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Kabel Deutschland Holding AG Unterföhring Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012

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Kabel Deutschland Holding AG

Unterföhring

Einladung zur ordentlichenHauptversammlung 2012

Kabel Deutschland Holding AGUnterföhring

WKN: KD8888 | ISIN: DE000KD88880

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

wir laden Sie herzlich ein zurordentlichen Hauptversammlung der

Kabel Deutschland Holding AG

am Donnerstag, den 11. Oktober 2012, um 11:00 Uhr (MESZ)

im Haus der Bayerischen Wirtschaft,Max-Joseph-Straße 5,

80333 München.

TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebillig-ten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzern -lageberichts der Kabel Deutschland Holding AG einschließlichder Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils fürdas am 31. März 2012 endende Geschäftsjahr

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestelltenJahresabschluss zum 31. März 2012 ausgewiesenen Bilanzgewinnin Höhe von 135.000.000,00 Euro wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung an die Aktionäre:

132.784.408,50 Euro

durch Zahlung einer Dividende von 1,50 Euro je dividendenbe-rechtigter Stückaktie

b) Vortrag auf neue Rechnung/Gewinnvortrag:

2.215.591,50 Euro

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder desVorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern desVorstands der Kabel Deutschland Holding AG für das am 31. März 2012 endende Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder desAufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern desAufsichtsrats der Kabel Deutschland Holding AG für das am 31. März 2012 endende Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschussesvor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,München, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. März 2013 endendeGeschäftsjahr zu bestellen.

6. Wahlen zum Aufsichtsrat

John Carl Hahn, Biswajit Subramanian, Robert Sudo und Ian Westhaben ihr Mandat als Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat jeweilsmit Wirkung zum Ablauf des 31. Oktober 2011 niedergelegt und sindzu diesem Zeitpunkt aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

An ihrer Stelle wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Münchenvom 24. Oktober 2011 Antoinette Aris, Catherine Mühlemann, PaulStodden und Torsten Winkler mit Wirkung zum 1. November 2011 zuMitgliedern des Aufsichtsrats bestellt.

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung desNominierungsausschusses – vor, folgende Personen als Anteils -

Tagesordnung3

eignervertreter bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die überdie Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31. März 2017 endendeGeschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zuwählen:

a) Antoinette (genannt Annet) Aris, wohnhaft in Den Haag/Niederlande, Adjunct Professor of Strategy bei INSEAD

b) Catherine Mühlemann, wohnhaft in Berlin/Deutschland, Medienunternehmerin und Teilhaberin der Andmann Media Holding GmbH

c) Paul Stodden, wohnhaft in München/Deutschland, Geschäftsführer der Antevorte Performance Management GmbH & Co. KG

d) Torsten Winkler, wohnhaft in London/Großbritannien, Partner bei Vitruvian Partners LLP

Die Wahl erfolgt für die gemäß § 102 AktG mögliche Amtszeit, d.h.bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung desAufsichtsrats für das am 31. März 2017 endende Geschäftsjahrbeschließt.

Der Aufsichtsrat der Kabel Deutschland Holding AG besteht nach § 7 Abs. (1) der Satzung, § 96 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus zwölf Mitgliedern, von denen sechs Mitgliedervon der Hauptversammlung und sechs Mitglieder von den Arbeit -nehmern nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzesgewählt werden. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl derAufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner nicht an Wahlvorschlägegebunden.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzel -wahl durchzuführen.

Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind Mitglieder in dennachfolgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleich-baren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschafts unter -nehmen:

a) Antoinette Aris:

• Mitglied des Aufsichtsrats der Jungheinrich AG, Hamburg (Deutschland)

• Mitglied des Aufsichtsrats der Tomorrow Focus AG, München (Deutschland)

• Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Hansa-Heemann AG, Rellingen (Deutschland)

• Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der V-Ventures B.V., Hilversum (Niederlande)

Tagesordnung4

• Mitglied des Aufsichtsrats der ASR Nederland N.V., Utrecht (Niederlande)

• Mitglied des Aufsichtsrats der Sanoma Group, Oy, Helsinki (Finnland)

b) Catherine Mühlemann:

• Mitglied des Verwaltungsrats der Swisscom AG, Ittingen (Schweiz)

• Mitglied des Aufsichtsrats der Messe Berlin GmbH, Berlin (Deutschland)

• Mitglied des Vorstands von Schweiz Tourismus (öffentlichrechtliche Körperschaft), Zürich (Schweiz)

c) Paul Stodden:

• Mitglied des Verwaltungsrates der Swisscom IT Services AG, Bern (Schweiz)

d) Torsten Winkler: keine

7. Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnab -führungsvertrag zwischen der Kabel Deutschland Holding AGund der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH

Die Kabel Deutschland Holding AG als Organträgerin und die KabelDeutschland Vertrieb und Service GmbH mit Sitz in Unterföhring,eine 100%ige Tochtergesellschaft der Kabel Deutschland HoldingAG, als Organgesellschaft haben am 24. August 2012 einen Ge -winn abführungsvertrag abgeschlossen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Gewinnabführungs -ver trag zwischen der Kabel Deutschland Holding AG und der KabelDeutschland Vertrieb und Service GmbH zuzustimmen.

Der Gewinnabführungsvertrag hat folgenden Inhalt:

„Gewinnabführungsvertrag(Vertrag)

zwischen

Kabel Deutschland Holding AG, eingetragen in das Handelsregisterdes Amtsgerichts München unter HRB 184452 (nachfolgendOrganträgerin genannt)

und

Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, eingetragen in dasHandelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 145837(nachfolgend Organgesellschaft genannt).

Die Organträgerin hält 100 % der Anteile an der Organgesellschaft.Die Parteien beabsichtigen, eine körperschaftssteuerliche undgewerbesteuerliche Organschaft (§§ 14 ff. KStG) mit steuerlicherWirkung ab dem 1. April 2013 zu errichten. Zu diesem Zweck verein-baren die Parteien folgendes:

Tagesordnung5

1. Gewinnabführung

1.1 Die Organgesellschaft verpflichtet sich, ihren ganzen nachden maßgeblichen handelsrechtlichen Vorschriften ermitteltenGewinn unter Beachtung des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung an die Organträgerin abzuführen. Abzu -führen ist – vorbehaltlich der Bildung oder Auflösung vonRücklagen nach den nachstehenden Absätzen – der ohne dieGewinnabführung entstehende Jahresüberschuss, vermindertum einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr.

1.2 Die Organgesellschaft kann mit Zustimmung der Organ -trägerin Beträge aus dem Jahresüberschuss nur insoweit inGewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) mit Ausnahme dergesetzlichen Rücklagen einstellen, als dies handelsrechtlichzulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirt-schaftlich begründet ist.

1.3 Während der Dauer dieses Vertrages gebildete andereGewinnrücklagen sind auf Verlangen der Organträgerin vonder Organgesellschaft aufzulösen und zum Ausgleich einesJahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzu -führen.

1.4 Vor Beginn dieses Vertrages gebildete Gewinnrücklagen, einGewinnvortrag aus vorvertraglicher Zeit sowie Kapitalrück -lagen dürfen weder als Gewinn abgeführt noch zum Ausgleicheines Jahresfehlbetrags verwendet werden.

1.5 Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht mit Ablauf desletzten Tages eines jeden Geschäftsjahres der Organgesell -schaft. Er ist mit Wertstellung zu diesem Zeitpunkt fällig.

2. Verlustübernahme

2.1 Die Organträgerin ist gegenüber der Organgesellschaft ent-sprechend den Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweilsgültigen Fassung zur Verlustübernahme verpflichtet.

2.2 Ziffer 1.5 gilt entsprechend.

3. Vorschüsse

3.1 Die Organträgerin kann im laufenden Geschäftsjahr unterBeachtung der Kapitalerhaltungsvorschriften unverzinslicheVorschüsse auf eine ihr für das Geschäftsjahr voraussichtlichzustehende Gewinnabführung beanspruchen, soweit dieLiquidität der Organgesellschaft die Zahlung solcher Vor -schüsse zulässt.

3.2 Entsprechend kann auch die Organgesellschaft unverzinslicheVorschüsse auf einen an sich für das Geschäftsjahr voraus-sichtlich auszugleichenden Jahresfehlbetrag verlangen,soweit sie solche Vorschüsse mit Rücksicht auf ihre Liquiditätbenötigt.

Tagesordnung6

4. Wirksamwerden und Dauer

4.1 Der Vertrag wird mit seiner Eintragung in das Handelsregisterder Organgesellschaft wirksam und gilt bezüglich der Gewinn -abführung ab Beginn des Geschäftsjahres der Organge -sellschaft, in dem dieser Vertrag wirksam wird, frühestensjedoch für das am 1. April 2013 beginnende Geschäftsjahr derOrgangesellschaft.

4.2 Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kannordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende einesjeden Geschäftsjahres der Organgesellschaft schriftlichgekündigt werden, erstmals jedoch mit Wirkung auf einenZeitpunkt, der zumindest fünf Zeitjahre nach dem Beginn des Geschäftsjahres der Organgesellschaft liegt, für das dieRechtsfolgen dieses Vertrags gemäß Ziffer 4.1 erstmals ein-treten. Sofern das Ende dieser Laufzeit von fünf Zeitjahrennicht auf das Ende eines Geschäftsjahres der Organge -sellschaft fällt, verlängert sich die Laufzeit bis zum Ende deslaufenden Geschäftsjahres.

4.3 Darüber hinaus kann der Vertrag bei Vorliegen eines wichtigenGrundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlichgekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondereauch dann vor, wenn die Organträgerin die Mehrheit derStimmrechte aus Anteilen an der Organgesellschaft veräußertoder einbringt, die Organträgerin oder die Organgesellschaftverschmolzen, gespalten oder liquidiert wird oder an derOrgan gesellschaft i.S.d. § 307 AktG erstmals ein außen ste-hender Gesellschafter nach Wirksamwerden dieses Vertragsbeteiligt und der Vertrag deshalb beendet wird.

5. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen diesesVertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werdenoder dieser Vertrag eine oder mehrere Regelungslücken ent-halten, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimm -ungen dieses Vertrages nicht berührt. Statt der unwirksamenoder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmunggelten, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamenoder undurchführbaren Bestimmung in zulässiger Weise amnächsten kommt. Statt der lückenhaften Regelung soll eineRegelung gelten, die von den Parteien im Hinblick auf ihrewirtschaftliche Absicht getroffen worden wäre, wenn sie dieRegelungslücke erkannt hätten. Bei der Auslegung einzelnerBestimmungen dieses Vertrages sind die Vorgaben der §§ 14und 17 KStG in ihrer jeweils geltenden Fassung bzw. gege -benenfalls die entsprechenden Nachfolgereglungen zu be -achten.“

Der Gewinnabführungsvertrag ist im gemeinsamen Vertrags berichtdes Vorstands der Kabel Deutschland Holding AG und derGeschäftsführung der Kabel Deutschland Vertrieb und ServiceGmbH gemäß § 293a AktG näher erläutert und be gründet.

Tagesordnung7

Der Gewinnabführungsvertrag, der gemeinsame Vertrags berichtsowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der KabelDeutschland Holding AG und der Kabel Deutschland Vertrieb undService GmbH der letzten drei Geschäftsjahre sind ab dem Zeitpunktder Einberufung der Hauptver sammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.kabeldeutschland.com/de/events/haupt versammlung.html abrufbar. Diese Unterlagen werden auch inder Hauptver samm lung zugänglich gemacht.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPT -VERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung desStimmrechts sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesell -schaft fristgerecht angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesenhaben.

Die Anmeldung hat in Textform in deutscher oder englischer Sprache zuerfolgen.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zurAusübung des Stimmrechts ist durch eine in Textform in deutscher oderenglischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Institutsüber den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis muss sich auf denBeginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, d.h. also aufden 20. September 2012, 0:00 Uhr (MESZ) ("Nachweisstichtag").

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter dernachfolgend genannten Adresse spätestens am 4. Oktober 2012, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:

Kabel Deutschland Holding AGc/o Deutsche Bank AGSecurities ProductionGeneral MeetingsPostfach 20 01 07 60605 Frankfurt am MainDeutschlandFax: +49 (0)69 - 12 012 86045E-Mail: [email protected]

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzesbei der vorgenannten Anmeldestelle werden den Aktionären Eintritts -karten für die Hauptversammlung übersandt.

Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wirdie Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotfüh-renden Institut anzufordern. Die Übersendung der Anmeldung und desNachweises des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen in der Regeldurch das depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzei-tig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung über ihr depotführendesInstitut anfordern, brauchen deshalb in der Regel nichts weiter zu veran-lassen. Im Zweifel sollen sich Aktionäre bei ihrem depotführendenInstitut erkundigen, ob dieses für sie die Anmeldung und den Nachweisdes Anteilsbesitzes vornimmt.

Teilnahme8

Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum fürden Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in derHauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahmean der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts nur alsAktionär, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Dateerbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Datehaben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß an -gemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teil -nahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechtsberechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. DerNachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit derAktien. Er ist zudem kein relevantes Datum für die Dividenden be rech ti -gung.

VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH BEVOLLMÄCH -TIGTE

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt wer-den, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die vonder Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Auch in diesem Fallmuss sich der Aktionär wie zuvor beschrieben fristgerecht zur ordentli-chen Hauptversammlung anmelden und seinen Anteilsbesitz fristgerechtnachweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis derBevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Verbindung mit § 14 Abs. (4) Satz 2 der Satzungunserer Gesellschaft der Textform. Zur Erteilung der Vollmacht kann das Vollmachtsformular verwendet werden, das die Aktionäre auf der Rückseite der übersandten Eintrittskarte bzw. auf der Internetseiteder Gesellschaft unter http://www.kabeldeutschland.com/de/events/hauptversammlung.html finden.

Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten gegenüberder Gesellschaft kann auch durch die Übermittlung der Bevollmäch -tigung in Textform an die folgende Adresse erfolgen:

Kabel Deutschland Holding AG- Rechtsabteilung -Betastraße 6-885774 UnterföhringDeutschlandFax: +49 (0)89 - 923 34 21 366E-Mail: [email protected]

Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten i.S.v. § 135 AktG, Aktio -närsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestelltenPersonen gilt das Erfordernis der Textform nach § 134 Abs. 3 Satz 3AktG nicht. Allerdings sind in diesen Fällen die Regelungen in § 135AktG sowie möglicherweise weitere Besonderheiten zu beachten, dievon den jeweils Bevollmächtigten vorgegeben werden und bei diesen zuerfragen sind.

Bevollmächtigung9

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Stimmrechte in der ordentli-chen Hauptversammlung entsprechend ihren Weisungen durch von derGesellschaft zu diesem Zweck benannte Stimmrechtsvertreter ausübenzu lassen. Auch in diesem Fall muss sich der Aktionär wie zuvor be -schrieben fristgerecht zur ordentlichen Hauptversammlung anmeldenund seinen Anteilsbesitz fristgerecht nachweisen. Wenn ein Aktionär dievon der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigenmöchte, muss er ihnen zu jedem Tagesordnungspunkt, über den abge-stimmt wird, Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werdensoll. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind ver-pflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen.

Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechts -vertreter kann vor der Hauptversammlung per Post, Fax oder E-Mail anfolgende Adresse erfolgen:

Kabel Deutschland Holding AGc/o Haubrok Corporate Events GmbHLandshuter Allee 1080637 MünchenDeutschlandFax: +49 (0)89 - 210 27 298E-Mail: [email protected]

Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimm -r echtsvertreter soll die Vollmacht nebst Weisungen unter der vorgenann-ten Adresse möglichst bis zum 10. Oktober 2012, 16:00 Uhr (MESZ) eingehen. Zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Ge sell -schaft benannten Stimmrechtsvertreter kann das Formular verwendetwerden, das die Aktionäre auf der Internetseite der Gesellschaft unterhttp://www.kabeldeutschland.com/de/events/hauptversammlung.htmlfinden.

Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimm -rechtsvertreter keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchengegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- undFragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegennehmen und dasssie auch nicht über die Abstimmung von Anträgen zur Verfügung stehen,zu denen es keine in dieser Einberufung oder später bekannt gemach-ten Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat gibt.

RECHTE DER AKTIONÄRE

Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die nachfolgenden Rechte zu. Weitere Einzelheiten hierzu können auf der Internetseite der Gesellschaft unterhttp://www.kabeldeutschland.com/de/events/hauptversammlung.htmleingesehen werden.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minder -heit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von500.000,00 Euro am Grundkapital erreichen, dies entspricht 500.000nenn wertlosen Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände aufdie Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen

Aktionärsrechte10

Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage bei -liegen.

Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft schriftlich spätestensam 10. September 2012, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein.Ergänzungsverlangen können an die nachfolgend genannte Adressegerichtet werden:

Kabel Deutschland Holding AG- Vorstand -Betastraße 6-885774 UnterföhringDeutschland

Der oder die Antragsteller haben gemäß §§ 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2,142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass er oder sie seit mindestensdrei Monaten Inhaber der Aktien sind. Die Gesellschaft wird dabei hinsichtlich des maßgeblichen Zeitpunkts für das Erreichen dieserMindesthaltedauer zugunsten etwaiger Antragsteller auf den Tag derHauptversammlung abstellen und einen auf die Inhaberschaft seit dem11. Juli 2012 ausgestellten Nachweis als ausreichend behandeln.

Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen zu der Tagesordnung wer-den – soweit sie nicht bereits mit dieser Einberufung bekannt gemachtwurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeigerbekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationenin der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdemauf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.kabeldeutsch-land.com/de/events/hauptversammlung.html bekannt und zugänglichge macht und den Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126Abs. 1 und 127 AktG

Jeder Aktionär kann Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstandund Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowieWahlvorschläge an die Gesellschaft übersenden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens am26. September 2012, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft per Post,Fax oder E-Mail unter folgender Adresse eingegangen sind:

Kabel Deutschland Holding AG- Rechtsabteilung -Betastraße 6-885774 UnterföhringDeutschlandFax: +49 (0)89 - 923 34 21 366E-Mail: [email protected]

werden einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung – die allerdings für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist – sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unterhttp://www.kabeldeutschland.com/de/events/hauptversammlung.htmlzugänglich gemacht werden.

Aktionärsrechte11

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht an die vorgenannteAdresse der Gesellschaft adressiert sind oder nach dem 26. September 2012 eingehen, sowie Gegenanträge ohne Begründungwerden von der Gesellschaft nicht im Internet veröffentlicht.

Wahlvorschläge werden zudem nur zugänglich gemacht, wenn sie denNamen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Personund bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zusätzlichdie Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildendenAufsichtsräten enthalten; Angaben zu Mitgliedschaften in vergleichbarenin- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sollen beigefügt werden.

Die Gesellschaft kann davon absehen, einen Gegenantrag und seineBegründung bzw. einen Wahlvorschlag zugänglich zu machen, wenneiner der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. DieAusschlusstatbestände sind auf der Internetseite der Gesellschaft unterhttp://www.kabeldeutschland.com/de/events/hauptversammlung.htmldargestellt.

Eine Abstimmung über einen Gegenantrag bzw. Gegenvorschlag zueinem Wahlvorschlag in der Hauptversammlung setzt voraus, dass derGegenantrag bzw. Gegenvorschlag zu einem Wahlvorschlag währendder Hauptversammlung mündlich gestellt wird. Mündliche Gegenanträgebzw. Gegenvorschläge zu Wahlvorschlägen in der Hauptversammlungkönnen auch ohne vorherige fristgerechte Übermittlung gestellt werden.

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vomVorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, einschließlichder rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenenUnternehmen, sowie über die Lage des Konzerns und der in denKonzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zursachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erfor-derlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grund-sätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Gemäß § 15Absatz (2) Satz 2 der Satzung unserer Gesellschaft kann derVersammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlichangemessen beschränken und Näheres dazu bestimmen. Zudem kannder Vorstand in bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen die Auskunft verweigern. Diese Fälle sind auf der Internetseite derGesellschaft unter http://www.kabeldeutschland.com/de/events/haupt-versammlung.html dargestellt.

Aktionärsrechte12

INFORMATIONEN UND UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMM -LUNG

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge sowie Wahlvorschläge von Aktionären sowie weitere Informationen und weitergehendeErläuterungen zu obengenannten Rechten der Aktionäre nach §§ 122Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG stehen ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.kabeldeutschland.com/de/events/hauptversammlung.html zur Verfügung.

Auch in der Hauptversammlung werden die gesetzlich zugänglich zumachenden Unterlagen ausliegen.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlungebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

ANZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 88.522.939 nennwert-lose Stückaktien, die sämtlich mit jeweils einem Stimmrecht versehensind. Sämtliche 88.522.939 ausgegebenen Stückaktien der Gesellschaftsind zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung teilnahme-und stimmberechtigt.

UNTERFÖHRING, IM AUGUST 2012

KABEL DEUTSCHLAND HOLDING AG

DER VORSTAND

Informationen13

ANFAHRT

Öffentliche Verkehrsmittel

S-Bahn

Linien S1 bis S8 | Haltestelle Karlsplatz (Stachus) | Ausgang Priel may -er straße (Justizpalast)

U-Bahn

U1 und U2 | Haltestelle Hauptbahnhof | Weiter zu Fuß oder mit derS-Bahn (alle) bis Karlsplatz (Stachus) | Ausgang Lenbachplatz

U3, U4, U5, U6 | Haltestelle Odeonsplatz | Ausgang Brienner Straße

Straßenbahn

Linien 17, 18, 20,21 | Haltestelle Karlsplatz (Stachus) oder Hauptbahn -hof | Linie 27 | Haltestelle Ottostraße

Mit dem PKW

A9 | von Nürnberg

Bis Autobahnende (München-Schwabing) | Schenkendorfstraße | Leo -pold straße bis zum Odeonsplatz | rechts in die Brienner Straße | linksin die Ottostraße | nächste Kreuzung rechts in die Max-Joseph-Straße |hbw auf der linken Straßenseite

A8 | von Salzburg

Bis Autobahnende (München-Ramersdorf | Rosenheimer Straße |Zwei brückenstraße | Isartorplatz rechts in den Thomas-Wimmer-Ring |Karl-Scharnagl-Ring | in der von-der-Tannstraße, links in den Tunnelein fahren | Tunnelausgang links in den Oskar-von-Miller-Ring bis zurBrienner Straße | rechts in die Ottostraße | nächste Kreuzung rechtsin die Max-Joseph-Straße | hbw auf der linken Straßenseite

A8 | von Augsburg

Bis Autobahnende (München-West) | Kreisverkehr in die Verdistraße |Ama lienburgstraße | Menzinger Straße | Notburgastraße | Roman -straße | links in die Arnulfstraße | links in die Seidlstraße bis Stigl maier -platz | rechts in die Brienner Straße bis zum Karolinenplatz | Kreis ver -kehr rechts in die Max-Joseph-Straße | hbw auf der rechten Stra ßen -seite

A96 | von Lindau

Bis Autobahnende | links halten | Garmischer Straße - Tunnel | nachdem Tunnel rechts über die Donnersberger Brücke | rechts abfahrenauf die Arnulfstraße | links in die Seidlstraße bis Stiglmaierplatz | rechtsin die Brienner Straße bis zum Karolinenplatz | Kreisverkehr rechts indie Max-Joseph-Straße | hbw auf der rechten Straßenseite

Anfahrt14

hbw HAUS DER BAYERISCHEN WIRTSCHAFTMAX-JOSEPH-STRAßE 5 | 80333 MÜNCHEN

A95 | von Starnberg

Bis Autobahnende | Luise-Kieselbach-Platz | links halten | Gar mi -scher Straße - Tunnel | nach dem Tunnel rechts über dieDonnersberger Brücke | rechts abfahren auf die Arnulfstraße | links indie Seidlstraße bis Stiglmaierplatz | rechts in die Brienner Straße biszum Karolinen platz | Kreisverkehr rechts in die Max-Joseph-Straße |hbw auf der rechten Straßenseite

PARKGARAGEN

hbw | Max-Joseph-Straße 5 | 48 gebührenpflichtige Parkplätze

Salvatorplatz | Bahnhofsplatz 7 | 24 Stunden geöffnet

Hertie | Bahnhofsplatz 7 | 24 Stunden geöffnet

Stachus | Karlsplatz | 24 Stunden geöffnet

Operngarage | Max-Joseph-Platz 4 | 24 Stunden geöffnet

Stachus-Park-Garage | Karlsplatz 5 (Stachus) | 24 Stunden geöffnet

Anfahrt15

Kabel Deutschland Holding AGBetastraße 6-885774 UnterföhringDeutschland

Handelsregister: Amtsgericht München HRB 184 452Sitz der Gesellschaft: Unterföhring

Vorstand: Dr. Adrian v. Hammerstein (Vorsitzender), Dr. Manuel Cubero del Castillo-Olivares, Erik Adams, Dr. Andreas Siemen

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Tony Ball