HAVE - 10. Personen-Schaden-Forum 2011
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Frédéric Krauskopf
Verjährung – Ein Pulverfass und Minenfeld
Barbara Klett / Thomas Geiser / Rolf Wendelspiess / Andreas Lörtscher / Adrian Rufener
Schadenersatzrente – Eine unbeliebte oder überlegene Entschädigungsform
Regina Aebi-Müller / Thomas Gächter / Massimo Aliotta / Damian Arnold / Sacha Truffer
Observation – Nutzen und Grenzen
Walter Fellmann / Ueli Kieser / Stephan Fuhrer
Entwicklungen – Neues aus dem Haftpflicht-, Sozial- und Privatversicherungsrecht
SekretariatHAVE / REASPostfach, 8193 EglisauTel. 043 422 40 10Fax 043 422 40 11E-Mail: [email protected]
AnmeldungMit unten stehendem Anmeldetalon an das Sekretariat oder auf www.have.ch unter «Tagungen»
Anmeldeschluss: Freitag, 24. Dezember 2010
Veranstalter Verein Haftung und Versicherung, EglisauSchulthess Juristische Medien AG, Zürich
10. Personen-Schaden-Forum – Mittwoch, 12. Januar 2011, Kongresshaus Zürich
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt.
Kosten: CHF 480.– / CHF 420.– für HAVE-Abonnenten / CHF 160.– für Studenten
Abonnent /-in von HAVE / REAS: ❏ Ja ❏ Nein
Name / Vorname
Titel / Funktion
Firma
Adresse
PLZ Ort
Telefon Mail
Datum Unterschrift
Einsenden an: HAVE / REAS, Postfach, 8193 Eglisau, Fax: 043 422 40 11, E-Mail: [email protected]
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Tagungsleitung Markus Schmid
10. Personen-Schaden-Forum 2011Mittwoch, 12. Januar 2011, Kongresshaus Zürich
ORGANiSATORiSCHESDatum / Ort Mittwoch, 12. Januar 2011 Kongresshaus Zürich Gotthardstrasse 5, 8022 Zürich
KostenCHF 480.–CHF 420.– für HAVE / REAS-Abonnenten (eine Vergünstigung pro Abonnement)CHF 160.– für Studierende (Kopie der Legi beilegen)(inkl. Tagungsband, Mittags- und Pausenverpflegung)
VeranstalterHAVE (Verein Haftung und Versicherung), EglisauSchulthess Juristische Medien AG, Zürich
TeilnahmebedingungenDie Kosten für diese Veranstaltung inklusive Tagungsunterlagen, Mittagessen und Getränke sind nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach Eingang ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Die schriftliche Stornierung ist bis zum 7. Januar 2011 kostenlos möglich, danach wird die Hälfte der Kosten erhoben. Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Veranstaltungstag wird der gesamte Betrag fällig. Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer.
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THEMEN UND REFERiERENDESchadenersatzrente – Eine unbeliebte oder überlegene Entschädigungsform Prof. Dr. iur. Thomas Geiser, ordentlicher Professor für Privat- und Handelsrecht, Universität St. Gallen, nebenamtlicher Richter am Schweizerischen BundesgerichtBarbara Klett, lic. iur., LL.M., Rechtsanwältin, Fachanwältin SAV Haftpflicht- und VersicherungsrechtRolf Wendelspiess, Fürsprecher, Leiter Komplexschaden Haftpflicht und Motorfahrzeuge, Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG, BernAndreas Lörtscher, Fürsprecher, Rechtskonsulent, Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG, BernAdrian Rufener, lic. iur., Rechtsanwalt, St. GallenSeit BGE 125 iii 312 kann die geschädigte Person zwischen der Entschädigung in Renten- oder Kapitalform frei wählen. in der Praxis wird davon aber kaum Gebrauch gemacht. Das erstaunt. Die grossen Prognoseschwierigkeiten, die nebst der Entwicklung des Einkommens oder der Behandlungskosten zunehmend auch die Sozialversicherungsleistungen betreffen, sprechen klar für die Rente. Als zu hoch kritisiert wird zudem der Kapitalisierungszinsfuss. Andererseits bestehen grosse Unsicherheiten bei der Ausgestaltung der Entschädigungsvereinbarungen. Kann und soll der sich ändernden invalidisierung Rechnung getragen werden und muss das hypothetische invalidisierungsrisiko berücksichtigt werden? Wie begegnet man dem Mortalitätsrisiko und in welchen Fällen drängt sich überhaupt eine Entschädigung in Rentenform auf? Aufgezeigt werden nebst weiteren Fragen die Erfahrungen im Umgang mit Renten im Familienrecht, das Handling durch die Versicherungsgesell-schaften und die steuerrechtlichen Konsequenzen.
Verjährung – Ein Pulverfass und Minenfeld Prof. Dr. iur. Frédéric Krauskopf, LL.M., Assistenzprofessor, Universität Bernin kaum einem anderen Rechtsgebiet wird die Diskussion um die Verjährung so intensiv geführt wie im Haftpflichtrecht. Geht es zudem um Personenschäden, so kann die Diskussion geradezu leidenschaftlich werden. Trotz der Fülle neuerer Bundesge-richtsentscheide hat sich die Diskussion nicht etwa beruhigt. Ganz im Gegenteil: Das einschlägige Gesetzesrecht wird kriti-siert, die Rechtsprechung wird bemängelt und es herrscht Unsicherheit statt der Rechtssicherheit, der die Verjährung dienen soll. Wann z.B. beginnen die Haftungsansprüche aus Personenschäden zu verjähren? Gelten Verjährungsabreden bei Perso-nenschäden? Sind Verjährungsverzicht und Verjährungseinredeverzicht dasselbe? Wann ist die Verjährungseinrede im Pro-zess zu erheben? Und schliesslich: Bringt die derzeit laufende Revision der haftpflichtrechtlichen Verjährungsfristen endlich den ersehnten «Verjährungsfrieden»?
Observation – Nutzen und Grenzen Prof. Dr. Regina Aebi-Müller, ordentliche Professorin für Privatrecht und Privatrechtsvergleichung, Universität Luzern Prof. Dr. iur. Thomas Gächter, ausserordentlicher Professor für Staats-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht, Universität ZürichMassimo Aliotta, lic. iur., Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Haftpflicht und Versicherungsrecht, WinterthurDamian Arnold, lic. iur., Rechtsanwalt SuvaSacha Truffer, lic. iur., MAS ECI, Leiter Fachstelle Bekämpfung Versicherungsmissbrauch, Schaden Schweiz,Basler VersicherungenDie Privat- und Sozialversicherer haben das dringende Anliegen, Personen zu überführen, die eine gesundheitliche Beein-trächtigung nur vortäuschen. Wenn auch ärztlichen Gutachten mit Skepsis begegnet wird, wird in der Praxis zunehmend zum Mittel der Observation gegriffen. Die Beiträge zeigen Zulässigkeit und Grenzen einer solchen Massnahme im Privat- und Sozialversicherungsrecht auf. Zum einen mit Blick auf den Persönlichkeitsschutz des Betroffenen. Die mittlerweile recht um-fangreiche Rechtsprechung zum Thema wird vorgestellt und kritisch gewürdigt. Ebenfalls thematisiert wird die Frage, welche Beweismittel (Bilder, Videoaufzeichnungen, Berichte, Zeugenaussagen) in einem allfälligen Prozess verwertet werden kön-nen. Nebst den privatrechtlichen werden auch die sozialversicherungsrechtlichen Schranken aufgezeigt. Untersucht wird insbesondere, ob für Observationen eine hinreichende gesetzliche Grundlage besteht. Aufgezeigt wird, welche Risiken der Versicherer eingeht, wenn er eine unzulässige Observation veranlasst. Weil Observationen nicht selten im Ausland durchge-führt werden, muss auch geklärt werden, welche rechtlichen Rahmenbedingungen diesbezüglich gelten.
Entwicklungen – Neues aus dem Haftpflicht-, Sozial- und Privatversicherungsrecht Prof. Dr. Walter Fellmann, Rechtsanwalt in Luzern, nebenamtlicher ordentlicher Professor für Schweizerisches und Europäisches Privatrecht an der Universität Luzern, Fachanwalt SAV für Haftpflicht- und VersicherungsrechtPD Dr. iur. Ueli Kieser, Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter an der Universität BernProf. Dr. iur. Stephan Fuhrer, RodersdorfDas Haftpflicht-, Privat- und Sozialversicherungsrecht ist und bleibt in Bewegung. Unzählige neue Entscheide, aber auch gesetzgeberische Aktivitäten sind auch für 2009 und 2010 zu verzeichnen. Darüber reflektieren die Beiträge zu den Entwick-lungen im Haftpflicht-, Sozial- und Privatversicherungsrecht und runden so die Tagung ab.
AnmeldetalonBitte
frankieren
HAVE / REASPostfach8193 Eglisau
PROGRAMM
Mittwoch, 12. Januar 2011
ab 08.30 Check-in und Kaffee
09.15–09.20 Eröffnung der Tagung
09.20–11.00 Schadenersatzrente – Unbeliebte oder überlegene EntschädigungsformBarbara Klett / Thomas Geiser / Rolf Wendelspiess / Andreas Lörtscher / Adrian Rufener Moderation Volker Pribnow
11.00–11.30 Pause
11.30–12.15 Verjährung – Pulverfass und Minenfeld Frédéric Krauskopf
12.15–13.30 Stehlunch
13.30–15.15 Observation – Nutzen und GrenzenRegina Aebi-Müller / Thomas Gächter / Massimo Aliotta / Damian Arnold / Sacha Truffer Moderation Peter Beck
15.15–15.30 Pause
15.30–17.00 Entwicklungen – Neues aus Haftpflicht-, Sozial- und PrivatversicherungsrechtWalter Fellmann / Ueli Kieser / Stephan Fuhrer
anschliessend Apéro offeriert von Zürich Versicherungen
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