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1 Handbuch zur Erstellung von Betriebsanleitungen - DialogTicket Inhaltsverzeichnis Betriebsanleitungen sind gesetzlich vorgeschrieben .............................................................................. 3 Eine präzise Betriebsanleitung - auch im eigenen Interesse................................................................... 3 Wie wichtig ist eine Betriebsanleitung? .................................................................................................. 4 Sicherheit hat immer Vorrang ................................................................................................................. 4 Sicherheits- und Warnhinweise .............................................................................................................. 4 Teamwork ................................................................................................................................................ 5 Die Verantwortung eines jeden Herstellers ............................................................................................ 6 Allgemeine Vorschriften .......................................................................................................................... 6 Europäische Vorschriften ........................................................................................................................ 7 Arten der Haftung ................................................................................................................................... 7 Die Betriebsanleitung – ein Teil des Produkts ......................................................................................... 8 Künftige Sicherheitsvorkehrungen .......................................................................................................... 8 Aufbau einer Betriebsanleitung .............................................................................................................. 9 Titel: ............................................................................................................................................. 9 Erklärungen ................................................................................................................................. 9 Produktbeschreibung ................................................................................................................ 10 Technische Daten ...................................................................................................................... 10 Detaillierte Informationen......................................................................................................... 10 Risiko- und Sicherheitserklärungen (Diese müssen vor der Erklärung zur ersten Handhabung mit der Maschine gut lesbar platziert sein.)...................................................................................... 11 Beschreibung des Aufbaus und der Funktion des Produkts...................................................... 12 Bedienung und Anwendung ...................................................................................................... 13 Inbetriebnahme ......................................................................................................................... 13 Aufbau und Platzierung des Produkts ....................................................................................... 14 Aufbau und Montage ................................................................................................................ 14 Erste Inbetriebnahme................................................................................................................ 15 Die Bedienung (muss nur das beinhalten, was für das jeweilige Bedienungspersonal relevant ist) 15 Wartung..................................................................................................................................... 16 Instandsetzung .......................................................................................................................... 16

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Handbuch zur Erstellung von Betriebsanleitungen - DialogTicket

Inhaltsverzeichnis Betriebsanleitungen sind gesetzlich vorgeschrieben .............................................................................. 3

Eine präzise Betriebsanleitung - auch im eigenen Interesse ................................................................... 3

Wie wichtig ist eine Betriebsanleitung? .................................................................................................. 4

Sicherheit hat immer Vorrang ................................................................................................................. 4

Sicherheits- und Warnhinweise .............................................................................................................. 4

Teamwork ................................................................................................................................................ 5

Die Verantwortung eines jeden Herstellers ............................................................................................ 6

Allgemeine Vorschriften .......................................................................................................................... 6

Europäische Vorschriften ........................................................................................................................ 7

Arten der Haftung ................................................................................................................................... 7

Die Betriebsanleitung – ein Teil des Produkts ......................................................................................... 8

Künftige Sicherheitsvorkehrungen .......................................................................................................... 8

Aufbau einer Betriebsanleitung .............................................................................................................. 9

Titel: ............................................................................................................................................. 9

Erklärungen ................................................................................................................................. 9

Produktbeschreibung ................................................................................................................ 10

Technische Daten ...................................................................................................................... 10

Detaillierte Informationen ......................................................................................................... 10

Risiko- und Sicherheitserklärungen (Diese müssen vor der Erklärung zur ersten Handhabung mit der Maschine gut lesbar platziert sein.) ...................................................................................... 11

Beschreibung des Aufbaus und der Funktion des Produkts ...................................................... 12

Bedienung und Anwendung ...................................................................................................... 13

Inbetriebnahme ......................................................................................................................... 13

Aufbau und Platzierung des Produkts ....................................................................................... 14

Aufbau und Montage ................................................................................................................ 14

Erste Inbetriebnahme ................................................................................................................ 15

Die Bedienung (muss nur das beinhalten, was für das jeweilige Bedienungspersonal relevant ist) 15

Wartung ..................................................................................................................................... 16

Instandsetzung .......................................................................................................................... 16

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Außerbetriebnahme und fachgerechte Lagerung ..................................................................... 18

Verpackung und Transport ........................................................................................................ 18

Entsorgung ................................................................................................................................. 19

Ersatzteilkatalog beziehungsweise –liste (gilt nicht als Bestandteil einer Instandsetzungsanleitung) ................................................................................................................ 19

Betriebsanleitungen der Einzelteile ...................................................................................................... 20

Größe und Material ............................................................................................................................... 21

Sicherheits- und Warnhinweise – immer in gedruckter Form .............................................................. 21

Die Aufmachung einer Betriebsanleitung ............................................................................................. 22

Verschiedene Arten von Zeichnungen .................................................................................................. 23

Piktorgramme und Symbole .................................................................................................................. 23

Weitere grafische Darstellungsmöglichkeiten ...................................................................................... 24

Weitere grundsätzliche Merkmale einer Betriebsanleitung ................................................................. 24

Maßnahmen zur Identifikation ............................................................................................................. 25

Möglichkeiten zur Darstellung von Sicherheits- und Warnhinweisen .................................................. 26

Texte und ihre Anordnung .................................................................................................................... 27

Zusammenspiel von Text und Bild ......................................................................................................... 29

Ausdrucksweise und Terminologie ....................................................................................................... 29

Mehrsprachige Betriebsanleitungen ..................................................................................................... 29

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Betriebsanleitungen sind gesetzlich vorgeschrieben

Jeder Hersteller ist gesetzlich dazu verpflichtet, seinen Produkten eine Betriebsanleitung beizulegen. Viele Normen, Gesetze und Richtlinien bezeichnen diese auch als Bedienungsanleitung, Gebrauchsanleitung, Gebrauchsanweisung oder Benutzerinformation. Dieser kleine Leitfaden soll Ihnen beim Verfassen solch einer Betriebsanleitung behilflich sein. Dabei ist er als Empfehlung zu verstehen und beinhaltet nicht alle rechtlichen Verordnungen. Spezielle produkt- und länderbezogene Vorgaben muss jeder Hersteller vorrangig behandeln. Dazu müssen seine Kenntnisse stets auf dem aktuellen Stand sein. Schwerpunktmäßig bezieht sich dieser Ratgeber auf die EG-Richtlinie 2006/42/EG Maschinen sowie auf die Normen EN 82079-1 und EN ISO 12100. Mit den vorangesetzten Kürzeln DIN für Deutschland oder ÖNORM für Österreich wird die jeweilige Norm national umgesetzt.

Eine präzise Betriebsanleitung - auch im eigenen Interesse

Nicht nur Konsumenten und Benutzer erwarten eine verständliche Bedienungsanleitung ihres erworbenen Produkts, auch für den Hersteller selbst bedeutet eine exakte Gebrauchsanleitung eine wertvolle Sicherheit in Bezug auf Haftungsansprüche. In erster Linie beschreibt eine Betriebsanleitung den korrekten Umgang mit dem Produkt. Auf diese Weise soll die Sicherheit für alle Beteiligten gewährleistet werden. Zu der Betriebsanleitung zählen alle Unterlagen, die für den sicheren Umgang mit dem Produkt relevant sein könnten. So werden zum Beispiel Inbetriebnahme-Vorschriften, Funktions- und Systembeschreibungen oder auch Verpackungs- und Lagervorschriften in Form von technischen Dokumentationen aufgezeichnet. Ebenso gehören Werbemittel und Schulungsunterlagen dazu. Das Ganze stellt für den Benutzer eine

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Anleitung dar, wie er mit dem Produkt von der Montage oder Installation über die Anwendung bis hin zur Entsorgung umzugehen hat.

Wie wichtig ist eine Betriebsanleitung?

In der Regel handelt es sich um etliche verschiedene Dokumente, die auf die jeweiligen Zielgruppen zugeschnitten sein sollten. Eine Betriebsanleitung beschreibt die Art des Gebrauchs eines jeden Produkts. Zudem muss vor absehbaren Falschanwendungen gewarnt werden. Damit gilt eine Betriebsanleitung als ebenso wichtig wie das eigentliche Produkt und zählt gewissermaßen als zugehöriger Bestandteil. Aufgrund ihrer hohen Bedeutung wird sie überdies auch häufig für Marketingzwecke eingesetzt. Als Zeugnis für Qualität kann sie den Ruf eines Unternehmens stärken und Vertrauen schaffen.

Sicherheit hat immer Vorrang

Natürlich erwartet jeder Nutzer, dass das erworbene Produkt das hält, was es verspricht. Außerdem sollte er sich zu Recht darauf verlassen können, dass das Produkt bei korrekter Bedienung keinen Schaden verursachen kann. Die Auflagen dafür regelt die EG-Richtlinie 2001/95/EG Allgmeine Produktsicherheit. Sie besagt jedoch auch, dass ein Produkt nicht automatisch als gefährlich eingestuft wird, nur weil gleiche Produkte mit geringerer Gefährdung existieren.

Sicherheits- und Warnhinweise Jeder Hersteller ist verpflichtet, dem Benutzer sämtliche Informationen über korrekte Verhaltensmaßnahmen zu liefern.

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Neben dieser präzisen Bedienungsanleitung muss er seine Produkte mit Sicherheits- und Warnhinweisen versehen.

Allerdings muss er zuvor sämtliche Schutzmaßnahmen ergreifen, um Gefahren im Vorfeld abzuwehren. Dies beginnt schon beim Entwurf beziehungsweise der Konstruktion. Dafür werden Risikobeurteilungen angefertigt und umgesetzt.

Risiken, die sich nicht beseitigen lassen, werden mit Hilfe von Schutzmaßnahmen verringert oder eliminiert. Dazu zählen beispielsweise Trennwände, Schutzkleidung oder auch eine spezielle Ausbildung für maschinenbedienendes Personal. Diese Maßnahmen müssen in jeder Betriebsanleitung beschrieben werden. Bestehen noch Restrisiken, so sind die Benutzer auch darüber deutlich zu informieren und zu warnen.

Die Reihenfolge der Schutzmaßnahmen ist unbedingt einzuhalten. Es ist dem Hersteller nicht erlaubt, vor Risiken zu warnen, die er hätte beseitigen können.

Teamwork

Damit der Hersteller eine einwandfreie Betriebsanleitung erstellen kann, sollten der Konstrukteur des Produkts und der technische Redakteur des Unternehmens Hand in Hand miteinander arbeiten. Der Konstrukteur ist für die Umsetzung der zu ergreifenden Schutzmaßnahmen zuständig. Über sämtliche restlichen Risiken muss er den technischen Redakteur ausführlich informieren.

Dieser erstellt aus den gewonnenen Hinweisen die Betriebsanleitungen. Dabei muss er eine verständliche Formulierung für die jeweilige Zielgruppe wählen, weil sich die Fachsprache eines Monteurs von der eines Endverbrauchers unterscheiden kann. Zu guter Letzt muss er aufführen, welche eventuellen Schutzmaßnahmen der Betreiber selbst einsetzen muss.

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Wird das Produkt in mehreren Ländern vertrieben, muss die Betriebsanleitung mit der gleichen Sorgfalt in die entsprechenden Sprachen übersetzt werden. Nur präzise und verständliche Aussagen schützen vor folgeschweren Haftungsklagen.

Die Verantwortung eines jeden Herstellers

Für bestimmte Produktgruppen wie beispielsweise Maschinen wird die Anfertigung von Risikobeurteilungen gesetzlich verlangt. Doch auch bei anderen Produktgruppen bedeutet eine derartige Beurteilung eine Sicherheit für den Hersteller, denn ganz allgemein dürfen lediglich gefahrlose Produkte auf dem Markt angeboten werden.

Eine Betriebsanleitung erklärt den Verwendungszweck eines Produkts. Sie soll sicherstellen, dass bei technischen Mängeln der Benutzer nicht in Versuchung gerät, diese selbst zu beheben. Auch gilt sie keinesfalls als Ersatz für Konstruktionsmängel. Mit Sicherheitsanforderungen wie Überwachung, sichere Arbeitsmethoden oder einer Betriebserlaubnis überträgt der Hersteller teilweise seine Verantwortung auf den Benutzer. Allerdings muss man dabei die private und die gewerbliche Nutzung eines Produkts voneinander unterscheiden. Üblicherweise ist eine spezielle Ausbildung eines privaten Endverbrauchers nicht vorgesehen. Dies muss der Hersteller beim Verfassen seiner Betriebsanleitung berücksichtigen.

Allgemeine Vorschriften

Für den Hersteller sollte es oberste Priorität haben, sich an die vorgeschriebenen Verordnungen und Gesetze zu halten. Bei eventuellen Schadensfällen kann ihm sonst grobe Fahrlässigkeit

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vorgeworfen werden. Die Einhaltung von Normen, die oftmals von Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungsanstalten verfasst werden, beruht auf freiwilliger Basis. Deren Befolgung steigert jedoch die Chancen bei Gerichtsverfahren. Da Normen allerdings keine Garantie für die Unbedenklichkeit eines Produkts abgeben, sind Risikobeurteilungen unumgänglich. Infolgedessen erfüllen gesetzliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen lediglich einen Mindeststandard.

Europäische Vorschriften

Die EG-Richtlinien regeln den Mindeststandard jedes Produkts innerhalb der EU. Dadurch entsteht ein einheitlicher Schutz für die Verbraucher sämtlicher Mitlgliedsstaaten. Länder wie Österreich und Deutschland haben viele dieser EG-Richtlinien in nationales Recht umgewandelt. Auch die Schweiz als Nicht-EU-Land hat sich etlichen EG-Richtlinien angeschlossen und sie als nationales Recht übernommen.

Arten der Haftung

Allgemein kann der Gesetzgeber nach zweierlei Kriterien verfahren, wenn es um Haftungsschäden geht. Nach der zivilrechtlichen Produkthaftung entscheiden sich Gerichte in den meisten Fällen für einen Schadenersatz von Seiten des Herstellers, wenn ein fehlerhaftes Produkt einen Schaden verursacht hat. Dies wird vor allem in den USA gern praktiziert. Ziel ist es, mit Hilfe von besonders hohen Schadenersatzsummen den Hersteller zu animieren, von vornherein sichere Produkte auf den Markt zu bringen.

Weil sich die Produkthaftung nicht ausreichend bewährt hat, wurde zusätzlich das ordnungsrechtliche Produktsicherheitsrecht

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erschaffen. Dank dieses Rechts kann der Gesetzgeber Marktüberwachungsbehörden beauftragen, bestimmte Produkte auf Sicherheitsrisiken zu überprüfen. Notfalls können fehlerhafte Produkte damit ganz vom Markt genommen werden, selbst wenn noch gar kein Schaden aufgetreten ist. Da dies also auch vorbeugend geschehen kann, sollte jeder Hersteller bei der Konstruktion seiner Produkte stets auf höchste Sicherheit achten.

Produkthaftung und Produktsicherheitsrecht sind innerhalb der EU weitestgehend einheitlich geregelt. Doch nicht nur die Mitgliedstaaten haben sich nach den gemeinschaftlichen Verordnungen zu richten. Auch die Schweiz und die Türkei haben überwiegend die gleichen Regelungen übernommen, um mit Europa Handel betreiben zu können.

Die Betriebsanleitung – ein Teil des Produkts

Als Teil des gesamten Konzepts unterscheiden Gerichte oftmals nicht mehr zwischen fehlerhafter Konstruktion und mangelhafter Betriebsanleitung. Besteht ein Sicherheitsrisiko, urteilen die Richter häufig gleichermaßen. Dabei ist es egal, ob das Produkt wirklich fehlerhaft konstruiert wurde oder zum Beispiel lediglich Warnhinweise fehlten.

Künftige Sicherheitsvorkehrungen

Außer für die Konstruktion, die Fabrikation und die Instruktion ist jeder Hersteller auch für die Produktbeobachtung verantwortlich. Stellt sich später aufgrund neuer Erkenntnisse heraus, dass eine Konstruktion doch nicht so sicher ist wie gedacht, muss er die Nutzer umgehend informieren. Gerade in der Autoindustrie finden häufig Rückrufe statt, um derartige Mängel zu beheben. Ebenso muss der

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Hersteller reagieren, wenn aufgrund neuer Verordnungen oder Gesetze plötzlich andere Richtlinien gelten. Meistens reicht es in diesem Fall jedoch aus, den Nutzer über die neue Situation aufzuklären.

Aufbau einer Betriebsanleitung

Die folgende Auflistung stellt einen Vorschlag auf den Inhalt einer Betriebsanleitung aus dem Bereich Maschinen dar:

Titel: o Benennung: Betriebsanleitung mit Produktbezeichnung o Mit Bild (zu empfehlen) o Name und Logo des Herstellers o Anschrift des Herstellers mit Kundendienstanschrift o Ursprungsland o Identifikation durch Serien-, Typ-, Modell-, Erzeugnis-,

Bestell-, Artikelnummern etc. o Dokumentnummer

Erklärungen o Absicht des Dokuments o Zielgruppe (z. B. Montagepersonal oder Konsument) o Hinweis, dass die Betriebsanleitung bei einem Verkauf des

Produkts mitgegeben werden sollte o Urheberrechte o Inhaltsverzeichnis o Index o Glossar (Fachwortverzeichnis) o Evtl. ein Bilderverzeichnis

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Produktbeschreibung o Abbildung des Produkts mit Erklärung der

Bedienungselemente o Verwendungszweck mit Warnhinweisen vor falscher

Benutzung o Beschreibung von Gefahren bei falscher Benutzung und

mögliche Vorkehrungen o Erklärung, wo genau sich der Arbeitsplatz des Personals

befindet o Hinweis, von welchem Bereich eine Gefahr ausgeht o Erklärung von Normen, Gesetzen, Richtlinien (länder- und

produktspezifisch) bezüglich der Sicherheit inklusive Konformitätserklärung)

o Produktkennzeichnung mit CE-Kennzeichnung, Prüfzeichen, Seriennummer und Typenschild (Zertifizierungen sind zu empfehlen)

Technische Daten o Gewichte und Maße o Energieversorgung und –verbrauch (dazu zählen unter

anderem Spannung, Frequenz von Elektrizität, Druckluft oder auch Wasserdruck)

o Anschlüsse und Schnittstellen o Eventuell zusätzlich benötigte Betriebsstoffe wie Schmier-,

Kälte- oder Kühlmittel o Eventuelle notwendige Voraussetzung der Umgebung wie

Feuchtigkeit und Temperatur o Belastung sowohl für das bedienende Personal als auch

für die Umwelt (zum Beispiel Strahlung, Staub und Abwasser)

Detaillierte Informationen o Zweck und Einsatzgebiet o Beschreibung des Umfangs der Lieferung

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o Eventuell mitgelieferte Zubehör- und Ersatzteile o Transportsicherungen

Risiko- und Sicherheitserklärungen (Diese müssen vor der Erklärung zur ersten Handhabung mit der Maschine gut lesbar platziert sein.) o Aufzählung sämtlicher Restrisiken auch bei korrekter

Bedienung der Maschine o Definition von Schutzmaßnahmen, um Gefahren zu

minimieren oder ganz zu vermeiden (z. B. Schutzwände, Schutzkleidung oder Absaugung)

o Hinweis, die genannte Schutzausrüstung bereitzustellen o Erklärungen von Warnhinweisen und Symbolen o Hinweis, welche Qualifikation das bedienende Personal

benötigt o Berücksichtigung auch anderer Zielgruppen wie

Wartungspersonal o Bei privatem Benutzer Hinweis für gefährdete

Personengruppen wie Kinder und Haustiere, sich von dem Gerät fernzuhalten

o Art der Verwendung (welche Werkstoffe dürfen verarbeitet werden, welche nicht und welche Gefahren können sich daraus ergeben)

o Warn- und Überwachungseinrichtungen ausführlich erklären (Warnsignale und Notschalter mit Lage, Funktion, Bedienungserklärung und Skizze)

o Hinweis, dass Sicherheitsvorrichtungen niemals abgeschaltet oder demontiert werden dürfen

o Hinweis auf Verbot von Veränderungen oder Umbauten des Produkts

o Hinweis auf eine mögliche Meldepflicht bei Schäden und Störungen (evtl. Antwortkarte mit entsprechenden Fragen beilegen)

o Nennung von Nutzungsdauer und Hinweis auf Gefahren durch Verschleiß, falls zutreffend

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o Aufklärung über produktspezifische Risiken und Gefahren unter Berücksichtigung der Risikobeurteilung (Hauptgefahrenquellen nennen)

o Nennung von Risiken durch Verwendung von falschen, ungeprüften oder nicht zugelassenen Betriebsstoffen

o Nennung von Gefahren durch den Anschluss des Produkts mit anderen Maschinen oder Systemen

o Hinweise auf Erste-Hilfe-Maßnahmen und andere Aktionen im Notfall

Beschreibung des Aufbaus und der Funktion des Produkts o Ausführliche Aufklärung über den Aufbau und die

Handhabung des Produkts (dabei muss jeder Zielgruppe nur das erklärt werden, was für sie relevant ist)

o Einleitend die grundlegenden elektrischen, mechanischen, optischen etc. Verfahren benennen

o Den mechanischen Aufbau mit Platzierungsvorschriften am besten bildlich darstellen

o Beschreibung der einzelnen Baugruppen und Unterbaugruppen

o Ersatzteilliste (hier kann auch ein Aufgliederungsplan für Instandssetzungen und Wartungen vorgestellt werden)

o Beschreibungen der Zusammenarbeit der einzelnen Baugruppen

o Arbeitsablauf- und Steuerungserklärung mit Hilfe von Diagrammen und Schaltplänen

o Bildliche Darstellung, Lage, Benennung und Bedienung der Notschalter und weiterer Schutz- und Überwachungsvorrichtungen

o Bildliche Darstellung, Lage, Benennung und Bedienung der Schutz- und Überwachungsvorrichtungen innerhalb der einzelnen Baugruppen

o Die Arbeitsweise der Baugruppen kann kurz erwähnt werden

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Bedienung und Anwendung o Erklärung der Warnsignale (zur Verdeutlichung mit

Bildern, Zeichnungen und/oder Skizzen) o Erklärung der Bedienungselemente mit Fotos,

Zeichnungen und Skizzen o Erkärung der Anzeigeelemente und ihre Reaktion auf die

jeweilige Bedienung (präzise und übersichtlich mit Fotos und Text versehen inklusive Hinweise auf besondere Eigenschaften)

o Alle Notschalter und weitere Sicherheitselemente sind als Erstes zu behandeln!

o Erklärung von Störungsanzeigen und ihre Bedeutung o Hinweise auf die Ursachen von Störungsanzeigen o Hinweise auf die Behebung von Fehlfunktionen bei

Störungsanzeigen (wer darf die Instandsetzung vornehmen?)

o Zweck, Auflistung und Beschreibung der einzelnen Betriebsarten

o Beschreibung der einzelnen Arbeitsabläufe

Inbetriebnahme o Deutlicher Hinweis, falls die Inbetriebnahme ganz oder

teilweise nur vom Hersteller vorgenommen werden darf (eine entsprechende Inbetriebnahme-Beschreibung für den Benutzer entfällt damit)

o Sicherheitshinweis bezüglich der Qualifikation des Bedienpersonals

o Sämtliche Warn- und Sicherheitsangaben bezüglich des Transports, der Inbetriebnahme sowie der Handhabung

o Gefahrenhinweise bei fehlerhafter Montage beziehungsweise Installation

o Hinweise auf örtliche Verordnungen

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o Hinweise auf Schutzmaßnahmen von Seiten des Betreibers

o Inhaltsverzeichnis aller vorhandenen Zeichnungen oder Skizzen bezüglich des Aufbaus, der Montage und der ersten Inbetriebnahme

Aufbau und Platzierung des Produkts o Nennung der Voraussetzungen der Räumlichkeiten in

Bezug auf Energiezufuhr und –ableitungen o Eventuell notwendige Genehmigungen von Behörden o Transport- und Verpackungshinweise o Eventuell notwendige Eigenschaften der Räumlichkeiten

wie Größe, Fundament, Sicherheitsabstände oder spezielle Beleuchtung

o Hinweis, wie Verpackungsbehälter geöffnet wird o Angaben über Transportverordnungen beziehungsweise

den Umgang mit einzelnen Elementen o Hinweise, ob spezielle Vorrichtungen vorhanden sein

müssen o Reinigungsangaben o Hinweise auf Entfernen der Transportsicherungen

inklusive deren Lagerung für die spätere Wiederverwendung aufgrund eines erneuten Transports

o Hinweise bezüglich der fachgerechten Entsorgung des Verpackungsmaterials

o Angaben über die korrekte Aufstellung o Hinweise auf spezielle Befestigungsverfahren wie

beispielsweise Verankerungen

Aufbau und Montage o Erklärung des Ein- und Aufbaus in der korrekten

Reihenfolge o Erklärung der Anschlussarbeiten

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o Angaben über das Befüllen mit Betriebsstoffen und vorgegebene Füllstände

o Erklärung der Einrichtung von Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Absauganlagen oder Auffangbecken

Erste Inbetriebnahme o Erklärung der Grundeinstellungen o Angaben zur Vorbereitung der Werkstoffe o Liste zur Überprüfung aller Funktionen o Angaben zu Probeläufen inklusive Simulation von

möglichen Störfällen o Aufzählung der Kriterien für die Abnahme o Verlauf der Abnahme

Die Bedienung (muss nur das beinhalten, was für das jeweilige Bedienungspersonal relevant ist) o Erklärung sämtlicher Arbeitsabläufe, die mit dem Produkt

möglich sind o Angaben zur Wirtschaftlichkeit des Produkts o Hinweise auf notwendige Qualifikation des Personals o Hinweise auf eventuell nötige Schulungen und

Fortbildungskurse des Bedienungspersonals o Angaben über fachgerechte und sichere Anwendung des

Produkts o Angaben über Einschränkungen und Konsequenzen bei

nicht sachgemäßer Verwendung o Anleitung zur Einrichtung, zum Rüsten und für

Einstellungsarbeiten o Erklärung der Einschaltelemente und deren Bedienung o Einweisung in die Überwachung des Produkts während

des Arbeitsganges o Erklärung der Ausschaltelemente für kurze und längere

Unterbrechungen o Hinweis auf Not-Ausschalter

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o Verweis auf Wartungsarbeiten o Erklärung von Umrüstarbeiten für neuen Arbeitsgang o Angaben zu möglichen Störfällen o Detaillierte Beschreibung zur Behebung von Störungen mit

Verweis auf Wartung und/oder Instandsetzung (genauer Hinweis, wer die Störung beheben darf)

Wartung o Erklärung von Notwendigkeit regelmäßiger Wartungen für

eine hohe Lebenserwartung des Produkts o Konsequenzen bei Nichtbeachtung oder unsachgemäßen

Wartungsarbeiten o Hinweis auf Qualifikation des Wartungspersonals inklusive

notwendiger Schulungen o Aufzählung sämtlicher Sicherheitshinweise o Erklärung des Wartungsplans o Aufzählung und Erklärung des Einsatzes von Schmier-,

Reinigungs-, Prüf- und Messmitteln sowie Sonderwerkzeugen

o Beschreibungen der einzelnen Wartungsarbeiten wie Prüfung und Austausch einzelner Bauteile und

Unterbaugruppen Pflege- und Reinigungsarbeiten Überprüfung Sicherheitstechnik Kontrolle der einzelnen Funktionen Verweis auf Dokumentationspflicht der

Wartungsarbeiten o Angaben zu Kontaktmöglichkeiten zum Kundendienst

Instandsetzung o Hinweis auf die notwendige Qualifikation des

Instandsetzungspersonals inklusive möglicher Auswirkungen bei Nichtbeachtung

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o Detaillierte Benennung, wer welche Reparaturen durchführen darf (z. B. Elektriker etc.)

o Sämtliche Warn- und Sicherheitshinweise inklusive möglicher Schutzmaßnahmen während einer Reparatur

o Hinweis auf absolute Einhaltung der Reihenfolge der einzelnen Arbeitsgänge

o Auflistung von Sonderwerkzeugen, Prüf- und Messgeräten, Werkzeugen, Reparatursätzen, Betriebstoffen usw. mit Abbildungen

o Hinweis, dass nur aufgelistete Sonderwerkzeuge, Prüf- und Messgeräte sowie Betriebsstoffe und Betriebshilfsstoffe bei der Instandsetzung verwendet dürfen

o Hinweis auf erlaubte Ersatzteile mit Verweis auf Ersatzteilkatalog

o Hinweis auf mögliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung dieser Angaben

o Detaillierte Beschreibung der Störungssuche und -beseitigung (aufbauend auf den Anleitungen Inbetriebnahme und Bedienung) mit Schaltplänen und Zeichnungen

o Exakte Beschreibung des Reparaturablaufs in präziser Reihenfolge vom Ausbau über Auswechseln und Einbau bis hin zur Abschlussüberprüfung

o Kontaktdaten zu Instandsetzungsdiensten

Laut der EG-Maschinenrichtlinie und EN ISO 12100 besteht keine gesetzliche Pflicht, Instandsetzungsanleitungen mit detaillierten Reparaturbeschreibungen einem Produkt beizulegen. Entsprechende Schaltpläne und Zeichnungen werden jedoch verlangt. Sie können separat zur Betriebsanleitung beigelegt werden. Störmeldeverfahren, Wartungsrückmeldungen sowie eine Ursprungsdatenverwaltung zählen nicht zu einer Betriebsanleitung.

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Außerbetriebnahme und fachgerechte Lagerung o Relevante Warn- und Sicherheitshinweise o Angaben zur notwendigen Qualifikation des Personals o Angaben zur fachgerechten Lagerung des Produkts o Erforderliche Voraussetzungen der Räumlichkeiten für die

Platzierung des Produkts während der Lagerung (z. B. Sicherheitsabstand, Temperaturen etc.)

o Hinweise auf Gefahren wie Entflammbarkeit usw. o Angaben zur Art der Lagerung o Angaben der möglichen Lagerdauer (Haltbarkeit

beispielsweise der Betriebsstoffe) mit Anweisung zur Beschriftung der Haltbarkeit

o Angaben zur Vorgehensweise bei kompletter Stilllegung o Hinweise zur Entleerung sämtlicher Hilfsstoffe o Hinweis auf Reinigung des Produkts o Erklärung zur Anbringung der Transportsicherung o Angaben zur Verpackung o Hinweis auf Kennzeichnungspflicht des Produkt sowie der

Verpackung o Angaben zu Wartungsarbeiten auch während der

Lagerung o Für eine Wiederinbetriebnahme zählen die Angaben des

Kapitels Inbetriebnahme, sofern keine Abweichungen bestehen

Verpackung und Transport o Präzise Sicherheits- und Warnhinweise o Angaben zur Qualifikation des Personals o Hinweise auf vorbeugende Maßnahmen wie z. B.

Entleeren oder Fixieren bestimmter Bauteile o Angaben zu bestimmten Voraussetzungen des

Verpackungsmaterials (z. B. Originalverpackung) o Hinweise zur korrekten Beschriftung bezüglich

Gefahrengut, länderspezifischen Vorschriften usw.

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o Angaben aller relevanten Maßnahmen zur Vermeidung von Transportschäden

o Hinweise auf Transportmerkmale wie Gewicht oder Befestigungspunkte

o Empfehlung der Transportart o Sofern nötig, Angaben zu Besonderheiten beim Ver-, Um-

oder Entladen

Entsorgung o Angaben zur Qualifikation des Personals o Angaben von Sicherheits- und Warnhinweisen o Hinweise auf mögliche gefährdende Teile wie elektrische

Leitungen oder Türverriegelungen etc. o Angaben zur Entsorgung der Betriebshilfsstoffe o Angaben zur Auswirkung auf Gesundheit und Umwelt

während und nach der Entsorgung (Explosionsgefahr etc.) o Beschreibung der Demontage o Hinweis auf gesetzlich vorgeschriebene

Entsorgungsmaßnahmen und Entsorgungsstellen (z. B. Rücklieferung an den Hersteller)

o Angaben zur Abmeldepflicht bei Ämtern oder evtl. auch beim Hersteller (für statistische Zwecke)

Laut den Maschinenrichtlinien 2006/42/EG und EN ISO 12100 muss das Kapitel Entsorgung nicht zwingend notwendig in einer Betriebsanleitung enthalten sein. Allerdings wird es gemäß den Richtlinien der EN 82079-1 gefordert.

Ersatzteilkatalog beziehungsweise –liste (gilt nicht als Bestandteil einer Instandsetzungsanleitung) o Separates Inhaltsverzeichnis o Erklärung von Fachausdrücken, Abkürzungen und

Symbolen

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o Erklärung evtl. verschiedener Modelle mit Seriennummern etc.

o Angabe des Herstellernamens der Ersatzteilliste und dessen Anschrift

o Datum der Erstellung der Liste o Benennung des entsprechenden Produkts mit Serien- und

Modellnummer o Kurze Beschreibung bezüglich der Handhabe mit der

Ersatzteilliste (wie findet man entsprechende Ersatzteile, wie bestellt man sie?)

o Geräte-Aufgliederungsplan mit übersichtlich angeordneten Baugruppen und Unterbaugruppen

o Entsprechende Bildtafeln mit Querverweisen o Angabe von Sicherheits- und Gesundheitsauswirkung der

einzelnen Ersatzteile, insbesondere bei Bauteilen mit Sicherheitsfunktion

o Evtl. Teilenummernverzeichnis o Hinweis, wer welche Ersatzteile austauschen darf (z. B.

Elektriker oder Endverbraucher) o Regelmäßig auszutauschende Verschleißteile sollten als

kompletter Reparatursatz gruppiert sein

Auch wenn laut Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und EN ISO 12100 eine Ersatzteilliste nicht zwingend verlangt wird, so ist es aus Sicherheitsgründen doch zu empfehlen, eine mitzugeben. Allein schon, weil die Beigabe von Zeichnungen, Plänen und entsprechenden Beschreibungen erforderlich ist und der Austausch von Verschleißteilen möglich sein muss.

Betriebsanleitungen der Einzelteile

Besteht ein Produkt aus mehreren Zuliefererteilen, so können die jeweiligen Betriebsanleitungen der einzelnen Zuliefererteile in die Gesamt-Betriebsanleitung eingegliedert werden. Dabei darf die

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Übersicht jedoch nicht verloren gehen. Es reicht nicht aus, sie einfach mit abzuheften. In jedem Fall muss der Hersteller eine eigene Betriebsanleitung erstellen, die auch die Verkettung der einzelnen Teile miteinander beschreibt. Aus Haftungsgründen tut er sich keinen Gefallen damit, die Zulieferer-Betriebsanleitungen einfach mitzugeben. Denn damit würde er automatisch die Verantwortung für diese mit übernehmen. Handelt es sich bei dem Produkt um eine sogenannte unvollständige Maschine, müssen ihr sicherer Einbau, ihr Anschluss an andere Teile und sämtliche Schnittstellen zusätzlich genauestens beschrieben werden.

Größe und Material

Eine Betriebsanleitung sollte praktischerweise handlich nutzbar sein. Infolgedessen bieten sich für sie Taschenbuchformate an, die leicht zu verstauen und damit immer griffbereit sind. Kostengründe beeinflussen die Wahl des Papiers. Allerdings sollte es eine hohe Haltbarkeit aufweisen und möglichst umweltfreundlich produziert sein. Unter Umständen können besondere Einsatzbedingungen auch eine Betriebsanleitung aus ölbeständigem oder wasserfestem Kunststoff erfordern.

Sicherheits- und Warnhinweise – immer in gedruckter Form

Die Betriebsanleitung muss nicht alle Kriterien beinhalten. Wichtig ist, dass sie jeder Zielgruppe die für sie nötigen Informationen liefert. Neben der klassischen Papierform werden mittlerweile viele Anleitungen auch auf elektronischem Weg für Smartphones und Tablet angeboten. Jedoch müssen alle die Sicherheit betreffenden Informationen zusätzlich in gedruckter Form vorliegen, damit sie für

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jeden zu jedem Zeitpunkt einsehbar sind. Dieser kleine Leitfaden stellt daher lediglich einen Ratgeber für Betriebsanleitungen in Papier- oder PDF-Datei-Form dar.

Für welche Ausführung sich der Hersteller eines Produkts entscheidet, hängt von mehreren Faktoren ab. Für das Budget spielt die Menge der benötigten Betriebsanleitungen eine wesentliche Rolle. Es macht einen großen Unterschied, ob man insgesamt 100 Anleitungen in nur einer Sprache oder etliche Tausend in mehreren Sprachen benötigt.

Die Aufmachung einer Betriebsanleitung

In der Regel wird eine Betriebsanleitung in Montage-, Wartungs- und Installationsanleitungen usw. unterteilt. Die Aufmachung ist jedem Hersteller selbst überlassen. Die Unterteilung in verschiedene Abschnitte und Kapitel ist jedoch zu empfehlen, da sich dadurch eine größere Übersichtlichkeit ergibt. Insgesamt animiert eine gut strukturierte Betriebsanleitung den Benutzer eher, sie zu gebrauchen. Zusätzlich kann sie das Image des Herstellers positiv beeinflussen.

Tabellen, Nummerierungen und Farben sorgen für Übersichtlichkeit. Eine deutlich lesbare Schriftart ist Grundvoraussetzung. Durch Spalten und Trennlinien wird der Text den Bildern sinnvoll zugeordnet. Kopf-, Fußzeilen und Randbemerkungen dienen als Orientierungshilfe und liefern Zusatzinformationen. Bilder (Fotos spiegeln dabei eine besondere Authenzität wider) und exakte Zeichnungen sorgen für weitere Verständlichkeit. Außerdem bieten sie die Möglichkeit, Texte so kurz wie möglich halten zu können. Damit sinkt der gesamte Aufwand sowohl für die Ursprungsfassung als auch für gleichzeitige oder spätere Übersetzungsarbeiten. Sie sollten nummeriert sein, damit sie mit Hilfe von Querverweisen leicht zu finden sind. Mit dem Corporate Design (CD) ergibt sich für den Hersteller die Gelegenheit, das visuelle Erscheinungsbild seines

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Unternehmens auch auf der Betriebsanleitung und damit seine Qualität zu präsentieren.

Verschiedene Arten von Zeichnungen

Konstruktionszeichnungen sind sehr komplex und damit eher ungeeignet für Betriebsanleitungen. Sie können aber als Anhang bereitgestellt werden. Hingegen stellen Strichzeichnungen hervorragende Darstellungsmöglichkeiten dar. Sie lassen sich auf das Wesentliche reduzieren und machen es einfach, bestimmte Elemente wie Schalter oder Anzeigeelemente zu betonen. Dabei sind kleine Abweichungen zum echten Produkt erlaubt.

Soll eine komplette Maschine dargestellt werden, sollte dies mit einer Perspektivzeichnung geschehen. Hingegen lassen sich Montagen am besten mit einer Explosionszeichnung beschreiben, da sie die Möglichkeit der Darstellung von räumlicher Trennung der Einzelteile bieten. Handlungen werden meist vergrößert und zum Beispiel mit dem anzuwendenden Werkzeug abgebildet. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die gleiche Handlung immer auf die gleiche Art abgebildet wird.

Piktorgramme und Symbole

Mit Hilfe von Piktogrammen (Icons) können Umstände, Begebenheiten und Vorgänge grafisch vereinfacht erklärt werden. Insbesondere für die Beschreibung der Sicherheitshinweise werden sie häufig eingesetzt. Dabei muss beachtet werden, dass die Symbole mit denen auf dem Produkt identisch sind. Ansonsten ist zu empfehlen, genormte Symbole beispielsweise nach der EG-Richtlinie 92/58/EWG Sicherheitskennzeichnung ISO 7010 zu verwenden, damit keine Missverständnisse aufkommen. Erklärungen der Piktogramme

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und Symbole gewährleisten zusätzliche Klarheit. Des Weiteren sollte man eine Lokalisierung für im Ausland erscheinende Betriebsanleitungen vornehmen. Dadurch werden die einzelnen Symbole der jeweiligen Kultur angeglichen. Allgemein sollte man jedoch sparsam mit Piktogrammen umgehen.

Weitere grafische Darstellungsmöglichkeiten

Diagramme und Schemata geben dem Verfasser von Betriebanleitungen Gelegenheit, mit wenig Text komplexe Funktionen zum Beispiel von Steuerungen aufzuzeigen. Während Schemata überwiegend von Fachpersonal genutzt werden, erläutern Flussdiagramme auch Endkonsumenten den Folgeablauf ihrer Handlungen.

Für Schulungen und Seminare bilden farbig gestaltete Schaubilder eine nützliche Erklärungshilfe. Eingeschränkt können sie auch einer Betriebsanleitung angehängt werden.

Weitere grundsätzliche Merkmale einer Betriebsanleitung

Eventuell aufkommende Fragen kann man vermeiden, indem man sie von vornherein behandelt und beantwortet. Eine Betriebsanleitung sollte immer logisch aufgebaut sein. Kurze prägnante Sätze begünstigen die Verständlichkeit. Fachausdrücke, Symbole und Abkürzungen sind bei ihrer ersten Erwähnung mit einer Erklärung zu versehen. Zudem empfiehlt es sich, sie in einem separaten Fachwortverzeichnis aufzuführen. Nur vollständig zutreffende Merkmale des Produkts sind zu beschreiben. Der Leser sollte stets persönlich angesprochen werden. Außerdem sollten Handlungsaufforderungen aktiv im Infinitiv oder Imperativ erfolgen

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und einheitlich formuliert sein. Mit Hilfe von Aufzählungen können sie so kurz wie möglich und trotzdem ausführlich behandelt werden.

Bei Maßeinheiten müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Bezeichnungen verwendet werden. Zur näheren Erklärung können veraltete Benennungen zusätzlich erwähnt werden (Beispiel: heute kW – früher PS).

Maßnahmen zur Identifikation

Jeder Hersteller unterliegt der Kennzeichnungspflicht seiner Produkte. Dies gilt insbesondere bei Maschinen. Sie müssen mit Serien-, Typ- sowie Modellnummer und Baujahr versehen sein. Name und Anschrift des Herstellers müssen ebenfalls zu erkennen sein. Als Beweis für die Einhaltung von Richtlinien müssen sie zusätzlich die jeweiligen Symbole wie beispielsweise das CE-Kennzeichen für EG-Mitgliedsstaaten tragen.

All diese Merkmale müssen sich auf der jeweiligen Betriebsanleitung wiederfinden, um eine eindeutige Zuordnung zu garantieren. Auch relevante Service- und Kontaktadressen sollten überschaubar aufgelistet sein. Darüber hinaus sollten das Ursprungsland sowie ein eventuelles Verfalldatum genannt werden. Gibt es mehrere Varianten eines Modells, kann zwar eine allgemeine Betriebsanleitung erstellt werden, die alle beinhaltet. Jedoch muss immer klar erkennbar bleiben, welches Modell gerade beschrieben wird.

Zudem muss der Hersteller jederzeit in der Lage sein, auf seine eigene Betriebsanleitung zurückzugreifen. Aus diesem Grund ist es von Vorteil, jede Betriebsanleitung mit einer Dokumentnummer zu versehen.

Betriebsanleitungen sollten immer auf dem neuesten Stand sein. Deshalb müssen sie häufig aktualisiert oder zumindest ergänzt

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werden. Dies gilt besonders für Software-Dokumentationen. Deshalb sollten sie ein Erstelldatum und die entsprechende Versionsnummer tragen. Bei der gedruckten Form sollte das Druckdatum nicht fehlen. Handelt es sich um einen Ordner mit einem Loseblattwerk, muss der Inhalt auf seine Vollständigkeit überprüft werden. Dies geschieht gleich zu Beginn der Erstellung. Ergänzungen oder Änderungen können so leicht ausgetauscht oder zugefügt werden. Zum leichteren Auffinden bestimmter Kapitel oder Seiten können Register oder Zwischenblätter mit Grifflaschen hilfreich sein. Allerdings ist das Bedrucken von Griffmarken sehr aufwendig und das Stanzen von Grifflaschen recht teuer.

Möglichkeiten zur Darstellung von Sicherheits- und Warnhinweisen

Grundsätzlich sollten nach der Richtlinie EN ISO 12100 alle Informationen bezüglich der Sicherheit eindeutig der betreffenden Funktion einer Maschine zugeordnet werden können. Dabei müssen sie gut verständlich für die jeweilige Zielgruppe verfasst sein. Warnhinweise in schriftlicher Form müssen in der entsprechenden Landessprache und der des Bedienpersonals geschrieben sein. Während Sicherheitshinweise immer zu Beginn einer Anleitung stehen müssen, können Warnhinweise an entsprechender Stelle überall aufgeführt sein. Allerdings sollten sie stets vor der eigentlichen Handlungsaufforderung platziert sein. Ein Warnhinweis ist immer mit einem Warndreieck in der Mindestgröße der Schrifthöhe zu kennzeichnen.

Verschiedene Signalwörter geben Auskunft über die Schwere der Gefahr. Diese sind für den amerikanischen Markt mit den Richtlinien ANSI Z535.6 sowie für den europäischen Markt nach EN 82079-1 geregelt. Eine Erklärung der Signalwörter muss am Anfang jeder Betriebsanleitungen stehen. Außerdem müssen die Warnhinweise belegen, von wo die Gefahr ausgeht, welche Gefahr besteht, welche

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Konsequenzen daraus entstehen können und welche Maßnahmen die Gefahr verhindern können. Des Weiteren kann es sinnvoll sein, den Umgang mit einem dennoch entstandenen Schaden wie beispielsweise Erste-Hilfe-Maßnahmen zu beschreiben.

Ein zusätzliches Sicherheitskapitel fördert die Sensibilisierung des Nutzers für mögliche Gefahren. Deshalb werden derartige Sicherheitskapitel auch häufig für Schulungen verwendet.

Vorzugsweise sollen Sicherheits- und Warnhinweise mit Piktogrammen symbolisiert werden, die in dem jeweiligen Kulturkreis üblich sind. Schlichte Formen ohne Details vereinfachen die Darstellung und führen zu einer guten Verständlichkeit. Genormte Piktogramme und Symbole sind nach der EN ISO 7010-Norm geregelt. Es besteht keine Pflicht, sie farbig zu gestalten. Entscheidet man sich jedoch dafür, sind die genormten Sicherheitsfarben zu verwenden. Nach den Richtlinien laut ANSI Z535.1 in den USA steht Gelb für Vorsicht, Orange für Warnung und Rot für Gefahr. Die EG-Richtlinien 92/58/EWG bezüglich der Sicherheitskennzeichnung verwenden ähnliche Farben: Gelb bedeutet Warnung, Rot steht für Verbot. Dazu symbolisiert Grün die Rettung und Blau das Gebot.

Sämtliche Merkmale bezüglich der Gestaltung sind einheitlich in der gesamten Betriebsanleitung zu verwenden. Auch für Sicherheits- und Warnhinweise gilt ein maßvoller Einsatz, um nicht zu verwirren und/oder abzuschrecken. Die Ratschläge bezüglich der Warn- und Sicherheitshinweise beinhalten lediglich grundsätzliche Einblicke hinsichtlich rechtlicher Vorschriften. Jeder Hersteller sollte sich diesbezüglich vorab genauestens informieren, besonders bei der Einführung seiner Produkte auf internationaler Ebene.

Texte und ihre Anordnung

Egal ob der erklärende Text ein Bild umfließt, ob er seitlich des Bildes erscheint oder ob er vom Bild unterbrochen wird, Zuordnung und

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Erläuterung müssen eindeutig erkennbar sein. Überzieht die Anordnung systematisch die komplette Betriebsanleitung, so ergibt sich ein einheitliches und gut verständliches Gesamtbild. Zum Beispiel sollten immer die gleichen Aufzählungszeichen verwendet werden. Schrittweise Reihenfolgen hingegen sollten immer mit Zahlen gekennzeichnet sein.

Mit der Serifenschrift Times New Roman oder der serifenfreien Schrift Helvetica haben Verfasser von Betriebsanleitungen bereits gute Erfahrung gemacht. Diese Schriftarten sind ohne Mühe zu lesen und sollten als Grundschrift ohne Fettdruck oder Kursiveinstellung verwendet werden. Separate Erklärungen können auch in einer anderen Schriftart dargestellt werden. Jedoch sollte man damit sparsam umgehen, um Verwirrungen zu vermeiden. Die Schriftgröße sollte der Größe der Betriebsanleitung angepasst, allerdings nicht kleiner als 10 Punkt sein. Titel und Überschriften können um bis zu 2 Punkte größer ausfallen und sich durch beispielsweise einen Fettdruck hervorheben. Üblicherweise werden sie nicht unterstrichen. Abschnitte, Absätze (linksbündig, zentriert oder Blocksatz), Zeilenlängen sowie –abstände verstärken die Übersichtlichkeit. Zum Beispiel ist bewiesen, dass Zeilen mit circa 10 Wörtern am besten zu lesen sind.

Farbig gestaltete Texte können die Zuordnung erleichtern. Das gilt auch für Zeichnungen, Diagramme, einzelne Bauteile und Piktogramme. Mit Hilfe von Farben kann ihre Zusammengehörigkeit auf einen Blick erklärt werden. Allerdings sollte man auch Farben maßvoll verwenden, denn eine zu bunte Betriebsanleitung stiftet eher Verwirrung. Dabei gilt auch, Sehschwächen wie eine Rot-Grün-Schwäche bei der Wahl der Farben mit einzubeziehen. Farbfotos werden aus Kostengründen höchstens für das Titelbild auf dem Umschlag eingesetzt.

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Zusammenspiel von Text und Bild

Die Verknüpfung von Text und Bild stellt eine sinnvolle Kombination dar, um eine Betriebsanleitung logisch und verständlich zu gestalten. Beide Komponenten ergänzen sich gegenseitig und sorgen damit für eine gut strukturierte Übersicht. Dies führt dazu, dass sowohl die motorische als auch die visuelle Wahrnehmung angesprochen wird. Der Benutzer erkennt die Botschaft auf einen Blick. Je leichter er die Anweisungen umsetzen kann, desto eher befolgt er die Hinweise und erhöht somit auch die Sicherheit im Gebrauch mit dem Produkt. Schlussfolgernd kann man sagen, dass die Überschaubarkeit einen wesentlichen Faktor der Betriebsanleitung darstellt. Dennoch bleiben natürlich die Aussagen und die damit verbundene Hilfestellung, die eine Anleitung zu leisten vermag, die wichtigsten Bestandteile einer jeden Betriebsanleitung.

Ausdrucksweise und Terminologie

Wie bereits weiter oben erwähnt, muss der Text einer Betriebsanleitung den Kenntnissen des Benutzers entsprechen. Die Richtlinie EN ISO 12100, Abschnitt 6.4.5.3 Buchstabe d) besagt beispielsweise, dass eine Betriebsanleitung für eine Maschine oder ein Gerät zum privaten Gebrauch auch für Laien verständlich formuliert sein muss. Dabei sollte gänzlich auf Synonyme verzichtet und stattdessen auf konsistente Wiederholungen gesetzt werden. Ein Glossar mit den speziellen Fachausdrücken erleichtert die Einhaltung der erforderlichen Terminologie. Sinnvoll wäre auch die Anlegung einer Terminologiedatenbank. Sie bildet zudem eine gute Voraussetzung für spätere Übersetzungsarbeiten.

Mehrsprachige Betriebsanleitungen

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Jede Betriebsanleitung muss laut EG-Richtlinie 2006/42/EG Maschinen in der Amtssprache des Landes verfasst sein, in dem die Maschine zum ersten Mal in Betrieb genommen wird. Wird das Produkt in mehreren EU-Ländern vertrieben, sind die Betriebsanleitungen in sämtlichen entsprechenden Sprachen mitzuliefern. Dabei müssen sie mit dem Vermerk Originalbetriebsanleitung oder Übersetzung der Originalbetriebsanleitung gekennzeichnet sein. Wird nachträglich übersetzt, weil das Produkt erst später in einem neuen Zielland eingeführt wird, trägt die Betriebsanleitung die Bezeichnung Übersetzung der Originalbetriebsanleitung. Zugleich müssen sich die verschiedenen Sprachen deutlich voneinander unterscheiden und in sich geschlossen sein.

Die notwendigen Übersetzungen sollten stets von Fachübersetzern vorgenommen werden, die Erfahrung auf dem jeweiligen Gebiet besitzen. Außerdem sollten dafür Muttersprachler eingesetzt werden, die über den nötigen kulturellen Hintergrund verfügen sowie mit den gesetzlichen Normen ihres Heimatlandes vertraut sind.

Sollten Sie Interesse an Übersetzungsarbeiten Ihrer Betriebsanleitungen haben, wenden Sie sich getrost an uns. Unser Team von DialogTicket berät Sie gern.