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Info-Abend der UTA Comunova AG Donnerstag, 5. März 2009 Referat von Markus Urech, Chef Gemeindeinspektorat DVI Gemeindeabteilung

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Info-Abend der UTA Comunova AGDonnerstag, 5. März 2009

Referat vonMarkus Urech, Chef GemeindeinspektoratDVI Gemeindeabteilung

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1. Unterschiede

2. Verantwortlichkeiten

3. Finanzkommission

4. Treuhandunternehmen

5. Ziele der Rechnungs-Revision

6. Massnahmen GeRAG II

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1. Unterschiede

Kaufmännische Buchführung(Obligationenrecht)

Oeffentliche Buchführung(Verfassung und Gesetze)

Privates Unternehmen Gemeinde

Abschreibungenbetriebswirtsch. Grundsätze

lineare Abschreibungbezogen auf Nutzungsdauer

Abschreibungenfinanzpolitische Grundsätze

Abschreibung auf demRestbuchwert (10%)

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Unternehmensführung Politische Führung

Privates Unternehmen Gemeinde

Gesetzliche Pflicht zur Ein-führung eines IKS

Finanzdekret:„Der Gemeinderat regelt

die interne Kontrolle“

Unternehmensziele:wirtschaftlich

gewinnorientiert

Staatliche Ziele:wirtschaftl. Aufgabenerfüllung

kostendeckend

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RevisionspflichtInhalt gemäss

Treuhandkammer

Gesetzliche Einsetzungeines Kontrollorgans

Inhaltliche Weisungendurch Kanton

Privates Unternehmen Gemeinde

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2. Verantwortlichkeiten

FINANZVERWALTUNG

GEMEINDERAT

FINANZKOMMISSION

GV / ER

KANTON

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• Vollzug auf Verwaltungsebene

• Richtigkeit, Rechtzeitigkeit des Vollzugs

• Vorschriftsgemässe Führung des Finanzhaushaltes

• Sichere Verwahrung der Gelder

• Rechtzeitige Ablage der Rechnung

• Unterzeichnung der Vollständigkeitserklärung

§ 28 FiD und § 26 Abs. 3 FiD

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• Führungsorgan der Gemeinde

• Unmittelbare Aufsicht über Verwaltung und Finanz-haushalt (Controlling, Risikobeurteilung)

• Unterzeichnung der Vollständigkeitserklärung

• Aufnahme von Darlehen, Anlage von Geldern, Vermietung von Eigentum

• Organisation der (Finanz-)Verwaltung

• Aufbewahrung und Archivierung

§ 37 Abs. 2 lit. b GG / § 26 FiD

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• alle buchungspflichtigen Geschäftsfälle erfasst sind,

• sämtliche Vermögenswerte, Verpflichtungen, Guthabenund Schulden in der Bilanz enthalten sind,

• alle Eventualverpflichtungen, Bürgschaften und Be-teiligungsverhältnisse im Anhang zur Bilanz enthaltensind,

• alle nötigen Informationen und Erläuterungen zurRechnung gegeben sind.

§ 26 Abs. 3 FiD

VollständigkeitserklärungGemeinderat und Finanzverwaltung bescheinigen,

dass

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• Kontrollstelle / Rechnungsprüfungsorgan der Gemeinde

• Rechnungsprüfung

• Stellungnahme zum Voranschlag

• evtl. weitere Geschäfte gemäss Gemeindeordnung

§ 47 und § 96 Abs. 1 GG / § 27 FiD

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• Genehmigung Rechnung und Rechenschaftsbericht

• Beschlussfassung über Verpflichtungskredite

• Festlegung Voranschlag und Steuerfuss

§ 20 Abs. 2 lit. a – c GG

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• Prüfung der Rechtmässigkeit

• Formelle Richtigkeit der Rechnungsablage

• Materielle Prüfung in Teilbereichen (v.a. FLA)

§ 99 Abs. 2+3 und 100 ff. GG / §§ 25 + 33 FiD

Gemeindeinspektorat

jährlicher detaillierter Passationsbericht

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3. Finanzkommission

Wahl, Befähigung

• keine speziellen Wahlvoraussetzungen

• keine Anforderung an Befähigung

aber: Für die Erfüllung der Aufgabe sind grundlegende oder spezielle Kenntnisse des Rechnungswesens notwendig.

deshalb: • Aneignung Fachkenntnisse, und/oder

• Externe Unterstützung

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Stellung

• vom Volk gewähltes Rechnungsprüfungsorgan

• dem Gemeinderat nebengeordnet (nicht unterstellt)

• keine „Instruktion“ von anderem Gemeindeorgan

• Unabhängigkeit

• politisches Gewicht

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Gesetzliche Aufgaben

a) Rechnungsprüfung

Zielsetzung der Prüfung:

• Ordnungsgemässe Buchführung

• Formell richtige Rechnungsablage

• Rechnerisch und inhaltlich richtige Ergebnisse

Schadensentdeckung

Schadensprävention

Vertrauensbildung

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b) Stellungnahme zum Voranschlag

Zielsetzung der Prüfung:

• Korrekte formelle Darstellung

• Rechtmässigkeit und „politische Prüfung“

• Ausgabendeckung (Steuern, Kausalabgaben)

Haushaltgleichgewicht

Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit

Plausibilität der Erläuterungen

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Weitere Aufgaben

Bestimmung in Gemeindeordnung (§ 18 Abs. 1 lit. f GG)

• Protokollprüfung

• Stellungnahme Finanzplan, Rechenschaftsbericht

• Stellungnahme zu Reglementen

• Stellungnahme zu Verpflichtungskrediten und weiterenSachgeschäften

Im Auftrag des Gemeinderates (§ 27 FiD):

• Geldverkehrsrevision

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Rechte und Pflichten

• Konstituierung und Organisation

• Einsicht in nicht vertrauliche Akten (Gemeinderat)

• Recht auf Auskunftserteilung

• keine materiellen Entscheidungsbefugnisse

• Amtsgeheimnis

• Gewissenhaftigkeit und Sorgfältigkeit

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Beurteilung der Prüfberichte der Finanzkommissionen

In 130 Gemeinden haben die FiKo einen separatenPrüfungsbericht erstellt.

Davon sind 123 Berichte in guter bis sehr guterQualität (Richtige Prüfpunkte, korrekte Feststel-lungen, formell richtiges Vorgehen).

In 99 Gemeinden haben sich die Fiko auf denStandardbericht beschränkt (Geprüft und als inOrdnung befunden) ??

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4. Externe Treuhandunternehmen

Einsetzung durch Gemeinderat für spezielle oder fürlaufende Prüfungs- oder Kontrollaufgaben.

Beispiele:

Geldverkehrsprüfung

Eigenwirtschaftsbetriebe

Prozessprüfungen

IKS-Erarbeitung und –Prüfung

.....

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Finanzkommission kann für die Erfüllung ihrer Aufga-ben die externe Unterstützung beim Gemeinderatbeantragen.

Beispiele:

generell als fachliche Unterstützung / Coaching

bei Unabhängigkeitsproblemen

Prüfung von Teilbereichen

z.B. Prüfung Werthaltigkeit der Bilanzpositionen

.....

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Sofern externe Unternehmen bei der jährlichenRechnungsprüfung mitwirken, bleibt die Finanz-kommission für die Erfüllung der Aufgabe zuständig.

In jedem Fall gelten die kantonalen Rechnungs-legungsvorschriften.

Grundsätzlich gilt:

Bei Einsatz von externen Unternehmen sind dieAufgaben und Zuständigkeiten detailliert abzu-sprechen.

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In 46 Gemeinden sind Treuhandunternehmen imEinsatz für- Mitwirkung im operativen Bereich, oder- Revisionsarbeiten (Teil- / Bereichsrevisionen)

Die Qualität der Treuhandleistungen sind in denmeisten Fällen gut bis sehr gut.

Beurteilung der Tätigkeit der TH-Unternehmen

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Ordnungsgemässe Buchführung

Formell richtige Rechnungsablage

Rechnerisch und inhaltlich richtige Ergebnisse

Vollständige und richtig bewertete Bilanz

5. Ziele der Rechnungs-Revision

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Frustrationen

Intransparenz

Doppel-spurigkeiten

FehlinformationFehler/Versehen

Pendenzen-Berge

Unklarheiten

Macht-Spiele

Versäumnisse

Zeitknappheit

Fristen-Probleme

Ungenügende Info

Schwachstellen

Risiken

Fehler

Schaden-fälle

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iko

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KOSTEN

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Viele Risiken und Gefahren können

durch konsequente Führung und

durch die Installation eines IKS

(Internes Kontrollsystem) vermieden

oder vermindert werden.

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Kontrollaktivitäten und Massnahmen zur Verhin-derung von Fehlern:

A = vernachlässigen

B = empfohlen 2. Priorität

C = empfohlen 1. Priorität

D = zwingend nötigA

B D

C

- +

+

-Folgen/

Schaden

Wah

rsch

einl

ichk

eit

IKS = Risikoanalyse

Interne Kontrolle

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Die verbleibenden Schwachstellen

müssen Gegenstand der Revision

sein.

In die Revision ist die Prüfung, ob

ein IKS vorhanden ist, einzubeziehen.

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Absicht und Ziele der Aufsichtsbehörde

Wir wollen, dass die Gemeinden rechtmässig und gutgeführt sind.

Wir wollen, dass die Gemeinden einen gesundenFinanzhaushalt haben und dass sie wenn nötigrechtzeitig entsprechende Massnahmen treffen.

Wir wollen eine korrekte möglichst umfassende Prüfung/Revision der Gemeinderechnungen.

Wir wollen ein qualitativ gutes, modernes und transparentes Rechnungswesen der Gemeinden.

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6. Massnahmen von GeRAG II

Ausgangslage

• Für Körperschaften des Privatrechts gelten ab 2008verschärfte Revisionspflichten.

• Der Umsatz auch von kleineren Gemeinden ist ofterheblich grösser als derjenige von privaten Unter-nehmungen.

• Auch von Gemeindeseite wurde in der Projektor-ganisation vorgebracht, dass eine Angleichung derRevisionsregeln an diejenigen des Privatrechtsanzustreben sei.

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• Die heutige gesetzliche Regelung mit der Ein-setzung einer Finanzkommission hat einenpolitischen Hintergrund.

• Geprüft wurde die Einführung einer Befähigungs-klausel und damit die Schaffung einer Wahl-voraussetzung. Der Verzicht darauf erfolgte u.a.auch deshalb, weil damit nicht zwingend eineVerbesserung erzielt werden könnte.

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• In allen Gemeinden ist jährlich eine Bilanzprüfungdurch eine externe Revisionsstelle durchzuführen.

• Die externe Überprüfung ist unabhängig von einerpolitischen Wertung.

• Der Regierungsrat legt in der Finanzverordnungfest, wie die Rapportierung der externen Kontroll-stellen zu erfolgen hat (standardisierter Bericht, derals Beilage zur Rechnungsablage gehört).

Lösungsansatz 1

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• Die Mindestanforderungen werden sich in etwanach den im Handbuch Rechnungsprüfung fest-gelegten Grundsätzen richten.

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• Vollständige Rechnungsrevision durch einexternes Treuhandunternehmen

• Abschaffung der Finanz- und der Geschäfts-prüfungskommission

• Verzicht auf eine politische Prüfung desRechnungswesens

• Möglichkeit des Gemeinderates, gemeinderätlicheKommissionen z.B. für Strategiefragen einzusetzen.

Lösungsansatz 2

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• Frist für Vernehmlassung ist per 24.2.09 abge-laufen

• Zurzeit werden Vernehmlassungen ausgewertet.

• Die Vorlage mit der dannzumal durch Regierungsratund Grosser Rat festgelegten Lösung soll auf den1. Januar 2011 Kraft treten kann.

Stand des Projektes GeRAG II

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