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n Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Az.: 622.690-13/01 Hamburg, 01.07.2015 Anweisung LGV 01/2015 Über die Datenhaltung, Erhebung und Fortführung im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) (Anweisung ALKIS®) Geoinformation Vermessung öffentliche Verkehremittel^Haltestelle S-Bahn Wilhelmsburg Geschäftsführer^^^^^^^^^^^|elngetragen beim Amtsgericht Hamburg HRA 98376 www.geolnfo.hamburg.de

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n

Freie und Hansestadt Hamburg

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung

Az.: 622.690-13/01 Hamburg, 01.07.2015

Anweisung LGV 01/2015

Über die

Datenhaltung, Erhebung und Fortführung

im

Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem

(ALKIS®)

(Anweisung ALKIS®)

Geoinformation Vermessung

öffentliche Verkehremittel^Haltestelle S-Bahn Wilhelmsburg Geschäftsführer^^^^^^^^^^^|elngetragen beim Amtsgericht Hamburg HRA 98376 www.geolnfo.hamburg.de

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Anweisung LGV 01/2015 vom 01.07.2015

Gliederung

Seite

1 Rechtsgrundlage 10

2 Gegenstand 10

3 Grundlage 10

4 Allgemeines zur ALKIS®-Datenhaltung 10

4.1 ALKIS®-Objektartenkatalog derAdV 10

4.2 ALKIS®-Objektartenkatalog in Hamburg 11

4.3 Raumbezugssystem 11

5 Allgemeines zu den ALKIS®-Prozessen 11

5.1 Prozesse 11

5.2 Vorgänge 12

5.2.1 Vorbereitende Arbeiten 12

5.2.2 Erhebung 12

5.2.3 Fertigungsaussage 12

5.2.4 Vervollständigung und Plausibilisierung 12

5.2.5 Qualifizierung 13

5.2.6 Fortführungsentscheidung 13

5.3 Fortführungsanlässe 13

6 Hamburger ALKIS®-Daten 13

6.1 Objektartengruppe „Angaben zum Flurstück“ 14

6.1.1 Struktur der Objektartengruppe 14

6.1.2 Hinweise zur Erhebung 14

6.1.3 Hinweise zur Vervollständigung 15

6.1.3.1 Zur Objektart „Flurstück“ 15

6.1.3.2 Zur Objektart „Besondere Flurstücksgrenze“ 16

6.1.3.3 Zur Objektart „Grenzpunkt“ 16

6.1.3.3.1 Löschung von Grenzpunkten 17

6.1.3.4 Zur Geometrie 17

6.1.3.4.1 Kreisbögen als Präsentationsobjekt im ALKIS® 17

6.1.3.4.2 Behandlung bestehender Kreisbogengrenzen bei Zerlegung von Flurstücken 18

6.1.3.4.3 Festlegung neuer Flurstückgrenzen als Kreisbogengrenze 18

6.2 Objektartengruppe „Angaben zur Lage“ 18

6.2.1 Struktur der Objektartengruppe 18

6.2.2 Hinweise zur Erhebung 19

6.2.3 Hinweise zur Vervollständigung 19

6.2.3.1 Zur Objektart „Lagebezeichnung ohne Hausnummer“ 19

6.2.3.2 Zur Objektart „Lagebezeichnung mit Hausnummer“ 19

6.2.3.3 Zur Objektart „Lagebezeichnung mit Pseudonummer“ 20

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Anweisung LGV 01/2015 vom 01.07.2015

6.2.3.4 Zur Objektart „Georeferenzierte Gebäudeadresse“ 20

6.3 Objektartengruppe „Angaben zum Netzpunkt“ 21

6.3.1 Struktur der Objektartengruppe „Angaben zum Netzpunkt" 21

6.3.2 Hinweise zur Erhebung 21

6.3.3 Hinweise zur Vervollständigung 21

6.3.3.1 Zur Objektart „Aufnahmepunkt“ 21

6.3.3.2 Zur Objektart „Sonstiger Vermessungspunkt“ 22

6.4 Objektartengruppe „Angaben zum Punktort“ 22

6.4.1 Struktur der Objektartengruppe 22

6.4.2 Hinweise zur Erhebung 22

6.4.3 Hinweise zur Vervollständigung 23

6.4.3.1 Zur Objektart „Punktort AU“ 23

6.4.3.2 Zur Objektart „Punktort TA“ 23

6.5 Objektartengruppe „Fortführungsnachweis“ 24

6.5.1 Struktur der Objektartengruppe 24

6.5.2 Hinweise zur Erhebung 24

6.5.3 Hinweise zur Vervollständigung 24

6.5.3.1 Zur Objektart „Fortführungsnachweis Deckblatt“ 24

6.5.3.2 Zur Objektart „Fortführungsfall“ 25

6.6 Objektartengruppe „Angaben zur Reservierung“ 25

6.6.1 Struktur der Objektartengruppe 25

6.6.2 Hinweise zur Erhebung 25

6.6.3 Hinweise zur Vervollständigung 26

6.6.3.1 Zur Objektart „Reservierung“ 26

6.6.3.2 Zur Objektart „Punktkennung Untergegangen“ 26

6.7 Objektartengruppe „Angaben zur Historie“ 26

6.7.1 Struktur der Objektartengruppe 26

6.7.2 Hinweise zur Erhebung 27

6.7.3 Hinweise zur Vervollständigung 27

6.8 Objektartengruppe „Personen- und Bestandsdaten“ 27

6.8.1 Struktur der Objektartengruppe 27

6.8.2 Hinweise zur Erhebung 29

6.8.3 Hinweise zur Vervollständigung 30

6.8.3.1 Zur Objektart „Person“ 30

6.8.3.2 Zur Objektart „Anschrift“ 30

6.8.3.3 Zur Objektart „Verwaltung“ 30

6.8.3.4 Zur Objektart „Vertretung“ 30

6.8.3.5 Zur Objektart „Namensnummer“ 30

6.8.3.6 Zur Objektart „Buchungsblatt“ 31

6.8.3.7 Zur Objektart „Buchungsstelle“ 31

6.9 Objektartengruppe „Angaben zum Gebäude“ 32

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Anweisung LGV 01/2015 vom 01.07.2015

6.9.1 Struktur der Objektartengruppe 32

6.9.2 Hinweise zur Erhebung 33

6.9.3 Hinweise zur Vervollständigung 34

6.9.3.1 Zur Objektart „Gebäude“ 34

6.9.3.2 Zur Objektart „Bauteil“ 35

6.9.3.3 Zur Objektart „Besondere Gebäudelinie“ 36

6.9.3.4 Zur Geometrie 36

6.10 Objektartenbereich „Tatsächliche Nutzung“ 37

6.10.1 Struktur des Objektartenbereichs 37

6.10.2 Hinweise zur Erhebung 37

6.10.2.1 Erfassungsmindestgrößen 37

6.10.2.2 Flächenhafte Aktualisierung 38

6.10.2.3 Auftragsbezogene Aktualisierung 38

6.10.3 Hinweise zur Vervollständigung 38

6.10.3.1 Zur Aggregation bzw. Objektbildung 38

6.10.3.2 Zu Attributarten 38

6.10.3.3 ZurGeometrie 39

6.11 Objektartenbereich „Bauwerke, Einrichtungen und sonstige Angaben“ 39

6.11.1 Struktur des Objektartenbereichs 39

6.11.2 Hinweise zur Erhebung 40

6.11.3 Hinweise zur Vervollständigung 40

6.11.3.1 Zur Objektart „Turm“ 40

6.11.3.2 Zur Objektart „Vorratsbehälter, Speicherbauwerk“ 40

6.11.3.3 Zur Objektart „Bauwerk oder Anlage für Sport, Freizeit und Erholung“ 40

6.11.3.4 Zur Objektart „Historisches Bauwerk oder historische Einrichtung“ 41

6.11.3.5 Zur Objektart „Sonstiges Bauwerk oder sonstige Einrichtung“ 41

6.11.3.6 Zur Objektart „Weg, Pfad, Steig“ 41

6.11.3.7 Zur Objektart „Einrichtungen für den Schiffsverkehr“ 41

6.11.3.8 Zur Objektart „Untergeordnetes Gewässer“ 41

6.12 Objektartenbereich „Relief“ 41

6.12.1 Struktur des Objektartenbereichs 41

6.12.2 Hinweise zur Erhebung 42

6.12.3 Hinweise zur Vervollständigung 42

6.12.3.1 Zur Objektart „Damm, Wall, Deich“ 42

6.12.3.2 Zur Objektart „Geländekante“ 42

6.13 Objektartengruppe „Öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen“ 43

6.13.1 Struktur der Objektartengruppe 43

6.13.2 Hinweise zur Erhebung 43

6.13.3 Hinweise zur Vervollständigung 44

6.13.3.1 Zur Objektbildung und Geometrie 44

6.13.3.2 Zur Objektart „Klassifizierung nach Wasserrecht“ 44

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Anweisung LGV 01/2015 vom 01.07.2015

6.13.3.3 Zur Objektart „Andere Festlegung nach Wasserrecht“ 45

6.13.3.3.1 Überschwemmungsgebiet 45

6.13.3.3.2 Wasser- und Bodenverbände 45

6.13.3.4 Zur Objektart „Schutzgebiet nach Wasserrecht“ 46

6.13.3.4.1 Wasserschutzgebiet 46

6.13.3.5 Zur Objektart „Natur-, Umwelt- oder Bodenschutzrecht“ 46

6.13.3.5.1 Naturschutzgebiet 46

6.13.3.5.2 Naturdenkmal 46

6.13.3.6 Zur Objektart „Schutzgebiet nach Natur-, Umwelt- oder Bodenschutzrecht“ 47

6.13.3.6.1 Nationalpark 47

6.13.3.6.2 Lärmschutzbereiche 47

6.13.3.7 Zur Objektart „Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht“ 48

6.13.3.7.1 Baulast 48

6.13.3.7.2 Grenzfeststellungsverfahren 48

6.13.3.7.3 Flurbereinigung 49

6.13.3.7.4 Veränderungssperre 49

6.13.3.7.5 Umlegung 50

6.13.3.7.6 Vereinfachte Umlegung 50

6.13.3.7.7 Soziale Erhaltungsverordnung 51

6.13.3.7.8 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme 51

6.13.3.7.9 Besonderes Vorkaufsrecht 51

6.13.3.7.10Städtebauliche Sanierungsmaßnahme 52

6.13.3.7.11 Städtebauliche Erhaltungsverordnung 52

6.13.3.8 Zur Objektart „Denkmalschutzrecht“ 53

6.13.3.9 Zur Objektart „Sonstiges Recht“ 53

6.13.3.9.1 Schutzfläche Festpunkt 53

6.13.3.9.2 Mitverwendung für den Hochwasserschutz 54

6.13.3.9.3 Hafengebiet 54

6.13.3.9.4 Kampfmittelverdacht 55

6.13.3.9.5 Bohrung verfällt 55

6.14 Objektartengruppe „Bodenschätzung, Bewertung“ 55

6.14.1 Struktur der Objektartengruppe 55

6.14.2 Hinweise zur Erhebung 56

6.14.3 Hinweise zur Vervollständigung 56

6.14.3.1 Zur Objektbildung und Geometrie 56

6.14.3.2 Zur Objektart „Bodenschätzung“ 57

6.14.3.3 Zur Objektart „Muster-, Landesmuster-, und Vergleichsstück“ 57

6.14.3.4 Zur Objektart „Grabloch der Bodenschätzung“ 57

6.15 Objektartengruppe „Kataloge“ 58

6.15.1 Struktur der Objektartengruppe 58

6.15.2 Hinweise zur Erhebung 58

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Anweisung LGV 01/2015 vom 01.07.2015

6.15.3 Hinweise zur Vervollständigung 58

6.15.3.1 Zur Objektart „Bundesland“ 58

6.15.3.2 Zur Objektart „Regierungsbezirk“ 58

6.15.3.3 Zur Objektart „Kreis, Region“ 58

6.15.3.4 Zur Objektart „Gemeinde“ 59

6.15.3.5 Zur Objektart „Gemeindeteil“ 59

6.15.3.6 Zur Objektart „Gemarkung“ 59

6.15.3.7 Zur Objektart „Buchungsblattbezirk“ 59

6.15.3.8 Zur Objektart „Dienststelle“ 59

6.15.3.9 Zur Objektart „Lagebezeichnung Katalogeintrag“ 60

6.16 Objektartengruppe „Administrative Gebietseinheiten“ 60

6.16.1 Struktur der Objektartengruppe 60

6.16.2 Hinweise zur Erhebung 60

6.16.3 Hinweise zur Vervollständigung 60

6.16.3.1 Zur Objektart „Baublock“ 60

6.16.3.2 Zur Objektart „Kommunales Gebiet“ 60

6.17 Objektartengruppe „Nutzerprofile“ 61

7 Schlussbestimmungen 61

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Anweisung LGV 01/2015 vom 01.07.2015

Anlagen

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5

Anlage 6

Anlage 7

Anlage 8

Anlage 9

Anlage 10

Anlage 11

Anlage 12

Anlage 13

Anlage 14

Anlage 15

Anlage 16

Anlage 17

Objektarten

Fortführungsanlässe

Kombination der Fortführungsanlässe

Katalog Gemarkung

Kürzel der Vorgangsarten

Katalog Buchungsblattbezirke

Gebäudefunktion

Erhebungsbeleg Gebäude / Dachform

Erhebungsbeleg Bauteil/ Dachform

Beispiele für die Modellierung der Angaben zum Gebäude

Objektartenbereich Tatsächliche Nutzung

Erhebungsbeleg Tatsächliche Nutzung

Objektartenbereich Bauwerke, Einrichtungen und sonstige Angaben

Öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen

Attributarten der Bodenschätzung

Katalog Bundesland

Katalog Dienststelle

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Anweisung LGV 01/2015 vom 01.07.2015

Abkürzungen

3A-DHK

3A-VK

AdV

ALKIS®

ALKIS®-OK

ATKIS®

BauGB

BBergG

BIS

BNatSchG

BodSchätzG

BSW

BUE

BUE/ IB

BUE/NR

BSW/VR

BUE / U

BSW/WSB

BVOT

DeichO

DGM

DHDN/GK

DLM

DOP

DSGK

DMS

DSchG

ETRS 89

EDV

FHH

FluLärmG

FluLärmHmbV

FlurbG

AFIS®-ALKIS®-ATKIS®-Datenhaltungskomponente

AFIS®-ALKIS®-ATKIS®-Verarbeitungskomponente

Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bun- desrepublik Deutschland

Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem

Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem - Objektartenkatalog

Amtliches Topografisch-Kartografisches Informationssystem

Baugesetzbuch

Bundesberggesetz

Behörde für Inneres und Sport

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzge- setz)

Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Behörde für Umwelt und Energie

BUE / Amt für Immissionsschutz und Betriebe

BUE / Amt für Natur- und Ressourcenschutz

BSW/ Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungsangelegenheiten

BUE / Amt für Umweltschutz

BSW/Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung

Bergverordnung für Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und für die Gewin- nung von Bodenschätzen durch Bohrungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (Tiefbohrverordnung)

Verordnung über öffentliche Hochwasserschutzanlagen (Deichordnung)

Digitales Geländemodell

De utsches H a u ptd re iecksnetz/Ga u ß- Krüg e r

Digitales Landschaftsmodell

Digitales Orthophoto

Digitale Stadtgrund karte

Dokumentenmanagementsystem

De n kma Isch utzgesetz

European Terrestrial Reference System, Epoche 1989

Fachdatenverbindung

Freie und Hansestadt Hamburg

Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Ver- kehrsflughafen Hamburg (Fluglärmschutzverordnung Hamburg)

Flurbereinigungsgesetz

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GBO

GDB

GEKV

GeolnfoDok

GGP

GNSS

Hafen EG

HALB

HBauO

HmbAGWVG

HmbBNatSchAG

HmbGVBL

HmbVernnG

HPA

HWaG

KampfnnittelVO

KB / K

LBESAS

LGV

LSGB

NBZ

NREO

ÖbVI

REO

StaNord

URL

UTM

TIM

V+G

WEG

WHG

WVG

ZUSO

Grundbuchordnung

Grunddatenbestand

Referat Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht

Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Ver- messungswesens

Geodätischer Grundnetzpunkt

Globales Navigationssatellitensystem

Hafenentwicklungsgesetz

Hamburgisches Automatisiertes Liegenschaftsbuch

Hamburgische Bauordnung

Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes

Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt

Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen

Hamburg Port Authority

Hamburgisches Wassergesetz

Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittel- verordnung)

Kulturbehörde / Amt Kultur

Liegenschaftsbuch Eingabesätze Auftragsbuch sequenziell

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung

Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer

Nummerierungsbezirk

Nicht raumbezogenes Elementarobjekt

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Raumbezogenes Elementarobjekt

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Statistikamt Nord)

Uniform Resource Locator

Universales Transversales Mercator-System

Topographisches Informationsmanagement

Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz

Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG - Gesetz über das Wohnungseigen- tum und das Dauerwohnrecht)

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz)

Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz)

Zusammengesetztes Objekt

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Anweisung LGV 01/2015 vom 01.07.2015

1 Rechtsgrundlage

Das Hamburgische Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG) vom 20. April 2005, zuletzt geändert am 15. Dezember 2009 (HmbGVBI. Seite 135) bestimmt im § 1, dass das Vermessungswesen Geobasisdaten einzurichten, zu führen und bereitzustellen hat. Der Absatz 1 im § 10 HmbVermG benennt abschließend die einzurichtenden Geobasisdaten. Die Daten des Liegenschaftskatasters sind Bestandteile der Geobasisdaten und werden in § 11 HmbVermG beschrieben. Liegenschaften im Sinne des § 11 HmbVermG sind Flurstücke und Gebäude.

Das Liegenschaftskataster besteht aus der maßstabgetreuen georeferenzierten Darstellung und Beschreibung der Liegenschaften und ist das amtliche Verzeichnis im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung (GBO). Für die im Grundbuch nicht gebuchten Flurstücke (§ 3 Abs. 2 GBO) werden die Eigentümerinnen und Eigentümer im Liegenschaftskataster geführt.

2 Gegenstand

Gegenstand dieser Anweisung ist die Beschreibung der Daten des Liegenschaftskatasters, die seit März 2010 im ALKIS® als ALKIS®-Bestandsdaten geführt werden. Die ALKIS®- Bestandsdaten werden über verschiedene Prozesse erhoben, bearbeitet, präsentiert und übertragen (siehe Punkt 5.1 Prozesse). Gegenstand dieser Anweisung sind zudem die Prozesse „Qualifizierung“ und „Führung“.

Zum Prozess „Erhebung“ werden lediglich Hinweise gegeben. Der Prozess „Erhebung von Flurstücken“ ist Gegenstand der Anweisung über die Fortführung des Grenznachweises. Der Prozess „Erhebung von Gebäuden“ ist Gegenstand der Anweisung über die Einmessung von Gebäuden zum Nachweis im Liegenschaftskataster.

Nicht Gegenstand dieser Anweisung ist das durch die Führung ausgelöste Mitteilungsverfahren. Dieses wird in der „Anweisung LGV 02/13 über das Mitteilungsverfahren in ALKIS® (Anw. Mitteilungsverfahren)“ behandelt.

Ebenfalls nicht Gegenstand dieser Anweisung ist das Verfahren der Migration und der Ersteinrichtung der ALKIS®-Bestandsdaten.

3 Grundlage

Diese Anweisung basiert auf der von der AdV herausgegebenen „Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeolnfoDok)“ in der Version 6.0. Diese Dokumentation besteht aus einer Vielzahl von Dokumenten. Für die ALKIS®- Datenhaltung und -fortführung sind die Dokumente „Hauptdokument“ (Version 6.0.1), „Erläuterungen zu ALKIS®“ (Version 6.0.1), „ALKIS®-Objektartenkatalog“ (Version 6.0) und der „ALKIS®-Signaturenkatalog“ (Version 6.0.1) von Bedeutung. Die Dokumente der GeolnfoDok können unter www.adv-online.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Mit dem AdV-Beschluss 120/2 wurde die GeolnfoDok Version 6.0 zur Referenzversion für die ALKIS®-Implementierungen in den Ländern festgelegt.

4 Allgemeines zur ALKIS®-Datenhaltung

4.1 ALKIS®-Objektartenkatalog der AdV

Im ALKIS®-Objektartenkatalog der GeolnfoDok sind die ALKIS®-Fachobjekte aufgeführt und umfassend beschrieben. Der Objektartenkatalog ist gegliedert nach Objektartenbereichen, die wiederum aus Objektartengruppen bestehen, die die Objektarten enthalten. Objektartenbereiche und Objektartengruppen dienen der fachlichen Strukturierung des Datenmodells und des Objektartenkatalogs.

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Anweisung LGV 01/2015 vom 01.07.2015

Die Anlage 1 dieser Anweisung zeigt eine Übersicht über die im ALKIS®-Objektartenkatalog modellierten Objektarten, abstrakte Klassen und Datentypen mit den dazugehörigen Kennungen. Die Objektarten können vom Typ her sein:

- Objekte mit Raumbezug (REO)

Objekte ohne Raumbezug (NREO)

Zusammengesetzte Objekte (ZUSO)

In der Spalte „GDB“ ist mit „G“ gekennzeichnet, welche Objektarten, Klassen und Datentypen zum Grunddatenbestand (GDB) gehören. Der Grunddatenbestand ist der von allen Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland im ALKIS® bundeseinheitlich zu führende und dem Nutzer länderübergreifend zur Verfügung stehende Datenbestand.

Bezüglich weitergehender Erläuterungen zum Aufbau des Objektartenkatalogs wird auf den „ALKIS®-Objektartenkatalog, Teil A: Vorbemerkungen“ verwiesen.

4.2 ALKIS®-Objektartenkatalog in Hamburg

In der Anlage 1 dieser Anweisung sind alle Objektarten und Datentypen, die in Hamburg nicht geführt werden, farblich kenntlich gemacht. Alle nicht kenntlich gemachten Objektarten, Klassen und Datentypen ergeben den ALKIS®-Objektartenkatalog für Hamburg.

4.3 Raumbezugssystem

Das HmbVermG bestimmt im § 1 (2), dass ein einheitliches geodätisches Bezugssystem einzurichten und vorzuhalten ist und dieses die geodätische Grundlage für alle Geobasisdaten bildet. Die bundesweite Einheitlichkeit ist zu wahren.

Das geodätische Bezugssystem „ETRS89“ mit der Universalen Transversalen Mercator (UTM) Abbildung (Lagestatus 310) bildet die Grundlage für das ALKIS® in Hamburg.

5 Allgemeines zu den ALKIS®-Prozessen

5.1 Prozesse

Im ALKIS® sind folgende Aufgaben auszuführen:

Erhebung,

Qualifizierung,

Führung,

Benutzung,

- Übertragung von Daten.

Diese Aufgaben sind in der GeolnfoDok als Prozesse beschrieben.

Im Erhebungsprozess werden die Erhebungsdaten mit den bekannten geodätischen Mess- und Erkundungsmethoden in der realen Welt erhoben oder aus kartographischen Darstellungen und anderen Unterlagen erfasst. Erhebungsdaten sind z.B. Vermessungsergebnisse, Ergebnisse örtlicher Erkundungen, digitalisierte Daten und Daten externer Datenbestände.

Im Qualifizierungsprozess werden die Erhebungsdaten mit den Informationen zur Fortführung in Fortführungsdaten überführt. Er dient der Qualitätssicherung und stellt sicher, dass die Fortführungsdaten den Qualitätsanforderungen des ALKIS® entsprechen.

Im Führungsprozess werden die Fortführungsdaten programmgesteuert in den ALKIS®- Bestand übernommen und anschließend für weitere Veränderungen freigegeben.

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Anweisung LGV 01/2015 vom 01.07.2015

Durch den Benutzungsprozess werden aus den ALKIS®-Bestandsdaten die entsprechenden Daten für eine Ausgabe in analoger oder digitaler Form ggf. durch eine Präsentation bereitgestellt.

Übertragungsprozesse treten bei der Übernahme von Daten Dritter in Form von Fortführungsdaten und bei der Abgabe von Ausgabedaten an Kunden auf.

5.2 Vorgänge

Die Fortführung im ALKIS® erfolgt projektbezogen. Ein Projekt setzt sich aus mehreren Vorgängen zusammen. Für die ALKIS®-Fortführung wurden in Hamburg folgende Vorgänge definiert:

- Vorbereitende Arbeiten

- Erhebung

- Fertigungsaussage

- Vervollständigung und Plausibilisierung

Qualifizierung

Fortführungsentscheidung

Im Rahmen dieser Vorgänge werden die verschiedenen Prozesse genutzt.

5.2.1 Vorbereitende Arbeiten

Im Vorgang „Vorbereitende Arbeiten“ werden der Bestandsdatenauszug (Benutzungsprozess) und die Reservierungen für Flurstücks- und/oder Punktkennzeichen (Führungsprozess) erstellt. Diese Daten werden in die Projektdatenbank übernommen und für die interne und externe Erhebungsstelle zur Verfügung gestellt.

5.2.2 Erhebung

Im Vorgang „Erhebung“ wird der Erhebungsprozess (siehe 5.1) durchgeführt. Die Erhebungsdaten bilden die Grundlage für die weiteren Vorgänge bis zur Fortführungsentscheidung.

5.2.3 Fertigungsaussage

Die Fertigungsaussage ist das Ergebnis der fachtechnischen Prüfung der Erhebungsdaten und eine Bestätigung der Vermessungsstelle, dass die Erhebung entsprechend dem Auftrag und den Rechts- und Verwaltungsvorschriften durchgeführt wurde, sowie vollständig, hinreichend genau und zuverlässig ist. Die Fertigungsaussage schließt damit den Erhebungsprozess ab.

5.2.4 Vervoliständigung und Piausibilisierung

Im Vorgang „Vervollständigung und Plausibilisierung“ werden die Erhebungsdaten vervollständigt und in ALK IS®-konforme Objekte gemäß den Vorgaben des hamburgspezifischen ALKIS®-Objektartenkatalogs überführt. Abhängig vom Fortführungsanlass (siehe 5.3) stehen dafür verschiedene Funktionalitäten zur Verfügung.

Zu Beginn dieses Vorgangs ist grundsätzlich die Aktualität der Objekte zu prüfen. Ggf. sind sie durch erneutes Laden der Bestandsdaten zu aktualisieren.

Bei dokumentationspflichtigen Fortführungsanlässen werden das Fortführungsnachweis- deckblatt und die Fortführungsfälle systemgesteuert angelegt.

Zur systemseitigen Plausibilisierung gehört auch die Sicherstellung, dass im Rahmen eines bestimmten Anlasses nur die dafür festgelegten Objektarten fortgeführt werden dürfen.

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Anweisung LGV 01/2015 vom 01.07.2015

Zum Abschluss dieses Vorgangs erfolgt eine Überprüfung der in der Projektdatenbank vorhandenen neuen und geänderten Objekte auf Grundlage des Hamburgspezifischen ALKIS®- OK. Es werden außerdem die Topologie und Geometrie überprüft. Zusätzlich erfolgen fortführungsanlassspezifische Prüfungen. Ggf. auftretende Fehler werden protokolliert.

Die Ausgabe des Produktes „Fortführungsnachweis-Grafik“ ist manuell anzustoßen.

5.2.5 Qualifizierung

In Hamburg erfolgt an dieser Stelle keine weitere Bearbeitung. Es wird lediglich der Status auf „Erfolg“ gesetzt.

5.2.6 Fortführungsentscheidung

Im ersten Schritt erfolgt durch den Prüfer eine vollständige fachtechnische Prüfung der Fortführungsdaten. Ergebnis dieser Prüfung ist ein Protokoll. Im zweiten Schritt wird der Fortführungsauftrag an die 3A-Datenhaltungskomponente (3A-DHK) abgegeben. In der 3A- DHK werden die Fortführungsdaten gegen die Bestandsdaten geprüft. Liegen keine Fehler vor, werden mit den Fortführungsdaten die ALKIS®-Bestandsdaten fortgeführt. Anschließend wird von der 3A-DHK das Fortführungsergebnis an die 3A-VK übersandt.

Das Fortführungsergebnis beinhaltet das Verarbeitungsprotokoll sowie bei erfolgreicher Fortführung einen Fortführungsnachweis und die Fortführungsmitteilungen bei mitteilungspflichtigen Anlässen.

5.3 Fortführungsanlässe

Der fachliche Grund für Entstehung, Veränderungen und Untergang eines Objekts wird mit dem Fortführungsanlass angegeben. Für die verschiedenen Anlässe von Fortführungen enthält die GeolnfoDok einen Katalog von Fortführungsanlässen. In Anlage 2 dieser Anweisung sind die Fortführungsanlässe aufgeführt, die in Hamburg zur Anwendung kommen.

Mehrere Fortführungsanlässe können in einem Projekt in Kombination verwendet werden. Die Kombinationsmöglichkeiten sind der Anlage 3 zu entnehmen.

6 Hamburger ALKIS®-Daten

Zur Auflistung der in Hamburg geführten Objekt-, Attribut- und Relationsarten werden im Abschnitt 6 Tabellen verwendet. Dabei werden nur die Fachobjekte, nicht aber die abstrakten Klassen und Datentypen aufgeführt.

Den Objektarten ist jeweils eine der GeolnfoDok entsprechende nummerische 5-stellige Kennung zugeordnet. Jeder Attributart ist eine aus drei Buchstaben bestehende Kennung entsprechend GeolnfoDok zugeordnet. Bei Attributarten mit „(DER)“ vor der Kennung handelt es sich um abgeleitete Attributarten.

Die Kardinalität gibt an, wie oft Attribute einer Attributart oder Relationen einer Relationsart Vorkommen können. Die untere und obere Grenze der Kardinalität sind angegeben. Liegt die untere Grenze bei 0, bedeutet dies, dass die Attributart optional ist. Die gebräuchlichsten Kardinalitäten sind:

1 Das Attribut der Attributart kommt genau einmal vor

1 ..* Das Attribut der Attributart kommt ein oder mehrere Male vor

0..1 Das Attribut der Attributart kommt kein- oder einmal vor

0..* Das Attribut der Attributart kommt keinmal, einmal oder mehrere Male vor

Definitionen zu den einzelnen Objekt-, Attribut- und Wertearten können dem ALKIS®- Objektartenkatalog entnommen werden (siehe Abschnitt 3).

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Anweisung LGV 01/2015 vom 01.07.2015

Jedes ALKIS®-Objekt kann die Attributart „zeigtAufExternes“ führen, hinter der sich die Fachdatenverbindung verbirgt. Die Fachdatenverbindung beinhaltet die Möglichkeit, ALKIS®- Objekte mit Daten außerhalb von ALKIS® zu verknüpfen.

6.1 Objektartengruppe „Angaben zum Flurstück“

6.1.1 Struktur der Objektartengruppe

In Hamburg sind in der Objektartengruppe „Angaben zum Flurstück“ die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektarten mit den dazugehörigen Attributarten zu belegen.

Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinal ität Flurstück 11001 Gemarkung GMK 1

Flurstücksnummer FSN

Flurstückskennzelchen (DER) FSK

Amtliche Fläche AFL Abweichender Rechtszustand ARZ 0..1 Objektkoordlnaten OBK 0..1 Zeitpunkt der Entstehung ZDE 0..1 Gemelndezugehörlgkelt GDZ 0..1 Fachdatenverbindung 0..’“

Besondere Flurstücksgrenze 11002 Art der Flürstücksgrenze ARF Grenzpunkt 11003 Punktkennung PKN 0..1

Zuständige Stelle ZST 0..1 Abmarkung Marke ABM sonstige Eigenschaften SOE 0.."

Die Objektarten „Flurstück“ und „Besondere Flurstücksgrenze“ sind Objekte mit Raumbezug (REO). Die Objektart „Grenzpunkt“ ist eine zusammengesetzte Objektart, die aus einem oder mehreren Objekten „Punktort“ (siehe Nr. 6.4) besteht.

Die Objekte der Objektartengruppe bilden einen flächendeckenden planaren Graphen mit den Flurstücken als Maschen, den Flurstücksgrenzen als Kanten und den Grenzpunkten als Knoten.

Bei der Objektart „Flurstück“ sind ferner die folgenden Relationsarten vorgesehen, mit denen Beziehungen zu anderen Objektarten hergestellt werden:

Objektart Kennung Relationsarten Kennung Kardinal ität Zielobjekt

Flurstück 11001 Ist gebücht 11001-21008 Büchüngsstelle Zeigt auf 11001-12001 0..* Lagebezeichnung

ohne Hausnummer Weist auf 11001-12002 0..^ Lagebezeichnung

mit Hausnummer

6.1.2 Hinweise zur Erhebung

Bei den Arbeiten zur Erhebung sind rechtliche, vermessungstechnische und verwaltungstechnische Regularien zu beachten. Diese Aspekte sind in der Anweisung über die Fortführung des Grenznachweises geregelt.

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6.1.3 Hinweise zur Vervoiiständigung

6.1.3.1 Zur Objektart „Fiurstück“

Die Attributart „Gemarkung“ ist mit dem Gemarkungsschlüssel entsprechend Katalog zu belegen, der sich wie folgt zusammensetzt:

1. Land: 02

2. Gemarkungsnummer: siehe Anlage 4

Für die Flurstücksnummer wird automatisch durch das System ein Präsentationsobjekt erzeugt. Die Flurstücksnummer ist manuell zu platzieren.

Die Attributart „Flurstückskennzeichen“ ist ein abgeleitetes Attribut und kann nicht gesetzt werden. Es setzt sich aus folgenden Attributarten zusammen:

1. Land (2 Stellen): 02, aus Attributart „Gemarkung“

2. Gemarkungsnummer (4 Stellen): aus Attributart „Gemarkung“, entsprechend Anlage 4

3. Flurnummer (3 Stellen): nicht belegt, daher Unterstrich " "

4. Flurstücksnummer

4.1 Zähler (5 Stellen): aus Attributart „Flurstücksnummer“

4.2 Nenner (4 Stellen): nicht belegt, daher Unterstrich " "

5. Flurstücksfolge (2 Stellen): nicht belegt, daher Unterstrich " "

Die Elemente sind rechtsbündig belegt, fehlende Stellen sind mit Nullen belegt.

Die Attributart „Amtliche Fläche“ wird mit der rechnerisch ermittelten Flurstücksfläche belegt. Flurstücksflächen kleiner 0,5 qm können mit bis zu zwei Nachkommastellen geführt werden, ansonsten ohne Nachkommastellen.

Die Attributart „Abweichender Rechtszustand“ kann belegt werden, wenn in einem durch Gesetz geregelten Verfahren der Bodenordnung ein neuer Rechtszustand eingetreten ist und das amtliche Verzeichnis der ausführenden Stelle maßgebend ist.

Die Attributart „Objektkoordinaten“ wird aus der Position des Präsentationsobjektes der Flurstücksnummer übernommen.

Die Attributart „Zeitpunkt der Entstehung“ wird bei neu entstehenden Flurstücken automatisch gesetzt.

Die Attributart „Gemeindezugehörigkeit“ wird automatisch mit dem Gemeindekennzeichen für Hamburg „02000000“ belegt und kann nicht verändert werden.

Mit der Fachdatenverbindung wird die Verbindung zum Grenznachweis aufgebaut. Dazu wird unter „Art“ der Link (URI) des Grenznachweises automatisch belegt. Das „Fachdatenobjekt“ wird mit der Auftragsnummer vorbelegt und ist durch die Kürzel der Vorgangsarten (Anlage 5) zu ergänzen.

Die Relationsart „Ist gebucht“ verweist von einem oder mehreren Flurstücken auf genau eine Buchungsstelle, auf der das Flurstück im Grundbuch oder Liegenschaftskataster (bei ungebuchten Flurstücken) gebucht ist. Bei Anteilsbuchungen weist diese Relation auf eine Buchungsstelle eines fiktiven Buchungsblattes.

Durch die Relationsart „Zeigt auf erhält das Flurstück keine, eine oder mehrere Lagebezeichnungen ohne Hausnummer. Straßenflurstücke sollen zukünftig nur auf eine Lagebezeichnung ohne Hausnummer verweisen.

Durch die Relationsart „Weist auf“ erhält das Flurstück keine, eine oder mehrere Lagebezeichnungen mit Hausnummern. Es muss entweder die Relationsart „Zeigt auf“ oder „Weist auf belegt sein.

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6.1.3.2 Zur Objektart „Besondere Flurstücksgrenze“

Bei der Attributart „Art der Flurstücksgrenze“ werden folgende Wertearten geführt:

1000 Strittige Grenze

7003 Grenze der Gemarkung

7102 Grenze des Bundeslandes

7106 Grenze der Gemeinde

7107 Grenze des Gemeindeteils

Mit der Grenze des Gemeindeteils werden die Bezirksgrenzen belegt. Ein Objekt „Besondere Flurstücksgrenze“ kann mit mehreren Werten belegt werden.

6.1.3.3 Zur Objektart „ Grenzpunkt“

Die Attributart „Punktkennung“ wird zur eindeutigen Identifikation eines Punktes in Hamburg weiterhin geführt. Die Punktkennungen migrierter Grenzpunkte unterscheiden sich von den Grenzpunkten, die nach der Migration neu entstanden sind, wie folgt:

Migrierte Grenzpunkte Beispiel: 35 59 7140 04711

Alle migrierten Grenzpunkte haben eine 13-stellige Punktkennung.

1. bis 4. Stelle

5. bis 8. Stelle

9. bis 13. Stelle

3559 Der Wert ergibt sich aus dem Rechtswert (35 = 3. Meridianstreifen + 500 km) und dem Hochwert (59 = 5900 km vom Äquator) des Gauß-Krüger- Koordinatensystems.

7140 Nummerierungsbezirk, zweistelliger Rechts-und Hochwert der 1-km-Gitterlinien des Gauß-Krüger-Koordinatensystems im Lagestatus 100 (Potsdam-Datum).

04711 5-stellige Punktnummer.

Neu entstehende Grenzpunkte Beispiel: 325 59 7138 04712

Alle neu entstandenen Grenzpunkte haben eine 14-stellige Punktkennung

1. bis 3. Stelle 325

4. bis 5. Stelle 59

6. bis 7. Stelle 71

8. bis 9. Stelle 38

10. bis 14. Stelle 04712

Der Wert ergibt sich aus dem 32. UTM-Meridianstreifen und der Additionskonten von 500 km für östlich des Mittelmeridi- ans liegende Gebiete, das ist das gesamte Hamburger Stadtgebiet und 324 für westlich des Mittelmeridians liegen- de Gebiete, z. B. Scharhörn und Neuwerk) Der Wert ergibt sich aus dem Hochwert (5900 km Abstand vom Äquator) Abstand zum Mittelmeridian, zweistelliger Rechtswert der 1-km-Gitterlinien des UTM-Koordinatensystems Abstand vom Äquator, Hochwert (um 5900 km gekürzt) der 1-km-Gitterlinien des UTM-Koordinatensystems 5-stellige Punktnummer

Es können nur die im Vorgang „Vorbereitende Arbeiten“ vorher reservierten Punktkennungen aus einer Liste ausgewählt werden.

Die Attributart „Zuständige Stelle“ wird systemseitig mit dem Schlüssel 02 000 (Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung) vorbelegt.

Die Attributart „Abmarkung“ ist bei allen Grenzpunkten mit dem Wert = 9500 ( Ohne Marke) zu belegen, da in Hamburg keine Abmarkungspflicht besteht.

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Die Attributart „Sonstige Eigenschaft“ ist ein Migrationscontainer, in dem Daten der alten Punktdatei, z.B. die „alte Punktnummer“, migriert wurden. Bei neuen Grenzpunkten bleibt dieses Attribut leer.

6.1.3.3.1 Löschung von Grenzpunkten

Eine Punkthistorie für Grenzpunkte wird im ALKIS® nicht nachgewiesen. Gelöschte Grenzpunkte werden endgültig aus dem System entfernt. Bei Verschmelzungen und Homogenisierungen müssen Grenzpunkte, die entbehrlich sind, manuell gelöscht werden.

Für die zwingend notwendige Punkthistorie sind folgende Bedingungen zu berücksichtigen:

Gelöschte Grenzpunkte müssen über die Fachdatenverbindung (FDV) zum Flurstück recherchierbar sein. Der Nachweis über die gelöschten Grenzpunkte (sowie auch über die neu entstehenden Grenzpunkte) wird in der betreffenden Messungssache in Form einer Koordinaten liste dokumentiert. Die Koordinatenliste wird im FR-Ordner abgelegt und zu einem späteren Zeitpunkt im digitalen Grenznachweis archiviert. Dieses Verfahren wird den Anforderungen an eine dauerhafte Archivierung und Recherchemöglichkeit mithilfe der Fachdatenverbindung (Messungssache/Flurstückskennzeichen) gerecht.

6.1.3.4 Zur Geometrie

Flurstücksgrenzen werden vorzugsweise als Geraden, können aber auch als Kreisbögen festgelegt werden. Kreisbögen sind durch Bogenanfang, Bogenende und Radius definiert. Kreisbögen dürfen nur verwendet werden, wenn die Pfeilhöhe > 1 cm ist. Vorhandene Kreisbögen mit einer Pfeilhöhe von 1 cm und weniger sind durch die Sehne zu ersetzen, soweit damit keine Änderung der Flächenangabe von Flurstücken bewirkt wird. Diese Linearisierung vorhandener Grenzverläufe stellt keinen Eingriff in die Rechte der Beteiligten dar, da sie unterhalb der Genauigkeit liegt, mit der ein Grenzverlauf in die Örtlichkeit übertragen werden kann.

6.1.3.4.1 Kreisbögen als Präsentationsobiekt im ALKIS®

Der Nachweis und die Darstellung eines Kreisbogens im ALKIS® sind von der Qualität der Datenerhebung (DPL) des Punktortes abhängig. Folgende zwei Präsentationsmöglichkeiten werden unterschieden.

1. Für beide Endpunkte eines Kreisbogens liegt der koordinatenbasierte Grenznachweis vor:

Wenn für beide Endpunkte eines Kreisbogens Koordinaten mit uneingeschränkter Verwendbarkeit (DPL=1000) vorliegen, dann wird der Kreisbogen im ALKIS® mit folgenden Präsentationsobjekten nachgewiesen und in der Präsentationskomponente präsentiert:

Bogenanfangs- und Bogenendpunkt mit gekürzter Punktnummer (max. 5-stellig) - Bogen mit durchgezogener Darstellung

Sehne als gestrichelte Linie - Radius des Kreisbogens in Meter mit drei Nachkommastellen.

Nachgewiesen wird immer der rechtliche Radius aus dem Grenznachweis des Liegenschaftskatasters.

2. Für keinen oder einen Endpunkt eines Kreisbogens liegt der koordinatenbasierte Grenznachweis vor:

Wenn für keinen oder nur für einen Endpunkt eines Kreisbogens Koordinaten mit uneingeschränkter Verwendbarkeit vorliegen, dann wird der Kreisbogen im ALKIS® wie folgt nachgewiesen und präsentiert:

Bogenanfangs- und Bogenendpunkt ohne Punktnummer. Bogen mit durchgezogener Darstellung

- Sehne als gestrichelte Linie

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6.1.3.4.2 Behandlung bestehender Kreisboqenqrenzen bei Zerlegung von Flurstücken

Wird bei einer Flurstückszerlegung eine Kreisbogengrenze in zwei oder mehrere Bögen zerlegt, so ist es zwingend erforderlich, die Pfeilhöhen der neu entstandenen Kreisbögen zu berechnen. Nur Kreisbögen mit einer Pfeilhöhe größer als 1 cm sind als Kreisbögen in den ALKIS® - Datenbestand zu übernehmen.

Bei Pfeilhöhen < 1cm wird die bogenförmige Grenze durch eine Gerade ersetzt. Das Präsentationsobjekt Sehne (AP_LPO) muss gelöscht werden. Die Fläche des dadurch entstandenen Kreisabschnitts wird dem angrenzenden Flurstück zugeordnet.

In diesem Fall ist die Veränderung des Grenzverlaufs zwischen Bogenanfang und -endpunkt im Festlegungsriss zu dokumentieren. Die sich aus dieser Änderung ergebenden Flächenänderungen sind marginal und wirken sich wegen der Geringfügigkeit in der Regel nicht auf die Flächenangabe im Liegenschaftskataster aus. Die geringfügige Flächenänderung muss im Festlegungsriss dokumentiert werden, wenn sie rechnerisch zu ermitteln ist.

6.1.3.4.3 Festlegung neuer Flurstückqrenzen als Kreisboqenorenze

Bei einer Flurstückszerlegung ist die Bildung neuer Flurstücksgrenzen als Kreisbögen nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass die Pfeilhöhen dieser Kreisbögen größer als 1 cm sind. Andernfalls sind Geraden zu bilden.

6.2 Objektartengruppe „Angaben zur Lage“

6.2.1 Struktur der Objektartengruppe

In Hamburg sind in der Objektartengruppe „Angaben zur Lage“ die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektarten mit den dazugehörigen Attributarten zu belegen.

Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinalität Lagebezeichnung ohne Hausnummer

12001 Unverschlüsselte Lagebezeich- nung

UNV 0..1

Verschlüsselte Lagebezeichnüng SCH 0..1 Lagebezeichnung mit Hausnummer

12002 Verschlüsselte Lagebezeichnung SCH

Hausnummer HNR Lagebezeichnung mit Pseudonummer

12003 Verschlüsselte Lagebezeichnung SCH

Pseudonummer PNR Laufende Nummer LNR 0..1

Georeferenzierte Gebäudeadresse 12006 Datensatznummer DSN 0..1

Qualitatsangaben QUA Land LAN Regierungsbezirk RBZ Kreis KRS Gemeinde GMD Ortsteil ORT Straßenschlüssel SSS Haüsnümmer HNR

Adressierungszusatz ADZ 0..1 Postalische Adresse POA 0..1

Die Objektarten „Lagebezeichnung ohne Hausnummer“, „Lagebezeichnung mit Hausnummer“ und „Lagebezeichnung mit Pseudonummer“ sind Objekte ohne Geometrie bzw. Raumbezug (NREO). Die Objektart „Georeferenzierte Gebäudeadresse“ ist ein Punktobjekt.

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Bei der Objektartengruppe „Angaben zur Lage“ sind die folgenden Relationsarten vorgesehen, mit denen Beziehungen zu anderen Objektarten hergestellt werden.

Objektart Kennung Relationsarten Kennung Kardinal ität Zielobjekt

Lagebezeichnung ohne Hausnummer

12001 gehört zu 11001- 12001

Flurstück

Lagebezeichnung mit Hausnummer

12002 gehört zu 11001- 12002

Flurstück

bezieht sich auf 31001- 12002

0..1 Gebäude

bezieht sich auch auf

12006- 12002

0..1 Georeferenzierte Gebäudeadresse

weist zum 51001- 12002

0..1 Turm

Lagebezeichnung mit Pseudonummer

12003 gehört zu 31001- 12003

Gebäude

Geöreferenzierte Gebäudeadresse

12006 hat auch 12006- 12002

Lagebezeichnung mit Hausnummer

6.2.2 Hinweise zur Erh ebung

Die Erhebungsdaten für die Lage werden bei Vermessungsaufträgen im Vermessungsriss dargestellt (siehe Anweisung über die Fortführung des Grenznachweises).

Weitere Erhebungsdaten werden im TIM, durch Feldvergleiche oder durch Mitteilungen externer Dienststellen erhoben.

6.2.3 Hinweise zur Vervoilständigung

6.2.3.1 Zur Objektart „Lagebezeichnung ohne Hausnummer“

Die Attributart „Unverschlüsselte Lagebezeichnung“ kann mit freiem Text (z.B. Bezeichnungen von Gewannen, Gewässern) belegt werden. Bei Gewässernamen ist ein Präsentationsobjekt zu erzeugen und zu platzieren.

Die Attributart „Verschlüsselte Lagebezeichnung“ ist mit dem Straßenschlüssel aus dem Katalog „Lagebezeichnung“ zu belegen, der zur Auswahl angeboten wird. Für den Straßennamen ist ein Präsentationsobjekt zu erzeugen und zu platzieren. Bei langen Straßenflurstücken können auch mehrere Präsentationsobjekte zu einem Straßennamen erzeugt werden.

Die Attributarten „Verschlüsselte Lagebezeichnung“ und „Unverschlüsselte Lagebezeichnung“ schließen sich gegenseitig aus. Eine dieser Attributarten muss belegt werden.

Mit der Relationsart „gehört zu“ ist die Objektart „Lagebezeichnung ohne Hausnummer“ immer mindestens einem Flurstück zuzuordnen.

6.2.3.2 Zur Objektart „Lagebezeichnung mit Hausnummer“

Die Attributart „Verschlüsselte Lagebezeichnung“ ist mit dem Straßenschlüssel aus dem Katalog „Lagebezeichnung“ zu belegen, der zur Auswahl angeboten wird.

Die Attributart „Hausnummer“ ist mit der Hausnummer und ggf. dem Adressierungszusatz zu belegen. Adressierungszusätze sind Buchstaben zur Hausnummer oder die Bezeichnung von einzelnen Häusern (zum Beispiel bei Terrassenhäusern). Für die Hausnummer wird ein Präsentationsobjekt automatisch erzeugt, das innerhalb des Gebäudes bearbeitet und platziert werden kann. Ausnahme: Hausnummern von Wohnschiffen sind auf dem anliegenden Uferflurstückzu plazieren.

Die Relation „gehört zu“ ist immer mindestens einem Flurstück zuzuordnen. Es ist außerdem die Relation zu einem Objekt „Gebäude“ oder zu einem Objekt „Turm“ aufzubauen. Die Relation zur Objektart „Georeferenzierte Gebäudeadresse“ wird vom System gepflegt.

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6.2.3.3 Zur Objektart „Lagebezeichnung mit Pseudonummer“

Die Attributart „Verschlüsselte Lagebezeichnung“ ist mit dem Straßenschlüssel aus dem Katalog „Lagebezeichnung“ zu belegen, der zur Auswahl angeboten wird.

Bei Lagebezeichnungen für Nebengebäude enthält die Attributart „Pseudonummer“ die Hausnummer des Hauptgebäudes. In der Attributart „Laufende Nummer“ werden die Nebengebäude durchnummeriert, d.h. das erste Nebengebäude erhält die laufende Nummer „1“. Die zusammengehörigen Gebäude sollen eine wirtschaftliche Einheit bilden. Sie können durchaus auf mehrere Flurstücke verteilt sein. Wird ein Nebengebäude gelöscht, bleibt die Nummerierung der anderen Nebengebäude erhalten. Gelöschte laufende Nummern können wieder verwendet werden.

Bei Lagebezeichnungen für Freihafenschuppen, Kleingartenlauben und sonstigen Hauptgebäuden ohne eigene Hausnummer enthält die Attributart „Pseudonummer“ eine vierstellige Pseudohausnummer, wobei die erste Ziffer der Pseudohausnummer die Art bezeichnet. Die Attributart „Laufende Nummer“ wird in diesen Fällen nicht geführt.

Gebäudegruppe Erste Ziffer der Pseudo- haus- nummer

Bildungsregel Beispiel

Freihafenschuppen 7 Gebäude im Hafengebiet werden mit der numerischen Schuppenbe- zeichnung ais Hausnummer und ggf. einer Angabe im Adressie- rungszusatz bezeichnet

7012-A

für Schuppen 12-A

Kieingarteniauben Gebäude in Kieingärten werden mit der Vereinsnummer ais Hausnum- mer und der Parzeiiennummer ais Adressierungszusatz bezeichnet

8602-72

für Vereinsnummer 602 und Parzeiiennummer 72

Sonstige Haupt- gebäude ohne eigene Hausnummer

Gebäude ohne eigene kommunaie Adresse werden auf das nächstge- iegene Gebäude mit kommunaier Adresse bezogen

9041-C

wenn das nächstgeie- gene Gebäude mit kommunaier Adresse die Haus- nummer 41 c hat

Die Lagebezeichnung mit Pseudonummer ist mit der Relation „gehört zu“ genau einem Gebäude zuzuweisen.

Für Pseudonummern und laufende Nummern sind Präsentationsobjekte zu erzeugen und zu platzieren

6.2.3.4 Zur Objektart „Georeferenzierte Gebäudeadresse“

Zu jedem Objekt „Lagebezeichnung mit Hausnummer“ wird automatisiert ein Objekt „Georeferenzierte Gebäudeadresse“ angelegt. Die Geometrie ist identisch mit der Geometrie des Präsentationsobjektes der dazugehörenden Hausnummer. Die Attribute werden wie folgt systemseitig belegt.

Datensatznummer: 02 (für Land) + sechsteilige fortlaufende Nummer mit führenden Nullen

Qualitätsangaben: Es wird der Wert „1000 (Gebäudeumring (A))“ geführt, d.h das Gebäude ist im ALKIS® vorhanden und die Hausnummer liegt innerhalb der Gebäudegeometrie. Ausnahme: Wohnschiffe erhalten den Wert „2000 (innerhalb Flurstück (B))“.

Land: 02

Regierungsbezirk: 0

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Kreis:

Gemeinde:

Ortsteil:

Straßenschlüssel:

Hausnummer:

Adressierungszusatz:

00

000

0

aus Katalog Lagebezeichnung

Teil der Attributart „Hausnummer“ bei der Objektart „Lagebezeichnung mit Hausnummer“

Teil der Attributart „Hausnummer“ bei der Objektart „Lagebezeichnung mit Hausnummer“

Postalische Adresse: setzt sich zusammen aus der Postleitzahl, dem Ortsnamen „Hamburg“ und dem aus dem Straßenschlüssel abgeleiteten Straßennamen. Die Postleitzahl muss manuell eingegeben werden.

Die Relation zur Objektart „Lagebezeichnung mit Hausnummer“ wird vom System gepflegt.

6.3 Objektartengruppe „Angaben zum Netzpunkt“

6.3.1 Struktur der Objektartengruppe „Angaben zum Netzpunkt"

In Hamburg sind in der Objektartengruppe „Angaben zum Netzpunkt“ die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektarten mit den dazugehörigen Attributarten zu belegen.

Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinalität Aufnahmepunkt 13001 Punktkennung PKN 0..1

Zuständige Stelle ZST 0..1 Vermarkung (Marke) VMA Fachdatenverbindung 0..*

Sonstiger Vermessungspunkt 13003 Punktkennung PKN 0..1

Vermarkung (Marke) VMA

Die Objektarten „Aufnahmepunkt“ und „Sonstiger Vermessungspunkt“ sind zusammengesetzte Objektarten, die aus einem oder mehreren Objekten „Punktort“ (siehe Nr. 6.4) bestehen.

Die Objektart „Sonstiger Vermessungspunkt“ wird nur als topographischer Konstruktionspunkt bei der Erhebung und Vervollständigung verwendet und nicht in die Datenhaltung übernommen.

6.3.2 Hinweise zur Erb ebung

Es werden keine neuen Aufnahmepunkte erhoben. Bei vorhandenen Aufnahme punkten darf nur die Punktkennung fortgeführt werden, wenn es im Falle der Ummnummerierung erforderlich ist.

Der Sonstige Vermessungspunkt wird im Rahmen von Vermessungsaufträgen erhoben. Die Attributarten „Punktkennung“ und „Vermarkung (Marke)“ (Wert = 9500) können im Rahmen der Erhebung vergeben werden.

6.3.3 Hinweise zur Vervoiiständigung

6.3.3.1 Zur Objektart „Aufnahmepunkt“

Die Attributart „Punktkennung“ besteht aus dem achtstelligen Nummerierungsbezirk (NBZ) im Koordinatensystem DHDN/GK und der fünfstelligen Punktnummer.

Die Attributart „Zuständige Stelle“ ist mit dem Schlüssel des LGV (siehe Katalog „Dienststelle“) belegt.

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Anweisung LGV 01/2015 vom 01.07.2015

Das Attribut „Vermarkung (Marke)“ wird nicht differenziert geführt und erhält den Wert 9998 (Nach Quellenlage nicht zu spezifizieren).

Mit der Fachdatenverbindung wird die Verbindung zum Grenznachweis aufgebaut. Die „Art“ der Fachdatenverbindung ist mit dem Text „Aufnahmepunkt“ belegt. Das „Fachdatenobjekt“ kann mit dem Punktkennzeichen aus der alten Punktdatei (10 Stellen) wie folgt belegt sein:

4 Stellen NBZ (gekürzt) im Koordinatensystem DHDN/GK

1 Stelle Punktart = „1“

5 Stellen Punktnummer

6.3.3.2 Zur Objektart „ Sonstiger Vermessungspunkt“

Die „Punktkennung“ kann frei vergeben werden.

Die „Vermarkung (Marke)“ ist mit dem Wert „9500“ (ohne Marke) zu belegen.

6.4 Objektartengruppe „Angaben zum Punktort“

6.4.1 Struktur der Objektartengruppe

In Hamburg sind in der Objektartengruppe „Angaben zum Punktort“ die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektarten mit den dazugehörigen Attributarten zu belegen.

Objektart Kennung Attributarten Ken- nung

Kardinali tat

Punktort AU 14003 Kartendarstellung KDS 0..1 Koordinatenstatus KST 0..1 Hinweise HIN 0..1 Herkunft DPI 0..1

Punktort TA 14004 Kartendarstellung KDS Koordinatenstatus KST 0..1 Hinweise HIN 0..1 Herkunft DPI 0..1

Diese Objektarten definieren die räumliche Position oder die ebene Lage oder die Höhe eines Objektes der Objektarten „Grenzpunkt“, „Aufnahmepunkt“ und „Sonstiger Vermessungspunkt“ im einheitlichen Bezugssystem ETRS89/UTM.

Jedes Objekt der Objektart „Grenzpunkt“ muss genau einen „Punktort TA“ haben. Der „Punktort TA“ führt immer zur Darstellung in der Liegenschaftskarte. Das Objekt „Grenzpunkt“ kann weitere „Punktorte AU“ besitzen.

Jedes Objekt der Objektarten "Aufnahmepunkt" und "Sonstiger Vermessungspunkt" besteht aus einem oder mehreren "Punktorten AU".

Jedes Objekt Punktort kann immer nur zu einem Punktobjekt gehören; dies gilt auch dann, wenn mehrere Punkte aufeinander fallen.

6.4.2 Hinweise zur Erb ebung

Koordinaten entstehen aufgrund von vermessungstechnischen Arbeiten in der Örtlichkeit oder sie werden durch geodätische Berechnungen ermittelt. Als Koordinatensystem ist das einheitliche Bezugssystem ETRS89/UTM32 zu wählen.

Grundlage für die Ermittlung der Grenzpunktkoordinaten bildet die Anweisung über die Fortführung des Grenznachweises .

Die Erhebung für die Koordinaten hat für den Rechts- und Hochwert auf 3 Nachkommastellen zu erfolgen. Vor dem Komma sind 8 Stellen beim Rechtswert und 7 Stellen Hochwert zu erfassen.

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Anweisung LGV 01/2015 vom 01.07.2015

6.4.3 Hinweise zur Vervoiiständigung

6.4.3.1 Zur Objektart „Punktort AU“

Die Objektart „Punktort AU“ wird bei den Objektarten „Aufnahmepunkt“ und „Sonstiger Vermessungspunkt“ verwendet. Er kann auch als weiterer Punktort bei Grenzpunkten Vorkommen.

Die Attributart „Kartendarstellung“ ist bei Grenzpunkten mit „nein“ zu belegen. Bei „Aufnahmepunkten“ ist die Attributart mit ,ja“ belegt.

Bei Grenzpunkten mit einem Punktort AU wird die Attributart „Koordinatenstatus“ mit dem Wert „1000“ (amtliche Koordinaten bzw. amtliche Höhen) vorbelegt und kann ggf. geändert werden. Bei „Aufnahmepunkten“ ist die Attributart „Koordinatenstatus“ mit dem Wert „1000“ (amtliche Koordinaten bzw. amtliche Höhen) belegt.

Bei migrierten Punktorten zu Grenzpunkten und Aufnahmepunkten sind in der Attributart „Hinweise“ die Aktenhinweise der Punktentstehung und Hinweise auf Messungssachen abgelegt, sofern sie im Datenbestand der alten Punktdatei hinterlegt waren. Dazu gehören das Jahr, die Auftragsnummer und die Seite der Messungssache sowie der Gemarkungsschlüssel.

Die Attributart „Hinweise“ ist bei neuen Punktorten zu Grenzpunkten mit Messungssache und Gemarkung (Jahr, Auftragsnummer und Gemarkungsschlüssel), z.B. 2010151550-532, zu belegen.

Bei migrierten Punktorten zu Grenzpunkten kann die Attributart „Herkunft“ mit folgenden Werten belegt sein:

1000 Aus Katastervermessung ermittelt 1040 Aus Katastervermessung mit unzureichender Genauigkeit

Bei neuen Punktorten zu Grenzpunkten ist die Attributart „Herkunft“ immer mit dem Wert „1000“ zu belegen.

Bei migrierten Punktorten zu Aufnahme punkten kann die Attributart „Herkunft“ mit folgenden Werten belegt sein:

0100 Aus GNSS-Messung 1000 Aus Katastervermessung ermittelt

6.4.3.2 Zur Objektart „Punktort TA “

Die Objektart „Punktort TA“ kommt nur bei Grenzpunkten vor.

Wird ein neuer Grenzpunkt in eine Flurstücksgrenze eingefügt, wird die Attributart „Kartendarstellung“ automatisch auf ,ja“ gesetzt.

Die Attributart „Koordinatenstatus“ ist bei neuen Grenzpunkten mit dem Wert „1000“ (anntliche Koordinaten bzw. amtliche Höhen) zu belegen.

Bei migrierten Punktorten sind in der Attributart „Hinweise“ die Aktenhinweise der Punktentstehung und Hinweise auf Messungssachen abgelegt, sofern sie im Datenbestand der alten Punktdatei hinterlegt waren. Dazu gehören das Jahr, die Auftragsnummer und die Seite der Messungssache sowie der Gemarkungsschlüssel.

Die Attributart „Hinweise“ ist bei neuen Objekten mit Messungssache und Gemarkung (Jahr, Auftragsnummer und Gemarkungsschlüssel), z.B. 2010151550-532, zu belegen.

Bei migrierten Punktorten zu Grenzpunkten kann die Attributart „Herkunft“ mit folgenden Werten belegt sein:

1000 Aus Katastervermessung ermittelt 1040 Aus Katastervermessung mit unzureichender Genauigkeit 4210 Aus Katasterkarten digitalisiert, Maßstab > 1 : 1000 4260 Mit sonstigen geometrischen Bedingungen und/oder Homogenisierung,

Maßstab 5? 1 : 1000

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Die Attributart „Herkunft“ wird bei neuen Grenzpunkten beim Punktimport aus 3A-Survey automatisiert mit dem Wert „1000“ (Aus Katastervermessung ermittelt) belegt.

6.5 Objektartengruppe „Fortführungsnachweis“

6.5.1 Struktur der Objektartengruppe

In Hamburg werden in der Objektartengruppe „Fortführungsnachweis“ die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektarten mit den dazugehörigen Attributarten programmgesteuert belegt.

Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinal ität Fortführungsnachweis Deckblatt 15001 FN-Nummer FNN

Titel TIT In Gemarkung GMN Erstellt am ERD 0..1 Eignungsprüfung am PRD 0..1 Fortführungsentscheidung am FED 0..1 Eignungsprüfung von PRV 0..1 Bemerkung BEM 0..1

Fortführungsfall 15002 Fortführungsfallnummer FFN Überschrift im Fortführungsnachweis UIV 1.." Zeigt auf altes Flurstück ZAA Zeigt aüf neües Flürstück ZAN

Bei der Objektart „Fortführungsnachweis Deckblatt“ ist ferner die folgende Relationsart vorgesehen, mit der alle in einem Fortführungsnachweis beschriebenen Fortführungsfälle geklammert werden:

Objektart Kennung Relationsarten Kennung Kardinal ität Zielobjekt

Fortführungsnachweis Deckblatt

15001 Bezieht sich auf 15001- 15002

Fortführungsfall

6.5.2 Hinweise zur Erh ebung

Bei jeder dokumentationspflichtigen Fortführung werden die Objekte „Fortführungsnachweis Deckblatt“ und „Fortführungsfall“ vom System angelegt. Diese Objekte werden nur für die Dokumentation und für das Mitteilungsverfahren benötigt und nicht im ALKIS® gespeichert. Die Dokumente werden extern gespeichert.

6.5.3 Hinweise zur Vervoilständigung

6.5.3.1 Zur Objektart „Fortführungsnachweis Deckblatt“

Die Attributart „FN-Nummer“ setzt sich aus Land, Gemarkungsnummer und Projektname zusammen. Sie wird systemseitig belegt. Land und Gemarkungsnummer werden dabei aus einem Ausgangsflurstück abgeleitet.

Die Attributart „Titel“ wird systemseitig mit dem Text „Fortführungsnachweis“ belegt.

Die Attributart „In Gemarkung“ wird systemseitig aus einem Ausgangsflurstück abgeleitet.

Die Attributart „Erstellt am“ wird systemseitig mit dem Datum der Fortführungsentscheidung gefüllt.

Die Attributart „Eignungsprüfung am“ wird systemseitig mit dem Datum der Fertigungsaussage gefüllt.

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Die Attributart „Fortführungsentscheidung am“ wird systemseitig mit dem Datum der Fortführungsentscheidung gefüllt.

Die Attributart „Eignungsprüfung von“ wird systemseitig mit dem Text „ Kataste rve rwa It u ng “be legt.

Die Attributart „Bemerkung“ kann mit freien Text belegt werden.

Die Relationen „bezieht sich auf werden zu den Fortführungsfällen durch deren Anlegen systemseitig aufgebaut.

6.5.3.2 Zur Objektart „Fortführungsfall“

Die Attributart „Fortführungsfallnummer“ wird programmintern mit 1 beginnend fortlaufend durchnummeriert.

Die Attributart „Überschrift im Fortführungsnachweis“ wird systemseitig mit dem Fortführungsanlass belegt, mit dem das oder die Objekte verändert wurden.

Die Attributart „Zeigt auf altes Flurstück“ wird programmintern mit dem Flurstückskennzeichen des alten Flurstücks belegt.

Die Attributart „Zeigt auf neues Flurstück“ wird programmintern mit dem Flurstückskennzeichen des neuen Flurstücks belegt.

6.6 Objektartengruppe „Angaben zur Reservierung“

6.6.1 Struktur der Objektartengruppe

In Hamburg sind in der Objektartengruppe „Angaben zur Reservierung“ die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektarten mit den dazugehörigen Attributarten zu belegen.

Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinal ität Reservierung 16001 Art ART 1

Nummer ONR Vermessungsstelle VST Ablauf der Reservierung ADR 0..1 Auftragsnummer AUN Nummerierungsbezirk NBZ 0..1 Gebietskennung GBK 0..1

Punktkennung Unter- begangen 16002 Punktkennung PKN

Art ART 0..1

Alle Objektarten der Objektartengruppe „Angaben zur Reservierung“ sind Objekte ohne Geometrie bzw. Raumbezug (NREO).

6.6.2 Hinweise zur Erh ebung

Die Reservierung der benötigten Punktkennungen und Flurstückskennzeichen erfolgt auftragsbezogen grundsätzlich im Vorgang „Vorbereitende Arbeiten“, kann aber auch in der späteren Bearbeitung erfolgen. Nicht benötigte Reservierungen werden automatisch mit der Fortführungsentscheidung freigegeben. Sie stehen nach ihrer Freigabe wieder für weitere Reservierungen zur Verfügung. Die Freigabe kann durch manuelle Eingabe verhindert werden.

Objekte „Punktkennungen Untergegangen“ entstehen programmintern bei der Löschung von Grenzpunkten.

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6.6.3 Hinweise zur Vervoiiständigung

6.6.3.1 Zur Objektart „Reservierung“

Die Attributart „Art“ kann mit den Werten 1300 (Punktkennung - Grenzpunkt), 1700 (Punktkennung - Aufnahmepunkt) oder 3000 (Flurstückskennzeichen) belegt werden.

Die Attributart „Nummer“ enthält die reservierte Punktkennung oder das reservierte Flurstückskennzeichen. Sie wird programmintern nach Eingabe der Art, des Nummerierungsbezirks oder der Gemarkung sowie der erforderlichen Anzahl vergeben.

Das Attribut „Vermessungsstelle“ ist mit der Dienststelle „Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung“ systemseitig belegt.

Das Attribut „Ablauf der Reservierung“ ist mit dem Datum, bis zu dem die Reservierung gelten soll, vorbelegt. Es kann manuell geändert werden.

Die Attributart „Auftragsnummer“ wird systemseitig mit der aus SAP generierten Auftragsnummer belegt.

Die Attributart „Nummerierungsbezirk“ muss belegt werden, wenn eine Punktkennung reserviert wird. Der Nummerierungsbezirk ist entsprechend dem Absatz „Neu entstehende Grenzpunkte“ unter Nr. 6.1.3.3 mit den Stellen 1-9 zu belegen. Über eine Auswahlliste oder über eine Auswahl in der Graphik kann der Nummerierungsbezirk systemseitig belegt werden.

Die Attributart „Gebietskennung“ enthält den Gemarkungsschlüssel entsprechend Katalog der Gemarkungen (siehe Anlage 4). Diese Attributart muss belegt sein, wenn Flurstückskennzeichen reserviert werden.

6.6.3.2 Zur Objektart „Punktkennung Untergegangen“

Die Attributart „Punktkennung“ wird automatisch mit der Punktkennung des gelöschten Punktes vom System belegt.

Die Attributart „Art“ wird automatisch vom System belegt.

6.7 Objektartengruppe „Angaben zur Historie“

6.7.1 Struktur der Objektartengruppe

In Hamburg sind in der Objektartengruppe „Angaben zur Historie“ die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektarten mit den dazugehörigen Attributarten belegt.

Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinal ität Historisches Fiurstück 17001 Gemarkung GMK 1

Fiurstücksnummer FSN

Fiurstückskennzeichen (DER) FSK

Amtiiche Fiäche AFL Abweichender Rechtszustand ARZ 0..1 Objektkoordinaten OBK 0..1 Zeitpunkt der Entstehung ZDE 0..1 Gemeindezugehörigkeit GDZ 0..1 Nachfoiger-Fiurstückskennzeichen NFK 0..1 Buchung BUG Zeitpunkt der Historisierung ZDH 0..1 Fachdatenverbindung 0.."

Historisches Fiurstück ALB 17002 Gemarkung GMK

Fiurstücksnummer FSN

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Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinal ität

Flurstückskennzeichen (DER) FSK

Amtliche Fläche AFL Vorgänger-Flurstückskennzeichen VFK 0..’“ Nachfolger-Flurstückskennzeichen NFK 0..1 Flürnümmer FLN 0..1 Objektkoordinaten OBK 0..1 Zeitpünkt der Entstehüng des Be- zügsflürstücks ZDE 0..1 Laufende Nummer der Fortführung LNF 0..1 Fortführungsart FFA 0..1 Fachdatenverbindung

Die Objektart „Historisches Flurstück“ ist eine Objektart mit Geometrie. Die Objektart „Historisches Flurstück ALB“ ist eine Objektart ohne Geometrie.

6.7.2 Hinweise zur Erh ebung

Historische Flurstücke werden nicht erhoben. Die Objektart „Historisches Flurstück“ entsteht im ALKIS® programmintern beim Untergang aktueller Flurstücke. Die Objektart „Historisches Flurstück ALB“ wurde als historisches Flurstück aus dem HALB nach ALKIS® migriert. Fehlende historische Flurstücke werden über eine Prozedur in die 3A-DHK eingespielt.

6.7.3 Hinweise zur Vervoiiständigung

Die Objektarten der Objektartengruppe „Angaben zur Historie“ können nicht vervollständigt werden.

Die Attributarten „Flurstückskennzeichen“, „Vorgänger-Flurstückskennzeichen“ und „Nachfolger- Flurstückskennzeichen“ sind wie folgt belegt:

1. Land (2 Stellen): 02

2. Gemarkungsnummer (4 Stellen): entsprechend Anlage 4

3. Flurnummer (3 Stellen): Unterstrich " ", wenn nicht belegt

Bei der Objektart „Historisches Flurstück ALB“ kann sie mit einem Wert belegt sein.

4. Flurstücksnummer

4.1 Zähler (5 Stellen): aus Attributart „Flurstücksnummer“

4.2 Nenner (4 Stellen): Unterstrich " ", wenn nicht belegt

Bei der Objektart „Historisches Flurstück ALB“ kann der Nenner mit der Versionsnummer belegt sein.

5. Flurstücksfolge (2 Stellen): nicht belegt, daher Unterstrich " "

6.8 Objektartengruppe „Personen- und Bestandsdaten“

6.8.1 Struktur der Objektartengruppe

In Hamburg sind in der Objektartengruppe „Personen- und Bestandsdaten“ die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektarten mit den dazugehörigen Attributarten zu belegen.

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Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinal ität Person 21001 Nachname oder Firma NOF 1

Anrede ANR 0..1 Vorname VNA 0..1 Namensbestandteil NBA 0..1 Akademischer Grad AKD 0..1 Geburtsname GNA 0..1 Geburtsdatum GEB 0..1

Anschrift 21003 Ort Post ORF Postleitzahl Postzustellung PLZ 0..1 Postleitzahl Postfach PZP 0..1 Bestimmungsland BLA 0..1 Straße STR 0..1 Hausnummer HSN 0..1 Postfach PFH 0..1

Verwaltung 21004 Ende der Bestellung EDB 0..1 Beginn der Bestellung BDB 0..1

Vertretung 21005 Namensnummer 21006 Laufende Nummer nach DIN1421 LNR

Art der Rechtsgemeinschaft ARG 0..1 Beschrieb der Rechtsgemeinschaft BRG 0..1

Buchungsblatt 21007 Buchungsblattkennzeichen (DER) BBK

Buchungsblatt bezirk BBZ Buchungsblattnummer mit Buchstaben- erweiterung BBN Blattart BLT

Buchungsstelle 21008 Buchungsart BAR Laufende Nummer LNR Anteil ANT 0..1 Nummer im Aufteilungsplan NRA 0..1

Alle Objektarten der Objektartengruppe „Personen- und Bestandsdaten“ sind Objekte ohne Geometrie bzw. Raumbezug (NREO).

Bei der Objektartengruppe „Personen- und Bestandsdaten“ sind die folgenden Relationsarten programmgesteuert zu belegen, mit denen Beziehungen zu anderen Objektarten hergestellt werden.

Objektart Kennung Relationsarten Kennung Kardinal ität Zielobjekt

Person 12001 hat 21001- 21003

Anschrift

wird vertreten von 21001- 21005

Vertretung

benennt 21004- 21001

Verwaltung

übt aus 21005- 21001

Vertretung

weist auf 21006- 21001

Namensnummer

Anschrift 21003 gehört zu 21001- 21003

Person

bezieht sich auf 73011- 21003

Dienststelle

Verwaltung 21004 hängt an 21004- 21001

Person

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Objektart Kennung Relationsarten Kennung Kardinal ität Zielobjekt

bezieht sich auf 21008- 21004

Buchungsstelle

Vertretung 21005 vertritt 21001- 21005

Person

hängt an 21005- 21001

Person

bezieht sich auf 21005- 11001

Flurstück

Namensnummer 21006 ist Bestandteil von 21006- 21007

Buchungsblatt

benennt 21006- 21001

0..1 Person

besteht aus Rechtsverhältnis- sen zu

21006.1- 21006.2

0..1 Namensnummer

Buchungsblatt 21007 besteht aus 21008- 21007

Buchungsstelle

21006- 21007

Namensnummer

Buchungsstelle 21008 ist Bestandteil von 21008- 21007

Buchungsblatt

wird verwaltet von 21008- 21004

0..1 Verwaltung

zu 21008.1- 21008.2

Buchungsstelle

an 21008.5- 21008.6

Buchungsstelle

Grundstück be- steht aüs

11001- 21008

Flürstück

Die Modellierungsstruktur der Personen- und Bestandsdaten ist in Anlage 3 der „Erläuterungen zu ALKIS®, Version 6“ in der GeolnfoDok dargestellt.

6.8.2 Hinweise zur Erh ebung

Änderungen zu den Personen- und Bestandsdaten werden von den Grundbuchänntern aus dem Verfahren SolumSTAR, in dem die Grundbücher geführt werden, geliefert. Grundsätzlich werden die Änderungsdaten in strukturierter Form als L BES AS-Datensätze aus SolumSTAR abgegeben. In die ALKIS®-Verarbeitungskomponente werden diese Datensätze über einen LBESAS-Konverter eingelesen. In Sonderfällen erfolgt die Mitteilung über Änderungen auch in analoger Form.

Änderungen zu den Personen- und Bestandsdaten können auch nach Rechtskraft von Bodenordnungsverfahren (z.B. Umlegung) durch die zuständige Stelle (z.B. Umlegungsstelle) mit der Bitte um Übernahme geliefert werden.

Für nicht im Grundbuch geführte Flurstücke führt der LGV die Personen- und Bestandsdaten.

Aktuelle Anschriften werden außerdem durch den LGV mit Hilfe der Einwohnerdaten oder im Zusammenhang mit Vermessungsaufträgen ermittelt.

Liegen Vertretungen vor, werden sie von den Eigentümern oder den Vertretern dem LGV mitgeteilt.

Liegen Verwaltungen vor, werden sie von den Grundbuchämtern separat dem LGV mitgeteilt.

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6.8.3 Hinweise zur Vervoiiständigung

6.8.3.1 Zur Objektart „Person“

Die Attributarten „Nachname oder Firma“, „Anrede“, „Vorname“, „Namensbestandteil“, „Akademischer Grad“, „Geburtsname“ und „Geburtsdatum“ werden entsprechend der von den Grundbuchämtern gelieferten Daten belegt und sind ggf. anzupassen. Die Attributart „Anrede“ kann mit den Werten 1000 (Frau) oder 2000 (Herr) belegt werden.

Personen können verschiedene Funktionen oder Rollen haben, wie z.B. Eigentümer, Vertreter, Verwalter. Die Funktion wird über die Relationen „weist auf“ (bei Eigentümer), „benennt“ (bei Verwalter) oder „übt aus“ (bei Vertreter) festgelegt. Mindestens eine dieser Relationsarten wird systemseitig belegt.

Mit der Relation „hat“ kann einer Person eine oder mehrere Anschriften zugeordnet werden.

6.8.3.2 Zur Objektart „Anschrift“

Es soll entweder die Attributart „Postleitzahl Postzustellung“ oder „Postleitzahl Postfach“ belegt sein.

Eine der Relationsarten „gehört zu“ oder „bezieht sich auf“ muss belegt sein.

6.8.3.3 Zur Objektart „ Verwaitung“

Wenn der Beginn und/oder das Ende der Bestellung bekannt sind, sind die Attributarten „Ende der Bestellung“ und „Beginn der Bestellung“ mit dem Datum zu belegen.

Durch die Relationart „hängt an“ einer Objektart „Person“ ist die Verwaltung namentlich zu benennen. Durch die Relation „bezieht sich auf“ ist festzulegen, für welche Buchungsstellen die Verwaltung bestellt wurde.

6.8.3.4 Zur Objektart „ Vertretung“

Die Objektart „Vertretung“ besitzt keine Attributarten.

Durch die Relationart „hängt an“ ist die Vertretung mit Hilfe der Objektart „Person“ namentlich zu benennen. Über die Relationsart „vertritt“ ist festzulegen, welche Personen vertreten werden. Durch die Relationsart „bezieht sich auf kann angegeben werden, für welche Flurstücke die Vertretung wahrgenommen werden soll.

6.8.3.5 Zur Objektart „Namensnummer“

Die Attributart „Laufende Nummer nach DIN1421“ ist die nach den Vorgaben aus der DIN 1421 umgewandelte laufende Nummer, unter der die Eigentümerin oder der Eigentümer sowie die oder der Erbbauberechtigte in Abteilung 1 des Grundbuchblattes eingetragen ist.

Mit der Relationsart „ist Bestandteil von“ ist festzulegen, zu welchem Buchungsblatt diese Namensnummer gehört.

Durch die Relation „benennt“ wird die Person zur Eigentümerin oder zum Eigentümer bzw. zur oder zum Erbbauberechtigten. Die Relation muss nicht belegt sein wenn es sich um eine Rechtsgemeinschaft handelt.

Die Attributart „Laufende Nummer nach Dl NI 421“ sowie die Relationsarten „ist Bestandteil von“ und „benennt“ werden entsprechend der von den Grundbuchämtern gelieferten Daten belegt.

Eine Rechtsgemeinschaft wird folgendermaßen eingerichtet:

• Für die Rechtsgemeinschaft selbst ist ein eigenes Objekt „Namensnummer“ anzulegen.

• Die Attributart „Art der Rechtsgemeinschaft“ ist mit einem der folgenden Werte zu belegen:

1000 Erbengemeinschaft 9999 Sonstiges

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• Die Attributart „Beschrieb der Rechtsgemeinschaft“ kann, wenn die Attributart „Art der Rechtsgemeinschaft“ den Wert 9999 hat, mit der Bezeichnung der Rechtsgemeinschaft belegt werden.

• Über die Relationsart „besteht aus Rechtsverhältnissen zu“ ist festzulegen, welche anderen Namensnummern zu dieser Rechtsgemeinschaft gehören.

6.8.3.6 Zur Objektart „Buchungsblatt“

Die Attributart „Buchungsblattkennzeichen“ ist ein abgeleitetes Attribut und kann nicht gesetzt werden. Es setzt sich aus folgenden Attributarten zusammen:

1. Land (2 Stellen): die ersten beiden Stellen aus der Attributart „Buchungsblattbezirk“, in der Regel 02 für Hamburg

2. Buchungsblattbezirk (4 Stellen): die letzten 4 Stellen aus der Attributart „Buchungsblattbezirk“

3. Buchungsblattnummer (7 Stellen): aus Attributart „Buchungsblattnummer mit Buchstabenerweiterung“

Die Elemente sind rechtsbündig belegt, fehlende Stellen sind mit Nullen belegt.

Die Attributart „Buchungsblattbezirk“ ist mit dem Schlüssel entsprechend dem Katalog „Buchungsblattbezirk“ (siehe Anlage 6) zu belegen.

Die Attributart „Buchungsblattnummer mit Buchstabenerweiterung“ ist in Hamburg maximal 6- stellig, die Buchstabenerweiterung (7. Stelle) ist nicht belegt. Folgende Buchungsblatt- nummernbereiche sind eingerichtet:

Grundbuchblatt: kleiner 90.000

Katasterblatt: 90.000 bis 98.999

Fiktives Blatt: ab 100.000

Die Attributart „Blattart“ ist mit einem der folgenden Werte zu belegen:

1000 Grundbuchblatt 2000 Katasterblatt 3000 Pseudoblatt 5000 Fiktives Blatt

Über die Relationsart „besteht aus“ werden die Objekte „Buchungsstelle“ dem Buchungsblatt zugewiesen. Bei einem Buchungsblatt mit der Blattart „Fiktives Blatt“ muss die Relation zu einer Objektart „Buchungsstelle“ mit aufgeteilter Buchung (Buchungsart = 1101, 1102, 2201, 2202, 2203) bestehen. Dieses wird systemseitig sichergestellt.

Die Relationart zur Objektart „Namensnummer“ muss nicht vorhanden sein, wenn es sich um ein Fiktives Blatt (Blattart = 5000) handelt.

Für alle Buchungsblätter mit der Blattart „Grundbuchblatt“ werden die Daten von den Grundbuchämtern geliefert und sind entsprechend zu übernehmen. Katasterblätter werden für im Grundbuch nicht gebuchte Flurstücke angelegt. Die Attribute und Relationen werden in diesem Fall vom LGV festgelegt. Pseudoblätter werden für neue Buchungsblätter nur temporär im Rahmen der Projektbearbeitung bei Bodenordnungsverfahren geführt. Die Attribute und Relationen werden dem rechtskräftigen Umlegungsplan entnommen. Fiktive Blätter werden systemseitig angelegt.

6.8.3.7 Zur Objektart „Buchungsstelle“

Die Attributart „Buchungsart“ ist mit einem der folgenden Werte zu belegen:

1100 Grundstück 1301 Wohnungs-ZTeileigentum 1302 Miteigentum Par. 3 Abs. 4 GBO 2101 Erbbaurecht

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Anweisung LGV 01/2015 vom 01.07.2015

2102 Untererbbaurecht 2301 Wohnungs-ZTeilerbbaurecht 2302 Wohnungs-ZTeiluntererbbaurecht 2303 Erbbaurechtsanteil Par. 3 Abs. 4 GBO 5101 Von Buchungspflicht befreit Par. 3 Abs. 2 GBO 5200 Anliegerflurstück

Der Wert 5101 ist bei Katasterblättern zu verwenden. Die anderen Werte werden bei Grundbuch- und Pseudoblättern verwendet.

Die Werte für die aufgeteilte Buchungen bei fiktiven Blättern

1101 Aufgeteiltes Grundstück WEG 1102 Aufgeteiltes Grundstück Par. 3 Abs. 4 GBO 2201 Aufgeteiltes Erbbaurecht WEG 2202 Aufgeteiltes Untererbbaurecht WEG 2203 Aufgeteiltes Recht Par. 3 Abs. 4 GBO

werden systennseitig belegt.

Die Attributart „laufende Nunnnner“ ist nnit der laufenden Nummer des Grundstücks zu belegen.

Die Attributart „Anteil“ ist nur bei Anteilsgrundstücken (Buchungsart = 1301, 1302, 2301, 2302, 2303) zu belegen.

Die Attributart „Nummer im Aufteilungsplan“ ist nur bei Wohnungseigentum (Buchungsart = 1301,2301,2302) zu belegen.

Jede Buchungsstelle ist über die Relation „ist Bestandteil von“ einem Buchungsblatt zuzuordnen.

Existiert ein Verwalter ist die Buchungsstelle mit der Relationsart „wird verwaltet von“ einem Objekt „Verwaltung“ zuzuweisen.

Systemseitig wird sichergestellt, dass mit der Relationsart „Grundstück besteht aus“ nur den Buchungsstellen mit den Buchungsarten 1100, 1101, 1102, 5101 und 5200 ein oder mehrere Flurstücke zugeordnet werden.

Mit der Relationsart „zu“ wird festgelegt, zu welchem Grundstück (Buchungsart 1100) der Miteigentumsanteil (Buchungsart 1302) oder zu welchem Erbbaurecht (Buchungsart 2101) der Erbbaurechtsanteil (Buchungsart 2303) gehört.

Mit der Relationsart „an“ wird die Beziehung zwischen Untererbbaurecht bzw. aufgeteiltem Untererbbaurecht, Erbbaurecht bzw. aufgeteiltem Erbbaurecht und Grundstück systemseitig hergestellt. Außerdem werden mit dieser Relationsart die zusammengehörenden Anteilsgrundstücke (Buchungsarten 1301, 1302, 2301, 2302, 2303) systemseitig geklammert und dem aufgeteilten Grundstück (Buchungsarten 1101, 1102, 2201,2202, 2203) automatisiert zugewiesen.

6.9 Objektartengruppe „Angaben zum Gebäude“

6.9.1 Struktur der Objektartengruppe

In Hamburg sind in der Objektartengruppe „Angaben zum Gebäude“ die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektarten mit den dazugehörigen Attributarten zu belegen.

Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinal ität Gebäude 31001 Gebäudefunktion GFK 1

weitere Gebäudefunktion WGF 0..1 Name NAM Bauweise BAW 0..1 Anzahl der oberirdischen Geschosse AGG 0..1 Anzahl der unterirdischen Geschosse AUG 0..1

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Anweisung LGV 01/2015 vom 01.07.2015

Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinal ität Dachform DAF 1 Grundfläche GRF 0..1 Baujahr BJA Lage zur Erdoberfläche OFL 0..1 Qualltätsangaben QAG 0..1

Bauteil 31002 Bauart BAT Lage zur Erdoberfläche OFL 0..1 Dachform DAF 0..1 Anzahl der oberirdischen Geschosse AGG 0..1

Besondere Ge- bäudellnle 31003 Beschaffenheit BES

Die Objektarten der Objektartengruppe „Angaben zum Gebäude“ sind Objekte mit Geometrie (REO). Die Objektarten „Gebäude“ und „Bauteil“ sind Flächenobjekte und die Objektart „Besondere Gebäudelinie“ ist ein Linienobjekt.

Bei der Objektart „Gebäude“ sind ferner die folgenden Relationsarten vorgesehen, mit denen Beziehungen zu anderen Objektarten hergestellt werden:

Objektart Kennung Relationsarten Kennung Kardinal ität Zielobjekt

Gebäude 31001 zeigt auf 31001 -12002 0..^ Lagebezeichnung mit Hausnummer

hat 31001 -12003 0..1 Lagebezeichnung mit Pseudonummer

Beispiele für die Modellierung der Angaben zum Gebäude sind in Anlage 10 dieser Anweisung dargestellt.

6.9.2 Hinweise zur Erh ebung

Für die Erhebung der Daten zu den Objektarten „Gebäude“ und „Bauteil“ sollen die Erhebungsbelege „Gebäude“ (Anlage 8) und „Bauteil“ (Anlage 9) genutzt werden, wenn die erforderlichen Daten im Vermessungsriss nicht übersichtlich dokumentiert werden können. In den Belegen können alle für die Belegung der unter Ziffer 6.9.3.1 und 6.9.3.2 näher erläuterten Attributarten erforderlichen Informationen eingetragen bzw. durch Ankreuzen kenntlich gemacht werden. Kann die Geometrie im Vermessungsriss nicht eindeutig dargestellt werden, sollten zur Erleichterung der innendienstlichen Bearbeitung Fotos beigelegt werden.

Bei Nebengebäuden ist die Zuordnung zum Hauptgebäude auf dem Beleg bzw. im Vermessungsriss einzutragen.

Keller, die innerhalb des Gebäudeumringes liegen, sind nicht zu erheben.

Die geometrischen Abgrenzungen eines Bauteils sind im Vermessungsriss so zu skizzieren und mit Maßen zu versehen, dass sie geometrisch eindeutig sind. Ein kontrolliertes Aufmaß ist in der Regel nicht erforderlich. Die Mindestmaße für ein Bauteil sind der Tabelle unter 6.9.3.2 zu entnehmen.

Ergänzend gelten die Regelungen der „Anweisung über die Einmessung von Gebäuden zum Nachweis im Liegenschaftskataster“ sinngemäß.

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Anweisung LGV 01/2015 vom 01.07.2015

6.9.3 Hinweise zur Vervoiiständigung

6.9.3.1 Zur Objektart „ Gebäude “

Die Attributart „Gebäudefunktion“ ist für jedes Gebäude genau einmal mit einer in Anlage 7 aufgeführten Werteart zu belegen. Als Gebäudefunktion wird die zum Zeitpunkt der Erhebung vorherrschende funktionale Nutzung des Gebäudes definiert.

Teilweise sind die Wertearten hierarchisch in dem Sinne geordnet, dass die übergeordnete Werteart die untergeordneten umfasst. Nach Möglichkeit sollen dann die Wertearten der untersten Hierarchiestufe (in der Anlage 7 ohne Hintergrundfarbe) vergeben werden. Die übergeordneten Wertearten sind in der Anlage 7 gelb hinterlegt. Die Wertearten der höchsten Hierarchiestufe (In der Anlage 7 rot unterlegt) dürfen nicht vergeben werden.

Die Attributart „weitere Gebäudefunktion“ kann bei öffentlicher Nutzung mit einem der folgenden Werten belegt werden:

1080 Toilette 1100 Zoll 1120 Museum 1130 Bibliothek 1180 Polizeiwache 1190 Rettungsstelle

In der Attributart „Name“ sind in der Öffentlichkeit allgemein gebräuchliche Gebäudenamen wie z.B. „Planetarium“, „Levantehaus“, „Hauptbahnhof“, „Thalia Theater“, „Gymnasium Ohmoor“, „Stavenhagenhaus“, „Biberhaus“, „Messberghof“, „Alsterpavillion“ oder „Sprinkenhof abzulegen.

Bei Gebäudeensembles (z.B. Universitätskrankenhaus Eppendorf oder Gymnasium Ohmoor) ist der Name nur bei dem führenden Gebäude (z.B. dem Eingangsgebäude oder dem Gebäude mit der Hausnummer) einzutragen.

Für den Gebäudenamen wird systemseitig ein Präsentationsobjekt erzeugt, das anschließend bearbeitet werden kann.

Die Attributart „Bauweise“ darf nur bei

• Wohnhäusern (Gebäudefunktion = 1010 (Wohnhaus)) und • Garagen (Gebäudefunktion = 2463 (Garage))

genau einmal belegt werden. Bei jeder anstehenden Fortführung von Informationen zu den genannten Gebäuden ist sie nachzupflegen. Die zulässigen Wertearten können Anlage 8 entnommen werden.

In die Attributarten „Anzahl der oberirdischen Geschosse“ und „Anzahl der unterirdischen Geschosse“ sind die Anzahl der Geschosse als ganze Zahl (größer oder gleich 1) einzutragen. Eine von beiden Attributarten muss mindestens belegt sein. Für die Geschossanzahl wird automatisch ein Präsentationsobjekt gesetzt, dass manuell verschoben werden kann.

Die Attributart „Dachform“ ist bei der Neuerfassung von Gebäuden stets zu belegen. Die zulässigen Wertearten können der Anlage 8 entnommen werden.

Die Grundfläche der Gebäude wird aus ihrer Geometrie berechnet und automatisiert in die Attributart „Grundfläche“ eingetragen. Bei Änderung der Geometrie (Teilabriss, Anbau) ist die Grundfläche ggf. neu zu berechnen und einzutragen.

Bei der Übernahme von Einmessungen von Neubauten ist in der Attributart „Baujahr“ immer das Baujahr des Gebäudes einzutragen. Bei der Übernahme von Einmessungen von baulichen Veränderungen eines vorhandenen Gebäudes ist diese Attributart ein weiteres Mal zu belegen und das entsprechende Jahr der baulichen Veränderung einzutragen. Ist das Baujahr bzw. das Jahr der baulichen Veränderung aus den vorliegenden Unterlagen nicht eindeutig zu ermitteln, ist es nach sachverständigem Ermessen festzulegen.

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Sollte die Attributart bei einem Hauptgebäude nicht belegt sein, so ist bei der Erfassung eines Anbaus der Wert 1500 (Dummy für das Baujahr) für das Hauptgebäude einzutragen. Werden im Zuge von Gebäudeeinmessungen oder Feldvergleichen Informationen zum ursprünglichen Baujahr bekannt (z.B. durch Äußerungen der Eigentümer oder durch am Gebäude ange- brachte Inschriften), ist diese Jahreszahl zu erfassen und abzulegen.

Bei der Attributart „Lage zur Erdoberfläche“ sind nur die Wertearten „unter der Erdoberfläche (1200)“ und „aufgeständert (1400) zulässig. Sollte eins von beiden zutreffen, ist die Attributart mit der zutreffenden Werteart zu belegen.

Bei der Attributart „Qualitätsangaben“ ist bei photogrammetrisch ausgewerteten Gebäuden die Art der Datenerhebung mit dem Wert 2000 (Aus Luftbildmessung oder Fernerkundungsdaten ermittelt) belegt.

Handelt es sich um ein Hauptgebäude mit Hausnummer, müssen die Hausnummer und die Postleitzahl eingetragen werden. Das System erstellt die Relation „zeigt auf zum jeweiligen Objekt „Lagebezeichnung mit Hausnummer“. Ist die „Lagebezeichnung mit Hausnummer“ noch nicht vorhanden, muss sie neu erzeugt werden (siehe Abschnitt 6.2.3.2). Hat das Hauptgebäude mehrere Hausnummern werden entsprechend alle Relationen aufgebaut.

Bei Nebengebäuden oder Gebäuden ohne Hausnummer ist eine Zuordnung zu dem Hauptgebäude, ggf. der wirtschaftlichen Einheit festzulegen (Festlegung der Pseudonummer). Das System erstellt die Relation „hat“ zur jeweiligen Objektart „Lagebezeichnung mit Pseudonummer“. Ist das Objekt „Lagebezeichnung mit Pseudonummer“ noch nicht vorhanden, muss es neu erzeugt werden (siehe Abschnitt 6.2.3.3).

6.9.3.2 Zur Objektart „Bauteil“

Ein Bauteil ist immer dann zu bilden, wenn die Abbildung im Maßstab 1: 1000 darstellbar ist und die Aussagekraft dadurch erhöht wird. Als Richtwert dafür gilt allgemein ein Mindestmaß von 3,0 m, es sei denn in der folgenden Tabelle ist eine andere Aussage getroffen. Die Art der Bauteile geht aus der Belegung der Attributart „Bauart“ mit den aufgeführten Werten hervor.

Bezeichner Wert Bauteil ist zu bilden, wenn... Geringergeschossiger Gebäudeteil 1100 die Differenz zwischen Gebäude und Bauteil

größer als 3 Stockwerke oder 10 m ist. Höhergeschossiger Gebäudeteil 1200 die Differenz zwischen Gebäude und Bauteil

größer als 3 Stockwerke oder 10 m ist. Keller 2000 die Umringslinien außerhalb der Umringslinien

des darüber liegenden Gebäudes liegen. Tiefgarage 2100 die Umringslinien komplett oder teilweise in-

nerhalb der Umringslinien des darüber liegen- den Gebäudes liegen. Ein Bauteil kann auch an mehreren Stellen über den darüber liegen- den Gebäüdeümring ragen.

Arkade 2400 die Arkade gebäudeprägend und darstel- lungswürdig ist.

Auskragende Geschosse 2510 die Auskragung gebäudeprägend und darstel- lungswürdig ist.

Zurückspringende Geschosse 2520 der zürückspringende Gebäüdeteil gebäüde- prägend ünd darstellüngswürdig ist.

Durchfahrt im Gebäude 2610 Durchfahrt an überbauter Verkehrsstra- ße

2620

Schornstein im Gebäude 2710 Durchmesser/Seitenlänge mehr als 2,5 m be- trägt.

Turm im Gebäude 2720 Durchmesser/Seitenlänge mehr als 2,5 m be- trägt.

Ein Wintergarten ist grundsätzlich Bestandteil des Gebäudes.

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Anweisung LGV 01/2015 vom 01.07.2015

Wenn Keller oder Tiefgaragen an einer oder mehreren Stellen über den Gebäudeumring hinausragen, so werden sie komplett als ein Objekt „Bauteil“ dargestellt.

Bei Tiefgaragen, die teilweise außerhalb der Umringslinien des darüber liegenden Gebäudes liegen, ist das Präsentationsobjekt in diesem Bereich anzulegen. Das Symbol kann bei Bedarf verkleinert dargestellt werden, jedoch nicht kleiner als 0.7. Die Kennzeichnung als unterirdisches Geschoss ist, bedingt durch das Symbol „Tiefgarage“, entbehrlich.

Für eine Tiefgarage, die komplett innerhalb des Gebäudeumringes liegt, wird ein Objekt „Bauteil“ gebildet. Diese Tiefgarage soll kein Symbol „Tiefgarage“ erhalten. Daher ist das Symbol manuell auszublenden.

Bauteile, die räumlich übereinander liegen, können als eigenständige Objekte dargestellt werden.

Bei der Attributart „Lage zur Erdoberfläche“ sind nur die Wertearten „unter der Erdoberfläche (1200)“ und „aufgeständert (1400)“ zulässig.

Beim Bauteil ist die Attributart „Dachform“ nur dann zu belegen, wenn die Dachform des Bauteils von der des Gebäudes abweicht. Die zulässigen Wertearten können in diesem Fall der Anlage 9 entnommen werden.

Die Attributart „Anzahl der oberirdischen Geschosse“ ist nur bei Bauteilen mit folgenden Bauarten zu belegen:

• Geringergeschossiger Gebäudeteil (1100), • Höhergeschossiger Gebäudeteil (1200).

Bei der Erfassung von Bauteilen der Bauart „Arkade“ (2400), „Durchfahrt im Gebäude“ (2610) und „Durchfahrt an überbauter Verkehrsstraße“ (2620) ist eine Kopie des Erhebungsbelegs „Bauteil“ und des Vermessungsrisses an den Fachbereich S 3 (3D-Modelle) weiterzuleiten.

6.9.3.3 Zur Objektart „Besondere Gebäudelinie“

Für jede offene Seite eines Gebäudes oder eines Bauteils ist ein Objekt „Besondere Gebäudelinie“ anzulegen. Die Attributart „Beschaffenheit“ ist mit dem Wert „Offene Gebäudelinie (1000)“ zu belegen.

6.9.3.4 Zur Geometrie

Alle Objektarten der Objektartengruppe „Angaben zum Gebäude“ gehören zu einem geometrischem Thema und müssen zwingend Punkte und Linien gemeinsam nutzen (generelle geometrische Identitäten). Diese generellen geometrischen Identitäten werden bei der ALKIS®- Fortführung durch die Software sichergestellt.

Individuelle geometrische Identitäten zwischen Punkten und Linien der Objektartengruppe „Angaben zum Flurstück“ und der Objektartengruppe „Angaben zum Gebäude“ müssen im Einzelfall gesetzt werden.

Wenn die Darstellung der Flurstücksgrenze auf dem koordinatenbasierten Grenznachweis beruht (Homogenisierung durchgeführt) und das Gebäude mit Bezug zum amtlichen Bezugssystem eingemessen wurde, gilt folgendes:

Ragt das Gebäude bis zu 4 cm über eine Flurstücksgrenze hinaus, ist die Gebäudelinie grafisch auf der Flurstückgrenze abzubilden. Ragt das Gebäude um mehr als 4 cm über die Grenze hinaus, ist in dieser Hinsicht nichts zu veranlassen.

Beruht die Darstellung der Flurstücksgrenze nicht auf dem koordinatenbasierten Grenznachweis (digitalisierte Koordinaten) und / oder wurde das Gebäude ohne Bezug zum amtlichen Bezugssystem eingemessen, wie es bei Anbauten zulässig ist, so ist hier nichts weiter zu veranlassen.

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6.10 Objektartenbereich „Tatsächliche Nutzung“

6.10.1 Struktur des Objektartenbereichs

Der Objektartenbereich „Tatsächliche Nutzung“ besteht aus den vier Objektartengruppen „Siedlung“, „Verkehr“, „Vegetation“ und „Gewässer“. In Hamburg sind im Objektartenbereich „Tatsächliche Nutzung“ die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektarten zu führen.

Objektartengruppe Objektart Kennung Siedlung Wohnbaufläche 41001

Industrie und Gewerbefläche 41002 Hälde 41003 Tägebäu, Grube, Steinbruch 41005 Fläche gemischter Nutzung 41006 Fläche besonderer funktionäler Prägung 41007 Sport, Freizeit- und Erholungsfläche 41008 Friedhof 41009

Verkehr Sträßenverkehr 42001 Weg 42006 Platz 42009 Bahnverkehr 42010 Flugverkehr 42015 Schiffsverkehr 42016

Vegetation Landwirtschaft 43001 Wald 43002 Gehölz 43003 Heide 43004 Moor 43005 Sumpf 43006 Unland / Vegetationslose Fläche 43007

Gewässer Fließgewässer 44001 Häfenbecken 44005 stehendes Gewässer Meer

44006 44007

Einen Überblick über die bei den Objektarten zu belegenden Attribut- und Wertearten gibt die Anlage 11.

Die Objektarten des Objektartenbereich „Tatsächliche Nutzung“ sind Objekte mit Raumbezug (REO). Die gesannte Fläche der FHH muss von Objekten der tatsächlichen Nutzung lückenlos und überschneidungsfrei abgedeckt sein.

6.10.2 Hinweise zur Erhebung

Die Erfassung der TN soll losgelöst von der Flurstücksgeometrie entsprechend den örtlichen Gegebenheiten erfolgen.

Ein Objekt der Tatsächlichen Nutzung kann ein Flurstück, einen Teil eines Flurstücks, mehrere Flurstücke oder mehrere ganze und mehrere Teile von Flurstücken abdecken.

Für die Erhebung und die Vervollständigung gelten die „Erfassungsvorgaben für die Tatsächliche Nutzung in ALKIS und ATKIS".

6.10.2.1 Erfassungsmin destgrößen

Die Mindestgröße für die Erfassung eines Objektes Tatsächliche Nutzung beträgt 500 qm. Freiflächen innerhalb baulich geprägter Flächen, die den baulich geprägten Flächen funktional zugeordnet werden können, sollen nur ab einer Größe von 1.000 qm separat erfasst werden. In Einzelfällen kann die Erfassungsuntergrenze unterschritten werden, wenn innerhalb einer größeren Nutzungsartenfläche eine Einzelfläche mit einer abweichenden Nutzungsart eine besondere Bedeutung hat.

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6.10.2.2 Flächenhafte Aktualisierung

Eine flächenhafte Aktualisierung der Tatsächlichen Nutzung im ALKIS® erfolgt zusammen mit der Aktualisierung der Tatsächlichen Nutzung im ATKIS®-Basis-DLM. Zur Erhebung werden Orthophotos, Informationen aus dem TIM und geeignete Daten anderer Dienststellen herangezogen, sowie örtliche Feldvergleiche durchgeführt.

6.10.2.3 Auftragsbezogene Aktualisierung

Im Rahmen von Liegenschaftvermessungen ist vor Ort stets zu prüfen, ob die eingetragenen tatsächlichen Nutzungen noch der Realität entsprechen. Die Überprüfung beschränkt sich auf das Flurstück, welches Gegenstand der Liegenschaftsvermessung ist, und dessen unmittelbare Umgebung. Sollten sie sich als nicht mehr zutreffend erweisen, sind die zutreffenden tatsächlichen Nutzungen und deren Abgrenzungen im Vermessungsriss zu erfassen. Können die erforderlichen Daten im Vermessungsriss nicht übersichtlich dokumentiert werden, ist der Erhebungsbeleg „Tatsächliche Nutzung“ (Anlage 12) zu verwenden. Die Abgrenzungen sind dabei so zu skizzieren und mit Maßen zu versehen, dass sie geometrisch eindeutig sind. Ein kontrolliertes Aufmaß ist in der Regel nicht erforderlich.

In dem Erhebungsbeleg sind zumindest die Objektart und die Bezeichner der Werteart zur „führenden“ Attributart langschriftlich einzutragen. In der Spalte „Bemerkungen“ können Hinweise eingetragen werden, die für die Belegung der „weiteren Attributarten“ hilfreich sein können.

Der Erhebungsbeleg „Tatsächliche Nutzung“ wird Bestandteil der Akte „Vermessungsschriften“ bzw. - wenn ansonsten keine Vermessungsschriften entstehen - der „Geschäftsakte“.

6.10.3 Hinweise zur Vervollständigung

Die Tatsächliche Nutzung ist eine generalisierte Angabe. Sie fasst Merkmale, die für eine bestimmte Nutzungsform typisch sind, zusammen und unterscheidet sich dadurch von einer flurstücksbezogenen Sichtweise. Innerhalb der Erhebungseinheit ist für die Vergabe der Tatsächlichen Nutzung die vorherrschende Nutzung anzuhalten (Dominanzprinzip).

Das Dominanzprinzip ist nicht anzuwenden, wenn sich die Nutzungen im Erfassungsgebiet signifikant in ihren Merkmalen unterscheiden und nur durch die Vergabe von mehreren Nutzungen die Erdoberfläche semantisch richtig beschrieben werden kann.

6.10.3.1 Zur Aggregation bzw. Objektbildung

Bei der Aggregation bzw. Bildung von Objekten der Tatsächlichen Nutzung gilt folgendes:

• Flächen, die im Objektartenbereich „Tatsächliche Nutzung“ identische Attribute mit identischen Werten aufweisen, sind ein Objekt. Grenzen zwei oder mehr derartige Flächen aneinander, so sind sie zu einem Objekt zusammenzufassen (Aggregation).

• Damit die Objekte der Tatsächlichen Nutzung handhabbar bleiben, sollen sie nicht größer alsein Baublock werden.

• Flächen gleicher Nutzung, die in verschiedenen Gemarkungen liegen, dürfen nicht aggregiert werden.

• Straßenflächen mit unterschiedlichen Straßennamen dürfen nicht aggregiert werden.

6.10.3.2 Zu Attributarten

Bei den Wertearten ist grundsätzlich die tiefste Hierarchiestufe zu verwenden, wenn der Bezeichner für die Tatsächliche Nutzung zutreffend ist. Die in der Anlage 11 hellgrün unterlegten Attributarten werden zukünftig nicht mehr vergeben. Diese Wertearten entfallen, sobald eine Rückrechnung für die Statistik nicht mehr erforderlich ist. (Voraussichtlich Anfang 2016)

In den „Erfassungsvorgaben für die Tatsächliche Nutzung in ALKIS® und ATKIS®" werden zu den Attributarten Hinweise zur Vervollständigung gegeben.

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Anweisung LGV 01/2015 vom 01.07.2015

Die Präsentationsobjekte zur Tatsächlichen Nutzung werden automatisch erzeugt und können manuell plaziert werden.

6.10.3.3 Zur Geometrie

Sollte die Grenze der Tatsächlichen Nutzung örtlich identisch mit der Flurstücksgrenze sein, so wird diese Identität in das ALKIS® übernommen, um Splitterflächen zu vermeiden.

Als Richtwerte für eine geometrische Identität der Grenze der Tatsächlichen Nutzung mit der Flurstücksgrenze gelten:

• Sind die Grenzen der Tatsächlichen Nutzung und des Flurstücks in etwa parallel werden sie bis zu einer Abweichung von ± 3 m als geometrisch identisch behandelt.

• Bei einem schrägen Schnitt werden die Grenzen bis zu Splitterflächen von 10 qm als geometrisch identisch angesehen.

6.11 Objektartenbereich „Bauwerke, Einrichtungen und sonstige Angaben“

6.11.1 Struktur des Objektartenbereichs

In Hamburg können im Objektartenbereich „Bauwerke, Einrichtungen und sonstige Angaben“ die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektartengruppen und Objektarten geführt werden.

Objektartengruppe Objektart Kennung Bauwerke und Ein- richtungen in Sied- iungsfiächen

Turm 51001 Bauwerk oder Aniage für industrie und Gewerbe 51002 Vorratsbehäiter, Speicherbauwerk 51003 Transportaniage 51004 Leitung 51005 Bauwerk oder Aniage für Sport, Freizeit und Erho- lung

51006

Historisches Bauwerk oder historische Einrichtung 51007 Sonstiges Bauwerk oder sonstige Einrichtung 51009

Bauwerke, Aniagen und Einrichtungen für den Verkehr

Bauwerk im Verkehrsbereich 53001 Straßenverkehrsaniage 53002 Weg, Pfad, Steig 53003 Bahnverkehrsaniage 53004 Gieis 53006 Fiugverkehrsaniage 53007 Einrichtungen für den Schiffsverkehr 53008 Baüwerk im Gewässerbereich 53009

Besondere Vegetati- onsmerkmaie

Vegetationsmerkmai 54001

Besondere Eigen- schaften von Gewäs- sern

Untergeordnetes Gewässer 55002

Die Objektarten des Objektartenbereichs „Bauwerke, Einrichtungen und sonstige Angaben“ sind Objekte mit Raumbezug (REO). Sie können eine punktförmige, linienförmige oder flächenförmige Geometrie besitzen.

Einen Überblick über die bei den Objektarten zu belegenden Attribut- und Wertearten gibt die Anlage 13.

Bei der Objektart „Turm“ ist ferner die folgende Relationsart vorgesehen, mit der die Beziehung zu einem oder mehreren Objekten „Lagebezeichnung mit Hausnummer“ hergestellt werden kann:

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Objektart Kennung Relationsarten Kennung Kardinalität Zielobjekt

Turm 51001 Zeigt auf 51001-12002 Lagebezeichnung mit Hausnummer

6.11.2 Hinweise zur Erh ebung

Bauwerke, Einrichtungen und sonstige Angaben können erhoben werden, wenn sie von besonderer Bedeutung und landschaftsprägend sind.

Erhebungsdaten werden aus Luftbildern/DOP, Daten anderer Dienstellen und ggf. örtlichen Feldvergleichen gewonnen.

Außerdem sollen im Rahmen von Liegenschaftsvermessungen auch die im ALKIS® vorhandenen Daten des Objektartenbereichs „Bauwerke, Einrichtungen und sonstige Angaben“ überprüft sowie neue Bauwerke, Einrichtungen und sonstige Angaben von besonderer Bedeutung erfasst werden.

6.11.3 Hinweise zur Vervoilständigung

Die Objekte des Objektartenbereichs „Bauwerke, Einrichtungen und sonstige Angaben” sind immer im fachlichen Zusammenhang mit den Objekten des Objektartenbereichs “Tatsächliche Nutzung” zu sehen. Der Objektartenbereich „Bauwerke, Einrichtungen und sonstige Angaben” enthält auch Informationen, die eigentlich dem Bereich der Tatsächlichen Nutzung zuzuordnen sind, die aber nach dem Dominanzprinzip nicht als Objekte des Objektartenbereichs “Tatsächliche Nutzung” geführt werden. Z.B. wird der Fußweg, der nicht ein eigenes Flurstück bildet, als Objekt „Weg, Pfad, Steig“ (53003) erfasst und überlagert die Tatsächliche Nutzung.

Die Unterführungsrelation „hat Di re kt Unten“ ist zwischen Bauwerken im Zusammenhang mit der Tatsächlichen Nutzung zu verwenden, um die vertikale Lage einzelner Objekte im Verhältnis zu anderen Objekten korrekt abzubilden.

Einige Objektarten können als Punkt- oder als Flächenobjekt bzw. als Linien- oder als Flächenobjekte gebildet werden.

Aus Anlage 13 geht hervor, mit welchen Wertearten die jeweiligen Attributarten belegt werden müssen oder können.

Präsentationsobjekte werden automatisiert erzeugt. Die Präsentationstexte und Flächensignaturen können manuell verschoben werden.

Im Folgenden werden nur Besonderheiten zu ausgewählten Objektarten beschrieben.

6.11.3.1 Zur Objektart „ Turm“

In der Objektart Turm werden nur freistehende Türme geführt. Zum Gebäude umfunktionierte Türme (z.B. Restaurant, Wohnhaus) werden bei der Objektart „Gebäude“ geführt. Ein Turm als Teil eines Gebäudes wird in der Objektart „Bauteil“ geführt.

Besitzt ein Turm eine Adresse, müssen die Hausnummer und die Postleitzahl eingetragen werden. Das System erstellt die Relation „zeigt auf“ zum jeweiligen Objekt „Lagebezeichnung mit Hausnummer“. Ist die „Lagebezeichnung mit Hausnummer“ noch nicht vorhanden, muss sie neu erzeugt werden (siehe Abschnitt 6.2.3.2). Hat der Turm mehrere Hausnummern werden entsprechend alle Relationen aufgebaut.

6.11.3.2 Zur Objektart „Vorratsbehäiter, Speicherbauwerk“

Die Objekte der Objektart „Vorratsbehälter, Speicherbauwerk“ werden nur als Flächenobjekte geführt und grundsätzlich ab ca. 3 m Durchmesser bzw. Seitenlänge erfasst.

6.11.3.3 Zur Objektart „Bauwerk oder Anlage für Sport, Freizeit und Erholung“

Objekte der Objektart „Bauwerk oder Anlage für Sport, Freizeit und Erholung“ sollten auf einer Tatsächlichen Nutzung „Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche“ (Kennung 41008) liegen.

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Anweisung LGV 01/2015 vom 01.07.2015

6.11.3.4 Zur Objektart „Historisches Bauwerk oder historische Einrichtung“

In dieser Objektart werden Ruinen geführt. Sie erhalten als „Archäologischer Typ“ den Wert „9999“ (Sonstiges).

6.11.3.5 Zur Objektart „Sonstiges Bauwerk oder sonstige Einrichtung“

Wird ein Objekt mit der Bauwerksfunktion „Treppe“ erzeugt, ist für eine korrekte Präsentation mit Treppenstufen auch immer ein Objekt mit der Bauwerksfunktion „Treppenunterkante“ zu erzeugen.

Bei Mauern und Stützmauern kann die Funktion mit den Werten 1000 (Hochwasser-, Sturnnflutschutz) oder 2000 (Lärmschutz) belegt werden.

6.11.3.6 Zur Objektart „Weg, Pfad, Steig“

Wege in großflächigen Anlagen wie z. B. Friedhöfen, Grünflächen, Parks, Wäldern, Kleingarten- und Sportanlagen sind überwiegend als Objekte der Objektart „Weg, Pfad, Steig“ (53003) zu erfassen. Bilden Wege eigenständige Flurstücke sind sie als Objekte der Tatsächlichen Nutzung (42006) zu führen.

Grundsätzlich werden alle Wege mit einer landschaftsprägenden oder auch infrastrukturellen Bedeutung (wie z.B. Verbindungselemente zwischen Verkehrsflächen oder Radwanderwege an Gewässern) ab einer Breite von 1,5 m geführt. Für Fußwege werden Flächenobjekte gebildet. Radwege werden als Achsen dargestellt.

Sind Wege im Straßen- und Gebietsverzeichnis der FHH amtlich benannt, ist dieser Name in der Attribuart „Name“ zu führen.

Werden bei Radwegen systemseitig zuviele Symbole erzeugt, kann die Darstellung einzelner Symbole ausgeblendet werden, so dass der gesamte Radweg ausreichend präsentiert wird.

6.11.3.7 Zur Objektart „Einrichtungen für den Schiffsverkehr“

In dieser Objekart werden die Dückdalben geführt. Sie erhalten als „Art“ den Wert „9999“ (Sonstiges).

6.11.3.8 Zur Objektart „Untergeordnetes Gewässer“

Für Gewässer, die keine eigenständigen Flurstücke bilden und eine untergeordnete Bedeutung darstellen, werden Objekte der Objektart „Untergeordnetes Gewässer“ gebildet.

Ein Objekt Graben soll ab einer Breite von ca. 1,5 m gebildet werden. Bei einer Breite unter 3,0 m sind Linienobjekte, ab einer Breite von 3,0 m Flächenobjekte zu bilden.

Automatisch erzeugte Fließrichtungspfeile sind auszublenden.

6.12 Objektartenbereich „Relief“

6.12.1 Struktur des Objektarten bereich s

Der Objektartenbereich „Relief“ besteht aus den Objektartengruppen „Reliefformen“ und „Primäres DGM“

In Hamburg können in der Objektartengruppe „Reliefformen“ die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektarten mit den dazugehörigen Attributarten belegt werden.

Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinal ität Böschung, Kliff 61001 BOschungsfläche 61002 Damm, Wall, Deich 61003 Art ART 0..1

Düne 61007 Funktion Name

FKT NAM

0..1 0..1

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Anweisung LGV 01/2015 vom 01.07.2015

In der Objektartengruppe „Primäres DGM“ kann die in der nachstehenden Tabelle aufgeführte Objektart mit der dazugehörigen Attributart belegt werden.

Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinal ität Geländekante 62040 Art der Geländekante ART 1

Die Objekte der Objektart „Böschung, Kliff“ sind zusammengesetzte Objekte (ZUSO), alle anderen Objekte des Objektartenbereichs „Relief“ sind Objekte mit Raumbezug (REO).

Objekte „Böschung, Kliff“ bestehen aus einem Objekt „Böschungsfläche“ und einem oder mehreren Objekten „Geländekante“, wobei das Objekt „Böschungsfläche“ eine flächenförmige und die Objekte „Geländekante“ eine linienförmige Geometrie besitzen.

Die Objekte der Objektart „Damm, Wall, Deich“ können als linien- oder als flächenförmige Objekte erfasst werden.

Die Objekte der Objektart „Düne“ sind als flächenförmige Objekte zu erfassen.

6.12.2 Hinweise zur Erhebung

Objekte der Objektartengruppe „Relief“ können erhoben werden, wenn sie von besonderer Bedeutung sind, eine besondere Funktion haben und landschaftsprägend sind.

Erhebungsdaten werden aus Luftbildern, Daten anderer Dienstellen und ggf. örtlichen Feldvergleichen gewonnen.

Außerdem sollen im Rahmen von Liegenschaftsvermessungen auch die im ALKIS® vorhandenen Objekte des Objektartenbereichs „Relief“ überprüft sowie neue besonders landschaftsprägende Böschungen, Dämme, Wälle, Deiche und Dünen erfasst werden.

6.12.3 Hinweise zur Vervoilständigung

Die Geländekanten müssen zwingend identisch mit dem Umring der Böschungsfläche sein, ansonsten erfolgt die Präsentation der Böschung fehlerhaft.

6.12.3.1 Zur Objektart „Damm, Waii, Deich“

Die Attributart „Art“ kann mit einem der folgenden Werte belegt werden:

1993 Wallmitte 2003 Knickmitte

Die Attributart „Funktion“ kann mit einem der folgenden Werte belegt werden:

3001 Hochwasserschutz, Sturmflutschutz 3004 Lärmschutz

6.12.3.2 Zur Objektart „Geiändekante“

Die Attributart „Art der Geländekante“ ist mit einem der folgenden Werte zu belegen:

1220 Böschungsoberkante 1230 Böschungsunterkante 1240 Sonstige Begrenzungskante

Trennschraffen erhalten den Wert 1240 (Sonstige Begrenzungskante).

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Anweisung LGV 01/2015 vom 01.07.2015

6.13 Objektartengruppe „Öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen“

6.13.1 Struktur der Objektartengruppe

In Hamburg sind in der Objektartengruppe „Öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen“ die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektarten mit den dazugehörigen Attributarten zu belegen.

Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinalität Klassifizierung nach Wasserrecht 71003 Art der Festlegung ADF 1

Ausführende Stelle AFS 0..1 Bezeichnung 0..1

Andere Festlegung nach Wasser- recht

71004 Art der Festlegung ADF Ausführende Stelle AFS 0..1 Nümmer NUM 0..1

Schutzgebiet nach Wasserrecht 71005 Art der Festlegung ADF Ausführende Stelle AFS 0..1 Name NAM 0..1

Natur-, Umwelt- oder Bodenschutz- recht

71006 Art der Festlegung ADF Ausführende Stelle AFS 0..1 Name NAM 0..1 Bezeichnung 0..1

Schutzgebiet nach Natur-, Umwelt- oder Bodenschutzrecht

71007 Art der Festlegung ADF Ausführende Stelle AFS 0..1 Name NAM 0..1 Nümmer des Schütz- Gebietes SGB 0..1

Baü-, Raüm- oder Bodenordnüngs- recht

71008 Art der Festlegüng ADF Ausführende Stelle AFS 0..1 Name NAM 0..1 Bezeichnüng 0..1 Datum der Anordnung DAN 0..1 Datum der Rechtskraft DRK 0..1

Denkmalschutzrecht 71009 Art der Festlegung ADF Ausführende Stelle AFS 0..1 Bezeichnüng 0..1

Sonstiges Recht 71011 Art der Festlegüng ADF Ausführende Stelle AFS 0..1 Name NAM 0..1 Bezeichnung 0..1

Schutzzone 71012 Zone ZON

Die Objektarten der Objektartengruppe „Öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen“ sind Objekte mit Geometrie (REO) oder zusammengesetzte Objekte (ZUSO). Die Geometrie kann eine Fläche (z.B. Sanierungsgebiet) oder ein Punkt (z.B. Naturdenkmal) sein. Eine Zusammenfassung aller Öffentlich-rechtlichen und sonstigen Festlegungen und die Grundlagen für die Festlegung bzw. Eintragung enthält die Anlage 14.

6.13.2 Hinweise zur Erhebung

Öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen sind auf Grund und Boden bezogene Be- schränkungen oder Belastungen, die auf öffentlichem Recht beruhen. Die Festlegung erfolgt

• entweder direkt in einer Rechtsvorschrift (Verordnung oder Gesetz),

• oder durch Entscheidung der zuständigen Behörde (Planfeststellung oder Verwaltungsakt) auf der Grundlage einer Rechtsquelle.

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Anweisung LGV 01/2015 vom 01.07.2015

Der Nachweis im Liegenschaftkataster hat keinen begründenden, sondern nur hinweisenden Charakter.

Sonstige Festlegungen beruhen auf keiner Rechtsvorschrift und haben insofern keine Außen Wirkung.

Die erforderlichen Erhebungsdaten werden von der jeweils zuständigen Stelle im Rahmen eines Mitteilungsverfahrens geliefert.

Mit dem Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung (BSWAA/SB), dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und der Hamburg Port Authority (HPA) existieren Vereinbarungen zum Nachweis von:

- städtebaulichen Sanierungsgebieten,

- städtebaulichen Entwicklungsbereichen,

- sozialen Erhaltungsgebieten,

- besonderem Vorkaufsrecht,

Flächen, die der Mitverwendung für den Hochwasserschutz unterliegen.

Bei fehlendem Mitteilungsverfahren kann die Fortführung aus Anlass von Neuerlass, Veränderung oder Aufhebung einer Öffentlich-rechtlichen und sonstigen Festlegung nur durch Auswertung des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes sichergestellt werden.

6.13.3 Hinweise zur Vervoiiständigung

6.13.3.1 Zur Objektbiidung und Geometrie

Grundsätzlich ist für eine Öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegung mit identischen Attribut- und Wertearten ein Objekt zu bilden, ggf. sind flurstücksgroße Objekte zu einem Objekt zu aggregieren. Ausnahmen davon sind bei Ziffer 6.13.3.2 bis 6.13.3.9 benannt.

Wenn sich aus der Quelle ergibt, dass die Abgrenzung der Festlegung identisch mit Flurstücks- grenzen sein soll, ist bei der Objektbildung diese Identität sicherzustellen. Eine derartige Identität ist nicht gegeben, wenn die Festlegung der Gebietsabgrenzung in der Quelle nur verbal anhand topographischer Gegebenheiten erfolgte oder Flurstücke nur teilweise betroffen sind.

Präsentationsobjekte werden in einigen Fällen von der Software automatisch erzeugt. Unter Ziffer 6.13.3.2 bis 6.13.3.9 ist dieses bei den betreffenden Objektarten vermerkt.

Das Objekt der öffentlich-rechtlichen und sonstigen Festlegung wird in der Regel von katasteroriginären Fortführungen unberührt bleiben. Lediglich im Rahmen der Homogenisierung kann es erforderlich sein, die Identität zwischen Flurstücksgrenzen und Abgrenzungen eines Objektes der Objektartengruppe „Öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen“ wieder herzustellen, wenn das fachlich geboten ist. Weitere Ausnahmen sind direkt bei den Objektarten ab Ziffer 6.13.3.2 vermerkt.

6.13.3.2 Zur Objektart „Kiassifizierung nach Wasserrecht“

Für jedes klassifizierte Gewässer ist ein Objekt nach folgender Maßgabe zu bilden:

Objektart Klassifizierung nach Wasserrecht Attributart Art der Festlegung Bezeichner

Gewässer I. Ordnung - Bundeswasserstraße Gewässer I. Ordnung nach Landesrecht Gewässer II. Ordnung

Wert 1310 1320 1330

Bezeichnung Abschnittsbezeichnung Ausführende Stelle Hamburg Port Authority,

Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer oder Bezirksämt, Fächämt Mänägement des öffentlichen Räums

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Objektart Klassifizierung nach Wasserrecht Geometrie Identität mit den Flurstücksgrenzen ist nicht erforderlich. Aggregation Nein Maximaie Aggregationsgröße entfällt Präsentationsobjekte Nein

6.13.3.3 Zur Objektart „Andere Festlegung nach Wasserrecht“

6.13.3.3.1 Überschwemmungsgebiet

Die auf der Grundlage von § 54 HWaG Absatz 2 durch Rechtsverordnung festgesetzten Überschwemmungsgebiete sowie die auf der Grundlage von § 54 Absatz 3 HWaG vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete werden im ALKIS® wie folgt abgebildet:

Objektart Andere Festlegung nach Wasserrecht Attributart Art der Festlegung Bezeichner

Überschwemmungsgebiet (für die vorläufig gesi- cherten Überschwemmungsgebiete) Festgesetztes Überschwemmungsgebiet

Wert 1440

1441 Ausführende Stelle Landesbetrieb Straßen, Brücken ünd Gewässer Nummer Name des Gebietes, z.B. „Überschwemmungsgebiet der Alster

zwischen der Landesgrenze und der Fuhlsbütteler Schleuse“ Geometrie Gemäß Quelle, Identität mit den Flurstücksgrenzen ist nicht

erforderlich. Aggregation Nein Maximaie Aggregationsgröße entfällt Präsentationsobjekte Nein

Da die GeolnfoDok bei der Attributart „Art der Festlegung“ keine Wertart für die vorläufug gesicherten Überschwemmungsgebiet vorsieht, werden diese bis zu einer Ergänzung der GeolnfoDok mit der Werteart „Überschwemmungsgebiet (1440)“ belegt.

Die einzelnen Überschwemmungsgebiete werden als einzelne Objekte von der zuständigen Stelle geliefert und direkt ohne Nachbearbeitung in das ALKIS® übernommen.

6.13.3.3.2 Wasser- und Bodenverbände

Die einem Wasser- und Bodenverband gemäß WVG angehörigen Flächen werden im ALKIS® wie folgt abgebildet:

Objektart Andere Festlegung nach Wasserrecht Attributart Art der Festlegung Bezeichner = Wasser- und Bodenverbandsgebiet

Wert = 1460 Ausführende Stelle Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Verwal-

tung, Recht und Beteiligungsangelegenheiten Nummer Langschriftliche Bezeichnung des Wasser- und Bodenver-

bands, z.B. Sielverband Hohenwisch Geometrie Gemäß Quelle, Identität mit Flurstücksgrenzen ist nicht zwin-

gend gegeben. Dort wo sie gemäß Quellen jedoch gegeben ist, ist sie herzustellen.

Aggregation Ja Maximaie AggregationsgröRe Nein Präsentationsobjekte Nein

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6.13.3.4 Zur Objektart „Schutzgebiet nach Wasserrecht“

6.13.3.4.1 Wasserschutzgebiet

Wasserschutzgebiete sind zusammengesetzte Objekte, die aus einem oder mehreren Objekten „Schutzzone“ bestehen und selber keine Geometrie haben. Sie werden im ALKIS® wie folgt abgebildet;

Objektart Schutzgebiet nach Wasserrecht Attributart Art der Festlegung Bezeichner = Wasserschutzgebiet

Wert = 1510 Ausführende Stelle Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Umweltschutz Name Name des Gebietes, z.B. Baursberg Geometrie keine

Für die Schutzzonen 1 bis 3 ist je Zone ein Objekt der Objektart „Schutzzone“ nach folgender Maßgabe zu bilden;

Objektart Schutzzone Attributart Zone Bezeichner

Zone I Zone Zone

Wert 1010 1020 1030

Geometrie Gemäß Quelle, Identität mit den Flurstücksgrenzen ist nicht erforderlich.

Aggregation Ja Maximaie Aggregationsgröße Nein Präsentationsobjekte Nein

6.13.3.5 Zur Objektart „Natur-, Umwelt- oder Bodenschutzrecht“

6.13.3.5.1 Naturschutzgebiet

Naturschutzgebiete auf der Grundlage von § 10 des HmbBNatSchAG werden im ALKIS® wie folgt abgebildet;

Objektart Natur-, Umwelt- oder Bodenschutzrecht Attributart Art der Festlegung Bezeichner =

Wert = 1621 Naturschutzgebiet

Ausführende Stelle Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Natur- und Ressour- censchutz

Name Gebietsbezeichnung, z.B. Raakmoor Bezeichnung 10-stelliges Datum der entsprechenden Verordnung, z.B.

21.06.2004 für die Verordnung über das Naturschutzgebiet Raakmoor vom 21. Juni 2004

Geometrie Gemäß Quelle, Identität mit den Flurstücksgrenzen ist nicht erforderlich.

Aggregation Nein Maximaie Aggregationsgröße Nein Präsentationsobjekte Ja

Die einzelnen Naturschutzgebiete werden als einzelne Objekte von der zuständigen Stelle geliefert und direkt ohne Nachbearbeitung in das ALKIS® übernommen.

6.13.3.5.2 Naturdenkmal

Naturdenkmale gemäß § 10 des HmbBNatSchAG werden im ALKIS® wie folgt abgebildet;

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Objektart Natur-, Umwelt- oder Bodenschutzrecht Attributart Art der Festlegung Bezeichner = Naturdenkmal

Wert = 1653 Ausführende Stelle Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Natur- und Ressour-

censchutz Name Name, z.B. „Alter Schwede“ Bezeichnung 10-stelllges Datum der entsprechenden Verordnung, z.B.

03.04.2001 für die Verordnüng züm Schütz des Natürdenkmals Findling »Alter Schwede« vom 3. April 2001

Geometrie Das Objekt kann sowohl eine punktförmige wie auch eine flä- chenhafte Geometrie aufweisen. Bel einer flächenhaften Geo- metrle Ist keine Identität mit Flurstücksgrenzen erforderlich.

Aggregation Ja Maximaie Aggregationsgröße Nein Präsentationsobjekte Nein

6.13.3.6 Zur Objektart „Schutzgebiet nach Natur-, Umwelt- oder Bodenschutzrecht“

6.13.3.6.1 Nationalpark

Der Nationalpark „Hamburgisches Wattenmeer“ wird - soweit die Flächen im Liegenschaftskataster registriert sind - im ALKIS® wie folgt abgebildet:

Der Nationalpark ist ein zusammengesetztes Objekt, das aus einer oder mehreren Schutzzonen besteht und selber keine Geometrie hat.

Objektart Schutzgebiet nach Natur-, Umwelt- oder Bodenschutzrecht Attributart Art der Festlegung Bezeichner = Nationalpark

Wert = 1670 Ausführende Stelle Behörde für Umwelt und Energie,

censchutz Amt für Natur- und Ressour-

Name Hamburgisches Wattenmeer Nummer des Schutzgebietes 10-stelliges Datum des Gesetzes, also 09.04.1990 für das

Gesetz über den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer vom 9. April 1990

Geometrie keine

Der Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer ist in die Zonen I und II aufgeteilt. Die Zonen werden aus den betroffenen Flurstücken gebildet.

Objektart Schutzzone Attributart Zone Bezeichner

Zone I Zone

Wert 1010 1020

Geometrie Gemäß Quelle, Identität mit den Flurstücksgrenzen ist zwin- gend.

Aggregation Ja Maximaie Aggregationsgröße Nein Präsentationsobjekte Nein

6.13.3.6.2 Lärmschutzbereiche

Der gemäß der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Hamburg (Fluglärmschutzverordnung Hamburg - FluLärmHmbV) festgesetzte Lärmschutzbereich wird wie folgt im ALKIS® abgebildet:

Der Lärmschutzbereich ist ein zusammengesetztes Objekt, das aus einer oder mehreren Schutzzonen besteht und selber keine Geometrie hat.

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Objektart Schutzgebiet nach Natur-, Umwelt- oder Bodenschutzrecht Attributart Art der Festlegung Bezeichner = Lärmschutzbereich

Wert = 1680 Ausführende Stelle Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Immissionsschutz

und Betriebe Geometrie keine.

Die flächenhafte Geometrie wird in den Objekten „Tag-Schutzzone 1“, „Tag-Schutzzone 2“ und „Nachtschutzzone“ der Objektart „Schutzzone“ nach folgender Maßgabe erfasst:

Objektart Schutzzone Attributart Zone Bezeichner

Zone I (= Tag-Schutzzone 1] Zone II (=Tag-Schutzzone 2} Zone III (=Nachtschutzzone)

Wert 1010 1020 1030

Geometrie Gemäß Quelle, Identität mit den Flurstücksgrenzen ist nicht erforderlich.

Aggregation Ja Maximaie Aggregationsgröße Nein Präsentationsobjekte Nein

6.13.3.7 Zur Objektart „Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht“

6.13.3.7.1 Baulast

Das Vorhandensein einer ins Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulast gemäß § 79 HBauO wird wie folgt im ALKIS® abgebildet:

Objektart Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht Attributart Art der Festlegung Bezeichner =

Wert = 2610 Baulast

Ausführende Stelle Bezirksamt, Fachamt bzw. -bereich Bauprüfung, Hamburg Port Authority Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen oder Behörde für Umwelt und Energie

Name 6stellige Baulastenblattnummer Geometrie Das Objekt hat die Geometrie des belasteten Flurstücks. Dabei

kommt es nicht darauf an, ob die Baulast inhaltlich nur einen Teil eines Flurstücks berührt. Erstreckt sich die Baulast über mehrere Flurstücke, wird pro Flurstück ein Objekt Baulast ge- bildet. Dadurch können mehrere Objekte Baulast die gleiche Baulastenblattnummer haben. Identität mit den Flurstücks- grenzen ist gegeben.

Aggregation Nein Maximaie Aggregationsgröße entfallt Präsentationsobjekte Nein

Bei Flurstückszerlegungen ist anhand der Unterlagen zu prüfen, ob die Baulast alle neu entste- henden Flurstücke betrifft.

Bei Verschmelzung von Flurstücken ist die Geometrie des Objektes Baulast der Geometrie des neu entstehenden Flurstücks anzupassen.

6.13.3.7.2 Grenzfeststellunqsverfahren

Ein von einem Grenzfeststellungsverfahren nach den §§ 104 ff HWaG betroffenes Gebiet wird im ALKIS® wie folgt abgebildet:

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Objektart Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht Attributart Art der Festlegung Bezeichner = Grenzfeststellungsverfahren nach dem Hambur-

gischen Wassergesetz Wert = 2700

Ausführende Stelle Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Bezeichnung Ostellige Verfahrensbezeichnung:

• 1. Stelle = F für Grenzfeststellüng • 2. Stelle = 1 bis 7 für den jeweiligen Bezirk • 3. bis 6. Stelle = Verfahrensnümmer Beispiel: F10333 für das Verfahren Nr. 333 im Bezirk Hambürg Mitte

Geometrie Das Objekt umfasst alle betroffenen Flurstücke. Identität mit den Flurstücksgrenzen ist erforderlich.

Aggregation Ja Maximaie Aggregationsgröße Nein Präsentationsobjekte Nein

Für die Dauer des Verfahrens wird ein Objekt gebildet, dass alle betroffenen Flurstücke umfasst.

6.13.3.7.3 Flurbereinigung

Für ein Gebiet, das von einem der Verfahren gemäß FlurbG betroffen ist, ist ein Objekt der Objektart „Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht“ wie folgt zu bilden:

Objektart Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht Attributart Art der Festlegung Bezeichner

Flurbereinigung gemäß 1 und 37 FlurbG Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren gemäß § 86 FlurbG Unternehmensflurbereinigung §§ 87 oder 89 FlurbG Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren ge- mäß § 91 FlurbG Freiwilliger Landtausch^emäß § 103a FlurbG

Wert 2110 2120

2130

2140

2150 Ausführende Stelle Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Bezeichnung 6stellige Verfahrensbezeichnung

1.-2. Stelle = FB 3. bis 6. Stelle = Verfahrensnummer

Datum der Anordnung Datum des Flurbereinigungsbeschlusses Datum der Rechtskraft Datum des Eintritts der Unanfechtbarkeit des Flurbereini-

gungsplans Geometrie Das Objekt umfasst alle betroffenen Flurstücke. Identität mit

den Flurstücksgrenzen ist erforderlich. Aggregation Ja Maximaie Aggregationsgröße Nein Präsentationsobjekte Ja

6.13.3.7.4Veränderunqssperre

Ein von einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB betroffenes Gebiet wird im ALKIS® wie folgt abgebildet;

Objektart Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht Attributart Art der Festlegung Bezeichner = Veränderungssperre nach Baugesetzbuch

Wert = 1720 Ausführende Stelle Bezirksamt, Fachamt Stadt- und Landschaftsglanung Name Gebietsbezeichnung, z.B. Langenhorn 74

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Objektart Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht Bezeichnung 7stellige Verfahrensbezeichnung

• 1. bis 3. Stelle = Ortsteil • 4. Stelle = Punkt • 5. bis 7. Stelle = Nummer des Bebauungsplans Beispiel: 432.074 für Veränderungssperre zum B-Plan-Entwurf Langenhorn 74

Geometrie Gemäß Quelle, Identität mit Flurstücksgrenzen ist nicht zwin- gend gegeben. Dort wo sie gemäß Quellen jedoch gegeben ist, ist sie herzustellen.

Aggregation Ja Maximaie Aggregationsgröße Nein Präsentationsobjekte Nein

6.13.3.7.5 Umlegung

Ein Umlegungsgebiet gemäß §§ 45 ff BauGB wird im ALKIS® wie folgt abgebildet:

Objektart Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht Attributart Art der Festlegung Bezeichner = Umlegung nach dem BauGB

Wert = 1750 Ausführende Stelle Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen,

Stadterneuerung und Bodenordnung Bezeichnung Ostellige Verfahrensbezeichnung

• 1. Stelle = U • 2. bis 6. Stelle = Verfahrensnummer Beis_piel: U00555 für Umlegüng Nr. 555

Datum der Anordnung Datum des Umlegungsbeschlusses Datum der Rechtskraft Datum des Eintritts der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans Geometrie Das Objekt umfasst alle betroffenen Flurstücke. Identität mit

den Flürstücksqrenzen ist erforderlich. Aggregation Ja Maximaie Aggregationsgröße Nein Präsentationsobjekte Ja

Das Objekt ist nach Mitteilung der zuständigen Stelle zu löschen.

6.13.3.7.6Vereinfachte Umlegung

Ein Gebiet, für das eine vereinfachte Umlegung gemäß §§ 80 ff BauGB durchgeführt wird, wird im ALKIS® wie folgt abgebildet:

Objektart Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht Attributart Art der Festlegung Bezeichner =

Wert = 1770 vereinfachte Umlegung

Ausführende Stelle Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung

Bezeichnung Ostellige Verfahrensbezeichnung . 1. Stelle = R • 2. Stelle = Nummer des Bezirks • 3. bis 6. Stelle = Verfahrensnummer Beispiel: RI0333 für vereinfachte Umlegüng, Bezirk Hambürg- Mitte, Nr. 333

Datum der Anordnung Datum der ents_prechenden Mitteilung von WSB Datum der Rechtskraft Datum des Eintritts der Unanfechtbarkeit des Beschlusses

über die vereinfachte Umlegung

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Objektart Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht Geometrie Das Objekt umfasst alle betroffenen Flurstücke. Identität mit

den Flurstücksgrenzen Ist erforderlich. Aggregation Ja Maximaie Aggregationsgröße Keine Präsentationsobjekte Nein

6.13.3.7.7Soziale Erhaltunqsverordnunq

Das Gebiet einer in Kraft befindlichen sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB oder ein Gebiet, für das ein Beschluss zur Aufstellung einer sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB gefasst wurde, wird im ALKIS® wie folgt abgebildet;

Objektart Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht Attributart Art der Festlegung Bezeichner

Soziales Erhaltungsgeblet Soziales Erhaltungsgeblet (Aufstellungsbeschluss gefasst]

Wert 1822 1824

Ausführende Stelle Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Woh- nen, Stadterneuerung und Bodenordnung (1824), Bezirksamt^ jeweils zuständiges Fachamt [1822]

Name Gebietsbezeichnung, z.B. südliche Neustadt Geometrie Gemäß Quelle, Identität mit Flurstücksgrenzen Ist nicht zwin-

gend gegeben. Dort wo sie gemäß Quellen jedoch gegeben Ist, Ist sie herzustellen.

Aggregation Ja Maximaie Aggregationsgröße Ja Präsentationsobjekte Nein

6.13.3.7.8 Städtebauliche Entwicklunasmaßnahme

Ein Gebiet einer beschlossenen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach § 165 BauGB oder ein Gebiet, für das ein Beschluss zu vorbereitenden Untersuchungen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach § 165 BauGB gefasst wurde, wird im ALKIS® wie folgt abgebildet;

Objektart Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht Attributart Art der Festlegung Bezeichner

städtebauliche Entwicklungsmaßnahme städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (Beschluss zu vorbereitenden Untersuchungen gefasst]

Wert 1810 1811

Ausführende Stelle Behörde für Stadtentwicklüng ünd Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung

Name Gebietsbezeichnung, z.B. Mitte Altona Geometrie Gemäß Quelle, Identität mit Flurstücksgrenzen Ist nicht zwin-

gend gegeben. Dort wo sie gemäß Qüellen jedoch gegeben Ist, Ist sie herzüstellen.

Aggregation Ja Maximaie Aggregationsgröße Nein Präsentationsobjekte Nein

6.13.3.7.9 Besonderes Vorkaufsrecht

Ein Gebiet, in dem ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB gilt, wird wie folgt im ALKIS® abgebildet;

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Objektart Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht Attributart Art der Festlegung Bezeichner = Vorkaufsrechtssatzung

Wert = 1730 Ausführende Stelle Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen,

Stadterneuerung^ und Bodenordnung Name Gebietsbezeichnung, z.B. Mitte Altona Geometrie Gemäß Quelle, Identität mit Flurstücksgrenzen ist nicht zwin-

gend gegeben. Dort wo sie gemäß Qüellen jedoch gegeben ist, ist sie herzüstellen.

Aggregation Ja Maximaie Aggregationsgröße Nein Präsentationsobjekte Nein

6.13.3.7.10 Städtebauliche Sanierunqsmaßnahme

Ein Gebiet, das einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach §§ 142 bis 144 BauGB unterliegt oder für das ein Beschluss zur Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen im Hinblick auf eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach §§ 142 bis 144 gefasst wurde, wird wie folgt im ALKIS® abgebildet:

Objektart Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht Attributart Art der Festlegung Bezeichner

Sanierung Sanierung (Beschluss zu vorbereitenden Untersu- chungen gefasst]

Wert 1840 1841

Ausführende Stelle Bezirksamt, züständiges Fachamt Name Gebietsbezeichnung, z.B. Böckmannstraße Bezeichnung 7stellige Verfahrensbezeichnung

• 1. bis 3. Stelle = niedrigste betroffene Ortsteilnummer • 4. Stelle = Bindestrich • 5. Stelle = S für Sanierung • 6. bis 7. Stelle = Verfahrensnummer Beispiel: 113-S02 für St. Georg S2

Geometrie Gemäß Quelle, Identität mit Flurstücksgrenzen ist nicht zwin- gend gegeben. Dort wo sie gemäß Quellen jedoch gegeben ist, ist sie herzustellen.

Aggregation Ja Maximaie Aggregationsgröße Nein Präsentationsobjekte 1840 => Ja; 1841 => nein

6.13.3.7.11 Städtebauliche Erhaltunqsverordnunq

Das Gebiet einer in Kraft befindlichen städtebaulichen Erhaltungsverordnung nach § 172 (1) Satz 1 Nr. 1 BauGB wird im ALKIS® wie folgt abgebildet:

Objektart Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht Attributart Art der Festlegung Bezeichner = städtebauliches Erhaltungsgebiet

Wert = 1821 Ausführende Stelle Bezirksamt, zuständiges Fachamt Name Gebietsbezeichnung, z.B. St. Georg-Nord

ße/Koppel Bereich Gurlittstra-

Bezeichnung 10-stellige Bezeichnung • 1. bis 2. Stelle: BP für Bebauungsplan • 3. Stelle: Leerzeichen • 4. bis 6. Stelle: Ortsteilnummer . 7. Stelle: Punkt • 8. bis 10. Stelle: laufende Nummer des Bebauungsplans

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Anweisung LGV 01/2015 vom 01.07.2015

Objektart Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht Geometrie Gemäß Quelle, Identität mit Flurstücksgrenzen Ist nicht zwin-

gend gegeben. Dort wo sie gemäß Quellen jedoch gegeben Ist, Ist sie herzustellen.

Aggregation Ja Maximaie Aggregationsgröße Nein Präsentationsobjekte Nein

6.13.3.8 Zur Objektart „Denkmalschutzrecht“

Denkmäler im Sinne von § 4, § 8 und § 15 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) werden im ALKIS® wie folgt abgebildet:

Objektart Denkmalschutzrecht Attributart Art der Festlegung Bezeichner

Kulturdenkmal Baudenkmal Kunstdenkmal Gartendenkmal Denkmalzone oder -bereich Geschützter Baubereich Grabun^sschutzgeblet Bodendenkmal Fllstonscher Grenzstein

Wert 2700 2711 2712 2713 2910 2920 2930 2820 3850

Ausführende Stelle Kültürbehörde, Amt Kültür, Abtellün^ Denkmalschützamt Bezeichnung 10-stelllge Denkmalllstennummer Geometrie Gemäß Quelle, Identität mit Flurstücksgrenzen und Gebäude-

umrlngen Ist nicht zwingend gegeben. Dort wo sie gemäß Quellen jedoch gegeben Ist, Ist sie herzustellen.

Aggregation Nein Maximaie Aggregationsgröße entfällt Präsentationsobjekte Nein

Ein Ensemble im Sinne von § 4 Nr. 3 des Denkmalschutzgesetzes wird im ALKIS® als „Denkmalzone oder -bereich“ (Art der Festlegung = 2910) abgebildet.

Ein Gebiet, das unter Umgebungsschutz im Sinne von § 8 des Denkmalschutzgesetzes steht, wird im ALKIS® als „Geschützter Baubereich“ (Art der Festlegung = 2920) abgebildet.

Die ausführende Stelle übermittelt die Flächen mit den dazugehörenden Attributen und die Information, ob die Fläche identisch mit dem Flurstück oder dem Gebäude ist. Ist die Identität mit dem Flurstück oder dem Gebäude gemäß Quelle einzuhalten, wird die Geometrie des Flurstücks bzw. des Gebäudes für das Objekt „Denkmalschutzrecht“ übernommen. In den anderen Fällen wird die Geometrie gemäß Quelle übernommen.

6.13.3.9 Zur Objektart „Sonstiges Recht“

6.13.3.9.1 Schutzfläche Festpunkt

Befindet sich auf einem Flurstück ein Festpunkt der Landesvermessung (z.B. GGP, Höhenfestpunkt 1. bis 3. Ordnung), so ist für dieses Flurstück ein Objekt dieser Objektart nach folgender Maßgabe zu bilden:

Objektart Sonstiges Recht Attributart Art der Festlegung Bezeichner = Schutzfläche Festpunkt

Wert = 4810 Ausführende Stelle Landesbetrieb Geoinformation ünd Vermessüng Bezeichnung Pkt.-Bezeichnung oder leer

Beispiele: RF2810, UF7410, 2326 0 12300

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Anweisung LGV 01/2015 vom 01.07.2015

Objektart Sonstiges Recht Geometrie Das Objekt kann ein Flurstück komplett abdecken. Das ist der

Fall, wenn für die Schützfläche ein eigenes Flürstück gebildet Würde. Identität mit den Flürstücksgrenzen ist in diesem Fäll zwär rechtlich nicht erforderlich, soll äber beibehälten werden. In dem Fäll, wenn däs Objekt „Schützfläche'' nicht däs gänze Flürstück betrifft, ist die Geometrie ünäbhängig von den Flür- stücksgrenzen ünd müss bei kätästeroriginären Fortführüngen nicht berücksichtigt werden.

Aggregation Nein Maximaie Aggregationsgröße entfällt Präsentationsobjekte Nein

Gemäß § 7 HmbVermG haben Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Inhaber grundstücksglei- cher Rechte Vermessungsmarken auf ihren Flurstücken zu dulden und alles zu unterlassen, was deren Erkennbarkeit oder Verwendbarkeit beeinträchtigen kann.

6.13.3.9.2Mitverwendunq für den Hochwasserschutz

Flächen, die gemäß Planfeststellungbeschluss der Mitverwendung für den Hochwasserschutz unterliegen, werden als Objekte der Objektart „Sonstiges Recht“ im ALKIS® geführt. Es wird unterschieden zwischen Flächen, in deren Grund sich keine unterirdischen baulichen Anlagen befinden, und Flächen, in deren Grund sich auch unterirdische bauliche Anlagen befinden.

Objektart Sonstiges Recht Attributart Art der Festlegung Bezeichner

Mitverwendung Hochwässerschutz, oberirdische Anlage Mitverwendung Hochwasserschutz, unterirdische Anlage

Wert 9100

9200

Ausführende Stelle Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer oder Hamburg Port Authority

Name Freier Text gemäß Quelle Geometrie Gemäß Quelle, Identität mit Flurstücksgrenzen ist nicht zwin-

gend gegeben. Dort wo sie gemäß Quellen jedoch gegeben ist, ist sie herzustellen.

Aggregation Ja Maximaie Aggregationsgröße Nein Präsentationsobjekte Nein

6.13.3.9.3 Hafengebiet

Das Hafennutzungsgebiet und das Hafenerweiterungsgebiet gemäß HafenEG wird im ALKIS® wie folgt abgebildet:

Objektart Sonstiges Recht Attributart Art der Festlegung Bezeichner

Häfennutzungsgebiet Häfenerweiterungsgebiet

Wert 9300 9400

Ausführende Stelle Hamburg Port Authority Geometrie Gemäß Quelle, Identität mit Flurstücksgrenzen ist nicht zwin-

gend gegeben. Aggregation Nein Maximaie Aggregationsgröße Ja Präsentationsobjekte Nein

Das Hafennutzungsgebiet und das Hafenerweiterungsgebiet werden als einzelne Objekte von der zuständigen Stelle geliefert und direkt ohne Nachbearbeitung in das ALKIS® übernommen.

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6.13.3.9.4 Kampfmittelverdacht

Für Flurstücke, die im Verdachtsflächenkataster gemäß § 7 der Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung - KampfmittelVO) eingetragen sind, ist ein Objekt nach folgender Maßgabe zu bilden:

Objektart Sonstiges Recht Attributart Art der Festlegung Bezeichner = Bombenblindgängerverdacht

Wert = 5300 Ausführende Stelle Behörde für Inneres und Sport, Feuerwehr, Referat Gefahren-

erkundung Kampfmittelverdacht Geometrie Das Objekt umfasst jeweils ein Flurstück. Die Identität mit den

Flürstücksgrenzen wird in nächtlichen Programmlaüfen aüto- matisiert hergestellt.

Aggregation Nein Maximaie Aggregationsgröße entfallt Präsentationsobjekte Nein

6.13.3.9.5 Bohrung verfüllt

Für Flurstücke, auf denen sich verfüllte Bohrungen befinden, die noch der Bergaufsicht auf der Grundlage des BBergG unterliegen, ist ein Objekt nach folgender Maßgabe zu bilden:

Objektart Sonstiges Recht Attributart Art der Festlegung Bezeichner = Bohrung verfüllt

Wert = 9500 Ausführende Stelle Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Hannover Bezeichnung Bohrlochnummer Geometrie Das Objekt umfasst jeweils ein Flurstück. Identität mit den

Flurstücksgrenzen ist erforderlich. Aggregation Nein Maximaie Aggregationsgröße Nein Präsentationsobjekte Nein

6.14 Objektartengruppe „Bodenschätzung, Bewertung“

6.14.1 Struktur der Objektartengruppe

In Hamburg sind in der Objektartengruppe „Bodenschätzung, Bewertung“ die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektarten mit den dazugehörigen Attributarten zu belegen.

Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinaiität Bodenschätzung 72001 Kulturart KUL 1

Bodenart KN1 Zustandsstufe oder Bodenstufe KN2 0..1 Entstehungsart oder Klimastufe, Wasserver- haltnisse KN3 Bodenzahl oder Grün- landg rundzahl WE1 0..1 Ackerzahl oder Grün- landzahl WE2 0..1 Sonstige Angaben SON

Muster-, Landesmuster-, und Ver- gleichsstück 72002 Merkmal MDB

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Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinalität Nummer MKN 0..1 Kulturart KUL 0..1 Bodenart KN1 0..1 Zustandsstufe oder Bodenstufe KN2 0..1 Entstehungsart oder Klimastufe, Wasserver- hältnisse KN3 Bodenzahl oder Grün- landg rundzahl WE1 0..1 Ackerzahl oder Grün- landzahl WE2 0..1 Sonstige Angaben SON

Grabloch der Bodenschätzung 72003 Bedeutung BED 1..2 Kennziffer GKN Bodenzahl oder Grün- landg rundzahl WE1 0..1

Die Objektarten der Objektartengruppe „Bodenschätzung, Bewertung“ sind Objekte nnit Raumbezug (REO). Die Objekte der Objektart „Bodenschätzung“ sind als Maschen überschneidungsfrei. Musterstücke können flächen- oder punktförmig sein, Vergleichsstücke sind punktförmig. Landesmusterstücke kommen in Hamburg nicht vor. Ein Objekt „Grabloch der Bodenschätzung“ ist stets ein Punktobjekt.

6.14.2 Hinweise zur Erhebung

Die rechtskräftig festgestellten Bodenschätzungsergebnisse und die Ergebnisse von Nachschätzungen sind gemäß § 14 BodSchätzG im Liegenschaftskataster zu führen. Zuständig für die Erhebung der Daten zur Bodenschätzung ist das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz (V+G). Die erforderlichen Erhebungsdaten werden von V+G im Rahmen eines Mitteilungsverfahrens geliefert.

Zum Nachweis der Bodenschätzung im Liegenschaftskataster wurde mit V+G eine Vereinbarung abgeschlossen.

6.14.3 Hinweise zur Vervoilständigung

6.14.3.1 Zur Objektbiidung und Geometrie

Der von V+G gelieferte Umring der Bodenschätzungsobjekte wird in das ALKIS® eingearbeitet. Ergibt sich aus dem gelieferten Umring, dass die Abgrenzung der Festlegung identisch mit Flurstücksgrenzen und/oder Abgrenzungen der Tatsächlichen Nutzung sein soll, ist bei der Objektbildung diese Identität sicherzustellen.

Präsentationsobjekte werden für die Objektarten „Bodenschätzung“, „Muster-, Landesmuster-, und Vergleichsstück“ und „Grabloch der Bodenschätzung“ von der Software automatisch erzeugt. Präsentationstexte können anschließend bearbeitet werden.

Die Objekte der Bodenschätzung werden in der Regel von katasteroriginären Fortführungen unberührt bleiben. Lediglich bei Änderung der Tatsächlichen Nutzung ist zu prüfen, ob auch die Bodenschätzung betroffen ist. Sofern Flächen der Bodenschätzung nicht mehr zugeordnet werden können (Baulanderschließung, Verkehrs- / Sportflächen / Grünanlagen / ), werden diese Flächen aus der Bodenschätzungfläche herausgetrennt. Dieses, sowie nachhaltige Änderungen in den Kulturarten, werden dem V+G gemeldet.

Außerdem kann es im Rahmen der Homogenisierung erforderlich sein, die Identität zwischen Flurstücksgrenzen, Grenzen der Tatsächlichen Nutzung und Abgrenzungen der Objekte „Bodenschätzung“ und „Bewertung“ wieder herzustellen, wenn das fachlich geboten ist.

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6.14.3.2 Zur Objektart „Bodenschätzung“

Die Attributarten „Kulturart“, „Bodenart“, „Zustandsstufe oder Bodenstufe“, „Entstehungsart oder Klimastufe, Wasserverhältnisse“ und „Sonstige Angaben“ werden mit den Werten entsprechend der Anlage 15 belegt.

Die Attributarten „Bodenzahl oder Grünlandgrundzahl“ und "Ackerzahl oder Grünlandzahl" werden mit den Wertzahlen entsprechend dem Bodenschätzungsgesetz belegt.

Die Attributart „Bodenzahl oder Grünlandgrundzahl“ wird nicht belegt, wenn die Attributart "Sonstige Angaben" die Werte "Streuwiese (Str)", "Hutung (Hu)" oder "Geringstland (Ger)" aufweist.

Die Attributart "Ackerzahl oder Grünlandzahl" kommt nicht vor, wenn die Attributart "Sonstige Angaben" die Werte "Geringstland (Ger)" oder "Unbedingtes Wiesenland (W)" aufweist.

6.14.3.3 Zur Objektart „Muster-, Landesmuster-, und Vergleichsstück“

Die Attributart „Merkmal“ ist mit dem Wert

1000 Musterstück (M) oder 3000 Vergleichsstück (V)

zu belegen.

Die Attributart „Nummer“ ist ein von V+G zur eindeutigen Bezeichnung der Muster- und Vergleichsstücke vergebenes Ordnungsmerkmal.

Die Belegung der anderen Attributarten erfolgt wie bei der Objektart „Bodenschätzung“.

Hat das Muster- oder Vergleichsstück die Raumbezugsart „Punkt“ und ist ein zugehöriges Objekt „Grabloch der Bodenschätzung“ vorhanden, sind die Positionen des Muster- oder Vergleichsstücks und des Grablochs immer identisch.

6.14.3.4 Zur Objektart „Grabloch der Bodenschätzung“

Für jedes Objekt „Bodenschätzung“ und „Muster-, Landesmuster- und Vergleichsstücke“ existiert ein Grabloch. Die Grablöcher von Muster- und Vergleichsstücken können gleichzeitig bestimmende Grablöcher von Bodenschätzungsflächen sein, wenn für diese Flächen kein bestimmendes Grabloch vorliegt. Nur in diesem Fall ist die Attributart „Bedeutung“ doppelt belegt.

Die Attributart „Bedeutung“ ist die Art des Grablochs und mit einem bzw. zwei (siehe Absatz 1) der folgenden Werte zu belegen:

1100 Grabloch, bestimmend, lagerichtig (innerhalb der Fläche), 1200 Grabloch, bestimmend, lagerichtig (außerhalb des Abschnitts), 1300 Grabloch, nicht lagerichtig, im Abschnitt nicht vorhanden, 2000 Grabloch für Muster-, Landesmuster-, Vergleichsstück, 3000 Grabloch, nicht bestimmend.

Die Attributart „Kennziffer“ setzt sich wie folgt zusammen:

1. Land: nicht belegt

2. Nummerierungsbezirk (4 Stellen): Kilometerquadrat (DHDN/GK)

3. Gemarkungsnummer: nicht belegt

4. Nummer des Grablochs: durch V+G gelieferte laufende Nummer pro Kilometerquadrat

Die Attributart „Bodenzahl oder Grünlandgrundzahl“ ist die von V+G mitgeteilte Wertzahl nach dem Acker- oder Grünlandschätzungsrahmen.

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Anweisung LGV 01/2015 vom 01.07.2015

6.15 Objektartengruppe „Kataloge“

6.15.1 Struktur der Objektartengruppe

Die Objektartengruppe „Kataloge“ beinhaltet Objektarten für die Verwaltung von Schlüsselkatalogen. In Hannburg sind in dieser Objektartengruppe die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektarten mit den dazugehörigen Attributarten zu belegen.

Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinalität Bundesland 73002 Schlüssel SLL 1 Regierungsbezirk 73003 Schlüssel SLL Kreis, Region 73004 Schlüssel SLL Gemeinde 73005 Gemeindekennzeichen GKZ Gemeindeten 73006 Schlüssel SLL Gemarküng 73007 Schlüssel SLL

Ist Amtsbezirk von ZST Buchungsblatt bezirk 73010 Schlüssel SLL

gehört zü ZST 0..1 Dienststelle 73011 Schlüssel SLL

Stellenart SAR 0..1 Lagebezelchnüng Katalogelntrag 73013 Schlüssel

Kennung SLL KEN 0..1

Die Objekte der Objektartengruppe „Kataloge“ sind Objekte ohne Geometrie (NREO).

Bei der Objektart „Dienststelle“ ist ferner folgende Relationsart vorgesehen:

Objektart Kennung Relationsarten Kennung Kardinalität Zielobjekt

Dienststelle 73011 hat 73011-21003 0..1 Anschrift

6.15.2 Hinweise zur Erhebung

Die Grundlagen der Erhebungsdaten sind die amtlichen Schlüssel der zuständigen Stellen.

6.15.3 Hinweise zur Vervoilständigung

6.15.3.1 Zur Objektart „Bundesiand“

Die Attributart „Schlüssel“ enthält die amtliche Verschlüsselung des Bundeslandes. Für die Freie und Hansestadt Hamburg ist es der Schlüssel „02“. Es können außerdem die Schlüssel anderer Bundesländer gemäß Anlage 16 verkommen.

6.15.3.2 Zur Objektart „Regierungsbezirk“

Der Schlüssel für den Regierungsbezirk setzt sich zusammen aus:

1. Land: 02

2. Regierungsbezirk: 0

6.15.3.3 Zur Objektart „Kreis, Region“

Der Schlüssel für den Kreis setzt sich zusammen aus:

1. Land: 02

2. Regierungsbezirk: 0

3. Kreis: 00

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6.15.3.4 Zur Objektart „Gemeinde“

Der Schlüssel für das Gemeindekennzeichen für Hamburg setzt sich zusammen aus:

1. Land: 02

2. Regierungsbezirk: 0

3. Kreis: 00

4. Gemeinde: 000

5. Gemeindeteil: nicht belegt

6.15.3.5 Zur Objektart „Gemeindeteil“

Der Schlüssel für das Gemeindekennzeichen für einen Bezirk setzt sich zusammen aus:

1. Land: 02

2. Regierungsbezirk: 0

3. Kreis: 00

4. Gemeinde: 000

5. Gemeindeteil: 001 bis 007

6.15.3.6 Zur Objektart „Gemarkung“

Der Schlüssel für die Gemarkung setzt sich zusammen aus:

1. Land: 02

2. Gemarkungsnummer: siehe Anlage 4

In der Attributart „ist Amtsbezirk von“ werden als zuständige Dienststellen für alle Gemarkungen das Finanzamt für Verkehrsteuer und Grundbesitz (02385) und der LGV (02000) geführt.

6.15.3.7 Zur Objektart „Buchungsblattbezirk“

Der Schlüssel für den Buchungsblattbezirk gemäß Anlage 6 setzt sich zusammen aus:

1. Land: Stellen 1-2 entsprechend Anlage 16, in der Regel 02 für Hamburg

2. Bezirk: Stellen 3-6

In der Attributart „gehört zu“ wird das für diesen Grundbuchbezirk zuständige Amtsgericht geführt.

6.15.3.8 Zur Objektart „Dienststelle“

Der Schlüssel für die Dienststelle ist der Anlage 17 zu entnehmen und setzt sich zusammen aus:

1. Land: gemäß Anlage 16, in der Regel 02 für Hamburg

2. Stelle: freie Nummerierung

Die Attributart „Stellenart“ kann mit folgenden Werten belegt werden:

1000 Grundbuchamt 1100 Katasteramt 1200 Finanzamt 1300 Flurbereinigungsbehörde 2000 Wasser- und Bodenverband 2100 Umlegungsstelle 2200 Landesvermessungsverwaltung 2300 ÖbVI

Mit der Relation „hat“ kann der Dienststelle eine Anschrift zugewiesen werden.

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6.15.3.9 Zur Objektart „Lagebezeichnung Katalogeintrag“

Die verschlüsselte Lagebezeichnung setzt sich zusammen aus:

1. Land: 02

2. Regierungsbezirk: 0

3. Kreis: 00

4. Gemeinde: 000

5. Lage: Straßenschlüssel entsprechend Mitteilung des Statistikamtes Nord

Die Attributart „Kennung“ wird immer mit „A“ (=anntlich) belegt.

6.16 Objektartengruppe „Administrative Gebietseinheiten“

6.16.1 Struktur der Objektartengruppe

In Hamburg sind in der Objektartengruppe „Administrative Gebietseinheiten“ die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektarten mit den dazugehörigen Attributarten zu belegen.

Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinalität Baublock 75001 Baublockbezeichnung BBZ 1

Art ART 0..1 Kommunales Gebiet 75003 Gemeindekennzeichen GKZ

Gemeindefläche GDF 0..1

Die Objektarten der Objektartengruppe „Administrative Gebietseinheiten“ sind Objekte mit Raumbezug (REO). Die Objekte der Objektart „Baublock“ sind Flächenobjekte. Die Objekte der Objektart „Kommunales Gebiet“ sind als Maschen überschneidungsfrei.

6.16.2 Hinweise zur Erh ebung

Die Baublockobjekte werden in Abstimmung mit StaNord gebildet und aktualisiert.

In Hamburg entsprechen die Objekte der Objektart „Kommunales Gebiet“ den sieben Bezirken. Die Bezirksgrenzen werden durch Gesetz festgelegt und geändert.

6.16.3 Hinweise zur Vervollständigung

6.16.3.1 Zur Objektart „Baublock“

Die Attributart „Baublockbezeichnung“ ist 6-stellig und setzt sich wie folgt zusammen:

1. Ortsteilnummer: 3 Stellen

2. Baublocknummer: 3 Stellen

Die Attributart „Art“ ist immer mit dem Wert „Bruttobaublockfläche (2000)“ zu belegen.

6.16.3.2 Zur Objektart „Kommunales Gebiet“

Jedes Objekt „Kommunales Gebiet“ wird durch turnusmäßige Aggregation aller Flurstücke eines Bezirkes programmseitig gebildet.

Die Attributart „Gemeindefläche“ wird dabei programmseitig belegt.

Die Attributart „Gemeindekennzeichen“ wird entsprechend dem Katalogobjekt „Gemeindeteil“ belegt.

Die Objekte der Objektart „Kommunales Gebiet“ werden bei Fortführung anderer Objektarten nicht berücksichtigt.

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6.17 Objektartengruppe „Nutzerprofile“

Die Kontrolle der Zugriffe auf die ALKIS®-Objekte in der Datenhaltung erfolgt durch die Benutzerverwaltungen im 3A Editor und in 3A Web.

Daher werden in Hamburg in der Objektartengruppe „Nutzerprofile“ nur die erforderlichen Objektarten für die NBA-Datenabgabe geführt. Das sind die Objektarten „Benutzer“ (81001) und „Benutzergruppe NBA“ (81004).

Zum Anlegen und Pflegen dieser Objektarten ist nur die Systemadministration berechtigt.

7 Schlussbestimmungen

Diese Anweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Folgende Anweisungen werden mit Inkrafttreten dieser Anweisung gegenstandslos:

• GV 04 / 99 über die Einrichtung des beschreibenden Teils des Flächenbezogenen In- formationssystems

• GV 01 / 00 über die Fortführung des beschreibenden Teils des Flächenbezogenen In- formationssystems

• GV 02 / 00 über die Einrichtung, Fortführung und Benutzung der Punktdatei

• GV 03 / 01 über die Einrichtung des darstellenden Teils des Flächenbezogenen Informa- tionssystems

Folgende ALKIS®-Arbeitshinweise werden mit Inkrafttreten dieser Anweisung gegenstandslos:

• Grenzpunkte

• Kreisbögen

• Öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen

• Gebäude

• Tatsächliche Nutzung

Geschäftsführer

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Anweisung LGV 01 / 2015 Stand 01.07.2015

Anlage 1

Objektarten

Farblich hinterlegte Objektarten werden in Hamburg nicht geführt

Objektartenbereich

Objektartengruppe

Objektart

Kennung Objekttyp GDB

Objektartenbereich „Flurstücke, Lage, Punkte“

Angaben zum Flurstück AX Flurstueck 11001 REO AX_BesondereFlurstuecksgrenze 11002 REO AX_Grenzpunkt 11003 ZUSO AX Flurstueck Kenndaten 11004 abstrakte Klasse AX Flurstuecksnummer 11005 Datentyp AX_SonstigeEigenschaften_Flurstueck 11006 Datentyp

Angaben zur Lage AX_Lagebezeich nun gOhnehl ausnummer 12001 NREO AX_Lagebezeich nun gMithl ausnummer 12002 NREO AX_LagebezeichnungMitPseudonummer 12003 NREO AX_Lagebezeichnung 12004 Datentyp AX_Lage 12005 abstrakte Klasse AX GeoreferenzierteGebaeudeadresse 12006 REO AX Post 12007 Datentyp

Angaben zum Netzpunkt AX_Aufnahmepunkt 13001 ZUSO AX_Sicherungspunkt 13002 ZUSO AX_SonstigetVermessungspunkt 13003 ZUSO AX_Netzpunkt 13004 abstrakte Klasse

Angaben zum Punktort AX Punktort 14001 abstrakte Klasse AX PunktortAG 14002 REO AX PunktortAU 14003 REO AX PunktortTA 14004 REO AX DQPunktort 14006 Datentyp AX_LI_Lineage_Punktort 14008 Datentyp AX_LI_ProcessStep_Punktort 14009 Datentyp AX LI SOURCE Punktort 14010 Datentyp

Fortführungsnachweis AX_Fortfuehmngsnachweis Deckblatt 15001 NREO AX_Fortfuehmngsfall 15002 NREO AX_Fortfuehmngsnummer 15004 Datentyp AX_Auszug 15005 Datentyp

Angaben zur Reservierung AX_Reserviemng 16001 NREO AX_PunktkennungUntergegangen 16002 NREO AX_PunktkennungVergleichend 16003 NREO AX_Reservierungsauftrag_Gebietskennung 16004 Datentyp

Angaben zur Historie AX FlistorischesFlurstueck 17001 REO AX FlistorischesFlurstueckALB 17002 NREO AX_FlistorischesFlurstueckOhneRaumbezug 17003 NREO AX_Buchung_FlistorischesFlurstueck 17004 Datentyp

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Objektarten

Anlage 1

Farblich hinterlegte Objektarten werden in Hamburg nicht geführt

Objektartenbereich

Objektartengruppe

Objektart

Kennung Objekttyp GDB

Objektartenbereich „Eigentümer“

Personen-und Bestandsdaten AX Person 21001 NREO AX_Personengrtjppe 21002 NREO AX Anschrift 21003 NREO AX_Verwaltung 21004 NREO AX_Vertretung 21005 NREO AX Namensnummer 21006 NREO AX_Buchungsblatt 21007 NREO AX_Buchungsstelle 21008 NREO AX Anteil 21009 Datentyp AX_DQOhneDatenertiebung 21011 Datentyp

Objektartenbereich „Gebäude“

Angaben zum Gebäude AX Gebaeude 31001 REO AX Bauteil 31002 REO AX BesondereGebaeudelinie 31003 REO AX Firstlinie 31004 REO AX_BesondererGebaeudepunkt 31005 ZUSO AX_Nutzung_Gebaeude 31006 Datentyp

Objektartenbereich „Tatsächliche Nutzung“

AX_TatsaechlicheNutzung 40001 abstrakte Klasse Siedlung AX Wohnbauflaeche 41001 REO AX IndustrieUndGewerbeflaeche 41002 REO AX Halde 41003 REO AX_Bergbaubetrieb 41004 REO AX_TagebauGrubeSteinbruch 41005 REO AX_FlaecheGemischterNutzung 41006 REO AX_Flaeche Besen dererFunktionalerPraegung 41007 REO AX_SportFreizeitUndErholungsflaeche 41008 REO AX Friedhof 41009 REO

Verkehr AX Strassenverkehr 42001 REO AX_Weg 42006 REO AX Platz 42009 REO AX Bahnverkehr 42010 REO AX_Flugverkehr 42015 REO AX Schiffsverkehr 42016 REO

Vegetation AX Landwirtschaft 43001 REO AX Wald 43002 REO AX Gehoelz 43003 REO AX Heide 43004 REO AX Moor 43005 REO AX_Sumpf 43006 REO AX_UnlandVegetationsloseFlaeche 43007 REO

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Anweisung LGV 01 / 2015 Stand 01.07.2015

Anlage 1

Objektarten

Farblich hinterlegte Objektarten werden in Hamburg nicht geführt

Objektartenbereich

Objektartengruppe

Objektart

Kennung Objekttyp GDB

Gewässer AX_Fliessgewaesser 44001 REO AX Hafenbecken 44005 REO AX StehendesGewaesser 44006 REO AX Meer 44007 REO

Objektartenbereich „Bauwerke, Einrichtungen und sonstige Angaben“

AX_BauwerkeEinrichtungenUndSonstigeAngaben 50001 abstrakte Klasse AX_DQMitDatenerhebung 50002 Datentyp Bauwerke und Einrichtungen in Siediungsfiächen AX Turm 51001 REO AX_BauwerkOderAnlageFuerlndustrieUndGewerbe 51002 REO AX_VorratsbehaelterSpeicherbauwer1< 51003 REO AX_Transportanlage 51004 REO AX_Leitung 51005 REO AX_BauwerkOderAnlageFuerSportFreizeitUnd Erholung 51006 REO AX_HlstorischesBauwerkOderHlstorlscheElnrlchtung 51007 REO AX_HellquelleGasquelle 51008 REO AX_SonstlgesBauwerkOderSonstlge Einrichtung 51009 REO AX_ElnrichtunglnOeffentllchen Bereichen 51010 REO AX_BesondererBau werkspunkt 51011 ZUSO

Bauwerke, Aniagen und Einrichtungen für den Verkehr AX BauwerklmVerkehrsberelch 53001 REO AX_Strassen Verkehrsanlage 53002 REO AX_WegPfadStelg 53003 REO AX_Bahnverkehrsanlage 53004 REO AX SellbahnSchwebebahn 53005 REO AX Gleis 53006 REO AX_Flugverkehrsanlage 53007 REO AX_ElnrichtungenFuerPenSchlflsverkehr 53008 REO AX BauwerklmGewaesserberelch 53009 REO

Besondere Vegetationsmerkmaie AX_Vegetatlonsmerkmal 54001 REO

Besondere Eigenschaften von Gewässern AX Gewaessermerkmal 55001 REO AX_U ntergeordnetesGewaesser 55002 REO

Besondere Angaben zum Gewässer AX_Wassersplegelhoehe 57001 REO AX SchlfffahrtslInleFaehrverkehr 57002 REO

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Anlage 1

Objektarten

Farblich hinterlegte Objektarten werden in Hamburg nicht geführt

Objektartenbereich

Objektartengruppe

Objektart

Kennung Objekttyp GDB

Objektartenbereich „Relief“

Reliefformen AX_BoeschungKliff 61001 ZUSO AX_Boeschungsflaeche 61002 REO AX DammWallDeich 61003 REO AX_Hoehleneingang 61005 REO AX FelsenFelsblockFelsnadel 61006 REO AX Duene 61007 REO AX Floehenlinie 61008 REO AX_BesondererTopographischerPunkt 61009 ZUSO AX Soll 61010 REO

Primäres DGM AX Gelaendekante 62040 REO

Objektartenbereich „Gesetzliche Festlegungen, Gebietseinheiten, Kataloge“

öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen AX_KlasslfizlerungNachStrassenrecht 71001 REO AX_AndereFestlegungNachStrassen recht 71002 REO AX_KlasslfizlerungN ach Wasserrecht 71003 REO AX_AndereFestlegungNachWasserrecht 71004 REO AX_SchutzgebletN ach Wasserrecht 71005 ZUSO AX NaturUmweltOderBodenschutzrecht 71006 REO AX_SchutzgebletNachNaturUmweltOderBoden schütz recht 71007 ZUSO AX_Bau Rau mOderBoden ordnungsrecht 71008 REO AX Denkmalschutzrecht 71009 REO AX Forstrecht 71010 REO AX_SonstlgesRecht 71011 REO AX Schutzzone 71012 REO

Bodenschätzung, Bewertung AX_Bodenschaetzung 72001 REO AX_MusterLandesmusterUndVerglelchsstueck 72002 REO AX_Grabloch DerBodenschaetzung 72003 REO AX_Bewertung 72004 REO AX KennzIfferGrabloch 72005 Datentyp AX_Tagesabschnlttsflaeche 72006 REO

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Objektarten

Anlage 1

Farblich hinterlegte Objektarten werden in Hamburg nicht geführt

Objektartenbereich

Objektartengruppe

Objektart

Kennung Objekttyp GDB

Kataloge AX Bundesland 73002 NREO AX_Regierungsbezir1< 73003 NREO AX_KreisRegion 73004 NREO AX Gemeinde 73005 NREO AX Gemeindeteil 73006 NREO AX_Gemarkung 73007 NREO AX_GemarkungsteilFlur 73008 NREO AX_Verwaltungsgemeinschaft 73009 NREO AX_Buchungsblattbezirk 73010 NREO AX Dienststelle 73011 NREO AX Verband 73012 NREO AX_LagebezeichnungKatalogeintrag 73013 NREO AX Gemeindekennzeichen 73014 Datentyp AX_Katalogeintrag 73015 abstrakte Klasse AX_Buch ungsblattbezirk_Sch lu essel 73016 Datentyp AX Dienststelle Schluessel 73017 Datentyp AX Bundesland Schluessel 73018 Datentyp AX_Gemarkung_Schluessel 73019 Datentyp AX_Gemarku ngsteil Flur_Sch lu essel 73020 Datentyp AX_Regierungsbezirk_Schluessel 72021 Datentyp AX Kreis Schluessel 73022 Datentyp AX_Verschluesselte Lagebezeichnung 73023 Datentyp AX_Verwaltungsgemeinschaft_Schluessel 73024 Datentyp

Geographische Gebietseinheiten AX_Wohnplatz 74005 REO

Administrative Gebietseinheiten AX Baublock 75001 REO AX WirtschaftlicheEinheit 75002 ZUSO AX KommunalesGebiet 75003 REO AX Gebiet 75010 abstrakte Klasse

Objektartenbereich „Nutzerprofile“

Nutzerprofi ie AX Benutzer 81001 NREO AX_Benutzergmppe 81002 abstrakte Klasse AX_Benutzergmppe Mitzugriffskontrolle 81003 NREO AX_BenutzergmppeNBA 81004 NREO AX Bereichzeitlich 81005 Datentyp AX FOLGVA 81007 Datentyp AX_Portioniemngsparameter 81008 Datentyp

Objektartenbereich „Migration“

Migrationsobjekte AX_Gebaeudeausgestaltung 91001 REO AX_Topograph Ische Linie 91002 REO

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Anlage 2

Fortführungsanlässe

Bezeichner

Angaben zur Grundbuchfortführung

Zerlegung oder Sonderung

Verschmelzung

Veränderung aufgrund der Vorschriften des Wasserrechts

Veränderung aufgrund Berichtigung eines Aufnahmefehlers

Veränderung aufgrund gerichtlicher Entscheidung

Veränderung der Flurstücksbezelchnung

Veränderung der Gemarkungszugehörigkeit (1)

Eintragung des Flurstückes

Löschen des Flürstückes

Veränderüng der bescnderen Flürstücksgrenze

Veränderüng der Lage

Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart

Berichtigung der Flächenangabe

Berichtigung eines Zelchenfehlers

Übernahme von Flurberelnigungsergebnissen

Umlegung

Vereinfachte Umlegung

Katä Stere rne ue rung

Grenzfeststellung

Qual Itätsve rbesseru ng

Verzeichnisse außerhalb des Grundbuches fortführen

Katasterllche Buchungsdaten fortführen

Katasterllche Buchung eines noch nicht Im Grundbuch gebuchten Grundstücks oder

Katasterllche Buchung eines buchungsfreien Grundstücks

Namensnümmer von katasterllchen Büchüngsstellen verändern

Katasterllche Namensnümmer ünd Rechtsgemeinschaft fortführen

Katasterllche Personendaten fortführen

Veränderung der Personendaten

Veränderung der Anschrift aufgrund katasterllcher Erhebung

Veränderung der Verwaltung

Veränderung der Vertretung

Eigentümerart eintragen und ändern

Grundbuchblättbezelchnung andern

Beschreibung der Buchungsstelle andern

Änderungen In der Ergänzung, Beschreibung sowie der Bemerkung zu Buchungen

Angaben zu Eigentümer oder Erbbäüberechtigten verändern

Abschreibung

Teilung

Vereinigung (§ 890 I BGB, § 5 GBO)

Bestandtellzuschrelbung (§ 890 II BGB, § 6 GBO)

Miteigentum aufheben

Aufhebung eines Wohnungseigentums

Wert

003000

010101

010102

010202

010205

010206

010301

010302

010307

010308

010401

010402

010403

010501

010502

010619

010621

010623

010700

010900

010999

020000

GP9b/020100

Rechts 020101

GP9b/020102

GP9b/020200

020201

GP9b/020300

GP9b/020301

GP9b/020303

GP9b/020304

GP9b/020305

020310

030000

040000

040600

050000

060100

060200

060400

060500

060800

060900

Seite 1 von 2 Selten

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Anlage 2

Fortführungsanlässe

Bezeichner

Umschreibung des Grundbuchs (§ 28 ff, 68 GBV)

Neufassung eines Grundbuchs (§ 33, 69 GBV)

Erstbuchung eines Grundstücks

Ausbuchung eines Grundstücks nach § 3 (3) GBO

Erbbaurecht aniegen

Erbbaurecht aufheben

Untererbbaurecht aniegen

Untererbbaurecht aufheben

Wohnungserbbaurecht aufheben

Wohnungsuntererbbaurecht aufheben

Buchung nach § 3 Abs.4 GBO

Aniegen von Wohnungseigentum

Aniegen von Wohnungserbbaurecht

Aniegen von Wohnungsuntererbbaurecht

Teiiung einer Buchung § 3 Abs. 4 GBO nach Wohnungseigentumsgesetz

Veränderung von Gebäudedaten

Sonstige Daten fortführen

Veränderüng der Geometrie aüf Gründ der Homogenisierüng

Veränderüng von Kataiogeinträgen

Veränderüng von Metadaten

Wert

061000

061100

GP9b/061200

061300

070100

070200

070500

070600

070900

071000

080100

080200

080300

080400

080800

200000

300000

300500

300700

300800

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Kombination der Fortführungsaniässe Anlage 3

Wert

GP9b/020100 GP9b/020102 GP9b/020200 GP9b/020300

GP9b/061200

300800

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Anlage 4

Katalog Gemarkung

Objektart: AX_Gemarkung Kennung: 73007

Schlüssel Bezeichnung

0101 Altstadt Nord 0102 Altstadt Süd 0103 Billbrook 0104 Blllwerder Ausschlag 0105 Borgfelde 0106 Finkenwerder Nord 0107 Finkenwerder Süd 0108 Flamm Geest 0109 Flamm Marsch 0110 Florn Geest 0111 Florn Marsch 0112 Kirchsteinbek 0113 Kleiner Grasbrook 0114 Neustadt Nord 0115 Neustadt Süd 0116 Öjendorf 0117 Schlffbek 0118 St. Georg Nord 0119 St. Georg Süd 0120 St. Pauli Nord 0121 St. Pauli Süd 0122 Steinwerder-Waltershof 0123 Waltershof ALT 0124 Veddel 0125 Neuwerk 0126 Scharhörn 0127 Steinwerder 0131 Stadt und St. Georg 0132 HV-Ro-Pauli Mitte 0133 Stadt ALT 0134 Altstadt ALT 0135 Neustadt ALT 0136 St. Georg ALT 0137 St. Pauli ALT 0138 Horn ALT 0139 Hamm ALT 0140 Billstedt Linien 0141 Stadt- und Vorortsbahn 0142 Elbinseln 0143 Freihafen 0144 Kattwyk ' 0145 Moorwerder 0146 Neuhof 0147 Wllhelmsburg

0201 Rissen 0202 Sülldorf 0203 Blankenese 0204 Dockenhuden 0205 Nienstedten 0206 Osdorf 0207 Lurup 0208 Groß-Flottbek 0209 Kleln-Flottbek

Schlüssel Bezeichnung

0210 Othmarschen 0211 Bahrenfeld 0212 Ottensen 0213 Altona Nord 0214 Altona Nordwest 0215 Altona Südwest 0216 Sternschanze 0217 Lurup Nordost AL T 0221 Öveigönne ALT 0222 Altona Süd ALT 0223 Altona Ost ALT 0230 Altona ALT 0231 Altona AL T über 1000

0301 Rotherbaum 0302 Harvestehude 0303 Eimsbüttel 0304 Stellingen 0305 Eidelstedt 0306 Lokstedt 0307 Niendorf 0308 Schnelsen 0332 HV-Ro-Pauli Eimsb.

0419 Groß-Borstel 0420 Langenhorn 0421 Fuhlsbüttel 0422 Klein-Börstel 0423 Ohlsdorf 0424 Alsterdorf 0425 Winterhude 0426 Eppendorf 0453 Barmbek 0454 Uhlenhorst 0455 Hohenfelde

0530 Hummelsbüttel 0531 Wellingsbüttel 0532 Poppenbüttel 0533 Lemsahl-Mellingstedt 0534 Duvenstedt 0535 Wohldorf 0536 Duvenstedter Brook 0537 Ohlstedt 0538 Bergstedt 0539 Sasel 0540 Volksdorf 0541 Meiendorf 0542 Oldenfelde 0543 Neu-Rahlstedt 0544 Alt-Rahlstedt 0545 Farmsen 0546 Bramfeld 0547 Steilshoop

Schlüssel Bezeichnung

0548 HInschenfelde 0549 Tonndorf 0550 Jenfeld 0551 Marlenthal 0552 Wandsbek 0556 Eilbek

0601 Allermöhe 0602 Altengamme 0603 Bergedörf 0604 Blllwerder 0605 Boberg 0606 Curslack 0607 KIrchwerder 0608 Lohbrügge 0609 Moorfleet 0610 Neuengamme 0611 Ochsenwerder 0612 Ost-Krauel 0613 Overhaken 0614 Reitbrook 0615 Spadenland 0616 Tatenberg

0701 Altenwerder 0702 Cranz 0703 Hasselwerder 0704 Moorburg 0705 Fischbek 0706 Francop 0707 Neugraben 0708 Nincop 0709 Harburg 0710 Helmfeld 0711 Eißendorf 0712 Vahrendorf-Forst 0713 Kattwyk ALT 0714 Moorwerder ALT 0715 Neuhof ALT 0716 Wilheimsburg ALT 0717 Gut Moor 0718 Neuland 0719 Sinstorf 0720 Ronneburg 0721 Marmstorf 0722 Wilstorf 0723 Langenbek 0730 Lauenbruch ALT 0731 Harburg Schloss und

Hafen ALT 0732 Harburg Seehafen

Die Objekte werden nicht Im ALKIS Katalog Gemarkung geführt.

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Anlage 5

Kürzel der Vorgangsarten

für die Fachdatenverbindung zum Grenznachweis

Vorgang Kürzel Beschreibung

Zerlegung FK Übernahme Zerlegung Dritter, im KoKa

FT Übernahme Zerlegung Dritter, ohne KoKa

VK Zerlegung im KoKa

VT Zerlegung ohne KoKa

VX Zerlegung ohne Vermessung

Verschmelzung FF Verschmelzung

Katastererneuerung FE Übernahme von Erneuerungsarbeiten Dritter

Fü ümgemarkung

FZ Zeichenfehlerberichtigung

VE Vermessungstechnische Erneuerung des LiKa

VM Vermessungstechnische Erneuerung des LiKa, blockweise Massenüberführung

VR Rechnerische Erneuerung des LiKa

Grenzherstellung FA Übernahme Grenzherstellung Dritter, im KoKa

FG Übernahme Grenzherstellung Dritter, ohne KoKa

VA Grenzherstellung im KoKa

VG Grenzherstellung ohne KoKa

Gebäude und Topographie FS Übernahme Gebäudeeinmessung und sonstiger Vermessungen Dritter

ST Topographie

VB Gebäudeeinmessung

Feldvergleich VF Feldvergleich

VO Feldvergleich (Objektbezogen)

Belastungs- und Enteignungsunterlage

ÜB Belastungsunterlage

ÜE Enteignungsunterlage

Öffentlich-rechtliche Verfahren OE Grenzfeststellungsverfahren nach dem HWaG

OE ümlegung

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Anlage 6

Katalog Buchungsblattbezirke

Objektart: AX_ Buchungsblattbezirk Kennung:

Schlüssel Bezeichnung Schlüssel Bezeichnung Schiüssei

020101 Altstadt Nord 020426 020102 Altstadt Süd 020453 020103 Billbrook 020454 020104 Blllwerder Ausschlag 020455 020105 Borgfelde 020530 020106 Finkenwerder Nord 020531 020107 Finkenwerder Süd 020532 020108 Hamm Geest 020533 020109 Hamm Marsch 020534 020110 Horn Geest 020535 020111 Horn Marsch 020536 020112 Stelnbek 020537 020113 Kleiner Grasbrook 020538 020114 Neustadt Nord 020539 020115 Neustadt Süd 020540 020116 Öjendorf 020541 020117 Schlffbek 020542 020118 St. Georg Nord 020543 020119 St. Georg Süd 020544 020120 St. Pauli Nord 020545 020121 St. Pauli Süd 020546 020122 Steinwerder-Waltershof 020547 020124 Veddel 020548 020125 Neuwerk 020550 020126 Scharhörn 020551 020190 Stelnbek 020552 020201 Rissen 020556 020202 Sülldorf 020590 020203 Blankenese 020601 020204 Dockenhuden 020602 020205 Nienstedten 020603 020206 Osdorf 020604 020207 Lurup 020605 020208 Groß-Flottbek 020606 020209 Kleln-Flottbek 020607 020210 Othmarschen 020608 020211 Bahrenfeld 020609 020212 Ottensen 020610 020213 Altona-Nord 020611 020214 Altona-Nordwest 020612 020215 Altona-Südwest 020613 020301 Rotherbaum 020614 020302 Harvestehude 020615 020303 Eimsbüttel 020616 020304 Stellingen 020701 020305 Eidelstedt 020702 020306 Lokstedt 020703 020307 Niendorf 020704 020308 Schnelsen 020705 020419 Groß Börstel 020706 020420 Langenhorn 020707 020421 Fuhlsbüttel 020708 020422 Klein Börstel 020709 020423 Ohlsdorf 020710 020424 Alsterdorf 020711 020425 Winterhude 020712

Eppendorf 020713 Barmbek 020714 Uhlenhorst 020715 Hohenfelde 020716 Hummelsbüttel 020717 Wellingsbüttel 020718 Poppenbüttel 020719 Lemsahl-Mellingstedt 020720 Duvenstedt 020721 Wohldorf 020722 Duvenstedter Brook 020723 Ohlstedt Bergstedt 015001 Sasel 015011 Volksdorf 015044 Meiendorf 015051 Oldenfelde 015055 Neu-Rahlstedt 015093 Alt-Rahlstedt 015119 Farmsen 015125 Bramfeld 015129 Steilshoop 015151 HInschenfelde 015260 Jenfeld 016508 Wandsbek 016519 Wandsbek 016562 Eilbek 016571 Tonndorf-Lohe 016705 Allermöhe 017023 Altengamme 017060 Bergedorf 017148 Blllwerder 017275 Boberg 019141 Curslack 019142 KIrchwerder 019143 Lohbrügge Moorfleet 031222 Neuengamme 031223 Ochsenwerder 031225 Ost-Krauel 031227 Overhaken 031234 Reitbrook 031323 Spadenland 031325 Tatenberg 031326 Altenwerder 031327 Cranz 031328 Hasselwerder 031330 Moorburg 031331 Fischbek 031333 Francop 031340 Neugraben 031342 Nincop 031402 Harburg 031403 Harburg 031404 Eißendorf 031405 Harburg 031442

73010

Bezeichnung

Kattwyk Moorwerder Neuhof Wllhelmsburg Gut Moor Neuland Sinstorf Rönne bürg Marmstorf Harburg Langenbek

Ahrensburg Barsbüttel Havighorst Hoisbüttel Jersbek Oststeinbek Stapelfeld Stellau Tangstedt Wulksfelde Ammersbek Bönningstedt Ellerbek Pinneberg Schenefeld Schulau Börnsen Geesthacht Kröppelshagen Wentorf Harksheide Glashütte Garstedt

Börstel Jork Königreich Hove Ovelgönne Wenzendorf Elstorf Schwiederstorf Rübke Neu-Wulmstorf Vahrendorf Ehestorf Leversen Beckedorf Fleestedt Meckelfeld Klein Moor Groß Moor Bullenhausen Stove

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Anlage 7

Gebäudefunktion

Objektart

I Wertj Bezeichner

AX_Gebaeude

] I Wertj Bezeichner ] I Wertj

Kennung:31001

] I Wertj Bezeichner Bezeichner

1000

1010 1020

1100

1110

1120

1121 1122

1123

1130

1131

1210

1220

1223 1310 1311 1312 1313

2000

2010

2020 2030 2040 2050 2053 2054 2055 2060 2070 2071 2072 2074 2080 2081

2090

2092

Wohnen (ailgemein)

Wohnhaus Wohnheim

Mischnutzung mit Wohnen (ailgemein)

Wohnen mit Gemeinbedarf

Wohnen mit Handel und Dienstleistungen

Wohnen und Verwaltung Wohn- und Bürogebäude Wohn- und Geschäftsgebäude

Wohnen mit Gewerbe und Industrie

Wohn- und Betriebsgebäude Land- und forstvkirtschaftliches Wohngebäude Land- und forstwirt- schäftliches Wohn- und Betriebsqebäude Forsthaus Freizeit Ferienhaus Wochenendhaus Gartenhaus

Wirtschaft oder Gewerbe (aligemein)

Handel und Dienstleistungen

Bürogebäude Kreditinstitut Versicherung Geschäft Markthalle Läden Kiosk Messehalle Beherbergung Hotel, Motel, Pension Jugendherberge Campingplatz Restauration Gaststätte, Restaurant Freizeit- und Vergnügungsstätte

Kino

2100

2110 2111 2112 2113 2114 2120 Werkstatt 2121 2130

2131 Waschstraße, Waschanlage, Waschhalle

2140 2141 2142

2143

2150 2160

2200

2213

2310

2320

2400

2410 2411

Gewerbe und Industrie (aligemein)

Produktion Fabrik Betrieb Brauerei Brennerei

Sägewerk Tankstelle

Lager Kühlhaus Speicher Lagerhalle, Lagerschuppen, Lagerhaus Spedition Forschung

Sonstiges Gebäude für Gewerbe und Industrie

Schöpfwerk Handel und Dienstleistung mit Wohnen

Gewerbe und Industrie mit Wohnen Betriebsgebäude zu Verkehrs aniagen (aligemein)

2420

2422

2430 2431 2440 2441 2442 2443 2444 2460 2461 2462 2463 2464 2465

Straßenverkehr Straßenmeisterei Schienenverkehr Lokschuppen, Wagenhalle

Luftfahrt Flugzeughalle Schiffsverkehr Werft (Halle) Dock (Halle) Schleuse Bootshaus Parken Parkhaus Parkdeck Garage Fahrzeughalle Tiefgarage

2500

2510 2520 2540

2560

2570 2580

2600

2611 2612 2621 2622

2700

2721 2723 2724 2726 2728 2741

2742

3000

3010 3012 3013 3014 3015 3016 3020

3021

3024 3030 3031 3032 3033 3034 3035 3036 3037

Versorgung (allgemein)

Wasserversorgung Elektrizitatsv ersorgun g Fernmeldewesen Oberirdisches Gebäude an unterirdischen Leitungen Gasversorgung Heizwerk

Entsorgung (allgemein)

Kläranlage Toilette Abfalllagemng Müllverbrennungsanlage Land-und Forstwirtschaft (ailgemein) Scheune Schuppen Stall Scheune und Stall Reithalle Treibhaus

Gewächshaus, verschiebbar

Gemeinwesen (allgemein)

Verwaltung Rathaus Post Zollamt Gericht Botschaft, Konsulat Bildung und Forschung

Allgemein bildende Schule

3022 Berufsbildende Schule ' [Hochschule

3023 (Fachhochschule, Universität) Forschungsinstitut Kultur Schloss Theater, Oper Konzertgebäude Museum Rundfunk, Fernsehen Veranstaltungsgebäude Bibliothek, Bücherei

3040 3041 3042 3043 3044 3045 3046 3048 3050 3051

3052

3053 3060 3061

3062

3065

3070 3071 3072 3073 3074 3075 3080 3082 3091 3092 3097

3098

3200

3210

3211 3212 3221 3222 3230 3260

3270

3290

9998

Religiöse Zwecke Kirche Synagoge Kapelle Gemeindehaüs Gotteshaüs Moschee Kloster Gesündheit Krankenhaüs

Heilanstalt, Pflegeanstalt

Ärztehaus, Poliklinik Soziale Zwecke Jugendfreizeitheim Freizeit-, Vereinsheim, Dorfgemeinschafts-, Bürgerhaus Kindergarten, Kindertagesstätte

Sicherheit und Ordnung Polizei Feuerwehr Kaserne Schutzbunker Justizvollzugsanstalt Friedhof Krematorium Bahnhof Flughafen Busbahnhof

Empfangsgebäude Schifffahrt

Erholung (allgemein)

Gebäude ttir Sportzwecke

Sport-, Turnhalle Sportplatz Hallenbad Freibad Stadion Gebäude im Zoo

Gebäude im botanischen Garten

Touristisches Informationszentrum

Nach Quellenlage nicht zu spezifizieren

Erläuterungen zur Vergabe der Wertearten:

nur Überschrift, nie vergeben nur vergeben, wenn keine untergeordneten Hierarchiestufen zutreffen wenn zutreffend vergeben, sonst die höhere Hierarchiestufe wählen

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Anweisung LGV 01 / 2015 Stand 01.07.2015

Anlage 8

Freie und Hansestadt Hamburg

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung

Erhebungsbeleg

„Gebäude“

Erhebungsstelle: Landesbetrieb

Geoinformation und Vermessung

Auftrags-Nr.:

Erfassung am:

durch:

Übernahme am:

durch:

Bezirk:

Gemarkung:

Flurstück:

I I Erfassen (neu)

I I Anbau

I I Veränderung

□ Abbruch

ö Teilabbruch

Hauptgebäude PLZ:

Straße:

Hausnummer: Nebengebäude gehört zu

lfd. Nr.:

Straße:

Hausnummer:

Angaben zur Objektart „Gebäude“ Dach form (muss ausgefüllt werden!)

Wert Bezeichner

□ 1000 □ 2100 □ 2200

□ 3100 □ 3200 □ 3300 □ 3400 □ 3500 □ 3600 □ 3700 □ 3800 □ 3900 □ 4000 □ 5000 □ 9999

Flachdach Pultdach Versetztes Pultdach Satteldach Walmdach Krüppelwalmdach Mansardendach Zeltdach Kegeldach Kuppeldach Sheddach Bogendach Turmdach Mischform Sonstiges

Gebäudefunktion (Wert eintragen)

Baujahr (Jahreszahl eintragen)

ggf. Gebäudename:

Bauweise (nur ausfüllen, wenn es sich um Wohnhäuser und Garagen handelt!)

Wert Bezeichner

□ 1100

□ 1200

□ 1300 □ 1400 □ 1500 □ 2100 □ 2200 □ 2500

freistehendes Einzelgebäude

freistehender Gebäudeblock

Einzelgarage Doppelgarage Sammelgarage Doppelhaushälfte Reihenhaus Gebäudeblock in geschlossener Bauweise

Anzahl der oberirdischen Geschosse:

Anzahl der unterirdischen Geschosse:

Lage zur Erdoberfläche O unter der Oberfläche

G aufgeständert

Fotos liegen bei

□ ja G nein

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Anlage 8

Wertearten zur Attributart „Dachform“

Wert Bezeichner Wert Bezeichner Wert Bezeichner

1000 Fiachdach 2100 Puitdach 2200 Versetztes Puitdach

3100 Satteidach 3200 Waimdach 3300 Krüppeiwaim-

dach

(3 A

3400 Mansarden-

dach 3500 Zeitdach 3600 Kegeidach

3900 Bogendach 3700 Kuppeidach 3800 Sheddach

4000 Turmdach 5000 Mischform 9999 Sonstig' les

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Anweisung LGV 01 / 2015 Stand 01.07.2015

Anlage 9

n

Freie und Hansestadt Hamburg

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung

Erhebungsbeleg

„Bauteil“

Erhebungsstelle: Landesbetrieb

Geoinformation und Vermessung

Auftrags-Nr.:

Erfassung am:

durch:

Übernahme am:

durch:

Bezirk:

Gemarkung:

Flurstück:

I I Erfassen (neu)

I I Anbau

I I Veränderung

□ Abbruch

ö Teilabbruch

Hauptgebäude PLZ:

Straße:

Hausnummer: Nebengebäude gehört zu

lfd. Nr.:

Straße:

Hausnummer:

Angaben zur Objektart „Bauteil“ Dach form (nur auszufüllen bei Abweichungen zum Gebäude)

Wert Bezeichner

□ 1000 □ 2100 □ 2200

□ 3100 □ 3200 □ 3300 □ 3400 □ 3500 □ 3600 □ 3700 □ 3800 □ 3900 □ 4000 □ 5000 □ 9999

Flachdach Pultdach Versetztes Pultdach Satteldach Walmdach Krüppelwalmdach Mansardendach Zeltdach Kegeldach Kuppeldach Sheddach Bogendach Turmdach Mischform Sonstiges

Bauart

Wert Bezeichner

Q 1100 Geringergeschossiger Gebäudeteil

D 1200 Höhergeschossiger Gebäudeteil

□ 2000 Keller O 2100 Tiefgarage □ 2400 Arkade

D 2510 Auskragende Geschosse □ 2520 Zurückspringende Geschosse

□ 2610 Durchfahrt im Gebäude □ 2620 Durchfahrt an überbauter

Verkehrsstraße

D 2710 Schornstein im Gebäude □ 2720 Turm im Gebäude

Info an S3

-> Info an S3

Info an S3

Anzahl der oberirdischen Geschosse:

Lage zur Erdoberfläche LH unter der Oberfläche

D aufgeständert

Fotos liegen bei

□ ja D nein

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Anlage 9

Wertearten zur Attributart „Dachform“

Wert Bezeichner Wert Bezeichner Wert Bezeichner

1000 Flachdach 2100 Pultdach 2200 Versetztes Pultdach

3100 Satteldach 3200 Walmdach 3300 Krüppelwalm-

dach

A

3400 Mansarden-

dach 3500 Zeltdach 3600 Kegeldach

3700 Kuppeldach 3800 Sheddach 3900 Bogendach

4000 Turmdach 5000 Mischform 9999 Sonstiges

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Anlage 10

Beispiele für die Modellierung der Angaben zum Gebäude

Selbstständig nutzbare Gebäude werden als eigenständige Objekte der Objektart „Gebäude“ ab- gebildet. Die Gebäude werden in der Attributart „Funktion“ (Wohnhaus, Garage,...) unterschieden.

Dach überstände werden nicht berücksichtigt.

Aufgeständertes Gebäude

Das Gebäude erhält in der Attributart „Lage zur Erdoberfläche“ den Wert „aufgeständert“. Die Stützpfeiler werden nicht nachgewiesen.

Hier findet die offene Gebäudelinie keine Anwendung, die Darstellung erfolgt allein über die Gebäudelinie in Verbindung mit der Attributart „Lage zur Erdoberfläche“ und der Werteart „Aufgeständert“ = 1400.

Objektart: AX_Gebaeude Kennung: 31001 Kennung: 31002

Kennung: 31003

AX_Bauteil

AX BesondereGebaeudelinie

Quelle: GeolnfoDok - Erläuterungen zu ALKIS, Version 6.0 vom 11.12.2008

Angebaute Garage oder Schuppen

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Anlage 10

Geringergeschossiger Gebäudeteil

Bauteil = innerhalb des Gebäudes

Für einen nicht selbstständig nutzbaren Gebäudeteil, z.B. einen geringergeschossigen Gebäude- teil, wird ein eigenständiges Objekt der Objektart „Bauteil“ gebildet. Er liegt immer innerhalb der Fläche des Objektes „Gebäude“.

Untergeordnete Treppen werden nicht abgebildet.

Höhergeschossiger Gebäudeteil, aufgeständert

Der höhergeschossige Gebäudeteil wird als Bauteil erfasst und wird nur dann gestrichelt darge- stellt, wenn er aufgeständert ist. Nicht aufgeständerte höhergeschossige Gebäudeteile werden mit einer durchgezogenen Linie präsentiert. Hier findet die offene Gebäudelinie keine Anwendung, die Darstellung erfolgt allein über die Bauteillinie.

Bauteil = Innerhalb des Ge bäudes

Gebäude

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Anlage 10

Unterirdische Bauteile (Keller und Tiefgarage)

1 \

i \ 's V i

Gebäude

Bauteil

Keller (wenn sie separat nachgewiesen werden) und Tiefgaragen werden als Bauteil erfasst. Die- ses geschieht gerade auch dann, wenn sie teilweise außerhalb des darüber liegenden Gebäudes liegen. Diese unterirdischen Bauteile gehören nicht zur Gebäudegrundfläche und erhalten daher auch keinen Flächendecker.

Einzeln stehende Tiefgaragen sind eigenständige Gebäude.

Arkade

/f

Gebäude L

7

B^uieLl 5= innerh-a&j des Getäudes ^ j

V Besandere öebäudeFinie (EES-IOOO) furG&E:3udä und Bauteil

Arkaden werden als Bauteile erfasst und liegen innerhalb des Objektes „Gebäude“. Die offenen Gebäudeseiten werden über offene Gebäudelinien abgebildet (Objektart „Besondere Gebäudeli- nie“, Attributart „Beschaffenheit“, Werteart „offene Gebäudelinie = 1000“).

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Anlage 10

Auskragende / zurückspringende Geschosse

T

Bauteil 1 = innerhalb des Gebäude s

Bauteil 2 - innerhalb des Gebäudes

Besondere Gebäudelinie (BES=1000) für Gebäude und Bauteil

Die vom Umring des „Gebäudes“ abweichenden Geschosse werden als eigenständige „Bauteile“ mit Attributart „Bauart“ und Werteart „auskragende Geschosse = 2510“ bzw. „zurückspringende Geschosse = 2520“ immer innerhalb des „Gebäudes“ erfasst.

Durchfahrt im Gebäude

Beispiel 1:

Gebäude

7 Bauteil = innerhalb des Ge- bäudes

Besondere Gebäudelinie (BES=1000) fOr Gebäude ur>d Bauteil

„Durchfahrten im Gebäude“ werden als „Bauteile“ mit Attributart „Bauart“ und Werteart „Durchfahrt im Gebäude = 2610“ erfasst.

Beispiel 2:

7

Bauteil = innerhalb des Gebäudes 1

Gebäude 1 Gebäude 2

Bauteil = '\7'Besondere Gebäudelinie inrierhalb des Gebäudes 2- |BES=1000)

für Gebäude und Bauteil

Bei gemeinsamen Durchfahrten zweier Gebäude wird die Durchfahrt in zwei entsprechende Bauteile aufgeteilt und den jeweiligen Gebäuden zugeordnet.

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Anlage 10

Beispiel 3:

ß«aoridere G«bäudelln(e (8ES» 1000) EJauMf > fOr Gobfcjde und Bauteil

M

mnwhalt) d«* G*b«ud*s 2

Oabtuds 1 G«t)*ud« 2

Die einseitige Durchfahrt bei aneinander grenzenden Gebäuden wird als „Bauteil“ des jeweiligen Gebäudes (hier Gebäude 2) erfasst.

Durchfahrt an überbauter Verkehrsstraße

ßssondere Gebäudelinte (BES=1000) für 0«t>Sude und Bauteil

GeMude 1

Bautais irmertiatt} das GaMudasI

Gebäude 2

Das verbindende Bauteil ist als „Durchfahrt an überbauter Verkehrsstraße“ einem der beiden Ge- bäude zuzuordnen. Diese Zuordnung wird im Erhebungsprozess festgelegt.

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Anlage 11 Anweisung LGV 01 /2015 Stand 01.07.2015

Objektartenbereich

Tatsächliche Nutzung

Kennung Objektart Attributart Werteart

Kennung Bezeichnung Wert Bezeichner 41001 Wohnbaufläche 41001 BEB artPerBebauung 1000 Offen 41001 BEB artPerBebauung 2000 Geschiossen 41002 Industrie- und Gewerbefläche 41002 FGT foerdergut 1000 Erdöl 41002 FGT foerdergut 2000 Erdgas 41002 FKT funktion 1400 Flandel und Dienstleistungen 41002 FKT funktion 1440 Flandel 41002 FKT funktion 1450 Ausstellung, Messe 41002 FKT funktion 1490 Gärtnerei 41002 FKT funktion 1700 Industrie und Gewerbe 41002 FKT funktion 1790 Werft 41002 FKT funktion 2500 Versorgungsanlage 41002 FKT funktion 2510 Förderanlage 41002 FKT funktion 2520 Wasserwerk 41002 FKT funktion 2521 Gebäude- und Freifläche, Versorgungsanlage, Wasser 41002 FKT funktion 2530 Kraftwerk

41002 FKT funktion 2531 Gebäude- und Freifläche, Versorgungsanlage, Elektrizität

41002 FKT funktion 2540 Umspannstätion 41002 FKT funktion 2550 Raffinerie 41002 FKT funktion 2570 Fleizwerk

41002 FKT funktion 2581 Gebäude- und Freifläche Versorgungsanlage, Funk- und Fernmeldewesen

41002 FKT funktion 2600 Entsorgung 41002 FKT funktion 2610 Kläranlage, Klärwerk

41002 FKT funktion 2611 Gebäude- und Freifläche Entsorgungsanlage, Abwasserbeseitigung

41002 FKT funktion 2620 Abfallbehandlungsanlage

41002 FKT funktion 2621 Gebäude- und Freifläche, Entsorgungsanläge, Abfallbeseitigung

41002 FKT funktion 2630 Deponie (oberirdisch) 41002 FKT funktion 2640 Deponie (untertägig) 41002 NAM name 41003 Halde 41005 Tagebau, Grube, Steinbruch 41005 AGT abbaugut 1000 Erden, Lockergestein 41005 AGT abbaugut 1008 Sand 41005 AGT abbaugut 2000 Steine, Gestein, Festgestein 41005 AGT abbaugut 4000 Treib-und Brennstoffe 41005 AGT abbaugut 4010 Torf 41005 ZUS Zustand 2100 Außer Betrieb, stillgelegt, verlassen 41006 Fläche gemischter Nutzung 41006 41006

BEB BEB

artDerBebauung artPerBebauung

1000 2000

Offen Geschlossen

41006 FKT funktion 2100 Gebäude- und Freifläche, Mischnutzung mit Wohnen 41006 FKT funktion 2700 Gebäude- und Freifläche Länd- und Forstwirtschaft 41006 FKT funktion 6800 Landwirtschaftliche Betriebsfläche 41006 FKT funktion 7600 Forstwirtschaftliche Betriebsfläche 41007 Fläche besonderer funktionaler Prägung 41007 BEB artDerBebauung 1000 Offen 41007 BEB artDerBebauung 2000 Geschlossen 41007 FKT funktion 1100 Öffentliche Zwecke 41007 FKT funktion 1110 Verwaltung 41007 FKT funktion 1120 Bildung und Forschung 41007 FKT funktion 1130 Kultur 41007 FKT funktion 1140 Religiöse Einrichtung 41007 FKT funktion 1150 Gesundheit, Kur 41007 FKT funktion 1160 Soziales 41007 FKT funktion 1170 Sicherheit und Ordnung 41007 FKT funktion 1200 Parken 41007 FKT funktion 1300 Flistorische Anlage

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Anlage 11 Anweisung LGV 01 /2015 Stand 01.07.2015

Objektartenbereich

Tatsächliche Nutzung

Kennung Objektart Attributart Kennung |Bezeichnung

Werteart Wert Bezeichner

41008 Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche 41008 FKT funktion 4100 Sportaniage 41008 FKT funktion 4110 Goifpiatz 41008 FKT funktion 4200 Freizeitaniage 41008 FKT funktion 4210 Zoo 41008 FKT funktion 4220 Safaripark, Wiidpark 41008 FKT funktion 4230 Freizeitpark 41008 FKT funktion 4240 Freiiichttheater 41008 FKT funktion 4250 Freiiichtmuseum 41008 FKT funktion 4260 Autokino, Freiiichtkino 41008 FKT funktion 4290 Modeiiflugpiatz 41008 FKT funktion 4300 Erhoiungsfiäche 41008 FKT funktion 4320 Schwimmbad, Freibad 41008 FKT funktion 4321 Gebäude- u. Freifläche Eitioiung, Bad 41008 FKT funktion 4330 Campingpiatz 41008 FKT funktion 4400 Grünaniage 41008 FKT funktion 4410 Grünfläche 41008 FKT funktion 4420 Pärk 41008 FKT funktion 4440 Kleingarten 41008 NAM name 41009 Friedhof 41009 FKT funktion 9401 Gebäude- und Freifläche Friedhof 41009 NAM name 42001 Straßenverkehr 42001 FKT funktion 2311 Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen, Straße 42001 FKT funktion 2312 Verkehrsbegleitfläche Straße 42006 Weg 42006 FKT funktion 5210 Fahrweg 42006 FKT funktion 5220 Fußweg 42006 FKT funktion 5240 Radweg 42006 NAM name 42009 Platz 42009 FKT funktion 5130 Fußgängerzone 42009 FKT funktion 5310 Pärkplätz 42009 FKT funktion 5320 Rastplatz 42009 FKT funktion 5330 Raststätte 42009 FKT funktion 5350 Festplatz 42009 NAM name 42010 Bahnverkehr

FKT Ifunktion 2322 IVerkehrsbegleitfläche BahnverkeliF 42010 42015 Flugverkehr 42015 ART art 5510 Flughafen 42015 ART art 5520 Verkehrslandeplatz 42015 ART art 5530 Flubschrauberflugplatz 42015 ART art 5540 Landeplatz, Sonderlandeplatz 42015 ART art 5550 Segelfluggelände 42015 FKT funktion 5501 Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlägen. Luftfährt 42015 NAM name 42016 Schiffsverkehr 42016 FKT funktion 2341 Gebäude und Freifläche zu Verkehrsanlagen, Schifffahrt 42016 FKT funktion 5610 Flafenanlage (Landfläche) 42016 FKT funktion 5620 Schleuse (Landfläche) 42016 NAM name 42016 ZUS zustand 4000 Im Bau

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Anlage 11 Anweisung LGV 01 /2015 Stand 01.07.2015

Objektartenbereich

Tatsächliche Nutzung

Kennung Objektart Attributart

Kennung |Bezeichnung Werteart

Wert Bezeichner 43001 Landwirtschaft 43001 NAM name 43001 VEG veg etati on sm erkm ai 1010 Ackeriand 43001 VEG veg etati onsm erkm ai 1012 Hopfen 43001 VEG veg etati onsm erkm ai 1020 Grüniand 43001 VEG veg etati onsm erkm ai 1030 Garteniand 43001 VEG veg etati onsm erkm ai 1031 Baumschuie 43001 VEG veg etati onsm erkm ai 1040 Weingarten 43001 VEG veg etati onsm erkm ai 1050 Obstpiantage 43001 VEG veg etati onsm erkm ai 1200 Brachiand 43002 Wald 43002 NAM name 43002 VEG veg etati onsm erkm ai 1100 Laubhoiz 43002 VEG veg etati onsm erkm ai 1200 Nadeihoiz 43002 VEG veg etati onsm erkm ai 1300 Laub- und Nadeihoiz 43003 Gehöiz 43004 Heide 43005 Moor 43006 Sumpf 43007 Unland/Vegetationsiose Fläche 43007 FKT tunktion 1000 Vegetationslose Fläche 43007 FKT funktion 1100 Gewässerfaegleitfläche 43007 FKT funktion 1110 Bebaute Gewässerbegleitfläche 43007 OFM oberflaechenmaterial 1010 Fels 43007 OFM oberflaechenmaterial 1020 Steine, Schotter 43007 OFM oberflaechenmaterial 1030 Geröll 43007 OFM oberflaechenmaterial 1040 Sand 43007 OFM oberflaechenmaterial 1110 Schnee 43007 OFM oberflaechenmaterial 1120 Eis, Firn 44001 Fliessgewässer 44001 FKT funktion 8200 Fluss 44001 FKT funktion 8300 Kanal 44001 FKT funktion 8400 Graben 44001 FKT funktion 8500 Bach 44005 Hafenbecken 44005 NAM name 44006 Stehendes Gewässer 44006 FKT funktion 8610 See 44006 FKT funktion 8620 Teich 44006 NAM name 44007 Meer 44007 NAM name 44007 TID tidemerkmal 1000 Mit Tideeinfluss

Die grün unterlegten Wertearten werden zukünftig nicht vergeben. Diese Werteart entfällt, wenn die Rückrechnung für die Statistik nicht mehr erforderlich ist.

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Anlage 12

ö Festlegungsriss

ö Vermessungsriss

durchführende Stelle :

Landes betrieb Geoinformation und Vermessung

Ordnungsmerkmale Jahr Auftrag Blatt

Gesamt- blatt- zahl

durchgeführt / aufgestellt: Name :

Unterschrift und Datum

geprüft / gesehen : Name :

Unterschrift und Datum

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirk :

Gemarkung :

Lagestatus : Angaben zum Instrument:

Fabrikat /Typ :

Nr.:

das Liegenschaftskataster ist fortzuführen Name :

Unterschrift und Datum

km-Quadrate: benutzte Unterlagen

Erhebungsbeleg „Tatsächliche Nutzung“

Skizze:

Flurstück Flurstücks- abschnitt

Objektart Attribut Bemerkungen

4711 Wohnbaufläche offen

„B“ Industrie- und Gewerbefläche Ausstellung, Messe

4712 Sport, Freizeit- und Erholungsfläche

Park Stadtpark

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Anlage 13

Objektartenbereich

Bauwerke, Einrichtungen und sonstige Angaben

Kennung Objektart

Attributart Werteart Kennung Bezeichnung Kardinalität Wert Bezeichner

51001 Turm

BWF

NAM

Bauwerksfunktion

Name

1..2

0..1

1001

1002

1003

1004

1005

1006

1007

1008

1009

1010

1011

1012

Wasserturm

Kirchturm, Glockenturm

Aussichtsturm

Kontrollturm

Kühlturm

Leuchtturm

Feuerwachturm

Sende-, Funkturm, Fernmeldeturm

Stadt-, Torturm

Förderturm

Bohrturm

Schloss-, Burgturm

51002 Bauwerk oder Anlage für Industrie und Gewerbe

BWF

NAM

Bauwerksfunktion

Name

1

0..1

1210

1220

1250

1260

1290

1330

1340

Klärbecken

Windrad

Mast

Funkmast

Schornstein, Schlot, Esse

Kran

Trockendock

51003 Vorratsbehälter, Speicherbauwerk

BWF Bauwerksfunktion

NAM

SPE

Name

Speicherinhalt

0..1

0..1

0..1

1201

1203

1205

1110

1510

Silo

Bunker

Tank

Erdöl

Futtermittel

51004 Transportanlage

BWF Bauwerksfunktion 1102 Förderband, Bandstraße

51005 Leitung

BWF Bauwerksfunktion 1 1110 Freileitung

51006 Bauwerk oder Anlage für Sport, Freizeit und Erholung

BWF

NAM

Bauwerksfunktion

Name

1

0..1

1410

1420

1430

1440

1450

Spielfeld

Rennbahn, Laufbahn, Geläuf

Zuschauertribüne

Stadion

Schwimmbecken

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Anlage 13

Objektartenbereich

Bauwerke, Einrichtungen und sonstige Angaben

Kennung Objektart

Attributart Werteart Kennung Bezeichnung Kardinalität Wert Bezeichner

51007 Historisches Bauwerk oder historische Einrichtung

ATP

NAM

Archäologischer Typ

Name

1

0..1

9999 Sonstiges

51009 Sonstiges Bauwerk oder sonstige Einrichtung

BWF

FKT

NAM

Bauwerksfunktion

Funktion

Name

1

0..1

0..1

1610

1620

1630

1700

1701

1702

1721

1722

1740

1750

1780

1000

2000

Überdachung

T reppe

T reppenunterkante

Mauer

Mauerkante, rechts

Mauerkante, links

Stützmauer, rechts

Stützmauer, links

Zaun

Denkmal, Denkstein, Standbild

Brunnen

Hochwasser-, Sturmflutschutz

Lärmschutz

53001 Bauwerk im Verkehrsbereich

BWF

NAM

Bauwerksfunktion

Name 0..1

1800

1810

1820

1830

1840

1845

1870

1890

1910

Brücke

Landebrücke

Steg

Hochbahn, Hochstraße

Brückenpfeiler

Widerlager

Tunnel, Unterführung

Schleusenkammer

Anflugbefeuerung

53002 Straßenverkehrsaniage

ART

NAM

Art

Name 0..1

1010 Fahrbahnbegrenzungslinie

53003 Weg, Pfad, Steig

ART

NAM

Art

Name

0..1

0..1

1103

1106

Fußweg

Radweg

53004 Bahnverkehrsaniage

BFK Bahnhofskategorie

BKT

NAM

Bahnkategorie

Name

1..^

0..1

1010

1020

1100

1104

1202

Bahnhof

Haltestelle

Eisenbahn

S-Bahn

U-Bahn

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Anlage 13

Objektartenbereich

Bauwerke, Einrichtungen und sonstige Angaben

Kennung Objektart

Attributart Werteart Kennung Bezeichnung Kardinalität Wert Bezeichner

53006 Gleis

BKT

NAM

Bahnkategorie

Name 0..1

1100 Eisenbahn

53007 Flugverkehrsanlage

ART

NAM

Art

Name 0..1

1310

1320

1330

5531

Startbahn, Landebahn

Zurollbahn, Taxiway

Vorfeld

Hubschrauberlandeplatz

53008 Einrichtungen für den Schiffsverkehr

ART Art

NAM Name 0..1

9999 Sonstiges

53009 Bauwerk im Gewässerbereich

BWF

NAM

Bauwerksfunktion

Name 0..1

2010

2020

2050

2080

2090

2131

2136

Durchlass

Rückhaltebecken

Wehr

Sperrwerk

Schöpfwerk

Wellenbrecher, Buhne

Ufermauer, Kaimauer

54001 Vegetationsmerkmal

BWS Bewuchs 1011

1012

1101

1102

1103

1400

Nadelbaum

Laubbaum

Heckenkante, rechts

Heckenkante, links

Heckenmitte

Röhricht, Schilf

55002 Untergeordnetes Gewässer

FKT

NAM

Funktion

Name

0..1

0..1

1010

1040

Graben

Teich

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Anlage 14

Öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen

Bezeichnung Grundlagen für die Festlegung

Grundlagen für die Eintragung

Ausführende Stelle

Klassifizierung nach Wasserrecht

HWaG HmbVermG LSBG, HPA, Bezirksamt

Überschwemmungsgebiet HWaG, Rechtsverordnungen

HWaG HmbVermG

LSBG

Wasser-u. Bodenverbände WVG, HmbAGWVG

HmbVermG BSW / VR

Wasserschutzgebiet WHG, HWaG, Rechtsverordnungen

HmbVermG BUE/ U

Naturschutzgebiet BNatSchG, HmbBNatSchAG, Rechtsverordnungen

HmbVermG BUE/NR

Naturdenkmal BNatSchG, HmbBNatSchAG, Rechtsverordnungen

HmbVermG BUE/NR

Nationalpark BNatSchG, Gesetz über den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer

HmbVermG BUE/NR

Lärmschutzbereiche FluLärmG, FluLärmHmbV

HmbVermG BUE / IB

Baulast HBauO HmbVermG, Bauprüfdienst 1/2015

Bauprüfdienststellen

Grenzfeststellungsverfahren nach dem HWaG

HWaG HmbVermG LGV

Flurbereinigung FlurbG HmbVermG LGV

Veränderungssperre nach § 14 BauGB

BauGB, Rechtsverordnungen

HmbVermG Bezirksamt, Stadt- und Landschaftsplanung

Umlegung nach §§ 45 ff BauGB BauGB HmbVermG BSW/WSB

Vereinfachte Umlegung nach SS 80 ff BauGB

BauGB HmbVermG BSW/WSB

soziale Erhaltungsverordnung nach § 172 (1) Satz 1 Nr. 2

BauGB HmbVermG, Vereinbarung LGV/WSB

Bezirksamt

soziale Erhaltungsverordnung nach § 172 (1) Satz 1 Nr. 2, Aufstellungsbeschluss gefasst

BauGB HmbVermG, Vereinbarung LGV/WSB

BSW/WSB

Städtebauliche Entwicklungs- maßnahme nach § 165

BauGB HmbVermG, Vereinbarung LGV/WSB

BSW/WSB

Städtebauliche Entwicklungs- maßnahme nach § 165, Beschluss zu vorbereitenden

BauGB HmbVermG, Vereinbarung LGV/WSB

BSW/WSB

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Anlage 14

Öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen

Bezeichnung Grundlagen für die Festlegung

Grundlagen für die Eintragung

Ausführende Stelle

Untersuchungen gefasst Besonderes Vorkaufsrecht nach §25 (1) Satz 1 Nr. 2

BauGB HmbVermG, Vereinbarung LGVAA/SB

BSW/WSB

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach §§ 142 bis 144

BauGB BauGB, HmbVermG, Vereinbarung LGVAA/SB

Bezirksamt, zuständiges Fachamt

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach §§ 142 bis 144, Beschluss zu vorbereitenden Untersuchungen gefasst

BauGB HmbVermG, Vereinbarung LGVAA/SB

Bezirksamt, zuständiges Fachamt

Städtebauliche Erhaltungsverordnung nach § 172 (1) Satz 1 Nr. 1

BauGB, Bebauungsplan, Rechtsverordnungen

HmbVermG Bezirksamt, zuständiges Fachamt

Denkmalschutz DSchG HmbVermG KB/K

Schutzfläche Festpunkt HmbVermG, Keine LGV

Mitverwendung für den Hochvrasserschutz

DeichO, HWaG, Bauprüfdienst 3/1994

HmbVermG, Vereinbarung LGVAA/S, Vereinbarung LGV/HT

LSBG, HPA

Hafengebiet Hafen EG HmbVermG HPA

Kampfmittelverdacht KampfmittelVO HmbVermG BIS, Feuerwehr - GEKV

Bohrung verfüllt BVOT, BBergG

HmbVermG Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Hannover

Erläuterungen zu einzelnen Spalten:

Spalte Erläuterung Grundlagen für die Festlegung Hier ist jeweils die Rechtsguelle und - in Einzelfällen - auch die zugehörige

Verwaltungsvorschrift benannt, auf der die Festlegung beruht.

Grundlagen für die Eintragung Hier ist konkret bezeichnet, in welcher Quelle etwas zur Eintragung in das Liegenschaftskataster geregelt ist. Das ist in der Regel das HmbVermG, welches in § 11 dem Informationsumfang des Liegenschaftskatasters regelt. Bei mehreren Festlegungen sind hier zusätzlich Verwaltungsvorschriften oder Vereinbarungen mit den zuständigen Stellen aufgeführt, in denen Einzelheiten hinsichtlich der Eintragung und des Nachweises im Liegenschaftskataster geregelt sind.

Ausführende Stelle Hier ist die Stelle bezeichnet, die in fachlicher Hinsicht für die Festlegung zuständig ist.

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Anlage 15

Attributarten der Bodenschätzung

Objektart:

Attributart

AX_Bodenschätzung AX_MusterLandesmusterUndVergleichsstück

Kennung: 72001 Kennung: 72002

Wert Bezeichner Kulturart

Bodenart

Zustandsstufe oder Bodenstufe

1000 2000 3000 4000

1100 1200 2100 2200 3100 3200 4100 4200 5000 6110 6120 6130 6140 6210 6230 6240 7110 7120 7130 7140 7210 7220 7230 7310 7330 7400 7510 7520 7530 7540 7610 7620 7630 7710 7720 7800 8110 8120 8130 8140 8210 8220 8230 8240 9430

1100 1200 1300 1400

Ackerland (A) Acker-Grünland (AGr) Grünland (Gr) Grünland-Acker (GrA)

Sand (S) Anlehmlger Sand (Sl) Lehmiger Sand (IS) Stark lehmiger Sand (SL) Lehm (L) Sandiger Lehm (sL) Ton (T) Schwerer Lehm (LT) Moor (Mo) Sand, Moor (SMo) Lehmiger Sand, Moor (ISMo) (nür bei 72002) Lehm, Moor (LMo) Ton, Moor (TMo) Moor,Sand (MoS) Moor, Lehm (MoL) Moor, Ton (MoT) Sand aüf sandigem Lehm (S/sL) Sand aüf Lehm (S/L) Sand auf schwerem Lehm (S/LT) Sand auf Ton (S/T) Anlehmiger Sand auf Lehm (Sl/L) Anlehmiger Sand auf schwerem Lehm (SI/LT) Anlehmiger Sand auf Ton (Sl/T) Lehmiger Sand auf schwerem Lehm (IS/LT) Lehmiger Sand auf Ton (IS/T) Stark lehmiger Sand auf Ton (SL/T) Ton auf stark lehmigen Sand (T/SL) Ton auf lehmigen Sand (T/IS) Ton auf anlehmigen Sand (T/Sl) Ton auf Sand (T/S) Schwerer Lehm auf lehmigen Sand (LT/IS) Schwerer Lehm auf anlehmigen Sand (LT/SI) Schwerer Lehm auf Sand (LT/S) Lehm auf anlehmigen Sand (L/Sl) Lehm auf Sand (L/S) Sandiger Lehm auf Sand (sLVS) Sand auf Moor (S/Mo) Lehmiger Sand auf Moor (IS/Mo) Lehm auf Moor (LVMo) Ton auf Moor (T/Mo) Moor auf Sand (Mo/S) Moor auf lehmigen Sand (Mo/IS) Moor auf Lehm (Mo/L) Moor auf Ton (Mo/T) Schwerer Lehm auf Moor (LT/Mo) (nur bei 72001)

Zustandsstufe (1) Zustandsstufe (2) Zustandsstufe (3) Zustandsstufe (4)

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Anlage 15 Anweisung LGV 01 / 2015 Stand 01.07.2015

Attribut Wert Bezeichner Zustandsstufe oder Bodenstufe

1500 1600 1700 1800

2100 2200 2300 2400

Zustandsstufe (5) Zustandsstufe (6) Zustandsstufe (7) Zustandsstufe Misch- und Schichtböden sowie künstlich veränderte Böden (-) Bodenstufe (I) Bodenstufe (II) Bodenstufe (III) Bodenstufe Misch- und Schichtböden sowie künstlich veränderte Böden (-)

Entstehungsart oder Klima stufe Wasser- verhältnisse

Sonstige Angaben

1000 1100 1200 1300 1400 1430 2000 2100 2110 2120 2200 2300 2310 3000 3100 3200 3300 3400 3410 3420 3430 4000 4100 4200 4300 4400 4410 5000 6100 6200 6300 6400 7100 7200 7300 7400 7410 7500 7510

1100 1200 1300 2100 2200 2300 5000 9000

Diluvium (D) Diluvium über Alluvium (DAI) Diluvium über Löß (DLö) Diluvium über Verwitterung (DV) Diluvium, gesteinig (Dg) Diluvium, gesteinig über Verwitterung (DgV) Löß (Lö) Löß über Diluvium (LöD) Löß, Diluvium, Gesteinsböden (LöDg) (nur bei 72001) Löß, Diluvium, Verwitterung (LöDV) (nur bei 72001) Löß über Allüviüm (LöAI) Löß über Verwitterüng (LöV) Löß, Verwitterüng, Gesteinsböden (LöVg) (nür bei 72001) Allüviüm (AI) Allüviüm über Dilüviüm (AID) Allüviüm über Löß (AILö) Allüviüm über Verwitterüng (AlV) Allüviüm, gesteinig (Alg) Allüviüm, gesteinig über Dilüviüm (AlgD) Allüviüm, gesteinig über Löß (AlgLö) Allüviüm, gesteinig über Verwitterüng (AlgV) Verwitterüng (V) Verwitterüng über Dilüviüm (VD) Verwitterüng über Allüviüm (VAI) Verwitterüng über Löß (VLö) Verwitterüng, Gesteinsböden (Vg) Verwitterung, Gesteinsböden über Diluvium (VgD) Entstehungsart nicht erkennbar (-) Klimastufe 8° C und darüber (a) Klimastufe 7,9° - 7,0° C (b) Klimastufe 6,9° - 5,7° C (c) Klimastufe 5,6° C und darunter (d) Wasserstufe (1) Wasserstufe (2) Wasserstufe (3) Wasserstufe (4) Wasserstufe (4 -) Wasserstufe (5) Wasserstufe (5 -)

Nass, zu viel Wasser (Wa-r) Trocken, zu wenig Wasser (Wa-) Besönders günstige Wasserverhaltnisse (Wa gt) Unbedingtes Wiesenland (W) Streüwiese (Str) Hütüng (Hü) Geringstland (Ger) Nachschatzüng erforderlich (nür bei 72001)

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Anweisung LGV01 /2015 Stand 01.07.2015

Anlage 16

Katalog Bundesland

Objektart: AX_ Bundesland Kennung: 73002

Schlüssel Bezeichnung

01

02

03

04

05

06

07

08

09

10

11

12

13

14

15

16

Schleswig-Holstein

Hamburg

Niedersachsen

Bremen

Nordrhein-Westfalen

Hessen

Rheinland-Pfalz

Ba d e n-Wü rtte m be rg

Bayern

Saarland

Berlin

Brandenburg

Mecklenburg-Vorpommern

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Thüringen

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Anweisung LGV01 /2015 Stand 01.07.2015

Anlage 17

Katalog

Objektart:

Schlüssel

021001 021002 021003 021004 021005 021006 021007 021008

012040 013060 014010 014110 014120

032511 032602 032613

02000 02011 02060 02070 02076 02080 02200

02201

02205 02220 02230 02238 02265

02280 02300 02335 02385 02460 02906

03267 03501

Dienststelle

AX_ Dienststelle Kennung: 73011

Bezeichnung

Amtsgericht Hamburg-Altona Amtsgericht Hamburg-Bergedorf Amtsgericht Hamburg-Blankenese Amtsgericht Hamburg Amtsgericht Hamburg-Harburg Amtsgericht Hamburg-Wandsbek Amtsgericht Hamburg-Barmbek Amtsgericht Hamburg-St. Georg

Amtsgericht Pinneberg Amtsgericht Norderstedt Amtsgericht Ahrensburg Amtsgericht Reinbek Amtsgericht Schwarzenbek

Amtsgericht Winsen Amtsgericht Buxtehude Amtsgericht T ostedt

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Bezirksamt - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Bezirksamt - Fachamt Bauprüfung Behörde für Umwelt ünd Energie - Amt für Immissionsschütz ünd Betrieb Bezirksamt - Fachamt Sozialraummanagement Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Boden- ordnung Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Boden- ordnung Bezirksamt - Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Behörde für Umwelt und Energie - Amt für Immissionsschutz und Betriebe Behörde für Umwelt und Energie - Amt für Natur und Ressourcenschutz Behörde für Umwelt und Energie - Amt für Umweltschutz Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungsan- gelegenheiten Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Kulturbehörde - Amt Kultur, Abteilung Denkmalschutzamt Hamburg Port Authorlty Finanzamt für Verkehrsteüern ünd Gründbesitz In Hambürg Behörde für Inneres ünd Sport - Feüerwehr Bezirksamt - Fachamt Management des öffentlichen Raüms

Wasserwirtschaft Lünebürg - Fachdienst Umwelt Landesamt für Bergbaü, Energie ünd Geologie Hannover