Jahresbericht 2010 - spo.ch · stiftungsrat der sPO ausschuss Margrit Kessler, Altstätten SG,...

8
JAHRESBERICHT 2010

Transcript of Jahresbericht 2010 - spo.ch · stiftungsrat der sPO ausschuss Margrit Kessler, Altstätten SG,...

Jahresbericht 2010

stiftungsrat der sPO

ausschussMargrit Kessler, Altstätten SG, PräsidentinPeter Schmucki, Dr. iur., St. Gallen, VizepräsidentAnne-Marie Bollier, Satigny GE, Delegierte für die WestschweizPedro Koch, Dr. med., Küsnacht ZHLukas Ott, lic. phil.I, Liestal BL

Mitglieder

Stephan Bachmann, dipl. Betriebsökonom HF / EMBA, Luzern ( ab November )Dieter Conen, Prof. Dr. med., Buchs AGYvonne Gilli, Dr. med., Wil SG ( ab November ) Ueli Müller, lic.rer.pol., Lohn-Ammannsegg SOJulian Schilling, PD Dr. med., ZürichBarbara Schmid-Federer, lic. phil., Nationalrätin, Männedorf ZH ( bis Oktober ) Werner Widmer, Dr. rer.pol., Zollikerberg ZH ( bis Juni )

Mitarbeiter / innen

Geschäftsstelle Zürich

– Lotte Arnold-Graf, Geschäftsführung– Maja De Boni, Buchhaltung– Corinne Kissling-Delestre, Übersetzungen– Katrin Bachofen, Redaktion SPO Aktuell

beratungsstelle Zürich

– Anita Danner– Sabine Hablützel– Margrit Kessler– Andrea Kunz– Monika Schober Vollgraff ( ab März ) – Lisa Siegenthaler ( bis August ) – Barbara Züst

beratungsstelle bern

– Domenica Amiet-Müller ( ab August ) – Regula Balmer– Nelli Mangold ( bis Juli ) – Mieke Van Waes

beratungsstelle st. Gallen

– Christina Strässle

beratungsstelle Lausanne

– Ursula Aubry– Véronique Glayre

beratungsstelle Olten

– Monika Schober Vollgraff ( ab März )

beratungsstelle Genf

– Karima Kassam

beratungsstelle tessin

– Giuseppe Gulino ( ab Juli ) – Franziska Kurth ( Februar bis Juni )

revisionsstelle

– PriceWaterhouseCoopers AG, Niederlassung Zürich

GefraGte DienstLeistunGen

Die sPO stärkte die Patientenrechte im Jahr 2010 durch …

beratung – 7 Beratungsstellen in drei Sprachregionen – 4208 Rat suchende Patientinnen und Patienten, Angehörige sowie Versicherte wur- den von qualifizierten Beraterinnen und einem Berater unterstützt, die sich im Me- dizinalbereich, im Patientenrecht und in der Sozialversicherungsgesetzgebung aus- kennen – die Anfragen betrafen 61 % Frauen, 37 % Männer und 2 % Kinder – 1920 Ratsuchende oder 46 % stellten Fragen zu Behandlungen, Herausgabe der Krankengeschichte, Arzthonoraren, Aufklärung, Zeugnissen – rund 2500 Auskünfte und Kurzberatungen der Geschäftsstelle – 276 juristische Beratungen durch 9 spezialisierte Anwälte und Anwältinnen bei der SPO

Viele Ratsuchende sind der Meinung, dass bei ihnen ein Behandlungsfehler vorliegt. Bei den Arztbehandlungen waren 81 %, bei den Zahnärzten 73 % der Anrufenden dieser Ansicht. Es zeigt sich jedoch, dass die Wahrnehmung der Rat Suchenden nicht mit der Realität übereinstimmt. Lediglich ein Drittel betreffen Sorgfaltspflichtverletzungen, bei zwei Dritteln aller Anfragen konnte die SPO mit ihren Abklärungen hingegen feststellen, dass Komplikationen oder Kommunikationsprobleme vorlagen und nicht ein Behand-lungsfehler. Durch die kompetente medizinische Vorabklärung der SPO Beraterinnen werden allen Beteiligten Umtriebe, Kosten und Unannehmlichkeiten erspart.

Gerade in komplexen Fällen beanspruchen die Rechtsschutzversicherungen gerne unsere Dienste für medizinische Vorabklärungen eines möglichen Behandlungsfehlers. Dabei ist die gute Zusammenarbeit zwischen Beraterinnen und Anwälten sowie die fach-kompetente Triage unserer Beraterinnen Voraussetzung zum Erfolg. Wird ein Fall weiter gezogen, ist die Erfolgsquote für die Patient / innen, vollständig Recht oder Teilrecht zu bekommen, entsprechend hoch.

charlotte-häni-fondsDer Charlotte-Häni-Fonds finanziert die Abklärung möglicher Haftpflichtansprü-

che von Patientinnen und Patienten, die nicht in der Lage sind, das mit der Abklärung verbundene Kostenrisiko zu tragen. Im Berichtsjahr konnten aus dem Fonds für vier Per-sonen Beiträge von insgesamt CHF 21 000.- gesprochen werden.

information und ÖffentlichkeitsarbeitBeinahe täglich gibt die SPO den Medien Auskunft über fachspezifische Fragen im

Gesundheitswesen. Das Expertenwissen und die klaren Stellungnahmen der SPO werden von den Medienschaffenden durchwegs geschätzt. Neben den diversen Statements in Ta-geszeitungen, Fachzeitschriften, TV und Radio referierten SPO-Vertreterinnen schweiz-weit vor verschiedenem Publikum, nahmen an mehreren Podienauftritten und Hearings teil und führten erfolgreich Informationsveranstaltungen zu aktuellen Themen durch.

GeschäftsstelleDer Stiftungsrat und Ausschuss des Stiftungsrats trafen sich im Berichtsjahr an sechs

Sitzungen sowie zwei Strategieworkshops und besprachen die Geschäfte der SPO. Der Vorstand des Gönnervereins tagte zweimal und bereitete unter anderem die Mitglieder-versammlung im April vor.

An über 200 Kontakten hat die Geschäftsleitung der SPO die Anliegen der Patient- innen und Patienten in diversen Kommissionen, Arbeitsgruppen, Stiftungsräten, Pro-jektgruppen und Sitzungen vertreten.

An vier Redaktionssitzungen wurden die Inhalte der vier Newsletter SPO-Aktuell und OSP-Actualités besprochen und festgelegt.

Die Geschäftsführerin führte standardisierte Mitarbeiterinnengespräche ( MAG ) durch und traf sich in diesem Zusammenhang zu 15 Gesprächen.

Mitarbeiter / innen

Geschäftsstelle Zürich

– Lotte Arnold-Graf, Geschäftsführung– Maja De Boni, Buchhaltung– Corinne Kissling-Delestre, Übersetzungen– Katrin Bachofen, Redaktion SPO Aktuell

beratungsstelle Zürich

– Anita Danner– Sabine Hablützel– Margrit Kessler– Andrea Kunz– Monika Schober Vollgraff ( ab März ) – Lisa Siegenthaler ( bis August ) – Barbara Züst

beratungsstelle bern

– Domenica Amiet-Müller ( ab August ) – Regula Balmer– Nelli Mangold ( bis Juli ) – Mieke Van Waes

beratungsstelle st. Gallen

– Christina Strässle

beratungsstelle Lausanne

– Ursula Aubry– Véronique Glayre

beratungsstelle Olten

– Monika Schober Vollgraff ( ab März )

beratungsstelle Genf

– Karima Kassam

beratungsstelle tessin

– Giuseppe Gulino ( ab Juli ) – Franziska Kurth ( Februar bis Juni )

revisionsstelle

– PriceWaterhouseCoopers AG, Niederlassung Zürich

GefraGte DienstLeistunGen

Die sPO stärkte die Patientenrechte im Jahr 2010 durch …

beratung – 7 Beratungsstellen in drei Sprachregionen – 4208 Rat suchende Patientinnen und Patienten, Angehörige sowie Versicherte wur- den von qualifizierten Beraterinnen und einem Berater unterstützt, die sich im Me- dizinalbereich, im Patientenrecht und in der Sozialversicherungsgesetzgebung aus- kennen – die Anfragen betrafen 61 % Frauen, 37 % Männer und 2 % Kinder – 1920 Ratsuchende oder 46 % stellten Fragen zu Behandlungen, Herausgabe der Krankengeschichte, Arzthonoraren, Aufklärung, Zeugnissen – rund 2500 Auskünfte und Kurzberatungen der Geschäftsstelle – 276 juristische Beratungen durch 9 spezialisierte Anwälte und Anwältinnen bei der SPO

Viele Ratsuchende sind der Meinung, dass bei ihnen ein Behandlungsfehler vorliegt. Bei den Arztbehandlungen waren 81 %, bei den Zahnärzten 73 % der Anrufenden dieser Ansicht. Es zeigt sich jedoch, dass die Wahrnehmung der Rat Suchenden nicht mit der Realität übereinstimmt. Lediglich ein Drittel betreffen Sorgfaltspflichtverletzungen, bei zwei Dritteln aller Anfragen konnte die SPO mit ihren Abklärungen hingegen feststellen, dass Komplikationen oder Kommunikationsprobleme vorlagen und nicht ein Behand-lungsfehler. Durch die kompetente medizinische Vorabklärung der SPO Beraterinnen werden allen Beteiligten Umtriebe, Kosten und Unannehmlichkeiten erspart.

Gerade in komplexen Fällen beanspruchen die Rechtsschutzversicherungen gerne unsere Dienste für medizinische Vorabklärungen eines möglichen Behandlungsfehlers. Dabei ist die gute Zusammenarbeit zwischen Beraterinnen und Anwälten sowie die fach-kompetente Triage unserer Beraterinnen Voraussetzung zum Erfolg. Wird ein Fall weiter gezogen, ist die Erfolgsquote für die Patient / innen, vollständig Recht oder Teilrecht zu bekommen, entsprechend hoch.

charlotte-häni-fondsDer Charlotte-Häni-Fonds finanziert die Abklärung möglicher Haftpflichtansprü-

che von Patientinnen und Patienten, die nicht in der Lage sind, das mit der Abklärung verbundene Kostenrisiko zu tragen. Im Berichtsjahr konnten aus dem Fonds für vier Per-sonen Beiträge von insgesamt CHF 21 000.- gesprochen werden.

information und ÖffentlichkeitsarbeitBeinahe täglich gibt die SPO den Medien Auskunft über fachspezifische Fragen im

Gesundheitswesen. Das Expertenwissen und die klaren Stellungnahmen der SPO werden von den Medienschaffenden durchwegs geschätzt. Neben den diversen Statements in Ta-geszeitungen, Fachzeitschriften, TV und Radio referierten SPO-Vertreterinnen schweiz-weit vor verschiedenem Publikum, nahmen an mehreren Podienauftritten und Hearings teil und führten erfolgreich Informationsveranstaltungen zu aktuellen Themen durch.

GeschäftsstelleDer Stiftungsrat und Ausschuss des Stiftungsrats trafen sich im Berichtsjahr an sechs

Sitzungen sowie zwei Strategieworkshops und besprachen die Geschäfte der SPO. Der Vorstand des Gönnervereins tagte zweimal und bereitete unter anderem die Mitglieder-versammlung im April vor.

An über 200 Kontakten hat die Geschäftsleitung der SPO die Anliegen der Patient- innen und Patienten in diversen Kommissionen, Arbeitsgruppen, Stiftungsräten, Pro-jektgruppen und Sitzungen vertreten.

An vier Redaktionssitzungen wurden die Inhalte der vier Newsletter SPO-Aktuell und OSP-Actualités besprochen und festgelegt.

Die Geschäftsführerin führte standardisierte Mitarbeiterinnengespräche ( MAG ) durch und traf sich in diesem Zusammenhang zu 15 Gesprächen.

sPO statistik: anzahl fälle pro Kanton, total 4208

ag 196ar 37 ai 4bl 68bs 47be 893fr 74ge 322gl 9gr 56ju 12lu 84ne 48nw 3

ow 4sh 26sz 33 so 94sg 349ti 134tg 87ur 8vd 366vs 59zg 32zh 1121ausland 42

Mitgliederbestand

2010 2930 5785* 38 8753

89 % unserer Mitglieder leben in der Deutsch-schweiz, 7 % in der Romandie und 4 % im Tessin.

* Ab 2010 wird die Familienmitgliedschaft mit einer durchschnittlichen Haushaltsgrösse von 2.5 Personen berechnet.

Die Mitglieder der sPO-expertengruppe hfG:

– Anne Marie Bollier, Apothekerin, Ausschussmitglied Stiftungsrat SPO– Prof. Dr. med. Dieter Conen, Präsident der Stiftung Patientensicherheit, Stiftungsrat SPO– Dr. iur. Monika Gattiker, Dissertation Haftpflichtrecht– Margrit Kessler, Pflegefachfrau, Präsidentin SPO– Dr. med. Pedro Koch, Ausschussmitglied Stiftungsrat SPO– lic. phil. Lukas Ott, Soziologe, Ausschussmitglied Stiftungsrat SPO– Dr. iur. Franziska Sprecher, Dissertation zur Humanforschung– lic. iur. Barbara Züst, Pflegefachfrau und Beraterin SPO

Jahr

Einz

elmitg

liede

rFa

mili

enm

itglie

der

Kolle

ktivm

itglie

der

Tota

l

Die Zusammenarbeit der Beratungsstellen wurde mit 3-wöchentlichen Telefonkon-ferenzen, der Durchführung von zwei Beraterinnentagungen mit einem weiterbildenden Referat sowie einem Ausflug nach Bern, wo die Kolleginnen einen freudigen und interes-santen Tag organisierten gefördert.

fÄLLe Des Jahres

Geschädigt fürs LebenEva kam gesund auf die Welt, mit 16 Monaten erlitt sie eine schwere Hirnentzün-

dung. Weil die Ärzte diese nicht rechtzeitig diagnostizierten und behandelten, ist Eva schwer behindert.

Heute ist sie 16 Jahre alt und hat geistig den Stand eines drei Monate alten Kindes. Was ist geschehen? Eva erlitt einen Krampfanfall und wurde notfallmässig ins Kinder-spital eingewiesen. Es wurde nur Blut abgenommen, die wichtige Prophylaxe, die eine Hirnhautentzündung hätte verhindern können, wurde nicht verabreicht. Auch nach weiteren Krampfanfällen wurde Eva mit Fieberkrampfzäpfchen behandelt. Während der Visite am nächsten Tag erlitt Eva einen weiteren schweren Anfall, der 30 Minuten dau-erte. Vor den Augen der Ärzte wurde sie bewusstlos und blieb in der Folge für ihr ganzes Leben schwer geschädigt.

Die Mutter von Eva wandte sich an die SPO. Es wurde ein steiniger Weg um nach 10 Jahren eine minimale Entschädigung für diese schwere Sorgfaltspflichtverletzung zu erhalten.

Nicht genug. Mit 12 Jahren wurde Eva wegen einer schweren progressiven Skoliose ins Balgrist gebracht. Eine Operation wurde notwendig. Weil Eva gesund auf die Welt kam, war nicht die IV, sondern die Krankenkasse zuständig und diese bezahlt die Behandlung nur im Wohnortkanton. Aufgrund der traumatischen Erfahrungen wollten die Eltern ihr Kind jedoch nicht mehr im kantonalen Kinderspital behandeln lassen. Die SPO wandte sich mehrmals an den Kantonsarzt und beantragte, die schwierige Lage zu berücksichtigen. Alle Anträge wurden abgewiesen, auch weitere Schritte blie-ben erfolglos.

Da gelangte die SPO an die Krankenkasse SWICA und informierte den Vertrauens-arzt über das schwere Schicksal von Eva. Die Freude war riesengross als die SWICA eine Kostengutsprache für die Operation am Balgrist erteilte.

Das netzwerk der sPO half dem Patienten zum erfolgDer 42-jährige Herr O. hatte eine starke Erweiterung der Hauptschlagader beim Ab-

gang des Herzens. Geplant war eine Herzklappenrekonstruktion, die bei den meisten Pa-tienten dieses Alters durchgeführt wird. Um zum Herzen zu gelangen, muss das Brust-bein mit einer Säge eröffnet werden. Dabei verletzte der Herzchirurg die Hauptschlagader, es kam zu einer dramatischen Notfallsituation. An Stelle einer Herzklappe mit Eigenma-terial musste dann eine künstliche eingesetzt werden.

Die Familie wurde über den schweren Zwischenfall informiert und dass man alles unternommen habe, um das Leben von Herr O. zu retten. Es sei nicht auszuschliessen, dass Herr O. für den Rest seines Lebens ein Pflegefall bleibe. Glücklicherweise erholte sich der Patient und hatte keinen Hirnschaden.

Ein halbes Jahr später meldete sich Herr O. bei der SPO. Er konnte nur noch die Hälfte der Leistung wie vor der Operation erbringen. Er war der Meinung, dass diese Be-einträchtigung auf den Zwischenfall während der Operation zurückzuführen sei.

Im Operationsbericht fiel auf, dass die dramatische Situation nicht entsprechend do-kumentiert war. Röntgenbilder und andere Dokumente waren nicht auffindbar. Der SPO-Anwalt übernahm den Fall. Wir staunten nicht schlecht, als die betroffenen Herz-chirurgen mitteilten, dass es sich bei der «Einsinkung» in den Brustkorb um eine Kompli-kation handle. Die Ärzte seien sich keines Fehlers bewusst.

Die Antwort eines angefragten Herzchirurgen war klar und deutlich: Das Eröffnen des Brustbeins war unsorgfältig durchgeführt worden. Der Operateur war zu forsch vor-gegangen, was leider beinahe zum Tod des Patienten geführt hätte.

Dank dem Netzwerk der SPO ist Herr O. doch noch zu seinem Recht gekommen, die Haftpflichtversicherung musste bezahlen.

statistiK

Probleme der ratsuchenden bei der sPO, 2010

beratungsstellenstatistik, 2008 –2010

Fälle total: 4208

andere Versicherungen 5%

Psychiatrie 3%

Sonstiges 14%

�erapien 3%

Patienten-verfügung 8%

Spital/P�ege 5%Krankenkassen 10%ZahnärztinnenZahnärzte 7%

ÄrztinnenÄrzte 46%

Ärztinnen/Ärzte = Spital und ArztpraxenSpital/P�ege = Abrechnung Hotellerie und Fragen über P�egeleistungen�erapien = Medikamente, Physio- Ergotherapie bzw. alle nichtärztlichen �erapien

500

1000

1500

2000

Anz

ahl F

älle

:

2008

2009

2010

2008

2009

2010

2008

2009

2010

2008

2009

2010

2008

2009

2010

2008

2009

2010

2008

2009

2010

753

1034

885

114110 95

596 607530

16921652

1766

467408

465

185

316353

95

Bern Olten Lausanne Zürich St.Gallen Genève Tessin

Die Zusammenarbeit der Beratungsstellen wurde mit 3-wöchentlichen Telefonkon-ferenzen, der Durchführung von zwei Beraterinnentagungen mit einem weiterbildenden Referat sowie einem Ausflug nach Bern, wo die Kolleginnen einen freudigen und interes-santen Tag organisierten gefördert.

fÄLLe Des Jahres

Geschädigt fürs LebenEva kam gesund auf die Welt, mit 16 Monaten erlitt sie eine schwere Hirnentzün-

dung. Weil die Ärzte diese nicht rechtzeitig diagnostizierten und behandelten, ist Eva schwer behindert.

Heute ist sie 16 Jahre alt und hat geistig den Stand eines drei Monate alten Kindes. Was ist geschehen? Eva erlitt einen Krampfanfall und wurde notfallmässig ins Kinder-spital eingewiesen. Es wurde nur Blut abgenommen, die wichtige Prophylaxe, die eine Hirnhautentzündung hätte verhindern können, wurde nicht verabreicht. Auch nach weiteren Krampfanfällen wurde Eva mit Fieberkrampfzäpfchen behandelt. Während der Visite am nächsten Tag erlitt Eva einen weiteren schweren Anfall, der 30 Minuten dau-erte. Vor den Augen der Ärzte wurde sie bewusstlos und blieb in der Folge für ihr ganzes Leben schwer geschädigt.

Die Mutter von Eva wandte sich an die SPO. Es wurde ein steiniger Weg um nach 10 Jahren eine minimale Entschädigung für diese schwere Sorgfaltspflichtverletzung zu erhalten.

Nicht genug. Mit 12 Jahren wurde Eva wegen einer schweren progressiven Skoliose ins Balgrist gebracht. Eine Operation wurde notwendig. Weil Eva gesund auf die Welt kam, war nicht die IV, sondern die Krankenkasse zuständig und diese bezahlt die Behandlung nur im Wohnortkanton. Aufgrund der traumatischen Erfahrungen wollten die Eltern ihr Kind jedoch nicht mehr im kantonalen Kinderspital behandeln lassen. Die SPO wandte sich mehrmals an den Kantonsarzt und beantragte, die schwierige Lage zu berücksichtigen. Alle Anträge wurden abgewiesen, auch weitere Schritte blie-ben erfolglos.

Da gelangte die SPO an die Krankenkasse SWICA und informierte den Vertrauens-arzt über das schwere Schicksal von Eva. Die Freude war riesengross als die SWICA eine Kostengutsprache für die Operation am Balgrist erteilte.

Das netzwerk der sPO half dem Patienten zum erfolgDer 42-jährige Herr O. hatte eine starke Erweiterung der Hauptschlagader beim Ab-

gang des Herzens. Geplant war eine Herzklappenrekonstruktion, die bei den meisten Pa-tienten dieses Alters durchgeführt wird. Um zum Herzen zu gelangen, muss das Brust-bein mit einer Säge eröffnet werden. Dabei verletzte der Herzchirurg die Hauptschlagader, es kam zu einer dramatischen Notfallsituation. An Stelle einer Herzklappe mit Eigenma-terial musste dann eine künstliche eingesetzt werden.

Die Familie wurde über den schweren Zwischenfall informiert und dass man alles unternommen habe, um das Leben von Herr O. zu retten. Es sei nicht auszuschliessen, dass Herr O. für den Rest seines Lebens ein Pflegefall bleibe. Glücklicherweise erholte sich der Patient und hatte keinen Hirnschaden.

Ein halbes Jahr später meldete sich Herr O. bei der SPO. Er konnte nur noch die Hälfte der Leistung wie vor der Operation erbringen. Er war der Meinung, dass diese Be-einträchtigung auf den Zwischenfall während der Operation zurückzuführen sei.

Im Operationsbericht fiel auf, dass die dramatische Situation nicht entsprechend do-kumentiert war. Röntgenbilder und andere Dokumente waren nicht auffindbar. Der SPO-Anwalt übernahm den Fall. Wir staunten nicht schlecht, als die betroffenen Herz-chirurgen mitteilten, dass es sich bei der «Einsinkung» in den Brustkorb um eine Kompli-kation handle. Die Ärzte seien sich keines Fehlers bewusst.

Die Antwort eines angefragten Herzchirurgen war klar und deutlich: Das Eröffnen des Brustbeins war unsorgfältig durchgeführt worden. Der Operateur war zu forsch vor-gegangen, was leider beinahe zum Tod des Patienten geführt hätte.

Dank dem Netzwerk der SPO ist Herr O. doch noch zu seinem Recht gekommen, die Haftpflichtversicherung musste bezahlen.

statistiK

Probleme der ratsuchenden bei der sPO, 2010

beratungsstellenstatistik, 2008 –2010

Vertretung

Die SPO war im Jahr 2010 in folgenden Gremien vertreten

eidgenössische Kommissionen

– Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände ( EAMGK )

im stiftungsrat

– Stiftung Equam – Externe Qualitäts- kontrolle in Managed Care – Stiftung für Patientensicherheit in der Anästhesie– Stiftung für Patientensicherheit– Stiftung für Zertifizierung, SanaCERT und Ausschuss Unparteilichkeit

andere Kommissionen, arbeits- und Projektgruppen

– AKAL, Aktionskommitee für eine faire Analysenliste– ANQ, Nationaler Verein Qualitätsent- wicklung in Spitälern und Kliniken– Arbeitsgruppe BAG, Diagnoseregister– Association Romande de Radioprotection ARRAD– Begleitgruppe «Monitoring Analysenliste» des EDI / BAG– Beirat Acredis– Beratende Begleitgruppe eHealth Schweiz– Commission d’Ethique Clinique de la Communauté d’intérêts de la Côte, Vaud– Ethikkommission für medizinische Forschung Kanton Zürich– Fondation artères, comité d’évaluation «confort patients», Genève– Koallition Pro Palliative Care– Lenkungsausschuss TA Swiss– Nationale Arbeitsgruppe Information für Palliative Care– Projet INTERNORM, Université de Lausanne, centre de recherche interdisci- plinaire sur l’international ( Crii ) IEPI / SSP– SAMW «Erhebung, Analyse und Veröffentlichung von Daten über die medizinische Behandlungsqualität»– SAMW «Zertifizierung medizinischer Behandlung»– SAPI - Schweiz. Arbeitsgemeinschaft für Patienteninteressen – SGGG - Arbeitsgruppe Qualitätssicherung der Schweiz. Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe – Spitalversorgungskommission Kanton Bern– Verein Outcome – Qualitätssicherung in den Spitälern des Kantons Zürich, Qualitätskommission

Fälle total: 4208

andere Versicherungen 5%

Psychiatrie 3%

Sonstiges 14%

�erapien 3%

Patienten-verfügung 8%

Spital/P�ege 5%Krankenkassen 10%ZahnärztinnenZahnärzte 7%

ÄrztinnenÄrzte 46%

Ärztinnen/Ärzte = Spital und ArztpraxenSpital/P�ege = Abrechnung Hotellerie und Fragen über P�egeleistungen�erapien = Medikamente, Physio- Ergotherapie bzw. alle nichtärztlichen �erapien

500

1000

1500

2000

Anz

ahl F

älle

:

2008

2009

2010

2008

2009

2010

2008

2009

2010

2008

2009

2010

2008

2009

2010

2008

2009

2010

2008

2009

2010

753

1034

885

114110 95

596 607530

16921652

1766

467408

465

185

316353

95

Bern Olten Lausanne Zürich St.Gallen Genève Tessin

für den Patientenschutz braucht es ein DrG-Moratorium

Die neue Spitalfinanzierung hat zur Folge, dass medizinische Leistungen vom stati-onären Bereich in die nachgelagerten Institutionen wie Spitex, Rehabilitation, Am-bulatorien etc. verlagert werden. Engpässe in der Nachbetreuung dieser Bereiche sind vorprogrammiert, da Spitäler z. B jetzt schon kommunizieren, dass der Auf-enthalt von Gebärenden künftig auf zwei Tage zu beschränken sei. Und das, obwohl ein Mangel an freiberuflichen Hebammen besteht und die nötige Nachbetreuung von Wöchnerinnen mit ihren Kleinen zu Hause somit in bald 11 Monaten gar nicht möglich ist.

Wir sind der Meinung, dass die Versorgungslage nach dem Spitalaufenthalt in den nachgelagerten Institutionen vor Einführung der neuen Finanzierung zu über-prüfen und anzupassen ist. Die Einführung der neuen Pauschale auf Anfang 2012 erfolgt zu früh.

Der Datenschutz der PatientInnen wird mit der Einführung von diagnosebezo-genen Fallkostenpauschalen ( Diagnosis Related Groups DRGs ) sozusagen aufgeho-ben. Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht ( Urteil vom 29. Mai 2009 ) die Zuläs-sigkeit der Weitergabe des Eingriffscodes bei der Rechnungsstellung an die Krankenkasse bejaht, aber nur unter der Bedingung, dass diese von «entsprechend gut greifenden flankierenden Massnahmen» begleitet werden. Diese Bedingung klingt theoretisch nicht schlecht. Was das konkret für die beteiligten Akteure jedoch heisst, ist unklar. Die Krankenkassen haben bei der Überprüfung der Rechnung Ein-sicht in die gesamte Krankengeschichte ( Art. 84 KVG ). Zwar ist diese bei stigmatisie-renden Erkrankungen dem Vertrauensarzt zu übergeben. Aus der Praxis ist jedoch bekannt, dass die Krankenkassenmitarbeiter regelmässig auf die gesamten dem Ver-trauensarzt übermittelten Daten Zugriff haben. Die Unabhängigkeit der Vertrauens-ärzte in der Schweiz ist rechtlich wie organisatorisch nicht sichergestellt. Wir stellen jetzt schon fest, dass nicht Ärzte, sondern Krankenkassen über die Durchführung ei-ner medizinischen Behandlung entscheiden. Dieser Zustand ist stossend.

Deutschland mit Vorbildfunktion der DRG-Einführung, hat eine von Kranken-kassen unabhängigen «Medizinischen Dienst». Das Datenschutzproblem ist mit ei-ner solchen Institution auch in der Schweiz zu lösen.

Die Wirkungen der KVG-Revision sollten zwar mit geplanten Forschungsakti-vitäten analysiert werden. Doch ist bei der Analyse das Augenmerk primär auf die Behandlungsqualität ( Liegedauer, Rehospitalisationen etc. ) gerichtet. Durch die Verlagerung in die dem Spital nachfolgenden Institutionen ist auch Forschung in diesen Institutionen zur Versorgungsqualität zu betreiben. Ohne Daten über die ge-genwärtige und zukünftige Versorgungslage ist die Patientensicherheit gefährdet. Eine reine ex-post Evaluation der Versorgungsqualität ist abzulehnen.

Wir haben nur drei Punkte aus der Sicht der Schweizerischen Stiftung SPO-Patientenschutz erwähnt. Bevor diese Probleme nicht gelöst werden, sollte DRG nicht eingeführt werden. Es gibt noch viele weitere Punkte, die direkte Auswirkungen auf die Versorgungsqualität der PatientInnen haben werden. Wenn die Arbeitsbe-dingungen der Leistungserbringer eingeschränkt, die Weiterbildung nicht gewährlei-stet und Stellen, die PatientInnen betreuen zu Gunsten der Verwaltung gestrichen werden, ist dies nicht im Interesse der PatientInnen und die Versorgungsqualität wird einschränkt.

Die Krankenkassenprämien werden massiv ansteigen. Die Allgemeinheit, der Steuerzahler, wird entlastet, aber die Kosten werden verschoben und auf die Prämien abgewälzt. So wird es den Einzelnen mehr treffen. Es sind zu viele Fragen offen! Des-halb verlangen wir ein fünfjähriges Moratorium!

Margrit Kessler, Präsidentin SPO

rechnunG

bilanz ( in chf )

Aktiven total 516 980Liquide Mittel 184 392Zweckgebundene Geldmittel 246 351Wertschriften 27 395Forderungen 37 971Aktive Abgrenzungsposten 8 865Mobilien 12 006

Passiven total 516 980Kurzfristiges Fremdkapital 40 738Langfristiges Fremdkapital 118 105Passive Abgrenzungsposten 3 000Stiftungskapital 20 000Allgemeine Reserve 50 000Bilanzgewinn 38 786Gebundene Rückstellungen 246 351

erfolgsrechnung ( in chf )

Ertrag total 1 172 986Spenden 174 214Beiträge öffentl. Hand 217 000Beiträge Gönnerverein 272 000Beratungseinnahmen 500 548Projekte 25 436Broschüren und Zeitschriften 14 539Erlösminderung MwSt. -27 342Finanzertrag -3 409

Aufwand total 1 138 299Personal 888 004Mieten 73 838Büro / Verwaltung 63 944Werbung / Newsletter 95 504Versicherungen / Spesen / Gebühren 3 450Unterhalt und Reparaturen 6 019Abschreibungen 7 540

Gewinn 34 687

humanforschungsgesetz – bleibt am schluss nur das referendum?

Mit der Regelung von Heilversuchen im neuen Humanforschungsgesetz soll Rechtssicherheit für Patienten und Ärzte geschaffen werden. Die Forderung ist der SPO so wichtig, dass sie sich mit dem Gedanken über ein allfälliges Referen-dum trägt, sollten ihre Anträge nicht berück-sichtigt werden.

Die SPO ist immer wieder mit Fällen experi-menteller Massnahmen bei einzelnen Patienten konfrontiert, deren Zweck äusserst fragwürdig ist und die nicht primär zum Nutzen der betrof-fenen Patienten unternommen werden. In der-artigen Fällen werden Patienten unter dem Deckmantel von individuellen Heilversuchen unzulässigen Gefahren ausgesetzt, geschädigt oder die Behandlung endet für sie im schlimm-sten Fall sogar tödlich.

Mit solchen heimlichen Experimenten zu-lasten der Patienten muss endlich Schluss sein. Deshalb fordert die SPO im Rahmen des neuen Humanforschungsgesetzes eine gesetzliche In-formationspflicht. Im Berichtsjahr wurde das Gesetz von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates beraten. Die SPO hatte Gelegenheit, die von einer Ex-pertengruppe ( vgl. Box S. 4 ) ausgearbeiteten Anträge an einem Hearing vorzustellen. Die SPO versuchte den Parlamentarier / innen auf-zuzeigen, dass nur mit dem Einbezug aller Arten von Heilversuchen in das Gesetz sichergestellt werden kann, sämtliche betroffenen Personen ausreichend schützen zu können.

Oft wissen die betroffenen Patienten nicht, dass sie nicht nach der Standardtherapie be-handelt werden, da der Arzt seinen Aufklä-rungs- und Sorgfaltspflichten bewusst, aus Nichtwissen oder Fahrlässigkeit nicht nach-kommt. Diesen Patienten sind folglich die mit der neuartigen Behandlung verbundenen Ri-siken nicht hinreichend bekannt. Fehlen in sol-chen Fällen schriftliche Dokumente ( Aufklä-rungsprotokoll und Einwilligungserklärung ), ist es geschädigten Patienten und ihren Ange-hörigen im Nachhinein nahezu unmöglich, ihre Rechte geltend zu machen.

Die SPO kann bisher leider nicht mit Ge-wissheit annehmen, dass ihre Forderungen be-rücksichtigt werden. Der Druck anderer Lobbys scheint stärker zu sein – die legitimen Interes-sen der Patientinnen und Patienten drohen ein-mal mehr unter den Tisch zu fallen.

Lotte Arnold-Graf, Geschäftsführerin SPO

rechnunG

bilanz ( in chf )

Aktiven total 516 980Liquide Mittel 184 392Zweckgebundene Geldmittel 246 351Wertschriften 27 395Forderungen 37 971Aktive Abgrenzungsposten 8 865Mobilien 12 006

Passiven total 516 980Kurzfristiges Fremdkapital 40 738Langfristiges Fremdkapital 118 105Passive Abgrenzungsposten 3 000Stiftungskapital 20 000Allgemeine Reserve 50 000Bilanzgewinn 38 786Gebundene Rückstellungen 246 351

erfolgsrechnung ( in chf )

Ertrag total 1 172 986Spenden 174 214Beiträge öffentl. Hand 217 000Beiträge Gönnerverein 272 000Beratungseinnahmen 500 548Projekte 25 436Broschüren und Zeitschriften 14 539Erlösminderung MwSt. -27 342Finanzertrag -3 409

Aufwand total 1 138 299Personal 888 004Mieten 73 838Büro / Verwaltung 63 944Werbung / Newsletter 95 504Versicherungen / Spesen / Gebühren 3 450Unterhalt und Reparaturen 6 019Abschreibungen 7 540

Gewinn 34 687

Dank

Ein ganz herzlicher Dank gebührt allen un-seren Mitarbeiterinnen für ihr grosses Enga-gement.

Den Mitgliedern des Stiftungsrates und des Ausschusses danken wir für die ideelle Unterstützung und fachliche Begleitung während des Jahres.

Dank auch unseren Vertrauensanwälten, mit denen wir in konstruktiver Zusammen-arbeit zum Wohle unserer Klientinnen und Klienten tätig sind.

Wir bedanken uns herzlich bei Behörden, Fachstellen, Ombudsleuten und vielen Fach-personen, die wir um Rat, Auskunft und Un-terstützung angehen durften. Dank diesen wertvollen Dialogen, den kompetenten Hin-weisen, der Unterstützung und dem Ver-trauen in unsere Arbeit, wissen wir uns auf dem richtigen Weg in Sachen Patientenbera-tung, -information und -vertretung

Und ein ganz herzliches Dankeschön richten wir an alle Spenderinnen und Spen-der, die mit ihrer Hilfe und Unterstützung die weitere Entwicklung eines starken Pati-entenschutzes stärken.

beiträge der öffentlichen hand ( in chf )

Aargau 10 000Basel Stadt 1 000Bern 50 000Graubünden 6 000Luzern 2 500Nidwalden 1 000Schaffhausen 1 000Schwyz 4 500Solothurn 12 000St. Gallen 35 000Uri 1 000Zug 3 000Zürich 70 000Gemeinde Küsnacht ZH 500Gemeinde Schlieren 500Conférence Latine des Affaires Sanitaires et Sociales CLASS 10 000

SPO PatientenschutzGeschäftsstelle, Häringstr. 20, 8001 ZürichTel. 044 252 54 22, Fax 044 252 54 [email protected], www.spo.ch

Foto

: Fot

olia