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3/4 2015 Inhaber im Mittelstand Zeitschrift für Familienunternehmen unternehmer magazin unternehmer magazin 63. Jahrgang G 4012 9,50 Euro 75.000 Auflage 75.000 Auflage Neue Geschäftsmodelle Vierte industrielle Revolution Titelthema Sicherheitstechnologien Autonome Maschinenparks Titelthema Familienunternehmen Internationale Standards Special Standort Deutschland Mittelstands- finanzierung Special Mittelstands- finanzierung Special Titelthema Titelthema Industrie 4.0 | Daten und Datensicherheit Industrie 4.0 | Daten und Datensicherheit Standort Deutschland

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3/4 • 2015Inhaber im Mittelstand • Zeitschrift für Familienunternehmenunternehmermagazin

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magazin

63. Jahrgang • G 4012 • 9,50 Euro

75.000 Auflage75.000 Auflage

Neue GeschäftsmodelleVierte industrielle Revolution

Titelthema

SicherheitstechnologienAutonome Maschinenparks

Titelthema

FamilienunternehmenInternationale Standards

Special

Standort Deutschland

Mittelstands-finanzierung

SpecialMittelstands-finanzierung

Special

TitelthemaTitelthema

Industrie 4.0 | Daten und DatensicherheitIndustrie 4.0 | Daten und DatensicherheitStandort Deutschland

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42 unternehmermagazin 3/4·2015

EXTRA

ber die Haftung für unternehmeri-sche Fehler wurde noch vor 25 Jah-ren nicht einmal diskutiert. Makler,

die D&O-Haftpflichtpolicen in ihrem Port-folio hatten (»Directors andOfficers«-Versicherung)blieb der Zutritt zu Chefeta-gen verwehrt. Doch die Zei-ten haben sich geändert. Seitdem ARAG-Urteil des BGH,das Aufsichtsräte verpflich-tet, Schadenersatzansprüchegegen Vorstände geltend zumachen, werden D&O-Ver-sicherungen auch hierzulan-de verkauft. Kunden warenzunächst die börsennotier-ten Konzerne. Dann kamendie Familienkonzerne hinzu. Heute ist das Interesse im Mittelstand

allgemein, wobei die Initiative unverändertoft aus Aufsichtsräten oder Beiräten kommt,die ja zunehmend auch inGesellschaftenmitbeschränkter Haftung eingerichtet werden.Außerdem löst die Einstellung vonFremd ge -schäfts führern, speziell im Zuge von Gene-rationswechseln, Bedarf an D&O-Versiche-rungenaus.2015 lebtderdeutscheMarktv onüber 50.000 Policen mit einem Prämienvo-lumen von rund 750 Mio. Euro im Jahr. Zugleich sind über 40 Versicherungsge-

sellschaften mit rund 6.000 laufenden Ma-nagerhaftungsverfahren befasst. Wenn zur-zeit laut vagen Schätzungen 30 % der rele-

vanten deutschen Unternehmen D&O-Ver-sicherungen haben, summiert sich die Zahlder Haftungsfälle auf über 20.000! Mit die-ser Zahl liegt Deutschland gemessen an sei-

ner ökonomischen Potenzim weltweiten Ranking derManagerhaftung auf demersten Platz. Für diese Ent-wicklung spielt die hier zi-tierte ARAG-Entscheidungdes BGH eine große Rolle. Die Verpflichtung des

Aufsichtsrats oder der Ge-sellschafterversammlungzur Auslösung von Haf-tungsansprüchen wirdernst genommen. ImÜbrigen haben sich die ge-setzlichen Rahmenbedin-

gungen verschärft. Ungenügende »Compli-ance« wird von den Behörden verfolgt. Dar-über hinaus kann die Verschärfung vonWettbewerbssituationen Unternehmen andie Grenzen der Legalität führen, was nichtzuletzt die vielen Kartellverfahren zeigen.Die aus ihnen resultierenden Geldbußen fürFirmen rufen heute Regressansprüche gegendie Vorstände, Geschäftsführer und Auf-sichtsräte hervor.Insofernwird von frisch berufenen Vor-

ständen und Geschäftsführern oft nachge-sucht, eine Haftungsfreistellungsklausel inihre Anstellungsverträge aufzunehmen, wasfür Vorstände von Aktiengesellschaften

nicht geht, während GmbH-Geschäftsfüh-rer im Innenverhältnis mit den Gesellschaf-tern Haftungserleichterungen vereinbarenkönnen, wennglich jede Begrenzung ihrerHaftung gegenüber Dritten auch bei ihnenunwirksam bleibt. Bei solchen Diskussio-nen tritt die D&O-Versicherung heute je-denfalls in den Vordergrund.Der Abschluss einer Police durch ein

Unternehmen erfolgt meist in Verbindungmit der Gewährung von Rechtsschutz imZusammenhang mit Straf- und Ordnungs-widrigkeitenverfahren, wobei die Regelungab einer bestimmten Betriebsgrößenklasseinzwischen nahezu Standard ist. Allerdingsfinden sich sehr unterschiedliche Formulie-rungen in den Verträgen. Sie können sich inder einfachen Feststellung erschöpfen, dassdie Gesellschaft verpflichtet ist, angemesse-nen D&O-Versicherungsschutz zu stellen.Die Vereinbarungen können aber durchausauch mehrere Seiten umfassen sowie die Artund den Umfang der Deckung präzisieren. In der Praxis stellt sich die Interessenla-

ge beim Abschluss von D&O-Versicherun-gen recht einfach dar: In erster Linie geht esimmer um den Schutz privaten Vermögensangestellter Vorstände, Geschäftsführer undAufsichtsräte sowie mittlerweile auch bezo-gen auf Gesellschafter. Zugleich geht es stetsaber auchumden Schutz desUnternehmensselbst.Die hohenDeckungssummen der Po -licen stellen hohe Beträge bereit, die mit derVollstreckung ins Privatvermögen des Ma-nagements normalerweise nicht realisierbarwären.Dieser aktive »Bilanzschutz«dientd erSicherung der Existenz des Unternehmens. Hinzu kommt, dass Haftungsfragen in

der Praxis nach einer Schädigung von Un-ternehmensvermögen weniger aggressiv dis-kutiert werden, wenn eine Versicherungsge-sellschaft die Feststellung des Tatbestandesund die späteren Vergleichsgespräche mode-riert.Dieses Prozedere vermeidet auch nega-tive Publizität, da es dann weder gerichtlichenochöffentliche Auseinandersetzungen gibt.Zuzugeben ist, dass das Bedingungswerk

von D&O-Versicherungen relativ intranspa-rent ist, was nicht nur an der relativ großenZahl der Anbieter liegt, sondern auch da ran,

Ü

D&O-Versicherungen im Mittelstand

Aggressiv und freundlich

Betriebliche Vorsorge und Versicherungen

Michael Hendricks

Industriespionage in Deutschland | Geschädigte Branchen

Quelle: Corporate Trust 2014In %

22,5

6,3

6,3

5,4

17,17,2

8,1 12,6

4,5

1,9je 2,7 � Automotive | Luftfahrt | Schiffsbau | Maschinenbau� Chemie/Pharma | Biotechnologie� Elektrotechnik | Elektronik | Feinmechanik | Optik� Eisen+Stahl | Metallverarbeitung | Grundstoffe� Banken | Finanzdienstleistungen | Versicherungen� Logistik | Verkehr � Computer | Software� Handel | E-Commerce � Telekommunikation | Internet� Immobilien | Wohnungswirtschaft� Textilien | Bekleidung | Leder | Holz | Glas� Versorgung | Energie � Unternehmensberatung

Personalberatung | Steuerberatung | Wirtschaftsprüfung

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unternehmermagazin 3/4·2015 43

dass sie sich nicht an den Rahmenbe din g u n -gen des Verbandes der Versicherungswirt-schaft orientieren. Insofern ist bei einemVer-tragsabschluss auf diese Punkte zu achten:> Schadenersatzansprüche aus eventuellenPflichtverletzungenvor Beginn des Versiche-rungsvertragskönnenmit abgedecktwerd e n.>Der Kreis der versicherten Personen solltemöglichst weit gefasst sein und auch die Ge-sellschafter des Unternehmens einschließen.

>Nach dem Ausscheiden aus dem Amt soll-te der Versicherungsschutz für die vormalsversicherten Personen weiter gelten.>Deckungsausschlüsse sollten mit der Aus-nahme von vorsätzlichenPflichtverletzungennicht akzeptiert werden.>DieDeckungssummederPolice sollte10%des Umsatzes des Unternehmens betragen.> Die Obliegenheiten, dem Versicherer Er-eignisse anzuzeigen, sollten auf ein Mindest-maß reduziert werden. Umfangreichen Fra-genkatalogen der Versicherungsgesellschaf-ten muss nicht nachgekommen werden. Esdarf nur danach gefragt werden, ob der Ge-schäftsleitung des Unternehmens zu einemZeitpunkt Pflichtverletzungen bekannt sind,die zu einem Haftungsfall führen könnten.Die Jahresprämien sind gegenwärtig hi-

storisch günstig.Die Anbieter kalkulieren imSchnitt Prämien von 1.000 Euro pro MillionEuro Deckungssumme. In diesem Tarif sindalle Organmitglieder in den Beteiligungsge-sellschaften eines Unternehmens mit erfasst.Hendricks & Co. hat seit dem Jahr 2000

rund 800 D&O-Haftungsfälle registriert undin einer Schadendatenbank ausgewertet. ImZugedieser Statistikhabenwir ermittelt,d ass> 80% der festgestellten Schadenfälle im In -nenverhältnis liegen, so dass daraus resultie-rend ein Anspruch einer Gesellschaft gegenihre eigene Geschäftsleitung besteht,

> der überwiegende Teil der übrigen 20 %auf Insolvenzen zu rück zuführen ist,> in lediglich 7 % der gemeldeten Fälle klareHaftungslagen gegeben sind,> über 90 % der gemeldeten Haftungsfällemit Vergleichen enden,> 70 % der Ausgaben der Versicherungenprofan Anwalts- und Gerichtskosten gelten.Die empirischen Fakten zeigen, dass der

Rechtsschutzcharakter einer D&O-Versiche-rung überwiegt. Da Rechtskosten jedoch aufdie Deckungssumme angerechnet werden,e r gibt sich daraus ein latentes Risiko, dass esfür einen Schadenausgleich bisweilen knappwerden könnte. Daher werden neu er dingszusätzlich Vermögensschaden-Rechtsschutz-versicherungenabgeschlossen,umdie eige n t - liche D&O-Deckungssumme zu schonen.Die Abwicklung von D&O-Haftungsfäl-

len mit Versicherungen kann sehr verschie-den erfolgen. In der Praxis gibt es zwei Fall-gruppen, die feindlich aggressive Geltend-machung von Schadenersatzansprüchen so-wie die freundliche In an spruch nahme. Ind i eersteGruppe fallen in erster LinieAnsprü cheaußenstehender Dritter, also von Behörden,Kunden, Wettbewerbern und Insolvenzver-waltern. In dieser Konstellation ist die Inter-essenlage des angegangenen Unternehmensund seiner versicherten Personen oft gleich.Die (gemeinschaftliche) Abwehr von Sch a -de n ersatzansprüchen steht im Vordergrund.Freundliche Inanspruchnahmen finden

ausschließlich zwischen einer Gesellschaftu n d ihren meist noch amtierenden Organ-mitgliedern statt. Hier versuchen die Partei-en darzulegen, dass es in Folge einer schuld-haftenPflichtverletzungder versichertenP e r -son zu einem Schadenkam,der vonderV e r -sicherungsgesellschaft ausgeglichen werdenmüsse. Solche Anlässe rufen den Unmut derVersicherer hervor, da Schadenersatzansp r ü -che auch nur deshalb erhoben werden, weiles eine D&O-Versicherung gibt. Nicht seltenwirdesdannerforderlich,denVersicheru n g s -schutz mit einer Klage geltend zu machen.Gleichwohl wird sich der Markt weiter-

entwickeln und auch eine Sättigung im mit-telständischen Segment erreichen. Ein Preis-wettbewerb ist eher nicht zu erwarten,da dasSchadenvolumenheute schondeutlichhö herals das jährliche Prämienvolumen liegt. �

Michael Hendricks, Geschäftsführender Gesellschafter Hendricks & Co. GmbH,

Düsseldorf

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Das Strategische Denken ist die letzteBastion imManagement, die noch alsrein rationale Aufgabe gilt. Nur waszahlen-, daten- und faktenbasiert ist,soll hier auftreten dürfen. Dabei er-schließt die Ps y c h o logie heute Fähig-keiten und Kompetenzen, die überVerstandesarbeit, Ver nunft und Logikweit hinausgehen. Dieser neue Ansatzverspricht bessere Entscheidungen.Dabei werden auch Tabuthemen fürdie Wirtschaft geöffnet, vor allem dieWeltunsererGefühle undder Intuition.

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