Informationsblatt zum Thema Verunreinigungen durch … Word - Infoblatt+Plan...

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_____________________________________________________ Informationsblatt zum Thema Verunreinigungen durch Hundekot Sehr geehrte Hundehalterinnen, sehr geehrte Hundehalter, die Stadtverwaltung Böblingen erhält immer wieder Beschwerden über mit Hundekot verschmutzte Bürgersteige und öffentliche Anlagen, wie z.B. Kinderspielplätze oder Parkanlagen. Wir möchten Sie hiermit als Hundehalterinnen und Hundehalter bitten, darauf zu achten, dass Ihr Hund nicht die öffentlichen Anlagen und Wiesen durch Hundekot verschmutzt. Der Hundekot stellt nicht nur ein Ärgernis dar, sondern kann ggfs. sogar zu einer Infektionsquelle werden. Natürlich muss der Hund auch sein Geschäft machen können. Dabei gilt aber: Wenn Sie mit Ihrem Hund Gassi gehen, entfernen Sie bitte wieder seine Hinterlassenschaft. Hierzu sind im gesamten Stadtgebiet Böblingen rd. 45 mit Abfalltüten versehene so genannte „Hundekot-Abfallbehälter“ bzw. „Hundetütenspender“ (Standorte – siehe Rückseite) aufgesellt. Aber auch jede handelsübliche Plastiktüte erfüllt dabei ihren Zweck – Tüte überstülpen, Haufen aufnehmen und bei nächster Gelegenheit mit dem Restmüll entsorgen. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch darauf hinweisen, dass auf öffentlichen Flächen hinterlassene Hundehaufen kein Kavaliersdelikt sind, sondern nach § 21 Abs. 1 Nr. 11 der städtischen Polizeiverordnung eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Durch Bezahlung der Hundesteuer wird nicht gleichzeitig die Beseitigung der Hundehaufen durch die Stadt abgegolten. Wir möchten Sie daher bitten: Beseitigen Sie umgehend die Hinterlassenschaften Ihres Hundes von Gehwegen, Straßen und aus öffentlichen Anlagen, nur dann sind Sie und Ihr „bester Freund“ von allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern stets gern gesehen und verhelfen damit Ihrer Stadt zu einem sauberen Erscheinungsbild. Bitte betrachten Sie dieses Beiblatt als gegenstandslos, falls Sie zu den Hundehalterinnen und Hundehalter gehören, die bisher schon immer die Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners vorschriftsgemäß entsorgen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Ihre Abteilung Finanzen und Steuern

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_____________________________________________________ Informationsblatt zum Thema Verunreinigungen durch Hundekot Sehr geehrte Hundehalterinnen, sehr geehrte Hundehalter, die Stadtverwaltung Böblingen erhält immer wieder Beschwerden über mit Hundekot verschmutzte Bürgersteige und öffentliche Anlagen, wie z.B. Kinderspielplätze oder Parkanlagen. Wir möchten Sie hiermit als Hundehalterinnen und Hundehalter bitten, darauf zu achten, dass Ihr Hund nicht die öffentlichen Anlagen und Wiesen durch Hundekot verschmutzt. Der Hundekot stellt nicht nur ein Ärgernis dar, sondern kann ggfs. sogar zu einer Infektionsquelle werden. Natürlich muss der Hund auch sein Geschäft machen können. Dabei gilt aber: Wenn Sie mit Ihrem Hund Gassi gehen, entfernen Sie bitte wieder seine Hinterlassenschaft. Hierzu sind im gesamten Stadtgebiet Böblingen rd. 45 mit Abfalltüten versehene so genannte „Hundekot-Abfallbehälter“ bzw. „Hundetütenspender“ (Standorte – siehe Rückseite) aufgesellt. Aber auch jede handelsübliche Plastiktüte erfüllt dabei ihren Zweck – Tüte überstülpen, Haufen aufnehmen und bei nächster Gelegenheit mit dem Restmüll entsorgen. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch darauf hinweisen, dass auf öffentlichen Flächen hinterlassene Hundehaufen kein Kavaliersdelikt sind, sondern nach § 21 Abs. 1 Nr. 11 der städtischen Polizeiverordnung eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Durch Bezahlung der Hundesteuer wird nicht gleichzeitig die Beseitigung der Hundehaufen durch die Stadt abgegolten. Wir möchten Sie daher bitten: Beseitigen Sie umgehend die Hinterlassenschaften Ihres Hundes von Gehwegen, Straßen und aus öffentlichen Anlagen, nur dann sind Sie und Ihr „bester Freund“ von allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern stets gern gesehen und verhelfen damit Ihrer Stadt zu einem sauberen Erscheinungsbild. Bitte betrachten Sie dieses Beiblatt als gegenstandslos, falls Sie zu den Hundehalterinnen und Hundehalter gehören, die bisher schon immer die Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners vorschriftsgemäß entsorgen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Ihre Abteilung Finanzen und Steuern

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