössten Anteil hat. Der

Wahlkreis Rheintal hat eine deutlich geringere Bedeutung (ca. 170 Personen).

Aus Österreich nach Lichtenstein pendeln rund 8'700 Personen zur Arbeit. Der massgebende

Anteil hat dabei der Bezirk Feldkirch (ca. 5'600 Personen) gefolgt vom Bezirk Bludenz (ca.

3 Quelle: Grenzgänger in der Bodenseeregion 2017, Statistikplattform Bodensee; Fachstelle für Statistik Kanton

St.Gallen, 2018

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1'200 Personen). Die häufigsten Zielorte sind Schaan (ca. 1'700 Personen) und Eschen (ca.

1'200 Personen).

Aus Lichtenstein nach Vorarlberg pendeln nur ca. 60 Personen.4

3.8 Verkaufszahlen 2018

3.8.1 Ist-Umsatz

Auf der Basis der Verkaufszahlen seitens OTV und VVV, wurde eine Analyse der Erträge und

des Absatzes (FA=Fahrausweise) vorgenommen. Die Verkaufszahlen seitens VVV waren nicht

alle mit sämtlichen Details verfügbar.

Tabelle 5: Erträge und Anzahl Fahrausweise

Bei den Abonnementen sind bei den Erwachsenen 11 Jahresabos zu finden, bei den Ermäs-

sigten nur 4, der Rest sind Monatsabonnemente.

Das Resultat macht deutlich, dass rund 90% des Umsatzes aus dem Verkauf von Fahraus-

weisen im Einzelreiseverkehr stammt. Die Auswertung zeigt, dass Gesamterträge im

Einzelreiseverkehr erzielt werden und fast nichts aus dem Verkauf von Abos stammt. Zum

Vergleich: Im OTV lag der Anteil der Abos am Gesamtumsatz 2018 bei rund 40%, im VVV

sogar bei rund 55%.5

Stellt man den geringen Anteil von verkauften Kombi-Abos der Grenzgängerstatistik in Kap.

3.7 gegenüber, ist davon auszugehen, dass beim Kundensegment der Pendler, also im

Bereich der Abonnemente, noch ein grosses Potential liegt.

4 Beschäftigungsstatistik 2017 Liechtenstein, Amt für Statistik Fürstentum Liechtenstein 5 Quellen: OTV: Geschäftsstelle OTV; VVV: Geschäftsbericht 2018

Fahrausweissorte Kombi Anzahl FA

Umsatz in

CHF

Umsatz in

%

Abonnemente Erwachsene 103 31’353 7%

Abonnemente Ermässigte * 29 7’929 2%

Abonnemente unzuteilbar 80 13’519 3%

Abonnemente total 212 52’801 12%

Einzelfahrausweise/Tageskarten Erwachsene 19’106 179’318 40%

Einzelfahrausweise/Tageskarten Ermässigte * 17’670 152’274 34%

Einzelfahrausweise/Tageskarten unzuteilbar 6’230 60’414 14%

Einzelreiseverkehr total 43’006 392’006 88%

Total 43’218 444’807 100%

*Ermässigte: inkl. Kinder/Junioren/Senioren

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Abbildung 12: Umsatzanteile Kombitarif

3.8.2 Auswertung Zonenkombinationen

Die Angaben zu den gekauften Zonenkombinationen wurden ebenfalls ausgewertet.

Nachfolgend die Aufteilung in Anlehnung an die Pendlerauswertung nach Regionen.

Zuerst der Gesamtumsatz OTV – VVV.6

Tabelle 6: Gesamtumsatz OTV-VVV, nicht richtungsgetrennt

Nachfolgend der Anteil von EB/TK mit Start OTV nach VVV am Gesamtumsatz:

6 davon mit Zonenkombination, aber ohne Richtungsangabe Verkauf OTV : CHF 26'936.-; VVV-Verkäufe TK HTA und

Monatsabo ohne Zonenangabe CHF 13'616.-

Gesamtumsatz Kombi EB/TK+Abo CHF

Nord Mitte Südohne

ZonenangabeGesamt

Grossraum St. Gallen 144’629 21’644 9’814 0 176’088

Rheintal 185’576 62’413 7’114 0 255’104

ohne Zonenangabe 0 0 0 13’616 13’616

Gesamt 330’206 84’058 16’928 13’616 444’808

Region OTV

Region VVV

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Tabelle 7: Anteil von EB/TK mit Start OTV nach VVV am Gesamtumsatz

Nun der Anteil von EB/TK mit Start VVV nach OTV am Gesamtumsatz:

Tabelle 8: Anteil von EB/TK mit Start VVV nach OTV am Gesamtumsatz

Die nächsten Tabellen zeigen den minimen Anteil des Abos am Gesamtumsatz. Zunächst mit

Start OTV nach VVV:

Tabelle 9: Anteil der Abos mit Start OTV nach VVV am Gesamtumsatz

Nun der Anteil der Abos mit Start VVV nach OTV am Gesamtumsatz:

Nord Mitte Südohne

RichtungsangabeGesamt

Grossraum St. Gallen 21% 3% 1% 0% 25%

Rheintal 26% 12% 1% 0% 38%

ohne Richtungsangabe 0% 0% 0% 0% 0%

Gesamt 47% 15% 2% 0% 63%

Start Region OTV

Ziel Region VVV

Nord Mitte Südohne

ZonenangabeGesamt

Grossraum St. Gallen 7% 1% 0% 0% 8%

Rheintal 15% 2% 0% 0% 17%

ohne Zonenangabe 0% 0% 0% 0% 0%

Gesamt 21% 3% 1% 0% 25%

Ziel Region OTV

Start Region VVV

Nord Mitte Südohne

RichtungsangabeGesamt

Grossraum St. Gallen 2% 1% 1% 0% 3.4%

Rheintal 1% 0% 0% 0% 1.6%

ohne Richtungsangabe 0% 0% 0% 0% 0.0%

Gesamt 3.4% 0.9% 0.8% 0.0% 5.0%

Start Region OTV

Ziel Region VVV

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Tabelle 10: Anteil der Abos mit Start VVV nach OTV am Gesamtumsatz

Der Einzelreiseverkehr aus dem Grossraum St. Gallen und Rheintal Richtung VVV – Nord ist

für rund die Hälfte des Umsatzes verantwortlich, der gesamte Einzelreiseverkehr aus diesen

Gebieten Richtung VVV für fast 2/3 des Umsatzes.

3.9 Zugang und Vertrieb

Es sind Abklärungen zu den Bezugsmöglichkeiten für den Kunden erfolgt. Es soll kurz

aufgezeigt werden, mit welchem Vertriebssystem die Kunden ein grenzüberschreitendes öV-

Ticket OTV-VVV beziehen können oder auch nicht und was es allenfalls dabei zu beachten

gilt. Dieses Wissen über die konkreten Bezugsmöglichkeiten ist bei den Verbünden vorhanden

und darum wurden die Vertreter von OTV und VVV dazu befragt. In Beilage 3 sind die Ant-

worten im Detail ersichtlich.

Ein grenzüberschreitender Fahrausweis kann auf beiden Seiten an den üblichen (Schalter-)

Verkaufsstellen der Verbunde persönlich bezogen werden, innerhalb des Perimeters des

Kombi-Tarifs. Auch am Schalter der SBB oder ÖBB und den Schweizer Poststellen mit einem

PRISMA Verkaufsgerät oder bei drei Tabaktrafiken auf Seite VVV. Die Einzelfahrausweise

können in beiden Verbünden auch im Bus oder an stationären Automaten bezogen werden,

im OTV auch die Monatsabos.

Über einen Webshop (Desktop), z.B. sbb.ch, ist der Bezug nicht möglich. Auch die SBB App

ermöglicht keinen Bezug der grenzübergreifenden Tickets. Der Verkauf über NOVA ist zurzeit

nicht möglich, weil die Kombitickets noch nicht auf NOVA migriert wurden. Die Migration

wird, falls NOVA dann dazu bereit ist, im Jahre 2020 erfolgen. Erst dann ist der Verkauf über

Webshops und Apps, welche auf die NOVA-Daten zurückgreifen, möglich. Über die OSTWIND

Ticket-App sind die Kombitickets seit 20. Juni 2019 ebenfalls erhältlich.

Bei den Check-in / Check-out Applikationen ist nur die Verwendung von Fairtiq möglich. Es

werden aber weiterhin keine Kombitickets verkauft bzw. verrechnet. Bei einer Fahrt von CH

nach A wird dem Kunden für die CH-Strecke ein OTV-Ticket und für die A-Strecke ein VVV-

Ticket verrechnet. Dazu muss der Kunde das Tarifgebiet beim Grenzübertritt noch manuell

umschalten.

3.10 Schwierigkeiten für Optimierung

Bei der Gestaltung des jetzigen Produktes stand das Rheintal im Vordergrund, wichtige

Zentren wie St. Gallen sollten aber grenzüberschreitend erreichbar sein.

Nord Mitte Südohne

ZonenangabeGesamt

Grossraum St. Gallen 3% 0% 0% 0% 3.4%

Rheintal 0% 0% 0% 0% 0.4%

ohne Zonenangabe 0% 0% 0% 3% 3.0%

Gesamt 2.8% 0.7% 0.3% 3.0% 6.9%

Ziel Region OTV

Start Region VVV

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Die festgestellten Tarifunterschiede, bedingt durch die einzelnen Binnentarife, sind

Bestandteil der Schweizer Grenzregionen und lassen sich nur mit Rabattierungen wirklich

einschränken.

Bereits im Binnentarif ist es schwierig, für Abonnenten und Einzelreisekunden ein

ausgewogenes Tarifschema zu bilden. Grenzüberschreitend, mit zwei sehr unterschiedlichen

Tarifniveaus wird es nicht einfacher, eine einheitliche und attraktive Lösung zu finden.

In diesem Untersuchungsperimeter ist auch der Einbezug von Liechtenstein zu beachten,

welches für Transitfahrten der Pendler aus Vorarlberg genutzt wird.

Bei der Entwicklung des Produktes musste der Distribution ein wesentliches Gewicht

beigemessen werden, da sie einschränkend wirkte. In Zukunft, auf der Schweizer Seite mit

der NOVA Plattform, gilt die ursprüngliche technische Einschränkung mit max. 9 Zonen je

Verbund nicht mehr. Es können Tickets für max. 21 Zonen aufgedruckt werden.

Es stellt sich die Frage, inwiefern besteht der Wunsch oder der Druck, für eine neue

gesamtheitliche Lösung oder reicht es aus, die jetzigen Lösungen, innerhalb der begrenzten

Möglichkeiten zu verbessern, ev. nur für einzelne Segmente wie das Abo. Jede Anpassung ist

auch mit finanziellen Aufwendungen (Einführungskosten, veränderte Einnahmen, etc.) ver-

bunden, die getragen werden müssen. Diese finanziellen Fragen sollen aber die Ausarbeitung

von Lösungsansätzen zu diesem Zeitpunkt noch nicht verhindern.

3.11 Umsetzung von Tarifmassnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr

LIEmobil-OTV-VVV

Im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Liechtenstein und Österreich bzw. Liechtenstein

und der Schweiz werden noch in diesem Jahr verschiedene Tarifmassnahmen umgesetzt bzw.

befinden sich in der Diskussion. Die nachfolgenden Angaben dazu erhielten wir von der

Geschäftsführung LIEmobil.

Folgende Massnahmen werden noch in diesem Jahr realisiert:

• Erweiterung Gültigkeit Fairtiq im gesamten Rheintal

− Die Tarife LIEmobil-VVV werden in naher Zukunft auch über Fairtiq erhältlich sein.

• Ausweitung Kombitarif LIEmobil-VVV bis Buchs SG und Sargans

− Bisher sind zwei Tarife nötig für Fahrten in grenzüberschreitende LIEmobil-Linien

zwischen CH (Buchs SG, Sevelen, Sargans) und A: LIEmobil-Tarif und Kombitarif

LIEmobil-VVV. Neu wird der Kombitarif LIEmobil-VVV auf das ganze LIEmobil-

Liniennetz ausgeweitet.

− Umsetzung: Die Integration erfolgt in den Tarifbestimmungen 6/2019

• Einführung Anstossregelung OTV-LIEmobil

− Bisher besteht keine Anstossregelung zwischen dem OTV und LIEmobil, sondern eine

ausgeweitete Gültigkeit des OTV bis nach Liechtenstein → im Abobereich bezahlen

Kunden doppelten Grundpreis und Zonen z.T. zweimal. Neu wird eine Anstossregelung

in den OTV-Tarifbestimmungen eingefügt. Damit kann ein LIEmobil-Ticket zur

grenzüberschreitenden Fahrt benützt werden, wenn es einen fahrplanmässigen Halt

innerhalb einer OTV-Zone gibt. So müssen keine Zonen mehr doppelt gekauft werden.

− Umsetzung: Vom OTV beschlossen und ab 12/2019 umgesetzt

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• Vereinheitlichung Tarif-Nebenbedingungen zwischen OTV und LIEmobil

− Im grenzüberschreitenden Verkehr sind unterschiedliche Tarif-Nebenbedingungen

schwierig handelbar. Deshalb wird eine Angleichung von Nebenbedingungen durch

LIEmobil an schweizerische Bestimmungen geprüft.

− Umsetzung: Zwischen OTV und LIEmobil beseht bereits eine weitgehende Anpassung

(Anpassung LIEmobil per 12/2019 an T600)

Folgende Massnahmen sollten gemäss Geschäftsstelle LIEMobil weitergedacht und evtl. zu

einem späteren Zeitpunkt angegangen werden:

• Ausweitung OTV-VVV-Kombitarif auch für Transitfahrten durch Liechtenstein

− Es gibt keinen durchgehenden Tarif für weitere (stark nachgefragte) Relationen

zwischen CH und A (z.B. Gams-Feldkirch). Eine Lösung wäre die Ausweitung des

Kombitarifs OTV-VVV.

• LIEmobil-Einzelfahrten und Tageskarten grenzüberschreitend bis Feldkirch

− Der LIEmobil-Tarif gilt grenzüberschreitend nach Buchs u. Sargans; LIEmobil-Tarif

grenzüberschreitend nach Feldkirch gilt jedoch nur für Abos, nicht für EB und TK; für

EB und TK ist Kombitarif LIEmobil-VVV nötig. Eine Lösung wäre, den Kombitarif

LIEmobil-VVV anzupassen, damit der LIEmobil-Tarif und der Kombitarif LIEmobil-VVV

einander entsprechen. Der LIEmobil-Tarif gälte dann im gesamten LIEmobil-Liniennetz.

− Umsetzung: Wurde analysiert; nur für einzelne Tarife umsetzbar; Ggf. wird wichtigster

Tarif angepasst per 12/2019.

• LIEmobil-Abos grenzüberschreitend bis Feldkirch

− Es besteht die Idee, die Zone Feldkirch zu einer Überlappungszone VVV-VLM zu

machen.

− Umsetzung: Zurzeit noch unbestimmt.

4 Weitere grenzüberschreitende Tarif-Lösungen

In diesem Kapitel sollen weitere grenzüberschreitende Anwendungsfälle von Landesgrenzen

überschreitenden Tarifen dargestellt werden. Aktuell sind uns ausserhalb des Untersu-

chungsperimeters folgende Anwendungsfälle von grenzüberschreitenden Tariflösungen in der

Schweiz bekannt:

1. TNW mit Verbundlösung nach Deutschland (RVL)

2. TNW mit Verbundlösung nach Frankreich (Distribus – SNCF)

3. Unireso Verbundlösung mit Frankreich (GLCT)

4. A-Welle Verbundlösung mit Deutschland (WTV)

5. Ostwind mit Verbundlösung nach Deutschland (VHB)

6. Arcobaleno mit Verbundlösung nach Italien (Trenord)

Ziel ist es, eine grobe Übersicht über die Preisbildung sowie das vorhandene Sortiment zu

erhalten, wobei die Lösungen ausserhalb des OTV im Vordergrund der Übersicht stehen.

Weiter sollen relevante Elemente (Altersgrenzen, Ermässigungen, etc.) der Tarifbestim-

mungen erwähnt werden. Auch sollen die wichtigsten Unterschiede zum Kombitarif OTV-VVV

erwähnt werden.

Abgerundet werden soll dieses Kapitel mit einer kurzen Darstellung weiterer Lösungen im

europäischen Raum.

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4.1 Verbundlösungen zwischen dem TNW und Deutschland (RVL)

Der Regio Verkehrsverbund Lörrach (RVL) kooperiert seit 1995 mit dem Tarifverbund Nord-

westschweiz (TNW) im Rahmen gemeinsamer, grenzüberschreitend gültiger Fahrausweise.

Einen Überblick über die entsprechenden Angebote vermittelt die Beilage 4.

Den Fahrgästen im grenzüberschreitenden ÖPNV zwischen dem TNW und Deutschland steht

heute eine grosse Palette von Fahrausweisen zur Verfügung, ausgehend von Einzelbilletten

(triregio-Einzelticket, Gruppenticket, MFK) über Tageskarten (TicketTriRegio/-mini) bis hin zu

Monats- oder Jahresabonnementen (RegioCardPlus/light).

Erwachsene oder Kinder mit U-Abo oder GA haben zudem die Möglichkeit, je nach Fahrtziel

ein Anschlussbillett TNW – RVL für 1, 2 oder 3 RVL-Zonen zu kaufen.

Umgekehrt können Erwachsene und Kinder mit einer RVL Verbundzeitkarte (sog. RegioCard)

mit grenznahen RVL-Zonen einen Anschlussfahrschein RVL – TNW für die TNW-Zone 10

(Basel) oder 40 (Rheinfelden) lösen.

Zu erwähnen gilt, dass das U-Abo zwischen der Landesgrenze und Weil am Rhein, Bahnhof /

Zentrum auf der Tramlinie 8 gültig ist sowie zwischen der Landesgrenze und Saint-Louis

Bahnhof auf der Linie 3 (beides gilt nicht für das Generalabonnement (GA).

Die Tarifbestimmungen zwischen den beiden Verbünden TNW und RVL sind teilweise har-

monisiert worden. Beispiele dafür sind die gemeinsame Altersgrenze für Jugendliche bis und

mit 24 Jahre bei den Abonnementen, die Mitnahme von Hunden zum ermässigten Preis, die

gegenseitige Anerkennung der Schwerbehinderten-Ausweise sowie die Mitnahmeregelung für

Kinder beim Ticket triregio.

Unterschiede bestehen jedoch z.T. noch beim Sortiment und der Gültigkeit. So sind etwa die

RegioCard Plus und die RegioCard Plus light für ein Jahr nur in der Schweiz erhältlich. Zudem

ist der Geltungsbereich der RegioCard Plus light auf Schweizer Seite auf den ganzen TNW

beschränkt (keine Teilgebiete TNW möglich).

Bei den Einzelfahrausweisen bestehen unterschiedliche Kinderaltersgrenzen für Fahrten aus

dem TNW in den RVL (von 6 bis und mit 15 Jahren, d.h. bis zum Tag vor dem 16.

Geburtstag) und für Fahrten aus dem RVL in den TNW (von 6 bis und mit 14 Jahren, d.h. bis

zum Tag vor dem 15. Geburtstag).

Zudem sind Ermässigungsausweise (U-Abo, Halbtax-Abo, BahnCard, usw.) nur in Ausnahme-

fällen grenzüberschreitend gültig.

Die Preise für die erste Tarifstufe (Einzelbillette: je 1 Zone TNW und RVL; Abonnemente:

ganzer TNW und RVL-Zonen 1,2,3,8) können folgender Tabelle entnommen werden:

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Die Preisbildung erfolgt anhand eines Anstosstarifs, bei dem die Zonen der beiden

Verbunde addiert werden, wobei der Grundpreis nur einmal berechnet wird. Auf den so

ermittelten Preis wird ein Rabatt von 10% gewährt.

Unterschiede zum Angebot OTV-VVV sind:

• Kein Senioren-Abo, dafür MFK und Gruppenbillette im Sortiment

• Halbtaxabo nur bei den Einzelbilletten gültig, nicht jedoch für die Tageskarte

4.2 Verbundlösungen zwischen dem TNW und Frankreich (Distribus – SNCF)

Grundsätzlich ist beim Verkehr zwischen dem TNW und Frankreich zu differenzieren zwischen

gemeinsamen Angeboten im Bereich von Abonnementen (Distripass, Abo Presto combiné)

bzw. Tageskarten (Ticket triregio) und der gegenseitigen Anerkennung von Fahraus-

weisen im Einzelbillett-Bereich (Einzelbillette, MFK).

Analog dem Verkehr TNW – RVL besteht sowohl im Bereich von Abonnementen und Tages-

karten als auch bei den Einzelfahrausweisen ein breites Angebot an grenzüberschreitenden

Angeboten.

Da jedoch dem TNW auf französischer Seite kein vergleichbarer Tarifverbund gegenüber-

steht, was Grösse und Integration der Verkehrsmittel betrifft, sind das Sortiment und die

Preise für die Kunden etwas unübersichtlich.

So gibt es je nach Fahrtziel (Agglomeration Saint-Louis oder ausserhalb) einen Distribus-

oder einen SNCF-Tarif. Dazu kommt, dass mit dem Streckentarif «tarif inflexe» im Verkehr

zwischen Basel und St.Louis ein zusätzlicher, streckenbezogener Tarif existiert, welcher die

Übersichtlichkeit des Angebots ebenfalls einschränkt. Die Preisbildung erfolgt durch Auf-

summieren beider bestehender Tarife (TNW+Distribus oder SNCF-Tarif).

Die Preise für Distribus (Einzelbillette: TNW Zone 10, Saint-Louis Agglomeration (SLA);

Abonnemente: ganzer TNW, SLA) können folgender Tabelle entnommen werden:

Fahrausweis Geltungsbereich CHF €

EB Erw. 1 Zone TNW, 1 Zone RVL 4.40 3.80

EB Erm. 1 Zone TNW, 1 Zone RVL 3.60 3.10

EB Kind 1 Zone TNW, 1 Zone RVL 2.80 2.40

Monatsabo Erw. Ganzer TNW, RVL-Zonen 1,2,3,8 102 92

Monatsabo Jun. Ganzer TNW, RVL-Zonen 1,2,3,8 80 72

Jahresabo Erw. Ganzer TNW, RVL-Zonen 1,2,3,8 1’020 -

Jahresabo Jun. Ganzer TNW, RVL-Zonen 1,2,3,8 800 -

TNW-RVL

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Unterschiede zum Angebot OTV-VVV sind:

• Basel liegt als Stadt/Agglomeration direkt an der Grenz zu Deutschland und Frankreich

• Im TNW gilt ein 1 Zonen-Tarif im Abo-Bereich.

• Kein Anstossprinzip

• Nicht nur gemeinsame Produkte (Abonnemente, Tageskarten), sondern auch

gemeinsame Anerkennung von Fahrausweisen (Einzelbillette)

• Bei Einzelbilletten Hin- und Rückfahrt mit unterschiedlichen Preisen aufgrund des

unterschiedlichen Preisniveaus; Problem des doppelten Grundpreises bei Retourfahrten

• Nur zwei Länder im Einzugsgebiet

4.2.1 TicketTriRegio

Das TicketTriRegio ist eine Tageskarte für 24 Stunden, gültig im Dreiland Nordwestschweiz

(Region Basel) - Landkreis Lörrach - Saint-Louis Agglomération (Distribus) und TER (SNCF)

bis Mulhouse (nicht gültig im TGV).

Mit dem TicketTriRegio können folgende Gebiete befahren werden:

• Deutschland: ganzer Landkreis Lörrach, RVL-Gebiet (Bahn/Bus)

• Schweiz: Nordwestschweiz, ganzes TNW-Gebiet

• Frankreich: SNCF-Strecke Basel SBB–Mulhouse sowie Distribus (Saint-Louis

Agglomération)

Das TicketTriRegio mini ist in einem kleineren Perimeter gültig.

4.3 Verbundlösung zwischen unireso und Frankreich (GLCT)

Seit 2004 gibt es im Tarifverbund unireso im Verkehr mit Frankreich gemeinsame grenzüber-

schreitende „unireso régional“-Fahrausweise.

Es handelt es sich dabei ausschliesslich um gemeinsame Fahrausweise (Billette, TK; Abos)

mit einem gemeinsamen Tarif, d.h. eine gegenseitige Anerkennung von Fahrausweisen, wie

sie zwischen dem TNW und Frankreich besteht, gibt es im grenzüberschreitenden Verbund

unireso nicht.

Das gemeinsame Angebot und der Zonenplan sind im Detail in Beilage 4 ersichtlich.

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Es bestehen sowohl im Abonnements- als auch im Einzelreiseverkehr gemeinsame

grenzüberschreitende Angebote mit gemeinsamem Sortiment und gemeinsamer zeitlicher

und örtlicher Gültigkeit. Es gibt jedoch, analog dem TNW, keine spezifischen Angebote (d.h.

Rabatte) für Besitzer von Ermässigungsausweisen (z.B. Halbtax, Gleis 7, usw.) eine weiter-

gehende Regelung ist in Diskussion.

Verschiedene Aspekte werden in den gemeinsamen Tarifbestimmungen definiert. Namentlich

einheitlich geregelt sind v.a. die Altersgrenzen. Hingegen sind andere Punkte (z.B.

Transport von Tieren) in den Tarifbestimmungen nicht explizit erwähnt bzw. beziehen sich

nur auf das schweizerische Hoheitsgebiet.

Die Tarifbildung unireso ist in zwei Tarife unterteilt:

– der Tarif unireso Genf gilt nur für die Zone 10

– der Tarif unireso régional wird für Kombinationen der französischen (oder

waadtländischen) Zonen mit der Zone 10 angewendet. Die Zone 10 zählt dabei

doppelt.

– Es gibt Kurzstreckenbillette, die erlauben, die Grenze zu einem günstigen Preis zu

überqueren bis zu einer bestimmten Haltestelle, aber ohne die ganz Zone 10 befahren

zu können.

Unterschiede zum Angebot OTV-VVV sind:

• Genf liegt als Stadt/Agglomeration direkt an der Grenz zu Frankreich. In Genf gilt ein 1

Zonen-Tarif.

• Keine Anstosspreislösung, sondern ein gesonderter regionaler Tarif vom Tarif unireso

• Nur zwei Länder im Einzugsgebiet

Mit der Einführung von CEVA per Dezember 2019, der direkten Bahnverbindung Genf

Cornavin - Annemasse, soll Richtung Frankreich eine Strecken-Zonenlösung eingeführt

werden, wobei weiterhin ein reines Streckenabo erhältlich sein soll. Die aktuellen genauen

Preisvorstellungen liegen uns noch nicht vor. Es gab auch die Idee, einen Zuschlag zur

Preisbildung für die Grenzüberfahrt zu verlangen.

unireso

CHF

EB Erw. 3 Zonen 4.10

EB Erm. 3 Zonen 2.90

EB Kind

Monatsabo Erw. 3 Zonen 97.00

Monatsabo Jun. 3 Zonen 69.00

Jahresabo Erw. 3 Zonen 970.00

Jahresabo Jun. 3 Zonen 690.00

Fahrausweis Geltungsbereich

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Abbildung 13: Strecken-Zonen-Angebot

Grundsätzlich sollen die folgenden Zonen separat oder in Kombination mit

Streckenfahrausweisen im Rahmen der ZSZ-Fahrausweise (Kombinierte Fahrausweise)

erworben werden können:

• Annecy

• Annemasse (unireso zone 82)

• Bellegarde

• Cluses-Magland

• La Roche-sur-Foron

• Thonon-Evian

• unireso zone 10 (tout Genève)

• unireso zone 81 (Veigy)

• unireso zone 84 (Saint-Julien-en-Genevois / Archamps)

• unireso zone 85 (Pougny / Challex)

• unireso zone 86 (Thoiry / Sergy / St-Genis-Pouilly)

• unireso zone 87 (Ferney-Voltaire / Gex)

Die waadtländischen Zonen 21,22, 90 (s. Beilage 4) des Tarifverbundes Mobilis sollen

zukünftig nicht mehr überlappt werden.

4.4 A-Welle Verbundlösung mit Deutschland (WTV)

Zwischen dem TV A-Welle und dem Waldshuter Tarifverbund (WTV) besteht ein Ge-

meinschaftstarif zum HochRhein Ticket, einem grenzüberschreitenden Abo.

Es werden die folgenden Sorten angeboten:

• Monatskarte für Erwachsene

• Monatskarte für Junioren

• Jahreskarte für Erwachsene

• Jahreskarte für Junioren

Der Anwendungs- /Geltungsbereich ist in die Angebote MINI; MIDI, MAX aufgeteilt, welche

verschiedenen Zonenkombinationen auf Schweizer und deutscher Seite entsprechen.

Es gelten einheitliche Tarifbestimmungen bezüglich:

• Altersgrenzen

• Beförderung von Hunden

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Klassenwechsel müssen für die beiden Verbunde je separat gelöst werden.

Andere Tarifbestimmungen werden nicht behandelt. Ansonsten gelten die Tarifbestimmungen

des jeweiligen betreffenden Verbundes.

Die Preise für die erste Tarifstufe (Angebot MINI: 1 Zone WTV, 2 Zonen A-Welle, s. Beilage

4) können folgender Tabelle entnommen werden:

Die Preisbildung erfolgt anhand eines Anstosstarifs, bei dem die Zonen der beiden

Verbunde addiert werden, wobei der Grundpreis nur einmal berechnet wird. Keine

Rabattierung.

Unterschiede zum Angebot OTV-VVV sind:

• Kein Rabatt, Grundpreis nur einmal berechnet

• Grenzüberschreitende Lösungen nur im Abonnementsbereich

• Kein Seniorenabo erhältlich

• Nur zwei Länder im Einzugsgebiet

4.5 Ostwind mit Verbundlösung nach Deutschland (VHB)

Im Ostwind gibt es neben dem grenzüberschreitenden Verkehr mit Österreich (Kombitickets

OTV-VVV) und Liechtenstein (Tarifkooperation OTV-VLM) zusätzlich noch eine grenzüber-

schreitende Tariflösung nach Deutschland (Kombitickets OTV/VHB).

Im grenzüberschreitenden Verkehr OTV-VHB bestehen zwei Angebote:

• Einerseits werden Fahrausweise mit der VHB-Cityzone Konstanz und mit der Zone 256

(Kreuzlingen) gegenseitig anerkannt.

• Andererseits gelangt ein gemeinsames Kombiangebot zur Anwendung, wenn

– bei den Einzelfahrkarten mindestens eine OTV und eine VHB-Zone und

– bei den Abonnementen (=Monats- und Abo-Tickets) eine OTV und zwei VHB-Zonen

(bzw. die Cityzone Konstanz) gekauft werden.

Das Sortiment ist jedoch in erster Linie aufgrund unterschiedlicher Altersgrenzen nicht immer

in beiden Ländern einheitlich (z.B. Kombi-Abo OTV/VHB Junioren nur im OTV erhältlich). Bei

der Preisbildung ist dementsprechend zu berücksichtigen, ob eine Ermässigungsberechtigung

nur in einem oder in beiden Verbünden besteht.

Fahrausweis Geltungsbereich CHF €

EB Erw. kein Angebot - -

EB Erm. kein Angebot - -

EB Kind kein Angebot - -

Monatsabo Erw. CH: 2 Zonen A-Welle, D: 1 Zone WTV 93 85

Monatsabo Jun. CH: 2 Zonen A-Welle, D: 1 Zone WTV 68 62

Jahresabo Erw. CH: 2 Zonen A-Welle, D: 1 Zone WTV 827 760

Jahresabo Jun. CH: 2 Zonen A-Welle, D: 1 Zone WTV 653 600

A-Welle-WTV

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Es bestehen zwar z.T. gemeinsame Tarifbestimmungen (z.B. betreffend die Beförderung von

Hunden), jedoch werden gewisse Tarifbestimmungen (z.B. betreffend Klassenwechsel) nur in

einem eingeschränkten Geltungsbereich angewendet.

Es wird aber festgehalten, dass die Tarifbestimmungen dieses Gemeinschaftstarifs gelten und

soweit sie keine Regelungen treffen, die Tarifbestimmungen des jeweiligen Verbundes oder

Vertragspartners.

Die Preisbildung erfolgt anhand des Anstosspreises.

Der OTV gewährt folgenden Rabatt:

• EB, TK und Abonnemente:

– 1 Zone = 15%

– 2 - 9 Zonen = 10%

Der VHB hat diesen Rabatt:

• EB, TK:

– Cityzone Konstanz: 16%

– 1 Zone: 15%

– 2 Zonen: 5%

– 3 Zonen: 0%

– 4 Zonen: 0%

• Abo:

– Cityzone Konstanz: 5%

– 1 Zone: 5%

– 2 Zonen: 5%

– 3 Zonen: 0%

– 4 Zonen: 0%

Die Preise für die erste Tarifstufe (Einzelbillette: je 1 Zone OTV und VHB; Abonnemente: 1

Zone OTV und 1 od. 2 Zonen VHB) können folgender Tabelle entnommen werden:

Unterschiede zum Angebot OTV-VVV sind:

• Gegenseitige Anerkennung von Billetten im «kleinen Grenzverkehr» (Kreuzlingen-

Konstanz)

• Kein Seniorenabo erhältlich

• Rabattierung seitens OTV bis 9 Zonen

Fahrausweis Geltungsbereich CHF €

EB Erw. CH: 1 Zone OTV, D: 1 Zone VHB 5.30 4.60

EB Erm. CH: 1 Zone OTV, D: 1 Zone VHB 4.80 4.20

EB Kind CH: 1 Zone OTV, D: 1 Zone VHB 3.60 3.20

Monatsabo Erw. CH: 1 Zone OTV, D: 1 od. 2 Zonen VHB 122 106

Monatsabo Jun. CH: 1 Zone OTV, D: 1 od. 2 Zonen VHB 107 79

Jahresabo Erw. CH: 1 Zone OTV, D: 1 od. 2 Zonen VHB 1’149 1’000

Jahresabo Jun. CH: 1 Zone OTV, D: 1 od. 2 Zonen VHB 1’019 -

OTV - VHB

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• Nur zwei Länder im Einzugsgebiet

4.6 Arcobaleno mit Verbundlösung nach Italien (Trenord)

Für grenzüberschreitende Bahnfahrten zwischen dem Tarifverbund Arcobaleno (CTA) und der

Region Lombardei gibt es seit Dezember 2017 einen neuen Tarif, der Fahrten mit dem Bahn-

betreiber Trenord erlaubt. Das Sortimentsangebot ist (noch) nicht komplett:

• Einzelbillette einfach oder retour für Erwachsene

• Einzelbillette einfach oder retour für HTA (nur Arcobaleno)

• Einzelbillette einfach oder retour für Kinder

• Monatsabo Erwachsene

Bei den Einzelbilletten bestehen unterschiedliche Kinderaltersgrenzen für Fahrten aus dem

CTA nach Italien (von 6 bis und mit 15 Jahren, d.h. bis zum Tag vor dem 16. Geburtstag)

und für Fahrten aus Italien in den CTA (von 4 bis und mit 13 Jahren, d.h. bis zum Tag vor

dem 14. Geburtstag).

Die Tarifbildung erfolgt durch Aufsummieren beider bestehender Tarife (CTA-Zonen +

Trenord-Streckentarif), d.h. es wird kein Rabatt auf die Sockeltarife gewährt. Allerdings

ermöglichen es die italienischen Bestimmungen, dass die Tarife sowohl für Billette als auch

für Abonnemente in der neuen Kombination wie bei den internationalen Bahnbilletten ohne

italienische MwSt. auf dem Trenord-Streckenteil erhoben werden können, wodurch sich

besonders bei längeren Trenordstrecken im Endeffekt für den Kunden trotzdem ein „Rabatt“

ergibt.

Es besteht ein Vertrag für die generellen Tarifbestimmungen. Darin ist festgehalten, dass für

ermässigte Billette, die Bestimmungen des Ausgabeortes des Billettes gelten. Bei den Tarif-

(Neben)Bestimmungen gelten die im Vertrag aufgeführten Bestimmungen von Arcobaleno

oder Trenord.

Unterschiede zum Angebot OTV-VVV sind:

• Kleineres Fahrausweis-Sortiment: keine TK und Jahresabonnemente

• Kein reiner Zonen-Anstosstarif, sondern Mischung zwischen Zonen- und Streckentarif

• Kein «richtiger» Rabatt

• Nur zwei Länder im Einzugsgebiet

4.7 Internationale Lösungen im europäischen Raum

Der Salzburger Verkehrsverbund bietet einem nationalen und einen grenzüberschreiten-

den Tarif nach Deutschland an. Der Tarif basiert auf einem Zonensystem auf beiden Seiten

der Landesgrenze. Einzelbillette und Tageskarten für alle Kundengruppen sind sowohl

national wie auch international gleich teuer. Wochenkarten, Monatskarten und Jahreskarten

hingegen sind im grenzüberschreitenden Tarif teurer. Während im nationalen Tarif vergün-

CTA-Trenord

CHF

EB Erw. Biglietti Transfrontalieri (Chiasso - Como) 3.70

Monatsabo Erw. Biglietti Transfrontalieri (Chiasso - Como) 75

Fahrausweis Geltungsbereich

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stigte Billette für Jugendliche von 15 bis 18 Jahren angeboten werden, gibt es grenzüber-

schreitend keine solche Vergünstigung. Die Preise im Tarifsystem (Waben) sind nicht auf

beiden Seiten der Grenze gleich teuer. Tickets in Deutschland sind minim teurer als in

Österreich. Die grenzüberschreitenden Angebote sind wiederum etwas teurer wie die

innerdeutschen Angebote.

Der Verkehrsverbund Region Trier bietet verschiedene, grenzüberschreitende Tarife nach

Luxembourg an. Es sind Tages-, Monats- und Jahresbillette vorhanden, welche auf einem

Zonensystem basieren, wobei das ganze Land Luxembourg als eine Zone gilt. Die Region

Trier wird in 5 Übergangstarifzonen aufgeteilt. Diese Billette sind übertragbar. Die Tickets

sind in Zügen in beiden Ländern sowie in Bussen in Deutschland gültig. Weiter gibt es

verschiedene Spezialbillette (Oekocard, Luxemburg Spezial und Rheinland-Pfalz Ticket) mit

unterschiedlichen Gültigkeitsbereichen für nach Luxemburg reisende. Die DeLux-Billette sind

auf beiden Seiten der Grenze gleich teuer. Der Preis für eine Zone im länderspezifischen Tarif

ist nicht gleich teuer.

5 Lösungsansätze

5.1 Auslegeordnung Varianten

Nachfolgend wird ein Variantenfächer von Ansätzen ohne weiterführende Beurteilung und

Bewertung aufgezeigt mit einer kurzen Beschreibung des Ansatzes und der wichtigsten Vor-

und Nachteile. Die Ansätze haben keine Umsetzungsreife, sondern dienen lediglich als eine

Grundlage für Entscheide zu möglichen Optimierungen. Darauf basierend können weiter-

führende Arbeiten erfolgen.

Der Fächer wurde grundsätzlich weit geöffnet. Es gilt für die nächste Phase festzuhalten,

welche Ansätze gewählt und ev. angepasst werden. Danach können, je nach Variantenwahl

und vorhandenen Tarifen, erste Aussage zu den finanziellen Auswirkungen ermittelt werden.

Auch könnten dann erste Abklärungen zu möglichen technischen Hindernissen seitens der

Verbunde erfolgen.

Die Varianten können wie folgt eingeteilt werden, unter Berücksichtigung von Perimeter- und

Tarifvarianten

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A=

Anpassung

Rabattierung

B =

Virtueller

Kombi-

Tarif

Tarif

grenzenlos

Tarif OTV Tarif VVV Strecken-

tarif

0 = aktueller

Perimeter

Var. 0_A Var. 0_B

1 = erweiterter

Perimeter

Var. 1_A Var. 1_B

2 =

Grosszonen

Variante 2

3 = kleiner

Grenzverkehr

OTV

Variante 3

4 = kleiner

Grenzverkehr

VVV

Variante 4

5 = Modul-Abo

(Strecke-Zone)

Variante 5

6 = Kleiner

Grenzverkehr

VVV und

Modul-Abo

Variante 6

Tabelle 11 : Übersicht Varianten

Die Liste an möglichen Varianten ist nicht als abschliessend zu betrachten.

Lösungen von Haltestellenverschiebungen in Grenznähe werden hier nicht aufgeführt, sind

dies Lösungen im Einzelfall, welche nicht immer für alle Grenzgänger eine Lösung darstellen.

Zur-zeit sind der OTV zusammen mit dem VVV und dem Kanton SG sowie einzelnen

Gemeinden im Austausch, um Lösungen für den nahen Grenzverkehr zu suchen. Einer dieser

Ansätze besteht darin, die letzte Haltestelle auf Schweizer Gebiet auf die Landes- und

Zonengrenze zu setzen. Also z.B. bei der Linie 303 die Haltestelle Diepoldsau, Schweizer Zoll

oder bei der Linie 351 Wiesenrain Zoll.

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Abbildung 14: Grenzsituation

Damit würde eine Kombination von OSTWIND- und VVV-Billetten ermöglicht, z.B. könnte ein

OTV-Billett mit der Zone 235 direkt mit einem VVV-Billett in eine Zone ausserhalb des

Kombitarif-Perimeters kombiniert werden. Ein Umsetzungstermin ist aber erst auf den

Fahrplanwechsel im Dez. 2020 realistisch.

5.1.1 Variante Status Quo Kombiangebot OTV-VVV

Für Fahrten vom OTV-Gebiet ins Vorarlberg sind ein einem definierten Geltungsbereich

Verbundbillette als Einzelfahrausweise sowie als Monats- und Jahresabonnement erhältlich.

Der Preis des Billettes ist abhängig von der Anzahl durchfahrener Zonen sowohl auf OTV- als

auch auf VVV Seite. Die Tarifbildung basiert auf dem Prinzip der Anstosspreise. Die Tarife

werden durch Addition der gelösten Zonen VVV und OTV gebildet. Um dem, bei diesem

Ansatz, doppelt berechneten Grundpreis entgegenzuwirken, kommen bei der Tarifbildung

Rabatte zur Anwendung:

• Einzelbillette (EB) und Tageskarte (TK):

– 1 Zone OTV / VVV = 20%

– 2 Zonen OTV / VVV = 5%

• Abonnemente

– 1 Zone OTV / VVV = 10%

– 2 Zonen OTV / VVV kein Rabatt

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Abbildung 15: Zonenplan Kombiangebot OTV-VVV

Vor-Nachteile

Vorteile Nachteile

• System ist bekannt

• Tarif Status quo, keine Veränderung

• tatsächlicher zurückgelegter Weg wird

bezahlt

• bietet eine Lösung für theoretisch 55%

aller Grenzgänger aus dem VVV in den

OTV

• Einfache, «spitze» Einnahmenaufteilung

• Keine zusätzlichen Kosten

• Tarif Status quo, keine Veränderung

• zusammengesetzter Tarif: OTV ist -

verglichen mit Tarif VVV - sehr viel

teurer, das wiederspiegelt sich in den

Kombitarifen

• komplizierte Preisbildung, Preisschema

sind für Kunden nicht einfach zu lesen

• Lösung bedingt zwingend den Weg über

Lustenau/Hohenems

• kein Angebot für Werdenberg und

Sarganserland

5.1.2 Variante 0_A (Anpassung Rabattierung)

Da das Tarifniveau im Kombitarif OTV-VVV wesentlich höher ist als im VVV, sind die

grenzüberschreitenden Fahrten aus Vorarlberger Sicht sehr teuer. Um diese Tatsache

abzumildern, werden bei dieser Variante, die auf OTV Seite gewährten Rabatte erhöht.

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Wie genau die Erhöhung der jetzigen Rabatte von 20% und 5% bei EB und TK sowie 10%

beim Abo erfolgen soll, ist zu diskutieren, falls die Variante weiterverfolgt wird. Denn es

stellen sich verschiedene Fragen dazu z.B.:

• wie hoch soll der Rabatt erhöht werden ?

• soll der Rabatt auf weitere Tarifstufen ausgedehnt werden ? In welcher Abstufung ?

• soll allenfalls nur der Rabatt für das Abo erhöht werden ?

Vor-Nachteile

Vorteile Nachteile

• System ist bekannt

• Tarif Status quo, aber mit weiterer

Rabattierung (auf OTV-Tarif)

• tatsächlicher zurückgelegter Weg wird

bezahlt

• bietet eine Lösung für theoretisch 55%

aller Grenzgänger aus dem VVV in den

OTV

• Einfache, «spitze» Einnahmenaufteilung

• Tarifsituation wie Status quo, aber

abgemindert

• komplizierte Preisbildung, Preisschema

sind für Kunden nicht einfach zu lesen

• Lösung bedingt zwingend den Weg über

Lustenau/Hohenems

• kein Angebot für Werdenberg und

Sarganserland

5.1.3 Variante 0_B (Virtueller Kombitarif)

Diese Variante berücksichtigt einerseits das hohe Tarif Niveau des Kombitarifes, andererseits

wird mit dieser Variante auch versucht, den unterschiedlichen Tarifbestimmungen der beiden

Verbunde Rechnung zu tragen. Mittels Kreierens eines «virtuellen Kombitarifes» können

Altersgrenzen, Ermässigungen etc. eindeutig definiert werden.

Die Tarifbildung basiert nicht auf dem Prinzip der Anstosspreise, sondern bedient sich eines

eigenen «virtuellen» Kombitarifes. Der Preis des Billettes ist lediglich abhängig von der An-

zahl durchfahrener Zonen sowohl auf OTV- als auch auf VVV Seite (Gesamtsumme Anzahl

Zonen). Dies erleichtert die Übersichtlichkeit für den Kunden.

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Vor-Nachteile

Vorteile Nachteile

• System beruht auf dem bereits

bekannten Kombiangebot OTV-VVV

• virtueller Kombitarif mit definierter

Anzahl Tarifstufen

• einfache Preisbildung; erfolgt nur über

Gesamtanzahl Zonen

• tatsächlicher zurückgelegter Weg wird

bezahlt

• bietet eine Lösung für theoretisch 55%

aller Grenzgänger aus dem VVV in den

OTV

• Problem, Kombitarif darf hohen OTV-

Preis nicht unterlaufen, Preis damit noch

immer hoch

oder:

• Ein niedriger Kombitarif z.B. für

Abonnemente, bedingt Lösbarkeit nur

von VVV-Seite aus

• Lösung bedingt zwingend den Weg über

Lustenau/Hohenems

• kein Angebot für Werdenberg und

Sarganserland

• Einnahmenverteilung ist neu zu

definieren

5.1.4 Variante 1_A (Erweiterung Perimeter, Anpassung Rabattierung)

Die Grundlage dieser Variante ist Variante 0_A (Anpassung der auf OTV Seite gewährten

Rabatte). Mit der Erweiterung des Perimeters um das Werdenberg und Sarganserland, wird

jedoch

• einerseits eine öV-Tariflösung vom VVV in diese Gebiete angeboten,

• anderseits die heutige zwingende Wegbeschränkung über Lustenau/Hohenems

aufgehoben, da diese Variante Fahrten über Liechtenstein und Buchs in die Schweiz

ermöglicht

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Abbildung 16: Zonenplan Kombiangebot OTV-VVV mit Erweiterung Perimeter

Es handelt sich dabei um eine Ausweitung des Kombitarif OTV-VVV auch für Transitfahrten

durch Liechtenstein, wie dies in Kap. 3.11 bereits erwähnt wurde.

Die Basis bildet aber eine weitere Rabattierung der OTV-Tarife, denn mit dem Weg via

Lichtenstein kommen weitere OTV-Zonen hinzu bei der Preisbildung.

Durch die Perimeterausweitung erhöht sich das Grenzgängerpotential um 1'599 Personen,

von 3’897 im bisherigen Perimeter auf 5'496 Personen.

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Vorteile Nachteile

• System bekannt

• Tarif Status quo, aber mit weiterer

Rabattierung (auf OTV-Tarif)

• tatsächlicher zurückgelegter Weg wird

bezahlt

• Lösung ermöglicht neben Weg über

Lustenau/Hohenems auch den Weg

über Feldkirch/Buchs SG ins Rheintal

• Anbindung des Werdenberg und

Sarganserlandes

• bietet eine Lösung für 75% aller

Grenzgänger aus dem VVV in den OTV

• abgemindert, aber bestehend:

zusammengesetzter Tarif: OTV ist

verglichen mit Tarif VVV sehr viel teurer,

das wiederspiegelt sich in den

Kombitarifen

• komplizierte Preisbildung, Preisschema

sind für Kunden nicht einfach zu lesen

Falls die Variante weiterverfolgt wird, gilt es abzuklären:

• wie weit der Perimeter das Sarganserland umfassen soll

• wie in Var. 0_A muss die Erhöhung der jetzigen Rabatte diskutiert werden

• weiter gilt es die Tarifbildung bis max. 9 Zonen zu überdenken. Muss diese erhöht

werden, da z.B. aus dem VVV via Liechtenstein die Reise nach St. Gallen über diesen 9

Zonen liegt (die technischen Restriktionen auf Schweizer Seite liegen neu, mit Anbindung

an NOVA, bei 21 Zonen.)

• Soll es ab einer bestimmten Tarifstufe, ein «alle Zonen» geben ?

5.1.5 Variante 1_B (Erweiterung Perimeter, Virtueller Kombi-Tarif)

Diese Variante kombiniert die Variante 0_B (virtueller Kombitarif) mit der Erweiterung des

Perimeters um das Werdenberg und Sarganserland und bietet

• einerseits eine öV-Tariflösung vom VVV in diese Gebiete,

• und hebt anderseits die heutige zwingende Wegbeschränkung über Lustenau/Hohenems

auf, da auch diese Variante Fahrten über Liechtenstein und Buchs in die Schweiz

ermöglicht.

Durch die Perimeterausweitung erhöht sich das Grenzgängerpotential um 1'599 Personen,

von 3’897 im bisherigen Perimeter auf 5'496 Personen.

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Vorteile Nachteile

• System beruht auf dem bereits

bekannten Kombiangebot OTV-VVV

• virtueller Kombitarif mit definierter

Anzahl Tarifstufen

• einfache Preisbildung; erfolgt nur über

Gesamtanzahl Zonen

• tatsächlicher zurückgelegter Weg wird

bezahlt

• Lösung ermöglicht neben Weg über

Lustenau/Hohenems auch den Weg

über Feldkirch/Buchs SG ins Rheintal

• Anbindung des Werdenberg und

Sarganserlandes

• bietet eine Lösung für 75% aller

Grenzgänger aus dem VVV in den OTV

• Problem, Kombitarif darf hohen OTV-

Preis nicht unterlaufen, Preis damit noch

immer hoch

oder:

• Ein niedriger Kombitarif z.B. für

Abonnemente, bedingt Lösbarkeit nur

von VVV-Seite aus

• Einnahmenverteilung ist neu zu

definieren

Falls die Variante weiterverfolgt wird, gilt es abzuklären:

• wie weit der Perimeter das Sarganserland umfassen soll

• wie der Tarif im Detail aussehen soll

• wie hoch ist die max. Tarifstufe /Anz. Zonen ?

• soll es ab einer bestimmten Tarifstufe, ein «alle Zonen» geben ?

Darüber hinaus müssten Überlegungen zur neuen Einnahmenverteilung gemacht werden.

5.1.6 Variante 2 (Grosszonen, Tarif grenzenlos)

Die Idee für diese Variante beruht auf dem in der Region bekannten Bodensee-Ticket. Das

Bodensee-Ticket ist ein grenzüberschreitendes, touristisches Produkt in Form einer Tages-

oder einer 3-Tages-Karte, mit welcher der öV in der trinationalen Bodenseeregion benutzt

werden kann.

Für Variante 2 wird diese Idee des Bodensee-Tickets auf Tageskarten und Abonnemente im

untersuchten Perimeter adaptiert. Es werden 4 Grosszonen gebildet:

• A: definierte Zonen des VVV

• B: definierte Zonen des OTV Region Rheintal und Rorschach

• C: definierte Zonen des OTV Region Werdenberg und Sarganserland

• D: definierte Zonen des OTV Region Grossraum St. Gallen,

Die Kombination der Zonen A, C und D entspricht dabei dem Geltungsbereich des heutigen

Kombiangebotes OTV-VVV.

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Die Zonen auf OTV Seite (B, C) können einzeln oder als Paket mit Zone D gelöst werden,

zwingend ist jedoch immer die Kombination mit Zone A.

Abbildung 17: Zonenplan Variante 2, Grosszonen

Durch die Perimeterausweitung erhöht sich das Grenzgängerpotential um 1'599 Personen,

von 3’897 im bisherigen Perimeter auf 5'496 Personen.

Vorteile Nachteile

• System bereits vorhanden bei Bodensee-

Ticket

• Zonentarife A,B,C,D und ihre

Kombinationen mit Zone A

• einfache Preisbildung; erfolgt über

Kombination der einzelnen Zonen

• Distanzunabhängig innerhalb der

gewählten Zonen

• Lösung ermöglicht neben Weg über

Lustenau/Hohenems auch den Weg

über Feldkirch/Buchs SG ins Rheintal

• Anbindung des Werdenberg und

Sarganserlandes

• bietet eine Lösung für 75% aller

Grenzgänger aus dem VVV in den OTV

• Problem, Tarifbildung der Zonen B, C,

und D darf OTV-Preis nicht unterlaufen,

Preis damit noch immer hoch

oder:

• Ein niedriger Tarif für B, C, D z.B. für

Abonnemente, bedingt Lösbarkeit nur

von VVV-Seite aus

• Kein finanzierbares Angebot für

Einzelfahrten

• Distanzunabhängigkeit innerhalb der

gewählten Zonen bringt Verlierer und

Gewinner (langer Wege = Gewinner,

kurze Wege über Zonengrenze =

Verlierer)

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Die Lösung ist nur für das Abo oder ev. noch die Tageskarte denkbar. Nicht für den

Einzelreiseverkehr. Sollte die Variante weiterverfolgt werden, gilt es festzulegen:

• wie der Tarif im Detail aussieht ?

• Ob das bestehende Angebot für Einzelreiseverkehr so bestehen bleiben soll ?

• Ob dies technisch machbar ist ?

5.1.7 Variante 3 (kleiner Grenzverkehr OTV)

Die Grundidee für diese Variante beruht auf heutigen Tarifkooperation zwischen LIEmobil und

dem OTV: Innerhalb der OTV-Zonen 301, 303, 305 und 307 werden interne Fahrausweise

von LIEmobil ausgegeben, für alle Relationen zwischen den Zonen 301, 303, 305 und 307

und dem schweizerischen OTV-Verbundgebiet sind erhältlich jedoch OTV-Fahrausweise

erhältlich.

Für Variante 3 wird diese Idee auf die VVV Zonen 710, 714, 715, 716, 717, 720, 725 sowie

730, 732, 733, und 736 adaptiert:

• innerhalb dieser Zonen werden weiterhin VVV Fahrausweise ausgegeben,

• für alle Relationen zwischen den genannten Zonen und dem schweizerischen OTV-

Verbundgebiet sind jedoch OTV-Fahrausweise erhältlich.

Abbildung 18: Zonenplan Variante 3, kleiner Grenzverkehr OTV

Die Zonen VVV haben in etwa dieselbe Grösse wie die Zonen OTV. Für die Preisbildung wird

analog dem Prinzip mit LIEmobil vorgegangen.

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Seite 39

Durch die Perimetereinschränkung geht Grenzängerpotential mit diesem Ansatz verloren.

Vorteile Nachteile

• einfache Lösung; OTV System

bekannt

• nur Tarif OTV

• einfache Preisbildung; erfolgt nur über

Gesamtanzahl Zonen

• tatsächlicher zurückgelegter Weg wird

bezahlt

• Lösung ermöglicht neben Weg über

Lustenau/Hohenems auch den über

Feldkirch/Buchs SG ins Rheintal

• bietet eine Lösung für 63% aller

Grenzgänger aus dem VVV in den OTV

• Anbindung des Werdenberg und

Sarganserlandes aus den überlappten

Bereichen

• nur noch OTV Tarif

• Verteuerung für Kunden aus VVV für

diese Relationen im kleinen Grenzverkehr

• keine durchgehende Anbindung der

untersuchten Bereiche des VVV

• Verlust des grenzüberschreitenden

Angebotes für 12% aller

Grenzgänger aus dem VVV in den OTV

(834 Grenzgänger)

• insgesamt haben 1'010 Grenzgänger mit

dieser Variante kein Angebot im

untersuchten Perimeter

• Die Einnahmenverteilung ist anzupassen.

Strukturerhebung im VVV – Überlap-

pungsgebiet muss OTV-Fahrausweis

berücksichtigen

Sollte die Variante weiterverfolgt werden, gilt es abzuklären:

• wie weit das Überlappungsgebiet in den VVV ragen soll ?

• Ob dieses Angebot das bisherige ablösen oder als Ergänzung betrachtet werden soll ?

Grundsätzlich hätten die Transportunternehmungen im Überlappungsgebiet Anspruch auf

einen Anteil aus dem OTV – Topf.

5.1.8 Variante 4 (kleiner Grenzverkehr VVV)

Diese Variante bildet das Pendant zur oben aufgeführten Variante 3 (kleiner Grenzverkehr

OTV):

Für Variante 4 wird diese Idee auf die OTV Zonen 231, 232, 233, 234, 235 adaptiert:

• innerhalb dieser Zonen werden weiterhin OTV Fahrausweise ausgegeben,

• für alle Relationen zwischen den genannten Zonen und dem Vorarlberger VVV-

Verbundgebiet sind jedoch VVV-Fahrausweise erhältlich.

Page 45: Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx

Seite 40

Abbildung 19: Zonenplan Variante 4, kleiner Grenzverkehr VVV

Allerdings kann diese Variante nur für den Abo-Verkehr gewählt werden, in dem der Kunden

aus dem VVV mit einer Wohnsitzbescheinigung das Abo erhält. Im Einzelreiseverkehr kann

sich eine Unterwanderung der OTV – Tarife ergeben.

Durch die Perimetereinschränkung geht Grenzängerpotential mit diesem Ansatz verloren.

Vorteile Nachteile

• einfache Lösung; VVV System

bekannt

• Tarif VVV

• Vergünstigung für Kunden aus VVV für

diese Relationen

• einfache Preisbildung; erfolgt nur über

Gesamtanzahl Zonen

• tatsächlicher zurückgelegter Weg wird

bezahlt

• bietet eine Lösung für 52% aller

Grenzgänger aus dem VVV in den OTV

(Abdeckung des wichtigsten Grenz-

gängerstromes)

• Anbindung des gesamten VVV

• nur Anbindung an Rheintal/Rorschach

• Verlust des grenzüberschreitenden

Angebotes für 20% aller

Grenzgänger aus dem VVV in den OTV

(1'406 Grenzgänger)

• insgesamt haben 2'350 Grenzgänger

mit dieser Variante kein Angebot im

untersuchten Perimeter

• Nur für Abo denkbar

• Die Einnahmenverteilung ist anzupassen.

Strukturerhebung im OTV – Überlap-

pungsgebiet muss VVV-Fahrausweis

berücksichtigen

Sollte die Variante weiterverfolgt werden, gilt es abzuklären:

Page 46: Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx

Seite 41

• wie weit das Überlappungsgebiet in den OTV ragen soll ?

• Ob dieses Angebot das bisherige ablösen oder als Ergänzung betrachtet werden soll ?

Grundsätzlich hätten die Transportunternehmungen im Überlappungsgebiet Anspruch auf

einen Anteil Einnahmen aus dem VVV –Topf.

5.1.9 Variante 5 (Modul-Abo; Strecke Zone)

Die Idee für diese Variante bildet das in der Schweiz erhältliche Modul-Abo nach T657. Mit

einem Modul-Abo können Streckenabonnemente und Verbundzonen verknüpft werden. Damit

ist die Nutzung von Nahverkehrsnetzen und Ortsverkehren mit Abfahrts-/Zielort ausserhalb

von Verbünden bzw. bei verbundüberschreitenden Fahrwegen möglich.

Der Preis setzt sich aus der Summe des rabattierten Strecken- und Verbundabos zusammen.

Ausgegeben werden Monats- und Jahresabonnemente mit folgenden Kombinations-

möglichkeiten:

Abbildung 20: Kombinationsmöglichkeiten Modul-Abo nach T 657

Innerhalb des untersuchten Perimeters bietet der OTV die Zonen 210, 211, 212, 213, 230,

231, 232, 239, 380, und 382 als Modul-Abo-Zonen an und gewährt 25% Rabatt auf die Zone.

Für den Preis des Streckenteils des Modul-Abo sind in jeweiligen Tarifen angegebenen

Distanzen massgebend. Die Streckenpreise werden mit 10% rabattiert.

Für Variante 5 könnte diese Idee grenzüberschreitend adaptiert werden, allfällige Modul-Abo

Zonen im VVV müssten noch definiert werden.

Page 47: Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx

Seite 42

Abbildung 21: Zonenplan Variante 5, Modul-Abo Zonen im OTV

Vorteile Nachteile

• gewählte Strecke plus Zone

• tatsächlicher zurückgelegter Weg wird

bezahlt

• bietet eine Lösung für 34% aller

Grenzgänger aus dem VVV in den OTV

• Verlust des grenzüberschreitenden

Angebotes für 41% aller

Grenzgänger aus dem VVV in den OTV

(2'953 Grenzgänger)

• insgesamt haben 3'504 Grenzgänger mit

dieser Variante kein Angebot im

untersuchten Perimeter

• Nur für Abo-Lösung

Sollte die Variante weiterverfolgt werden, gilt es abzuklären:

• Welche Zonen werden festgelegt ?

• Welche Rabatte für die Zonen und die Strecke wird angenommen ?

• Wir das bestehende Angebot für Einzelreiseverkehr aufgehoben oder weitegeführt ?

5.1.10 Variante 6 (kleiner Grenzverkehr VVV, Modul-Abo Zonen)

Diese Variante verknüpft die Variante 4 mit Variante 5, s. dazu auch Kap. 5.1.8 und 5.1.9:

• innerhalb der Zonen 231, 232, 233, 234, 235 werden weiterhin OTV Fahrausweise

ausgegeben, für alle Relationen zwischen den genannten Zonen und dem Vorarlberger

VVV- Verbundgebiet sind jedoch VVV-Fahrausweise erhältlich.

Page 48: Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx

Seite 43

• zusätzlich können für die OTV Zonen 210, 211, 212, 213, 230, 239, 380, und 382 Modul-

Abo-Zonen gelöst werden.

Abbildung 22: Zonenplan Variante 6, kleiner Grenzverkehr VVV und Modul-Abo Zonen im OTV

Rapp Trans AG

Flavio Schneider Ina Lützelschwab

Basel, 26. Juli 2019 / 2061.083.02 / SF/lü/SL

Page 49: Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Übersicht öV-Tarifsysteme im Rheintal

Kriterium OTV VVV LIE-mobil OTV-VVV VVV – LIE-mobil OTV-VLM Bodensee-ticket

Tarifsystem Zonensystem Zonensystem Zonensystem Zonensystem mit 42 Zonen

OTV 19 Zonen; VVV 23 Zonen

Zonensystem, alle Zonen VVV

und VLM

Zonensystem mit 3 Zonen in

Region Bodensee mit CH. A

und D

Ø km/Zone 4.7 4.4 7.3

1. Klasse x in ÖBB/MBS Zügen nur in der

2. Klasse gültig

in ÖBB Zügen nur in der 2.

Klasse gültig

nur Fahrausweise 2. Klasse in ÖBB/MBS Zügen nur in der

2. Klasse gültig

Integrationsstufe Angebot gemeinsames

Fahrausweisangebot

● gemeinsames

Fahrausweisangebot

● gegenseitige Anerkennung

von Fahrausweisen

gegenseitige Anerkennung von

Fahrausweisen

Preisbildung Zusammengesetzter,

rabattierter Tarif aus

Zonentarifen der beiden

Verbunde OTV und VVV

Zusammengesetzter Tarif aus

Zonentarifen der beiden

Verbunde VVV und VLM

innerhalb der VLM Zonen

werden interne Fahrausweise

des VLM ausgegeben

St. Margrethen ist Bestandteil

des Verbundliniennetzes VVV

(Grenzüberschreitende Zone) -

> Fahrten nach St. Margrethen

mit allen VVV-Tickets möglich

Für grenzüberschreitende

Fahrten in VLM-Fahrzeugen

werden zwischen Liechtenstein

und Sargans Bahnhof; Buchs

SG Bahnhof, Trübbach Post

und Sevelen Fahrausweise des

VLM ausgegeben

grenzüberschreitend bis Buchs

SG Bahnhof, Sevelen Bahnhof

und Trübbach Dornau

Für grenzüberschreitende

Fahrten in VLM-Fahrzeugen

werden zwischen Liechtenstein

und Sargans Bahnhof; Buchs

SG Bahnhof, Trübbach Post

und Sevelen Fahrausweise des

VLM ausgegeben

Benützung Bahnverbindung

Feldkirch-Buchs SG nur mit

VVV Maximo Tickets möglich

auf Linie 70 gültig bis Bahnhof

Feldkirch

OTV-Fahrausweise sind für alle

Relationen von und nach VLM

Zonen und OTV-Verbundgebiet

erhältlich

Einzelreiseverkehr Sortiment

Einzel-FA x x x x x x

Mehrfahrtenkarte x x

Tageskarte x x x x x x x

Multi-Tageskarte x x 3-Tageskarte

9-Uhr-Tageskarte x x

9-Uhr-Multi-Tageskarte x x

Gruppenkarte x x x x x x

Kurzstrecke x x

Gültigkeit Kurzstrecke ausschliesslich in Zone 210

Fahrt über 5 Haltestellen

einmalige Fahrt über 5

Haltestellen

Einzelreiseverkehr Tarifstufen

1. Tarifstufe 1Zone 1 Zone 1 Zone 1 OTV + 1 VVV 1 VVV +1 VLM 1Zone 1 Zone

maximale Anzahl Tarifstufen einzeln 12 13 4 12

maximale Anzahl Tarifstufen (alle Zonen) ab 13 ab 14 ab 5 ab 13

maximale Anzahl Tarifstufen einzeln -

Tageskarte

12 8 4 12

alle Zonen Tageskarte ab 13 maximo ab 5 ab 13 alle 3 Zonen

Grenzüberschreitende Fahrten

Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe

26.07.2019 | Ist-Analyse Tarifsysteme.xlsx | 2061.083.02 | SL Seite 1

Beilage 1

Page 50: Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Kriterium OTV VVV LIE-mobil OTV-VVV VVV – LIE-mobil OTV-VLM Bodensee-ticket

Einzelreiseverkehr Gültigkeit FA

beliebig vielen Fahrten

innerhalb der zeitlichen

Gültigkeit und innerhalb der

gültigen Zonen

gültig für direkte Fahrten ohne

Fahrtunterbrechung

beliebig vielen Fahrten

innerhalb der zeitlichen

Gültigkeit und innerhalb der

gültigen Zonen

zeitlich limitierte Billette, auf

direktem und

ununterbrochenem Weg

auf verkehrsüblichem Weg in

Richtung auf das Fahrtziel (der

kürzeste Weg)

bezüglich Weg beliebig viele Fahrten direkte Fahrt beliebig viele Fahrten direkte Fahrt direkte Fahrt

bezüglich Zeit zeitlich limitiert zeitlich limitiert zeitlich limitiert Tageskarten

bezüglich Raum für ausgewählte OTV und VVV

Zonen

für alle VVV und alle LIEmobil

Zonen

Einzelreiseverkehr Ermässigungen

Kinder und Jugendliche bis einen Tag vor dem 16.

Geburtstag

bis einen Tag vor dem 15.

Geburtstag

bis einen Tag vor dem 16.

Geburtstag

bis einen Tag vor dem 16.

Geburtstag

bis einen Tag vor dem 16.

Geburtstag

bis einen Tag vor dem 16.

Geburtstag

bis einen Tag vor dem 16.

Geburtstag

Senioren

Behinderte ja Sparpreis

Hunde ja ja ja ja keine Angaben Kleingruppe: 1 bis 2 Erwachsene

und 0 bis 4 Kinder

Velo Fahrschein zum ermässigten

Tarif

nur Fahrrad-Tageskarte Festpreis Einzelfahrt Fahrrad gleiche Tarife wie für

Veloinhaber

keine Angaben als Tageskombi

Anerkennung Halbtax ja ja ja Sparpreis ja ja

Anerkennung Juniorkarte ja ja nur im OTV ja ja

Anerkennung Kinder-Mitfahrkarte ja ja nur im OTV ja ja

Anerkennung GA ja ja nur im OTV ja

Familien mit Vorarlberger Familienpass mit Vorarlberger Familienpass Kleingruppe: 1 bis 2 Erwachsene

und 0 bis 4 Kinder

Gruppen - Einzelbillette ab 10 Personen Fahrten zum

definierten Gruppentarif

ab 10 Personen Fahrten zum

ermässigten Tarif

ab 10 Personen Fahrten zum

Spartarif

ab 10 Personen Fahrten zum

ermässigten Tarif

Gruppen - Tageskarten ab 10 Personen Fahrten zum

definierten Gruppentarif

30% Ermässigung auf

Tageskarten für Gruppen ab 3

Personen

ab 10 Personen Fahrten zum

ermässigten Tarif

ab 10 Personen Fahrten zum

Spartarif

ab 10 Personen Fahrten zum

ermässigten TarifKleingruppe: 1 bis 2 Erwachsene

und 0 bis 4 Kinder

Aboverkehr Sortiment

Wochenkarte x x x

Monatskarte x x x x x x

Jahreskarte x x x x x x

Jahreskarte unpersönlich x x x

Aboverkehr Tarifstufen

1. Tarifstufe 1 Zone 1 Zone 1 Zone 1 OTV + 1 VVV 1 VVV +1 VLM

Jahresabo: 1 VVV + 2 VLM

1 Zone

maximale Anzahl Tarifstufen einzeln -

Woche

8 Zonen 4 Zonen

maximale Anzahl Tarifstufen einzeln -

Monat

12 Zonen 8 Zonen 4 Zonen 12 Zonen

alle Zonen ab - Woche 8 Zonen alle Zonen

alle Zonen ab - Monat 13 Zonen 8 Zonen alle Zonen 13 Zonen

maximale Anzahl Tarifstufen Jahreskarte ab 13 Zonen alle Zonen OTV bis 3 Zonen einzeln (Domino),

dann als alle Zonen (maximo)

erhältlich für Gemeindegebiet;

2 Zonen, Landesabo

(Lichtenstein) oder gesamtes

LIEmobil-Liniennetz (alle

Zonen)

VVV maximo + LIEmobil alle

Zonen

VVV maximo + LIEmobil

Grenzregion (307+301)

ab 13 Zonen alle Zonen OTV

Aboverkehr Geltungsdauer alle Abonnemente mit

Fliessdatum

Wochen- und Monatskarten

mit Fliessdatum

Jahreskarten am 1. eines

Kalendermonates

alle Abonnemente mit

Fliessdatum

alle Abonnemente mit

Fliessdatum

Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe

26.07.2019 | Ist-Analyse Tarifsysteme.xlsx | 2061.083.02 | SL Seite 2

Beilage 1

Page 51: Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Kriterium OTV VVV LIE-mobil OTV-VVV VVV – LIE-mobil OTV-VLM Bodensee-ticket

Aboverkehr Ermässigungen Woche

Schüler/Lehrlinge Sparpreis bis einen Tag vor

dem 26. Geburtstag

Kinder und Jugendliche bis einen Tag vor dem 26.

Geburtstag

Sparpreis bis einen Tag vor

dem 26. Geburtstag

Partnerkarten

Familienangebote Familien-Jahresabo

(Erwachsene/Kinder bis 26 und

Haustier)

Senioren ab 64 Jahren Sparpreis ab 64 Jahren

Senioren-Partnerangebote

Behinderte ja Sparpreis

Hunde ja ja

Velo Wochenkarte Ü keine Angaben

Aboverkehr Ermässigungen Monat

Schüler/Lehrlinge Sparpreis bis einen Tag vor

dem 26. Geburtstag

Kinder und Jugendliche bis einen Tag vor dem 26.

Geburtstag

bis einen Tag vor dem 26.

Geburtstag

bis einen Tag vor dem 25.

Geburtstag

Sparpreis bis einen Tag vor

dem 26. Geburtstag

bis einen Tag vor dem 26.

Geburtstag

Partnerkarten

Familienangebote Familien-Jahresabo

(Erwachsene/Kinder bis 26 und

Haustier)

Senioren ab 64 Jahren Sparpreis ab 64 Jahren

Senioren-Partnerangebote

Behinderte ja Sparpreis

Hunde ja ja ja ja ja

Velo Abo zum ermässigten Tarif Monatskarte Ü keine Angaben

Aboverkehr Ermässigungen Jahr

Schüler/Lehrlinge Angebote Freizeit für 13

Monate bis einen Tag vor dem

24. Geburtstag

Sparpreis bis einen Tag vor

dem 26. Geburtstag

Kinder und Jugendliche bis einen Tag vor dem 26.

Geburtstag

Sparpreis bis einen Tag vor

dem 20. Geburtstag;

Spar-Special bis einen Tag vor

26. Geburtstag

bis einen Tag vor dem 26.

Geburtstag

bis einen Tag vor dem 25.

Geburtstag

Sparpreis bis einen Tag vor

dem 20. Geburtstag;

Spar-Special bis einen Tag vor

26. Geburtstag

bis einen Tag vor dem 26.

Geburtstag

Studenten Sparpreis bis einen Tag vor

dem 26. Geburtstag

keine genauen Angaben

Partnerkarten ja

Familienangebote mit Vorarlberger Familienpass Familien-Jahresabo

(Erwachsene/Kinder bis 26 und

Haustier)

Senioren Sparpreis ab 63 Jahren ab 64 Jahren Sparpreis ab 63 Jahren - NUR

im VVV

Sparpreis ab 63 Jahren

Senioren-Partnerangebote Sparpreis

Behinderte Sparpreis ja Sparpreis

Hunde ja ja ja ja ja

Velo Abo zum ermässigten Tarif Jahreskarte Ü keine Angaben

Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe

26.07.2019 | Ist-Analyse Tarifsysteme.xlsx | 2061.083.02 | SL Seite 3

Beilage 1

Page 52: Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Pre

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für

Tarifs

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EB E

rw.

43.6

3.7

3.4

4.8

4.4

2.2

24

3.6

EB E

rm.

3.5

3.2

3.4

3.1

2.9

2.6

--

32.7

EB K

ind

2.8

2.6

2.9

2.6

2.9

2.6

1.1

13

2.7

Monats

abo E

rw.

84

77

43

39

76

69

32

29

42

38

Monats

abo J

un.

68

62

39

35

59

54

--

30

27

Jahre

sabo E

rw.

726

660

381

346

684

622

246

224

280

255

Jahre

sabo J

un.

539

490

316

287

531

483

172

156

210

191

Um

rechnung 1

€ =

1.1

0 C

HF

OTV -

VVV

VVV –

VLM

OTV

VVV

VLM

Beilage 2

Page 53: Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Erhältlichkeit grenzüberschreitendes Sortiment

Tarifverbund OSTWIND

Berücksichtigungen Zahlungs-

möglichkeiten

Bemerkungen, auftretende Probleme

Einzelreiseverkehr

EB 1/1, 1/2, Kind

TK 1/1, 1/2, Kind

Abonnemente

Monatsabos Erw. /

Jun.

Jahresabos Erw. /

Jun. / Sen.

-Ermässigungen (HTA, GA,

Senioren, Verbundabos…)

-Zuschläge

(Nachtzuschlag…)

- Grundkarte für

Monatsabo

-weitere ?

-Bar

-Bankkarte

-Kredit

- weitere

-z.B. NOVA

-Preisunterschiede

Verkaufsstelle/Schalter

Verkaufsstellen Verbund (z.B. Kiosk) nein nein

Poststellen (nur Poststellen mit PRISMA Verkaufsgerät) ja ja Bar/Bank/Kreditkarten

TU-eigene Verkaufsstellen

- SBB-Schalter ja nur Monatsabos Bar/Bank/Kreditkarten

- Schalter weitere TU ja nur Monatsabos Bar

Automaten (stationär) ja teilweise Monatsabos Bar/Bank/Kreditkarten

Automaten (mobil) ja teilweise Monatsabos Bar/Bank/Kreditkarten

Fahrpersonal

-z.B. PAG, BOS, Liechtenstein Bus

ja nur Monatsabos Bar

Webshop (Desktop)

- Webshop Verbund nein nein Kreditkarte

- Webshop TU

z.B. SBB

nein nein Kreditkarte

Ticket-Apps (Smartphone)

- Ticket-App Verbund ab Mitte Juni 2019 möglich nein Kreditkarte

- Ticket-App TU

z.B. SBB-App

nein nein Kreditkarte

- Ticket-App Lezzgo, FAIRTIQ, Abilio… nein nein Kreditkarte

Verkauf im Verbund im Moment nur innnerhalb des Kombiticket-Perimeters, also bspw. in Rorschach aber nicht in Wil SG.

Senioren-Angebote werden nur im VVV (also in Österreich) verkauft

Die Kombiangebote werden im Moment nur über die Altsysteme PRISMA/Atron verkauft. Verkauf über NOVA ist noch nicht möglich

Im SBB-Webshop wird der Kombitarif noch nicht verkauft (nur Verkauf von NOVA-Artikeln, siehe oben) - es gibt nur internationale Billette

Der SwissPass ist im Moment nur Grundkarte für Monats- und Jahresabos. Die Kombiangebote können noch nicht auf den SwissPass referenziert werden (siehe oben, Artikel noch nicht auf NOVA)

Angebot Kombi OTV-VVV

erhältliche Fahrausweise

Vertriebskanal

Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe

26.07.2019 | Formular_Vertrieb_OTV_VVV_thri_bearb.xlsx | 2061.083.02 | SF Seite 1

Beilage 3

Page 54: Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Erhältlichkeit grenzüberschreitendes Billett-Sortiment

Bearbeiter:

Berücksichtigungen Zahlungs-

möglichkeiten

Bemerkungen, auftretende Probleme

Einzelreiseverkehr

EB 1/1, 1/2, Kind

TK 1/1, 1/2, Kind

Abonnemente

Monatsabos Erw. /

Jun.

Jahresabos Erw. /

Jun. / Sen.

-Ermässigungen (HTA, GA,

Senioren, Verbundabos…)

-Zuschläge (Nachtzuschlag…)

- Grundkarte für Monatsabo

-weitere ?

-Bar

-Bankkarte

-Kredit

- weitere

-z.B. NOVA

-Preisunterschiede

VVV - Rückmeldung

Verkaufsstellen Verbund Mobilpunkte (+3 Trafiken)

X

X - Verkauf

ausschließlich in den

Mobilpunkten

für TK - Seniorenermässigung

und HTAX

ÖBB Verkaufschalter X X

Fahrpersonal

-z.B. Liechtenstein BusX

Fairtiq - mit OTV nicht möglich

Angebot Kombi OTV-VVV

erhältliche Fahrausweise

Vertriebskanal

Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe

26.07.2019 | Formular_Vertrieb_OTV_VVV_bearb.xlsx | 2061.083.02 | SF Seite 1

Beilage 3

Page 55: Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe Hochstrasse 100 | Postfach | CH-4018 Basel | T +41 58 595 77 77 | www.rapp.ch

1 Verbundlösung zwischen dem TNW und Deutschland (RVL)

Name des

Angebots

Fahrausweis-

Typ

Geltungsbereich Geltungs-

dauer

Kundengruppen

Angebote

Abonnem

ente

/Zeitkart

en

RegioCardPlus

(CH – D)

Abonnement CH: Ganzer TNW

D: Ganzer RVL

Monat oder

Jahr (nur in

CH erhältlich)

Erwachsene

Jugendliche (bis

und mit 24 Jahre)

RegioCardPlus

light (CH – D)

Abonnement CH: Ganzer TNW

D: RVL Zonen 1, 2, 3, 8

Monat oder

Jahr (nur in

CH erhältlich)

Erwachsene

Jugendliche (bis

und mit 24 Jahre)

Ticket triregio

(CH – D (- F)

Tageskarte CH: Ganzer TNW

D: Ganzer RVL

24 Std. ab

Entwertung

Erwachsene ohne

U-Abo, GA od.

RVL-Zeitkarte1

Erwachsene mit U-

Abo, GA od. RVL-

Zeitkarte2

Ticket triregio

mini (CH – D (-

F)

Tageskarte CH: TNW-Zonen 10, 11,

13, 15, 40

D: RVL Zonen 1, 2, 3, 8

24 Std. ab

Entwertung

Erwachsene ohne

U-Abo, GA od.

RVL-Zeitkarte1

Erwachsene mit U-

Abo, GA od. RVL-

Zeitkarte2

Angebote

Ein

zelb

ille

tte

triregio-

Einzelticket

Einzelbillett CH: Ganzer TNW

D: Ganzer RVL

1 Fahrt Erwachsene ganz

Erwachsene

ermässigt3

Kinder (6 bis und

mit 15 Jahre)4

triregio-

Mehrfahrten-

karte

MFK CH: Ganzer TNW

D: Ganzer RVL

1 Fahrt Erwachsene ganz

Erwachsene

ermässigt3

Kinder (6 bis und

mit 15 Jahre)4

triregio-

Gruppenticket

Gruppenbillett CH: Ganzer TNW

D: Ganzer RVL

1 Fahrt

(einfach) od.

2 Fahrten

(retour)

Erwachsene ganz

Erwachsene

ermässigt3

Kinder (6 bis und

mit 15 Jahre)4

1 2 Kinder bis zum vollendeten 14. Altersjahr können gratis mitgenommen werden.

2 Die Mitnahmeregelung «Kinder» ist bei diesem Anschlussangebot nicht gültig

3 Ermässigung für Halbtax-Abo Besitzer, keine Ermässigung für BahnCard Besitzer.

4 Für Fahrten aus dem RVL nach dem TNW: vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (14.99). Für

Fahrten aus dem TNW nach dem RVL: vom vollendeten 6. bis zum vollendetem 16. Lebensjahr (15.99).

Beilage 4

Page 56: Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 3. Juni 2019 | Beilage TNW_RVL_unireso.docx | SF

Seite 2

Abbildung 1: Gültigskeitsgebiet RegioCard Plus (light)

Beilage 4

Page 57: Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 3. Juni 2019 | Beilage TNW_RVL_unireso.docx | SF

Seite 3

Abbildung 2: Gültigskeitsgebiet Ticket triregio

Beilage 4

Page 58: Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 3. Juni 2019 | Beilage TNW_RVL_unireso.docx | SF

Seite 4

2 Verbundlösung zwischen dem unireso und Frankreich (GLCT)

Name des

Angebots

Fahrausweis-

Typ

Geltungsbereich Geltungs-

dauer

Kundengruppen

Abonnement

parcours court

Abonnement Grenzzonen F +

vordefinierte Strecke

innerhalb Zone 10

Monat, Jahr,

Woche

Erwachsene

(adultes)

Jugendliche

(juniors) bis und

mit 25 Jahre 5

Abonnement Abonnement CH: Zone 10

F: Zonen 81, 82, 84, 85,

87 und 90 einzeln oder

mehrere

Monat, Jahr,

Woche

Erwachsene

(adultes)

Jugendliche

(juniors) bis und

mit 25 Jahre

Carte

journalière

Tageskarte Alle Zonen unireso Ab Ausgabe

bis

Betriebsende

Voller Tarif

(tarif plein)

Reduzierter Tarif

(tarif réduit) 6 bis

und mit 15 Jahre6

Carte

journalière dès

9h

Tageskarte Alle Zonen unireso Nach 9h ab

Ausgabe bis

Betriebsende

Voller Tarif

(tarif plein)

Reduzierter Tarif

(tarif réduit) 6 bis

und mit 15 Jahre

Billet parcours

court régional

Einzelbillett Grenzzonen F +

vordefinierte Strecke

innerhalb Zone 10

1 Fahrt; 60

Minuten

Voller Tarif

(tarif plein) 7

Reduzierter Tarif

(tarif réduit) 6 bis

und mit 15 Jahre

Billet régional Einzelbillett CH: Zone 10

F: Zonen 81, 82, 84, 85,

87 und 90 einzeln oder

mehrere

1 Fahrt; 60

Minuten für 2

Zonen (87-90);

120 Minuten

für 3 und

mehr Zonen

Voller Tarif

(tarif plein)

Reduzierter Tarif

(tarif réduit) 6 bis

und mit 15 Jahre

Billet de

raccordement

Einzelbillett Je nach Fahrtziel 1 – 4

Zonen

1 Fahrt; 60

Minuten für

1-2 Zonen;

120 Minuten

für 3-4 Zonen

Voller Tarif

(tarif plein)

Reduzierter Tarif

(tarif réduit) 6 bis

und mit 15 Jahre

5 d.h. bis zum Tag vor dem 26. Geburtstag

6 d.h. bis zum Tag vor dem 16. Geburtstag

7 Halbtax-Abo, GA Generalabonnement, Junior-/Enkelkarte (Familienvergünstigung) werden grenzüberschrei-

tend nicht akzeptiert.

Beilage 4

Page 59: Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 3. Juni 2019 | Beilage TNW_RVL_unireso.docx | SF

Seite 5

Name des

Angebots

Fahrausweis-

Typ

Geltungsbereich Geltungs-

dauer

Kundengruppen

Billet de groupe Einzelbillett CH: Zone 10

F: Zonen 81, 82, 84, 85,

87 und 90 einzeln od.

mehrere

1 Fahrt; 60

Minuten für

1-2 Zonen;

120 Minuten

für 3-4 Zonen

Voller Tarif 8

(tarif plein)

Reduzierter Tarif

(tarif réduit) 6 bis

und mit 15 Jahre

Abbildung 3: Gültigskeitsgebiet unireso régional

8 Nur im bedienten Verkauf an den Verkaufsstellen der TPG und der SBB erhältlich. Beim Kauf von 10 Billetten wird ein Rabatt von 10% gewährt.

Beilage 4

Page 60: Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 3. Juni 2019 | Beilage TNW_RVL_unireso.docx | SF

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3 Verbundlösung zwischen dem unireso und Frankreich (GLCT)

Variante Mini

Beilage 4