Jahresbericht IRP-HSG 2013

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Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis Universität St. Gallen Bodanstrasse 4 · 9000 St. Gallen Tel. +41 (0)71 224 24 24 · Fax +41 (0)71 224 28 83 [email protected] · www.irp.unisg.ch JAHRESBERICHT 2013 Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis Foto: a&w studios, Oberbüren

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Veranstaltungen und Forschungsaktivitäten am Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis der Universität St.Gallen

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Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis Universität St. Gallen Bodanstrasse 4 · 9000 St. Gallen Tel. +41 (0)71 224 24 24 · Fax +41 (0)71 224 28 83 [email protected] · www.irp.unisg.ch

JAHRESBERICHT 2013

Institut für Rechtswissenschaftund Rechtspraxis

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INHALTSÜBERSICHT

3 Informationen zur Organisation IRP-HSG

7 Nekrolog Yvo Hangartner

9 Besondere Veranstaltungen (IRP-HSG Highlights)

25 Informationen zu (Forschungs-)Aktivitäten am IRP-HSG

47 Facts and Figures

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INFORMATIONEN ZUR ORGANISATION IRP-HSG

Blick auf die Direktion

Das Jahr 2013 war für das IRP-HSG ein Jubiläumsjahr: wir durften das 75-jäh-rige Bestehen unseres Institutes feiern. Die Gründung des «Schweizerischen Instituts für Verwaltungskurse» an der damaligen Handelshochschule St. Gallen (IVK-HSG) im Jahre 1938 war eine nachhaltige Pionierleistung des ersten Direktors, Prof. Hans Nawiasky, wie auch der HSG. Die Institutsidee hat gezündet. Heute gehören die Institute zum festen Selbstverständnis der Universität St. Gallen. Wir hatten deshalb allen Grund, dieses Jubiläum kräf-tig zu begehen. Über das ganze Jahr verstreut fanden unter dem Titel: «Recht und …» verschiedenartige Anlässe mit einem Bezug zum Insti tuts-jubiläum statt. Im Mittelpunkt stand natürlich der Festakt vom 15. November 2013. Es war ein wirklich gelungener Festanlass, der uns viel Lob und Aner-kennung eingebracht hat.

Der vorliegende Jahresbericht ruft in Wort und Bild die wichtigsten Jubi-läums er eignisse nochmals in Erinnerung. Der Direktion bleibt nur, allen, die zum so guten Gelingen dieses Jubiläumsjahres beigetragen haben, von ganzem Herzen zu danken.

Einer, der es verdient hätte, am Jubiläumfest dabei zu sein, ist der langjährige Direktor Prof. Yvo Hangartner. Er ist leider am 15. März 2013 verstorben. Das Institut verdankt ihm viel. Wir behalten ihn in guter Erinnerung.

Prof. Dr. Bernhard Ehrenzeller, Geschäftsführender Direktor

Organisation

Die Direktion des Instituts für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis an der Universität St. Gallen setzt sich zusammen aus Professor Dr. iur. Bernhard ehrenzeller (geschäftsführender Direktor), Professor Dr. iur. Vito roBerto (Direktor) und Professor Dr. iur. Ueli Kieser (Vizedirektor). Zuständig für das operative Geschäft ist als Geschäftsführerin Frau lic. iur. JacqUeline Gasser-BecK.

Dem Institut angegliedert ist das KOMPETENZZENTRUM FÜR RECHTS-PSYCHOLOGIE unter der Leitung von Dr. phil. reVital lUdewiG.

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Dem vom Senat der Universität St. Gallen gewählten Geschäftsleitenden Ausschuss gehören an:

• ProfessorDr.AlexKeel,Präsident

• ehem.RegierungsratDr.JosefKeller

• ProfessorDr.UlrichSchmid

• ProfessorDr.KlausA.Vallender

• ehem.KantonsrichterDr.h.c.RolfVetterli

• ProfessorDr.ThierryVolery

Mit beratender Stimme:

• ProfessorDr.iur.BernhardEhrenzeller,Direktor

• ProfessorDr.iur.VitoRoberto,Direktor

• ProfessorDr.iur.UeliKieser,Vizedirektor

Dem Beirat gehören an:

• Dr.iur.AnnetteAlthausStämpfli,Fürsprecherin,Bern

• Bundeskanzlerinlic.iur.CorinaCasanova,Rechtsanwältin,Ilanz

• Prof.Dr.UlrichCavelti,ehem.PräsidentVerwaltungsgerichtdesKantonsSt. Gallen (Präsident des Beirates), St. Gallen

• Prof.Dr.iur.ThomasGeiser,UniversitätSt.Gallen,St.Gallen

• Prof.Dr.iur.etlic.oec.HeinrichKoller,FürsprecherundNotar,Basel

• lic.iur.ThomasPletscher,MitgliedderGeschäftsleitung,economiesuisse,Zürich

• PetervonIns,Fürsprecher,voninswyderzumstein,Bern

• Alt-BundesrichterDr.h.c.HansWiprächtiger,Gremmelspacher/Bürkli/Biaggi/WiprächtigerAdvokatur,Basel

Wissenschaftliche Konsulenten des Instituts

• lic.iur.HSGOliverArter,Rechtsanwalt,FroriepRenggli,Zürich

• Dr.iur.MiriamLendfers,Rechtsanwältin,Abteilungsvizepräsidentin/Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen, St. Gallen

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INFORMATIONEN ZUR ORGANISATION IRP-HSG

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• Prof.Dr.iur.HardyLandolt,LL.M.,Rechtsanwalt,TitularprofessorfürPrivatversicherungs-undSozialversicherungsrechtsowieHaftpflichtrechtan der Universität St. Gallen, Glarus

• Dr.iur.MichaelMerker,Rechtsanwalt,LehrbeauftragterfüröffentlichesRecht an der Universität St. Gallen, Ersatzrichter am Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Partner bei Binder Rechtsanwälte, Baden

Institutsmitarbeitende (teilweise teilzeitig):

• lic.iur.HSGSonjaBaumer,Projektleiterin(bisOktober2013)

• StephanieBernet,MLaw,wiss.MitarbeiterinSt.GallerBV-Kommentar

• AndreasBrenner,B.A.HSG,wiss.Mitarbeiter

• LinusCathomas,B.A.HSG,wiss.Mitarbeiter

• KasparEhrenzeller,B.A.HSG,wiss.Mitarbeiter

• LisaEngel,B.A.HSG,wiss.Mitarbeiterin

• GabrielGertsch,B.A.HSG,wiss.Mitarbeiter

• DanielHäusermann,Dr.iur.LLMHarvard,Post.Doc

• Nicolas Jaquemart, M.A. HSG, wiss. Mitarbeiter St. Galler BV-Kommentar (bis November 2013)

• DanielaKrug,RAinMBA,Projektleiterin

• NadiaKuzniar,wiss.Mitarbeiterin

• MichelLochmatter,B.A.HSG,wiss.Mitarbeiter

• AlexanderLouis,B.A.HSG,wiss.Mitarbeiter

• BenjaminMärkli,M.A.HSG,wiss.MitarbeiterSt.GallerBV-Kommentar

• AnnaMenzi,BetriebsökonominFH,M.A.HSG,wiss.MitarbeiterinSt. Galler BV-Kommentar

• LucienMüller,Dr.iur.,Post.Doc(bisDezember2013)

• RetoP.Müller,Dr.iur.,Post.Doc,Leiterwiss.SekretariatSt.GallerBV-Kommentar

• MarianNedi,M.A.enRelationsInternationales,wiss.Mitarbeiterin

• David Rechsteiner, M.A. HSG, wiss. Mitarbeiter St. Galler BV-Kommentar (bis Dezember 2013)

• SebastianReichle,M.A.HSG,wiss.Mitarbeiter(bisMärz2013)

• EliasReichsöllner,wiss.Mitarbeiter

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INFORMATIONEN ZUR ORGANISATION IRP-HSG

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• RomanSchister,B.A.HSG,wiss.Mitarbeiter

• MatthiasSchmidle,M.A.HSG,wiss.Mitarbeiter(bisJuni2013)

• PascalSennhauser,B.A.HSG,wiss.Mitarbeiter

• BernhardStehle,Dr.iur.,RA,Post.Doc,wiss.Mitarbeiter

• FrancescaTommasi,lic.phil.I,Projektleiterin

• MarisaWalker,B.A.HSG,wiss.Mitarbeiterin(bisJuni2013)

• MarinaWalther,B.A.HSG,wiss.Mitarbeiterin

• DavidWaldmeier,M.A.HSG,M.A.IEPParis,wiss.MitarbeiterSt.GallerBV-Kommentar

Administration

• DorisBaumgartner

• DanielaDeMarco

• SandroDeMarco

• AlexandraHuber

• VerenaMessina

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Organisation und Einbettung IRP-HSG

Assoziierte Dozierende

Partner-Institutionen

GeschäftsleitenderAusschuss Beirat

Institut für Rechtswissenschaft und

Rechtspraxis

Direktion

Kompetenzzentrum für Rechtspsychologie

Referierende

WissenschaftlicheKonsulenten

INFORMATIONEN ZUR ORGANISATION IRP-HSG

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Zum Tod von Professor Yvo Hangartner (1933 – 2013)

Das Gemeinwohl im Sinn

Am 24. Februar 2013 konnte Yvo Hangartner seinen 80. Geburtstag feiern: körperlich etwas gebrechlich, doch geistig regsam wie eh und je. Kaum drei Wochen später, am 15. März 2013, ist er überraschend, an einem Herzver-sagen, gestorben.

1933 im damals noch ländlichen Gossau geboren, wuchs er zusammen mit seinem zwei Jahre älteren Bruder Jean-Marie in einer bekannten katholisch-konservativen Familie auf. Sein Vater, ein promovierter Jurist, war Journalist bei der konservativen Zeitung «Der Fürstenländer». Sohn Yvo absolvierte an der damaligen Hochschule St. Galler den verwaltungswissenschaftlichen Studiengang. Beeindruckt vom grossen Lehrer und Staatsrechtler Hans Na-wi asky, verfasste er eine grundlegende verwaltungsrechtliche Dissertation. Seine erste Stelle trat er bei der kantonalen Gebäudeversicherung an. Es folgten die Anstellung als juristischer Mitarbeiter des Staatsschreibers des Kantons St. Galler und kurz danach die Wahl als dessen Stellvertreter. Diese rund 10 Jahre dauernde Funktion hat auch sein späteres wissenschaftliches Schaffen massgeblich geprägt. Sein juristisches Können und sein sicherer Sinn für die formalen und rechtsstaatlichen Anforderungen an die Gesetzgebung zeigten schon bald Früchte. So sorgte er beispielsweise für die Publikation aller rechtsetzenden Erlasse des Kantons. Ein eigentlicher Wurf gelang ihm beimGesetzüberdieVerwaltungsrechtspflege(1965),daserimAlleingangentworfen hat und das andern Kantonen als Mustergesetz diente.

Im Jahre 1970 wechselte er als vollamtlicher Dozent an die Hochschule St. Galler, um sich seiner Habilitationsschrift über die «Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen» zu widmen. Schon 1972 folgte die Wahl zum ausserordentlichen und 1974 die Wahl zum ordentlichen Professor für öf-fentliches Recht. Gleichzeitig übernahm er als Nachfolger von Willy Geiger im Jahre 1972 die Leitung des damaligen Schweizerischen Institutes für Verwaltungskurse (heute: Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis). Beide Funktionen – jene des Lehrstuhlinhabers und jene des Institutsdirek-tors – übte er mit grossem persönlichem Engagement und innerer Berufung biszuseiner–etwasvorzeitigen–PensionierungimJahre1996aus.Nebstseiner wissenschaftlichen Tätigkeit als Lehrer und Forscher stand er während

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NEKROLOG

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24 Jahren auch den jeweiligen Rektoren mit Rat und Tat zur Verfügung, ge-wissermassen als juristisches Gewissen der HSG. Für sein wissenschaftliches Wirken innerhalb und ausserhalb der Universität ehrten ihn seine Kollegen zum65.GeburtstagmiteinerbedeutendenFestschrift.

Yvo Hangartner war Jurist mit Herz und Blut, ein Staatsrechtler alter Schule. Er hat ein ansehnliches juristisches Werk geschaffen, so beispielsweise die zweibändigen«GrundzügedesschweizerischenStaatsrechts»(1980/82)oder «Die demokratischen Rechte in Bund und Kantonen» (2000). Gefragt war er auch als versierter Gutachter für Bund und Kantone, der theoretisches Wissen mit klugem Sinn für die juristische Anwendungspraxis zu verbinden wusste. Diese beratende Tätigkeit lag ihm und er fasste sie als Dienst an der Öffentlichkeit auf. Als Sternstunde seines staatsrechtlichen Wirkens empfand er wohl die Berufung durch Bundesrat Arnold Koller als Präsident des Wissen schaftlichen Beirates für die Totalrevision der Bundesverfassung (1994–1996).ZurgelungenenzeitgemässenNachführungderaltenBun-desverfassung aus dem Jahre 1874 hat er zweifellos einen wichtigen Beitrag geleistet. Grosse Beachtung fanden auch seine wegweisenden Rezensionen bundesgerichtlicher Entscheide, die er seit seiner Pensionierung in regelmäs-sigenAbständeninderAJP/PJApublizierte.MehrnochalsinfrüherenJahrenerlaubte er sich dabei ein kritisches Wort und benutzte zuweilen auch eine spitze Feder. Davon blieben auch die Behörden nicht verschont. So beklagte er im Tagblatt vom 3. Januar dieses Jahres, dass dem Kanton zunehmend die Köpfe fehlten, «die sich für grundsätzliche staatsrechtliche Fragen interessie-ren beziehungsweise diese überhaupt verstehen». Man kann solche Kritik als Ausdruck eigenwilliger Altersweisheit sehen oder auch als mahnendes Vermächtnis. Yvo Hangartner dürfte Letzteres im Sinn gehabt haben.

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NEKROLOG

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75-Jahre IRP-HSG

Jubiläumsveranstaltungreihe Recht und …

Mit der Jubiläumsreihe «Recht und …» sprach das IRP-HSG während des ganzen Jahres ein breites Publikum mit unterschiedlichen Veranstaltungen zu vielfältigen Aspekten des Rechts an.

Recht und … Kinder

Mit der KinderUni «‘Wenn sich zwei streiten‘ – warum brauchen wir eine Richterin?» eröffnete Prof. Dr. iur. Bernhard Ehrenzeller am 27. Februar 2013 die Jubiläumsreihe. Ein Audimax voller Primarschülerinnen und Primarschüler lauschten gespannt den Ausführungen unseres geschäftsführenden Direktors, bevor sie sich genüsslich an der IRP-HSG Sirupbar verwöhnen liessen.

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BESONDERE VERANSTALTUNGEN (IRP-HSG HIGHLIGHTS)

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Recht, Moral und … Diplomatie

Der historische Fall des Schweizer Gesandten Hans Frölicher in Berlin

Am 22. April 2013 fand eine öffentliche Veranstaltung zur Rolle des Diplomaten Hans Frölicher als Gesandter in Berlin unter dem Regime der Nationalsozialisten statt. Als Referent trat der Historiker Dr. PaUl widmer, selbst Schweizer Diplomat und Autor einer Biographie über Frölicher, auf. Prof. Dr. thomas Geiser, HSG-Rechtsprofessor und Enkel Frölichers, schil-derte Eindrücke und Erinnerungen aus seiner persönlichen Perspektive. Durch die Veranstaltung moderierte Prof. Dr. Dr. roland Kley, Professor für Politikwissenschaft mit besonderer Berücksichtigung der Internationalen Beziehungen an der Universität St.Gallen.

Recht und … Zukunft

Den Auftakt zu den grossen Jubliäumsfeierlichkeiten am 15. November im Einstein Congress bildete ein Workshop zur Zukunft der juristischen Aus- und Weiterbildung. Rund dreissig interessierte Lehrende, Studierende und Praktizierende setzten sich kritisch mit gegenwärtigen Megatrends und Ent-wicklungen im Technologiebereich auseinander. Zur Bewältigung dieser – für einen Juristen – nicht ganz alltäglichen Aufgabe wurde auch das Atelier

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BESONDERE VERANSTALTUNGEN (IRP-HSG HIGHLIGHTS)

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für Sonderaufgaben (Frank & Patrik Riklin) beigezogen, die mit ihrer künst-lerisch-inspirierenden Art Impulse setzten und für eine gelungene Abrun-dung des Workshops sorgten.

Ansprache von Prof. Dr. Bernhard Ehrenzeller, geschäftsleitender Direktor, anlässlich des Festaktes «75-Jahre IRP-HSG»

Wir feiern heute ein Jubiläum und Sie sind der Einladung in grosser Zahl ge-folgt. So hat man es gerne, wenn man einen rechten Geburtstag feiert. Namens unseres Instituts danken wir Ihnen für Ihr Kommen und Mitfeiern.

75-Jahre IRP-HSG ist eine respektable Zeit. Wir Nachgeborene dürfen mit einem gewissen Stolz auf die Institutsgründung im Jahre 1938 und auf den Gründer Hans Nawiasky zurückblicken. Natürlich erfüllt uns auch heute mit Genugtuung feststellen zu dürfen, dass das erste Institut der HSG, damals der Handelshochschule St. Gallen, ein juristisches Institut war. Heute bilden die Institute einen prägenden und integrierenden Teil der Universität St. Gal-len, sie sind Ausdruck des unternehmerischen Geistes der HSG. Wir dürfen also mit Recht sagen, dass die Gründung des damaligen «IVK-HSG», des Schweizerischen Instituts für Verwaltungskurse, eine zündende, weitsichti-ge Idee und ein nachhaltiges Unterfangen war. Natürlich waren es widrige politische Umstände, die dazu geführt haben, dass hans nawiasKy an der Universität München in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden war und 1933 in die Schweiz emigrieren musste. nawiasKy war in seinem per-sönlichen Schicksal und im Beruf ein Grenzgänger und Brückenbauer.

Er war übrigens auch ein sensibler und vorausschauender Wissenschafter. An der Staatsrechtslehrertagung des Jahres 1929 beklagte er in seinem lan-gen – wohl zu langen – Diskussionsvotum, dass es unter den Wissenschaft-lern seines Faches Mode geworden sei, dass man nur noch die eigenen Leu-te zitiere und jene, die die gleiche Meinung vertreten würden. Es herrsche also ein Zitationskartell. Ganz Unrecht hätte er wohl auch heute nicht.

Geprägt von den Erfahrungen, die er als Studienleiter der mit der Univer-sität München verbundenen Verwaltungsakademie gesammelt hatte, schlug er der Hochschulleitung St. Gallen die Schaffung eines autonomen Institutes vor, das primär der Weiterbildung der öffentlichen Verwaltung dienen sollte. Der damalige Rektor, walther hUG, erkannte die Chance und Bedeutung

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BESONDERE VERANSTALTUNGEN (IRP-HSG HIGHLIGHTS)

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der Verbindung von Wissenschaft und Praxis und bot hans nawiasKy die volle Unterstützung für die Realisierung der Idee. Der erste, gleich schon drei Tage dauernde Kurs – wir würden heute von einem Intensivseminar sprechen–fandsogarschonimJahre1936statt,veranstaltetvonderHan-delshochschule St. Gallen in Verbindung mit dem Regierungsrat und dem Stadtrat St. Gallen. Er war dem Thema: «Kantonales und Gemeindefinanz-wesen» gewidmet. Es folgten schon bald Kurse im Sozialrecht und andern Themen, die in der juristischen Praxis eine zunehmend grosse Rolle spiel-ten und wo reines universitäres Examenswissen nicht genügen konnte. Von Anfang an war auch der Anspruch da, eine Institution mit schweizweitem Anspruch zu sein: Daher auch der Name: Schweizerisches Institut für Ver-waltungskurse. Zehn Jahre nach der Institutsgründung, also 1948, durfte hans nawiasKy «bei einer intimen Feier» anlässlich der 50. Veranstaltung, mit sichtlichem Stolz feststellen, dass schon insgesamt über 5 000 Teilneh-mer die Kurse besucht haben. Kein Wunder also, dass die Institutsidee auch bald bei den Ökonomen breite Nachahmung gefunden hat.

Natürlich hat sich mit der Zeit auch das IVK verändert. Vorerst im Namen: seit 2001 lautet der Institutsname neu «IRP-HSG», Institut für Rechtswis-senschaft und Rechtspraxis. Dem Gründer hans nawiasKy folgten neue Direktoren: willi GeiGer(1961–1972),yVo hanGartner (1972 – 1995), dann iVo schwander (1995 – 2008), rené schaffhaUser (1998 – 2011), Bern-hard ehrenzeller (seit 1998), Vito roBerto (seit 2008) als Direktor und Ueli Kieser als Vizedirektor (seit 2011). Seit 2012 verfügt das Institut in der Person von JacqUeline Gasser-BecK auch über eine Geschäftsführerin.

Die Vergrösserung der Institutsleitung war auch notwendig: aus den ur sprüng-lichen Verwaltungskursen hat sich ein vielfältiges Weiterbildungsangebot in unterschiedlichen Veranstaltungsformen – von der Mittags-, Tages- und Mehr tagesveranstaltung, zum Intensivseminar, bis zu den CAS-Lehrgängen entwickelt, das grosse Teile des öffentlichen Rechts und des Privatrechts ab-deckt. Auch das erfolgreich arbeitende Kompetenzzentrum für Rechts-psychologie ist uns angegliedert (reVital lUdewiG). Dieses Jahr zählen wir schon die 1 123. Veranstaltung seit Bestehen. Pro Jahr besuchen gesamthaft ca. 4 500 Teilnehmer unsere Veranstaltungen.

33 Personen gehören heute zum Institut, wobei natürlich nicht alle vollzeit-lich für das Institut arbeiten, darunter 4 Post.Doc. Studierende, also Nach-wuchswissenschaftler, und eine rechte Zahl von Assistierenden. Viele Per-sonen sind für den Erfolg des Instituts mitverantwortlich: die zahlreichen Referentinnen und Referenten und Tagungsleiter aus der ganzen Schweiz,

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viele darunter heute anwesend, ebenso aber auch die Mitarbeitenden, die für eine reibungslose Administration sorgen. Allen diesen Personen, die mit und für uns, teilweise über viele Jahre, tätig und verbunden waren, möchte ich namens der Direktion unsern herzlichen Dank aussprechen. Einen gros-sen Dank verdient hat auch der Geschäftsleitende Ausschuss unter dem langjährigen Vorsitz von alex Keel, der uns stets unterstützend und bera-tend zur Seite gestanden und uns immer auch grosse Gestaltungfreiheit ge-lassen hat. Dieser Dank gilt auch dem Beirat unter dem Vorsitz von Ueli ca-Velti.

Wir verstehen uns als Teil der Universität St. Gallen. Unser Institut ist aus dem Handlungswillen und der Innovationskraft eines Einzelnen in engem Zusammenwirken mit der Universität entstanden und hat sich so weiterent-wickelt. Die Beziehung ist fruchtbar, wenn sie auf Gegenseitigkeit beruht. Die Institute geniessen auf der einen Seite aufgrund des Universitätsstatuts Autonomie im Rahmen der autonomen Universität, die Institute sind sich auf der andern Seite aber ihrer gesamtuniversitären Verantwortung be-wusst. Wir sehen es deshalb auch als unsern Auftrag an, Dienstleistungen zu Gunsten der Juristischen Abteilung, der Universität und einer weiteren interessierten Öffentlichkeit zu erbringen. Erwähnen möchte ich an dieser Stelle nur beispielhaft das Wissenschaftliche Sekretariat zur Herausgabe der 3.AuflagedesSt.GallerKommentar,daswirführen,unddaswir,nebstSchweizerischen Nationalfonds und Rektorat, mit einem sehr ansehnlichen

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BESONDERE VERANSTALTUNGEN (IRP-HSG HIGHLIGHTS)

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Betrag unterstützen. Das internationale Studierendenprojekt «Law without walls» wird massgeblich von unserer Geschäftsführerin als Mentorin mitge-tragen. Für die Assistierenden der Juristischen Abteilung übernehmen wir die Tagungskosten der regelmässig stattfindenden deutschsprachigen Assis-tententagungen und seit einiger Zeit veranstalten wir auch öffentliche Mit-tags- und Abendveranstaltungen zu unterschiedlichsten Themen wie «Max Imboden und die schweizerische Staatsrechtslehre seit 1945» (Referent: andreas Kley) oder «Mani Matter, Jurist und Chansonnier» (Referent: BenJamin schindler). Gutes Echo gefunden hat auch der Erinnerungsanlass zum 50. Todes tag von hans nawiasKy, vgl. dazu: Hans Nawiasky – Leben, WerkundErinnerung,hrsg.vonBernhardEhrenzeller/BenjaminSchindler,Zürich/St.Gallen2012).AuchbesorgenwirdasSekretariatderPeter Häberle-Stiftung und betreuen deren wissenschaftliche Tagungen. Schliess-lich koordinieren wir seit letztem Jahr die Anwaltsausbildungskurse für die St. Galler Anwaltsprüfungskandidaten. Besonders hervorgehoben werden darf sicher auch die wachsende Beziehung mit dem Bundesverwaltungsge-richt: Es findet nun viermal jährlich ein Verwaltungsrechtsforum statt und im nächsten Sommer starten wir mit der St. Galler Tagung zur Verwaltungs-rechtspflege,diedannimJahresrhythmusdurchgeführtwerdensollte.

Weiterbildung – lebenslanges Lernen – ist im Recht ein unverzichtbarer An-spruchandenberufstätigenJuristen.ReinesRechtswissenverfliesstschnell,geschultes juristisches Denken hält schon länger. An der Gründungsidee unseres Instituts hat sich eigentlich nicht viel geändert: Wir betrachten es weiter hin als unsere Aufgabe, innovativ und in zeitgemässer Form eine Brücke zu schlagen zwischen beiden Polen, denen wir uns verbunden wis-sen,zwischenwirklichkeitsnaherRechtslehreunddemRechtverpflichteterPraxis.

Dazu hoffen wir auch in Zukunft auf Ihre Unterstützung zählen zu dürfen.

Festakt Recht und … Politik

Das Institut für Rechtswissenschaft und Praxis (IRP-HSG) hat am 15. November sein 75-Jahr-Jubiläum gefeiert und auch an seinem Geburtstag das getan, was es seit Jahrzehnten macht: Juristinnen und Juristen inspirieren, Impulse setzen, Kontakte knüpfen und neue Ideen generieren.

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Über Zukunftsvisionen, Völkerrecht, tanzende Stimmen und klirrende Gläser: Das Jubiläum des IRP-HSG aus der Sicht eines Gastes

Über 200 geladene Gäste füllten das Foyer des Einstein Congress, erfreu-ten sich an den aufgetischten Köstlichkeiten und untermalten durch das Klirren ihrer Gläser die feierliche Stimmung im Raum. Im Anschluss daran folgte eine Eröffnungsrede des geschäftsführenden Institutsdirektor Prof. Dr. iur. Bernhard ehrenzeller, der auf die Geschichte des Instituts und seine Tätigkeiten einging und so erklärte, was alles notwendig war, um ein solches Jubiläumsfest zu feiern. Der Festvortrag selbst als Höhepunkt des Anlasses wurde von JaKoB KellenBerGer, dem ehemaligen Staatssekretär für auswär tige Angelegenheiten und IKRK-Präsidenten zum Thema «Völkerrecht und Compliance» gehalten. Dabei ging er unter anderem auf die Bedeutung und Macht der Sprache im Völkerrecht ein, die bei der Definition von schützenswerten Personen über Leben und Tod entscheiden kann. Aus diesem Grund formuliert der Redner dann auch eine Richtschnur für eine juristische Bildungsinstitution, wie sie das IRP-HSG ist: «Der gute Jurist muss sich einerseits der Bedeutung der Sprache bewusst sein und an-derseits den Zusammenhang von Werten, Prinzipien und Normen sowie deren Durch dringung kennen.» Am anschliessenden Nachtessen wurden die geladenen Gäste sodann nicht nur kulinarisch verwöhnt, sondern auch deren Ohren wurde immer wieder Neues aufgetischt. So liess der Stimmkünstler Martin O. nicht nur seine Stimmen, sondern auch das Gelächter im Saal zu immer höheren Takten tanzen, indem er die junge Kunst des «Beat-Boxing» dem Publikum auf faszinierende Art und Weise

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BESONDERE VERANSTALTUNGEN (IRP-HSG HIGHLIGHTS)

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näher brachte. Für weitere Verwöhnung der Anwesenden sorgte sodann die st.gallische Bundesrichterin martha niqUille mit ihrer Rede über das Verhältnis von Recht und Justiz, die ein hohes Mass an Selbstkritik beinhal-tete. Für die Vereinigung der Konstan ten dieses Jubiläums sorgte zum Schluss Hans Altherr, Ständerat des Kantons Appenzell-Ausserrhoden, der mit Berichten zu seinen Siegen über Russland (an Schachturnieren für Politiker) für amüsierte Stimmen sorgte, das Recht als komplexe Materie umschrieb, welche die meisten Politiker nicht verstehen würden und aus demselben Grund der Direktion des gefeierten Instituts als Zukunftsvision eine Abtei-lung für einfache Lösungen ans Herz legte.

Elfte St.Galler Energietagung

Grundsätzliche und aktuelle Fragen zur schweizerischen Strommarkt-liberalisierung standen im Fokus der bereits 11. Energietagung der Universität St.Gallen.DieVeranstaltungwarwiederumderPraxisverpflichtetundrefe-renzierte stark auf eine tagesaktuelle Weiterbildung. Mit Frau BUndesrätin doris leUthard konnte die zentrale Entscheidträgerin für das Eröffnungs-referat gewonnen werden. BUndesrätin leUthard zeigte in einem engagier-ten Referat die zu erwartenden Entwicklungen im energiewirtschaftlichen Umfeld auf und war in der anschliessenden Diskussion mit dem Publikum auch bereit, klare Antworten auf schwierige Fragen zu geben.

Mit stark wirtschaftlichem Bezug referierte Prof. Dr. Karl fraUendorfer, Direktor des Instituts für Operations Research und Computational Finance der Universität St. Gallen über Chancen und Risiken beim Stromhandel; er sprach dabei Verteilnetzbetreiber wie Grossverbraucher an. Mit KUrt BoBst,

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BESONDERE VERANSTALTUNGEN (IRP-HSG HIGHLIGHTS)

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CEO Repower AG, konnte ein ausgewiesener Praktiker zum hochaktuellen Thema Wasserkraft gewonnen werden; er zeigte die grossen Probleme auf, mit denen Betreiber von Pumpspeicherkraftwerken zur Zeit belastet sind. Die grundlegenden Entscheide der ElCom und des Bundesverwaltungsgerichts legte renato tami, Geschäftsführer der eidgenössischen Elektrizitäts kom-mission ElCom, in präzisen Worten dar, sein Beitrag ist das alljährliche Muss für alle im Energiewirtschaftsrecht handelnden Personen. Ebenfalls mit star-kem Praxisbezug berichteten marcel thoma und Dr. stePhan frei, beide ewz Elektrizitätswerk der Stadt Zürich, über Probleme bei der Umsetzung von ehrgeizigen Arealprojekten. Die elektronische Datenerfassung ist auch im EnergiebereicheinintensivdiskutiertesThema–denAuflagendesschwei-zerischen Datenschutzes kommt deshalb eine erhebliche Bedeutung zu, was das Referat von andreas sidler, Mitarbeiter beim eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, unterstrich.

Völkerrecht–LandesrechtimKonflikt.Wieweiter?

Am 6. Dezember 2013 lud das Institut für Rechtswissenschaft und Praxis im Kongresshaus Zürich zur Veranstaltung über den brandaktuellen Konflikt zwi-schen Völkerecht und Landesrecht ein. Auf drei Referate zu diesem Thema, folgten kurze Impulsbeiträge weiterer Experten sowie eine anschliessende Dis-kussion.

Moderator der Veranstaltung war Prof. Dr. iur. Bernhard ehrenzeller, Di-rektor des IRP-HSG, der mit seiner einführenden Frage die allgemeine Be-deutungdes6.DezembersgekonntmitdemTagesthemaverknüpfte.Erfragte sich, ob Völkerrecht eher mit dem Geschenke bringenden und ge-liebten Niklaus (Gutes) oder aber mit seinem von Kindern gefürchteten

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BESONDERE VERANSTALTUNGEN (IRP-HSG HIGHLIGHTS)

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Helfer «Schmutzli» (Bedrohliches) zu vergleichen sei. Ferner forderte er die Anwesenden zur Skizzierung von tragbaren Zukunftslösungen für den KonfliktzwischenVölker-undLandesrechtauf,weildiesZieldiesesAnlas-ses sei.

Landesrecht bricht Völkerrecht – Ein Diskurs als Krisensymptom?

Der erste Redner, Prof. Dr. oliVer diGGelmann von der Universität Zürich, analysiertebesagteKonfliktdiskussioninpsychologischerHinsichtundfrag-te,inwiefernderrechtlicheKonfliktdiskurseinKrisensymptomdarstelle.AlsSymptom diagnostizierte er ein politisch-kulturelles Muster, wonach die eigene Situationsdefinitionen vollkommen losgelöst von jeglicher Fremd-wahrnehmung vorgenommen werde. So werde auch die völkerrechtliche Durchdringung des Landesrechts als Unterjochung empfunden, die ein Ver-lust gefühl auslöse: Aus der Blindheit gegenüber anderen Ansichten resul-tieren Zurückdrängungsforderungen, welche damit verbundene Nebenef-fekte ausblenden und man klammert sich solange als möglich am eigenen Verständnis fest. Er prägte dafür den Ausdruck «Ideosynchrasie». Den Ur-sprung dieser Haltung ermittelte er in einem mangelnden Bewusstsein für die eigene Angewiesenheit auf internationale Güter, weshalb Diggelmann die Forderung nach der Zurückdrängung des Völkerrechts weniger als ge-eignete Therapie dieses Symptoms, sondern vielmehr als Kurzschluss er-achtete, der die dadurch entstehenden Nebenwirkungen ignoriert.

Vom Monismus zum Dualismus: Was würde ein Systemwechsel für die Schweiz bedeuten?

Als zweiter Referent untersuchte Prof. Dr. Bardo fassBender von der Uni-versität St. Gallen, was ein Systemwechsel der Schweiz vom Monismus zum Dua lismus bedeuten würde. Zu Beginn seines Vortrages suchte er nach dem primärenProblemdesvorliegendenKonfliktsundfandesbeiderFragederGeltung und Anwendung von Völkerrecht im nationalen Staat, dem inner-staatlichen Rang von anwendbarem Völkerrecht sowie bei der Ausle gung von anwendbaren Völkerrechtsnormen. Danach ging er darauf ein, dass nicht das System der Übernahme sondern alleine die Tatsache, dass ein Staat sich einem völkerrechtlichen Vertrag unterwirft, für dessen Geltung massgebend sei. Beim dualistischen System verzögere sich zwar allenfalls dernationaleAnpassungsprozess,dieBindungbeeinflussediesjedochnicht.

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BESONDERE VERANSTALTUNGEN (IRP-HSG HIGHLIGHTS)

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BindemansicheinmalanvölkerrechtlicheVerpflichtungen,löstdiesauchder Dualismus nicht einfach wieder auf, so Fassbender. Somit würde auch ein Wechsel zum dualistischen System die aktuellen Probleme zwischen Völker- und Landesrecht nicht lösen, allenfalls deren Lösung etwas verzö-gern. Mehr als ein Zeichen für mehr nationale Souveränität wäre ein System-wechsel nicht.

«Pacta sunt servanda»!

Bundesrichter hans-GeorG seiler ging insbesondere auf die Verbindlichkeit von völkerrechtlichen Verträgen ein und unterstrich, dass Recht nicht vom Himmel falle, sondern von der Politik vorzugeben und von Richtern anzu-wenden sei. Ja: Verträge seien einzuhalten. Als Problem erachtete er aber die mangelnde Legitimität von Recht, das durch die Uminterpretationen von Normen durch Richter entsteht. Dieses Problem sei jedoch nicht Völker-rechts verträgen generell zuzuordnen, sondern nur denjenigen mit Evo lu tiv-klauseln. Namentlich bei sich dynamisch entwickelnden Menschenrechts-ver trägen wie der EMRK bestehe jedoch die Gefahr von illegitimer Rechts-fortbildung durch Richter, meinte Seiler So sei etwa der Inhalt der EMRK durch die fortentwickelnde Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vollkommen verändert worden und stimm e nicht mehr mit dem ursprünglichen Vertragsinhalt, dem die Schweiz einst zugestimmt hat, überein. Dies verletze den völkerrechtlichen Grundsatz «pacta sunt servanda», weshalb die Schweiz an Richterrecht, das vom ursprünglich zu-gestimmten Vertrag abweiche, gar nicht gebunden sei. Zur Auslegung von Völkerrecht hielt er fest, dass eine solche – wie im Privatrecht – eng am Wortlaut zu erfolgen habe und darüber hinaus primär an historischen Ele-menten anknüpfen solle.

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BESONDERE VERANSTALTUNGEN (IRP-HSG HIGHLIGHTS)

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Impulsbeiträge

Die Paneldiskussion einleitend, folgten weitere Impulsbeiträge ausgewiese-ner Experten: Dr. Valentin zellweGer, Direktor der Direktion für Völker-recht des EDA ging auf die offene Formulierung von Art. 5 Abs. 4 BV ein, wonach das Völkerrecht zu beachten ist und hielt fest, dass der damit ver-bundeneKonfliktwenigerrechtlicher,alsvielmehrpolitischerNatursei.An-schliessend betonte er, dass die massgebende Definition des Rückschie-bungsverbots keineswegs unklar sei, sondern sich explizit aus Verträgen und aus der ständi gen, in verschiedenen Botschaften verankerten, Praxis des Bundesrates ergebe. Im Anschluss daran warnte Prof. Dr. GioVanni BiaGGini von der Universität Zürich vor einer Überinterpretation von Gerichtsurtei-len und be tonte, dass dabei nicht einzelne, offen formulierte Begründungen, sondern das Urteil selbst im Zentrum stehen sollte. Davor riet er auch beim KonfliktzwischenVölker-undLandesrechtvorGeneralisierungenabundsetzte sich für eine fallnahe, auf den Einzelfall bezogene Lösung des Prob-lemsein.DenUrsprungdesKonfliktserörterteerschliesslicheinerseitsinder Tatsache, dass der Wert der Rechtsbindung – auch jenseits der Politik – im mer weniger geschätzt werde und andererseits ein etatistisches Staats-verhältnis vorherrsche, das Richterrecht skeptisch gegenüber steht. Zuletzt wies Prof. Dr. stePhan Breitenmoser von der Universität Basel auf die Un-terschiede bei der Kündigung von bi- und multilateralen Völkerrechts ver-trägen hin und unterstrich, dass das EU-Recht grundsätzlich keine Sonder-stel lung unter Schweize rischen Völkerrechtsverpflichtungen einnehme. Ausserdem habe die Schweiz ihren Bindungswillen bezüglich der EMRK durch die Ratifikation diverser Zusatzprotokolle immer wieder bestätigt. Diese unterstanden im Unterschied zur EMRK sehr wohl dem Referendum. Der EMRK und damit auch der Recht sprechung des EGMR fehle es nicht grundsätzlich an Legitimität.

Panel

Im anschliessenden Panel wurden Fragen an die anwesenden Experten ge-richtet. Die Frage, ob eine völkerrechtswidrige Volksinitiative als impliziter Kündigungsauftrag zu betrachten sei, wurde von der Mehrheit der Referen-ten verneint. Einstimmig bejaht wurde eine notwendige Relativierung des Konflikts,daeinsolchernurwenigestrittigeFällebetreffe.ObabereineNormierungderKonfliktlösungvonVorteilsei,wurdekontroversdiskutiert:Seilerunterstrichdabei,dassauchmittelsAuslegungnichtalleKonflikteweg-harmonisiert werden können, es Gerichten in solchen Fällen an Orien tie-

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BESONDERE VERANSTALTUNGEN (IRP-HSG HIGHLIGHTS)

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rungshilfen fehle und eine Normierungen deshalb notwendig sei. zell weGer forderte eine Mischung aus Normierung bestimmter Grundsatzfragen und Pragmatismus, Fassbender relativierte dies sogleich mit dem Argument, dass allgemeineNormendieKonflikteimEinzelfallnichtzulösenvermögen.Auch Biaggini postulierte pragmatische Lösungen im Einzelfall und rief dazu auf, den Fokus auf die wahren Probleme zu richten. Unterstützung hielt er dabei von diGGelmann, der anfügte, dass er den Rechtstaat insgesamt durch denKonfliktzwischenVölker-undLandesrechtnichtinGefahrsehe.Ab-schlies send hielt ehrenzeller fest,dassderKonfliktalsProzessverstandenwerden müsse, bei welchem Recht und Politik ineinander verwoben seien und nicht getrennt werden können. Nicht zuletzt deshalb sei es sodann von besonderer Bedeutung, meint ehrenzeller, dass jede Staatsgewalt die ihre zugeordnete Rolle auch wirklich wahrnehme und sich nicht wie ein Kind am 6.DezembervorderdrohendenRutehinterdenAnderenverstecke.

Kaspar Ehrenzeller, Assistent am Lehrstuhl Ehrenzeller

Verwaltungsrechtsforum

Am 20. September 2012 wurde das Verwaltungsrechtsforum gegründet. Die Foren bieten in regelmässigen Zusammenkünften die Möglichkeit zu fachlichem und geselligem Austausch zwischen der Juristischen Abteilung (LS-HSG) und dem Bundesverwaltungsgericht. Im Berichtsjahr fanden fol-gende Foren statt.

Zweites Verwaltungsrechtsforum Donnerstag, 21. Februar 2013, Universität St. Gallen «Verfassungsrechtlicher Per sön lich keitsschutz – eine Überprüfung» Referent: Prof. Dr. Rainer J. Schweizer

Drittes Verwaltungsrechtsforum Mittwoch, 5. Juni 2013, Bundesverwaltungsgerichtsgericht St. Gallen Auswirkungen des BGE 2C_828/2011 vom 12. Oktober 2012 auf das Verhältnis zwischen Völker- und Landesrecht in der Schweiz» Referent: Prof. Dr. Stephan Breitenmoser

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BESONDERE VERANSTALTUNGEN (IRP-HSG HIGHLIGHTS)

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Viertes Verwaltungsrechtsforum Donnerstag,26.September2013,BundesverwaltungsgerichtSt.Gallen«Auslegung nachvollzogenes Unionsrechts durch Schweizer Gerichte» Referent: Prof. Dr. Dr. h.c. Carl Baudenbacher

Fünftes Verwaltungsrechtsforum Dienstag,26.November2013,BundesverwaltungsgerichtSt.Gallen «Amtshilfe» Referent: PD Dr. iur. Michael Beusch

Zukunftstag an der Universität St. Gallen

Mir hat gut gefallen, dass ich erfahren konnte, wie meine Tante arbeitet und was ihre Aufgaben sind. Auch hat mir gefallen, dass wir eine Führung durch die Universität be-kommen haben. Ich habe eine neue Freundin gefunden, ihr Name ist Stefanie. Zwar habe ich nicht alles verstan-den, was unsere Führer erzählt haben, aber das stört ja nicht. Ich habe trotzdem viel erfahren.

Ich fand den Sport am besten, weil ich eine neue Sportart kennengelernt habe. Toll war auch die Führung durch das ganze Universitätsareal und das Computer auseinander nehmen. Gefallen hat mir auch zu sehen was die Assistenten im Büro machen (am Computer oder am Schreibtisch). Ich durfte ihnen helfen wichtige Mappen für Journalisten herzustellen. Ein Dankeschön für das feine Essen, Trinken und das ganze Programm.

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Forschungsschwerpunkte und Veröffentlichungen der Institutsangehörigen

Prof. Dr. iur. Bernhard Ehrenzeller

Forschungsschwerpunkte

■ Verfassungsfragen von Bund und Kantonen

■ NeueBildungsverfassungderSchweiz/SchweizerischeHochschulgesetzge-bung/WeiterbildungsgesetzgebungdesBundes

■ Institutionen des schweizerischen Konkordanzsystems, vor allem Direkte Demokratie, Verhältnis von Parlament und Regierung, Bund und Kantone

■ Aussenpolitik und direkte Demokratie

■ Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern

Veröffentlichungen

■ Neues Reformkonzept der Totalrevision im Kontext der beginnenden 1990-er Jahre: Wissenschaftlicher Beitrag im Zusammenhang mit der Tagung: «RévisiontotaledelaConstitutionfédérale(1965–99).Liensentredroitet politique», Neuchâtel, 25 janvier 2013, in: LeGes – Gesetzgebung & Evaluation 24 (2013), Nr. 2, S. 333 – 341.

■ Peter von Matt, Recht, Gerechtigkeit und Sympathie: Über die Gerichts bar-keit der Literatur und ihre Strategien,Zürich/St.Gallen2013,24S.(Hrsg.zusammen mit Peter Gomez, Constance Grewe, Andreas Kley, Markus Kotzur und Daniel).

■ Krisenkommunikation des Staates: Recht, Politik, Medien, St. Gallen 2013, 80 S. (Herausgegeben zusammen mit Urs Saxer).

■ Der Schutz des Anwaltsgeheimnisses unter besonderer Berücksichtigung der Frage des behördlichen Zugriffs auf Unterlagen, in:AndreasEng/MichelFéraud/FranzFürst/HeinrichKoller/KlausReinhardt(Hrsg.),Festgabe

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INFORMATIONEN ZU (FORSCHUNGS-)AKTIVITÄTEN AM IRP-HSG

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Walter Straumann. Zum Rücktritt und zum 70. Geburtstag, Solothurn 2013,S.263–294(zusammemRetoPatrickMüller).

■ Zum Verhältnis Parlament – Regierung: Ausgewählte Fragen am Beispiel der bernischen Parlamentsrechtsform,in:AJP/PJA2013(2013),S.782–795.

■ Diskussion zum Referat von Stefan Vogel, in: Felix Uhlmann (Hrsg.), Recht-setzung und Verfassungsgebung. Kolloquium zu Ehren von Professor Kurt Eichenberger,Zürich/St.Gallen2013,S.45–47.

■ Öffentliches Recht.Textausgabe,6.Aufl.,Zürich2013,1616S.(zusammenmit Giovanni Biaggini).

■ Das Gemeinwohl im Sinn. Zum Tod von Yvo Hangartner, Gossau (1933 – 2013), in: St. Galler Tagblatt vom 23. März 2013, S. 35.

■ Das Gemeinwohl als oberstes Gesetz. Alt-Bundesrat Koller wird 80, in: St.GallerTagblattvom26.August2013,S.2.

Vorträge

■ Neues Reformkonzept der Totalrevision (der Bundesverfassung) im Kon-text der beginnenden 1990 er-Jahre. Vortrag anlässlich der Wissen schaft-lichen Tagung an der Universität Neuenburg vom 25. Januar 2013 zum Generalthema:RévisiontotaledelaConstitutionfédérale(1965–99).Liens entre droit et politique

■ «Wenn zwei sich streiten» – Warum brauchen wir eine Richterin?, Vor-lesung vom 27. Februar 2013 an der Universität St. Gallen im Rahmen der Kinder-Uni der Universität St. Gallen

■ Ansprache anlässlich des Verbindungsjubiläums 120. Farbensemester der AV Steinacher vom 27. April 2013

■ Migrations- und Flüchtlingsrecht, Vortrag an der Veranstaltung der Kan-tons schule Heerbrugg vom 7. Mai 2013 (gemeinsam mit Dr. Christa Luter-bacher) im Rahmen des öffentlichen Vorlesungsprogramms der Univer-sität St. Gallen

■ Der Bildungsföderalismus auf dem Prüfstand, Referat an der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer zum Generalthema «Zu-kunfts gestaltung durch öffentliches Recht» vom 3. Oktober 2013 in Greifswald (Deutschland)

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INFORMATIONEN ZU (FORSCHUNGS-)AKTIVITÄTEN AM IRP-HSG

Page 29: Jahresbericht IRP-HSG 2013

Projekte/Beratungen

■ Koordination der Herausgabe des St. Galler Kommentars zur schweizeri-schenBundesverfassung(3.Auflage)

■ Experte im Rahmen der Erarbeitung eines schweizerischen Hochschul för-derungs- und Koordinationsgesetzes (HFKG) und damit verbundener Gesetzgebung (Hochschulkonkordat, Zusammenarbeitsvereinbarung) und des Weiterbildungsgesetzes

■ Beratung des Bildungsdepartements des Kantons St. Gallen im Zusammen-hang mit der FHO

■ Beratung von kantonalen Regierungen und Parlamenten, insbesondere in Fragen der Staatsleitung

Lehrtätigkeit an der Universität St. Gallen

■ Bundesstaatsrecht, Assessmentjahr FS 2013

■ Aussenpolitik und Demokratie, Masterstufe FS 2013, Blockseminar

■ Gesetzgebung in Bund und Kantonen – formelle und materielle Anforde-rungen, Masterstufe FS 2013

■ Öffentliches Recht – klassisch juristische Ausrichtung, Bachelorstufe HS 2013

■ Gestaltung von Rechtsverhältnissen, Masterstufe HS 2013

■ Staatsleitung in den Kantonen, Masterstufe HS 2013

■ Das Verhältnis von nationalem zu internationalem Recht im Wandel der Staatengemeinschaft (gemeinsam mit den Universitäten Basel, Bonn und Hamburg), Doktorandenseminar HS 2013

Mitgliedschaften

■ Richter am Staatsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein

■ Mitgliedschaft in wissenschaftlichen Vereinigungen (Schweizerischer Juris-ten verein, St. Galler Juristenverein, Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht, Schweizerische Vereinigung für politische Wissenschaften, Zentrum für Rechtssetzungslehre der Universität Zürich, Schweizerische Gesellschaft für Aussenpolitik)

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INFORMATIONEN ZU (FORSCHUNGS-)AKTIVITÄTEN AM IRP-HSG

Page 30: Jahresbericht IRP-HSG 2013

■ Korrespondierendes Mitglied der philosophisch-historischen Klasse im Ausland der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW)

■ externer Kooperationspartner des Forschungszentrums Ausländer- und Asylrecht (FZAA) an der Universität Konstanz

■ Vorstand des Vereins «Katholisches Akademikerhaus der Universität St. Gallen»

■ PräsidentdesRotaryClubsSt.Gallen-Freudenberg(Clubjahr2013/2014)

■ Mitglied der Kommission Politisch-wirtschaftlicher Bereich im Bistum St. Gallen

Selbstverwaltung

■ Mitglied der Abteilungsversammlung der Law School

■ Mitglied des Senates

■ Mitglied der Forschungskommission der HSG und der Kommission «For-schungssemester – Wochenstunden»

■ Präsident des Geschäftsleitenden Ausschusses des Forschungsinstituts für Arbeit und Arbeitsrecht an der Universität St. Gallen (FAA-HSG)

■ Mitglied der Berufungskommissionen für die Besetzung der Lehrstühle «Public Economics» (G. Kirchgässner), «Völker- und Europarecht» (Nach-folge K. Odendahl) sowie der TT-Kommissionen Anne van Aaken und Peter Hettich

■ Beratung des Rektorats der Universität St. Gallen in hochschulrechtlichen Fragen

Im Weiteren

■ Präsident der Peter Häberle-Stiftung an der Universität St. Gallen

■ Vertreter der Law School im Vorstand der Schweizerischen Richteraka-de mie

■ Vertreter der Universität St. Gallen im Stiftungsrat des Schweizerischen Nationalfonds (Stellvertretung)

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INFORMATIONEN ZU (FORSCHUNGS-)AKTIVITÄTEN AM IRP-HSG

Page 31: Jahresbericht IRP-HSG 2013

Professor Dr. iur. Vito Roberto

Forschungsschwerpunkte

■ Haftpflichtrecht

■ Verantwortung der Unternehmensleitung und der Revisionsstellen

■ Sanierungsrecht

Veröffentlichungen

■ Haftpflichtrecht, Bern 2013, 320 S.

■ Haftpflichtrecht: Fragen und Antworten – Einstiegsfälle – Leading Cases, StämpflisjuristischeRepetitorienSjR,Bern2013,312S.

■ Haftung für «Phantom-Beschwerden»?, in: HAVE 2013, Heft 1, S. 3 – 11 (zusammen mit Sebastian Reichle).

■ Nur Probleme mit der Liegenschaft: Das (neue) Bauhandwerkerpfand recht, in: ius.full 11 (2013), Heft 1, S. 2 – 9 (zusammen mit Sebastian Reichle und Marisa Walker).

■ Streit an der Generalversammlung, in: ius.full 11 (2013), Heft 1, S. 10 – 15 (zusammen mit Annina Wirth und Jennifer Eggenberger).

■ Regeln nicht rückwirkend ändern – Retrozessionen – Vergangenheitsbe-wältigung und neue Entschädigungsmodelle, NZZ vom 29. Oktober 2013.

Herausgeber

■ litera b

■ Handkommentar zum Schweizer Privatrecht

Vorträge

■ Wirtschaftsrecht für Manager, «Unternehmen in der Krise», Veranstaltung vom4.–6.Februar2013inSt.Gallen

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INFORMATIONEN ZU (FORSCHUNGS-)AKTIVITÄTEN AM IRP-HSG

Page 32: Jahresbericht IRP-HSG 2013

■ Reisen – gewusst wie, Den Tricks der Fluggesellschaften auf der Spur, Veranstaltung vom 12. – 13. März 2013 in Zürich

■ «Einführung in das Rechtssystem», Zertifikationskurs mit dem Kantons-spital Graubünden vom 15. Mai 2013

■ Die Entschädigung der Vermögensverwalter und Anlageberater – Aktueller Stand in Sachen Drittvergütungen sowie weitere Entwicklungen, Seminar der Akademie der Treuhand-Kammer AG, Zürich vom 8. November 2013

■ Haftung von Organen für M&A-Entscheidungen, in Zürich vom 11. No vem-ber 2013

Lehrtätigkeit

■ Einführung ins Privatrecht, Assessment- und Masterstufe HS 2013, Uni-ver sität St. Gallen

■ Privatrecht Übungen für MLE, Masterstufe HS 2013, Universität St. Gallen

■ Sachenrecht, Bachelorstufe HS 2013, Universität St. Gallen

Mitgliedschaften

■ Vorstand des schweizerischen Juristenvereins

■ Mitglied des schweizerischen Anwaltsverbands

Selbstverwaltung

■ Prorektor der Universität St. Gallen

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INFORMATIONEN ZU (FORSCHUNGS-)AKTIVITÄTEN AM IRP-HSG

Page 33: Jahresbericht IRP-HSG 2013

Prof. Dr. iur. Ueli Kieser

Forschungsschwerpunkte

■ Koordination des Sozialversicherungsrechts

■ Gesundheitsrecht

■ Auswirkungen des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG) auf das Sozialversicherungsrecht

■ NeukoordinationdesberuflichenVorsorge

■ Kausalitätsfragen im Versicherungsrecht

Veröffentlichungen

■ Alterssicherung von invaliden Personen. Versicherung in Wissenschaft und Praxis,Zürich/St.Gallen2013,113S.

■ BVG Tagung 2012,St.Gallen2013,206S.(Hrsg.zusammenmitHans-Ulrich Stauffer).

■ Invalidität,5.überarbeiteteAufl.,Beobachter/AxelSpringerSchweiz2013,216S.(zusammenmitJürgSenn).

■ Jahrbuch zum Sozialversicherungsrecht 2013,Zürich/St.Gallen2013,243S. (Hrsg. zusammen mit Miriam Lendfers).

■ Sozialversicherungsrechtsrechtstagung 2012: Referate der Tagung vom 6.Juniund23.August2012,St.Gallen2013,317S.(Hrsg.zusammenmitMiriam Lendfers).

■ Validen- und Invalideneinkommen: Ecksteine, Kriterien und Elemente – Überlegungen zur Bestimmung des Invaliditätsgrades, St. Gallen 2013, 119 S. (Hrsg.)

■ Haftung der Sozialversicherungsträger nach Art. 78 ATSG, in: Schweize-risches Staatshaftungsrecht, Ergänzungsband zur 2.Aufl., Bern 2014, S. 82 – 97.

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INFORMATIONEN ZU (FORSCHUNGS-)AKTIVITÄTEN AM IRP-HSG

Page 34: Jahresbericht IRP-HSG 2013

■ Berufliche Vorsorge – ein (auch kritischer) Blick auf die neuere bundesge-richtliche Rechtsprechung, in:UeliKieser/Hans-UlrichStauffer(Hrsg.),BVG-Tagung2012,St.Gallen2013,S.163–194.

■ Der Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit im Sozialversiche-rungs recht, in: Gabriela Riemer-Kafka (Hrsg.), Beweisfrage im sozialver-sicherungsrechtlichenVerfahren,Zürich/Basel/Genf2013,S.71–94.

■ Die Parallelisierung der Vergleichseinkommen bei der Bestimmung des Invaliditätsgrades, in: Ueli Kieser (Hrsg.), Validen- und Invalidenein kom-men, St. Gallen 2013, S. 49 – 70.

■ Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht, in: Stephan Weber (Hrsg.), Personen-Schaden-Forum2013,Zürich/Basel/Genf2013,S.95–132.

■ Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht, in: Anwaltstag 2013, 2013, S.1267–1305.

■ Invalidität und Alter: Ein nicht gelöstes Leistungs- und Koordinationsproblem, in:Hans-JakobMosimann/ThomasGächter(Hrsg.),BeruflicheVorsorge–Stellwerk der Sozialen Sicherheit, Dr. iur. Hermann Walser zum 70. Ge-burtstag,Zürich/St.Gallen2013,S.93–110.

■ Leistungskoordination im Sozialversicherungsrecht,in:UeliKieser/MiriamLendfers(Hrsg.),JahrbuchzumSozialversicherungsrecht2013,Zürich/St. Gallen 2013, S. 213 – 238.

■ Rechtsprechung zum Sozialversicherungsrecht, in:Ueli Kieser/MiriamLendfers(Hrsg.),JahrbuchzumSozialversicherungsrecht2013,Zürich/St. Gallen 2013, S. 21 – 93 (gemeinsam mit Miriam Lendfers).

■ Burnout und Sozialversicherung, in: Hausarzt Praxis 2013 (2013), Nr. 8, S. 2 f. (zusammen mit Barbara Hochstrasser).

■ Die krankenversicherungrechtliche Zulassung von Pflegeheimen,in:Pflege-recht–Pflegewissenschaft2013,Nr.1,S.34–39.

■ Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht, in: plädoyer 2013, Nr. 4, S. 40 – 44.

■ Kürzung und Verweigerung bei Vorsatz und Grobfahrlässigkeit in der Sozial-ver sicherung,in:Strassenverkehr2013,Nr.2,S.76–85.

■ Strukturen von Familienausgleichskassen, in: Aktuelle Juristische Praxis 2013, S. 1173 – 1190.

■ Unklare und nicht objektivierbare Beschwerdebilder: was kann und soll das Sozialversicherungsrecht tun?,in:HAVE2013,Nr.1,S.12–16.

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INFORMATIONEN ZU (FORSCHUNGS-)AKTIVITÄTEN AM IRP-HSG

Page 35: Jahresbericht IRP-HSG 2013

■ Wirtschaftlichkeit – was ist von BGE 136 V 395 zu halten?, in: HAVE 2013, Nr. 2, S. 171.

■ Sozialversicherungsrechtliche Unterstellung nach Eintritt des Risikos – Überlegungen zum Mehrfacheintritt von Risiken, in:UeliKieser/MiriamLendfers (Hrsg.), Sozialversicherungsrechtstagung 2012, St. Gallen 2013, S. 179 – 208.

■ Tafeln zum schweizerischen Sozialversicherungsrecht,5.Aufl.,Zürich/Basel/Genf 2013, 170 S. (zusammen mit Gabriela Riemer-Kafka).

■ Strassenverkehr und Kürzungen von Sozialversicherungsleistungen, in: Schaffhauser René (Hrsg.), Jahrbuch zum Strassenverkehr 2013, Bern 2013, S. 259 – 272 (zusammen mit Marian Nedi).

■ Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht, in: SJZ 2013, S. 549 – 554.

Herausgeber

■ Aktuelle Juristische Praxis (erweiterte Redaktion)

■ Health Insurance and Liability Law (HILL Journal [Redaktion])

■ Jahrbuch zum Sozialversicherungsrecht JaSo (Mitherausgeber)

■ Pflegerecht(Redaktion)

■ SchweizerischeZeitschrift fürSozialversicherungsrechtundberuflicheVorsorge (erweiterte Redaktion)

■ Sozialversicherung – Rechtsprechung und Gesetzgebung (Redaktion)

Vorträge

■ Rechtliche Fragen mit Bezug zur Psychiatrie, Psychiatriedienste Kanton St. Gallen Süd, Veranstaltung vom 10. Januar 2013 in Trübbach

■ Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht, Personen-Schaden-Forum 2013,Veranstaltungvom16.Januar2013inZürich

■ Invaliditätsgrad und Invalidenrenten, SAV-Fachanwaltsausbildung 2013/2014,Veranstaltungvom16.Februar2013inRigi-Kaltbad

■ IV-Revision6a–einkritischerBlick,RechtsschutzversicherungARAG,Veranstaltung vom 19. Februar 2013 in Zürich

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INFORMATIONEN ZU (FORSCHUNGS-)AKTIVITÄTEN AM IRP-HSG

Page 36: Jahresbericht IRP-HSG 2013

■ Rechtsfragen der Psychologie – mit einem Blick auf das Psychologiebe rufe-gesetz, Kantonalverband der Zürcher Psychologinnen und Psycho logen, ZÜPP, Veranstaltung vom 21. Februar 2013 in Zürich

■ Eingliederung der IV aus juristischer Sicht, Soziale Dienste der Stadt Zürich, Veranstaltung vom 7. März 2013 in Zürich

■ Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht, 10. Invaliditätstagung, Veran-staltung vom 21. März 2013 in Lenzburg

■ Der Arzt als Sachverständiger, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Medizin-recht II, Veranstaltung vom 10. April 2013 an der Universität Zürich

■ Leistungskürzungen im Sozialversicherungsrecht, Werkstattgespräch der Zeitschrift Strassenverkehr vom 25. April 2013 in Zürich

■ Aerztliche Aufgabe im Versicherungsrecht, Aerzteweiterbildung der Klinik Münsterlingen/TGvom2.Mai2013inMünsterlingen

■ Le point sur le droit des assurances, Vifor-Seminar vom 23. Mai 2013 in Lau sanne

■ Abgrenzung selbstständige – unselbstständige Erwerbstätigkeit, Sozialver-sicherungsrecht und Arbeitsrecht, IRP-HSG Tagung vom 29. Mai 2013 in Zürich

■ Verantwortlichkeit nach Art. 78 ATSG, Sozialversicherungsrechtstagung 2013, IRP-HSG Tagung vom 4. Juni 2013 Luzern

■ BlickaufdasVersicherungsrecht,Vifor-Seminarvom6.Juni2013inBasel

■ Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht, Anwaltstag 2013 vom 7. Juni 2013 in Luzern

■ Le point sur le droit des assurances, Vifor-Seminar vom 13. Juni 2013 in Vaumarcus/NE

■ LeistungskoordinationausderSichtderberuflichenVorsorge,Weiterbil-dungskurs für Pensionskassenexpertinnen und -experten vom 15. August 2013 in Zürich

■ Verantwortlichkeit nach Art. 78 ATSG, Sozialversicherungsrechtstagung 2013, 2. Durchführung, IRP-HSG Tagung vom 21. August 2013 in Luzern

■ Entwicklungen im Gesundheitsrecht – Auswirkungen auf die Sozialver-sicherung, 3. St. Galler Tagung zum Gesundheitsrecht, IRP-HSG Tagung vom 22. August 2013 in Zürich

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INFORMATIONEN ZU (FORSCHUNGS-)AKTIVITÄTEN AM IRP-HSG

Page 37: Jahresbericht IRP-HSG 2013

■ Blick auf das Versicherungsrecht, Vifor-Seminar vom 19. September 2013 in St. Gallen

■ Art.6EMRKundSozialversicherungsverfahren,GrundrechteimSozial-recht, IRP-HSG Tagung vom 24. September 2013 in Luzern

■ Einführung in das Sozialversicherungsrecht, Wirtschaftsrecht für Manager, ES-HSG Veranstaltung vom 25. September 2013 in St. Gallen

■ BlickaufdasVersicherungsrecht,Vifor-Seminarvom26.September2013in Bern

■ Sozialversicherungsrecht und familienrechtliche Alimentenbevorschussung, Veranstaltung des Schweizerischen Verbands für Alimentenfachleute, Veranstaltung vom 1. Oktober 2013 in Stettbach

■ Familienrecht und Sozialversicherungsrecht – eine Analyse der Schnitt-stellen, Fachanwaltsausbildung Familienrecht, Veranstaltung vom 25. Oktober 2013 in Freiburg

■ ATSG – ein Blick zurück nach zehn Jahren, Podiumsdiskussion beim «Club des professeurs Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht», Veranstaltung vom26.Oktober2013inLuzern

■ TraumatischeRückenverletzungen–LeistungspflichtderSozialversiche-run gen, Swiss Insurance Medicine, Gutachtertagung 2013 vom 31. Okto ber 2013 in Freiburg

■ Stellenwechsel und Entlassung – sozialversicherungsrechtliche Aspekte, St. Galler Tagung zum öffentlichen Personalrecht, IRP-HSG Tagung vom 21. November 2013 in Luzern

■ Invalidität–EinordnungindieberuflicheVorsorge,BVG-Tagung2013,IRP-HSG Tagung vom 28. November 2013 in Luzern

■ Beweislosigkeit, November-Tagung zum Sozialversicherungsrecht 2013, IRP-HSG Tagung vom 29. November 2013 in Luzern

■ Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht, Weiterbildung Fachanwalt Arbeitsrecht,Veranstaltungvom6.Dezember2013inZürich

■ Beweislosigkeit, November-Tagung zum Sozialversicherungsrecht 2013, 2. Durchführung, IRP-HSG Tagung vom 10. Dezember 2013 in Luzern

■ Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht, Veranstaltungsreihe eat and more, IRP-HSG Tagung vom 12. Dezember 2013 in Zürich

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INFORMATIONEN ZU (FORSCHUNGS-)AKTIVITÄTEN AM IRP-HSG

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INFORMATIONEN ZU (FORSCHUNGS-)AKTIVITÄTEN AM IRP-HSG

Lehrtätigkeiten

■ Lehrauftrag «Sozialversicherungsrecht» (FS 2013), Universität St. Gallen

■ Lehrauftrag «Sozialversicherungsrecht» (FS und HS 2013), Universität Bern

■ Lehrauftrag im Rahmen des Doktoratsprogramms «Biomedical and Ethics» (FS 2013) Universität Zürich

■ TeilnahmeandenZertifikatsausbildungen«Haftpflicht-undVersicherungs-recht» (IRP-HSG) und «HR – Recht und Gesprächsführung» (IRP-HSG)

lic. iur. Jacqueline Gasser-Beck

Selbstverwaltung

■ Mitglied der Projektgruppe «Veranstaltungsmanagement Universitäts-sport»

■ Mentorin im Mentoring-Programm der Universität St. Gallen

■ Praxis-Mentorin, Law Without Walls, Kollaboratives Netzwerk von 26internationalenUniversitäten(www.lawwithoutwalls.org)

Nachwuchsförderung am IRP-HSG

Im Berichtsjahr arbeiteten am Institut zwei Nachwuchsforschende an ihrer Habilitation:

Dr. iur. Daniel Häuserman LL.M. (Harv), Thema seiner – vom Grund-lagenforschungsfond der Universität St. Gallen unterstützten – Arbeit ist: Boardroom Policy: Towards a More Rigorous Evaluation of the Rules Gover-ning Corporate Boards. Sein Forschungsziel ist es, einen neuen Weg aufzu-zeigen, wie die Rechtsregeln betreffend den Verwaltungsrat (bzw. das

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Board of Directors) von Publikumsgesellschaften rechtspolitisch zu beurtei-len sind.

Dr. iur. Lucien Müller, Thema seiner – vom Grundlagenforschungsfonds der Universität St. Gallen unterstützten – Arbeit ist: Die individuelle Selbst-bestimmung und Eigenverantwortung in ihren Bezügen zur gesellschaftlichen Mitverantwortung – Eine Untersuchung aus staats- und verfassungsrechtli-cher Sicht. Im Rahmen des Forschungsprojektes soll das Span nungs feld zwi-schen individueller Selbstbestimmung und Eigenverantwortung sowie der MitverantwortungundSozialpflichtigkeitdesIndividuumsgrundsätzlichaus-geleuchtet und mit Blick auf besondere Gebiete vertieft werden.

Zudem arbeiten rund 27 wissenschaftliche Mitabeitende am IRP-HSG. Ne-ben der Bearbeitung zahlreicher Forschungsfragen haben sie die Möglich-keit, kostenlos an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen und sich wertvolle extracurriculäre Fähigkeiten wie Projektmanagement-, Kommuni-kations- und Networking-Skills anzueignen. Für Studierende anderer Uni-versitäten bietet das Institut zudem stark reduzierte Teilnahme gebühren an.

Anwaltsausbildung

Im Auftrag der Law School führt das IRP-HSG in Zusammenarbeit mit der st. gallischen Anwaltskammer die Veranstaltungsreihe zur Vorbereitung der Anwaltsprüfung durch. Durchschnittlich besuchten rund 122 Juristinnen und Juristen pro Semester die zu einem stark reduzierten Tarif angebotenen Weiterbildungsveranstaltungen.

Kompetenzzentrum für Rechtspsychologie

Die Schwerpunkte des Kompetenzzentrums für Rechtspsychologie unter der Leitung von Dr. phil. reVital lUdewiG sind Gutachtenerstellung, Weiterbil-dungen, rechtspsychologische universitäre Lehre, Coachings und Forschung. In den Forschungsarbeiten stehen psychologische Aspekte in der Tätigkeit von Richtern und Anwälten sowie die Aussagepsychologie und Opferpsy-chologie im Vordergrund.

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INFORMATIONEN ZU (FORSCHUNGS-)AKTIVITÄTEN AM IRP-HSG

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Forschungsschwerpunkte

■ Kindeswohl: Begutachtung zwischen Recht und Psychologie

■ Die Tätigkeit von Staatsanwälten aus psychologischer Sicht

■ Richterliche Entscheidungen zwischen Recht und Psychologie

■ Grundlagen guten Justizmanagements

■ Aussagepsychologie in der Tätigkeit von Juristen

Veröffentlichungen

■ Das richterliche Auftreten vor Gericht: Distanz oder Nähe?, in: Betrifft Justiz, Zeitschrift für Richterinnen und Richter, Staatsanwälte und Staatsanwältin-nen,Nr.116,2013,S.170–172.

■ Forschung zu Berufsbelastung und Bewältigungsstrategien von Richterinnen und Richtern,in:J.P.Pahl/V.Herkner(Hrsg.),HandbuchzurBerufsforschung, Bielefeld 2013, S. 1 – 10 (zusammen mit Philipp Heiland).

■ Professional Stress, Discrimination and Coping Strategies: Similarities and Differences between female and male Judges in Switzerland, in: Gender and Judging, Oxford 2013, S. 233 – 252 (zusammen mit Juan LaLlave).

■ Staatsanwälte zwischen Urteil und Vorurteil: Rechtlich legitime und nicht legi time Einflussfaktoren in Entscheidungen von Staatsanwälten,in:D.Fink/Ch. Schwarzenegger et al. (Hrsg.), Migration, Kriminalität und Strafrecht – FaktenundFiktion,Bern2013,S.145–164(zusammenmitJuanLaLIaveund Bianca DeMatheis-Gross).

Vorträge und Seminarleitungen

■ Der Mensch hinter dem Richter, Lehrgang «Judikative» 2013 – 2014 der Schweizerischen Richterakademie vom 1. Februar 2013 in Luzern

■ Anhörungstechnik und Glaubwürdigkeitsbeurteilung im Asylwesen, Weiter bildungsseminar für das Bundesamt für Migration (BFM) vom 13. – 14. Februar 2013 in St. Gallen

■ Staatsanwälte zwischen Urteil und Vorurteil: Rechtlich legitime und nicht legitimeEinflussfaktoreninEntscheidungenvonStaatsanwälten,Referat

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INFORMATIONEN ZU (FORSCHUNGS-)AKTIVITÄTEN AM IRP-HSG

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im Rahmen der Tagung «Migration, Kriminalität und Strafrechts – Fakten und Fiktion» der schweizerischen Arbeitsgruppe für Kriminologie vom 7. März 2013 in Interlaken

■ Moraldilemma im Zusammenhang mit dem Kindswohl, Referat an der Weiterbildungsveranstaltung «Begutachtung im Familienrecht» der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtspsychologie vom 5. März 2013 in Bern

■ Aussagepsychologie, Referat im Rahmen des 3. Moduls «Beweis» des CAS Strafprozessrecht vom 23. April 2013 in Nottwil

■ Familienrechtliche Begutachtung: Kindswohl zwischen Recht und Psycho lo-gie, Referat an der Veranstaltung von Kjz vom 28. Mai 2013 in Winter thur

■ Zwischen Wahrheit und Lüge: Aussagepsychologie für Richter, Staatsan-wälte und Anwälte, Weiterbildungsseminar zusammen mit dem IRP-HSG vom 10. – 11. Juni 2013 in der Kartause Ittingen

■ «Psychotraumatologie», Fachkurs Opferhilfe vom 19. – 20. August 2013 an der Berner Fachhochschule in Bern

■ Aussagepsychologie und Einvernahmetechniken für StaatsanwältInnen, Weiterbildungsseminar für die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich vom5.–6.September2013inZürich

■ Aussagepsychologie, Referat im Rahmen des 3. Moduls «Beweisverfahren» des CAS «Prozessführung – Civil Litigation» vom 13. September 2013 in Nottwil

■ Aussagepsychologie für Jugendanwälte, Weiterbildungsveranstaltung für die Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich vom 22. Oktober 2013

■ Kindeswohlgefährdung: Begutachtung aus rechtlicher und psychologischer Sicht, Weiterbildungsveranstaltung des SGRP vom 7. November 2013 in Bern

■ Befragungstechniken für die Polizei, Weiterbildungsveranstaltung für die Stadt- und Kantonspolizei Zürich vom 10. November 2013 in Zürich

■ Glaubhaftigkeitsbeurteilung im Asylwesen: Glaubhaftigkeit, Asyl, Trauma, Weiterbildungsveranstaltung für das Bundesverwaltungsgericht vom 20. November 2013 in St. Gallen

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INFORMATIONEN ZU (FORSCHUNGS-)AKTIVITÄTEN AM IRP-HSG

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Projekte, Beratungen, Supervision, Gutachten

■ Forschungsprojekt«RechtlichlegitimeundnichtlegitimeEinflussfaktorenin Entscheidungen von Richtern und Staatsanwälten» (2011 – 2014). Die im Rahmen des Projekts entstandene wissenschaftliche Publikation «Ein-flussfaktorenbeiEntscheidungenvonStaatsanwälten:ZwischenUrteilundVorurteil» fand in den Medien im Jahr 2013 einen breiten Echo und wurde u.a. im «10 vor 10» und «Beobachter» behandelt. (Projekt zusam men mit Juan LaLlave & Bianca De Matteis)

■ Forschungsprojekt SNF-Sinergia «Basic Research into Court Management in Switzerland» (2012 – 2014). Das Sinergia-Projekt umfasst die interdis-ziplinäre Arbeit der Bereiche Recht, Management und Psychologie. Die Projektleitung untersteht Prof. Dr. Andreas Lienhard (Universität Bern, Center of Competence for Public Management). Das Forschungs projekt umfasst 5 Teilprojekte. Das Teilprojekt (TP5) «Management and organiza-tional culture in the justice» wurde von Prof. Y. Emery, IDHEAP, «Public Management and HRM Unit» und Dr. phil. R. Ludewig (Universität St. Gallen) eingereicht und bewilligt.

INFORMATIONEN ZU (FORSCHUNGS-)AKTIVITÄTEN AM IRP-HSG

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■ Forschungsprojekt «Zwischen Wahrheit und Lüge: Aussagepsycho logie fürGerichte,Staatsanwälte,Polizei-undAsylwesen»(2013–2016)(zu-sammen mit Sonja Baumer). Eine Buchpublikation ist im Jahr 2015 geplant

■ Beratung und Supervision von Richtern, Anwälten, Gerichten und Vor-mund schaftsbehörden bei rechtspsychologischen Fragen im Bereich Familien recht und Aussagepsychologie (u.a. St. Gallen, Zürich, Appenzell, Winterthur, Bern, Solothurn, Zug, Aargau)

■ Gutachtertätigkeit im Bereich Familienrecht und Aussagepsychologie (u.a. St. Gallen, Zürich, Chur, Appenzell, Militärgericht, Winterthur, Zug, Aarau)

Lehrtätigkeit an der Universität St. Gallen

■ Recht und Psychologie: Die Tätigkeit von Richtern und Rechtsanwälten aus rechtspsychologischer Sicht, Masterstufe HS 2013

■ Psychologische Begutachtung für die Rechtspraxis, Bachelorstufe FS 2013

■ Psychologie: Trauma und Bewältigung, Assessmentstufe FS 2013

Mitgliedschaften

■ Föderation der Schweizer Psychologen und Psychologinnen (FSP)

■ Schweizerische Gesellschaft für Rechtspsychologie SGRP (Vorstand)

■ Mitglied im Kuratorium des «Dr. Bigler-Preises»

■ Schweizerische Arbeitsgruppe für Kriminologie (SAK)

■ Schweizerische Kriminalistische Gesellschaft

■ Psychologensektion der Schweizerischen Gesellschaft für Systemtherapie (SGSP)

Selbstverwaltung

■ Mitglied im Vorstand des Mittelbaus (Vizepräsidentin)

■ Mitglied der Abteilungsversammlung der Law School

■ Mitglied des Senates

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INFORMATIONEN ZU (FORSCHUNGS-)AKTIVITÄTEN AM IRP-HSG

Page 44: Jahresbericht IRP-HSG 2013

42 | Jahresbericht IRP-HSG 2013

■ Mitglied der Integritätskommission der Universität St. Gallen (Schutz der persönlichen Integrität von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität St. Gallen)

Für Arbeiten im Zusammenhang mit dem Kompetenzzentrum für Rechts-psychologie sind u.a. die folgenden Personen tätig:

■ Dr. phil. Revital Ludewig, Rechtspsychologin (Leitung)

■ Arlinda Abduli, B.A. HSG (Assistenz)

■ lic. iur. Evelyne Angehrn-Guggenbuehl, Anwältin

■ lic. iur. HSG Sonja Baumer, Juristin und Mediatorin

■ Bundesrichterin Dr. iur. Margrith Bigler-Eggenberger

■ Prof. Dr. iur. Bernhard Ehrenzeller, Universität St. Gallen

■ Prof. Dr. iur. Thomas Geiser, Universität St. Gallen

■ Bianca Gross, M.A. HSG

■ Dr. rer. nat Juan LaLIave, Psychologe, Konstanz

■ lic. iur. Marie Löhrer, Richterin

■ Dr. phil. Hans-Werner Reinfried, Rechtspsychologe

■ Dipl. Psychologin Daphna Tavor, Rechtspsychologin

■ Bundesrichter Dr. iur. h.c. Hans Wiprächtiger

80. Geburtstag von Dr. iur. h.c. Margrith Bigler-Eggenberger, erste Bundes-richterin der Schweiz und Gönnerin des Kompetenzzentrums für Rechts-psychologie

Dr. iur. h.c. Margrith Bigler-Eggenberger war die erste Bundesrichterin der Schweiz (1974) und die erste Rechtsdozentin der Universität St. Gallen (1967).SieunterstütztdieArbeitdesKompetenzzentrumsfürRechtspsycho-logie seit der Gründung mit Rat und Tat. Der Magrith Bigler-Eggenberger-Fonds unterstützt rechtspsychologische Projekte und die Weiterbildung: U.a. Projekte zu den Themen «Genderaspekte im Rechtssystem», richter-liche Entscheidungsfindung aus psychologischer Sicht, Begutachtung und

INFORMATIONEN ZU (FORSCHUNGS-)AKTIVITÄTEN AM IRP-HSG

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Jahresbericht IRP-HSG 2013 | 43

Opfer hilfe psychologie. Am 14. Juni 2013 wurde Margrith Bigler an ihrem 80. Geburtstag zur Ostschweizerin des Jahres 2013 gewählt. Der Anlass wurde von der Law School der Universität St. Gallen und vom Kompetenzzentrum für Rechtspsychologie unterstützt.

Schriftenreihe

Im Berichtsjahr erschienen sind:

Krisenkommunikation des Staates Recht, Politik, Medien BernhardEhrenzeller/UrsSaxer(Hrsg.) Referate der Tagung vom 4. April 2012 in Zürich, Band 82, 80 Seiten, St. Gallen 2013

Sozialversicherungsrechtstagung 2012 UeliKieser/MiriamLendfers(Hrsg.) ReferatederTagungenvom6.Juniund23.August2012,inLuzern,Band84,317 Seiten, St. Gallen 2013

Validen- und Invalideneinkommen Ecksteine, Kriterien und Elemente Überlegungen zur Bestimmung des Invaliditätsgrades Referate der Tagung vom 21. November 2013 in Luzern, Band 84, 119 Seiten. St. Gallen 2013

INFORMATIONEN ZU (FORSCHUNGS-)AKTIVITÄTEN AM IRP-HSG

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Kennzahlen

Geschäftsfeld

Das IRP-HSG verzeichnet eine leichte Umsatzverschiebung zugunsten der Tagungen und Seminare, welche 2013 wiederum gut besucht waren. Neben demCASLehrgangHaftpflicht-undVersicherungsrecht,welcherregelmässigfrühzeitig ausgebucht ist, entwickeln sich auch die neu lancierten CAS-Lehr-gänge erfreulich.

Thematische Schwerpunkte

Auch 2013 deckt das IRP-HSG thematisch eine breite Palette von Rechts-gebieten ab. Auch hier zeigt sich innerhalb des öffentlichen Rechts ein unge-brochen grosses Interesse an Sozialversicherungsrechtlichen Fragen. Das IRP-HSG übernimmt hier weiterhin eine führende Aus- und Weiterbildungs-rolle auf dem Schweizerischen Markt. Nach wie vor gross ist aber auch das

INFORMATIONEN ZU (FORSCHUNGS-)AKTIVITÄTEN AM IRP-HSG

Tagungen und Seminare

76%

CAS-Lehrgänge24%

Umsatz Anteil Tagungen/CAS 2013

Tagungen und Seminare

78%

CAS-Lehrgänge 22%

Umsatz Anteil Tagungen/CAS 2012

Teilnehmende nach Rechtsgebieten 2013

öffentliches Recht

16%

Privat- und Wirtschaftsrecht

51%

Sozialversiche-rungsrecht

33%

Teilnehmende nach Rechtsgebieten 2012

öffentliches Recht14%

Privat- und Wirtschaftsrecht

51%

Sozialversiche-rungsrecht

35%

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Teilnehmende Tagungen 2013

übrige Schweiz30%

Ostschweiz15%

Zürich41% Zentralschweiz

14%

Teilnehmende Tagungen 2012

übrige Schweiz30%

Ostschweiz16%

Zürich41%

Zentralschweiz13%

Jahresbericht IRP-HSG 2013 | 45

Interesse an Veranstaltungen zum Privat- und Wirtschaftsrecht, insbesonde-re bei Teilnehmenden aus dem Grossraum Zürich.

Teilnehmende

Insgesamt haben 4417 Personen an Tagesveranstaltungen und Kurzseminaren teilgenommen, wovon wiederum etwa die Hälfte der Teilnehmenden mehr als eine Veranstaltung unseres Instituts besucht haben. Die CAS-Lehrgänge wurdenvon96Teilnehmendenbesucht.

Einzugsgebiet

Unterteilung Regionen: ■ Ostschweiz mit Liechtenstein ■ Zürich ■ Zentralschweiz ■ übrige Schweiz

INFORMATIONEN ZU (FORSCHUNGS-)AKTIVITÄTEN AM IRP-HSG

Tagungen98%

CAS-Lehrgänge2%

Teilnehmendenstruktur 2013

Tagungen97%

CAS-Lehrgänge3%

Teilnehmendenstruktur 2012

Page 48: Jahresbericht IRP-HSG 2013

46 | Jahresbericht IRP-HSG 2013

Das Einzugsgebiet des IRP-HSG erstreckt sich über die ganze Schweiz. Während sich die Teilnehmerstruktur bei den Tagungen kaum verändert hat, zeichnete sich für die CAS-Lehrgänge, unterstützt durch Kooperationen mit den Universitäten Freiburg (CAS Strafprozessrecht) und Luzern (CAS Zivilprozessrecht) eine erfreuliche Verschiebung Richtung Zentralschweiz ab, welche die Bekanntheit des IRP-HSG als Weiterbildungsanbieterin in der gesamten Deutschschweiz weiter stärkt.

INFORMATIONEN ZU (FORSCHUNGS-)AKTIVITÄTEN AM IRP-HSG

Page 49: Jahresbericht IRP-HSG 2013

Jahresbericht IRP-HSG 2013 | 47

9. FACTS AND FIGURES

Veranstaltungen 2013

1. ZPO – Fallstricke und Chancen 7. März 2013, Zürich

2. Tarifstruktur 2014: Mehr Innovation wagen! 20. März 2013, Zürich

3. St. Galler Gesellschaftsrechtstag 8. Mai 2013, Zürich

4. Arbeitsrecht und Sozialversicherung 29. Mai 2013, Zürich

5. Sozialversicherungsrechttagung 4. Juni 2013, Luzern

6. St. Galler Bankrechtstag 7. Juni 2013, Zürich

7. Brennpunkt Arztzeugnis Problembehebung und Lösungsansätze für Patient, Arzt, Arbeitgebende und Versicherung 7./8.Juni2013,Bern

8. Zwischen Wahrheit und Lüge Aussagepsychologie für RichterInnen, StaatsanwältInnen, GerichtsschreiberInnen, PolizistInnen und RechtsanwältInnen 10./11.Juni2013,WarthTG

9. Vermögensverwaltung und Anlageberatung 13. Juni 2013, Zürich

10. Immaterialgüterrecht und Wettbewerbsrecht 4. Juni 2013, Zürich

11. Kommunikation der Gerichte 18. Juni 2013, Zürich

12. St. Galler Erbrechtstag 19. Juni 2013, Zürich

13. Sozialversicherungsrechtstagung, 2. Durchführung 21. August 2013, Luzern

14. 3. St. Galler Tagung zum Gesundheitsrecht 22. August 2013, Zürich

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48 | Jahresbericht IRP-HSG 2013

15. Zukunft der stationären und ambulanten Medizin in der Schweiz: Näher zusammen oder weiter auseinander 27. August 2013, Luzern

16. Vermögensverwaltung im Erwachsenenschutzrecht 28. August 2013, Zürich

17. 4. St. Galler Pflegerechtstagung 5. September 2013, Luzern

18. 11. St. Galler Energietagung 16.September2013,Baden

19. Intensivseminar: Durchführungsfragen des Leistungsrechts der beruflichen Vorsorge 16.–18.September2013,WarthTG

20. 7. Intensiv–Seminar Mergers & Acquisitions 17./18.September2013,Luzern

21. SchKG–Tagung 2013 19. September 2013, Luzern

22. Grundrechte im Sozialrecht 24. September 2013, Luzern

23. St. Galler Aktienrechtsforum 2013 6.November2013,Zürich

24. Intensivseminar: Arzthaftpflicht 6.–8.November2013,Zurzach

25. St. Galler Internationaler Erbrechtstag 7. November 2013, Zürich

26.Das neue Sanierungsrecht 8. November 2013, Zürich

27. St. Galler Internationaler Eherechtstag 13. November 2013, Zürich

28. Aktuelle Rechtsfragen im Bau-, Planungs- und Umweltrecht 20. November 2013, Luzern

29. St. Galler Tagung zum öffentlichen Personalrecht 21. November 2013, Luzern

30. Trusts, Stiftungen und Private Banking 22. November 2013, Zürich

9. FACTS AND FIGURES

Page 51: Jahresbericht IRP-HSG 2013

Jahresbericht IRP-HSG 2013 | 49

31. BVG–Tagung 2013 27. November 2013, Luzern

32. St. Galler Mietrechtstag 27. November 2013, Zürich

33. Kindes- und Erwachsenenschutzrecht 28. November 2013, Zürich

34. Novembertagung zum Sozialversicherungsrecht 28. November 2013, Luzern

35. Entwicklungen im Recht der kollektiven Kapitalanlagen VIII 29. November 2013, Zürich

36. St. Galler Tagung zum Arbeitsrecht 29. November 2013, Luzern

37. St. Galler Tagung zum Eherecht 5. Dezember 2013, Zürich

38. Völkerrecht – Landesrecht im Konflikt. Wie weiter? 6.Dezember2013,Zürich

39. Novembertagung zum Sozialversicherungsrecht, 2. Durchführung 10. Dezember 2013, Luzern

Veranstaltungsreihe «eat and more …»

Haftpflicht-undVersicherungsrecht«atnoon» Verantwortlich: Prof. Dr. iur. Ueli Kieser

■ Medizinische Fragestellungen im Versicherungsrecht – Ein Erfahrungsbericht 17. Januar 2013, Zürich Prof. Dr. med. Oskar Baenziger

■ Ersatzfähigkeit des Angehörigenschadens im Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht 14. März 2013, Zürich Prof. Dr. iur. Hardy Landolt

■ Motorfahrzeughaftpflicht – zwischenBetriebsgefahrundVerschulden 18. April 2013, Zürich Dr. iur. Jürg Nef

9. FACTS AND FIGURES

Page 52: Jahresbericht IRP-HSG 2013

■ Knacknüsse im Zivilprozess – v.a. Substantiierung 16.Mai2013,Zürich PD Dr. iur. Alexander Brunner

■ Neueste Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht 12. Dezember 2013, Zürich Prof. Dr. iur. Ueli Kieser

Certificates of Advanced Studies

Das Institut führte im Berichtsjahr folgende Module der einzelnen CAS Lehrgänge durch:

CAS «Haftpflicht- und Versicherungsrecht» Prof. Dr. iur. Ueli Kieser, Dr. iur. Volker Pribinow, Dr. h.c. Stephan Weber

7. Durchführung: ■ Modul 3: Schaden und Ersatz, 20. – 22. Februar 2013, Nottwil ■ Modul4: TodundKoordination,24.–26.April2013,Ittingen ■ Modul 5: Verfahren – Leistungsänderung, 19. – 22. Juni 2013, Wilen am Sarnersee

8. Durchführung: ■ Modul 1: Grundlagen des Schadenausgleichs, 11. – 13. September 2013, Ittingen ■ Modul2: Invalidität,6.–8.November2013,Konolfingen

5. Alumni – Veranstaltung ■ 11. April 2013, Olten

CAS «Human Resources: Recht und Gesprächsführung» Prof. Dr. iur. Ueli Kieser, Beatrice Conrad, Dr. iur. Adrian von Kaenel

■ Modul 1: Überblicksmodul, 13. – 17. Mai 2013, Ittingen ■ Modul 2: Arbeitsrecht, 5. – 7. September 2013, Ittingen ■ Modul 3: Versicherungen im Unternehmen, 18. – 20. November 2013, Unterägeri

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9. FACTS AND FIGURES

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CAS «Konfliktlösung in Unternehmen und Verwaltung» Ljubjana Wüstehube, Thorsten Groth, Thomas Flucher, Dr. iur. Otmar Schneider, Adrian Schweizer

1. Durchführung: ■ Modul 3: Mediation und Mediatives Handeln, 21. – 23. Februar 2013, Warth ■ Modul4: PraxisundReflexiondesMediativenFührungshandelns, 2. – 4. Mai 2013, Warth ■ Modul5: Management,KonfliktlösungundFührungvon Organisationen, 12. – 14. Juni 2013, Wildhaus

2. Durchführung: ■ Modul 1: Einführung in das systemische und mediative Konfliktverständnis,3.–6.Dezember2013,St.Gallen

CAS «Strafprozessrecht» In Zusammenarbeit mit der Universität Freiburg, Departement für Strafrecht Prof. Dr. iur. Marcel Niggli, Dr. Patrick Guidon

■ Modul 2: Zwangsmassnahmen, 28. – 30. Januar 2013, Konolfingen ■ Modul 3: Beweis, 22. – 24. April 2013, Nottwil ■ Modul 4: Verfahrensarten, 3. – 5. Juni 2013, Warth ■ Modul 5: Fälle, 23. – 25. September 2013, Konolfingen

CAS Prozessführung «Civil Litigation» InZusammenarbeitmitdemCenter forConflictResolution(CCR)derUniversität Luzern Prof. Dr. iur. Vito Roberto, Prof. Dr. iur. Ivo Schwander, Prof. Dr. iur. Lorenz Droese, Prof. Dr. iur. Daniel Girsberger, Prof. Dr. iur. Andreas Furrer

■ Modul 1: Überblicksmodul, 2. –4. Mai 2013, Wildhaus ■ Modul 2: Prozesseinleitung, 13. – 15. Juni 2013, Flüeli-Ranft ■ Modul 3: Beweisverfahren, 12. – 14. September 2013, Nottwil ■ Modul 4: Verfahrensarten und Rechtsmittel, 28. – 30. November 2013, Warth

Jahresbericht IRP-HSG 2013 | 51

9. FACTS AND FIGURES

Page 54: Jahresbericht IRP-HSG 2013

Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis Universität St.Gallen Bodanstrasse 4 · 9000 St.Gallen Tel. +41 (0)71 224 24 24 · Fax +41 (0)71 224 28 83 [email protected] · www.irp.unisg.ch