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Denke nicht in Problemen. Denke in Lösungen. OMC Group ERFOLG DURCH ERFAHRUNG Überlingen I Dresden I Scha’ausen Headquarter O)e Management Consul*ng AG Heiligenbreite 34 I D - 88662 Überlingen Telefon:+49 7551 30808 0 Telefax:+49 7551 30808 33 E - Mail:info@omc - group.com Internet:www.omc - group.com Beschreibung der aktuellen Support Packages für die Monate: Oktober 2017 HCM Infobrief Oktober 2017

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Denke nicht in Problemen. Denke in Lösungen.

OMC Group ERFOLG DURCH ERFAHRUNG Ü b e r l i n g e n I D r e s d e n I S c h a ' a u s e n

H e a d q u a r t e r O ) e M a n a g e m e n t C o n s u l * n g A G H e i l i g e n b r e i t e 3 4 I D - 8 8 6 6 2 Ü b e r l i n g e n T e l e f o n : + 4 9 7 5 5 1 3 0 8 0 8 0 T e l e f a x : + 4 9 7 5 5 1 3 0 8 0 8 3 3 E - M a i l : i n f o @ o m c - g r o u p . c o m I n t e r n e t : w w w . o m c - g r o u p . c o m

Beschreibung der aktuellen Support Packages für die Monate:

Oktober 2017

HCM Infobrief Oktober 2017

Ihr HCM Team Seite 1 von 25

Inhaltsverzeichnis

HCM – Aktuelles ................................................................................................................. 2

HCM – Personaladministration ............................................................................................ 2

HCM – DEÜV/Unfallversicherung ........................................................................................ 2

HCM – ELStAM ................................................................................................................... 3

HCM – Behördenkommunikation ........................................................................................ 4

HCM – Mutterschutz ........................................................................................................... 5

HCM – Pfändung ................................................................................................................. 5

HCM – Steuer ..................................................................................................................... 6

HCM – Sozialversicherung ................................................................................................... 7

HCM – Betriebliche Altersversorgung .................................................................................. 9

HCM – EEL und AAG ............................................................................................................ 9

HCM – Zahlstellenmeldeverfahren .................................................................................... 13

HCM – Bescheinigungswesen ............................................................................................ 13

HCM – Abrechnung ........................................................................................................... 15

HCM – Personalabrechnung Schweiz ................................................................................. 15

HCM – Personalabrechnung Österreich ............................................................................. 21

Ihr HCM Team Seite 2 von 25

HCM – Aktuelles Jahreswechsel Nach dem Jahreswechsel ist vor dem Jahreswechsel. Bitte denken Sie daran Ihren Support Packagesstand zu aktualisieren. Sie sollten vor dem November-SP auf den aktuellen Stand sein. SAP hat wie alle Jahre bereits jetzt eine Hinweis (Vorankündigungshinweis) 2529077 veröffentlicht, der auch laufend aktualisiert wird. Die Jahreswechselpackages sind

SAP_HR 6.08: HR SP Nr. 48 SAP_HR 6.04: HR SP Nr. C0 SAP_HR 6.00: HR SP Nr. F4 Geplant ist die Auslieferung durch SAP am 07.12.2017. Die X-mas-packages sind SAP_HR 6.08: HR SP Nr. 49 SAP_HR 6.04: HR SP Nr. C1 SAP_HR 6.00: HR SP Nr. F5 Geplant ist die Auslieferung durch SAP am 18.12.2017. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit unseren Help-Desk in Verbindung für die terminliche Einplanung der notwendigen Arbeiten.

HCM – Personaladministration

Sachlage – Auskunft mitarbeiterbezogener Daten Infotyptexte aus Mitarbeiterauskunft entfernen

Lösung In dieser Customizing-Aktivität können Sie für einzelne Infotypen die Ausgabe der zu den Sätzen erfassten Texte unterdrücken. Geben Sie die Datenbanktabelle PAxxxx vor, damit die dem entsprechenden Infotypen zugeordneten Texte, die Sie mit Text pflegen (F9) erfasst haben, nicht in der Mitarbeiterauskunft erscheinen. Dabei ist jeder einzelne Infotyp vorzugeben, die Vorgabe von Mustern wie PA000* ist nicht möglich.

Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

HCM – DEÜV/Unfallversicherung

Sachlage – DEÜV: Unnötige Stornierungen und Neumeldungen von UV-

Jahresmeldungen nach

Nach Einspielen von Hinweis 2444131 (SV: Vorbereitende Auslieferung für die Absendernummer ab 2018) kommt es bei der Erstellung von UV-Jahresmeldungen mit dem Report UV-Jahresmeldungen erstellen (RPCUVVD0_OUT) zu unnötigen Stornierungen und Neumeldungen von UV-Jahresmeldungen.

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Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – DEÜV: Absendersteuerung auf DEÜV-Bescheinigungen

Mit SAP-Hinweis 2453177 (DEÜV: Absenderermittlung durch eine kundeneigene Teilapplikation bei der DEÜV-Bescheinigung (RPCD3MD0)) wurde die Möglichkeit geschaffen, den Absender, der auf der DEÜV-Bescheinigung angedruckt wird, über eine kundeneigene Teilapplikation zu steuern.

Wenn Sie bisher die Steuerung über ein Merkmal verwendet und kein Merkmal angegeben hatten, wurde der Mitarbeiterpersonalbereich als Absender verwendet. Die Erweiterung der Funktionalität durch SAP-Hinweis 2453177 hat diese Möglichkeit der Absenderermittlung unbeabsichtigter Weise entfernt.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – UV-Meldeverfahren: Unbegründete Fehlermeldung im Prüfreport bei

unterjähriger Abgrenzung der Teilapplikation BG02

Sie steuern die Zuordnung der Personalnummern zu Gefahrtarifstellen über die Teilapplikation BG02 (Gefahrtarifstelle für die Berufsgenossenschaft). In der Stammdatenrückmeldung des UV-Stammdatendienstes erhalten Sie für ein Meldejahr eine Gefahrtarifstelle X zurückgemeldet, die unterjährig beendet wird und durch eine neue Gefahrtarifstelle Y fortgesetzt wird (Beispiel: Gültigkeit X: 01.01 - 31.03.; Gültigkeit Y: 01.04 - 31.12). Sie grenzen daraufhin die Teilapplikation BG02 ab und hinterlegen den Schlüssel der neuen Gefahrtarifstelle zu deren Gültigkeitsbeginn. Wenn Sie den Prüfreport RPUUVAD0_GT_CHECK starten, erhalten Sie für alle betroffenen Personalnummern die Fehlernachricht Gefahrtarifst. Y (UV-Träger ZZ ) nicht gültig (HRPAYDESVUV024).

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

HCM – ELStAM

Sachlage – ELStAM: Laufzeitfehler beim Ausführen des Reports ELStAM: Fehlende

IdNr prüfen (RPLE2AD0)

Beim Ausführen des Reports ELStAM: Fehlende IdNr prüfen (RPLE2AD0) kommt es zu einem Laufzeitfehler.

Der Fehler tritt nur ab Release-Stand 6.04 auf.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

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Sachlage – ELStAM: LStA, LStB, ELStAM: Aktivierung CMS für Rückverschlüsselung

Im ELSTER-Newsletter für Softwarehersteller vom 31.08.2017 hat die Clearingstelle aufgeführt, dass auch bei eingehenden Daten die Verschlüsselung auf RSA-2.1 (RSA-OAEP) umgestellt wird. Als Umstellungstermine sind im Newsletter der 15.10.2017 für die Datenabholung und der 15.11.2017 für die ELSTER-XML-Antwort aufgeführt.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

HCM – Behördenkommunikation

Sachlage – BEA: Korrektur 11/2017 (DBEN Wiedereintritt, DBSE)

Im Report BEA-Meldungsersteller (RPCBAVD0_OUT) bei der Erstellung von Arbeitsbescheinigungen sind folgende Fehler korrigiert:

1. Ein Mitarbeiter tritt wieder in das Unternehmen ein, und der Eintrag im Datenbaustein Entgeltdaten (DBEN) fehlt für den Eintrittsmonat.

2. Ein Mitarbeiter bekommt eine Abfindung, Entlassungsentschädigung oder Urlaubsabgeltung, und der Betrag im Datenbaustein Entgeltdaten (DBEN) für das Einmalig gezahltes Sozialversicherungsbruttoentgelt (SVBREGE) ist nicht korrekt.

3. Ein Mitarbeiter hat im Infotyp Steuer (0012) keine Steuerklasse, und es kommt in der Arbeitsbescheinigung der Fehler, DBSE: Die Angabe der Steuerklasse ist ungültig.

Zu 1.) Programmfehler

Zu 2.) Programmfehler. Laut Fachlichem Inhalt Datensatz Arbeitsbescheinigung DSAB (Punkt 3.9) sind Abfindungen, Entlassungsentschädigungen und Urlaubsabgeltungen nicht im Datenbaustein Entgeltdaten (DBEN) anzugeben. Die Angabe ist im Datenbaustein Kündigung/Entlassung (DBKE) anzugeben. Falls Sie kundeneigene Lohnarten für Abfindungen, Entlassungsentschädigungen und Urlaubsabgeltungen haben, überprüfen Sie, dass Sie diese Lohnarten, die nicht in das Feld SVBREGE gemeldet werden dürfen, in der Teilapplikation in BAER Erstellung von BEA-Meldungen unter der Summenlohnart AASE einmaliges AV-Bruttoentgelt (AB) mit einem Minuszeichen gepflegt haben.

Zu 3.) Wenn der Mitarbeiter keine Steuerklasse hat, wird dieser Sachverhalt in der Meldung im Baustein Steuerliche Eckdaten (DBSE) richtigerweise als '0' dargestellt. Der Meldungsersteller prüft fälschlicherweise auf initial (wie es in Infotyp 0012 vorkommt) anstatt auf 0. Die Feldprüfung wurde angepasst. (Der Wert 0 wird in der Meldung geliefert, um von einer fehlenden Steuerklasse (Wert initial) zu unterscheiden.)

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – BEA: Korrektur 10/2017 (IT 0700/DSAB)

In dem Infotyp Elektronischer Datenaustausch (0700) Subtyp DSAB Arbeitsbescheinigung werden folgende Fehler korrigiert:

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1. Beim Anlegen von Infotyp Elektronischer Datenaustausch (0700) sind die Felder zur Befristung des Arbeitsverhältnisses erst eingabebereit, wenn das Feld Befristetes Arbeits-/Dienstverhältnis gefüllt ist. In der Transaktion Personalstammdaten pflegen (PA30) ist dieses Verhalten erwünscht. Wenn Sie aber ein eigenes Programm haben, das eine Batch-Input-Mappe erzeugt, um Infotypsätze für 0700 anzulegen, kommt es beim Abspielen der Batch-Input-Mappe zu einem Fehler, weil diese Felder nicht ohne Einwirkung des Endanwenders eingabebereit sind.

2. Das obselete Feld Bescheinigung nicht erstellen (unter Allgemein auf dem erstem Registerkarte) sollte nicht im Infotyp sichtbar sein.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

HCM – Mutterschutz

Sachlage – Beschäftigungsverbot: Gültigkeitsbeginn der Teilapplikation MGZL

Über den SAP-Hinweis 2483083 (Beschäftigungsverbot: Zeitlohnarten mit Bewertungsgrundlagen T, TS und TG) erfolgt die Aktivierung der Teilapplikation MGZL (Beschäftigungsverbot: Zeitlohnarten mit Bewertungsgrundlagen T, TS und TG) zum 01.01.2018. Die Aktivierung dieser Teilapplikation wirkt sich auf die Höhe des Ausgleichsbetrages für variable Bezüge (Musterlohnart MBV1) aus. Die gleiche Korrektur verändert fälschlicherweise die Höhe des Ausgleichsbetrages für variable Bezüge in den Zeiträumen mit inaktiver Teilapplikation MGZL. Dies hat zur Folge, dass in der Vergangenheit eine Rückrechnungsdifferenz entsteht.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

HCM – Pfändung

Sachlage – Deaktivierung der Fehlernachricht bei fehlendem Infotypsatz Pf.D

Forderung (0112)

Nach Einbau des Hinweises 2406974 wird zum 01.01.2018 die Teilapplikation Prüfung auf vollständige Stammdaten Pfändung (PF04) aktiv. Fehlt bei einer Pfändung in der aktuellen Inperiode der Infotyp Pf.D Forderung (0112), wird eine Fehlernachricht in der Pfändungsberechnung ausgegeben.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – Vereinfachtes Abgrenzen von Pfändungen

Das Abgrenzen einer Pfändung wird im Infotyp Pf.D Pfändung/Abtret (0111) über den Menüeintrag Zusätze -> Pfändung abgrenzen gesteuert. Dabei wird der Report Erstellen Batch-Input-Mappe für Pfändung Deutschland (RPIPITD0) gestartet. Diese Batch-Input-Mappe muss danach mit der Transaktion Batch-Input: Mappenübersicht (SM35) abgespielt werden.

Dabei treten folgende Probleme auf:

Ihr HCM Team Seite 6 von 25

• Es ist nicht direkt ersichtlich, zu welchem Datum die Infotypsätze der zugehörigen Pfändung abgegrenzt werden

• Es gibt keine Übersicht über die abzugrenzende Pfändung und die zugehörigen Pfändungsinfotypen nach Erstellung der Batch-Input-Mappe

• Fehlende Berechtigungen können das Abspielen der Batch-Input-Mappe verhindern/erschweren

• Der Prozess ist umständlich

Lösung

Beschreibung des neuen Systemverhaltens

Um das im Symptom beschriebene Vorgehen zu vereinfachen, wird die Möglichkeit eingeführt, Pfändungen mittels einer dynamischen Maßnahme abzugrenzen. Sobald Sie die Pfändung im Infotyp Pf.D Pfändung/Abtret (0111) auf den Status beendet am und das Endedatum des Infotypsatzes kleiner als den 31.12.9999 setzen und den Datensatz speichern, wird Ihnen ein Nachrichtenfenster angezeigt. Darin finden Sie Informationen zu dieser Pfändung, zu den zugehörigen Pfändungsinfotypen (0112/0113/0114....) und zu dem von Ihnen gewählten Endedatum + 1 als Abgrenzdatum. Bestätigen Sie das Fenster mit Ja, werden die zugehörigen Pfändungsinfotypsätze vom System abgegrenzt.

Als abgegrenzt gelten Pfändungen, wenn die zugehörigen Pfändungsinfotypsätze keine Gültigkeit nach dem von Ihnen gewählten Endedatum im Infotyp Pf.D Pfändung/Abtret (0111) besitzen.

Infotypsätze des Infotyps Pf.D Lohnanteile (0115) mit Pfändungsart A (Alle Pfändungen) werden durch die dynamische Maßnahme nicht verändert.

Ist die Pfändung in der aktuellen Abrechnungsperiode abgegrenzt, wird die Warnung Grenzen Sie die beendete Pfändung &1 &2 ab im Abrechnungsprotokoll nicht angezeigt.

Beispiel:

Eine Pfändung (Infotyp Pf.D Pfändung/Abtret) beginnt am 01.01.2015 mit dem Endedatum 31.12.9999. Alle weiteren Pfändungsinfotypen haben das gleiche Beginn- und Endedatum. Am 31.01.2017 ist die Pfändung vollständig getilgt. Die Pfändung wird kopiert mit Beginndatum 01.02.2017, Endedatum 31.12.9999 und Status beendet am sowie Ende der Tilgung 31.01.2017. Die Pfändung bleibt für zwei weitere Monate bestehen. Die Abgrenzung soll zum 31.03.2017 erfolgen. Dafür wird das Endedatum des Infotypsatzes der Pfändung mit Status beendet am auf den 31.03.2017 gesetzt und gesichert. Nach erfolgreichem Speichern wird die dynamische Maßnahme gestartet und ein Nachrichtenfenster mit Informationen der zugehörigen Pfändungsinfotypen sowie das Abgrenzdatum angezeigt. Nur wenn Sie die Abfrage mit Ja bestätigen, grenzt das System die zu dieser Pfändung gehörenden Infotypsätze im Hintergrund ab.

Sollten Sie für die Umsetzung Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Help-Desk

HCM – Steuer

Sachlage – AVMG - Fehler bei Wandlung von Abfindungen bei vorhandenen

sonstigen Bezügen

Ihr HCM Team Seite 7 von 25

Ein Mitarbeiter erhält sowohl einen sonstigen Bezug als auch eine sonstige Abfindung (beziehungsweise einen mehrjährigen Bezug und eine mehrjährige Abfindung). Die Abfindung wird über den Infotyp Altersvermögensgesetz (0699) gewandelt. Die berechnete Steuer auf den sonstigen Bezug ist zu hoch, da die Berechnung der Vorsorgepauschale die Entschädigung berücksichtigt.

Beispiel:

Ein Mitarbeiter tritt aus und erhält im Austrittsmonat eine Prämie von 10.000 Euro und eine Abfindung von 35.000 Euro. Von dieser Abfindung wandelt er 30.000 Euro steuerfrei. Die Steuerberechnung auf die übrigen 15.000 Euro berücksichtigt fälschlich die ganzen 15.000 Euro für die Vorsorgepauschale als Abfindung, nicht nur 5.000 Euro.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

HCM – Sozialversicherung

Sachlage – SV: Fehler beim Lesen der Temse

Beim Ausführen eines offenen SV-Prozesses im B2A-Manager erhalten Sie die Fehlermeldung "Fehler beim Lesen der Temse ...".

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – SV: Fiktivläufe Ausfiltern der Einmalzahlung bei AVmG

Wenn in Infotyp Altersvermögensgesetz (0699) ein Baustein vorhanden ist, der zur Umwandlung einer Einmalzahlung führen soll, dann wird diese Umwandlung im Fiktivlauf durchgeführt, reduziert aber das laufende SV-Brutto /102 (weil im Fiktivlauf keine Einmalzahlung vorhanden ist). Damit hat das Vorhandensein einer AVmG-Wandlung aus Einmalzahlungen eine Auswirkung auf das Ergebnis des Fiktivlaufs, obwohl dort keine Einmalzahlungen berücksichtigt werden sollen.

Die Korrektur aus Hinweis 2467413 löst das Problem nur für Fiktivläufe des Öffentlichen Diensts, nicht jedoch für die Fiktivläufe der Sozialversicherung. Es ist eine weitere Korrektur erforderlich, damit auch für die Fiktivläufe

• §23 SGB IV • AAG Erstattungsverfahren Arbeitsunfähigkeit • EEL Erkrankung Kind

das Vorhandensein einer AVMG-Wandlung aus Einmalzahlungen nicht mehr das Ergebnis des Fiktivlaufs beeinflusst.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich. Die Änderung ist ebenfalls durch Teilapplikation AVEZ (AVmG: Ausfiltern der Einmalzahlungen in Fiktivläufen) zeitlich abgegrenzt. In der Standard-Auslieferung ist diese Teilapplikation aktiv ab 01.01.2018.

Ihr HCM Team Seite 8 von 25

Sachlage – SV: Fiktivläufe Ausfiltern der Einmalzahlung bei DV

Auch hier führt eine vorgesehene Wandlung aus Einmalzahlungen (Feld "DV aus Einmalbezug" in der Registerkarte "Abrechnungsdaten") dazu, das im Fiktivlauf (hier in der Funktion DDV) Kürzungslohnarten für Einmalzahlungen entstehen, die einen Einfluss auf das Ergebnis des Fiktivlaufs haben.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich. Die Korrektur wird durch die gleiche Teilapplikation AVEZ (AVmG: Ausfiltern der Einmalzahlungen in Fiktivläufen) wie in den Hinweisen 2467413 und 2515644 zeitlich abgegrenzt, ist also in der Standard-Auslieferung ab 01.01.2018 aktiv.

Sachlage – SV: Schlüssellänge der Zertifikatsliste nicht bestimmbar

Beim Einlesen der Zertifikatsliste im Programm Hilfsreport für die Verwaltung Verschlüsselung PKCS#7 für Krankenkassen (RPUSVKD1) wird der Fehler Schlüssellänge PSE-Datei (2048) <> Schlüssellänge Zertifikatsliste () ausgegeben. Dies führt dazu, dass die öffentlichen Zertifikate nicht in die PSE-Datei übernommen werden.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich. Zukünftig wird die Schlüssellänge über die Klasse CL_ABAP_X509_CERTIFICATE bestimmt. Wiederholen Sie nach dem Einspielen das Einlesen der Zertifikatsliste

Sachlage – SV: BN- neue Datensatzversion 12

Ab Januar 2018 darf der Beitragsnachweis nur noch in der Version 12 abgegeben werden. Die Unterschiede zu Version 11 sind folgende:

Beitragsnachweis von Arbeitgebern (BNA): • neues Feld KEINSBN (Kennzeichen ab Eintritt des Insolvenzereignisses)

Mitarbeiter, die aufgrund von Insolvenz freigestellt werden, müssen mit einem organisatorischen Wechsel auf einen neuen Personal(teil-)bereich umgesetzt werden, der anhand der Teilapplikation Insolvenzverfahren (SVIV) als Personal(teil-)bereich für freigestellte Arbeitnehmer gekennzeichnet wurde. Weiterführende Informationen entnehmen Sie der Dokumentation der Teilapplikation Insolvenzverfahren (SVIV) in Sicht V_T596A. Im Beitragsnachweis erhalten freigestellte Arbeitnehmer im Feld KEINSBN den Wert 1.

• Neues Feld Datensatz-ID 32-stellig und Entfall des Feldes Datensatz-ID 20-stellig

Beitragsnachweis von Zahlstellen (BNZ):

• Neues Feld Datensatz-ID 32-stellig und Entfall des Feldes Datensatz-ID 20-stellig

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Ihr HCM Team Seite 9 von 25

Sachlage – SV: Absendernummer – Ausnahmeregelung für knappschaftliche

Betriebe

Zur Vermeidung eines unverhältnismäßig hohen Anpassungsaufwandes bei der Umsetzung der gesonderten Absendernummer nach § 18n Absatz 2 SGB IV bei der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wird hier eine Ausnahmeregelung eingeführt. Knappschaftliche Betriebe erhalten statt einer gesonderten Absendernummer, welche mit einem A beginnen würde, eine Betriebsnummer beginnend mit 098 oder 980, welche dann zum Versenden der Meldungen zu verwenden ist.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

HCM – Betriebliche Altersversorgung

Sachlage – Gesetzliche Unverfallbarkeit ab dem 01.01.2018

Durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie ändern sich zum 01.01.2018 die Regelungen zur Unverfallbarkeit von Anwartschaften für Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung.

Durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie werden u.a. der § 1b BetrAVG (Unverfallbarkeit und Durchführung der betrieblichen Altersversorgung) und § 30f BetrAVG geändert. Daraus resultieren ab dem 01.01.2018 die folgenden Regelungen für die Unverfallbarkeit von Anwartschaften für Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung:

1. Zusagen ab dem 01.01.2018 Einem Arbeitnehmer, dem Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung zugesagt worden sind, bleibt die Anwartschaft erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalles, jedoch nach Vollendung des 21. Lebensjahres endet und die Versorgungszusage zu diesem Zeitpunkt mindestens 3 Jahre bestanden hat.

2. Zusagen vor dem 01.01.2018 In diesem Fall gelten die alten Unverfallbarkeitsbestimmungen (Alter mindestens 25 Jahre und Zusagedauer von 5 Jahren). Die Anwartschaft wird in diesen Fällen aber auch unverfallbar, wenn die Zusage ab dem 01.01.2018 3 Jahre bestanden hat und das Alter des Mitarbeiters beim Austritt mindestens 21 Jahre ist

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

HCM – EEL und AAG

Sachlage – EEL: Wiederholte Erstellung von Storno- und Neumeldungen, wenn

mehrere manuell gemeldete Meldungen zur gleichen Abwesenheit

vorliegen

Es kann vorkommen, dass im System für die gleiche Abwesenheit (Beginn der AU) mehrere Entgeltbescheinigungen mit gleichem Abgabegrund im Status <manuell gemeldet> vorhanden sind.

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Diese Konstellation wurde durch einen alten Fehler im Report Erstellung Ausgangsmeldungen Entgeltersatzleistungen (RPCEEVD0_OUT) ausgelöst und damals durch HW 1688490 bereinigt).

Wenn nun in dieser Situation durch Änderung in den Stammdaten eine Korrektur der EEL-Meldung erfolgen muss, dann werden nach Hinweis 2426807 die Stornierung und die Neumeldung jeweils im

Status <fehlerhaft> erstellt. Diese Verhaltensweise ist bis dahin noch richtig, die beiden Korrekturmeldungen müssen dann ebenfalls auf den Status <manuell gemeldet> gesetzt werden.

Bei einem erneuten Lauf erstellt der Report RPCEEVD0_OUT aber erneut eine Stornierung und eine Neumeldung, wieder im Status <fehlerhaft>, die wieder auf <manuell gemeldet> gesetzt werden müssen. Dieses Spiel wiederholt sich so oft, wie es Duplikate der ursprünglichen Entgeltbescheinigung gibt.

Beispiel:

Im System sind 10 Entgeltbescheinigungen für die AU ab 01.02.2017 im Status <manuell gemeldet> vorhanden (durch einen Fehler, der mit HW 1688490 korrigiert wurde).

Meldung 1: Beginn AU = 01.02.2017, Status <manuell gemeldet>

• ... • ... • Meldung 10: Beginn AU = 01.02.2107, Status <manuell gemeldet>.

Durch eine rückwirkende Stammdatenänderung wird eine Korrektur der Entgeltbescheinigung ausgelöst.

• Beim ersten Lauf erstellt der Report RPCEEVD0_OUT eine Stornierung und Neumeldung für Meldung 1 jeweils im Status <fehlerhaft>. Diese werden auf <manuell gemeldet> gesetzt.

• Beim zweiten Lauf erstellt der Report RPCEEVD0_OUT eine Stornierung und Neumeldung für Meldung 2 jeweils im Status <fehlerhaft>. Diese werden auf <manuell gemeldet> gesetzt.

• ... • ... • Beim zehnten Lauf erstellt der Report RPCEEVD0_OUT eine Stornierung und Neumeldung für

Meldung 10 jeweils im Status <fehlerhaft>. Diese werden auf <manuell gemeldet> gesetzt.

Beim elften Lauf erstellt der Report dann endlich keine Meldung mehr.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – EEL: Oberflächenänderungen im IT 0651

Dieser Hinweis ist ausschließlich dann relevant, wenn Sie Concurrent Employment (im Sinne mehrerer Beschäftigungsverträge für einen Mitarbeiter beim selben Arbeitgeber) einsetzen.

Spezifische Felder im Kopfbereich der Stammdatenpflege (PA30), wie z.B. die Vertragsnummer oder die Personen-ID, werden im Infotyp 0651 im Gegensatz zu anderen Infotypen (z.B. Infotyp Sozialversicherung (0013)) nicht angezeigt.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Ihr HCM Team Seite 11 von 25

Sachlage – EEL: Fehler bei Fällen mit Aufbau von Wertguthaben aufgrund der

Teilnahme an einem Arbeitszeitmodell II

Durch die unter Punkt 1.a im SAP-Hinweis 2447650 beschriebene Korrektur wird im Feld ARBZEITMOD Teilnahme Arbeitszeitmodell (Wertguthaben) im Datenbaustein DBAL der Wert 'J' für alle Fälle gemeldet, für die ein Wertguthaben vorhanden ist. Dieses Feld darf aber nur dann mit 'J' gemeldet werden, wenn ein Aufbau bzw. eine Inanspruchnahme eines Wertguthabens erfolgt.

Lösung

Zur Korrektur wird das Feld ARBZEITMOD im Datenbaustein DBAL nun nur noch mit dem Wert 'J' gemeldet, falls Lohnarten vorhanden sind, die in der Verarbeitungsklasse 87 mit den folgenden Werten geschlüsselt sind:

• 1 'Freistellung laufendes Entgelt' • 2 'Freistellung Einmalzahlung' • 3 'Aufbau des Wertguthabens'

Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – EEL: Erkrankung Kind – Fehler bei der Meldungserstellung mit

verknüpften Abwesenheiten im IT 0651

Untertägige bezahlte Freistellungen sind für das EEL-Verfahren prinzipiell nicht relevant und werden deshalb bei der Meldungserstellung bzw. bei der Verknüpfung von Abwesenheiten ignoriert.

Wenn jedoch eine untertägige bezahlte Freistellung dem Vortag zuzuordnen ist (Kennzeichen "Vortag" in Infotyp 2001), und am Tag, für den die Abwesenheit aufgegeben wird, noch eine andere EEL-relevante Freistellung existiert, dann kann es vorkommen, dass die manuelle Verknüpfung der übrigen Freistellungen nicht mehr erkannt wird.

Beispiel: - ganztägige bezahlte Freistellung am 14.07. - untertägige bezahlte Freistellung am 14.07 mit Kennzeichen "Vortag" - ganztägige unbezahlte Freistellung von 15.07. - 17.07.

In Subtyp 6 von Infotyp 0651 wurde die Freistellung 15.07.- 17.07 mit der ganztägigen Freistellung am 14.07. (abweichendes Beginndatum = 14.07.) manuell verknüpft. Dies ist zulässig und sollte funktionieren.

Die untertägige bezahlte Freistellung ist eigentlich dem 13.07 zuzuordnen und zu ignorieren. Die manuelle Verknüpfung aus Subtyp 6 wird aber als Verknüpfung der Freistellung vom 15.07. mit der untertägigen bezahlten Freistellung am 14.07. interpretiert. Da diese Verknüpfung nicht zulässig ist, erfolgt keine Verknüpfung und der Report EEL-Meldungen erstellen (RPCEEVD0_OUT) erstellt eine Meldung für die Freistellung beginnend ab 15.07. (statt 14.07.).

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Ihr HCM Team Seite 12 von 25

Sachlage – EEL: Fehler DBUN031 beim Ändern eines Satzes des Infotyp 0651,

Subtyp 1

Sie möchten für einen Mitarbeiter einen Satz des Infotyp 0651, Subtyp 1 (Krankengeld) ändern. Hierbei erhalten Sie die Fehlermeldung "IKUV darf nicht initial sein bei Abgabegrund 21: Feld IKUV". Der Infotypsatz, den Sie ändern möchten, hat jedoch nicht den Abgabegrund 21 (Verletztengeld), sondern den Abgabegrund 1 (Krankengeld). Für diesen Abgabegrund ist das Feld Institutionskennzeichen (IKUV) nicht relevant.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – EEL: Korrektur Fiktivläufe - Grenzgänger

In den EEL Fiktivläufen SVE0 und SVE1 werden Grenzgänger, die im Infotyp 12 über die zusätzliche Sonderregel als solche geschlüsselt sind, nicht erkannt.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – EEL: Fehlende bzw. falsche Zeiträume im Datenbaustein Arbeitsentgelt

Sie erstellen die Entgeltbescheinigungen Krankengeld, Übergangsgeld sowie Verletztengeld mit dem Report RPCEEVD0_OUT. Hierbei werden im Datenbaustein DBAE Arbeitsentgelt falsche bzw. keine Zeiträume gemeldet. Die Fehler können in den folgenden Spezialfällen auftreten:

1. Bei einer Arbeitsunfähigkeit im Eintrittsmonat wird als Entgeltabrechnungszeitraum der Zeitraum vom Eintritt bis zum Monatsende gemeldet. Relevant sind aber nur Zeiträume vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Der Fehler tritt auf, falls bei der Meldungserstellung der Eintrittsmonat schon abgerechnet ist.

2. Auch bei einem abweichenden Entgelt in den letzten drei Monaten wird nur der letzte Entgeltabrechnungszeitraum gemeldet. Der Fehler tritt auf, falls in einem der Entgeltabrechnungszeiträume keine SV-Tage vorliegen.

3. Bei einer Arbeitsunfähigkeit während des Bezugs von Kurzarbeit wird für den letzten Entgeltabrechnungszeitraum kein Entgelt gemeldet. Die Meldung wird dadurch mit der Fehlermeldung DBAE071 abgelehnt. Der Fehler tritt auf, falls der letzte Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Kurzarbeit unbezahlt ist.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

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HCM – Zahlstellenmeldeverfahren

Sachlage – ZMV: Vorbereitende Auslieferung für Jahreswechsel SV 2017/2018

Im Zahlstellenmeldeverfahren ist ab 2018 die Datensatzversion 03 zu verwenden.

Folgende Änderung wird in der Datensatzversion 03 vorgenommen: • Entfall des Datenbausteins Bestandsfehler

Zur künftigen Übermittlung von Bestandsfehlern an die Zahlstelle im Sinne von § 98 Absatz 2 SGB IV ist zum 01.01.2017 der Datenbaustein Bestandsfehler (DBBF) und im Datensatz DSVZ das Feld Datenbaustein DBBF vorhanden aufgenommen worden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Grundsätze zum Zahlstellenmeldeverfahren in der Fassung ab dem 01.01.2017 bestand jedoch das Einvernehmen, von der Umsetzung des Korrekturverfahrens im Zahlstellenmeldeverfahren Abstand zu nehmen. Aufgrund des damaligen geringen Zeitfensters bis zum Inkrafttreten der Grundsätze wurde der Entfall auf die ab 2018 gültige Version 03 verschoben.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich. Die Erstellreports Versorgungs-/Kapitalleistungsmeldungen erstellen (RPCZOVD0) und Bestandsmeldungen erstellen (RPCZOBD0) erstellen noch die alte Version 02, wenn sie zu einem Zeitpunkt vor dem 01.01.2018 gestartet werden. Der Report Übertragung von Meldungen der Zahlstelle an die Krankenkasse (RPCZOHD0) zur Erstellung der Meldedateien wird ab 01.01.2018 nur noch Meldungen übertragen, die in Version 03 erstellt wurden. Deshalb ist es notwendig, alle Meldungen, die vor dem 01.01.2018 erstellt wurden, auch noch vor dem 01.01.2018 zu versenden.

Die Empfehlung ist, dass das HR Support Package vor der Erstellung der Meldungen, welche ab dem 01.01.2018 übermittelt werden, eingespielt ist.

HCM – Bescheinigungswesen

Sachlage – Arbeitsbescheinigung § 312 SGB III

Sie erstellen die Arbeitsbescheinigung gemäß § 312 SGB III über die Transaktion PM20 Bescheinigungswesen. Hierbei treten die folgenden Fehler bei der Bescheinigung des fiktiven Bruttoarbeitsentgelts unter Punkt 7 Angaben zum Arbeitsentgelt auf:

1. Für Abrechnungszeiträume mit Sonderregelungen wie Kurzarbeitergeld oder Gleitzone wird als fiktives Entgelt nur das Fiktivbrutto bescheinigt. Weiteres beitragspflichtiges Entgelt wird hier nicht berücksichtigt. Zur Korrektur wird in Abrechnungszeiträumen mit Sonderregelungen nun die Summe aus Fiktivbrutto und beitragspflichtigem Entgelt bescheinigt. Hierzu wird die neue Bescheinigungslohnart BRUL ausgeliefert.

2. Abrechnungszeiträume mit Kurzarbeitergeld ohne weiteres beitragspflichtiges Entgelt werden nicht bescheinigt.

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Zur Korrektur werden diese Zeiträume nun auch unter Punkt 7 mit dem fiktiven Bruttoarbeitsentgelt bescheinigt.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – Korrekturen Bescheinigungswesen 3/2017

Bei der Erstellung der Verdienstbescheinigung für wohnrechtliche Zwecke WoGG, WoFG, AFWoG (Bescheinigung 0033) tritt der folgende Fehler auf: Über den SAP-Hinweis 2436140 wurde die Bescheinigung der Sonderzuwendungen unter Punkt 2 so geändert, dass nur noch die sonstigen Bezüge gemäß EStG bescheinigt werden. Die Prüfung erfolgt über die Schlüsselung der Kundenlohnarten in die Kumulationen 11 oder 13. Eine direkte Bescheinigung der Kumulationslohnarten /111 und /113 sowie der Bescheinigungslohnart ELVJ Erhöhung lfd. Bezüge Vorjahr ist dadurch nicht mehr möglich. Die Prüfung wird über diesen SAP-Hinweis nun so erweitert, dass eine Bescheinigung der Lohnarten /111, /113 sowie ELVJ wieder möglich ist.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – Korrekturen Bescheinigungswesen 2/2017

Folgende Korrekturen und Erweiterungen für das Bescheinigungswesen werden über diesen SAP-Hinweis ausgeliefert:

1. Fiktivnettoberechnung bei Gleitzonenfällen (Bescheinigungen 0023, 0026, 0028) Die Berechnung der SV-Beiträge innerhalb der Fiktivnettoberechnung für das laufende sowie das einmalige Arbeitsentgelt erfolgt abweichend von der Berechnung in der Abrechnung. Der Fehler tritt auf, falls folgende Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen: - Der Mitarbeiter ist im Infoytp 0013 Sozialversicherung mit dem SV-Attribut 30 Gleitzone geschlüsselt. - Das laufende Entgelt ist innerhalb der Gleitzone. - Im bescheinigten Monat wird eine Einmalzahlung gezahlt und die Summe aus laufendem und einmaligem Entgelt übersteigt 850 EUR. Zur Korrektur erfolgt die Verbeitragung innerhalb der Fiktivnettoberechnung nur noch dann als Gleitzonenfall, wenn auch innerhalb der Abrechnung eine Gleitzonenberechnung durchgeführt wurde.

2. Verdienstbescheinigungen 3.1 / 3.7 / 3.8 (Bescheinigungen 0031, 0037, 0038) Unter Punkt 1, Spalte 6 Sonstige Leistungen werden die der Bescheinigungslohnart SBSF Steuerfreie sonstige Bezüge zugeordneten Lohnarten bescheinigt. Beim Mustercustomizing dieser Bescheinigungslohnart wurde auch die Lohnart /4KG Kindergeld ausgeliefert. Bei Mitarbeitern mit Auszahlung von Kindergeld (öffentlicher Dienst) weicht dadurch die Summe der Spalten 2 bis 6 vom Gesamtbruttoentgelt in Spalte 7 ab. Zur Korrektur wird die Lohnart /4KG beim Mustercustomizing der Bescheinigungslohnart SBSF gelöscht.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

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HCM – Abrechnung

Sachlage – Personalbereich/-teilbereich mit unpassender Kostenstelle – Urlaubsrückstellung

Der Report Urlaubsrückstellungen (RPTLEAD0) ordnet einen Mitarbeiter zum falschen Personalbereich/-teilbereich zu, wenn ein organisatorischer Wechsel nicht zum ersten Tag des Monats stattfindet. Der Report ordnet den Mitarbeiter dem Personalbereich/-teilbereich zu, der zum Monatsbeginn relevant ist. Zusätzlich in der ALV-Ausgabe wird der Personalbereich/-teilbereich mit der Kostenstelle dargestellt, die zum Monatsende relevant ist, obwohl die Kombination von Personalbereich/-teilbereich und Kostenstelle möglicherweise gar nicht vorkommt.

Beispiel: Ein Mitarbeiter wechselt im relevanten Monat für die Berechnung von Personalteilbereich 1122 zu Personalteilbereich 3344. In der Ausgabe wird der Mitarbeiter unter Personalteilbereich 1122 mit der Kostenstelle von Personalteilbereich 3344 abgebildet. Da der Mitarbeiter zum Monatsende Personalteilbereich 3344 zugeordnet ist, sollte er unter Personalteilbereich 3344 mit der dazugehörigen Kostenstelle abgebildet sein.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – Testfunktionen für Entwicklungs- und Regressionstest

Ausschließlich zur Verwendung in Testsystemen wird ein Framework mit sogenannten Testfunktionen zur Verfügung gestellt, mit dem Prüfungen und personalnummernabhängige Übersteuerungen oder Einstellungen vorgenommen werden können. Diese Testfunktionen können beispielsweise auch im produktiven Coding für SAP-interne Tests aufgerufen werden. Damit ist es z.B. möglich im Rahmen von Tests ein abweichendes Systemdatum zur Bestimmung einer Datensatzversion eines Meldeverfahrens vorzugeben.

Es ist sichergestellt, dass die Prüfungen und Übersteuerungen ausschließlich in einem Testsystem durchlaufen werden und keinerlei Auswirkungen auf die bisherige oder zukünftige Funktionalität haben

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert.

HCM – Personalabrechnung Schweiz

Sachlage – ELM 4.0 - Warnungen zum Beschäftigungsgrad > 100 nicht beinflussbar

Sie erstellen Lohnmeldungen mit dem Datenextraktor (ELM 4.0) (Programm 'RPLELMC0', Transaktion 'PC00_M02_LELM0'). Das System gibt unter Umständen folgende Warnung in der Protokollanzeige aus: "Beschäftigungsgrad von Personalnummer XXX beträgt mehr als 100%".

Die Ausgabe der Warnung erfolgt auch dann, wenn Sie im BAdI 'HRPAYCHELM01' den Beschäftigungsgrad (Feld 'ACRTE') explizit auf einen gültigen Wert setzen,

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert.

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Mit dem Einspielen dieses SAP-Hinweises erfolgt die Prüfung des Beschäftigungsgrades erst nach dem Aufruf des BAdI 'HRPAYCHELM01'. Somit ist es prinzipiell möglich, für ELM 4.0 ungültige Beschäftigungsgrade im BAdI anzupassen und dadurch die Ausgabe der Warnung "Beschäftigungsgrad von Personalnummer XXX beträgt mehr als 100%" in der Protokollanzeige zu verhindern.

Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe der Warnung zum Beschäftigungsgrad in verschiedenen Programmteilen durchgeführt und gegebenenfalls protokolliert wird. Diese Protokollausgaben erfolgen aber erst ab einem 'Detaillierungsgrad Protokoll' (Selektionsbild des Programms RPLELMC0) > Mittel ('1'). Nur die letzte Prüfung im Programmablauf des Datenextraktors (nach dem Aufruf des BAdI 'HRPAYCHELM01') erfolgt auch bei einem niedrigeren Detaillierungsgrad.

Neue Funktionalität (Diese Funktionalität dient aktuell nur zu internen Tests und muss nicht kundenseitig aktiviert werden.) Mit dem Einspielen dieses SAP-Hinweises ist es möglich, die Anzahl der Ausgaben (Warnungen, Fehler, Informationen) in der ELM-Protokollanzeige (Programm RPLELMC0) zu beschränken. Wurde diese Funktionalität aktiviert, wird bei Erreichen der maximalen Anzahl der Ausgaben/Meldungen folgende Warnung im Protokoll angezeigt:

• Maximale Ausgabe der Anzahl möglicher Fehler (&1) beschränkt. • Definition der max. Anzahl von Fehlern (Sicht V_T50BK, 'MSG_E'): DokTyp &1

(Beispiel bei Aktivierung einer Anzahl von maximal zu protokollierenden Fehlern.)

Die Beschränkung der Ausgabe kann je nach Art (Warnungen 'gelb', Fehler 'rot', Informationen 'grün') getrennt gesteuert werden. Wird die Anzahl der maximalen Ausgaben nicht erreicht, erfolgt keine Ausgabe der o.g. Warnungen. Es gibt keine Steuerung der Ausgabebeschränkungen je Domäne (QSt, BFS, FAK,...). Die optionale Aktivierung erfolgt mittels einem Eintrag in der "HR-B2A: Konstanten" Sicht 'V_T50BK' (Ländergruppierung '02').

Folgende B2A-Konstanten (Sicht 'V_T50BK') werden unterstützt:

'MSG_W' - Warnungen 'MSG_E' - Fehler 'MSG_I' - Informationen Beispiel: (Ausgabe von maximal 100 Warnungen) Bereich: ELM DokTyp: 0004 (ELM 4.0) Konstante: MSG_W (Warnungen) Beginn: Gültigkeitszeitraum Ende: Gültigkeitszeitraum kWert: 100

Sachlage – ELM 4.0 – LAW: Vorabversion der Änderungen zur Verwendung des LAW als QSt-Abrechnungsbeleg für Kanton Genf ab 2017

Sie erstellen Lohnausweise auf Papier (Programm "Lohnausweis 2005" ('RPLLAWC2')) oder als XML (Programm "Datenextraktor zum Einheitlichen Lohnmeldeverfahren (ELM)" ('RPLELMC0')) für quellensteuerpflichtige Mitarbeiter mit Quellensteuerkanton Genf und möchten, dass die erstellten Lohnausweise als Abrechnungsbeleg für die Quellensteuer verwendet werden können. Die dazu benötigten Bemerkungen in Ziffer 15 haben sich mit der Neufassung der "Richtlinien zur

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Lohndatenverarbeitung" vom 31.03.2017 geändert (Vgl. Kapitel 4.3.29. Sie finden die Richtlinien unter www.swissdec.ch):

• Der im Lohnausweisformular unter Ziffer 15 für im Kanton GE QSt-pflichtige Mitarbeiter anzudruckende statische Textblock hat sich geändert. (Bem.: Der entsprechende Textblock für alle anderen QSt-Kantone und der beim Melden des LAW via ELM in das XML stattdessen einzufügende Standardbemerkungscode ('TaxAtSourcePeriodForObjection') ist dagegen gleich geblieben.)

• Für im Kanton Genf QSt-pflichtige Mitarbeiter müssen ausserdem auf den statischen Textblock folgend neu zusätzlich die folgenden variablen Angaben als zusätzliche Bemerkungen erscheinen:

o SSL-Nummer des Arbeitgebers o Kumulierter QSt-Lohn des Mitarbeiters o Letzter angewendeter Tarifcode o Letzter angewendeter Steuersatz o Steuerperioden des Mitarbeiters im Kanton Genf (Von/Bis-Datum)

Der erste Punkt betrifft nur die Ausgabe des Lohnausweises als Formular. Der zweite Punkt betrifft sowohl die Ausgabe als Formular als auch die elektronische Meldung via ELM.

Nur für Kunden mit vorheriger Pilotfreigabe relevant:

Aktualisierung vom 21.09.2017: Mit Version 6 dieses SAP-Hinweises wurde die Korrekturanleitung aktualisiert und der SAP-Hinweis für alle Kunden freigegeben (inklusive Lieferung per nächstem HR SP). Falls Sie die Korrektur bereits über eine ältere Hinweisversion eingebaut haben, dann bauen Sie die automatisch einbaubare Korrekturanleitung erneut ein und führen Sie die den zusätzlichen Schritt 4 in der manuellen Korrekturanleitung aus. Gegenüber der letzten Pilotversion wurde eine Teilapplikation ergänzt, über die die Änderung erst aktiviert werden muss. Damit die Zusatzbemerkungen nach Einbau weiterhin erscheinen, müssen Sie daher zusätzlich in Sicht 'V_T596D' einen Eintrag mit Teilapplikation 'SWL1' vom 01.01.1800-31.12.9999 anlegen.

Aktualisierung vom 13.09.2017: Mit Version 3 dieses SAP-Hinweises wurde die Korrekturanleitung aktualisiert. Falls Sie die Korrektur bereits über eine ältere Hinweisversion eingebaut haben, dann bauen Sie die automatisch einbaubare Korrekturanleitung erneut ein und führen Sie die den zusätzlichen Schritt 3 in der manuellen Korrekturanleitung aus. Nach Einbau der aktualisierten Korrekturanleitung führt das System bei der Erstellung des Lohnausweises nur noch die für den Lohnausweis relevanten Teile der QSt-Datenbeschaffung aus (d.h. nur Erstellung von Rekapitulation und Historie (ohne Bestimmung der ELM Arbeitsort Identifikation) und komplettes Auslassen von Mutationen (EMA), (Korrektur-)Löhnen, zusätzlichen Personenangaben etc.). Dies sollte gegenüber der alten Version die Laufzeit verbessern und irrelevante Warnungen im Anwendungsprotokoll weitestgehend vermeiden.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert.

Die Vorabversion ist nach Einbau oder Einspielen des HR SP zunächst inaktiv (d.h. keine Änderung des bisherigen Systemverhaltens). Sie aktivieren die Vorabversion, indem Sie einen Eintrag mit Teilapplikation 'SWL1' in Sicht 'V_T596D' mit Gültigkeit 01.01.1800-31.12.9999 anlegen. Beachten Sie in dem Fall auch die Nacharbeiten unter "Inhalt/Details der Änderung". Falls Sie die Vorabversion nicht verwenden möchten bzw. nicht aktivieren, sind keinerlei Nacharbeiten nötig.

Die Vorabversion enthält noch keine englische Übersetzung des Textbausteins vom Kanton Genf und verwendet ersatzweise den entsprechenden französischen Textbaustein.

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Sachlage – QSt Redes./CE: Fehlende Split-Kennzeichnung (CNTR2) bei Mehrfachabrechnung (z.B.: LArt '/315')

Sie verwenden die Komponente Berechnung der Quellensteuer basierend auf Abrechnungsfunktionen (Teilapplikation 'QST2') in der Personalabrechnung Schweiz (Programme: 'RPCALCC0', 'RPCALCC0_CE').

Folgendes Symptom wird in diesem SAP-Hinweis behandelt:

Sie rechnen einen quellensteuerpflichtigen Mitarbeiter in einem Ausgleichskanton (Berechnungsvariante: Permanent oder jährlich) mit mehr als einem Vertrag ab (Programm: RPCALCC0_CE). Hat der Mitarbeiter einen unterjährigen QSt-Tarifwechsel oder einen Wechsel der Quellensteuerpflicht (IT0038, 'QSTPF') wird das Splitkennzeichen ('CNTR2') der kumulierten Quellensteuerbasen (Lohnart '/315') aus den Vorperioden nicht übernommen.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert.

Bitte beachten Sie auch die manuell durchzuführenden Korrekturen der manuellen Korrekturanleitung. Diese manuellen Änderungen (Sicht: 'V_T7CCE_CUM_RT_P') sind auch dann durchzuführen, wenn Sie den SAP-Hinweis per Support Package einspielen.

Mit der Installation dieses SAP-Hinweises stellen wir folgende Korrektur zur Verfügung:

• Bei quellensteuerpflichtigen Mitarbeitern mit mehr als einem Vertrag in einem Ausgleichskanton (z.B.: GE, VS,..) erfolgt bei einem QSt-Tarifwechsel oder einem Wechsel der Steuerpflicht ein Steuersplit. Das Splitkennzeichen ('CNTR2') der kumulierten

Quellensteuerbasen (z.B.: Lohnart: '/315') der Vorperioden wird in die aktuelle Abrechnungsperiode übernommen.

Release 6.0: Die mit diesem SAP-Hinweis gelieferte Korrektur für das Release 6.0 ist nicht relevant für die Quellensteuerberechnung und beinhaltet Änderungen in Textbeschreibungen der Attributtexte der Klasse 'CL_HRPAYCH_ELM_MSG_LIST'. Diese Änderungen können nur per Support Package übernommen werden.

Sachlage – QSt Redes./CE: Ausgleichsrechnung bei unterjährigem Ein- /Austritt

Folgende Symptome werden aufgrund einer gesetzlichen Anpassung aus 2017 im Kanton Genf (GE) in diesem SAP-Hinweis behandelt:

• Sie führen die Personalabrechnung für einen quellensteuerpflichtigen Mitarbeiter im Kanton Genf (GE) durch. Ist der Mitarbeiter nicht ganzjährig beschäftigt (z.B.: Unterjähriger Eintritt) und hat dadurch keine 360 steuerpflichtigen Tage, erfolgt im Dezember kein Jahresausgleich.

• Tritt ein quellensteuerpflichtiger Mitarbeiter im Kanton Genf (GE) unterjährig aus, erfolgt im Austrittsmonat keine Ausgleichsrechnung, obwohl dies in den Customizing-Einstellungen (Sicht 'V_T5C2C_N', Feld 'EQU_LEAVE') explizit aktiviert wurde.

• Tritt ein quellensteuerpflichtiger Mitarbeiter im Kanton Genf (GE) aus der Quellensteuerpflicht aus (z.B. Einbürgerung) oder wechselt der Mitarbeiter in einen anderen Kanton, erfolgt keine Ausgleichsrechnung.

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• Einmalzahlungen werden im Fall einer Ausgleichsrechnung, wenn der Mitarbeiter weniger als 360 steuerpflichtige Tage hat, nicht korrekt verarbeitet.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert.

Mit der Installation dieses SAP-Hinweises stellen wir folgende Korrekturen für den Kanton Genf (GE, QSt-Berechnungsvariante: Jahresausgleich) zur Verfügung:

• Eine Ausgleichsrechnung im Dezember (Kanton Genf) wird auch dann durchgeführt, wenn der Mitarbeiter unterjährig eingetreten ist bzw. wenn der Mitarbeiter keine 360 steuerpflichtige Tage hat. Dies trifft auch dann zu, wenn der Mitarbeiter einen unterjährigen Austritt und Wiedereintritt hat.

• Wurde in den Customizing-Einstellungen (Sicht 'V_T5C2C_N', Feld 'EQU_LEAVE') der Ausgleich für den Kanton Genf (GE) bei Austritt aktiviert, erfolgt in folgenden Fällen eine Ausgleichsrechnung:

• bei einem unterjährigen/untermonatigen Austritt • bei einem Wechsel der Quellensteuerpflicht (Infotyp 'Steuerdaten CH' (IT0038)) von

quellensteuerpflichtig nach 'nicht steuerpflichtig' oder 'Steuerpflichtig mit Lohnausweis' • bei einem unterjährigen/untermonatigen Wechsel des Steuerkantons • Die bisher schon durchgeführte automatische Ausgleichsrechnung im Dezember - der

Mitarbeiter war ganzjährig aktiv und hat 360 steuerpflichtige Tage - bleibt weiterhin bestehen.

• Neue Verarbeitung von Einmalzahlungen, die in die Lohnart 'Quellensteuer-Basis fix' (/109) gehen:

• Einmalzahlungen, die in die Lohnart '/109' gehen, werden nun in der neuen QSt-Lohnart '/31J' gespeichert und über den kompletten Splitzeitraum ('CNTR2' Split) eines Abrechnungsjahres kumuliert. Welche Lohnarten von Einmalzahlungen (Verarbeitungsklasse '03') explizit von der Hochrechnung ausgenommen werden sollen, müssen Sie kundenspezifisch in der neuen Summenlohnart 'QSG1' hinterlegen. Konfigurieren Sie hierzu die Lohnartenzuordnung in der Sicht 'V_T596I' der neuen Summenlohnart 'QSG1' (Teilapplikation 'QSG1'). Eine Verarbeitung erfolgt nur bei Zuordnung eines Rechenzeichens ('+' oder '-').

• Im Fall einer Ausgleichsrechnung (Dezember oder Austrittsmonat) und weniger als 360 steuerrelevanten Tagen wird die Summe der Einmalzahlungen (Lohnart '/31J') nicht in der Betrachtung für die Jahreshochrechnung berücksichtigt. Die Summe der Einmalzahlungen (Lohnart '/31J') geht direkt, d.h. ohne Hochrechnung, in die Basis zur Satzbestimmung (Lohnart '/313').

Sachlage – RMC2- Mutterschaftsentschädigung: Bearbeitungsstatus

Die im SAP-System vorhandenen Standardformulare zur Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung (318.750) und zum Ergänzungsblatt zur Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung (318.751) (technische Formularnamen: HR_CH_ERC_02*, Stand 2007) entsprechen nicht mehr den aktuellen offiziellen Vorlagen der Informationsstelle AHV/IV (www.ahv-iv.ch, letzte Formularänderung: 01/2017).

Sie setzen entsprechend des SAP-Hinweises 2491678 die neuen Standardformulare ein und verwenden den Bearbeitungsstatus (Feld 'STATUS') im Infotyp 'Mutterschaftsentschädigung' (IT0977). Für die Pflege der kundenspezifischen Ausprägungen (Tabelle 'T5C41') wurde bisher keine Sicht ausgeliefert.

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Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert.

Sachlage – HFPY3: Entgeltnachweis Vers. 3, Ausblenden der Ferientabelle und weitere Korrekturen

Folgende Symptome werden in diesem SAP-Hinweis behandelt:

1. Das System druckt fälschlicherweise auch für Mitarbeiter ohne Ferienansprüche die Ferientabelle an.

2. Sie können den Text 'Rückrechnungsergebnisse sind in Spalte...' in der Fusszeile nicht ausblenden.

3. Sofern Sie im BAdI 'HRPAYCH_FORMS_SL_03I' das Logo in der Kopf-, oder Fusszeile setzen, ist dies nur einmalig möglich. Ein mehrmaliger Wechsel des Logos (z.B.: In Abhängigkeit des Mitarbeiters oder der organisatorischen Zuordnung) wird nicht unterstützt.

4. Das Zusammenfassen von Rückrechnungsergebnissen über alle Rückrechnungsperioden und Verdichten auf Personenebene ist nicht möglich.

5. Sofern für einen Mitarbeiter mehrere Bankverbindungen (IT0009) und eine Externe Überweisung (IT0011) hinterlegt sind, wird nur letzte Bankverbindung angedruckt.

6. Im Fall von Rückrechnungsergebnissen möchten Sie den Wert 'Ansatz/Basis' der AHV-Basis (Lohnart '/411') ausblenden und den Prozentsatz '5,125' über eine Regel (Sicht 'V_T5C92', Tabelle 'T511K') ermitteln und andrucken. In diesem Fall erfolgt keine Division durch 100, und der Prozentsatz wird falsch angedruckt: '512,5'.

7. BAdI 'HRPAYCH_FORMS_SL_03L': Die in der Schnittstelle übergebene 'HRDATA' Struktur ist leer.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert.

Inhalt der Änderung/Erweiterungen:

1. Hat ein Mitarbeter keine Ferienansprüche, wird bei entsprechendem Customizing keine Ferientabelle angedruckt. Erforderliche Customizing-Einstellungen für diese optionale Funktionalität: Sie müssen einen Datensatz für Ihr Formular (Objektname) und die Komponente 'FERIEN' in der Sicht 'V_T5C91' (Transaktion 'SM30') hinzufügen. Kreuzen Sie neu hinzugefügten Datensatz im Abschnitt 'Korrekturen' das Feld 'Basis/Anzahl ausbl. wenn Betrag 0' (BLANK_ON_BETRAG) an.

2. Sie können den Text "Vorgabe 'Rückrechnungsergebnisse sind in der Spalte...'" in der Fusszeile per BAdI 'HRPAYCH_FORMS_SL_03I' ausblenden. Setzen Sie hierzu den Parameter 'FOOT1' auf den Wert '<empty>'. (BAdI Methode 'IF_EX_HRPAYCH_FORMS_SL_03I~CHANGE_CONTENT': Der Parameterwert muss gesetzt werden, wenn der Import-Parameter 'EVENT' den Wert 'B' hat.)

3. Sie setzen das BAdI 'HRPAYCH_FORMS_SL_03I' ein, um unterschiedliche Logos in Kopf- oder Fusszeile des Entgeltnachweises anzudrucken. Mit der Installation dieses SAP-Hinweises kann nun ein mehrfacher Wechsel des Logos realisiert werden. Jedes Logo wird dabei immer nur einmal gelesen und intern zwischengespeichert. Bitte beachten Sie, dass es bei Verwendung sehr grosser Bilddateien zu Performance-Beeinträchtigungen kommen kann. Wenn Sie sehr viele Bilddateien verwenden, kann dies ausserdem, abhängig von der Grösse der einzelnen Bilddatei, zu Speicherproblemen führen.

4. Zusammenfassen von Rückrechnungsergebnissen über alle Rückrechnungsperioden: Mit der Installation dieses SAP-Hinweises stehen Ihnen weitere Auswahlmöglichkeiten

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beim Zusammenfassen von Rückrechnungsergebnissen in der Sicht Zeilenformatierung im HRFORMS zum Entgeltnachweis CH (V_T5C91) zur Verfügung:

o leer: Kein Zusammenfassen von Rückrechnungsergebnissen o 'X': Zusammenfassen von Rückrechnungsergebnissen o 'P': Zusammenfassen von Rückrechnungsergebnissen und Perioden o 'A': Zusammenf. aller Ergebnisse (Aktuell, Rückrechn., Perioden)

5. Mit der Installation dieses SAP-Hinweises werden sämtliche hinterlegten Bankverbindungen (IT0009) korrekt angedruckt.

6. Mit der Installation dieses SAP-Hinweises wird der Prozentsatz (Spalte "Anzahl") der AHV-Basis (Lohnart '/411') mit '5,125' angedruckt, auch wenn der Wert der Spalte 'Ansatz/Basis' ausgeblendet wird.

7. BAdI 'HRPAYCH_FORMS_SL_03L': Die in der Schnittstelle übergebene 'HRDATA' Struktur ist zugewiesen.

HCM – Personalabrechnung Österreich

Sachlage – JW2017/18: SV-Mindest- und Höchstbeitragsgrundlagen ab 2018

Sozialversicherung

Anpassungen der Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung (HBG: Höchstbeitragsgrundlage)

Ab 01.01.2018 gelten folgende Beitragsgrundlagen:

tägliche HBG für laufende Bezüge 171,00 EUR

monatliche HBG für laufende Bezüge 5.130,00 EUR

jährliche HBG für Sonderzahlungen 10.260,00 EUR

monatliche HBG für freie Dienstnehmer 5.985,00 EUR

monatliche Geringfügigkeitsgrenze 438,05 EUR

monatliche HBG freie Dienstnehmer ohne SZ 5.895,00 EUR

Aufwertungszahl 1,029

HINWEIS

Die angegebenen Werte sind vorläufig und werden frühzeitig veröffentlicht, um sozialversicherungsrelevante Berechnungen in das Jahr 2018 zu ermöglichen. Dies kann erforderlich werden, wenn sich durch eine Urlaubsersatzleistung oder Kündigungsentschädigung der SV-pflichtige Zeitraum für laufende Zahlungen in das Jahr 2018 erstreckt.

Sachlage – JW2017/18: unpfändbare Freibeträge

Zum Jahreswechsel 2017/2018 erhöhen sich die Ausgleichszulagenrichtsätze.

Dadurch ergeben sich für die Lohnpfändung nunmehr die unter Lösung angegebenen unpfändbaren Freibeträge ab 01.01.2018 (Stand 22.08.2017 - voraussichtliche Werte).

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Konstante Abrechnungskonstante Beginn Ende Wert

PFMAG Pf. allgemeiner Grundbetrag 01.01.2016 31.12.2016 882,00 01.01.2016 31.12.2016 889,00 01.01.2018 31.12.9999 909,00

PFTAG Pf. allgemeiner Grundbetrag 01.01.2014 31.12.2014 28,00 01.01.2015 31.12.2017 29,00 01.01.2018 31.12.9999 30,00

PFMBG Pf. erhöhter Grundbetrag 1 01.01.2016 31.12.2016 1029,00 01.01.2017 31.12.2017 1038,00 01.01.2018 31.12.9999 1060,00

PFTBG Pf. erhöhter Grundbetrag 1 01.01.2014 31.12.2015 33,00 01.01.2016 31.12.2017 34,00 01.01.2018 31.12.9999 35,00

PFMCG Pf. erhöhter Grundbetrag 2 01.01.2016 31.12.2016 1029,00 01.01.2017 31.12.2017 1038,00 01.01.2018 31.12.9999 1060,00

PFTCG Pf. erhöhter Grundbetrag 2 01.01.2014 31.12.2015 33,00 01.01.2016 31.12.2017 34,00 01.01.2018 31.12.9999 35,00

PFMSG Pf. Pfändungsschutzgrenze 01.01.2016 31.12.2016 3.520,00 01.01.2017 31.12.2017 3.540,00 01.01.2018 31.12.9999 3.620,00

PFTSG Pf. Pfändungsschutzgrenze 01.01.2016 31.12.2016 117,00 01.01.2017 31.12.2017 118,00 01.01.2018 31.12.9999 121,00

PFMSA Pf. Absolutes Exisitenzminimum 01.01.2016 31.12.2016 441,40 01.01.2017 31.12.2017 444,50 01.01.2018 31.12.9999 454,50

PFTSA Pf. Absolutes Exisitenzminimum 01.01.2014 31.12.2014 14,00 01.01.2015 31.12.2017 14,50 01.01.2018 31.12.9999 15,00

PFMUG Pf. Unterhaltsgrundbetrag 01.01.2016 31.12.2016 176,00 01.01.2017 31.12.2017 176,00 01.01.2018 31.12.9999 181,00

PFTUG Pf. Unterhaltsgrundbetrag 01.01.2002 31.10.2008 4,00 01.11.2008 31.12.2017 5,00 01.01.2018 31.12.9999 6,00

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Änderungen bezüglich weiterer Pfändungskonstanten sind bisher nicht bekannt.

Sachlage – JW2017/18: neue AV-Grenzbeträge und Auflösungsabgabe ab 2018

Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag (ALV DNA) bei geringem Einkommen für das Jahr 2018 liegen bereits vor und sind offiziell veröffentlicht worden.

Die neuen ALV-Grenzbeträge betragen folgende Werte:

o bis EUR 1381,00 : 0 % N25a ( - 3%) oder N25d ( - 1.2%) für Lehrlinge

o von EUR 1381,01 bis EUR 1506,00: 1% N25b ( - 2%) oder N25e (- 0.2%) für Lehrlinge

o von EUR 1506,01 bis EUR 1696,00: 2% N25c ( - 1%)

o über EUR 1696,00 : 3%

Die Auflösungsabgabe für 2018 beträgt 128,- Euro.

Achtung

Die angegebenen Werte sind vorläufig und werden frühzeitig veröffentlicht, um sozialversicherungsrelevante Berechnungen in das Jahr 2018 zu ermöglichen. Dies kann erforderlich werden, wenn sich durch eine Urlaubsersatzleistung oder Kündigungsentschädigung der SV-pflichtige Zeitraum für laufende Zahlungen in das Jahr 2018 erstreckt.

Sachlage – JW2017/18: Verlängerung der Wohnbauförderung BVA

Beitragsnachweisung BVA (RPCSVBA2PBS): Die Wohnbauförderungsbeiträge (WF) sind ab dem 1.1.2018 an das Bundesland des Beschäftigungsortes abzuführen. Dienststellen, die WF nur für das eigene Bundesland zahlen, melden weiterhin nur den Nebenbeitrag WF. Überregionale Dienststellen nutzen die Meldungsart P2 mit den Satzarten für AK/LK, jedoch mit den neuen Beitragsarten für WF:

Beitragsart Bedeutung

WFW Wohnbauförderung Wien

WFN Wohnbauförderung Niederösterreich

WFB Wohnbauförderung Burgenland

WFO Wohnbauförderung Oberösterreich

WFS Wohnbauförderung Salzburg

WFT Wohnbauförderung Tirol

WFV Wohnbauförderung Vorarlberg

WFK Wohnbauförderung Kärnten

WFM Wohnbauförderung Steiermark

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Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert.

Sachlage – JW2017/18: Erweiterung IT0044 wegen Wohnbauförderung 2018 Der Automatismus zur Bestimmung der Wohnbauförderungsstelle aus SAP-Hinweis 2512125 benötigt eine personalnummernspezifische Übersteuerungsmöglichkeit, die bei den Sozialversicherungsangaben (IT0044, Feld P0044-BULND) gespeichert wird.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert.

Sachlage – JW2017/18: RPCALCA0, Berechnungsklasse für die Steuer 2018 Die Berechnungsklasse für die Steuer wird für das Jahr 2018 als Kopie der Berechnungsklasse aus 2017 erstellt. Dies ermöglicht gesetzliche Änderungen für 2018 ohne den bestehenden Code für 2017 zu verändern. Bis zum Ende des Steuerjahres 2017 (Februar 2018) werden bei Fehlerbehebungen beide Klassen korrigiert.

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Sachlage – Wiedereingliederungsteilzeit ab 01.07.2017

Mit dem Wiedereingliederungsteilzeitgesetz wird ab 01.07.2017 ein arbeits- und sozialversicherungsrechtliches Modell geschaffen, welches einen sanften Wiedereinstieg in den Berufsalltag erlaubt.

Aus Sicht der Personalabrechnung ergibt sich die Besonderheit, dass die Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge (BV) während der gesamten Dauer der Wiedereingliederungsteilzeit auf Grundlage des monatlichen Entgelts sowie der Sonderzahlungen vor Herabsetzung der Normalarbeitszeit zu entrichten sind. Dabei sind Lohnerhöhungen ebenfalls zu berücksichtigen. (Quelle: Arbeitsbehelf 2017)

Der gewählte Lösungsansatz basiert auf der Bildungsteilzeit.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert.

Sachlage – RPCPGTA0: Mitteilung über Restschuld – falsche Adresse und Feld für Betrag zu klein

Wenn Sie das Programm "Mitteilung über Restschuld" (RPCPGTA0) gleichzeitig für mehrere Personalnummern ausführen, so werden fälschlicherweise für alle zu druckenden Empfänger-Adressdaten die Emfpängerdaten der zuletzt verarbeiteten Personalnummer verwendet.

Des Weiteren wird bei der Darstellung des PDF-Formulars der zu pfändende Restbetrag nicht vollständig angedruckt.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP F2, B8 bzw. 46 ausgeliefert.

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Sachlage – RPCSVBA2PBS: Beitragsnachweisung geringfügig Beschäftigter der BVA gestört durch Pensionsaufschub (PVH, PAH) Die Änderung zum Pensionsaufschub (SAP-Hinweis 2473534) invalidiert die Beitragsnachweisung für geringfügig Beschäftigte Vertragsbedienstete (RPCSVBA2PBS).

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Sachlage – IT0527: Anlegen Datensatz bei DN mit Beschäftigungsstatus Rentner wird abgelehnt

Sie haben den Infotyp "Abgaben bei Austritt A" (0527) auf das neue Infotyp-Framework (SAP-Hinweis 2130644) umgestellt und laut SAP-Hinweis 2256503 konfiguriert.

Nach erfolgter Umstellung/Konfiguration kann folgender Fehler auftreten:

Das Anlegen des Datensatzes wird - im Gegensatz zum traditionellen, nicht entkoppelten Infotyp 0527 - beim Beschäftigungsstatus "Rentner" (IT0000-STAT2 = 2) vom SAP-System nicht ausgeführt. Das System gibt eine entsprechende Fehlermeldung aus.

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Sachlage – IT0367: Fehler bei MV-Ende und UE/KE

Ist der Infotyp "Betriebliche Mitarbeitervorsorge A" (0751) nicht abgegrenzt und erhält der Dienstnehmer eine SV-Verlängerung z.B. wegen einer Urlaubsersatzleistung, so wird in Infotyp "SV-Meldungszusätze A" (0367), Subtyp 4 (Abmeldung), das Ende der betrieblichen Vorsorge (P0367-MVEND0) nicht korrekt durch das System vorbelegt. Das im Merkmal AUBMV dokumentierte Verhalten ist also nicht korrekt umgesetzt.

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