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Infoabend zum Auslandsstudium Schwerpunkt: das ERASMUS-Programm Akademisches Auslandsamt/International Office Barbara Lehrmann

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Infoabend zum Auslandsstudium

Schwerpunkt:das ERASMUS-Programm

Akademisches Auslandsamt/International Office

Barbara Lehrmann

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Bewerbungsfristen

• Im Rahmen des ERASMUS-Programms:

– Philosophische Fakultät: 01.04.2010 (auch für Ecuador?)– Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät: 15.03.2010– Fakultät für Informatik und Mathematik: 15.03.2010– Department für Katholische Theologie: 15.03.2010– Juristische Fakultät: 15.03.2010

Anmeldung jeweils für WS 2010/11 und/oder SS 2011!!

• Australien (JurF): 15.03.2010 ab Februar 2011

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Partneruniversitäten

• das ERASMUS-Programm basiert auf Partnerschaftsverträgen, die für den jeweiligen Fachbereich bzw. Studiengang abgeschlossen werden

• Austausch ist nur im Rahmen dieser Verträge und im Rahmen der Studiengänge möglich!

• Austausch im Rahmen der Partneruniversitäten in Europa bzw. auch in den assoziierten Ländern (Türkei)

• Liste der Partneruniversitäten unter: http://www.uni-passau.de/440.html

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Anzahl der Austauschplätze

• basiert auf den Partnerschaftsverträgen

• Vereinbarung der Austauschplätze jedes akademische Jahr neu!

• Anzahl der Austauschplätze unter:

http://www.uni-passau.de/440.html

• die genaue Anzahl der Plätze findet man auf der jeweiligen Seite der Partneruniversität

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Bewerbungsantrag

• erhältlich im Info-Stand (Klappenschrank: „Bewerbungsanträge“) oder im Internet unter: http://www.uni-passau.de/506.html

• nächstes Jahr möglicherweise online möglich!

• dem Bewerbungsbogen sind folgende Unterlagen beizufügen:

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1. Tabellarischer Lebenslauf in der Landessprache

• bei Hochschulen aus verschiedensprachigen Ländern verschiedensprachige Lebensläufe

2. Studienvorhaben in der Landessprache für die primär beantragte Hochschule

• bei Hochschulen aus verschiedensprachigen Ländern entsprechend verschiedensprachige Motivationsschreiben

• Ausnahme bei Informatik-Studierende: sowohl Lebenslauf und Motivationsschreiben zusätzlich auch auf Deutsch

• maximal eineinhalb Seiten, ca. 3.000 Zeichen

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3. Leistungsnachweise

• Kopien aller bisher erworbenen Scheine einschließlich der Sprachprüfungen, falls vorhanden

• Auszug aus HISQIS (soweit im Studiengag möglich)

• Kopie Ihres Vordiploms- bzw. Zwischenprüfungszeugnisses (soweit vom Studiengang vorgesehen und vorhanden)

• Kopien von zwei Immatrikulationsbescheinigungen

• Kopie des Europasses (falls vorhanden)

• zusätzlich: Bachelor-Zeugnis von Studierenden in Masterstudiengängen für Plätze im Masterbereich

Eine Beglaubigung ist nicht nötig!!

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Kriterien des Auswahlverfahrens

Alle Fakultäten:• Nachweis der Sprachkenntnisse: z.B. Zeugnisse der

FFA-Ausbildung, UNIcert, sonstige Sprachnachweise (Sprachkenntnisse sind sehr wichtig!) und Motivationsschreiben/Lebenslauf

Juristische Fakultät:• bis zu 3 Teilleistungen aus den Rechtsgebieten

Öffentliches Recht, Zivilrecht, Strafrecht: egal, ob Hausarbeit, Teilklausur etc.

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Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät:

• Diplom-Studiengang BWL/VWL:

3 propädeutischen Leistungsnachweise und erster Teil des Vordiploms (Recht und Statistik; bei „kleinem Kuwi“ i.d.R. nur Statistik (Diplomstudiengang))

• B.A. Business Administration and Economics (gilt auch für B.A. Wirtschaftsinformatik):

alle studienbegleitenden Leistungen der ersten 3 Semester: es wird eine Durchschnittsnote gebildet (Ermessenspielraum: Gewichtung nach ECTS-Punkten)

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• Master Business Administration/Master International Economics and Business

Bachelor-Zeugnis und die studienbegleitenden Leistungen (vorwiegend des ersten Semesters) für Bewerbung um eigene Masterstudienplätze; ansonsten gelten für Masterstudierende die Kriterien wie bei B.A. Business Administration and Economics

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Philosophische Fakultät: studienbegleitende Leistungen/Scheine, Motivationsschreiben (!)

Fakultät für Informatik und Mathematik: studienbegleitende Leistungen/Scheine; gilt für die Bachelor- und Masterstudiengänge

Department für Katholische Theologie:studienbegleitende Leistungen/Scheine

Auswahl durch die einzelnen Programmbeauftragten/Lehrstühle

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Mitteilung über die Zusage/Absage des Studienplatzes:

• spätestens Ende Mai/Anfang Juni• schriftlich!

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• Befreiung von Studiengebühren an der Partneruniversität

• Mobilitätszuschuss:– ca. 150 €/Monat (Mobilitätszuschuss wird nicht auf BAFÖG

angerechnet!)

– kein eigener Antrag für den Zuschuss nötig!

– Überweisung in einer Summe (November)

• Status „ERASMUS“: Vorteil bei Wohnungssuche, Orientierungswochen, Exkursionen, Sprachkursen an der Partneruniversität etc.

Förderung/ Vorteile durch ERASMUS

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• Vereinfachtes Bewerbungs- und Zulassungsverfahren:

– Auswahl der Kandidaten i.d.R. nach Noten

– wichtige Voraussetzung für das ERASMUS-Programm:

man muss mindestens zwei Semester an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sein

– Bewerbung im Akademischen Auslandsamt: ca. ½ Jahr vor Studienbeginn im Ausland (Bewerbungsfristen!)

– Bewerbung bei der Partneruniversität aber noch nötig!

• während der Beurlaubung an der Universität Passau sind die Studienbeiträge in Höhe von 485 € nicht zu bezahlen

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• Beurlaubung:

Studierende können auf Antrag aus einem wichtigen Grund von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium befreit werden (Beurlaubung, Art. 48 BayHSchG).

Als wichtige Gründe gelten insbesondere:– Ableisten eines Praktikums– Auslandsstudium bzw. Auslandsaufenthalt– Krankheit

• Informationen und den Antrag auf Beurlaubung finden Sie unter: http://www.uni-passau.de/413.html

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ECTS-Formular• das ECTS-Formular (Learning Agreement/ Studienvertrag) wird von

der EU gefordert• muss spätestens vor Antritt des Auslandsaufenthalts unterschrieben

von der Universität Passau (Programmbeauftragte/ Studiendekan und AAA) und von der Partneruniversität wieder dem AAA vorliegen

Das ECTS-Formular ist erhältlich:• im Info-Stand des AAA• wird mit der Zusage des Studienplatzes verschickt• im Internet unter www.uni-passau.de/506.html

Tipps zum Ausfüllen/Muster:• Merkblätter werden gemeinsam mit dem ECTS-Formular verschickt• Merkblätter finden Sie im Info-Stand oder im Internet (s.o.)

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Funktion des Learning Agreements:• Auflistung der im Ausland zu besuchenden

Veranstaltungen• Auseinandersetzung bereits vor dem Auslandsaufenthalt

mit dem Lehrangebot an der Gastuniversität • Einplanung der Lehrveranstaltungen an der

Gasthochschule• Überprüfung an der Gasthochschule, ob die gewählten

Kurse so realisierbar sind

Ergebnis: bessere Planungssicherheit

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Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät:

möglichst vor Antritt des Auslandsstudiums: Abschluss eines speziellen Learning Agreements mit dem jeweiligen Fachvertreter/ Programmbeauftragten und dem Studierenden

Kriterium für die Anerkennung von Prüfungsleistungen:

Nachweis der Gleichwertigkeit der Prüfungsleistungen, die im Ausland erbracht werden, mit denen, die in Passau angeboten werdenDie Gleichwertigkeit von Modulen ist gegeben, wenn sie einander in Inhalt, Umfang und Anforderungen (Kompetenzziele) im Wesentlichen entsprechen

LEARNING AGREEMENTAnerkennung von Prüfungsleistungen

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• Ist ein von dem oder der Studierenden im Ausland belegtes Modul also mit 7,5 ECTS-Punkten gewichtet, erhält er oder sie in Passau 5 ECTS-Punkte, wenn das entsprechende Modul in Passau mit 5 ECTS-Punkten gewichtet ist.

• keine unterschiedliche Kriterien bei Bachelor und Masteranerkennungen

• Ziel: Pro Semester sollten 30 credits erworben werden

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• Bachelor-Studiengänge Business Administration and Economics und Wirtschaftsinformatik: voraussichtlich: keine Beschränkung der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen auf 60 ECTS-Punkte!

• empfehlenswerter Zeitpunkt für den Auslandsaufenthalt: nach dem 4. Semester

• Diplom-Studiengänge:– Anerkennung von maximal 20 Leistungspunkten in BWL/VWL

(Diplom), wobei für ein Prüfungsfach maximal 10 Leistungspunkte gutgeschrieben werden können

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1. Problem „Freischuss“: „Normales Auslandsstudium“– Immatrikulation an einer Juristischen Fakultät– Ablegen eines Scheins im nationalen oder internationalem Recht pro

Semester– mindestens 8 SWS

– Anerkennungsmöglichkeiten» Die im Ausland erbrachten Leistungen können auf Antrag

als Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung bzw. eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses anerkannt werden.

» Ebenso können im Ausland erbrachte Leistungen auf Antrag zur Teilnahme an der Hauptstufe 2 der FFA für Juristen berechtigen.

nähere Informationen durch die Fachstudienberatung

Juristische Fakultät:

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2. Schwerpunktstudium Ausländisches Recht

Schwerpunktbereich „Ausländisches Recht“ im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung:

– Universidad de Castilla-La Mancha, Toledo– Westböhmische Universität Pilsen– Karlsuniversität Prag– Staatsuniversität St. Petersburg– Staatliche Föderale Universität Krasnojarsk, Sibirien– Capital University, Columbus (Ohio)

an einer sonstigen Hochschule (ohne Kooperationsvertrag)

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• Informationen zum Schwerpunktstudium bei Andrew Otto (E-mail: [email protected])

• Informationsblatt zur Anerkennung eines Auslandsstudiums für das Schwerpunktbereichsstudium im Info-Stand oder im Internet unter: www.uni-passau.de/506.html erhältlich

• bester Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt: nach dem 4. Semester

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Philosophische Fakultät:

• Anerkennung von Leistungen:– Absprache mit jeweiligem Professor vor der Abreise ins Ausland– verlangt werden i. d. R. Schein (Transcript of records: Note und

ECTS-Punkte) aus dem Ausland und evtl. zusätzlich eine Hausarbeit (entweder im Ausland oder an der Universität Passau erstellt)

Nachweis der Gleichwertigkeit der Prüfungsleistungen, die im Ausland erbracht werden, mit denen, die in Passau angeboten werden

Die Gleichwertigkeit von Modulen ist gegeben, wenn sie einander in Inhalt, Umfang und Anforderungen (Kompetenzziele) im Wesentlichen entsprechen

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• Ist ein von dem oder der Studierenden im Ausland belegtes Modul also mit 7,5 ECTS-Punkten gewichtet, erhält er oder sie in Passau 5 ECTS-Punkte, wenn das entsprechende Modul in Passau mit 5 ECTS-Punkten gewichtet ist.

• Ziel: Pro Semester sollten 30 credits erworben werden

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für BA Kulturwirte/ European Studies ist ein Auslandsaufenthalt verpflichtend:

– Vorlage einer Bescheinigung über Zahl, Thema und Dauer der besuchten Veranstaltungen bzw. Zeugnisse über abgelegte Prüfungen

- Anerkennung durch den jeweiligen Länderbeauftragten

• bester Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt:

nach dem 4. Semester (Alternative: 3. Semester, aber auf Grund von Organisation des Auslandsaufenthaltes etc. oft noch zu früh); Wintersemester oft geeigneter

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• vor Abreise ins Ausland Absprache mit den Fachvertretern erforderlich

Fakultät für Informatik und Mathematik

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Transcript of Records

• Ausstellung einer Datenabschrift, in der die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen dokumentiert sind

• erforderlich für eine Bewerbung an einer ausländischen Universität

• sollten Sie von der Partneruniversität nach Abschluss Ihres Auslandsaufenthaltes erhalten (=Abschlusszeugnis); Muster wird vom AAA zusammen mit dem Stipendienbescheid verschickt

• beinhaltet die Prüfungsleistungen, „lokale“ Noten, ECTS-Punkte; ECTS-Note etc. („Abschlusszeugnis“)

• im Info-Stand oder im Internet erhältlich unter: www.uni-passau.de/506.html

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Besonderheiten des neuen ERASMUS-Programms im EU-Bildungsprogramm für Lebenslanges Lernen (LLP) 2007-2013

wiederholte Förderung:

• ein Studierender kann nur einmal für ein ERASMUS-Studium (SMS: maximal 12 Monate) und einmal für ein ERASMUS-Praktikum (SMP: maximal 12 Monate) (Career Service) gefördert werden

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Kombination Studium-Praktikum (Ausnahme)

• das Praktikum findet unter der Aufsicht der Gasthochschule statt

• das Praktikum und das Studium folgen unmittelbar zeitlich aufeinander

• gilt dann insgesamt als Auslandstudium SMS (maximal 12 Monate) (Abwicklung erfolgt über das Akademische Auslandsamt)

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Kontakt

Universität Passau

Akademisches Auslandsamt/International Office

IT-Zentrum/International House

Innstr. 43

94032 Passau

Tel.: 0851/509 1162

Fax: 0851/509 1164

E-mail: [email protected]

http://www.uni-passau.de/international.html

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Im Anschluss:Kulturraumspezifische Beratung mit

den Auslandstutorenim WiWi-Gebäude

UK – HS 6Spanien/Portugal – HS 7USA – SR 312 NK/SZ (!)Frankreich – SR 029

Lateinamerika – SR 033Italien – SR 026SOA – SR 027OME SR 028

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!