Jahrgang 17 Nr. 31/32/33 Freitag, den 04. August 2017¶ri-Woche Freitag, den 04. August 2017 3...

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Jahrgang 17 Nr. 31/32/33 Freitag, den 04. August 2017 Die Hör i-Woche macht jetzt Smpae Bitte beachten Sie, dass in KW 32 + 33 (11.08. + 18.08.2017) keine Höri-Woche erscheint. Die nächste Höri-Woche gibt es wieder am 25. August 2017. Ihre Gemeindeverwaltungen Moos, Gaienhofen und Öhningen

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Jahrgang 17

Nr. 31/32/33

Freitag, den 04. August 2017

Die Höri-Wochemacht jetzt

S m� pa� eBitte beachten Sie,

dass in KW 32 + 33

(11.08. + 18.08.2017)

keine Höri-Woche erscheint.

Die nächste Höri-Woche

gibt es wieder am 25. August 2017.

Ihre Gemeindeverwaltungen

Moos,

Gaienhofen

und Öhningen

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Höri-Woche

Freitag, den 04. August 2017 2

Samstag, 05.08.2017: Residenz-Apotheke Tel.: 07732 - 97 11 60 Poststr. 12 78315 Radolfzell am BodenseeSonntag, 06.08.2017: Marien-Apotheke Gottmadingen Tel.: 07731 - 79 65 39 Hauptstr. 47 78244 Gottmadingen Mauritius-Apotheke Eigeltingen Tel.: 07774 - 9 39 79 99 Hauptstr. 35 78253 EigeltingenMontag, 07.08.2017: City-Apotheke Engen Tel.: 07733 - 9 70 33 Breitestr. 8 78234 Engen, Hegau Rosenegg-Apotheke Rielasingen Tel.: 07731 - 2 29 65 Hauptstr. 5 78239 Rielasingen-WorblingenDienstag, 08.08.2017: Christophorus-Apotheke Engen Tel.: 07733 - 88 86 Bahnhofstr. 3 78234 Engen, Hegau Flora-Apotheke Radolfzell Tel.: 07732 - 97 19 91 Brühlstr. 2 78315 Radolfzell Mittwoch, 09.08.2017: Martinus-Apotheke Singen Tel.: 07731 - 4 19 71 Uhlandstr. 48 78224 SingenDonnerstag, 10.08.2017: See-Apotheke Gaienhofen Tel.: 07735 - 7 06 Hauptstr. 223 78343 Gaienhofen Stadt-Apotheke Engen Tel.: 07733 - 52 57 Vorstadt 8 78234 Engen, Hegau

Fortsetzung der Apothekennotdienste auf Seite 20!

Bereitstellung der Gefäße ab 06.00 Uhr Dienstag, 08.08.17 Biomüll Dienstag, 15.08.17 Biomüll Montag, 21.08.17 Gelber Sack Dienstag, 22.08.17 Biomüll + Restmüll Dienstag, 29.08.17 Biomüll Mittwoch, 30.08.17 Blaue Tonne Montag, 04.09.17 Problemmüll Dienstag, 05.09.17 Biomüll Öffnungszeiten Wertstoffhof Gaienhofen Die nächsten Termine sind: 05.08./19.08./02.09./16.09.2017 jeweils 10.00 – 14.00 Uhr geöffnet Termine Problemstoffsammlung 2017 Montag, 04.09.2017 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr Gaienhofen, Parkplatz Hermann-Hesse-Schule

Öhningen Bereitstellung der Gefäße ab 6.00 Uhr Dienstag 08.08.2017 Biomüll Dienstag 15.08.2017 Biomüll Mittwoch 16.08.2017 Papier Montag 21.08.2017 gelber Sack Dienstag 22.08.2017 Biomüll/Restmüll Dienstag 29.08.2017 Biomüll Öffnungszeiten Wertstoffhof Öhningen Samstags, 14-tägig von 10.00-12.00 Uhr nächste Termine: 12.08.2017/26.08.2017 Donnerstags, 14-tägig von 16.00-17.00 Uhr nächste Termine: 17.08.2017/31.08.2017

MOOS Bereitstellung der Gefäße ab 6.00 Uhr Montag, 7. August, Biomüll Montag, 14. August, Biomüll Dienstag, 15. August, Gelber Sack Freitag, 18. August, Restmüll Montag, 21. August, Biomüll Freitag, 25. August, Papiermüll Montag, 28. August, Biomüll Montag, 4. September, Biomüll Öffnungszeiten Wertstoffhof Moos: Jeden Samstag von 9:00 – 11:30 Uhr Container für Grünmüll, Altmetalle, Bauschutt, Elektroklein-geräte und Windeln

Gemeindeverwaltungen:MoosZentrale 07732/99 96 -0Fax 07732/99 96 20E-mail-Adresse [email protected] Moos 07732/99 96 - 17Bauhof 07732/94 08 04oder 0171/6 44 37 89Wassermeister 0175/4 31 80 29Bootshafen Moos 07732/5 21 80Bootshafen Iznang 07732/5 44 81oder 0171/3 24 62 45Kindergarten Moos 07732/99 96 80Kindergarten Bankholzen 07732/5 36 89Kleinkindgruppe Gänseblümchen Bankholzen 0151/23896676Kath. Pfarramt, Weiler 07732/43 20Ev. Pfarramt, Böhringen 07732/26 98Kläranlage Moos 07732/94 69 20

Hilfe von Haus zu Hause 07735/919012

GaienhofenZentrale 07735/99 99-1 00Fax 07735/99 99-2 00E-mail-Adresse [email protected] und Gästebüro 99 99-12 3Gemeindevollzugsdienst 99 99-12 9Höri-Museum 44 09 49Bauhof 9 19 58 48 oder 0151/21897184Wassermeister 91 99 00oder 0170 / 5 77 90 66Kläranlage 9 19 58 72oder 0171/7 68 13 46 + 0171/7 68 13 47Kindergarten Horn 29 88Kleinkindgruppe Sonnenkäfer Hemmenhofen 0152/36294528Kath. Pfarramt, Horn 20 34Ev. Pfarramt 20 74Campingplatz Horn 6 85Hafenmeister GaienhofenHerr Stier: 0171/6 54 51 73Hafenmeisterin Horn Frau Eiling-Moser 0170/5751267Hafenmeister HemmenhofenHerr Leiber 0175 5857219Haus “Frohes Alter”, Horn 38 76wöchentlicher Seniorentreff donnerstags ab 14.00 UhrHilfe von Haus zu HausNachbarschaftshilfe Gaienhofen e.V. 91 90 12Sozialstation Radolfzell-Höri e.V.Gaienhofen, Ludwig-Finckh-Weg 8 440958Sprechzeiten: Mo + Do 11.00 bis 12.30 UhrSeeheim Höri Gesellschaft für Lebensqualität im Alter mbH 07735/937720

ÖhningenZentrale 07735/8 19 - 0E-mail-Adresse [email protected] 07735/8 19 - 30Tourist-Information 8 19 - 20Bauhof 81940Wassermeister 0174/9951237Wasserversorgung Notfall: 0160/90544372Ortsverwaltung Wangen 7 21

Ortsverwaltung Schienen 819 - 60Kindergarten Öhningen 32 44Kindergarten Schienen 36 39Kindergarten Wangen 34 13Kath. Pfarramt 07735/7 58 20 21Ev. Pfarramt 20 74Campingplatz Wangen 91 96 75Höristrandhalle Wangen 34 90

Gemeinde-Verwaltungsverband HöriTelefon Tel. 8 18 - 8

Sekretariat Musikschule Tel. 8 18 - 41Steuern und Abgaben Tel. 8 18 - 43Gemeindekasse Tel. 8 18 - 45

Ärztlicher NotdienstRettungsleitstelle, Rettungsdienst und Krankentransport Tel. 112Ärztlicher Bereitschaftsdienst Tel. 116 117Kinder-Notfallpraxis Singen Tel. 0180/6077312Zahnärztliche Notrufnummer Tel. 0180/3222555-25Krankenhaus Singen Tel. 07731/89 -0Krankenhaus Radolfzell Tel. 07732/88 -1Sozialstation Radolfzell-Höri e.V. (Hauskrankenpflege, Familienpflege)Frau Wegmann, Tel. 07732/97 19 71DRK - Ambulanter Pflegedienst - Hauswirtschaft Tel. 07732/9 46 01 63Hospizverein Radolfzell, Höri,Stockach und Umgebung Tel. 07732/5 24 96Überfall, Unfall Tel. 1 10See-Apotheke, Gaienhofen Tel. 07735/7 06Höri-Apotheke, Wangen Tel. 07735/31 97INVITA - Häusliche KrankenpflegeStephanie Milotta Tel. 07732/972901Elternkreis drogengefährdeter und drogenabhängiger Jugendlicher Tel. 07732/52814Tierrettung Radolfzell24-Std.-Notrufnummer Tel. 0160 5187715

ForstämterKreisforstamt Landratsamt Konstanz, Waldstr. 32, 78315 Radolfzell, Tel.: 07531/8002126, Forstreviere der Höri Revierleiter G. Lupberger Tel. 07531 800-3551, [email protected]. Ehrminger, Tel. 07531 800-3506Wespennotdienst 24-St.-Notrufnummer 0172 1768066

TelefonseelsorgeEv. (gebührenfrei), Tel. 0800/111 0 111Kath. (gebührenfrei), Tel. 0800/111 0 222

FeuerwehrFunkzentrale 1 12Feuerwehrkommandant MoosKarl Wolf 07732 9595250Feuerwehrkommandant Gaienhofen,Jürgen Graf Tel. 0175/5 36 37 51

PolizeiNotruf 1 10Polizeiposten Gaienhofen-Horn Tel. 07735/9 71 00Polizeirevier Radolfzell Tel. 07732/950660

Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG

Verwaltung Schaffhausen 0041/52/6 33 55 55Zweigstelle Worblingen Tel. 07731/1 47 66 - 0 Fax: 07731/1 47 66 - 10Störungsdienst: 0041/52/6 24 43 33

ZolldienststelleÖhningen Tel. 44 05 66 Fax 44 01 47

SchulenMoosGrundschule Tel. 97 90 06Hannah-Arendt-Schule Tel. 92 27 -0GaienhofenHermann-Hesse-SchuleHauptschule mit Werksrealschule Tel. 9 19 19 16Grundschule Horn Tel. 20 36Ev. Internatsschule Tel. 81 20ÖhningenGrund- und Hauptschule mit Werksrealschule Tel. 93 99 -16

Familien- und Dorfhilfe ÖhningenEinsatzleitung: Frau Jutta Gold Tel. 07731/79 55 04NachbarschaftshilfeEinsatzleitung: Frau Neureither Tel. 3944

Bevollmächtigter Schornsteinfeger für Gaienhofen und Öhningen

Peter Krattenmacher Tel.: 07735/44 05 72oder 0174/3 30 49 90

Bevollmächtigter Schornsteinfeger Moos

Jörg Dittus Tel. 07704/358230- Moos, Bankholzen, Weiler, Bettnang, Iznang OberdorfPeter Krattenmacher Tel.: 07735/44 05 72- Iznang Unterdorf oder 0174/3 30 49 90

NOTRUFE/ BEREITSCHAFTSDIENSTE/ WICHTIGE RUFNUMMERN

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Höri-Woche

Freitag, den 04. August 2017 3

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte 2016

Der Gutachterausschuss der Gemeinde Moos hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. m. § 12 der Gutachteraus-schussverordnung unter Auswertung der Kaufpreissammlung die nachfolgenden Bo-denrichtwerte für das Gemeindegebiet zum Stichtag 31.12.2016 ermittelt und in seiner Sitzung am 06.07.2017 beschlossen. Begriffsdefinition Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bo-dens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bo-denrichtwertzone), die nach ihren Grund-stücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend über-einstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorlie-gen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Der Boden-richtwert enthält keine Wertanteile für Auf-wuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Absatz 1 Satz 2 BauGB). Eventuelle Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrund-stück hinsichtlich seiner Grundstücks-merkmale (zum Beispiel hinsichtlich des Erschließungszustands, des beitrags- und abgabenrechtlichen Zustands, der Art und des Maßes der baulichen Nutzung) sind bei der Ermittlung des Verkehrswerts des be-treffenden Grundstücks zu berücksichtigen.

Bänklefäscht5. August 2017 in Weiler/Höri

Beginn 19.30 Uhr 3 Livebands, Eintritt frei, Spiele mit Pokalverleihung,

Tombola, Mitternachtsshow

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Höri-Woche

Freitag, den 04. August 2017 4

Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzone sowie die Festsetzung der Höhe des Bodenrichtwerts begründen keine Ansprüche zum Beispiel gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, Baugenehmi-gungsbehörden oder Landwirtschaftsbehörden. Darstellung Der Bodenrichtwert wird mit seiner Begrenzungslinie (Bodenricht-wertzone) sowie mit seinen wertbeeinflussenden Grundstücksmerk-malen entsprechend einer der folgenden Übersichten dargestellt. Der Bodenrichtwertzone sind Zonennummern zugeordnet sein. In den ermittelten Bodenrichtwerten sind Erschließungskosten und Anliegerbeiträge enthalten, soweit der Wert nicht besonders ge-kennzeichnet ist.

* = ohne AWE (A=Abwasserbeitrag, W=Wasserversorgungsbeitrag, E=Erschließungsbeitrag)

Bewertungsgebiet Bodenwert €/qm

Bankholzen

B 1 Schienerbergstraße 130,00

B 2 Hegau- / Vordere Höristraße 130,00

B 3 Deienmooserstraße 150,00

B 4 Im Bündt / Steinerweg 170,00

B 5 In den Reben / Schulstraße 170,00

B 6 Im Loh/Sandäcker 175,00

B 7 Sandäcker (Bauerwartungsland) 35,00 *

B 8 Petisgarten (Bauerwartungsland) 35,00 *

B 9 Steinerweg (Bauerwartungsland) 40,00 *

Iznang

I 1 Höristraße / Schorengasse / Weiler Straße 145,00

I 2 Seestraße / Lange Gasse / Strandbadstraße 185,00

I 3 Bühlsteig / Am Hang / Flurweg / F.A. Mes-mer-Straße

175,00

I 4 Ringstraße 195,00

I 5 Uferstraße 240,00

I 6 Unter Eichen 240,00

I 7 Unter Eichen - Seeanstoß 385,00

I 8 Strandbadstraße - Camping 45,00

I 9 Obere Freiburgern / Zur Bützi / In den Län-dern

195,00

Moos

M 1 Radolfzeller- / Iznanger Straße 145,00

M 2 Dorfstraße 170,00

M 3 Bohlinger- / Kirchstraße 150,00

M 4 Böhringer Straße 165,00

M 5 Obere Reute 195,00

M 6 Hafenstraße / Strandweg 220,00

M 7 Kaiserstraße / Birkenweg 180,00

M 8 Dörnenweg / Feldstraße 195,00

M 9 Gewerbegebiet West 145,00

M 10 Gewerbegebiet Mitte 80,00

M 11 Gewerbegebiet Ost (neu) 70,00

M 12 Radolfzeller Straße / Markt 75,00

M 13 Eichweg 195,00

M 14 Eichweg II (Mischgebiet) 155,00

M 15 Eichweg III (Bauerwartungsland) 65,00 *

Bewertungsgebiet Bodenwert €/qm

Weiler / Bettnang

W 1 Hauptstraße / Bankholzer Straße 135,00

W 2 Gartenstraße / In der Burg / Bettnanger Straße / Waibelgarten

180,00

W 3 Rebsteig / Lerchenweg / Schildgasse 170,00

W 4 Im Weinberg / Sonnenhalde 215,00

W 5 Am Vogelsang 180,00

W 6 Schild (Bauerwartungsland) 50,00 *

W 7 Halde (Bauerwartungsland) 35,00 *

W 8 Bettnang 155,00

Gesamtgemeinde Moos

Grünland 0,80

Ackerland 1,85

Der genaue Wert der land- und forstwirtschaftlichen Flächen wird im Einzelfall je nach Lage und Bodenqualität (Ertragsmesszahl) fest-gelegt. Die Richtwerte werden hiermit gemäß § 196 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Die Richtwerte mit den Bodenrichtwertkarten können bei der Ge-meindeverwaltung Moos, Bohlinger Straße 18, 78345 Moos, Zimmer 7 zu den üblichen Öffnungszeiten oder im Internet unter www.moos.de, Menüpunkt Leben & Wohnen/Bauen & Wohnen/Bodenrichtwer-te eingesehen werden. Moos, 31.07.2017 gez. Heinz Morlock Vorsitzender des Gutachterausschusses

B 2

130 €

B 2130 €

B 940 €

170 €B 4

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B 1

170 €

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Bodenrichtwerte, Stand 31.12.2016 Maßstab 1:2000GemarkungGemeinde Moos, Bankholzen

Page 5: Jahrgang 17 Nr. 31/32/33 Freitag, den 04. August 2017¶ri-Woche Freitag, den 04. August 2017 3 Bekanntmachung der Bodenrichtwerte 2016 Der Gutachterausschuss der Gemeinde Moos hat

Höri-Woche

Freitag, den 04. August 2017 5

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Gemeinde Moos, Bodenrichtwerte Stand 31.12.2016 Maßstab 1:3000Gemarkung Moos

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Bodenrichtwerte, Stand 31.12.2016 Maßstab 1:1500GemarkungGemeinde Moos, Weiler (OT Bettnang)

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Eichweg III“

Der Gemeinderat der Gemeinde Moos hatte am 27.07.2017 in öf-fentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Eichweg III“ gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Eich-weg III“ ergibt sich aus dem Kartenausschnitt auf Seite 6! Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung und Um-weltanalyse vom Mo 21.08.2017 bis einschließlich Do 21.09.2017 (Auslegungsfrist) im Rathaus der Gemeinde Moos, Bohlinger Straße 18, 78345 Moos, EG im Flur vor Zimmer Nr. 8 von Montag bis Freitag während der üblichen Öffnungszeiten (Mo - Do 08:00 - 12:00 Uhr, Mi 14:00 - 18:00 Uhr, Fr 08:00 - 12:30 Uhr) ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen beim Haupt- und Bauamt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mit-geteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrol-le nach § 47 VwGO unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Aus-legung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

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Strandbadstraße

FlurwegFranz-Anton-Mesmer-Straße

Höristraße

In den Ländern

Kurze Gasse

Lang

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Lang

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Lange Gasse

Libellenweg

Obere FreiburgernO

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Ringstraße

Schorengasse

See

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Strandbadstraße

Uferstraß

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Unter Eichen

Zur Bützi

(Äckerleswiesen)

Am

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Müh

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Am Hang

Bühlsteig

Bündt

Innere Buch

Liederlisäcker

Mittlere Freiburgern

Vor Schoren

Unter Eichen

Gemeinde Moos, Bodenrichtwerte Stand 31.12.2016 Maßstab 1:2700Gemarkung Iznang

W 7

35 €

W 4

215 €

W 1

135 €

W 3

170 €

W 2

180 €

W 3170 €

W 6

50 €

W 5

180 €

135 €

W 1

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Am Vogelsang

Amselweg

Bankholzer Straße

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In der Burg

Kirchgasse

Lerchenweg

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Sonnenhalde

Hintere Garten

(I. Gewann)

Im Schild

(II Gewann)

Hintere Halde

Im Schild

Halde

Hintere Garten

Stetten unterm Lindenbach

Neusatz

Unter der Mühle

Unter der Halde

Untere Hilb

Waibelgarten

Bodenrichtwerte, Stand 31.12.2016 Maßstab 1:2500GemarkungGemeinde Moos, Weiler

Page 6: Jahrgang 17 Nr. 31/32/33 Freitag, den 04. August 2017¶ri-Woche Freitag, den 04. August 2017 3 Bekanntmachung der Bodenrichtwerte 2016 Der Gutachterausschuss der Gemeinde Moos hat

Höri-Woche

Freitag, den 04. August 2017 6

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vor-liegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten um-weltbezogener Informationen und Fachgutachten sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

Umweltanalyse, erstellt von 365° freiraum + umwelt, Überlingen (Stand: Februar 2017)

mit den Inhalten: Vorhabensbeschreibung, Inhalte und Ziele der Aufstellung des Bebauungsplans, Schutzgebiete, Überschwem-mungsgebiete, übergeordnete Planungen, Bestandsbeschreibung, Bewertung und Konfliktanalyse, artenschutzfachliche Prüfung, Ver-meidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen, Fazit

Faunistisches Gutachten, erstellt von Dr. Wolfgang Fiedler, Radolf-zell (Stand: Juli 2016)

mit den Inhalten: Bericht zur Relevanzprüfung zum Vorkommen von Vögeln, Fledermäusen und Amphibien im Planungsgebiet Eichweg III in Moos

Moos, den 04.08.2017

gez. Peter Kessler, Bürgermeister

Page 7: Jahrgang 17 Nr. 31/32/33 Freitag, den 04. August 2017¶ri-Woche Freitag, den 04. August 2017 3 Bekanntmachung der Bodenrichtwerte 2016 Der Gutachterausschuss der Gemeinde Moos hat

Höri-Woche

Freitag, den 04. August 2017 7

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Amtsbote für Weiler gesucht

Die Gemeinde Moos sucht für den Orts-teil Weiler zum nächstmöglichen Zeit-punkt eine/n Amtsbotin/Amtsboten.

Der Aufgabenbereich umfasst die Zustel-lung kommunaler Postsendungen jeder Art sowie die Zustellung des Amtsblattes Höri-Woche im Ortsteil Weiler. Die Amts-post ist im Rathaus Moos abzuholen, die Höri-Woche wird zu Ihnen nach Hause geliefert. Die Tätigkeit ist in der Regel mittwochs und freitags auszuüben.

Wir wünschen uns eine zuverlässige und verantwortungsbewusste Arbeitskraft, die die Tätigkeit bei jeder Wetterlage verrichten kann. Die Tätigkeit ist für jede Altersklasse, gerne auch für rüstige Seni-oren und Schüler ab 16 Jahren geeignet.

Bewerbungen richten Sie bitte entweder schriftlich an die Gemeinde Moos, Boh-linger Straße 18, 78345 Moos oder per E-Mail an [email protected]

Gerne gibt Ihnen Frau Stoffel zu der Tätig-keit weitere Auskunft unter Tel. 07732 9996-12 oder auch per E-Mail [email protected]

Eröffnung der Ausstellung

„bilder und objekte – aus den ateliers am see“ im Bürgerhaus Moos Am Freitag, 28.07.2017 wurde die Ausstel-lung „bilder und objekte – aus den ateliers am see“ in feierlichem Rahmen eröffnet. Bür-germeister Kessler durfte an diesem Abend etwa 170 Besucher zur Vernissage willkom-men heißen. Die Einführung zur Ausstellung wurde von Frau Petra Karrer, Kunsthistorike-rin gehalten. Musikalisch wurde der Abend durch das Duo FunJAZZtic mit Uli Stier und Thomas Förster begleitet.

An der Ausstellung nehmen insgesamt 18 ausstellende Künstlerinnen und Künstler aus Moos und der Bodenseeregion teil. Dies sind Angela Becker-Fuhr, Monika Braunert, Gabi Ehrminger, Marlis Faller, Margret Fecht-Ni-schak, Vera Floetemeyer-Löbe, Marianne Ha-gemann, Gisela Hecking, Wolfgang Hecking, Anne Heller, Ulrike Roller, Beate Sehnke, Felix Sommer, Ingrid Stotz, Rosemarie Stu-ckert-Schnorrenberg, Jürgen Tirschmann, Frauke Twelbeck und Alexander Weinmann. Durch die große Anzahl an Teilnehmern konnte eine sehr abwechslungsreiche und interessante Ausstellung eröffnet werden, die bereits viele Besucher angelockt hat. Die Ausstellung findet im Bürgerhaus Moos statt und ist noch bis einschließlich Sonntag, 27.08.2017 zu sehen. Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 8 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr Mi 8 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr Fr 8 – 12 Uhr und 15 – 18 Uhr Sa 15 – 18 Uhr So 10 – 18 Uhr

ÖPNV auf der Höri

Erfreuliches gibt es aus der letzten Kreistags-sitzung zu berichten. Dort wurde beschlos-sen, dass der bisherige in der Wintersaison stattfindende Linientaxiverkehr an Sonn- und Feiertagen (7 Fahrten) aufgrund des erfreulich hohen Gastaufkommens ab der Saison 2017/18 in einen Linienverkehr mit Bus umgewandelt wird.

Damit fahren zukünftig an den Sonn- und Feiertagen durchgehend normale Linien-busse über die Höri und kein Fahrgast muss mehr Angst haben, dass er an diesen Tagen wegen zu hohem Fahrgastaufkommen ste-henbleibt.

DER TÖPFERMARKT SAGT DANKE

an alle Bewohner und die Gastronomie von Iznang, die auch dieses Jahr wieder freund-licherweise ihre Höfe und Einfahrten zur Verfügung gestellt haben, und mit großem Einsatz dafür sorgen, dass sich die Keramiker aus Nah und Fern in Iznang wohl fühlen. Vielen Dank für das Engagement der Verei-ne, die alle mithelfen: An die Musikschule, an die DLRG für die Tombola, an den Kanuclub für den Parkplatz und an den Narrenverein, der beim Strandfest für das leibliche Wohl der Besucher und Gäste sorgt. Vielen Dank auch an die Gemeinde Moos mit Bauhof, und alle, die zum Gelingen dieser Veranstaltung beigetragen haben. Wir wissen das über die vielen Jahre sehr zu schätzen und freuen uns schon auf das nächste Jahr, übrigens das 20. Jubiläum! Wir grüßen Sie alle ganz herzlich Ihre Sabina Hunger und Felix Sommer , Organisation Töpfermarkt Iznang

Die persönliche und unab-hängige Energieberatung der Energieagentur gemeinnützi-ge GmbH im Kreis Konstanz

Die nächste Energieberatung findet statt am

Mittwoch, 23. August 2017 von 16:00 bis 18:00 Uhr

im Rathaus Moos Um die Terminwünsche für alle genannten Angebote vorbereiten zu können, ist eine Anmeldung notwendig bei Energieagentur Kreis Konstanz 07732/939-1234, 8:30 bis 11:30 Uhr.

Entwicklungspro-gramm Ländlicher Raum 2018

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat am 09.06.2017 das Jahresprogramm 2018 zum Entwicklungs-programm Ländlicher Raum (ELR) ausge-schrieben. 2018 werden wieder Zuschüsse zur Verfügung gestellt. Anträge mit vollständigen und aussagefä-higen Antragsunterlagen (5 Fertigungen) können

bis zum 22.09.2017

bei der Gemeindeverwaltung Moos, Frau Stoffel, Bohlinger Straße 18, 78345 Moos, abgegeben werden. In den letzten Jahren wurden in Moos mehrere private Modernisierungsmaßnah-men bzw. Neu- und Umbaumaßnahmen für Wohnraumnutzung sowie gewerbliche Baumaßnahmen über das ELR-Programm

Mitarbeiter für die Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Weiler gesucht

Die Gemeinde Moos sucht ab dem Schul-jahr 2017/2018 (Mitte September 2017) Mitarbeiter für die Kernzeit- und Nach-mittagsbetreuung an der Grundschule Weiler. Es handelt sich um eine geringfü-gige Tätigkeit. In der Zeit von Montag bis Freitag von 7:45 bis 8:45 Uhr und von 12:10 bis 13:05 Uhr findet die Kernzeitbetreuung statt. Von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 13:05 bis 16:00 Uhr wird eine Nach-mittagsbetreuung angeboten.

Es werden Mitarbeiter gesucht, die stun-denweise die Betreuung übernehmen können. Die genaue Arbeitszeitvertei-lung findet in Absprache mit den weite-ren Betreuungskräften statt.

Haben Sie Interesse? Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie bitte an die Gemeindeverwaltung Moos, Bohlinger Str. 18, 78345 Moos rich-ten oder per E-Mail an [email protected] senden.

Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Stoffel unter der Tel. Nr. 07732 9996-12 oder E-Mail: [email protected] gerne zur Verfügung.

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Höri-Woche

Freitag, den 04. August 2017 9

mit einer Fördersumme von insgesamt rund 320.000,- € bezuschusst.

Für private Wohnbaumaßnahmen (Moder-nisierung und Umnutzung bestehender Gebäude zu eigenständigen und familien-gerechten Wohnungen zur Eigennutzung oder Vermietung, Schließung von Baulü-cken durch dorfgerechte und maßstäbliche Wohngebäude zur Eigennutzung) können bis zu 50.000,- € bewilligt werden. Auch klei-nere/mittlere Unternehmen können zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von Ar-beitsplätzen eine Förderung erhalten.

Die detaillierten Richtlinien, Fördertatbe-stände und weitergehende Informationen sowie die notwendigen Antragsformulare können im Internet unter

herunter geladen werden.

Um möglichst frühzeitig zur ELR-Antragstel-lung ins Gespräch zu kommen, setzen Sie sich bei Interesse bitte mit Frau Stoffel un-ter der Rufnummer 07732 9996-12, E-Mail: [email protected] in Verbindung.

Das Mooser Kinderferien- programm ist in vollem Gange

Bei verschiedenen Veranstaltungen sind noch Plätze frei. Ihr könnt Euch gerne noch anmelden. Programme und Anmeldefor-mulare gibt es im Rathaus und in einigen Mooser Geschäften. Auch im Internet unter www.moos.de gibt es umfangreiche Infos über die verschiedenen Aktionen.

Datum/Alter Veranstaltung Kosten 05.08. ab 6 J. Wasserwettbewerbe 5,00 € 7.-11. 8. ab 10 J. Musik-Improvisations- kurs (Mo - Fr) 30,00 € 07.08. ab 9 J. Glückwunschkarten

basteln (Zusatztermin) 5,00 €

09.08. ab 8 J. Förster 0,50 € 10.08. ab 13 J. Rollern 10,00 € 12.08. ab 8 J. Seifen herstellen 6,50 € 12.08. ab 8 J. Luftgewehr- u.

Bogenschießen 6,50 € 15.08. ab 10 J. Kanu-Tour 5,00 € 16.08. ab 8 J. Zirkussport 7,00 € 17.08. ab 8 J. Beim Imker 3,00 € 18.08. ab 8 J. Ökomobil 0,50 € 22.08. ab 8 J. Kochen – Fingerfood 5,00 € 23.08. ab 12 J. Stand up Paddeling 10,00 € 24.08. ab 5 J. Eis herstellen 3,00 € 30.08. ab 7 J. Flechten mit

Naturmaterialien 2,00 € 05.09. ab 6 J. Tennis 5,00 € 07.09. ab 6 J. Besuch der

Rettungswache 0,50 € 08.09. ab 10 J. Videodreh 45,00 €

Für weitere Informationen steht das Team der Tourist-Info unter der Tel. 07732/9996-17 während den Öffnungszeiten gerne für Euch bereit. Wir haben geöffnet: Mo, Di und Do 8:00 - 12:00 Uhrund 14:00 - 16:00 Uhr

Mi 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 8:00 - 12:30 Uhr Im Tonstudio sind zwei Kinderjacken liegen geblieben. Diese können in der Tourist-Info abgeholt werden.

Kurzbericht der Gemeinde-ratssitzung vom 27.07.2017

Bebauungsplan „Eichweg III“ Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 16.02.2017 den Vorentwurf des Bebauungs-plans der Innenentwicklung „Eichweg III“ (nach § 13a BauGB) gebilligt und die frühzei-tige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Behördenvoranhörung beschlossen. Vom 13.03. bis 13.04.2017 erfolgte im Rah-men der frühzeitigen Beteiligung die öffent-liche Auslegung des Vorentwurfs sowie die Voranhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die dabei ein-gegangenen Stellungnahmen lagen dem Gemeinderat zur Abwägung vor und wur-den in dem vorgelegten Entwurf des Bebau-ungsplans berücksichtigt.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig nach Abwägung der öffentlichen und pri-vaten Belange untereinander und gegen-einander die Stellungsnahmen wie vorge-schlagen im Entwurf des Bebauungsplans „Eichweg III“ zu berücksichtigen.

Im Folgenden stellte die Stadtplanerin, Frau Nocke ihre Entwurfsplanung zum Eichweg III vor und beantwortete die Fragen aus dem Gemeinderat. In der Diskussion wurde insbesondere über die Notwendigkeit von Bauplätzen für Häuser mit Flachdach ein-gegangen. So sollen im südlichen Teil des Baugebietes, hin zum Wald, Bauplätze für Häuser mit Flachdach ausgewiesen werden. Frau Siemensmeyer vom Büro 365° stellte die erarbeitete Umweltanalyse mit faunis-tischem Gutachten vor und ging dabei ins-besondere auf das vorhandene Biotop und

Geburtstagsjubilare

11. August Friedbert Graf, 75 Jahre

Moos

16. August Johann Dietrich, 75 Jahre

Moos

20. August Inge Engelmann, 75 Jahre

Weiler

Wir gratulieren recht herzlich und wünschen

alles Gute, vor allem Gesundheit für das

kommende Lebensjahr.

Wussten Sie schon, ...

dass die Nachbarschaftshilfe sich auf neue Helferinnenund Helfer freut?

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Höri-Woche

Freitag, den 04. August 2017 10

den Ausgleich im Bebauungsplangebiet ein. Der Ausgleich kann nach Auskunft des Landratsamtes innerhalb des Plangebietes in der öffentlichen Grünfläche zum Wald-rand erfolgen. Der Gemeinderat billigte den Entwurf des Bebauungsplans „Eichweg III“ im be-schleunigten Verfahren in der Fassung vom 14.07.2017 mit Umweltanalyse Stand 07/2017 mit den beratenen Änderungen. Der Entwurf des Bebauungsplans wird nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Verwaltung wurde beauftragt die Beteili-gung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durch Offenlage und die Behördenanhörung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Zwischenbericht zum Haushalt 2017 Die Verwaltung legte die Prognose über die Entwicklung der Jahresrechnung 2017 (Halbjahresbericht). Herr Mundhaas, GVV Höri, berichtete im Ver-waltungshaushalt über eine Verbesserung von etwa +400 T€, hauptsächlich verursacht durch weiterhin hohes Gewerbesteuerauf-kommen, Mehreinnahmen aus dem Ein-kommensteueranteil und den Schlüsselzu-weisungen und geringerem Aufwand für die Kreisumlage. Bei weiterhin so gutem und steigendem Ver-lauf des gesamten Steueraufkommens ist zwar wenig zu befürchten. Da die Ausgaben insbesondere auf Grund der deutlich dyna-mischeren Kostenentwicklung beim Per-sonal- und Sozialaufwand prozentual aber stärker steigen werden als die Einnahmen auf kommunaler Seite, gilt es nachhaltige Finanz-entscheidungen rechtzeitig zu treffen, d. h. es sollte in guter Zeit vorgesorgt werden. Im Vermögenshaushalt ist in der Folge eine höhere Zuführung vom Verwaltungshaushalt erkennbar. Weitere deutliche Abweichungen im investiven Bereich ergeben sich durch den Sporthallenbau, der vorerst nicht umgesetzt wird; auch die dafür gebildeten Haushaltsres-te entfallen weitgehend. Auf die in diesem Zu-sammenhang geplante Kreditaufnahme wird konsequenterweise dann auch verzichtet. Weitere Abweichungen ergeben sich durch sinnvolle überplanmäßige Sanierungsmaß-nahmen beispielsweise bei Straße, Wasser- und Abwasserleitung Bettnang, die sich beim Ausbau des Breitbandnetzes ergeben. Ansonsten ist derzeit noch von einem weit-gehend plangemäßen Vollzug der vorgese-henen Investitionen auszugehen. Die sich insgesamt abzeichnende Verbes-serung im Gesamthaushalt führt zu einem Anwachsen der Rücklage. Diese dient dann aber dazu im Folgejahr insbesondere die Sporthallenplanung weiter zu betreiben. Sporthalle Moos – weiteres Verfahren In der Sitzung vom 06.04.2017 hatte der Gemeinderat beschlossen, dass trotz Ableh-nung der Entwurfsplanung und Kostenbe-rechnung des früheren Architekturbüros an der Hallenplanung im Grundsatz festgehal-ten werden soll. Gleichzeitig wurden die für das Jahr 2017 gewährten Zuschüsse an das Regierungspräsidium zurückgegeben. Die

Verwaltung wurde beauftragt, die Thematik „Sporthalle in Systembauweise“ weiter zu verfolgen. Im Regelfall wird ein Bauvorhaben derge-stalt durchgeführt, dass die Gemeinde eine Planung beauftragt und im Anschluss daran eine Vergabe in Losen/Gewerken erfolgt. Eine Sonderform, die unter bestimmten Umständen zulässig wäre, ist die General-unternehmervergabe in der sogenannten Funktionalausschreibung. Bei einer funktionalen Ausschreibung vergibt die Gemeinde nicht nur die gesamten Bau-leistungen an einen Generalunternehmer, sondern lässt auch die Planung des Bauwerks von diesem erbringen. Die Gemeinde gibt nur ein Leistungsprogramm vor. Als Voraus-setzung für eine funktionale Ausschreibung müssen besondere technische, wirtschaftli-che, gestalterische und funktionale Gründe vorliegen. Beim Bau mit zum Beispiel Fertig-teilen ist es aufgrund der Verschiedenartig-keit der Systeme zweckmäßig, wenn Planung und Bau in einer Hand sind. Der Unternehmer muss in der Lage sein, die Planung auf sein System abstimmen zu können. Es ist damit aber auch klargestellt, dass es sich nur um eine vom Unternehmer vorge-gebene standardisierte Bauausführung han-deln kann. Individuelle Lösungen und An-passungen für die Sporthalle wären davon nicht abgedeckt. Auch bei der funktionalen Bauausschrei-bung sind aber gewisse Anforderungen not-wendig. Die eigene Planung der Gemeinde als Auftraggeber muss insoweit feststehen, als die Kriterien für die spätere Angebots-wertung festliegen und das Leistungsziel, die Rahmenbedingungen sowie die wesent-lichen Einzelheiten der Leistung in der Wei-se bekannt sind, dass mit Veränderungen nicht mehr zu rechnen ist. Die Funktional-ausschreibung muss deshalb eindeutig und erschöpfend formuliert sein. Dies bedeutet, dass es eindeutige Mindest-Vorgaben zu Raumprogramm wie auch zur Ausstattung und Beschaffenheit der Materialien in den Räumlichkeiten geben muss. Einer funktionalen Ausschreibung ist es trotzdem wesensimmanent, dass diese zu sehr unterschiedlichen Angeboten führen kann und daher die Wertung erschwert wird. Im Zuge der Wertung wäre idealtypisch daher eine gleichrangige Gewichtung des Preises und dem von den Bietern erarbeite-ten Konzeptes im Hinblick auf die jeweils zu erwartende Effizienz und Qualität der Leis-tungserbringung vorzusehen. Zwischenzeitlich liegt der Gemeinde ein Beispiel einer solchen Halle vor. Hier ist es aber notwendig im Rahmen einer Plausibi-litätsüberprüfung festzustellen, ob alle für die Gemeinde notwendigen Punkte und insbesondere alle erforderlichen Bedingun-gen und DIN-Normen eingehalten werden. Ist dies der Fall, könnte damit der Nachweis für den Gemeinderat erbracht sein, dass mit einer solchen funktionalen Ausschreibung eine Kosteneinsparung verbunden sein wird.

1. Der Gemeinderat nahm die Ausführun-

gen zur funktionalen Ausschreibung einer Sporthalle zur Kenntnis und wird diese Herangehensweise an den Neubau einer Sporthalle weiterverfolgen.

2. Das Büro Bauraum Konstanz wird mit einer Plausibilitätsüberprüfung des Ent-wurfs einer Sporthalle beauftragt.

3. Je nach Ausgang dieses Verfahrens ent-scheidet der Gemeinderat, ob die The-matik funktionale Baubeschreibung und die damit verbundene Ausschreibung weiterverfolgt wird.

4. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Möglichkeiten der VOB für eine funkti-onale Baubeschreibung im Hinblick auf die verschiedenen Ausschreibungsarten abzuklären.

5. Nach Durchführung der Plausibilitätsprü-fung und Entscheidung über das weite-re Verfahren ist auch nochmals über das Bauprogramm und die Hallengröße zu entscheiden.

Erneuerung der Wasserleitung in der Straße „Im Winkel“ Im Zuge des Gas- und Breitbandausbaus soll auch die Wasserleitung in der Straße „Im Win-kel“ von der Straße „Im Bündt“ bis zur „Schie-nerbergstraße“ erneuert werden. Insgesamt sollen ca. 90 Meter Leitung, ein Unterflurhyd-rant und vier Hausanschlüsse im öffentlichen Bereich ersetzt werden. Das Ingenieurbüro Raff, das die Maßnahme betreut, hat insge-samt Kosten von ca. 33.400 € brutto errechnet. Der Gemeinderat stimmte der Erneuerung der Wasserleitung „Im Winkel“ zum Preis von ca. 33.400 € ohne Baunebenkosten einstim-mig zu und genehmigte eine überplanmä-ßige Ausgabe. Straßenbeleuchtung – Vergabe eines Auftrags Der Gemeinderat hatte in einer vorheri-gen Sitzung einer weiteren Umstellung von Straßenbeleuchtungskörpern auf LED zu-gestimmt. Zwischenzeitlich wurden die Aus-schreibungsunterlagen hierfür erarbeitet, die beschränkte Ausschreibung wird in den kommenden Tagen durchgeführt. Aufgrund der langen Lieferzeiten einzelner Leuchten erscheint es jedoch notwendig, schnellst-möglich nach Prüfung der Angebote über die Vergabe auch zu entscheiden. Dies wird vor-aussichtlich während der Sommerferien sein. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung einstimmig, eine weitere Tranche der Umstel-lung auf LED vorzunehmen und den Auftrag auf das annehmbarste Angebot zu erteilen. Annahme von Spenden Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme einer Spende in Höhe von 300,00 €. Verschiedenes Linientaxiverkehr auf der Höri Der Kreistag hat entscheiden, den Linienta-xiverkehr auf der Höri aufgrund der hohen Nachfrage in einen Linienverkehr (Bus) um-zustellen, so Bürgermeister Kessler.

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Gemeinde Gaienhofen

Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)

Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg hat der Gemeinderat am 25.07.2017 die nachstehende Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) beschlossen:

I. Allgemeine Vorschriften

§ 1Widmung

(1) Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Er dient der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner und der in der Gemeinde verstorbenen oder tot aufgefundenen Perso-nen ohne Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz Verstorbe-ner, sowie für Verstorbene, für die ein Wahlgrab nach § 12 zur Verfügung steht. Dies gilt auch für Verstorbene, die Einwohner der Gemeinde waren, und zum Zeitpunkt ihres Ablebens alters- oder krankheitsbedingt in einer Pflegeeinrichtung lebten. In besonderen Fällen kann die Gemeinde eine Bestattung anderer Verstorbener zulassen. Der Friedhof dient auch der Bestattung von Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborenen, falls ein El-ternteil Einwohner der Gemeinde ist.

(2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften über die Bestattung auch für die Beisetzung von Aschen.

(3) Die Friedhofssatzung hat Gültigkeit für folgende Einzelfriedhöfe: Friedhof Horn

Friedhof Hemmenhofen

(4) Die Verstorbenen werden auf den Friedhöfen jenes Gemeinde-teils bestattet, in dem sie ihren letzten Wohnsitz hatten. Ausnah-men können zugelassen werden, wenn ein berechtigtes Inter-esse nachgewiesen wird und überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Es werden zugeordnet:

Die Verstorbenen der Ortsteile Gaienhofen, Gundholzen und Horn dem Friedhof Horn, die Verstorbenen des Ortsteils Hem-menhofen dem Friedhof Hemmenhofen.

II. Ordnungsvorschriften

§ 2Öffnungszeiten

(1) Die Friedhöfe dürfen nur von 7.00 Uhr bis Einbruch der Dunkel-heit besucht werden.

(2) Die Gemeinde kann das Betreten des Friedhofs oder einzelner Friedhofsteile ausbesonderem Anlass vorübergehend untersa-gen.

§ 3Verhalten auf dem Friedhof

(1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entspre-chend zu verhalten. DieAnordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen.

(2) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet:

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Freitag, den 04. August 2017 12

1. die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen klei-ne Handwagen, Kinderwagen und Rollstühlen sowie Fahrzeugen der Gemeinde und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden,

2. während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten auszuführen,

3. den Friedhof und seine Einrichtun-gen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflä-chen und Grabstätten unberechtig-terweise zu betreten,

4. Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde,

5. Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzula-gern,

6 Waren und gewerbliche Dienste an-zubieten,

7. Druckschriften zu verteilen, 8. ohne schriftlichen Auftrag der Ange-

hörigen gewerbsmäßig zu fotogra-fieren,

9. zu lärmen und zu spielen, zu essen und zu trinken sowie zu lagern.

Ausnahmen können zugelassen wer-den, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm zu vereinbaren sind.

(3) Totengedenkfeiern auf dem Friedhof bedürfen der Zustimmung der Gemein-de. Sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden.

§ 4Gewerbliche Betätigung auf dem Fried-

hof(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und

sonstige Gewerbetreibende bedürfen für die Tätigkeit auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Ge-meinde. Sie kann den Umfang der Tätig-keiten festlegen.

(2) Zugelassen werden nur solche Gewer-

betreibende, die fachkundig, leistungs-fähig und zuverlässig sind. Die Gemein-de kann für die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit geeignete Nachweise verlangen, insbe-sondere dass die Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit nach dem Handwerksrecht erfüllt werden.

Die Zulassung erfolgt durch die Ausstel-lung eines Berechtigungsscheins; dieser ist den aufsichtsberechtigten Personen der Gemeinde auf Verlangen vorzuzei-gen. Die Zulassung wird auf fünf Jahre befristet.

(3) Die Gewerbetreibenden und ihre Beauf-tragten haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten.

(4) Die Gewerbetreibenden dürfen die Friedhofswege nur zur Ausübung ihrer Tätigkeit und nur mit geeigneten Fahr-zeugen befahren. Werkzeuge und Ma-terialien dürfen auf dem Friedhof nur

vorübergehend oder nur an den dafür bestimmten Stellen gelagertwerden.

Bei Beendigung der Arbeit sind die Ar-beits- und Lagerplätze wieder in den früherenZustand zu bringen.

(5) Gewerbetreibenden, die gegen die Vor-schriften der Absätze 3 und 4 verstoßen, oder bei denen die Voraussetzungen des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann die Gemeinde die Zulassung auf Zeit oder auf Dauer zurücknehmen oder widerrufen.

(6) Das Verfahren nach Abs. 1 und 2 kann über einen Einheitlichen Ansprech-partner im Sinne des Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden- Württemberg abgewickelt werden; § 42a und §§ 71a bis 71e des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung.

III. Bestattungsvorschriften

§ 5Allgemeines

(1) Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Gemeinde an-zumelden.

Wird eine Bestattung in einer früher er-worbenen Wahlgrabstätte beantragt, so ist aufVerlangen der Gemeinde das Nut-zungsrecht nachzuweisen.

(2) Die Gemeinde setzt Ort und Zeit der Be-stattung fest und berücksichtigt dabei nach Möglichkeit die Wünsche der Hin-terbliebenen und der Geistlichen.

Bestattungen und Urnenbeisetzungen finden grundsätzlich wochentags, von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr und freitags in der Zeit von 9.00 bis12.00 Uhr (Regelzeit) statt.

Für Bestattungen und Urnenbeisetzun-

gen, die freitags in der Zeit ab 12.00 bis 15.00 Uhr stattfinden, wird ein Zuschlag erhoben.

An Samstagen, Sonn- und Feiertagen finden grundsätzlich keine Bestattun-gen und Urnenbeisetzungen statt. Ausnahmen werden nur in besonders begründeten Fällen zugelassen; es wird ein Zuschlag erhoben.

(3) Die Überführung der Verstorbenen von

der Trauerhalle, Leichenhalle oder Feu-erbestattungsanlage zur Grabstätte, die Bestattung, die Beisetzung und der Ver-sand der Urne bei Feuerbestattungen obliegen den Hinterbliebenen.

(4) Der Sarg oder die Urne wird von den Hinterbliebenen bzw. von ihnen be-stimmten Personen bis zur Grabstätte gebracht werden.

(5) Zur Vorbereitung einer Bestattung kön-nen die Hinterbliebenen ein Bestat-tungsunternehmen beauftragen.

§ 6Särge

(1) Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein.

Sind in besonderen Fällen größere Särge erforderlich, so ist die Zustimmung der Gemeinde einzuholen.

(2) Särge aus Metall, Eiche oder anderen Harthölzern, Plastik oder schwer ver-gänglichen Stoffen dürfen nicht ver-wendet werden. Bei Bestattungen auf dem Friedhof Horn ist eine Mindesthö-he der Särge von 0,65m einzuhalten.

(3) In den Fällen, in denen die Religionszu-gehörigkeit eine Bestattung ohne Sarg vorsieht, können die Verstorbenen in Tü-chern erdbestattet werden, sofern keine gesundheitlichen Gefahren zu befürch-ten sind. Für den Transport Verstorbener bis zur Grabstätte sind geschlossene Särge zu verwenden.

§ 7Ausheben der Gräber

(1) Die Gemeinde hebt die Gräber aus und füllt sie wieder zu.

(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne min-destens 0,50 m.

Auf dem Friedhof Horn sind Tiefgräber (Stockwerksgräber) aufgrund der un-günstigen Bodenverhältnisse nicht zu-lässig. Auf dem Friedhof Hemmenhofen sind Tiefgräber (Stockwerksgräber) zu-lässig.

(3) Länge und Breite sowie die Lage der Gräber richten sich nach dem Gestal-tungs- und Belegungsplan.

§ 8Ruhezeit

Die Ruhezeit der Verstorbenen beträgt 25 Jah-re. Die Ruhezeit der Aschen beträgt 20 Jahre.Die Ruhezeit der Aschen im anonymen oder halbanonymen Urnenrasengrabfeld beträgt 15 Jahre.Die Ruhezeit bei Kindern, die vor Vollen-dung des 10. Lebensjahres verstorben sind beträgt 20 Jahre, dies gilt auch für Fehlge-burten und Ungeborene.

§ 9Umbettungen

(1) Die Ruhe der Verstorbenen darf grund-sätzlich nicht gestört werden.

(2) Umbettungen von Verstorbenen und Aschen bedürfen, unbeschadet sonsti-ger gesetzlicher Vorschriften, der vor-herigen Zustimmung der Gemeinde. Bei Umbettungen von Verstorbenen wird die Zustimmung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, in den ersten zwei Jahren der Ruhezeit nur bei Vorliegen ei-nes dringenden öffentlichen Interesses oder eines besonderen Härtefalls erteilt. Umbettungen aus einem Reihengrab in

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ein anderes Reihengrab oder aus einem Urnenreihengrab in ein anderes Urnen-reihengrab sind innerhalb der Gemein-de nicht zulässig. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.

(3) Nach Ablauf der Ruhezeit aufgefundene Gebeine (Überreste von Verstorbenen) und Urnen mit Aschen Verstorbener dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Gemeinde in belegte Grabstätten umgebettet werden.

(4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist bei Umbettun-gen aus einem Reihengrab oder einem Urnenreihengrab der Verfügungsbe-rechtigte, bei Umbettungen aus einem Wahlgrab oder einem Urnenwahlgrab der Nutzungsberechtigte.

(5) In den Fällen des § 21 Abs. 1 Satz 3 und bei Entziehung von Nutzungsrechten nach § 21 Abs. 1 Satz 4 können aufge-fundene Gebeine (Überreste von Ver-storbenen) und Urnen mit Aschen Ver-storbener, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in ein Reihengrab oder ein Urnengrab umge-bettet werden. Im Übrigen ist die Ge-meinde bei Vorliegen eines zwingenden öffentlichen Interesses berechtigt, Um-bettungen vorzunehmen.

(6) Umbettungen lässt die Gemeinde durchführen. Sie bestimmt den Zeit-punkt der Umbettung.

(7) Die Kosten der Umbettung haben die Antragsteller zu tragen. Dies gilt auch für den Ersatz von Schäden, die an be-nachbarten Grabstätten und an Anla-gen durch eine Umbettung entstehen, es sei denn, es liegt ein Verschulden der Gemeinde vor.

(8) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.

(9) Wird ein Wahlgrab durch Umbettung frei, so erlischt das Nutzungsrecht.

IV. Grabstätten

§ 10Allgemeines

(1) Die Grabstätten sind im Eigentum des Friedhofsträgers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erwor-ben werden.

(2) Es werden folgende Arten von Grabstät-

ten zur Verfügung gestellt: 1. Reihengräber, 2. Urnenreihengräber, 3. anonyme oder halbanonyme Urnen-

rasengräber 4. Wahlgräber, 5. Urnenwahlgräber, 6. Urnenwaben, 7. gärtnergepflegte Grabanlage für Erd-

grabstätten, Urnengrabstätten und Urnengemeinschaftsgrabstätten

(3) Ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimmter Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der Umge-bung besteht nicht.

(4) Grüfte und Grabgebäude sind nicht zu-gelassen.

(5) Die maximalen Belegungszeiten für die in Abs. 2 genannten Grabstätten werden in den entsprechenden Paragraphen (§§ 11 ff) bestimmt. Der Gemeinderat kann im Einzelfall - insb. für verdiente Persön-lichkeiten, bekannte Künstler usw. - ab-weichend hiervon auf Antrag eine Ver-längerung der grundsätzlich geregelten Belegungszeit für die Dauer von jeweils 10 Jahren ausnahmsweise beschließen, sofern die Friedhofsplanung und ein geregelter Betriebsablauf dies zulassen und die Grabpflege verlässlich gesichert ist. Ein Rechtsanspruch auf ausnahms-weise Verlängerung besteht nicht.

§ 11Reihengräber

(1) Reihengräber sind Grabstätten für Erd-bestattungen, für die Bestattung von Fehlgeburten und Ungeborenen und für die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt wer-den. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. In begründeten Einzel-fällen kann die Ruhezeit auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung zweimal für maximal fünf Jahre verlängert werden, sofern die Verlängerung der Friedhofs-planung nicht entgegensteht. Ein An-spruch besteht nicht.

Verfügungsberechtigter ist – sofern kei-ne andere ausdrückliche Festlegung er-folgt – in nachstehender Reihenfolge:

1. wer für die Bestattung sorgen muss (§ 31 Abs. 1 Bestattungsgesetz),

2. wer sich dazu verpflichtet hat, 3. der Inhaber der tatsächlichen Gewalt.

(2) Auf jedem Friedhof werden Reihengrab-felder für Verstorbene mit 25-jähriger Ruhezeit eingerichtet. Für Kinder, die vor Vollendung des sechsten Lebens-jahres verstorben sind, werden - soweit möglich - besondere Reihengräber aus-gewiesen.

(3) In jedem Reihengrab wird nur ein Ver-storbener beigesetzt. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.

(4) Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab um-gewandelt werden.

(5) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeit wird drei Monate vorher orts-üblich, durch Hinweise auf dem betref-fenden Grabfeld oder durch schriftliche Mitteilung an die Verfügungsberechtig-ten bekanntgegeben.

§ 12Wahlgräber

(1) Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbe-stattungen, für die Bestattung von Fehl-geburten und Ungeborenen und die Beisetzung von Aschen, an denen ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht verliehen wird. Das Nutzungsrecht wird durch Verleihung begründet. Nutzungs-berechtigter ist die durch die Verleihung bestimmte Person.

(2) Nutzungsrechte an Wahlgräbern (ein-faches Doppelgrab) werden auf Antrag auf die Dauer von 25 Jahren (Nutzungs-zeit) verliehen. Sie können nur anlässlich eines Todesfalles verliehen werden. Die erneute Verleihung eines Nutzungs-rechts ist nur auf Antrag möglich.

(3) Nutzungsrechte an Wahlgräbern (Fami-liengräber) werden auf Antrag auf die Dauer von 35 Jahren (Nutzungszeit) ver-liehen. Sie können nur anlässlich eines Todesfalles verliehen werden. Die Verlän-gerung eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag und für weitere 15 Jahre möglich. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulas-sen.

(4) Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlung der Grabnutzungsgebühr. Auf Wahlgrä-ber, bei denen die Grabnutzungsgebühr für das Nutzungsrecht nicht bezahlt ist, sind die Vorschriften über Reihengräber entsprechend anzuwenden.

(5) Ein Anspruch auf Verleihung oder er-neute Verleihung von Nutzungsrechten besteht nicht.

(6) Wahlgräber können ein- und mehr-stellige Einfach- oder Tiefgräber sein. In einem Tiefgrab sind bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten nur zwei Bestat-tungen übereinander zulässig. Auf dem Friedhof Horn sind Tiefgräber (Stock-werksgräber) aufgrund der ungünstigen Bodenverhältnisse nicht zulässig.

(7) Während der Nutzungszeit darf eine Be-stattung nur stattfinden, wenn die Ru-hezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit er-neut verliehen worden ist.

(8) DerNutzungsberechtigte soll für den Fall seinesAblebens seinenNachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Dieser ist aus dem nachstehend genannten Personenkreis zu benennen. Wird keine Regelung getroffen, so geht das Nut-zungsrecht in nachstehender Reihen-folge auf die Angehörigen des verstor-benen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über:

1. auf die Ehegattin oder den Ehegatten, die Lebenspartnerin oder den Le-benspartner,

2. auf die Kinder, 3. auf die Stiefkinder, 4. auf die Enkel in der Reihenfolge der

Berechtigung ihrer Väter oder Mütter,

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5. auf die Eltern, 6. auf die Geschwister, 7. auf die Stiefgeschwister, 8. auf die nicht unter 1. bis 7. fallenden

Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen Nrn. 2

bis 4 und 6 bis 8 wird jeweils der Älteste nutzungsberechtigt.

(9) Der Nutzungsberechtigte kann mit Zu-stimmung der Gemeinde das Nutzungs-recht auf eine der in Absatz 7 Satz 3 ge-nannten Personen übertragen.

(10) Der Nutzungsberechtigte hat im Rah-

men der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden und über die Bestattung sowie über die Art der Gestaltung und Pflege der Grabstätte zu entscheiden. Verstorbe-ne, die nicht zu dem Personenkreis des Absatzes 7 Satz 3 gehören, dürfen in der Grabstätte nicht bestattet werden. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.

(11) Auf das Nutzungsrecht kann jederzeit nach Ablauf der letzten Ruhezeit ver-zichtet werden.

(12) Mehrkosten, die der Gemeinde beim Ausheben des Grabes zu einer weiteren Bestattung durch die Entfernung von Grabmalen, Fundamenten und sonsti-gen Grabausstattungen entstehen, hat der Nutzungsberechtigte zu erstatten, falls er nicht selbst rechtzeitig für die Be-seitigung dieser Gegenstände sorgt.

(13) In Wahlgräbern können auch Urnen bei-gesetzt werden.

(14) Nach Ablauf des verlängerten Nut-zungsrechts gilt § 11 Abs. 5 .

§ 13Urnenreihen- und Urnenwahlgräber

(1) Urnenreihen- und Urnenwahlgräber sind Aschengrabstätten als Urnenstätten in Grabfeldern oder Nischen unterschied-licher Größe in Mauern, Terrassen und Hallen, die ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen.

(2) In einem Urnenreihengrab können mehrere Urnen beigesetzt werden, so-fern die Ruhezeit der vorher beigesetz-ten Urne nicht überschritten wird.

(3) Die Anzahl der Urnen, die beigesetzt werden können, richtet sich nach Art und Größe der Aschengrabstätte; zuläs-sig sind bis zu vier Urnen.

(4) Soweit sich aus der Friedhofssatzung nichts anderes ergibt, gelten die Vor-schriften für Reihen- und Wahlgräber entsprechend für Urnenstätten.

(5) Auf dem Friedhof Horn sind Urnenge-meinschaftsstätten und Urnenrasen-grabstätten für anonyme bzw. halban-onyme Beisetzungen eingerichtet. Die

Grabstätten müssen nicht gekennzeich-net werden. Anonyme bzw. halbanony-me Beisetzungen finden ohne Beisein von Angehörigen des Verstorbenen und ohne Hinweis auf den Zeitpunkt der Bei-setzung statt.

§ 14Gärtnergepflegte Grabanlage

„Ruhegarten am See“(1) Die Gemeinde weist auf dem Friedhof

Horn eine gärtnergepflegte Grabanla-ge für Erd- und Urnenbestattungen aus. Diese zusätzliche Wahlmöglichkeit soll die Hinterbliebenen in die Lage verset-zen, sich von der Pflicht der Grabpflege während der Nutzungszeit zu entlasten. Eine Grabstelle innerhalb dieses Grabfel-des wird nur dann an Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte vergeben, wenn diese gleichzeitig einen Grabpflegever-trag mit einem bestimmten, von der Ge-meinde zu benennenden privaten Gar-tenbaubetrieb oder einer Vereinigung von Gartenbaubetrieben abschließen.

(2) In der gärtnergepflegten Grabanlage

werden die in § 10 Abs. 2 unter Nr. 1. und 2., 4. und 5. aufgeführten Grabarten angeboten.

(3) Die vorgesehenen Gräber werden von einem privaten Gartenbaubetrieb un-abhängig von einer Belegung bepflanzt und gepflegt. Eine eigene Pflege sowie Gestaltung durch die Grabnutzungsbe-rechtigten ist nicht zulässig und auch nicht erforderlich. Das Anbringen von Grabzubehör wie Grablichter, festste-hende Vasen, Schalen etc. sind nur nach Absprache mit dem privaten Garten-baubetrieb möglich.

V. Grabmale und sonstige Grabausstat-tungen

§ 15Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz

Grabmale und sonstige Grabausstattun-gen müssen der Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Ge-samtanlage entsprechen.

§ 16Genehmigungserfordernis

(1) Die Errichtung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmi-gung der Gemeinde. Ohne Genehmi-gung sind bis zur Dauer von zwei Jahren nach der Bestattung oder Beisetzung provisorische Grabmale als Holztafeln bis zu einer Größe 15 mal 30 Zentimeter, Stelen bis zu einer Größe von 100 mal 35 Zentimeter und Holzkreuze zulässig.

(2) Dem Antrag ist die Zeichnung über den Entwurf des Grabmals im Maßstab 1:10 zweifach beizufügen. Dabei ist das zu verwendende Material, seine Bearbei-tung, der Inhalt und die Anordnung der Schrift, der Ornamente und Symbole so-wie die Fundamentierung anzugeben. Soweit erforderlich, kann die Gemein-de Zeichnungen der Schrift, der Orna-

mente und der Symbole im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung und der Form verlangen. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells oder das Aufstellen einer Attrappe auf der Grabstätte verlangt werden.

(3) Die Errichtung aller sonstigen Grabaus-stattungen bedarf ebenfalls der vorhe-rigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde, Abs. 2 gilt entsprechend.

(4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige Grabausstat-tung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Genehmigung er-richtet worden ist.

(5) Die Grabmale sind so zu liefern, dass sie vor ihrer Aufstellung von der Gemeinde überprüft werden können.

(6) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn alle Voraussetzungen dieser Friedhofs-satzung erfüllt werden.

(7) Infolge der ungünstigen Bodenverhält-nisse sind liegende Grabmale, Ganz- als auch Halbabdeckungen bei Erdbestat-tungen auf dem Friedhof Horn nicht zu-lässig. Auf dem Friedhof Hemmenhofen sind Ganzabdeckungen bei Erdbestat-tungen nicht zulässig, Halbabdeckun-gen sind möglich.

(8) Grabmale für Urnengrabstätten: Liegende Grabmale, Halbabdeckungen und Grab-platten als Ganzabdeckung sind zulässig.

(9) Urnenwaben werden mit Grabplatten

abgedeckt. Die Größe der Grabplatten muss sich nach der Größe und dem Ab-stand der Urnenwaben richten. Somit ist die Mindestgröße 50 cm x 60 cm, die Maximalgröße 55 cm x 65 cm.

Die Stärke der Abdeckplatte muss min-destens 18 cm und darf maximal 25 cm betragen. Damit die Grabplatte durch die Schräge der Wabe nicht abrutscht, muss die Verankerung an der Grabplatte so an-gebracht werden, dass sie innerhalb der Urnenwabe greift. Als Material der Veran-kerung ist Edelstahl zu verwenden.

(10) Soweit für Grabreihen zusammenhän-gende Streifenfundamente bestehen, müssen diese zur Errichtung stehender Grabmale verwendet werden. Die Fun-damentbänder sind Teil der Friedhofs-anlage.

§ 17Standsicherheit

(1) Die Eigenstandfestigkeit gehört zum allgemeinen Begriff der „öffentlichen Sicherheit“, betrifft alle Grabmale und wird als technische Voraussetzung von der Gemeinde überprüft.

(2) Grabmale und sonstige Grabausstat-tungen müssen standsicher sein. Sie sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des

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Handwerks zu fundamentieren und zu befestigen. Steingrabmale müssen aus einem Stück hergestellt sein und dürfen folgende Mindeststärken nicht unter-schreiten:

Stehende Grabmale bis 1,20 m Höhe: 14 cm, bis 1,40 m Höhe: 16 cm, ab 1,40 m Höhe: 18 cm.

Grabmale und Grabeinfassungen dürfen nur von fachkundigen Personen (i.d.R. Bildhauer, Steinmetze) errichtet werden.

§ 18Unterhaltung

(1) Die Grabmale und die sonstigen Gra-bausstattungen sind dauernd in wür-digem und verkehrssicherem Zustand zu halten und entsprechend zu über-prüfen. Verantwortlich dafür ist bei Rei-hengrabstätten und Urnenreihengrab-stätten der Verfügungsberechtigte, bei Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrab-stätten der Nutzungsberechtigte.

(2) Erscheint die Standsicherheit von Grab-malen und sonstigen Grabausstattun-gen gefährdet, so sind die für die Unter-haltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzug kann die Gemeinde auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungs-maßnahmen (z.B. Absperrungen, Umle-gung von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftli-cher Aufforderung der Gemeinde nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, so ist die Gemeinde berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder nach dessen Anhörung das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung zu entfernen. Die Gemeinde bewahrt diese Sachen drei Monate auf. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein sechswöchi-ger Hinweis auf der Grabstätte.

& 19

Entfernung(1) Grabmale und sonstige Grabausstattun-

gen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gemeinde von der Grabstätte entfernt werden.

(2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nut-zungsrechts sind die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen zu ent-fernen. Wird diese Verpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung der Gemein-de innerhalb einer jeweils festzusetzen-den angemessenen Frist nicht erfüllt, so kann die Gemeinde die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsge-setz selbst entfernen; § 18 Abs. 2 Satz 5 ist entsprechend anwendbar. Die Ge-meinde bewahrt diese Sachen drei Mo-nate auf.

VI. Herrichten und Pflege der Grabstätte

§ 20Allgemeines

(1) Alle Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und dauernd gepflegt werden. Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Grab-stätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulagern.

(2) Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestaltung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofs, dem besonderen Charakter des Friedhofsteils und der unmittelbaren Umgebung an-zupassen. Bei Plattenbelägen zwischen den Gräbern dürfen die Grabbeete nicht höher als die Platten sein. Die Grabstät-ten dürfen nur mit solchen Pflanzen be-pflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen nicht be-einträchtigen.

(3) Für das Herrichten und für die Pflege der Grabstätte hat der nach § 18 Abs. 1 Ver-antwortliche zu sorgen. Die Verpflich-tung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit bzw. des Nutzungsrechts.

(4) Die Grabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach Belegung herge-richtet sein.

(5) Die Grabstätten sind nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts ab-zuräumen. § 19 Abs. 2 Satz 2 und 3

gilt entsprechend.

(6) Das Herrichten, die Unterhaltung und jede Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten ob-liegt ausschließlich der Gemeinde. Verfü-gungs- bzw. Nutzungsberechtigte sowie die Grabpflege tatsächlich vornehmen-den Personen sind nicht berechtigt, diese Anlagen der Gemeinde zu verändern.

(7) Das Aufstellen von Bänken wird aus-schließlich von der Gemeinde durchge-führt.

(8) Grabstätten für Erdbestattungen dür-fen maximal bis zu einem Drittel ihrer Fläche mit einem künstlichen Flies und einer Kieseleinlage bedeckt werden, um die Durchlüftung nicht zu gefährden.

§ 21

Vernachlässigung der Grabpflege(1) Wird eine Grabstätte nicht hergerichtet

oder gepflegt, so hat der Verantwortli-che (§ 18 Abs. 1) auf schriftliche Auffor-derung der Gemeinde die Grabstätte innerhalb einer jeweils festgesetzten angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein dreimonatiger Hinweis auf der Grabstätte. Wird die Auf-forderung nicht befolgt, so können Rei-hengrabstätten und Urnenreihengrab-stätten von der Gemeinde abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden. Bei

Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrab-stätten kann die Gemeinde in diesem Fall die Grabstätte im Wege der Ersatz-vornahme nach dem Landesverwal-tungsvollstreckungsgesetz in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. In dem Entziehungsbescheid ist der Nutzungs-berechtigte aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen Grabausstattungen innerhalb von drei Monaten nach Unan-fechtbarkeit des Entziehungsbescheids zu entfernen.

(2) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Absatz 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so kann die Gemeinde den Grabschmuck entfernen.

(3) Zwangsmaßnahmen nach Absatz 1 und 2 sind dem Verantwortlichen vorher an-zudrohen.

VII. Haftung, Ordnungswidrigkeiten

§ 22Obhuts- und Überwachungspflicht,

Haftung(1) Der Gemeinde obliegen keine über die

Verkehrssicherungspflicht hinausgehen-den Obhuts- und Überwachungspflich-ten. Die Gemeinde haftet nicht für Schä-den, die durch nichtsatzungsgemäße Benutzung des Friedhofs, seiner Anlagen und Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Im Übrigen haftet die Gemeinde nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Vorschriften über Amtshaftung bleiben unberührt.

(2) Verfügungsberechtigte und Nutzungs-berechtigte haften für die schuldhaft verursachten Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Vorschriften der Friedhofssatzung widersprechen-den Benutzung oder eines mangelhaf-ten Zustands der Grabstätten entstehen. Sie haben die Gemeinde von Ersatzan-sprüchen Dritter freizustellen, die we-gen solcher Schäden geltend gemacht werden. Gehen derartige Schäden auf mehrere Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte zurück, so haften diese als Gesamtschuldner.

(3) Absatz 2 findet sinngemäß Anwendung auf die nach § 4 zugelassenenGewerbe-treibenden, auch für deren Bedienstete.

§ 23

OrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrig im Sinne von § 49 Absatz 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig:

1. den Friedhof entgegen der Vorschrift des § 2 betritt,

2. entgegen § 3 Abs, 1 und 2a) sich auf dem Friedhof nicht der Würde

des Ortes entsprechend verhält oder

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dieWeisungen des Friedhofspersonals nicht befolgt, b) die Wege mit Fahrzeu-gen aller Art befährt,

c) während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten aus-führt,

d) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen verunreinigt oder beschä-digt sowie Rasenflächen und Grabstät-ten unberechtigterweise betritt,

e) Tiere mitbringt, ausgenommen Blinden-hunde,

f ) Abraum und Abfälle außerhalb der da-für bestimmten Stellen ablagert,

g) Waren und gewerbliche Dienste anbietet, h) Druckschriften verteilt,i) ohne schriftlichen Auftrag der Angehö-

rigen gewerbsmäßig fotografiert,j) lärmt, spielt, isst und trinkt in größerem

Ausmaß, lagert

3. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt (§ 4 Absatz 1),

4. als Verfügungs- oder Nutzungsberech-tigter oder als Gewerbetreibender Grab-male und sonstige Grabausstattungen ohne oder abweichend von der Geneh-migung errichtet (§ 16 Absatz 1 und 3) oder entfernt (§ 19 Abs. 1),

5. Grabmale und sonstige Grabausstattun-gen nicht in verkehrssicherem Zustand hält (§18 Absatz 1).

VIII. Bestattungsgebühren

§ 24Erhebungsgrundsatz

Für die Benutzung der gemeindlichen Be-stattungseinrichtungen und für Amtshand-lungen auf dem Gebiet des Friedhofs- und Bestattungswesens werden Gebühren nach den jeweils folgenden Bestimmungen erho-ben.

§ 25Gebührenschuldner

(1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren ist verpflichtet:

1. wer die Amtshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorge-nommen wird;

2. wer die Gebührenschuld der Ge-meinde gegenüber durch schrift-liche Erklärung übernommen hat oder für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.

(2) Zur Zahlung der Benutzungsgebühr

sind verpflichtet: 1. wer die Benutzung der Bestattungs-

einrichtung beantragt; 2. die bestattungspflichtigen Angehö-

rigen der verstorbenen Person (Ehe-gatte oder Ehegattin, Lebenspartner oder Lebenspartnerin, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder).

(3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 26Entstehung und Fälligkeit der Gebühren

(1) Die Gebührenschuld entsteht: 1. bei Verwaltungsgebühren mit der

Beendigung der Amtshandlung, 2. bei Benutzungsgebühren mit der In-

anspruchnahme der Bestattungsein-richtungen und bei Grabnutzungs-gebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechts.

(2) Die Verwaltungsgebühren und die Be-nutzungsgebühren werden einen Mo-nat nach Bekanntgabe der Gebühren-festsetzung fällig.

§ 27Verwaltungs- und Benutzungsgebühren

(1) Die Höhe der Verwaltungs- und Benut-zungsgebühren richtet sich nach dem als Anlage zu dieser Satzung beigefüg-ten Gebührenverzeichnis.

(2) Ergänzend findet die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

-Verwaltungsgebührenordnung- in der jeweiligen Fassung entsprechend An-wendung.

IX. Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 28Alte Rechte

Die vor dem In-Kraft-Treten dieser Friedhofs-satzung entstandenen Nutzungsrechte wer-den auf 25 Jahre seit ihrem Erwerb begrenzt. Sie enden jedoch erst mit dem Ablauf der Ruhezeit des in dieser Grabstätte zuletzt Be-statteten.

§ 29In-Kraft-Treten

(1) Diese Satzung tritt am 01.10.2017 in Kraft.

(2) Zum gleichen Zeitpunkt treten die Friedhofsordnung vom 14.11.2011 und die Bestattungsgebührensatzung vom 06.12.2004 (jeweils mit allen späteren Änderungen) außer Kraft.

Gaienhofen, 26.07.2017

EischBürgermeister

Hinweis:Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeord-nung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlas-sener Verfahrensvorschriften beim Zustan-dekommen dieser Satzung wird nach § 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Be-kanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begrün-den soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlich-keit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind.

Gebührenverzeichnis ab dem 01.10.2017

Anlage zu den §§ 24-27 der Friedhofssatzung der Gemeinde Gaienhofen vom 25.07.2017

1. Verwaltungsgebühren Für die Erhebung von Verwaltungsgebühren findet § 4 der Ver-

waltungsge- bührensatzung in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Anwendung.

2. Bestattungsgebühren 2.1 Bestattung von Erwachsenen und Kindern

ab 10 Jahren* 580,00 Euro 2.2 Bestattung von Kindern unter 10 Jahren * 440,00 Euro 2.3 Bestattung von Tot- oder Fehlgeburten* 340,00 Euro 2.4 Bestattung von Aschenurnen in

Urnengräbern* 300,00 Euro 2.5 Bestattung von Aschenurnen in Urnenwaben 240,00 Euro 2.6 Bestattung von Aschenurnen anonym/

halbanonym 220,00 Euro

2.7 Bestattung von Urnengemeinschaftsgräbern im gärtnergepflegten Grabfeld 220,00 Euro 2.8 Zuschlag für Tieferbettung wegen

Mehrfachbelegung 240,00 Euro 2.9 Zuschlag für die Bestattung an Freitagen ab 12.oo Uhr und außerhalb der Regelzeit 50 %

* Gilt auch für Grabstätten im gärtnergepflegten Grabfeld.

Hinweise:

Bestattungen und Urnenbeisetzungen finden grundsätzlich wo-chentags, von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9.oo Uhr bis 15.oo Uhr und freitags in der Zeit von9.oo Uhr bis 12.oo Uhr (Regelzeit), statt. Für Bestattungen und Ur-nenbeisetzungen, die freitags in der Zeit ab 12.oo Uhr bis 15.oo Uhr stattfinden wird ein Zuschlag erhoben.

An Samstagen, Sonn- und Feiertagen finden grundsätzlich keine Be-stattungen und Urnenbeisetzungen statt. Ausnahmen werden nur in besonders begründeten Fällen zugelassen.

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Höri-Woche

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Die Gemeinde stellt Sargträger nicht zur Verfügung. Die Angehöri-gen bzw. Hinterbliebenen haben selbst und auf eigene Kosten für Sargträger in ausreichender Zahl zu sorgen.

Die Kosten für Transporte von Verstorbenen sind von den Hinterblie-benen unmittelbar zu tragen.

3. Grabplatzgebühren 3.1 Reihengrab von Erwachsenen und Kindern

ab 10 Jahren* 550,00 Euro 3.2 Kindergrab für Verstorbene Kinder

unter 10 Jahren 225,00 Euro 3.3 Wahlgräber 3.3.1 Einzelwahlgrab* 900,00 Euro 3.3.2 Einzelwahlgrab als Tiefengrab 1.350,00 Euro 3.3.3 Doppelwahlgrab* 2.350,00 Euro 3.3.4 Doppelwahlgrab 3 Belegungen

als Tiefengrab 2.950,00 Euro 3.3.5 Dreierwahlgrab* 4.400,00 Euro 3.3.6 Familiengrab 6.850,00 Euro 3.4 Urnengräber 3.4.1 Urnenreihengrab* 325,00 Euro 3.4.2 Urnenwahlgrab* 650,00 Euro 3.4.3 Urnenwabe (inkl. Umgebungspflege 250 €) 500,00 Euro 3.4.4 Aschenurnen anonym/halbanonym 75,00 Euro 3.4.5 Urnengemeinschaftsgräber im gärtnergepflegten Grabfeld 75,00 Euro

* Gilt auch für Grabstätten im gärtnergepflegten Grabfeld.

Werden Urnen in Reihen- oder Wahlgräbern beigesetzt, gelten die Gebühren nach den Ziffern 3.1 und 3.3. Werden Verstorbene Kinder unter 10 Jahren in Reihen- oder Wahlgräbern beigesetzt, gelten die Gebühren nach den Ziffern 3.1 und 3.3.

3.5 Für Urnenreihengräber, die als anonymes oder halbanonymes Urnenrasengrab belegt werden, wird zusätzlich zu 3.4.4 eine Gebühr für die Rasenpflege erhoben von 418,00 Euro

3.6 Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern einschließlich Urnenwahl-gräbern beginnt mit dem Tage der Erstbelegung. Wird auf An-trag das Nutzungsrecht verlängert, so ist für jedes ganze Jahr der Verlängerung die volle Bruchteilsgebühr zu entrichten. Bei einer anteiligen Verlängerung des Nutzungsrechts (kein volles Jahr) wird eine kalendertäglich berechnete Bruchteilsgebühr er-hoben.

Hinweis:

Wahlgräber können im Voraus nicht erworben werden.

4. Grabeinfassung 4.1 Einzelgrab 4.1.1 für Verstorbene ab dem 10. Lebensjahr 310,00 Euro 4.1.2 für Kinder unter 10. Jahren 290,00 Euro 4.2 Doppelgrab 405,00 Euro 4.3 Dreiergrab 550,00 Euro 4.4 Familiengrab 550,00 Euro 4.4 Urnengrab 290,00 Euro

5. Auswärtigenzuschlag

5.1 Für auswärtig Verstorbene werden auf die Gebühren nach Nr. 2 ein Zuschlag erhoben mit 50 %

5.2 Für auswärtig Verstorbene werden auf die Gebühren nach Nr. 3 ein Zuschlag erhoben mit 100 %.

Hinweis:

Auswärtige sind Personen, die zur Zeit ihres Ablebens nicht Einwoh-ner der Gemeinde waren. Dies gilt nicht für frühere Bürger der Ge-meinde, die mindestens 30 Jahre lang hier wohnten oder ihre bishe-rige Wohnung nur wegen Aufnahme in ein auswärtiges Altenheim oder eine ähnliche Einrichtung aufgegeben haben.

Das vorstehende Gebührenverzeichnis wird hiermit als Anlage zur Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensat-zung) ausgefertigt. Die Bestandteile stimmen mit dem Willen des Gemeinderats (Beschluss vom 25.07.2017) überein.

Gaienhofen, 26.07.2017

EischBürgermeister

Liebe Leser,

in der letzten Ausgabe der Höri-Woche wurde vom Primo-Verlag beim Artikel „Tag der offenen Tür“ versehentlich ein Textteil ein-gefgüt, welcher zum Artikel „Fischerfest 2017“ gehörte.

Wir bitten um Entschuldigung für dieses Versehen.

Ihr Primo-Verlag Stockach

Der Helferkreis der Gemeinde Gaienhofen sucht dringend eine 3-4 Zimmerwohnung für eine syrische Familie.

Die beiden Söhne wohnen bereits seit 2 Jahren bei einheimischen Gastfamilien in der Gemeinde und sprechen bereits sehr gut Deutsch. Beide haben ab September 2017 eine Ausbildungsstelle und beginnen mit der Lehre als Koch und als Elektriker. Im Rahmen der Familienzusammenführung kommen nun die Eltern auch nach Gaienhofen– der Vater ist Elektrotechniker und die Mutter Friseurin. Damit die Familie zusammen leben kann, wird nun dringend eine Wohnung gesucht. Wenn Sie helfen möchten und eine Wohnung zu vermieten haben, so melden Sie sich bitte beim Helferkreis Gaienhofen (Bernd Sutter 07735 / 1513) oder direkt bei der Gemeinde Gaienhofen, Sekretariat Bürgermeister (Fr. Epp) unter 07735 / 99 99 121

FSJ - Freiwilliges Soziales Jahr

In Kooperation mit dem DRK (Badischer Landesverband Deutsches Rotes Kreuz) bietet die Gemeinde Gaienhofen eine Stelle für junge, engagierte Männer und Frauen zwischen 18 und 27 Jahren im Rahmen des Jugendfreiwilligendienstes (FSJ) an.

Freie FSJ-Stelle in unserer Kindertagesstätte „Seestern“

in Horn ab 01.09.2017!

Weitere Infos unter www.gaienhofen.de

Tel. 0 77 35 / 9999-122, Frau Rauer, Rathaus Gaienhofen oder Tel. 0 77 35 / 29 88, Frau Karbach, Leitung Kindertagesstätte

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Höri-Woche

Freitag, den 04. August 2017 18

Sommeröffnungszeiten Kultur- und Gästebüro

Vom 30.06. bis 10.09.2017: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr Samstag 9 bis 13 Uhr

Gelungener Start in Feriensommer Gaienhofen 2017

So geht das Programm weiter,

noch freie Plätze gibt es bei:

05.08.17, 10-12 Uhr Seifen machen mit der Seifen-Hex,ab 8 J., 6,50 €

07.08.17, 10-12.30 Uhr Wir töpfern ein Lichterhaus, ab 9 J., 18 €/15 €

09.08.17, 10:15-12:15 Uhr Piratenfahrt, ab 5 J., 5 €

10.08.17, ganztags Minigolfen im Strandbad Horn

11.08.17, 14-16 Uhr Seifen machen mit der Seifen-Hex, ab 8 J., 6,50 €

12.08.17, 10-13 Uhr Fußball-Camp mit Mädchen-Spezial,5-12 J., 7 €

16.08.17, 14-17 Uhr Upcycling, ab 6 J., 4 €

17.08.17, 11 UhrTheater Kauter & Sauter “Schneewittchen“, Mitmachtheater ab 3 J., 5 €

19.08.17, 9, 10, 11, 12 & 13 Uhr Wasserski, ab 12 J, 15 €

19.08.17, 10-13 Uhr Dünnele & Spiele zu Großmutters Zeiten, 6-10 J., 8 €

20.08.17, ab 12 Uhr Schwimmabzeichen,ab 5 J.

23.08.17, 10-12:30 Uhr Indianer-Kanutour, 5-12 J., 12,50 €/ 8 €

25.08.17, ganztags Minigolfen im Strandbad Horn

28.08.17, 12:30-14:30 Uhr u. 15-17 Uhr Schnuppertauchen, ab 8 J., 12 € (Zusatztermin)

29.08.17, 14:30-16:30 Uhr Kürbis-Allerlei-Bastelei, 6-10 J., 5 €

30.08.17, 10-12:30 Uhr Wikinger-Kanutour, 5-12 J., 12,50 €/ 8 €

30.08.17, 9-13 Uhr Golfkurs-Schnupperkurs, ab 10 J., 10 € (Terminänderung)

31.08.17, 11.30-13 UhrInline-Kurs Anfänger, ab 5 J., 10 € (Zusatztermin)

01.09.17, 11-12:15 Uhr Kinderstadtführung in Radolfzell, 6-10 J., gratis

03.09.17, ab 12 Uhr Schwimmabzeichen, ab 5 J.

04.09.17, 9:30-11 Uhr Inline-Kurs Fortgeschrittene, ab 5 J., 10 €

05.0917, 10-12 Uhr Hermann Hesse auf der Spur..., ab 10 J., gratis

06.09.17, 12:30-14:30 Uhr Kletterwerk Radolfzell, 7-14 J., 19 € (Zusatztermin)

08.09.17, 9-17 Uhr Du bist der Star! Wir drehen ein Video! ab 10 J., 45 € Info und Anmeldung im Kultur- und Gäste-büro Gaienhofen, Tel. 07735/9999123,[email protected], www.gaienhofen.de

Drei Sterne für das Seehörnle

Ab sofort ist das Seehörnle Hotel & Gasthaus offizieller Drei-Sterne-Betrieb. Ines Kleiner vom Hotel- und Gaststättenverband (Deho-ga) überreichte am 27. Juli feierlich das Drei-Sterne-Schild und die Urkunde an Hotellei-ter Thomas Kopacevic. Kleiner zeigte sich beeindruckt vom Hotel mit seinen indivi-duellen Atelierzimmern, der gehobenen re-gionalen Speisekarte sowie vom inklusiven Konzept des Seehörnle: Hier arbeiten Men-schen mit und ohne Behinderung Hand in Hand zusammen. Nach dem umfassenden Zertifizierungsprozess dankte Matthias Eh-ret (Vorstand Caritasverband Konstanz) als Träger des Hotels dem gesamtem Seehörn-le-Team für dessen großes Engagement. „Mit den drei Sternen tragen wir den steigenden Ansprüchen unserer Gäste Rechnung und machen die Qualität des Seehörnle noch besser sichtbar“, ist Ehret überzeugt.

Hotel & Gasthaus Seehörnle

Unwetter-Schäden an Rad-und Feldwegen vom Wochenende 21.07.2017 - 23.07.2017

Nach den durch Gewitter– und Starkre-gen entstandenen Schäden an Wald-, Feld-und Radwegen wurden diese durch den Bauhof aufgenommen und dokumentiert, da an einigen Punkten/Standorten sich die Schäden auf die fast komplette Fläche ausdehnen, wurden diese Bereiche zur Behebung an eine Fremdfirma vergeben, da der Umfang für die Erledigung durch die Mitarbeiter des Bauhofs zu groß ist. Aufgrund von entstandenen Schäden in anderen Gemeinden/Städten und den anstehenden Handwerkerferien ist eine Ausführung ab Montag, den 21.08.2017 eingeplant. Der Bauhof der Gemeinde Gaienhofen wird bis dato eine wöchent-lich fortlaufende Kontrolle der Wege vor-nehmen und ggf. größer werdende Schä-den behoben.

Ihre Gemeinde Gaienhofen

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Höri-Woche

Freitag, den 04. August 2017 19

Integrationsbetriebe Caritas Konstanz ge-meinnützige GmbH Hörnliweg 14, 78343 Gaienhofen-Horn Tel.: 07735 93770-0, [email protected], www.seehoernle.de

SWR Treffpunkt über die Höri

Am 6. August zeigt der SWR im Treffpunkt um 18:45 Uhr die Sendung „Sommergenüs-se am Bodensee“. Gedreht wurde die Höri Genussradtour mit den 4 Gängen im Gast-haus Seehörnle, im Gasthaus Grüner Baum, im Gasthaus Hirschen und im Seerestaurant Schlössli. Der Abschluss fand auf der Höri-Fähre MS Seestern beim Italienischen Buffet statt.

Klasse 3 der Grundschule Horn zu Besuch im neuen Rathaus Im Rahmen der Unterrichtseinheit „Unsere Gemeinde“ wanderten die Klassen 3a und 3b mit ihren Klassenlehrerinnen nach Gai-enhofen zum neuen Rathaus. Dort zeigte uns Bürgermeister Eisch die neuen Räum-lichkeiten der Gemeinde. Bei unserem Rundgang lernten wir gleich einen Großteil der Gemeindemitarbeiter/innen kennen. Im Anschluss durften wir im Sitzungssaal Gemeinderatsluft schnuppern. Dort beant-wortete Bürgermeister Eisch geduldig all unsere Fragen und erzählte uns aus seinem Berufsalltag. Nach dem spannenden Vormit-tag wanderten wir wieder zurück zur Schule. Wir danken Herrn Eisch für die interessanten Einblicke in seine Arbeit und die Zeit, die er sich für uns genommen hat.

74 Absolventen an der Hermann-Hesse-Schule

An der Hermann-Hesse-Schule haben 35 Jugendliche ihr Zeugnis für den Haupt-schulabschluss entgegengenommen und 39 Absolventen feierten stolz den Wer-krealschulabschluss.

So viele Abschlüsse auf einmal gab es noch nie an der ländlichen Schule in Gaienhofen. Inzwischen hat sich das 10.Schuljahr hier etabliert und nur noch wenige Kinder gehen nach der 9.Klasse auf die Berufsschule oder machen

eine Ausbildung. Verständlich, denn durch die „familiäre Atmosphäre“, wie Elternver-treter Armin Soltys in seiner Abschlussrede erwähnt, fühlen sich die Schüler hier sehr wohl. Die meisten der Werkrealschüler sind bestrebt, das Abitur oder die

Fachhochschulreife an weiterführenden Schulen zu erlangen. Fünf Schüler gehen di-rekt in eine Ausbildung und eine Schülerin macht ein soziales Jahr. Feierlich mit einem abwechslungsreichen und abendfüllenden Programm konnte Schulleiter Günter Aßfalg bei der Abschiedsfeier die Zeugnisse über-reichen. Durch das Programm führten die Klassensprecher der Zehnten Klassen, Nat-halie Probst und Jan Soltys.

Klasse 9a/b

Klassenlehrerinnen Christiane Schittkowski und Isabel Neumann. Die Fachpreise gingen an Alida Roth (BK), Sina Zirell (Mathematik) und Ramon Watz (Sport). Die Klassenpreise (beste Schüler der Klassen) gingen an Tanya Nehlsen und Tom Bölli. Klasse 10a

Klassenlehrer Jörg Dening und Bernd Kra-mer. Der Klassenpreis und der Sozialpreis ging an Ragavi Ravichandran. Die Fachprei-se erhielten Stefano Marincolo und Dennis Riedel (WZG) und Miruna Micu (Englisch). Ein Lob ging an Dennis Riedel, Meaux Holly, Roxana Pecie und Nathlie Probst. Klasse 10b

Klassenlehrerin Petra Steidle. Die Klassen-preise gingen an Maximilian Auer und Robin Bretzke, Fachpreise erhielten Robin Bretzke (WZG, MNT), Maximilian Auer (Mathema-tik), Nina Bretzke (Englisch) und Jan Soltys (Sport). Ein Lob erhielten Selin Balbach, Nina Bretzke, Eline Gilinberg, Michelle Schneble und Lisa Wiedenbach. Die Klassensozial-preise gingen an Jan Soltys und Michelle Schneble.

Freitags von 15-17 Uhr treffen sich Geflüch-tete, Mitglieder des Helferkreises und Mit-bürger der Hörigemeinden beim „Cafe der Begegnung“ in der Gemeinschaftsunter-kunft in Gaienhofen, auf der Breite 3.

Die persönliche und unab-hängige Energieberatung der Energieagentur gemeinnützige GmbH im Kreis Konstanz

Bei der Erstberatung werden Fragen zum energetischen Sanieren bzw. energie-effizienten Bauen geklärt. Themen sind dabei u.a.:

Baulicher WärmeschutzEffiziente Anlagen zur Wärmeerzeu-gung und -verteilung, konventionell, regenerativ, Methoden zur Optimie-rung.Information zu den neuen Bedingun-gen des in Baden-Württemberg gel-tenden Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG), (betrifft künftige Hei-zungserneuerungen).Ermittlung der Jahresarbeitszahl von Luft-Wärmepumpen nach den Regeln des abgeschlossenen Wärmepumpen-Checks.Sinnvoller Einsatz erneuerbarer Ener-gien im Wohnbereich.Lüftungsanlagen mit und ohne Wär-merückgewinnung.Schimmelproblematik – Ursachen und Maßnahmen dagegen.Fördermöglichkeiten (L-Bank, KfW, BAFA – Kredit bzw. Zuschuss).

Die Beratung ist für Einwohner des Krei-ses Konstanz kostenlos. Die nächste Energieberatung findet statt am Mittwoch, 16.08.2017, um 16.00 Uhr im Rathaus Gaienhofen. Um die Terminwünsche für alle genann-ten Angebote vorbereiten zu können, ist eine Anmeldung notwendig bei Energie-agentur Kreis Konstanz07732/939-1234 8:30 bis 11:30 Uhr.

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Höri-Woche

Freitag, den 04. August 2017 20

Ein Treffpunkt für Jung und Alt. Lernen Sie uns kennen. Wir würden uns sehr freuen, Sie als unsere Gäste begrüßen zu dürfen. Wenn Sie Anregungen, Wünsche oder An-merkungen an den Helferkreis weitergeben möchten, kommen Sie „zum Café der Be-gegnung“. Hier finden Sie immer ein Ohr für Ihr Anliegen oder senden Sie uns eine Mail an orga.gaienhofen@gmail .com Spendenkonto: Katholische Kirchengemein-de auf der Höri Verwendungszweck: Helferkreis Gaienhofen BAN: DE6769 2500 3500 0400 8991 BIC: SOLADES1SNG.

Wir benötigen:Kinder- und JugendfahrräderTischtennisschläger und Tischtennis-bälle

Sollten Sie etwas abzugeben haben, wen-den Sie sich bitte an: Susi Feix [email protected] Tel.: 07735 9197702 Sie erreichen uns auch unter: [email protected] Aktuelles finden sie auch auf unserer Home-page: www.gaienhofen-helferkreis.de

Haben Sie eine Wohnung zu vermieten und möchten Sie die zukünftigen Mieter vorher kennenlernen?

Beim Kaffee der Bege gnung (jeweils frei-tags ab 15 Uhr in der Gemeinschaftsun-terkunft) ist dies unverbindlich möglich!

Freitag, 11.08.2017: Ratoldus-Apotheke Tel.: 07732 - 40 33 Schützenstr. 2 78315 Radolfzell

Samstag, 12.08.2017: Central-Apotheke Singen Tel.: 07731 - 6 43 17 Hegaustr. 26 78224 Singen

Sonntag, 13.08.2017: Höri-Apotheke Öhningen-Wangen Tel.: 07735 - 31 97 Hauptstr. 53 78337 Öhningen Wasmuth-Apotheke Mühlhausen Tel.: 07733 - 51 52 Schloßstr. 40 78259 Mühlhausen-Ehingen (Mühlhausen)

Montag, 14.08.2017: Hohentwiel Apotheke Singen Tel.: 07731 - 90 56 80 Hegaustr. 14 78224 Singen

Dienstag, 15.08.2017: Apotheke Sauter Tel.: 07731 - 6 30 35 Ekkehardstr. 18 78224 Singen

Mittwoch, 16.08.2017: Marien-Apotheke Singen Tel.: 07731 - 2 13 70 Rielasinger Str. 172 78224 Singen

Donnerstag, 17.08.2017: Residenz-Apotheke Radolfzell Tel.: 07732 - 97 11 60 Poststr. 12 78315 Radolfzell

Freitag, 18.08.2017: Apotheke Böhringen Tel.: 07732 - 97 15 10 Bodenseestr. 6 B 78315 Radolfzell Stadt-Apotheke Tengen Tel.: 07736 - 2 52 Marktstr. 7 78250 Tengen

Samstag, 19.08.2017: See-Apotheke Gaienhofen Tel.: 07735 - 7 06 Hauptstr. 223 78343 Gaienhofen Stadt-Apotheke Engen Tel.: 07733 - 52 57 Vorstadt 8 78234 Engen, Hegau

Sonntag, 20.08.2017: Neue Stadtapotheke Radolfzell Tel.: 07732 - 82 19 29 Sankt-Johannis-Str. 1 78315 Radolfzell

Montag, 21.08.2017: Bahnhof-Apotheke Gottmadingen Tel.: 07731 - 7 22 24 Poststr. 2 78244 Gottmadingen

Dienstag, 22.08.2017: Hilzinger Marien-Apotheke Tel.: 07731 - 9 95 40 Hauptstr. 61 78247 Hilzingen Sonnen-Apotheke Radolfzell Tel.: 07732 - 97 10 53 Hegaustr. 21 78315 Radolfzell

Mittwoch, 23.08.2017: Martinus-Apotheke Singen Tel.: 07731 - 4 19 71 Uhlandstr. 48 78224 Singen

Donnerstag, 24.08.2017: Hegau-Apotheke Steißlingen Tel.: 07738 - 51 73 Lange Str. 12 78256 Steißlingen Hochrhein-Apotheke Gailingen Tel.: 07734 - 63 50 Rosenstr. 1 78262 Gailingen am Hochrhein

Freitag, 25.08.2017: AVIE Apotheke im real Singen Tel.: 07731 - 82 76 57 Georg-Fischer-Str. 15 78224 Singen

Fortsetzung der Apothekennotdienste von Seite 2

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Verlag und Anzeigen: Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach, Tel. 07771/9317-11, Fax 07771/9317-40 [email protected], www.primo-stockach.de

Zahlen von 1 bis 9 sind so einzutragen, dass sich jede dieser neun Zahlen nur einmal in einem Neunerblock, nur einmal auf der Horizontalen und nur einmal auf der Vertikalen befi ndet.

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Nachhilfe in Mathe? Gefunden!

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Höri-Woche

Freitag, den 04. August 2017 21

Ö entlicher FestaktDonnerstag 10. August 18.00 Uhr Klosterhof (Eintritt frei) (bei Regen Stiftskirche)

Franz Schubert: Sinfonie h-Moll D759„Die Unvollendete“ Festivalorchester Leitung: Eckart Manke ________________________________

Herausragend Talente Donnerstag 10. August 20.00 Uhr Ratssaal (15 )

Philipp Schupelius, Cello Alexander Vorontsov, Klavier

Werke von Beethoven, Bruch, Schumann, Popper, Schubert, Debussy, Glasunov und Paganini ________________________________

Kleines Konzert Freitag 11. August 17.30 - 18.15 Uhr Tor zur ehem. Synagoge, Wangen (Eintritt frei)

Dr. Anne Overlack Eliot Quartett

Kurze Ansprache

Werke jüdischer Komponisten György KurtágErnest Bloch ________________________________

Kammerkonzert Freitag 11. August 19.30 Uhr Ratssaal (20 )

Eliot Quartett Leonhard Dering, Klavier

Joseph Haydn Streichquartett op. 71

Anton Webern Fünf Sätze für Streichquartett op.5

Johannes Brahms Klavierquintett op. 34________________________________

Late Night Jazz Crossoverkonzert Freitag 11. August 21.30 Uhr Klosterhof (20 ) (bei Regen Stiftskirche)

Pejman Jamilpanah & friends

Musikern der Initiative Bridges – Musik verbindet

Pejman Jamilpanah, Tar, Setar und Gesang Johanna-Leonore Dahlho , Flöte Max Clouth, E-Gitarre Natalya Karmazin, Klavier Markus Wach, Kontrabass Martin Standke, Schlagzeug ________________________________

Harfenkonzert Samstag 12. August 11.00 Uhr Konventsaal (10 )

Clara Simarro Röll, Harfe

Werke von J.S.Bach, Roussel, Hindemith, Godefroid, Sancan, Albéniz, Fauré ________________________________

Podiumsgespräch Samstag 12. August 12.00 Uhr Konventsaal (Eintritt frei)

„Mit welchen Nutzungskonzepten können wir unserer historischen Verantwortung gegenüber dem Kulturdenkmal Augustiner Chorherrenstift gerecht werden?“Gesprächsteilnehmer: Prof Michael Goer Wolfgang Kramer Thomas Steier Andreas Schmid Stefan Hutterer Hilde v. Massow

Moderation: Barbara Paul, SWR________________________________

Musikalische Stationen Samstag 12. August 14.00 Uhr Tre punkt Kirchplatz (Eintritt frei)

Eine etwas andere Führung durch das Augustiner ChorherrenstiftÖhningen

Die musikalische Gestaltung übernehmen die Musiker der Höri MusiktageEs führen Franz Meckes und Andreas Schmid ________________________________

Orchesterkonzert Samstag 12. August 21.00 Uhr Klosterhof (35 ) (bei Regen Stiftskirche)

F. Mendelssohn-Bartholdy Overture op. 21 zu „Ein Sommernachtstraum“

Dmitri Schostakowitsch Konzert für Klavier, Trompete und Streichorchester op.35

Leonhard Dering, Klavier Scott Reynold, Trompete

F. Mendelssohn-Bartholdy „Ein Sommernachtstraum“ Bühnenmusik op.61 Schauspielmusik zu Ein Sommernachtstraum von William Shakespeare

Graham F. Valentine, Sprecher Mechthild Bach, Sopran Brigitta Ambs, Mezzosopran Collegium Vocale Bodensee Festivalorchester Eckart Manke, Dirigent ________________________________

Pechschwarz! Sonntag 13. August 20.00 Uhr Ratssaal (18 )

Chansons und BalladenGraham F. Valentine, Gesang Leonhard Dering, Klavier Helen Brecht, Dramaturgie

Musik und Texte von Damia, Suzy Solidor, Alexander Vertinsky, Alexander Skrjabin, Arnold Schönberg, Kurt Tucholsky, Franz

Joachim Ringelnatz u.a.

[email protected] www.hoeri-musiktage.de [email protected]

Höri Musiktage Bodensee 10. – 13. August 2017 Augustiner Chorherrenstift Öhningen Konzerte und Veranstaltungen

Rund um die

Höri Musiktage

sorgen

Gasthof Adler,

Bistro Grille,

Obstbau Hangarter

und Bilger Stümple auf

dem Kirchplatz

für das leibliche Wohl

der Konzertbesucher

und Gäste.

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Höri-Woche

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Unwetter in Öhningen

Das Unwetter in der Nacht auf den 2. Au-gust 2017 hat in unserer Gemeinde be-trächtliche Schäden hinterlassen. Sowohl die Feuerwehr als auch der Bauhof sind mit Hochdruck daran, alles nach Priorität abzuarbeiten bzw. aufzuräumen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis, wenn Ihre Hinweise deshalb bisher nicht berücksichtigt werden konnten.

Andreas Schmid, Bürgermeister

Sturmereignis in Öhningen

In der Nacht vom 01.08 auf den 02.022017 wurden durch einen kurzen aber starken Sturm Öhningen in Mitleidenschaft gezo-gen. Vor allem die Bereiche Stiegen und Kattenhorn wurden stark getroffen. Neben einer großen Anzahl von beschädigten Bäu-men musste die Feuerwehr auch einige Kel-ler auspumpen. Durch erhebliche Anstren-gungen, zunächst der Feuerwehr und der Mitarbeiter des Bauhofes werden die Schä-den im öffentlichen Raum behoben. Auf-grund des erheblichen Umfangs der Schä-den wird dies einige Tage dauern. Auch eine Vielzahl privater Grundstückseigentümer hatten Schäden zu beklagen. Das Strandbad in Öhningen war ebenfalls stark beeinträch-tigt worden, der Strandbadbetrieb ist daher derzeit eingeschränkt.

Gemeindeverwaltung

Die Grundbucheinsichts-stelle der Gemeinde Öhningen ist in der Zeit von Montag, 21.08.2017 bis einschließlich Montag, 11.09.2017 nicht besetzt.

Falls Sie dringend einen Grundbuchauszug benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das Amtsgericht Villingen-Schwenningen -Grundbuchamt-, Carlo-Schmid-Str. 7/9, 78050 Villingen-Schwenningen, Tel. 07721/6811-0 Fax 07721/681-490, E-Mail: [email protected]

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen –Grundbuchamt- akzeptiert nur schriftli-che Anträge auf Ausstellung eines Grund-buchausdruckes mit Originalunterschrift oder einen unterschriebenen Antrag per Fax.

Hierzu können Sie das in der Homepage der Gemeinde Öhningen unter Bürgerservice/Aktuelles bereitgestellte Antragsformular verwenden

Falls Sie keine Möglichkeit haben, das For-mular herunter zu laden oder das vollstän-dig ausgefüllte und unterschriebene Fax zu versenden, so sind Ihnen die Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter der Gemeindeverwal-tung behilflich.

Sommeröffnungszeiten

Tourist-Information Öhningen

Montag - Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Montag - Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 16.30 bis 18.30 Uhr Freitag 14.00 bis 18.00 Uhr Samstag 9.00 bis 12.00 Uhr

Rathaus Öhningen

Geänderte Öffnungszeiten

In der Urlaubszeit von Montag, den 17. Juli 2017

bis einschließlich Dienstag, den 15. August 2017 bleibt das Rathaus montags und dienstags

am Nachmittag geschlossen!!

Das Gewerbeamt ist nur eingeschränkt besetzt.

Für Gewerbemeldungen bitten wir Sie unter der Tel. Nr. 07735/819-21 einen Termin zu vereinbaren.

Wir bitten die Einwohnerschaft

um Verständnis.

Bürgermeisteramt Öhningen

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Freitag, den 04. August 2017 25

Energieberatung im Landkreis Konstanz

Fragen Sie Ihre Energieagentur. Die Ener-gieberater in den Gemeinden des Landkrei-ses Konstanz freuen sich auf Ihren Besuch. Die Erstberatung für Privatpersonen aus dem Kreis Konstanz ist kostenfrei. Die nächs-te Energieberatung findet am 24.08.2017 von 16.30-18.30 Uhr im Rathaus in Öh-ningen statt. Um die Terminwünsche vorbereiten zu kön-nen, ist eine Anmeldung notwendig unter 07732/939-1234 vormittags oder per Mail unter [email protected]

Geburtstagsjubilare der kommenden Wochen

Dienstag 08.08.2017

Karl Singer 80. Geburtstag

Wangen

Dienstag 22.08.2017

Ewald Löble 80. Geburtstag

Wangen

Mittwoch 23.08.2017 Anneliese Bilger

Öhningen

Wir gratulieren recht herzlich und wünschen alles Gute, vor allem Ge-

sundheit.

Besuch im Jugendfeuer- wehrzeltlager Öhningen

Es war sehr schön, trotz Regen und Matsch – oder grade deswegen?! Auf jeden Fall war es gut, dass die Feuerwehrinsider uns den Tipp gaben, mit Gummistiefel und Matsch-hose ausgestattet den Ausflug zu wagen. Am Eingang erwarteten uns Sonja Schmid und Jana Lenz, die uns zuerst auf dem Bret-tersteg, dann durch Matschepampe die Zelt-stadt zeigten. Viele Zelte mit besonderen

Vorplätzen gibt es, eine Zeltküche, das gro-ße Zelt zum Essen und natürlich Toiletten. Verschiedene Fragen tauchten auf: Muss man sich im Zeltlager auch Waschen? Sprin-gen die einfach in See oder spritzen sie sich gegenseitig mit dem Schlauch ab? Zähne putzen könnten sie ja bei den Toiletten. Die Lagerolympiade war im Gang, welche Truppe hat nach 3 Minuten das meiste Was-ser im Eimer? Gefüllt wurde dieser mit Papp-bechern die mit der Handspritze gefüllt wur-den. Die Jugendfeuerwehrleute mussten mit dem gefüllten Becher über eine Bank rü-ber und unter einem Tisch durch, bevor die-ser in den Eimer ausgekippt wurde. Wer bis dahin noch nicht nass war, wurde es hierbei. Nach dem Rundgang wurden wir noch mit Bratwürsten und Pommes aus der Feldkü-che verwöhnt. Das Sitzen auf den Bänken war eine wackelige Angelegenheit, da die-se auf dem weichen Boden einsanken und teilweise ziemlich schräg standen. Auf un-serem Rückweg stampften wir einen nassen Wiesenweg entlang, dann wurden unsere Matschstiefel gleich ein bisschen geputzt. Herzlichen Dank sagen wir der Jugendfeuer-wehr Öhningen für die Einladung und den erwachsenen Helfern für die Bewirtung Kinder und Erzieherinnen vom Kindergarten Öhningen

Kindergarten Schienen

Am 12.07.17 kam Frau Adrienne Löble mit einem Krankenwagen des Roten Kreuzes zu uns nach Schienen. Nein, wir hatten kei-nen Notfall, sondern wir waren neugierig auf die Aufgaben eines Rettungssanitäters. Frau Löble erklärte in kindgerechter Weise, wann ein Sanitäter mit Rettungswagen aus-rückt. An vielen Beispielen von Verletzun-gen erarbeitete sie mit den Kindern, wann es sich um kleine Blessuren handelt oder um einen Notfall. Ganz gespannt warteten die Kinder darauf, den Krankenwagen genau inspizieren zu können. Zuerst durften sie in die Fahrer-kabine sitzen und das Blaulicht betätigen. Anschließend holte Frau Löble die große Trage aus dem Rettungswagen, die die Kin-der selbst als “Notfall-Patient” ausprobieren durften. Auch der Inhalt des Notfall-Koffers wurde genau unter die Lupe genommen. Spontan wickelten die Kinder Frau Löble mit der Ret-tungsdecke ein, was sie sehr spaßig fanden. Zum Abschluß schaltete Frau Löble kurz die Sirene als Abschiedsgruß ein.

Ein herzliches “Dankeschön” sagen die Kin-der und Erzieherinnen des Kindergartens St. Genesius

IST IHRE HAUSNUMMER GUT ERKENNBAR?Im Notfall kann diese entscheidend für rasche Hilfe durch den Arzt oder den Rettungsdienst sein!

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Höri-Woche

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Pilgern auf Badisch

Pilgern mit Genuss: Zuerst die Kunst von Otto Dix genießen, dann die aussichtsreiche Bodensee-Landschaft auf dem Panoramaweg, eine er-holsame Schifffahrt auf dem Untersee und zum Schluss das 3-Gänge-Pilgermahl im Hotel Höri mit Blick auf den Untersee. Die Pilgertour beginnt beim Museum Haus Dix in Hemmenhofen. Nach Besichtigung des Museums (Medienguides stehen zur Verfü-gung) startet die 10 km lange Wanderung über den Panoramaweg nach Wangen und weiter nach Kattenhorn. Dort kann die Petruskir-che besichtigt werden, die wegen ihrer berühmten Dixfenster be-kannt ist. Die großflächigen Fenster, die Erzählungen des Apostels Petrus festhalten, sind eines der größten Werke von Otto Dix. Danach geht es - vorbei an der Blasiuskapelle Kattenhorn - noch eine halbe Stunde auf dem Bodensee Radweg zur Schiffslandestelle Öhningen. Um 17.40 Uhr legt das Schiff der Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein ab und bringt Sie zurück nach Hemmenhofen. Direkt ne-ben der Schiffsanlegestelle Hemmenhofen befindet sich das Hotel

Höri am Bodensee, wo Sie zum Abschluss ein 3-gängiges Pilgermenü genießen können. Das Angebot ist buchbar von Mai bis September, Dienstag bis Sonntag beim Kultur- und Gästebüro, Tel. 07735/81823, [email protected].

Eine geführte Pilgerwanderung mit Pfarrer Roland Klaus wird am 30.9.2017, 13 Uhr in Zusammenarbeit mit der Ev. Landes-kirche angeboten. Anmeldungen sind ebenfalls beim Kultur- und Gästebüro Gaienhofen möglich, Tel. 07735/81823, [email protected], weitere Informationen finden Sie unter www.kirche-im-tourismus-am-bodensee.de

Die SBG informiert:

Künftig verkehren an Sonntagen überwiegend Busse auf der Linie 7368. Die saisonale Kapazitätserweiterung von Linientaxen auf Bus-se ist somit ganzjährig berücksichtigt. Nähere Infos finden Sie unter www.suedbadenbus.de

VdK Sozialrechtsschutz gGmbH

Beratung im Sozialrecht: Die nächsten Sprechtage der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH inRa-dolfzell mit Petra Mauch finden am Dienstag, den 8. August von 9 bis 15.30 Uhr und am Donnerstag 10. August von 8.30 bis 12 Uhr in VdK-Servicestelle, Bleichwiesenstr. 1/1 statt. Die Beratung und rechtliche Vertretung umfasst die Rechtsgebiete aller gesetzlichen Sozialversicherungen (Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung). Ebenso werden Mitglieder sowohl im Schwerbehinderten- und sozialen Entschädigungsrecht als auch in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und im Alter vertreten. Eine vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 07 7 32 / 92 36 0 ist erforderlich.

Kirchliche Nachrichten derSeelsorgeeinheit Höri

Seelsorger Pfarrer Stefan Hutterer, Kirchgasse 4, Gaienhofen-Horn, Tel. 07735/2034 E-mail: [email protected] Gemeindereferentin Carmen Fahl, Kirchgasse 4, Gaienhofen-Horn Tel. 07735/938541 E-Mail: [email protected] Pfarrer i. R. Eberhard Grond, Breitlenring 11, Öhningen, Tel. 07735/919377 Pfarrer i. R. Helmut J. Benkler, Pankratiusweg 1, Öhningen-Wangen, Tel. 07735/9374718 E-Mail: [email protected]

Pfarrer i. R. Gerhard Klein,Hauptstraße 47, Moos-WeilerTel. 07732/9409350 Pfarrer i. R. Gebhard Reichert, Deienmooserstraße 5, Moos-BankholzenTel. 07732/822333 E-Mail: [email protected] Internet und E-MailDie aktuellsten Hinweise sowie die Termi-ne für die kommende Woche sind auf den Homepages der Kirchengemeinden abruf-bar: www.kath-höri.de

Zentrale E-Mail-Anschrift: [email protected]

Pfarrbüro Öhningen, Klosterplatz 3,78337 ÖhningenTel. 07735 7582021 Fax: 7582022, Montag/Mittwoch/Freitag, 09.00 - 12.00 Uhr E-Mail: [email protected]

Pfarrbüro Horn, Kirchgasse 4, Gaienhofen-Hornel. 07735 2034 Fax: 939722, Dienstag und Donnerstag, 09.00 - 12.00 Uhr E-Mail: [email protected]

Pfarrbüro Weiler, Hauptstraße 47, Moos-WeilerTel. 07732 4320 Fax: 4340, Dienstag und Freitag, 10.00 - 13.00 Uhr E-Mail: [email protected]

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Höri-Woche

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Kindergärten in Trägerschaft der Kath. Kirchengemeinde HöriKindergarten Bankholzen, Tel. 07732 53689 Kindergarten Schienen, Tel. 07735 3639 Kleinkindspielgruppen, Hilfe von Haus zu Haus, 1- 3jährige: Pfarrhaus Bankholzen: Gänseblümchen (Katja Lohner mobil 0151 – 23896676) Pfarrhaus Hemmenhofen: Sonnenkäfer (Kristina Stocker mobil 0152 – 36294528) Montag bis Donnerstag von 08.30 bis 12.00 Uhr Krabbelgruppen: Öhningen: Mittwoch, 09.30 - 11.00 Uhr Kontaktperson: Katharina Hellmuth-Beitz 07735 – 7582208 Weiler: Donnerstag 10.00 – 11.30 Uhr Kontaktperson: Martina Auer mobil 0175 - 9703530 Proben unserer Kirchenchöre: Kirchenchor Schienen/Wangen: Sommerpause Kirchenchor Öhningen: Montag, um 20.00 Uhr im Bernhardsaal im Kloster Öhningen (Zugang durch den Klosterhof ) Kirchenchor Vordere Höri: Donnerstag, 19.30 Uhr im Pfarrzentrum Weiler Chor Höriluja: Sommerpause Männer-Chor-Gemeinschaft Moos-Horn: Donnerstag, 19.30 Uhr

Vordere Höri

St. Leonhard, Weiler Sieben Schmerzen Marien, Moos St. Blasius, Bankholzen Freitag, 04. August – Hl. Johannes Maria Vianney, Pfr. v. Ars – Herz-Jesu-Freitag - Wei 18.30 Hl. Messe ( Ged.: Pfr. Berthold Müller, Pfr. Franz Schwörer ) Samstag, 05. August – Vom Tag - Ba 18.30 Sonntagvorabendmesse ( Ged.: Rudolf Schnerring, Wilhelm Dummel ) Sonntag, 06. August – Fest Verklärung des Herrn - Wei 9.30 Hl. Messe ( Ged.: Peter Niesporek, Vroni und Fritz Graf ) Dienstag, 08. August – Hl. Dominikus - Ba 9.00 Hl. Messe Freitag, 11. August – Hl. Klara v. Assisi - Wei 18.30 Rosenkranzgebet Samstag, 12. August – Vom Tag - Moos 18.30 Sonntagvorabendmesse ( Ged.: 1. Jahrtag für Agathe Fürst ) Sonntag, 13. August – 19. Sonntag im Jahreskreis - Wei 10.45 Hl. Messe für die Pfarrgemeinde Montag, 14. August – Hl. Maximilian Kolbe

Wa 18.30 Abendwanderung mit der Frau-engemeinschaft Wangen– siehe Gemeinsame Nachrichten Dienstag, 15. August – Hochfest Mariä Aufnahme in den Himmel - Ba 18.30 Abendmesse mit Kräuterweihe Freitag, 18. August – Vom Tag - Wei 18.30 Rosenkranzgebet Samstag, 19. August – Hl. Johannes Eudes - Ba 15.00 Taufe des Kindes Lina Sophie Klink 18.30 Sonntagvorabendmesse ( Ged.: Gud-run, Anna und Anton Waibel ) Sonntag, 20. August – 20. Sonntag im Jahreskreis - Wei 9.30 Hl. Messe ( Ged.: Martha Graf ) Dienstag, 22. August – Maria Königin - Ba 9.00 Hl. Messe Freitag, 25. August – Hl. Ludwig - Wei 18.30 Rosenkranzgebet Samstag, 26. August – Vom Tag - Moos 14.00 Trauung des Paares Lélia Fi-scher und Wolfram Glatz Sonntag, 27. August – 21. Sonntag im Jahreskreis - Wei 9.30 Hl. Messe ( Frieda und Andreas Vogt und für die Armen Seelen )

Pfarrbüro Weiler Während der Sommerferien ist das Pfarr-büro nur freitags von 11.00 Uhr-13.00 Uhr geöffnet. Gerne dürfen Sie sich aber in dringenden Fällen tel. melden ( Tel. 972396 ). Allen schöne, erholsame Ur-laubstage!

Mittlere Höri

St. Johann, Horn St. Mauritius, Gaienhofen St. Agatha, Hemmenhofen Donnerstag, 03. August - Vom Tag Gai 16.00 Heilige Messe im Seeheim Höri Sonntag, 06. August - Verklärung des Herrn – Patrozinium St. Hippolyt und Ve-rena Horn 10.45 Heilige Messe (für Josefine und Franz Xaver Lang) Donnerstag, 10. August – Heiliger Lau-rentius Gai 16.00 Heilige Messe im Seeheim Höri Samstag, 12. August – Vom Tag Horn 14.30 Ökumenische Trauung von Pia Weissmann und Jurgis Pods Horn 16.00 Dankandacht zu Goldenen Hochzeit von Erika und Erich Melsbach Hem 18.30 Sonntagvorabendmesse (für Mechthilde Dieze und Angehörige)

Sonntag, 13. August – 19.Sonntag im JahreskreisHorn 09.30 Heilige Messe für die Pfarrge-meinde) Montag, 14. August – Hl. Maximilian Kolbe Wa 18.30 Abendwanderung mit der Frau-engemeinschaft Wangen– siehe Gemeinsame Nachrichten

Donnerstag, 17. August – Vom Tag Gai 16.00 Heilige Messe im Seeheim Höri – mit Kräuterweihe

Sonntag, 20. August – 20. Sonntag im JahreskreisHorn 10.45 Heilige Messe (für Josef Bruttel) Donnerstag, 24. August – Apostel Hl. BartholomäusGai 16.00 Evangelischer Gottesdienst im Seeheim Höri Samstag, 26. August – Vom TagHorn 18.30 Sonntagvorabendmesse (fürOtto Burkhardt, für Berta und Engelbert Scheu) Sonntag, 27. August – 21. Sonntag im JahreskreisHorn Keine Heilige Messe SommerferienWährend der Sommerferien ist das Pfarr-büro in Horn am Dienstag und Donners-tag von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

Hintere Höri

St. Hippolyt und Verena, Öhningen St. Genesius, Schienen St. Pankratius, Wangen Freitag, 04. August – Hl. Johannes Maria Vianney, Pfr. von Ars – Herz-Jesu-Freitag Sch 09.00 Wallfahrtsmesse (für Hulda Geu-gis sowie für eine verstorbene Mutter) Sonntag, 06. August – Verklärung des Herrn – Patrozinium St. Hippolyt und Ve-rena Öhn 09.30 Hochamt zum Patrozinium St. Hippolyt und Verena (Ged. für Theresia und Wendelin Schäfer sowie für Lydia und Ernst Massler ) musikalisch mitge-staltet vom Kirchenchor Öhningen un-ter der Leitung von Frau Stefania Lupa und Herrn Eugen Stöckle an der Orgel, anschließend eucharistische Prozessi-on durch das Oberdorf, begleitet vom Musikverein Öhningen, liturgischer Ab-schluß in der Kirche. Im Anschluß laden wir alle Mitfeiernden ein zum Frühschoppen auf dem Kirch-platz und musikalischer Unterhaltung mit dem Musikverein Öhningen unter der Leitung von Petra Steidle Dienstag, 08. August – Hl. Dominikus Wa 18.30 Heilige Messe

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Höri-Woche

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Mittwoch, 09. August – Hl. Edith Stein Öhn 09.00 Heilige Messe Donnerstag, 10.8. - Sonntag, 13.8. - Höri-Musiktage Genaue Termine, Zeiten und Orte siehe unter Rubrik „Kultur und Bildung“ Sonntag, 13. August – 19. Sonntag im Jahreskreis Wa 09.30 Heilige Messe (für Verst. der Fam. Löble sowie für Friedrich-Ludwig Eddelbüt-tel) Sch 17.00 Konzert „Im Glanz von Trompe-te und Orgel“ Montag, 14. August – Hl. Maximilian Kol-be Wa18.30 Abendwanderung mit der Frau-engemeinschaft Wangen - siehe Gemeinsa-me Nachrichten Dienstag, 15. August – Hochfest Mariä Aufnahme in den Himmel Wa 18.30 Heilige Messe mit Kräuterweihe (für Dominikus Hangarter) Sch 18.30 Heilige Messe mit Kräuterweihe (für Johanna Zolg) Mittwoch, 16. August – Hl. Stephan v. Un-garn Öhn 09.00 Heilige Messe mit Kräuterweihe Samstag, 19. August – Hl. Johannes Eudes Öhn 18.30 Sonntagvorabendmesse (für Andreas Oberle sowie für Magdalena und Fridolin Graf ) Dienstag, 22. August – Maria Königin Wa 18.30 Heilige Messe Mittwoch, 23. August – Hl. Rosa von Lima keine Heilige Messe in Öhningen Samstag, 26. August – Vom Tag Sch 18.30 Sonntagvorabendmesse (Jahr-tag für Fritz Wiedenbach) Sonntag, 27. August – 21. Sonntag im Jahreskreis Öhn 09.30 Heilige Messe (für Olga Weiß-mann sowie für Bernhard Berchtold)

Patrozinium in Öhningen Am ersten Sonntag im August feiert die Kath. Kirchengemeinde Öhningen das Doppelpatrozinium von St.Hippolyt und Hl. Verena. Der Gottesdienst beginnt um 09.30 Uhr. Das Patrozinium fällt immer in die Ferienzeit, so können Einheimische und Gäste miteinander feiern.

Nach dem feierlichen Hochamt und der eucharistischen Prozession durch das Oberdorf laden wir die Gemeinde zum Frühschoppen auf dem Kirchplatz ein mit Grillwurst, Getränken, Kaffee und Waffeln. Der Musikverein Öhningen wird uns musikalisch unterhalten. Das alles zu familienfreundlichen Preisen.

Gemeinsame Nachrichten

Abendwanderung Montag 14. August 2017 um 18:30 Uhr

ab Brunnen im Oberdorf Ecke Hohlweg in Wangen „Geh aus, mein Herz und suche Freud

in dieser schönen Sommerzeit...“ Unter diesem Motto machen wir uns auf den Weg durch die sommerliche Natur um Wan-gen herum mit guter Laune und vielen Gesprächen auf dem Panoramaweg zu Herbert´s Alm. Dort halten wir eine kurze Andacht und loben und preisen Gott für unsere schöne Natur, bevor wir uns über eine „Zaane voll Heu“ (Wurstsalat) hermachen. Eingeladen hierzu sind alle Frauen aus Wangen und Umgebung und wer sonst noch Lust hat, z. B. Feriengäste.Anmeldung dringend erbeten und Info bei Elfriede Dietrich Tel. 2863 oder Elisabeth Denz Tel. 3864.Für Fußkranke wird ein Fahrdienst eingerichtet. Über viele Wanderer am Montag den 14. August 2017 freut sich die Kath. Frauengemeinschaft Wangen

PS: Bei schlechtem Wetter haben wir ein Alternativ-Programm Bilder vom Sommerfest der Kirchengemeinde Höri und der Moser Wasserprozession sind auf unserer Hompage veröffentlicht. www.kath-höri.de

Mooser Wasserprozession 2017

Sommerfest Kirchengemeinde Höri 2017

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Ökumenisches Abendgebet mit meditativen Liedern der

Taizé-Gemeinschaft, am Sonntag, 3. September 2017,

20.00 Uhr in der St. Blasiuskapelle in Kattenhorn.

Wir hören und singen die einfachen, vielen Menschen z.T. schon bekannten Lieder aus Taizé mit Instrumentalbegleitung, wir hö-ren eine Lesung aus der Bibel, wir haben Muße zum Gebet oder zu einem Moment der Stille.Ehrenamtliche der katholischen Kirchengemeinde auf der Höri laden alle ein, die einfach einen Moment der Ruhe suchen oder die dankbar sind für die Gelegenheit zum gemeinsamen Gebet. Gabriele Heß, Marie-Luise Mäder, Christoph Oechsle

EvangelischeKirchengemeinde auf der Höri

So.,06.08. 10:00 Gottesdienst in der Petruskirche in Kattenhorn (Pfr. Homann)Sa.,12.08. 15:00 Kirchenführung in der Petruskirchein Kattenhorn

So.,13.08. 10:00 Gottesdienst im Gemeindehausin Gaienhofen (Fr. Ringling)

So.,20.08. 10:00 Gottesdienst in der Petruskirchein Kattenhorn (Hr. Bühner)

So.,27.08. 10:00 Gottesdienst im Gemeindehaus in Gaienhofen (Pfr. Klaus)19:25 Kirchenschiff Untersee,Abfahrt Gaienhofen (s.u.) Pfarrer Klaus ist im Kontaktstudium. Die Vertretung bei Beerdigungen macht vom 7.08. -13.8. Pfr. Homann: Er ist unter 07732/9889658 zu erreichen. Vom 14.08. - 20.08. übernimmt Herr Dr. Reckert die Ver-tretung.

Ab 21.08. ist Pfarrer Klaus wieder da und im Pfarramt zu erreichen: 07735/2074 Frau Koch ist mittwochs und donnerstags von 9:30 - 11:30 im Pfarramt. 07735/2074 oder: [email protected] Kirchenführungen in der Petruskirche

Während des Sommers bieten Herr Pfr. Bra-tes und Frau Pfeiffer-Munz Führungen an. Dabei erläutern sie vor allem die Entstehung und Bedeutung der großflächigen Glas-fenster von Otto Dix. Die evang. Kirche in Kattenhorn wird wegen ihrer künstlerischen Glas-Schätze über den See hinaus gern be-sucht. Die Führung dauert 45 Minuten. Der letzteTermine für diesen Sommer ist am Sa., 12.08. Beginn um 15:00Uhr Schiffsgottesdienst auf dem Bodensee

Ein erster Schiffsgottesdienst fand bereits im Juli statt. Nun stechen wir zum zweiten Mal in den Bodensee. Das Projekt Kirchenschiff wird Schweizer Gemeinden am anderen Seeufer mit den gegenüberliegenden deut-schen Gemeinden verbinden. Zudem ist es für Touristen eine Gelegenheit, Leute und die Gegend vom See aus kennen zu lernen. Der See, der uns trennt, wird zum Begeg-nungsort. Die Fahrt am Sonntag 27.8 führt von Ber-lingen nach Stein am Rhein und wieder zurück. Unterwegs macht das Schiff Halt in Gaienhofen. Dort besteht die Möglichkeit zuzusteigen. Nachdem die letzten Gäste in Stein am Rhein zugestiegen sind, werden wir auf dem Rückweg einen Gottesdienst feiern, der von den Pfarrern/innen der betei-ligten Gemeinden gehalten wird. Für die Fahrt ist unbedingt eine vorherige Anmeldung notwendig. Diese kann über das Tourismusbüro in Stein am Rhein erfol-gen. Die Schifffahrt ist kostenfrei. Wir bitten aber um einen Spende. Gehen sie mit dem Kirchenschiff auf Fahrt. Zustiege am 27.8:19.15 Uhr Berlingen, 19.25 Uhr Gai-enhofen und 20.15 Stein am Rhein. Ausstiege:Berlingen 21.15 Uhr, Gaienhofen 21.25 Uhr, Steckborn 21.30 Uhr, Mammern 21.50 Uhr, Stein am Rhein 22.15 Uhr

Anmeldung: Tourismusbüro Stein am Rhein, Oberstadt 3, 8260 Stein am Rhein Telefon: +41(0) 52 632 40 32 Melden Sie sich früh an, da das Schiff relativ zügig ausgebucht sein könnte

EvangelischeKirchengemeinde Böhringen

Evangelische Kirchengemeinde Radolf-zell-Böhringen mit den Orten Böhringen, Reute, Überlin-gen, Bohlingen, Bankholzen, Moos, Iznang, Weiler Paul-Gerhardt-Kirche Paul-Gerhardt-Str. 2, 78315 Radolfzell Tel. 07732 2698, Fax 07732 988504, E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten des Pfarramtes: Dienstag und Donnerstag 9:00 - 11:00 Uhr Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr (außer in den Schulferien) Sonntag 06.08.2017 9:30 Uhr Begrüßungskaffee10:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Wein), mit Silvia Scheuer, kein Kindergot-tesdienst Sonntag 13.08.2017 9:30 Uhr Begrüßungskaffee 10:00 Uhr Gottesdienst, mit Pfr. Donner, kein Kindergottesdienst Sonntag 20.08.2017 9:30 Uhr Begrüßungskaffee10:00 Uhr Gottesdienst mit Heidi Hausmann, kein Kindergottesdienst Sonntag 27.08.2017 9:30 Uhr Begrüßungskaffee10:00 Uhr Gottesdienst, mit Pfr. Hilsberg, kein Kindergottesdienst, Sonntag 03.09.2017 9:30 Uhr Begrüßungskaffee10:00 Uhr Gottesdienst, mit Pfr. Donner, kein Kindergottesdienst

Jüdisches Leben am See

Den Spuren des jüdischen Schiftstellers Jacob Picard folgend, informiert der Histo-riker und Bodenseeguide Helmut Fidler am Mittwoch dem 16. August 2017 über das Zusammenleben von Juden und Christen auf der Halbinsel Höri. Über dreihundert Jahre gab es in Wangen (heute Ortsteil von Öhningen) eine jüdische Gemeinde, deren Alltagsleben Jacob Picard in seinen Erzäh-

lungen aus dem Landjudentum festgehal-ten hat. Die Wanderung führt durch das von jüdischen Wohnhäusern geprägte Unter-dorf, in den Jacob Picard Gedenkraum im ehemaligen Rathaus und weiter hinauf zum jüdischen Friedhof, der am Waldrand ober-halb des Dorfes liegt. Die Führung beginnt um 15 Uhr, Treffpunkt ist der Parkplatz beim Museum Fischerhaus in Öhningen-Wangen. Der Unkostenbeitrag beträgt 8 Euro. Männ-liche Teilnehmer werden gebeten, den

Friedhof mit Kopfbedeckung zu betreten. Anmeldung erbeten unter Tel. 07735-81920 (Tourist-Info Öhningen).

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Öffentliche Generalprobe des Bodensee Kammerorchesters in Gaienhofen

10. August 2017, 11 Uhr Hermann-Hesse-Schule Gaienhofen

Das Bodensee Kammerorchester unter der Leitung von Gero Wittich stellt laut Presseberich-ten mit seinen Konzerten einen musikalischen Höhepunkt der Region dar. Seit nunmehr 15 Jahren treffen sich in Gaienhofen junge engagierte Musiker aus dem deutschsprachigen Raum zu einer einwöchigen Probenphase und zwei anschließenden Konzerten in Überlin-gen und Singen. Wieder wird auch eine öffentliche Generalprobe am 10.8., 11 Uhr in der Hermann-Hesse-Schule Gaienhofen angeboten. Auf dem Programm stehen: die Ouvertüre zur Zauberflöte von Mozart, das Violinkonzert Nr. 3 von Saint-Saëns und die 5. Sinfonie von Beethoven. Eintritt frei

Führungen durch die Sonder-ausstellung Klingsor sah Töne, hörte Farben. Hermann Hesses Novelle Klingsors letzter Som-mer

am Sonntag, 20.8., 11 Uhr

Das Hesse Museum Gaienhofen bietet am Sonntag, 20.8.17, um 11 Uhr eine Führung mit Ina Appel durch die Sonderausstellung Klingsor sah Töne, hörte Farben. Hermann Hesses Novelle Klingsors letzter Sommer. Der Anlass zu dieser Ausstellung ergab sich aus der Entdeckung eines Schriftwechsels zwi-schen Heiner Hesse und dem bedeutenden Typographen Jan Tschichold im Deutschen Schrift- und Buchmuseum Leipzig. In ihm

Auf den Spuren von Hermann Hesse durch Gaienhofen

Die nächste Literarische Wanderung auf den Spuren von Hermann Hesse findet am Don-nerstag, 17.08.2017 um 14.15 Uhr statt. Die 1,5 bis 2,0 stündige Wanderung führt bei guter Witterung zu landschaftlich reizvollen Orten, die Hermann Hesse oft besucht hat. Unterwegs werden Texte und Gedichte ge-lesen. Eine Anmeldung ist erforderlich, da die Teilnehmerzahl auf 25 P. beschränkt ist (Mind. 10 P.). Anmeldung: 07735/9999123, [email protected].

Ausstellung „Im Garten des Faun“

Malerei und Skulptur im Seeatelier Gaienhofen

Seit einigen Jahren treffen sich jeden Som-mer befreundete Maler und Bildhauer im Seeatelier Gaienhofen. Ausstellungsort ist der auf verschiedenen Ebenen terrassierte Skulpturengarten, der bewusst streng ange-legt ist. Durch diese Reduktion auf Wesent-liches entstehen Räume in denen die Ar-beiten der Künstlerinnen und Künstler ihre eigene Ästhetik ausleben und zeigen so, wie perfekt Natur und Kunst miteinander verwo-ben sein können. Die Bilder und Skulpturen sind die Blumen “ Im Garten des Faun“.

Geöffnet: bis 13. Aug. 2017 täglich von 14-19 Uhr Seeatelier Gaienhofen, Schweizerhalde 2/3, 78343 Gaienhofen, Tel.: 07735/2455, [email protected], www.seeatelier-gaienhofen.de

Trio der Kunst – Foto , Malerei, Collage

Kunstausstellung von Werken des Wange-ner Künstlers Hellmut Klocke vom 02.09. bis 15.10.2017 Im Museum Fi-scherhaus. Vernissage am Fr.01.09. 19:30 Uhr Hellmut Klocke lebt und arbeitet mitten un-ter uns. Geboren im Harz und aufgewach-sen im Oldenburger Land führte ihn sein Studium schrittweise südwärts und mit der Promotion erst nach Konstanz und schließ-lich nach Gaienhofen, wo er 30 Jahre am Schlossinternat Deutsch, Geschichte und Literatur unterrichtete. Erste Begegnungen mit der Bildenden Kunst führten schon wäh-rend des Studiums zu ernsthaften eigenen Bemühungen und Ausstellungen in Bo-chum und Konstanz. Seit er 2003 nach Wan-gen kam, fasziniert ihn vermehrt die Arbeit mit Fotographien und Collagen.

Der Förderverein konnte Hellmut Klocke jetzt zu einer Ausstellung neuerer Werke in den Räumen des Museums Fischerhaus ge-winnen. Nach der Vernissage am 01.09.2017 um 19:30 wird die Ausstellung geöffnet sein bis zum 15. Oktober

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regt der zweite Sohn von Hermann Hesse in den 70er Jahren an, die von seinem Vater ge-schriebene Novelle Klingsors letzter Sommer in einer Liebhaberausgabe mit Aquarellen des Autors aus dem Entstehungsjahr des Klingsor (1919) herauszugeben. Das Hesse Museum Gaienhofen greift nun diese Korre-spondenz auf und stellt die 1920 mit großer Zustimmung, aber auch mit Widerspruch aufgenommene Erzählung Klingsors letzter Sommer in das Zentrum einer Ausstellung, die den Sommer 1919 im Tessin sowohl über den Text und seine Interpretation als auch mit zahlreichen Bildern von Hermann Hes-se und den Künstlerfreunden Louis Moilliet, Anny Bodmer, Margherita Osswald-Toppi und Jean Lurcat vergegenwärtigt. Ergän-zend sind Illustrationen von Gunter Böhmer zu sehen, die für eine weitere bibliophile Ausgabe des Klingsor, ediert im Jahr 2000, entstanden. Gleichzeitig wird in Verbindung mit ausgewählten Dokumenten, Zeitzeu-genberichten und Fotos derjenigen Perso-nen, die in Beziehung zum Klingsor stehen, ein erweiterter Zugang zur Novelle eröffnet. Informationen: Hesse Museum Gaienhofen,

T: 07735 / 440949, www.hesse-museum-gaienhofen.de.

KLINGSOR SAH TÖNE, HÖRTE FARBEN Hermann Hesses Novelle Klingsors letzter Sommer

28. MAI BIS 3. SEPTEMBER 2017

Kapellenstraße 8 · 78343 Gaienhofen · Tel.: 07735 / [email protected] · www.hesse-museum-gaienhofen.de

Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag 10 bis 17 Uhr

Aktionstag der Polizei zum sicheren Radfahren

15.8.2017, 10 Uhr, Strandbad Horn

Fast jede Woche endet ein Radfahrunfall auf Baden-Württembergs Straßen tödlich. Im Landkreis Konstanz haben wir jährlich etwa 100 schwer verletzte Radfahrer zu beklagen. Bei der Hälfte dieser Verunglückten hätte ein geeigneter Fahrradhelm die Unfallfolgen drastisch verringert. Doch leider ist die Bereitschaft zum Helmtragen bei vielen nicht vorhanden. Mit gezielter Präventionsarbeit werden Radfahrerinnen und Radfahrer für dieses Thema sensibilisiert. Wei-ter wird über Unfallgefahren in Zusammenhang mit der Benutzung von E-Bikes, Pedelecs & Co. aufgeklärt. Mit einem Informationsstand werden Polizeibeamte Hinweise zum sicheren Radfahren, sowie Informationen zu beschädigten Fahrradhelmen nach einem Sturz bzw. Unfall geben. Zu den Inhalten zählen außerdem Demonstra-tionen zu der Kampagne „Schütze dein Bestes“, Sicherungstechnik und vieles mehr. Bei trockener Witterung findet dieser Aktionstag am 15.08.2017, im Zeitraum von 10-14 Uhr, in Gaienhofen-Horn am Radweg direkt auf der Fläche des Strandbads Horn statt.

Sommerfahrplan Höri-Fähre

Achtung: Aufgrund des niedrigen Wasserstandes kann Horn momentan nicht angefahren werden!

Die MS Seestern verkehrt dienstags, donnerstags und sonntags zwi-schen Gaienhofen (D), Berlingen (CH) und Steckborn (CH), in Horn kann zur Zeit nicht angelegt werden. Tagestickets sind erhältlich zum Preis von 9 € (8 € Gästekarte), Kinder 5 €, Familien 24 € (Gästekarte 22 €), Velo 4 €. Weitere Informationen sind erhältlich bei Schifffahrt Lang, Tel. 07735/8891, www.schifffahrtlang.de oder beim Kultur-und Gästebüro Gaienhofen, Tel. 07735 / 9999123, [email protected].

Höri-Fähre 2017Personen - und Velofähre im Untersee

Sonntags & Feiertage 25.Mai,5.&15.Juni Dienstag, Donnerstag, Sonntag

Abfahrt GAIENHOFEN 09.40 14.15 15.55 Berlingen 09.50 14.25 16.05 Gaienhofen 10.05 14.40 16.20Ankunft Steckborn 10.15 14.45 16.25Abfahrt Steckborn 10.30 15.00 16.35 Gaienhofen 10.40 15.05 16.40 Berlingen 10.55 15.20 16.55Ankunft GAIENHOFEN 11.10 15.35 17.10

Schifffahrt Lang Erbringstr. 24 78343 HornTel. 0049(0)7735-8891 Schiffstelefon 0049(0)1716817427

[email protected] www.schifffahrtlang.de

Mit dem Tagesticket den ganzen Tag auf See:

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Höri-Woche

Freitag, den 04. August 2017 32

„Die Höri entdecken“ Rund-wanderung über die Höri

Am 16.08.2017 findet um 14:00 Uhr die Rundwanderung „Die Höri entdecken“ mit der Wanderführerin des Schwarzwaldver-eins Bärbel Liebermann statt, Dauer ca. 2 – 3 h und findet ab 4 P. statt und kostet 3 €. Treff-punkt und Veranstalter: Kultur- u. Gästebüro Gaienhofen, Anmeldung Tel. 07735/9999-123. Weitere Termine: 30.8., 13.9., 27.9.2017.

Nächste Eventfahrten der „MS Seestern“

Momentan finden alle Ausfahrten wegen Niedrigwasser ab Gaienhofen statt

Abendrundfahrten

08./15./22./29.08.2017, 19 Uhr ab Steg Gaienhofen, ca. 1,5 h, Fahrpreis im VVK 12 € Piratenfahrt für Kids

09.08.2017, 10:15 Uhr ab Steg Gaienhofen, Fahrpreis 5 € Cocktailfahrt in den Sonnenuntergang

09.08.17, 19 Uhrab Steg Gaienhofen, Fahrpreis im VVK 19 € Italienisches Buffet

10./17./24./31.08.2017, 18:30 Uhr (nur noch Einzelplätze)14./21./28.9. und 5.10.2017, 18:00 Uhr live zubereitet von Schiffskoch Martin Hagmüller, ab Steg Gaienhofen, ca. 2,5 h, nur noch wenige Plätze, Fahrpreis im VVK 44 € Musikerabend mit „Kehlbachexpress“

16.08.2017, 19:00 Uhrab Steg Gaienhofen, VVK 26 € „Zum Teufel mit der Kuhhaut“

30.8.2017, 18.30 Uhr Geschichtsfahrt mit Marion Preuss ab Steg Gaienhofen, VVK 19 € Weinreise auf dem Untersee

06.09.2017, 18.30 Uhr mit Weinprobe und Winzerteller ab Steg Gaienhofen, VVK 42 € Bei Rückfragen an Schifffahrt Lang, 0171/6817427. Reservierung und Vorverkauf beim Kultur- und Gästebüro Gaienhofen, Tel. 07735/9999-123, [email protected]

www.schifffahrtlang.de

Fahrpreis mit Gästekarte oder Vorverkauf im Gästebüro: € 19,00 Fahrpreis an Bord: € 20,00 / CHF 21,00 Gastronomie an Bord Kein Eintritt für Musik inkludiert

Anmeldung + Vorverkauf nur hier: Kultur + Gästebüro Gaienhofen Im Kohlgarten 78343 Gaienhofen Tel.: 0049 (0)7735-81823 Email: [email protected]

Abendrundfahrt mit MS

Cocktail-Party mit „Foxi“

Mittwoch, 9. August Abfahrt: 19.00 Uhr ab GAIENHOFEN 19.10Uhr Steckborn (an 21.50Uhr) Dauer: ca. 3 Std. anschl. Ausklang in der Bar das Boot Gaienhofen

„Die „coole“ Party auf dem Untersee“

Coole Musik und leckere Cocktails an Bord gemixt von „Foxi“ Boot Gaienhofen

www.schifffahrtlang.de

Preise: Fahrpreis mit Gästekarte oder Vorverkauf im Gästebüro: € 26,00 Fahrpreis an Bord: € 28,00 / CHF 30,00 Kinder bis 6 Jahren: frei Kinder 7 bis 14 J.: € 14,00 / CHF16,00

Anmeldung + Vorverkauf

Kultur + Gästebüro Gaienhofen Im Kohlgarten 78343 Gaienhofen Tel.: 0049 (0)7735-81823 Email: [email protected]

Abendrundfahrt mit MS

am Mittwoch,16.08.2017

Mittwoch 16.August Abfahrt: 19.00 Uhr ab Horn* Dauer: ca. 2½ Std.

„Die MUSIKER Party auf dem Untersee“

Page 33: Jahrgang 17 Nr. 31/32/33 Freitag, den 04. August 2017¶ri-Woche Freitag, den 04. August 2017 3 Bekanntmachung der Bodenrichtwerte 2016 Der Gutachterausschuss der Gemeinde Moos hat

Höri-Woche

Freitag, den 04. August 2017 33

„Zum Teufel mit der Kuhhaut!“

Eine unterhaltsame Schiffsreise in die Vergangenheit entlang den Ufern des Untersees mit Marion Preuss. Die Zeitreise „Zum Teufel mit der Kuhhaut“ auf der Höri-Fähre MS SEESTERN findet am 30.08.17 statt und beginnt um 18.30 Uhr am Steg Gaienhofen und um 18.45 Uhr am Steg Steckborn. Die Moderatorin Marion Preuss unterhält die Passagiere mit Auszügen aus der Geschichte, Anekdoten und Wissenswer-tem der Ortschaften entlang des Untersees. Die Fahrt mit der „MS SEESTERN“ führt vor-bei am Schweizer Ufer von Steckborn nach Berlingen, Mannenbach, Salenstein, Are-nenberg und dann zur Insel Reichenau. Mit Kapitän Harald Lang wird die Insel umrun-det, die Reise führt weiter über den Gnaden-see nach Allensbach, den Zeller See und im Sonnenuntergang über den Hegaubergen entlang des Nordufers vom Untersee über Horn, Gaienhofen, Hemmenhofen zurück zu den Ausgangspunkten. Marion Preuss, war viele Jahre als Moderatorin beim Schweizer Fernsehen tätig zuletzt in der Tagesschau. Sie wohnt seit 2001 in Hemmenhofen und ist als Stadt- Kloster- und Burgführerin in Stein am Rhein und als Kulturreferentin auf Schloss Freudenfels/Eschenz tätig. Anmel-dungen beim Kultur-und Gästebüro Gai-enhofen, Tel. 07735/9999123, [email protected]

Nordic Walking – Kompaktkurs für Frühaufsteher

Termin: Samstag, 26.08.2017, 7-9:30 Uhr Treffpunkt: Parkplatz vor der Höri-Halle Gaienhofen Kosten: 17 € p.P. Kursgebühr Kursleitung: Jutta Dittrich, mehrfach li-zensierte Trainerin Sie interessieren sich für Nordic Walking, sind sich aber nicht sicher, ob sie richtig „mit Stöcken laufen“? Sie walken schon eine Wei-le und würden sich über Tipps für eine effizi-ente Technik freuen? Sie möchten etwas für sich und ihre Gesund-heit tun? Und hätten gerne noch Spaß da-bei? Prima – dann sind Sie hier genau richtig. In einem Kompaktkurs lernen Sie unter fach-männischer Anleitung den korrekten Einsatz von Nordic Walking – Stöcken und erfahren dabei, welch wohltu-ende Auswirkungen insbesondere Ihrem Rücken und Ihren Schultern hierbei zu Gute kommen. Nordic Walking ist für alle Al-tersklassen geeignet

und taugt sowohl für ungeübte als auch für trainierte Menschen. Bei richtiger NW – Tech-nik aktivieren Sie über 90 % Ihrer Muskulatur und unterstützen Ihr Herz-Kreislaufsystem. In der Länge und vom Schlaufensystem pas-sende NW – Stöcke können gegen eine ge-ringe Gebühr (3,- Euro) vor Ort für den Kurs ausgeliehen werden. Anmeldung: Kultur- und Gästebüro Gai-enhofen, Tel. 07735/9999123, [email protected]

Fahrpreis mit Gästekarte oder Vorverkauf im Gästebüro: € 19,00/CHF21.-- Fahrpreis an Bord: € 21,00 / CHF 23,00 Kinder bis 6 Jahren: frei Kinder 7 bis 14 J.: € 10,00 / CHF 11,00

Anmeldung + Vorverkauf

Kultur + Gästebüro Gaienhofen Im Kohlgarten 78343 Gaienhofen Tel.: 0049 (0)7735-81823 Email: [email protected]

mit Marion Preuss

Mittwoch 30.08. Abfahrt: 18.30 Uhr ab Gaienhofen 18.40 Uhr ab Steckborn Dauer: ca. 2,5 Std.

am Mittwoch, 30.08.2017 Die unterhaltsame Schifffahrt mit der MS SEESTERN führt von Gaienhofen und Steckborn ausgehend, am Schweizer Thurgau Ufer entlang bis Ermatingen, und auf der Deutschen Seite um die Insel Reichenau in den Gandensee nach Allensbach, zurück über den Zellersee nach Steckborn und Gaienhofen. Die Gäste erfahren Interessantes und Erstaunliches von Piraten, Malern, Dichtern und Mördern, von Mönchen, Trunkenbolden, Nonnen und Auszüge aus der Geschichte der einzelnen Ortschaften, erzählt von Marion Preuss, die sich nach ihrer Tätigkeit als Schweizer TV-Moderatorin vor einigen Jahren in Hemmenhofen niedergelassen hat

www.schifffahrtlang.de

Preise: Fahrpreis mit Gästekarte oder Vorverkauf im Gästebüro: € 49,00 Fahrpreis an Bord: € 51,00 / CHF 53,00

Anmeldung + Vorverkauf

Kultur + Gästebüro Gaienhofen Im Kohlgarten 78343 Gaienhofen Tel.: 0049 (0)7735-81823 Email: [email protected]

Abendrundfahrt mit MS„Geniessen Sie an Bord leckere Bodensee Weine:

Mittwoch 6.September Abfahrt: 18.30 Uhr ab Gaienhofen* Abfahrt: 18.40 Uhr ab Steckborn Fahrt inkl. Weinprobe und Winzervesper Dauer: ca. 2½ Std.

Weinreise auf dem Untersee

mit Wolfgang Schuler

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Höri-Woche

Freitag, den 04. August 2017 34

Am Montag, den 14. August 2017 macht die Kath. Frauengemeinschaft Wangen wieder die jährliche Abendwanderung. Treffpunkt ist am Brunnen im Oberdorf - Ecke Hohlweg um 18:30 Uhr. Wir gehn über den Panoramaweg zu Herbert´s Alm. Für Essen und Trinken ist gesorgt, Fußkranke werden gefahren. Anmeldung erforderlich bei Elfriede Dietrich Tel. 2863 oder bei Elisabeth Denz Tel. 3864

Frauen aus anderen Ortschaften und Gäste wie immer herzlich willkommen!

VeranstaltungskalenderMoos

Samstag, 05.08.2017 - 17:00 Uhr, Ausgabe der Urkunden + kleiner Hock, DLRG Moos, Srandbad Iznang - 19:30 Uhr, Bänklefäscht, Bänklefäschters Höri, Kiesgrube Weiler Dienstag, 08.08.2017 - 16:30 Uhr, naturkundliche Solarbootfahrt, Abfahrt Hafen Moos, Anmeldung erforder-lich Samstag, 12.08.2017 - Strandfest, TuS Iznang, Uferanlage Iznang Sonntag, 13.08.2017 - Strandfest, TuS Iznang, Uferanlage Iznang Dienstag, 15.08.2017 - 16:30 Uhr, naturkundliche Solarbootfahrt, Abfahrt Hafen Moos, Anmeldung erforder-lich Mittwoch, 16.08.2017 - 18:00 Uhr, Marktweiberhock, Narrenzunft Mooser Rettich, Vereinbrunnen Moos Mittwoch, 23.08.2017 - 16:00 Uhr, Energieberatung, Energieagen-tur Kreis Konstanz, Rathaus Moos Freitag, 25.08.2017 - 19:30 Uhr, Vereinshock, Segelclub Moos Dienstag, 29.08.2017 - 16:30 Uhr, naturkundliche Solarbootfahrt, Abfahrt Hafen Moos, Anmeldung erforder-lich - 18:00 Uhr, Walking/Nordic Walking, Bärbel Keppler, Treffpunkt Grünenberg Parkplatz Ausstellung im Rathaus Kaleidoskop 2017 – Zeichnungen Zu sehen sind die Werke von Rosemarie Stuckert-Schnorrenberg, Monika Braunert, Wolfgang Hecking, und Felix Sommer. Die Ausstellung ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses Moos zugänglich. Öffnungszeiten: Mo. – Do. 08:00 – 12:00 Uhr Mi. 14:00 – 18:00 Uhr Fr. 08:00 – 12:30 Uhr

Ausstellung im Bürgerhaus bilder und objekte aus den ateliers am see Öffnungszeiten: Mo., Di, Do. 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Mi. 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Fr. 08:00 – 12:30 Uhr und 15:00 – 18:00 Uhr Sa. 15:00 – 18:00 Uhr So. 10:00 – 18:00 Uhr

VeranstaltungskalenderGaienhofen

Noch bis 09.09.2017 Kinderferiensommer Gaienhofen 2017 04.08.2017 19:30 Uhr Promenadenkonzert mit der Se-niorenkapelle Böhringen an der Uferprome-nade in Hemmenhofen 05.08.2017 12:00 Uhr Führung: „Hermann Hesses Gar-ten in Gaienhofen: Damals und heute“, beim Hermann-Hesse-Haus (1907-1912), Hermann- Hesse-Weg 2, Anmeldung Tel. 07735/440653 05.08.2017 14:30 Uhr Öffentliche Museumsführung im Hesse Museum Gaienhofen, ab 6 P. 05.08.2017 16:00 Uhr Führung: „Familie Hesse im eige-nen Haus (1907-1912)“ Hermann-Hesse-Haus, Hermann-Hesse-Weg 2, Anmeldung Tel. 07735/440653 06.08.2017 8:00-12:00 Uhr Freundschaftsfischen des Angelclub Hemmenhofen 06.08.2017 10:30 Uhr Führung: „Mia Hesse geb. Bernoul-li – Gaienhofener Alltag neben Hermann Hesse“, im Hermann-Hesse-Haus Gaien-hofen, Hermann-Hesse-Weg 2, Anmeldung Tel. 07735/440653 06.08.2017 11:00 Uhr Känguru Regatta 2. Lauf des Yachtclub Gaienhofen 06.08.2017 14:30 Uhr Führung: “Reformierte Lebensart um 1900 – Einfluss auf Mia und Hermann Hesse in Gaienhofen“ im Hermann-Hesse-Haus, Hermann- Hesse-Weg 2, Anmeldung Tel. 07735/440653 08.08.2017 17:30 Uhr Live-Musik am Plätzle mit den Hö-rimusikanten 08.08.2017 19:00 Uhr Abendrundfahrt mit der Höri-Fäh-re MS Seestern ab Steg Gaienhofen, ca 1,5 h, Anmeldung Tel. 07735/9999123

08.08.2017 19:00 Uhr Bouleabend im Strandbad Horn des Vereins europ. Freundschaft Gaienhofen 08.-13.08.2017 Konzertfestival „Höri Musiktage Bodensee“ im Areal des Augustiner Chorherrenstifts Öhningen 09.08.2017 10:15 Uhr Piratenfahrt für Kids auf dem MS Seestern im Rahmen des Feriensommers Gaienhofen, ab Steg Gaienhofen, 2 h, An-meldung Tel. 07735/9999123 09.08.2017 19:00 Uhr Cocktailfahrt in den Sonnenun-tergang mit der Höri-Fähre MS Seestern ab Steg Gaienhofen, Barkeeper an Bord, ab Steckborn 19:10 Uhr, ca. 3 h, Anmeldung Tel. 07735/9999123 10.08.2017 11:00 Uhr Generalprobe des Bodensee Kam-merorchesters im Foyer der Hermann Hesse Schule 10.08.2017 18:30 Uhr Italienisches Buffet an Bord der Höri-Fähre MS Seestern ab Steg Gaienhofen, ausgebucht 10.08.2017 18:30 Uhr „Gartengroove“ Live-Musik im Hirschen-Garten Horn mit „Jürgen Waidele & friends“, nur bei guter Witterung 11.08.2017 19:30 Uhr Promenadenkonzert mit der Bür-gerkapelle an der Uferpromenade in Hem-menhofen 12.08.2017 Salamiregatta des SCS Steckborn, 4. Lauf zur Clubmeisterschaft des Yachtclub Gaien-hofen 12.08.2017 14:30 Uhr Öffentliche Museumsführung im Hesse Museum Gaienhofen, ab 6 P. 12.08.2017 15:00 Uhr Kirchenführung in der Petruskir-che Kattenhorn 12.08.2017 18:00 Uhr Bergfest auf dem Wasserturm Horn 13.08.2017 11:00 Uhr Känguru Regatta 3. Lauf des Yachtclub Gaienhofen 13.08.2017 14:00-17:00 Uhr Wildkräutererkundung „Wir kochen dir dann wieder so schöne Sauerampferpuddings“: Magische Kräu-terbuschen und Werzwische. Kräuter-Wie-sen-Führung mit Verkostung ab Hermann-Hesse-Haus (1907-1912), Anmeldung Tel. 07735/440653 13.08.2017 14:00 Uhr und 15:30 Uhr Öffentliche Füh-rung im Museum Haus Dix Hemmenhofen.

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Höri-Woche

Freitag, den 04. August 2017 35

Um Voranmeldung wird gebeten. Tel. 07735/937160 oder [email protected]

14.08.2017 18:00 Uhr Malerei im Hesse-Haus: „(...) An den Wänden drängten sich die Bilder“. Bil-derführung im Hermann-Hesse-Haus (1907-1912), Hermann-Hesse-Weg 2, Anmeldung Tel. 07735/440653

15.08.2017 19:00 Uhr Abendrundfahrt mit der Höri-Fäh-re MS Seestern ab Steg Gaienhofen, ca 1,5 h, Anmeldung unter Tel. 07735/9999123 16.08.2017 14:00 Uhr „Die Höri entdecken“ Rundwande-rung über die Höri und durch die Wälder des Schienerberges mit der Wanderführerin des Schwarzwaldvereins Bärbel Liebermann, Dauer ca. 2 – 3 h, ab 4 P. Treffpunkt und Veranstalter: Kultur- und Gästebüro Gaien-hofen, Anmeldung Tel. 07735/9999123 16.08.2017 19:00 Uhr Musik an Bord mit dem „Kehlbach Express“. Abendrundfahrt mit der Höri-Fähre MS Seestern ab Steg Gaienhofen, Steck-born 19:10 Uhr, ca 2,5 h, Anmeldung Tel. 07735/9999123 17.08.2017 11:00 Uhr „Schneewittchen“ Mitspieltheater mit Kauter & Sauter im Rahmen des Feri-ensommers Gaienhofen im Bürgerhaus. VVK 07735/9999123 17.08.2017 14:15 Uhr Literarische Wanderung auf den Spuren von Hermann Hesse, 10 – 25 Perso-nen, nur bei guter Witterung, Anmeldung unter Tel. 07735/9999123 17.08.2017 18:30 Uhr Italienisches Buffet an Bord der Höri-Fähre MS Seestern ab Steg Gaienhofen, 18:40 Uhr ab Steckborn, ca. 2,5 h, ausge-bucht 17.08.2017 18:30 Uhr „Gartengroove“ Live-Musik im Hir-schen-Garten Horn mit „Ghostriders“, nur bei guter Witterung 19.08.2017 10:00 Uhr Mord am Horn – Krimiwanderung auf der Höri ab Kultur- und Gästebüro Gai-enhofen, ca. 6-7 h, ca. 8-10 km, Info unter www.original-landreisen.de 19.08.2017 14:30 Uhr Öffentliche Museumsführung im Hesse Museum Gaienhofen, ab 6 P. 19.08.2017 20:00-21:30 Uhr Zur Blauen Stunde in Her-mann Hesses Garten: Apéro, Lesung und Gartenerkundung. Hermann-Hesse-Haus (1907-1912), Hermann-Hesse-Weg 2, An-meldung Tel. 07735/440653 20.08.2017 11:00 Uhr Känguru Regatta 4. Lauf des Yachtclub Gaienhofen

22.08.2017 17:30 Uhr Live-Musik am Plätzle mit Die Zwei 22.08.2017 19:00 Uhr Abendrundfahrt mit der Höri-Fäh-re MS Seestern ab Steg Gaienhofen, ca 1,5 h, Anmeldung unter Tel. 07735/9999123 22.08.2017 19:00 Uhr Bouleabend im Strandbad Horn des Vereins europ. Freundschaft Gaienhofen 24.08.2017 18:30 Uhr Italienisches Buffet an Bord der Höri-Fähre MS Seestern ab Steg Gaienhofen, 18:40 Uhr ab Steckborn, ca. 2,5 h, Anmel-dung beim Gästebüro Tel. 07735/9999123 24.08.2017 18:30 Uhr „Gartengroove“ Live-Musik im Hirschen-Garten Horn mit „Agathe Paglia Band“, nur bei guter Witterung 26.08.2017 7.00 Uhr bis ca. 9:30 Uhr Nordic Walking Kompaktkurs für Frühaufsteher, Treffpunkt: Parkplatz vor der Höri-Halle Gaienhofen, 17 € p.P., ab 4 Personen, Anmeldung Kultur- und Gästebüro, Tel. 07735/9999123, [email protected] 26.08.2017 12:00 Uhr Führung: „Hermann Hesses Gar-ten in Gaienhofen: Damals und heute“, beim Hermann-Hesse-Haus (1907-1912), Hermann- Hesse-Weg 2, Anmeldung Tel. 07735/440653 26.08.2017 14:30 Uhr Öffentliche Museumsführung im Hesse Museum Gaienhofen, ab 6 Personen 26.08.2017 16:00 Uhr Führung: „Familie Hesse im eige-nen Haus (1907-1912)“ Hermann-Hesse-Haus, Hermann-Hesse-Weg 2, Anmeldung Tel. 07735/440653 26.08.2017 16:00 Uhr Abschlussfest der Känguru Regat-ta des Yachtclub Gaienhofen 27.08.2017 10:30 Uhr Führung: „Mia Hesse geb. Bernoul-li – Gaienhofener Alltag neben Hermann Hesse“, im Hermann-Hesse-Haus Gaien-hofen, Hermann-Hesse-Weg 2, Anmeldung Tel. 07735/440653 27.08.2017 14:00 Uhr Öffentliche Führung im Museum Haus Dix Hemmenhofen. Um Voranmel-dung wird gebeten. Tel. 07735/937160 oder [email protected] 27.08.2017 14:30 Uhr Führung: “Reformierte Lebensart um 1900 – Einfluss auf Mia und Hermann Hesse in Gaienhofen“ im Hermann-Hesse-Haus, Hermann- Hesse-Weg 2, Anmeldung Tel. 07735/440653 27.08.2017 15:30 Uhr Öffentliche Führung im Museum

Haus Dix Hemmenhofen. Um Voranmel-dung wird gebeten. Tel. 07735/937160 oder [email protected] 29.08.2017 19:00 Uhr Abendrundfahrt mit der Höri-Fäh-re MS Seestern ab Steg Gaienhofen, ca 1,5 h, Anmeldung unter Tel. 07735/9999123 30.08.2017 14:00 Uhr „Die Höri entdecken“ Rundwande-rung über die Höri und durch die Wälder des Schienerberges mit der Wanderführerin des Schwarzwaldvereins Bärbel Liebermann, Dauer ca. 2 – 3 h, ab 4 Personen. Veranstalter und Treffpunkt: Kultur- und Gästebüro Gai-enhofen, Anmeldung Tel. 07735/9999123 30.08.2017 18:30 Uhr „Zum Teufel mit der Kuhhaut“ Rei-se in die Vergangenheit mit Marion Preuss. Geschichtliche Rundfahrt mit der Höri-Fähre MS Seestern auf dem Untersee ab Steg Gai-enhofen, 18:40 Uhr ab Steckborn, Anmel-dung beim Gästebüro Tel. 07735/9999123 30.08.2017 20:00 Uhr Clubabend des Modellbahnclub Höri im Gasthaus „Kaiser Eck“ 31.08.2017 18:30 Uhr Italienisches Buffet an Bord der Höri-Fähre MS Seestern ab Steg Gaienhofen, 18:40 Uhr ab Steckborn, ca. 2,5 h, Anmel-dung beim Gästebüro Tel. 07735/9999123 31.08.2017 18:30 Uhr „Gartengroove“ Live-Musik im Hirschen-Garten Horn mit „David Waddel & Hellbound Train“, nur bei guter Witterung 02.09.2017 14:30 Uhr Öffentliche Museumsführung im Hesse Museum Gaienhofen, ab 6 P. 03.09.2017 10:00 Uhr Ökumenischer Camping-Gottes-dienst im Kirchenzelt auf dem Campingplatz Horn

Ausstellungen

Hesse Museum Gaienhofen

„Klingsor sah Töne, hörte Farben“ Hermann Hesses Novelle Klingsors letzter Sommer Dauer: bis 09. September 2017, Geöffnet: Di-So: 10-17 Uhr Informationen: Hesse Museum Gaienhofen, Tel. 07735/440949, www.hesse-museum-gaienhofen.de, [email protected] Museum Haus Dix Hemmenhofen

„Ja. Kinder habe ich gern“: Kinderbild-nisse 1923 – 1966, Sonderausstellung im Salon Martha Dix Dauer: bis 31. Oktober 2017, Geöffnet: Di-So: 11-18 Uhr Informationen: Museum Haus Dix Hemmen-hofen, Tel. 07735/937160, www.museum-haus-dix.de, [email protected]

Page 36: Jahrgang 17 Nr. 31/32/33 Freitag, den 04. August 2017¶ri-Woche Freitag, den 04. August 2017 3 Bekanntmachung der Bodenrichtwerte 2016 Der Gutachterausschuss der Gemeinde Moos hat

Höri-Woche

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Seeatelier Gaienhofen

Ausstellung „Im Garten des Faun“ Skulptur und Malerei Dauer: bis 13. August 2017, geöffnet: täglich 14:00-19:00 Uhr Informationen: Seeatelier Gaienhofen, Schweizerhalde 2, Tel. 07735/2455, www.seeatelier-gaienhofen.de, [email protected]

VeranstaltungskalenderÖhningen

Regelmäßige Veranstaltungen

Täglich bis 30. September 2017 11:00 - 17:00 Uhr „Garten-Rendezvous am Untersee“ - in Schienen Tägliche Besichtigung möglich im Kräuter-garten der St. Michael und St. Mauritius Ka-pelle, Am Käppeleberg. Mittwochs bis 13. September 2017 09:30 - 10:15 Uhr, „Qigong am See“ Hotel Residenz in Wangen (nur bei guter Witterung), Teilnehmen können alle Interes-sierten ohne Anmeldung, lockere Kleidung wird empfohlen. Donnerstags 7. bis 28. September 2017 (August geschlossen) 15:00 -17:00 Uhr „Garten-Rendezvous am Untersee“ in WangenBesichtigung des mediterranen Hanggar-tens von Christine und Johannes Wilhelm, Am Rebberg 2, mit Gartencafé und Honigverkauf. Gruppen von 10-30 Personen nur mit früh-zeitiger telef. Anmeldung unter Tel.07735 2277 Freitags bis 6. Oktober 2017 15:30 - 20:30 Uhr „Kanu-Abendtour“ - der Sonne entgegen... Geführte Rheintour bis Diessenhofen (Schweiz) Infos/Anmel-dung: Bootsstüble Wangen, Seeweg 13, Tel. 07735 440662 Samstags und dienstags bis 7. Oktober 2017 09:00 Uhr Erlebnistour Hochrhein von Wangen bis Schaffhausen. Infos/Anmeldung: Bootsstüble Wangen, Seeweg 13, Tel. 07735 440662 Veranstaltungen Freitag, 04. August 2017 10:00 Uhr „Klosterspuren am Unter-see“ Kirchenführung in der Wallfahrts-kirche St. Genesius in Schienen. Treff-punkt vor dem Südportal der Kirche. Infos: Tourist-Information Öhningen, Tel.

07735 819-20 Samstag, 05. August 2017 21:45 Uhr Vollmond auf dem Untersee - Ka-nu-Lampionfahrt mit dem Bootsstüble-Team ab Wangen. Infos/Anmeldung: Tel. 07735 440662 Bootsstüble Wangen Sonntag, 06. August 2017 9:30 Uhr Patrozinium St. Hippolyt und Vere-na in der Klosterkirche Öhningen Donnerstag, 10. August 2017 09:30-11:00 Uhr „Klosterspuren am Unter-see“ Führung in Öhningen; Treffpunkt Klos-terplatz Infos: Tourist-Information Öhningen, Rat-haus, Tel. 07735 819-20 Donnerstag, 10. bis Sonntag, 13. August 2017 Höri-Musiktage Bodensee, Augustiner-Chorherrenstift Öhningen, Klosterplatz 3 Vorverkauf: Tourist-Information Öhningen, Rathaus, Tel. 07735 819-20;[email protected] / www.hoeri-mu-siktage.de Samstag, 12. August 2017 11:00-17:00 Uhr Aktionstag: „Experimentelle Archäologie“ rund ums Museum Fischer-haus in Wangen, Seeweg 1, Samstag, 12. August 201715:00 Uhr Kirchenführung in der ev. Petrus-kirche in Kattenhorn, Oberhaldenstr. 1 Sonntag, 13. August 2017 17:00 Uhr „Im Glanz von Trompete und Or-gel“ Konzert in der romanischen Wallfahrts-kircfhe St. Genesius in Schienen. Montag,14. August 2017 18:30 Uhr Abendwanderung Kath. Frauen-gemeinschaft Wangen Treffpunkt am Brunnen im Oberdorf - Ecke Hohlweg. Anmeldung erforderlich bei Elfrie-de Dietrich Tel. 2863 oder bei Elisabeth Denz Tel. 3864 Frauen aus anderen Ortschaften und Gäste wie immer herzlich willkommen! (s. auch unter der Rubrik „Was, Wann, Wo“) Mittwoch, 16. August 2017 15:00 Uhr „Jüdisches Leben am See“ Füh-rung in Wangen. Treffpunkt: Parkplatz beim Museum Fischerhaus Wangen. Infos/An-meldung: Tourist-Information Öhningen, Tel. 07735 819-20 Freitag, 18. August 2017 18:00 Uhr Dämmerschoppen beim Musik-vereins Öhningen auf dem Kirchplatz Öh-ningen Mittwoch, 23. August 2017 10:00-12:30 Uhr Indianertour für Kinder mit Schminken, Feuerwasser und Büfffelwurst ab Wangen. Anmeldung: Bootsstüble Wan-gen, Seeweg 13, Tel. 07735 440662 Donnerstag, 24. August 2017

09:30-11:00 Uhr „Klosterspuren am Untersee“ Führung in Öhningen; Treffpunkt Klosterplatz Infos/Anmeldung: Tourist-Information Öh-ningen, Rathaus, Tel. 07735 819-20. Samstag, 26. August 2017 Clubmeisterschaften beim Tennisclub Schie-nerberg in Schienen Mittwoch, 30. August 2017 10:00-12:30 Uhr Wikingertour für Kinder mit Schminken, Feuerwasser und Büfffelwurst ab Wangen. Anmeldung: Bootsstüble Wan-gen, Seeweg 13, Tel. 07735 440662 Freitag, 1. September 2017 19:30 Uhr Vernissage zur Herbstausstellung im Museum Fischerhaus Wangen, Seeweg 1 Werke von Hellmut Klocke; Trio der Kunst - Foto, Malerei, Collage Samstag, 2.09. bis 15.10.2017 Ausstellung Trio der Kunst im Museum Fi-scherhaus Wangen Samstag, 2. und 3. September 2017 Traditionelles Dorffest in Öhningen, Ober-dorf Montag, 4. bis 8. September 2017 Zirkuswoche für Kinder: Ausprobieren, Üben und Minishow am Ende der Woche. IMehr Infos + Anmeldung: Bootsstüble Wangen, Seeweg 13, Tel. 07735 440662

Bitte beachten Sie auch die öffentlichen Veranstaltungen

der Vereine unter „Vereinsnachrichten“. Ausstellungen Museum Fischerhaus Wangen

01. Julii - 27. August 2017 Sommer-Ausstellung „Emotionen“ von Christina LukacsFunde aus dem UNESCO-Welterbe der Pfahlbauten von Wangen-Hinterhorn und Süßwasser-Fossilien aus den Öh-ninger Schichten ob Wangen.

Öffnungszeiten: Immer Di-Sa 11:00-17:00 Uhr, So + Ft 14:00-17:00 UhrZu diesen Zeiten ist auch das Pfahlbauhaus geöffnet. Stein am Rhein / Wochenende Altstadtführungen Freitags bis Mitte Oktober, 11.30 - 12.30 Uhr Treffpunkt:Tourist-Office Stein am Rhein, T +41 52 632 4032 Museum Lindwurm - Immer freitags, 15 Uhr, Öffentliche Führun-gen mit thematisch wechselnden Themen Cinema Schwanen - Sommerpause -

Ihr Primo-Mitteilungsblatt – informativ & unterhaltsamVerlag und Anzeigen: Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach, [email protected] | www.primo-stockach.de

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Lokal und seriös

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Höri-Woche

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Vereine Höri

Bänklefäschters

Höri e.V.

Bänklefäscht Am Samstag den 5. August 2017 veran-stalten wir bereits zum 26. Mal unser jähr-liches Bänklefäscht in Weiler. Auch dieses Jahr spielen wir 3 Livebands. Den Anfang machen ab ca. 20:30 Uhr AUDESNO, die zum ersten Mal am Bänklefäscht mit dabei sind, anschließend rocken SOUR MASH und STONED HENGE die beide be-reits seit vielen Jahren am Bänklefäscht für Stimmung sorgen. Natürlich haben wir auch dieses Jahr wieder die traditio-nelle Mitternachtsshow, die Tombola mit vielen Preisen sowie das bekannte und allseits beliebte Spiel im Anschluss an die Livebands mit anschließender Pokalver-leihung! Selbstverständlich ist wie immer der Eintritt frei, für Essen und Trinken ist bestens gesorgt! Auf diesem Wege möchten wir die An-wohner um Verständnis für die an- und abfahrenden Besucher bitten. Ebenso danken wir für das Verständnis wenn es an diesem Abend und in der Nacht etwas lauter wird! Vielen Dank!

!! Die SG Höri sucht dringend U 15 C Juni-oren Cheftrainer !! Die neu gegründete SG Höri sucht noch dringend einen Trainer für die U15. Zum jet-zigen Zeitpunkt stehen 2 Co-Trainerinnen zur Verfügung die aber selber noch aktiv sind und nicht die gesamte Aufgabe stem-men können. Die Voraussetzungen sind super, es ist ein tolles Team und der Verein unterstützt in allen Belangen. Lediglich ein Headcoach fehlt um an die Sache einen Knopf zu bekommen. Wir sind ein engagierter Verein, mit intakten Strukturen und bieten Fußballbegeisterten die Freude an der Jugendarbeit haben, di-verse Möglichkeit sich bei uns im Verein ein-zubringen. Besonders ansprechen möchten wir auch Bürger die neu auf die Halbinsel Höri gezogen sind. Durch solch ein Ehren-amt besteht die Chance sich besser in die Dorfgemeinschaft zu integrieren und neue Menschen kennenzulernen. Helfen Sie mit

der fußballbegeisterten Jugend auf der Höri ihr Hobby zu ermöglichen, sportliche Erfol-ge zu erzielen und Spaß und Freude mit an-deren im Verein zu erleben. Kontakt: Jörg Steinhäusler (Jugendkoordinator): Tel.: 07735 / 98851 Email.: [email protected] Stefan Amann ( Jugendleiter): Tel.: 0175/9371603 Email.: [email protected] Saisoneröffnung und Teampräsentation der 1.Mannschaft Liebe Fans, Freunde und Sponsoren, am kommenden Samstag ist es soweit. Wir laden euch recht herzlich zur Eröffnung der Saison 2017/2018 in das Brühlstadion ein. Bei dieser Veranstaltung möchten wir euch die Mannschaft für die kommende Bezirksli-ga-Saison vorstellen. Nach dem Vorbereitungsspiel gegen den FC Steißlingen, werden die Verantwortlichen, unseren Trainer und die Mannschaft in einer kleinen Vorstellungsrunde präsentieren und danach beim gemütlichen Hock für den di-rekten Austausch zur Verfügung stehen. Samstag, 05.08.2017 16.00 Uhr im Brühlstadion FC Öhningen-Gaienhofen - FC Steißlin-gen Wir würden uns sehr freuen wenn wir ge-meinsam mit euch in die Neue und hoffent-lich erfolgreiche Saison starten können. Ergebnisse vom vergangenen Wochenen-de: FC Böhringen – FC ÖG I 2:6 (Tore 4x F.Wäschle, 2x N.Loosmann) FC ÖG II – SV Gailingen 1:2 (Tor N.Lang) Kommende Spiele des FC ÖG: Mittwoch 02.08.2017 18:30 Uhr FC ÖG II – TSV Überlingen/Ried Samstag 05.08.2017 16:00 Uhr FC ÖG I – FC Steißlingen Sonntag 06.08.2017 17:00 Uhr SG F.A.L. – SG Höri A-Junioren 17:00 Uhr FC ÖG II – SG Liggeringen/Gütt. Sonntag 13.08.2017 11:00 Uhr SG Höri B-Junioren – FC Stein am Rhein 15:00 Uhr FC ÖG I – VFR Stockach !! Be-zirksliga-Start !! 17:30 Uhr FC ÖG II – SG Centro P./Magr. Sin-gen Mittwoch 16.08.2017 18:15 Uhr SV Litzelstetten – FC ÖG I Samstag 19.08.2017 15:00 Uhr FC ÖG III – SV Meßkirch 17:00 Uhr SV Orsingen-Nenzingen – FC ÖG I

Für unsere Kindergruppe „Sonnenkäfer“ su-chen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein(e)

Erzieher(in) Die Gruppe von 1-3 jährigen wird an 4 Vor-mittagen im alten Pfarrhaus in Hemmen-hofen betreut. Wenn Sie engagiert und teamfähig sind und selbständig arbeiten können und viel Freu-de an der Arbeit mit Kindern haben, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Bitte schicken Sie ihre Bewerbung bis zum 21.8. an Hilfe von Haus zu Haus e.V., Kirchgasse 2, 78343 Gaienhofen-Horn, gerne auch per E-Mail an: [email protected]. Nähere Auskünfte erteilen wir Ihnen gerne unter Tel. 07735/919012 (Mo, Di u. Do. 9.00-12.00 Uhr, Mi 14.00-16:00 Uhr)

Wir laden bereits am...

... Samstag, den 05. August 2017

zur Bergwanderung an die Wasserfälle und Hochmoore im Toggenburg/CH von Stein 858m entlang des Dürren-bach über Vordere Höhi auf den Gulmen 1789m, über Hütlisboden, Hagegg und Säge zurück nach Stein ein,statt am 19. August 2017 mit Rucksackvesper, bitte Ausweis/Pass mitführen; Treffpunkt 07.00 Uhr P Messeplatz Radolfzell in PKW-Fahrgemeinschaften Wanderzeit ca. 5 – 6 Stunden Informationen bei Heidi Kaiser Tel. 07732-56934 Das BEZIRKS-Wanderwochenende im Graubündnerland/CH zum Oberalppass und zur Rheinquelle findet vom 12.-13.08.2017 statt und ist breits ausge-bucht! Unabhängig davon, ob Sie Ihren Urlaub in der Ferne oder hier in unserer schönen Hei-matverbringen, wünschen wir uns allen eine erholsame Sommer-und Urlaubszeit!

Genießem Sie die kommenden Wochen und kommen Sie wohlbehalten wieder zurück! Eine schöne, erholsame Ferienzeit wünscht Ihnen die Vorstand-schaft!

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Höri-Woche

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Vereine Moos

Terminänderung für Ausgabe der Urkun-den Die Ausgabe findet bereits am Samstag, 05.08.2017, ab 17 Uhr im Strandbad Iz-nang statt. Der vorgesehene Termin am 08.08.2017 entfällt. In einem kleinen Hock wollen wir die erwor-benen Abzeichen in der WRW Strandbad Iznang ausgeben. Gekühlte Ge-tränke stellen wir bereit (kleine Spende) ebenso sorgen wir für eine Grillmöglichkeit, Geschirr und Besteck. Grillgut und ggf. einen Salat bringen Sie bitte selbst mit oder holen etwas am Kiosk. Wir freuen uns an diesem Abend auf nette Gespräche mit den Eltern.

Testspielergebnisse Aktive SC Ba-Mo - FC Hilzingen 2 1:1 Torschütze für den SC: Buchstor SC Ba-Mo - FC Anadolu R‘zell 1:4 Torschütze für den SC: Eigentor Testspiele Freitag, 11.08.17 SC Ba-Mo - FC Überlingen 2 19.30 Uhr Sonntag, 13.08.17 SC Ba-Mo 2 - SV Volkertshausen 2 14.30 Uhr SC Ba-Mo - SV Riedheim 17 Uhr Auslosung Bezirkspokal Die Erste Mannschaft spielt in der 1. Runde des Bezirkspokal gegen die DJK Konstanz (Kreisliga B) oder die SG Reichenau-Wald-siedlung (Bezirksliga). Mittwoch, 16.08.17, 18.15 Uhr SC Ba-Mo - ???

FEIERABEND TENNIS im Tennisclub MOOS GÄSTE SIND HERZLICH WILLKOMMEN!!!!! Jeden Montag von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr für alle die, die Spaß am Tennis haben. Ob Hobby- oder Mannschaftsspieler. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Man sieht sich auf der Tennisanlage Mooswald Iznanger Straße 52 Weitere Informationen des Clubs unter: https://www.tennisclub-moos-bodensee.de/

Musikalische Leitung für Spielmannszug gesucht! Wir, die aktiven Musiker des Spielmanns-zugs in Iznang suchen eine neue musika-lische Leitung! Unser langjähriger Dirigent und Ausbil-der hört aus persönlichen Gründen leider auf. Wenn Sie Interesse haben uns bei unse-rer musikalischen Weiterentwicklung an-zuleiten und für unseren Verein mit guter Stimmung zu arbeiten, dann melden Sie sich bitte bei unserem 1.Vorstand Stefan Stanojevic Tel. 07732 / 970186 Toll wäre es, wenn Sie auch die Ausbil-dung der Flötisten oder / und unserer Schlagzeugtruppe übernehmen würden. Wir sind offen für moderne Musik und gute Ideen und freuen uns mit Ihnen neue Wege zu gehen! Ihr Spielmannszug Iznang

Strandfest TuS Iznangam 12./13.August Am Samstag, den 12. August und Sonn-tag, den 13. August 2017 wird der TuS Iz-nang in den Uferanlagen von Iznang wie-der das beliebte Strandfest ausrichten. Am Samstagabend gibt es „... teuflisch gute Musik ...“ mit der Band „Surprise“. Beim Frühschoppen am Sonntagmorgen sorgt die „Freibier-Musik Allensbach“ für Stimmung, der Nachmittag wird dann von der Band Hautnah begleitet. Wie jedes Jahr freuen wir uns auf die tolle Stimmung mit vielen Besuchern!

Vereine Gaienhofen

Zum heutigen Promenadenkonzert (4. August 2017) mit der Seniorenkapelle des Mv. Böhringen dürfen wir alle Einwoh-ner und Feriengäste der Höri recht herzlich einladen. Genießen Sie ein paar schöne Stunden an der wunderschönen Uferpro-menade von Hemmenhofen bei Blasmusik und einer guten Wurst vom Holzkohlengrill.

Am Freitag, den 11. August wird die Bür-gerkapelle musikalisch die Promenaden-konzertsaison 2017 abschließen. Die Kon-zerte beginnen jeweils um 19:30 Uhr. Ihre Bürgerkapelle Hemmenhofen

Sympathisch, unbeschwert und authentisch präsentiert Saao Avsenik und seine Oberkra-iner 2017 in der 8. Saison! Ein voller Termin-kalender und eine immer größer werdende Fangemeinde zeugen davon, dass die Kom-bination aus Tradition und Jugendlichkeit, gepaart mit einer unglaublichen Portion Musikalität beim Publikum großen Anklang findet! Neben TV-Auftritten in allen großen Shows des Genres (Musikantenstadl, Wenn die Musi spielt, Immer wieder Sonntags) und ausverkauften Tourneen „Jubiläumsklänge – 60 Jahre Oberkrainer-Musik“ (2013) und „Überraschungsklänge“ (2015) ist die Grup-pe mit inzwischen über 180 Auftritten im Jahr unterwegs. Und in diesem Jahr machen sie wieder Halt in Gaienhofen. Die Oberkrainer sind nicht das erste Mal in diesem schönen Dorf am Bodensee. Be-reits in den 80er Jahren gastierte Slavko Avsenik und seine Oberkrainer 2-mal in der Höri Halle. Beide Male waren die Konzerte ausverkauft. In Erinnerung an diese Kon-zerte engagierte der Vorstand der Bürger-kapelle Hemmenhofen 2013, die damals noch relativ unbekannte Nachfolgegruppe Saso Avsenik und seine Oberkrainer. Auch dieses Konzert im Jahre 2013 war komplett ausverkauft. Grund genug dieses Ensemble noch einmal nach Gaienhofen einzuladen. Am Samstag, den 4. November 2017 wird Saso Avsenik und seine Oberkrainer ein zweites Gastspiel geben. Mit dem Kon-zertprogramm „Die schönsten Melodien von Slavko Avsenik und seinen Oberkrainer“ wird auch Humorist Hubi Aschenbrücker mit seiner Moderation wieder für gute Lau-ne sorgen. Zum ersten Mal dabei in Gaien-hofen Gregor Avsenik, der Sohn von Slavko , der bei diesem einmaligen Konzerterlebnis ebenfalls musikalisch mitwirkt. Sichern sie sich schon jetzt Karten für dieses Konzerter-lebnis der Extraklasse.

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Höri-Woche

Freitag, den 04. August 2017 39

Karten zum Preis von 22,00 € sind beim Kul-tur- und Gästebüro der Gemeinde Gaien-hofen erhältlich. Das Kultur- und Gästebüro ist unter der Woche von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16:00 Uhr telefo-nisch unter 07735-81823 erreichbar. Ebenfalls sind Karten beim 1. Vorsitzenden der Bürgerkapelle Hemmenhofen Klaus Ho-fer erhältlich. Er ist unter 01575 323 4782 oder unter der E-Mail oberkrainerkonzert@t-online erreichbar.

Die Frauengemeinschaft Horn macht am Mittwoch, den 6.9.2017 einen Ausflug ins Freilichtmuseum Neuhausen ob Eck. Dort bekommen wir um 10.30 Uhr eine Führung mit Frau Kümpflein. Wir können dann in Buchheim im Freien Stein Mittagessen und anschließend nach Gnadenweiler zur Kapel-le „Mutter Europas“ weiterfahren. Dort ha-ben wir als Abschluss noch eine Kaffeepause eingeplant. Wer hat Lust mitzukommen? Damit wir besser planen können bitten wir um Anmeldung bis zum 24. August 2017 bei: Bärbel Liebermann, Tel. 07735 3979 oder email: [email protected] Marlene Langanki, Tel.07735 938235 oder email: [email protected]

Hallo Hägelisaier- und Hänsele-Narrenfrau-en, wir treffen uns am kommenden Montag, den 7. August um 19 Uhr am Gasserbrunnen zu unserem monatlichen Narrenfrauentreff.

Vereine Öhningen

EIGENARTIGES in der Wangener Kultur-nacht 23. September 18 - 24 Uhr Wie schon angekündigt, möchten wir auf die Wangener Kultunacht des GKD Vereins am 23. September 2017 ab 18 Uhr aufmerk-sam machen. Dieses Mal zeigen unter dem Motto „EIGEN-ARTIG“ bekannte und neue Künstler im Dorfkern an vielen Ausstellungsorten ihre Kunstwerke aus Malerei, Keramik, Holz, Me-tall, ... und alles natürlich in völliger Eigen-artigkeit. Wieder mit dabei sind zur Freude aller unter Anderem : Angela Becker-Fuhr, Beate Sehnke, Tom Leonhardt, der KUK mit 16 Künstler/innen, Peter Geugis, Rainer Fuss,

Claudia Blasutto, Ulla Auer-Blechner, Alexan-dra Frey und andere mehr. Ebensfalls freuen wir uns, dass AGART - Gerhard Albert und die fünf Frauen des WEIBERWERK, Rainer Schoch,Magdalena Oppelt, Andrea Dietz, Victoria Graf, Tatjana Brock,... neu mit dabei sind. Auch dieses Mal gibt es wieder Lesungen an verschiedenen Orten mit Bruno Epple, Feli-citas Andresen und Hellmut Klocke. An verschiedenen Orten spielt zum Beispiel :Arno Haas mit Alona Negrich, “ the exciting chicken soup, Aaron Löchle ,.. “Eigenartige” Speisen und Getränke werden durch die örtliche Gastronomie, der Jugend-feuerwehr, der Feuerwehr und des DLRG angeboten. Das alte Dorf ist wieder illuminiert durch Feuerstelen und wir freuen uns schon jetzt, viele interessierte Gäste zu diesem „EIGEN-ARTIGEN“ Ereignis in Wangen begrüßen zu dürfen.

Jugendfeuerwehr

Öhningen

DANKE Nach fünf kurzweiligen Tagen endete das Kreisjugendfeuerwehrzeltlager in Ober-staad am Montag. Umfassend werden wir hierzu in der kom-menden Höri-Woche (25.08.) berichten. Bedanken möchten wir uns, auch stellver-tretend für die rund 750 Teilnehmer, heute schon einmal bei all denen, die uns in ir-gendeiner Art unterstützt haben. Vielen Dank, dass Sie uns mit Ihrer finanzi-ellen oder sachlichen Unterstützung, Ihrer Kuchenspende, Ihrer Tatkraft, Ihrer Geduld oder Ihres Besuchs diese tolle Jugendveran-staltung ermöglicht haben! Ihre Jugendfeuerwehr

Abendwanderung am Montag 14. August 2017 um 18:30 Uhr ab Brunnen im Oberdorf Ecke Hohl-weg

„Geh aus, mein Herz und suche Freud in dieser schönen Sommerzeit...“

Unter diesem Motto machen wir uns auf den Weg durch die sommerliche Naturum Wangen herum über den Panorama-weg zu Herbert´s Alm

mit guter Laune und frohen Gesprächen. Dort halten wir eine kurze Andacht und lo-ben und preisen Gott für unsere schöne Na-tur, bevor wir uns über eine „Zaane voll Heu“ (Wurstsalat) hermachen. Eingeladen hierzu sind alle Frauen aus Wangen und Umgebung und wer sonst noch Lust hat, z. B. Feriengäste. Anmeldung dringend erbeten und Info bei Elfriede Dietrich Tel. 2863 oder Elisabeth Denz Tel. 3864. Für Fußkranke wird ein Fahrdienst einge-richtet. Über viele Wanderer am Montag den 14. Au-gust 2017 freut sich die Kath. Frauengemeinschaft Wangen

PS: Bei schlechtem Wetter haben wir ein Alternativ-Programm

Musikverein

Öhningen 1802 e.V.

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Höri-Woche

Freitag, den 04. August 2017 40

DANKESCHÖN! Ein gelungenes Strandfest 2017 liegt hinter uns. Dies geschah jedoch nicht ohne die vielen freiwilligen Helfer, aktiven Musikerinnen und Musiker, Jungmusikern mit Ihren Part-nern und Eltern, bei denen wir uns hiermit ganz herzlich bedanken wollen. Ebenfalls bedanken möchten wir uns beim Narrenverein Mondfänger Wangen für die reibungslose Bewirtung am Freitagabend und beim FC Öhningen, für die tolle Zusam-menarbeit beim Auf- und Abbau. Für ihre Unterstützung Danke an die Fa. Denz-Dach, Fa. Späth Schlosserei, Fa. Greis Design, der Fa. Schnur, Fa. Löble Zimmerei, Fa. FX Ruch und das Autohaus Brütsch in Singen. Dankeschön an die Mamas der Früherzie-hungskinder, dem Kirchenchor Wangen und allen anderen Spendern für die leckeren Ku-chen und Torten. Ein recht herzliches Dankeschön geht an alle Gäste aus Nah und Fern. Wir freuen uns schon heute auf das Strand-fest 2018. Ihr Musikverein Wangen am See

Hallo Altershästräger/innen !

Wir treffen uns am Sonntag, den 06. August

um 18.oo Uhr am Hexenkeller

Italienischer Abend beim Segelclub Öhningen

Netter Abend für Jedermann! Mitglie-der, Einwohner, Freunde und Gönner...

Der Segelclub Öhningen veranstaltet für die Öffentlichkeit einen Italienischen Abend am Samstag, den 26. August 2017. Wir bieten:- Beginn mit einem Sektempfang um 18.30 Uhr (im Preis inbegriffen) - danach wird ein 4-Gang-Menue serviert.

- herrliche Kulisse am See - dolce vita im Sinne von einem entspannten Abend in netter Gesellschaft. Dafür sorgen Sie! Wer gerne dabei sein möchte, trägt sich bitte bis spätestens 16. August 2017 in die Liste beim Segelclub ein. Der Preis beträgt 20,00 € pro Person (ohne Getränke) und die Teilnehmerzahl ist leider auf 50 Personen begrenzt. Lassen Sie sich überraschen! Wir freuen uns auf Sie! Segelclub Öhningen

SMYH Wangen

Regattabericht zur Regatta des SMYH am 01.07.2017 vor Wangen Bei der Clubregatta 2017 gingen trotz des starken Windes mit einer Stärke von 4-5 Bft, in Böen sogar bis 7 Bft, und permanent laufender Starkwindwarnung immerhin 10 Schiffe auf die Strecke. Der Start musste auf 11:30 h verschoben werden, da sich we-gen der Windverhältnisse das Ausbringen der Start-/Ziel-Boje verzögerte. Beim Start in Richtung Westen querte das H-Boot mit der Crew Pfisterer/Braun als erstes Boot die Startlinie und setzte damit schon die Grundlage für einen hervorragend heraus-gesegelten Start-/Ziel-Sieg (nach Yardstick-Berechnung). Das gesamte Feld querte ziemlich geschlossen die Startlinie. Bei den Zwischenzeiten nach 25 Minuten (1. Boot) und 45 Minuten (vorletztes Boot) kamen die Teilnehmer überraschenderweise immer in 2er-Gruppen an. Die Faurby mit der Crew Winter musste nach einem falschen Umrun-den der Boje bei Mammern zwar einen Kreis fahren, setzte sich jedoch sofort wieder in Führung. Nach 1 Std. 3 Minuten und 37 Sekunden durchfuhr die Faurby die Ziellinie und vertei-digte damit das „Blaue Band“ erfolgreich, 2 Minuten später folgte der Gesamtsieger im H-Boot. Als 3. Boot folgte dann erst 10 Mi-nuten später die SunLight 30 mit der Crew Steudel. Nach 2 Std. 27 Minuten und 33 Sekunden wurde die Regatta dann nach dem Queren der Ziellinie durch den letzten Teilnehmer beendet. Bei der Siegerehrung erhielten die 3 Erst-platzierten ihre Pokale. Das „Blaue Band“ ging/blieb beim „Titelverteidiger“. Die „Sil-berne Lädine“ ging an die Crew Hamann/Rapp mit der BIGA 26. Die „Rote Laterne“ konnte Fritz Schänzle mit seiner Cornish Crab in Empfang nehmen. Alle Teilnehmer sowie die Bojenleger, das Presseboot und der Veranstaltungsleiter erhielten ein „Re-gatta-Glas“ als Teilnehmer-Preis. Bei der sich anschließenden Hocketse war wieder reichlich Gelegenheit, über den Regatta-Verlauf, die „ungerechte“ Yardstick-Einstufung zu diskutieren und bei guter und gelöster Stimmung einen wie immer wun-derschönen Abschluss zu feiern. Ich danke allen Beteiligten und Helfern an

dieser Stelle für ihre Unterstützung und das Engagement bei der Durchführung dieser Veranstaltung.

Karl-Heinz Balschbach Segelleiter des SMYH

Das Blaue Band ging an die Crew Winter

Ende des redaktionellen Teils

Willkommen zu unseren Clubabenden je-den Freitag! Es ist schon Tradition: Die jeden Freitag statt-findenden Clubabende ab 18:00 Uhr auf un-serer schönen Anlage in Schienen. Im sport-lichen Teil spielen wir Doppel, Mixed und Einzel. Wir freuen uns auch über Gäste, die uns und unseren schönen Tennissport ken-nen lernen wollen. Zum geselligen Beisam-mensein ist auch fürs leibliche Wohl bestens gesorgt.

Herausgeber:

Amtsblatt der Gemeinden Moos, Gaienhofen und Öhningen.Herausgeber sind die Bürgermeister-ämter. Verantwortlich für den redaktio-nellen Teil: der jeweilige Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt.

Anzeigenteil/Druck und Verlag:

Primo-Verlagsdruck Anton Stähle e.K. Messkircher Straße 4578333 StockachTelefon: 07771 / 93 17 11Fax: 07771 / 93 17 [email protected]