HILFESTELLUNG BEI STELLENINSERATEN · 2019. 4. 11. · 2 INHALT Nachdem wir vor einigen Wochen...

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für die Mitglieder der Fachgruppen Gastronomie & Hotellerie Ausgabe Nr. 2 April 2019 TOP THEMEN: NEUE FÖRDERINITIATIVE Seite 6-7 HYGIENE LEICHT GEMACHT- AUFGEDECKT ON TOUR Seite 8-9 HILFESTELLUNG BEI STELLENINSERATEN Seite 10-11 Foto: Pixabay

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INHALT

Nachdem wir vor einigen Wochen unser 7 Punkte Programm zum Erhalt der Wirts-hauskultur präsentiert haben, können wir bereits erste Erfolge buchen. Tourismuslan-desrätin Eibinger-Miedl setzt gemeinsam mit der Österreichischen Hotel- und Tourismus-bank (ÖHT) zwei neue Förderschwerpunkte, die genau in die von uns geforderte Richtung gehen. Sie zeigen, dass die von der WKO auf-gezeigten Herausforderungen und Entwick-lungen der Hotel- und Gastronomiebetriebe ernst genommen werden und mit dem Land Steiermark als starker Partner gerechnet werden kann. Wenn wir wollen, dass die po-sitive Entwicklung im heimischen Tourismus in Zukunft anhält, müssen jetzt die richtigen Weichen gestellt und Antworten auf die gro-ßen Herausforderungen gefunden werden, vor denen wir Gastronomen und Hoteliers derzeit stehen. Dazu zählt das Thema Fach-kräfte ebenso wie der Erhalt bestehender Unternehmen. In diesen Bereichen sollen die neuen Förderungen wichtige Impulse setzen. Sie können sich darauf verlassen, dass wir auch bei den übrigen Belastungen hartnäckig bleiben und auf dringend notwendige Entlas-tungen drängen.

Ihr Hans SpreitzhoferObmann Fachgruppe Hotelllerie

NEUE FÖRDERUNGEN FÜR BETRIEBSÜBERNAH-MEN UND MITARBEITER-UNTERKÜNFTE

INTERESSENVERTRETUNG

SCHADENERSATZ BEI STORNIERUNGEN

NACHRUF BARBARA KRENN

FÖRDERUNGEN

FÖRDERMÖGLICHKEIT FÜR GEMEINSCHAFTSVERPFEGUNG

TOURISMUS-FÖRDERINITIATIVE

SERVICE

HYGIENE LEICHT GEMACHT - AUFGEDECKT ON TOUR

BILDUNG

AUFGEDECKT SERIE: AUF DER SUCHE NACH NEUEN MITARBEITERN

Hans SpreitzhoferObmann Fachgruppe Hotellerie

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INHALT

INTERESSENVERTRETUNG

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SCHADENERSATZ BEI STORNIERUNGENALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN IN DER GASTRONOMIE

Eine Reservierung wird spontan abgesagt, bei einer Gruppe er-scheinen nur die Hälfte der reser-vierten Gäste oder die Firmenfeier fällt kleiner aus als erwartet. Diese Beispiele kommen vermehrt immer wieder in den Betrieben vor.

Was können Sie in diesen Fällen tun?

Wie können Sie sich im Vorfeld schützen und Umsatzeinbußen vermeiden?

Wie auch in der Hotellerie oder bei diversen Vertragsabschlüssen müssen allgemeine Geschäftsbe-dingungen an die buchenden Gäste ausgegeben werden. Das heißt, für die Reservierung muss im Vorfeld eine Reservierungsbestätigung mit pauschaliertem Schadenersatz schriftlich eingefordert werden. Nur mit einer schriftlich unterfer-tigten Erklärung sind Sie in der Lage, für reservierte Plätze auch Schadenersatz verlangen zu kön-nen.

Allgemeine Geschäftsbe-dingungen (AGB) für das Gastgewerbe stehen auf www.gastronomie-steiermark.at zum Download zur Verfügung. Voraussetzung ist auch hier die nachweisliche Vereinbarung dieser AGB bereits vor Reservierung bzw. Vertragsabschluss (am einfachsten online).

Als Service stellt Ihnen Ihre WKO Fachgruppe einen Vertragsanwalt zur Durchsetzung von vereinbar-ten Stornogebühren kostenlos zur Verfügung!

BEISPIEL FÜR EINE RESERVIERUNG MIT SCHADENERSATZ:

GELTUNGSBEREICH:RESERVIERUNG/BESTELLUNG/AUFTRAG:Wir bestätigen Ihre Reservierung für (Anzahl der Tische/Personen) für den (Datum), (Uhrzeit).

ODER

Wir bestätigen Ihre Bestellung von (Anzahl der Portionen für Buffet, Menü, etc.) für den (Datum), (Uhrzeit).Erfüllungsort ist (Ortsname). Von Ihrer Seite wird zur Verfügung gestellt: (z.B. Deko-rationsmaterial, Tische, ...)

HINWEIS AUF MITGEBRACHTE SACHEN:Es ist nicht zulässig, Getränke oder Speisen selbst mitzubringen und im Betrieb zu konsumieren.

ODER

Getränke oder Speisen, die Sie mitbringen, müssen von Art und Umfang klar deklariert werden und sind zu folgenden Bedingungen in unserem Betrieb zulässig: Je Portion/Flasche gilt ein Betrag von (Betrag) € als vereinbart und ist von Ihnen zu bezahlen.

STORNOBEDINUNGEN:PAUSCHALBETRAG:Wir weisen Sie darauf hin, dass für den Fall des Nichterscheinens bzw. Abmeldung von (Anzahl) Personen bzw. (Anzahl) Tage vor dem vereinbarten Tag, ein Pauschalbetrag pro Person in der Höhe von (Betrag etwa 50% der durchschnittlichen Konsumation) € in Rechnung gestellt wird.

ANZAHLUNG:Es wird eine Anzahlung in der Höhe von (Betrag) € vereinbart, die am (Datum) fällig ist.

ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND:Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Gastgewerbebetrieb gelegen ist. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigem Unternehmergeschäft der Sitz des Gastgewerbetreibenden. Ist Vertragspartner ein Verbraucher, ist Gerichtsstand der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthaltsort oder der Beschäftigungsort des Verbrauchers.

EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG: Zum Einverständnis und zur Fixierung der Reservierung/Bestellung/Auftrag und der vereinbarten Bedingungen ersuchen wir um Unterfertigung und Retournierung des Schreibens.

(Datum, Unterschrift des Auftraggebers)

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DER TOD KANN UNS EINEN LIEBEN MENSCHEN NEHMEN, ABER NICHT DIE ERINNERUNG AN IHN

Trauer um Barbara Krenn – Abschied von einer „Kämpferin“

Die Nachricht vom Tod unserer Barbara „Babsi“ Krenn hat tiefe Betroffenheit bei uns allen ausgelöst. Sie hat ihrer schweren Krankheit - mit ihrer geradlinigen und fröhlichen Art, die die Menschen in der Wirtschaft bei jeder Begegnung berührt hat - seit Jahren getrotzt. Jetzt hat „Babsi“ den Kampf verloren und ist mit nur 49 Jahren verstorben. Ihr plötzlicher Tod hinterlässt viele Lücken. Nicht nur in den Herzen ihrer Tochter Paulina, ihrer Geschwister und ihrer Familie, sondern auch in der Wirtschaft.

Sie hat es als Berufung gesehen, sich für andere zu engagieren und hat dies in den vielen Funktionen, mit unglaublichem Engagement gelebt. Als Unternehmerin im Gasthaus Krenn in Pürgg (1988-2016) und vor allem als unermüdliche Triebfeder in der WKO Steiermark, wo sie im Tourismus als Lehrlingsausbildungsreferentin der Fachgruppe Gastronomie seit 2004 und speziell als Fachgruppenobfrau der Fachgruppe Gastronomie von 2014 bis 2015 mit ganzer Leidenschaft die Fäden gezogen und viele Spuren hinterlassen hat.

Mit ihrer hohen fachlichen Kompetenz und ihrer unglaublichen Herzlichkeit, die sie so unnachahmlich geprägt haben, bleibt sie uns immer in Erinnerung.

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FÖRDERUNGEN

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FÖRDERGELD FÜR GESÜNDERES ESSENIN DER GEMEINSCHAFTSVERPFLEGUNGIm Rahmen der steirischen Initiative GEMEINSAM G´SUND GENIESSEN werden Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen (dazu ge-hören z. B. Kinderkrippen, Schulen und Pflegeheime) für 2019 wieder Fördermittel für gesünderes Essen zur Verfügung gestellt. Pro Einrichtung stehen max. € 1.500,- an Fördermittel zur Verfügung. Mit den Fördermitteln kann der Speiseplan, aber auch die Automa-tenbefüllung mit einer Expertin geprüft und optimiert werden. Im kleineren Umfang können auch Sachkosten finanziert werden, wie z. B. ein Gemüsehochbeet.

Gutes, genussvolles Essen und Trinken ist zentral für das Wohl-befinden von Jung und Alt. Wir wissen aber: Die Verpflegung von Personen in der Gemeinschaftsverpflegung kann eine große Her-ausforderung darstellen. Ob im Kindergarten, im Betrieb oder im Pflegeheim – ein gesundheitsförderliches Angebot, das schmeckt, attraktiv und zudem leistbar ist, ist ein forderndes Ziel. Das zeigen diverse Berichte und Untersuchungen. Bei der Bewältigung dieser Herausforderung kann die Initiative GEMEINSAM G´SUND GENIESSEN helfen: Steirische Gemein-schaftsverpflegungseinrichtungen können im Rahmen der Initiati-ve seit 2016 um eine Förderung ansuchen und ihren Speiseplan in Zusammenarbeit mit Ernährungsexpertinnen optimieren. Diese Förderungsmöglichkeit wird gut angenommen. 74 Einreichungen/Projekte sind bisher erfolgt. Und auch für die nächsten vier Jah-

re werden Förderungsmittel zur Verfügung stehen. Mehr noch: Ab 2019 ist es auch möglich, Fördermittel für die Optimierung von Lebensmittel-Automaten abzuholen. Für Gesundheitslandesrat Christopher Drexler ist besonders wichtig, dass Angebote gesun-der Ernährung in möglichst vielen Einrichtungen Einzug halten: „Fast jeder nimmt im Laufe seines Lebens ein Angebot aus der Gemeinschaftsverpflegung in Anspruch. Gibt es dort noch mehr gesundes Essen, kommt das auch mehr Steirerinnen und Steirern zugute. Denn schließlich sollen alle eine Chance auf mehr Gesund-heit durch bessere Ernährung haben.“Wie ein gesundes Verpflegungsangebot beschaffen sein sollte, zei-gen die steirischen Mindeststandards in der Gemeinschaftsverpfle-gung.

zur Förderung bzw. das Antragsformular finden Sie unter:http://www.gemeinsam-geniessen.at

WARUM WIRD DIE FÖRDERUNG ANGEBOTEN?

EINREICHUNG

BIS 31. JULI 2019

MÖGLICH !NÄHERE INFORMATIONEN

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Die traditionellen Betriebsarten Gasthaus und Gasthof sind in ihrer Anzahl in den letzten 20 Jahren fast um die Hälfte ge-schrumpft. Darauf basierend hat die WKO ein Sieben Punkte Programm zum Erhalt der steirischen Wirtshauskultur erarbeitet. Auf Basis dieses Sieben Punkte Programms wurde nun ein landesweites Förderprogramm von Tourismuslandesrätin Eibinger-Miedl und der ÖHT realisiert. Diese Initiative ist für die steirische Wirtshauskultur ein notwendiger positiver Impuls.

Hotel- und Gastronomiebetriebe sind mehr denn je einem hohem Investitions-druck ausgesetzt, um die Erwartungen ihrer Gäste und Mitarbeiter zu erfüllen. Geringe Gewinnspannen und restriktive Kreditvergaben verschärfen die Lage. „In den nächsten zehn Jahren steht bei rund einem Viertel der steirischen Gas-tronomie- und Hotelleriebetriebe die al-tersbedingte Betriebsübergabe an. Für den steirischen Tourismus ist somit der Generationenwechsel ein wichtiges Zu-

kunftsthema“, weist Klaus Friedl, WKO-Obmann der Fachgruppe Gastronomie, auf die ernste Lage insbesondere bei Tra-ditionsbetrieben hin. Das am häufigsten auftretende Hindernis für eine gelungene Betriebsübergabe stellt die betriebswirt-schaftliche Situation des Unternehmens dar. Auch Finanzierungsschwierigkeiten werden oft als Hemmnis genannt. „Dies bedeutet, dass zwar passende Nachfol-ger vorhanden sind, jedoch die finanzi-elle Situation für eine Übernahme bzw.

Fortführung des Betriebs hinderlich ist“ führt Friedl weiter aus und sieht in der Förderoffensive des Tourismusressorts des Landes, mit der Investitionen in den ersten drei Jahren nach der Betriebs-übernahme gefördert werden, eine wich-tige Maßnahme. „Ich freue mich, dass die Steiermark als erstes Bundesland einen Schwerpunkt setzt, um die Übergabe und damit den Erhalt bestehender Hotel- und Gastronomiebetriebe zu unterstützen“, so Friedl.

WAS WIRD GEFÖRDERT?Investitionskosten für qualitätsverbessernde Maßnahmen oder Betriebsgrö-ßenoptimierungen zwischen EUR 10.000,- und EUR 3.000.000,-, wenn die Betriebs-übernahme unmittelbar bevorsteht, oder wenn die Investitionen längstens 3 Jahre nach der Übernahme des Betriebes erfolgen. Die Förderaktion kann nur einmal in Anspruch genommen werden.

TOURISMUS-FÖRDERINITIATIVEDES LANDES STEIERMARK

WIE WIRD GEFÖRDERT?• Projekte von EUR 10.000,- bis EUR 3.000.000,-ÖHT• Geförderter Kredit in Höhe von 90 % der förderbaren Kosten (Laufzeit 10 Jahre,

davon 1 Jahr tilgungsfrei)• Absicherung dieses Kredites mit einer Bundeshaftung über 80 % der KreditsummeLAND STEIERMARK• Übernahme der Fixzinsen für die gesamte Laufzeit (die einmalige Bearbeitungsge-

bühr in Höhe von 0,5 % zahlt der Fördernehmer)• Übernahme der Haftungsprovision für Bundeshaftungen bis 0,8 % (die einmalige

Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1 % zahlt der Fördernehmer)• Einmalzuschuss von 10 % der förderbaren Projektkosten bei kleinen Unternehmen

(bei mittleren Unternehmen: Aufstockung der Förderbarwerte auf 10 % Förderober-grenze)

• Beratungskostenzuschuss für die Betriebsübernahme (50 % der Beratungskosten von max. EUR 14.000,-)

WEITERE INFORMATIONENHIER

FÖRDERUNGEN

Ansprechpartner:

Amt der Steiermärkischen LandesregierungDI Michael SchweighoferRadetzkystraße 3, 8010 GrazTelefon: 0316/877-4939E-Mail: [email protected]

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Das zweite neue Förderungsprogramm soll Tourismusunternehmen unterstützen, die in Mitarbeiterwohnungen investieren. „Das Gastgewerbe ist eine sehr personalin-tensive Dienstleistungsbranche und leidet besonders unter dem herrschenden Perso-

nalmangel“, weist Hans Spreitzhofer, WKO-Obmann der Fachgruppe Hotellerie auf eine weitere große Herausforderung der heimi-schen Tourismuswirtschaft hin und bekräf-tigt die Notwendigkeit der Förderinitiative: „Gerade Betriebe in den ländlichen Regio-

nen müssen häufig Mitarbeiterunterkünfte in einer Qualität anbieten, die sie auch für Arbeitssuchende aus den Ballungszentren attraktiv machen.“

FORDERUNG DER WKO WURDE ERNST GENOMMEN!

WIE WIRD GEFÖRDERT?Projekte von EUR 100.000,- bis EUR 3.000.000,-ÖHT• Geförderter Kredit in Höhe von 90 % der förder-

baren Kosten (Laufzeit 10 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfrei)

• Absicherung dieses Kredites mit einer Bundes-haftung über 80 % der Kreditsumme

WAS WIRD GEFÖRDERT?Investitionskosten für Projekte zwischen EUR 100.000,- und EUR 3.000.000,- unter anderem für Planung und Errichtung von Mitarbeiterzimmern, Mitarbeiterwohnungen oder Mitarbeiterhäusern, Aufenthalts- und Erholungsräumen, Sozialräumen, Mit-arbeiter-Schulungsräumen sowie Zusatzeinrichtungen und sämtliche Investitionen, die der Vereinbarkeit von Beruf und Familie dienen.

INTERESSE GEWECKT?Dann nützen Sie die Möglichkeit und informieren Sie sich aus erster Hand, wie die neuen Förderungen Ihre Pläne unterstützen können. Was Sie zusätzlich zu einem guten Konzept und einer Förderung noch brauchen? Eine mitfinanzierende Bank – Ihre Hausbank! TERMIN: Montag, 13. Mai 2019, 14:00 Uhr im Hotel Novapark in Graz INHALT: Informationen über Anspruchsvoraussetzungen, Förderungsinhalte und deren Abwicklung

ANMELDUNG HIER

DIE VERANSTALTUNGIST KOSTENLOS!

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LAND STEIERMARK• Übernahme der Fixzinsen für die gesamte Laufzei (die einmalige

Bearbeitungsgebühr in Höhe von 0,5 % zahlt der Fördernehmer)• Übernahme der Haftungsprovision für Bundeshaftungen bis 0,8

% (die einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1 % zahlt der Fördernehmer)

• Einmalzuschuss von 10 % der förderbaren Projektkosten für kleine Unternehmen (bei mittleren Unternehmen: Aufstockung der Förder-barwerte auf 10 % Förderobergrenze)

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SERVICE

VORSCHAU FOLGE 2:

LEBENSMITTELAUFSICHT - HILFE ODER SCHIKANE?DIESE FRAGE DISKUTIEREN WIR MIT DER LEBENSMITTELAUFISCHT UND ERFAHREN, WORAUF ES BEI DER LEBENSMITTELKONTROLLE WIRKLICH ANKOMMT!

• Verfolgen Lebensmittelaufsicht und Gastronomen nicht dasselbe Ziel - dass die Gäste hygienisch einfwandfreie Speisen erhal-ten?

• Wieso werden Lebensmittelkontrollen häufig als Schikane empfunden? • Wie läuft eine Lebensmittelkontrolle eigentlich ab und auf was wird dabei wirklich wert gelegt? • Welche Rechte und Pflichten hat das Kontrollorgan und welche Rechte und Pflichten hat der Lebensmittelunternehmer?

Nutzen Sie die Gelegenheit und erhalten Sie Antworten auf diese und viele weitere Fragen aus erster Hand. Lernen Sie die Sichtweise der Behörden kennen und erhalten Sie Tipps zur praxisgerechten Umsetzung von Hygienebestimmungen.

ABLAUF:

Die Veranstaltung, bestehend aus einem Vortrag zum Ablauf einer Lebensmittelkontrolle sowie einer Diskussions- und Fragerunde, dauert rund 2 Stunden.

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KOSTEN & ANMELDUNG:

Der Workshop ist für Mitgliedsbetriebe der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie kostenlos!

Ihre Anmeldung nehmen wir gerne telefonisch unter 0316 601-459 oder per E-Mail unter [email protected] entgegen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

VORTRAGENDE UND DISKUSSIONSPARTNER

Kaltenegger Christian Referatsleiter der Lebensmittelaufsicht

Siedl Christian, MA (für Graz)Stv. Referatsleiter für Lebensmittelsicherheit

TERMINE:

• Dienstag, 4. Juni 2019 | 9:00 Uhr Bauernwirt Graz | Harter Straße 142 | 8053 Graz

• Dienstag, 4. Juni 2019 | 15:00 Uhr Gasthof Turmwirt | Turmgasse 2 | 8644 Kindberg - Mürzhofen

• Dienstag, 18. Juni 2019 | 9:00 Uhr Hotel Loy Gröbming | Loyplatz 98 | 8962 Gröbming

• Dienstag, 18. Juni 2019 | 15:00 Uhr Landhaus Wilhelmer | Bundesstraße 19 | 8753 Aichdorf

• Montag, 24. Juni 2019 | 9:00 Uhr Gasthof Pack „Zur Lebing Au“ | Josef Hallamayr-Straße 30 | 8230 Hartberg

• Montag, 24. Juni 2019 | 15:00 Uhr Landgasthof Wratschko | Marktplatz 9 | 8462 Gamlitz

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AUF DER SUCHE NACH NEUEN MITARBEITERNIm Rahmen der aufgedeckt-Serie „Mitarbeiter Recruiting & Bindung“ steht in dieser Folge das Thema Stellenanzeigen in der Mitarbeitersuche im Fokus: Wo suchen die Menschen heute nach Jobs? Worauf muss bei einer Stellenanzeige geachtet werden und was sollte man auf jeden Fall unterlassen?

Stellenanzeigen bilden die Basis des Unternehmensauftritts nach außen. Früher wurden diese in Printmedien veröffent-licht, heute finden sich die meisten Stellenanzeigen auf Online-Plattformen oder unternehmenseigenen Karriere-Webseiten. Gastro-Headhunter Christian Schweinzer, Chef der Agentur CS Consulting und Vermittler weltweiter Traumjobs in der Gast-ronomie kennt diese Entwicklung gut: „Generell werden Jobs in der Gastronomie über Onlineportale gesucht, denn die Ju-gendlichen sind fast nur im Internet unterwegs und nicht mehr in Printmedien. Und das ist nachvollziehbar, denn der Vorteil einer Online-Stellenausschreibung ist eindeutig die einfache Handhabung für den Bewerber: Das mobile Gerät ist immer

dabei und so kann man sich schnell mit einem Klick und einer Direktbewerbung beim jeweiligen Betrieb vorstellen!“Printinserate werden heutzutage zum Großteil zur Imagepflege verwendet. Sie halten das Unternehmen in der Öffentlichkeit präsent und festigen sich so im Kopf von potenziellen Bewer-bern. Dieser Effekt ist nicht zu unterschätzen, da das Image beim Entscheidungsprozess eine große Rolle spielt. Wenn ein potenzieller Arbeitgeber bereits im Kopf des Bewerbers mit po-sitiven Aspekten besetzt ist, wird er sich klarerweise eher für eine Bewerbung bei diesem Betrieb entscheiden.

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BILDUNG

VORSCHAU FOLGE 3:

Bei der Erstellung von Stelleninseraten ist es entscheidend, die zentralen Botschaften der Arbeitgebermarke zu vermitteln. Im Idealfall ist auf einen Blick erkennbar, wofür der Betrieb steht. Bei einer Ausschreibung gilt es, die relevantesten Informationen leicht verständlich zu transportieren und den potenziellen Bewerber emotional anzusprechen. Ein Tipp von Christian Schweinzer: „Das Stelleninserat muss hervorstechen. Hierbei kann man sich gut an bestehenden Inseraten orientieren. Einfach mal auf eine Jobseite gehen und screenen, wie der Mitbewerb so unterwegs ist. Man erkennt selbst sehr schnell, wo das Auge als erstes hin-sieht und hängen bleibt.“

Die fortschreitende digitale Transformation und die damit verbundene Veränderung der Stellensuchenden hin zu sogenannten Digital Natives, stellt einige Tourismusunternehmen vor große Herausforderungen. „Betriebe in der Gastronomie und Hotellerie sollten im Idealfall auf allen Kanälen präsent sein. Ein Facebookauftritt alleine ist heute zu wenig. Denn der künftige Mitarbeiter sucht immer öfter und teilweise ausschließlich auf Online-Plattformen wie LinkedIn und Xing nach Jobs und informiert sich hier über Arbeitgeberbeurteilungen“, so Schweinzer.

Quellen:

● Praktiker-Tipps zur „Attraktivierung des Arbeitsplatzes in steirischen Traditions- und Familienbetrieben“ von Mag. Erich Liegl, Managing Partner & Geschäftsfüh-

rer Kohl & Partner Österreich, www.kohl.at

● „Employer Branding für KMU. Der Mittelstand als attraktiver Arbeitgeber“ von Wolfgang Immerschitt & Marcus Stumpf; Springer Fachmedien Wiesbaden

● Interview mit Christian Schweinzer, Chef der Agentur CS Consulting und Vermittler weltweiter Traumjobs in der Gastronomie, www.csconsulting.co.at

● Textaufbereitung: PANTARHEI corporate advisors, www.pantarhei-advisors.com

→ In der nächsten Ausgabe dreht sich alles um die Einstiegsphase neuer Mitarbeiter.

#2 DIE STELLENANZEIGE: DOS & DON’TS

#3 SOCIAL MEDIA PLATTFORMEN

Dos

• Schreiben Sie verständlich, kurz und prägnant

• Bleiben Sie glaubwürdig und authentisch

• Geben Sie ausführliche Kontaktdaten an

• Verlinken Sie immer zur eigenen (Karriere-)Website

• Verwenden Sie nur qualitativ hochwertige Fotos

• Bebildern Sie die Ausschreibung mit authentischen Fotos aus dem Betrieb

• Führen Sie konkrete Anforderungen an Bewerber

• Geben Sie konkrete Softbenefits an

Don‘ts

• Erzählen Sie nicht nur, wie toll der Betrieb für die Gäste ist – ein Mitarbeiter will wissen, wie es ist, bei Ihnen zu arbeiten

• Geben Sie nicht nur reine Mindestlohnangaben, son-dern vernünftige Gehaltsangaben an.

• Verzichten Sie auf eintönige Sujets. Gestalten Sie die Anzeige mit einem ansprechenden Design.

• Sparen Sie nicht beim Inserat. Unauffällige Anzeigen gehen unter. Nutzen Sie die Möglichkeit die Anzeige hervorzuheben.

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Österreichsche Post AG | MZ 02Z032927 MWirtschaftskammer Steiermark, Körblergasse 111-113, 8010 GrazRetouren an Postfach 555, 1008 Wien

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T 0316 601-DW | F 0316 601-1760E [email protected] [email protected] www.gastronomie-steiermark.atW www.wko.at/stmk/hotellerieF www.facebook.com/wkstmktourismus

Fachgruppe Gastronomie:Mag. Christian KolblMag. Carina ThalerManuela RumplManuela WeningerIsabella Prieling

Fachgruppe Hotellerie:Dr. Gerhard KienzlSilvia Tilz, MBAMag. Carina Thaler

HERAUSGEBER:Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirt-schaftskammer Steiermark8010 Graz | Körblergasse 111-113T 0316 601-462F 0316 601-1760

LAYOUT:WKO Steiermark, Fachgruppe Gastronomie

DRUCK UND ENDFERTIGUNG:Universal Druckerei Leoben8700 Leoben, Gösser Straße 11T 03842 44776-0E [email protected] www.unidruck.at

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-464-456-461

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IHR SERVICE-TEAM

IMPRESSUM

Aller guten Dinge sind drei: Neuerlich veranstalten die Sparte Tou-rismus der Wirtschaftskammer Steiermark und das Arbeitsmarkt-service Steiermark gemeinsam eine Jobmesse für den Tourismus, um die heimischen Firmen bei der Suche nach engagiertem Perso-nal für die kommende Sommersaison zu unterstützen.Am Dienstag, dem 7. Mai 2019, treffen von 10 bis 14 Uhr im Euro-pasaal der WKO wieder mehr als 500 arbeitssuchende Personen auf heimische Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie.

Nützen Sie diese besondere Gelegenheit und nehmen Sie mit ihrem Betrieb an der Jobmesse teil: Sie können dabei Ihr Unternehmen und Ihre offene Stellen präsentieren, interessierte BewerberInnen persönlich kennenlernen und gleich direkt vor Ort Bewerbungsge-spräche durchführen. Anmeldung unter [email protected] oder bei Ihrer/Ihrem zu-ständigen BeraterIn im Service für Unternehmen des regionalen AMS. Nach der Anmeldung erhalten Sie detaillierte Informationen zur Veranstaltung.

JOBMESSE FÜR DEN SOMMERTOURISMUS