HAUSBANK MÜNCHEN. Finanzierungen für Wohnungseigentümer- gemeinschaften aus Sicht der Banken...

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„Finanzierungen für

Wohnungseigentümer-gemeinschaften

aus Sicht der Banken“

Josef Schraufstetter

Vorstand

HAUSBANK MÜNCHEN

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Entscheidungskriterien über Kredite

Wie kann die Mittelverwendung überprüft werden?

Ist die Rückzahlung gesichert?

Welche Sicherheiten können gestellt werden?

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Finanzierungsbedarf

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Kreditsicherheiten

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Systematische Planung der Kreditaufnahme

• Welche Unterlagen benötigt die Bank zur Überprüfung der Kapitaldienstfähigkeit?(Bonitätsnachweis / § 18 Kreditwesengesetz)?

• In welchem Zeitraum soll der Kredit zurückgezahlt werden?

• Welche sonstigen Kreditbedingungensind zu beachten?

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Finanzierungsarten

Kontokorrent

Darlehen und Aval

Programmkredite

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Kontokorrent

zur Begleichung von laufend anfallenden Bewirtschaftungskosten

bis zur Höhe einer Vorauszahlungs-summe von 3 Monaten gemäß Wirtschaftsplan(BayObLG vom 9.8.1990)

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Kontokorrent

bei Hausbank München:

• bestandskräftiger Beschluss der Wohnungseigentümer

• keine zeitliche Begrenzung erforderlich

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Kontokorrent

bei Hausbank München:

Höchstbetrag je WEG = EUR 50.000,--

Protokoll der Eigentümerver-sammlung mit entsprechendem Beschluss

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Kontokorrent

Verwaltervertrag mit Ermächtigung zur Kreditaufnahme

Aktueller Wirtschaftsplan

Eigentümerliste

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kurzfristige Überziehung

Kreditgeschäft ist schwebend unwirksam

Haftung liegt beim Verwalter

WEG ist gegenüber der Bank als ungerechtfertigt bereichert anzusehen

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kurzfristige Überziehung

bei Hausbank München:

bis zu EUR 25.000,-- ohne Besicherung

bis zu EUR 200.000,--, wenn eine nach den AGB‘s aufrechenbare Instandhaltungsrücklage vorhanden ist

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kurzfristige Überziehung

bei Hausbank München:

bis zu 80 % einer fällig gestellten Sonderumlage, aber bis zu max. EUR 100.000,-- wenn Sonderum-lagenbeschluss bereits bestands-kräftig geworden ist.

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Darlehen und Aval

Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer

Aufnahme von Darlehen/Aval entspricht nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung

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Darlehen und Aval

Beschluss ist anfechtbar

bestandskräftig gewordener Beschluss ist für sämtliche Wohnungseigentümer rechtsverbindlich

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Darlehen und Aval

bei Hausbank München:

Beschluss über die finanzierende Maßnahme muss vorliegen und bestandskräftig sein

Laufzeit nicht länger als 5 Jahre

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Darlehen und Aval

bei Hausbank München:

Darlehenssumme soll Höhe des aktuellen Wirtschaftsplans oder EUR 200.000,-- nicht übersteigen

Rückzahlung durch Aufnahme einer entsprechenden Position im Wirtschaftsplan

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Darlehen und Aval

bei Hausbank München:

Verwalterbestellung muss noch mind. 3 Jahre fortbestehen

die zu finanzierende Maßnahme muss mindestens zu 20 % aus der Instandhaltungsrücklage beglichen werden

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Darlehen und Aval

bei Hausbank München:

Auflistung der Zahlungsrückstände der Eigentümer in den letzten3 Jahren

Sanierungsmaßnahmen der letzten 5 Jahre

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Darlehen und Aval

notwendige, aber nicht beschlossene Sanierungs-maßnahmen der letzten 5 Jahre

Aufstellung der in den nächsten 10 Jahren geplanten Instandsetzungs-maßnahmen

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Leistungsstörungen der Finanzierung

Wichtigste Maßnahme

Kosten aufgelaufener Tilgungsrückstände

Möglichkeiten

Information der Bank

Tilgungsaussetzung

Bearbeitungsgebühren

Mahnkosten

Verzugszinsen

Reduzierung der Raten

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Vorgehen bei Leistungsstörungen

Verwaltungsvermögen

Pfändungs- und Überweisungs-beschluss der WEG vertreten durch den Verwalter zustellen

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Vorgehen bei Leistungsstörungen

Pfändung der Vorauszahlungs-beträge gemäß Wirtschaftsplan oder von Sonderumlagenbeträgen

Pfändung des Anspruchs auf Beschlussfassung

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Kreditgewährung gegenüber WEG

Immobilienverwalter muss der Hausbank München bekannt sein

Verwaltungsbestand ist bei der Hausbank München zu führen

Immobilienverwalter sollte bei einem Berufsverband Mitglied sein

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit