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Denke nicht in Problemen. Denke in Lösungen.

OMC Group ERFOLG DURCH ERFAHRUNG Ü b e r l i n g e n I D r e s d e n I S c h a ' a u s e n

H e a d q u a r t e r O ) e M a n a g e m e n t C o n s u l * n g A G H e i l i g e n b r e i t e 3 4 I D - 8 8 6 6 2 Ü b e r l i n g e n T e l e f o n : + 4 9 7 5 5 1 3 0 8 0 8 0 T e l e f a x : + 4 9 7 5 5 1 3 0 8 0 8 3 3 E - M a i l : i n f o @ o m c - g r o u p . c o m I n t e r n e t : w w w . o m c - g r o u p . c o m

Beschreibung der aktuellen Support Packages für die Monate:

April 2017

HCM Infobrief April 2017

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Inhaltsverzeichnis

HCM – Aktuelles ................................................................................................................. 2

HCM – DEÜV ....................................................................................................................... 3

HCM – ELStAM ................................................................................................................... 7

HCM – Behördenkommunikation ........................................................................................ 7

HCM – Auswertungen / Statistiken.................................................................................... 13

HCM – AVMG / Direktversicherung ................................................................................... 14

HCM – Pfändung ............................................................................................................... 15

HCM – Sozialversicherung ................................................................................................. 16

HCM – KuG ....................................................................................................................... 17

HCM – Steuer ................................................................................................................... 17

HCM – Personaladministration Schweiz ............................................................................. 18

HCM – Personalabrechnung Schweiz ................................................................................. 19

HCM – Personalabrechnung Österreich ............................................................................ 23

HCM – Reisekosten ........................................................................................................ 27

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HCM – Aktuelles

Mit dem April SP werden einige Punkte ausgeliefert, die Sie bitte prüfen sollten. Wir verweisen hier zum einen auf die unzähligen Nachbesserungen zur UV-Meldung. Besonders jedoch wollen wir auf nachfolgende Themen hinweisen Behördenkommunikation – EEL Erkrankung Kind: Aufteilung des ausgefallenen Bruttos/Nettos bei teilweise bezahlten Freistellungen Falls Sie die Freistellung bei Erkrankung des Kindes bezahlen, müssen Sie eventuell eine Rückrechnung für die betroffenen Mitarbeiter anstoßen. Pfändung – Unpfändbarkeit von SFN-Zuschlägen Die ist für Sie relevant wenn Sie Mitarbeiter mit Pfändung haben, denen Sie SFN-Zuschläge zahlen. Hier sollten Sie die Pfändung genau prüfen. Pfändung - Kennzeichnung der Pfändbarkeit von AVMG-Verträgen im Infotyp 0114

Die ist für Sie relevant wenn Sie Mitarbeiter mit Pfändung haben, die einen Teil des Entgeltes in AVMG umwandeln. Hier sollten Sie die Pfändung genau prüfen. Beachten Sie hier unbedingt, dass SAP die Logik der Pfändbarkeit geändert hat. Sollten Sie die Teilapplikation PFAV benötigen, d.h. Sie haben AVMG-Verträge als pfändbar im IT0699 geschlüsselt, dann sprechen Sie bitte unseren Help-Desk an. Auswertungen/ Statistiken - Arbeitskostenerhebung 2016 – kleinere Korrekturen Dieser Hinweis ist für Sie nur interessant, wenn Sie zur Abgabe der Arbeitskostenerhebung 2017 aufgefordert wurden. In diesem Fall sollten Sie das April SP einspielen oder den Help-Desk ansprechen. Sozialversicherung - Sachlage – Rehabilitanden: Bemessung der Beiträge zur AV Neue gesetzliche Regelung entsprechend Rundschreiben GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG Vom 20.04.2017 Für alle Fragen und Anregungen, nicht nur zu den vorstehend genannten Themen, steht Ihnen selbstverständlich unser Help-Desk zur Verfügung.

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HCM – DEÜV

Sachlage – UV-Meldeverfahren: Unbegründete Fehlernachricht im Prüfreport

Sie führen nach der Verarbeitung der Stammdatenrückmeldung vom UV-Stammdatendienst (Datensatz DSSD) den Prüfreport Stammdaten/Customizing zu den Gefahrtarifstellen prüfen (RPUUVAD0_GT_CHECK) aus, um die Mitarbeiterstammdaten aus Infotyp Berufsgenossenschaft (0029) zu prüfen. Für einige Mitarbeiter, die im Prüfjahr einen unterjährigen organisatorischen Wechsel besitzen, erhalten Sie die Fehlernachricht 'Gefahrtarifst. XX (UV-Träger YY) nicht gültig', obwohl kein Fehler vorliegt.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E6 , B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – UV-Meldeverfahren: Keine Hintergrundverarbeitung von

Sachbearbeiterlisten für Ausgangsmeldungen möglich

Sie starten eine der Sachbearbeiterlisten für Ausgangsmeldungen im UV-Meldeverfahren (RPCUVLD0_OUT, RPCUVLD0_OUT_DISPLAY) im Hintergrund. Wenn Sie anschließend den Status des Hintergrundprozesses mit der Transaktion SM37 ansehen, stellen Sie fest, dass die Verarbeitung abgebrochen ist mit der Fehlernachricht 'Control Framework: Fataler Fehler, GUI kann nicht angesprochen werden!'.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – UV-Meldeverfahren: Prüfung des Berechtigungsobjekts P_ORGIN

Sie erstellen den elektronischen Lohnnachweis mit dem Report Meldungen Abgabe el. Lohnnachweis erstellen (RPCUVBD0_OUT). Wenn Ihnen für eine meldende Stelle im UV-Meldeverfahren die Berechtigung zur Anzeige der Mitarbeiterstammdaten fehlt, wird für diese meldende Stelle dennoch der elektronische Lohnnachweis erstellt - ohne die UV-Meldedaten der Mitarbeiter, für die keine Berechtigung vorliegt. In den Sachbearbeiterlisten des UV-Meldeverfahrens wurde bereits mit SAP-Hinweis 2401176 die Prüfung des Berechtigungsobjekts P_ORGIN über die Standardimplementierung des BAdI HRPAY00_B_AUTH_WERKS ausgeliefert. Dabei wird für den betreffenden Personalbereich die Anzeigeberechtigung des Infotyps Organisatorische Zuordnung (0001) geprüft. Diese Prüfung wird künftig auch in den Reports RPCUVAD0_OUT und RPCUVBD0_OUT durchgeführt. Sie haben - wie in SAP-Hinweis 1597126 ausführlich beschrieben - die Möglichkeit diese Berechtigungsprüfung zu (de)- aktivieren oder durch eine kundeneigene Prüfung zu ersetzen.

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Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich

Sachlage – UV-Meldeverfahren: Korrektur zu unterjährigen elektronischen ^

Lohnnachweisen

In Ihrem Unternehmen liegt ein Grund zur Abgabe eines unterjährigen elektronischen Lohnnachweises vor. Sie haben den Grund und das Datum des unterjährigen Lohnnachweises in der Customizing-Tabelle T596M (Teilapplikation BG01) für eine meldende Stelle im UV-Meldeverfahren hinterlegt. Dann wird der elektronische Lohnnachweis des Vorjahres zu dieser meldenden Stelle bereits mit dem unterjährigen Abgabegrund gemeldet.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich

Sachlage – UV-Meldeverfahren: Unterdrückung von Storno/Neumeldung bei manuell

gemeldeten Lohnnachweisen für 2016

Sie haben den elektronischen Lohnnachweis für das Meldejahr 2016 erstellt und eine Bestandfehlerrückmeldung aufgrund ungültiger Gefahrtarifstellen erhalten. Die Bestandsfehlerrückmeldung haben Sie in der Sachbearbeiterliste für UV-Eingangsmeldungen (RPCUVLD0_IN) mit dem Druckknopf 'Ablehnung manuell verarbeitet' in den Status verarbeitet versetzt. Die zugehörige Ausgangsmeldung erhält hierdurch den Status 'manuell gemeldet'. Dieses Verfahren ist für das Meldejahr 2016 zulässig, da keine Verpflichtung besteht, aufgrund ungültiger Gefahrtarifstellen den elektronischen Lohnnachweis 2016 zu korrigieren.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich

Sachlage – UV-Meldeverfahren: Erstellung identischer Stammdatenabfragen zu einer

meldenden Stelle

Sie haben im Customizingview V_T596M (Teilapplikation BG01) die meldenden Stellen für das UV-Meldeverfahren gepflegt und eine meldende Stelle unterjährig abgegrenzt. Beide abgegrenzten Datensätze unterscheiden sich nur im Feld Betriebsnummer abrechnende Stelle. Dann kann es vorkommen, dass für diese meldende Stelle für das Jahr der unterjährigen Abgrenzung zwei identische Stammdatenabfragen erstellt werden.

Identische Stammdatenabfragen treten nur für eine spezielle Konstellation auf: Einer der beiden unterjährig abgegrenzten Datensätze enthält keine Betriebsnummer der abrechnenden Stelle (Feld Betriebsnummer abrechnende Stelle in Grundstellung). Im anderen Datensatz enthält das Feld Betriebsnummer abrechnende Stelle die gleiche Betriebsnummer, die für die meldende Stelle als

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Betriebsnummer des lohnverantwortenden Betriebs (BBNRLB) über die Customizingtabelle T5D0P ermittelt wird.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich

Sachlage – UV-Meldeverfahren: nicht abrechnungsrelevanter Abrechnungskreis

Externe Mitarbeiter eines nicht abrechnungsrelevanten Abrechnungskreises werden vom Report Abgleich der Berufsgenossenschaften (RPUBGED0) unnötigerweise prozessiert.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich

Sachlage – UV-Meldeverfahren: unterjährige UV-Jahresmeldungen

Seit dem Meldejahr 2017 sind Unternehmen verpflichtet für bestimmte - das Unternehmen betreffende Sachverhalte - die UV-Jahresmeldungen für Ihre Mitarbeiter unterjährig, zur nächsten Abrechnungsperiode zu erstellen und zu übertragen. Diese Meldegründe sind:

• UV05: Einstellung des Unternehmens oder Änderung der Zuständigkeit des UV-Trägers • UV08: Beginn des Insolvenzverfahrens • BG06: Beendigung aller Beschäftigungsverhältnisse (bei Fortführung der

Unternehmenstätigkeit)

Es handelt sich hierbei um die Meldegründe, die im UV-Meldeverfahren zur Abgabe des unterjährigen elektronischen Lohnnachweises verpflichten. Beachten Sie, dass der Meldegrund UV06 (Beendigung einer meldenden Stelle) zur Erstellung eines unterjährigen elektronischen Lohnnachweises, jedoch nicht zur Erstellung von unterjährigen UV-Jahresmeldungen führt.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich

Sachlage – weitere Reduzierung der Warnmeldungen im Protokoll

Sie erstellen den elektronischen Lohnnachweis mit dem Report Meldungen Abgabe el. Lohnnachweis erstellen (RPCUVBD0_OUT). Auf dem Selektionsbild haben Sie die zu verarbeitenden Personalbereiche/-teilbereiche (Berichtswesen) vorgegeben. Im Ausgabeprotokoll erhalten Sie die Warnmeldung 056(HRPAYDESVUV) 'UV-Daten (BBNRUV XX, Mitnr YY, Jahr ZZ) können nicht zugeordnet werden' für Personalnummern, deren Mitarbeiterpersonalbereiche über die Teilapplikation BG01 auf Personalbereiche (Berichtswesen) zusammengefasst werden, die nicht in der Selektion enthalten sind.

Die Warnmeldung 056(HRPAYDESVUV) soll den Anwender darüber informieren, dass zu meldende UV-Daten einzelner Mitarbeiter keinem zu erstellenden Lohnnachweis zugeordnet werden konnten. Ursache dafür ist, dass der Stammdatenabgleich nicht erfolgreich abgeschlossen wurde. Entweder

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ist zur meldenden Stelle keine Stammdatenabfrage (Datensatz DSAS) im Status übertragen für das Meldejahr vorhanden oder die zugehörige Stammdatenrückmeldung (Datensatz DSSD) wurde nicht empfangen und verarbeitet.

Der Report RPCUVBD0_OUT liest unabhängig von Vorgaben einzelner Berufsgenossenschaften oder Personalbereichen/-teilbereichen (Berichtswesen) auf dem Selektionsbild die relevanten Abrechnungsergebnisse aller Personalnummern ein. Grund dafür ist, dass erst aus den Abrechnungsergebnissen hervorgeht, welchem Teillohnnachweis die zu meldenden UV-Daten zuzuordnen sind. Die Warnmeldung 056(HRPAYDESVUV) wird fälschlicherweise auch ausgelöst, wenn UV-Daten nur deshalb nicht zugeordnet werden können, weil der elektronische Lohnnachweis aufgrund der Vorgaben der Personalbereiche/-teilbereiche (Berichtswesen) nicht erstellt wird.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich

Sachlage – UV-Meldeverfahren: Fehler beim Anzeigen der UV-Entgelte und Stunden

Sie verwenden den Report Sachbearbeiterliste für UV-Ausgangsmeldungen (RPCUVLD0_OUT) zur Anzeige der Ausgangsmeldungen des elektronischen Lohnnachweises. Wenn mehrere Meldungen den Selektionskriterien entsprechen, werden in den Feldern Summe Entgelt und Arbeitsstunden falsche Werte angezeigt. Der Inhalt der Meldungen ist von diesem Anzeigefehler nicht betroffen.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich

Sachlage – UV-Meldeverfahren: UV-Grund A09 bei Stornierung elektronischer

Lohnnachweise

Sie erstellen den elektronischen Lohnnachweis mit dem Report Meldungen Abgabe el. Lohnnachweis erstellen (RPCUVBD0_OUT). Durch eine Änderung der Meldedaten wird ein bereits übertragener elektronischer Lohnnachweis storniert. Laut Verfahrensbeschreibung des UV-Meldeverfahrens sind die Daten zur Beitragsgrundlage (UV-Grund, Anzahl der Versicherten, Anzahl der gemeldeten Gefahrtarifstellen, Wiederholstruktur der Meldedaten) im Datensatz DSLN bei Stornierungen entbehrlich und werden daher nicht mitgeliefert.

Das Fehlen des UV-Grundes A09 bei Stornierungen elektronischer Lohnnachweise mit Beitragsmaßstab 2 (nach Arbeitsentgelten) oder 3 (nach Köpfen) führt zu Problemen bei der Annahmestelle der DGUV. Daher soll der UV-Grund künftig auch bei Stornierungen gemeldet werden.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich

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HCM – ELStAM

Sachlage – ELStAM Checktool: Verbesserungen 02/2017

Beim Ausführen des Reports ELStAM: Checktool zur Prüfung der Meldedaten (RPUE2ED0) treten bei der Prüfung Vergleich Steuerdaten/ELStAM-Meldedaten (COMP1) folgende zwei Symptome auf:

1. Liegt für einen Mitarbeiter die Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren vor, so wird der Faktor aus den Steuerdaten nicht korrekt mit dem Faktor aus den ELStAM-Meldedaten verglichen.

2. Es kommt zur Fehlernachricht 195 der Nachrichtenklasse HRPAYDEE2 'Zum <DATUM> stimmen Meldedaten nicht mit Steuerdaten D (IT12) überein', obwohl für die betroffenen Personalnummern die Ausprägungen im Infotyp Steuerdaten D (IT0012) eine Differenz der Steuerdaten und der ELStAM-Meldedaten rechtfertigen.

Sie nutzen das Verfahren zum Austausch der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) und das Analysetool Checktool.

1. Ursache für das nicht korrekte Vergleichen der Faktoren ist, dass der Faktor aus den ELStAM-Meldedaten als 1000-faches des eigentlichen Faktors auf der Datenbank abgespeichert ist. Im Ausgabeprotokoll des RPUE2ED0 wird in der Tabelle Infotyp Steuerdaten/ELStAM-Meldedaten deshalb der Faktor der Steuerdaten fälschlicherweise mit 1 (aufgerundet) angegeben.

Beispiel:

Faktor Steuerdaten: 0,872 (Anzeige im Ausgabeprotokoll: 1) Faktor ELStAM-Meldadaten: 872 (Anzeige im Ausgabeprotokoll: 872)

2. Die Ausprägungen der Sonderverarbeitungen im Infotyp IT12 werden bei der Prüfung nicht berücksichtigt.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist nicht möglich

HCM – Behördenkommunikation

Sachlage – EEL: Abgabegrund 42 - Korrektur Ermittlung Empfänger Betriebsnr.

Wechselt ein Mitarbeiter während seiner Abwesenheit die Krankenkasse, wird beim Erstellen der EEL-Ausgangsmeldung mit Abgabegrund 42 (Report RPCEEAD0_OUT - Abfrage Ende

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Entgeltersatzleistung) die Betriebsnummer des Empfängers (Feld BBNR-EMPFAENGER im Datensatz DSLW) nicht zum richtigen Datum ermittelt.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist nicht möglich

Sachlage – EEL: Fehlerhafte Ermittlung des Felds "weitergezahltes Arbeitsentgelt"

Falls mehrere EEL-relevante Abwesenheiten lückenlos aufeinanderfolgen und über Infotyp Abwesenheiten (2001) verknüpft sind, dann wird beim Erstellen der EEL-Meldungen mit dem Report Erstellung Ausgangsmeldungen Entgeltersatzleistungen (RPCEEVD0_OUT) im Datenbaustein DBAL (Allgemeines) das Feld DBAL-EGZBIS (Weitergezahltes Arbeitsentgelt bei AU/med. Leist./LT bis) mit dem Datum des Lohnfortzahlungsendes aus einem der verknüpften Abwesenheitssätze gefüllt.

Wenn die verknüpften Abwesenheitssätze unterschiedliche Werte im Feld "Ende Lohnfortzahlung" enthalten, dann kann es vorkommen, daß gerade das falsche Datum verwendet wird. Zum Beispiel kann das erste Datum das richtige sein, weil die nachfolgenden Abwesenheiten komplett außerhalb der Lohnfortzahlung waren und deshalb der Abwesenheitssatz mit einem willkürlichen Lohnfortzahlungsende vor Beginn der Abwesenheit angelegt wurde. Es kann aber auch das letzte Datum das richtige sein, weil tatsächlich innerhalb der Verknüpfungskette wieder Tage mit Lohnfortzahlung aufgetaucht sind und das Lohnfortzahlungsende aktualisiert werden muß.

Falls die Abwesenheitssätze nicht verknüpft sind, wird das Lohnfortzahlungsende (und damit das Feld DBAL-EGZBIS) direkt aus dem Abwesenheitssatz übernommen, aber auch das kann falsch sein (z.B. willkürliches Datum vor Beginn der Abwesenheit, wenn der Abwesenheitssatz komplett aus der Lohnfortzahlung ist).

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage - EEL: Drucktaste Vorerkrankungsanfrage wiederholen in der EEL-

Sachbearbeiterliste Prozesssicht

Analog zur Sachbearbeiterliste für EEL-Eingangsmeldungen (RPCEELD0_IN), setzt die Funktion dieser Drucktaste den Status der Eingangsmeldung (EEL-Abgabegrund 61 - Vorerkrankungszeiten) auf <manuell verarbeitet> und der entsprechenden Ausgangsmeldung (EEL-Abgabegrund 41 - Anforderung Vorerkrankung) auf <abgelehnt>.

Die Drucktaste wird, analog zur Sachbearbeiterliste für EEL-Eingangsmeldungen (RPCEELD0_IN), in der EEL-Sachbearbeiterliste Prozesssicht (RPCEELD0_PROCESS) in der Detailansicht zur Eingangsmeldung (EEL-Abgabegrund 61 - Vorerkrankungszeiten) angezeigt.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

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Sachlage - EEL: fehlende Meldungen bei nicht täglichen Start des Meldeprogrammes

Falls der Report Erstellung Ausgangsmeldungen Entgeltersatzleistungen (RPCEEVD0_OUT) mit der Selektion "Stichtag" zu selten gestartet wird, kann es aufgrund der Korrekturen aus Hinweis 2281732 (EEL: Geänderte Ermittlung des Auswertungszeitraums) dazu kommen, daß Entgeltbescheinigungen bzw. Vorerkrankungsanfragen nicht erstellt werden. "Zu selten" bedeutet, daß die Reportstarts einen zeitlichen Abstand haben, der größer ist als die in Teilapplikation SVEF (EEL: Festlegung des Beschäftigungsbetriebs) angegebene Frist "Kalendertage vor Ende Lohnfortzahlung".

Das Problem entsteht dadurch, daß der Beginn des Auswertungszeitraums auf den 1. Tag des Vormonats des Stichtags gesetzt wird. Es werden nur Abwesenheiten eingelesen und verarbeitet, die am Beginntag des Auswertungszeitraums oder später beginnen.

Bei der Ermittlung des Auswertungszeitraums wurde implizit vorausgesetzt, daß der Report RPCEEVD0_OUT periodisch mit einem zeitlichen Abstand gestartet wird, der kleiner (oder gleich) ist als die in Teilapplikation SVEF angegebene Frist "Kalendertage vor Ende Lohnfortzahlung".

Falls der Report seltener gestartet wird, kann es vorkommen, daß beim letzten Start die Frist für die Erstellung der Meldungen (Anzahl Kalendertage vor Ende der Lohnfortzahlung laut Teilapplikation SVEF) noch nicht erreicht war, beim nächsten Start aber das Beginndatum der Abwesenheit schon wieder vor dem ermittelten Beginntag des Auswertungszeitraums liegt, sodaß trotz Erreichen/Überschreiten der Frist aus Teilapplikation SVEF keine Meldung mehr erstellt wird.

Beispiel

• Der Mitarbeiter hat eine EEL-relevante Abwesenheit vom 19.12.2016 bis 15.02.2017 (Ende Lohnfortzahlung am 29.01.2017)

• In Teilapplikation SVEF ist die Frist für die Erstellung von Meldungen für Vorerkrankungen und Entgeltbescheinigung auf "7 Kalendertage vor Ende der Lohnfortzahlung" eingestellt.

• Der Report RPCEEVD0_OUT wurde zum letzten Mal am 18.01.2017 mit "Stichtag" gestartet. Zu diesem Zeitpunkt war die 7-Tage-Frist noch nicht erreicht. Es wurde keine EEL-Meldung erstellt.

Falls der Report wöchentlich (nächster Start 25.01.2017) gestartet wird, entsteht kein Problem: am 25.01 wird der Beginn des Auswertungszeitraum auf den 01.12.2016 gesetzt, die Abwesenheit wird eingelesen und verarbeitet. Da die Lohnfortzahlung innerhalb der 7-Tage-Frist endet, wird eine Vorerkrankungsanfrage bzw. Entgeltbescheinigung erstellt.

Falls der Report jedoch zweiwöchentlich (nächster Start 1.2.2017) gestartet wird, kommt es zu dem Fehler: am 01.02.2017 wird der Beginn des Auswertungszeitraums auf den 01.01.2017 gesetzt. Die Abwesenheit beginnt vor dem Auswertungszeitraum und wird nicht eingelesen. Es kommt nicht zur Erstellung einer Vorerkrankungsanfrage bzw. Entgeltbescheingung.

Lösung

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Sachlage - EEL: Steuerfreie Zuschläge für Stundenlohn

Bei einem Stundenlöhner mit Mehrarbeit in den drei Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit werden im Datenbaustein DBUN nur die steuerfreien Zuschläge im letzten Monat vor der AU gemeldet, obwohl in allen drei Monaten vorher Zuschläge gezahlt wurden. Laut Verfahrensbeschreibung müssen in diesem Fall aber auch die Zuschläge aus den beiden anderen Zeiträumen bescheinigt werden (DBUN-ZUSCHL-2 und DBUN-ZUSCHL-3).

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage - EEL: Steuerfreie Zuschläge für Stundenlohn

Die Funktion DSV 23C D ermittelt für jede Sozialleistung, die in einem Abrechnungsmonat vorliegt, einen kalendertäglichen SV-Freibetrag.

Beim Aufruf der Funktion DSV XSV wird für jede Sozialleistung, für die eine beitragspflichtige Einnahme vorhanden ist, dieser kalendertägliche SV-Freibetrag mit der Anzahl der Kalendertage des Sozialleistungszeitraums multipliziert, um den SV-Freibetrag zu erhalten, der für den Zeitraum des Sozialleistungsbezugs vom SV-Bemessungsbrutto abgezogen wird.

Die Sozialleistungen - mit Ausnahme von Mutterschaftsgeld - werden jedoch nicht immer kalendertäglich gezahlt, sondern auf Basis von 30 Tagen, sobald eine oder mehrere dieser Sozialleistungen im ganzen Monat vorliegen.

Für den Fall, daß nur eine Sozialleistung im ganzen Monat vorliegt, ist die Hochrechnung mit 30 Tagen (unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Kalendertage des Monats) bereits implementiert.

Wenn jedoch mehrere Sozialleistungen (mit Ausnahme von Mutterschutz) den ganzen Monat überdecken, dann wird der SV-Freibetrag mit der tatsächlichen Anzahl der Tage des Sozialleistungszeitraums multipliziert. Die Sonderregelung, daß die Sozialleistungen insgesamt für 30 Tage gezahlt werden, wird in diesem Fall nicht berücksichtigt.

Beispiel

Krankengeld von 01.03. - 14.03. (täglicher Wert: 30 EUR)

Übergangsgeld von 15.03. - 31.03. (täglicher Wert: 31 EUR)

Da im gesamten Monat Sozialleistungsbezug vorliegt, wird das Übergangsgeld nur für 16 Tage (statt 17 Tage) gezahlt.

Funktion DSV 23C D liefert einen kalendertäglichen SV-Freibetrag von

2 EUR für Krankengeld

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1 EUR für Übergangsgeld.

Für beide Sozialleistungsarten sei beitragspflichtige Einnahme entstanden.

In Funktion DSV XSV wird dann folgender SV-Freibetrag ermittelt:

14 * 2 EUR + 17 * 1 EUR = 45 EUR,

obwohl das Übergangsgeld tatsächlich nur für 16 Tage gezahlt wird. Richtig wäre

14 * 2 EUR + 16 * 1 EUR = 44 EUR.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage - EEL: Beitragspflichtige Einmalzahlungen der letzten 12

Kalendermonate werden im Baustein DBAE nicht berücksichtigt bei

Wiedereintritt im Monat der Abwesenheit

Sie möchten, dass Stornierungen von Vorerkrankungsanfragen stets im Status "zu entscheiden" erstellt werden sollen und haben hierfür das entsprechende Kennzeichen im Gruppenrahmen "Vor Verschicken prüfen" in der Teilapplikation SVEF (Daten des Personalbereichs Berichtswesen) gesetzt (Kennzeichen ANFVE_STAT). Einige Meldungen werden aber dennoch im Status "neu" erstellt. Die Kennzeichen ANFVE_STAT (Anfrage Vorerkrankung) und EBSCH_STAT (Korrekturmeldungen Entgeltbescheinigungen) werden also nicht in allen Fällen korrekt berücksichtigt.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage - EEL Erkrankung Kind: Aufteilung des ausgefallenen Bruttos/Nettos

bei teilweise bezahlten Freistellungen

Der Hinweis betrifft nur Kunden, die bei Erkrankung Kind die Freistellung teilweise als bezahlte Abwesenheit erfassen.

Mit Hinweis 2349163 wurde ein neues Verfahren ausgeliefert, um das ausgefallene Brutto/Netto während Erkrankung Kind bei mehreren Freistellungen im Monat auf die einzelnen Freistellungszeiträume zu verteilen. Die ausgefallenen Beträge werden dabei als Monatssumme ermittelt und im Verhältnis der Kalendertage der Freistellungen aufgeteilt. Das neue Verfahren wird durchgeführt für Abrechnungsperioden, in denen die Teilapplikation SVEI aktiv ist. Im Standard ist die Teilapplikation SVEI ab 01/2017 aktiv.

Die neue Art der Aufteilung anhand der Kalendertage führt aber dann zu Problemen, wenn mehrere Freistellungen im Monat vorliegen und mindestens eine Freistellung ganz oder teilweise bezahlt ist:

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Fall 1:

Wenn eine bezahlte Freistellung mit einer unbezahlten Freistellung verknüpft ist, dann werden auch die bezahlten Tage (da es ebenfalls Kalendertage im Freistellungszeitraum sind) für die Aufteilung mitberücksichtigt, so dass bei der Verhältnisrechnung ein Teil des ausgefallenen Bruttos/Nettos auch auf die bezahlten Tage entfällt. Diese Aufteilung ist zwar unlogisch, aber eigentlich nicht problematisch, weil die Krankenkasse zur Berechnung des Kinderkrankengelds sowieso die Beträge der Einzelmeldungen innerhalb eines Monats wieder zusammenrechnet.

Fall 2:

Falls jedoch eine vollständig bezahlte Freistellung vorliegt, und die bezahlten/unbezahlten Freistellungen über eine einzige EEL-relevante Abwesenheit abgebildet werden (Steuerung der Bezahlung über das Feld "Lohnfortzahlungsende" in Infotyp 2001), dann wird diese vollständig bezahlte Freistellung bei der Aufteilung berücksichtigt: der Freistellungszeitraum erhält einen Teil des ausgefallenen Bruttos/Nettos. Bei der Meldungserstellung wird diese Freistellung aber nicht berücksichtigt, weil der Report erkennt, dass die Abwesenheit trotz EEL-Relevanz vollständig bezahlt ist und die EEL-Meldung unterdrückt. In dieser Situation geht also tatsächlich ausgefallenes Entgelt verloren und wird nicht gemeldet.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

� ACHTUNG

Falls Sie bei Freistellungen wegen Erkrankung Kind teilweise bezahlte Freistellungen verwenden, rechnen Sie die betroffenen Mitarbeiter auf die Periode zurück, ab der die Teilapplikation SVEI aktiviert ist.

Sachlage - Sachlage - EEL Erkrankung Kind: Aufteilung des ausgefallenen

Bruttos/Nettos bei teilweise bezahlten Freistellungen

Der Report BEA-Meldungen erstellen (RPCBAVD0_OUT) erstellt drei Bescheinigungen (Arbeitsbescheinigung, Arbeitsbescheinigung EU und Nebeneinkommensbescheinigung), die alle den Datenbaustein DBNA (Name) beinhalten. Die Inhalte von manchen Felder (VONA, FMNA, NAZU, TITEL, VOSA) werden nicht DEÜV-konform erstellt. Das Protokoll zeigt z.B. die Fehlermeldung Der Inhalt des Felds VONA aus Datenbaustein DBNA ist im Meldeverfahren nicht zulässig. Siehe z.B. Punkt 3.1 Datensatz Arbeitsbescheinigung Fachlicher Inhalt.

Im PDF-Formular Arbeitsbescheinigung (HR_DE_BEA_AB_V03) sind folgende Fehler korrigiert:

1) Der Text zur Arbeitnehmerbeschäftigung (aus Datenbaustein DBSA Feld TTSC, im Formular Punkt 3.1) ist sehr kurz und wird nicht immer korrekt abgekürzt.

2) Als letzter Beschäftigungsort (im Formular Punkt 3.1) wird immer der Ort aus der Arbeitgeberadresse (Datenbaustein DBAG Feld AGORT) angedruckt. Der abweichende Beschäftigungsort (Datenbaustein DBAB Feld BORT) wird nicht berücksichtigt.

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3) Die Firmenadresse (aus Datenbaustein DBAG, im Kopfteil) wird nur mit der ersten Firmenadresszeile angedruckt.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage - EEL: Manuelle Verknüpfung von Krankheiten mit unterschiedlichen

Abgabegründen über Infotyp 0651

Durch die Verwendung des Felds "Verknüpfte Abwesenheit" in Subtyp Manuelle Vorgaben (6) von Infotyp Bescheinigungen an SV-Träger (0651) können unmittelbar aufeinanderfolgende EEL-relevante Abwesenheiten manuell verknüpft werden, sodaß der Report EEL-Meldungen erstellen (RPCEEVD0_OUT) sie als eine einzige Abwesenheit behandelt. Voraussetzung ist allerdings, daß die manuell zu verknüpfenden Abwesenheiten den gleichen EEL-Abgabegrund haben.

Es gibt jedoch Situationen, in denen es möglicherweise sinnvoll erscheinen könnte, auch Abwesenheiten mit unterschiedlichen EEL-Abgabegründen manuell zu verknüpfen, z.B. wenn eine Kur unmittelbar auf die zugehörige Krankheit folgt und die Erstellung einer EEL-Meldung für die Abwesenheit "Kur" unterdrückt werden soll.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

HCM – Auswertungen / Statistiken

Sachlage - Arbeitskostenerhebung 2016 – kleinere Korrekturen

Bruttoverdienstsumme: Gesamtbrutto laut EBV

Die Erläuterung zur Bruttoverdienstsummer (Merkmal 120) hat sich im Vergleich zu den vorherigen Erhebungen bei der Arbeitskostenerhebung 2016 stark vereinfacht. Danach zählt zur Bruttoverdienstsumme das Gesamtbruttoentgelt gemäß Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) § 1 Absatz 2 Numme 2c.

Im SAP-Standard entspricht das Gesamtbrutto (EBeschV) der Lohnart /10E, die in der Zuordnung von Lohnarten zu Summenlohnarten (Sicht V_T596I) als Summenlohnart für die Teilapplikation EBRL definiert ist, und von Kunden in der zugehörigen Kundentabelle (Sicht V_T596J) um kundeneigene Einzellohnarten erweitert wird. Die Lohnart /10E wird in der Abrechnung gebildet und im Abrechnungsergebnis (RT) gespeichert.

Für die Arbeitskostenerhebung 2016 wird die Bruttoverdienstsumme in der Kundentabelle (Sicht V_T596J) als Summenlohnart für die Teilapplikation EBRL bislang jedoch etwas anders definiert.

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Gesetzliche AG-Beiträge zur SV: Wertguthaben-Störfälle

Zu den Arbeitgeberanteilen an den SV-Beiträgen gehören auch die Anteile an den Störfällen bei Wertguthaben.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

HCM – AVMG / Direktversicherung

Sachlage – BVV: Vorgabe der Beitragsklasse in AG- und AN-Bausteinen

Für einen Tarif (z.B. DA) erfolgt die Berechnung der Beiträge über Beitragsklassen. Die Beitragsklassen werden im Infotyp Altersvermögensgesetz (0699) sowohl im arbeitgeberfinanzierten Baustein als auch im arbeitnehmerfinanzierten Baustein fest vorgegeben. Die vorgegebene Arbeitgeberbeitragsklasse wird bei der Berechnung des Arbeitnehmerbeitrags nicht berücksichtigt.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer hat ein Arbeitsentgelt von 3.200 Euro, dies entspricht der Beitragsklasse 33. Im Infotyp Altersvermögensgesetz (0699) wird sowohl im Arbeitgeberbaustein als auch im Arbeitnehmerbaustein die Beitragsklasse 34 vorgegeben.

In der Abrechnung werden als Beiträge berechnet:

• AG-Baustein: AG-Beitrag (34) = 157,99 Euro • AN-Baustein: Beitrag (34) - AG-Beitrag (33) = 84,36 Euro

Gewünscht wird bei der Berechnung des AN-Bausteins die Berücksichtigung des AG-Beitrags der Beitragsklasse 34 anstatt 33, da diese im arbeitgeberfinanzierten Baustein so vorgegeben wurde.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

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HCM – Pfändung

Sachlage – fehlender IMG-Eintrag

Im Customizing (Einführungsleitfaden) fehlt die Customizing-Aktivität für die Konstante PFDI2 (Pf. negativer Basiszinssatz).

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – Unpfändbarkeit von steuerfreien SFN-Zuschlägen

Mit SAP-Hinweis 2379553 Unpfändbarkeit von steuerfreien Sonntags-, Feiertags oder Nachtzuschlägen wurde die Möglichkeit ausgeliefert, den steuerfreien Anteil bestimmter Zuschlagslohnarten für Arbeiten nachts und an Sonn- und Feiertagen als unpfändbar einzustellen. Dieser Anteil wird in Lohnart /25N stfr §3b unpfb Korrektur gespeichert.

Diese Verarbeitung erfolgt fälschlich nur für Lohnarten, die als steuerfreie Zuschläge in Tabelle T5D2S (IMG: Steuer->Verarbeitung->So/Na/Fe-Zuschläge->Steuerfreie Anteile der Zuschlagslohnarten ausweisen) eingetragen sind.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – Kennzeichnung der Pfändbarkeit von AVMG-Verträgen im IT 0114

1. Entgeltumwandlungen können nicht pro Pfändung als pfändbar oder unpfändbar gekennzeichnet werden.

2. Falls Entgeltumwandlungen über den Infotyp Altersvermögensgesetz als unpfändbar gekennzeichnet werden, wird diese Unpfändbarkeit nur innerhalb altersabhängiger Kontingente nach § 851c ZPO berücksichtigt. Die Kontingente nach § 851c sind jedoch für Entgeltumwandlungen innerhalb der Personalabrechnung in der Regel ohne Bedeutung.

Bei einer Entgeltumwandlung entstehen keine Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Arbeitseinkommen im Sinne von § 850 Abs. 2 ZPO mehr. Daher sind diese Beträge unpfändbar. Bisher muss ein AVmG-Vertrag im Infotyp Altersvermögensgesetz (0699) explizit als "Pfandfrei nach § 851c" gekennzeichnet werden, damit die Entgeltumwandlung beim pfändbaren Einkommen als unpfändbarer Betrag berücksichtigt wird.

Ab Gültigkeit der Teilapplikation PFAV wirkt sich die Kennzeichnung "Pfandfrei nach § 851c" im Infotyp 0699 nur in Rückrechnungsperioden vor Gültigkeitsbeginn der Teilapplikation aus. In Abrechnungsperioden ab Gültigkeitsbeginn der Teilapplikation PFAV

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mindern die arbeitnehmerfinanzierten Beiträge der im Infotyp 0699 erfassten Altersvorsorgeverträge automatisch das pfändbare Brutto. Falls eine Entgeltumwandlung abweichend davon pfändbar sein soll, darf die Wandlung im pfändbaren Brutto nicht berücksichtigt werden. Dazu besteht pro Pfändung die Möglichkeit, über den Infotyp Pf.D Pfänd. Betrag (0114) einzelne AVmG-Verträge ausdrücklich als pfändbar zu kennzeichnen.

Ab Gültigkeit der Teilapplikation PFAV wirkt sich die Kennzeichnung "Pfandfrei nach § 851c" im Infotyp 0699 nur in Rückrechnungsperioden vor Gültigkeitsbeginn der Teilapplikation aus. In Abrechnungsperioden ab Gültigkeitsbeginn der Teilapplikation PFAV mindern die arbeitnehmerfinanzierten Beiträge der im Infotyp 0699 erfassten Altersvorsorgeverträge automatisch das pfändbare Brutto. Falls eine Entgeltumwandlung abweichend davon pfändbar sein soll, darf die Wandlung im pfändbaren Brutto nicht berücksichtigt werden. Dazu besteht pro Pfändung die Möglichkeit, über den Infotyp Pf.D Pfänd. Betrag (0114) einzelne AVmG-Verträge ausdrücklich als pfändbar zu kennzeichnen.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

HCM – Sozialversicherung

Sachlage – BNW Betriebsnummer der Krankenkasse im SAPScript-Formular

In den SAPScript-Formularen des Sammelnachweises im Beitragsnachweis (HR_DE_SV_SVNW_SN und HR_DE_SV_SVNW_KS) wird die Betriebsnummer der Krankenkasse nur für Rentner angedruckt.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – Rehabilitanden: Bemessung der Beiträge zur AV

Bei Rehabilitanden ist bei Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung als beitragspflichtige Einnahme für die Bemessung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt zugrunde zu legen. Gleichzeitig ist jedoch ein Mindestarbeitsentgelt vorgeschrieben. Dieses Mindestarbeitsentgelt war bisher ein Betrag in Höhe von 20 % der monatlichen Bezugsgröße des zutreffenden Rechtskreises.

Aufgrund gesetzlicher Neuregelungen muss für bestimmte Fallkonstellationen als Mindestarbeitsentgelt ein Betrag in Höhe von 1 % der monatlichen Bezugsgröße des zutreffenden Rechtskreises zur Anwendung kommen.

Lösung

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Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

HCM – KuG

Sachlage – Kurzdump bei Abrechnungsliste für Saison-KuG

Beim Erstellen der Abrechnungsliste für Saisonkurzarbeitergeld mit dem Programm RPCKULD3 kommt es zu einem Kurzdump.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

HCM – Steuer

Sachlage – LStB: Korrekturen zur Ausgabe von Lohnsteuerbescheinigungen mittels

Report RPCTXMD1 bei Wechsel der Arbeitgebersteuernummer

Nach Einspielen des SAP-Hinweises 2372358 werden nicht alle zu druckenden Lohnsteuerbescheinigungen (LStB) bei erneutem Druck mittels Report Lohnsteuerbescheinigung für Mitarbeiter erstellen (RPCTXMD1) selektiert, wenn vorangehende Bescheinigungen aufgrund eines Wechsels der Arbeitgebersteuernummer storniert/annulliert wurden. Der Fehler tritt auf, wenn gültige Neumeldungen und Annullierungen (bzw. Stornomeldungen) zu unterschiedlichen Zeitpunkten mittels B2A-Manager übertragen wurden.

Beispiel:

• Es wird eine LStB aufgrund eines unterjährigen Austritts erstellt. • Diese Bescheinigung wird aufgrund eines Wechsels der Arbeitgebersteuernummer

annulliert/storniert. • Es liegt ein Zeitversatz beim Transfer mittels B2A-Manager zwischen den beiden gültigen

Datensätzen (Annullierung/Stornierung und Neu-Meldung) vor. • Die Bescheinigungen wurden erstellt und sollen erneut gedruckt werden.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

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Sachlage – Fehlerhafte Steuerberechnung bei untermonatigem Wechsel der

Steuerpflicht

Bei einem untermonatigen Wechsel der Steuerpflicht und gleichzeitiger Steuerbefreiung wegen DBA oder ATE werden die Steuertage falsch zusammen gefasst. Durch kann eine falsche Steuer für den Inlandszeitraum berechnet werden.

Beispiel:

Ein Mitarbeiter unterliegt einem untermonatigen Split im IT0012 mit Wechsel des Bescheinigungszeitraums:

• Bescheinigungszeitraum 1: Beschränkt steuerpflichtig mit Befreiungsgrund DBA, 21 Tage • Bescheinigungszeitraum 2: Unbeschränkt steuerpflichtig ohne Befreiungsgrund, 9 Tage

Für die Steuerberechnung werden fälschlicherweise 42 Tage in die Lohnart /106 (Lfd. Steuer) abgestellt.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – Korrektur zur Erstellung von Meldedaten bei rückwirkender Änderung in

Zeile 2 der LSTB

Wenn es nach der Erstellung von Lohnsteuerdaten zu einer Änderung in Zeile 2 oder Zeile 9 der Lohnsteuerbescheinigung (LStB) kommt, wird fälschlicherweise eine neue Bescheinigung (Neumeldung) mit erhöhter laufender Nummer anstatt einer Korrekturmeldung erstellt. Diese Meldung wird weiterhin fälschlicherweise von der Clearingstelle angenommen.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

HCM – Personaladministration Schweiz

Sachlage – ZVB: Wohnadresse des Mitarbeiters wird aus falschem Subtyp abgeleitet

Sie erstellen mit dem Infotyp 3394 ("Zwischenverdienstbescheinigung (CH)") eine Zwischenverdienstbescheinigung für einen Mitarbeiter, für den im bescheinigten Zeitraum in Infotyp 0006 ("Anschriften") neben dem ständigen Wohnsitz (Subtyp 1) noch weitere Anschriften unter anderen Subtypen (z.B. eine zusätzliche Notfalladresse unter Subtyp 4) hinterlegt sind: Das System füllt in das Formularfeld für die Wohnadresse des Mitarbeiters (Feld mit Bezeichner: "PLZ, Wohnort, Strasse, Nummer" im oberen Bereich der ersten Seite) fälschlicherweise nicht die

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Angaben des ständigen Wohnsitzes (Subtyp 1) sondern die Angaben aus irgend einen anderen Subtypen (z.B. aus Subtyp 4, "Notfalladresse").

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

HCM – Personalabrechnung Schweiz

Sachlage – LSE - Neues XML/XLS-Format für Lieferung LSE 2016

Sie müssen die vom Bundesamt für Statistik (BFS) angeforderte Statistik "Schweizerische Lohnstrukturerhebung 2016" (LSE) abgeben.

1. Das Bundesamt für Statistik hat am 26.07.2016 die Spezifikation für die Datenlieferung der Lohnstrukturerhebung als unverschlüsselte XML-Datei und als Excel-Datei ("Variante 3: Datei via LohnWebPlus") geändert (vgl. https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/erhebungen/lse.html). Das bisher vom Programm 'RPLBGAC3' bzw. 'RPLBGAC3_CE' für diesen Zweck generierte Excel bzw. XML-Format ist damit veraltet und insbesondere derzeit nicht für die bis zum 31.03.2017 einzureichende Lohnstrukturerhebung 2016 geeignet. Um dieses Programm bzw. diese Form der Datenlieferung weiter verwenden zu können, sind Programmänderungen erforderlich.

2. Bei Lieferung der Lohnstrukturerhebung 2016 im Format "Variante 4: verschlüsselte Datenübertragung mit ELM" darf neuerdings nur noch die Version ELM 4.0 verwendet werden. Die Version ELM 2.2 ist nicht mehr zulässig. Das für diese Form der Datenlieferung verwendete Programm 'RPLELMC0' unterstützt bereits ELM 4.0 - diesbezüglich sind keine Programmänderungen erforderlich.

Lösung Hinweis: SAP plant, zukünftig nur noch eine Form der Datenlieferung ("Variante 4: verschlüsselte Datenübertragung mit ELM") zu warten. D.h., falls sich in zwei Jahren für die Lohnstrukturerhebung 2018 (oder spätere Lohnstrukturerhebungen) wieder Formatänderungen in der Form der Datenlieferung "Datei via LohnWebPlus" ergeben, sollten Sie frühzeitig eine Umstellung auf ELM einplanen.

Details/Inhalt der Änderung:

Wie auch schon bei der Lohnstrukturerhebung 2012 kann die XML-Meldungsdatei mit dem BAdI 'HRPAYCHLSE_EXPORT' erzeugt werden. Eine Beispielimplementierung zum Erzeugen einer XML-

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Meldungsdatei im Format für die "Schweizerische Lohnstrukturerhebung 2016" zu erzeugen finden Sie im Anhang dieses SAP-Hinweises. Diese Beispielimplementierung beinhaltet die Ausgabe für die LSE 2016 und LSE 2012. Das Ausgabeformat '2016/2012' wird über das neue Versionsfeld auf dem Selektionsbild des Programms 'RPLBGAC3' oder 'RPLBGAC3_CE' gesteuert.

Neuerungen gegenüber vorherigen Versionen der "Schweizerischen Lohnstrukturerhebung" können Sie den "Technischen Richtlinien für die elektronische Datenübermittlung in XML- oder XLS-Format" des BFS entnehmen:

https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/erhebungen/lse/datenlieferung/elektronische-datei.assetdetail.301682.html

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – ELM4.0 : Aktualisierung Mustercustomizing IT 0021

Zu den folgenden, bereits mit SAP-Hinweis 2060412 für die Quellensteuermeldung mittels ELM 4.0 neu gelieferten Feldern in Infotyp 0021, fehlt bisher passendes Mustercustomizing in der Sicht "View zur Infotypbildsteuerung" ('V_T588M'):

• Im Rahmen "Angaben für ELM 4.0": o Auswahlfeld „ELM 4.0 (Quellensteuer): Abzugsberechtigung“ ('P0288-WHTDEDUC')

• Im Rahmen "ELM 4.0: Einkommen des Partners": o Auswahlfeld "ELM 4.0 (Quellensteuer): Art der Auszahlung (Partner)" ('P0288-

WORKCOMP') o Ankreuzfeld "Hauptbeschäftigung oder Nebenbeschäftigung ('P0288-NEBEN') o Eingabefeld "ELM 4.0: Gültigkeitsbeginn (Lohn, Rente,...)" ('P0288-PAYBEGDA') o Eingabefeld "ELM 4.0: Gültigkeitsende (Lohn, Rente,...)" ('P0288-PAYENDDA')

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – ELM 4.0: Aktualisierung Mustercustomizing IT 0021

Sie erstellen mit dem Programm "Datenextraktor zum Einheitlichen Lohnmeldeverfahren (ELM)" ('RPLELMC0') eine ELM 4.0 Jahresmeldung für die Domäne 'BFS' (Bundesamt für Statistik).

Sie wollen für einen Mitarbeiter, der mehr als 2 unterjährige organisatorische Wechsel (IT0001) hat, eine ELM 4.0 Jahresmeldung für die Domäne Statistik 'BFS' erstellen. In diesem Fall werden unter Umständen mehrere Meldungen mit einem überlappenden Splitzeitraum erstellt.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – ELM 4.0: Ergänzung Customizing Ausbildungsarten

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Derzeit können folgende Schularten nicht korrekt verarbeitet werden, da die entsprechenden Customizing-Einträge in der Sicht "Schularten-Bezeichnungen" (V_T517T) bisher nicht vorhanden sind:

• C0: Doktorat • CA: Uni/ETH Bachelor • CB: Fachhochs. Bachelor

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – ELM 4.0: Laufzeitfehler statt Fehlermeldung bei Inkonsistenten IT0021

Sie erstellen eine monatliche QSt-Meldung mit dem Datenextraktor (ELM 4.0) (Programm 'RPLELMC0', Transaktion 'PC00_M02_LELM0') für einen oder mehrere Mitarbeiter, bei denen die korrespondierenden Sekundärsätze in Tabelle PA0288 zum Infotyp 0021 fehlen. Das Programm bricht für den ersten Mitarbeiter mit einer solchen Inkonsistenz mit Laufzeitfehler (Ausnahme: 'CX_HRPA_INVALID_INFOTYPE_DB') ab.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – ELM 4.0: AHV/ALV Keine Austrittsmeldung bei Personenwechsel

Sie erzeugen eine monatliche AHV/ALV-Meldung mit dem Datenextraktor (ELM 4.0) (Programm 'RPLELMC0', Transaktion 'PC00_M02_LELM0') und verwenden in Ihrem Unternehmen die CE-Stammdaten.

Sie wollen eine monatliche AHV/ALV Meldung für einen Mitarbeiter erstellen, der zum Vormonat einen Wechsel der Personalnummer mit Austritt und einen Wechsel der 'Organisatorischen Zuordnung' (IT0001) hatte. Wurde der aktuell zu meldende Monat noch nicht produktiv abgerechnet, erfolgt keine Meldung des Austritts der Person aus dem Vormonat, sondern eine Eintrittsmeldung der neu eingetretenen Person, obwohl diese Person nicht der zu meldenden ELM Unternehmung zugeordnet ist.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – ELM 4.0: Meldung ohne PersNr [259(5C):"Ländergrp. zur org. Zuordn.

nicht gefunden"]

Sie erhalten im Anwendungsprotokoll die Fehlermeldung oder Warnung "Ländergruppierung zur organisatorischen Zuordnung nicht gefunden" (Meldungsnummer 259, Nachrichtenklasse '5C'). Die Meldung enthält keine Personalnummer, was die Fehleranalyse erschwert.

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Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – ELM 4.0: QSt - Fehlermeldungen wegen zusätzl. Verträge mit Ersteintritt in

der Zukunft

Sie erstellen eine monatliche QSt-Meldung mit dem Datenextraktor (ELM 4.0) (Programm 'RPLELMC0', Transaktion 'PC00_M02_LELM0') für Mitarbeiter mit mehr als einem Vertrag (CE-Stammdaten). Sie haben mit der Teilapplikation 'ELQ5' (vgl. SAP-Hinweis 2402424) den Filter für Verträge mit nicht abrechnungsrelevanten Abrechnungskreisen aktiviert.

Wenn sich unter den selektierten Mitarbeitern solche befinden, die gleichzeitig ausschliesslich nicht-abrechnungsrelevante Verträge bis zum aktuellen Monat und Verträge, die laut Infotyp 0000/0001 erst in der Zukunft eintreten, haben, dann werden letztere fälschlicherweise nicht ignoriert sondern führen zu einer Fehlermeldung "Ländergrp. zur org. Zuordn. nicht gefunden" (PNr: [...], Datum: [...])" (Nachrichtennr. 259, Nachrichtenklasse '5C')". Zusätzlich bekommt die Meldung mit den QSt-Daten der restlichen relevanten Mitarbeiter einen fehlerhaften Gesamtstatus und kann nicht versendet werden.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – QSt - Fehlermeldungen wegen zusätzl. Verträge mit Ersteintritt in QSt

Redes.(CE): Fehler beim Jahresausgleich durch Wechsel der QSt-Pflicht (/3JA),

Kanton GE

Sie verwenden die Komponente Quellensteuerberechnung basierend auf Abrechnungsfunktionen (Teilapplikation 'QST2') der Personalabrechnung Schweiz (Programme: 'RPCALCC0', 'RPCALCC0_CE').

Wechselt bei einem quellensteuerpflichtigen Mitarbeiter in einem Kanton mit Jahresausgleich die Quellensteuerpflicht - z.B.: Quellensteuerpflicht '4' (Grenzgänger Frankreich) auf '2' (Quellensteuerpflicht) - kommt es unter Umständen zu einer zusätzlichen Berücksichtigung der Quellensteuerbasis eines nicht relevanten Steuersplit-Zeitraums.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – QSt - QSt Redes.(CE): Keine QSt-Berech. bei Einmalz. '/117' für Mitarbeiter

ohne Lohn

Sie verwenden die Berechnung der Quellensteuer 'Schweiz' basierend auf Abrechnungsfunktionen (Teilapplikation 'QST2') in der Personalabrechnung (Programme: 'RPCALCC0', 'RPCALCC0_CE').

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Sie wollen einen quellensteuerpflichtigen Mitarbeiter abrechnen, der ausser einer Einmalzahlung, die in die Lohnartart 'Quellensteuerbasis Einmalzahlungen' (/117) geschlüsselt wird, keinen weiteren Lohn erhält. In diesem Fall erfolgt keine Berechnung der Quellensteuer.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

HCM – Personalabrechnung Österreich

Sachlage – IT0367: Vorschlagswerte in der 'Richtigstellung Abmeldung

Im Infotyp SV-Meldungszusätze A (0367) sind die Vorschlagswerte An-/Abmeldedatum (ADAT0) und Richtiges An-/Abmeldedatum (RDAT0) für Subtyp Richtigstellung Abmeldung (09) nicht korrekt. Dies geschieht beispielsweise für Dienstnehmer, die nach erfolgter Abmeldung noch eine Urlaubsersatzleistung mit Verlängerung der SV-Tage erhalten haben.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – PCALZ: gleicher Lohnzettel mehrfach erzeugt

Nach Einspielen des SAP-Hinweises 2318159 wird unter Umständen ein Lohnzettel mehrfach erzeugt.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – Warnmeldung im Pensionsaufschub (N70)

Die Warnung "Dienstnehmer ggf. im Pensionsaufschub (N70). Siehe SAP-Hinweis 2418377." (Textsymbol 558 vom Programm H03PLOG0) kann keiner Personalnummer bzw. Periode zugeordnet werden, wenn der Abrechnungstreiber Österreich (RPCALCA0) im Hintergrund ausgeführt wird

Desweiteren erscheint diese auch für Personen, die keine Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen (bspw. Pensionisten).

Lösung

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Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – ABSV: SV-Bemessung zu hoch für mehrere getrennte Dienstverhältnisse

Laut Auskunft Ihrer Krankenkasse (wie beispielsweise GKK) wurden SV-Beiträge eines Dienstnehmers, der untermonatig austritt und noch im selben Monat in einem anderen Dienstverhältnis wieder in dasselbe Unternehmen - jedoch mit anderer SV-Beitragsgruppe - eintritt, falsch berechnet.

Sie haben den SAP-Hinweis 2389767 implementiert und die Teilapplikation ABSV aktiviert.

Für einen Dienstnehmer, der von einer in diesem Monat langen geringfügigen Beschäftigung (sehr geringes Brutto) in eine sehr kurze (1-2 Tage) Beschäftigung mit hohem Brutto untermonatig wechselt, wurde die SV-Höchstbemessungsgrundlage nur monatlich betrachtet. Im gesamten Monat wurde somit diese Grenze nicht erreicht, und die Sozialbeiträge wurden für alle Bezüge berechnet. Diese beiden Beschäftigungen sollten jeweils einzeln täglich betrachtet werden, sodass die sehr kurze Beschäftigung gegen die tägliche HBG geprüft wird und somit möglicherweise geringere Sozialbeiträge nötig sind.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – RPCALCA0: Fehler "keine SV-Tage" in Verbindung mit Urlaubs-

ersatzleistung bei nur einem aktiven Tag in einem Monat mit 31 Tagen

Ein Dienstnehmer mit Nullbezug nach Krankheit in einem Monat mit 31 Tagen ist genau einen Tag wieder aktiv ist und hat in Folge dessen einen Bezug, tritt aber am darauf folgenden Tag bereits aus. Zunächst wird für genau diesen einen aktiven Tag die Lohnart /303 mit einem SV-Tag (im Anzahlfeld) generiert und dann dieses Anzahlfeld aufgrund einer internen Korrektur (in FORM CORRECT_SI_DAYS) auf Null gesetzt. Die Abrechnung bricht daraufhin ab.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – Erhöhung des Service-Entgelts für die e-Card (2018)

Für die e-Card ist jährlich ein Service-Entgelt zu entrichten. Gemäß § 31c Abs. 3 Z 1 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) hat der Dienstgeber am 15.11. eines jeden Jahres für die zu diesem Stichtag bei ihm in einem Dienstverhältnis stehenden Personen das Service-Entgelt einzuheben und an den Krankenversicherungsträger abzuführen. Für das Jahr 2018 ist am 15.11.2017 ein Service-Entgelt in Höhe von EUR 11,40 fällig.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

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Sachlage – Korrektur diverser Fehler

Sie können den Infotyp Arbeits- und Entgeltbestätigungen A (0526) durch Konfiguration auf das neue Infotyp-Framework (Dynpro 2470 und Dynpro 2475) umstellen. Dabei treten unter Umständen nachfolgend genannte Fehler auf:

1. Anlage ELDA-Satz:

1. Im ELDA-Satz wird sowohl das Geburtsdatum im Feld GEBD als auch die Versichertennummer im Feld VSNR gefüllt. Dies ist gemäß DB-Org/DM-Org (Kapitel D.7) nicht zulässig.

2. Wird die Funktionstaste "ELDA-Satz u. Sichern" geklickt, bevor die Eingabe in einem der Eingabefelder mit "Bestätigen/Enter" bestätigt wurde, erstellt das Programm sofort den ELDA-Satz, ohne vorher die Eingabeverprobung durchgeführt zu haben. Das Programm erstellt also einen ELDA-Satz, obwohl bei erfolgter Eingabeverprobung aus SAP-Sicht womöglich kein Satz hätte erstellt werden dürfen. Dieser in der T5A1O gespeicherte, möglicherweise ungültige ELDA-Satz kann daher von ELDA - je nach Schwere des Fehlers - gegebenenfalls nicht weiter verarbeitet werden.

3. SAP gibt vor, dass zum Aufbau der ELDA-Storno-Meldung die zu stornierende Meldung aus dem Übersichtsbild kommend kopiert und in der Kopie die Satzart im Dynpro auf Stornierung umgestellt wird. Derzeit wird beim Kopieren aus dem Übersichtsbild jedoch ein Pop-Up mit den Abwesenheiten gezeigt. Die Auswahl eines Satzes aus dem Pop-Up überschreibt die Daten aus der Kopie. Dadurch ist es nicht möglich, den anfangs ausgewählten Datensatz zum Aufbau des ELDA-Stornos zu verwenden.

2. Meldungen:

1. Beim Anlegen des Infotypsatzes meldet das SAP-System nicht mehr, wenn das Endedatum des Infotyps nach dem Datum "Per. Kalender ab" des Abrechnungsstatus (P0003-PKGAB) liegt, sofern keine andere Meldung anzuzeigen ist.

3. Anlage Datensatz aus Abwesenheitsliste:

1. Beim Anlegen eines Datensatzes erscheint ein Pop-Up mit den im System gesicherten Abwesenheiten (IT2001). U.U. kommt es vor dem Aufbau des Auswahl-Pop-Ups bereits im Hintergrund zu einem Fehler aus dem Aufruf von CL_HRPAYAT_0526_RPLAEBA0->GET_GET_ABSENCE_DATA, der in der nicht entkoppelten Version nicht angezeigt wird.

2. Ein im Infotyp "Datumsangaben" (IT0041) hinterlegtes Datum für den EFZ-Anfang (DATID E) wird nur noch in das Feld "Beschäftigt seit (letzter arbeitsrechtlicher Eintritt)" (P0526-BEAB0) geschrieben, wenn das dort hinterlegte Datum vor dem Datum liegt, das mit dem Funktionsbaustein RP_HIRE_FIRE als Eintrittsdatum (aus Infotyp "Massnahmen (0000)") ermittelt wird.

3. Die Ermittlung des Feldes "Anzahl Wochen EFZ" (P0526-AEFZ0) erfolgt im neuen Dynpro nicht wie im alten Dynpro. Die Halbierung der Wochen für die EFZ (siehe SAP-Hinweis 195887) arbeitet nicht korrekt.

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Lösung

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Sachlage – PCALZ Unterbrechung Lohnzettel SV bei geringfügiger Beschäftigung < 1

Monat

Ab 1.1.2017 sind kürzer als einen Monat vereinbarte geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bei der Übermittlung der Lohnzettel SV eigens zu kennzeichnen.

Liegen mehrere derartige Beschäftigungsverhältnisse innerhalb eines Kalenderjahres bei demselben Dienstgeber vor, ist für jedes Dienstverhältnis zeitraumbezogen ein Lohnzettel SV zu erstellen. Eine Summierung der Beitragsgrundlagen darf nicht erfolgen.

Beispiel 1 zum LZ SV:

• Beschäftigung 1: 1.1. bis 5.1.2017 • Beschäftigung 2: 10.1. bis 15.1.2017 • LZ SV 01/2017 (getrennt für Beschäftigung 1 und 2)

Beispiel 2 zum LZ SV:

• Beschäftigung 1: 1.1. bis 5.12017 • Beschäftigung 2: 25.1. bis 5.2.2017 • LZ SV 01/2017 (nur für Beschäftigung 1 ) • LZ SV 01 - 02/2017 (nur für Beschäftigung 2)

Aufgrund der Klarstellung dieser gesetzlichen Änderung muss der SAP-Hinweis 2379911 (JW 2016/17: PCALZ, Lohnzetteländerungen bez. geringfügiger Beschäftigung) entsprechend korrigiert werden.

Lösung

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Sachlage – ABSV: SV-Beiträge für die Urlaubsersatzleistung bei Austritt im Februar zu

hoch

Die SV-Beiträge für die Urlaubsersatzleistung eines Dienstnehmers, der im Februar ausgetreten ist und für den Monat März noch genau 28 Urlaubstage hat, ist zu hoch. Die Bemessungsgrundlage wurde anhand von 30 Tagen (Monats-Höchbemessung) anstatt den nur noch übrigen 28 Tagen ermittelt.

Dieses Verhalten tritt nur in der genannten Kombination auf. Sind es weniger oder mehr Urlaubstage, entstehen keine Probleme.

Lösung

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Sachlage – Bescheinigungswesen: ATZ-Anmeldung (ab 01.01.2016) (PM20)

Seit 1.1.2016 gilt seitens des Arbeitsmarktservice (AMS) ein neues Formular für die Anmeldung der Altersteilzeit.

Gegenüber dem alten Formular wird jetzt explizit das Geburtsdatum des Mitarbeiters gesendet. Ebenso wurde eine mehrseitige Ausfüllhilfe ergänzt, auf die auch aus dem Formular heraus mehrfach verwiesen wird.

Lösung

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HCM – Reisekosten

Sachlage – Buchung von Vorschüssen mit Nebenbuchkennzeichen

Mit dem Hinweis 2395866 wurde das Systemverhalten für Buchungen mit Nebenkennzeichen geändert, um eine sinnvolle Verwendung des Nebenbuchkennzeichens für Anzahlungen (Vorschüsse) zu ermöglichen. Durch diese Verwendung wird die Anzahlung (Vorschüsse) im speziellen Abstimmkonto des Kreditoren sichtbar, bis die Schlussrechnung (Spesenabrechnung) gebucht wird. Details finden Sie in der Anlage zum Hinweis 2395866. Kurz gesagt wurde die Buchung der Vorauszahlungen mit Nebenbuchkennzeichen von den Buchungsschlüsseln 40/39 (HRT/HRV) in 29/31 (HRV/HRP) geändert. Hierdurch können zwei Probleme auftreten:

• Das alte klassische Verhalten wird nicht mehr angezeigt. Es gibt keine Option, um das alte Verhalten (40/39) für die Buchung von Vorschüssen mit Nebenbuchkennzeichen zurückzubringen.

• Das neue Verhalten unterscheidet nicht zwischen normalen Vorschüssen und Kassenvorschüssen

Lösung

Die Lösung wird nicht mit den HR SP E6, B2 bzw. 40 ausgeliefert. Es müssen die aktuellen SPs der Softwarekomponenten EA-HRGXX eingespielt werden. Da in dieser Softwarekomponente auch Änderungen für FI ausgeliefert werden, nehmen Sie bitte vor dem Einspielen Kontakt mit Ihrem FI-Berater auf.

Sachlage – PR05: Prüfung des Höchstbetrags mit Fremdwährung falsch

Ein Höchstbetrag in V_T706B2 ist in einer Währung gepflegt, die sich von der Belegwährung unterscheidet, aber mit der Reisewährung identisch ist. Die Abrechnungswährung des Belegs ist jedoch identisch mit der Belegwährung. Nun tritt es auf, dass die Umrechnung des Belegbetrags in die Währung des Höchstbetrags mit dem Umrechnungskurs 1 stattfindet.

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Lösung

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Sachlage – Web, PR05: Prüfung Warnmeldung zur Umrechnungskursabweichung

Sie haben eine maximale Umrechnungskursabweichung pro Buchungskreis eingerichtet. In der Reiseanwendung erhalten Sie eine Warnmeldung, wenn der Benutzer einen Umrechnungskurs mit einer höheren Abweichung eingibt. Sie möchten zwischen der Fehlermeldung und der Warnmeldung wählen.

Lösung

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Sachlage – PR02: Fehler beim Lesen der Unterkunftspauschale mit Reiseart

unternehmensspezifisch

Mit Hilfe der Schnellerfassung (Transaktion PR02) erfassen Sie eine Reise und reduzieren die vorgeschlagene Anzahl der zu erstattenden pauschalen Übernachtung. Dann wird die Reiseart unternehmenspezifisch nicht zum Lesen der Unterkunftspauschale verwendet, was u.U. zu einem Fehler beim Lesen der Unterkunftspauschalen führt.

Lösung

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Sachlage – PR05: Vorschlagswert für das Statusbild

Sie ändern eine Reise. Wenn Sie über das Statusbild sichern, stammen die Vorschlagswerte für das Statusbild aus der Feldsteuerung statt aus dem aktuellen Status der Reise. Die Vorschlagswerte aus der Feldsteuerung sollen nur bei einer neuen Reise angewendet werden.

Lösung

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Sachlage – Adressformate in PDF-Formularen für Spesenabrechnung und

Reiseantrag

Die Adresse des Mitarbeiters wird immer mit dem Land und die Adresse des Arbeitgebers ohne das Land gedruckt. Das Land dieser beiden Adressen soll nur gedruckt werden, wenn sich die Wohnsitzländer des Mitarbeiters und des Arbeitgebers unterscheiden. Die Hausnummer der Zieladresse wird möglicherweise in einem Format gedruckt, das nicht zu dem Zielland passt.

Lösung

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