Grundzüge des IT-Rechts und des Internetrechts

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Grundzüge des IT-Rechts und des Internetrechts Vortrag am 26.April 2011 in Moskau Dozent: Dr. Andreas Roß [email protected]

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Grundzüge des IT-Rechts und des Internetrechts. Vortrag am 26.April 2011 in Moskau Dozent: Dr. Andreas Roß [email protected]. Begriff und Infos Internetrecht. Gibt es ein „ IT-Gesetzbuch „ ? www.dr-bahr.com - Rechts-Newsletter der Kanzlei Dr. Bahr und Rubrik Rechts-Infos - PowerPoint PPT Presentation

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Grundzüge des IT-Rechts und des Internetrechts

Vortrag am 26.April 2011 in Moskau Dozent: Dr. Andreas Roß [email protected]

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Begriff und Infos Internetrecht Gibt es ein „ IT-Gesetzbuch „ ? www.dr-bahr.com - Rechts-Newsletter der

Kanzlei Dr. Bahr und Rubrik Rechts-Infos www.e-recht24.de www.aufrecht.de 2 aktuelle Skripten von Professor Hoeren mit je

500 Seiten zum deutschen Internetrecht und IT-Recht unter www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_September2009.pdf

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Fliegender Gerichtsstand – die Grenzen

verwischen durch das Internet - Dort, wo ein Internetauftritt bestimmungsgemäß

abgerufen werden kann / soll, ist die internationale Tatortzuständigkeit des örtlichen Gerichts gegeben

- BGH: gilt auch für Auftritte österreichischer oder schweitzerischer Internetseiten, die sich auch an Deutsche „ richten

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gibt es die „ freie Nutzung von Werken aus dem Internet „ ? Content muss rechtmäßig sein- Im Zweifel immer von einer Schutzfähigkeit ausgehen- In aller Regel kein Recht, fremde Inhalte im Internet ins

Internet zu stellen ! - Soweit ein Foto auf einer Website verwendet wird,

kommt ein Schutz als Lichtbildwerk ( § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG ) oder Lichtbild ( § 72 UrhG als ergänzender Schutz ) in Betracht

- Es gibt keinen guten Glauben bei Nutzungsrechten- Nutzung von P2P-Tauschbörsen- Die Abmahnung

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„ ungeschütztes „ WLAN- BGH-Urteil vom 12.5.2010 – Az.: I ZR 121/08- BGH bejaht eine Mitstörerhaftung des WLAN-Betreibers für nicht

hinreichend abgesicherte Funknetze- Eine (Mit-) Haftung als Täter oder Teilnehmer komme hingegen

nicht in Betracht, da ein unbekannter Dritter die Urheberrechtsverletzung im P2P-Netzwerk begangen habe.

- BGH bejaht einen Anspruch auf Unterlassung, verneint aber einen Anspruch auf Schadensersatz, da der Beklagte lediglich Störer sei

- Das WLAN müsse die marktüblichen Sicherungen enthalten und auch funktionieren; eine ständige Aktualisierung auf modernere Sicherungen wird nicht verlangt

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Haftung des DSL-Anschlussinhabers OLG Köln, Urteil vom 23.12.2009, 6 U 101/09: Der DSL-Anschlussinhaber haftet für Rechtsverstöße, die von

Familienmitgliedern über den Anschluss begangen werden D.h.: er ist immer Störer und ihn trifft Pflicht zur Abgabe der

Unterlassungserklärung ( Anschlussinhaber haftet „ nur „ auf Unterlassung

LG Köln vom 10.1.2011: Haftung für P2P-Rechtsverletzungen durch Familienmitglieder

Zuordnung zu Nutzer führt zu internem Ausgleichsanspruch LG Frankfurt vom 18.8.2010: Ein Hotel haftet nicht für die von seinen Gästen begangenen

Urheberrechtsverletzungen in P2P-Tauschbörsen, wenn der Betreiber die Hotelgäste dahingehend belehrt hat, dass die Nutzung des Internet-Zugangs nur zu gesetzlichen Zwecken erlaubt sei

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Haftung eines Internet-Cafes für P2P-Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden

LG Hamburg, Beschluss v. 25.11.2010 – Az.: 310 O 433/10:

Der Betreiber eines Internet-Cafes haftet für die rechtswidrigen Handlungen seiner User, wenn er keine Schutzmaßnahmen ergriffen hat

„ Denn er habe sämtliche möglichen Schutzmaßnahmen unterlassen, die eine Urheberrechtsverletzung hätten vermeiden können, z.B. die für das Filesharing erforderlichen Ports zu sperren. Aufgrund dieses Umstandes hafte der Unternehmer mit „

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Minderjähriger haftet für Verlinkung auf rechtswidrige P2P-Website

Haftung für das Setzen von Links ? ( Grundsatz / zu-Eigen-machen ) BGH – Beschluss vom 3.2.2011: Ein Minderjähriger, der auf seiner Homepage auf urheberrechtswidrige

Internetseiten verlinkt, haftet für die damit einhergehende Urheberrechtsverletzung

Er ist verpflichtet, 7000,- EUR Schadensersatz und mehr als 2000,- EUR Abmahnkosten zu zahlen

BverfG: Internetforum-Betreiber nicht strafrechtlich für Link eines Nutzers auf Seite mit strafbaren Inhalten verantwortlich

- BGH Oktober 2010: Verlag Heise haftet nicht für eine Verlinkung auf Seite mit Downloadmöglichkeiten einer Kopierschutzumgehungssoftware ! ( nur im Rahmen eines Artikels verlinkt ! )

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Anspruch auf Löschung von Einträgen in Online-Archiven BGH – Urteile vom 15. Dezember 2009: Ein verurteilter Straftäter hat gegen eine Zeitung,

die in der Vergangenheit über ihn berichtet hat, auch unter dem Gesichtspunkt der Resozialisierung keinen Anspruch auf Löschung

BGH – Urteil vom 1.2.2011: Zeitung darf in Online-Archiv Meldung mit

namentlicher Nennung eines Mörders bereit halten

Digitaler Radiergummi ( x-pire ) startet

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Die neuen personenbezogenen Bewertungsplattformen- Entscheidung spickmich.de des BGH- Meinungsfreiheit – allgemeines

Persönlichkeitsrecht- Rottenneighbor.com - Mobbing-Plattform iShareGossip – Pöbeln

als Geschäftsmodell

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Smart Cameras

Sehr weitgehende technische Möglichkeiten der neuen Generation von Smart Cameras / hohe Eingriffsintensität

Recht auf informationelle Selbstbestimmung Gleichbehandlung Eingriff in Versammlungsrecht Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit

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Karlsruhe kippt am 3. März 2010 Vorratsdatenspeicherung Alle Daten müssen gelöscht werden Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist nicht

gewahrt Diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins Grenzenlose Persönlichkeitsprofile Weitgehend offene Datenpools unzulässig Kein Grundsatz-Aus für Datenspeicherung Strengste Bedingungen für Speicherung

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Im Internet ist alles zu sehen

- Google Street View – ungeheure virtuelle Datenmacht ( http://dpaq.de/NvCfl : wie können Bürger Aufnahmen ihrer Häuser verhindern ) – Bundesrat beschließt „Google Street View-Gesetz“, neue Regelung in § 30 b BDSG )

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Nutzung der www-Dienste durch Mitarbeiter Jedes 4. deutsche Großunternehmen verbietet die

private Nutzung , Studie unter www.pwc.de Das Fernmeldegeheimnis auf eigenes Risiko Haftung für Urheberrechtsverstößen der Mitarbeiter ? Außerordentliche Kündigung wegen exzessiver Nutzung

privater E-Mails am Arbeitsplatz Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers

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Was bedeutet Datenschutzrecht ? Datenschutzrecht= Information über

Einzelpersonen ( personenbezogene Daten ) Datenschutzrecht= Gewährleistung der

Integrität der Daten und Selbstbestimmung über die o.g. Informationen

Große Schnittmenge zwischen Datenschutz und IT-Sicherheit

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Web-Shops und E-Commerce – Grundlagen und gute Rechtsinfos für „ Onlinehändler „- Liegt ein Fernabsatzgeschäft vor ?- Unternehmer / Verbraucher- Erfasst werden nur privatrechtliche Beziehungen www.shopbetreiber-blog.de www.wettbewerbszentrale.de/media www.bitkom.org/de/publikationen/38336_30792.aspx Checkliste Widerrufsrecht und Rückgaberecht im Onlinehandel

( Stand April 2008: www.e-recht24.de/checkliste-widerrufsrecht.htm www.spreerecht.de E-Commerce Kompetenzzentrum in Bayern

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Domainrecht Informationen im Internet: www.domain-recht.de; www.denic.de;

www.e-recht24.de/news/domainrecht/483.html

Domain räumt kein ( absolutes ) Recht an dem Namen ein – das Domainrecht ist ungeregelt

Die Registrierung der Domain führt zu keinerlei Verpflichtung, unter der Adresse auch tatsächlich eine Website zu führen

Wichtig: unberechtigte Domainführung führt nicht zu Übertragungsanspruch !

Löschung der Domain: ein Löschungsanspruch ist nur gegeben, wenn jedwede Nutzung der Domain durch deren Inhaber Rechte Dritter verletzen würde ( „ Schlechthinbenutzungsverbot „ )

Der wichtigste Anspruch : Anspruch auf Untersagung der Nutzung einer Domain für Websites mit rechtsverletzenden Inhalten

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Die Gruppe der computertypischen Straftaten Das Tatgeschehen ist dadurch geprägt, dass mit neuer Technologie

neue Straftatbestände verwirklicht werden, z.B. Ausspähen von Daten DoS-Attacken ( Denial-of-Service-Attacken ): durch Überlastung

oder Beendigung eines Dienstes ist ein Zugriff durch normale Nutzer nicht mehr möglich

Phishing Hacking / Hacker-Tools Computerviren/-würmer Pharming Spoofing §§ 202a, 202c, 303a,303b, 263a,269 StGB